So könnte man das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zusammenfassen. Eine rückwirkend angeordnete Sicherungsverwahrung (beispielsweise bei nachträglich festgestellter anhaltenden Gefährdung Unschuldiger) ist demnach so dermaßen unzulässig, dass die Bundesregierung jetzt einem mehrfachen Gewalttäter 50.000,- € Schmerzensgeld zahlen muss. Das Urteil ist rechtskräftig.

N-TV berichtet:

Deutschland muss einem 52-jährigen Mann 50.000 Euro zahlen, weil er nachträglich zu einer Sicherungsverwahrung verurteilt worden war. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg lehnt einen Widerspruch gegen das entsprechende Urteil ab und macht es damit rechtskräftig.
(…)
Der Fall werde nicht zur Überprüfung an die große Kammer des Gerichts verwiesen, das Urteil sei damit definitiv, teilte eine Sprecherin mit. In dem erstinstanzlichen Urteil waren die Straßburger Richter zu dem Schluss gekommen, dass Deutschland im vorliegenden Fall gegen das Grundrecht auf Freiheit und das Verbot rückwirkender Strafen verstoßen hat. Sie wiesen die Bundesregierung an, dem Kläger R.M. – einem mehrfach verurteilten Verbrecher – 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Der 52-Jährige Kläger war in Deutschland wiederholt wegen Gewaltverbrechen verurteilt worden. Zuletzt wurde er 1986 wegen versuchten Raubmordes zu fünf Jahren Haft verurteilt, mit anschließender Sicherungsverwahrung. Diese war damals auf zehn Jahre begrenzt – R.M. hätte demnach am 8. September 2001 auf freien Fuß gesetzt werden müssen.

Seine Sicherungsverwahrung wurde aber im Frühjahr 2001 auf unbestimmte Dauer verlängert. Grundlage dafür war eine Änderung des Strafgesetzbuchs aus dem Jahre 1998, mit der die Höchstdauer der Sicherungsverwahrung aufgehoben wurde. Seither können als besonders gefährlich eingestufte Verbrecher auf unbegrenzte Zeit inhaftiert werden.

Diese Praxis wurde im Februar 2004 vom Bundesverfassungsgericht gebilligt. Die Karlsruher Richter befanden, die Sicherungsverwahrung sei keine Strafe, sondern eine „Maßregel zur Besserung und Sicherung“. Daher sei das Rückwirkungsverbot für Strafen hier nicht anwendbar.

Dem widerspricht der Gerichtshof für Menschenrechte in dem nun rechtskräftigen Urteil: Der Kläger sei in einem gewöhnlichen Gefängnis untergebracht, seine Sicherungsverwahrung sei ein Freiheitsentzug und somit eine Strafe. Daher gelte das Rückwirkungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention („Keine Strafe ohne Gesetz“). Die rückwirkend verfügte dauerhafte Sicherungsverwahrung verletze außerdem das Grundrecht auf Freiheit.
(…)
Die Bundesregierung müsse nun dem „rechtskräftig festgestellten rechtswidrigen Zustand“ der Inhaftierung seines Mandanten ein Ende setzen, forderte der Strafrechtler Schroer. Er habe diese Forderung bereits an die zuständige Staatsanwaltschaft in Marburg gerichtet, sagte er. Deutschland habe sich zur Umsetzung der Straßburger Urteile verpflichtet. R.M. sitzt derzeit im Gefängnis im hessischen Schwalmstadt ein.

Na mit 52 hat das Früchtchen ja noch einiges an „Karrierezeit“ übrig.

(Spürnasen: Childa M. und Stimmviech)

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50 KOMMENTARE

  1. Hmmm….das Problem würde meines Erachtens hinfällig wenn angemessene Strafen verhängt würden….

    …..Warum ist eigentlich „Lebenslänglich“ nach 15 Jahren rum?

    Ich bin seit 13 Jahren verheiratet, komme ich dann in 2 Jahren aus der Nummer raus ohne Scheidung und Ausgleichszahlung?

    Wohl eher nicht…..

