Ungewöhnliche Nachricht aus Gelsenkirchen: Der polizeiliche Staatsschutz erinnerte sich dunkel, dass es in Deutschland Gesetze gibt, an die sich auch Linksextremisten zu halten haben. Nachdem ein Staatsanwalt nach längerem Nachdenken ebenfalls Hinweise sah, dass dem so sein könnte, ermittelt man jetzt, ob es möglicherweise verboten ist, Bürgern gewaltsam ihr Grundrecht auf friedliche Versammlung zu nehmen, nur weil sie nicht linksextrem sind. 

Da staunt auch Der Westen (ehemals WAZ):

Erfüllt ein Aufruf zur friedlichen Blockade einer Veranstaltung von Rechten den Straftatbestand der Nötigung? Die Diskussion um Gelsenkirchener Proteste gegen Anti-Islam-Veranstaltungen von Pro NRW am 26. und 27. März zieht Kreise.

Der polizeiliche Staatsschutz ermittelt gegen einen Internet-Aufruf des (Personen-)Bündnisses gegen Rechts, dem Mitglieder von u.a. Grünen, Jusos, Falken, Linkspartei, Linke Alternative, VVN, DKP, Antifa und Schokofront angehören. Das Bündnis hatte auf seiner Homepage www.gelsenkirchen-nazifrei.de dazu aufgefordert, den Pro-NRW-Versammlungsort Schloß Horst am Samstag, 27. März, für die Rechten mit „friedlichen Menschenblockaden“ unerreichbar zu machen. Als Vorbild dienten Protestaktionen gegen Rechtsextreme und Neonazis in Dresden und Köln.

Landes-Grüne und Juso-Bundesvorstand bekunden Solidarität

Die Unterstützung für das ins Visier der Polizei und Staatsanwaltschaft geratene Bündnis gegen Rechts (BGR) nimmt zu. So haben die Landes-Grünen und der Juso-Bundesvorstand Solidarität mit der Gelsenkirchener Initiative signalisiert. „Die Aufrufe zu Gegenaktionen gegen rechtsradikale Aufmärsche dürfen nicht kriminalisiert werden“, erklärte Grünen-Landeschefin Daniela Schneckenburger in Reaktion auf die Gelsenkirchener Entwicklung. Es sei falsch, wenn Proteste von Demokraten unter Generalverdacht gestellt würden. Die Grünen unterstützten Gegenaktionen zu dieser „Hetz-Konferenz“ wie gegen alle rechtsextremistischen Aufmärsche und Hetzkampagnen.

Jenseits der juristischen Bewertung von Blockaden hätten derartige Ermittlungen gegen Aktivisten gegen Rechts in NRW eine neue Qualität, sagte MdL Monika Düker, innen- und rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, der WAZ. In den vergangenen Jahren habe es bei vielen Veranstaltungen solche Aufrufe gegeben, ohne dass es zu strafrechtlichen Konsequenzen geführt habe.

Es kommt Bewegung in die Sache

Am Freitag hat die Gelsenkirchener Polizei den verantwortlichen BGR-Webmaster für ge-nazifrei-de, Rolf Jüngermann (DKP), zur Sache vernommen. „Die Ermittlungen dauern an“, sagte Gelsenkirchens Polizeisprecher Konrad Kordts auf Anfrage. Und wie kam es zu den Ermittlungen? Die Polizei habe bei der Staatsanwaltschaft angefragt, ob der Aufruf strafrechtlich relevant sein könnte, so Kordts. Das sei bejaht worden, woraufhin die Polizei ihre Ermittlungen aufgenommen habe – „so wie es unsere Aufgabe ist“.

Politischer Hintergrund der ungewohnten Renaissance des Rechtsstaates in NRW dürften die bevorstehenden Landtagswahlen sein. Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass die Pro-Gruppen, die in einem Propagandafilm gar mit den Moslems darum wetteiferten, die neuen Juden sein zu dürfen, stets politisches Kapital daraus schlagen, wenn sie sich als Opfer präsentieren können. Die Versammlungen von Pro sind stets so klein, dass sie ohne den unverhältnismäßigen Aufmarsch von Antifa und Polizei von der Presse ohne weiteres ignoriert werden könnten. Die juristische Frage nach der Strafbarkeit der Störaufrufe jedenfalls ist so schwer nicht zu beantworten. Das Versammlungsgesetz sagt im § 21:

Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das ist doch nicht so schwer zu verstehen, oder?

(Foto: Antifaschistische Propaganda: Der ewige Nazi)

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