- PI-NEWS - https://www.pi-news.net -

Straßburg verantwortlich für Entschädigung

[1]Dass der Kindermörder Magnus Gäfgen (Foto) jetzt mit 3000 Euro noch belohnt wird, ist einmal mehr auf die mächtige Überinstanz aus Straßburg zurückzuführen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte Deutschland für sein Verhalten in diesem Fall gerügt. Auf Welt-Online findet Erika Steinbach klare Worte für das beschämende Urteil.

Die „FAZ“ [2] fragt sich, warum der Kindsmörder Gäfgen eine Entschädigung von 3.000 Euro erhalten hat. Die Antwort:

Weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg so entschieden hat. Auf die Entscheidung der Straßburger Richter vom Juni des vergangenen Jahres stützt sich nämlich das Urteil des Frankfurt Landgerichts vom Donnerstag in maßgeblicher Weise. „Ohne die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wäre das Urteil wohl anders ausgefallen“, heißt es im Landgericht.

Der Menschenrechtsgerichtshof hatte nämlich ausdrücklich gerügt, dass Deutschland Gäfgen keine angemessene Wiedergutmachung geleistet habe. Der Gerichtshof nahm damals „zur Kenntnis“, dass die beiden Polizeibeamten, die Gäfgen Schmerzen angedroht hatten, um das von ihm entführte Kind zu retten, „für diesen Verstoß lediglich zu sehr milden und zur Bewährung ausgesetzten Geldstrafen verurteilt wurden“.

Tatsächlich handelte es sich um Verwarnungen mit Strafvorbehalt. Zwar hoben die Straßburger Richter hervor, dass es nicht seine Aufgabe sei, „über die Schwere der Schuld des Einzelnen zu entscheiden oder die angemessen Strafe für einen Straftäter zu bestimmen, denn es handelt sich hierbei um Angelegenheiten, die in die ausschließliche Zuständigkeit der innerstaatlichen Strafgerichte fallen.“

Gleichwohl findet der Menschenrechtsgerichtshof deutliche Worte zu dem Amtshaftungsverfahren, das Gäfgen in Deutschland angestrengt hatte: Dass die deutschen Gerichte mehr als drei Jahren über die Entschädigungsklage Gäfgens nicht entschieden hatten, lässt nach Ansicht der Straßburger Richter „schwerwiegende Zweifel an der Wirksamkeit des Amtshaftungsverfahrens… aufkommen“. Und weiter: „Die Behörden scheinen nicht entschlossen zu sein, über eine angemessene Wiedergutmachung, die dem Beschwerdeführer zu leisten ist, zu entscheiden und haben somit nicht angemessen und effizient auf den in Rede stehenden Verstoß…reagiert.“

Diesem Druck hat das Landgericht Frankfurt nun also nachgegeben. Ersichtlich ist dies auch in der Urteilsbegründung: „Aufgrund des vorausgegangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte“, so das Gericht in seiner Mitteilung von Donnerstag, „sah die Kammer sich jedoch veranlasst, dem Kläger auch eine Geldentschädigung als Ausgleich für die Verletzung von Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention zuzusprechen“. Ferner berief sich das Gericht auf die „das höchste Verfassungsgut, die Menschenwürde“: „Durch die Androhung der Schmerzzufügung, angeordnet von Daschner und gebilligt vom Innenministerium, wurde planvoll, vorsätzlich und in Kenntnis der Rechtswidrigkeit dieses Tuns und der Gefahr der Unverwertbarkeit der Aussage in die Menschenwürde, die das höchste Verfassungsgut darstellt, eingegriffen“.

Unterdessen hat sich auch Erika Steinbach zu Wort gemeldet. Gegenüber Welt-Online [3]fand sie klare Worte und spricht von einem bedrohlichen Urteil, dass das Vertrauen in die Demokratie erschüttere:

„Ich fürchte, dass dieses Urteil weiter dazu beiträgt, dass das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat erschüttert wird. Natürlich ist Folter verwerflich, und auch die Androhung von Folter ist nicht zu billigen. Aber es ging hier um einen Kindesmörder. Unsere Gesetze sind so, wie sie sind. Doch die Freude an unserer Demokratie wird sich so nicht vertiefen lassen.

Das ist ein großes Problem, das aber auch mit den vielen zwiespältigen Urteilen zusammenhängt, die deutsche Richter in den vergangenen Jahren gesprochen haben. Das waren ja zum Teil sehr überschaubare Strafen, die Verbrecher bekommen haben, die auf der Straße Menschen zu Tode geprügelt haben. In der Gesamtschau ergibt sich daraus eine gefährliche Gemengelage für das Gerechtigkeitsempfinden in unserer Gesellschaft.“

Wie krank und abstrus es inzwischen in unserem Land aussieht, offenbart diese irrsinnige Geschichte. Ein perverser Kindermörder, der besser nach US-Strafrecht hätte verurteilt werden sollen, wird von Straßburg und Frankfurt noch entlohnt. Dieses Geld hätten die Polizeibeamten verdient, die verzweifelt versucht haben, den kleinen Jakob aus den Händen des Tyrannen zu befreien.

Beitrag teilen:
[4] [5] [6] [7] [8] [9] [10] [11] [11] [11]
[12] [5] [6] [7] [8] [9] [11] [10] [11]
Kommentare sind deaktiviert (Öffnen | Schließen)

Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Straßburg verantwortlich für Entschädigung"

#1 Kommentar von BePe am 5. August 2011 00000008 19:11 131257146607Fr, 05 Aug 2011 19:11:06 +0100

Raus aus der marxistischen EUdSSR!

#2 Kommentar von BePe am 5. August 2011 00000008 19:14 131257167507Fr, 05 Aug 2011 19:14:35 +0100

Zur Erinnerung:

Ein marxistisches System erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert

Alexander Solschenizyn

#3 Kommentar von Wilhelmine am 5. August 2011 00000008 19:19 131257194707Fr, 05 Aug 2011 19:19:07 +0100

Der Unmensch darf das Geld zum Glück nicht behalten:

[13]

#4 Kommentar von UeberzeugterAntisozialist am 5. August 2011 00000008 19:19 131257195507Fr, 05 Aug 2011 19:19:15 +0100

@#2 BePe:
Den habe ich schon gefühlte 5.000 Mal zitiert ;-).

[14] (neu)

[15] (alt)

Ulfkottes Seite ist wieder online. Vorsicht: Neue Adresse!!!

#5 Kommentar von TRS am 5. August 2011 00000008 19:21 131257210807Fr, 05 Aug 2011 19:21:48 +0100


Sie sind arm, bildungsfern und vor allem männlich. Sie töten im Namen der Ehre, ihre Opfer sind ihre Schwestern, Cousinen oder Töchter. Eine Studie des Max-Planck-Instituts hat sich nun erstmals mit den Fakten über Ehremorde in Deutschland beschäftigt. Die Täter- und Opfer-Profile überraschen weit weniger als die milden Urteile deutscher Instanzgerichte.

[16]

#6 Kommentar von maggieTh. am 5. August 2011 00000008 19:23 131257223607Fr, 05 Aug 2011 19:23:56 +0100

„Der Gerichtshof nahm damals „zur Kenntnis“, dass die beiden Polizeibeamten, die Gäfgen Schmerzen angedroht hatten, um das von ihm entführte Kind zu retten, „für diesen Verstoß lediglich zu sehr milden und zur Bewährung ausgesetzten Geldstrafen verurteilt wurden““.

Ergo:

Drohst Du mit Folter, um ein Kind zu retten, musst Du laut EuGMR hinter Gitter.

Raubst Du serienmäßig Aborigines aus und schlägst sie zusammen, kriegst du Bewährung.

Nein, nein. Mit dieser Weltordnung werden wir uns nie anfreunden.

#7 Kommentar von Nelson am 5. August 2011 00000008 19:24 131257226707Fr, 05 Aug 2011 19:24:27 +0100

Diesem Druck hat das Landgericht Frankfurt nun also nachgegeben.

Wohl kein Richter mit einem Sinn für Recht und vor allem keinem Sinn für Gerechtigkeit.

Warum stellt er sich nicht gegen die Straßburger und stellt so (oder besser formuliert) fest:

„Die Bedrohung mit Folter war rechtswidrig, ist aber entschuldigt. Sie war angesichts des (vermeintlich) drohenden Todes des entführten Kindes aber ein adäquates Mittel, um den Verdächtigen zur Preisgabe des Aufenthaltsortes und damit zur Rettung eines Menschenlebens zu veranlassen.“

?

#8 Kommentar von UeberzeugterAntisozialist am 5. August 2011 00000008 19:25 131257233407Fr, 05 Aug 2011 19:25:34 +0100

@#5 TRS:
Hierzu kann ich nur Professor Doktor Winfried Hassemer zitieren, ehemaliger Vize in Karlsruhe:
[17]

„Ich finde, bei einer derartigen Tat müssen auch der soziale Kontext und die Sozialisation des Täters bedacht werden? Deshalb muss man auch einen Verbotsirrtum in Erwägung ziehen.“

Ohne Wort.

#9 Kommentar von kdpol am 5. August 2011 00000008 19:30 131257262207Fr, 05 Aug 2011 19:30:22 +0100

Dieses Geld hätten die Polizeibeamten verdient, die verzweifelt versucht haben, den kleinen Jakob aus den Händen des Tyrannen zu befreien.

Wenn Opfer oder Angehörige von Opfern einen Mörder tot oder schwer bestraft sehen wollen, habe ich dafür aus deren Befindlichkeit heraus Verständnis, auch wenn ich ihre Vorstellungen möglicherweise nicht teile. Die Aufgabe der Gerichte sehe ich vor allem darin, die Gesellschaft vor denen zu schützen, die sich nicht in die Gesellschaft integrieren wollen und anderen Schaden zufügen. Dafür ist es ggf. auch angemessen, jemanden lebenslänglich (d.h. nicht nur 15 Jahre) in Verwahrung zu nehmen.Unser sogenannten Sühnestrafrecht verfolgt diesen Zweck nicht und ist deswegen oft hilflos und unverständlich. Aber Folter ist Mittelalter und das Mittelalter ist glücklicherweise überwunden, denn es steht für unvorstellbares Leid und eine unendliche Zahl von Fehlurteilen. Polizeibeamte haben sich zuerst und ausschließlich an Recht und Gesetz zu halten, und diese sehen Folter nicht vor. Wenn schon die Polizei für sich in Anspruch nimmt, geltendes Recht nach eigener Bewertung außer Kraft zu setzen, und sei das Ziel noch so ehrenhaft, dann wandelt sich Rechtsstaat in Willkür und genau das kann hier nimand wollen. Polisten für einen eklatanten Rechtserstoß auch noch entlohnen zu wollen ist krank.

#10 Kommentar von denkender_mensch am 5. August 2011 00000008 19:30 131257262707Fr, 05 Aug 2011 19:30:27 +0100

Der Artikel ist nur ein weiterer Beweis, dass der Anspruch „FÜR GRUNDGESETZ UND MENSCHENRECHTE“ nichts weiter als eine inhaltsleere Plattitüde ist.

