Muslimin TelefonZwar kann nach deutschem Recht eine Ehe nur persönlich und in Anwesenheit beider Ehepartner geschlossen werden. Aber das gilt nur für Einheimische. Auch andere „Bräuche und Rechtsregeln“ (a.k.a. Scharia) werden anerkannt, wenn die Ehe nach diesen geschlossen worden ist. So musste sich ein Standesbeamter in Deutschland, der sich geweigert hatte, eine am Telefon geschlossene Ehe, zweier sich unbekannter Ehepartner für gültig zu erklären, vom Gericht in Zweibrücken belehren lassen. Entscheidend sei, ob das ausländische Recht diese Form der Eheschließung zulässt – die Scharia ist demnach im Zweifelsfall in Deutschland verbindlicher als das deutsche Recht.

» Kontakt zum Oberlandesgericht Zweibrücken: olgzw@zw.jm.rlp.de

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104 KOMMENTARE

  1. So fällt man also Beamten in den Rücken, die ihren Beruf ernst nehmen.

    Freilich wenn es Recht ist, aber es müßte doch in einer Gesellschaft in der noch irgendein Wert in Ordnung ist sofort das Recht entsprechend geändert werden.

    Wen die Wirtschaft ein Interesse am Gegenteil hätte, wie z. B. bei Geschäften am Telefon kann man verstehen dass so was schwierig ist gegen die Lobbys, aber gegen den Islam müßte es doch eigentlich ein Klacks sein, aber wir wissen ja Alle, dass es leider genau andersherum ist.

  2. Wie geil ist das denn? In Zukunft ein Telefonat „Aisha oder Ali isch heiraten Dich“ und der örtliche Iman nickt und schon sind die Einreisepapiere subito fertig?

  3. Oh!! Welch Service! Einreisepapiere bei Anruf!

    Von wegen: Deutschland eine Servicewüste.

  4. @#2 JeSuis

    Ich hoffe doch stark PI zenstiert Ihren Link um andere Leser vor diesem schockierenden Bild zu schützen! 😉

  5. Bunte Republik Deppenland halt, der Deutsche Michel bekommt die Scharia als Parallelgesetz untergejubelt, dafür sollte er sich dankbar erweisen und noch grüner wählen, vor allen Dingen nie islamkritische Parteien wählen, da dies Nazis sind, weil ARD und ZDF sagen das so.

  6. Was soll es, gibt ja auch Telefonsex, bei dem man imaginären Sex mit einem Partner hat den man nicht kennt .
    Ausserdem, wozu persönlich kennenlernen, es handelt sich ja in diesen Fällen eh zu 99% um einen Blutsverwandten ! 🙂

  7. Ich gehe mal davon aus, dass es sich um eine Verbindung zwischen Moslems handelt.

    Wie kann es aber sein, dass diese Art der Heirat gemäß Scharia rechtens ist?
    Ist Mohammed seinerzeit mit einem Handy durch die Wüste gelaufen und hat diese Art der Kommunikation und Eheschließung schon vor hunderten von Jahren legitimiert?

    Dieses Pack dreht es sich immer so, wie es gerade zum Vorteil gereicht.

  8. Demnächst genügt dann ein aus Pakistan telefonisch übermitteltes Todesurteil für einen vom rechten Glauben Abgefallenen, um die Vollstreckung durch deutsche Behörden zu erreichen. 🙁

  9. Schuld in diesem Irrsinn sind einzig und allein die Politiker und Richter. Niemand sonst.
    Und, vor allem, der deutsche Wähler, der immer wieder und wieder eine der 5 etablierten Parteien wählt. Siehe auch BW-Wahl. Kleines Übel, Nase zu, RotGrün verhindern usw..

  10. Ich schlage ein 30 jähriges Einwanderungsmoratorium vor, um darüber Klarheit zu schaffen, ob das Land ohne Zuwanderung tatsächlich untergeht….

  11. @ #12 spiegel66 (07. Apr 2011 12:36)

    Jetzt haben wir das größere Übel, und zufrieden?

  12. Klare Rechtsbeugung. Ausländisches Recht ist nur dort gültig, wo es dem lokalen Recht nicht widerspricht.

  13. Dann müsste es doch auch Scheidung am Telefon geben?? Und Abfindung am Telefon: ich finde dich ab, ich finde dich ab, ich finde dich ab…

  14. Einfach unglaublich!

    Ein grosser Teil unserer eigenen Landsleute tritt unsere Gesetze mit Füßen und wird dafür noch bejubelt! Wann bricht endlich der Sturm los der dieses rot-grüne Gesocks in den Ausguß der Geschichte spült?!
    Ich könnte schon wieder zum Berserker werden…

  15. #17 JeSuis (07. Apr 2011 12:45)
    Ihr Männer, ruft alle Fatima Roth an, BITTE !

    …jetzt hast du es geschafft . Die komplette Tastatur ist voll gekotzt und mir ist übel !!

  16. Demnächst genügt dann ein aus Pakistan telefonisch übermitteltes Todesurteil für einen vom rechten Glauben Abgefallenen, um die Vollstreckung durch deutsche Behörden zu erreichen.

    Nein das ist nicht so einfach. Das würde vielleicht genügen, wenn es sich bei dem Kandidaten an dem vollstreckt werden soll um einen Eingeborenen handeln würde. Ansonsten würde in jedem Fall gelten, dass die Todesstrafe nicht vollstreckt werden darf, weil sie in Deutschland grundsätzlich nicht vorgesehen ist.

    Aber dann könnte man das ja auch im Eheschließungsfall so (grundsätzlich) formulieren.

