Hatice AkyünPI berichtete am 14. Dezember über die Strafanzeige eines Mitstreiters gegen die Integrationspreisträgerin Hatice Akyün, die die Deutschen in einer Kolumne im Tagesspiegel als „Promenadenmischung“ beschimpfte. Einige deutsche Promenadenmischungen stellten daraufhin bei der Staatsanwaltschaft Berlin (Moabit) Strafanzeige wegen Beleidigung und Volksverhetzung gegen Frau Akyün, die mit Schreiben vom 22.12. kultursensibel zurückgewiesen wurde.

(Von Verena B., PI-Bonn)

Und zwar mit folgender Begründung:

Sehr geehrte Frau X,

in dem auf Ihre Strafanzeige eingeleiteten Ermittlungsverfahren ist eine Verurteilung nicht wahrscheinlich, so dass das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung einzustellen war.

Gegenstand des Verfahrens war eine Kolumne des Tagesspiegel, in der die Beschuldigte unter anderem ausführt: „Obwohl die Deutschen doch der Urtyp der Promenadenmischung sind, glauben sie immer noch, sie seien aus einem Guss“. Die zitierte Textpassage begründet jedoch keinen hinreichenden Tatverdacht für eine Volksverhetzung:

Eine Volksverhetzung scheitert bereits daran, dass die Deutschen kein „Teil der Bevölkerung“ sondern „Die Bevölkerung“ darstellen, es sich also nicht um eine von der übrigen Bevölkerung unterscheidbare Bevölkerungsgruppe handelt. Im Übrigen fehlt es an der böswilligen Verächtlichmachung dieser „Bevölkerungsgruppe“. Unter diese Tatbestandsvariante fällt die aus verwerflichen Beweggründen erfolgte Darstellung anderer als verachtenswert, minderwertig oder unwürdig (vgl. Fischer, StGB 57. Aufl. 2010, § 130 Rn 11 m.w.N.). Bereits auf dieser – tatbestandlichen – Ebene ist auf Grund ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in eine erste Abwägung mit der grundrechtlich gewährleisteten Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG einzutreten, um – auf einer ersten Stufe – den objektiven Sinngehalt der von der Beschuldigten getätigten Äußerung zu ermitteln. Diese Sinnermittlung muss aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums erfolgen (vgl. BVerfG-K, Beschl. v. 04.02.2010 – 1 BvR 369/04, 1 BvR 370/04, 1 BvR 371/04, Orientierungssatz 2a m.w.N.). Aus dieser objektiven Warte ist vorliegend kein Sinngehalt auszumachen, der Deutsche als verachtenswert darstellt, der als Angriff auf die Menschenwürde der Deutschen zu werten wär. An die Feststellung eines Angriffs auf die in Art. 1 Abs. 1 GG als unantastbar affirmierte Menschenwürde sind nämlich hohe Anforderungen zu stellen. Als Grundprinzip allen Zusammenlebens unter dem Grundgesetz ist diese vollends abwägungsfest – ein Eingriff in die Menschenwürde ist keiner Abwägung oder Rechtfertigung zugänglich. An die Feststellung einer Menschenwürdeverletzung durch ein Verhalten, das – prima facie – dem Gebrauch eines Kommunikationsgrundrechts wie z.B. der Meinungsäußerungsfreiheit unterfällt, sind daher strenge Maßstäbe anzulegen; zumal, wenn aus dieser Feststellung eine strafrechtliche Sanktionierung erwächst (vgl. zuletzt BVerfG-K, Beschl. v. 04.02.2010 – 1 BvR 369/04, 1 BvR 370/04, 1 BvR 371/04, Tz. 29, 30 m.w.N. – st. Rspr.). Angriffe auf die Menschenwürde können dabei in Behandlungen von Menschen bestehen, die deren Subjektqualität grundlegend in Frage stellen, indem sie sie beispielsweise erniedrigen, brandmarken oder in einer Weise verfolgen und ächten, die ihnen schlechterdings ihren Achtungsanspruch als Menschen absprechen. Solche entwürdigende Behandlungen können dabei nicht nur seitens des Staates, sondern auch durch Private erfolgen (vgl. BVerfG-K, a.a.O. Tz. 31). Die Eingriffsqualität – zumal einer Meinungsäußerung – muss somit substantiell sein. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung genügt hierfür nicht, dass infolge einer Meinungsäußerung die Ehre bzw. das (weiter verstandene) allgemeine Persönlichkeitsrecht einer Person oder Personenmehrheit angegriffen wird (vgl. BGH, Urt. v. 03.04.2008 – 3 StR 394/07; BGHSt 36, 83, 90). Erforderlich ist vielmehr, dass der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als unterwertiges Wesen behandelt wird (vgl. BVerfG-K, a.a.O. Tz. 31), mithin ihr „Menschtum“ bestritten, in Frage gestellt oder relativiert wird (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 173, 2. Leitsatz m.w.N.).

Diese Eingriffstiefe erreichen die Äußerungen der Beschuldigten jedoch nicht.

Hinzu kommt, dass Meinungsäußerungen grundsätzlich dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit (vgl. BVerfG, NW 2003, 660, 661; Dreier/Schulze-Fielitz, Grundgesetz-Kommentar, Band 2, 2. Aufl. 2004, Art. 5 I, II Rn 65) unterliegen. Diese wird zwar durch § 130 Abs. 2 StGB als allgemeingesetzliche Schranke i.S.d. Art. 5 Abs. 2 beschränkt. Gemäß der sog. Wechselwirkungslehre des BVerfG, die in der Sache eine Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes darstellt, muss die beschränkende Schrankenregelung wiederum im Lichte der Meinungsfreiheit ausgelegt werden (vgl. BVerfG-K, a.a.O. Tz. 27; BVerfGE 7, 198, 208 f.). Bereits die Tatbestandsmerkmale der einfachgesetzlichen Normen werden solcherart zugunsten der Meinungsfreiheit interpretiert, dass sie einer „Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede“ genügen (BVerfGE 54, 129, 137). In der Sache gebietet dieses Erfordernis, dass in einem zweiten Abwägungsschritt – nach Ermittlung des Sinngehalts einer Aussage, wie sie sich für einen verständigen Dritten darstellt – zumindest bei einer mehrdeutigen Äußerung gemäß der so genannten Günstigkeitshypothese die der Ausübung der Meinungsfreiheit günstigste Lesart ermittelt und der strafrechtlichen Bewertung zu Grunde gelegt wird, wenn nicht überzeugende Gründe dagegen – und also für eine weniger „meinungsgünstige“ Lesart – sprechen (BVerfGE 82, 43, 52).

Bei dem Text handelt es sich erkennbar um eine pointierte Zuspitzung, so dass auch vor diesem Hintergrund kein hinreichender Tatverdacht für eine Volksverhetzung besteht. Eine Beleidigung scheidet aus den zuvor dargelegten Gründen gleichfalls aus.

Hochachtungsvoll
Laub
Staatsanwalt

Beglaubigt
Horn
Justizfachangestellte

Frage an die Staatsanwaltschaft Berlin: Wenn ein Deutscher ohne Migrationshintergrund behaupten würde, dass die Muslime doch der Urtyp der Wüstenkamele sind, die immer noch glauben, sie könnten die Welt erobern, wäre das dann auch eine erkennbare pointierte Zuspitzung ohne hinreichenden Tatverdacht für eine Volksverhetzung?

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101 KOMMENTARE

  1. „Wenn ein Deutscher ohne Migrationshintergrund behaupten würde, dass die Muslime doch der Urtyp der Wüstenkamele sind, die immer noch glauben, sie könnten die Welt erobern, wäre das dann auch eine erkennbare pointierte Zuspitzung ohne hinreichenden Tatverdacht für eine Volksverhetzung?“

    Ein Deutscher kommt dafür wahrscheinlich in „Schutzhaft“ für die nächsten fünf Jahre!

  2. Hatice Akyün stammt laut eigener Darstellung aus einem kleinen anatolischen Dorf – also vermute ich mal, sie hat aus Neid wegen ihrer eigenen Abstaummung aus Generationen von Familieninzuchten auf die Deutschen und ihren Leistungen eingehackt.

  3. Frage an die Staatsanwaltschaft Berlin: Wenn ein Deutscher ohne Migrationshintergrund behaupten würde, dass die Muslime doch der Urtyp der Wüstenkamele sind, die immer noch glauben, sie könnten die Welt erobern, wäre das dann auch eine erkennbare pointierte Zuspitzung ohne hinreichenden Tatverdacht für eine Volksverhetzung?

    Nein, denn das wäre die Wahrheit !