Der Stellenwert der Menschenrechte zeigt sich gerade in den Fällen, in denen ihre Einhaltung schwer zu ertragen ist. Menschenrechte gelten universell für jeden Menschen unabhängig davon, welche abscheulichen Verbrechen er begangen hat. Wer das nicht einsieht begibt sich auf eine Stufe mit Folterern und Kindsmördern.

#11 Kommentar von Observer1 am 5. August 2011 00000008 19:30 131257263307Fr, 05 Aug 2011 19:30:33 +0100

„Straßburg verantwortlich für Entschädigung“

„Ohne die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wäre das Urteil wohl anders ausgefallen“

Dann müsste aber der Richter bei der Urteilsbekanntgabe auf die Floskel „IM NAMEN DES VOLKES“ verzichten! Strassburg ist nicht das Volk.

#12 Kommentar von baden44 am 5. August 2011 00000008 19:31 131257270207Fr, 05 Aug 2011 19:31:42 +0100

Der „Gerichtshof“ einer nicht gewählten, abstrusen Organisation befindet über „Recht“…

#13 Kommentar von cosanostra100 am 5. August 2011 00000008 19:33 131257278607Fr, 05 Aug 2011 19:33:06 +0100

Gut zu wissen, dass sich neben Deutschland ganz Europa abschafft!!! 🙂

[18]

#14 Kommentar von Peter Blum am 5. August 2011 00000008 19:33 131257281407Fr, 05 Aug 2011 19:33:34 +0100

Raus aus dieser verdammten EUDSSR!

Verbrennen unser Geld und belohnen die Mörder unser Kinder!!!!

#15 Kommentar von josysue am 5. August 2011 00000008 19:34 131257285307Fr, 05 Aug 2011 19:34:13 +0100

was lernen wir daraus?
das naechste mal muss das anders ablaufen. nicht erst rum diskutieren und die naechst hoehere stelle um erlaubnis fragen. ein verhoer unter vier augen und vier ohren und dann freundlich, aber bestimmt, darauf hinweisen, dass es „auch anders“ geht.
keine zeugen…. niemanden „einweihen“….

#16 Kommentar von UeberzeugterAntisozialist am 5. August 2011 00000008 19:36 131257296807Fr, 05 Aug 2011 19:36:08 +0100

@#9 denkender_mensch:
Das ist richtig. Dennoch möchte ich anführen:

– Ein Menschenrecht ist die Gleichheit. Muslime werden europaweit vor Gericht besser gestellt als Nichtmuslime. In Deutschland nennen wir das: Migrantenbonus.

– Ein Menschenrecht ist auch das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Werden Kriminelle hofiert, kann dieses Grundrecht nicht garantiert werden, obwohl der Staat hierfür zuständig ist.

– Opferschutz sollte schon noch vor Täterschutz stehen. Aber auch das darf man in Europa nicht mehr erwarten.

– Paragraph 130 wird mit Bezug auf Artikel 1 GG legitimiert. Die Würde der Armenier wird durch 130 nicht geschützt. Sondergesetz und der Rechtskniff ist in sich schon widersprüchig.

Man könnte die Liste ausbauen.

#17 Kommentar von Kiwitt Freising am 5. August 2011 00000008 19:37 131257303307Fr, 05 Aug 2011 19:37:13 +0100

Natürlich ist Folter verwerflich …

Nein, Frau Steinbach, Folter ist nicht nur „verwerflich“, sie ist in Deutschland aufgrund historischer Erfahrungen ausdrücklich verboten !

Ein „Geständnis“, das unter Folter oder unter Androhung von Folter erzwungen wurde, ist „Gott sei Dank“ nicht gerichtsverwertbar.

Alles andere würde einen Rückfall ins tiefste Mittelalter bedeuten.

Damals wurden sogenannte „Geständnisse“ unter Folter abgegeben.

Jeder, der sich das zurück wünscht, sollte sich selber solange foltern lassen, bis er endlich geständig ist — egal, was ihm, berechtigt oder unberechtigt, vorgeworfen wird !

#18 Kommentar von Die Zehn-Uhr-Leute am 5. August 2011 00000008 19:39 131257315307Fr, 05 Aug 2011 19:39:13 +0100

Ausnahmsweise bin ich hier mal anderer Meinung als pi. Gesetz ist Gesetz und Recht ist Recht. Man kann nicht nach Gutdünken Ausnahmen vom Folterverbot machen, auch wenn der Typ ein perverser Kindsmörder ist. Dieser Rechtstaat ist Teil unserer Zivilisation und damit einer der Errungenschaften, die uns von Moslemstaaten/mentalitäten unterscheidet. Seid stolz drauf

#19 Kommentar von baden44 am 5. August 2011 00000008 19:39 131257319607Fr, 05 Aug 2011 19:39:56 +0100

@ 3, Wilhelmine

„Der Unmensch darf das Geld zum Glück nicht behalten“

Das ist doch so was von egal! Es geht um das Prinzip!

Ob Millionen oder eim paar Kröten.

#20 Kommentar von UeberzeugterAntisozialist am 5. August 2011 00000008 19:42 131257334607Fr, 05 Aug 2011 19:42:26 +0100

@#17 Kiwitt Freising:
Ist schon auf Grund des GG schwerlich umzusetzen, Artikel 2,2 GG:

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

#21 Kommentar von Nelson am 5. August 2011 00000008 19:44 131257346707Fr, 05 Aug 2011 19:44:27 +0100

#17 Kiwitt Freising (05. Aug 2011 19:37)

Es ging nicht um die Verwertbarkeit eines Geständnisses, sondern um die (vermeintliche) Rettung eines Menschenlebens.

#22 Kommentar von berlin-brummt am 5. August 2011 00000008 19:44 131257347407Fr, 05 Aug 2011 19:44:34 +0100

Europa ist unser aller Untergang.
Weiterhin gilt: auf jede zu fassende Geldnote [19] mit dem Bleistift schreiben (kann ggf. wieder wegradiert werden)
Aufklärungsarbeit. Die meisten Kollegen, Mitmenschen bekommen ansonsten nicht mit, wie krank Deutschland und Europa generell sind.
Aufklärungsarbeit!

#23 Kommentar von Seasick Steve am 5. August 2011 00000008 19:46 131257357107Fr, 05 Aug 2011 19:46:11 +0100

Warum wird immer so getan als sei er gefoltert worden?
Gäfken ist kein Haar gekrümmt worden.
Dafür bekommt er 3000 Euro (gutgeschrieben).

Ich muss mein Geld saurer verdienen.
Oder könnte mir mal eben einer Folter androhen? Bitte bitte!

#24 Kommentar von Stracke am 5. August 2011 00000008 19:46 131257357307Fr, 05 Aug 2011 19:46:13 +0100

Ein perverser Kindermörder, der besser nach US-Strafrecht hätte verurteilt werden sollen

Jain. Man hätte ihn einfach bei den anderen Knackis(die wirklich „schweren Jungs“) einquartieren können. Keine Woche und ein zu lebenslanger Alimentierung durch den Staat verurteilter Kindsmörder hätte das „ultimativste US-Gerichtsurteil“ eigenhändig bei sich selber vollstreckt.
Allerdings sind sich die Justizbehörden dessen bewusst, sodass die Gäfgens etc. in einem separierten Gefängnistrakt untergebracht werden(wenn sie nicht in der forens. Psychiatrie landen).

#25 Kommentar von Nelson am 5. August 2011 00000008 19:46 131257361407Fr, 05 Aug 2011 19:46:54 +0100

… Das „Opfer“ hatte bereits die Entführung gestanden!

#26 Kommentar von Biloxi am 5. August 2011 00000008 19:47 131257366507Fr, 05 Aug 2011 19:47:45 +0100

Ach, diese widerliche, unendliche Gäfgen-Geschichte – und jetzt auch noch in Verbindung mit dem durchgeknallten Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Vor anderthalb Jahren ließ das hier die Zornesader anschwellen:

Die absurde Moral des Ministers

„Der Zweck heiligt nicht grundsätzlich alle Mittel. Vor einigen Jahren hatten wir eine Debatte um die Entführung eines Kindes. Hier ging es um die Frage, ob man Folter androhen darf, um Informationen zu erhalten. Ich habe dort klargemacht, dass hier nie der Zweck die Mittel heiligen kann. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Aber es gibt andere Fälle, in denen der Zweck die Mittel heiligen kann, wie im Fall der Steuerhinterziehung.“

[20]

Es ist jetzt übrigens mehr als drei Wochen her, daß Schäuble zum letzten Mal sagte „Der Euro ist eine Erfolgsgeschichte“. Wird mal wieder Zeit, Herr Minister!
[21]

Im übrigen besteht zwischen der Androhung von Folter und tatsächlicher Folter ein gewaltiger Unterschied.

#27 Kommentar von denkender_mensch am 5. August 2011 00000008 19:50 131257383907Fr, 05 Aug 2011 19:50:39 +0100

@#16 UeberzeugterAntisozialist

Lustige Listen schreiben kann jeder. Gibt’s für diese abstrusen Verschwörungstheorien auch statistisch belastbare Belege? (Nein, pi-Artikel zählen nicht als Quelle. Ich frage ja auch keinen Alkoholiker ob der Schnaps zu teuer ist.)

#28 Kommentar von Martin Schmitt am 5. August 2011 00000008 19:51 131257386307Fr, 05 Aug 2011 19:51:03 +0100

„Die Behörden scheinen nicht entschlossen zu sein, über eine angemessene Wiedergutmachung…“

Wiedergutmachung? Kranke EU-Richter.

#29 Kommentar von Heinrich Seidelbast am 5. August 2011 00000008 19:52 131257394407Fr, 05 Aug 2011 19:52:24 +0100

wie schön,–er darf das Geld nicht behalten.

Für die Angehörigen des Opfers ist das Urteil aber mehr als demütigend ,sie haben unser aufrichtiges Mitgefühl.
Dieses Urteil kann nie im Namen des Volkes entschieden worden sein.!!!!!

#30 Kommentar von HaGanah am 5. August 2011 00000008 19:54 131257405307Fr, 05 Aug 2011 19:54:13 +0100

OT

Die „Palästinenser-Regierung“ wird immer größenwahnsinniger und zeigt, wie „gemäßigt“ sie ist – nachdem Abbas klar gemacht hat, das sein „PA-Staat“ ein „judenreiner“ Staat im Sinne des NS sein wird, fühlen sie sich nun auch durch die jüdische Einwanderung nach Israel „provoziert“:

Beleidigt und empört wegen Aliyah:
`Palästinensische Autonomiebehörde´ will auch in Israel keine Juden

[22]

#31 Kommentar von denkender_mensch am 5. August 2011 00000008 19:54 131257407507Fr, 05 Aug 2011 19:54:35 +0100

@einige mit Bildungslücke:

Der EGMR ist keine EU-Institution sondern basiert auf der EMRK und ist eher dem Europarat (nicht dem Europäischen Rat) zuzuordnen.