  2. http://www.bild.de/BILD/politik/2010/05/11/tuerkei-oppositions-chef-deniz-baykal/tritt-nach-sex-skandal-zurueck.html
    „Ministerpräsident Erdogan wies den türkischen Geheimdienst an, die Urheber des Videos ausfindig zu machen. Sein Widersacher Baykal hatte ihm jahrelang das Leben schwer gemacht. Baykal, genannt der „Verhinderer von Ankara“. Der Mann, der Angst gegen alles und jeden schürte, gegen die EU, gegen Investoren aus dem Ausland, gegen eine Islamisierung des Landes.“

  3. Ja, die EUDSSR schafft es schon noch uns klein zu kriegen.
    Der Einsatz von Verbrechern gegen die Zivilbevölkerung hat übrigens Tradition.

    Schon bei den NationalSOZIALISTEN wurden Gewohnheitsverbrecher und Triebtäter in bestimmte „Kampf“gruppen zusammen gesetzt um die Zivilbevölkerung in besetzten Gebieten zu terrorisieren.

    Einfach mal nach Dirlewanger googeln.
    Die haben Verbrechen in einer Abartigkeit begangen, die sogar der SS zu viel wurden (entsprechende Beschwerden von SS Offizieren über die Vorgehensweise dieser Gruppen sind dokumentiert).

    Wenn ich mir jetzt anschaue mit welch lächerlich geringen Strafen bei uns Gewaltverbrecher davon kommen und unsere Justiz die Opfer verhöhnt – für mich steckt da derselbe Geist hinter.

  4. Recht und Gesetz müssen schon eingehalten werden, zumindest gegenüber Schwerverbrechern.

    Der harmlose Zeitgenosse ist dann immer der Dumme. Geschützt wird das „Raubtier“. Keine menschenwürdige Gesellshaft.

    Der „Normalbürger“ muß nur fleißig Steuern zahlen, dafür wir er dann verarscht!

  5. Die sollten mal das Opfer fragen ob es
    auch ein Recht auf ein Leben hatte.
    Die Jungs sind einfach nur noch widerlich
    und pervers.

  6. #1 Peter Blum (12. Mai 2010 11:35)

    …..Warum ist eigentlich “Lebenslänglich” nach 15 Jahren rum?
    Ich bin seit 13 Jahren verheiratet, komme ich dann in 2 Jahren aus der Nummer raus ohne Scheidung und Ausgleichszahlung?

    Ein interessanter Ansatz. Reichen Sie den Vorschlag doch bei Ihrem grünen Abgeordneten ein. Ich wette, er wird begeisterte Aufnahme finden. 😉 Unter solchen Umständen sehe ich persönlich eigentlich auch nicht ein, daß ich jahrzehntelang arbeiten soll, um Anspruch auf eine mickrige Rente zu erwerben. Ein Leben (also 15 Jahre) sollten dafür doch wohl ausreichen.
    Wirklich, Ihre Idee gefällt mir von Minute zu Minute besser…

  7. #2 AntiTerror (12. Mai 2010 11:37)

    Und schon wieder ist die Türkei näher an einen Kalifatstaat dran. Der Adolf vom Bosperus hat wieder zugeschlagen.

  8. Tja, mit der Rechtsstaatlichkeit ist es in Al Eurabia eben nicht mehr weit. Jetzt regelt die EU schon die Rechte einzelner Länder. Na prima. Nach dem Euro und Gesetzen darüber, wie lange eine Banane sein darf, war auch dieser Eingriff in deutsches Recht von größter Notwendigkeit. Den bezahlten Oberschlaftabletten aus Brüssel kann es schließlich egal sein, welches Pack auf Deutschlands Straßen sein Unwesen treibt.

  9. Tschuldigung, hier geht es natürlich um den Gerichtshof in Straßburg. Ich war gerade am Schlafen. 😉

  10. So gerne ich den Kerl in der Sicherheitsverwahrung sehen würde:
    Gesetze, die zum Zeitpunkt der Tat nicht verhanden waren, dürfen nicht angewendet werden. Wo kämen wir denn dann hin?

  11. Nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung? Ist das nicht doch eine Strafeß Dann muss diese zur Tatzeit schon existieren.