    Hochachtungsvoll
    Sebastian aus Berlin

  4. OFF TOPIC

    Auf RTL2 lauft bis 23:08 Uhr “Insel des Terrors – Das Massaker von Utuja”

    Was ich jetzt schreibe darf nicht als Rechtfertigung der Terrortat verstanden werden, der Terrorist Breyvik muss aus meiner Sicht lebenslang hinter Gitter für seine Terrortat.

    Wo – ohne Hellseher zu sein – kommt in dieser TV-Sendung dass
    > fröhliches Gaza-Blockadebrechen mit Schiffen gespielt wurde.
    > dass in Utuja zum Boykot Israelischer Waren aufgerufen wurde
    > dass ein Teil der Jugendlichen so übel antisemitisch aufgehetzt war, dass – als die ersten Schüsse fielen – sie dachten es sei eine gefakte Inzenierung um ihnen deutlich zu machen wie schlimm der Terror der Israelis für die Gaza und Palästina-Bewohner sei.

    Wo bleiben solche Fakten in den Mainstream-TV-Medien?

  5. Ja toll die dürfen uns nach Strich und Faden beleidigen und auch unseren christlichen Glauben. Wir bedanken uns bei den Regierenden und bei der knieweichen Justiz die kein Rückrat besitzt.

  6. Hier wird wieder unmißverständlich gezeigt, auf welcher Seite die deutsche Justiz steht!Ich glaube, in ihren Moscheen und Teestuben lachen sie sich kaputt über die Blödheit der Deutschen!

  7. #8 lestard1973 (03. Jan 2012 22:53)

    Du hättest halt „anatolisch-asiatisch-griechisch-römisch-byzantinische Promenadenmischung“ oder einfach verkürzt „Bastard“ sagen müssen.

  8. Selsbtverständlich wird in diesem Land das Verfahren gegen eine Türkin eingestellt.

    Strafe – Migrantenbonus = Nettostrafe

    bei Tätern mit brauner Unterhose oder rechts-abbiegern

    Strafe x Rechtenfaktor = Nettostrafe

    Deutschland 2012, oder das was man mal Deutschland nennen konnte.

  9. Von einem Gewährsmann aus meinem Netzwerk: Evangelische Akademie Bad Boll. Tagung über Integration. Ein Richter oder Staatsanwalt berichtet voller Stolz dass man in der Schule eine Einheimische straffrei als „Hure“ beschimpfen kann, da es – wörtlich – allgemeiner Sprachgebrauch sei. Eine Bekannte rennt in der Schule auch gegen Mauern, Lehrer Rektor, alle sind gegen sie weil sie sich wehrt dass ihre pupertierende Tochter als Hure täglich beschimpft wird.

  10. Bei wem darf man sich bedanken, bei der unnötigen Regierung oder bei der Rückratlosen Justiz? Hauptsache die Moslems dürfen uns nach Strich und Faden beleidigen wie es ihnen passt

  11. wie sagt ihr immer so schøn?
    das muss man sich mal auf der zunge zergehen lassen!
    Scheisstuerke kostet 250 flocken
    aber wir muessen uns alles gefallen lassen
    auch wenn ich in N wohn, muss ich sagen, dass genau solche verhæltnisse auch hier immer heftiger werden. nicht nur D schafft sich ab, sondern ganz europa

  12. Nun da hat Mutti oder das MfS aber ein bischen die zitternde Hand unserer Jursiten geführt, damit auch dies wie immer zum Wohle des Islam entschieden wird!

    Ein happy allahu akbar auf die deutschen Kartoffeln!!

    Denn es wird mit der Meinungsfreiheit begründet, na dann, darf ich das auch im umgedrehten Falle?

    Wohl nicht, weil dann greift der Integrationsparagraph!

  13. Eine Volksverhetzung scheitert bereits daran, dass die Deutschen kein “Teil der Bevölkerung” sondern “Die Bevölkerung” darstellen

    Das ist unsauber. Die Deutschen sind das deutsche Volk, nicht die Bevölkerung, das Deutsche Volk im Sinne des Artikel 1 Absatz 2 des GG ist ein Teil der Bevölkerung.

    Deutlich wird das auch im Kunstprojekt am Reichstag „der Bevölkerung“.

    Der Künstler stellt mit seiner Arbeit heraus, dass die Beschlüsse der Bundestagsabgeordneten faktisch die gesamte Bevölkerung ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit betreffen. Auch wenn für die Abgeordneten verfassungsrechtlich nur „Dem Deutschen Volke“ gegenüber eine Verantwortung gegeben ist, weist der Künstler auf diese faktisch vorhandene erweiterte Verantwortung hin, zumal das Grundgesetz in Art. 3 ausdrücklich „alle Menschen“ einbezieht.

    http://www.bundestag.de/kulturundgeschichte/kunst/kuenstler/haacke/derbevoelkerung

  14. Eine Volksverhetzung scheitert bereits daran, dass die Deutschen kein “Teil der Bevölkerung” sondern “Die Bevölkerung” darstellen, es sich also nicht um eine von der übrigen Bevölkerung unterscheidbare Bevölkerungsgruppe handelt.

    Versteh ich das jetzt richtig? Wollen die damit ausdrücken, dass es sich in keinem Fall um Volksverhetzung handelt, wenn dabei gegen das eigentliche eingeborene Volk gehetzt wird? Begründung? Sind wir also gegen auf uns gerichteten Rassismus immun, da es sich dabei gar nicht um Rassismus handelt, sondern um, noaja, irgendwas anderes halt, kommen die selber nicht drauf, egal, jedenfalls keinen Rassismus? Wer denkt sich so ’nen Sch**** eigentlich andauernd aus? Da könnten die ein Kleinkind ans Richterpult setzen und das würde logischer agieren!

    An die Feststellung eines Angriffs auf die in Art. 1 Abs. 1 GG als unantastbar affirmierte Menschenwürde sind nämlich hohe Anforderungen zu stellen.
    Richtig! Sind nur dann erreicht, wenn ein Neo-Nazi so handelt wie Akyun. Ansonsten nicht. Ist dann ja auch was vollkommen anderes. Geht’s noch?

    Stelle sich einer vor, ein Peter Müller hätte die Türken als „Promenadenmischung“ bezeichnet. Der könnte sein Leben hier vergessen.

  15. Einige deutsche Promenadenmischungen stellten daraufhin bei der Staatsanwaltschaft Berlin (Moabit) Strafanzeige wegen Beleidigung und Volksverhetzung gegen Frau Akyün, die mit Schreiben vom 22.12. kultursensibel zurückgewiesen wurde.

    Also Leute ein wenig mehr Humor hätte ich euch ja schon noch zugetraut. Ganz ehrlich, das einzige was bei uns noch reinrassing sind, das sind die Schäferhunde und die Brieftauben und das auch nur deshalb weil die Züchter da die Zwangsehe durchgängig praktizieren.

    Allerdings hätte man sich über den Begriff „Urtyp der Promenadenmischung“ doch mal etwas intensiver Gedanken machen müssen. Immerhin darf man im Islam 4 Frauen haben, man darf Sklavinnen haben und man darf auch mit den Sklavinnen und vieles andere mehr. Das bei uns einiges drunter und drüber läuft, dass ist wirklich nicht von der Hand zu weisen. Doch wenn es um den Urtypen geht einer Promenadenmischung, dann kommt m.E. ohnehin nur ein islamisches Land in Frage und zwar einfach auf Grund der wesentlich vielfältigeren Möglichkeiten.

  16. Im Namen der iNazis (Internationalsozialisten) wird das deutsche Volk enteignet, entrechtet, entwürdigt und Nutztieren vergleichbar zwangsarbeitsverpflichtet…

  17. Sollte da nicht etwas geändert werden ?

    http://de.reuters.com/article/topNews/idDEBEE69G06P20101017

    „Familienministerin Kristina Schröder regte eine Gesetzesänderung an, um gegen rassistische Muslime vorgehen zu können. „Wenn etwa die Volksverhetzung gegen Deutsche per definitionem gar nicht möglich ist, dann finde ich das schon ein Problem“, sagte die CDU-Politikerin dem „Focus“.“

    Eventl. mal eine Anfrage bei Frau Schröder starten ?

  18. Ob es auch nicht-„volksverhetzend“ gewesen wäre, wenn sich die Türkin als Zugehörige ihres Volkes, das in den letzten tausend Jahren wahrscheinlich nicht einmal das Fahrrad erfunden hätte, bezeichnete?

