Sehr geehrter Herr Bosbach, Sie haben mir damals auf meine Anfrage nach dem Burkaverbot sehr sachlich und klar geantwortet. Dafür möchte ich Ihnen an dieser Stelle noch einmal recht herzlich danken. Ich habe Ihre Position zur Kenntnis genommen und verstehe Ihre Probleme, bin aber trotzdem anderer Meinung. Aber das gehört eben zur lebendigen Demokratie.

(Offener Brief von Monika Kaufmann an Wolfgang Bosbach)

Ich wende mich jetzt an Sie in einer weit diffizileren und komplexeren Angelegenheit. Ihre juristischen Fähigkeiten sind gefragt, denn ich gehöre der juristischen Zunft nicht an, ich bin Naturwissenschaftlerin.

Die amerikanische Verfassung kennt einige Amendments, d.h. Zusätze. Im ersten Amendment ist z.B. das Recht auf freie Meinungsäußerung festgeschrieben. Analog zu diesen Amendments möchte ich Sie bitten, einen Gesetzesentwurf im deutschen Bundestag einzubringen, der einen Zusatz in unserem Grundgesetz verankert, der es für alle Zeiten absolut unmöglich macht, dass jemals in diesem Land die Scharia oder Teile davon in der deutschen Rechtssprechung Fuß fassen können.

Sie werden mir jetzt wahrscheinlich entgegnen, dass unser GG die Scharia sowieso ausschließt und dass es insofern keine Bedenken gibt; aber so einfach liegen die Dinge nicht. In Süd-Thailand wurde die Scharia bereits auf Drängen der dortigen mohammedanischen Mehrheit eingeführt (4% der Gesamtbevölkerung), und es sieht so aus, als ob die Südphillippinen (weniger als 10% der Gesamtbevölkerung) folgen würden. Jetzt sagen Sie mir bitte nicht, diese Länder sind weit weg und gehören nicht zu Europa, die Erde ist mittlerweile ein Dorf. Keiner bleibt unberührt von dem, was der andere tut. Diese Länder haben sehr viel mit uns gemeinsam, sie gehören zur zivilisierten Welt, sind Demokratien und haben mit der islamischen Unkultur überhaupt nichts zu tun. Thailand ist buddhistisch und die Phillippinen sind katholisch, genau wie Sie, Herr Bosbach.

Aber wenden wir uns Europa zu: In Großbritannien gibt es bereits 86 Scharia-Gerichte, die nicht gerade dazu angetan sind, die Rechtssprechung in diesem Land zu befördern. Misshandelte Frauen kommen nicht zu ihrem Recht, Frauen erhalten nicht den ihnen zustehenden Erbteil etc. Man hat die Scharia-Gerichte dort unter anderem mit dem Argument eingeführt, dass es bereits Beth Din-Gerichte gäbe, und dass den Mohammedanern dasselbe zustünde wie den Juden. Diese Argumentation ist aus zwei Gründen falsch: Zum einen leben wir in der jüdisch-christlichen Kultur, das Judentum ist integraler Bestandteil der europäischen Kultur, was man vom Islam, den wir Europäer immer abgelehnt haben, siehe Spanien, Frankreich und die Balkanländer, nicht gerade behaupten kann. Zum anderen gilt die Rechtsprechung eines Beth Din nur für Juden, während die Scharia Anspruch auf universelle Gültigkeit erhebt. Auch wenn die Scharia-Gerichte in Großbritannien zurzeit nur für Familienangelegenheiten und Handelsstreitigkeiten mit Mohammedanern zuständig sind, so haben sie damit schon einen Fuß in der Tür des britischen Rechtssystems und werden immer mehr Zugeständnisse an die Barbarei der Scharia fordern. Wenn sie einmal etwas bekommen haben, lassen sie nicht locker und fordern immer mehr.

Auch hier in Deutschland hat die Scharia-Rechtsprechung schon Einzug gehalten, eine Richterin wollte verhindern, dass eine Frau sich scheiden lässt, weil sie von ihrem Mann geschlagen wurde, mit der Begründung, es stünde so im Koran, dass er sie schlagen darf. 2007 veröffentlichte der „Spiegel“ einen tiefer gehenden Artikel, in dem die steigende Tendenz deutscher Gerichte beleuchtet wurde, die Scharia-Unrechtssprechung anzuwenden, wenn Mohammedaner in die Fälle involviert waren. Dieser Artikel liegt mir leider nicht vor, ich habe die Information aus dem neuesten Buch von Bruce Bawer „Surrender, Appeasing Islam, Sacrificing Freedom“.

Der Autor Bruce Bawer, ein in Norwegen lebender Amerikaner, gehört einer vom Islam verfolgten Minderheit an. Er ist bekennender Schwuler und mit seinem norwegischen Lebenspartner verheiratet. Leider gibt es nur wenige, die sich wie er der Bedrohung durch den Islam voll bewusst sind. Die meisten fahren bekanntlich Kuschelkurs.

Als Jüdin zähle auch ich zu einer vom Islam bedrohten Minderheit. Wir Juden waren die ersten Opfer des selbsternannten Propheten und werden bis zum heutigen Tag bedroht. Nicht nur in Sderot, Südisrael, einem Ort, auf den immer wieder von Gaza aus Raketen abgefeuert werden. Im Koran werden wir als „Affen und Schweine“ verunglimpft. Und die Aussagen dieses unheiligen Buches sind für Mohammedaner unabänderlich, weil von Allah gesandt. Und wir werden nach wie vor in aller Welt von Mohammedanern verleumdet und angegriffen, und das nicht nur verbal, sondern auch tätlich.

Aus all den genannten Gründen bitte ich Sie, lieber Herr Bosbach, einen Gesetzesentwurf im deutschen Bundestag über einen Zusatz im deutschen Grundgesetz einzubringen, der jedwede Art der Scharia kategorisch ausschließt.

Dieser Brief wird bei PI veröffentlicht und ich freue mich auf eine ausführliche Diskussion.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Kaufmann

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67 KOMMENTARE

  1. Ich glaube nicht das unsere Politik die Scharia so sieht wie wir! Ich glaube nicht mal das sie sie ernst nimmt ! Alle Stellungnahmen aus den Politischen Parteien zeigen bis jetzt das bei Unkenntnis der Bedeutung dieses Islamischen Gesetzes die Politik ihr eher Positiv bis gleichgültig gegenübersteht im Extremfall verspricht man sich sogar Integrationsfördernde Wirkung

    Diesmal kein ganzes Buch aber ein Geschichtlich sehr Interessanntes Thema . Was in ähnlicher Form unter Umständen auch für Mitteleuropa Aktuell werden könnte,
    wenn sich an den herschenden Zuständen nichts zum positiven ändert

    Die Vertreibung der Mauren im Lichte der Inquisition

    Gruß Andre
    __________________
    Patriotisch,Antiislamisch,Proisraelisch

  2. Bosbach gehört wie die ganze CDU abgewählt!

    Alle Parteien im Bundestag gehören abgewählt, weil sie kein Rezept gegen den Islam und die unkontrollierte Zuwanderung von unqualifizierten islamischen Stützeempfängern in Deutschland haben!

    Im Gegenteil, auch die Unionsparteien biedern sich widerlich an.

  3. Ein guter Brief,allerdings glaube ich nicht das Bosbach antworten wird.Sollte er es doch tun,wird seine Antwort sehr allgemein gehaltensein.In diesem Land wird alles getan unsere Moslems ja nicht vor den Kopf zu Stossen.Mit jedem Tag verlieren wir etwas mehr an Freiheit und Demokratie.Muslime setzen immer mehr ihren Willen durch.Die Gutmenschen helfen ihnen fleissig dabei.

  4. Wenn man per Gesetz die Scharia verbietet, kann man sie genausogut per Gesetz einführen.
    Was soll also dieser Quatsch ?
    Es ist umsonst.

    Die einzig gangbare Strategie ist, die Anzahl der Moslems in Europa strikt zu begrenzen, wenn man sie schon nicht alle wieder wegbekommt.
    Dabei werden sie immer eine Art „fünfte Kolonne“ bilden und die jetzige Ordnung bedrohen !

    Da diese Begrenzung von herrschender Seite aus nicht erwünscht ist, die Politik tut ja alles im deren Zahl stetig zu erhöhen, hilft nur ein Volksaufstand. Alles andere ist verlorene Mühe.

