Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt gehören in wohl jedem freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaat – siehe z.B. hier und hier – zu den Grundwerten, die es durch uns alle zu verteidigen gilt. Unsere Bundesrepublik Deutschland gehört mit den in unserem Grundgesetz garantierten Rechten und Freiheiten – die man nötigenfalls einklagen kann – zu den freiheitlichsten Staaten dieser Erde; das „Recht auf freie Meinungsäußerung“ ist durch einen der ganz elementaren, im Grundrechtskatalog festgeschriebenen Artikel unseres GG dauerhaft geschützt. Daran lässt sich so leicht nicht rütteln, wie uns in Artikel 20 Satz 4 GG bestätigt wird.

Staat und Religion – also Politik und Bürgertum mit ihren Rechtsetzungen einerseits sowie individueller Glaube und Religion andererseits – sollten, ja müssen in einem freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaat deutlich voneinander getrennt, geschieden sein (was in Deutschland aufgrund des „Konkordats“ allerdings noch nicht ganz gelungen ist). Denn sonst landen wir eines Tages wieder dort, wo wir in Europa vor etlichen Jahrhunderten waren, diese Zustände dank der Europäischen Aufklärung jedoch weitgehend überwunden haben – und wo die islamischen Staaten und Gesellschaften in ihrer Rückständigkeit seit fast 1.400 Jahren verharren: Der nicht gelungenen Trennung von Religion und Politik!

Wenn ich am 27. April 2011 auf PI eine Verteidigungsrede auf die neue ungarische Verfassung lese, in der eine Verknüpfung von Religion und Politik festgeschrieben wird, dann sehe ich Ungarn leider auf dem Weg hin zu Zuständen, wie wir sie aus islamischen Staaten kennen: Religion und Politik sind Eins.

Sollen / wollen wir uns das wünschen?

So einen Rückfall in voraufklärerische Zeiten erhoffe ich mir nicht. Bei uns gelten die von Menschen für Menschen gemachten und in Jahrhunderten aufgrund menschlicher Erfahrungen erlassenen Gesetze statt angeblicher „göttlicher“ Gesetze.

Dem Autor des o.g. PI-Gastbeitrags zur neuen ungarischen Verfassung sei das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht nur gegönnt, sondern ausdrücklich gewünscht und garantiert; er soll und darf davon Gebrauch machen, er soll und darf diese Verfassung verteidigen – so, wie es anderen PI-Schreibern gegönnt, gewünscht und garantiert ist, sie als voraufklärerisch ablehnen zu dürfen.

Soviel Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt gehören zu PI, gehören zur Mitte der Gesellschaft. Meinungsdiktatur überlassen wir denen, die sie nötig haben.

(Von Eckhardt Kiwitt, Freising)

Eckhardt KiwittZum Autor: Eckhardt Kiwitt ist Angestellter in einem Verlag, Mitglied der Bürgerbewegung Pax-Europa und Autor des Aufsatzes „Das Islam-Prinzip“ sowie Gestalter des PI-Kalenders 2011. Laut LMU-Dozent Stefan Jakob Wimmer gehört er in die Riege der „prominenten Islamkritiker“.


(Hinweis: Gastbeiträge geben nicht zwingend die Meinung der Redaktion wieder. Wenn Sie selber einen Artikel beisteuern wollen, schreiben Sie uns: info@blue-wonder.org)

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56 KOMMENTARE

  1. Sehr richtig. Wer glauben will, der glaube. Wer nicht, muss auch nicht.

    Das braucht man nicht gesetzlich verankern. Glaube sollte immer ein „dürfen“, nie ein „müssen“ sein.

    Danke, Herr Kiwitt.

  2. Zu „..Unsere Bundesrepublik Deutschland gehört mit den in unserem Grundgesetz garantierten Rechten und Freiheiten – die man nötigenfalls einklagen kann – zu den freiheitlichsten Staaten dieser Erde; das „Recht auf freie Meinungsäußerung“ ist durch einen der ganz elementaren, im Grundrechtskatalog festgeschriebenen Artikel unseres GG dauerhaft geschützt. ..“

    Das kling etwas übertrieben. Natürlich ist die Meinungsfreiheit hier stark ausgeprägt, aber noch lange nicht so stark wie etwa in den USA:

    Wer hier die Offenkundigkeit des Holocaust bezweifelt wandert in den Knast (Gesellschaftliche Ächtung als Spinner genügt wohl nicht, man muss ihn auch einsperren).

    Wer öffentlich die „nationalsozialistische Gewalt und Willkürherschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt“, kriegt bis zu 3 Jahre Gefängnis (§ 130 Abs. 4 StGB). Das gilt sogar für zentrale Persönlichkeiten des Nationalsozialismus, wie z.B. Rudolf Heß. Andere Gewalt- und Willkürherschaften verherrlichen ist aber O.K. – immerhin.

    Selbst wer das Horst-Wessel-Lied summt, macht sich strafbar und riskiert 3 Jahre Freiheitsstrafe (§ 86a StGB).

    Man ist frei, die erlaubten Meinungen zu äussern, bei den verbotenen hört die Meinungsfreiheit plötzlich auf.

  3. Mit leichten Einschränkungen halte ich es mit Heinrich Böll und mit den Ungarn:

    „Selbst die allerschlechteste christliche Welt würde ich der besten heidnischen vorziehen, weil es in einer christlichen Welt Raum gibt für die, denen keine heidnische Welt je Raum gab: für Krüppel und Kranke, Alte und Schwache, und mehr noch als Raum gab für sie: Liebe für die, die der heidnischen wie der gottlosen Welt nutzlos erschienen und erscheinen…“

  4. Grundsätzlich [!!!] sind die christlichen Werte nicht wirklich schlecht. Wenn sich also ein Volk zu diesen Werten bekennt und diese schützen will, ist das zuerst einmal gut. Jedenfalls besser als den Dingen freien Lauf zu lassen und damit Gefahr zu laufen von „nicht christlichen Werten/ Ansichten“ überrannt zu werden.

    Die Umsetzung wird aber künftig zeigen, ob das Ungarn den richtigen Weg eingeschlagen hat. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass andersgläubige nun ausgegrenzt werden. Es wird nur nicht vorkommen, dass der Vorsitzende einer islamischen Vereinigung mit FORDERUNGEN an den Innenminister herantritt oder darüber diskutiert werden muss ob eine Muslima im öffentlichen Dienst eine Burka tragen darf oder nicht.