Wenn man schon hetzen will, sollte man sich wenigstens darüber informieren, worüber man hetzt.

#32 Kommentar von nicht die mama am 5. August 2011 00000008 19:56 131257420207Fr, 05 Aug 2011 19:56:42 +0100

EGMR = Installation einer ungewählten, demokratisch nicht legitimierten Zentralregierung, um deren Interessen durchzusetzen.

„Die Brüsseler EU“ hat kein Staatsgebiet, kein Staatsvolk und ist nicht demokratisch gewählt.

Diese Institution mischi sich in Dine ein, die sie nichts angeht.

In jedem Rechtsstaat muss eine Güterabwägung stattfinden, um Rechten eine Priorität zuzuweisen.

Wenn man die Rechte von Unbescholtenen schützen will, müssen die Rechte von Verbrechern zwangsläufug eingeschränkt -nicht negiert- werden, ohne Einschränkung von Rechten zum Wohle der Allgemeinheit wäre weder polizeiliche Ermittlungstätigkeit noch Strafverfolgung durch die Justiz möglich.

Es liegt an den Gerichten, die Rechte von Tätern und Opfern gegeneinander abzuwägen und festzustellen, wessen Rechte schützenswerter sind.

Man kann hier nur Einem Recht geben, entweder dem Täter oder dem Opfer.

#33 Kommentar von Donaufalterzeitung am 5. August 2011 00000008 19:59 131257437007Fr, 05 Aug 2011 19:59:30 +0100

Ich finde es großartig, dass wir diesen Rechtsstaat haben.
Jemand bringt ein Kind um und bereichert sich dann auch noch.
Die Grünen und die Roten jubilieren.

Ein Täter der Kinder ermordet,sollte auch seine Eltern auf Schadensersatz verklagen, denn man kann bei derart aggressiven und bestialischen Taten oft davon ausgehen, dass das Mutterimago als Introjekt abgespalten wurde und dass der Täter seine Gefühle nicht richtig zu integrieren vermochte.

[23]

#34 Kommentar von nicht die mama am 5. August 2011 00000008 20:01 131257450008Fr, 05 Aug 2011 20:01:40 +0100

#23 Seasick Steve (05. Aug 2011 19:46)

Warum wird immer so getan als sei er gefoltert worden?
Gäfken ist kein Haar gekrümmt worden.
Dafür bekommt er 3000 Euro (gutgeschrieben).

Ich muss mein Geld saurer verdienen.
Oder könnte mir mal eben einer Folter androhen? Bitte bitte!

Du meinst, solche „Folter“ wie sie Gäfgen zuteil wurde?

Gerne….

„Sag was, oder ich hau Dir Eine!“

#35 Kommentar von Zahal am 5. August 2011 00000008 20:02 131257456308Fr, 05 Aug 2011 20:02:43 +0100

auch wenn mich einige jetzt hier steinigen mögen, Tatsachen sind Tasachen.

Strache-FPÖ unterstützt Islamisten mit einer „Friedensinitiatve“ – also Islam ja, aber nicht bei uns.

Die FPÖ zeigt erneut: wenn es um Geld geht, ist jede Überzeugung weg (auch bei der Jerusalem Erklärung) – wenn denn je eine Überzeugung da war. Da legt man sich in Österreich dann doch lieber mit kleinen Asylanten an, während im Ausland auf den Knien bei Diktaturen um Partei-Förderung angesucht wird. Wie nennt die FPÖ Menschen, die nach Österreich kommen um endlich zu etwas mehr Wohlstad zu gelangen? Richtig, Sozialschmarotzer. Das Sozialamt der FPÖ heißt wohl Gaddafi.

[24]

#36 Kommentar von UeberzeugterAntisozialist am 5. August 2011 00000008 20:03 131257463908Fr, 05 Aug 2011 20:03:59 +0100

@#27 denkender_mensch:
Sie sind entweder ein Provokateur oder ein linkes U-Boot. Das weiß ich noch nicht genau. Warum ein durch Quellen belegter PI-Artikel eine Verschwörungstheorie sein soll, bleibt wohl auch auf Ewig Ihr Geheimnis. Sie argumentiere so wie unsere Feinde.

Meine Empfehlung: Literatur zu den Themen Islamisierung lesen, regelmäßig PI, Akte-Islam und Co besuchen und mit offenen Augen durchs Leben wandern. Dann dürften Sie Ihre Aussagen schnell revidieren.
Oder ganz Kopp Online Artikel von Dr. Ulfkotte lesen, dem bösen Rechtspopulisten:

[25]

[26]

Sie können mir ja explizit erläutern, welche meiner Aussagen eine Verschwörungstheorie sein soll. Dann ich sie vielleicht auch mit Hilfe von Literatur widerlegen.

#37 Kommentar von UeberzeugterAntisozialist am 5. August 2011 00000008 20:06 131257479008Fr, 05 Aug 2011 20:06:30 +0100

@#31 denkender_mensch:
Das ist nur oberflächlich betrachtet richtig. Sehen Sie sich mal einen Vortrag von Professor Doktor Karl Albrecht Schachtschneider an:
[27]

Und ja, das hat etwas damit zu tun.

#38 Kommentar von talkingkraut am 5. August 2011 00000008 20:06 131257481308Fr, 05 Aug 2011 20:06:53 +0100

Das spielt doch überhaupt keine Rolle, ob die Aussage in der Beschuldigtenvernehmung als persönliches Beweismittel im Strafverfahren verwertbar ist. In einer Beschuldigtenvernehmung erlangte Beweismittel spielen im deutschen Strafverfahren sowieso nur eine untergeordnete Rolle, auch dann, wenn eine Beschuldigtenvernehmung so abgelaufen ist, dass kein Verwertungsverbot anzunehmen ist. Daschner ging es doch auch nicht um die Erlangung eines persönlichen Beweismittels, sondern nur darum den Aufenthaltsort von Jakob von Metzler zu erfahren.
Meines Erachtens sind die Richter, die aus einer Aussage in einer Beschuldigtenvernehmung ein zentrales Beweismittel in einem Strafverfahren oder in einem Verwaltungsgerichtsverfahren machen, wenn auch nur unbewusst, Befürworter der peinlichen Befragung. Bei einer peinlichen Befragung geht es tatsächlich darum, durch Folter oder Androhung von Folter ein persönliches Beweismittel zu erlangen, worauf sich dann eine Verurteilung stützt. Man versetzt also einen Beschuldigten in eine psychische Ausnahmesituation, um ein Beweismittel zu erlangen. Schande über die Richter, die ein persönliches Beweismittel, selbst wenn das in einer verwertbaren Beschuldigtenvernehmung erlangt wurde, zu einem zentralen Beweismittel machen, denn in einer Beschuldigtenvernehmung befindet sich der Aussagende meist auch ohne Folter oder deren Androhung in einer psychischen Ausnahmesituation.

#39 Kommentar von Strelnikow am 5. August 2011 00000008 20:13 131257520408Fr, 05 Aug 2011 20:13:24 +0100

War die Androhung von Folter zu bestrafen?
Ja, weil rechtswidrig. Zudem will niemand von der Polizei oder anderen staatlichen Stellen gefoltert werden. wie schnell geraet auch einer „von uns“ in eine solche Situation.
Koerperliche Unversehrheit als eines der hoechsten Gueter.

Die Beamten wussten, dass die Androhung der Folter Konsequenzen haben wird, sie haben aber trotzdem gehandelt. Vielleicht ist das eine Fehlinterpretation, aber der Beamte hat seine Karriere riskiert um ein Kinderleben zu retten. Moralisch hat er bei der Gueterabwaegung die richtige Wahl getroffen. Dafuer, das richtige Falsche zum (nach damaligen Sachstand) richtigen Zeitpunkt getan zu haben, hat er meinen Respekt.
Trotzdem bin ich gegen Folter im Verhoer, auch wenn wir sie in absehbarer Zeit bekommen werden.

#40 Kommentar von Eurakel am 5. August 2011 00000008 20:14 131257524408Fr, 05 Aug 2011 20:14:04 +0100

Sekte in den USA: Anführer hatte 78 Ehefrauen. 3 Frauen muss ein Mann in der Sekte mindestens haben. Darunter auch Kinder. Zwangsheirat, Vergwaltigung. Kommt uns alles bekannt vor? Diesmal Mormonen!

[28]

#41 Kommentar von Frankoberta am 5. August 2011 00000008 20:15 131257533108Fr, 05 Aug 2011 20:15:31 +0100

OT

Martin Heidingsfelder ist Gründer von VroniPlag
BILD enttarnte den Jäger der Schummel-Doktoren

Martin Heidingsfelder (45) arbeitet als selbstständiger Programmierer

UND: Heidingsfelder ist aktives SPD-Mitglied! Erklärt das, warum „VroniPlag“ bisher vor allem Unions- und FDP-Politiker ins Visier genommen hat?

[29]

#42 Kommentar von Haydon am 5. August 2011 00000008 20:16 131257537408Fr, 05 Aug 2011 20:16:14 +0100

Erfahrene Börsenfachleute, die verständlicherweise nicht genannt werden wollen, sehen Zusammenhänge zwischen dem aktuellen Börsen-Crash (4 Billionen € Verlust) und der Geldstrafe von 3.000 €. Sie weisen darauf hin, dass der Betrag von 3.000 €, der von der Staatskasse aufzubringen ist, im Haushalt für das Jahr 2011 nicht geplant war; diese Zusatzausgabe werde von den Märkten als mangelnde Haushaltsdisziplin gewertet, zumal das Bundesfinanzministerium bislang keine Kostensenkungen in entsprechender Höhe beschlossen hat, der Betrag mithin kreditfinanziert werden muss.

#43 Kommentar von Kiwitt Freising am 5. August 2011 00000008 20:17 131257542008Fr, 05 Aug 2011 20:17:00 +0100

@ #21 Nelson (05. Aug 2011 19:44)

Dann setz ich mal anders an :

Ich werfe Dir vor, jemanden entführt zu haben und ihn ermorden zu wollen.

Ich habe dafür zwar keinerlei Beweise und es gibt auch keine konkreten oder inkonkreten Hinweise — weder polizeiliche noch sonstwie juristisch verwertbare, sondern nur Vermutungen oder Unterstellungen.

Ich mache Dir einfach diesen Vorwurf und fordere, dass Du aufgrund von Vermutungen oder Unterstellungen (!!) solange gefoltert werden sollst, bis Du geständig bist.

Einverstanden ?

#44 Kommentar von UeberzeugterAntisozialist am 5. August 2011 00000008 20:18 131257553108Fr, 05 Aug 2011 20:18:51 +0100

@#39 Frankoberta:
Wahrscheinlich! Die Sozialisten versuchen alles, um ihre Gegner zu kriminalisieren. Dabei sind viele Linke selber vorbestraft oder haben zumindest eine zweifelhafte Vergangenheit. Hinzu kommt, dass die Rechten nicht so einen Eifer an den Tag legen wie die Linken; ansonsten hätte man auch promovierten Akademikern der Parteien DIE LINKE, BÜNDNIS 90(Die Grünen) oder SPD was nachweisen können.

