Zwei Tage vor der Landtagswahl reißen die Gängeleien gegen PRO NRW nicht ab. Bei einem Wahlinfostand der Bürgerbewegung heute Vormittag in Remscheid (Bergisches Land) wurde den PRO-Mitgliedern in einer Verfügung der Oberbürgermeisterin Beate Wilding (SPD) das Ansprechen von Passanten untersagt. Die gegenüber des Infostands postierte VOPO Polizei achtete geflissentlich darauf, dass keine Personen in jeglicher Form angesprochen wurden. Ansonsten müsse der Infostand abgebaut werden, so die Sicherheitsbeamten.

In der Sondernutzungserlaubnis der Remscheider Bürgermeisterin für den PRO NRW-Infostand, die PI vorliegt, heißt es unter „Besondere Auflagen und Bedingungen“:

Das gezielte Ansprechen von Passanten ist unzulässig.

Siehe Ausschnitt:

Warum, Frau Oberbürgermeisterin, soll eine Bürgerbewegung, die kommunikativ mit möglichen Interessenten in Verbindung treten will, dann überhaupt einen Wahlinfostand machen?

PRO NRW hat gegen die Verfügung inzwischen Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht, um die Auflage als rechtswidrig aufzuheben.

Kontakt:

Stadt Remscheid
Oberbürgermeisterin Beate Wilding
Tel.: 02191-162462
beate.wilding@remscheid.de

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10 KOMMENTARE

  1. Natuerlich ist eine solche Auflage rechtswidrig. Das weiss die Stadt auch.
    Sie machen es trotzdem, weil es der Regierungspartei bei ihrer Klientel nicht schadet, im Gegenteil. Dass sie damit den Rechtsstaat beschaedigen, ist ihnen egal.

  2. Diese Meldung bestätigt es: Was da an staatsähnlichem Gebilde seinem Ende entgegenfault ist die DDR 2.0! Hier wird nichteinmal versucht, das Dekorum der Demokratie zu wahren!
    Freut euch, die Zukunft wird interessant!

  3. Einfach das Verbot mißachten und dann wird man sehen wer vor Gericht recht bekommt!

  4. Das haben wir alles im Notfall-Blog doch schon durchgekaut. Es handelt sich, behaupte ich, nicht um eine spezielle Schikane gegen Pro-NRW, sondern um eine bundesweit gültige Auflage für Informationsstände. In Hannover ist das so (Link drüben), in Hildesheim auch:

    „Die Sondernutzung ist so zu gestalten, dass der Fußgängerverkehr nicht gefährdet, behindert oder belästigt wird. Das Ansprechen und Aufhalten von Personen ist unzulässig.“

    http://www.hildesheim.de/pics/verwaltung/1_1330677428/Antrag_Infostand.pdf

  5. Wer Salafisten und Mohammedaner dadurch unterstützt, dass er die Grundrechte der freien Meinungsäusserung von Nichtmohammedanern (Kuffar, Ungläubigen) verbietet, so wie es dem
    islamischen Wächterrat gerade passt,

    „Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.“

    Erdogan
    am 6. Dezember 1997


    der ist selber einer .

  6. Meines Wissens ist das eine normale „Standard“-Auflage, wie sie bei den Infoständen aller Parteien Usus ist. Ich möchte in der Stadt auch nicht belästigt werden, sondern mir selbst aussuchen, mit wem ich reden will. Das hat mit „Pro“ wohl eher nichts zu tun. Man kann das natürlich „weit“ oder „eng“ auslegen, es gibt sicherlich einen Ermessensspielraum, aber das ist eine andere Sache.

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