Artikel 20 GGWas ist eigentlich das Wesen des ESM: Ist er ein Vertrag innerhalb der Europäischen Union? Ist Deutschland daher verpflichtet, ihn nach Artikel 23 Grundgesetz zu ratifizieren? Darf ein Gericht in die „europäische Integration“ eingreifen?

Insbesondere die EU-Abgeordneten haben kritisiert, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit dem ESM befasst. Der FDP-Europa-Abgeordnete Alexander Graf Lambsdorff bezweifelte gar die Urteilsfähigkeit des höchsten deutschen Gerichts. Auch Martin Schulz äußerte sich laut Frankfurter Allgemeine Zeitung sehr negativ über die Rolle des Bundesverfassungsgerichts:

Der Präsident des Europäischen Parlaments, Martin Schulz (SPD), kritisierte, die Urteile der Verfassungsrichter seien „teilweise von großer Unkenntnis geprägt“. Ihn erstaune die „Behauptung“ des Gerichts, die Grenzen des Grundgesetzes seien erschöpft. Das werde zwar als gottgegeben hingenommen. Doch das Grundgesetz verpflichte Deutschland geradezu zur Vertiefung der europäischen Integration. „Ich finde im Übrigen interessant, dass ein Gericht dem Gesetzgeber sagt, was er tun darf und was nicht – und zwar schon vorher.“

Was Schulz als „ein Gericht“ bezeichnet, ist ein Organ von Verfassungsrang und seine Bedeutung wird durch den Satz aus Artikel 20 Grundgesetz (Bild oben) deutlich: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ Wer diesen einfachen Sachverhalt nicht begreifen mag, ist vollkommen zu recht zur EU abgeschoben worden, wo man es mit Recht, Gesetz und Verträgen offenbar nicht so ernst nimmt.

Schulz ist aber nicht nur mit Artikel 20 GG wenig vertraut, sondern offenbart auch seine Unkenntnis von Artikel 23 GG. Dort ist einzig und alleine vom  Mitwirken Deutschlands in der EU die Rede – und zwar unter Beachtung des Demokratieprinzips und der Rechtsstaatlichkeit. Zur Mitwirkung an völkerrechtlichen Gebilden außerhalb der EU ist die Bundesrepublik nicht verpflichtet. Ein solches Gebilde ist der ESM. Wie die Bundesregierung am 30. Mai 2012 feststellte, hat der ESM rein gar nichts mit der Europäischen Union zu tun – folgerichtig auch nichts mit dem Inhalt von Artikel 23 GG:

„Beim ESM handelt es sich (…) um einen völkerrechtlichen Vertrag, der bewusst außerhalb der EU konzipiert wurde“, schreibt die Regierung. „Für die Anwendung des Artikels 23 des Grundgesetzes besteht schon deswegen keine Grundlage.“ (Welt)

All jene also, die davon sprechen, ein Stopp der Ratifizierung des ESM richte sich gegen Europa oder „die europäische Integration“, irren. Der ESM hat mit der „europäischen Integration“ und der gesamten EU nichts zu tun. Andernfalls müssten nämlich gemäß Absatz 2 des Artikel 23 GG außer dem Bundestag auch die Bundesländer ein ständiges Mitspracherecht bei allen zukünftigen Entscheidungen in Sachen ESM erhalten.  Der Bundesregierung war es ja schon lästig genug, dem Parlament ein solches einzuräumen. Nun wird man damit leben müssen, dass man sich in Sachen ESM eben NICHT auf Artikel 23 GG berufen kann.

Der ESM ist KEIN Instrument der „europäischen Integration“. Der ESM ist vielmehr ein UNKÜNDBARER völkerrechtlicher Vertrag außerhalb der EU, weswegen eigentlich jeder Volksvertreter dankbar dafür sein sollte, wenn sich das Bundesverfassungsgericht mit der Überprüfung seiner Rechtmäßigkeit befasst.

(Den Artikel 20 GG hat die Welt gestern über einen sehr lesenswerten Kommentar gestellt)

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25 KOMMENTARE

  1. Die Bewertung der ESM-Verträge durch das Bundesverfassungsgericht ist meines Erachtens nach die Nagelprobe. Ist das Bundesverfassungsgericht auf dem Boden des Grundgesetzes oder hat es sich durch die Politik und deren Druck zu einem zweiten Volksgerichtshof korrumpieren lassen.

  2. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Schulz mit seinen Fähigkeiten außerhalb des EUdSSR-Klüngels groß Karriere gemacht hätte. Wenn der Euro-Betrug nicht bald gestoppt wird, wähle ich bei allen Wahlen nur noch knallhart rechtsextremistisch.

  3. “Beim ESM handelt es sich (…) um einen völkerrechtlichen Vertrag, der bewusst außerhalb der EU konzipiert wurde”

    Warum?
    Kann mir das einer erklären?

