Wie krank unsere Justiz mittlerweile ist, beweist einmal mehr folgendes Urteil. In Wismar bekommt ein 63-jähriger Sexualstraftäter lediglich Bewährung, der seine Tochter in mindestens neun Fällen missbrauchte. Beim ersten „Übergriff“ war das Kind gerade einmal fünf Jahre alt. Über den Vorgang berichten die Lübecker Nachrichten  folgendermaßen:

Sabine (Name geändert) wollte nicht im Gerichtssaal sitzen bleiben. Als Nebenklägerin hätte die heute 19-Jährige der Verhandlung gegen ihren Vater zuhören dürfen, obwohl sie zugleich Zeugin ist. Im April 2010 hatte sie den heute 63-Jährigen aus Bad Kleinen wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt. Die neun Fälle, um die es im Verfahren ging, hatten sich zwischen März 1998 und April 2006 ereignet.

Hans-Jürgen P., der die Taten bisher immer abgestritten und in der Vergangenheit gegen seine Tochter sogar eine Strafanzeige wegen Verleumdung erstattet hatte, gestand die Taten überraschend ein. Der Tochter blieb die umfangreiche Schilderungen der Details jedes einzelnen Vorfalls erspart.

„Es ist so, wie es in der Anklageschrift steht“, leitete er seine insgesamt fast zweieinhalbstündige Aussage ein. „Ich verstehe selber nicht, wie es dazu kommen konnte.“ Der erste Übergriff hatte sich ereignet, als Sabine sich im März 1998 einer Operation in der kardiologischen Kinderklinik in Hannover unterziehen musste. Die damals Fünfjährige sollte einen Stand eingesetzt bekommen. Der Vater hatte sich für die Dauer des Klinikaufenthalts ein Appartment in Hannover gemietet, um das Kind betreuen zu können. Als er Sabine nach der Operation mit in dieses Appartment nahm, bat er sie, sich auszuziehen, um sehen zu können, was bei dem Eingriff gemacht worden sei.

„Hatten Sie vor, sexuellen Kontakt zu ihr aufzunehmen?“, fragte der Richter. – „Direkt vor hatte ich es nicht. Das hat sich so ergeben. Wie soll ich das erklären? Ich wollte körperlichen Kontakt haben“, antwortete Hans-Jürgen P. mit leiser Stimme und rieb sich unablässig mit Zeigefinger und Daumen um die Lippen.

„Sie war ein bisschen zurückhaltend“, fuhr er fort. Er habe ihr zugeredet „Papa hat dich lieb“ und „Ich pass’ auf, dass das nicht weh tut“. Die zweite vorgeworfene Tat ereignete sich knapp zwei Jahre später, während Sabines Grundschulzeit. Er sei mit ihr im Pkw zum Einkaufen gefahren, habe ihre Hand bei der Fahrt auf seinen Schoß gezogen und sie aufgefordert, ihn zu berühren.

Ein weiteres Mal folgte der Vater im Jahr 1998 seiner Tochter ins Bad, als diese baden wollte. Er habe ihr gesagt „Mama ist nicht da, da können wir uns schnell lieben haben“. Sabine habe sich bis auf die Unterwäsche ausgezogen, wie sie es von früheren Vorfällen her kannte. Sie habe sich auf der Kante des Toilettendeckels gesetzt und die Beine gespreizt. Er habe vor ihr gestanden und sich während der Tat am Vorbau des Spülkastens festgehalten. Ein paar Monate später ereignete sich Ähnliches in der Küche des Hauses, weitere Male in Schlafzimmer oder Hauswirtschaftsraum.

Drei weitere Missbrauchsfälle geschahen in der Kabine des Lkw, die der Fernfahrer berufsmäßig fuhr. Sabine habe ihn auf Touren nach Rom, Madrid und England begleitet. Hans-Jürgen P. bestritt, eines seiner anderen vier Kinder, alle älter als Sabine, missbraucht zu haben. Mit der Mutter sei er noch verheiratet, doch die bisherigen Zweifel, ob Sabine sich nicht alles vielleicht nur ausdenke, habe die ganze Familie inzwischen entzweit.

