Der 23. Mai ist der Tag, an dem das Grundgesetz verkündet wurde. In ihm sind die Werte verankert, die uns lieb und teuer sind und um die wir Angst haben: Meinungsfreiheit, Demonstrationsfreiheit, Glaubensfreiheit, Gleichberechtigung, Sicherheit, Menschenwürde. Diese Werte existieren noch immer, aber sie gelten nicht mehr uneingeschränkt.

(Von Poznan)

Die Meinungsfreiheit zieht nicht mehr nur Widerspruch, sondern Vernichtung nach sich, Vernichtung der Reputation, der materiellen Existenz und nicht selten auch die Vernichtung des eigenen Lebens.

Theo van Gogh ist eines der vielen Opfer, die nur starben, weil sie ein Grundrecht ausübten, das in den Niederlanden so existiert wie bei uns, weitere sind bedroht, zu nennen wäre Geert Wilders. Thilo Sarrazin ist ein Prominenter, der finanziell überleben wird und „nur“ gesellschaftlich ausgegrenzt wurde. Was ist aber mit den einfachen Bürgern, die nicht die Mittel und die Kraft haben, sich gegen die Zerstörung ihrer Existenz zu wehren?

Demonstrationsfreiheit wird nicht mehr nach dem Gesetz gewährt, sondern nach Gutdünken eines Herrn Thielemans in Brüssel und eines Herrn Thierse und anderer bei uns, die sich als fünfte Gewalt im Staate fühlen, die über Gerichtsentscheidungen hinweg genehmigte Demonstrationen widerrufen, da sie die inhaltlich nicht gutheißen.

Sie spielen Gesetzgeber, Gericht und Polizei in einem, indem sie ihr Veto durch eine Blockade der Demo oder Befürwortung der Blockade auch durchsetzen, Beispiel Pro Köln.

Gibt es noch die Glaubensfreiheit, nicht nur aus der evangelischen oder katholischen Kirche auszutreten, sondern auch aus dem Islam? Darf man den Islam verlassen, darf man konvertieren? Die Antwort lautet Nein, bei Androhung von Todesstrafe: Nein! Warum geht kein Aufschrei durch die Gesellschaft angesichts solch zum Himmel schreiender Freiheitsberaubung und Morddrohungen?

Das Infragestellen der erreichten Gleichberechtigung von Mann und Frau, das Einwickeln von Frauen in Müllsäcke, die Heimchen-zurück-an-den-Herd-Fraktion, Kinder, Küche, Bett und Beten, all das ist auf dem Vormarsch, und das mit einem Nachdruck, den unser Land vorher nie gekannt hat.

Individuelle Sicherheit und Einzelfälle, ihr wisst, worum es geht. Ich muss dazu nichts mehr schreiben. Die Frage ist, was man tun kann.

Viele sind verzagt, eben weil die Gegner der Freiheit narzisstische Persönlichkeiten sind, die nichts so sehr hassen, wie Widerspenstigkeit gegen ihre Meinung, die sie doch nun einmal und endlich als die „richtige“, „antifaschistische“ gefunden und etabliert haben. Dies „Gute“ (und die daran hängenden Posten und Pöstchen) wollen und müssen sie gegen alles verteidigen, was nicht uneingeschränkt zustimmt, also gegen alles, was „rechts“ ist. Sie schrecken dafür beinahe vor nichts zurück, im Dienste „des Guten“.

Was kann man tun? Wer sich angesprochen fühlt, wer Angst um unser Grundgesetz hat, um unsere Freiheit, der sollte bitte am 23. Mai eine Deutschlandflagge ins Fenster hängen. Am 23. Mai ist der Tag des Grundgesetzes. Wer an diesem Tage eine Flagge hisst, kann nicht als Nazi diffamiert werden, so weit sind wir denn doch noch nicht (jedenfalls nicht überall). Man riskiert nichts.

