Kurz vor einer Box-Weltmeisterschft will ein Mann in die Kabine einer Boxerin eindringen. Die zwei Sicherheitsleute davor schießt er nieder, drinnen schickt er alle raus außer seiner Stieftochter. Er muß die Pistole erst nachladen, dann schießt er der Boxerin, seiner Stieftochter, gezielt in die rechte Hand, ins linke Knie und in beide Füße. Der an seiner Ehre gekränkte, eifersüchtige Moslem aus Kuwait wollte die Sport-Karriere des Mädchens beenden. In Berlin wurde er nun zu sechs Jahren verurteilt – wegen schwerer Körperverletzung. Man schießt zwei Magazine leer, und das ist nur schwere Körperverletzung! Dünkt ein bißchen wenig? Gab es Moslem-Bonus? In drei Jahren ist der eingebürgerte Deutsche (Foto) wieder raus und kann uns weiter bereichern.

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102 KOMMENTARE

  1. Was soll es denn sonst sein, ausser schwerer Körperverletzung. Tötungsabsicht lag offensichtlich nicht vor.

  2. Wenn dem Mann keine Tötungsabsicht unterstellt werden kann, ist das gängige Links ähhh Rechtsprechung. Leider!!!!!!!!!!!!!!!!!

  3. Bei solchen Urteilen empfindet man nichts als Wut und Hilflosigkeit. Was geht in einem Richter vor, der solche Urteile im Namen des Volkes fällt? Vermutlich nicht viel 🙁

    Das muss man sich mal vorstellen. Da schießt einer wie wild um sich und bekommt nur 6 Jahre Haft? Nach 2/3 der Strafe könnte er bereits wieder rauskommen.

    Diese Kuscheljustiz ist ein Schlag ins Gesicht jedes ehrlichen und aufrichtigen Bürgers. Abschreckende Wirkung? Schutz der Allgemeinheit? Alles Fehlanzeige!

    Deutschland schafft sich eben ab … solche milden Urteile sind eine Schande …

  4. @ #6 Heinrich Seidelbast

    „weiss man ob der Bereicherer einen Waffenschein hatte??“

    DAS ist eine typisch deutsche Frage….

  5. @ #8, Dr. T.

    Auf welche Körperteile der Sicherheitsleute der Täter gezielt hat, ist scheinbar nicht überliefert. Das allerdings ist eine sicher nicht uninteressante Frage.

    Ob das Urteil in Ordung geht, ist vor dem Hintergrund, dass der Täter – nach und nach – auf insgesamt drei Opfer schoß, recht fragwürdig, finde ich.

  6. #7 baden44 (14. Nov 2011 17:46)
    @ #6 Heinrich Seidelbast
    “weiss man ob der Bereicherer einen Waffenschein hatte??”
    DAS ist eine typisch deutsche Frage….
    —————————
    Bin ja auch ein typischer Deutscher!!!!

    zu1)wenn er einen Schein hatte, welcher schwerr zu bekommen ist,–aus welchem Grund bekommt er Ihn?

    zu2) wenn er keinen hatte,und dann nur 6 Jahre ,das ist wirklich arg wenig,—hätte eigentlich Strafverschärfend sein müssen.Vorsatz kommt noch dazu.

  7. Ich verachte diesen Richter! Ich verachte unsere
    Justiz! Ich verachte, ich verachte, ich verachte!

    Ich kann bald nicht mehr! Ich kann das alles
    nicht mehr hören, es reicht!!!

  8. und die entführte Kurdin , die einen DEUTSCHEN liebte , bleibt weiter verschwunden

    FÜNF Geschwister in Haft aber die Eltern , die dieses Schlangennest grossgezogen hat , bleibt weiter frei

    100-Schaften durchsuchen seit Tagen die Wälder
    Was da für Aufwand, logistik dahinter steckt.

    Ich wüsste da ne schnellere Lösung

    Gibt es nicht Wahrheitsgetränke ??

  9. #8 Dr. T (14. Nov 2011 17:50)

    Die Bestrafung bei Gewalttaten, bei denen Menschen zu Schaden kommen, ist allgemein viel zu niedrig, ob die Täter Deutsche oder Moslems sind. Allerdings gibt es ja sehr zahlreiche Gerichtsurteile, in denen Moslems milder bestraft wurden als deutsche Täter. Der sogenannte „Migrantenbonus“ ist leider keine Erfindung, und er hat vielen islamischen Gewalttätern lachende Gesichter beschert und die Opfer fassungslos zurückgelassen.

    Und wenn ich aus der Presse erfahre, daß Betrüger (die ihren Opfern nur das Geld aus der Tasche gezogen, aber niemanden verletzt oder getötet haben) häufig höhere Strafen bekommen als brutale Gewalttäter, dann fehlt mir das Verständnis für die herrschende Gesetzgebung noch viel mehr.

    Was wir daher brauchen, ist eine grundsätzliche Umkehr in der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Es muß wieder verstärkt auf Strafe aus notwendige Form der Sühne gesetzt werden, und erst danach muß dann die Resozialisierung kommen.

    Jedes Opfer hat das moralische Recht, daß der Täter bestraft wird. Wird der Täter nicht bestraft (bzw. nur rein symbolisch, z.B. Bewährung), fehlt es an Gerechtigkeit.

    Wenn wir eine gerechte Gesellschaft wollen, dann müssen wir Gewalttäter hart bestrafen. Sie müssen die Strafe spüren, und sie müssen dazu gezwungen werden, ihre Tat zu bereuen.

  10. Moslem aus Kuwait

    Was macht ein Moslem aus Kuwait in Deutschland?
    Warum ist der hier?

    Wurde er etwa in Kuwait verfolgt und musste hier Asyl beantragen?

    Kuwait ist doch für islamische Verhältnisse ein reiches und halbwegs friedliches Land, oder sollte ich mich da geirrt haben?