  19. #5 Hotte H. (03. Jan 2012 22:52)

    „Die Begründung des StA für die Einstellung ist juristisch nicht zu beanstanden.“

    Gebe ich Ihnen völlig Recht. Allerdings sind die Möglichkeiten der subjektiven Paragraphenauslegung extrem.
    Nach der Begründung ist es auch nicht möglich, den Paragraph Volksverhetzung „für“ Deutsche in Deutschland zum Ansatz zu bringen.

    Was ja auch hier bestätigt wird:
    #23 trainspotter (03. Jan 2012 23:14)

    “Familienministerin Kristina Schröder regte eine Gesetzesänderung an, um gegen rassistische Muslime vorgehen zu können. “Wenn etwa die Volksverhetzung gegen Deutsche per definitionem gar nicht möglich ist, dann finde ich das schon ein Problem”, sagte die CDU-Politikerin dem “Focus”.”

    Ein Unding!

    Im übrigen sind Staatsanwälte ja weisungsgebunden und legen alles wie gewünscht aus. Unsere Rechtssprechung gibt das auch locker her.

  20. @ #23 trainspotter

    Hast du gelesen was da steht?

    Zwar erklärte Kanzlerin Angela Merkel die Multikulti-Gesellschaft für tot. „Dieser Ansatz ist gescheitert, absolut gescheitert“

    Merkel erklärt das Multikulti-Experiment für beendet. Du wirst sehen. Bei nächster Gelegenheit zieht die den Stöpsel raus ähnlich wie sie es bei den AKWs gemacht hat.

  21. War da nicht was mit einen türkischen Botschafter:

    „Wenn man Deutschen die Adern aufschlitz, fließt braunes blut.“

    „Türkinnen dürfen keine ausländischen Samenspender haben um die türkische Rasse zu erhalten“

    Und wer wer das, ein türkischer Politiker, irgendwann in Deutschland:

    „Wir brauchen einen Rassepass für Türken“.

    Alles zum Googeln oder oben rechts die Suchfunktion benutzen, pi hat berichtet.
    Denn hier hab ich es gelesen. Erstreckte sich aber über 4 Jahre.

    Naja, sie werden immer frecher, da machen die türken Weiber keine Außnahme.

    Promenadenmischung, vielleicht sollte man der Dame erklären das ihre Vorfahren mal aus der Mongolischensteppe kamen.

  22. Der Staatsanwalt hat recht, die Strafanzeige war albern. Im Übrigen sind Promenadenmischungen beliebt und gelten als klug: Nehmen wir nurmal Reggie, den Golden Retriever/Irish Setter, ein bildschöner Hund, heute nacht um elf im ZDF: Ein wissender Blick von Reggie macht ganze Dialogzeilen überflüssig (der Rücken rechts im Bild gehört „Jesse Stone“, Tom Selleck):

    http://www.imdb.com/media/rm3138305280/nm2462427

  23. Hm …

    http://de.reuters.com/article/topNews/idDEBEE69G06P20101017 ist ja eine wahre Fundgrube …

    Nach Angaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) fehlen der deutschen Wirtschaft rund 400.000 Ingenieure, Meister und gut ausgebildete Fachkräfte. „So geht uns rund ein Prozent Wirtschaftswachstum verloren“, sagte DIHK-Präsident Hans Heinrich Driftmann der „Welt am Sonntag“. Der türkische Präsident Abdullah Gül rügte in der „Süddeutschen Zeitung“ die mangelnde Integration einiger Landsleute in Deutschland. Er forderte sie auf, fließend und akzentfrei deutsch zu lernen.

    Mam fragt sich wirklich ob es zwei Nachrichten sind – und dann in zwei Absätze gehören – oder nur einer. Abdullah Gül kann doch nicht ernsthaft annehmen, dass man nur Deutsch können müsse um hier als Fachkraft, Meister oder Ingenieur arbeiten zu können. Oder nimmt der das tatsächlich an?

  24. Gegen diese Entscheidung könnte noch mal Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt werden. Bringt zwar nichts. Denke mal das dort das gleiche politische Parteibuch bzw. Gebahren vorherrscht. Aber evtl. würde ein solcher Schritt zur Folge haben, dass dieser Umstand seine Erwähnung in den „Kartoffelmedien“ findet. Und die ein oder andere Kartoffel mal zum Nachdenken anregt…….

  25. DAS hier ist wirklich der absolute Oberhammer:

    Eine Volksverhetzung scheitert bereits daran, dass die Deutschen kein “Teil der Bevölkerung” sondern “Die Bevölkerung” darstellen, es sich also nicht um eine von der übrigen Bevölkerung unterscheidbare Bevölkerungsgruppe handelt.

    Ich hatte das so schon einmal irgendwo im Web gelesen, habe es aber für einen typischen Internet-Hoax gehalten.

    Aber hier steht es schwarz auf weiß! Wahnsinn! Volksverhetzung gegen die Deutschen wird also niemals als Volksverhetzung bestraft, weil wir „keine Teil der Bevölkerung“ sind.

    Im Land von Freislers Enkeln in Roben ist alles möglich. Wie ich diesen verfaulten Abschaum-Bananenstaat hasse!

  26. #22 pilgrim (03. Jan 2012 23:12)

    Im Namen der iNazis (Internationalsozialisten) wird das deutsche Volk enteignet, entrechtet, entwürdigt und Nutztieren vergleichbar zwangsarbeitsverpflichtet…

    Sehr gut erkannt. Wenn es das deutsche Volk also in der politischen Praxis nicht mehr gibt und die herrschenden Sklavenhalter deshalb mit uns als Tiere machen können was sie wollen, dann müssen wir uns in diesem rechtlosen Raum eben neu formieren, uns eine postmoderne Religion geben und mit den anderen Völkern um die Macht in Mitteleuropa streiten.

  27. Nunja, war ja zu erwarten, dass das Verfahren eingestellt wird.
    Wenn ich die Tussi hingegen als türkische Straßenhündin bezeichnen würde, wäre das was ganz anderes, gell…
    Mannohmann, das sollen wir uns mal in dieser dämlichen Türkei erlauben! Wird endlich Zeit, dass wir diese Belagerer loswerden, die sich hier eingenistet haben und uns hier schamlos diffamieren.

  28. #31 elc (03. Jan 2012 23:35)

    Aber hier steht es schwarz auf weiß! Wahnsinn! Volksverhetzung gegen die Deutschen wird also niemals als Volksverhetzung bestraft, weil wir “keine Teil der Bevölkerung” sind.

    Doch, die Lösung ist ganz einfach.

    Wir müssen einfach soviele Türken und Araber reinholen, bis sie die Mehrheit in Deutschland haben. Dann fallen wir Biodeutschen durch anderes Aussehen auf und sind somit „Teil der Bevölkerung“.

    Sehr vorausschauendes Gesetz, das.

    (eigenlich wollte ich hier einen smiley hinsetzen – aber mir wurde gerade klar, daß in dem Fall natürlich die Gesetze von der neuen Bevölkerungsmehrheit geändert würden.
    Kein smiley – leider).

  29. #36 lerad (03. Jan 2012 23:49)

    Darf man jetzt deutsche Richter als Promenadenmischung bezeichnen?

    Nicht, solange sie anhand ihrer Robe als besonderer „Teil der Bevölkerung“ erkennbar sind. 😉

    Mal ernsthaft, bei diesen Gesetzen scheinen die Gesetzgeber sich schlicht nicht vorgestellt haben zu können, daß nach den Nazi-Greuel an Minderheiten jemals eine so verrückte Situation entstehen könnte, daß die „Autochthonen Majorität“ mal Schutz vor manchen Minoritäten brauchen könnte…

  30. #20 brazenpriss (03. Jan 2012 23:09)

    Eine Volksverhetzung scheitert bereits daran, dass die Deutschen kein “Teil der Bevölkerung” sondern “Die Bevölkerung” darstellen

    Ich wollte dazu etwas schreiben, aber nicht mehr nötig, das haben Sie ja schon erledigt 🙂

    Bleibt noch meine Anmerkung:
    Wenn wir nun alle hierzulande Köter sind, d.h. unterschiedslos ob Strassen-Bastard aus dem Morgenland, ob kläffender Misch-PInscher aus dem Abendland – wozu bitteschön braucht es dann noch einen Integrationspreis und vor allem eine solche Trägerin desselben?

    In dem Sinne ein dreifaches, sich doch ein wenig ans Bein gepisst fühlendes „Wauwau“!

  31. # quarksilber

    Dann kann ich doch auch mein Bein gegen Dönerläden heben und gegen Kopfwindelträger und sagen, sorry bin ne Promenadenmischung und hab zuviel gesoffen!?

    Und wenns mal kracht ich wollte nur spielen?

