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Gülsüm-Mord: Kommt der Auftraggeber frei?

[1]Es ist unfassbar, was sich im Irrenhaus Deutschland abspielt und welch willige Vollstrecke jede Perversität hat. Weil das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung kippte, kann der Auftraggeber des Mordes (Foto, Gülsüms Vater Yusuf) an der hübschen Kurdin Gülsüm [2] auf baldige Freiheit hoffen.

Sein sogenannter Rechtsanwalt arbeitet bereits dran. Grundlage seiner Verurteilung war nämlich ein kurzes Telefonat. Und auf das durften die Ermittler nicht zugreifen.

BILD schreibt [3]:

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch ein Gesetz gekippt, dass den Ermittlern Zugriff auf Telefon- und Internetdaten ermöglichte. Nur so konnten in NRW viele Mörder überführt werden.

Jetzt geht bei den Ermittlern die Angst um: Bei laufenden Verfahren könnten Beweise durch Vorratsdatenspeicherung zurückgewiesen werden!

Beispiel: Der Prozess um Gülsüm aus Rees. Ihr Bruder Davut S. (21) tötete die hübsche Kurdin – 9 ½ Jahre Haft! Für den Befehl zum Ehrenmord bekam sein Vater Yussuf S. (53) „lebenslang“.

Staatsanwalt Martin Körber (51) zu BILD: „Das Urteil gegen den Vater ist noch nicht rechtskräftig. Da bekommen wir ein Problem.“ Denn der Schuldspruch gegen Yussuf S. beruht vor allem auf Telefongesprächen, die der Vater kurz vor dem Mord mit Tochter und Sohn führte.

Sein Anwalt, Siegmund Benecken (64, Marl): „Wir haben Revision eingelegt. Die Beweisführung ist nichtig, weil sie auf gespeicherten Telefondaten beruht.“

(Spürnase: keinesorge)

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#1 Kommentar von Mephistopheles am 8. März 2010 00000003 11:38 126804833511Mo, 08 Mrz 2010 11:38:55 +0100

Ja, schöner Mist.

Wobei der Anwalt des Vaters kein „sogenannter“ ist, sondern einer, der seinen Job macht, nämlich seinen Mandanten freizubekommen.

#2 Kommentar von hundertsechzigmilliarden am 8. März 2010 00000003 11:41 126804846111Mo, 08 Mrz 2010 11:41:01 +0100

ALLE Telefondaten werden sowieso gespeichert, mindestens für 80 Tage wegen den Rechnungen. Hat ein Richter einen Durchsuchungsbeschluss erlassen, sind diese Beweise selbstverständlich zulässig!!

#3 Kommentar von Israel_Hands am 8. März 2010 00000003 11:42 126804855011Mo, 08 Mrz 2010 11:42:30 +0100

Unsere Justiz bettelt ja förmlich danach, dass die Bürger das Recht selbst in die Hand nehmen.

#4 Kommentar von Aventine am 8. März 2010 00000003 11:42 126804856011Mo, 08 Mrz 2010 11:42:40 +0100

Wie sich dieser Rechtsanwalt abends noch in den Spiegel schauen kann, nachdem er den Mörder am eigenen Fleisch und Blut herausgehauen hat, ist mir nur mit abgrundtiefer Bösartigkeit zu erklären.

Es erinnert mich an den Film „Sieben“ mit Brad Pitt, wo der Anwalt eine der Todsünden beging, weil er eindeutige Mörder herausboxte.

Wenn das Gesetz Mörder trotz Beweisen wieder auf freien Fuß setzt, dann ist das Gesetz fehlerhaft und moralisch verwerflich.

In was für einer Gesellschaft wollen wir leben?

#5 Kommentar von Israel_Hands am 8. März 2010 00000003 11:44 126804869911Mo, 08 Mrz 2010 11:44:59 +0100

#1 Mephistopheles (08. Mrz 2010 11:38)

Wobei der Anwalt des Vaters kein “sogenannter” ist, sondern einer, der seinen Job macht, nämlich seinen Mandanten freizubekommen.

Stimmt. So wie ein Auftragskiller kein „sogenannter“ Auftragskiller ist, denn auch dieser macht nur seinen Job, nämlich seine Zielperson um die Ecke zu bringen.

#6 Kommentar von johannwi am 8. März 2010 00000003 11:45 126804873611Mo, 08 Mrz 2010 11:45:36 +0100

Und gleichzeitig werden überall in Gerichten und Krankenhäusern die letzten Kreuze abgehängt, während stattdessen der Einbau von Fußwaschbecken und Hock-Toiletten erfolgt.

Pervers.

#7 Kommentar von klausklever am 8. März 2010 00000003 11:46 126804880911Mo, 08 Mrz 2010 11:46:49 +0100

Bildungs-Senat

Schulgewalt: Die halbe Wahrheit

Keine Meldepflicht mehr für Prügeleien

Berlin – Schlägereien auf dem Pausenhof, Verbal-Angriffe auf Lehrer, mutwillig zerstörte Stühle und Bänke: Über die Gewalt an Berlins Schulen wird die Öffentlichkeit künftig nur noch die halbe Wahrheit erfahren.

Grund dafür ist ein dem KURIER vorliegendes Rundschreiben des Bildungs-Senators Jürgen Zöllner (SPD) vom 7. August 2009. Darin heißt es: „Dem Schulgesetz für Berlin vom 26.1.2004 entsprechend, wird die Eigenverantwortung und Selbstständigkeit der Schulen auch im Umgang mit Gewaltvorfällen und Notfallsituationen gestärkt.“

Folgende Delikte sind nun nicht mehr meldepflichtig: Schlägereien, Beleidigungen von Lehrern, Sachbeschädigungen, Anpöbelei, Selbsttötungs-Gedanken und -äußerungen, Todesfall im schulischen Umfeld.

Im Problem-Bezirk Neukölln ist aufgrund der neuen Zählweise die Gewalt an Schulen im ersten Halbjahr 2009/2010 gegenüber demselben Vorjahreszeitraum von 123 auf 82 zurückgegangen. Bildungs-Stadtrat Wolfgang Schimmang (SPD): „Die Kinder sind aber bestimmt nicht lieber geworden. Gewalt bedarf der Veröffentlichung, um sie auch öffentlich zu ächten.“

[13]

#8 Kommentar von unrein am 8. März 2010 00000003 11:48 126804892111Mo, 08 Mrz 2010 11:48:41 +0100

OT: nicht 144 Einzefälle™ (wie gestern noch angenommen) sondern mehr als 500 bei religiösen Unruhen™ in Nigeria…

[14]

#9 Kommentar von brazenpriss am 8. März 2010 00000003 11:49 126804895111Mo, 08 Mrz 2010 11:49:11 +0100

#4 Aventine (08. Mrz 2010 11:42)

Wie sich dieser Rechtsanwalt abends noch in den Spiegel schauen kann, nachdem er den Mörder am eigenen Fleisch und Blut herausgehauen hat, ist mir nur mit abgrundtiefer Bösartigkeit zu erklären

Nein, es ist sein Beruf alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen. Nicht der Rechtsanwalt ist zu tadeln, sondern die Rechtslage.

#10 Kommentar von Theo Retisch am 8. März 2010 00000003 11:52 126804914111Mo, 08 Mrz 2010 11:52:21 +0100

Keinesfalls
Theo Retisch:

Ein Staat, der Verbrecher nicht bestraft, ist ein VERBRECHERSTAAT!

#11 Kommentar von brazenpriss am 8. März 2010 00000003 11:53 126804922111Mo, 08 Mrz 2010 11:53:41 +0100

#5 Israel_Hands (08. Mrz 2010 11:44)

DEr unterschied liegt darin, dass die tat des auftragskillers, auch wenn er sie hochqualitativ zur Freude seine Auftraggebers ausführt eine Straftat ist, was aus meiner Sicht dem Rechtsanwalt nicht vorzuwerfen ist.
Die Urteilsfindung ist immerhin immer noch Sache des Gerichts.