  5. OT

    Bill Ayers, Obamas Mentor und Autor seiner „Auto“biographie „Dreams from my blablabla“ spricht von der Notwendigkeit von Umerziehungscamps und des Tötens von Millionen von Menschen, wenn die Sozialisten in Amerika an die Macht kommen. Sein enger Freund Obama ist an der Regierung.

    http://www.citizens4freedom.com/Articles/tabid/1387/articleType/ArticleView/articleId/4671/Larry-Grathwohl-on-Ayers-plan-for-American-re-education-camps-and-the-need-to-kill-millions.aspx

  6. …nicht gelungenen Trennung von Religion und Politik!

    Sorry, Eckhardt, darüber habe ich lange nachgedacht – und komme zu einem anderen Schluss!

    Es ist die erneute Hinwendung zu GOTT, und die Abwendung vom Bösen, die ein Grossteil der Verfassungsväter damals bewegte – und das Grundgesetz so aussehen lies wie es aussieht. Daher kommt auch die Präambel des GG „In Verantwortung vor GOTT und den Menschen“…

    In einer Art Vorläuferverfassung des Grundgesetzes, die massgeblich von der CDU mitgestaltet wurde heisst es in der Kölner Erklärung von 1946:

    Präambel Kölner Leitsätzen v. 2.9.1945)

    >> Gott ist der Herr der Geschichte und Völker. Christus die Kraft und das Gesetz unseres Lebens. Die Deutsche Politik unter der Herrschaft des Nationalsozialismus hat diese Wahrheit geleugnet und missachtet.

    Das deutsche Volk ist deshalb in die Katastrophe getrieben worden. Rettung und Aufstieg hängen ab von der Wirksamkeit der christlichen Lebenskräfte im Volk.>>

    Diese Haltung der Umkehr und die daraus erwachsenen Früchte dieser Busse („Wiedergutmachung“ an Israel usw.) sind der eigentliche Grund für die Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik.

    Es hat keinen Sinn, wenn wir GOTT und die Zeichen Seiner Gnade überall aus Schulen, Krankenhäusern, Gerichten usw. heraushalten, nur weil wir meinen, dass damit auch der Islam daraus verschwinden würde.

    Dies ist meiner Meinung nach zu kurz gedacht. Dadurch beraubt sich diese Nation auch des Segens, den er ja hat. Man soll das Kind nicht mit dem Bade ausschütten!

    Meiner Meinung nach muss ein generelles Umdenken passieren, das die Unterschiede in den Glaubensauswirkungen sieht, benennt und richtig einordnet. Anders gesagt: „An den Früchten sollt ihr sie erkennen“.

    Denn in einem hat doch der Papst sehr recht: „Der Nationalsozialismus hat den Gott Israels, der Bibel (aus der Gesellschaft) verbannt“.

    Aus all dem kann man nur folgenden Schluss ableiten, folgendes FAZIT:

    Hört auf, „Religionen“ als solche in einen Topf zu werfen! Echtes Christliches (Bezug zu Gott der Bibel und Seinen Geboten) soll in der Gesellschaft gestärkt werden – und der Islam soll mit allen seinen schlechten Früchten (die die gleichen Ziele wie Hitler haben) geächtet und als verfassungsfeindlich benannt werden – und der Raum für Islam und Islamismus muss massiv eingeschränkt werden (keine neuen Moscheebauten, keine weitere expilizit muslimische Einwanderung).

    Dann – und ich betone: erst dann – wird unsere Nation auf den richtigen Weg zurück finden und seine gute Identität wiederfinden.

    Die Lösung ist nicht Religionskritik per se. Sondern Umkehr zu den jüdisch-christlichen Wurzeln!

  7. Zu 9 – Widerwärtig, mit keinem dieser Gestalten würde ich gegen oder für Irgendetwas paktieren!

    So wie ich die Ungarn verstehe, wollen sie grad die herrschende Einseitigkeit in den Medien abschaffen und einen Pluralismus wiederherstellen. Natürlich sollten sie nicht über das Ziel hinausschießen, doch unsere Medien sind bezüglich der Berichterstattung so geschlossen verlogen, dass ich mir kein neutrales Bild von der Lage anmaßen kann.

  8. Wenn man in den USA vergiftete Erdbeeren verkauft, kommt man auch ins Gefaengnis. Die Luege „Meine Erdbeeren sind nicht vergiftet“ faellt da nicht unter die Meinungsfreiheit.

    Wer seine Kuden anluegt, kann eben Aerger mit dem Staat kriegen, trotz Meinungsfreiheit. Das trifft auf giftige Erdbeeren zu und sollte auch auf die Geschichtsschreibung zutreffen.

    Wer behauptet, Oberschlesien sei immer noch Teil Deutschlands und dort auf der Basis die polischen Gesetze ignoriert, kann sich auch nicht mit der Meinungsfreiheit rausreden. Und wer ueber den Holocaust luegt, verkuendet auch nicht seine Meinung, sondern eine Luege.

  9. #9: Wenn man solche Bilder sieht, fällt es einem schwerer, einen Groll gegen Pierre Vogel & Friends zu hegen. Ein bisschen Scharia täte den ekeligen Gestalten auf den Fotos doch ganz gut …

  10. Den meisten Menschen ist überhaupt nicht bewusst, wie stark die westliche Kultur auf christlichen Anschauungen und Vorstellungen beruht. Erst wenn man eine nichtwestliche Kultur, etwa den Islam, China, Japan oder Indien einschließlich der Sprache intensiv studiert, wird einem das bewusst.

    Das Christentum als Grundlage der europäischen Kultur zu verneinen, bedeutet das weltanschauliche Fundament unserer Kultur entscheidend zu schwächen.

    Destruktive Weltanschauungen wie der Islam oder der Marxismus können diese Lücke schnell und bequem füllen.

    Wie Islam und Marxismus Gesellschaften ruinieren, können ist wohl jedem hier bewusst.

    Ein christliches Fundament unserer Kultur zwingt niemanden dazu an das Christentum zu glauben, noch bedeutet das, dass das Christentum zu einer totalitären Ideologie würde, die wie der Islam auch den Bereich der Politik umfasst und regelt.