  32. „Eine Volksverhetzung scheitert bereits daran, dass die Deutschen kein “Teil der Bevölkerung” sondern “Die Bevölkerung” darstellen, es sich also nicht um eine von der übrigen Bevölkerung unterscheidbare Bevölkerungsgruppe handelt.“

    Aha, also wenn man die gesamte Bevölkerung verhetzt, dann ist man aus dem Schneider;-) Je mehr Menschen ich die Menschenwürde abspreche, desto besser, gelle?! Hahaha;-) Ich habe selten so gelacht.

    Ferner verkennt der Autor, dass die Deutschen, Bürger mit Deutscher Staatsangehörigkeit, mittlerweile nur einen Teil der Bevölkerung Deutschlands darstellen. Wir haben hier ziemlich viele Migranten.

    Das ist wirklich lächerlich!

    LG

    Bhigr

  33. #15 crohde01

    Wahrscheinlich will Polenz,sich selbst mit dem Gesabbere als nächsten Präsidenten empfehlen.

  34. Deutsche sind ausschließlich die deutschen Staatsbürger (GG 116), und somit nicht identisch mit der allgemeinen Bevölkerung. Das Gericht widerspricht damit dem GG, und erklärt tatsächlich alle in Deutschland lebenden Menschen, zu Deutschen.

    Kann gegen die Ablehnung nicht Widerspruch eingelegt werden?

  35. Bei dem Text handelt es sich erkennbar um eine pointierte Zuspitzung, so dass auch vor diesem Hintergrund kein hinreichender Tatverdacht für eine Volksverhetzung besteht. Eine Beleidigung scheidet aus den zuvor dargelegten Gründen gleichfalls aus.
    Hochachtungsvoll
    Laub
    Staatsanwalt

    Das Gute daran:
    man kann ab jetzt ohne weiteres pointiert zuspitzen.

    Das wäre bezüglich der Integrationspreisträgerin z.B. zulässig:
    eine Promenadenmischung aus Kamel und Esel.

    Wenn jemand etwas dagegen sagt, auf Staatsanwalt Laub verweisen.

  36. Eine Volksverhetzung scheitert bereits daran, dass die Deutschen kein “Teil der Bevölkerung” sondern “Die Bevölkerung” darstellen, es sich also nicht um eine von der übrigen Bevölkerung unterscheidbare Bevölkerungsgruppe handelt.

    Und darum darf ich die ungestraft beleidigen? Muhaa! Mhmm .. darf man die Richter jetzt auch ungestraft beleidigen? Wahrscheinlich nicht, weil sie „keinen Teil der deutschen Bevölkerung“ darstellen. Letzteres glaube ich allerdings gerne.

  37. Das Geseier des Staatsanwalts ist urkomisch. Da hat er so viele tolle Sätze aus dem Gesetz und den Kommentaren abgeschrieben. Er vergisst aber die Subsumtion vorzunehmen. Der Begriff „Promenadenmischung“ wird auch in keiner Weise beleuchtet. Dabei besagt der Staatsanwalt selber, dass er „den objektiven Sinngehalt der von der Beschuldigten getätigten Äußerung“ zu ermitteln habe. Das tut er aber nicht.

    Das dürfte in jeder juristischen Prüfung oder Klausur mit einer glatten 6 bewertet werden. Anstatt sich Mühe zu geben, hat er wahrscheinlich die üblichen Textbausteine aneinandergereiht.

    Schauen wir mal her: Promenadenmischung. Was heißt das überhaupt?

    „Promenadenmischung ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für Hunde, die sich über viele Jahre hinweg auf der „Straße“ unkontrolliert vermehrt haben und kaum noch einen Rückschluss auf die ursprünglichen Hunderassen zulassen, im Gegensatz zum Mischlingshund. Die Promenadenmischung ist keine Hunderasse.

    Der Begriff bildete sich in Anlehnung an die Spaziergänge (franz.:promenade) der Dienstmädchen im 18. und 19. Jahrhundert mit den Hunden ihrer Herrschaft, die der Natur der mitgeführten Tiere ihren Lauf ließen, so dass diese unkontrolliert kopulieren konnten. In Familien werden sie oft gehalten wegen ihrem ungewöhnlichen Aussehen und ihrer Drolligkeit.“

    Damit werden die Deutschen nicht nur mit Hunden gleichgesetzt sondern mit rassisch minderwertigen Hunden. Es handelt sich also um eine rassistische Diffamierung von Deutschen. Den Deutschen wird durch die Gleichsetzung mit Hunden auch die Menschlichkeit abgesprochen. Auch die Unterstellung der sexuellen Zügellosigkeit schwebt hier mit, was besonders aus türkischem oder orientalischem Munde als Ehrabschneidung gemeint ist. Ferner gilt der Hund als dreckiges und besonders widerliches Tier im Islam.

    Was war noch das entscheidende Kriterium? „Erforderlich ist vielmehr, dass der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als unterwertiges Wesen behandelt wird “

    Tja, eine minderwertige Hunderasse ist gegenüber einem vollwertigen Menschen wohl doch ein minderwertiges Wesen, meinen sie nicht Herr Staatsanwalt?

    Man kann natürlich immer noch darüber streiten, ob man bei der Güterabwägung Meinungsfreiheit / Persönlichkeitsrecht gegen Beleidigung diese Äußerung weiterhin von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Aber die Begründung der Staatsanwaltschaft ist unschlüssig und unvertretbar.

    Setzen 6

    Anders kann ich es nicht sagen.

  38. Vielleicht sind die Deutschen als Volk seit dem Ende des 2. WK in Wahrheit immer noch nicht völkerrechtlich anerkennt, man tut aber so als ob, und zwar im Hinblick des Aufgehend der BRD in einen europäischen Bundesstaat.

    Bzgl. der angeblichen Souveränität Deutschlands vor 1990 wurde den Deutschen bekanntlich auch nur jahrzehntelang ein Possenspiel vorgeführt.

  39. Man beachte am Schluss von dem schreiben der Staatsanwaltschaft auch den Begriff „Hochachtungsvoll“,was auf deutsch soviel bedeutet,wie „lecken sie uns…“ und in diesem Zusammenhang eine absolute Unverschämtheit ist.

    Gerade auch nachdem man den Antragstellern erklärt hat,dass es vollkommen in Ordnung und nicht herabwertend ist,wenn sie rassistisch wegen ihrer Nationalität als Strassenköter bezeichnet werden,die sich unkontrolliert vermehren.

  40. Das ist nur Neid.An meinem Haus hält immer der
    Behindertentransport.1 mal blonde und 7 mal
    schwarze Haare. Unsere Promenadenmischerei,
    hat uns also vor der I_nzucht bewahrt.
    Die I_nzucht, auf die diese Türkin sooo stolz ist.Warum färben sich Türkinnen die Haare blond ? Alles nur Abziehbilder !

  41. „Eine Volksverhetzung scheitert bereits daran, dass die Deutschen kein “Teil der Bevölkerung” sondern “Die Bevölkerung” darstellen“

    —————————-

    Ach was?
    Ich dachte Deutschland wäre unabwendbar ein Multikulti Einwanderungsland!?
    Damit sind die Deutschen nicht allein in Ihrem Land und stellen daher ergo „einen Teil der Bevölkerung“ dar!
    Offenbar müssen Deutsche erst eine Minderheit sein, bis der Strafbestand der Volksverhetzung greift…..aber dann kann man sowas nicht mehr zur Anzeige bringen, weil die Sharia die Demütung der Kuffar dann ganz offiziel billigt….wahrscheinlich sogar fordert!

    Dieses Land verfault langsam von innen, denn es sind Leute von uns, die solche ungeheuerlichen Äußerungen relativieren und alimentieren!

  42. #52 widerstand

    Da haben sie vollkommen Recht. Die Formulierung „Hochachtungsvoll“ ist im Rechtsverkehr eine ironische Formulierung, die als Beleidigung gemeint ist.

  43. Der Versuch war es wert. Zeigt ja nur mal wieder, wie leicht es ist, dass man die Deutschen im eigenen Land demütigt. Es findet sich immer ein anderer Deutscher in einem hohen Amt, der diese Demütigung mit Siegel und Urkunde bestätigt! So DOOF sind wir! Naja, wir nicht. Aber wenn ich schreibe, wer alles doof ist, kriege ich ne Anzeige. Und die Chancen sind gut, dass sie Erfolg hat, denn ich bin Deutscher.

