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Ist Scharia-Taxi diskriminierend?

DiringerPI hat bereits über die islamische Mitfahrer-Zentrale [1] berichtet, bei der Männlein und Weiblein getrennt transportiert werden sollen. Bei dieser Sorte Gewerbe drängt sich aber die Frage auf, ob es sich hier auch um Diskriminierung handelt. Wie immer bei den Moslems ist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sofort eingeknickt und hat alles abgenickt. Aber es gibt Widerspruch! Prof. Dr. Arnd Diringer (Foto) stellt die Frage, ob das ADG verfassungsrechtlich überhaupt zulässig ist. Und er beklagt zu Recht, daß über diese Frage bei uns gar nicht mehr diskutiert wird. Siehe hier [2]!

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