#12 Kommentar von Chris am 8. März 2010 00000003 11:53 126804922311Mo, 08 Mrz 2010 11:53:43 +0100

Das ist ja mal interessant: Die Staatswanwaltschaft fürchtet um den Bestand eines Urteils wegen Mordes, weil die Beweisführung laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts rechtswdrig war, die Beweise also illegal beschafft wurden.

Da drängt sich mir die Frage auf, wie das eigentlich mit der Beweisführung in Sachen Steuerhinterzieher Schweiz aussieht. Hier sind die Beweise, nämlich die Daten der potentiellen Steuersünder, ebenfalls illegal beschafft worden. Können die also in einem Steuerstrafverfahren auch nicht verwendet werden?

#13 Kommentar von Wueterich am 8. März 2010 00000003 11:54 126804928511Mo, 08 Mrz 2010 11:54:45 +0100

OT
Hallo Leute, ab Heute kann man im Fall der couragierten Postangestellten Kommentare schreiben.
Ran an die Tastatur.
[15]

#14 Kommentar von rechtsdemokrat am 8. März 2010 00000003 11:56 126804941911Mo, 08 Mrz 2010 11:56:59 +0100

#8 unrein (08. Mrz 2010 11:48)

Und wo bleibt der Aufschrei der Gutmenschen und der Kirchen? Ach so, es sind ja nur 500 tote Christen die von den muselmanischen Herrenmenschen abgeschlachtet wurden. Da ist es ja nicht so schlimm. Aber wenn ein Christ ein einzigen Muslim umlegt gibt es weltweit Lichterketten. Es ist nur noch zum Kotzen.

#15 Kommentar von Religion ist heilbar am 8. März 2010 00000003 11:58 126804949711Mo, 08 Mrz 2010 11:58:17 +0100

Trotzdem: Das die Vorratsdatenspeicherung gekippt ist, sollte uns froh stimmen. Den „wir“ sind auch davon betroffen. Die Gedankenverbrechen die wir aus Sicht der Linksgrünen Volsksverräter hier alle täglich begehen, könnten uns jederzeit angerechnet werden. Und wer aus Bequemlichkeit ohne Anonymisierer schreibt, kann ganz schnell weg vom Fenster sein, wenn die die Daumenschrauben anziehen und in irgendeinem Umerziehungslager verschimmeln.

Bei dem Türken. Naja, wenn er wirklich freikommt müssen die Bürger eben das Recht selber in die Hand nehmen (Femegericht, Bürgermiliz = rechte RAF, Bürgerwehr)

#16 Kommentar von Nachdenker am 8. März 2010 00000003 12:08 126805012212Mo, 08 Mrz 2010 12:08:42 +0100

@#13:
Sinnlos, jede Wette, die Frau wird entlassen. Und ob kritische Kommentare da länger als 10 Minuten stehen beliben…ich wage es zu bezweifeln. Mir fiel nur ein, das es schlicht unmöglich ist, eine solch verhüllte Person nach Straftaten zu identifizieren…auch bei harmlosen Dingen wie Geschwindigkeitsübertretungen. Stehtd as im Einklang zu unseren Gesetzen ?

#17 Kommentar von rechtsdemokrat am 8. März 2010 00000003 12:11 126805026012Mo, 08 Mrz 2010 12:11:00 +0100

#15 Religion ist heilbar (08. Mrz 2010 11:58)

Ist jetzt nur die Telefonnummer gespeichert worden, oder das Telefongespräch? Eine Anklage darauf zu stützen, dass ein Gespräch stattgefunden hat ohne Kenntnis des Inhaltes des Gespräches, wäre ohnehin sehr wackelig. Ich glaube hier macht die Blödzeitung wieder viel Wirbel um nichts. Man will uns wohl vorgaukeln, wie toll es ist, wenn man die Daten auf Vorrat speichert. Bei Verdachtsfällen kann die Staatsanwaltschaft sowieso die Abhörung der Telefone beantragen.

Die Vorratsdatenspeicherung ist in meinen Augen nur dazu gedacht die normalen Bürger zu kontrollieren. Wenn ich telefonisch Straftaten begehen will besorge ich mir ein nicht registriertes Handy. Und für Straftaten übers Internet geht man in ein Internetcafe oder man macht es über Proxyserver.

Vorratsdatenspeicherung des Staates ist hochkriminell.

#18 Kommentar von SimonB am 8. März 2010 00000003 12:18 126805073012Mo, 08 Mrz 2010 12:18:50 +0100

in Deutschland werden nur noch Deutsche hart verurteilt Ausländer besonders Muslime läßt man laufen.Wer weiß vielleicht ist dieses Gesetzt nur aus diesem Grunde von Verfassungsgericht gekippt worden!?Leute die Gefängnisse sind voll und das kostet dem Staat Millionen!!!

#19 Kommentar von Rudi Ratlos am 8. März 2010 00000003 12:19 126805075612Mo, 08 Mrz 2010 12:19:16 +0100

Es sieht fast aus, daß die Staatsanwaltschaft(!) geradezu danach giert, den Mörder laufen zu lassen.
Irgendwie spricht Erleichterung aus den Worten des Staatsanwaltes.

Einen Kulturbereicherer einzusperren? Das scheint bei der Justiz offenbar ähnliche Gefühle auszulösen, wie bei Vampiren, wenn sie an Weihwasser denken.

#20 Kommentar von Wueterich am 8. März 2010 00000003 12:20 126805085512Mo, 08 Mrz 2010 12:20:55 +0100

@16Nachdenker
Wenn Du solch eine Einstellung hast, frage ich mich warum du überhaupt hier bist. Ändert doch eh nichts.
Die Zeit die Du mit deinem Post hier verbracht hast hättest Du auch in der MoPo schreiben können.
Und wenn Du nur dem Zensor auf die Eier gehst hat es schon was gebracht.

OT Ende

#21 Kommentar von plapperstorch am 8. März 2010 00000003 12:21 126805087112Mo, 08 Mrz 2010 12:21:11 +0100

#2 hundertsechzigmilliarden hat recht. Ich verstehe die Aufregung nicht.

#22 Kommentar von Kai aus der Kiste am 8. März 2010 00000003 12:22 126805095412Mo, 08 Mrz 2010 12:22:34 +0100

Schon wieder macht sich so ein „armer“ türkischer Mörder, der auf der Anklagebank sitzt, zum Opfer.

[16]

#23 Kommentar von Equilibrius01 am 8. März 2010 00000003 12:23 126805103512Mo, 08 Mrz 2010 12:23:55 +0100

Die Vorratsdatenspeicherung war ein wichtiger Eckstein im Kampf gegen den islamischen Terror.
Wer so naiv ist, zu glauben, dass nun verhindert wird, dass deutsche Richter demnächst KEINE „Gedankenverbrecher“ veurteilen werden, irrt gewaltig. Aber so jemand fabuliert dann auch mit Wortblähungen wie „die Bürger eben das Recht selber in die Hand nehmen“ …

Deutsche Richter werden IMMER bereit sein, „Gedankenverbrecher“, die sich, wie auch hier in diesem Blog, für die Menschenrechte einsetzen, zu verurteilen. Wenn die Zeit dafür reif ist, natürlich auch zum Tode, die Volksgemeinschaft muss ja vor den Schädlingen geschützt werden!

Und dafür werden dann ruckzuck die entsprechenden Gesetze durchgezogen und die Daten, die ja eh weiterhin gespeichert werden, zum Beweis hergenommen werden.

Darin ist die deutsche Richterschaft perfekt und routiniert, im Dritten Reich, in der DDR-Diktatur und heute wieder all die Richterlein, die Unschuldige zu unfassbaren Strafen verurteilen, von PI fast täglich dokumentiert (danke an dieser Stelle!).

Das ist immer derselbe Menschenschlag und der wird dann wieder selbstgerecht auferstehen und seine Macht genießen: „Roland Freisler“ – übernehmen sie !