  44. #33 elc (03. Jan 2012 23:35)
    DAS hier ist wirklich der absolute Oberhammer:

    Eine Volksverhetzung scheitert bereits daran, dass die Deutschen kein “Teil der Bevölkerung” sondern “Die Bevölkerung” darstellen, es sich also nicht um eine von der übrigen Bevölkerung unterscheidbare Bevölkerungsgruppe handelt.

    Nein, nicht der Oberhammer, sondern der Grund warum die Deutschen diese „Spiel“ immer nur verlieren können.

  45. Die Anzeige war lächerlich und die Einstellung des Verfahrens absolut nachvollziehbar.

    Angesichts ernsthafterer Probleme ist es unnötig sich dermaßen über eine Aussage, die meines Erachtens in keinster Weise diskriminierend sein sollte, zu echauffieren.

  46. #5 Hotte H.

    Die Begründung des StA für die Einstellung ist juristisch nicht zu beanstanden.

    Das sehe ich etwas anders: Der Para. 130 führt in Abs 1 aus…

    Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet…

    Zum Begriff Bevölkerung steht in der Wiki:

    Der Begriff Bevölkerung wird als Bezeichnung für die menschliche Population innerhalb geografischer Grenzen verwendet und unterscheidet sich von abstammungsbezogenen Gruppierungen wie Stamm, Volk und Ethnie.

    sowie im Unterabschnitt „Bevölkerung Deutschland nach öffentlichem Recht“ steht

    Nach dem öffentlichen Recht der Bundesrepublik Deutschland gilt eine Person als Einwohner Deutschlands, die in einer Gemeinde oder territorialen Einheit ihren ständigen Wohnsitz hat oder dort wohnberechtigt ist; dies schließt die gemeldeten Ausländer ein.

    Demnach ist das deutsche Volk eine nationale Gruppe oder – ja nach Auslegung – ein Teil der Bevölkerung und würde somit in beiden Fällen dem Schutz des Para. 130 unterliegen. Da wir in unserem Land eine Judikative haben, die je nach Herkunft be- und verurteilt, kann man guten Gewissens von einer Gesinnungsjustiz sprechen. Wer noch zweifelt, kann ja mal nach Frank Fahsel oder StA Reusch googeln…

  47. … Frage an die Staatsanwaltschaft Berlin: Wenn ein Deutscher ohne Migrationshintergrund behaupten würde, dass die Muslime doch der Urtyp der Wüstenkamele sind, die immer noch glauben, sie könnten die Welt erobern, wäre das dann auch eine erkennbare pointierte Zuspitzung ohne hinreichenden Tatverdacht für eine Volksverhetzung?

    Dieser Vergleich greift leider nicht, da es sich bei Moslems ja (noch) nicht um DIE Bevölkerung handelt, sondern einen Teil davon. Teile sind beleidugungsfähig, das Ganze nicht. Außer man lebt in der Türkei wo sowas per Gesetz umgedreht ist.

  48. #58 wieauchimmer

    Die Anzeige war lächerlich und die Einstellung des Verfahrens absolut nachvollziehbar.

    Noch so ein sinnfreier Kommentar 🙁
    Ich helfe Ihnen mal auf die Sprünge, da Sie offensichtlich kein Schnellmerker sind: Bringen Sie einen vergleichbaren Spruch einfach mal als in Antalya lebender prominenter Deutscher in der Hürriyet und berichten Sie anschließend über Ihre Erfahrungen.

  49. #44 Bhigr

    Ferner verkennt der Autor, dass die Deutschen, Bürger mit Deutscher Staatsangehörigkeit, mittlerweile nur einen Teil der Bevölkerung Deutschlands darstellen. Wir haben hier ziemlich viele Migranten.

    Siehe hierzu auch die Wiki-Auszüge in meiner #60!

  50. #21 real_silver (03. Jan 2012 23:10)

    Eine Volksverhetzung scheitert bereits daran, dass die Deutschen kein “Teil der Bevölkerung” sondern “Die Bevölkerung” darstellen, es sich also nicht um eine von der übrigen Bevölkerung unterscheidbare Bevölkerungsgruppe handelt.

    Versteh ich das jetzt richtig? Wollen die damit ausdrücken, dass es sich in keinem Fall um Volksverhetzung handelt, wenn dabei gegen das eigentliche eingeborene Volk gehetzt wird? Begründung?

    Dazu muß man sich einfach nur mal die Entstehungsgeschichte der Vorschrift ansehen.

    Es ging um den Schutz von Bevölkerungsteilen (man kann auch von Minoritäten sprechen), die durch die normierten Tatbestände verächtlich und der Hatz ausgesetzt werden könnten. Das ist bei der „Mehrheits“-Bevölkerung nicht der Fall.

    Abgesehen davon sehe ich Promenadenmischung nicht als Beleidigung an – wir hatten zum Beispiel immer Promenadenmischungen und waren damit sehr zufrieden.

    Mich erinnert die Rede von Renè Stadtkewitz an die Ruck-Rede von Roman Herzog.

    Alle hier haben die Stadtkewitz-Rede bejubelt und jeder sich seinen Teil herausgesucht und den Rest unter den Teppich gekehrt.

    Aber Stadtkewitz hatte Recht, wenn er sagte, viele Kleckser hier hätten keinen Humor und würden sich, gleich ob Verkäuferin, Monteur oder was auch immer, ohne einschlägige Qualifikation als (Verfassungs-)Richter aufspielen. Hier haben wir eines von vielen Paradebeispielen dafür, wie Recht Stadtkewitz mit seinen Ausführungen hatte.

    Bei solchen Themen geht es den betreffenden Klecksern nur um Kopf ab, nicht um Recht.

    Die Entscheidung ist richtig, auch ohne die unterstellten Verdrehungen bei der Auslegung.

    Wenn Kristina Schröder jetzt eine Änderung der Vorschrift anregt, hat sie lediglich eine Tendenz begriffen, die so vorher niemals denkbar war, die aber vor Jahren schon Frank Schirrmacher aufgefallen ist:

    Aber sie haben begonnen, einen Feind zu identifizieren. Sie vollziehen immer häufiger einen Schritt, der die angestaubte, arbiträre, nach Zufallsopfern suchende Aggressivität an einen Gegner heftet. Das sind „die Deutschen“. Es steht so nicht in den Lehrbüchern. Uns war historisch unbekannt, daß eine Mehrheit zum rassistischen Haßobjekt einer Minderheit werden kann. Aber es gibt starke Signale dafür.

    Das ist der Haken an der Sache!

  51. http://www.dradio.de/nachrichten/201201040400/3

    Mittwoch, 04. Januar 2012 04:00 Uhr

    Verfassungsschutz will anti-islamische Webseiten genauer beobachten

    Die Verfassungsschutzbehörden der Länder arbeiten an einer systematischen Beoachtung der islamfeindlichen Szene in Deutschland. Der Leiter des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutzes, Murck, sagte der „Berliner Zeitung“, es gebe Anhaltspunkte dafür, dass beispielsweise die Betreiber antimuslimischer Internet-Seiten ein gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat hätten. So fänden sich auf einschlägigen Websites häufig Angriffe auf die vom Grundgesetz geschützten Menschenrechte. Auch gebe es mit Bedrohungen Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Relevanz, meinte Murck.
    ———————————————-
    Aha jetzt also Phase 3 von 5 ….Phase 4 wäre das Verbor und Phase 5 dann Gulagselection oder wie darf man sich das so vorstellen ?

    oder sollt man sagen… alles Mur(ck)x ?? Von wegen des eigenen gestörten Verhältnisses zur Realität und das schon 2002 ?
    weil:
    http://www.welt.de/print-welt/article401663/Sicherheitsexperten_bezweifeln_Aussagen_von_Manfred_Murck.html

  52. „Teile der Bevölkerung“ ist schlichtweg der Text des Gesetzes. Kann man schnell und einfach in § 130 StGB nachlesen.

    Im übrigen hat die Kulturbereicherin recht, die Deutschen sind Promenadenmischungen. Seit den Zeiten der Völkerwanderung ist praktisch jeder, der meinte, was erobern zu müssen, hier durchgezogen und hat seine Gene hier gelassen. Kriege und militärische Machtlosigkeit bestimmen große Teile der deutschen Geschichte. Als andere ihr „goldenes Zeitalter“ hatten und reich und fett wurden, tobte hier der 30jährige Krieg. Das ist der tiefere Grund, warum die Deutschen nach 1871 ihr Militär so innig geliebt haben – und eisern Frieden gehalten haben.

  53. Verfassungsbeschwerde einlegen!!

    Hallo ich rate allen, die solch ein Schreiben von der SA (Staatsanwaltschaft) bekommen haben, beim BVG eine Verfassungsbeschwerde einzulegen.