    Eckhardt Kiwitt ist sich, fürchte ich, der ganz fundamentalen Unterschiede zwischen Christentum und Islam nicht wirklich bewusst. Um diesen Mangel zu beheben, sollt er „Das Dschihadsystem“ von Kleine-Hartlage eingehend studieren, vielleicht sieht er dann klarer.

  11. Unser Hobby-„Jurist“ hat wieder zugeschlagen!

    … das „Recht auf freie Meinungsäußerung“ ist durch einen der ganz elementaren, im Grundrechtskatalog festgeschriebenen Artikel unseres GG dauerhaft geschützt. Daran lässt sich so leicht nicht rütteln, wie uns in Artikel 20 Satz 4 GG bestätigt wird.

    Vorab: Mein Grundgesetz hat lediglich vier Sätze, jeder Satz ein Absatz.

    Und wie man nun aus Art. 20 IV. GG den Schluß ziehen kann, man könne Widerstand gegen eine Einschränkung der Meinungsfreiheit leisten, wird wohl Eckis ewiges Geheimnis bleiben.

    Aber auch da hat er sicherlich ein anderes GG als ich, denn in meinem steht lediglich, daß Widerstand (kein gewaltsamer, wie immer wieder gern kolportiert wird) gegen „jeden“ zulässig, „der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen“ (und auch nur dann, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist). „Diese Ordnung“ in dem Sinne, ist die des GG, gern auch als freiheitlich-demokratische Grundordnung bezeichnet, wovon Art. 5 GG nur ein Bruchteil ist.

    Und dann, lieber Ecki, normiert Art. 5 GG ein Grundrecht mit Vorbehalt!!!

    Art. 5 II. GG:

    „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze …“

    Ein paar schöne Beispiele hat schon

    #2 Voldemort (28. Apr 2011 11:20)

    angeführt.

    Wenn, was in der EUdSSR geplant ist, das Benennen der Türken-Kriege pp. bei Strafe verboten werden soll, dann ist auch das ein solches „allgemeines Gesetz“, das die Freie Meinungsäußerung noch weiter einschränken wird, als dies ohnehin schon der Fall ist. Hier lassen sich jede Menge weitere gesetzliche Einschränkungen finden.

    Wenn ich am 27. April 2011 auf PI eine Verteidigungsrede auf die neue ungarische Verfassung lese, in der eine Verknüpfung von Religion und Politik festgeschrieben wird, dann sehe ich Ungarn leider auf dem Weg hin zu Zuständen, wie wir sie aus islamischen Staaten kennen: Religion und Politik sind Eins.

    Da hat schon

    #8 Obama im Laden (28. Apr 2011 11:30)

    gute Einwände vorgetragen, sodaß ich mir weitere sparen kann.

    Aber der obige Schluß ist ausgemachter Humbug, um es nicht deutlicher zu sagen. Gerade Ungarn gehört zu jenen (Ostblock-)Ländern, die schon eine böse „gottlose“ Zeit hinter sich haben. Recht interpretieren und anzuwenden bedeutet auch, nicht in solchen gestanzten Schablonen zu denken.

    Unterstellen wir den Ungarn doch einfach mal, daß sie nicht schlafen und sehen, was in den Ländern um sie herum geschieht, daß der Ist-Lahm überall seine Un-Werte durchdrücken will. Dann macht die Berufung auf christliche Werte, die ja auch Grundlages des Grundgesetzes sind, schon sehr viel Sinn. Dahinter zu kommen, geschieht im Wege der teleologischen Rechtsinterpretation, lieber Ecki.

    Kurz: Da gibt es noch viel zu üben, fange er an!

  12. Fuer Meinungsfreiheit, aber alle Macht gegen Faschismen, die im Gewande der Freiheitsrechte die Unfreiheit erzwingen wollen.

    Wer glaubte dem Henker, wenn der dem Delinquenten, kurz vor dem Beilhieb, dessen „Freiheit“ verspraeche?

  13. Was soll denn dieser Artikel???

    Nahezu alles, was PI und seine Autoren zu Recht beklagen, hat seine Ursachen im Verlust der christlichen Basis in Europa. Die Französische Revolution beging, heute nahezu unbekannt, ungeheure Massaker an glaubenstreuen Katholiken (http://www.kreuz.net/article.6042.html) und wurde zum Vorbild für Lenin und Co. Solange die Kirche noch ein Fels in der Brandung war, ging es mit Europa bergauf nach dem Krieg – als die Kirche mit dem 2. Vatikanum ihren alleinigen Heilsanspruch aufgab, veränderte sie ihre Gestalt. Heute setzen sich Priester und Bischöfe in vorderster Front für den Islam ein, kämpfen für den Bau von Moscheen und halten öffentlich Händchen mit Mullahs.

    Dass Ungarn sich wieder auf seine christlichen Wurzeln besinnt, bedeutet ja nicht, dass Atheisten, Hindus oder Buddhisten keinen Platz hätten. Es bedeutet aber ein Stück wieder eroberte Freiheit – genau der Freiheit, die Europa seit den 68ern Stück für Stück verloren gegangen ist.

  14. @#12: Die Analogie ist etwas schwach. Bestraft würde da nicht die Meinung über die Erdbeeren sondern die Gesundheitsgefährdung des Käufers bzw. die Täuschung über deren Wert im Rahmen eines Betruges.

    Und es bestreitet ja niemand, dass wer den Holocaust leugnet einfach lügt, es geht nur darum, wie so jemand behandelt werden soll. Genügt für die bloße Lüge nicht eine gesellschaftliche Ächtung ? Muss man Spinner auch mit dem härtesten Mittel, das dem Staat zur verfügung steht (also dem Strafrecht) zum Schweigen bringen ?

    Wenn jemand ihre Eltern auf bestialischste Weise umbringt und ein dritter leugnet diese Tat, so wird dieser Leugner ja auch nicht aufgrund der Leugnung bestraft. Und was ist mit den anderen Sachen, muss man jemanden wirklich 3 Jahre Gefängnis androhen, nur weil er öffentlich Rudolf Heß verherrlicht oder ein Nazi-Lied singt ? Oder zum Gruß seine Hand in einem Bestimmten Winkel nach vorne streckt ? Damit disqualifiziert er sich doch nur selbst, ich verstehe nicht, warum man ihn deswegen noch einsperren soll – und das in einem Staat, der viel auf Meinungsfreiheit gibt und auf die Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses.