    Also mit der Todesstrafe ist das so eine Sache. Ich lass vor kurzen, dass ein Ausländer der in Österreich abgeschoben werden sollte sich davor retten konnte, indem er straffällig wurde, indem er mit Drogen handelte.

    In seinem Geburtsland steht darauf nämlich der Tod. Da aber Österreich die Todesstrafe nicht erlaubt konnte er sich durch den Drogenhandel eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung verschaffen.

    Das mag ja alles gut gemeint sein, aber man muß doch erkennen dass das in den Abgrund führt.

    Ich habe jetzt beide Hände gehoben und sie fallen gelassen.

  17. Das Ganze hat aber seinen Grund.
    Gäbe es solche Regelungen nicht, müsste jede griechisch-orthodoxe Ehe, sehr viele Amerikanische Ehen etc. in Deutschland nicht anerkannt sein. In Deutschland braucht man das Standesamt, in Griechenland nur die Kirche, in Amerika mal so mal so etc.
    Da muss man die juristische Praxis mal verteidigen.

  18. #14 pilgrim (07. Apr 2011 12:40) Ich schlage ein 30 jähriges Einwanderungsmoratorium vor, um darüber Klarheit zu schaffen, ob das Land ohne Zuwanderung tatsächlich untergeht….

    **********************************************
    Das war der mit Abstand beste Vorschlag der lezten 100 Tage!

    :mrgreen:

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

  19. Das deutsche Recht kennt aber noch den Begriff, des Vollzugs der Ehe (es MUß Geschlechtsverkehr stattfinden).
    Wie soll das denn am Telefon gehen?

  20. Servus liebe Leser,

    das ist IPR (internationales Privatrecht) gemäß EGBGB pur. Ist nun mal so. Kritiken sollten nicht unserem Rechtssystem gelten, sondern dem Islam, also dass überhaupt in diesem Gesellschaftssystem Handschuhehen zulässig sind.

  21. Ob dieses Gericht bedacht hat, welche Folgen das für die künftige Feststellung von Aussageverweigerungsrechten in Straf- und Zivilprozessen hat?
    Mir scheint, dass nun praktisch jede Zeugin dahingehend eingeschüchtert werden kann, zur Person zunächst einmal auszusagen, sie führe mit dem Beschuldigten/ Angeklagten / Kläger oder Beklagten eine Telefonehe. Dann muß sie über ihr Aussageverweigerungsrecht belehrt werden und dann kann und wird sie sich bedrohtermaßen oder aus anderen Gründen darauf berufen.

  22. @ #24 ingres (07. Apr 2011 12:54)

    Also mit der Todesstrafe ist das so eine Sache. Ich lass vor kurzen, dass ein Ausländer der in Österreich abgeschoben werden sollte sich davor retten konnte, indem er straffällig wurde, indem er mit Drogen handelte.

    In seinem Geburtsland steht darauf nämlich der Tod. Da aber Österreich die Todesstrafe nicht erlaubt konnte er sich durch den Drogenhandel eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung verschaffen.

    DAS ist ja geil!
    Man bekommt eine unbeschränkte Aufenthalterlaubnis, wenn man kriminell wird!

    Wäre der Typ brav geblieben, hätte man ihm abgeschoben.

  23. @ #29 Dr. T (07. Apr 2011 13:06)

    Vielen Dank für den Link zum Urteil.
    Es ist empörend: Das Gericht setzt sich zwar damit auseinander, dass es ausgeschlossen war, dass der Mann die falsche Verlobte bekommt:

    Eine Willensvertretung lag insbesondere auch nicht deshalb vor, weil sich die Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung noch nie begegnet waren. Ausreichend zum Ausschluss einer Willensvertretung ist vielmehr, dass der Vertretene die Identität der Verlobten kennt und seine Vollmacht sich auf diese bestimmte, unverwechselbare Person beschränkt, so dass auszuschließen ist, dass der für einen Verlobten handelnde Vertreter jedweder anderen, zum Termin der Eheschließung erscheinenden Person das Ja – Wort des Vertretenen übermitteln würde. Dies war hier gewährleistet, denn die Verlobte war nach Namen, Alter und Wohnort, Namen ihres Vaters und dessen Ausweisnummer eindeutig und unverwechselbar bezeichnet. Anhaltspunkte dafür, dass der Ehemann seinem Onkel eine nicht nur auf diese eindeutig zu identifizierende Person beschränkte Vollmacht erteilt hat, fehlen.

    Aber an keiner einzigen Stelle wird darüber geurteilt, wie bei solchen pakistanischen Bräuchen eigentlich gewährleistet sein soll, dass die Frau auch den richtigen Verlobten bekommt. Wodurch soll es denn bitteschön ausgeschlossen sein, dass der „Onkel“ sich erst im Nachhinein aussucht, wen genau er eigentlich „vertreten“ haben will? Wenn sogar die Vorlage notarieller Urkunden nicht verlangt wird?
    Es hat den Anschein, als folge dieses Gericht pakistanischen Ansichten, Frauen seien bei ihrer Eheschließung Gegenstände von „Geschäften für den, den es angeht“, während es durchaus Erörterungsbedarf über die Frage
    sieht, dass der Mann nicht die falsche „Ware“ bekommt.
    Diese Auslassung dürfte für eine Aufhebung reichen.

  24. #16 JeSuis

    Solche Leute wie Sie sind mitverantwortlich für diesen Zustand und werden es nie begreifen.
    Und da es von Ihrer Sorte enorm viele gibt, wird sich an den Zuständen nichts mehr ändern.
    Deutschland schafft sich ab, dank des deutschen Wählers und Ihnen, JeSuis.

