TodesraserDer damals 20-jährige Mazedonier Bljerem S. (Foto) lieferte sich im Jahr 2000 mit einem Kumpel ein Wettrennen und bretterte mit seinem BMW M3 mit 200 km/h über die Schweizer Autobahn A1 (wo Tempo 120 als Höchstgeschwindigkeit erlaubt ist). Bljerem S. knallte schließlich mit seinem Wagen gegen einen Kandelaber. Sein Beifahrer (17) starb, Bljerem überlebte mit einem Schlüsselbeinbruch.

Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Schweizer Bundesgericht jetzt in letzter Instanz entschieden, dass der Todesraser die Schweiz wegen seiner Tat verlassen muss. Er verliert damit auch die Aufenthaltserlaubnis für den Schengenraum.

Bilck berichtet:

Die Geschichte im Zeitraffer: Das Zürcher Obergericht verurteilt Bljerem im Dezember 2004 wegen vorsätzlicher Tötung und grober Verletzung der Verkehrsregeln zu fünf Jahren und drei Monaten Zuchthaus. …

Kurz vor dem Todes-Crash verhökert er einen frisch geleasten BMW. 2007, im Hafturlaub, greift ihn die Zürcher Stadtpolizei auf: Betrunken steht Bljerem neben einem Auto, dessen Schüssel er dabei hat.

Das Zürcher Migrationsamt entzieht ihm am 29.?Juli 2009 – nach seiner Haftentlassung – die Niederlassungsbewilligung. Er rekurriert. Der Regierungsrat weist die Beschwerde ab. Das Verwaltungsgericht auch.

Und jetzt schmetterten auch die Bundesrichter die Beschwerde ab. Im Urteil heißt es, Bljerem habe „Mühe damit bekundet, die schweizerische Rechtsordnung zu respektieren“. Der Todesraser zeige „eine schockierende Gleichgültigkeit gegenüber dem Leben anderer Menschen“. Und: „Ein derartiges Verhalten schließt ein Verbleiben des Ausländers in der Schweiz grundsätzlich aus.“

So ein Frevel aber auch, dass man bei grober Geringachtung von Menschenleben nicht in seinem Gastland, wo Milch und Honig fließen, soll bleiben dürfen. Sogar die Europareisepläne haben die Schweizer dem Ärmsten, der sich als Opfer betrachtet, durchkreuzt. Er jammert:

„Ich bin auch für den ganzen Schengenraum ausgesperrt. In Mazedonien habe ich nur entfernte Verwandte. Niemand würde mir helfen, da eine Existenz aufzubauen.“

Schon Pech, dass die Leute da weniger freigebig sind als die Schweizer Sozialhilfezahler, die für tausende Importschätzchen den Unterhalt finanzieren.

(Spürnase: Rudolf L. / Video: Antivirus)

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45 KOMMENTARE

  1. Tja, wer sich so auffuehrt, hat’s nicht anders verdient. Hoffentlich kommt die ‚Ausschaffungsinitiative‘ durch und die Schweiz kann schon bald sehr viele Bljerems auf immer verabschieden.

  2. Bestimmt eine unentbehrliche Fachkraft, wenn er ich mit 20 schon einen M3 leisten kann.

    „wegen vorsätzlicher Tötung“
    Bei uns in D gibt es stets nur Totschlag.

  3. Tja, so muss das. Allerdings frage ich mich, wieviel die ganzen Berufungsverfahren den schweizer Steuerzahler wohl gekostet haben.

  4. #4 Stolze Kartoffel (10. Aug 2010 22:33)

    “wegen vorsätzlicher Tötung”
    Bei uns in D gibt es stets nur Totschlag.

    Totschlag ist auch vorsätzliche Tötung.

