Es war einmal ein 38-jähriger Eritreer, der mit seinen beiden Kindern am 10. November 2008 in die Schweiz einreiste. Er gab an, er sei 13 Jahre lang im Krieg gewesen. Als Deserteur bekam er darauf den Flüchtlingsstatus zugesprochen. Seit seiner Einreise lebt der Afrikaner mit seinen Kindern von Sozialhilfe, die Caritas betreut ihn. Anfang 2012 verschwand der Flüchtling plötzlich. Seine Kinder (14- und 10-jährig) ließ er allein in der Wohnung zurück, ohne Telefonnummer oder Adresse zu hinterlassen.
Der Hauswart machte die Gemeinde darauf aufmerksam, daß die beiden Kinder alleine waren. Die Caritas meldete den Fall an die Vormundschaftsbehörde und gab eine Vermißtenanzeige auf. Auch Strafanzeige wurde erstattet.
Eine Schulsozialarbeiterin, die Nachbarn und die Ex-Partnerin des Mannes übernahmen provisorisch die Betreuung. Niemand wußte, wo sich der Vater aufhielt. Weder seine frühere Frau noch die Kinder konnten ihn telefonisch erreichen.
Die Vormundschaftsbehörde beschloß darauf für die Kinder eine Fremdplatzierung. Just an dem Tag, als die beiden umziehen sollten, meldete sich der Eritreer zurück. Bei der Befragung erklärte er laut dem Schreiben gegenüber der Vormundschaftsbehörde, die «Kinder seien es gewohnt, alleine zu sein, und er hätte Nahrungsmittel eingekauft, bevor er gegangen sei».
Er sei in seine Heimat gereist – wo er angeblich an Leib und Leben bedroht ist –, da «sein Vater krank war und ihn gebeten habe, umgehend nach Hause zu kommen».
Am 29. März teilte der Eritreer der Sozialbehörde mit, er habe nicht nur seinen Vater besucht, sondern sei auch in den Sudan gereist und habe dort geheiratet. Beim kantonalen Amt für Migration stelle er daher ein Gesuch um Familienasyl. Laut Gesetz dürfen anerkannte Flüchtlinge nahe Angehörige in die Schweiz holen.
Das aber will die böse Gemeinde nicht hinnehmen. Der Familiennachzug käme sie teuer zu stehen. Der Eritreer geht keiner Arbeit nach und ist nicht in der Lage, die Existenz seiner Familie zu sichern. Aber die Gemeinde erhielt den obigen Brief von der Migrationsbehörde.
(Nacherzählt nach diesem Artikel im Schweizer Blick [1]!)
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