  5. Nach all den Kämpfen „des Volkes“ gegen vermeintliche Bedrohungen, erfunden von grünen Spinnern, wie Atomkraft, Schweinegrippe, Genmais, Waldsterben, Klimawandel, böse Banken, usw., wäre es mal an der Zeit, gegen echte Bedrohungen vorzugehen. Dazu gehört die schleichende Islamisierung und die Einwanderung unqualifizierter und gewalttätiger Typen in unsere Gesellschaft und in unsere Sozialsysteme. DAS sind echte Probleme, die wir unseren Kindern und Enkeln aufbürden.

  6. Die Scharia ist de facto bereits in Deutschland dort anzutreffen, wo unsere Rechtsprechung und Polizei versagt! Dort also, wo Rechtgläubigen „Verbotsirrtum“ oder „kulturell bedingtes Verhalten“ strafmildernd in Rechnung gestellt wird, und wo sich unsere Polizei nicht mehr traut, ihre Aufgaben gesetzeskonform wahrzunehmen – in von Mohammedanern gebildeten Ghettos, in U-Bahnen, in Discotheken und zunehmend in jedem öffentlichen Raum!

    Auch das Schächten von Tieren, das explizit verboten ist, gehört dazu! Die Zwangsverheiratung von minderjährigen Frauen, das „EHRENmorden“, all das ist SCHARIA in Reinkultur!

  7. Der Brief kommt zu spät. Wir haben teilweise hier schon die Scharia, und zwar nicht nur für die muslimischen Teile der Bevölkerung, sondern für alle.

    Scharia bedeutet islamische Lebensweise. Überall dort, wo in Gemeinschaftsverpflegungen kein Schweinefleisch mehr serviert wird, überall dort, wo in Schwimmbädern muslimisches Frauenschwimmen angeboten wird, überall dort, wo der Muezzin-Ruf ertönt (ja, es gibt bereits Orte in Deutschland, wo der Muezzin großflächig über weite Teile der Stadt rufen darf) und überall dort, wo in Moscheen Recht gesprochen wird (zumeist über kleinere Probleme des Alltags) haben wir schon die Scharia. Es ließen sich noch viele Beispiele anführen, und es werden ständig mehr.

    Trotzdem ist natürlich die Initiative von Frau Kaufmann zu begrüßen. Wer allerdings glaubt, Herr Bosbach würde tatsächlich etwas ändern können (oder auch nur ernsthaft wollen), der irrt sich. Raus aus der CDU, wer ernsthaft in der Politik nicht mit dem Maulkorb der political correctness agieren will. Aber das ist halt der unbequemere Weg.

  8. Wir brauchen völlig andere Gesetze!

    Wie kann es sein, dass gewaltverherrlichende Schriften, in denen irgendwelche Juden angeblich in „Affen und Schweine“ verwandelt wurden, in denen „Ungläubige“ wie es heißt „schlimmer sind als das Vieh“ (was ist an Vieh „schlimm“? Hindus sehen das bekanntlich anders…), in denen dazu aufgerufen wird, Raubüberfälle zu begehen udn sich die Beute aufzuteilen, andere Kulturen anzigreifen und zu zerstören den Status der Unantastbarkeit genießt, weil diese gesamte Wahn Religion heißt?

    Ebenso wie es keine NSDAP mehr gibt, wie es „Mein Kampf“ nur in kommentierter Form legal zu kaufen gibt, so gehört auch der koran kommentiert und sollte als das betrachtet werden, was er ist: eine jugendgefährdende Schrift.
    Warum sind es ausgerechnet Muslime, die sich nach intensiver Koran-Lektüre gerne mal irgendwo in die Luft jagen und nicht etwa Buddhisten, Juden oder Bahai?

    Es ist überhaupt kein Bwewußtsein dafür geschaffen worden, wie brutal und wie unterdrückend der Islam ist. Man verprügle seine Frau(en) – solche Anweisungen betrachtet der Islam als „Gotteswort“.

    Wenn religiöser Wahnsinn dazu führt, dass die Anhänger eines kultest scharenweise zu Terroristen werden, dann sollte man sich fragen, warum das so ist, und nicht einfach einen „Ismus“ hinten dran haängen und sagen: „So, wir haben jetzt neben dem Islam einen Islamismus erfunden, damit ist die Sache jetzt erledigt!“ – Sowas ist schlicht und ergreifend dämlich.

  9. „#6 sarina (16. Aug 2010 09:30) Die Scharia ist de facto bereits in Deutschland dort … “

    Auch der Migrantenbonus vor Gericht ist schon ein Teil Scharia. Hier greift schon die Ungleichbehandlung von Deutschen und Moslems. Wenn selbst Ex-Verfassungsrichter Vorschläge machen, die von vornherein diese Ungleichbehandlung vorsieht, dann ist das für mich eine Vorstufe der Scharia !

  10. Sharia verbieten? Warum überhaupt auf dieses Spiel sich einlassen?

    Mir würde es schon reichen, wenn unser Justiz, Polizei und Politik die geltende Gesetzgebung einhält, durchsetzt und Nachdruck verleiht! Dann würden wir uns hier endlich über die Kreiszahl unterhalten können!

    Der PI-Song oder die Kreiszahl
    http://tinyurl.com/37b2dqs

  11. Angeblich sind doch in Deutschland nach offiziellen Verkündungen nur maximal 4% moslemischen Glaubens der verschiedenen Glaubensrichtungen wohnhaft. Aber diese 4% werden von der Politik verhätschelt und diese 4% fordern, fordern, fordern. Und erhalten mehr Rechte und Schutz als die restlichen 96%…

    Beispiel: ein 19-jähriger Bio-Deutscher gilt als volljährig

    ein 19-jähriger Zuwanderer moslemischen Glaubens gilt bei Verbrechen wie z. B. Massenvergewaltigung als Heranwachsender…

  12. Sehr geehrte Frau Kaufmann,

    Ihr Brief ist gut, logisch aufgebaut und normal denkende Menschen können sich dieser Logik nicht entziehen.

    Und da liegt der Hase im Pfeffer.
    Unsere Gutmenschen-Mültikülti-Politiker können oder wollen oder dürfen nicht logisch denken, lassen wir das mal dahingestellt.

    Nach all dem, was in Deutschistan schon gelaufen ist und täglich läuft, werden Sie entweder keine oder aber eine 08-15-Antwort erhalten.

    Juristen werden bemerken, daß es bei uns keine Amendments gibt, aber man könnte, bei gutem Willen und Volkes Wohl im Auge, natürlich etwas tun.
    Das wird nicht sein, denn der islamistische Krake hat alle und alles im Griff und die Scheindemokratie zappelt wie ein Maikäfer auf dem Rücken, denn es ticken so viele Uhren !

    Jeder kleine Angestellte, Arbeiter, all die Menschen, mit denen ich täglich zusammen bin, ist sich im Klaren darüber, daß es bald knallt.
    Ich halte Ihnen keine Rede über Staatsverschuldung, PIGS-Staaten, Feuer in Rußland, Wasser in Dänemark, über schöngelogene Statistiken in diesem Land hier, über Exportverbote von Getreide, die Rußland just erlassen hat, Folgen davon, über Sonnenwinde und Maya-Kalender.

    Sie wissen doch, eine einzelne Krankheit übersteht ein Organismus i.d.R. ganz gut, aber wenn Pest und Cholera gleichzeitig auftreten, dann wird es arg.

    Zu Mendel habe ich schon oft geschrieben und ein logarithmische Reihe, was die Filialgenerationen dieser Haß-Ideologie angeht, ist für jeden nachvollziehbar.

    Und, wenn es hart auf hart kommt, wird es ein unglaubliches Gemetzel geben, denn die Waffenkammern, von denen es über 2.000 in diesem kniende-Ameise-Land gibt, sind randvoll und Bilder wie „am Ende der Welt“, Turbanmänner mit Handgranaten am Gürtel, werden dereinst hier zum Straßenbild gehören.

    Volksverräter sind das Allerletzte und Ihr Glaube ehrt sie, aber normale Sterbliche spielen keine Rolle und werden kaum/nicht wahrgenommen.

    Insoweit wird es leider keinen Gesetzesentwurf geben und die islamistische Würgeschlange setzt derweil zur letzten tödlichen Umschlingung an, derweil wir fröhlich im Salon weitertanzen, obwohl die Maschinenräume schon geflutet sind.

    Deutschland und wahrscheinlich ganz Europa sind Beute einer Mörderbande geworden, denn an manchen Tagen, da man „ab und zu“ auch mal was Anderes zu tun hat, komme ich kaum mit Lesen nach, welcher Ismirschlecht nun wieder gemordet/vergewaltigt usw. usf. hat.
    Ein starker Mann, der Volkes Interessen ehrlich und wahrhaftig vertritt, ist nicht in Sicht und so warten sie und gebären uns tot ( die friedliche Variante ) und wenn es doch zu lange dauern sollte, trotz dauernd tragender Muttertiere, dann kommt Metall zum Einsatz, s. die o.e. Waffenlager.