  25. @#40 walter (07. Apr 2011 13:32)
    Genau meine Meinung. Der Standesbeamte in Pakistan hätte ja noch nicht mal theoretisch die Möglichkeit, zu kontrollieren, mit wem er da telefoniert. So kann man also auch nach deutschem Recht völlig legal eine Frau mit irgendjemandem verheiraten.

  26. „Dann müsste es doch auch Scheidung am Telefon geben?? Und Abfindung am Telefon: ich finde dich ab, ich finde dich ab, ich finde dich ab…“

    ___________________________________________

    dieses recht gilt aber nur für den mann, komisch, wobei doch frauen im islam keinesfalls benachteiligt sind. 🙂

  27. #36 TheNormalbuerger (07. Apr 2011 13:24)

    #35 Aaron (07. Apr 2011 13:20)

    Das gab es in Deutschland auch schon mal:
    “Stahlhelmtrauung”

    Zu dieser Zeit regierte auch der Faschismus!

    Und so schließt sich der Kreis …

    Und zurück zum Thema :

    Wenn doch fernmündlicher Ehevollzug in Deutschland rechtskräftig ist, nur weil es in einem x-beliebigen Wüstenstaat so Sitte ist, warum weigern sich deutsche Standesbeamte dann weiterhin Ehen aus amerikansischen „wedding chapels“ anzuerkennen ? Wurden nicht auch vor einigen Jahren dänische Schwulenehen in Deutschland nicht anerkannt ? In Dänemark war das aber zu der Zeit Stand der Dinge …

    Ach ich sollte auch zum Islam übertreten … Kamele sind doch sooooo schöne und anschmiegsame Tiere.

  28. #43 Aaliyah (07. Apr 2011 13:53)

    dieses recht gilt aber nur für den mann, komisch, wobei doch frauen im islam keinesfalls benachteiligt sind.

    Wenn Frauen sich scheiden lassen wollen, geht es auf moslemisch doch noch schneller als am Telefon: Ehrenmord dauert nur Sekunden! 🙁

  29. Hier für juristisch interessierte der ganze Wahnsinn im Volltext:

    http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil.asp?rowguid=%7bA2AF43BE-703B-4E47-AD71-9C72FA2102BE%7d

    Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:
    „…Dies war hier gewährleistet, denn die Verlobte war nach Namen, Alter und Wohnort, Namen ihres Vaters und dessen Ausweisnummer eindeutig und unverwechselbar bezeichnet.“

    Aber wenns formaljuristisch in Ordnung ist… dann muss man verdammt nochmal das Recht ändern!

  30. Leute das ist entweder eine Zeitungsente oder die haben keine Ahnung. Missionsberichten zur Folge gibt es eine Fatwa nach der Eheschließungen und auch Scheidungen nur im persönlichen beisammensein geschlossen werden können. Diese wurde erlassen weil es sehr viele SMS-, Fax- und E-Mail Scheidungen gab. Sorry aber Telefonehe ist nicht erlaubt.

  31. #48 Wolfgang (07. Apr 2011 14:03)
    Ich habe es auch nicht geglaubt. Aber dieses Urteil scheint es tatsächlich zu geben. Es hat wahrscheinlich mit Umweltschutz zu tun. Damit der Mann nicht umweltschädlich nach Pakistan fliegen muss, geht es rucki zucki am Telefon.

  32. in diesem Land wundert mich überhaupt nichts mehr.Gesetze gelten hier nur noch für Deutsche, Ausländer dürfen machen was sie wollen.Und es kommen täglich mehr!!!

  33. Wer Pedophil ist und ein paar Euro ausgeben kann, der sollte sich ein Kind aus einem Land nehmen wo Kinderehen erlaubt sind. Die Eltern werden ausbezahlt und an der Rechtsgültigkeit haben unsere „im Namen des Volkes“-Richter ohnehin keine Zweifel.

  34. #41 spiegel66 (07. Apr 2011 13:52)

    Nein, Sie sind Schuld an der grünen Misere ! Weil Sie mit Ihrer Republikaner-Stimme grün – rot nicht verhindert haben, da Sie unter „Sonstige im Nirgendwo“ gelandet sind und mit Ihrer Stimme das grün-rote Lager gestärkt haben.
    Jetzt haben wir den grünen Salat, Dank Ihnen !, aber ich bin unter den 39 % Prozent CDU in OPPOSITION !

  35. Fiktives (aber nicht unmögliches!)Telefonat nach
    Analphabetistan bzw.in die östl.Plünder’ei:

    Ey,bisch du die alde Onkel Hassan? Hab’sch voll-
    krasse scheiße Schlampe wo gibb disch konkrete
    scheiße Aufenhalzge..gene..egal, scheißepapier
    wo könne viiiele Sosialhilf vun die Schweine-
    fresser abkassiere.Gebb isch disch jetz nummer
    un dann ruf’sch da an unn sag’sch: isch weiss
    wo deine haus wohnt – un wenn Schlampe sagt“JA“
    bisch du konkret die Mann von disse Frau und
    krieg’sch du Aufehalzge…scheiße-papier.
    Is krass leicht in disse Land für Musleman zu
    heirate! ….Abba dein 2 Fraue un 9 Kinders
    könne abba jetz noch nit komme – müsse 3 monat
    warte….dann alles klar, tamam? hos geldiniz!

    Wer DAS für’n Witz hält wird sich bald wundern!