  12. In dem erstinstanzlichen Urteil waren die Straßburger Richter zu dem Schluss gekommen, dass Deutschland im vorliegenden Fall gegen das Grundrecht auf Freiheit und das Verbot rückwirkender Strafen verstoßen hat.

    Der EuGH hat auch geurteilt, dass in Italien Kreuze und Kruzifixe abzuhängen sind – hat man sich in Italien daran gehalten?
    Nein. Und was ist den Italienern von Seiten der EU daraufhin schlimmes passiert?

    Hätten wir nicht so rückgratlose Politiker, würde man „die Empfehlung des EuGH zur Kenntnis nehmen“ und bei der hier beschlossenen Marschrichtung bleiben.

    Ich wünsche mir den Prof. Schachtschneider als Justizminister!

  13. Den Fehler haben die damaligen Richter gemacht: anstatt eine Sicherungsverwahrung auf unbestimmte Zeit anzuordnen, hatten die damals nur 10 Jahre angeordnet. Der Täter saß aber 18 Jahre, deshalb der Schadensersatz…

  14. hr-videotext, Seite 133

    Wiesbaden: Die Staatsanwaltschaft hat Vorermittlungen gegen den CDU-Landtagsabgeordneten Irmer wegen dessen Äußerungen zum Islam aufgenommen. Eine Behördensprecherin bestätigte am Dienstag den Bericht der „Wetzlarer Neuen Zeitung“, Irmer hatte u.a. gesagt, „Wir brauchen nicht mehr Muslime, sondern weniger.“

    Ich finde Herr Irmer hat vollkommen Recht!

  15. #13 Temper (12. Mai 2010 11:59)

    Gesetze, die zum Zeitpunkt der Tat nicht verhanden waren, dürfen nicht angewendet werden.

    Das ist doch nichts neues.
    Rückwirkende Diätenerhöhungen oder komplett neue Gesetze, gab es schon immer – meist auch mit internationaler Zustimmung, wie z.B. bei den „Nürnberger Prozessen“; die TIME schrieb 1945 hierzu: „Was immer für Gesetze die Alliierten für die Zwecke des Nürnberger Prozesses aufzustellen versuchten, die meisten dieser Gesetze haben zur Zeit, als die Taten begangen wurden, noch nicht existiert. … Eine Verletzung des Rückwirkungsverbotes wird auch heute von vielen Völkerstrafrechtlern verneint, …“

    Also, was soll’s, wenn die nachträgliche Sicherheitsverwahrung die Bürger schützt?

  16. Unabhängig von der Person des Verbrechers, der sich nun freigeklagt hat, ist das Urteil zu begrüßen und umzusetzen. Recht muss Recht bleiben, sonst können wir uns gleich freiwillig den Musels ausliefern. Für die ist das Recht von subjektiven Faktoren abhängig.
    Die Politik muss nun wieder retten, was milde Richter in der Vergangenheit durch zu gutmenschliche Anwendung des möglichen Strafrahmens verbrochen haben und entsprechende Ersatzgesetze beschließen, um die Sicherheit der Bevölkerung wieder herzustellen. So sollte die lebenslängliche Sicherheitsverwahrung bei entsprechendem Vorleben auch schon bei Bagatelldelikten verhängt werden können.

  17. …erinnert mich wieder was von „fremde Autorität“…

    Deutschland liegt aufm intensivstation, die Bestatter oder lang gesagt Europäischen Gerichtshofes steht im Flur und wartet ungeduldig…

  18. Nachtrag: richtig gestellte Zitate:
    „die TIME schrieb 1945 hierzu: “Was immer für Gesetze die Alliierten für die Zwecke des Nürnberger Prozesses aufzustellen versuchten, die meisten dieser Gesetze haben zur Zeit, als die Taten begangen wurden, noch nicht existiert.“

    Und bei Wikipedia: „Eine Verletzung des Rückwirkungsverbotes wird auch heute von vielen Völkerstrafrechtlern verneint, …“

  19. Es wurde festgestellt, dass das formelle Vorgehen Deutschlands nicht korrekt ist. Dafür wurde durch viele Instanzen gegangen und der Weg eingehalten, der dafür vorgesehen ist.