  4. Wir haben gar keine Verfassung. Wieso heißt das Bundesverfassungsgericht?

    Warum heißt das nicht Gericht zur Klärung von Grundgesetzfragen gemäß Besatzungsrecht? GKGB wäre eine richtigere Abkürzung, statt BVG.

    Islam verstößt mit Ungleichbehandlung von Mann und Frau und Volkshetze gegen das Grundgesetz: niemanden interessierts (wir haben ja keine Verfassung)

    In Afghanistan beteiligen „wir“ uns an einem Angriffskrieg, in dem es nur um wirtschaftliche Interessen (Öl) geht lt. Ex-BuPrä Köhler, das verstößt gegen das Grundgesetz, das nur Verteidigung erlaubt: niemanden interessierts (wir haben ja keine Verfassung)

    Warum sollte also jemand das BVG ernst nehmen, wenn dort Klagen bezgl. ESM, der unserer Nation die Haushaltshoheit nimmt?

    Interessiert das wirklich keinen? Vielleicht doch den einen oder anderen? Hoffnungsschimmer?

  5. Bei der FAZ hat man gar nicht kapiert, dass ESM und EU zwei Paar Schuhe sind und der ESM völlig unabhängig von der EU agieren soll. Da schreibt man immer noch in Sachen „europäischer Integration“:

    Die Euro-Rettung führt zwangsläufig zu einer neuen Art und Stufe der Integration. Die Dimension des ESM wird auch von seinen größten Bewunderern nicht bestritten – sie ist auch nicht zu bestreiten.

    http://www.faz.net/aktuell/politik/bundesverfassungsgericht-die-barbiere-von-karlsruhe-11815012.html

  6. „Der ESM ist KEIN Instrument der “europäischen Integration”.“

    Natürlich nicht! Der ESM dient dazu, dass die internationalen Großbanken (noch) mehr Macht über Europa erlangen. Deshalb die Geheimniskrämerei und die Eile, mit der unsere Regierung diese grundgesetzwidrigen Verträge ratifizieren will.

    Der ESM ist ein Staat im Staate, mit diktatorischer Ausrichtung.

  7. #4 Peter Blum

    Also ich denke, dass es die Demokratie aushebeln soll. Wenn man den ESM innerhalb der EU konzipiert hätte, dann hätte man mehr Mitsprache einbauen müssen. So ist es eher als etwas Eigenständiges verfasst, was niemandem Rechenschaft schuldig ist. Deswegen auch die Immunität, keine Rechenschaftsberichte usw.

  8. #12 HaGanah (10. Jul 2012 15:37) Das Bundesverfassungsgericht wird – wenn es juristisch und nicht politisch urteilt – den “Rettungsschirm” stoppen:

    Liebes Bundesverfassungsgericht:
    Rette sich wer kann!

    http://www.haolam.de/index.php?site=artikeldetail&id=9611

    Etwas anderes als ein politisches Urteil lassen die Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse gar nicht zu. Es kann einzig und allein nur darum gehen, dem ganzen einen halbwegs rechtstaatlichen Anstrich zu geben. Aber verkauft, bzw. verschenkt sind wir schon längst.

    Diese unheilvolle Entwicklung kann nur in (Bürger-)Krieg und Chaos enden. Die fragwürdigen Gestalten, die uns aus Dummheit oder krimineller Berechnung in den Euro gezwungen haben haben schwerste Schuld auf sich geladen und den Sprengsatz zur Vernichtung der Europäischen Einheit, des Friedens und des Wohlstands gelegt.

  9. #4 Peter Blum

    z.B. deswegen, die können machen was sie wollen, aber nicht vor Gericht gestellt werden.

    ESM – Artikel 30 Immunitäten von Personen

    1. Die Gouverneursratsmitglieder, stellvertretenden Gouverneursratsmitglieder, Direktoren, stellvertretenden Direktoren, der Geschäftsführende Direktor und das Personal genießen Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich der in ihrer amtlichen Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit in Bezug auf ihre amtlichen Schriftstücke, jedoch nicht, wenn und soweit der Gouverneursrat diese Immunität ausdrücklich aufhebt.

    2. Die Immunitäten aufgrund dieses Artikels werden im Interesse des ESM gewährt. Der Gouverneursrat kann in dem Ausmaß und unter den Bedingungen, die er bestimmt, die aufgrund dieses Artikels gewährten Immunitäten aufheben. Der Geschäftsführende Direktor kann die Immunitäten eines Mitglieds des Personals des ESM (mit Ausnahme seiner eigenen Person, eines Gouverneursratsmitglieds, eines stellvertretenden Gouverneursratsmitglieds, eines Direktors oder eines stellvertretenden Direktors, bei denen eine Aufhebung vom Gouverneursrat zu genehmigen ist) aufheben.