    Fragen über Fragen. 🙁

  11. Pro Angeschossenen zwei Jahre – das ist ein echtes Schnäppchen.
    Eine Knarre scheint bei Orientalen zur Grundausstattung zu gehören.

  12. Immerhin ist er extra in den Libanon gefahren, um sich dort für seine widerlichen Absichten eine Klatsche einzuhandeln. Und dennoch hat er es getan!

    Und unsere Richter attestieren ihm „Verbotsirrtum“ – obwohl er in jedem Detail seiner Tat sehr gut wusste, dass es ungesetzlich ist, so zu handeln. Oder warum fährt er in den Libanon, um sich dort die „Absolution“ erteilen zu lassen?

  13. #22 Was haben SOLCHE STEINZEIT Eltern in Deutschland zu suchen ?

    KINDERGELD für 6 Kinder ( eins wahrscheinlich jetzt tot )
    Die Kosten der letzten Woche , die diese Satans-Ideologie anhängenden Eltern verursacht haben , gehen jetzt schon in die Millionen

    Und viele weitere Millionen werden jetzt folgen

    Welches Recht hat diese Verbrecher-Famile noch ??

  14. #23 Mastro Cecco (14. Nov 2011 18:17)

    Und was genau haben Sie dann gegen die Scharia? Abschreckung im Strafmaß, Förderung fremder Kulturen nicht zwingend usw.

    Ernsthafte Frage.

  15. Der an seiner Ehre gekränkte, eifersüchtige Moslem aus Kuwait wollte die Sport-Karriere des Mädchens beenden.

    Wer auf ein wehrloses Mädchen schießt hat keine Ehre. Wenn er Mut hätte, wäre er mit ihr in den Ring gestiegen, aber dann hätte das Mädchen dem feigen Schwein wahrscheinlich die Nase bis hinten durch gehauen. Der ist ein ekelhaftes Stück Dreck, sorry.

  16. Heute auf SWR2: Der Täter fuhr vorher in die Heimat der jungen Frau, um die Erlaubnis der Familie für die Tat einzuholen. Die Familie lehnte empört ab.

    Und genau deswegen hat die Familie auch die Polizei informiert, um das Attentat zu verhindern. Sie hätten zumindest die junge Frau mal anrufen und informieren können, wenn sie ach so empört gewesen wären…

  17. #9 Dr. T (14. Nov 2011 17:50)

    Da er auf Hände und Knie gezielt hat, liegt eindeutig kein Mordversuch vor. Nach §224 und §226 StGB wird gefährliche Körperverletzung (Waffe) in Tateinheit mit vorsätzlicher schwerer (Verlust körperlicher Fähigkeiten) Körperverletzung mit Haft zwischen drei und zehn Jahren bestraft. Mit sechs Jahren liegt dieses Urteil also ziemlich in der Mitte. Es gibt also gar keinen Grund zur Aufregung. Das das Opfer einen Migrationshintergrund hatte, rechtfertigt nicht automatisch die Höchststrafe

    Genau so ist es.
    Ein weiterer sinnloser und überflüßiger Artikel von kewil.

  18. Dr. T (17:50):
    >>Mit sechs Jahren liegt dieses Urteil also ziemlich in der Mitte.<<

    Fraglich ist und bleibt aber nunmal, warum das Urteil in der Mitte liegt, wenn die Person insgesamt 3 Menschen über’n Haufen schießt: Auf zwei Wachleute vor der Kabine seiner Tochter hat er nämlich auch noch geballert und diese verletzt.

  19. Das nenne ich mal Rechtsbeugung vom Allerfeinsten, ich als Sportschütze müßte hypothetisch nur einmal einen Schuß in meinem eigenen, umfriedeten Besitztum im Keller ohne jegliche Fremdgefährdung auf eine Limoflasche abgeben, ich würde nie mehr froh werden. SEK-Einsatz inklusive + voller Härte des Gesetzes und lebenslangem Entzug jeglicher waffenrechtlichen Erlaubnis.
    Ein ach so verfolgter Bereicherer darf nach Lust und Laune mit einer nachweislich illegalen Waffe (was wie immer bei der Klientel und bei den Wassermelonen vollständig unter den Tisch gefallen ist!) gezielt(!) auf Menschen und vor allem eigene Verwandtschaft ballern aus verletzter „Ehre“, weil ihm der Lebenswandel der Tochter nicht paßt.
    Aber mit Mo-Migrantenbonus ohne jegliche Verfolgung, somit ohne Asylanspruch ist in D alles möglich, vorausgesetzt, man kommt aus einem islamischen Land, für Mitteleuropäer gelten hierzulande bekannlich andere Gesetze.
    Probiert mal 2 Flaschen Bier zu trinken und werdet erwischt, da wißt Ihr, für wen die Gesetze in diesem Land bis zur beruflichen Existenzvernichtung gelten.

    MFG Gedöns!

  20. #9 Dr. T
    Beim nächsten Muselprozess, in dem ein Täter sich wegen Mord durch Kopfschuss zu verantworten hat, kann man darauf verweisen, dass keine Tötungsabsicht vorlag, da es ja Fälle gibt, in denen Opfer mit Kopfschuss überlebt haben.

    Kaum zu glauben wie krank unsere Justiz ist. Mehrere Schüsse, schwere Verletzungen und der Täter ist in wenigen Jahren wieder draussen.

  21. #37 Heinrich Seidelbast
    hatte er nun einen Waffenschein ,oder nicht?
    ernsthafte Frage!

    Ganz sicher hatte er einen Waffenschein, ein sauberes, polizeiliches Führungszeugnis und ist Mitglied eines Sportschützenvereins.

    War Ihre Frage wirklich ernst gemeint?