#24 Kommentar von uli12us am 8. März 2010 00000003 12:24 126805107012Mo, 08 Mrz 2010 12:24:30 +0100

#12 Chris; Die Lage ist ja wohl doch eine etwas andere. Mir wärs zumindest neu, dass willkürlich ohne richterliche Anordnung abgehörte Telefonate überhaupt als Beweis zugelassen werden. Wenn das ein Richter unterschrieben hat, dann ist der Beweis auch zulässig. Auch wenn sich das VG auf den Standpunkt stellt, dass Vorratsdatenspeicherung unzulässig sein sollte. Das betrifft wohl auch eher die vor gar nicht so langer Zeit eingeführte Speicherung aller IP-Adressen.

Ich persönlich halte den Kauf dieser Steuersünderdatei für vollkommen unzulässig.
Wobei mich das ohnehin nicht betrifft.

#25 Kommentar von Salahadin am 8. März 2010 00000003 12:27 126805122012Mo, 08 Mrz 2010 12:27:00 +0100

Wenn ein Rechtsanwalt einen bereits überführten Mörder wieder freibekommen kann, weil vorhandene Beweise rückwirkend nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, dann hat in der Tat der Gesetzgeber ein Problem.

Denn Recht wird nachweislich so ja wohl nicht gesprochen.

Und genau das sollte vor Gericht doch passieren.

#26 Kommentar von the third option am 8. März 2010 00000003 12:27 126805126012Mo, 08 Mrz 2010 12:27:40 +0100

Vor etwa drei Tagen war ein Artikel bei Jihad Watch Deutschland. Da muß der New Yorker Imam, der afghanischstämmige Ahmad Wais Afzali, der den, wegen Verschwörung angeklagten Terrorvertächtigen, Najibullah Zazi telefonisch warnte, nun für sechs Monate ins Gefängnis. Das Urteil wird April erwartet.
Aber das wesendliche ist, drei Monate nach Ende der Haftstrafe muß der Imam zudem das Land verlassen.
[17]

Man sieht, dass man durch kleine Gesetzesänderungen oder nur durch Anwendung bestehender Gestze, den Homeground-Jihadis durchaus begegnen kann.
In Deutschland wäre der Imam wahrscheinlich nur proforma angeklagt worden, nur um ihn dann Medienwirksam laufen zu lassen.

#27 Kommentar von what be must must be am 8. März 2010 00000003 12:30 126805143412Mo, 08 Mrz 2010 12:30:34 +0100

#1 Mephistopheles

„Wobei der Anwalt des Vaters kein “sogenannter” ist, sondern einer, der seinen Job macht, nämlich seinen Mandanten freizubekommen.“

Auf so einen „Job“ seine Existenz zu gründen – ja Pfui Deifi!

#28 Kommentar von loewensenf am 8. März 2010 00000003 12:34 126805168012Mo, 08 Mrz 2010 12:34:40 +0100

ich empfehle euch sonntags die dokumentation „JVA-Karriere hinter Gittern“ anzuschauen.

es ist unfassbar und unglaublich was die Insassen dort für ein Luxusleben führen. Eigener Psychologe, Kabelfernsehen und und und…

Ziehts euch nächste woche mal rein….

#29 Kommentar von Denker am 8. März 2010 00000003 12:34 126805168612Mo, 08 Mrz 2010 12:34:46 +0100

@ #17 rechtsdemokrat (08. Mrz 2010 12:11)

Die vorratsdatenspeicherung ist eine EU-Vorgabe, der Deutschland nur gefolgt ist.

Regelung: Speichern aller Verbindungsdaten für mind. 6 und max. 7 Monate;

Es wurden NUR Verbindungsdaten gespeichert, KEINE Inhalte, also.

Anschluß A (Tel. oder Internet festnetz oder mobil …) verbindet mit Anschluß B am 01.02.2010 für 7 Minuten

Für die Inhalte bedarf es weiter einer richterlichen Abhörgenehmigung

#30 Kommentar von Faust84 am 8. März 2010 00000003 12:34 126805169812Mo, 08 Mrz 2010 12:34:58 +0100

Ich verstehe das Dilemma welches sich bei Anwälten und der Verteidigung von Straftätern ergibt.

Aber es gibt eine einfache Lösung !

Wenn ein Mandant offenkundig schuldig ist, dann DARF es KEINEN Freispruch mehr geben. Der Kampf des Verteidigers sollte dann passè sein.

Der Verteidiger sollte so lange einen Mandanten verteidigen, bis die Schuld nachgewiesen ist. Dann hat er keine Unschuld mehr zu verteidigen, da sie nicht mehr vorliegt.

Das gebietet Ethik und Gerechtigkeit im gesellschaftlichen Sinne.

Dieses „Rausboxen“ von Vergewaltigern und Mördern ist kein Job mehr, das sehe ich als Verbrechen. Verteidiger sollten ihren Nutzen bei „zu unrecht“ angeklagten haben, nicht aber bei Tätern.


Ein Anwalt kann sich von mir aus lange damit brüsten, er mache nur seinen Job. Wenn er damit leben kann, dass der „Mensch“ den er frei bekommen hat, demnächst wieder bei ihm landen wird, da er erneut 2 Frauen vergewaltigt oder totgeschlagen hat,… dann sollte er eigentlich unverzüglich AUCH auf der Anklagebank sitzen, denn dann leistet er nach meinem Gerechtigkeitsempfinden Beihilfe.

#31 Kommentar von Rudi Ratlos am 8. März 2010 00000003 12:36 126805177012Mo, 08 Mrz 2010 12:36:10 +0100

#13 Wueterich (08. Mrz 2010 11:54)

Kann man.
Und es wird fleissig zensiert.
😉

#32 Kommentar von Knuesel am 8. März 2010 00000003 12:36 126805177712Mo, 08 Mrz 2010 12:36:17 +0100

Es ist ja in Ordnung das selbst sollche Leute eine anständige Verteidigung bekommen, das zeichnet unser System ja aus.

Aber dieser Anwalt hat SS-Offizier Erich Priebke seiner zeirt verteidigt, irgendwie paßt das ja eine Fachanwalt zur verteidugung rassistischer A****** .

#33 Kommentar von Poitiers 732 am 8. März 2010 00000003 12:39 126805196012Mo, 08 Mrz 2010 12:39:20 +0100

#4 Aventine

Wie sich dieser Rechtsanwalt abends noch in den Spiegel schauen kann, nachdem er den Mörder am eigenen Fleisch und Blut herausgehauen hat, ist mir nur mit abgrundtiefer Bösartigkeit zu erklären.

Es gehört nunmal zu den Spielregeln eines Rechtsstaates, dass ein Anwalt das Bestmögliche für seinen Mandanten zu erreichen sucht. Dahinter steckt keineswegs Bösartigkeit sondern das zutiefst moralisches Prinzip, dass vor Gericht zwischen Anklage und Verteidigung eine Waffengleichheit besteht. Letztendlich ist es die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, eine wasserdichte Anklage auszuarbeiten. Gelingt ihr dies nicht, ist nicht der Verteidiger dafür zu brandmarken.

Wenn das Gesetz Mörder trotz Beweisen wieder auf freien Fuß setzt, dann ist das Gesetz fehlerhaft und moralisch verwerflich.

Nach meinem Verständnis ist ein illegal beschaffter Beweis eben kein Beweis, denn dessen Berücksichtigung würde das Tor zur Legalisierung krimineller Machenschaften von Staatsanwaltschaft und Polizei führen. Der erste Schritt hin zu fingierten Beweisen wäre getan.

In was für einer Gesellschaft wollen wir leben?