    Ihre klugen jüdischen Worte in Gottes Ohr, alle Nicht-Moslems sind weltweit bedroht und es gibt keine Lösung, es sei denn, wir opfern den Planeten.
    Krebs hat bisher noch immer gewonnen.

  13. Wieso z. B. kann ein moslemischer Prediger (Imam) ungestraft ein Ehepaar verheiraten, hier in Deutschland, ohne dass diese vorher standesamtlich getraut worden sind??

    Ein christlicher Pfarrer würde dafür bestraft…

  14. Solange ihr vom Begriff „Mohammedaner“ nicht wegkommt, wird euch keiner ernst nehmen, PI.
    Ja, ich habe euren Beitrag vom 12. Sep 2008 gelesen, aber wenn ihr auch nach außen solche Erbsenzählerei betreibt, schmälert ihr eure Wirkung. Müsst ihr wissen.

  15. #8 Rechtspopulist (16. Aug 2010 09:31)
    Wir brauchen völlig andere Gesetze!

    Wie kann es sein, dass gewaltverherrlichende Schriften, in denen irgendwelche Juden angeblich in “Affen und Schweine” verwandelt wurden,….

    Rechtpopulist, Du sprichst mir aus dem Herzen.

    Das ist alles etwas, was ich den ganzen Tag herausschreien möchte.

    WIE KANN ES SEIN …

  16. @ #14 Kuro (16. Aug 2010 09:55)

    Was ist an dem Begriff „Mohammedaner“ auszusetzen?

    Solange „Muslime“ oder „Moslems“ oder „Islamanhänger“ oder „Islamisten“ Mohammed nacheifern sind es doch Mohammedaner?

  17. Da die Politiker unser GG auch nicht ernst nehmen, sehe ich auch nicht, inwieiweit diese also die scharia ernstnehmen sollten…

  18. Dieser Zusatz wird, wenn er denn überhaupt soweit kommt, schon von den richtigen Schergen und Appeasementliebhaber in die richtige Richtung gedrückt, damit er ohne Probleme abgeschmettert werden kann.
    Die Scharia wird kommen, Früher oder Später.

  19. Frau Kaufmann hat ihr Anliegen sehr gut begründet (ich hätte lediglich auf den Satz „Diese Länder … gehören zur zivilisierten Welt“ verzichtet). Aber was bringt so ein Gestezentwurf? Dass es keine Scharia in Deutschland geben darf ist eigentlich selbstverständlich. Das ist so wie man Bäcker verpflichtet, kein Arsen in ihr Brot zu tun. Sie würden das entrüstet ablehnen, weil das natürlich keiner macht. Aber OK, nachdem es bereits einen Fall gab, wo die Scharia vor Gericht berücksichtigt wurde, bin ich mir da gar nicht mehr so sicher. Und #5 HarryM hat Recht, käme so ein Gesetz, dann könnte es unter der nächsten Regierung wieder gekippt werden, zumal der Islam immer stärker in Deutschland wird.

    Aber immerhin denke ich, dass Bosbach weiß, was die Scharia ist – auch ohne die Erläuterungen. Otto Normalgutmensch würde fragen „Scharia wer? Ist das ein arabischer Vorname?“

  20. Es macht doch keinen Sinn, Gesetze zu erlassen, an die sich die Gäste nicht halten!
    Das haben wir doch alles schon – erlaubt ist, was nicht verboten ist! Nur diese Brut hält sich nicht daran, weil der Koran IMMER über von Menschen gemachten Gesetzen steht!

    Deshalb werden sie auch unsere Freiheitsgrade und unsere Demokratie zerstören – auch dann, wenn sie gegenteiliges behaupten (Takqia)!

  21. Es geht hier nicht darum, wirklich einen solchen Gesetzesentwurf einzubringen. Ich weiss nicht, ob es im GG überhaupt Amendments wie in der amerikanischen Verfassung geben kann. Das Anliegen ist vielmehr, die Debatte über die Sharia in der Öffentlichkeit immer präsent zu halten. Denn wie in meinem Brief gesagt gibt es in Europa bereits Sharia-Gerichte. Dem gilt es entgegen zu wirken.

  22. #20 KDL (16. Aug 2010 10:16)

    Aber immerhin denke ich, dass Bosbach weiß, was die Scharia ist – auch ohne die Erläuterungen. Otto Normalgutmensch würde fragen “Scharia wer? Ist das ein arabischer Vorname?

    Wenn es tatsächlich eine signifikante Zahl
    derer gibt, die so strunzdumm uninformiert
    im Jahre 2010 n.Chr. in der Bundesrepublik
    Deutschland lebt,
    darf einen nichts mehr wundern.

    PI muss stärker werden.

  23. Es lohnt sich mal den offiziellen Lehrplan für den muslimischen Religionsunterricht in Österreich durchzulesen, natürlich inklusive der Scharia:

    Islamischer Religionsunterricht

    Allgemeines Bildungsziel:

    Durch den Religionsunterricht werden der moslemischen Jugend die
    religiös-sittlichen Werte des Islams und deren Bedeutung für den
    einzelnen und für die Gemeinschaft in allen Lebensbereichen
    verständlich gemacht. Sowohl im Hinblick auf die Verbreitung des
    Islams als auch im Hinblick auf die Herkunft der islamischen Jugend
    in Österreich sind die Universalität des Islams und die für alle
    Moslems unverändert gleichen Glaubensgrundsätze und Pflichtenlehren
    besonders zu berücksichtigen. Demgemäß wird insbesondere die
    islamische Brüderlichkeit in geistiger und seelischer Hinsicht ohne
    Unterschied der Sprache, Rasse oder Nationalität darzulegen sein.

    Vor allem hat der islamische Religionsunterricht die Aufgabe, den
    Schülern die islamische Geschichte und die Begegnung mit der
    prophetischen Überlieferung zu vermitteln.

    Durch klare Darlegung der Glaubenswirklichkeit und die richtige
    Definition der Glaubenswahrheit ist dem jungen Menschen die
    Notwendigkeit des Glaubens im Islam zu erklären. Die emotionale und
    nachgeahmte Religiosität ist durch die intellektuelle religiöse
    Bildung und Lehre voluntaristisch zu festigen. Dadurch sich bildende
    Willens- und Charakterfestigkeit im eigenen Glauben macht den Zwang
    in der Religion überflüssig. Eine richtige Beurteilung der eigenen
    Religion eliminiert die Vorurteile.

    Im übrigen soll der Lehrplan, welcher sich jeweils auf zwei
    Schulstufen bezieht, als Rahmenplan verstanden werden, wobei
    entsprechend dem bisherigen Bildungsstand, den religiösen
    Vorkenntnissen und der Auffassungsgabe der Schüler an den jeweiligen
    Schulen bei der Auswahl der Schwerpunkte im Lehrprogramm Rücksicht zu
    nehmen ist.

    9. und 10. Schulstufe (15- und 16jährige):

    In diesen Schulstufen wird den Schülern über die Sitten- und
    Morallehre sowie über die Familienordnung und das islamische
    Verhalten in der Gesellschaft Unterricht erteilt. Die Schüler sollen
    darüber hinaus in die Grundsätze der islamischen Rechts- und
    Gesellschaftsordnung eingeführt werden.

    I. SITTEN- UND MORALLEHRE:
    1. Allgemeine Verhaltensregeln der Moslems.
    2. Die islamische Verhaltensweise für die Männer.
    3. Die islamische Verhaltensweise der Frauen.
    Ausführliche Behandlung der obgenannten Themen.

    II. FAMILIENORDNUNG:
    1. Eheschließung, Ehepflichten:
    a) des Ehemannes,
    b) der Ehefrau.
    2. Kinder in der Familie:
    a) Geburt: religiös bedingte rituelle Vorschriften nach der
    Geburt,zB: Azan = Gebetsruf in das Ohr des Kindes,
    Namensgebung, Beschneidung.
    b) Pflichten der Eltern Bezug nehmend auf den Unterhaltund
    die Erziehung der Kinder. Aufklärung über das Verhalten
    im Gebet. Aufklärung der Jugend vor der Pubertät mit den
    Pflichten, die sie der Gemeinschaft gegenüber übernehmen.
    c) Pflichten und Verhalten der Kinder ihren Eltern gegenüber.
    3. Ehescheidung:
    Kinderbetreuung nach der Scheidung.
    4. Erbrecht.
    5. Testament.