    Mit dem unkorrekten Vorgehen Deutschlands wurde auch nicht korrekt festgestellt, ob und wie weit der Täter weiter eine Gefahr für die Umwelt darstellt. Dieser Umstand muss verändert werden.

    Ich habe häufig den Eindruck, dass missverstanden wird, was Gerichte tun: Sie überprüfen eine konkrete Situation anhand vorhandener Gesetzestexte. Die Gesetzestexte zu beugen, darf niemals Sinn einer Justiz sein. Die Gesetzestexte zu ändern, ist Sache der Politik.

    Von daher fällt’s mir häufig schwer, die Aufregung über ein Gerichtsurteil nachzuvollziehen. Der Richter darf keine eigene Meinung äußern, sondern muss ohne Ansehen der Person urteilen.

  20. @ #8 KyraS (12. Mai 2010 11:51)

    Lebenslanges Arbeiten und lebenslanges Steuern zahlen – dauert nur 15 Jahre !!!

    Sehr schön!
    _________________

    Themawechsel: Wer kennt den Mehmet noch??
    Ja – genau DER Mehmet!

    Serienstraftäter
    Mehmet will Geld mit Paintball machen

    Als Serienstraftäter Mehmet wurde Muhlis A. bekannt. Heute versucht er sich in der Türkei als Unternehmer, neuerdings mit Paintball. Zum Anti-Agressionstraining lädt er auch deutsche Jugendliche.

    http://www.focus.de/panorama/welt/kriminalitaet-mehmet-will-geld-mit-paintball-machen_aid_507520.html

  21. Rufmord ist auch ein Gewaltverbrechen :
    Du sollst kein falsches Zeugnis geben,das steht nicht umsonst in den Geboten.

    Die geistigen Gewaltverbrecher und Schreibtischtäter in den Medien aber werden nicht belangt,die haben offensichtlich Narrenfreiheit in der DDR 2 und können als Volksverhetzer ungestraft Menschenjagden durchführen wie zu Hitlers und Stalins Zeiten.Kein Wunder,wenn immer mehr Menschen sich von so einem System,das das überhaupt zulässt,angewidert zurückziehen.
    Ich versteh sie alle.Es gibt ein Maß an Gemeinheit und Verkommenheit,das eben viele nicht mehr tolerieren können.

  22. @26 Denker

    Die Musels sind doch immer für Humor gut.
    Mehmet lädt zum Antiaggressionstraining. LOL & ROFL

    Auch auf Focus

    Kehrtwende in GB:

    „Immigration wird eingedämmt

    Um die Koalition zu ermöglichen, stimmten die „Lib Dems“ Tory-Plänen zu, die Immigration einzudämmen und während der fünf Jahre langen Regierungszeit nicht den Euro einzuführen. Die Liberalen sind eigentlich im Gegensatz zu manchen der konservativen Tories sehr europafreundlich.“

    http://www.focus.de/politik/ausland/grossbritannien-tory-blair-startet-neue-aera_aid_507431.html

  23. @ #24 Felix78 (12. Mai 2010 12:21)

    Von daher fällt’s mir häufig schwer, die Aufregung über ein Gerichtsurteil nachzuvollziehen. Der Richter darf keine eigene Meinung äußern, sondern muss ohne Ansehen der Person urteilen.

    Ach wirklich?
    Urteil ohne Ansehen der Person ?? Das Widerspricht aber der Praxis;

    Jedes Urteil und Strafmaß ist innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen eine freie persönliche und sogar private Entscheidung des Richters!

    Siehe:
    – Softie-Urteile wenn der Täter Ausländer ist;
    – siehe „Richter Gnadenlos“
    – siehe „Deals“ zwischen Richtern und Anwälten

  24. In einer funktionierenden Justiz würde das Geld direkt an die Opfer dieses Verbrechers umgeleitet.

  25. Was interessieren den deutschen Staat die Urteile dieser weltfremden Rechtsverdreher?

    WER hat da mal WAS unterschrieben?