    Meiner Meinung nach verstösst § 130 (Volksverhetzung) gegen Artikel 3 ,Satz 3 des Grundgesetzes.(Gleichheitsgrundsatz)

    Niemand darf wegen seine ethnischen Herkunft (Deutscher) rechtlich schlechter gestellt werden als andere Personen, das ist bei der derzeitigen Auslegung des § 130 jedoch der Fall, da Deutsche weniger Rechte haben gegen Volksverhetzungen juristisch vorzugehen als andere Bürger. Das Schreiben der SA beweist diese fehlerhafte Rechtslage ja eindeutig.

    Eine Verfassungsbeschwerde kann aber nur der einlegen, der von solch einer Entscheidung betroffen ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsbeschwerde

    Bitte auch die Fristen beachten!!

    Sollte sich jemand finden, der diesen Rechtsweg gehen will, bin ich mir sicher, dass derjenige mit einer breiten finanziellen Unterstützung der PI-Leser rechnen könnte.

    Schlagt sie mit ihren eigenen Mitteln….

  54. #38 Krummbeer (03. Jan 2012 23:56)

    Journalistin wird sie, weil in der Lokalredaktion Duisburg der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) jemand gebraucht wird, der für Gerichtsreportagen türkische Kriminelle interviewt.

    Ohne Kommentar.

  55. #67 Milan (04. Jan 2012 05:58)

    Verfassungsbeschwerde einlegen!!

    Sollte sich jemand finden, der diesen Rechtsweg gehen will, bin ich mir sicher, dass derjenige mit einer breiten finanziellen Unterstützung der PI-Leser rechnen könnte.

    Wieder so ein Möbelpacker, der zum Verfassungsrichter mutieren will, bar jeder Qualifikation.

    Und klar, immer schön andere vorschicken um sich lächerlich zu machen und dafür auch noch zu bluten und/oder bluten zu lassen.

    Art. 3 GG, du Rechtsbombe, ist hier überhaupt nicht einschlägig. Er sagt nicht mehr und nicht weniger, als das alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und gleiche Sachverhalte gleich zu behandeln sind.

    Wenn aber, wie die Intention des § 130 StGB, eine Minderheit vor der Mehrheit zu schützen ist, dann sind das verschiedene Sachverhalte, die mithin auch unterschiedlich zu handhaben sind!

  56. selbst in diesem blog gibt es leute die diese aussagen verteidigen. und da wundert sich noch irgend jemand das es hier null widerstand gibt. ich lass mich nicht als bastard beleidigen. anscheinend haben zuviele menschen in diesem land ihren stolz verloren. kurz und knapp: ICH BIN ES SOWAS VON LEID!!!!

  57. Wen wunderts denn, dass das Verfahren eingestellt wurde. War doch abzusehen, in einem Land, in dem Einwanderer egal welcher Nationalität mehr Rechte und Freiheiten haben, als ein hier geborener Mensch. Mich wundert in diesem Staat nichts mehr, denn mittlerweile glaube ich, dass die da oben ungebildetete, dumme Menschen wollen, die sie schön bei Zuckerbrot und Peitsche halten können, die dumm genug sind, alles zu glauben, was man ihnen vorsetzt. Was ist das doch für ein Rechtsstaat oder sollte ich lieber Linksstaat sagen. Wenn einer von uns hier in Deutschland oder gar im Ausland solche Sprüche öffentlich loslassen würde wie Frau A. dann wären wir wohl längst hinter Schloß und Riegel mit der Brandmarkung „Nazi“. Was ist das für ein Staat, in dem das eigene Volk jeden Tag aufs Neue verarscht und verraten wird. Denen gehört doch mal der A…..versohlt da oben. Völlig realitätsfremd, den Schwanz einziehen bei allem was sich fremdenfeindlich anhören könnte, den anderen in den A….kriechen bis es nicht mehr weitergeht, weil wir ja schuld sind an den Kriegsverbrechen des 3.Reichs. Halleluja, Deutschland schafft sich ab!!

  58. Hat der Fachausdruck „Promenadenmischung“
    nicht etwas mit Hunden zu tun?

    Nun, laut Koran sind Ungläübige wie Hunde!

    Sure 7, Vers 175: Und verlies ihnen die Geschichte dessen, dem Wir Unsere Zeichen gaben, doch ließ er sie beiseite, und so folgte ihm der Satan, und er ward einer der Verführten.

    Sure 7, Vers 176: Wenn wir gewollt hätten, hätten wir ihn durch unsere Zeichen emporgehoben. Aber er war der Erde zugewandt und folgte seinen persönlichen Neigungen. Er ist einem Hund zu vergleichen. Der hängt die Zunge heraus, du magst auf ihn losgehen oder ihn in Ruhe lassen. So ist es bei den Leuten, die unsere Zeichen für Lüge erklären. Aber berichte nun, was es zu berichten gibt! Vielleicht werden sie nachdenken.
    (Übersetzung von R. Paret)

  59. … schließlich ist eine Kartoffel im rechtlichen Sinne auch nur eine Sache. Andererseits könnte auch nur ein Mensch eine Kartoffel beleidigen, denn ein Dö _ er kann nicht sprechen.

  60. @Nürnberg 2.0

    Habt Ihr noch ein schnuckeliges Plätzchen frei auf der Anklagebank für den feinen Herrn Staatsanwalt Laub?

  61. Was hat euch diese Frau eigentlich angetan? Ich sehe nicht ein, warum man gegen jemand vorgehen muss, der Deutschland nie schaden wollte und lediglich als Mitglied der Gesellschaft akzeptiert werden wollte. Ich begreife nicht, warum man gegen alle austeilen muss, nur weil sie Türken sind. So werden sie sich nie zugehörig fühlen und immer Fremde bleiben.

    Wenn man den Text liest, dann merkt man sofort, dass sie die Deutschen nicht als Hunde beleidigen wollte, sondern damit nur ausdrucken wollte, dass die Deutschen ein Mischvolk sind, was ja auch stimmt, und in Zukunft, beziehungsweise heute schon, Menschen mit türkischen Vorfahren dazugehören werden.

  62. Muslime dürfen in Deutschland einfach alles, Deutsche müssen das erdulden, denn sie sind in den Augen ihrer Politiker nichts Wert und haben einzig das Recht, für den ganzen Multi-Kulti-Mist zu bezahlen.
    Doch eines scheinen Politiker und Justiz bei ihrem, gegen das eigene Volk gerichteten Handlungen zu übersehen: Im Volk gärt es immer mehr!
    Es wird der Tag kommen und er scheint gar nicht mehr so fern, an dem auch der letzte Michel erwacht, denn die Leute lassen sich dieses selbstzerstörerische, anti-Deutsche Treiben nicht mehr länger gefallen. Man muss nur einmal auf des Volkes Stimme hören, ob in der Familie, unter bekannten und freunden, am Arbeitsplatz und auf der Straße.
    Und wenn dieser Tag kommt, dann wird es in Deutschland für die Gutmenschenfraktion nicht genügend Bäume und Laternenmasten geben!
    Darüber sollten die vaterlandslosen Gesellen, Umvolker und Deutschenhasser in Politik und Justiz einmal nachdenken.
    Deutschland ist krank, es wird Zeit das es Therapiert wird!

  63. Kein Wunder, dass Breivik Amok lief. Diese Wut, die ihn antrieb, erhält täglich neue Nahrung.

    Wenn man vernünftig und zivilisiert protestiert, klagt und sich beschwert, wird man ignoriert, verleumdet und sozial geächtet. Während die Islamfreunde JEDE Form des öffentlichen Podiums erhalten und völlig unreflektiert und unberührt von historischen Wahrheiten polemisieren können.

    So wird jedoch genau das Gegenteil erreicht: Statt Liebe zum Islam wächst in der eingeborenen Bevölkerung die Ablehnung.

  64. Ich habe mal eine Auseinandersetzung nach einer Prüfung verloren. Teile der Prüfungsteilnehmer kannten die Prüfung bereits, haben besonders gut abgeschnitten und daraufhin wurde der Notenschlüssel angehoben, um nur ja nicht ein zu gutes Ergebnis zu haben (ja, so sans, die Bayern).
    Die Beschwerde der Prüfungsteilnehmer, die die Prüfungsaufgaben nicht kannten, berief sich darauf, benachteiligt worden zu sein.
    Abgebügelt wurde das mit dem Hinweis, niemand wäre benachteiligt worden, nur ein paar Wenige hätten einen Vorteil gehabt.
    Verstanden habe ich das bis heute auch nicht…

  65. Die neuen Herrenmenschen dürfen gegen die Deutschen hetzen.
    Da gibt es keinen verbeamteten Richter mehr, der das verbietet.