  15. Die kommunistisch-marxistischen Selbstverwirklich_er_Innen_innen_Außen vom Berliner Tagesspiegel, haben aktuell ganz andere Vorstellungen von Meinungsfreiheit in den Kommentarbereichen und vor allem im Hinblick auf „seriösen Journalismus“:

    http://www.tagesspiegel.de/medien/was-muessen-wir-wissen/4105422.html

    Interessant heißt nicht relevant
    Was müssen wir wissen?

    Koran-Verbrennung, Missbrauch, Sarrazin: Medien können der falschen Sensation den Sauerstoff entziehen.

    In bestimmten Fällen, so die Lektion dieser Geschichte, ist es klüger, ethischer, besser, nichts zu berichten. Obgleich seriöse, auf Nachrichten spezialisierte Massenmedien Chronistenpflicht besitzen, gibt es Begebenheiten, denen gegenüber Abstinenz, Distanz oder Detailverweigerung zum verantwortlichen Umgang mit der Wirklichkeit gehören.

    Zentral dabei ist an erster Stelle die Einordnung eines Ereignisses als repräsentativ. Fangen Tausende an, fanatische Taten zu begehen, dann muss berichtet, analysiert und nach Hintergründen gefragt werden.

    Handelt es sich um wenige Einzelne, die Medien dazu bewegen, manipulieren wollen, große Gruppen anderer in Unruhe zu versetzen, ist das Berichten unter Umständen sogar fahrlässig und gefährlich.

  16. „Wenn ich am 27. April 2011 auf PI eine Verteidigungsrede auf die neue ungarische Verfassung lese, in der eine Verknüpfung von Religion und Politik festgeschrieben wird…“
    Habe die neue ungarische Verfassung gelesen. (muttersprachlich) Eine Festschreibung der Verknüpfung von Staat und Religion konnte ich nicht finden.
    Es wird lediglich auf christliche Werte Bezug genommen, diese als Grundlage des Zusammenlebens genannt.“Liebe deinen Nächsten wie dich selbst!“ hilf den Bedürftigen usw. Es findet sich im Text weder explizit noch dem Sinne nach eine Verknüpfung von Politik und Religion. Es steht auch nirgendwo, dass jeder Ungar christlich, gläubig oder blauäugig und blond sein sollte. Vielmehr steht drin, dass alle Religionen respektiert und die private Ausübung (staatsunabhängig) sichergestellt werden.Religionsgemeinschaften ab einer bestimmten Mitgliederzahl und nicht verfassungsfeindlicher Verkündigung können als „Kirche“ anerkannt werden)
    Aus dem Bezug auf christliche Grundwerte (die jeder Atheist meist unbewusst vertritt) eine islamähnliche Verknüpfung zu konstruieren ist mehr als gewagt.Ich darf an dieser Stelle an den heroischen Kampf der Ungarn gegen die türkisch-islamische Eroberung erinnern.

  17. Grundrechtsrelativismus des EuGH?

    Italien habe nicht das Recht, illegale Einwanderer in Haft zu nehmen, wenn diese sich der Ausweisung entziehen und einfach im Land bleiben.
    Das entschieden die Richter in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil (Rechtssache C-61/11).
    Eine Gefängnisstrafe widerspreche den Zielen der europäischen Politik, die illegale Migranten aus außereuropäischen Ländern zwar in ihre Staaten zurückbringen, dabei aber deren Grundrechte achten wolle.

    Aus: http://www.op-online.de/nachrichten/politik/eugh-verbietet-italien-harten-kurs-gegen-illegale-fluechtlinge-1221572.html

    Falls ich das richtig verstehe, ist das Grundrecht auf d.eigenen Heimat, also des Staatsgebietsschutzes, der Eigentumsfreiheiten an Grund u.Boden,
    der illegal „bewanderten“,
    nachrangig zu sehen,
    zu den Grundrechten (hier Bewegungsfreiehtisrechten)
    der illegalen Einwanderer?

  18. Ich wiederhole mich hierzu auch immer wieder.

    Für eine Welt ohne Gott ist der Mensch noch nicht bereit. Daher toleriere ich den christlichen Glauben, da dieser die meisten seiner radikalen Elemente auf die Gesellschaft bereits eingebüßt hat. (Neues Testament, Investitur, Reformation, Aufklärung etc.)

    Bzw. Lieber toleriere ich den christlichen Glauben, als am Baukran zu hängen!

  19. @#9 LinksLiegenLassen

    Sind Sie sicher, dass dies nicht eine Veranstaltung von Moslems war? Überall nur Männer, diese Bärte und weisse Gewänder??

  20. #18 Hausener Bub (28. Apr 2011 12:37)

    „Ich nehme mir die Freiheit, die Umwelt nicht wahrzunehmen“, hat aber auch nichts mit „Freiheit“ zu tun.

    Sagt der Arzt der Krebsforschung: „Wir sollten uns nicht staendig um die kleinen Metastasen kuemmern, und uns hierzu in Abstinenz, Distanz oder Detailverweigerung ueben. Nur noch die grossen Wucherungen analysieren.
    Alles andere fuehrt zu Manipulationen und dazu, große Gruppen v.Patienten wie Aerzten in Unruhe zu versetzen.
    Solche Minimetastasenberichte koennten unter Umständen sogar fahrlaessig und gefaehrlich sein.“

  21. Ganz meiner Meinung.

    Ich persönlich bin Atheist und wünschte mir das sämtliche Einflüsse auf den Staat durch Religionen verschwinden.

    Der Aberglaube gehört ins Mittelalter und nicht in die Gegenwart.

  22. ot: Claudia Roth wirbt für Urlaubsreisen nach Tunesien

    http://www.welt.de/politik/ausland/article13285471/Claudia-Roth-wirbt-fuer-Urlaubsreisen-nach-Tunesien.html

    Es handele sich um eine „Form von Unterstützung“, so die Grünen-Chefin.

    Sie spricht hier wohl insbesondere alle gleichgesinnten, adipösen Sextourist_INNEN ü50 an – auf das sie ihre kurzzeitigen 1001-Nacht-Eroberungen (samt Familiennachzug™, versteht sich) möglichst zahlreich ins H4-Paradies Almanya einschleusen mögen…

  23. Meinungsfreiheit:

    Unsere Bundesrepublik Deutschland gehört mit den in unserem Grundgesetz garantierten Rechten und Freiheiten – die man nötigenfalls einklagen kann – zu den freiheitlichsten Staaten dieser Erde;

    ,

    Mag sein, @Kiwitt. Die Realität sieht jedoch anders aus. Sarrazin wurde für die Inanspruchnahme seiner Meinungsfreiheit von Bundeskanzler und Bundespräsident aus dem Job gemobbt. Die halten wohl nicht viel von Meinungsfreiheit, oder aber Grundgesetz.