Davon gehe ich jetzt mal aus. Aber wie gesagt: Der Eifer der Linken kennt keine Grenzen ;-). Sie können nur lügen und den Gegner als Rassisten und Kapitalisten diffamieren. Das war es dann aber schon.

#45 Kommentar von Kiwitt Freising am 5. August 2011 00000008 20:22 131257573708Fr, 05 Aug 2011 20:22:17 +0100

@-2 #21 Nelson (05. Aug 2011 19:44)

Ab dem Moment, wo es juristisch einwandfreie Beweise dafür gibt, dass jemand eine Straftat begangen hat, kann es keinen Grund mehr dafür geben, ihn mittels Folter zu einem „Geständnis“ zu zwingen.

Gruß
Eckhardt

#46 Kommentar von UeberzeugterAntisozialist am 5. August 2011 00000008 20:23 131257578608Fr, 05 Aug 2011 20:23:06 +0100

@#43 Kiwitt Freising:
Absolut.

#47 Kommentar von Held am 5. August 2011 00000008 20:24 131257584208Fr, 05 Aug 2011 20:24:02 +0100

§ 34 StGB
Rechtfertigender Notstand

„Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.
Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“

Bezogen auf diesen Paragraphen hätte ich mein Urteil gesprochen. Es bildet auch das Urteils-und Rechtsempfinden der Mehrheit der Bevölkerung ab. Herr Daschner hat in diesem Moment das Richtige versucht!

#48 Kommentar von Testales am 5. August 2011 00000008 20:32 131257632608Fr, 05 Aug 2011 20:32:06 +0100

Und ich dachte immer, das höchste Menschenrecht, wäre das Recht auf Leben…

Was hier passiert ist, ist ja nicht einmal Folter. Da saß nämlich also ein kaltblütiges A-Loch von Täter im Verhör und wollte nicht reden, während eine realistische Chance bestand, das Leben eines Kindes zu retten, wenn er wenigstens den Aufhaltsort jenes Kindes nennen würde. Angesichts dieser kritischen Situation hat sich jemand zu entschlossen, etwas mit dem Säbel zu rasseln und ggf. Strafe dafür zu kassieren. Ehrlich gesagt, finde ich das eine moralisch richtige Entscheidung, denn tatsächliche Folter hat ja gar nicht statt gefunden und war auch zu keiner Zeit geplant. Es war nur ein Bluff in der Hoffnung das Leben eines Menschen damit zu retten. Wie hätte es wohl ausgesehen, wenn man das Kind durch die letzliche Bekanntgabe des Ortes gerade noch in letzter Sekunde hätte retten können?

#49 Kommentar von Jaette am 5. August 2011 00000008 20:39 131257675708Fr, 05 Aug 2011 20:39:17 +0100

#17 Kiwitt Freising

Danke!

Und nun noch einmal, da ich mich leider wiederholen muss: Der ECHR, hier als Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bezeichnet, also der EGMR, hat nichts mit dem EuGH zu tun. Er ist KEIN Instrument der EU. Er ist ein Instrument des Europarates zur Durchsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Diese sollte HIER jeder als Segen empfinden und nicht stumpf darauf einprügeln.

#50 Kommentar von potato am 5. August 2011 00000008 20:41 131257688808Fr, 05 Aug 2011 20:41:28 +0100

Was hat der der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg denn den Eltern und Verwandten als Entschädigung von diesem Kindermörder zugesprochen? Oder ist dieses Kinderleben für Straßburg völlig wertlos? Wenn ja möchte ich sofort raus aus der EU!

#51 Kommentar von Frankoberta am 5. August 2011 00000008 20:42 131257694608Fr, 05 Aug 2011 20:42:26 +0100

WEISSER RING zur Schmerzensgeldklage eines Kindesmörders: Aus Opfersicht nicht nachvollziehbar

[30]

#52 Kommentar von Ogmios am 5. August 2011 00000008 20:42 131257696408Fr, 05 Aug 2011 20:42:44 +0100

Man kanns nicht oft genug rausbruellen, es ist verdammt noch mal
5VOR[20]12!!!
HOCHSTE EISENBAHN UMZUDREHEN !!!

Wollt ihr verlogenen, verbogenen sinistren Apparatschicks das endlich schnallen oder leidet ihr an unheilbarer Selbstmordlust?

#53 Kommentar von UeberzeugterAntisozialist am 5. August 2011 00000008 20:43 131257700008Fr, 05 Aug 2011 20:43:20 +0100

@#49 Jaette:
Diese Geschichte hat schon #31 denkender_mensch erzählt.

#54 Kommentar von Frankoberta am 5. August 2011 00000008 20:44 131257709708Fr, 05 Aug 2011 20:44:57 +0100

Es ist abscheulich! Kein Schmerzensgeld könnte je den Verlust des kleinen Jakobs ersetzen! Ich bin sprachlos.

#55 Kommentar von noreli am 5. August 2011 00000008 20:46 131257719108Fr, 05 Aug 2011 20:46:31 +0100

was wäre eigentlich gewesen, wenn nach androhung der folter der entführer den aufenthaltsort verraten hätte und dadurch im letzten moment das opfer gerettet werden konnte? da die androhung der folter ja rechtswidrig war, hätte man doch das opfer noch nachträglich (je nach ausgang der klage vom gaeffgen) töten müssen, denn es war ja „rechtswidrig“ gerettet worden.

#56 Kommentar von josysue am 5. August 2011 00000008 20:53 131257762808Fr, 05 Aug 2011 20:53:48 +0100

@ #45 Kiwitt Freising (05. Aug 2011 20:22)

@-2 #21 Nelson (05. Aug 2011 19:44)

Ab dem Moment, wo es juristisch einwandfreie Beweise dafür gibt, dass jemand eine Straftat begangen hat, kann es keinen Grund mehr dafür geben, ihn mittels Folter zu einem “Geständnis” zu zwingen.

Gruß
Eckhardt

es ging m.w. NICHT um ein gestaendnis (da waere ich auf ihrer seite), sondern darum heraus zu finden, wo ein bereits gestaendiger entfuehrer und erpresser (zu diesem zeitpunkt wusste ja niemand, dass der entfuehrer und erpresser auch ein moerder ist) sein opfer versteckt haelt, um das leben des opfers zu retten. hier war meines erachtens das vorgehen absolut gerechtfertigt. wie bereits geschrieben: das naechste mal muss so etwas unter vier augen ohne vorheriges diskutieren mit vorgesetzten, etc. erfolgen…

#57 Kommentar von Jaette am 5. August 2011 00000008 20:54 131257768008Fr, 05 Aug 2011 20:54:40 +0100

#47 Held

Interessant. Das StGB als dem GG untergeordnete Rechtsnorm ist im Zusammenhang mit § 34 StGB somit übergeordnet?

#53 UeberzeugterAntisozialist

Und? Haben es danach alle begriffen? Wohl kaum!

#58 Kommentar von WH6315 am 5. August 2011 00000008 20:58 131257793808Fr, 05 Aug 2011 20:58:58 +0100

Wie oft muss sich Justizia, das arme Mädchen denn noch von solchen „Systemlingen“ vergewaltigen lassen, bis ihr endlich ihr Schwert ausrutscht und die richtigen trifft.

Sie hat zwar verbundene Augen, aber um den Fäulinsgestank dieses Systems zu bermerken, ist Sehkraft schon lange nicht mehr nötig….

Gnade denjenigen Gott, die sich jetzt an den Opfern versündigen, die von „unserer Justiz“ im Stich gelassenen und verhöhnten werden es bestimmt nicht tun.

#59 Kommentar von potato am 5. August 2011 00000008 20:59 131257798508Fr, 05 Aug 2011 20:59:45 +0100

Was auch immer passiert ist, Fakt ist, daß Eltern ihr kleines Kind durch die Geldgeilheit eines Bekannten des Kindes und dessen unbarmherzige Skrupelosigkeit verloren haben. Etwas schlimmeres kann Eltern niemals widerfahren. Anders bei diesem unerträglichen Gäfgen, jetzt versucht sich dieser brutale Kindermörder selbst als Opfer darzustellen.
Wir alle wissen es, aber muss die EU es noch beweisen, daß Täterschutz vor Opferschutz geht? Aus dieser EU will ich sofort raus!

#60 Kommentar von UeberzeugterAntisozialist am 5. August 2011 00000008 21:08 131257852509Fr, 05 Aug 2011 21:08:45 +0100

@#57 Jaette:
Sie sind ja ein Fuchs.

#61 Kommentar von WH6315 am 5. August 2011 00000008 21:10 131257865009Fr, 05 Aug 2011 21:10:50 +0100

#59 potato (05. Aug 2011 20:59)

Also ich bin in DIESER

EU

NIE angekommen und ich wette es gibt hier noch ne Menge Leute, die genau so denken.

SO NICHT!!!! GANZ BESTIMMT NICHT!!!!

#62 Kommentar von Wintersonne am 5. August 2011 00000008 21:12 131257873709Fr, 05 Aug 2011 21:12:17 +0100

Wegen Stuttgart 21 gingen Tausende auf die Straße. Ein solches Schandurteil führt zwar zu kontroversen Diskussionen, aber wo bleibt der Aufstand der Wutbürger? Das Land ist im Eimer.

#63 Kommentar von Olli am 5. August 2011 00000008 21:16 131257896909Fr, 05 Aug 2011 21:16:09 +0100

OT:

[31]

#64 Kommentar von Dirty Harry am 5. August 2011 00000008 21:16 131257901909Fr, 05 Aug 2011 21:16:59 +0100

Abartig, das alles ist einfach nur abartig.

Vielleicht sollte mal jemand nachfragen, ob zu irgendeinem Zeitpunkt die Menschenrechte des Opfers berücksichtigt wurden.

Oh , pardon…verstehe…

Jacob Metzler ist leider verstorben.

Als Leiche hat man so seine Problemchen, vor dem hohen EU-Gericht seine eigenen Menschenrechte durchzusetzen.

Die Eltern des ermordeten Jungen sollten ernsthaft überlegen, ob sie nicht auch einmal eine Klage gegen den Mörder einreichen. Da er nun ja über etwas Vermögen verfügt, wäre es nur gerecht, wenn es den Eltern überreicht wird. Geld kann zwar niemals den Verlust eines nahenstehenden Menschen ersetzen, aber es wäre immerhin ein moralisches Signal.

Oh , pardon…verstehe…

Die Eltern des Mordopfers sind ja vermögende Leute, sozusagen Erfüllungsgehilfen des Kapitals.
Dann war der kleine Jakob von Metzler also der Sohn eines Bankiers!

Deshalb schlage ich Herrn Gäfgen als Anwärter für das Bundesverdienstkreuz vor.