    Irre, was in dieser politisch indoktrinierten Republik seit dem ’68er-Durchmarsch alles möglich ist.

    Und das Beste: der Wahlmichel mault zwar in jeder Sekunde, aber er bestätigt das in der Wahlkabine ein ums andere mal, so ihm die Medien es ihm eintrichtern. Schon verrückt, wie mediale Fremdbestimmung funktioniert.

  66. Wo sind denn die Juristen in unseren Reihen, die das ganze prüfen und ggf. Rechtsmittel einlegen ?
    Sind „Wir“ so schwach bestückt ? Dann brauchen wir die „Schlacht“ erst gar nicht eröffnen…bedingungslose Kapitulation und Übertragung an die neuen Herrscher wäre dann das sinnvollste.
    Was war denn zu erwarten ? Bevor so etwas zu einem Verfahren oder gar einer Verurteilung kommt, muss es schon Schweine regnen.
    Wir diskutieren, und ärgern uns, das Duetschland, rspktv. Europa schon verloren ist – und hoffen immer darauf, das sich das Blatt doch noch mal wendet. Aber in Wahrheit wird es doch von Tag zu Tag schlimmer, positive Meldungen gibt es nicht, so das jegliche Hoffnungen unbegründet sind.

    Das ist es, was mich echt fertig macht…

  67. #22 Wolfgang; Nicht zu vergessen, die diversen Nutztiere im Stammbaum so manchen Moslems. Besonders Mo soll sich da hervorgetan haben.

    #37 Kartoffelstaerke; Derjenige, der dieses Antwortbrieferl verfasst hat, hat in der Schule offenbar nicht aufgepasst. Mengenlehre, Die Bevölkerung ist die ganze Menge, angenommen 82Mio rote Kugeln. Wenn dagegen in diesen 82Mio auch nur 21(Mio) grüne Kugeln sind. Dann ist die Menge der roten Kugeln nicht die Gesamtmenge. Selbst bei einer einzigen andersfarbigen Kugel würde das gelten.

  68. „Eine Volksverhetzung scheitert bereits daran, dass die Deutschen kein “Teil der Bevölkerung” sondern “Die Bevölkerung” darstellen, es sich also nicht um eine von der übrigen Bevölkerung unterscheidbare Bevölkerungsgruppe handelt.“

    Das ist übrigens eine eindeutige Falschaussage.

    Die BEVÖLKERUNG eines Landes ist definiert als die Summe aller Menschen, die dort leben.

    Ein TEIL (der größere Teil) der Menschen, die in Deutschland leben, hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Und Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist, wer die deutsche Staatsbürgerschaft hat.

    Ein TEIL (der kleinere) der Menschen, die in Deutschland leben, hat nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie sind daher nicht im Sinne des Grundgesetzes Deutsche.

    Daher kann man schließen, dass „die Deutschen“ einen TEIL der Bevölkerung von Deutschland darstellen. Damit ist obige Behauptung objektiv falsch.

  69. Mich ärgert nicht, dass die Sache abgewiesen wurde. Das halte ich für richtig. Meiner Meinung nach ist es richtig, dass die Aussage, die Deutschen seien eine Promenadenmischung, von der Meinungsfreiheit gedeckt ist (ich halte sie sogar inhaltlich für richtig).

    Ich ärgere mich über die Begründung, weil sie eben unlogisch ist.

  70. So wird wenigstens der Islam nicht noch beleidigt.
    Wenn uns eine türkische Politikerin in Deutschland schon derart herabwürdigen darf, dann weiß man doch gleich Bescheid, was hier los ist.
    Umgekehrt wäre das eine „Beleidigung des Türkentums“ und man säße dafür im Kerker.

  71. @ #74 RDX

    Die Türken sind selbst der Prototyp einer Promenadenmischung, viel mehr noch, als die Deutschen, und keine „blutreine Rasse“, auch wenn sie das selbst glauben und behaupten. Im Gegensatz zu den Deutschen sind sie auch in ihrem Heimatland Einwanderer, bzw. Migranten.

    Und was Leute wie Akyün offensichtlich nicht wissen, ist, dass Baiern, Sachsen, Thüringer, Franken, Allemannen und Friesen, die zusammen 843 den ersten deutschen König wählten, allesamt germanische Stammesverbände bzw. Stämme gewesen sind, aber keine unterschiedlichen Ethnien.

    Eine weitere, wenn auch deutlich kleinere Gruppen waren die Kelten, und die Slawen, Balten und Esten spielen nur eine geringe Rolle (ca. 13%).

  72. Absicht und Intention dieser „Promenadenmischlings“-Rassenlehre 2011/2 sind zu offensichtlich:
    Weil der Prototyp des Mischlings, der Migrant, am augenscheinlichsten den leidigen Prozess der Vermischung durchläuft – und dadurch den geistig wie emotionalen Verlust seiner geschichtlich-kulturellen Identität zu fürchten hat – sind wir Deutschen ebenso auf den Mischlingsbegriff herunterzubrechen, damit der Migrant sich nicht so als Aussenseiter, oder Neu-Dazugekommener fühlen muss.
    Unbestreitbare Tatsache ist erstens:
    bei entsprechender Anwendung des Mischlingsbegriffes ist eine jede Lebensform ein Mischwesen bestehend aus den verschiedensten unterschiedlichen Gen-Abstammungsmerkmalen
    Unbestreitbare Tatsache ist zweitens:
    ohne die Germanen, unseren Vorfahren, gäbe es uns Deutsche nicht – die Germanen sind also wesentlich -, ohne die paar Polen oder Hugenotten (die ihrerseits wieder einen germanischen Abstammungsanteil in sich tragen) gäbe es uns Deutsche durchaus, diese sind also UNwesentlich für unsere deutsche Existenz.

  73. Man wende Logik an:

    Die Deutschen sind kein Teil der Bevölkerung, sondern DIE Bevölkerung. Diese Aussage schließt aus, das es neben deutschen noch weitere Teile der Bevölkerung gibt. Somit sind laut diesem Schreiben alle in Deutschland lebenden nicht Deutschen auch kein Teil unserer Bevölkerung. D.h. ein Asylbewerber etc. ist per Gericht nicht Teil der Bevölkerung. Man kann also laut diesem Schreiben gegen Asylanten hetzen, da diese nicht Teil der Bevölkerung sind und nut TEILE der Bevölkerung Ziel von Volksverhetzung werden können.
    Würde mich mal Interessieren was die Staatsanwaltschaft dazu sagt.

  74. Korrektur zu #85 Kaventsmann (04. Jan 2012 12:00):

    „Eine weitere, wenn auch deutlich kleinere Gruppe, waren die Kelten. Slawen, Balten und Esten spielen hingegen nur eine geringe Rolle (ca. 13%).“

    So sollte es korrekt heißen.

    PS: Die ersten angeblichen „Türken“ in Deutschland Ende des Mittelalters (Osmanische Eroberungskriege) waren in Wahrheit aus Kleinasien geflüchtete Juden und Christen, die türkische Namen im Rahmen der islamischen Eroberung annehmen mussten. Heute erzählt die türkische Regierung das Märchen, das wären die ersten Türken gewesen, die die Deutschen mit „türkischem Blut geimpft“ hätten (Erdowahn, Gül, etc.). Sogar ein Artikel der Zeit propagierte das, und machte aus den Flüchtlingen sogar angebliche „Beutetürken“, eine der dämlichsten Erfindungen aller Zeiten.

  75. Wenn die Sanktionierung oder Nicht-Sanktionierung einer Beleidigung so sehr auf die Drehung und Wendung des Wortvokabulars TEIL abstellt, und nicht die Beleidigung selbst in den Mittelpunkt stellt, dann muss das ein sehr merkwürdiges Gesetz sein, das wir hier in der BRD haben.
    Da sollte man mal nachhaken.

  76. Die sind auch dumm, wenn Sie auf „Volksverhetzung“ klagen, „Beleidigung“ wäre der passende Tatbestand gewesen.

  77. Diese Formulierung ist logisch falsch:

    Eine Volksverhetzung scheitert bereits daran, dass die Deutschen kein “Teil der Bevölkerung” sondern “Die Bevölkerung” darstellen, es sich also nicht um eine von der übrigen Bevölkerung unterscheidbare Bevölkerungsgruppe handelt.