Ich möchte in einer Gesellschaft leben, die lieber 10 Straftäter unbestraft lässt, als auch nur einen Unschuldigen wissentlich einzusperren. Auch wenn ich Ihre Entrüstung verstehen kann, so sollte man aber gerade auch vor Gericht eine gewisse sportliche Fairness gelten lassen. Im Übrigen berichtet „BILD“ hier ja lediglich davon, was der Verteidiger gesagt hat. Inwieweit er mit dieser Strategie Erfolg haben wird, wird sich dann ja noch erst herausstellen.

#34 Kommentar von Denker am 8. März 2010 00000003 12:40 126805204312Mo, 08 Mrz 2010 12:40:43 +0100

@ #22 uli12us (08. Mrz 2010 12:24)

Ich persönlich halte den Kauf dieser Steuersünderdatei für vollkommen unzulässig.

Der Ankauf der Steuerdaten-CD ist rechtlich nicht zu beanstanden.

Datenbeschaffung macht der BND doch jeden Tag seit Kommandoübergabe der „Organisation Gehlen“ an die BRD.

Außerdem dienen die Daten der Steuersünder-CD nicht als Anklagegrund! Die Daten sind nur der Anlass für weitere gezielte Ermittlungen – und die Ergebnisse eben dieser weiteren gezielten Ermittlungen werden dann evtl. in einer Anklageschrift zu finden sein.

#35 Kommentar von weltenbummler am 8. März 2010 00000003 12:40 126805205612Mo, 08 Mrz 2010 12:40:56 +0100

Tja, das ist ja das, was Frau Schleutheuser Narrenberger ja mit ihrer Guidopartei erreichen wollte. Für die FDP sind die Verbrecher ja nicht die, die am Telefon Straftaten ausbaldowern, sondern diejenigen, die sie belauschen.

#36 Kommentar von BUNDESPOPEL am 8. März 2010 00000003 12:43 126805219012Mo, 08 Mrz 2010 12:43:10 +0100

Gottlob hat das Gesetz einen langen Arm. Wer ihm heute entgeht, der wird morgen gepackt.

Diese „Vorratsdatenspeicherung“ bleibt. Das ist sicher.

#37 Kommentar von Ingmar am 8. März 2010 00000003 12:43 126805223212Mo, 08 Mrz 2010 12:43:52 +0100

Mittlerweile sind Verfassungsgericht und Rechtspraxis eh zwei paar Schuhe. Regierung, Behörden und Gerichte schert immer weniger, was Karlsruhe sagt, siehe CD-Kauf.

#38 Kommentar von KeineSorge am 8. März 2010 00000003 12:46 126805236212Mo, 08 Mrz 2010 12:46:02 +0100

Wieder Gewalt gegen Christen in Nigeria :

Mehr als 500 Menschen sind nach Angaben nigerianischer Behörden bei religiösen Unruhen im zentralnigerianischen Bundesstaat Jos getötet worden. Die Zahl der Opfer der jüngsten Unruhen ist damit deutlich höher als zunächst angenommen, sagte der regionale Informationsminister Gregory Yenlong. Muslimische Nomaden hatten in der Nacht zu Sonntag drei christliche Dörfer angegriffen.

[18]

#39 Kommentar von Pantau am 8. März 2010 00000003 12:46 126805238912Mo, 08 Mrz 2010 12:46:29 +0100

@Aventine:

Sehr richtig! Wobei wir hier in Deutschland diesbezüglich noch wesendlich anklagefreundlicher sind als z.B. in den USA. In Kulturnationen ist der Rechtsanwalt ein Rechtspositivist auf Seiten des Angeklagten – und das ist gut so! In primitiveren Staaten wie der Türkei ist der Rechtsanwalt hingegen der Wahrheitsfindung verpflichtet und erst dann dem Mandanten. Das Problem dabei ist, dass es keinerlei disziplinierendes Korrektiv gibt, welches der Anklagebehörde, wenn diese nicht uchstäblich legal arbeitete, ihre gesamte Ermittlung vor die Füße wirft. In Deutschland und den USA arbeiten daher die Verfolgungsbehörden im Allgemeinen sehr redlich. Über die Türkei müssen wir diesbezüglich wohl nicht reden.

#40 Kommentar von Denker am 8. März 2010 00000003 12:46 126805239012Mo, 08 Mrz 2010 12:46:30 +0100

@ #28 Faust84 (08. Mrz 2010 12:34)

Aber es gibt eine einfache Lösung !

Wenn ein Mandant offenkundig schuldig ist, dann DARF es KEINEN Freispruch mehr geben. Der Kampf des Verteidigers sollte dann passè sein.

Nein! So geht das nicht!

1. Wann ist ein Mandant offenkundig schuldig ??
Eventuell dann, wenn der Polizeichef es in einem Interview sagt? Oder wenn sich der Mandant seinem Anwalt des Vertrauens offenbart? (DDR-Anwälte? Gregor Gysi)

2. Wieso soll er dann nicht mehr verteidigen? Willst du für eine geklaute Tafel Schokolade 15 Jahre Gefängis mit anschl. Sicherungsverwahrung bekommen?

#41 Kommentar von Der Islam ist DAS Problem am 8. März 2010 00000003 12:47 126805243412Mo, 08 Mrz 2010 12:47:14 +0100

Da macht sich ein Schmieriger Winkeladvokat zum MORD-Vertuscher

Es ist klar bewiesen , das der Vater der MORD-Anstifter war

Soche Anwalte sind das Ende von Recht und Ordnung … da kämpft einer .. einen überführten MÖRDER wieder auf Deutsche loszulassn

Dem Anwalt di Lizenz entziehen und mitanklagen !!

PS der Schmierige Typ wird dann noch Deutschland auf Wiedergutmachung verklagen !!!

#42 Kommentar von Denker am 8. März 2010 00000003 12:47 126805244212Mo, 08 Mrz 2010 12:47:22 +0100

@ #34 Ingmar (08. Mrz 2010 12:43)

Mittlerweile sind Verfassungsgericht und Rechtspraxis eh zwei paar Schuhe. Regierung, Behörden und Gerichte schert immer weniger, was Karlsruhe sagt, siehe CD-Kauf.

Der CD-Kauf ist rechtlich völlig in Ordnung!

#43 Kommentar von Gilgenbach am 8. März 2010 00000003 12:51 126805266312Mo, 08 Mrz 2010 12:51:03 +0100

So richtig vorstellen kann ich mir das nicht!

Letztlich sollte doch bei Gefahr im Verzug oder aus wirklichem, dringlichen Anlass, ein Richter das Abhören genehmigen können!

Das hat doch nichts mit den Methoden zu tun, die Schäuble eingeführt hat und das Gericht nun gekippt hat!

Nun macht doch mal halblang!

Schäubles Ideen waren doch so gestrickt, daß ein Krimineller einen Anruf tätigt, sich möglicherweise verwählt und der Angerufene dann auch im Visier der Ermittler war, insbesondere dann, wenn es auch noch zu einem Gespräch gekommen ist, auch wenn dieses belanglos war!

Und das alles ohne richterlichen Beschluß -einafch so!

Und für diesen sog. „Vater“ wäre es eh das Beste, wenn er in seine alte Heimat verbracht würde!

Und dies schnell! Da ist er gut aufgehoben und ist für den Bundesbürger dann auch preiswerter!

#44 Kommentar von KDL am 8. März 2010 00000003 12:52 126805275712Mo, 08 Mrz 2010 12:52:37 +0100

#9 brazenpriss

Da du den Anwalt hier verteidigst, tippe ich mal, du bist selbst Jurist. Ja sicher ist es die Aufgabe des Anwalt das Beste für seinen Mandanten rauszuholen. Und je erfolgreicher er damit ist, umso eher bekommt er lukrative Folgeaufträge. Allerdings setzt das eine gehörige Portion Skrupellosigkeit voraus. Ein Gewissen darf er dabei gar nicht haben – jedenfalls dann nicht wenn feststeht, dass der Angeklagte auch wirklich schuldig ist und es nur darum geht, den Täter durch juristische Tricks freizubekommen.