  22. @9 Dr T

    soweit so gut. Von Interesse ist jedoch, welches Strafmass die Staatsanwaltschaft forderte. und inwiefern das Gericht dem entsprochen hat.

    Andererseits, der Sack hält die Füsse still und ist nach drei Jahren wieder draussen – sehr unbefriedigend.

  23. #36 Peter Gedoens (14. Nov 2011 18:46)

    “ Probiert mal 2 Flaschen Bier zu trinken und werdet erwischt, da wißt Ihr, für wen die Gesetze in diesem Land bis zur beruflichen Existenzvernichtung gelten.“

    Hä?

  24. Nein, hatte definitiv nicht! Lieber Heinrich Seidelbast u.A. bitte lernt zu unterscheiden, das ein Waffenschein mit Waffenbesitzkarte für Sportschützen oder Jagdschein für Jäger nichts aber auch gar nichts zu tun hat, den bekommt (außer Politikern und extrem gefährdeten Personen)niemand, weil der würde berechtigen, eine Schußwaffe fertiggeladen frei mit sich tragen zu dürfen!!! Bitte, das ist nicht PC in der Linksgünen Republik!
    Diese Zusammenwürfelung und Halbwissen der Qualitätsmedien und der „unwissenden“ Bevölkerung ist Wasser auf die Mühlen der Wassermelonen, die das rechtschaffende Volk entwaffnen wollen!
    Bitte nicht persönlich nehmen, aber das fällt die letzten Jahre extrem auf!

    MFG Gedöns!

  25. Zeigt der Vorfall wieder mal, dass nicht die legalen Waffen, die wir so fanatisch mit immer kleinlicheren Gesetzen reglementieren, das Problem sind, sondern die illegalen Waffen.

    Übrigens ist ja bekannt, dass die meisten, bei Vergehen verwendeten Schusswaffen Behördenwaffen sind, ex BW, Polizei etc.(nur so am Rand)

  26. wir haben andere Probleme:

    anscheinend werden wir grade vom rechten Terror überrollt !?!!?!?

    in den MSM ist momentan nix anderes zu lesen.

  27. #44 DerHinweiser

    Ja, da können sich die gleichgeschalteten Medien richtig aufblasen, sie treten dabei ja keinem Moslem auf den Fuss.

    Aber ein Moslem, der mit Shcusswaffen um sich schießt, da muss man richtig Milde und Verständnis zeigen. Das ist wahre Kultur.

  28. #41 Lieber Sombrero!

    Das Maß, was bei 2 Flaschen Bier trinken angelegt wird, wenn ein Deutscher damit Auto fährt und erwischt wird, steht in krassem Mißverhältnis, als wenn einer mit Migrantenbonus jemanden niedersticht oder zum Krüppel schlägt.
    Den „Biertrinker“ trifft das härtere Strafmaß, das ist amtlich.

  29. #44 DerHinweiser

    Da haben Sie recht, nun können sich die Journalisten wieder ordentlich auslassen.
    Auf ProSieben in den 18 Uhr Nachrichten lief zuerst ein Bericht über die 3 Rechtsradikalen aus Thüringen, dann Verbot der NPD und schließlich etwas über Breivik (die Sendung läuft ca.7min, Wettervorhersage abgezogen).

  30. #33 Lieber Anonym (14. Nov 2011 18:44)
    „Ein weiterer sinnloser und überflüßiger Artikel von kewil.“

    Was soll denn eure Kritik an Kewil????
    Ihr seid doch selber zu dumm, zu feige, zu faul vernünftige Beiträge zu schreiben, aber andere Fleissige kritisieren! Was für ein Armutszeugnis!!!!!!!!!
    Mach es doch besser als Kewil bevor ihr ihn immer kritisiert!!
    Mann! Mit euch hat Deutschland wirklich fertig!!
    Ich bewundere den Mut und Fleiss von Kewil und andere hier, die wenigstens was tun anstatt nur rummeckern!!
    Kewil! Vielen Dank und mach bitte weiter!
    Salut!

  31. 6 Jahre ist schon eine Menge. In diesem Land gilt Körperverletzung unter Verwandten nämlich als „Familienangelegenheit“. Habe vor nicht allzu langer Zeit ein entsprechendes staatsanwaltliches Schreiben gelesen und Bauklötze gestaunt. Wahrscheinlich läuft die Entwicklung darauf hinaus, dass man auch die Ahndung solcher Dinge irgendwann familienintern regeln kann…

  32. und in der Kriminalitätsstatistik gibt es somit wieder mal eine Straftat mehr für einen DEUTSCHEN.
    Daran erkannt man dann, dass Moslems gar nicht so kriminell sind, wie die bösen Rechten immer behaupten.

  33. r2d2 (18:46):
    >>Ob die Nazi-Terroristen von der NSU aus so einen verständnisvollen Richter finden?<<

    Wozu sollte ein Richter post mortem und/oder gegenüber Phantomen Verständnis zeigen sollen?
    .
    Das „Schöne“ an der vermeintlichen Nazi-Terrortruppe aus Swiggoh ist ja, dass man deren beiden zentralen Figuren nun alles Mögliche unterstellen kann, da gegen Tote nunmal keine Prozesse geführt werden und damit eine juristische Wahrheitsfindung ausbleiben kann.
    .
    Links-grün-faschistischen Agitatoren, Schreiberlingen und Schwadroneuren ist nunmehr ein Tor zu einer Traumwelt von Spinnereien und Munition gegen Alles rechts von der CDU (also angefangen bei der Mitte) ebenso aufgestoßen wie die Sicherstellung von Millionen von Steuergeldern im K®ampf gegen Rächtz u.A. für ihr gewalttätiges und terroristisches Klientel.
    .
    Den beiden Inhaftierten wird dann wohlmöglich indes ein deal angeboten, irgendetwas Passendes zu gestehen und eine wahnsinnige braune Verschwörung anzudeuten, und im Gegenzug eine Bewährungsstrafe zu bekommen.
    .
    Dass div. Islamverbände eine tote Polizistin und einen ermordeten Griechen mal eben unter den Tisch fallen lassen und nunmehr jede noch so harmlose Kritik am Islam verbieten lassen wollen, brauche ich wohl nicht, extra auszuführen.