In allen Plädoyers kam die Fassungslosigkeit über das Gehörte zum Audruck, das auch nicht durch die Entschuldigung des Vaters bei der Tochter abgemildert werden konnte. Der Richter verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie zu einem Schmerzensgeld von 2400 Euro an Sabine. „Ihr Geständnis hat weittragende Bedeutung für das Strafmaß gehabt“, machte er deutlich. Es sei aber nur der erste Schritt, nun auch in seinem Umfeld für Klarheit zu sorgen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Sexualverbrecher brauchen heute nur zu ihren Taten „zu stehen“. Dann entwickeln die Richter „Verständnis“ und entlassen diese gefährlichen Triebtäter mit ein bisschen Ermahnung wieder in die Freiheit.

Like
 

23 KOMMENTARE

  1. Was meint ihr: Wenn er seine eigene Frau „vergewaltigt“ hätte, hätte er dann auch Bewährung bekommen?

  2. Ich armer Polizist, der Linken „Bullenschwein“,
    ich frage euch: „Kann es denn wirklich sein,
    da? im Gefängnis ist kein Bett mehr frei –
    außer wenns für nen politischen „Radikalen“ sei!

    Dafür läßt man halt nen Mörder recht fix raus,
    aus diesem Schwedischen-Gardinen-Haus.
    Der sich gleich auf die Socken macht
    und mit ner Axt das nächste Opfer schlacht.
    Oder irgendwelche Sex-Psychopathen,
    denen unsere Kinder in die Händ geraten –
    finden hier immer nen studierten Pädagogen
    mit „schwerer Kindheit“ und ähnlichen Monologen.
    Um den Täter sorgt man sich ja so sehr –
    von den Opfern spricht dann keiner mehr!

  3. Gibt es deutsche Familien mit 5 Brüdern, die Hausmeister verprügeln und ein Leben lang zum Krüppel machen?

    Wer einen Islamhintergrund in der folgenden Meldung vermisst, kann ihn behalten udn vielen Dank an Claudia Fatima Roth für ein neues deutsches Opfer durch rotzgrüne Umvolkungspolitik:

    http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/brueder-pruegelten-hausmeister-fuer-500-euro-und-handy-brutal-nieder-id6690878.html

    ______________________________________________________________
    Duisburg. Drei Brüder sollen den Hausmeister eines Kinderspielparadieses mit einem Ast und anderen Gegenständen brutal niedergeknüppelt haben. Dafür müssen sich drei 21 bis 23 Jahre alte Wedauer vor der Jugendkammer verantworten. Die Anklage wirft dem Trio schweren Raub und gefährliche Körperverletzung vor.

    Erst vor 14 Tagen hat die Jugendkammer des Landgerichts es im Zusammenhang mit einer schweren Straftat mit Brüdern zu tun gehabt. Die Zwillinge wurden am Ende wegen eines brutalen Überfalls auf eine Tankstelle zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt . Seit Donnerstag müssen sich gleich drei Brüder für ein ähnlich gewalttätiges Verbrechen verantworten, bei dem in der Nacht zum 19. Februar 2011 ein 41-Jähriger schwer verletzt worden war.

    Die Anklage wirft den drei 21 bis 23 Jahre alten Wedauern schweren Raub und gefährliche Körperverletzung vor. Um 500 Euro und ein Handy zu erbeuten, sollen sie den Hausmeister eines Kinderspielparadieses an der Masurenallee mit einem Ast und anderen Gegenständen brutal niedergeknüppelt haben. Die drei Angeklagten, die bislang lediglich wegen Bagatelldelikten in Erscheinung traten, schwiegen am ersten Verhandlungstag zu den Vorwürfen.
    Zahlreiche Platzwunden und Prellungen erlitten

    Der 41-jährige Hausmeister wollte gegen 0.40 Uhr auf einem Parkplatz in sein Auto steigen, als er von drei Tätern angegriffen wurde. „Da stand plötzlich einer mit einem Knüppel vor mir. Dann kamen zwei andere von hinten“, erinnerte sich der Zeuge. Die Täter hätten auf ihn eingeschlagen. „Sie schlugen immer auf den Kopf.“ Er habe so getan, als würde er ohnmächtig, berichtet der Zeuge. Doch die Angreifer hätten noch auf ihn eingetreten, als er schon am Boden lag, bevor sie seine Wertsachen nahmen und flüchteten. Der Mann schleppte sich zur Straße. „Zum Glück hat ein Autofahrer angehalten und Hilfe geholt.“

    Der 41-Jährige trug zahlreiche Platzwunden, Prellungen und einen Nasenbeinbruch davon. Seine rechte Augenhöhle wurde regelrecht zertrümmert. Trotz zweier Operationen, bei dem eine Platin-Platte eingesetzt wurde, leidet der Mann noch heute unter den gesundheitlichen Folgen.
    Die Beweislage ist alles andere als eindeutig

    „Die Narben sind das eine. Doch was in mir ist, ist das andere“, so der Zeuge. Er könne die Tat einfach nicht nachvollziehen. „Ich kenne die doch alle. Die haben doch früher bei uns gespielt.“ Und die zwei älteren Brüder der Angeklagten seien sogar früher bei dem Indoor-Spielplatz beschäftigt gewesen.