In aufrichtiger Anerkennung seiner Bemühungen, auch trotz angedrohter Folter wie ein Mann felsenfest zu seinen Idealen zu stehen und den Klassenkampf auch gegen minderjährige Erfüllungsgehilfen des Kapitals bis zum bitteren Ende durchzustehen..

Ein kluger Mann einer anderen Partei hat einmal gesagt:

„Deutschland verschwindet jeden Tag immer mehr, und das finde ich einfach großartig“

In diesem Sinne ist das Verschwinden des elfjährigen Jacob Metzler aus dem Leben seienr Eltern ein kleiner aber konsequenter Schritt auf den Weg in eine bunte, multikulturelle und vor allen Dingen kapitalistenfreie Zukunft.

Ich denke, das hohe EU-Gericht sieht das ganz ähnlich und folgt deshalb der institutionell verankerten Leitlinie, entsprechende Leistungen in juristisch korrekter Weise zu honorieren..

#65 Kommentar von UeberzeugterAntisozialist am 5. August 2011 00000008 21:28 131257972109Fr, 05 Aug 2011 21:28:41 +0100

@#64 Dirty Harry:
War das Trittin? Ich denke schon, nur ist dieses Zitat nicht belegt. Wobei ich ihm so eine Aussage zutraue. Er ist Kommunist.

#66 Kommentar von Reiner-Zufall am 5. August 2011 00000008 21:46 131258081709Fr, 05 Aug 2011 21:46:57 +0100

Dieser Staat ist souverän?

Wer das glaubt, der glaubt auch den Weihnachtsmann und den Osterhasen, die zu Pfingsten Geschenke bringen.

Unfassbar!

Im Gegensatz dazu werden die Opfer der SED-GPU-Stasi-Diktatur behandelt wie die simulierenden Abfall.

Die müssen wohl alle in Heilstätten gesessen haben und nicht in den KZ der SBZ/DDR.

Von 100.000 politischen Gefangenen, die 1994 noch lebten, wurden nur insgesamt 689 = 0,69 % von der Bundes¬regierung als schwerbehindert anerkannt und mit einem Ausweis ausgestattet.

MdE Insges. %
30 970 0,97
40 304 0,30
1.274 1,27

50 289 0,29
60 139 0,14
70 125 0,12
80 82 0,08
90 50 0,05
EU. 4 0,004

Insges. 1.963 1,96

Von 100 000 politischen Gefangenen müssen 99.311 Häftlinge ihre Haft also in „sozialistischen Sanatorien“ verbracht haben. (Bautzen, Brandenburg, Hoheneck, Fünfeichen, Buchenwald)

Kein
Reiner Zufall,
daß dieser Staat solche Entscheidungen, auch nach jahrelangen Prozessen fällen läßt, hat er doch den Kommunisten den Status der etablierten Parteien zugestanden samt Millionen für eine Stiftung zur Hetze und Verblödung.
Und die treiben zu allem Jux noch die anderen vor sich her, immer mit der Nazi- und Rassismuskeule.

#67 Kommentar von Reiner-Zufall am 5. August 2011 00000008 21:49 131258097709Fr, 05 Aug 2011 21:49:37 +0100

Ich wiederhole, weil die Darstellung schlecht ist:

Von 100.000 politischen Gefangenen, die 1994 noch lebten, wurden nur insgesamt 689 = 0,69 % von der Bundes¬regierung als schwerbehindert anerkannt und mit einem Ausweis ausgestattet.

MdE Insges. %
30 970 0,97
40 304 0,30
1.274 1,27

50 289 0,29
60 139 0,14
70 125 0,12
80 82 0,08
90 50 0,05
EU. 4 0,004

Insges. 1.963 1,96

#68 Kommentar von Neugieriger am 5. August 2011 00000008 21:58 131258148309Fr, 05 Aug 2011 21:58:03 +0100

Sehr interessant fand ich auch die Mitteilung in den Nachrichten, dass Herr Gäfgen aus dem Knast heraus sein Jurastudium weiter betrieben hat. #Und: Er hat natürlich Prozesskostenhilfe für diesen prozess bekommen – also wir alle mußten diesen Prozess zwangsfinanzieren!!

#69 Kommentar von Jaette am 5. August 2011 00000008 22:14 131258244110Fr, 05 Aug 2011 22:14:01 +0100

#60 UeberzeugterAntisozialist

Nein, eher ein Fux, denn DAX wird auch mit „X“ geschrieben. Entschuldigung für das gewöhnliche Wortspiel, aber es tut Not, aufzuzeigen, dass fundiert zu argumentieren ist. Hier lesen sicher sehr viele mit, die sich ihre Notizen (Hallo, Mitleser!)dazu machen. Auch Sie sollen wissen, dass hier nicht das pöbelnde Bodenpersonal versammelt ist, was sich einfach wegdiskutieren lässt. Sie sollen wahrnehmen, dass hier sachlich Themen besprochen werden, die sehr viele Menschen um treiben.

#70 Kommentar von Nelson am 5. August 2011 00000008 22:19 131258275510Fr, 05 Aug 2011 22:19:15 +0100

#56 josysue (05. Aug 2011 20:53)

@ #45 Kiwitt Freising (05. Aug 2011 20:22)

@-2 #21 Nelson (05. Aug 2011 19:44)

es ging m.w. NICHT um ein gestaendnis (da waere ich auf ihrer seite), sondern darum heraus zu finden, wo ein bereits gestaendiger entfuehrer und erpresser (zu diesem zeitpunkt wusste ja niemand, dass der entfuehrer und erpresser auch ein moerder ist) sein opfer versteckt haelt, um das leben des opfers zu retten. hier war meines erachtens das vorgehen absolut gerechtfertigt.

Exakt so!

#71 Kommentar von UeberzeugterAntisozialist am 5. August 2011 00000008 22:21 131258289810Fr, 05 Aug 2011 22:21:38 +0100

@#70 Jaette:
Ja, und ich bin auch ein sachlich argumentierender Fuchs.

(…)dass hier nicht das pöbelnde Bodenpersonal versammelt ist, was sich einfach wegdiskutieren lässt.

PI hat eine anspruchsvolle Aufmachung, die Artikel werden belegt und die meisten PI-Leser (mit Account) beteiligen sich immer wieder mit Witz und Verstand.

Sie sollen wahrnehmen, dass hier sachlich Themen besprochen werden, die sehr viele Menschen um treiben.

Ja, dafür sind ja genug Füchse hier. Und wir zwei sind die Oberfüchse.

#72 Kommentar von Henryk Broder Fanboy am 5. August 2011 00000008 22:22 131258295810Fr, 05 Aug 2011 22:22:38 +0100

Warum wird darum eigentlich so ein Tamtam gemacht? Die Sachlage ist doch vollkommen klar:

Der Staat (bzw. ein Bediensteter) hat Folter angedroht
Der Staat darf keine Folter androhen.
Er klagt.
Er bekommt eingeschränkt recht.

Wenn man das nicht will, dann muss man dem Staat die Folter erlauben.
Will man das? Eher nicht.

Viel besser kann man überhaupt nicht zeigen, dass der Rechtsstaat eine geniale Erfindung ist.

Der BILD-Autor ist bloß ein geistiger Brandstifter, der es wahrscheinlich auch besser weiß, aber bei dem Thema kann man natürlich schön die Emotionen der Menschen schüren.

Wer will, dass Kindermördern die Rechte aberkannt werden, kann ja in den Iran auswandern und zum Islam konvertieren.

#73 Kommentar von onrop am 5. August 2011 00000008 22:29 131258334310Fr, 05 Aug 2011 22:29:03 +0100

„Für diese Androhung wurde Gäfgen, der behauptete, unter psychischen Folgen zu leiden, eine Entschädigung in Höhe von 3000 Euro zugesprochen (AZ 2-04 O 521/05).“

Das ist doch abartig! Psychische Störungen wegen irgendwelchen harmlosen Drohungen, von denen er ganz genau wusste, dass sie nicht angewandt werden? Aber Gewissensbisse wegen des Mordes an einem wehrlosen, unschuldigen Kind hat er nicht? Das kann man alles nicht fassen!

#74 Kommentar von Rationalist64 am 5. August 2011 00000008 22:29 131258339410Fr, 05 Aug 2011 22:29:54 +0100

„Kiwitt Freising“ ist recht zu geben, dass in einem Rechtsstaat Aussagen eines Beschuldigten nicht durch Androhung von Folter erpresst werden dürfen. Alles andere wäre ein Rückfall ins Mittelalter. Die Androhung von Folter war auch deshalb nicht „gerechtfertigter Notstand“, weil das entführte Opfer zum Zeitpunkt der Folter-Androhung schon tot war, also gar nicht mehr gerettet werden konnte. Davon abgesehen, sind Polizeibeamte in Ausübung ihres Dienstes dem Legalitätsprinzip verpflichtet. Das gesetzliche Folterverbot (§ 136a StPO) ist insoweit die vorrangige Rechtsnorm.

Nach Art. 1 GG hat auch ein Mörder, sei seine Tat auch abscheulich, gegen den Staat einen Anspruch auf Wahrung seiner Menschenwürde. Und diese wird verletzt, wenn Aussagen durch Androhung von Folter erpresst werden.

Gleichwohl folgt aus dem Fehlverhalten Daschners nicht, dass Gäfgen Schmerzensgeld gezahlt werden musste. Heribert Prantl h

#75 Kommentar von Mosigohome am 5. August 2011 00000008 22:30 131258344910Fr, 05 Aug 2011 22:30:49 +0100

Kann leider nicht schreiben, was ich moechte, mir platzt bald der Kragen.
Gute Nacht.

#76 Kommentar von UeberzeugterAntisozialist am 5. August 2011 00000008 22:31 131258351710Fr, 05 Aug 2011 22:31:57 +0100

@#73 Henryk Broder Fanboy:
Hätte auch von Broder persönlich stammen können ;-).

Wer will, dass Kindermördern die Rechte aberkannt werden, kann ja in den Iran auswandern und zum Islam konvertieren.

Das wiederum nicht. Der Iran ist eher dafür bekannt, Kinder selber hinzurichten. Islamisch eben. Ferner werden Abtrünnige verfolgt und getötet, Homosexuelle verfolgt und getötet, Ehebrecherinnen verfolgt und getötet usw.

Der BILD-Autor ist bloß ein geistiger Brandstifter, der es wahrscheinlich auch besser weiß, aber bei dem Thema kann man natürlich schön die Emotionen der Menschen schüren.

Da ist eher was Wahres dran. Viele linke U-Boote versuchen aber die verursachten Emotionen für ihre Ziele zu instrumentalisieren, weil insbesondere auch Neonazis sagen: „Kinderschänder? Rübe ab!“

Wenn sich der ein oder andere PI-Leser für Kinder und Jugendliche einsetzt, wird er gleich von linken U-Booten angegriffen und mit seiner Doppelmoral konfrontiert, obwohl die Sozialisten die Erfinder der Doppelmoral sind… Sozialismus ist nun einmal nicht mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit vereinbar. Fazit: Broder Fans dürfen sich für den Rechtsstaat aussprechen und ihren Senf dazu geben, linke U-Boote nicht 😉

#77 Kommentar von nicht die mama am 5. August 2011 00000008 22:32 131258356210Fr, 05 Aug 2011 22:32:42 +0100

Gut, in Zukunft muss dann eben in solchen Fällen der zur Gefahrenabwehr rechtsstaatlich legitimierte Finale Rettungsschuss angekündigt und ggfs. vorbereitet werden, wenn es um die Gefahrenabwehr für Entführte geht.