Also setzt ein Zeichen, hisst die Deutschlandflagge! Und sollten es einmal erkennbar viele werden an diesem Tag, dann könnte er ein Zeichen der Hoffnung werden, dass wir nicht allein sind, dass wir dieselben Werte vertreten. Für unser Grundgesetz, für unser Vaterland, für die Freiheit!


(Hinweis: Gastbeiträge geben nicht zwingend die Meinung der Redaktion wieder. Wenn Sie selber einen Artikel beisteuern wollen, schreiben Sie uns: info@blue-wonder.org)

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40 KOMMENTARE

  1. Grundgesetz? Hat uns dieses provisorische Diktat nicht erst das ganze Dilemma eingebracht? Im Name des GG wird unsere Freiheit, für das Recht der Kinder Sarahs, zerstört. Danke GG!

    Was wir brauche ist eine richtige deutsche Verfassung, was in erster Linie für das deutsche, das christlich-jüdische und für die Freiheit aller Deutschen und Menschen in diesem Land, welche sich zu dieser Verfassung mit ganzem Herzen bekennen.

  2. Anstatt eines Grundgesetzes hätte ich dann mal lieber eine Verfassung, über die das Volk abstimmen darf. 😉

    Diese Zusage aus Art. 146 GG haben unsere Spitzenpolitiker leider irgendwie vergessen.

  3. @#1 5nach12:

    Richtig!!!

    Und zwei Dinge müssen dort rein:

    1. Direkte Demokratie und

    2. der Islam wird nicht als Religion anerkannt, sondern als das, was er ist: Eine politische Ideologie, die sich gegen die Menschenrechte richtet

  4. 23. Mai?
    Hoffentlich kommt da nicht gerade DSDS, GZSZ oder Dschungelcamp in der Glotze…sonst wird es nichts mit der Aktion.

  5. #1 5nach12

    Völlig richtig, das provisorische Grundgesetz hat uns die ganze Islamisierung doch erst eingebrockt.
    Statt ‚Menschen'(z.B. alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich) hätte immer ‚Deutsche‘ stehen müssen. Aber dass wir von Mohamedanern überrannt werden mit Hilfe dieses Grundgesetzes konnten die Macher 1949 ja noch gar nicht wissen.

    Artikel 146
    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

    Sobald die Mohammedaner in der Mehrheit sind, werden die sich auf Art.146 berufen und das GG abschaffen und dafür die Scharia als Verfassung einführen.
    Und das ganz legal!

  6. #1 5nach12

    Völlig richtig, das provisorische Grundgesetz hat uns die ganze Islamisierung doch erst eingebrockt.
    Statt ‘Menschen’(z.B. alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich) hätte immer ‘Deutsche’ stehen müssen. Aber dass wir von Moslems überrannt werden mit Hilfe dieses Grundgesetzes konnten die Macher 1949 ja noch gar nicht wissen.

    Artikel 146
    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

    Sobald die Mohammedaner in der Mehrheit sind, werden die sich auf Art.146 berufen und das GG abschaffen und dafür die Scharia als Verfassung einführen.
    Und das ganz legal!

  7. @#8 Juergen:
    Das ist theoretisch richtig, aber praktisch nicht; denn Karlsruhe hat diesen Artikel des GG als Provisorium angesehen.

    Die Muslime müssten schon die Justiz unterwandern, um hier was machen zu können. Ich bezweifle, dass es ein Muslim nach Karlsruhe schafft, andererseits werden die Richter auch ernannt 😉

  8. #11 marooned84 (12. Mai 2011 00:16)

    „@#8 Juergen:
    Das ist theoretisch richtig, aber praktisch nicht; denn Karlsruhe hat diesen Artikel des GG als Provisorium angesehen.“

    Nun muss ich mich mal als „abgebrochenen“ Juristen outen.

    Für das Ausrufen der (Weimarer) Republik gibt es eine „herschende Meinung“.