  5. Die Schweizer werden mir mit jedem Tag noch sympathischer als sie es ohnehin schon waren. Sie beginnen sich gegen dieses Gesindel das in Schmarotzermanier den Gaststaat aussaugt und die Bürger zum Dank dafür noch terrorisiert zu wehren. Niemand schert sich um linke Gutmenschen die von Unmenschlichkeit faseln. Endlich beginnt jemand in Europa die eigenen Bürger höher zu stellen als diese Möchtegernherrenmenschen. Bravo Schweizer zeigt dem Rest von Europa den Weg zu Freiheit und Frieden (nicht den Islamfrieden).

  6. Einer von zuwenige.
    Sorry aber Fakt ist wer als Gast in einen Land seiner Wahl wohnt,muss seine volle Straffe hier absitzen, und nach seiner entlassung des Landes verwießen werden.Dies ist für mich ein normales handeln.Naja er hat ja die möglichkeit wieder in Deuschland einzureisen.:-(

  7. 12 Grindcore@

    Egal was er ist er ist bald irgendwo nur nicht in der Schweiz und hoffentlich nicht bei uns wo ihm dann noch einmal eine Chance gegeben würde.

  8. #12 Grindcore (10. Aug 2010 22:51)

    Er ist kein Mazedonier. Er ist ein Albaner mit mazedonischem Pass.

    Kam mir doch gleich etwas verdächtig vor.!.

  9. Die SCHWEIZ, ein Fels in der PC-Brandung

    Die einzige echte Demokratie in Europa.

    Die letzte Trutzburg, des Abendlandes.

  10. Bezeichnend, dass sie sich sowas nur bei Mazedoniern trauen

    Ausweislich seines Vornamens handelt es sich um einen Mazedonier albanischer Abstammung. Das sind fast ausnahmslos Muslime. Alles klar?

  11. In maximal 3 Monaten wird er in Deutschland Asyl !bekommen! und definitiv, ungeachtet aller Vergehen in der Schweiz, hier !lebenslänglich! bleiben. Wer wagt es zu wiedersprechen?

  12. als Ergänzung zu meinem letzten Beitrag: „Schengen“ ist in solchen Fällen ein schweizer Käse! Die Löcher kann man nicht mehr zählen!

  13. Böse Schweiz, böser BMW, böser Mann, der Bljerem soviel Geld gab, um sich nen M kaufen zu können.

    Von Zuhause ist er gewöhnt, dass der Esel
    a) keine 200 läuft
    und
    b) von selbst stehen bleibt, wenn was im Weg steht.

    Der Arme kann nix dafür, das muss man doch berücksichtigen oder?

  14. Schengen ist zwar wie „Schweizer Käse“ ABER:

    es gibt keine Sozialleistung für Sozialschmarotzer die sich nicht im Schengenraum aufhalten dürfen!!! Eventuell kann er sich eine Krankenversicherungskarte ausleihen, wenn er zum Arzt muss, aber sonst ist Schluss mit Hartzer….

  15. “Ich bin auch für den ganzen Schengenraum ausgesperrt. In Mazedonien habe ich nur entfernte Verwandte. Niemand würde mir helfen, da eine Existenz aufzubauen.”

    Und? Wenn interessiert es??? Wie wäre es mal mit selber aufbauen. Diese Leute können nur jammern.

    Danke Schweiz! Haut ihn raus!

  16. PI schreibt:
    Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Schweizer Bundesgericht jetzt in letzter Instanz entschieden, dass der Todesraser die Schweiz wegen seiner Tat verlassen muss. Er verliert damit auch die Aufenthaltserlaubnis für den Schengenraum.

    —–

    Wäre die Schweiz in der EU hätte der europäische Gerichtshof bestimmt zugunsten des Täters entschieden und ihn innerhalb der EU behalten und auch noch Sozialgeld geschenkt.

    Die Schweiz ist eben ein souveräner Staat, was die EU-Länder nicht wirklich sind.
    Deshalb haben in der Schweiz eben die Schweizer das letzte Wort und nicht irgendwelche anderen Länder.

    SUISSE, I LOVE YOU !