  34. frenchman (19:41):
    >>Was soll denn eure Kritik an Kewil???? Ihr seid doch selber zu dumm, zu feige, zu faul vernünftige Beiträge zu schreiben, aber andere Fleissige kritisieren! Was für ein Armutszeugnis!!!!!!!!! Mach es doch besser als Kewil bevor ihr ihn immer kritisiert!! Mann! Mit euch hat Deutschland wirklich fertig!! Ich bewundere den Mut und Fleiss von Kewil und andere hier, die wenigstens was tun anstatt nur rummeckern!! Kewil! Vielen Dank und mach bitte weiter!<<

    Unterstreiche und -schreibe ich hiermit!

  35. Hier zeigt sich doch, wie man sein „altes“ Leben in Deutschland weiterführen möchte. Mit Unterdrückung der Frauen/Kinder, als Herr im Haus und alle Vorteile alles aus D. nehmen.

    Dieser „Stiefvater“ sollte so schnell wie möglich als Krimineller raus aus D und alle anderen die hier kriminell werden auch. Wir haben genug andere Killer in D.

    Und was uns diese 6 J. Knast noch kosten werden. Die Tochter vermisst ihn bestimmt nicht. Was sagt die Mutter dazu? Ich hoffe für die Frau auf baldige Genesung.

  36. Die Strafen müssten viel höher sein. Um das Opfer zu befriedigen. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe müsste der Täter lebenslang mit einer verminderten Lebensqualität bestraft werden. Ich denke da zum Beispiel an lebenslanges Fahrverbot. Bei Verstoß zwei Jahre Knast.

    Leider zählt der Sühnegedanke bei den Juristen nicht im Vordergrund, es geht eher darum, wie man den Täter zu einem gesetzestreuen Menschen machen kann. Überspitzt gesagt, wenn wissenschaftlich bewiesen wäre, dass straflos gebliebene Täter nie wieder etwas machen, würde man dann wohl keine Strafen mehr geben. Ich halte es aber für ein Gebot der Würde der Opfer, Täter so zu bestrafen, dass sie auch unter der Strafe zu leiden haben.

  37. Dieses Urteil ist eine Lachnummer! Und für Steuerhinterziehung…bekommt man, je nach Höhe der Summe, wieviel???

    Einfach unglaublich!

    In den USA gäbe es dafür 6 mal Lebenslänglich!

  38. Ich schätze, wir haben jetzt genug irrsinnige Moslems in unserem Land, die aus verschmähter Liebe töten. Irgendwo muss auch ’ne Grenze sein.

  39. Seid froh, dass es jetzt noch ein solches Urteil gegeben hat! In 20 Jahren würde der schießwütige Vater vor einem eingedeutschten Sharia-Gericht unter der Aufsicht eines Iman lediglich ermahnt werden, und zwar nur weil er die ungehorsame Tochter, die Unzucht treiben wollte, zu milde bestraft hat.

  40. Wenn man heute auf jemand schießt um diesen umzubringen oder jemanden umbringt, oder aber Menschen schwer verletzt (z.B. in U-Bahnen)werden die Täter milder bestraft als bei Einbrüchen oder Verkehrsvergehen!

    Es wird endlich Zeit, dass Rechtssprechung auch „Recht“ ist und die Täter nicht noch belohnt werden.

  41. Das mag jetzt ein rassistisches Vorurteil sein, aber ich vermute, dass Menschen aus diesem Kulturkreis eher zu solchen Taten neigen als andere. Der Grund ist mangelnde Selbstbeherrschung und übersteigertes Ehrgefühl. Tickende Zeitbomben, die nur friedlich sind, solange man sie nicht provoziert. Aus meiner Sicht müsste man Moslems gerade provozieren, damit man ihre wahre Gesetzestreue beurteilen kann.

  42. SPIEGEL-Leser (20:41):
    >>Aus meiner Sicht müsste man Moslems gerade provozieren, damit man ihre wahre Gesetzestreue beurteilen kann.<<

    Gesetzestreue? – Im vorliegenden Fall hat ein Vater sein eigenes Kind zum Krüppel geschossen, weil es nicht so spuren wollte, wie der Mohammedaner es für angemessen hielt.
    .
    Was interessiert mich da Gesetzestreue, wenn jemand schon die rudimentären Menschlichkeitsregeln mit Füßen tritt?
    .
    Prinzipiell haben Sie schon Recht — allerdings finde ich den Zeitpunkt dafür mit dem Zusammenhang; sagen wir ungünstig; ausgewählt. Nix für ungut also.
    .
    P.S.: Ich habe sehr niedrigen Blutdruck. Den SPIEGEL (online) lese ich daher manchmal morgens ausschließlich dazu, meinen Blutdruck ~irgendwie~ hoch zu kriegen.

  43. Natürlich gabs da einen Migrantenbonus.
    Wenn ein deutscher Papi seine (legale) Knarre aus dem Schrank geholt hätte wäre er jetzt auf unbestimmte Zeit in der forensischen Psychatrie..und zwar zu Recht.

    Man muss eben nur Wahnsinn zur Religion erklären, dann klappts auch mit dem Richter.