    Auch PI residiert meines Wissens im Ausland, um das Recht auf Meinungsfreiheit wahrnehmen zu können.

    zu @Makkes, #25, Der Glaube gehört zum Menschen, und zwar unabhängig davon, ob man sich als Atheist bezeichnet oder nicht. Ich wage mal eine Behauptung, wonach die überwiegende Mehrheit aller Ihrer Annahmen, egal mit was Sie sich befassen, nicht auf Wissen, sondern auf Vermutungen beruht. Das ist nichts anderes als Glaube, nur eben nicht kanonisiert als Religion.

    Ohne Glauben kann der Mensch nicht agieren, weil er praktisch nichts weiß, und daher das notwendige Wissen gar nicht zur Hand hat.

    Religionen nun nehmen die Bahnen, in denen man sich vermutend durchs Leben tastet, und nach und nach etwas wissen hinzufügen kann vorweg, indem sie eine Prägung zur Verfügung stellen.

    Da nun ist der Unterschied zwischen einem Moslem, einem Christen, einem Juden usw. und einem Atheisten: sie sind in unterschiedlicher Weise geprägt.

    Wenn Sie sich nun wünschen, durch eine ungeprägte Gesellschaft geprägt werden zu wollen, dann haben Sie schon eine ganze Reihe von Erklärungen, mithin Wissen verfügbar, warum bei uns alles zunehmend aus dem Ruder läuft.

  24. #21 Kueltuervertriebener (28. Apr 2011 12:40)

    In dem vom EuGH entschiedenen Fall ging es um einen 2004 illegal nach Italien eingereisten Algerier, der eine Ausweisungsverfügung nicht befolgte und deshalb zu einem Jahr Strafhaft verurteilt worden war.

    Die Entscheidung des EuGH erklärt „lediglich“ die Haft als Strafe für die unterlassene Ausweisung für unzulässig.

    Die bloß kurzzeitige Ingewahrsamnahme bzw. das Festhalten, um eine Abschiebung zu ermöglichen, ist keine Strafhaft und wird durch die Entscheidung des EuGH nicht ausgeschlossen.

    Davon abgesehen, ist die Entscheidung des EuGH natürlich abwegig.

    Durch die verhängte Strafhaft werden die „Grundrechte“ des illegal Eingereisten selbstverständlich nicht „verletzt“; auch ein illegal Eingereister muss sich an die nationalen Aufenthaltsgesetze halten und einer Ausweisungsverfügung Folge leistn. Er hat kein „Grundrecht“ auf weiteren illegalen Aufenthalt.

    Und selbstverständlich hat jeder Staat das Recht, eine Übertretung seiner Gesetze unter Strafe zu stellen. Mit der gleichen Begrünsung könnte es der EuGH bspw. „für unzulässig“ erklären, wenn gegen einen illegal Eingereisten eine Gefängnisstrafe wegen Diebstahls oder wegen Hausfriedensbruchs verhängt wird (vorausgesetzt, der Betroffene hat die Delikte begangen).

    In letzter Konsequenz läuft die Entscheidung des EuGH darauf hinaus, illegal Eingereisten außerhalb der Strafrechtsordnung des Einreiselandes zu stellen. Durch das Untersagen einer effektiven Abschreckung illegalen Aufenthalts wird de facto ein „Recht“ auf unbegrenzten Aufenthalt für jeden Nicht-EU-Ausländer geschaffen. Die Umvolkungspläne bestimmter Kreise werden vom Gericht gezielt unterstützt.

    Zugleich wird durch diese „Rechtsprechung“ in unerträglicher Weise in die Souveränitätrechte der Mitgliedsländer durch den EuGH eingegriffen.

    Die EU(dSSR) wird immer unheimlicher.

  25. Kiwitt phantasiert eine

    eine Verknüpfung von Religion und Politik

    in Ungarn herbei. Kiwitt hätte im Internet Gelegenheit gehabt, seine Mutmassungen am Text der Verfassung zu überprüfen:

    http://www.euractiv.de/fileadmin/images/Alkotmanytervezet_deutsch-1.pdf

    Dort verortet sich die ungarische Nation in einer Art Präambel zwar in ihrer christlichen Tradition. Aber zugleich wird das Grundrecht auf Glaubensfreiheit (und sogar ausdrücklich das Recht auf die negative Glaubensfreiheit!!!)garantiert. Wörtlich heisst es:

    Art. VI im Wortlaut:
    (1) Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und des Glaubensfreiheit. Dieses Recht umfasst die freie Wahl oder Änderung der Religion oder sonstigen Überzeugung und die Freiheit, seinen Glauben oder seine anderweitige Überzeugung durch religiöse Handlungen und Rituale oder auf sonstige Weise – sei es individuell oder mit anderen gemeinsam – öffentlich oder in seinem Privatleben zu bekennen, nicht zu bekennen, auszuüben, oder zu unterrichten.
    (2) In Ungarn betätigen sich der Staat und die Kirchen getrennt. Die Kirchen sind selbständig. Der Staat handelt zur Erfüllung gemeinschaftlicher Ziele gemeinsam mit den Kirchen.
    (3) Ausführlichen Regeln in Bezug auf die Kirchen werden in einem Schwerpunktgesetz festgesetzt.

    Es gibt keine „Staatsreligion“ in Ungarn, Viktor Orban ist i.ü. ein reformierter Christ (also kein Katholik!) und mit dem hier zitierten Artikel ist Ungarn eindeutig ein säkularer Rechtsstaat. Davon unberührt bleibt, dass die ungarische Nation in der Präambel der „Osterverfassung“ weiss und bekennt, wo sie her kommt!

  26. Die inkriminierte Aussage der ungarischen Verfassung lautet wie folgt:

    „Wir anerkennen die die Nation erhaltende Kraft des Christentums. Wir achten die verschiedenen religiösen Traditionen unseres Landes. …“

    Hier wird kein Staatschristentum oder Benachteiligung von Nicht-Christen eingeführt, sondern schlicht eine historische Tatsache gewürdigt: Ohne ihr Bekenntnis zum Christentum, das sie dem Islam der Osmanen entgegensetzen konnten, wären die Ungarn, wie alle anderen Balkanvölker auch, während der Zeit der Türkenherrschaft und -einfälle, sang- und klanglos turkisiert bzw. islamisiert worden.