Ich habe kürzlich in einem anderen Thread mal einem Juristen geschrieben, dass ich Anwälte nicht für eine sehr sympathische Berufsgruppe halte. Damit stehe ich kaum alleine. Bei den Amis kursieren zahlreiche Anwaltswitze. Z.B.: Was ist, wenn man 1000 Anwälte im Michigan See versenkt? Ein guter Anfang!

#45 Kommentar von Denker am 8. März 2010 00000003 12:52 126805276812Mo, 08 Mrz 2010 12:52:48 +0100

@ 38 Der Islam ist DAS Problem (08. Mrz 2010 12:47)

Es ist klar bewiesen , das der Vater der MORD-Anstifter war

Ach – ist es das ??

Aus Gründen der Plausibilität und aus dem Verständnis über islamische Sitten heraus gebe ich dir natürlich recht!

Aber das sind alles keine Beweise!

#46 Kommentar von r2d2 am 8. März 2010 00000003 12:55 126805291612Mo, 08 Mrz 2010 12:55:16 +0100

Gesetze werden für Verbrecher gemacht und nicht um unbescholtene Bürger zu schützen.

Zum Thema fällt mir das Buch ein das ich gestern gelesen habe:

„Irre – Wir behandeln die Falschen: Unser Problem sind die Normalen“

Der zweite Teil dazu wird bestimmt lauten:

„Schuldig – Wir verurteilen die Falschen: Unser Problem sind die Opfer“

#47 Kommentar von Denker am 8. März 2010 00000003 12:56 126805301812Mo, 08 Mrz 2010 12:56:58 +0100

@ #40 Gilgenbach (08. Mrz 2010 12:51)

Letztlich sollte doch bei Gefahr im Verzug oder aus wirklichem, dringlichen Anlass, ein Richter das Abhören genehmigen können!

Das kann der Richter auch! Das konnte er früher und wird es immer können! Sobald eine richterliche Anordnung oder Genehmigung vorliegt, ist abhören (sogar die Inhalte! nicht nur die Verbindungsdaten) erlaubt!

Es muss nicht mal Gefahr im Verzug sein!

Schäubles Ideen waren doch so gestrickt, daß …

Das waren NICHT Schäubles Ideen: das ist eine (noch immer bindende) EU-Vorgabe an die Länder!!

#48 Kommentar von Wotan am 8. März 2010 00000003 12:58 126805312612Mo, 08 Mrz 2010 12:58:46 +0100

neue zielgruppe für psyschoonkels und tanten

Vortragsreihe: „Woche der seelischen Gesundheit“ beschäftigt sich mit psychischen Erkrankungen

Bürger mit Migrationshintergrund im Fokus

dieser satz ist doch geil….
Die Veranstalter gehen davon aus, dass gerade Menschen in einer neuen Heimat es mit Vielem schwerer haben, als die, sie seit mehreren Generationen an einem Ort leben. Erschwerend komme hinzu, dass sie oftmals in sehr geschlossenen Beziehungen lebten und unter Umständen über geringe oder keine Deutschkenntnisse verfügten.

[19]

#49 Kommentar von Nachdenker am 8. März 2010 00000003 13:00 126805322501Mo, 08 Mrz 2010 13:00:25 +0100

@19wueterich:

Du hast es – so Du es denn selber überhaupt gemacht ahst – auch nicht über des Zensors Stufe geschafft. Das ist schlichtweg Zeitverschwendung…ich selektiere zudem, welche Medien ich mit Kommentaren „bereichere“ 😉

#50 Kommentar von Poitiers 732 am 8. März 2010 00000003 13:00 126805323301Mo, 08 Mrz 2010 13:00:33 +0100

#15 Religion ist heilbar

Naja, wenn er wirklich freikommt müssen die Bürger eben das Recht selber in die Hand nehmen (Femegericht, Bürgermiliz = rechte RAF, Bürgerwehr)

Sie werden sicherlich wie ich ein Gegner der Islamisierung Europas sein. Bei solchen Äußerung wie der Ihren frage ich mich allerdings, was Sie denn eigentlich vor der Islamisierung zu schützen gedenken: Im Vergleich zu Femegerichten eines aufgebrachten Mobs, wie Sie sie hier fordern, ist ja selbst die Scharia noch zivilisiertes rechtsstaatliches Prinzip.
Bei solchen Kommentaren; allerdings auch bei dem diesbezüglichen PI-Artikel, darf man sich nicht wundern, wenn man uns vorwirft, wir wären nur rechtsradikale Ausländerhasser, die sich nur das Deckmäntelchen der Bewahrung abendländischer Werte umgehenkt haben. Dass Sie eben diese Werte verteidigen wollen, lässt sich aus Ihrem Kommentar nun ganz bestimmt nicht schließen.
Ähnliches gilt für den Artikel selbst, der geradezu hystherisch von „Irrenhaus Deutschland„, „Perversität“ und von einem „sogenannten Rechtsanwalt“ mit fühlbar Schaum vor dem Mund geifert, wenn ein Strafverteidiger in der „Bild“ lediglich zitiert wird, dass er aufgrund einer geänderten Rechtslage eine Revision anstrebt: Ein Eigentor mit Anlauf der PI-Redaktion und schlicht zum Kotzen!

#51 Kommentar von rob567 am 8. März 2010 00000003 13:03 126805338001Mo, 08 Mrz 2010 13:03:00 +0100

Kommt der Auftraggeber frei?

Nein!

Alle Schlagzeilen, die bei Bild mit einem Fragezeichen enden, sind mit „Nein!“ zu beantworten. Es handelt sich dann meist um fadenscheinige Spekulationen.

#52 Kommentar von BUNDESPOPEL am 8. März 2010 00000003 13:04 126805344501Mo, 08 Mrz 2010 13:04:05 +0100

Manfred macht sich Gedanken über prinzipielle Abhilfe im Artikel:

„Carl Schmitt — völkerrechtliche Grossraumordnung.“

Europa kann leben auf der Basis einer gemeinsamen, den Wert des Partikularen und historisch Gewachsenen betonenden Ideologie.

[20]

#53 Kommentar von Tolkewitzer am 8. März 2010 00000003 13:09 126805375201Mo, 08 Mrz 2010 13:09:12 +0100

Der Staat hat sich von der Rechtsstaatlichkeit verabschiedet, spätestens seit er mit Diebesgut hehlt.

Ich möchte, ehrlich gesagt, nicht in der Haut eines (Pflicht-?)Anwaltes stecken. Er wird doch sicherlich ständig von der Familie seines Mandanten belagert und bedroht! Wehe, er kriegt den Alten nicht raus…
Andererseits müssten Anwälte und Gutachter in Wiederholungsfällen ebenfalls zur Verantwortung geogen werden. dann überlegen sie vorher sicherlich besser.

#54 Kommentar von Israel_Hands am 8. März 2010 00000003 13:12 126805393001Mo, 08 Mrz 2010 13:12:10 +0100

#11 brazenpriss (08. Mrz 2010 11:53)

#5 Israel_Hands (08. Mrz 2010 11:44)

DEr unterschied liegt darin, dass die tat des auftragskillers, auch wenn er sie hochqualitativ zur Freude seine Auftraggebers ausführt eine Straftat ist, was aus meiner Sicht dem Rechtsanwalt nicht vorzuwerfen ist.

Juristisch ist dem Anwalt natürlich kein Vorwurf zu machen, moralisch hingegen schon. Genau darauf zielte ich ab. Letztlich gilt es bei der Beurteilung aber auch zu berücksichtigen, ob ein Anwalt einen offenkundig Schuldigen freiwillig „rauspaukt“ oder als Pflichtverteidiger.