  36. Demnach müßte es auch eine telefonische Ausweisung geben. 😉
    Zumindest würden da ab Anruf, die Sozialzahlungen nebst Kindergeld eingestellt werden!
    Sowas kann dann durchaus dienlich sein, so ein Telefonanruf. 😀

    Gruß

  37. hier die Namen der Richter für unser „Salzgitter“:

    Präsident am Oberlandesgericht Zweibrücken: Willi Kestel (Jg. 1951)

    Claus Kratz (Jg. 1963) Richter am Oberlandesgericht

    Maria Stutz (Jg. 1963) – Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken

  38. #55 JeSuis

    OT

    Iran verbrennt Hunderte Bibeln – keiner protestiert:

    tja, wir halten von unserer eigenen religion ja nicht mehr viel und das wissen die muslime, deswegen haben die auch wenig bis null respekt vor uns. wenn wir von unserer religion etwas halten würden, würden wir gegen so etwas protestieren und unsere politiker sollten dazu klare stellung beziehen, aber es ist bloß das christentum. wat soll´s.

  39. JeSuis (#52)
    Glaubst du tatsächlich an die EHRLICHKEIT bei
    Wahlen? Sorry, aber dann hast du den Sinn von
    Wahlen leider nicht verstanden!
    PS. Die „Ergebnisse“ der ‚Sonstigen‘ m ü s s e n
    (schon wg.Gründen d.Machterhaltes)getürkt werden
    (u.“getürkt“ trifft d.Nagel auf den Kopf-stimmts
    „Herr“Özdemir?)

  40. @ #52 JeSuis

    …das sehe ich ganz anders!

    Wer C*DUFDPSPDGRÜNELINKE wählt, der hat Schuld!

    Lass doch den Karren erstmal so richtig schön im Dreck sein – das Erwachen muss eben auch für die breite Masse richt schmerzhaft sein.

    Eigentlich ein Grund GRÜN zu wählen….

  41. #58 Dr. T (07. Apr 2011 14:41)
    Wenn etwas in Pakistan irrwitzigerweise zulässig ist, so muß man dies nicht zwangsläufig auch billigen. Im pakistanischen Swat-Tal ist die Steinigung von „Ehebrecherinnen“ auch „erlaubt“.

    Deutsche Gerichte sollten Recht auf Grundlage des Grundgesetzes sprechen. Von daher ist die Aufregung hier keineswegs verfehlt.

  42. @ #58 Dr. T (07. Apr 2011 14:41)

    Können Sie denn nicht nachvollziehen, dass sich hier ein gewisser Widerstand regt, wenn allerlei im Ausland geschlossener und beschlossener Schwachsinn auch in Deuschland seine Gültigkeit haben soll? …und das mit allen Konsequenzen…?

  43. #35 Aaron (07. Apr 2011 13:20) Das gab es in Deutschland auch schon mal:
    “Stahlhelmtrauung”
    ********************************************************************************************
    Der Vergleich hinkt, am anderen Ende der Leitung war eben auch Deutschland – nämlich ein Geschäftszimmer der Wehrmacht wo auch immer ob „im Westen“ „im Osten“ oder dort wo ein Ort genannt werden durfte. Es wurden Deutsche miteinander verbunden im Interesse des Deutschen Reiches und heute werden dieses
    „sogenannten Eheleute“ verbunden um entgegen den Interessen des Deutschen Volkes zu handeln. (Anspruch auf staatliche Rundumversorgung zu Lasten der Volksgemeinschaft (ups, Volksgemeinschaft ist ja auch so ein böser Begriff aus einer Zeit die soooo böse war, dass sie in 1.000 Jahren noch nachwirken wird :mrgreen: )

  44. Interessant.

    Nachdem im Pakistanischen „Recht“ auch die Steinigung vorgesehen ist und nun pakistanisches Recht auch von deutschen Richtern anerkannt wird, reicht es in Zukunft, wenn ein Richter-Imam aus Pakistan seinen Kollegen in Deutschland anruft, damit der deutsche Richter die pakistanische Steinigung pakistanischer Mitbürger in Deutschland vollstrecken lässt.

    Der islam ist ja Teil Deutschlands und alle Kulturen sind gleich wertvoll…Ausserdem ist die Ausweitung deutschen Rechts auf Nichtbürger eine Zwangsgermanisierung.
    Heil Multi-Kulti.

    Komisch, dass bei Nichtbürgern immer die Anwendung ihres heimischen Rechts vorgenommen wird, wenn es den Nichtbürgern zum Vorteil gereicht.
    Sonst gilt auch für Nichtbürger das deutsche Bürgerrecht…
    😉

  45. Sagt mal, spinnt Ihr bei PI jetzt alle? Israel kennt keine Zivilehe. Wenn ein deutsches Ehepaar dort Urlaub macht und der Mann muß ins Krankenhaus, sollen die Ärzte der Frau die Auskunft verweigern, weil sie nach israelischem Recht nicht verheiratet sind? Oder zwei Deutsche gehen für Jahrzehnte in die USA und heiraten dort. Im Rentenalter kommen sie nach Deutschland zurück. Sollen sie dann hier unverheiratet sein? Wenn zwei Ausländer legal nach Deutschland kommen, gilt für die Frage, ob sie miteinander verheiatet sind oder nicht, natürlich das Recht des Herkunftslandes, welches sonst?

  46. @ #73 Axel Berger (07. Apr 2011 15:34)

    … mal angenommen, es gäbe ein Land, in dem es erlaubt ist, dass ein Überfünfzigjähriger eine Neunjährige heiratet – soll eine derartige Ehe dann nach Ihrer Auffassung auch in Deutschland Bestand haben und deren Vollzug toleriert werden?