    III. GESELLSCHAFTSORDNUNG:
    1. Vereinbarungen, Verträge:
    a) Arten der Vereinbarungen,
    b) Erfüllung der Vereinbarungen.
    2. Arbeit und deren Bedeutung:
    a) Verdienst und Gewerbe,
    b) verbotene Gewerbe,
    c) Kauf und Verkauf sowie Gütererwerb im Islam,
    d) Verbot des Zinsennehmens, -gebens und -vermittelns.
    3. Individuum und Gesellschaft:
    a) Rechte und Pflichten des Individuums der Gemeinschaft
    gegenüber,
    b) Rechte und Pflichten der Gemeinschaft dem Individuum
    gegenüber.

    IV. MERKMALE DER ISLAMISCHEN GESETZGEBUNG:
    Auf Grund der genauen Befolgung des Quran und der Sunna
    1. im Zivilrecht,
    2. im Strafrecht,
    3. im Verfassungsrecht,
    4. im Völkerrecht.

    V. DIE ISLAMISCHE STAATSORDNUNG:
    Das Wesen des islamischen Staates.
    Die Sicherheit und Freiheit und deren Grenzen.
    1. Theologisch,
    2. völkerrechtlich,
    3. sozialrechtlich,
    4. wirtschaftlich.

    Die historische Schilderung des islamischen Staates und der
    islamischen Völker von der Zeit Mohammads (S. A. S.) bis zur
    Gegenwart. Rekapitulation des vorherigen Lehrstoffes.

    DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE:

    Die 15- und 16jährigen Schüler sind auf ihre Verantwortung der
    Volljährigkeit vom religiösen Standpunkt aufmerksam zu machen.

    Die volle Verantwortung aus religiöser Sicht, welche sie Gott und
    den Mitmenschen gegenüber ab Geschlechtsreife zu tragen haben. Daher
    sind mit den Schülern dieser Schulstufen die islamische Sitten- und
    Morallehre, Familienordnung, Gesellschaftsordnung, die islamische
    Staatsordnung und Merkmale der islamischen Gesetzgebung ausführlich
    zu besprechen. Auf die Hauptquellen des Islams in dieser Hinsicht ist
    hinzuweisen. Die gesellschaftlichen Aktivitäten Mohammads (S. A. S.)
    und seiner vier Nachfolger sind nicht nur als religiöse Vorbilder im
    engeren Sinn, sondern als Staatsmänner beispielgebend zu erklären.

    11. und 12. Schulstufe (17- und 18jährige):

    Die Schüler dieser Schulstufen sollen eine gründliche Kenntnis in
    allen islamischen Glaubensfragen, im Aufbau der islamischen
    Wissenschaft, in der Religions- und Kulturgeschichte des Islams
    erhalten.

    Die Interpretation verschiedener Abschnitte des Qurans sowie
    ausgewählte mündliche Überlieferungen des Gesandten Gottes Mohammad
    (S. A. S.), Ahadith, sind zu vermitteln.

    Des weiteren sind Grundzüge einer vergleichenden Religionskunde zu
    lehren.

    I. GLAUBENSFRAGEN:
    Ausführliche Erörterung der drei Grundprinzipien des islamischen
    Glaubens:
    1. Monotheismus (Tawhid),
    2. Prophet und Gesandtentum, insbesondere die Finalität,
    3. Rückkehr zu Gott (Moad)
    Auferstehung -Abrechenschaft vor Gott – Sirat Mizan (Schafaa).
    Belohnung – Bestrafung – Fürsprache des Gesandten Allahs
    – Vergebung.

    II. ISLAMISCHE WISSENSCHAFTEN:
    1. Auf die reine Religionslehre bezogene Wissenschaft:
    a) Das heilige Buch (Quran)
    Offenbarung – Niederschrift und Sammlung – Aufbau – Lesung
    (Tartil, Tadjwid) – Erläuterung (Tafsir);
    b) Überlieferung (Sunna): was Mohammad (S.A.S.) gesagt, getan
    und gebilligt hat. Inhalt und Bedeutung – Sammlung –
    Wertung und Kriterien;
    zu a):Die Sammlung des Qurans und die mitwirkenden
    Persönlichkeiten, zB: Said Bene Sabet im Auftrage von
    Abu Bakr und Osman.
    zu b):Die Sammlung von Ahadith und die berühmten Sammler, wie zB:
    Buchari, Moslem, Abu Daud, Termezi, Ebne Madja, Nesaie;
    c) al-Idschma: der Meinungs-Konsensus der Rechtsgelehrten;
    d) al-Qiyas: das Urteil auf Grund des juristischen
    Analogieschlusses;
    e) al-Idjtihad: sich bemühen oder Anstrengung;
    f) al-Istihsan: die Abweichung von der Regel eines
    Präzedenzfalles zugunsten einer anderen Regel, die sich
    unter gewissen Umständen auf Grund einer größeren
    rechtlichen Relevanz als notwendig erweisen kann;
    g) al-Istislah: das Urteil, das nicht auf Grund eines
    Präzedenzfalles ergeht, sondern öffentlichen Interesses
    wegen gefällt wird;
    h) al-Urf: Sitte und Brauch einer bestimmten Gesellschaft,
    die sowohl in Worten wie in Taten ihren Ausdruck finden.
    Die verschiedenen islamischen Rechtsschulen und deren
    Begründer mit ihren differenzierten Interpretationsansichten
    im großen und ganzen.
    2. Auf allgemeine Wissensdisziplinen, zB: Naturwissenschaften,
    Geisteswissenschaften, bezogene Entwicklung:
    a) Philosophie – Aneignung des antiken Wissens,
    b) Mathematik und angewandte Mathematik,
    c) Astronomie,
    d) Physik,
    e) Chemie,
    f) Medizin,
    g) Geographie,
    Die Namen der berühmten islamischen Wissenschaftler sind zu
    den einzelnen Wissensdisziplinen und wenn möglich deren Werke
    zu erwähnen.

    III. ERWEITERTE RELIGIONS- UND KULTURGESCHICHTE DES ISLAMS:
    In diesem Zusammenhang wird die islamische Geschichte in großen
    Zügen gelehrt und interpretiert, darüber hinaus sollen einzelne
    islamische Glaubensrichtungen, Philosophie und Mystik behandelt
    werden.

    IV. ÜBERBLICK ÜBER DIE GROSSEN NICHTISLAMISCHEN RELIGIONEN:
    Die Religionen der alten Welt, das Judentum, das Christentum,
    Hinduismus, Buddhismus, die Religionen Chinas, die Religionen
    Japans, Naturglauben.

    V. TEXTE:
    Quran: erweiterte Auswahl.
    Ahadith:
    Reden und Briefe: eine Auswahl von Mohammad (S. A. S.), Abu Bakr
    (R. A.), Omar (R. A.), Osman (R. A.), Ali (R. A.) Omar ibn
    Abulaziz.
    Ergänzung der arabischen Sprachkenntnisse.
    Rekapitulation des gesamten Lehrstoffes.

    VI. ISLAM IN EUROPA:
    Die Schilderung religiöser, politischer und
    allgemeingesellschaftlicher Verhältnisse in Europa während der
    Offenbarung des Islams und nachher.
    1. Rückblick:
    a) Moslems in Andalusien,
    b) Moslems im Balkan,
    c) Moslems in Mitteleuropa (Österreich, Ungarn usw.).
    2. Gegenwart:
    Die wirtschaftlich – kulturell – sowie politisch bedingte
    Konfrontion der Moslems als Studenten, Fremdarbeiter und
    sonstige mit Europa und der abendländischen Kultur sowie
    politische Ideologien.

    DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE:

    Die Schüler sollen entsprechend ihrer Vorbildung und ihrer
    Auffassungsgaben zu selbständiger Verantwortung gemäß dem
    islamischen Glauben veranlaßt werden. Eine Rekapitulation der
    bisher angeeigneten Kenntnisse in verschiedenen Schulstufen soll auf
    ein reiferes Niveau in Betracht gezogen werden.

    Den Schülern dieser Schulstufen, speziell denen, die die
    Reifeprüfung abzulegen haben, ist die Wegweisung zur Benützung der
    islamischen Literatur und sind beim Auftauchen verschiedener
    religiöser Fragen die entsprechenden Quellen genau und detailliert zu
    erklähren (sic).