  44. Graue Eminenz

    Ich empfehle Ihnen ein Frühstücksei mit viel Salz und eine Talkshow mit Todenhöfer. Das müsste wirken …

  45. #9 Dr. T (14. Nov 2011 17:50)
    „Da er auf Hände und Knie gezielt hat, liegt eindeutig kein Mordversuch vor. Nach §224 und §226 StGB wird gefährliche Körperverletzung (Waffe) in Tateinheit mit vorsätzlicher schwerer (Verlust körperlicher Fähigkeiten) Körperverletzung mit Haft zwischen drei und zehn Jahren bestraft. Mit sechs Jahren liegt dieses Urteil also ziemlich in der Mitte. Es gibt also gar keinen Grund zur Aufregung. Das das Opfer einen Migrationshintergrund hatte, rechtfertigt nicht automatisch die Höchststrafe.“

    Die Strafandrohung ist soweit korrekt erklärt, ok.
    Wenn sich das ganze allerdings so abgespielt hat, inclusive des „Niederrschießens der zwei Sicherheitsleute“, was ist dann dort mit der zumindest billigen Inkaufnahme des Todes der zwei? Dann kämen wir nämlich eventuell strafrechtlich verdächtig nahe in den Bereich des versuchten (?) Totschlags, und dort kann -in besonders schweren Fällen – das Urteil auch „lebenslänglich“ lauten.
    (Natürlich nur, wenn die bestehenden Gesetze auch konsequent angewandt würden, was in der Regel in diesem Land nur bei rechts motivierten Straftätern passiert, gelle?)

    Man müßte also den Sachverhalt abschließend kennen, um ihn bewerten zu können. Dessen ungeachtet halte ich 6 Jahre bei der enormen kriminellen Energie, die hier zu Tage tritt, auch bei der vorliegenden Sachlage für lächerlich wenig. Insofern ist die Frage nach dem erwähnten Bonus durchaus berechtigt!

    Die Frage nach dem Waffenschein ist übrigens eine sehr gute, denn verbotener Waffenbesitz stellt – gerade bei muslimischen Männern – ein ernstes und vielfach unterschätztes Problem dar! Hier sollte man über die Anhebung der Strafen nachdenken, denn sehr viele der Herren Mohammedaner interessieren gerade in diesem Bereich deutsche Gesetze einen feuchten Dreck – schließlich gehört es zur „Ehre eines muslimischen Mannes“, eine Schußwaffe zu besitzen.
    Sie würden sich wundern, wieviele brave Ehemänner und Familienväter aus diesem
    Kulturkreis eine scharfe Schußwaffe nicht nur besitzen, sondern mit sich herumtragen, von Straftätern aus diesem Kreis ganz zu schweigen.

  46. SPIEGEL-Leser (21:02):
    >>Graue Eminenz: Ich empfehle Ihnen ein Frühstücksei mit viel Salz und eine Talkshow mit Todenhöfer. Das müsste wirken …<<

    Meistens hat meine Frau die besseren Ideen, mich morgens in Wallungen zu bringen. 🙂

  47. #48 frenchman (14. Nov 2011 19:41)

    Schließe mich an, frenchman. Kevil go, Deine Beiträge sind wichtig, richtig und in aller Regel sehr lesenswert!

  48. #16 Heinrich Seidelbast (14. Nov 2011 18:00)
    …“zu2) wenn er keinen hatte,und dann nur 6 Jahre ,das ist wirklich arg wenig,—hätte eigentlich Strafverschärfend sein müssen.Vorsatz kommt noch dazu.“

    In dem Fall des Polizeibeamten in Zivil, der vor kurzem von einem Mitglied der „Hells Angels“ durch die Wohnungstür hindurch erschossen wurde, sich aber zuvor eindeutig als Polizeibeamter zu erkennen gegeben hat, hat man den Aspekt des verbotenen Waffenbesitzes bei der Urteilsfindung gleich ganz außen vor gelassen, der x-fach vorbestrafte und – in meinen Augen zumindest Totschläger – wurde frei gesprochen!
    Noch Fragen zu diesem „Rechtsstaat“?

  49. wahrscheinlich wurde hier auch Notwehr mit einbezogen,
    hätte er nicht geschossen,hätte sie ihn umboxen können
    -Ironie off-

    Wenn heutzutage jeder linke Jurastudent Richter, Rechts- oder Staatsanwalt wird, brauchen wir uns über solche Urteile wirklich nicht zu wundern

  50. Verbotener Waffenbesitz wird in diesem Kültürkreis von deutschen Ermittlungsbehörden und Richtern als „gottgegeben“ toleriert und selbstverständlich unter den Tisch gekehrt.
    Wehe, ein Deutscher schleppt eine Spielzeug-Softair nicht waffengesetzkonform in einem unabgeschlossenem Behältnis herum.
    Es kann übrigens auch Oma Steckwurst treffen, die ein Küchenmesser beim Aldi gekauft hat und erwischt wird, weil sie es nicht richtig verpackt transportiert oder Opi Hein, der mit dem Beil in der Hand zum Nachbarn läuft, um beim Holzmachen zu helfen, da greift auch das deutsche Waffengesetz, nur eben nicht bei kulturell Bereichernden, in dem Fall darf sich kein Deutscher bereichern lassen und kulturelle Mittelpunkte übernehmen, was sonst überall gewollt/erzwungen ist.

  51. #65 Der Hammer

    „Da er auf Hände und Knie gezielt hat, liegt eindeutig kein Mordversuch“

    Ich halte davon garnichts, Jeder der mit einer Großkalibrigen Waffe auf ein Mensch schießt nimmt dessen Tod in Kauf,egal auf welches Körperteil er Schießt.Wer weiß,wahrscheinlich hat er auf den Bauch geziehlt und war zu dämlich zum Zielen.Ne Hauptader getroffen kann es auch ganz schnell vorbei sein.

  52. Die Tat ist unfassbar menschenverachtend. Aber die Tat ist nur der Ausdruck einer Geisteshaltung. Kein Wunder, dass die Selbstmordrate bei muslimischen Mädchen vielfach höher ist als bei anderen. Aber die Mohammedaner stecken das Geld lieber in Moscheen statt in Hilfsangebote für muslimische Töchter.