  47. #60 JeSuis (07. Apr 2011 14:39)
    OT
    Jugendbande tyrannisiert Innenstadt

    …keine Verhandlung – Ausweisung per SMS !!

  48. soweit ich weiß müssen laut scharia ehepartner bei der eheschließung nicht anwesend sein. es reicht aus, wenn sich die ehepartner durch ein familienmitglied vertreten lassen. ich hatte mal so eine scharia-heiratsurkunde in der hand nebst übersetzung.

  49. „Aber Herr Richter, ich kenne den Mann doch gar nicht“ – „Das tut hier nichts zur Sache. Wir haben eine Tonbandaufnahme auf der er mit Ihnen telefoniert und Sie auf arabisch fragt ob Sie seine Frau werden wollen, da Sie nicht verneint haben, gilt das als Zusage in seinem Heimatland, Islamistan. Er zieht morgen bei Ihnen ein.“

  50. das würde dann doch in letzter konsequenz bedeuten, dass ein saudi oder iraner seine frau, die er des ehebruchs bezichtigt, steinigen darf, denn das ist ja sitte in saudiarabien und im iran.

  51. Scheint ein Aprilscherz zu sein.

    Soweit ci weis gilt im Islam ( wie auch bei den Katholiken )die Ehe nur dann als geschlossen wenn sie vollzogen wurde.
    Genau deshalb können Moslem-Greise die ein kleines Mädchen heiraten sich auch gleich an ihr beglücken, eine solche Vergewaltigung ist sogar islamische Pflicht.

    Bei den Schiiten gibt es die Zeitehe, das ist eine Form der Prostitution an der auch die Geistlichen mitverdienen, denn der Freier muss mit der Nutte zuerst zum Imam und sie „gegen Gebühr“ auf Zeit heiraten.
    Das ist einer der Gründe warum Schiitische Geistliche sich so für die Todesstrafe bei ausserehelichen Geschlechtsverkehr einsetzen, denn da können die nichts verdienen.

  52. #19 Icetrucker66 (07. Apr 2011 12:46) Dann müsste es doch auch Scheidung am Telefon geben?? Und Abfindung am Telefon: ich finde dich ab, ich finde dich ab, ich finde dich ab…

    ————————

    das gibt es bereits, kein spaß. wird vom islam anerkannt.

  53. DAS ist ja geil!
    Man bekommt eine unbeschränkte Aufenthalterlaubnis, wenn man kriminell wird!

    und dazu Kost und Logis frei im „Hotel Knast“!

  54. Kein Problem, Telefonsex gibt’s doch auch.
    Die logische Konsequenz wäre allerdings, dass man sich auch per Telefon scheiden lassen kann.
    Per Telefon steinigen geht glücklicherweise nicht.
    Ansonsten empfehle ich Paul Simon: „Fifty ways to leave your lover“.

  55. Auch Scheidungen werden in einigen europäischen Staaten islamisch durchgeführt und anerkannt. Dafür reichen drei SMS Nachrichten mit dem Inhalt: „Ich verstoße Dich.“

  56. Deutsche Gesetze werden also in Saudi Arabien oder sonst wo gemacht. Man muss sich das unter dem real laufenden Szenario der Masseneinwanderung u. Überfremdung zusammentun.
    Ich muss sagen heute fange ich zum ersten mal an ernsthaft an der Integrität der deutschen Seele zu zweifeln. Da tickt doch was nicht richtg oder?
    5vor(20)12!!!

  57. Ich habe noch ein paar andere komische Gerichtsurteile.

    Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat am 24. März 1992 einer Familie mit folgender Begründung erlaubt, ihre Tochter vom Sportunterricht zu befreien: „…es kommt nicht darauf an, ob die Religion die Schülerin als Frau benachteilige…oder ob dadurch möglicherweise verhindert wird, dass sie in der westlichen Welt eine gleichberechtigte Stellung als Frau erlangt.“
    ++++++++++++++++++++++++++++++++++

    Verwaltungsgericht Freiburg vom 10. November 1993.

    Kläger: Eltern, sie wollten ihre Tochter wieder vom Sportunterricht befreien
    Gericht: Stimmte der Klage zu, weil es dem Argumente folgte, „dass der Prophet keinen Sport getrieben hat und auch niemanden aufgefordert hat, er solle sich sportlich betätigen.“
    ++++++++++++++++++++++++++++++++++++

    LG Bremen, 1999: Drei Kurden ertränkten die 18-jährige Ayse in der Weser, weil sie eine freiwillige Beziehung mit einem anderen gehbehinderten Kurde hatte. Dieser wurde erschlagen und überfahren. Das Gericht sah es nicht als Mord, sondern als Totschlag.

    Begründung: „Es fehle am niederen Motiv. Den Angeklagten seien aufgrund ihrer stark verinnerlichten heimatlichen Wertvorstellung keine niederen Beweggründe zu unterstellen.“

    LG Essen, 2002, selbe Begründung wie vom LG Bremen. Der Angeklagte Ahmed M. bekam diesen kulturellen Strafboni. Seine Tat: er vergewaltigte, prügelte und würgte seine Frau.

    LG FRankfurt, 2003: Eine Strafe, aber die Wertvorstellungen des Täters wurden berücksichtigt. Der Täter tötete seine Frau mit 48 Messerstichen.