    (2 Juristen, 3 Meinungen)

    Ja, sie sei legal, da der Ausrufer, Mitglied einer gewählten Volksvertretung war……

    Nun, beide waren das……

    Um hier mal Mao zu zitieren: „Politische Macht, kommt aus Gewehrläufen!“

    Nun, heute kommt sie aus Medien.

    Wir haben keine Verfassung. Und bei entsprechend vorherrschender Stimmung, wäre es ein leichtes, eine „echte“, daher vom Volk, im Sinne von „Staatsvolk“ (jus sanguinis)bestätigte, daher gewählte Verfassung einzusetzen.

    Wird ohne „Todesstern“ nicht klappen. 🙁

  9. Das mit dem Grundgesetz hier geht aber langsam zu weit!!

    Also Vorsicht – wusstet ihr nicht? Das Grundgesetz ist eindeutg fundamentalistisch, populistisch und rechtsradikal.

    Wer das Grundgesetz erwähnt oder gar verteigt, der verstösst gegen die linke Werteordnung – und wird von Staats wegen verfolgt.

  10. Zur Gleichberechtigung:
    Diese ist in erster Linie durch den Islam bedroht.
    Aber auch die andere, exzessive Auslegung durch linksgrün, nämlich die Verwechslung mit Gleichmacherei, Ignorieren der natürlichen Gegebenheiten, ist strikt abzulehnen.

  11. Das GG?
    Seit langem nur noch ein Witz.
    Das GG war nie eine frei gewählte Verfassung.
    Spätestens aber als der Art. 146 von den Politikern gebrochen wurde und nach der Wiedervereinigung dem Deutschen Volk das Recht auf eine frei bestimmte Verfassung verweigert wurde, ist das GG zur Farce verkommen.
    Wenn es nicht gerade nützlich ist, wird drauf geschissen.
    Wer schert sich denn noch um das GG?
    Nur noch ein paar naive Idealisten.
    Ich gehöre leider noch dazu.
    Aber ich sollte meine Skrupel über Bord werfen, wie es die Politik schon längst getan hat.

  12. Grundgesetz??? Meinungsfreiheit??? Noch nicht einmal mehr hier beim weichgespülten PI! Vor zwei Tagen hatte ich in einem Kommentar geäußert, wie häßlich ich Moslem-Weiber finde. Leider wurde mein Kommentar gelöscht. Das muss wohl Geschmackssache bleiben, was jemand hübsch oder häßlich findet. Wenn soetwas hier schon der Zensur zum Opfer fällt, dann ist PI bald überflüssig…..

  13. Das irrsinnig gemeine ist,
    daß die Verfassungsrichter als Judikative gemeinsam von der Legislative und Exekutive bestimmt werden.

    Wo ist da die Unabhängigkeit der drei Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative voneinander gegeben.

    Von mir aus müssten die Verfassungsrichter, die Bundesrichter und die obersten Richter jeden Landes vom Volk gewählt werden. Und zwar dürfen nur 40% davon Volljuristen sein.

  14. #19 francomacorisano (12. Mai 2011 02:33)

    Was hat ihre Beurteilung von Frauen bei diesem Thema hier zu suchen.

    Schreiben Sie das der „BUNTEN“, „Lara“, „Laura“ und wie die sich alle nennen. Da gehört ihre Beurteilung hin. Doch werden die ihre Leserinnen nicht beleidigen lassen.

  15. 21 WahrerSozialDemokrat (12. Mai 2011 02:38)

    #14 Burkabo (12. Mai 2011 00:55)

    Good one ! 🙂

  16. #22 Jeremias (12. Mai 2011 02:42)

    Nun, dies ist seine Meinung.