Alan Dershowitz, einer der bekanntesten US-Anwälte, ist ein glühender Verteidiger Israels, was für ihn spricht (nicht alle Juden stehen zum jüdischen Staat) – aber er hat auch den Mörder O. J. Simpson trotz eindeutiger Schuld vor Gericht „rausgepaukt“, was ihm großen Ruhm innerhalb und außerhalb seiner Zunft eintrug, aber moralisch verwerflich ist. Sicher, rein handwerklich betrachtet handelt es sich um ein anwaltliches Meisterstück – aber auch der „sauber“ erledigte Job eines Mietmörders verdient – rein nach dem Handwerklichen beurteilt – Respekt.

#55 Kommentar von Faust84 am 8. März 2010 00000003 13:17 126805423101Mo, 08 Mrz 2010 13:17:11 +0100

@38 Denker,

Wenn die Schuld einwandfrei bewiesen(!) ist, dann sollte man so verfahren denke ich.

Ausserdem steht meines Wissens auf den Diebstahl einer Tafel Schokolade keine Haftstrafe von 15 Jahren.

Wenn aber SICHER ist, dass man einen Mörder vor sich hat, dann sollte man ihn auch bestrafen.

#56 Kommentar von wolfi am 8. März 2010 00000003 13:23 126805463401Mo, 08 Mrz 2010 13:23:54 +0100

#17 rechtsdemokrat (08. Mrz 2010 12:11) seh ich auch so. Dass der Vater mit dem Sohn telefoniert kann aus den Verbinungsdaten alleine kaum das Urteil stützen. Da müssen schon Inhalte abgehört worden sein. Und das fällt dann nicht mehr unter das gekippte Gesetz.

#57 Kommentar von MozartKugel am 8. März 2010 00000003 13:25 126805472701Mo, 08 Mrz 2010 13:25:27 +0100

das wäre natürliche ein Rückschlag.

Dreckspatz von Vater! Der gehört gelyncht. Aber der Staat hat ja das Gewaltmonopol an die Araber abgegeben,

#58 Kommentar von Poitiers 732 am 8. März 2010 00000003 13:31 126805507501Mo, 08 Mrz 2010 13:31:15 +0100

#55 Faust84

Wenn aber SICHER ist, dass man einen Mörder vor sich hat, dann sollte man ihn auch bestrafen.

Es bleibt Aufgabe der Staatsanwaltschaft, rechtlich einwandfrei die Schuld des Angeklagten zu beweisen. Eine Verurteilung nach Bauchgefühl lehnen Sie sicherlich auch ab. Hinzu kommt, dass das Gericht ein Urteil auch detailliert zu begründen hat. Ein „Na ja, irgendwie haben wir es ja gewusst“ kann und darf es nunmal nicht geben. Sollten Sie einmal; was ich Ihnen nicht wünsche; unschuldig in Untersuchungshaft sitzen und Ihrem Prozess entgegenfiebern, werden auch Sie hoffen, dass dieses Prinzip eine allgemeine Gültigkeit hat.

#59 Kommentar von leser1 am 8. März 2010 00000003 13:34 126805527201Mo, 08 Mrz 2010 13:34:32 +0100

Da hat jemand wohl nicht sauber recherchiert (naja BILD-Zeitung, was will man erwarten).
Im Rahmen der jetzt gekippten VDS wurden Telefonverbindungsdaten (!), d.h. Dauer des Gespräches, Uhrzeit, Rufnummern gespeichert.
Wenn diese Daten nun zur Beweisführung wegfallen, kann die Staatsanwaltschaft mühelos auf die regulären Telefonverbindungsdaten des Telefonunternehmens zurückgreifen.
Diese umfassen in Bezug auf Telefonate genau die gleichen Daten wie die VDS-Daten und sind auf richterliche Anordnung herauszugeben.
Wo liegt also das Problem?

PI: Und deshalb wittert auch der Anwalt Morgenluft. Ob der auch nicht sauber recherchiert hat?

#60 Kommentar von vollmuffel am 8. März 2010 00000003 13:34 126805528301Mo, 08 Mrz 2010 13:34:43 +0100

Der Fall scheint doch wie folgt zu sein:

Dem Vater wurde nachgewiesen, dass er der Auftraggeber des Mordes an seiner Tochter war, weil man die Verbindungsdaten seines Telefonates mit dem Mörder hatte (dem Bruder/Sohn)

Aufgrund dieser TelefonDATEN hat er wohl kaum lebenslänglich erhalten, denn er hätte ja vor Gericht dann behaupten können, dass er seinen Sohn von der Tat hätte abhalten wollen.

Wer hätte ihm anhand der VerbindungsDATEN den Mordbefehl nachweisen wollen???

Also denke ich, der Vater hat den Mord gestanden und wurde verurteilt. Dieses Geständnis wurde ihm mittels der Verbindungsdaten abgerungen, vermute ich mal…

Liege ich da völlig falsch?

#61 Kommentar von auyan am 8. März 2010 00000003 13:36 126805538001Mo, 08 Mrz 2010 13:36:20 +0100

irrenhaus deutschland richtig.
sizilianische verhaeltnisse in der justiz: auch richtig.
wegen des bvg-urteils kann nun moeglicherweise ein mord nicht vollstaendig aufgeklaert werden.
das muessen wir schweren herzens akzeptieren.
in einem rechtsstaat ist das so.
auch die vorsaetzliche existenzvernichtung von herrn daschner, der einem moerder mit gewalt drohte, um ein kind zu retten. verstaendlich, liebenswert, respekt ausloesend, aber nicht rechtsstaatkonform.
aber wie ist das mit dem hehlereiparagraphen 249 im deutschen strafrecht, der von merkel bis schaeuble kaltschnaeuzig gebrochen wird? mit 2/3-zustimmung der bevoelkerung in der „bild“ uebrigens!
man kann daraus nur schliessen: menschenleben?-scheiss drauf, wir sind ein rechtsstaat ein rechtiger!
geld?-das ist natuerlich ganz was anderes. geld kann man schliesslich rauswerfen, zum fenster beispielsweise.
an menschenleben kann man nicht runterbeissen.
man kann sie nicht konsumieren.
hedonisten unter sich.
widerlich.

#62 Kommentar von Poitiers 732 am 8. März 2010 00000003 13:44 126805586801Mo, 08 Mrz 2010 13:44:28 +0100

#58 MozartKugel

Der gehört gelyncht.

Auch an Sie einmal:
Sie werden sicherlich wie ich ein Gegner der Islamisierung Europas sein. Bei solchen Äußerung wie der Ihren frage ich mich allerdings, was Sie denn eigentlich vor der Islamisierung zu schützen gedenken: Im Vergleich zur Lynchjustiz, wie Sie sie hier fordern, ist ja selbst die Scharia noch zivilisiertes rechtsstaatliches Prinzip.

Ihr Einwurf

Aber der Staat hat ja das Gewaltmonopol an die Araber abgegeben,

ist ebenso hystherisch wie unsinnig. Ich will nicht sagen, dass auch mir zuweilen manches Urteil allzu „versteherisch“ daherkommt, aber das Gewaltmonopol in diesem Staat liegt nicht in den Händen von Arabern! Was sollen solche geifernden Entgleisungen? Meinen Sie, damit Ihrem eigentlichen anliegen, der Verhinderung einer Islamisierung unserer Gesellschaft, irgendwie dienlich zu sein? Mir will das eher kontraproduktiv erscheinen, denn gerade Irrationalität und hetzerische Verblendung sind etwas, wogegen ich mich stelle, wenn ich mohammedanische Hassprediger anprangere.
Mit Äußerungen wie der Ihren, setzen wir uns aber nur ins Glashaus, in dem man bekanntlich besser im Keller sch**ßen sollte. 😉

#63 Kommentar von Karl Fink am 8. März 2010 00000003 13:47 126805604801Mo, 08 Mrz 2010 13:47:28 +0100

# 19 Wuterich

#64 Kommentar von Karl Fink am 8. März 2010 00000003 13:49 126805617801Mo, 08 Mrz 2010 13:49:38 +0100

#19 Wüterich

Habe ich gmacht, haben sie sofort gelöscht. Dabei habe ich nur geschrieben das ich es Unhöflich finde sein Gesicht nicht zu zeigen, und das diese Form der Verhüllung generell Verboten gehört.