    LG Wuppertal: Angeklagter, Ziya D. Tat: Er schoss seine Frau Hatice nieder. Urteil des Richters: die kulturbedingte niedrigere Hemmschwelle gegenüber Frauen gelte es zu berücksichtigen.“
    ++++++++++++++++++++++++++

  58. > Ich habe es auch nicht geglaubt. Aber dieses Urteil scheint es tatsächlich zu geben.

    Also wenn ich Moslem wäre würde ich erklären, dass nach der Sharia jedem Fußpilzerkrankten eine Rente von umgerechnet etwa 1000 Euro im Monat zusteht und dann dem Beamten meine nicht bekleideten und natürlich nicht gewaschenen Stinkefüße auf den Schreibtisch legen.

  59. An dieser Geschichte fehlt was. Sind die jetzt beide nach Deutschland gekommen und wollten ihre Ehé eintragen lassen, oder nur einer von beiden und der andere war am Telefon, oder der Onkel war am Telefon, oder ist keiner von beiden in Deutschland, sondern beide haben aus Pakistan den deutschen Standesbeamten angerufen?

  60. Ich habe den verlinken Beitrag vorher nicht gelesen aber eine Handschuhehe ist *nicht* am Telefon geschlossen worden sondern über einen Vermittler wobei der Vermittler den persönlichen Kontakt herstellt. Das wäre hier gleichbedeutend mit einem Ehevertrag, den die Brautleute per Anwalt schließen würden. Und by the way. Das gibt es auch hier noch. Dazu braucht man keine Sharia.

    > sondern beide haben aus Pakistan den deutschen Standesbeamten angerufen?

    Sorry aber da ist noch mal was quergelaufen. Ohne ein Formular geht in Deutschland nichts. Das müssten die Richter aber auch wissen und von daher sind hier einfach irgendwo die Fakten total verdröselt – würde ich mal vermuten.

  61. Zwei pakistanische Staatsbürger haben vor einer pakistanischen Behörde eine nach pakistanischem Recht gültige Ehe vollzogen. Solange das deutsche Gericht keine guten Gründe zur Annahme hat dass es sich dabei entweder um eine Scheinehe oder aber um eine Zwangsheirat hat muss es somit die Ehe anerkennen (der Verdacht auf Scheinehe ist natürlich hier nicht ganz unbegründet, allerdings gibt es keine klare Definition wie oft im Jahr die beiden Partner einander beiwohnen müssen damit es keine Scheinehe ist).
    Merkwürdige Heiratssitten gibt es auch anderswo. Die Golan-Drusen handeln Ehen per Megafon über die entmilitarisierte Zone aus. Und überhaupt Israel: Nach jüdischem Recht ist eine Ehe gültig, wenn der Ehemann einer Frau vor Zeugen einen Ring anbietet, sie zu seiner Ehefrau erklärt und die Ehe vollzogen wird.
    http://www.n-tv.de/panorama/14-Jaehrige-wieder-geschieden-article57213.html

  62. Dann sollte man das fremde Recht auf eigenem Boden auch konsequent umsetzen!

    Sozialhilfe bei der jeweiligen Botschaft beantragen! Entsprechend dem Herkunftlandsprinzip!

    Dann hat sich das Thema ganz schnell erledigt! Auf allen Ebenen!

    Wäre ganz einfach! Wenn man nur will und entsprechend dem EU-Recht! Wenn man nur will!!! Kaum zu glauben das es nicht eingeklagt wird…

  63. Telefonehe ? Donnerwetter, der Islam geht mit der Zeit !

    Auch eine islamische Spezialität: Die einstündige „Zeitehe“, dokumentiert per Kassettenrecorder, für die schnelle Nummer im Hotelzimmer.

  64. #92 dergeistderstetsverneint (07. Apr 2011 19:30)

    Es gibt auch Kulturen, da ist nach der Vergewaltigung die Frau das Eigentum!

    Also „Ehefrau“!

    Auch habe ich davon gehört, das es Staaten gibt wo Mädchen gerade mal 9 Jahre alt sein müssen für die Verheiratung!

    Und auch von Kulturen, die Klein-Kinder töten, weil die Mutter gestorben ist, da diese keine Versorgungszukunft hätten.

    Auch von Kulturen, die Menschenopfer brachten oder Kulturen die Menschen essen und Kulturen…

    Hier geht es nicht um fremde Kulturen und deren Recht, sondern um unsere Kultur und unser Recht!

    Hier bei uns!

  65. > Hier geht es nicht um fremde Kulturen und deren Recht, sondern um unsere Kultur und unser Recht!

    Das ist falsch weil du damit implzierst, dass das auch Hartz IV Konsequenzen hat. Das ist – wenn es denn der Fall wäre – aber nicht deren Problem sondern unseres.

    Hier geht es um eine Ehe nach ausländischem Recht und die entsprechende Anerkennung in Deutschland.

  66. @ WahrerSozialDemokrat

    Noch einmal: Man kann die eigene Blödheit nicht dadurch abschaffen, dass man an einer anderen Stelle noch blöder ist.

  67. #97 Wolfgang (07. Apr 2011 20:11)

    Noch einmal: Man kann die eigene Blödheit nicht dadurch abschaffen, dass man an einer anderen Stelle noch blöder ist.

    Beziehe ich jetzt auf mich? Diese Aussage zeigt nur Ihr Unvermögen sachlich zu Argumentieren. Hätten Sie sich sparen sollen. Ich ignoriere es einfach! Und gehe auf Ihren Versuch davor ein!

    #96 Wolfgang (07. Apr 2011 20:08)

    Das ist falsch weil du damit implzierst, dass das auch Hartz IV Konsequenzen hat. Das ist – wenn es denn der Fall wäre – aber nicht deren Problem sondern unseres. .