    And Rousssaeu und Kant abwägend ( und männlich)

    ist es sein volles Recht das zu sagen 🙂

  17. ich habe demonstrativ schon seit einem Jahr bei mir eine deutsche flagge im Fenster hängen. Und irgendwie scheinen mir einige gefolgt zu sein und haben ebenfalls fast solange eine im Fenster oder am Balkon. Vorher war alles kahl. Ist wohl ein gutes Zeichen 🙂

  18. Daenemark – Es ist soweit

    http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,761978,00.html

    … Der neue dänische Kurs trifft auf Unverständnis in Europa. „Die Wiedereinführung von Grenzkontrollen in Dänemark über die Hintertür des Zolls steht im krassen Gegensatz zum Geist des Schengener Vertrags“, sagte EVP-Fraktionsvize Manfred Weber (CSU) zu SPIEGEL ONLINE. Es könne nicht sein, „dass sich Dänemark nur die Rosinen aus dem Schengen-Vertrag herauspickt, wie etwa die Kooperation bei der Verbrecherjagd“. …

    Dem CSU-EVP-Fraktionsvize sei gesagt, dass sich andere Laender dazu eben auch nicht nur die -stark vermehrenden- Versagerpillen der Schengen-Vertragspartner unter Zwangs runterwuergen moechte.

    Das sog. Schengenabkommen hat versagt!
    Insb. italien’s Ausserkraftsetzung der Umsetzung des Schengen-Abkommens war es hierzu wohl, d.das Fass zum Uberlaufen bringen liess, wie aber auch die zunehmend lasche Handhabe von, sowie der Fatalismus bzgl. der EU-Aussengrenzsicherungen, die daenemark’s Souveraenitaet hierzu -final- herausforderten.

    Anstatt rumzupoltern, insb. als ein Partei-Angehoeriger, dessen Partei frueher einmal buergerlich-konservative Positionen der Mitte vertrat, wird nun in absurdem CSU-Linkspopulismus gegen ein EU-Mitglied geschwurbelt, dem noch etwas an dem Bemuehen zum Schutz seiner Bevoelkerung und seines Staats-u. Rechtsraumes liegt.

    Nein, aus Unternehmersicht bin ich ueberhaupt nicht mit dem Vorgehen Daenemark’s gluecklich. All die erneuten Grenzkontrollen werden Zeit und damit Geld kosten, und es wird schwer sein, diese -erneuten- Kosten auf Industrie u. Verbraucher umzulegen.
    Insb. in zeitlaufenden Vertraegen.

    Aber, zuvorderst muss die EU, sowie die -souveraenen!- EU-Mitgliedsstaaten alles dazu tun, dem Abkommen, und dem darin fussenden -unbedingten!- Grenz-u. Sicherheitsbelangen auch Rechnung zu tragen.
    Dazu kann ich Daenemark’s neues Bewusstsein und Handeln nunmehr voellig nachvollziehen.
    Das Schengen-Abkommen wurde -freilich nicht nur durch Itlalien, sondern durch jahrelangen Schluer und Inkompetenz- ausgehoehlt und zu guten Teilen zertruemmert.

    Wenn nun Daenemark dazu seine -logischen- Konsequenzen zieht, ist dies zwar bitter, aber doch zur Verhinderung von nahezu ungehindertem, wachsendem „Kriminalitaetstourismus“ und massenhafter Grenzverletzungen nachvollziehbar.

    Ihre Aufgabe, Herr EVP-Fraktionsvize Manfred Weber (CSU) ist, Daenemark, und eben nicht nur Daenemark sondern zuvorderst auch der eigenen Republik, die Sorgen um die staendig-stetige Zunahme von Verbrechensimporten und Grenzrechtsverletzungen zu nehmen, und Fehler dazu zu beheben.

    Ich bin mir sicher, dass wenn der beabsichtigte Erfolg d.Abkommens dazu wieder in Sichtweite kaeme, Daenemark auch wieder seine Grenzkontrollen aufgeben wollte. Denn diese kosten den Staat allein schon viel Geld und S&O-Ressourcen an anderer Stelle.

    Auf denn, Herr Weber, zeigen Sie uns, dass die EU dazu Schengen-Kompetenz und d.Willen zur Abkommen-Umsetzungskraft habe.

    Ansonsten fordere ich, ueber alle Lobbyverbaende hindurch, dazu auf, es Daenemark gleich zu tun, und werde insb. jede Partei b.d.kommenden Wahl unterstuetzen, die dem Willkuertreiben in Bruessel und aus Berlin dazu ein Ende setzte.