Klar war dieser Kommentar zynisch, aber ist das dann besser, als Schläge zur Gefahrenabwehr lediglich anzudrohen?

#78 Kommentar von esszetthi am 5. August 2011 00000008 22:34 131258365210Fr, 05 Aug 2011 22:34:12 +0100

Die EUdSSR kennt nur Menschen-Rechte. Einen Gottesbezug in der Verfasssung hat sie ausdrücklich abgelehnt.
Also schert sie sich nicht um Gottes Rechte:

Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.

Ja, ich weiß, diese Bestrafung ist „inhuman“.
Aber ein Bückling vor einem Mörder ist erst recht inhuman.

#79 Kommentar von esszetthi am 5. August 2011 00000008 22:35 131258375910Fr, 05 Aug 2011 22:35:59 +0100

Zitat ist nachzulesen in 1. Mose 9,6.

#80 Kommentar von Momka am 5. August 2011 00000008 22:37 131258383410Fr, 05 Aug 2011 22:37:14 +0100

@esszethi

Ich glaube so etwas ähnliches steht auch im Koran. Keine Scharia! Aber auch kein biblisches Gesetz! Religion hat nichts im Staat verloren.

#81 Kommentar von Nelson am 5. August 2011 00000008 22:37 131258387710Fr, 05 Aug 2011 22:37:57 +0100

#75 Rationalist64 (05. Aug 2011 22:29)

Die Androhung von Folter war auch deshalb nicht “gerechtfertigter Notstand”, weil das entführte Opfer zum Zeitpunkt der Folter-Androhung schon tot war, also gar nicht mehr gerettet werden konnte.

Der Folter androhende Polizeibeamte war nach der Aussage des Täters(!) aber der Meinung, dass das Kind noch lebt.

#82 Kommentar von UeberzeugterAntisozialist am 5. August 2011 00000008 22:40 131258400210Fr, 05 Aug 2011 22:40:02 +0100

@#79 esszetthi:
Das Zitat war mir nicht neu, aber danke für diesen Beitrag. Die EU ist atheistisch, bekämpft den Herrn. Beweise?

DAS Parlament, welches keins ist: [32]

DER Turmbau zu Babel: [33]

Na ja, der Herr wird stärker sein.

#83 Kommentar von Rationalist64 am 5. August 2011 00000008 22:42 131258412510Fr, 05 Aug 2011 22:42:05 +0100

Fortsetzung zu #75

Heribert Prantl hat die in der Süddeutschen Zeitung von heute (05.08.11) mit beachtenswerter Argumentation begründet. Schmerzensgeld nach deutschem Recht ist kein „Schadenersatz“, sondern eine „billige Entschädigung in Geld“. Im Rahmen der Billigkeit können und sind sehr wohl beachtliche Motive des Täters wie auch Fehlverhalten des „Opfers“ zu berücksichtigen.

So wurde etwa einem Ehebrecher, der vom gehörnten Ehemann in flagranti ertappt und krankenhausreif geprügelt worden war, die Zahlung von Schmerzensgeld unter Hinweis auf dessen eigenes provokatives Verhalten verweigert (NJW Heft 4/1990).

In gleicher Weise hätte das Landgericht vorliegend auch Gäfgen die Bewilligung von Schmerzensgeld verweigern können (und müssen).

Gäfgen hat hingegen durch die Klage gezeigt, dass er auch neun Jahre nach seiner Verhaftung immer noch uneinsichtig ist und sich selbstmitleidig als „Opfer“ sieht. Sein Mangel an Anstand und sein fehlendes Unrechtsbewusstsein zeigen, dass er immer noch hochgefährlich ist und noch lange Zeit hinter Gittern bleiben muss.

#84 Kommentar von UeberzeugterAntisozialist am 5. August 2011 00000008 22:42 131258415110Fr, 05 Aug 2011 22:42:31 +0100

@#81 Momka:
Sie haben ihn nicht verstanden…

Der Vergleich Koran/Bibel ist jetzt eh doof, und ich erinnere daran, dass der Sozialismus atheistisch ist. Die NSDAP fing mit ihren Verbrechen an, als… Kennen Sie die Antwort?

#85 Kommentar von UeberzeugterAntisozialist am 5. August 2011 00000008 22:45 131258431310Fr, 05 Aug 2011 22:45:13 +0100

@#81 Momka:
Nachtrag: Natürlich gilt das auch für die ganzen anderen sozialistischen Verbrecher… Habe die Tage Sowjet-Story gesehen. Erschüttender Film.

#86 Kommentar von Jaette am 5. August 2011 00000008 22:59 131258517210Fr, 05 Aug 2011 22:59:32 +0100

#72 UeberzeugterAntisozialist

Oberfüchse? Nein, Mitfüchse eher. Was nicht ausschließt, erfolgreich U-Boote (Jetzt sag ich das auch schon…) zu versenken. 😉

#87 Kommentar von Rationalist64 am 5. August 2011 00000008 23:06 131258559811Fr, 05 Aug 2011 23:06:38 +0100

#82 Nelson

Ein rechtsstaatlicher Grundsatz lautet:

Nemo tenetur se ipsum accusare.

– Niemand darf gezwungen werden, sich selbst zu belasten. Deshalb hat der Beschuldigte in unserer Rechtsordnung ein Recht zur Aussageverweigerung.

Im Übrigen wurde die Folter im 19. Jahrhundert aus der Erkenntnis heraus abgeschafft, dass wenn Folter nur lange und hart genug andauert, jeder alles „gesteht“.

Rationaler Wahrheitsfindung kommt man so nicht näher.

#88 Kommentar von attempto am 5. August 2011 00000008 23:07 131258562511Fr, 05 Aug 2011 23:07:05 +0100

Weiß hier niemand mehr, daß die Polizei damals verzweifelt nach dem Kind suchte, weil es dringend Medikamente brauchte? Soweit ich mich erinnern kann, war Jakob Zuckerkrank. Es ging um das Leben des Kindes, als die beiden Polizisten mit Folter drohten. Zu diesem Zeitpunkt konnten sie nicht wissen, daß der Junge bereits tot war.
Ich hoffe, wir sind uns alle einig, daß Folter, nicht nur bei polizeilichen Ermittlungen, sondern generell verboten sein muß.
In diesem speziellen Fall muß ich jedoch den beiden Beamten, trotz ihres rechtswidrigen Verhaltens, meine Anerkennung aussprechen. Sie haben in vollem Bewußtsein über das damit verbundene Ende ihrer Laufbahn, das Leben eines Kindes über ihre Karriere gestellt.
Sollte jemand aus meiner Familie jemals gekidnapped werden, so hoffe ich auf ähnlich verantwortungsvolle Beamten.
Hier der Fall in sehr verkürzter Form:
[34]

Die Geschichte berührt mich immer noch…

#89 Kommentar von UeberzeugterAntisozialist am 5. August 2011 00000008 23:17 131258626611Fr, 05 Aug 2011 23:17:46 +0100

@#87 Jaette:
Das ist schon in Ordnung, das ist ja kein schlimmes Wort ;-). Gehört zum PI Jargon: U-Boote.

#90 Kommentar von UeberzeugterAntisozialist am 5. August 2011 00000008 23:20 131258641511Fr, 05 Aug 2011 23:20:15 +0100

@#88 Rationalist64:
Sie müssen Jurist sein, haben mir neulich schon geantwortet ;-). Meines Wissens darf ein angeklagter auch Lügen bis der Richter explodiert. Teil des Rechtssystems.

#91 Kommentar von mabank am 5. August 2011 00000008 23:27 131258684111Fr, 05 Aug 2011 23:27:21 +0100

Die Angehörigen des Opfers sollten jetzt auch klagen. Die müssten doch vom Täter (unabhängig von der Bestrafung für die Tat) Schmerzensgeld in Millionenhöhe erhalten!

Wenn man den „Rechtsstaat“ noch aufrechterhalten will, und Selbstjustiz verhindern will, dann muss man sich wirklich mal überlegen, wie Gerechtigkeit in die Justiz zurückkommt!

Aber Gerechtigkeit scheint heutzutage nicht mehr zu zählen. Man wägt kulturelle Hintergründe ab und vermeidet jemandem „unnötige“ Härte zuteil werden zu lassen.

#92 Kommentar von le waldsterben am 6. August 2011 00000008 00:02 131258894412Sa, 06 Aug 2011 00:02:24 +0100

Hochinteressanter Link:

Auf der ‚Achse des Guten‘ findet wieder einmal Vera Lengsfeld erfrischend klare Worte für unser verkommenes „Rechts“system:

[35]

Vor allem aber verlinkt sie zu folgendem, schon älteren Artikel eines namhaften Strafrechtsprofessors. Danach kann das, was die meisten – nein, wohl eher ALLE hier im Bauch fühlen (und was so gerne als ‚Stammtischgerede‘ deklassiert wird), sehr wohl fachjuristisch untermauert werden:

[36]

Deswegen wage ich mal, auch auf die Gefahr hin, vielleicht erstmals in meinem PI-Leben moderiert oder gelöscht zu werden 😉 , an die Adresse der unzähligen sogenannten ‚Journalisten‘ (genauer: Lohnschreiber) oder GEZ-Medienhuren gerichtet, die die letzten Tage andauernd so unerträglich vom „Recht, dass im Rechtsstaat auch dem Täter zusteht“ schwurbeln, folgende Worte:

Schnauze, ihr Kotzbrocken!

#93 Kommentar von UeberzeugterAntisozialist am 6. August 2011 00000008 00:05 131258915112Sa, 06 Aug 2011 00:05:51 +0100

@#94 le waldsterben:
Das war ja mal eine Ansage!!!

#94 Kommentar von Occident am 6. August 2011 00000008 00:25 131259030512Sa, 06 Aug 2011 00:25:05 +0100

Es ist nicht Jakob von Metzler, es ist dein Kind. Es ist nicht Polizist Daschner, du bist es. Du hast den Entführer deines Kindes vor dir. Du bist sicher, er ist es. Wo ist mein Kind? Er grinst dich an. Was tust du?

Du schlägst ihn und würgst ihn, bis er auspackt. Er geht in den Knast, du auch. Er bekommt 3000,- Euro, du ein totes Kind.

#95 Kommentar von achot am 6. August 2011 00000008 00:33 131259078012Sa, 06 Aug 2011 00:33:00 +0100

@ #43 Kiwitt Freising (05. Aug 2011 20:17)
Ich habe dafür zwar keinerlei Beweise und es gibt auch keine konkreten oder inkonkreten Hinweise — weder polizeiliche noch sonstwie juristisch verwertbare, sondern nur Vermutungen oder Unterstellungen.