    Thomas Lachetta

  17. Bei uns hätte man ihn nicht mal ins Zuchthausgesperrt!!!
    Der hätte alelrhöchstens Bewährung bekommen.

  18. Das Beispiel ist auch für die Schweiz ziemlich einzigartig. Gut daran ist, dass dadurch ein Zeichen gesetzt wird, welches in den Kreisen dieser Jungmachos sicherlich Konsequenzen haben wird. Leider ist die menschliche Natur nur durch richtige Regeln und Gesetze(die aber auch konsequent angewendet werden) zu sozialem Verhalten zu bewegen. Der Fall ist sicherlich für den Kerl schwer zu ertragen, aber so ist es halt, wenn man denkt, sich über Alles hinwegsetzen zu können. Man kann jetzt nur hoffen, dass die anderen „offenen“ Fälle schnellstens genauso behandelt werden. Nur so können wir zeigen, dass hier in der CH UNSERE Werte und Ethik gelten und dass das auch so bleiben wird.

  19. Wünsche dem Herrn eine fröhliche Heimreise, die nächsten Rennen kann er mit dem Ochsenkarren austragen … 😉

  20. Ein Tropfen auf den heißen Stein, aber immerhin. Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, dass er dann eben illegal wieder einreisen wird.

  21. #27 rhodium

    die nächsten Rennen kann er mit dem Ochsenkarren austragen

    Falls er einen solch dummen Ochsen findet!

  22. Ich hoffe, dass das nicht nur eine Alibi-Uebung ist.
    Könnte nämlich sein weil wir im November über die „Ausschaffungsinitiative für kriminelle Ausländer“ abstimmen. Deshalb halten sich die linken „Gutmenschen“ im Moment auch etwas zurück mit Kritik. Sonst geht nämlich von dieser Seite immer das Geschrei los mit Menschenrechten, Familien nicht auseinander reissen, 2. + 3. …und 10. Chance geben.
    Deshalb an alle die im November abstimmen dürfen. JA zur Initiative sonst geht nach der Abstimmung alles im selben Trott weiter !!!
    Ich finde es äusserst schade, dass man in Deutschland nicht über so wichtige Themen wie Einwanderung etc. abstimmen darf!

  23. Unerhört, daß er von „fremden Autoritäten“ so „kulturunsensibel“ behandelt und verurteilt wurde.
    In Deutschland hätte er sicherlich verständnisvollere Richter gefunden, denn wir können auf solche Talente nicht verzichten.

  24. #33 Elisa38 (11. Aug 2010 11:11)

    Verstehe deinen Unmut und deine Wortwahl, aber der Ton macht die Musik 😉
    **************************************
    Was für eine lasche Strafe, in Deutschland geht man mit solchen Kriminellen viel härter ins Gericht! (Hüstel, Räusper)

    Urteil Tod auf dem Ku’damm: Acht Monate Haft für Fahrer

    Omid S. hatte bereits 16 Punkte in Flensburg und raste dennoch mit einem geliehenen Sportwagen über die Busspur. Den Studenten, der über die Straße ging, sah er zwischen den stehenden Autos nicht.

    Der Motor heulte auf. Es war für Omid S. der letzte Abend, an dem er mit dem gemieteten Mercedes-Sportwagen durch die Stadt protzen konnte. Vier Wochen Fahrspaß für 2700 Euro lagen hinter dem 24-Jährigen. Er, der bereits 16 Eintragungen in Flensburg hatte, überholte und nahm einfach die Busspur. Minuten später erfasste er einen Fußgänger, der die Straße bei roter Ampel überqueren wollte. Auch wenn er nicht raste: Omid S. ist der fahrlässigen Tötung schuldig, urteilte gestern ein Amtsgericht.