    Link: http://www.oepu-noe.at/recht/lp/os_bis07/pflicht/religion/islam.htm

  24. Analog zu diesen Amendments möchte ich Sie bitten, einen Gesetzesentwurf im deutschen Bundestag einzubringen, der einen Zusatz in unserem Grundgesetz verankert, der es für alle Zeiten absolut unmöglich macht, dass jemals in diesem Land die Scharia oder Teile davon in der deutschen Rechtssprechung Fuß fassen können.

    Das ist naiv. Das GG ist kein Naturgesetz. In dem Moment, wo die Muslime hier die Macht ergreifen, ist das GG Makulatur, samt aller „Zusätze“. Bereits mit einer 2/3 Mehrheit im Bundestag kann das GG geändert werden.

  25. Müssten wir dann nicht auch, im Rahmen der Trennung von Kirche und Staat, und besonders auch in BY, den Kreuz und Glockenfaschismus abschaffen?
    Wie auch immer: Scharia geht schon mal garnicht.

  26. @5 HarryM

    „…Da diese Begrenzung von herrschender Seite aus nicht erwünscht ist, die Politik tut ja alles im deren Zahl stetig zu erhöhen, hilft nur ein Volksaufstand. Alles andere ist verlorene Mühe.“

    Richtig. Und genauso wird es auch kommen. Und ich hoffe inständig, das Volk schnappt sich dann auch gleich die Verräter…

  27. @#8 Rechtspopulist.
    Genau meine Meinung. Allein schon der Aufschrei der Satansanbeter bei dem Versuch wäre Wasser auf unsere Mühlen. Gibt es denn hier keinen Schweizer Juristen, der mal prüfen könnte wie man den Antirassismusartikel dazu nutzen könnte?

    Für alle Nicht-Schweizer hier der Wortlaut des Artikels aus dem Schweizerischen Strafgesetzbuch:

    Art. 261bis

    Rassendiskriminierung

    Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft,

    wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind,

    wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt,

    wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,

    wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion verweigert,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

    Würde dieser Artikel endlich mal auf alle angewendet und nicht nur auf Bio-Schweizer, die mal einen dummen Spruch am Stammtisch machen, müssten ganze Täler zu Straflagern umfunktioniert werden!

  28. Nicht Mord, nicht Bann, noch Kerker
    nicht Standrecht obendrein
    es muß noch stärker kommen
    soll es von Wirkung sein.

    Ihr müßt zu Bettlern werden
    müßt hungern allesamt
    Zu Mühen und Beschwerden
    verflucht sein und verdammt

    Euch muß das bißchen Leben
    so gründlich sein verhaßt
    daß Ihr es fort wollt geben
    wie eine Qual und Last

    Erst dann vielleicht erwacht noch
    in Euch ein besserer Geist
    Der Geist, der über Nacht noch,
    Euch hin zur Freiheit heißt.

    Hoffmann von Fallersleben

  29. #15 Kuro
    „Solange ihr vom Begriff “Mohammedaner” nicht wegkommt, wird euch keiner ernst nehmen“

    Gerade wenn man den Islam ernst nimmt, sollte man die Bezeichnung „Mohammedaner“ verwenden.
    Die Anhänger von Christus werden Christen, die Anhänger von Buddha Buddnisten genannt.
    Also ist „Mohammedaner“ völlig angemessen.
    Wem die Bezeichnung natürlich nicht gefällt, sind die Mohammedaner selbst, die sich lieber Moslems oder Muslime nennen, angeblich “ die sich Gott Unterwerfenden“.
    Da aber die Mythische Figur Mohammed weniger von Gott als Gier zu seiner Ideologie und seinen Taten inspiriert wurde, sollte man seinen Anhängern nicht die Ehre erweisen, sie mit ihren Wunschbezeichnungen zu benennen.
    Alternativ wären auch „Müslümanen“ oder ähnliche Bezeichnungen angebracht, da steckt die Manie schon im Wort drin. 🙂

  30. #3 streawkceur (16. Aug 2010 09:05)

    Ein solcher Gesetzentwurf, der explizit die Einführung der islamischen Rechtssprechung verbietet, wäre natürlich total diskriminierend und zeugt von wenig multikultureller Toleranz. Die Grünen würden sagen,: “Wenn Ihnen die Scharia nicht passt, dann ziehen sie doch weg!”

    Eine solche Zusatzbestimmung pp. brauchen wir nicht, wie auch keine Gesetze geändert werden müssen.

    Die Bundesrepublik Deutschland ist der Geltungsbereich des Grundgesetzes. Für andere Gesetze oder gar die Wüsten-Scharia ist da kein Platz. Sie steht, auch das muß ich hier niemandem erläutern, im absoluten Gegensatz zu den Werten des GG.

    Wo anzusetzen ist, sind Richter oder auch Staatsanwälte, die Bezüge zur Wüstenschrift herstellen, denn das ist eindeutig gegen das Gesetz.

    Staatsanwälte müßten bei der Vergabe des sog. Migrantenbonus ins Rechtsmittel gehen und das von den Instanzen überprüfen lassen. Dabei behilflich ist auch und insbesondere die Rechtsprechung des BGH, der solche Rabatte strikt ablehnt und von Ausländern wiederholt und zu Recht die Einhaltung deu8tscher einfordert.

    Für all diesen Firlefanz gibt es weder im GG noch in den einfachen Gesetzen eine Grundlage. Wenn diese „Richterin“ seinerzeit meinte, die Schläge müsse die Frau aushalten, so widerspricht das nicht nur dem bürgerlich-rechtlichen Diskriminierungsverbot, sondern auch dem Strafrecht, das Köperverletzungen generell unter Strafe stellt.

    Mich erinnert daß drastisch ans Dritte Reich. Da bemühte man auch die krudesten Wendungen, um Juden zu diskriminieren und zu verfolgen:

    b) Rechtsprechung im Zivilrecht

    Wichtigster Grundsatz des sonderrechtlichen Denkens war, daß es seit 1933 als Ausdruck der „guten Sitten“ (§ 138 BGB), d. h. des „Empfindens aller billig und gerecht Denkenden“ galt, Juden und andere „unerwünschte Personen“ ungleich gegenüber Reichsbürgern zu behandeln. Die „für den Beruf (des Rechtsberaters) erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sowie genügende Sachkunde“, die der nationalsozialistische Gesetzgeber mit Art. 1 § 1 II. MißbrGes. sichergestellt wissen wollte, sollte dieser Grundsätze und mit ihnen die daraufhin ergehenden Gerichtsurteile ohne viel Aufhebens sicherstellen; institutionelles Unrecht war Sinn und Zweck der Reformen:

    „Das hier streitige Problem kann überhaupt nicht durch die Auslegung des Mieterschutz-gesetzes gelöst werden. Seine Bedeutung greift über den Rahmen des Mieterschutzgesetzes weit hinaus. Es handelt sich nicht um eine Frage, die durch Auslegung des Mieterschutzgesetzes gelöst werden kann, sondern um eine weltanschauliche Frage… Auch die Ansicht, daß jede einzelne Maßnahme gegen die Juden nur von der Regierung angeordnet werden könne, ist nicht zutreffend. Wollte man dem beitreten, so würde eine Auslegung der Gesetze zuungunsten von Juden nicht stattfinden dürfen und die Juden hierdurch besonders geschützt sein. Es liegt auf der Hand, daß das nicht im Sinne der Sache ist.“

    Uwe Gattermann: „Verstoßen Verurteilungen aufgrund des RBerG gegen Art. 103 II. Grundgesetz?“

    Fällt Euch ein Wort auf, das auch heute durchaus wieder Relevanz besitzt? Weltanschauung! Die neue heißt Multikulti.

  31. Allgemein gilt ja:

    Eine Steinigung hat nichts mit der Scharia zu tun.
    Die Scharia hat nichts mit dem Koran zu tun.
    Der Koran hat nichts mit dem Islam zu tun.
    Islam heißt Frieden!

  32. #5 HarryM
    Was soll also dieser Quatsch ?
    Es ist umsonst.

    Harry, es ist vergebens – keinesfalls umsonst.