  53. Interessant, der Bereicherer setzt gezielte Schüsse in Knie und Hand, um seinem Eigentum seiner Stieftochter klarzumachen, dass er über sie fremdbestimmt.

    Er hat kurzgesagt ein Zeichen gesetzt, dass die Scharia hier zu gelten hat und hat das Zeichen mit Gewalt und Selbstjustiz untermauert und unsere? DhimmiJustiz macht daraus eine „schwere Körperverletzung“.

    In anderen Zusammenhängen mit im Grunde denselben Drohgebärden wird von Terror gesprochen.

  54. Aber nicht vergessen: Islam Ole Ole, Deutschlands größte Probleme lauten Mundlos, Zschäpe, …

  55. #25 fraktur (14. Nov 2011 18:21)

    Pro Angeschossenen zwei Jahre – das ist ein echtes Schnäppchen.
    Eine Knarre scheint bei Orientalen zur Grundausstattung zu gehören.

    Wenn man fies ist, könnte man die Waffe als Merkmal für Männchen und das Kopftuch als Merkmal für die Weibchen der Mohammedaner“rasse“ klassifizieren.

    Immerhin, Kopftuchkritik gilt ja schon als „Rassendiskriminierung“, da ist der Schritt zum Verbot des Waffenverbotes nur noch marginal.
    😉

  56. #70 Peter Gedoens (14. Nov 2011 21:23)
    „Verbotener Waffenbesitz wird in diesem Kültürkreis von deutschen Ermittlungsbehörden und Richtern als “gottgegeben” toleriert und selbstverständlich unter den Tisch gekehrt.“

    Nicht ganz – bei Richtern stimme ich – leider – zu, aber Ermittlunsgbehörde ist die Polizei und die sieht das keinesfalls als „gottgegeben“ und tolerierbar an, denn sie ist ziemlich oft die, die mit diese Art „Brauchtum“ am eigenen Leib zu spüren bekommt.
    Was Richter dann daraus machen, liegt nicht im Ermessen der Polizeibeamten, denen zuvor die Projektile um die Ohren flogen.

    Nebenbei: ich spreche aus Erfahrung…

  57. #74 nicht die mama (14. Nov 2011 21:40)

    Ergänzend:

    Der Terror (lat. terror „Schrecken“) ist die systematische und oftmals willkürlich erscheinende Verbreitung von Angst und Schrecken durch ausgeübte oder angedrohte Gewalt, um Menschen gefügig zu machen. Das Ausüben von Terror zur Erreichung politischer, wirtschaftlicher oder religiöser Ziele nennt man Terrorismus.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Terror

    Tja, aber dieser Terror, den Mohammedaner tagtäglich ausüben und der von der Justiz nicht als Terror benannt wird ist eben kein „rechtsradikaler“ Terror und daher nicht erwähnenswert weil die Erwähnung „nicht hilfreich“ beim Schönlügen integrieren des Islam ist.

  58. Die Spanne liegt bei einem halben Jahr und zehn Jahren. Über die Höhe kann man sicher diskutieren, aber warum zur Hölle Kewil zur Disposition gestellt wird, entzieht sich mir. Es fällt doch auf, dass Migranten, besonders aus dem moslimischen Kulturkreis, überproportional gewalttätig werden.

  59. #74 nicht die mama (14. Nov 2011 21:40)

    Er hat kurzgesagt ein Zeichen gesetzt, dass die Scharia hier zu gelten hat und hat das Zeichen mit Gewalt und Selbstjustiz untermauert und unsere? DhimmiJustiz macht daraus eine “schwere Körperverletzung”.

    Ich weiss ja nicht, ob Selbstjustiz mit der Scharia zu vereinen ist.

    Was würde er denn in einem islamischen Land für eine Strafe bekommen?

  60. Im Koran steht „schlagt sie“. Das muss man natürlich nach der jeweiligen Epoche interpretieren. Heute könnte es heißen „schießt auf sie“. Man darf den Koran nicht einfach wörtlich nehmen!

  61. #80 Sombrero (14. Nov 2011 22:00)

    Ich weiss ja nicht, ob Selbstjustiz mit der Scharia zu vereinen ist.

    Was würde er denn in einem islamischen Land für eine Strafe bekommen?

    In einem Scharia-Land hätte er keine Selbstjustiz üben müssen sondern der Staat hätte das Mädel „bestraft“.

  62. Das ist aberwitzig, pervers und krank.

    Dieser Bereicherer wollte die Sportkarriere der Frau für immer beenden … was ihm zweifellos gelungen ist. Wenn ich einem Fotografen vorsätzlich die Augen aussteche, ist das ebenfalls mehr als nur eine schwere Körperverletzung. Er hat drei Personen mit Schüssen vorsätzlich schwer verletzt und die Sportkarriere einer jungen Frau mit voller Absicht lebenslang beendet.

    Dafür 6 läppische Jahre? Das schürt die Wut!!!!!

  63. Er muesste je 6 Jahre fuer die Sicherheitsleute und die Boxerin bekommen, und wie in USA, NACHEINANDER absitzen, also 18 Jahre…
    In Deutschland scheint es ja fuer alles ‚im Dutzend billiger‘ zu sein.

    Es ist schon ein Wunder, dass er es nicht auf Bewaehrung bekommen hat und effektiv mal einen Knast von ihnen sehen wird.

    Ist das Urteil rechstkraeftig? Oder geht der noch in Berufung?