    Eine Strafe von acht Monaten Haft auf Bewährung erging gegen den Mann aus Kreuzberg. Zudem verhängten die Richter eine Führerscheinsperre von 18 Monaten und 300 Stunden gemeinnützige Arbeit. In der Situation sei Omid S. „deutlich zu schnell gefahren“. Als er am 1. November 2008 auf die Kreuzung Kurfürstendamm Ecke Brandenburgische Straße zufuhr, hätten Fahrzeuge links und rechts von ihm trotz grüner Ampel noch gestanden. S. auf der Mittel- und zugleich Busspur sei nur eine Art Tunnel geblieben. Er habe nicht sehen können, warum die anderen nicht gefahren sind. „Da ist höchste Vorsicht und Bremsbereitschaft geboten.“

    Omid S. fuhr durch die Lücke. Da wollte Fabian L., ein 18-jähriger Student aus Mecklenburg-Vorpommern, gerade über die Straße. Er sah nach Angaben von Zeugen nicht einmal auf und bemerkte auch nicht das Mercedes-Dröhnen. Es sei unerklärlich, warum der Student einfach loslief, ihn treffe erhebliche Mitschuld, hieß es im Urteil. Omid S. wollte ausweichen – ungebremst, machte einen Schlenker. Vergeblich. Der Passant wurde meterweit durch die Luft geschleudert. Er erlitt schwere Kopfverletzungen, an denen er fünf Tage später starb.

    Omid S., der als Teilzeitpfleger arbeitet und ergänzend Hartz IV bekommt, saß am ersten Prozesstag schweigend auf der Anklagebank. Was in ihm vorging, war nicht zu spüren. Am zweiten Tag stand er auf und entschuldigte sich. Er sei zutiefst erschüttert, er habe seine frühere Begeisterung fürs Autofahren verloren. Den Mietwagen habe ihm seine Freundin gesponsert. Der tragische Unfall mache ihm zu schaffen, er sei in Therapie. „Den Tod eines Menschen bekommt man einfach nicht aus dem Kopf“, ließ er über einen seiner Verteidiger erklären.

    Im Leben des Angeklagten gab es bereits oft deutliche Warnungen. Er fiel als Jugendlicher bei Polizei und Justiz auf. Kaum hatte er seinen Führerschein in der Tasche, wurde er ein Fall für die Verkehrssünder-Kartei. Einmal erwischte man ihn mit Tempo 150 auf einer Strecke, auf der maximal 80 Stundenkilometer erlaubt waren, dann waren es 44 Sachen zu viel, mehrfach überfuhr er rote Ampeln. 16 Eintragungen in Flensburg innerhalb von nicht einmal zwei Jahren aber lösten kein spürbares Umdenken aus. Nun ist er mitverantwortlich für den Tod eines jungen Mannes.

    Die Staatsanwaltschaft war zunächst davon ausgegangen, dass S. die zulässige Höchstgeschwindigkeit um etwa 23 Stundenkilometer überschritten hatte. Das aber ließ sich laut Gutachten nicht belegen. Eine Strafe von 15 Monaten ohne Bewährung hatte die Anklägerin gefordert. Auch sie ging von einer erheblichen Mitschuld des Opfers aus.
    http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/tod-auf-dem-kudamm-acht-monate-haft-fuer-fahrer/1675332.html

  25. Mir ist Schleierhaft wie ein 20-jähriger sich einen BMW M3 leisten kann. Vielleicht sollte man in die CH….. 😉
    Bis zu 780 000 Euro Strafe für schwedischen Raser

    Einen neuen Negativrekord in Sachen Geschwindigkeitsüberschreitung hat vermutlich ein schwedischer SLS-Fahrer auf einer Schweizer Autobahn aufgestellt. Der 37-Jährige ist im Kanton Freiburg mit 290 km/h in die Radarfalle gerast. Erlaubt waren 120 km/h – damit war der Mercedes-Fahrer 170 km/h zu schnell. Der Sprecher der Schweizer Straßenbehörde, Thomas Rohrbach, kann sich nicht an einen höheren Wert erinnern.