Da liegt aber ein kleiner Denkfehler vor.
Gäfgen wurde nach der Geldübergabe geschnappt, was wohl konkreter Beweis genug ist.
Und von einer Entführung zum Mord ist noch ein großer Unterschied. Ich erwarte das die Polizei ALLE Mittel anwendet, um schlimmere Straftaten zu verhindern. Denn zum Zeitpunkt der Verhöre war unklar, ob das Kind noch lebt.

‚Menschenrechte‘ und ‚kein Folterstaat‘ das sollten wir gleich mal stecken lassen. Es ging um das verhindern eines Mordes.

Nehmen wir mal einen klassischen Aktion Film blahblup.

Ein Täter versteckt eine Bombe und erpresst Lösegeld. Bei der Übergabe wird er geschnappt und im Verhör verrät er nicht, wo die Bombe versteckt ist. Die Bombe explodiert, 20.000 Menschen in einem gut besetzten Fussball Station sterben.

20.000 Tote weil man sich auf die Rechtstaatlichkeit berufen hat.

Aber genau an solchen Fällen krankt unser Rechtssystem. Folter im Fall Gäfgen -weil eindeutig- wäre nicht nur in verbaler Form legitim gewesen.

#96 Kommentar von Spanky Ham am 6. August 2011 00000008 00:40 131259124012Sa, 06 Aug 2011 00:40:40 +0100

Selbst wenn ich die ganze Diskussion formaljuristisch betrachte, also davon ausgehe, daß selbst die Androhung, geschweige denn die Ausführung einer Folterandrohung, illegal sind, stellen sich mir persönlich ein paar Fragen. Muss das Gericht diesem Monster Schmerzensgeld zusprechen? Hätte man nicht einfach das Land Hessen (oder wen auch immer) zu ner Geldstrafe verurteilen können, welche für nen guten Zweck gespendet werden muss? Und warum müssen wir Steuerzahler dafür aufkommen, daß er sein Jura-Studium im Knast beenden kann? Resozialisierung hin oder her aber der Typ hat Lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld, in nem wehrhaften Rechtsstaat würde er nie wieder raus kommen bzw wäre vieleicht gar micht mehr am Leben. Aber in Deutschland wird er wohl nicht mehr allzu lange drin sein, ich sehe ihn schon bei Maischberger sitzen und sein Leid klagen, selbstverständlich finanziert durch unsere Gebühren.
Kann man dieses Problem nicht einfach durch „optimale Belegung“ der Zellen aussergerichtlich lösen?

#97 Kommentar von UeberzeugterAntisozialist am 6. August 2011 00000008 00:42 131259137812Sa, 06 Aug 2011 00:42:58 +0100

@#97 Spanky Ham:
Wie viel Juristen tummeln sich denn hier auf PI rum? … ;-). Nur mal so nebenbei. Neulich hat einer was hochgeladen:
[37]

#98 Kommentar von _Kritiker_ am 6. August 2011 00000008 00:59 131259236212Sa, 06 Aug 2011 00:59:22 +0100

Nun ja, die ganze Aufregung ist ein wenig übertrieben: Statt 71.000 Euro Schulden an die deutsche Justiz, welche er niemals wird bezahlen können, hat er nach dem Urteilsspruch immer noch 68.000 Euro, von denen der Staat ebenfalls nichts sehen wird.
De facto hat sich also gar nichts geändert. Von den 3.000 Euro wird er nie etwas sehen, und seine Schulden kann er nicht begleichen.

Unter diesen Umständen kann der »Rechtsstaat« Herrn Gäfgen relativ gefahrlos Schadenersatz, welcher ihm bedauerlicherweise juristisch zusteht, gewähren, ohne daß es zu Zahlungen zugunsten eines Verbrechers kommt.

#99 Kommentar von Spanky Ham am 6. August 2011 00000008 01:08 131259288401Sa, 06 Aug 2011 01:08:04 +0100

#98 UeberzeugterAntisozialist
Bin kein Jurist, habe lediglich „juristische Erfahrung“ 😉
Ich wollte halt nur darauf hinweisen, daß man sich eventuell nach den Buchstaben des Gesetzes verhalten kann, ohne einer solchen Person den Zucker in den Allerwertesten zu blasen, also kein Schmerzensgeld, keine vorzeitige Entlassung. Zumal ich auch der Meinung bin, daß in speziellen Fällen wie diesem unter dem Gesichtspunkt „Gefahr im Verzug“ durchaus „unorthodox “ gehandelt werden sollte, das Bsp mit der Bombe im Stadion wurde ja schon gebracht. Ist aber extrem problematisch, die Grenze zu ziehen bzw bestimmte Grenzen zu überschreiten, langfristig droht dann immer ne gewisse Eigendynamik, erst recht, wenn es vermeintlich um Recht und Gerechtigkeit geht.

#100 Kommentar von Spanky Ham am 6. August 2011 00000008 01:26 131259401201Sa, 06 Aug 2011 01:26:52 +0100

#100 _Kritiker_
De facto hat sich also nichts geändert. Naja, er hat jetzt 3000€ weniger Schulden (den Rest holt er dann nach seiner Entlassung mit nem Buch rein) und die neuen Prozesskosten bleiben zu 100% am Steuerzahler hängen. Aus meiner Sicht einfach ein schlechtes Signal.

#101 Kommentar von Axel Berger am 6. August 2011 00000008 01:45 131259512201Sa, 06 Aug 2011 01:45:22 +0100

Ich verstehe die Aufregung nicht. Im Gefängnis nützt ihm draußen vorhandenes Geld nichts, da muß er sich, wenn er kann, ein Taschengeld erarbeiten. Und nach der Entlassung, die hoffentlich weit weg liegt, macht der Betrag auch keinen Unterschied.
Im Gegenzug wurde deutlich, daß Recht Recht bleiben muß, ohne Ansehen der Person. Sonst wird doch gerade hier gerügt, daß manche vor Gericht gleicher sind, in diesem Fall muß dasselbe gelten.

#102 Kommentar von achot am 6. August 2011 00000008 01:55 131259574401Sa, 06 Aug 2011 01:55:44 +0100

@ #103 Axel Berger (06. Aug 2011 01:45)

Du weißt nicht, auf was für krude Gedanken Gäfgen noch kommt. Er braucht nicht jammern, er kann klagen. Es kostet ihn nichts und zu verlieren hat er auch nichts. Zeit hat er genug.

Vielleicht erleben wir noch eine vorzeitige Entlassung, da festgestellt wird, das er den Jungen garnicht getötet, sondern der Junge an einer köperlichen Schwäche gestorben ist (wie Fall Brunner).

Es war definitv nicht das letzte was wir von Gäfgen vs Deutscher Staat gehört haben, da bin ich sicher.

#103 Kommentar von Spanky Ham am 6. August 2011 00000008 02:16 131259700402Sa, 06 Aug 2011 02:16:44 +0100

#103 Axel Berger
Prinzipiell stimme ich ihnen zu. Trotzdem halte ich „Scherzensgeld“ für nicht gerechtfertigt, er hat nunmal keine Schmerzen erlitten, nichteinmal seelische sondern nur Schmerzen bereitet. Er wollte ja auch mal ne Stiftung für Verbrechensopfer gründen. Dies wurde ihm verwehrt, Begründung aus Wikipedia:
„Eine von Gäfgen geplante Stiftung „zur Unterstützung von Kindern, die Opfer einer Straftat wurden“ wurde von der zuständigen Aufsichtsbehörde im August 2006 abgelehnt, da die Stiftungsgründung gegen „das Anstandsdenken aller gerecht denkenden Menschen“ und damit gegen die guten Sitten verstoße.“
In Anbetracht, das ihm kein echtes Leid zugefügt wurde und er als angehender Jurist wissen musste, was diese Drohung wirklich wert ist, sehe ich keine Basis für Schmerzensgeld (bin aber wie schon gesagt kein Jurist). Wenn er denn seelisches Leid erlitten hat, dann wohl eher dadurch, das er irgendwann realisierte, daß das fette Leben vorbei ist. Und mit der Begründung für das Stiftungsverbot hätte man aus meiner Sicht auch begründen können, warum man das Land verurteilt, dem Mörder aber nichts auszahlt bzw verrechnet, sondern das Geld z.B. an den Weißen Ring geht, dann auch gern 30 000€ statt 3000€. Es geht halt nicht nur um die Summe und ob er das Geld zwischen die Finger bekommt, sondern auch um den Symbolcharakter.

#104 Kommentar von Reiner-Zufall am 6. August 2011 00000008 02:49 131259897902Sa, 06 Aug 2011 02:49:39 +0100

Die Mitteldeutsche Zeitung hat ausnahmsweise am 4.8.11 einen Kommentar abgegeben, der von allen anderen wohltuend abweicht.

Das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt stellt das Rechtsempfinden viele Bürger auf eine harte Probe: die Richter billigen Magnus Gäfgen, dem Mörder des elfjährigen Bankierssohns Jakob von Metzler, Schmerzensgeld von 3000 Euro zu, weil ein Polizist ihm bei seiner Festnahme am 30. September 2003 massiv eingeschüchtert und unerträgliche Schmerzen angedroht habe. Gäfgen will deshalb bis auf den heutigen Tag traumatisiert sein, was die Zivilrichter ihm offenbar abgenommen hatten, auch wenn sie nicht seine Forderung von 10000 Euro erfüllt haben.

Seit Dezember 2005 hat Magnus Gäfgen, der in der Haft sein erstes juristisches Staatsexamen ablegte, das Verfahren gegen das Land Hessen betrieben. Vielleicht mag die Gemüter beruhigen, dass kein Cent Schmerzensgeld aus der Staatskasse an den Kindesmörder fließen wird, denn Gäfgen steht beim Land Hessen noch mächtig in Kreide- unter anderem mit den Kosten für den Mordprozess 2003, Honorare für die Gutachter und Nebenklage inklusive.

Für den Zivilprozess hatten die Richter auch einen Psychiater und Psychologen mit der Begutachtung von Gäfgens Seelenzustand beauftragt. Der hatte zwar eine erkennbare Traumatisierung festgestellt, gleichzeitig aber ausgesagt, dass sie aber andere Ursachen habe als die Umstände bei der Vernehmung. Die Erinnerung an den qualvollen Tod seines Opfers sei die am stärksten belastende Erfahrung gewesen. Die Androhung der Folter könne nur die bereits bestehende psychische Störung noch graduell verstärkt haben.

Gäfgen hatte angegeben, unter Albträumen zu leiden, unter anderem werde er im Traum vom Anblick des kleinen Jakob heimgesucht. Der Zynismus, der in dieser Behauptung steckt, verwundert keinen, der den Strafprozess vor dem Landgericht Frankfurt beobachtet hat: einen solch seelisch verrohten Angeklagten, der vor allem Mitleid mit sich selbst hat, erlebt man selten.
Ein Albtraum wird das Urteil für die Familie von Metzler sein

[38]

Unfassbar, dass sich ein Gericht auf dieses Schmierentheater eingelassen hat.