    3. Jedes ESM-Mitglied ergreift umgehend die erforderlichen Maßnahmen, um diesem Artikel nach seinem eigenen Recht Wirkung zu verleihen, und setzt den ESM davon in Kenntnis.

  10. Der Euro ist ein Job-Killer.

    Laut OECD lag die Arbeitslosenquote in der gesamten EU im Mai bei durchschnittlich 10,3 Prozent.

    In der Euro-Zone lag sie dagegen mit 11,1 Prozent deutlich höher.

    Rechnet man die Euro-Länder heraus, dürfte Arbeitslosenquote in den übrigen EU-Ländern deutlich geringer als in den Euro–Staaten sein.

    Der Zusammenhang ist offensichtlich.

    Die übliche Strategie um die Exporte anzukurbeln ist die Abwertung der Währung. Das Problem ist nur, gegenüber welcher Währung man den Euro denn überhaupt abwerten kann?

    Klassischer Weise würde man den Euro gegenüber dem Dollar abwerten, aber den Amerikanern gehts ähnlich schlecht.

    Die Schwellenländer haben nicht das geringste Interesse, dass ihre Währungen gegenüber dem Euro zulegen, und die meisten übrigen Länder sind wirtschaftlich ziemlich bedeutungslos.

  11. Der Präsident des Europäischen Parlaments, Martin Schulz (SPD), kritisierte, die Urteile der Verfassungsrichter seien „teilweise von großer Unkenntnis geprägt“. Ihn erstaune die „Behauptung“ des Gerichts, die Grenzen des Grundgesetzes seien erschöpft.

    Bei der Selbstüberschätzung, unter der die Obrigkeit leidet, sollte sich langsam mal die geschlossene Psychiatrie einschalten.

    Es begann ja schon mit dem Brandbrief von zwischenzeitlich über 200 Ökonmen, allesamt Professoren ihres Fachs, deren Sachkunde die DDR-Chemikerin IM Erika in Frage stellte.

    Und jetzt der Nichtmal-Hauptschüler Schulz mit folgender schulischer Vita, der den Richtern des BVerfG in Rechtsfragen „teilweise große Unkenntnis“ unterstellt:

    Nach dem vierjährigen Besuch der Grundschule zwischen 1962 und 1966 besuchte Schulz neun Jahre das Heilig-Geist-Gymnasium im Broichweidener Ortsteil Broich (heute Würselen) und verließ es ohne Abitur. Danach machte er von 1975 bis 1976 eine Ausbildung zum Buchhändler.

    Er ist juristisch genauso geschult wie UmVolker Beck, der ebenfalls als Abgebrochener den Oberjuristen der Grünen mimt, einer Partei, in der offenbar Abbruch von Bildung und Ausbildung Aufnahmekriterium ist.

    Ich erlaube mir daran zu erinnern, daß auch die Richter des BVerfG Professoren bzw. herausragende Juristen sind – übrigens keine abgebrochenen.

    Soviel dazu.

  12. Nachtrag:

    Bei einer einjährigen „Ausbildung zum Buchhändler“ darf man stark bezweifeln, daß Schulz diese Ausbildung abgeschlossen hat.

    Übrigens ist obiger Auszug von Wikipedia.

  13. #4 Peter Blum (10. Jul 2012 15:02)

    “Beim ESM handelt es sich (…) um einen völkerrechtlichen Vertrag, der bewusst außerhalb der EU konzipiert wurde” Warum? Kann mir das einer erklären?

    Dadurch wird geltendes EU-Recht umgangen:
    no-bail-out-Klausel, usw. usf.

  14. Den EU- Abgeordneten ist doch die Meinung der Deutschen egal. Hauptsache ist das der Deutsche Steuerzahler gemolken werden kann. Wenn wir weiter so schaendlich behandelt werden, sollten man mehr oeffentlich demonstrieren. Die Wochenschau – Propaganda von 1945 in der von Armeen geredet wurde, die gar nicht mehr existierten kann man durchaus vergleichen mit
    dem alternativlosen Geschwaetz das Frau Merkel von sich gibt.

  15. Allmählich kommen die „hochkarätigen Demokrateen“ Schäuble, Schulz und Konsorten aus der Deckung, weil sie sichtlich nervös wurden.

  16. Der ESM ist vielmehr ein UNKÜNDBARER völkerrechtlicher Vertrag

    Also, um raus zu kommen, wird man BRD abschaffen müssen?

  17. Naja, unkündbar? Seit wann wird sich in Europa an Verträge gehalten? Wahrscheinlich wären die Deutschen wieder unter den wenigen Deppen, die sich an Recht und Ordnung halten. Ich vermute mal, daß wir bei Vertragsbrüchigkeit mit einer leichten Geldstrafe belegt werden würden (hihi), die aber andere Ländern aus Solidarität für uns bezahlen würden.

    (tut mir leid, es bleibt einem nur noch der Galgenhumor, wobei Galgen hierbei wörtlich zu nehmen ist)

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