    Der 420 kW/571 PS starke Sportwagen wurde sofort konfisziert, ebenso der Führerschein. Nun folgt eine saftige Geldstrafe, die theoretisch bis zu 1,08 Millionen Schweizer Franken (rund 780 000 Euro) betragen kann. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach dem Einkommen des Täters und wird von einem Gericht bestimmt. Die Höchststrafe liegt bei 300 Tagessätzen von 3 600 Schweizer Franken. Laut Rohrbach werden bereits bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 50 km/h in der Regel 50 Tagessätze verlangt. In diesem Fall rechnet der Experte mit einer dreistelligen Zahl.
    http://de.cars.yahoo.com/10082010/292/780-000-euro-strafe-schwedischen-raser-0.html

  26. Da sieht man mal wieder, wie weit man es als mohammedanischer Verbrecher in Europa bringen kann: nicht arbeiten, aber einen BMW M3 fahren!

  27. Oh Menno…
    Mazedonien ist froh, wenn die Albaner endlich alle in den Kosovo oder Albanien verschwinden und die Schweizer schicken das Gesocks wieder dahin…
    Fakt-Typisch Albaner
    Fakt-Den braucht niemand!

  28. Nötiger denn je!

    Ende November wird das Schweizer Volk über die Initiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer abstimmen. Die Experten bekommen – trotz Sommerhitze – jetzt schon ein leichtes Frösteln…
    In der Zwischenzeit hat die SVP an alle Haushalte – also landesweit – eine Informationsschrift mit Fragebogen verschickt:

    http://www.volksbefragung.ch/pressemitteilungen.html

    Das könnte doch in Deutschland auch Nachahmung finden? (Wenigstens in Form von Internet-Petitionen.)

  29. Man beachte:

    29. Juli 2009 – Das Zürcher Migrationsamt entzieht die Niederlassungsbewilligung.

    Der Mazedonier legt Beschwerde ein.

    Der Regierungsrat weist die Beschwerde ab.

    Der Mazedonier zieht vors Verwaltungsgericht.

    Auch das Verwaltungsgericht weist seine Beschwerde ab.

    Der Mazedonier zieht vor das Bundesgericht.

    August 2010 – Das Bundesgericht schmettert seine Beschwerde ab.

    15. Oktober 2010 – Spätestens an diesem Tag muß der Mazedonier die Schweiz verlassen.

    29. Juli 2009 bis August 2010. Das sind gerade einmal 12 Monate !

    Wie lange hätte das wohl bei uns gedauert?

    Der Kerl hätte sich für lange Jahre hier in Deutschland aufhalten dürfen, nach Möglichkeit Hartz IV abgreifen können, sich kriminell betätigen können.

    Die Schweiz ist ein Rechtsstaat – Deutschland ist es NICHT.

    Denn: Die Schweiz schützt ihre Bürger vor kriminellen Zuwanderern – Deutschland liefert seine Bürger kriminellem Invasorengesindel aus !

  30. Die Lektüre der Leserkommentare in blick.ch ist höchst aufschlußreich.

    Ich habe dabei eine neue, mir bis dato unbekannte Wortschöpfung entdeckt:

    Ruedi Wermuth, Reinach – 11:42 | 10.08.2010
    » @Helena Ugrenovic, Basel würde man alle NICHT Schweizer, also auch die Papierlischweizer ausweisen die im Knast sitzen, könnte man die Stafanstalten um einiges verkleinern und die Srassen, nein die ganze Schweiz wäre um einiges sicherer

    PAPIERLISCHWEIZER – herrlich. Ich werd‘ mir den Ausdruck PAPIERLIDEUTSCHER angewöhnen !

  31. Zu #39 Brennus

    „Da sieht man mal wieder, wie weit man es als mohammedanischer Verbrecher in Europa bringen kann: nicht arbeiten, aber einen BMW M3 fahren!“

    Na klar, der zahlte ja auch keine Einkommenssteuer. Da blieb dann mehr von den Einnahmen übrig.
    Das Steuerzahlen überließ er den anderen.

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