  33. Deutsche Politiker für Verhandlungen mit den Taliban
    DTS-Meldung vom 14.08.2010, 10:52 Uhr
    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In der deutschen Politik wächst die Bereitschaft, in Afghanistan mit Kriegsverbrechern wie dem Islamisten-Führer Gulbuddin Hekmatjar zusammenzuarbeiten.
    „Um Stabilität in Afghanistan zu gewährleisten, müssen wir auch die Entwicklung von bestimmten Personen berücksichtigen“, sagt der außenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Philipp Mißfelder gegenüber dem „Spiegel“. „Radikale Islamisten wie Hekmatjar oder Taliban-Führer Mullah Omar kommen dann als Gesprächspartner in Frage, wenn sie Bedingungen wie zum Beispiel einen Gewaltverzicht oder den Respekt vor Frauenrechten er füllen.“
    Auch die Grünen-Außenpolitikerin Kerstin Müller schließt eine Machtteilung der Regierung Karzai mit der Taliban-Führung nicht aus, um einen Verhandlungsfrieden zu erzielen. Grundlage müsse aber immer die Verfassung bleiben, der Schutz der Menschen- und Frauenrechte und der Bruch mit der Terrororganisation Al Kaida. Außenminister Guido Westerwelle hat sich bislang öffentlich nicht zur Zusammenarbeit mit bestimmten Islamisten-Führern geäußert. Intern sagte er aber, es gebe zu einer Zusammenarbeit keine Alternative. Hekmatjar wird unter anderem vorgeworfen, als Student unverschleierten Kommilitoninnen Säure ins Gesicht geschüttet zu haben. Der FDP-Außenexperte Rainer Stinner ist dagegen skeptisch: „Ich kann mir schwer vor stellen, dass ein Hekmatjar der Gewalt abschwört“, sagt er.
    http://www.derNewsticker.de/news.php?id=193038&i=ojenar

  34. An Monika Kaufmann

    Also ich begrüsse es, dass Sie sich die Zeit genommen haben, einen OFFENEN Brief an die zuständige Stelle zu schreiben. Es ist ja offensichtlich so, dass Politiker auf keinen Fall die Meinungen der Leserbriefschreiber lesen, weder hier auf pi-news noch anderswo. Weil es denen wahrscheinlich zu 100 % egal ist was besorgte Bürger fühlen und denken.
    Deshalb braucht es Aktionen wie die Ihre um auf sich und die Anliegen der Bürger aufmerksam zu machen. Je öfter es passiert desto eher werden (vielleicht) die Politiker merken, was den Bürger tatsächlich beschäftigt. Vielleicht schaut jetzt sogar Herr Bosbach auf pi-news nach ? Hoffen darf man noch.
    Dann gibt es aber auch noch kleine Hoffnungsschimmer wie z.B. Thilo Sarrazin, René Stadtkewitz und Kirsten Heisig (die ja leider verstorben ist).
    Vor allem diese 3 Personen erkennen was uns in Zukunft erwartet, wenn gewisse Politiker die rosarote Brille aufsetzen und Wahrheiten unter den Teppich gewischt werden.

    Aus diesem Grund Frau Kaufmann möchte ich Ihnen meinen herzlichen Dank für Ihre Aktion aussprechen.
    Mit freundlichem Gruss
    Ruth

  35. Die Scharia ist, wie auch ein Großteil der sonstige Ausübung der islamischen Ideologie nicht mit dem Grundgesetz und unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung vereinbar. Das gilt es herauszuarbeiten und juristisch zu unterfüttern.

    Die Nicht-Einführung der Scharia sollte an sich eine Selbstverständlichkeit sein. Da muss man nichts extra ins Grundgesetz schreiben. Schließlich gibt es einen Grundrechtskatalog und eine sog. Wesensgehaltsgarantie diesbezüglich. Die Grundrechte stehen dem Islam und der Scharia bereits diametral entgegen.

    Der Brief ist zwar nicht schlecht, Frau Kaufmann wählt aber meiner Meinung nach einen zu speziellen (milden) Ansatz.

    Der Islam als Ganzes muss als Unrechtsideologie an sich an den Pranger gestellt und gesellschaftlich geächtet werden.
    Die Scharia ist nur ein Aspekt, eine Ausprägung dieser kranken Unrechtsideologie.

    „Verbot verfassungsfeindlicher Organisationen und Glaubensgemeinschaften“, „Radikalenerlass“, „Berufsverbot“, … das sind die richtigen Stichwörter mit denen man dieser Seuche auch juristisch beikommen muss.

    Aber was rede ich – das sind doch alles Selbstverständlichkeiten für klar denkende Menschen.

    Sie besetzen unsere Städte,
    verblöden unsere Kinder,
    stechen unsere Jugendlichen ab,
    vergewältigen unsere Frauen,
    berauben uns unserer Kultur,
    wollen uns ihre kranken,abartigen und kriminellen Lebensgewohnheiten aufzwingen,
    missbrauch unsere Sozialsysteme und saugen uns aus …

    Was soll denn noch alles geschehen? Ich kann nur hoffen, dass wir alle zusammen noch irgenwie die Kurve kriegen, sonst wird am Ende doch noch „Thors Hammer“ für Ordnung sorgen müssen.

  36. Es braucht kein Gesetz gegen die Scharia.

    Es braucht nur das Gesetz, und kein Entgegenkommen, wenn einer Sonderregelungen will, weil sein halluzinierter Gott was will.

  37. #31 Abu Sheitan (16. Aug 2010 11:45)

    »#15 Kuro
    “Solange ihr vom Begriff “Mohammedaner” nicht wegkommt, wird euch keiner ernst nehmen“«

    … Alternativ wären auch “Müslümanen” oder ähnliche Bezeichnungen angebracht, da steckt die Manie schon im Wort drin.

    Genau. Sie sind die „Muselmaniacs“

    Eine sehr schöne, angemessen despektierliche Bezeichnung für die Muselmanen lässt aus dem Wort die 4 Buchstaben „mane“ weg; doch die Verwendung des daraus sich ergebenden Wortes führt bei PI inzwischen automatisch in die Moderation, wiewohl der entsprechende Kommentar in der Regel freigegeben wird.

  38. Zum gleichen Thema

    Ich versuche immer wieder ab und zu einen Kommentar bei weltonline unterzubringen. Nicht weil mir dieses Blatt gefällt sondern weil ich es gut finde auch in MSM auf meine Meinung aufmerksam zu machen.
    Meine Kommentare werden oft zensiert, nicht etwa weil ich die „Netiquette“ nicht einhalte, sondern weil der Zensor an der Löschtaste offensichtlich nicht meiner Meinung ist. Aber manchmal bleibt dort ein Kommentar von mir stehen und ich an der Bewertungsskala
    die die Leser dort abgeben stelle ich fest, dass es auch dort welche gibt, die nicht einfach alle Lügen der Politiker schlucken mögen.
    Auch mache ich ab und zu auf pi-news aufmerksam (auch andere machen das) und das ist doch wenigstens ein kleiner Erfolg.
    Denn es wird bei weltonline-Leser immer mehr
    Frustrierte geben. Eben weil dort die Meinungsfreiheit sehr eingeschränkt wird.

  39. Was wir brauchen, ist einfach eine ernstzunehmende neue Partei, fernab von jeglicher rechtsradikaler Strömung, die dieses Thema glaubwürdig aufgreift, und den etablierten Arschkriechern das Fürchten lehrt! Die aktuellen Parteien können, wollen und werden dies nicht leisten! Zudem sollte sich die Jugend schleunigst einen gesunden Patriotismus und neues Selbstwertgefühl zulegen, denn sie wurde von LINKS zu einem wandelnden Entschuldigungsschreiben erzogen, das anbgeblich keinerlei Existenzberechtigung besitzt! Die pathologischen Auswirkungen dieser kulturfaschistischen Vergewaltigung des Geistes sehen wir heute in der sogenannten Antifa personifiziert!

  40. #36 AlterQuerulant (16. Aug 2010 11:53)

    “Radikale Islamisten wie Hekmatjar oder Taliban-Führer Mullah Omar kommen dann als Gesprächspartner in Frage, wenn sie Bedingungen wie zum Beispiel einen Gewaltverzicht oder den Respekt vor Frauenrechten er füllen.”

    Das tun sie genau solange wie nötig und ab dann ist wieder Schluss mit lustig.
    Wie naiv, blauäugig und verblödet sind unsere Polit-Genies eigentlich?
    Diese Meisterdenker kommen immer zu Schlüssen, angesichts derer es einem ob des beispiellosen Scharfsinns glatt die Sprache verschlägt.

  41. #32 Ausgewanderter (16. Aug 2010 11:48)

    Ich formuliers mal ganz platt: wenn sich die anhänger eines Wahnsinngien auf „Religionsfreheit“ berufen und deise dann nutzen, um ihrem Nachwuchs den brutalsten Schwachsinn in die Köpfe zu hämnmern, auf dass diese dann auf „ungläubige“ losgehen etc. etc., dann stimmt da für mich als juristischem Laien irgendwas am Begriff der „Religionsfreheit“ nicht.