    Richtig! Ich rede vorwiegend nur von uns, unserm Handeln und deren Auswirkung! Dafür kann eine fremde Kultur nix und die Menschen dieser treten nur in Freiräume ein die wir Bereitstellen!

    Hier geht es um eine Ehe nach ausländischem Recht und die entsprechende Anerkennung in Deutschland. .

    Schon wieder Richtig! Und wer bestimmt die Annerkennung? Das deutsche Recht? Oder nicht mehr? Wenn im Ausland ein „Ehrenmord“ OK ist und er dort nicht bestraft wird, darf der Mörder dann hier auch unbestraft bleiben? Selbst dann, wenn es nach unserem Recht Mord wäre?
    Ob Ehe oder Mord! Es kann in einem Land nur ein Recht geben! Für alle die dort Leben! Wer es aufweicht, will Fremdstaatenregelung, Beliebigkeit und Totalitarismus, da nichts mehr nachvollziehbar ist!

  68. > Beziehe ich jetzt auf mich?

    Sorry das war jetzt ein Mißverständnis. Mir ging es um ein mögliches Verhalten des Staates. Im Sinne eines geordneten Zusammenlebens ist es unumgänglich das man die Ehen anerkennt, die im Ausland geschlossen wurden.

    Wir können nicht – nur weil mir meinen das noch finanziell honorieren zu müssen – eine Ehe nicht anerkennen.

  69. #99 Wolfgang (07. Apr 2011 20:42)

    War mir nicht sicher deswegen Fragezeichen! Akzeptiert!

    Im Sinne eines geordneten Zusammenlebens ist es unumgänglich das man die Ehen anerkennt, die im Ausland geschlossen wurden.

    Dem stimme ich halt nicht grundsätzlich zu! Wie zuvor beschrieben! Auch bei evtl. Leid der Opfer! Man würde es nur multiplizieren…

    Ehen anerkennt: Wieviel Frauen? Ehe mit Kindern oder Tieren? Oder mit der „Berliner Mauer“ (gibt es)!

    Man kann nicht Vielweiberei aus dem Ausland nach ausländischen Recht hier legalisieren und gleichzeitig hier verbieten!

    Wenn ich nun zum Islam konvertiere und in Iran nach derem Recht eine 10jährige „eheliche“ werde ich nach Ihrer Logik bestraft? Als Deutscher dennoch? Als Iraner oder Moslem nicht?

    Das funktioniert nicht!

    Wir können nicht – nur weil mir meinen das noch finanziell honorieren zu müssen – eine Ehe nicht anerkennen.

    Doch können wir!

    Nach unseren Werten!

    Haben wir keine, haben Sie Recht!

  70. #95 WahrerSozialDemokrat (07. Apr 2011 20:02)

    Hier geht es nicht um fremde Kulturen und deren Recht, sondern um unsere Kultur und unser Recht!

    Jein. Solange die Ehe nicht gegen grundlegende deutsche Rechtsnormen verstößt, gilt hier das Privatrecht des Landes aus welchem die Betroffenen stammen. Ein grundlegender Verstoß wären z.B. die Mehrehe, die Ehe mit minderjähriger Beteiligung, eine Scheinehe oder eine nicht im gegenseitigen Einvernehmen geschlossene Ehe. Eine Eheschließung per Telefon erscheint zwar absonderlich, aber ein grundlegender Verstoß gegen deutsche Rechtsnormen ist sie nicht.

  71. #101 dergeistderstetsverneint (07. Apr 2011 21:02)

    Leider eben nicht! Die „Mehrehe“/ Vielweiberei und „Kinderehe“/ Pädophilität wird nach Fremdstaatenregelung oder besser Herkunftlandprinzip hier geduldet!

    Es ist verboten, aber nur für Sie! Für andere nicht!

    Sie dürfen als Christ oder Atheist auch kein Tier betäubungslos Schlachten, weil das Tier dann leiden würde! Als Mohammedaner oder Jude (wird allerdings nicht eingeklagt) dürfen Sie es aber!

    Wenn Sie es tun sind Sie ein Tierquäler in Deutschland, als Mohammedaner aber ein „Heiliger“!

    Soweit und soviel zum Recht in Deutschland!

    Wir sind nicht gleich!

    Der Islam geht mir am Arsch vorbei! Aber nicht das Recht!

  72. email:

    Meine sehr geehrte Damen/Herren des Oberlandesgerichts Zweibrücken.

    Betrifft:
    http://www.pi-news.net/2011/04/deutschland-akzeptiert-telefon-ehen/

    Ich erfahre überer Political Incorrect dass Telefonheirat in Deutschland nur fuer islamische Migranten gelten soll.

    Abgesehen von der Perversion eines solchen Heiratsart (wohlwissend für jeden der bis zwei zählen kann dass es sich hierbei naturgemäß um eine Art sippeninternen Menschenhandel handelt) und abgesehen davon dass auf diesem Wege deutsche Gesetze auf beispielsweise Saudischen Boden gemacht werden was jeden gesunden Menschenverstand entbehrt, frage ich mich ob sie nun im konkreten hier vorgebrachten Beispiel der Eherschliessung per Telefon die auf deutshcen Boden nur für Muslime gelten soll de Fakto d.h. gesetzlich eine Zwei-Klassen-Gesellschaft schaffen wollen. Einerseits die zugewanderte privilegierte Klasse die sowohl persönlich wie auch per Telefon heiraten darf und die unterprivilegierte Klasse (natürlich die „Originaldeutschen“) die nur persönlich heiraten darf.