  26. Das Einzige, was mich an dieser Meldung auf regt, ist die Tatsache, dass es Brüssel mal wieder wagt, sich bei uns ein zu mischen. In der Sache haben sie jedoch völlig recht: ein Staat, der fundamentale Grundsätze wie „Nulla poene sine lege“ (Art. 103 (2) GG !!!) nicht achtet, ist eine Bananenrepublik. Dass bei den Nürnberger Prozessen dieser und eine ganze weitere Reihe ebenso fundamentaler Rechtsgrundsätze gebrochen wurden, spielt hier keine Rolle. Dass der Täter selber das Recht brach, ist ein ebenso sinnfreies Argument: Es liegt in der Natur der Sache, dass man nur Leute anklagt, denen man genau dies zur Last legt, also ist es Schwachsinn, ein Recht zu fordern, welches Rechtsgrundsätze im Strafrecht nur unbescholtenen Personen zu Gute kommen lässt.

    Die USA jedoch exerzieren uns ein Strafrecht vor, wo die Rechtsgrundsätze noch weitaus schärfer eingehalten werden müssen, jedoch auch deutlich höhere Strafen folgen, wenn es nach der Einhaltung aller dieser Grundsätze trotzdem zu einer Verurteilung kommt. DAS ist konsequent und rechtsstaatlich! Alles Andere ist auf dem Niveau des Dritten Reiches, wo es sogar vor kam, dass jemand, dem das Kunststück gelang, vor dem Volksgerichtshof frei gesprochen zu werden, am Ausgang des Gerichtes von der Gestapo verhaftet und direkt in ein KZ verbracht wurde.

    Die Gestapo teilte damals die Meinung von #19 Kruzituerken:

    Also, was soll’s, wenn die nachträgliche Sicherheitsverwahrung die Bürger schützt?

    Ich tue das nicht.

  27. Was wiegt schwerer – Freiheit vom Verbrechen, oder Freiheit zum Verbrechen?

    Wenn man sich da schon „fremden Autoritäten“ aus Straßburg beugen muß, sollte auch die schönfärberische Mogelpackung des Strafmaßes „Lebenslänglich“ nicht mehr als solche bezeichnet werden dürfen.
    Sonst könnte bei dessen Festsetzung ja gleich das Leben einer Eintagsfliege als Maßstab herangezogen werden.

    „Lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung“ bedeutet für mich: Die Leiche des Häftlings kommt in einen versiegelten Behälter.

  28. Grundlage dafür war eine Änderung des Strafgesetzbuchs aus dem Jahre 1998, mit der die Höchstdauer der Sicherungsverwahrung aufgehoben wurde. Seither können als besonders gefährlich eingestufte Verbrecher auf unbegrenzte Zeit inhaftiert werden.

    Diese Änderung des StGb war ja auch nicht für gewaltbereite Schwerverbrecher gedacht sondern für Leute so wie Stefan Herre oder Geert Wilders.

    Der europäische Gerichtshof für Muselrechte hat mit diesem Urteil nochmal daran erinnert.

    Passt doch nahtlos, hundertprozentig zu dem von Linken und Grünen beherrschten gesellschaftlichen Konsenz.

    Diesen Konsez gilt es zu ändern. Mit Liebe und Güte wenn’s geht, aber mit Hieben und Tritten wenn’s nicht geht.

  29. Diese Praxis wurde im Februar 2004 vom Bundesverfassungsgericht gebilligt. Die Karlsruher Richter befanden, die Sicherungsverwahrung sei keine Strafe, sondern eine “Maßregel zur Besserung und Sicherung”. Daher sei das Rückwirkungsverbot für Strafen hier nicht anwendbar.

    Dem widerspricht der Gerichtshof für Menschenrechte in dem nun rechtskräftigen Urteil: Der Kläger sei in einem gewöhnlichen Gefängnis untergebracht, seine Sicherungsverwahrung sei ein Freiheitsentzug und somit eine Strafe.