    Wenn Deutsche „Die Bevölkerung“ darstellen und auch kein „Teil der Bevölkerung“ sind, dann kann man gar keine Volksverhetzung gegen irgend jemanden begehen.
    Volksverhetzung kann man nur gegen einen „Teil der Bevölkerung“ verüben, aber eben einen solchen Teil kann es gar nicht geben, da ja die Bevölkerung angeblich unteilbar aus Deutschen besteht. Türken zum Beispiel können also gar kein Teil der Bevölkerung sein und demzufolge kann man auch keine Volksverhetzung gegen diese verüben.
    Wären Türken hingegen doch ein Teil der Bevölkerung, dann könnten Deutsche logischerweise ebenfalls auch nur ein Teil der Bevölkerung sein, denn wenn man eine Teilung mittels Türken begonnen hat, dann muss man logischerweise auch konsequent diese Teilung fortsetzen in der Begründung.
    Wie kommt eigentlich der Staatsanwalt darauf, dass man ethnische Deutsche nicht von zugereisten Anatoliern unterscheiden können sollte, die man in deutschen Innenstädten in der Realität antreffen kann?
    Das wäre nur dann möglich, wenn der Staatsanwalt diese Anatolier nicht zur Bevölkerung zählt (was man durchaus verstehen kann), dann allerdings kann man gegen diese eben auch nicht hetzen, da Hetze aus juristischer Sicht und nach eigener Aussage des Staatsanwaltes nur gegen „Teile der Bevölkerung“ möglich ist.
    Also entweder oder, Herr Staatsanwalt.
    Solchen Bürohengsten fehlt anscheinend Lebenserfahrung in der Wirklichkeit.

  78. PI ist unter verschärfter Beobachtung durch den Verfassungsschutz:

    Internet-Hetze
    Verfassungsschützer nehmen Islamfeinde ins Visier

    Die Behörden warnen: Betreiber islamfeindlicher Websites haben „ein gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat“. Gegen einen Autor des Blogs „Politically Incorrect“ wird ermittelt.

    http://www.welt.de/politik/deutschland/article13797587/Verfassungsschuetzer-nehmen-Islamfeinde-ins-Visier.html

    Die Verfassungsschützer haben den Schuss wohl immer noch nicht gehört?
    Sie sollten sich mal ganz genau überlegen, was eine Religion ist, ob der Islam nur eine Religion ist oder auch politische Ambitionen hat und sie sollten sich mal endlich allerdeutlichst klar darüber werden, dass der Islam völlig inkompatibel mit dem Grundgesetz und dem Strafgesetzbuch ist.

    Man kann die genauen Artikel und Gesetze den jeweiligen Stellen aus dem Koran entgegengestellen und damit eindeutig die Inkompatibiliät belegen.
    Das ist so dermaßen eindeutig, dass man den Verfassungsschützern entweder völlige Verblödung vorwerfen kann oder aber vorsätzliche Feindbegünstigung und Unterminierung der freiheitlichen demokratischen Ordnung.
    Der Verfassungsschutz macht das genaue Gegenteil seiner eigentlichen Aufgabe.

  79. Auf diese Gesetzessprechung gibt es nur zwei mögliche Antworten:
    1) Entweder ist das Gesetz merkwürdig, womit dann dem Gesetzgeber auf die Finger zu klopfen wäre, oder
    2) die Juristen sind mit ihrer Gesetzesauslegung merkwürdig, wodurch dann den Juristen die Achtung und der Respekt zu entziehen wäre.
    Sitzen beide im selben Boot, nun gut, dann schlägt man eben zwei stinkende Schmeißfliegen mit einer Klappe.

  80. Das alles zeigt, wie wir alle unsere vorislamische Unbefangenheit verloren haben.
    Wie in einer Diktatur müssen Worte sorgfältig gewogen werden, um nicht exkommuniziert und verfolgt zu werden – aber nur, wenn wir Deutsch-Deutsche sind!

    Traurig, dass wir sicher sein können, der Herr Staatsanwalt hätte im Fall Ali gegen Michel die volle Härte des Gesetzes walten lassen.
    Seine Argumentation beweist, dass die Zumarschierer mehr Rechte haben.

    Immer mehr Bürger registrieren diese Ungleichbehandlung und entziehen schleichend dem Staat ihre Zustimmung

  81. Ist doch ganz einfach:
    1.
    Deutsche beleidigen Migranten, sobald ein Migrant dies behauptet.
    2.
    Deutsche können nicht beleidigt werden.

  82. Die Völker mit dem wenigsten Grund, haben den höchsten Nationalstolz. So ist das nun einmal.
    Es ist purer Neid was sie da von sich gibt. Sie nutzen alle unsere Errungenschaften, die sie selbst ohne uns niemals haben würden. Das wissen sie und darum hassen sie uns.

  83. Die Entscheidung ist richtig, auch ohne die unterstellten Verdrehungen bei der Auslegung.

    Wortklauberei, nichts weiter.

  84. Erforderlich ist vielmehr, dass der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als unterwertiges Wesen behandelt wird (vgl. BVerfG-K, a.a.O. Tz. 31), mithin ihr „Menschtum“ bestritten, in Frage gestellt oder relativiert wird (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 173, 2. Leitsatz m.w.N.).
    ===========================================

    An was muss ich da unwillkürlich denken?
    Ja natürlich! An den Koran und die Sharia!!!!
    Man lese den obigen Text mal mit meinen kleinen Änderungen!
    ===========================================
    Erforderlich ist vielmehr, dass dem Angehörigen einer anderen Religion als dem Islam ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen (etwa Juden und Christen als schutzbefohlene Dhimmies die sich gegen ihren diskriminierenden Status zur Wehr setzen, Politheisten und Atheisten ganz allgemein) und sie als unterwertiges Wesen behandelt wird (etwa als Hund und/oder Schwein, oder allegemein als „Kuffar“) (vgl. BVerfG-K, a.a.O. Tz. 31), mithin ihr „Menschtum“ bestritten, in Frage gestellt oder relativiert wird (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 173, 2. Leitsatz m.w.N.).
    =========================================

    Hoffe, dass ich jetzt kein Neonazi bin, angesichts der Tatsache, dass ich eine andere Meinung als die des Herrn Edathy vertrete.

  85. Zitat: „Eine Volksverhetzung scheitert bereits daran, dass die Deutschen kein “Teil der Bevölkerung” sondern “Die Bevölkerung” darstellen, es sich also nicht um eine von der übrigen Bevölkerung unterscheidbare Bevölkerungsgruppe handelt“
    Ich würd dem Schreiber mal einen Logikgrundkurs empfehlen. Wenn die „Deutschen“ nicht unterscheidbar sind, wie sind dann die Nichtdeutschen unterscheidbar?? Wenn ich 1 Promenadenmischung und 1 Million reinrassige Schäferhunde habe sind die aus 2 Richtungen unterscheidbar, sonst wird die Promenadenmischung zum Schäferhund und vice versa.
    Daß der SA in der Zwickmühle war steht außer Frage. Leitet er ein Verfahren ein, stellt es sein weisungsbefugter Minister ein und seine Karriere ist beendet, stellt er wie geschehen ein, bleiben ihm nur oberfaule Argumente.
    Ein Klageerzwingungsverfahren wär hier nicht verkehrt. Schlage eine Sammlung vor um das zu unterstützen.

  86. #5 Hotte H. (03. Jan 2012 22:52)

    „Die Begründung des StA für die Einstellung ist juristisch nicht zu beanstanden.“
    ——————————————-
    Das darf man wohl annehmen, dass ein Herr Staatsanwalt doch zumindest so geschickt sein wird, dass er seine Antwortschreiben so sehr in ein formalistisches und juristisch aussehendes Äußeres zu verpacken vermag, dass dieses widerspruchsfrei aussieht, und damit zumindest vordergründig der Anschein gewahrt bleibt.
    Aber darum geht hier nicht.
    Es geht hier darum, ob diese Gesetzessprechung richtig ist, oder falsch ist, ob es Recht spricht, oder Unrecht.
    Und wie Sie hier an diesem Blog sehen können, ist diese Gesetzessprechung höchst umstritten.
    Aber vermutlich ist der Durchschnittsjurist auch nur ausführendes Organ, dem jegliche Intellektualität fehlt, über das befinden zu können, was er gerade tut.

  87. #100 luther (04. Jan 2012 18:55)

    „Daß der SA in der Zwickmühle war steht außer Frage.“
    —————————————–
    luther,
    ist der SA tatsächlich in der Zwickmühle, oder ist er doch Überzeugungstäter???!
    Wir wissen es nicht.
    Rückschauend auf die Neonazi-Aufarbeitung-Reeducation nach dem Krieg durch die Amis hat man aber auch nicht so genau nachgefragt:
    Wer mitmachte, der war dabei, Punkt.

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