  64. mal ein anderer Gedankengang

    würde ich heute einen Profisportler, nehmen wir mal Manuel Neuer, mit dem Auto zum Krüppel fahren(mit Vorsatz),so das er nie wieder seinen Beruf nachgehen kann, würde ich doch ausser der Strafe noch mein Lebenlang für seinen Berufsausfall zahlen
    Warum kann man in diesem speziellen Fall, diesen Stiefvater und Manager nicht für den entstandenen Verdienstausfall, (bei einer WM-Boxerin bestimmt nicht wenig) haftbar machen?
    Damit wäre er nach seinen 3-4 Jährchen Haft erstmal existenziell sehr geschädigt, und würde vielleicht sogar ab nach Kuwait flüchten.
    Man muss aus einem Unglück nur das beste herausholen, also liebe ,verehrte Frau Boxerin, Zivilklage dranhängen,schon ist Schluss mit Lustig

  65. #60 SPIEGEL-Leser (14. Nov 2011 20:41)

    … ich vermute, dass Menschen aus diesem Kulturkreis eher zu solchen Taten neigen als andere. Der Grund ist mangelnde Selbstbeherrschung und übersteigertes Ehrgefühl.

    Natürlich sind Typen aus diesem „Kultur“kreis für solche Untaten prädisponiert. Aber das ist kein übersteigertes Ehrgefühl, das ist ein völlig pervertiertes Ehrverständnis und nach unseren Maßstäben vollkommen ehrlos. Aber unsere Maßstäbe gelten nicht mehr, seit wir den Bereicherern so unendlich viel Dankbarkeit dafür schulden, dass die Deutschland bunter machen.

  66. #85 Mopp Resi (14. Nov 2011 22:31)

    Tja, dieses Urteil würde in etwa so ausfallen, als wenn man einem Richter vorsätzlich die Zunge entfernen würde, so dass der Richter seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

    Es gibt eben immer Leute in einem Staat, die gleicher sind als ihre Mitmenschen und ihre Opfer.

  67. #83 Israel_Hands (14. Nov 2011 22:22)

    … Wenn ich einem Fotografen vorsätzlich die Augen aussteche, ist das ebenfalls mehr als nur eine schwere Körperverletzung.

    Schlechtes Beispiel, zugegeben. Ich mache fast JEDEN berufsunfähig, wenn ich ihm das Augenlicht nehme. Aber diese Kreatur wollte dem Opfer nicht nur Schmerzen zufügen, es körperlich dauerhaft schädigen – der Kerl wollte erreichen, dass das Opfer nie mehr seinen Sport ausüben kann, womit er dem Opfer – vorsätzlich! – nicht nur die Chance auf Ruhm und Geld, sondern vielleicht sogar den Lebensinhalt genommen hat. Das sollte doch wohl schulderschwerend berücksichtigt werden.

  68. Mich würde mal interessieren was bei gleicher Tat ein Bio-Deutscher bekommen hätte. Dieses Land,…nein die Mehrheit der Bevölkerung ekelt mich einfach nur noch an!

  69. Da ist was faul mit dem Strafrecht in Deutschland.
    Neue Situationen erfordern neue Gesetze. Eine Modernisierung steht dringend an.

    Die unserem Kulturkreis fremde schwere Körperverletzung aus Gründen der Ehre sollte als eigener Straftatbestand erfasst und mit Zuchthaus nicht unter 20 Jahren bestraft werden. Eine zusätzliche Sicherungsverwahrung sollte zwingend vorgeschrieben sein.

    Dann können Gerichte adäquat urteilen.

  70. Ich bewundere den Mut und Fleiss von Kewil und andere hier, die wenigstens was tun anstatt nur rummeckern!!
    Kewil! Vielen Dank und mach bitte weiter!
    Salut!

    Dem schließe ich mich auch unbedingt an!

  71. @ #33 Lieber Anonym (14. Nov 2011 18:44)
    und
    @ #9 Dr. T (14. Nov 2011 17:50)

    Da er auf Hände und Knie gezielt hat, liegt eindeutig kein Mordversuch vor. Nach §224 und §226 StGB wird gefährliche Körperverletzung (Waffe) in Tateinheit mit vorsätzlicher schwerer (Verlust körperlicher Fähigkeiten) Körperverletzung mit Haft zwischen drei und zehn Jahren bestraft. Mit sechs Jahren liegt dieses Urteil also ziemlich in der Mitte. Es gibt also gar keinen Grund zur Aufregung. Das das Opfer einen Migrationshintergrund hatte, rechtfertigt nicht automatisch die Höchststrafe

    Genau so ist es.
    Ein weiterer sinnloser und überflüßiger Artikel von kewil.

    Ganz im Gegenteil. Ein wichtiger Hinweis auf fehlende verbindliche Strafzumessungsvorschriften im deutschen Strafrecht. Richterwillkür herrscht dort nämlich unter dem Deckmantel der sogenannten „Einzellfallgerechtigkeitsspielräume“.

    Sogar „Schmerzensgeldkataloge“ fehlen völlig, konkrete Nachfragen und juristische Fachliteratur zu Strafmaßüblichkeiten und deren Begründungen führen zu Antworten in der Qualität von Soziologengewäsch.

    Im konkreten Fall: Die Mitte zwischen 3 und zehn liegt exakt bei 6,5. Das müßte jeder kassieren, der den Durchnittsfall verübt. Nach unten, wenn´s weniger hart, nach oben, wenn´s härter war. Und was hätte dieser Täter denn noch härteres tun können, um das volle Strafmaß zu kassieren? Jede Wette, dass das in der Urteilsbegründung noch nicht einmal ansatzweise überhaupt erörtert wird. Vielleicht werden die schriftlichen Urteilsgründe ja in einer juristischen Fachzeitschrift veröffentlicht, dann sollte jeder, der sie findet, an Kewil zur Veröffentlichung senden. Vielleicht läßt sich ja auch beim Anwalt der Nebenklägerin nachfragen?