Da das kein
Reiner Zufall
ist, macht sich in der Bevölkerung immer mehr die Meinung breit, dass sich sogar grausamste Verbrechen lohnen.

#105 Kommentar von Euro-Vison am 6. August 2011 00000008 03:51 131260271003Sa, 06 Aug 2011 03:51:50 +0100

Natürlich ist Folter verwerflich, und auch die Androhung von Folter ist nicht zu billigen. Aber (…)

Wenn dem so ist, ist das „Aber“ ziemlich überflüssig und unpassend. Wenn einem das Urteil nicht passt, muss er sich für eine Änderung des geltenden Rechts einsetzten, statt zu versuchen, das Urteil auf billigste Weise „der EU“ unterzujubeln.

Wir sind immerhin Europäer, hier ist die Justiz zum Glück noch unabhängig. Da sitzt niemand in Brüssel oder Frankfurt, der den Richtern vorschreibt, wie sie zu entschieden haben! Deutschland ist freiwillig dem Geltungsbereich der Menschenrechtskonvention beigetreten – also gilt sie auch auf dem Gebiet der BRD und Folter bzw. deren Androhung sind demnach nicht, und unter keinen Umständen, zulässig.

Ich finde wirklich, dass sich dieses emotional aufgeladene Thema nicht zum polarisieren eignet. Dass sich zivilisierte Völker von jeder Form der Folter befreit haben, ist grundsätzlich zu begrüßen und eine wertvolle Errungenschaft, die man nicht leichtfertig verspielen sollte. Demokratie und Folter passen unter keinen Umständen zusammen! Das sollte man nach zwei Diktaturen eigentlich wissen.

#106 Kommentar von incorrect robot am 6. August 2011 00000008 06:11 131261108006Sa, 06 Aug 2011 06:11:20 +0100

die Konsequenz, die sich mir aus diesem Fall erwächst, ist folgende:

Lass das Kind sterben, Hauptsache wir sind juristisch sauber.

#107 Kommentar von John Rambo am 6. August 2011 00000008 09:18 131262233509Sa, 06 Aug 2011 09:18:55 +0100

Manchmal frage ich mich ob hier jemand noch etwas merkt, oder nur ideologisch festgefahren ist. Gleich nach Kindermördern kommen in der öffentlichen Wahrnehmung Rechtsradikale und Kreuzritter, so wie es die Leser von PI sind. Da bin ich schon mal auf die Kommentare gespannt wen der erste PI Leser zur Verhinderung eines Anschlages wie in Oslo gefoltert wird.

„Vor Inbetriebnahme des Mundwerks und der Tastatur Gehirn einschalten.“

#108 Kommentar von Sodbrenner am 6. August 2011 00000008 13:01 131263569901Sa, 06 Aug 2011 13:01:39 +0100

Es dauert nicht mehr lange, dann können Kinderschänder / -mörder Schmerzensgeld velangen, weil sich das Kind zur Wehr setzte. 🙄 😯

👿

#109 Kommentar von Rationalist64 am 6. August 2011 00000008 13:26 131263719401Sa, 06 Aug 2011 13:26:34 +0100

#107 Euro-Vison

Das Pathos bitte etwas weniger dick auftragen.

Es geht bei der Empörung über das Schmerzensgeld-Urteil nicht darum, das Folterverbot infrage zu stellen. Sondern darum, dass ein uneinsichtiger, nur mit sich selbst Mitleid habender Mörder das Fehlverhalten eines Beamten auszuschlachten versucht, um sich selbst als das „wahre Opfer“ seiner Straftat hinzustellen. Und dies war das Ziel von Gäfgen. Dass er angesichts seiner Schulden von einem erstrittenen Schmerzensgeld nichts zu sehen bekommen würde, wusste er von Anfang an.

Das Gericht hätte hierbei nicht nitspielen sollen.

Oben (#75) habe ich aufgezeigt, dass die Rechtslage durchaus die Möglichkeit offenließ, um Gäfgen – trotz der Folterandohung – die Zahlung von Schmerzensgeld zu verweigern.

@ Euro Vision

Das Thema eignet sich nicht, um triefendes moralisches Überlegenheitsbewusstsein gegenüber den bösen „Rechtspopulisten“ zur Schau zu stellen.

Es fällt auf, dass in Ihrem Comment kein Wort der Abscheu oder des Bedauerns über Gäfgens Tat zu lesen ist. Bei „Rechtspopulisten“ heißt es dann immer, sie würden mit der Tat und dem Täter „sympathisieren“.

#110 Kommentar von Hausener Bub am 6. August 2011 00000008 14:30 131264102302Sa, 06 Aug 2011 14:30:23 +0100

[39]

Rechtsstaat „siegt“, Rechtsempfinden verliert

Täterschutz für einen Kindsmörder

[…]

Das Grundgesetz ist nicht von Gott gesandt, sondern von Menschen formuliert und muss von Menschen begriffen und befolgt werden. Das ist aber nur so lange möglich, so lange die Menschen in Deutschland verstehen, wie das Gesetz praktiziert wird und welche Folgen es hat. Wenn sie das – wie im vorliegenden Fall – nicht mehr verstehen, sondern sogar empörend finden, dann geht das Vertrauen in den Rechtstaat und das Grundgesetz verloren.

All jene, die nun einmal mehr den Rechtsstaat gegen das „gesunde Volksempfinden“ verteidigen glauben zu müssen, sollten sich bewusst sein, dass das Recht wie das Geld ohne Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger nur wertloses Papier ist.

#111 Kommentar von ThePit am 6. August 2011 00000008 15:11 131264350503Sa, 06 Aug 2011 15:11:45 +0100

Ich finde es schon erstaunlich, dass sich hier buchstabengetreu an den Gesetzestext gehalten wird, von wegen Rechtsstaat. Wenn aber ein paar jungendliche Schwachköpfe, die nebenbei auch noch polizeibekannt sind, jemanden halb oder ganz ins Koma prügeln, dann wird gekuschelt, dann werden Boni verteilt, dass es die wahre Pracht ist.
(Ich hätte jetzt gerne einen kotzenden Smiley eingefügt).
Auf Welt-Online wurde mal wieder die Kommentarfunktion zu diesem Thema abgeschaltet.

MfG ThePit

#112 Kommentar von Guitarman am 6. August 2011 00000008 17:19 131265118705Sa, 06 Aug 2011 17:19:47 +0100

Ich finde, dass das Urteil gerecht ist.
Natürlich ist’s unverständlich und ein Schlag ins Gesicht der Opfer von Gewaltverbrechen und der Hinterbliebenen.
Aber wenn man sich mal vor Augen führt, dass ein Polizeibeamter einem dringend Tatverdächtigen Schmerzen androht, ja sogar übertreibt und dem Verdächtigen gegenüber erzählt, dass per Hubschrauber bereits ein Spezialist eingeflogen wird um sich um den „Delinquenten“ zu kümmern, sogar damit geprahlt wird, dass dieser „Spezialist“ keinerlei Spuren hinterlassen wird und man keinem eine Folter nachweisen kann, ist DAS doch eher der Skandal.
Ein Polizeibeamter, der mit Billigung des Polizeipräsidenten und dem Landesinnenministerium ein Geständnis von einem dringend Tatverdächtigen zu erzwingen! Das ist der eigentliche Skandal!!

Und dann drängt sich mir noch die Frage auf, ob der Herr Daschner genauso gehandelt hätte, wenn es nicht der Sohn eines wohlhabenden (und womöglich noch Einflussreichen) Bankiers gewesen wäre, sondern der Sohn/die Tochter einer allein erziehenden Mutter die neben ihrem Beruf der Altenpflegerin noch nebenbei putzen gehen muß, damit sie ihrem Kind ein paar Addidas Schuhe kaufen kann und nicht die billigen Plastikturnschuhe von Deichmann.
Die sind zwar günstig und liegen im Budget der Mutter, werden aber der Anlass sein, dass die Mitschüler den Sohn/die Tochter ausgrenzen und so zum Außenseiter machen (schlimmstenfalls sogar zum Opfer).
Hätte er (Daschner) dann…?
Hätte er nach Aufforderung seines Vorgesetzten, Folter anzudrohen, die Anweisung befolgt oder sich auf die Menschenrechte, die die Polizei so hoch auf ihrer Agenda hat, berufen?

In beiden Fällen wohl kaum! Aber das ist ja nicht geschehen, es war ja ein Bankierssohn, genauso schlimm aber….

#113 Kommentar von Artikel20GG am 6. August 2011 00000008 18:11 131265431606Sa, 06 Aug 2011 18:11:56 +0100

Am meisten widert mich das ständige Gesülze der rotgrünen Linken an, dass der Täter doch ein Recht auf seine Menschenwürde hat. Das hatte der ermordete Junge auch. Ebenso die Eltern des Opfers.

Den Linksasozialen ist der Täter doch tatsächlich wichtiger als das bedauernswerte Opfer. Mit einer Einschränkung allerdings. Dieses ständig wiederholte Statement hätte in dem Moment schon keine Gültigkeit mehr, wenn der Täter ein Rechtsradikaler gewesen wäre. Dann wäre augenblicklich Schluß mit dem Täterschutz. Dann gäbe es Lichterketten und den Ruf nach schärferen Gesetzen – und vergessen wäre die Würde des Täters.

Die Hetzjagd gegen Sarrazin und andere beweist es und die haben noch nicht mal ein Gesetz gebrochen. Sind also noch nicht mal echte Straftäter.

#114 Kommentar von Guitarman am 6. August 2011 00000008 18:21 131265489106Sa, 06 Aug 2011 18:21:31 +0100

An die PI Redaktion:at

Wieso drucken Sie das Geschreibsel eines Verlages (Welt-Online) ab?

Während des Kachelmann Prozesses trat besonders Welt-Online und (natürlich) die Bild-Redaktion als besonders informierte Insider auf, das Euch von PI nicht gefallen hat und heute ergreift ihr für diese Zeitung Partei.

Werte Redaktion, könnt Ihr dazu mal Stellung nehmen?
MfG

#115 Kommentar von Nelson am 6. August 2011 00000008 18:33 131265560206Sa, 06 Aug 2011 18:33:22 +0100

#75 Rationalist64 (05. Aug 2011 22:29)

Der Täter hatte sich bereits selbst belastet und die Entführung gestanden. Es ging bei der Folterandrohung auch nicht um ein Geständnis, sondern um den Aufenthaltsort des Kindes, welches nach Aussagen des Täters noch am Leben war und zu verhungern drohte. Dass man eine solches „Geständnis“ nicht in einem Strafprozess verwenden darf, ist eine ganz andere Frage. Ich möchte Dich mal in der Situation kennenlernen, wenn Dein eigenes Kind in dieser Weise bedroht würde. Deine Worthülsen hätten dem Kind nicht helfen können.