Naja….
Artikel 5 GG Die Presse ist frei (zu löschen was Ihr nicht gefällt)

mfG
Karl

#65 Kommentar von Denker am 8. März 2010 00000003 13:58 126805668101Mo, 08 Mrz 2010 13:58:01 +0100

@ #55 Faust84 (08. Mrz 2010 13:17)

Wenn die Schuld einwandfrei bewiesen(!) ist, dann sollte man so verfahren denke ich.

Wenn aber SICHER ist, dass man einen Mörder vor sich hat, dann sollte man ihn auch bestrafen.

WANN ist man sicher? Hier ist der Zeitpunkt wichtig!

Ist man sich VOR der Urteilsverkündung sicher, einen Mörder vor sich zu haben, oder
Ist man sich NACH der Urteilsverkündung sicher, einen Mörder vor sich zu haben!

Im Rechtstaat gilt:
VOR der Urteilsverkündung ist JEDER UNSCHULDIG (Unschuldsvermutung)

NACH der Urteilsverkündung ist der Angeklagte je nach Urteil
ENTWEDER SCHULDIG oder UNSCHULDIG

So ist das System! Ich kann nicht sagen: Herr A. ist schuldig – jetzt gehen wir mal zum Gericht und lassen uns dies bestätigen!
(dies wäre ein Schauprozess)

#66 Kommentar von Linkenscheuche am 8. März 2010 00000003 15:31 126806226303Mo, 08 Mrz 2010 15:31:03 +0100

Es wird der Tag kommen an dem von einer Türkin berichtet wird die ihren Vater mit X Messerstichen hingerichtet hat weil sie seinen mohammedanischen Lebenswandel als Beleidigung und Befleckung der Familienehre empfunden hat.

#67 Kommentar von scrualla am 8. März 2010 00000003 17:03 126806778005Mo, 08 Mrz 2010 17:03:00 +0100

.

Nehmt’s mir bitte nicht übel, daß ich hier was OT poste. Ich habe gerade den Artikel und Kommentare zum Genozid[Völkermord] der Türken and den Armeniern gelesen und war leider zu spät zum posten.

Ich glaube ich habe hier etwas zu dem Thema bei zu tragen:

[21]

Es geht hier um eine Amerikanische Fernsehdokumentation des o.g. Genozids und im Forum meldete sich auch schon ein Türke zu Wort.

Wen’s interessiert, soll ruhig mal reinschaun.

.

#68 Kommentar von Theo Retisch am 8. März 2010 00000003 18:36 126807338206Mo, 08 Mrz 2010 18:36:22 +0100

Es gab ja schon versuche, den mörderauftragsvater frei zu bekommen, mit dem üblichen trick: Psycho…..er wollte sich für geisteskrank erklären lassen, was aber nicht gelang durch einen ausländerfeindlichen gutachter, der keine einschränkung feststellen konnte…

Entreicherer, wie sie im buche stehen:

Gülsüms Familie war mit zunächst sechs Kindern, unter ihnen die Drillinge, vor etwa 15 Jahren aus der Türkei nach Deutschland gekommen. Gülsüms Mutter hatte sich kurz nach der Ankunft 1996 unter nie ganz geklärten Umständen* das Leben genommen, nachdem bei ihr Krebs diagnostiziert worden war. 1999 heiratete der Vater erneut. Mit der neuen Frau hat er weitere fünf Kinder.

Der tod der frau war mehr mysteriös:

* 1996 erschien der Kurde morgens im Einwohnermeldeamt der Stadt Rees und erklärte, seine Ehefrau sei im Krankenhaus gestorben. Die Beamten zeigten sich betroffen, wussten sie doch, dass die mehrfache Mutter an Krebs erkrankt war. Doch ein Anruf in der Klinik ergab jedoch: Seine Ehefrau lebte noch.
Am nächsten Morgen fanden Passanten die Leiche der Kurdin im Teich des Krankenhauses. Die Polizei erklärte damals, sie habe sich ertränkt. Doch die Frage blieb: Wie konnte der Ehemann seine Frau morgens für tot erklären, wenn sie sich erst in der folgenden Nacht selbst tötete ? „Die Kripo nimmt die Sache ernst“, sagte gestern ein Sprecher der Polizei.

So ernst, dass der verbrecher noch seine tochter in den tod prügeln lassen konnte.

Der gipfel der dt. uns entreichernden ausländerunterwürfigkeit:

Ebenfalls gestern wurde bekannt, dass in der vergangenen Woche der inzwischen verhaftete und geständige Drillingsbruder von Gülsüm auf dem Sozialamt der Stadt Rees vorstellig wurde. Der 20-Jährige – er bekommt Arbeitslosengeld 1, sein Vater Hartz IV – beantragte dort, dass die Kommune die Kosten für die Beisetzung seiner Schwester übernehmen sollte. Sie war in der Türkei nahe der syrischen Grenze beigesetzt worden. Ein Teil der 13-köpfigen Familie war dorthin gereist. Eine kostspielige Angelegenheit. Die Stadt bewilligte den bei einer Beerdigung in Rees üblichen Betrag von rund 1600 Euro. Damals wussten die Beamten noch nicht, dass der inzwischen geständige Mörder von Gülsüm vor ihnen stand. Ausgezahlt wird der Betrag dennoch.

Und da soll man einer sagen, hier wären alle vor dem gesetz gleich…aber nur
Theo Retisch.
Kein wunder, da der michel tief und fest schläft…

#69 Kommentar von DeutscherWedding am 8. März 2010 00000003 18:47 126807405306Mo, 08 Mrz 2010 18:47:33 +0100

Wenn es ihn noch geben würde gehört Herr Prang an den Pranger!

Frau W´s Würde wird hier mit Füßen getreten.
Es gibt aber auch nicht einen Grund sich gegen eine Straftat zur Wehr zu Setzen.
Das Tragen eines Ganzkörperschleiers kann als Politische Demonstration gewertet werden.
Folglich ein verstoß gegen das Vermummungsverbot im Versammlungsrecht.

Und den Hysterikern hier sage ich.
Solange die Presse bereit ist auf diesen Zug aufzuspringen und das ist sie, durch ihren Linken Bodensatz. Ist unser LAnd in Gefahr.
Oder warum Schreibt die Presse nicht auch über jene vorfälle wo Deutsches Schwein geschrieen wird???

#70 Kommentar von DeutscherWedding am 8. März 2010 00000003 18:57 126807463506Mo, 08 Mrz 2010 18:57:15 +0100

oh sorry falsches Thema

Asche auf mein Haupt!

#71 Kommentar von gott_krom am 8. März 2010 00000003 19:39 126807714207Mo, 08 Mrz 2010 19:39:02 +0100

Auf welcher Seite steht PI eigentlich, die zumindest vorrübergehende Rettung wichtiger Grundrechte mit solch einem Artikel zu torpedieren?

Davon abgesehen ist der ganze Artikel juristisch schlecht recherchiert:

Die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung wird einer Verurteilung als Mörder aller Voraussicht nach NICHT entgegenstehen. Werden Beweismittel auf illegalem Wege erworben, kommt es immer zu einer Abwägung verletztes Recht gegenüber der Tat. Bei einem Mord wird die Abwägung zwischen illegaler Vorratsdatenspeicherung und der Tat zugunsten der Tat ausfallen, sprich einer Verurteilung als Anstifter/Mörder nicht entgegenstehen.

Qualitätsjounalismus sieht anders aus!

#72 Kommentar von Stoehrer am 8. März 2010 00000003 20:09 126807895908Mo, 08 Mrz 2010 20:09:19 +0100

#13 Wueterich(08. Mrz 2010 11:54)

OT
Hallo Leute, ab Heute kann man im Fall der couragierten Postangestellten Kommentare schreiben.
Ran an die Tastatur.
[15]

Ab 20 h dürfen aus rechtlichen Gründen keine Kommentare geschrieben werden; sicher macht dort die Zensur um 20 h Feierabend. Kennt jemand die Hintergründe einer solchen Kommentarbeschränkung?