    Wieso soll dieser für die Ungarn als Nation (überlebens)wichtige Umstand nicht in der Verfassung Erwähnung finden dürfen ?

    M.W. enthält etwa auch die bayerische Landesverfassung eine ähnliche Bezugnahme auf christliche Grundlagen, und die Präambel des Grundgesetzes enthält den sog. „Gottesbezug“, ohne dass jemand hierin „den Rückfall in voraufklärerische Zeiten“ sieht.

    Bitte „die Kirche im Dorf lassen“.

  27. „Bei uns gelten die von Menschen für Menschen gemachten und in Jahrhunderten aufgrund menschlicher Erfahrungen erlassenen Gesetze statt angeblicher „göttlicher“ Gesetze.“

    Hallo Kewil,
    wie Du weißt, steht gerade deswegen in unserer Präambel ein Gottesbezug, weil wir die Erfahrung gemacht haben, wozu der Mensch fähig ist, wenn er sich an Gottes Stelle setzt.
    Hitler bekämpfte das Volk, das laut Überlieferung von Gott das Grundgesetz für die Menschheit erhalten hat.
    Die 10 Gebote sind die ersten geschriebenen Gesetze. Daran muss sich jedes weltliche Recht messen. Es ist ein Fehler, diesen Grundsatz aufzugeben.

    charis

  28. Danke vielmals Herr Kiwitt, dass Sie uns gönnerhaft Meinungsfreiheit zugestehen

    Was bin ich froh, dass diese nicht von Ihnen abhängt, Sie uns daher diese Binsen besser erspart hätten.

    Oder steckt hinter der expliziten Betonung der heimliche Wunsch, andere mögen nicht so sehr von ihrer Meinungsfreiheit Gebrauch machen? Jedenfalls wenn die Meinung Ihrer eigenen widerspricht?

    Verfassungen und Gesellschaften ohne Bezug zum Göttlichen sind in einem existentiellen Punkt orientierungslos. Das sage ich als nicht sonderlich Gläubiger.

    Wenn Werte, Gesetze, die Gesellschaftsordnung sich inzestuös selbstbefruchtend ausschließlich an menschlichen Maßstäben orientieren, dann wissen wir alle, wohin das ausarten kann. Gerade das erleben wir momentan und in den letzten Jahrzehnten!

    Das menschliche Urteils- und Wertsetzungsvermögen ist immer relativ, immer dem jeweiligen Betrachter unterworfen. Alles kann ständig umgekippt, verworfen, dem „Zeitgeist“ angepasst werden usw.

    Das christlich Göttliche ist hier ein für immer unveränderlicher Fixpunkt, nach dem hin und zu dem hin alles streben soll, wenn menschliches Zusammenleben dauerhaft positive Frucht bringen soll. Im Extremfall können sonst alle sittlichen Maßstäbe fehlen und der Unterschied zwischen gut und böse, wahr und falsch, relativ werden.

    Einzig darum geht es bei der Benennung des Göttlichen in Verfassungen, und keineswegs um eine Vermischung von Religion und Staat oder einer Vorschrift, dass alle Bürger jetzt religiös oder gläubig sein müssen.

    Da sind Sie einem Mißverständnis erlegen.

  29. Das Ganze ist eigentlich ganz einfach.

    Um Recht, entsprechend den geschriebenen Gesetzen, zu bekommen, muss der zuständige Richter den geschriebenen Gesetzen auch folgen.

    Da das Recht in unserem Land mittlerweile zur Auslegungs- und Interpretationsware verkommen ist und damit mehrere Deutungen und Auffassungen zulässt, wird es schwierig bis unmöglich, dass das geschriebene Recht wörtlich angewendet und umgesetzt wird.

    Zumindest dann, wenn es der Rechtsauffassung (dieses gängige Wort alleine zeigt schon den Kern der Sache) derer widerspricht, welche den Richtern ihr Amt verleihen und welche alleine durch die Selektion bei der Vegabe der Richterwürde schon Einfluss auf die angewendete Rechtsauffassung nehmen können und das mit Sicherheit auch tun.

    Es ist sehr naiv, zu glauben, dass die Moral der Zuständigen eine solche Vorgehensweise unterbindet, Moral kann man nicht auf ein Konto einzahlen und man kann sich auch kein Haus davon kaufen.
    Und ausserdem wurde bisher jedes theoretische Machtmittel immer auch in der Praxis zum Machterhalt angewendet.

  30. Herzlichen Dank, Eckhart Kiwitt, für diesen Artikel. Nach all der „Ostereuphorie“ über die Erlösung durch den auferstandenen Herrn Jesus nun etwas, das man hier kaum noch erwartet hätte. Herzlichen Glückwunsch an die Macher von PI, dass sie das noch zulassen 😉

  31. Der Mensch braucht keine Religionsdiktatur und Ungarn ist das auch mit dern neuen Verfassund nicht.
    Der Mensch braucht Gesellschaften die deren Selbstverstaendnis UND VERFASSUNGEN auf christlichen Prinzipien [Menschenrechte, Gleichheit zw.Mann u Frau, Freiheit des Individuums, Religionsfreiheit solange es sich um Religion und nicht Ideologie handelt, Demokratie, humanismus] basieren, und diese gegenüber undemokratischen Systemen und Ideologien AUCH KONSEQUENT SCHUETZEN !!!

    Ich kann nicht sehen wo Ungarn hier diese universellen Prinzipien verletzt. Im Gegenteil. ES SCHUETZT SIE !

    Das kann doch nicht so schwer sein, hier den fundamentalen Unterschied zwischen dem einen und dem Anderen zu begreifen.


    In 20-30 Jahren werden nicht die Ungarn abgeschlachtet. Abgeschlachtet werden die Deutschen.
    Als Dank fuer die falsch verstandene „Meinungsfreiheit“

  32. Sobald die Mehrheit in einem Volke islamisiert oder in einer Konvertierungswelle uebertritt ist die heutige Verfassung nicht mehr das Papier wert auf dem sie geschrieben steht.
    Denn die Verfassung ist nichts anderes als der Wille des Volkes, und der kann sich nicht nur aendern, der kann auch KIPPEN, das kennen wir aus der Geschichte, dass es sogar ohne systematischen Immigration einer Feindesideologie moeglich ist, geschweige denn mit systematischer Immigration einer Feindesideologie.