    Aus Unternehmersicht bin ich nicht gegen d.SCHENGEN-ABKOMMEN, aber ganz und gar gegen die Terror-Duldungs-u. Kriminalitaetsbekaempfungs-Unterlassens-PRAXIS der EU!
    Diese Praxis ist politisch gewollte Mafia-Foerderung, Don Weber!

  19. Gemäß Artikel 146 verliert das Grundgesetz seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde.

    Wann könnte das also sein ?

  20. Ja das Grund Gesetz, Grund heißt Acker-Boden, Gebiet also das Acker Gesetz, es wurde am 23.Mai 1949 im BGBl 1 verkündet. Jedes Grund Gesetz bis heute beruft sich auf den 23. Mai 1949, aber da war es noch gar nicht In Kraft, es trat am 24. Mai 1949 00:00 Uhr in Kraft! Wenn überhaupt, denn es wurde nicht dem Deutschen Volke zur Annahme vorgelegt, wie von den Alliierten verlangt.

    Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und
    amerikanischen Besatzungszone zur Grundgesetz Gebiets- Verfassung
    vom 12. Mai 1949

    2. Indem wir die Verfassung genehmigen, damit sie gemäß Artikel 144 (1) dem deutschen Volke zur Ratifizierung unterbreitet werde,
    10. Nach Vollendung seiner letzten Aufgabe, wie sie in Artikel 145, Absatz 1, festgelegt ist, wird der Parlamentarische Rat aufgelöst.
    Damit berufen sich alle auf das Kind vom 23.Mai welches noch gar nicht geboren war.

  21. Das GG gilt nur noch für Links-Grün_Innen und ganz speziell – mit Sonderrechten – für Muslime.

  22. Obwohl ich zu Deutschland als europäisches Land stehe, auch stolz darauf bin, eine Deutsche und z.B. keine Türkin oder Araberin zu sein, Stichwort Freiheitsliebe, Einstehen für unsere Werte, Kultur, wird bei mir nicht schwarz-rot-gold geflaggt. Ich zeige mein Stehen zu Deutschland ohne das Zeigen der Deutschland-Fahne, eben auf kreative Tour. Man sieht mich bei Demos, Kundgebungen für unsere Werte, Kultur, wie z.B. die BPE-Kundgebung am 3.10., niemals mit Deutschland-Fahne. Miau.

    @ Alle, die das nicht verstehen wollen:
    Ich habe meine Gründe dafür, warum ich nirgendwo mit Deutschland-Fahne aufkreuze, diese nirgendwo anbringe.

  23. Ja, die endgueltige Verfassung der Bundesrepublik steht aus, der Auftrag aus d.Uebergangsverfassung, Art.146GG, wurde bisher noch nicht ausgefuehrt.

    Um’s schneller zu machen: Cut & paste der weitergehenden Landesverfassung Bayerns, un, mai, guat ist’s.

    Oaber, des hilft’s jo oal nix, woan’s do niemand mehr gibt, wo’s do amoal reinschauen wollt’s oder des net verstehen kennt woas do steht.
    Oder, kruzifix, schlimme no, der Bratzen versteht’s no, un hernach wird’s d’rauf g’fiffen.
    Herrschaftszeiten no a moal, woa de Leit net wolln, do kennst schreiben woast’s willst. Des huelft’s do a goar nix!
    Schoast di um, in Bayern, do woast wos i mein.

  24. Für das Grundgesetz die Flagge hissen? Nee sorry, ich würde gern für eine gültige Verfassung die Flagge hissen. Aber dafür nicht!

  25. Dieses alliierte Machwerk achte ich nicht. Es ist bis auf den heutigen Tag ein Symbol der Dominanz über Deutschland. Damit dies so bleibt, legt die neurotische Politkaste nicht mal im Ansatz Wert darauf, etwas am Status Quo zu ändern.

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