    Maßregeln, darunter fällt die Sicherungsverwahrung, sind anerkanntermaßen keine Strafe. Die Sicherungsverwahrung dient dem Schutz der Allgemeinheit vor einem gefährlichen Verbrecher, deren Gegenstück die Maßregel der Besserung ist. Diese wird im Allgemeinen in Vollzugsanstalten mit psychologischer Betreuung vollzogen, etwa bei Sufftätern.

    Die Sicherungsverwahrung wird auch nicht in einer „normalen“ JVA vollzogen, sondern in Hochsicherheitsgefängnissen, wo u. a. Lebenslängliche einsitzen.

    Zum Wesen der Maßregel: Eine allgemein bekannte Maßregel ist der Führerscheinentzug, der ebenfalls der Sicherheit der Bevölkerung dient. Niemand – außer Betroffenen – käme je auf die Idee, den Führerscheinentzug als Strafe zu qualifizieren. Strafen sind Geld- und Freiheitsstrafen – Schluß aus.

    Oder würde hier jemand auf die Idee verfallen, die Maßregel der Ausweisung zum Schutz der Bevölkerung vor kriminellen Ausländern als Strafe zu bezeichnen? Keine Maßregel ist Strafe, aber alle Maßregeln dienen dem Schutz der Rechtsordnung. Das ist so auch seit jeher im deutschen Recht unstrittig!

    Daraus folgt:

    #24 Felix78 (12. Mai 2010 12:21)

    Von daher fällt’s mir häufig schwer, die Aufregung über ein Gerichtsurteil nachzuvollziehen. Der Richter darf keine eigene Meinung äußern, sondern muss ohne Ansehen der Person urteilen.

    In dem Punkt bestehen bei uns keine Differenzen. Aber die Feststellung, Maßregeln seien Strafe, ist schlicht absurd.

  30. @ #26 Denker:

    Serienstraftäter
    Mehmet will Geld mit Paintball machen

    Als Serienstraftäter Mehmet wurde Muhlis A. bekannt. Heute versucht er sich in der Türkei als Unternehmer, neuerdings mit Paintball. Zum Anti-Agressionstraining lädt er auch deutsche Jugendliche.

    Genau – urdeutsche Jungs wie z. B. Azad E. und Arman P.

  31. #13 Temper (12. Mai 2010 11:59)

    „So gerne ich den Kerl in der Sicherheitsverwahrung sehen würde:
    Gesetze, die zum Zeitpunkt der Tat nicht verhanden waren, dürfen nicht angewendet werden. Wo kämen wir denn dann hin?“

    Dann kämen wir nach Nürnberg 1.0 !

  32. Dieser Gerichtshof fällt ja nicht zum ersten Mal mit für die „normale“ Bevölkerung unverständlichen Urteilen auf.
    z.B. Ausweisung von Terrorunterstützern wäre Unrecht (Italien)

  33. #34 Pantau (12. Mai 2010 12:56)

    Dass bei den Nürnberger Prozessen dieser und eine ganze weitere Reihe ebenso fundamentaler Rechtsgrundsätze gebrochen wurden, spielt hier keine Rolle.

    Emotional oder juristisch gesehen?

    Die USA jedoch exerzieren uns ein Strafrecht vor, wo die Rechtsgrundsätze noch weitaus schärfer eingehalten werden müssen, jedoch auch deutlich höhere Strafen folgen, wenn es nach der Einhaltung aller dieser Grundsätze trotzdem zu einer Verurteilung kommt. DAS ist konsequent und rechtsstaatlich!

    Zustimmung.

    Die Gestapo teilte damals die Meinung von #19 Kruzituerken:

    Nazi-Keule? Genauso unüberlegt, wie die obige Formulierung: die Gestapo könnte nur meine Meinung teilen, wenn sie ihr bekannt wäre – da ich aber erst Mitte der 80er Jahre ein politisches Bewusstsein entwickelte, ist das wohl kaum möglich.
    Soviel Aussagenlogik muss sein.

  34. Prima da fällt mir auch was zu ein.

    Prozessveschleppung und 6 faches Überschreiten einer Rückgabe/Entzugsfrist = elaubt in dem Fall max 3 Monate es wurden aber 18 Monate auf in die Klage.