  33. Der Mensch muss wissen was er will. Ob er seine Zukunft auf ein blutiges System der Angst bauen will, oder auf Sand [=prinzipienlose Freiheit ohne Tangente] welches sich dem Missbrauch foermlich anbietet, oder auf Felsen.

    Wir sind da um das Schlimmste zu verhindern. Das tun nicht die Gutmenschen, das koennen nur Menschen mit starken Prinzipien.

    5VOR[20]12 !!!

  34. Meinungsfreiheit – gebührt natürlich (exklusiv) der Partei RÜCKWÄRTS 90 / DIE GEGEN und der restlichen Linksfront.
    Arbeitslosenzahl bei drei Mio., bald wohl unter drei.
    Eigentlich sollte das jeden Deutschen, selbst jeden arbeitenden oder auch die Mehrheit der nicht arbeitenden Zuwanderer, froh stimmen. Die Werktätigen beschaffen nämlich die Kohle, die sie verbrennen werden (aber 10.000 haben Affenghanen für Schlepper übrig, und dann beantragen sie unübertrefflich dreist Asyl. Siehe heute Flughafen Hahn).
    Denkste.
    Zuletzt, unter Rotgrün, unter Schröder und dem Hilfsschüler Fischer, war die Zahl ungefähr doppelt so hoch. Und sie fanden nichts dabei.
    Und damals war die Wirtschaft Schuld.
    Wie nicht anders zu erwarten, meldet sich eine „arbeitsmarktpolitische Sprecherin“ (Expertin natürlich, drunter tun sie es nicht) der Partei der Subkultur. (Auf die Stinke-Linke und die absterbende SPD warte ich noch. Gabriel scheint sich an Frikadellen a la Sarrazin verschluckt zu haben. Gysi sitzt vermutlich gerade auf dem Abort oder in einem Nobellokal oder beides).
    Sie äußert sich „sehr kritisch“, was auch sonst, spricht von Scheinerfolgen und „beklagt die Spaltung der Gesellschaft in gut und schlecht Verdienende.“
    Eigentlich stehen diese Reaktionäre nicht auf dem Boden des Grundgesetzes.
    Eigentlich ist auch das ein zwar versteckter, aber deutlicher Hinweis auf kommunistisches Gedankengut, auf totalitäre und gleich macherische Ideologie.
    In diesem dekadenten Land gibt es nicht ein Quäntchen an politischer Gemeinsamkeit mehr.
    Wie kommt ihr über 20 % Ländlewähler nur dazu, eine derart vor Impertinenz, Dummheit, Neid, Falschheit strotzende Partei zu wählen? Von Weinland-Pfälzern erwarte ich eh nichts Gutes, aber selbst bei denen war bei 16 % Schluss.

    D a s ist mal wieder mein Beitrag zur Meinungsfreiheit. Dafür muss ich zu pi.

  35. #27 frohundheiter (28. Apr 2011 13:13)
    Residiert auch meines Wissens im Ausland, aber PI könnte nicht so einfach verboten werden – das geht nicht einmal in unserer Meinungsdiktatur BRD.
    Schließlich gibt es neben dem klaren Bekenntnis zum GG auch ein klares Bekenntnis zu jüdischen Mitmenschen einschließlich Israel. Ferner auch zu anderen Minderheiten, deren Diskriminierungen auf PI immer wieder behandelt werden: Homosexuelle.

    Unabhängig davon ist PI auch nicht Gegenstand des Verfassungsschutzes, jedenfalls taucht PI nirgends auf.

  36. #12 Leauki

    Wenn man in den USA vergiftete Erdbeeren verkauft, kommt man auch ins Gefaengnis. Die Luege “Meine Erdbeeren sind nicht vergiftet” faellt da nicht unter die Meinungsfreiheit.

    Ob Erdbeeren vergiftet sind oder nicht, ist objektiv überprüfbar.

    Wer behauptet, Oberschlesien sei immer noch Teil Deutschlands und dort auf der Basis die polischen Gesetze ignoriert, kann sich auch nicht mit der Meinungsfreiheit rausreden.

    Daß Oberschlesien Teil Deutschlands sei, darf man behaupten.
    Meinungsfreiheit heißt, daß Du das Recht hast, Deine Meinung zu äußern, und nicht, daß andere sich nach Deiner Meinung zu richten haben.

    Und wer ueber den Holocaust luegt, verkuendet auch nicht seine Meinung, sondern eine Luege.

    Das ist nicht objektiv überprüfbar. Wir glauben daran aufgrund der uns vorliegenden Indizien.
    Ob aber die Indizien ausreichen, ist eine Meinung.

  37. @#40: Ich glaube (persönliche, nicht fachkundige Einschätzung) PI bewegt sich auf einem schmalen Grat und könnte in naher Zukunft sehr wohl dichtgemacht werden, wenn die Server nur in Deutschland stehen. Dafür spricht eine mehrmalige Verschärfung des § 130 StGB, also eine Tendenz zu weniger Meinungsfreiheit, die sich noch weiter fortsetzen könnte, bei all der politischen Korrektheit.

    Besonders die letzte Änderung bietet hier Anknüpfungspunkte, man lese den Absatz 1: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html

    Wir haben hier eine bestimmte religiöse Gruppe als Hauptgegenstand dieses Blogs und die Tathandlungen sind recht deutungsoffen formuliert. Ich zitiere einige Definitionen aus dem Fischer-Kommentar (56. Aufl.) zu § 130:

    – „Aufstacheln zum Hass ist eine verstärkte, auf die Gefühle des Adressaten abzielende, über bloße Äußerung von Ablehnung und Verachtung hinausgehende Form des Anreizes zu einer emotional gesteigerten feindseligen Handlung.“ (Rn. 8 mwN)

    – „Beschimpfen ist eine nach Inhalt oder Form besonders herabsetzende Kundgabe der Missachtung;“

    – „böswilliges Verächtlichmachen ist die aus verwerflichen Beweggründen erfolgende Darstellung anderer als verachtenswert, minderwertig oder unwürdig.“ (Rn. 11 mwN)

    Die anderen Tatbestandsmerkmale dürften unproblematisch sein. Insgesamt bietet sich da viel Raum für Auslegungen, man bewegt sich mit der Islamkritik neuerdings auf dünnem Eis. Durch die Änderungen des § 130 (zuletzt 2010) dürten einige alte Grenzen (insbesondere hinsichtlich der Religionskritik) neu justiert werden, auf alte Literatur und Gerichtsentscheidungen wird nicht immer Verlass sein. In so einer Lage und bei den derzeitigen Tendenzen würde es mich nicht sehr wundern, wenn es bald Probleme mit deutschen Behörden gibt, zumal PI in der Öffentlichkeit immer stärker wahrgenommen wird.