    Sagen sie mal…
    Da tickts doch nicht mehr ganz richtig bei Ihnen, oder ?
    Den Deuschen scheint der Boden untern den Füssen vollkommen abzugleiten.
    Werd ich für meine Bemerkung jetzt auch der Blasphemie angeklagt ?

    Herbert Pedron
    http://www.herbertpedron.com
    Prag
    Tschechien

  73. .

    NOCH 6 TAGE läuft die Petition !

    Einen solchen Kommentar wie folgende ,kann man unter jeden Zeitungsbeitrag über jedwedes Verbrechen setzen ,um die Sache publik zumachen ! :

    Petition : Mindeststrafen für zwingende Ausweisung senken !

    Bundestag möge beschließen, dass die Mindeststrafen für zwingende Ausweisung gesenkt werden !

    Ohne was über diesen Fall im Speziellen zu sagen , jeder Kriminelle im Lande ist einer zuviel und jeder Kriminelle weniger im Lande ist ein Gewinn für Europa und Deutschland ! Hier die Möglichkeit die Zahl der Kriminellen in Europa zumindest ein klein wenig zu reduzieren !
    Es gibt viel zu tun ! Packen wir es an ! :

    PETITION !

    Petition : Bundestag möge beschließen, dass die Mindestfreiheitsstrafen im §53 ,zwingende Ausweisung ,gesenkt werden
    Bundestag möge beschließen, dass die Mindeststrafen für zwingende Ausweisung gesenkt werden
    Text der Petition

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Mindestfreiheitsstrafen im §53 Aufenthaltsgesetz (zwingende Ausweisung) abgeändert bzw. gesenkt werden. (siehe Begründung)
    Begründung

    “Zwingende Ausweisung“ (§ 53 AufenthG):

    Bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem halben (derzeit: 3 Jahre) Jahr
    bei mehrfachen rechtskräftigen Verurteilungen wegen vorsätzlicher Straftaten innerhalb von 15 Jahren (derzeit: 5 Jahren) Jahren zu Freiheits- oder Jugendstrafen von zusammen mindestens einem Jahr (derzeit: 3 Jahren), bei Anordnung von Sicherheitsverwahrung sofort, bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Jugendstrafe von mindestens einem Jahr (derzeit: 2 Jahre ohne Bewährung), wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz oder wegen Landfriedensbruches in einem besonders schweren Fall (§ 125 a Satz 2 StGB) oder wegen Landfriedensbruches im Zusammenhang mit einer verbotenen öffentlichen Versammlung oder eines verbotenen Aufzugs (Demonstration) oder
    bei einer Verurteilung als Erwachsener zu einer Freiheitsstrafe (derzeit: ohne Bewährung) wegen einer der vorgenannten Straftaten

    Auch eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, muss die zwingende Ausweisung zur Folge haben! Des Weiteren wird angeregt eine lebenslange Wiedereinreisesperre auszusprechen!
    ….
    siehe :nach 3xwww und punkt :

    epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa%3Ddetails;petition%3D16604

    p.s.:Ab 50.000 Mitzeichnern ist der Petitionsausschuss dann verpflichtet, den Petenten in den Bundestag einzuladen, damit er seinen Antrag vorstellen kann.

    Ende Mitzeichnungsfrist der Petition : 13.04.2011

    .

  74. Will meine Ehe auch am Telefon schlißen und 3 bis 4 Harz 4 finanzierte Frauen Haben. Wo bleibt die Gleichbehandlung vor dem Gesetz???? Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich !!!!????
    Nein, ist nur für Islamfanatiker und Islamfaschisten möglich……..
    !!!Islamisten Raus aus Deutschland und Europa!!!
    Jetzt!!!!
    Ps. Will dann auch meine Ehe am Telefon beenden..!!???

    OT
    Wie Abstimmungenen in Zukunft in Absurdistan ausehen sieht Mann/ FRau zur Zeit auf der Seite des Petitionsausschußes des Deutschen Bundestages.
    Petition 16604 und 16662………….
    Mann o Mann / Frau o Frau armseliges Ergebnisse.
    Zeichnet endlich Petition 16604 wie auch immer und welche Ausreden auch immer……..
    Nachtland ist nicht mehr zu retten ????
    ADE

  75. #104 Kölschdoc (07. Apr 2011 22:14)
    Petition 16604 2885 Mitzeichner
    Petition 16662 15223 Mitunterzeichner.
    Das sagt alle über den ernst der Lage in der Ehemaligen BRDDR Absurdistan.
    Wann erfolgt die Übernahme des Bundestages durch die
    Islamisten ????
    Nachtland ist abgebrannt.
    Ade

  76. #104 Kölschdoc (07. Apr 2011 22:14)
    NOCH 6 TAGE läuft die Petition !

    Allzuviele Mitzeichner werden es in den paar Tagen nicht mehr werden ???!!!
    Aber man soll die Hoffnung ja nicht aufgeben!!!!

  77. Solche Urteile sind doch eindeutig im Namen des Volkes. Was erwartet man sich denn von einem Land, das ganz demokratisch über eine rein linke Politlandschaft verfügt, in der von echten bolschewistischen Mordparteien und ihrer Fortbrut über Ökofaschisten, Sozialdemokröten bis zu kryptomarxistischen Christen und linksliberalen Träumern alles vertreten ist, bloß keine einzige Heimattreue Partei?
    Wer sich einen Drecksstaat aufbaut muss eben in einem Drecksstaat leben!

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