    Diese kann kein Schutzumhang für abartige Ideologien sein?!?

  42. #26 Helmut Karsten:
    >> Müssten wir dann nicht auch, im Rahmen der Trennung von Kirche und Staat, und besonders auch in BY, den Kreuz und Glockenfaschismus abschaffen? <<

    Kreuzfaschismus?
    Dann geh mal hin und kratze die eisernen Kreuze als Hoheitsabzeichen von den Bundeswehrfahrzeugen und vergiss nicht auch noch gleich alle schweizer, dänischen, schwedischen, norwegischen, finnischen und isländischen Fahnen wegen ihres Kreuzfaschismus’ abzureißen. Vielleicht kannst Du sie ja passender Weise gleich noch mit verbrennen!
    .
    Mannmannmannmannmann, es kann jawohl nicht wahr sein, das christliche Abendländische Symbolik hier mit der Scharia in einem Atemzug genannt werden; und das in einem Land, das in deinem Grundgesetz einen klaren (christlichen) Gottesbezug hat.
    Ich will damit nicht gesagt haben, dass ich gegen eine mehr laizistische Verfassung bin; Ganz im Gegenteil: Ich finde die weltweit mit Abstand laizistischste freiheitliche Verfassung der USA hier sehr gelungen und könnte in Deutschland auch gut damit leben, dass wie in den USA eben Ostern, Pfingsten Weihnachten oder Sonntage eben keine gesetzlichen Feiertage sind.
    .
    Im Angesicht der mohammedanischen Bedrohung halte ich es aber in diesem Moment für äußerst kontraproduktiv, sich über eine weitere Zurückdrängung christlicher Symbolik Gedanken zu machen: Das dient nur dem Islam und seiner Verbreitung. Abgesehen einmal davon, dass ich Deinen Vergleich äußerst geschmacklos finde.

  43. Die haben sich stundenlang gegen jegliche Kommentarveröffentlichung gesträubt. Trotzdem sind diese Kommentare doch noch veröffentlicht worden. Anscheinend rollt da eine Lawine die sogar diese MSM nicht mehr aufhalten können! Was war wohl in den anderen Kommentaren enthalten?

  44. In der CDU sind auch alle Dhimmies. Ist sinnlos. Guter Brief, ist aber sinnlos. Deutschland ist verloren.

  45. Zitat

    Dieser Brief wird bei PI veröffentlicht und ich freue mich auf eine ausführliche Diskussion.

    Zitat

    Uii, ich glaub, dieser Satz war Unklug
    Die Politiker glauben doch, PI sei eine Nazi Seite ohne sich jemals mit den Inhalt beschäftigt zu haben :-D. Die gucken sich dann sowas wie bei RTL an
    http://www.youtube.com/watch?v=W4pzJRSStDA

    und dann ist für die alles klar 😀

    Naja trotzdem schöner Text. Hoffe, dass Bosbach da nachgibt 🙂

  46. Davon wird sich weder ein Politiker, noch ein Mohammedaner beeindrucken lassen.
    Warum überhaupt sollen wir die Sharia verbieten? Sie ist bei uns nicht vorgesehen. Also, nicht so viel Wind darum machen, sondern die Anfänge bekämpfen. Mit Worten und nicht mit Taten.

  47. #35 AlterQuerulant (16. Aug 2010 11:52)

    Wo Du Recht hast, hast Du Recht.
    Diesmal kein Querulant. Eher wohl Lehrer.

  48. Liebe Frau Kaufmann,
    das GG rettet gar nichts. Kernbegriffe wie Volk oder Familie sind bereits einem Wertewandel unterzogen worden, der dem GG von 1949 Hohn spricht. In 25 Jahren steht dann immer noch GG auf dem Umschlag. Drin ist Scharia.
    Wer das vermeiden will muss den Weg wissen: Muslime müssen draußen bleiben! Alles andere ist Selbstäuschung. Bosbach mimt gelegentlich Strauß, ist aber nur ein anderer von der Leyen (leeres Aushängeschild um Konservative einzubinden). So wenig es einen guten Nationalsozialismus oder Kommunismus gibt, so wenig gibt es einen guten Islam.

  49. Vielen Dank für ihr Engagement und die Mühe, die sie sich gemacht haben, Frau Kaufman. Einen Versuch war es auf jeden Fall wert.
    Vermutlich wird das ganze aber als Perlen vor den Säuen landen.

    Hier ist ein wütendes Pamphlet gegen die verkommene Ferkel- C*DU und auch Herr Bosbach kriegt sein Fett ab.
    Die C*DU bringt Hohn, Spott und Vernichtung über unser Volk. ?Aus dem EF-Magazin von Lion Edler.

    Die C*DU muß weg !

    Lesebefehl !

    http://www.ef-magazin.de/2010/08/14/2436-cdu-was-sich-alles-nicht-bewaehrt-hat

  50. Zitat…
    #38 Heimat (16. Aug 2010 11:59) Die Scharia ist, wie auch ein Großteil der sonstige Ausübung der islamischen Ideologie nicht mit dem Grundgesetz und unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung vereinbar. Das gilt es herauszuarbeiten und juristisch zu unterfüttern.

    Die Nicht-Einführung der Scharia sollte an sich eine Selbstverständlichkeit sein. Da muss man nichts extra ins Grundgesetz schreiben. Schließlich gibt es einen Grundrechtskatalog und eine sog. Wesensgehaltsgarantie diesbezüglich. Die Grundrechte stehen dem Islam und der Scharia bereits diametral entgegen.

    Der Brief ist zwar nicht schlecht, Frau Kaufmann wählt aber meiner Meinung nach einen zu speziellen (milden) Ansatz.

    Der Islam als Ganzes muss als Unrechtsideologie an sich an den Pranger gestellt und gesellschaftlich geächtet werden.
    Die Scharia ist nur ein Aspekt, eine Ausprägung dieser kranken Unrechtsideologie.

    “Verbot verfassungsfeindlicher Organisationen und Glaubensgemeinschaften”, “Radikalenerlass”, “Berufsverbot”, … das sind die richtigen Stichwörter mit denen man dieser Seuche auch juristisch beikommen muss.

    Aber was rede ich – das sind doch alles Selbstverständlichkeiten für klar denkende Menschen.

    Sie besetzen unsere Städte,
    verblöden unsere Kinder,
    stechen unsere Jugendlichen ab,
    vergewältigen unsere Frauen,
    berauben uns unserer Kultur,
    wollen uns ihre kranken,abartigen und kriminellen Lebensgewohnheiten aufzwingen,
    missbrauch unsere Sozialsysteme und saugen uns aus …

    Was soll denn noch alles geschehen? Ich kann nur hoffen, dass wir alle zusammen noch irgenwie die Kurve kriegen, sonst wird am Ende doch noch “Thors Hammer” für Ordnung sorgen müssen.
    ___________________________________________

    Religiöse Dogmen haben es in sich, in jeder
    Religion, hier aber haben Wir es mit etwas
    Diffrenziertes zu tun, die Frage… in wieweit die Religion, das öffentliche LEBEN
    bestimmen kann!

    Dies stellte sich so noch nicht bei uns, da
    wir eine sekulare Gesellschaft sind, in der
    die jeweiligen Gruppen, politisch und religiös
    autonom sich von der Rechtssprechung NICHT ab-
    spalten können.
    Dies geht nicht, da Alle DIE GELEICHEN RECHTE
    UND PFLICHTEN haben. Das sichert die Verfas –
    sung und das Grundgesetz.
    Im Grunde würde dies reichen um Tendenzen der
    Scharia in unserem Rechtssystem einzudämmen!

    Nur… es bedarf der Definition der Religions-
    freiheit. Hier wird die Legistative gefordert!
    Und hier kneift Sie.
    z.B. Schulsport- eine Verpflichtung für JEDEN
    Schüler und trotzdem wird das teilweise Fern-
    bleiben muslimischer Schülerinen toleriert!
    Es bedarf Gesetze die diese UNMÖGLICH machen,
    die aber können nur die Legislative schaffen.

    Unsere Gesellschatsvorstellung wird von einer
    Gruppe überfordert, die sich selbst, teilweise
    aus der Rechtssprechung heraus nimmt. Falls
    dieses toleriert wird, können wir die Repu-
    blik SCHLIEßEN!
    Das Problem der Muslime in Deutschland ist
    auch der Anspruch des Korans als REchtssys-
    tems zu gelten! Dies aber nicht nur in kul-
    tischen und Speisefragen, sondern auch in al-
    le anderen juristischen Belangen.
    z,B. solches gib´t es im Judentum nicht!. Die
    rabbinische Rechtsprechung gilt nur für den
    kultischen Bereich und der Problematik der
    Speisegesetzgebung. In allen anderen Bereichen
    wird, seit es die Diaspora gibt, die GESETZ-
    GEBUNG DES LANDES, ALS AUSSCHLIEßLIH GELTENDE
    ANGESEHEN.