    Zur Änderung dieser unhaltbaren Zustände würde ja vielleicht schon eine Zusatzvorschrift in der StPO (ein Abs.3a in § 267 StPO) genügen. Vorschlag: „Das Urteil muss die Gründe enthalten, aus denen das arithmetische Mittel des gesetzlichen Strafrahmens unter- oder überschritten worden ist. Sofern das Höchstmaß unterschritten oder das Mindestmaß des gesetzlichen Strafrahmens überschritten wird, müssen die Urteilsgründe auch ergeben, warum das Höchstmaß oder das Mindestmaß des Strafrahmens nicht zur Anwendung kommen konnten.“

    Da müßten sich dann manche Richter wenigstens ein bisschen winden…

  72. # 21

    oh ja, jeden nackt mit 2 Stafford Terriern in die Zelle sperren. Der singt schneller UND höher als die Polizei erlaubt….

  73. # 89

    erst letzt Woche hat ein Bio-Deutscher über 4 Jahre bekommen, wegen unerlaubten Waffenbesitz…

  74. DANKE kewil!

    Deutliche Worte zu einem „Einzelfall“ den die Systempresse im Rausch des „braunen Terrors“ noch nicht einmal erwähnt……

    semper PI!

  75. # 65

    dein Argument ist der Lacher des Jahres: wenn der ins Knie schießt und eine Schlagader trifft, ist die schneller verblutet und tot als ein Notarzt kommen kann….

    Also niemals ins Herz oder Kopf schießen, alles andere ist keine Tötungsabsicht.

    So wenn ein Bereicherer nur 1 x mit dem Messer zusticht, liegt auch keine Tötungsabsicht vor, auch wenn er direkt ins Herz sticht und den Herzbeutel zerfetzt…so wie bei dem Prozess der derzeit in Berlin läuft: der Bereicherer hat seiner Ex 1 x in den Bauch gestochen, schwerst verletzt. Ist nur Körperverletzung, keine Tötungsabsicht…

  76. #96

    Also niemals ins Herz oder Kopf schießen, alles andere ist keine Tötungsabsicht.

    deswegen wurde uns damals bei der Wachausbildung auch gesagt, erst auf die Beine schiessen
    Nasenbein,Jochbein,..

  77. #62 Graue Eminenz (14. Nov 2011 20:51)..
    P.S.: Ich habe sehr niedrigen Blutdruck.

    ———————-Da kann ich Sie beruhigen!
    Bei den Medizinern gilt der Spruch:“Mit einem niedrigen Blutdruck wird man alt,aber schlecht.

    (Betonung auf alt)!!!

  78. Schon meine Großmutter pflegte immer zu sagen:“Doppelt genäht hält besser, min Dschong“, wenn mal wieder die Nietenbüx im Zaun hängenblieben war.

    Das gilt aber nicht nur für die Ausbesserung von Kleidungsstücken, nicht nur für die Moral und die größere Wirksamkeit eines Rechtssystemes, wenn die Scharia mit integriert werden kann oder für den großen Fortschritt, der auf einer doppelten Staatsbürgerschaft basiert.

    Was uns allen heute noch dringend fehlt, das ist das DOUBLETHINK. DOUBLETHINK hilft uns zu verstehen, wie uns ein Migrant mit seiner kulturellen Vielfalt alle anreichern kann.

    Nehmen wir z.B. eine Fachkraft aus „Downunder“, einen Aborgine und Spezialist des Didgeridoo-Spiels. Erst mit DOUBLETHINK können wir verstehen und wertschätzen, was der gute Mann uns Kunstbanausen genau mitteilen will, wenn er sein Instrument mal beiseite legt, und uns auf einem deutschen Schifferklavier einen zünftigen Seemannsshanty vorträgt.

    Niemals vergessen, wir sind alle MENSCHEN, oft genug verstoßen leider die deutschen Gesetze auch heute noch gegen die MENSCHENrechtskonventionen, jeder MENSCH hat nämlich das Recht, seine persönlichen und religiösen Bräuche frei zu entfalten, alle MENSCHEN, die aus der Ferne zu uns kommen, SIND GLEICH BERECHTIGT.

    (Habt doch noch ein bißchen Geduld, vielleicht werden wir ja – SPÄTER – auch noch berechtigt.)

  79. Kewil wieder, man erkennt bereits beim Lesen das juristische Halbwissen…

    Nun, man kann sich auch in etwas hineinsteigern. Schüsse in Hand, Knie und Füße sind nicht wirklich geeignet, jemanden zu töten, auch die Sicherheitsbeamten, zufällige Opfer, wollte er wohl nicht töten, sondern nur ausschalten. Hier kann man beim besten Willen kein Tötungsdelikt konstruieren, es sei denn, man heißt Roland Freisler, aber wir leben ja im Rechtsstaat, den PI doch so vehement verteidigt.

    Das einzige was sich vielleicht kritisieren lässt, ist das Strafmaß (obwohl das doppelte der Mindeststrafe herauskam, was für deutsche Verhältnisse, nunja, nicht schlecht ist), das könnte ruhig deutlich höher ausfallen, auch eine Abschiebung sollte man in Betracht ziehen. Aber eine Verurteilung wegen eines Tötungsdeliktes in diesem Fall? Niemals.

  80. Einen Bonus gibt es, da andere Kulturen andere Sitten haben. Dies hat der Richter bedacht beim Urteil.

    Konzentriert Euch lieber auf die „BAF“. Alles andere ist doch nicht so wichtig.

  81. Welche Strafen bei Gewalttaten ausgesprochen werden, ist nicht nachvollziehbar.

    Zeige ich jemanden einen Vogel, zahle ich dafür 2500€

    Wo bitte bleibt da die Verhältnismäßigkeit??

  82. Ich wüsste gerne, was in den kranken Hirnen dieser 68-er Kiffköppe vorgeht, um zu so einem Urteil zu gelangen … oder werden die dazu erpresst?

    Kennt jemand den Namen dieses traurigen Schwänzchens?

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