  38. #15 Ausgewanderter

    Die Meinungsfreiheit ist ein Fundament einer demokratischen Ordnung. Ohne Meinungsfreiheit kann keine demokratische Meinungsbildung stattfinden. Wenn jemand die Meinungsfreiheit einschränken will, kann man das durchaus als Unternehmen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen, ansehen.

    Wenn, was in der EUdSSR geplant ist, das Benennen der Türken-Kriege pp. bei Strafe verboten werden soll, dann ist auch das ein solches “allgemeines Gesetz”, das die Freie Meinungsäußerung noch weiter einschränken wird, als dies ohnehin schon der Fall ist.

    Du hast den Begriff „allgemeines Gesetz“ falsch verstanden.
    Allgemeine Gesetze sind Gesetze, die sich nicht gegen bestimmte Meinungsäußerungen richten. Z.B., Du darfst Deine Meinung nicht an fremde Hauswände schmieren.
    Per Gesetz bestimmte Meinungen zu verbieten, ist unzulässig, denn das sind keine allgemeinen Gesetze.

  39. 22 Platow (28. Apr 2011 12:48)

    Ich wiederhole mich hierzu auch immer wieder.

    Für eine Welt ohne Gott ist der Mensch noch nicht bereit.

    Die meisten Menschen werden es nie sein. Das hieße ja, sie müssten sich ausschließlich mit der grausamen Realität auseinandersetzen:
    Evolution, kein fiktiver Seelsorger, der Tod ist das ultimative Ende vom Ganzen … 😯

  40. #45 phoenix33 (28. Apr 2011 18:57)

    #15 Ausgewanderter

    Die Meinungsfreiheit ist ein Fundament einer demokratischen Ordnung. Ohne Meinungsfreiheit kann keine demokratische Meinungsbildung stattfinden. Wenn jemand die Meinungsfreiheit einschränken will, kann man das durchaus als Unternehmen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen, ansehen.

    Hättest Du oben doch gründlicher gelesen! Art. 5 GG ist ein Grundrecht mit Vorbehalt!

    Die Meinungsfreiheit ist längst eingeschränkt. Aber sie ist nicht die Grundordnung!

    Du hast den Begriff “allgemeines Gesetz” falsch verstanden./blockquote>

    Sicherlich. Als ausgebildeter Jurist habe ich das falsch verstanden, und Du als Rechtslaie erklärst es mir. Gehts noch?

  41. #44 Voldemort (28. Apr 2011 18:51)

    § 130 StGB

    Aus dem Koran oder sonstigen islamischen Schriften zu zitieren kann den Islam nicht verächtlich machen.

    Sonst könnte oder würde man z.B. auch unser GG „verächtlich“ machen, sobald man daraus zitiert.

  42. #48 Kiwitt Freising (28. Apr 2011 20:01)

    #44 Voldemort (28. Apr 2011 18:51)

    § 130 StGB

    Aus dem Koran oder sonstigen islamischen Schriften zu zitieren kann den Islam nicht verächtlich machen.

    Sonst könnte oder würde man z.B. auch unser GG “verächtlich” machen, sobald man daraus zitiert.

    Den Islam nicht, aber die Mu.seln, jedenfalls wenn das wie von

    #44 Voldemort (28. Apr 2011 18:51)

    treffend dargelegt wurde, schön ausgeschmückt wird.

    Ein Buch kann man nicht verächtlich machen, sondern nur Menschen oder Menschengruppen.

    Im Übrigen sind wir Deutschen, die sich auf das GG berufen, keine Bevölkerungsgruppe sondern die Mehrheitsgesellschaft.

    Hatte Prof. Kiwitt doch auch mal thematisiert, oder? War das auch so falsch – jau, da war schlicht vergessen worden, daß auch der öffentliche Frieden gefährdet werden muß.

    Ecki, bleib bei Deinem Lager, ist besser so.

  43. #47 Ausgewanderter

    Sicherlich. Als ausgebildeter Jurist habe ich das falsch verstanden, und Du als Rechtslaie erklärst es mir. Gehts noch?

    Du Jurist, daß ich nicht lache.
    Eher ein Propagandaschreiber, der die Einschränkungen der Meinungsfreiheit legitimieren will.

  44. Lieber Herr Kiwitt,

    Ihre Meinung -welche ich nicht teile- in Ehren, aber eine Frage dazu, um die Dinge in die richtige Reihenfolge zu rücken:

    Womit haben wir, bzw. Sie, momentan ein Problem?

    Mit Millionen von aggressiven Christen, die hemmungslos unsere Sozialsysteme heimsuchen, abends in der U-Bahn dem Volkssport „Kopftreten“ nachgehen, unsere Städte mit bibeltreuen und ansonsten rechtsfreien Parallelgesellschaften überwuchern, ständig fordern und beleidigt sind usw. usw., oder verwechseln Sie da eventuell etwas?

  45. #47 Ausgewanderter

    Sicherlich. Als ausgebildeter Jurist habe ich das falsch verstanden, und Du als Rechtslaie erklärst es mir. Gehts noch?

    Wenn Du Jurist bist, dann läßt das einige Rückschlüsse auf unsere Juristenausbildung zu.

  46. #53 kradmelder:

    Ich weiss nicht genau, warum ich den Eindruck habe, dass Sie den Artikel von Herrn Kiwitt nicht so recht verstanden haben.

    Vielleicht hilft nochmaliges Lesen? 😉

  47. Wie weit es um die Meinungfreiheit und Demokratie in Deutschland steht sieht man zum Beispiel an dem Bücherschreiber Thilo Sarrazi,
    oder dem OB v. Köln oder den MSM, ÖR Fernsehen
    usw.
    In Deutschland wird auch die Demokratie und Meinungfreiheit zu gunsten der islamischen Besetzung deutschlands und Europas abgeschaft.

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