#73 Kommentar von jogi am 8. März 2010 00000003 22:07 126808606610Mo, 08 Mrz 2010 22:07:46 +0100

Was der Rechtsanwalt falsch gemacht haben soll, sehe ich auch nicht. Strafverteidiger sein, ist kein einfacher Job. Anders als bei Mattlock oder ein „Fall für Zwei“ hat man es in der Realität eben mit wirklich Schuldigen zu tun. Und auch der schlimmste, ekelhafteste Kinderschänder hat ein Recht auf einen fairen Prozess und einen Verteidiger, der das Beste für ihn macht.
Und wenn der Mörder in bester Qualität auf einer Videoaufnahme mit noch rauchender Kanone aufgenommen wird: Wenn es keine anderen Beweise (Geständnis, Zeugen, Spurensicherung etc.) und für das Video ein Beweisverwertungsverbot besteht, wird der Typ freigesprochen. Das kann man dem Laien nicht sinnvoll erklären, weil hier Moral mit Recht im Konflikt steht.

#74 Kommentar von B. Sham am 8. März 2010 00000003 22:46 126808841810Mo, 08 Mrz 2010 22:46:58 +0100

[22]

#75 Kommentar von hundertsechzigmilliarden am 9. März 2010 00000003 01:13 126809721801Di, 09 Mrz 2010 01:13:38 +0100

Ihr seid alle auf dem falschen Dampfer:

Die Justiz hat jahrelang die Verbindungsdaten und IP Adressen an die Musik-Anwälte herausgegeben und die haben dann die Eltern der Jugendlichen oder Kinder richtig abgezockt. Wenn das illegal wäre, müssten die ja das Geld zurück geben und noch bestraft werden, weil das ja dann Prozessbetrug wäre…

Alle Daten, IP daten werden sowieso 80 Tage wegen den Rechnungen gespeichert, ganz legal und von der Justiz abgesegnet! Diese 80 Tage gespeicherten Daten betreffen eben nicht die von der EU vorgegebene Vorratsdatenspeicherung.

Die Justiz hat diese Daten an die Musik-Anwälte o h n e jede richterliche Verfügung heraus gegeben..

Würde z. b. die Telekom überhaupt keine Daten speichern dürfen würde ja keiner mehr eine Rechnung zahlen (müssen), weil ja die Telekom nichts mehr beweisen könnte…

#76 Kommentar von JohnnyCash08 am 9. März 2010 00000003 02:37 126810225202Di, 09 Mrz 2010 02:37:32 +0100

Ich sag ja schon lange, dass uns das Rumgeheule von Linken, Piraten und sogenannten „Datenschützern“ nicht weiter bringt. Aber die müssen nur „Überwachungsstaat“ unken und schon fällt die ganze Bagage darauf herein.
Ich hab‘ nichts dagegen wenn meine Verbindungsdaten gespeichert werden. Angst vor „Überwachung“ haben nur Leute, die gegen unseren Rechtsstaat und unsere Polizei agieren. Ich vertraue aber in dieser Hinsicht unserem Rechtsstaat. Der ist voller anankastischer Prinzipienreiter, macht euch da mal keine Sorgen. Die extrem strengen deutschen Gesetze tun ihr übriges. Vorratsdatenspeicherung war für Kapitalverbrechen gedacht. Vergewaltigung, Mord, Terrorismus. Aber bei uns darf man ja nicht mal die Daten der Lkw-Maut benutzen. Bei uns gilt Täterschutz vor Opferschutz. Daten sind schützenswerter als die Aufklärung von Verbrechen. Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Und wenn ein kleiner Junge in einer Holzkiste ersticken muss. Prinzip ist Prinzip. Die Uversehrtheit des Mörders steht über der Unversehrtheit des Opfers. Wir sind eine gottverdammte Bananenrepublik. Wer hier jemals Opfer eines Verbrechens war, wird wissen wovon ich rede.

#77 Kommentar von JohnnyCash08 am 9. März 2010 00000003 02:47 126810286202Di, 09 Mrz 2010 02:47:42 +0100

Wenn es keine anderen Beweise (Geständnis, Zeugen, Spurensicherung etc.) und für das Video ein Beweisverwertungsverbot besteht, wird der Typ freigesprochen. Das kann man dem Laien nicht sinnvoll erklären, weil hier Moral mit Recht im Konflikt steht.

Ein „Rechtsstaat“ der die Moral aus dem Auge verliert, ist kein Rechtsstaat mehr. Das hat auch nichts mehr mit Menschlichkeit zu tun. Das ist ein weiteres Problem in unserem „Rechtsstaat“. Das die sogenannten „Profis“ zu kaltblütigen, gewissenlosen Robotern verkommen sind. Das hat dann aber auch nichts mehr mit Professionalität zu tun. Vielleicht sollte man es machen wie in den USA. Große Strafprozesse werden von 12 Bürgern wie du und ich bewertet.
Der Richter hat da absolut nichts zu melden. Er ist ein einfacher Dienstleister für diese 12 Bürger und mehr nicht. Ein Richter wahrhaftig im Dienst der Gemeinschaft. So muss es doch sein. Bei uns dagegen ist er ein unangreifbarer Gottrichter, der mit jedem Schandurteil durchkommt und schon lange jeden Bezug zur Realität verloren hat.

#78 Kommentar von Frank K. am 9. März 2010 00000003 03:36 126810578503Di, 09 Mrz 2010 03:36:25 +0100

Wie auch immer…

Eine Vorratsdatenspeicherung ist vollkommen abzulehen, ebenso Internet-Durchsuchungen etc.

Es geht niemanden etwas an, dass ich nichts zu verbergen habe.

#79 Kommentar von hundertsechzigmilliarden am 9. März 2010 00000003 11:21 126813371011Di, 09 Mrz 2010 11:21:50 +0100

Dieses rumgeheule mit der Datenspeicherung gibts doch nur in Deutschland. In Italien und anderen Ländern kann man nur in einen Internetshop oder Internetcafe, wenn man seinen Ausweis dort vorzeigt, die Daten werden registriert und der Ausweis kopiert. Dann wird einem ein PC zugewiesen und die Daten und Uhrzeit registriert.

Wenn also dort ein Islamist etwas am PC schreibt, was incorrect ist, kann man nachvollziehen, wer das war!

#80 Kommentar von jogi am 9. März 2010 00000003 16:42 126815294904Di, 09 Mrz 2010 16:42:29 +0100

„Die Justiz hat diese Daten an die Musik-Anwälte o h n e jede richterliche Verfügung heraus gegeben..“

das ist einfach falsch. jeder internetanbieter will erstmal die richterliche verfügung sehen (ausnahme: gefahr im verzug), bevor er die kundendaten zu einer fraglichen ip-adresse herausgibt. andernfals läge hier ein beweisverwertungsverbot vor.

der trick daran ist ein anderer: den abmahnanwälten geht es gar nicht um die strafanzeige. das verfahren wird in 99 % der fälle eingestellt, weil man einfach nicht nachweisen kann, wer gerade am pc saß: anschlußinhaber, frau, mutter, vater, sohn, tochter, kumpel, wg-nachbar oder sonst wer.
die netten abmahnanwälte nutzen die strafanzeige, um mit den gewonnenen daten zivilrechtlich gegen den anschlußinhaber vorzugehen. auf dem wege der sog. störerhaftung.
einige mutige staatsanwälte lehnen es deshalb ab, die erforderliche richterliche verfügung zu beantragen, weil sie die strafrechtliche anzeige, die offenkundig nur der zivilrechtlichen verfolgung dient, für rechtsmissbräuchlich halten (von den gewerblichen downloadern, die die sachen tausendfach brennen und auf dem trödelmarkt verkaufen natürlich abgesehen).