    Doch bei der Frage, welche der fünf Brüder ihn denn nun tatsächlich überfallen habe, geriet der Zeuge – wie schon bei früheren Gelegenheiten – ins Schleudern. Die Beweislage ist alles andere als eindeutig.

  4. Und dann wird der Rechtsstaat immer als Errungenschaft dargestellt! Das wäre er vielleicht auch, wenn es nicht so viele Linksgrüne – erzogen und ausgebildet im Geiste der 68er – beim Marsch durch die Institutionen in die Roben geschafft hätten.

  5. Vielleicht nehmen sich unsere Richter ja den Propheten der Muslime bereits zum Vorbild.

  6. Was für eine pervertierte Justiz. Das passt ins heutige Sodom und Gomorrha! Und was dort geschah kann man ja nachlesen…

  7. #7 Pedo Muhammad:

    Stimmt nicht. Nicht übertreiben, das real Überlieferte ist schlimm genug.

  8. Messer und Knarren schwingende Heroindealer, Pädos, egal alles Kroppzeug kommt wieder frei.

    Wenn ein lahmer Rentner sich gegen bewaffnete Diebe wehrt und einer dabei zu Schaden kommt wandert der Rentner in den Knast.

    Was ist bloß mit der Juristen los in unserem Land?
    Erbärmlich.

  9. Sexueller Missbrauch an Kindern ist Mord an der Kinderseele und muss auch wie Mord bestraft werden!

    Schon, um ein Zeichen zu setzen.

  10. Ich frag mich bei solchen Urteilen immer öfter, warum wohl bei gewissen Leuten soviel Verständnis für Sexualstraftäter vorhanden ist und ob dieses „Verständnis“ auch dann vorhanden wäre, wenn der ach so Verständnisvolle selbst das Opfer wäre.

  11. @#4 Eurabier (24. Mai 2012 21:47)
    Jetzt kapier ich , warum die immer im Rudel auftreten: Weil die Opfer dann evtl. nicht mehr sagen können, wer genau ihnen welchen Schlag verabreicht hat und damit „in dubio pro reo“ greift.

  12. Möchte ja nicht wieder in der Vergangenheit rumwühlen. Aber für solche Vergehen sollte die Zwangskastration wieder eingeführt werden. Im Übrigen, bevor jetzt die Gutmenschen wieder die Nazikeule schwingen: In Russland und in der Tschechei ist diese Art, der Bestrafung von Sexualtätern, wieder eingeführt worden. Um den Trieb zu dämmen und Wiederholungstaten zu verhindern.

  13. „Dieses Volk jedoch, das vom Gesetz nichts versteht, verflucht ist es“. Joh 7,49

  14. Chemische Kastration könnte reichen. Dann auch gern Bewährung, jedoch fehlt bei der Geldstrafe mindestens eine Null.

  15. #11 Thomas_Paine

    Sexueller Missbrauch an Kindern ist Mord an der Kinderseele und muss auch wie Mord bestraft werden!

    Der Mord an den Kinderseelen beginnt schon in der Schule durch die linksgrüne Indoktrination.
    Sie bringt solche Richter hervor.

  16. auch in österreich kommen pädophile vergewaltiger billigst davon.

    in wiener neustadt hat das gericht entschieden, einen überführten pädophilen nicht einsitzen zu lassen, da der ärmste an platzangst leidet. prompt hat er weitergemacht und erst der aufschrei der bevölkerung, als das nichteinsitzen öffentlich wurde, hat dann dazu geführt, dass dieses monster dann doch ins gefängnis hat müssen.

    mich beschleicht bei solch seltsamen urteilen immer der verdacht, da deckt ein pädophiler einen anderen.

  17. pps: frau elisabeth sabaditsch-wolff ist verurteilt worden, denn mohammed kann niemals ein pädophiler gewesen sein, da er ja auch mit erwachsenen frauen verkehrt hat.

    für mich ein freifahrtschein für alle pädophilen.

    dieses urteil wurde in übrigen von einer richterin verfasst.

Comments are closed.