  51. Die Scharia wird doch schon bei uns praktiziert. Im Großen und auch im Kleinen. Bei Scheidungen wird – wenn die Frau die Scheidung einreichte – sie von allen Familienmitgliedern gedrängt, das Brautgeld zurückzuzahlen, sonst ist sie isoliert und in der Umma geächtet. Dies geschieht selbst wenn der Mann die Scheidung einreicht, da steht die ganze Verwandtschaft gegen sie. Mit Zugewinn etc. sowieso nichts, wurde doch Gütertrennung vereinbart. Das Kind kommt zum Vater, wie im Ehevertrag vereinbart. Unterhalt gibt es Schariagerecht nur 3 Monate nach der Scheidung, höflicherweise für die Dhimmis nicht an deren Regel gerichtet. Wird er verurteilt länger zu zahlen, drängt der ganze Clan darauf daß sie darauf verzichtet. Daß das Brautgeld eine menschenunwürdige Aufzuchtprämie (wie aus einem Viehstall) ist, wird geflissentlich von unseren Richtern übersehen. All dies erlebt eine Familienrichterin aus meinem Bekanntenkreis täglich und sie versucht – vergeblich – dagegen anzukämpfen.

    Und Schariagerichte gibt es doch bei uns auch schon offiziell, mindestens zwei. Ich erinnere mich an den TV-Bericht (Monitor) über Berlin-Kreuzberg, wo auch ins Netz gestellt wurde. Es handelt sich um libanesische Clans welche Streitigkeiten damit intern regeln. Schau hier:
    http://www.youtube.com/watch?v=6HzZg3Sec9w

  52. Noch mal ‚was zum Burkaverbot: Lassen wir uns nicht von einem rhetorischem Totschlagargument (darin sind unsere Politiker gut) verwirren. Man kommt mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf nicht am Bundestagspförtner vorbei, weil keiner einen mitbringen wird. Denn dazu sind sie allesamt zu feige und haben keinen Arsch in der Hose! Lieber süßes Nichtstun auf Steuerzahlerkosten, als sich mit irgendjemand anlegen. Das könnte ja Wählerstimmen kosten. Und man hat Angst vor messernden Moslems.

    Weder im Koran, noch in der Scharia, noch in den Hadithen steht m. W. geschrieben, dass eine Moslima sich ein Kopftuch überziehen oder sich gar verschleiern muss.
    Angesichts der Fülle von Vorschriften der drei Werke, die das tägliche Leben berühren, ist auch völlig fraglich, ob sich diese hasserfüllte Ideologie, die sich als „Religion“ tarnt, damit überhaupt vor einem höheren Gericht standhält.

  53. @ #24 Bob66 (16. Aug 2010 10:39)

    Danke für diesen höchst interessanten Link. Hier in Baden-Württemberg wird in Ludwigsburg die Auslegung von Murad W. Hofmann übernommen. So jedenfalls laut dem Dozenten.

  54. Wenn es nicht so absurd wäre, könnte man lachen.

    Restdeutschland hat gar keine verfassung, an der etwas scheitern könnte.
    Aber wenn die das besatzungsstatut GG meinen, dann ist diese politikhure schon x-mal geändert worden. Schliesslich waren sich dann die bonzen immer einig. Und nun tut man so, als käme dieses machwerk als eine art steintafel vom berge sinai und sei ehernes gebot für alle zeiten.

    Was dieser menschenfeindliche frauensack mit religionsausübung zu tun hat, das wird man uns noch erklären. Auch diese religionsausübung aus dem von der BW befreiten afghanistan:
    Kundus
    ]Afghanistan: Steinigung eines unverheirateten Liebespaares
    In Nordafghanistan ist ein unverheiratetes Liebespaar von Taliban-Kämpfern gesteinigt worden. Innerhalb weniger Tage ist es die zweite öffentliche Hinrichtung durch die Taliban, die die uneingeschränkte Verfügungsgewalt in der Region ausüben.
    Innerhalb nur einer Woche richteten Taliban-Kämpfer zunächst eine schwangere Frau und dann ein Liebespaar öffentlich hin. Im Westen des Landes hatte ein Taliban-Gericht eine 40-Jährige für schuldig befunden, eine Affäre gehabt zu haben und schwanger geworden zu sein. Sie ist verwitwet. Das Urteil hiess auspeitschen und anschliessend hinrichten.“

    http://www.noows.de/afghanistan-steinigung-eines-unverheirateten-liebespaares-20874

    Kann nicht mehr lange dauern, und wir haben auch diese angebl. religiösen rituale auf unseren marktplätzen.

  55. Großes Lob für diesen Brief! Da Bosbach zuletzt auf ein an ihn gerichtetes Schreiben geantwortet hat, ist zu hoffen, dass er auch auf diesen Brief antwortet. Wenn das so ist, wäre es sicher eine Bereicherung, den Antwortbrief hier zu veröffentlichen. Danke im voraus.

  56. Sehr geehrte Frau Kaufmann,

    über die Sachlichkeit und Klarheit ihres Briefes habe ich mich sehr gefreut. Zwar gibt es hier auf PI immer wieder genug Beiträge, in denen Leute einfach mal ihre Wut, ihren Frust ‚rauslassen. Das ist in gewisser Weise sicher verständlich. Dennoch halte ich die Klarheit und Freundlichkeit in Inhalt und Ton eigentlich für den besseren Weg, den Weg, den wir gehen sollten, wenn wir uns eine – wenn auch kleine – Hoffnung darauf machen wollen, andere Menschen überzeugen zu können. Und Bosbach ist ja ein guter Mann, einer, auf den man zumindest etwas hoffen kann. Ich weiß nicht, ob er das volle Ausmaß des Problems erkannt hat. Vielleicht ist er ja auch noch nicht bis zum eigentlichen Kern der vielen Teilprobleme vorgedrungen. Vielleicht sieht er die Dinge aber auch ganz klar und deutlich, hat aber auch eine gewisse Angst davor, den Kern und das ganze Ausmaß des Problems öffentlich zur Sprache zu bringen. (Auch dafür hätte ich durchaus ein gewisses Verständnis.) Eines kann man über Bosbach aber sicher sagen, nämlich dass er auch in dieser Frage (Islam/ Islamissierung) ein kritischer Geist ist – und das in einem Umfeld von weitgehend stromlinienförmigen Persönlichkeiten.

    Hier habe ich noch einen Link zu dem „SPIEGEL“-Artikel, von dem ich glaube, dass es derjenige ist, den sie in Ihrem Brief erwähnen und indirekt zitieren:

    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-50990541.html

    Mit freundlichen Grüßen
    w. s.

  57. Mit den „Beiträge(n), in denen Leute einfach mal ihre Wut, ihren Frust ‘rauslassen“ meinte ich nicht die redaktionellen Artikel, sondern Leserkommentare.

  58. #26 Helmut Karsten

    „glockenfaschismus“ ist gut, denn ich leide fürchterlich darunter. ich bin hörgeschädigt und muss ein hörgerät tragen, wenn ich nach der arbeit nach hause komme freue ich mich auf einen kaffee auf meinem schönen, hofseitig gelegenen balkon. sehr oft passiert es dann, das gerade dann die sch..bimmeln losgehen und mir fallen fast die ohren samt hörgerät ab, weil es (nicht nur)für mich gesundheitschädigend in den hof hineinschallt. trage ich kein hörgerät ist es erträglich, allerdings höre ich das niedliche miauen meiner katzen dann nicht mehr.

  59. Ein Gesetz gegen die Scharia wird in dem Moment gekippt wenn der Islam eine politische Mehrheit bekommt.
    Das begreifen diese Irren nicht. Sie glauben wirklich das ihre Gesetze von Heute, morgen noch gültig sein werden.
    Bei 80 Millionen Menschen in Deutschland würden 20 Millionen Sinti und Roma meinen Geldbeutel bedrohen und wir brauchen sehr viel mehr Polizei.
    20 Millionen Islamgläubige bedrohen dann unsere Freiheit, spätestens ab 40 Millionen unser Leben. Da hilft keine Polizei mehr.
    Jetzt fragt Euch mal gegen wen ihr wirklich kämpfen müsst.

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