  35. #3 Eugen von Savoyen (12. Mai 2010 11:38)

    Der Einsatz von Verbrechern gegen die Zivilbevölkerung hat übrigens Tradition.

    Einfach mal nach Dirlewanger googeln.

    Und in den KZs und Vernichtungslagern waren es die „Berufsverbrecher“ (optisch erkenntlich am grünen Winkel), die bevorzugt zu Kapos ernannt wurden.

  36. Art. 103 (2) GG ist hier nicht das Thema. Karlsruhe erkennt in der Sicherungsverwahrung richtigerweise keine Strafe (die ja immer im Zusammenhang mit einer bereits begangenen Straftat, also einer gerichtlich erwiesenen Schuld steht), sondern eine „Maßregel zur Besserung und Sicherung“ (die auf ein sehr hohes Risiko zukünftig zu erwartender Straftaten abstellt).

    Die Frage ist damit nicht „poena sine lege“ sondern die Zulässigkeit von Freiheitsentzug bei „nur“ hoher Erwartung zukünftiger Straftaten UND bei nicht vorhandener Gesetzesgrundlage zum Zeitpunkt der ursprünglichen Verurteilung.

  37. Hätte ich den Beitrag in 2004 gelesen, wäre er mir egal gewesen. Ich (war) ein unbescholtener Bürger, mein ZR war ein weisses Blatt. Nix drauf. Dann wurde ich von einem mannigfaltig vorbestraften Frustschläger, innerhalb von 20 Std. viermal angefallen. Beim letzen (4) Angriff habe ich den Angreifer gestoppt: Meine Anzeige gg. den Schläger wurden eingestellt und ich wurde für meine Notwehr 30 Monate eingesperrt. Unmöglich?? Denkste! http://www.helmutkarsten.de
    Aber jetzt kommts! Mein Schläger war seinerzeit 24 mal vorbestraft, mit 3 offenen Verfahren, kurz nach (seiner) Haftentlassung begangen. Alles Gewalttaten. Der Schläger hätte schon in SV sitzen müssen, wenn nicht SV, dann aber schon wieder wenigstens in U-Haft. Nur damit diese Tatsache nicht zur Sprache kommt, wurde aus dem Opfer (meiner selbst), der Täter gemacht. Nebenbei, der Schläger ist (nebenbei) „Vertrauensperson“ (31-er). Ist aber schon wieder (1 Jahr) auf Bewährung draußen, wegen einer neuen Gewalttat. Zur günstigen Kriminalprognose wurden bei DER Hauptverhandlung nur 11 der Vorstrafen genannt. Ich hab’s schriftlich, es sind (mittlerweile) 27 Vorstrafen. Lange Rede, kurz gemacht. Wir haben wieder SS und/oder SA Zustände, wenn die ohnehin zu freizügige richterliche Beweiswürdigung und Unabhängigkeit nicht derart eingeschränkt und dem Grundgesetz angepasst ist. Es gibt keine Strafe ohne Gesetz und es gibt auch keine unbefristete Bestrafung. End of Story. Im vorliegenden Fall,50 Millionen hätte die BRD bezahlen müssen. Aber nicht an den Täter, sondern an irgendeine Opferbetreuungsgesellschaft.
    man kann meinen Fall googeln, lest alles.
    Ganz neu: Führungsaufsicht ist weg, der Schläger ist nicht zum Gutachten gegangen.

  38. Lässt sich die Forderung auf die 50.000 EUR vielleicht vorab pfänden zugunsten der Opfer, die mit Sicherheit immer noch auf ihr Schmerzensgeld warten?

  39. Das Urteil ist korrekt.
    Denn sonst könnte irgendwann jemand hergehen und sagen, jemand der früher mal etwas politisch unkorrektes geschrieben hat, müsse nun als „Maßregel zur Besserung und Sicherung“ eingesperrt werden.

  40. #49 yogi (13. Mai 2010 00:25)
    Blödsinn, die Verbrechen der Kirche sollen reingewaschen werden und dazu ist ihn jedesmittel gutgenug!!!!

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