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Die islamische Ehe (Teil 2)

[1]Auch Information und Instruktionen bzgl. Gebet und Menstruation (!) sind Sache des Gatten seiner Frau gegenüber [denn das „Reinheitsgebot“ für das Gebet (salat), das Nachholgebot für das Fasten (saum) und Verbot des Coitus – und nur dessen! – hängen mit der Periode zusammen]. Ghazali mahnt hierzu: „Er hat ja den Auftrag, sie vor der Hölle zu bewahren“ gemäß o.e. Sure 66,6. Der latente Sinn dahinter ist, daß die Unterweisung durch den Ehemann, der Frau „erspare“, zu diesem Zweck außer Haus gehen zu „müssen“ und so ihre „Blöße“ zu bewahren. Denn allein schon ihr Gesicht sei – einem bekannten Hadith zufolge – für den Mann bereits „Blöße“, ‘aura, d.i. wie der Anblick des Schambereiches zum Coitus reizend (s. „Das Prinzip Niqab“ [2] ab Abschnitt bei Fn.24).

(Ein Essay in zwei Teilen von Coriolan, hier [3] Teil 1)

Umgekehrt sei dem nicht so, doziert al-Ghazali, sonst müßten sich auch die Männer verschleiern (ein typischer Umkehrfehlschluß). Damit sind realiter natürlich der Willkür des muslimischen Ehemanns Tür und Tor geöffnet und die Ehefrau ist davon abhängig gemacht. Sollte der Gatte aber selbst nicht genug „aufgeklärt“ sein, besorge daher selbstredend er die nötige Information außer Haus. Damit ist dann der Zweck erfüllt: „Wenn sie über sämtliche ihr obliegenden Pflichten unterrichtet ist, so darf sie nur mit Erlaubnis des Mannes ausgehen.“ Auch hierfür muß der Grund absolut notwendig sein, z.B. eine besondere religiöse Veranstaltung. Denn selbst für die Verrichtung des täglichen fünfmaligen Gebets durch die Frau gilt laut Hadith: „Die Frau steht dann Allâh am nächsten, wenn sie im Innern ihres Hauses weilt, ihr Gebet im Hof ihres Hauses ist mehr wert als das in der Moschee, und ihr Gebet im Innern des Hauses ist mehr wert als das im Hof desselben und ihr Gebet in der verborgenen Kammer (mukhda‘) ist noch mehr wert als letzteres.“ (Anmerkung: das typische Haus war ein – außen kaum oder gar nicht mit Fensteröffnungen versehener Kubus – mit innen liegendem, zentral zugänglichem Hof und zugänglichem Dachbereich).

Ganz offensichtlich ist hier von psychologischer Seite Besitzdenken, Machtanspruch und vorauseilende, ungezügelte Eifersucht im Spiel. Letzterer ist dann auch ein eigenes Kapitel gewidmet. Sie ist nämlich – für Männer – weder verboten noch verpönt. Schließlich erklärte Muhammad persönlich: „Wundert Euch nicht über die Eifersucht …, denn ich bin noch eifersüchtiger …, und Allâh ist noch eifersüchtiger als ich.“ oder: „Ich bin eifersüchtig, und es gibt keinen Mann, der nicht eifersüchtig wäre, außer er ist abnorm“.

Wieder wird also der „Natur“ die Verantwortung zugeschoben, nicht dem Individuum. Die männliche Eifersucht sei zwar, wenn völlig grundlos, Allah zuwider, doch was heißt hier grundlos? Schließlich wird als Mittel dagegen die Unterbindung jeglichen Kontakts der Ehefrau zu anderen Männern empfohlen! Selbst häufigeres Aufs-Dach-Steigen (wo die Wäsche trocknet) oder Reden mit den Nachbarn ohne absolute Notwendigkeit sei schon zu viel des Guten und guter Grund für eifersüchtige Gefühle des Ehemanns. Laut Überlieferung von Muhammads Tochter Fatima gilt nämlich auf die Frage, was das Beste für eine Frau sei: „Daß sie keinen Mann sieht und von keinem gesehen wird.“ Schließlich heißt es schon in Sure 33,33: „Haltet euch in euren Häusern auf…“.

Empfohlene Notmaßnahme von Muhammads Genossen und Schwiegervater ‘Umar (dem späteren zweiten Kalifen) war daher: „Zieht den Frauen die Kleider aus, dann bleiben sie zwischen ihren vier Wänden!“ Da versteht es sich – dieser „Logik“ gemäß – daß beim Ausgehen einer Ehefrau – wiederum absolute Notwendigkeit vorausgesetzt wie z.B. zum Krankenbesuch bei nahen Verwandten – schon sämtliche Alarmglocken läuten und es Gebote hagelt wie: Verhüllen in abgetragene Kleidung, Benutzung wenig begangener Wege, Meidung bevölkerter Straßen und Märkte (denn der Mann kauft ein!), darauf achten, daß kein Fremder ihre Stimme höre oder daß sie jemand an ihrem Äußeren erkenne, weshalb sie sich einem Bekannten gegenüber gänzlich unkenntlich zu machen habe. Während der Abwesenheit ihres Mannes von zuhause darf sie nicht nur keinem erwachsenen männlichen Wesen die Türe öffnen, sondern ihm nicht einmal auf sein Rufen nach Einlaß antworten. „In peinlichster Rücksichtnahme auf sich selbst und ihren Gatten“ bemerkt al-Ghazali und untermauert dies mit der tradierten Geschichte, nach welcher ein auf Reisen befindlicher Mann der Ehefrau untersagt hatte, während seiner Abwesenheit auch nur das obere Stockwerk zu verlassen. So konnte sie ihren inzwischen todkranken Vater nicht pflegen, welcher daraufhin verstarb. Doch Muhammad verkündete, Allah habe als Lohn für den Gehorsam seiner Tochter, also der erwähnten verheirateten Frau, dem Vater alle Sünden verziehen.

Überhaupt sei der Gehorsam der Ehefrau gegenüber dem Ehemann gemäß Muhammad mit den allgemein verbindlichen fünf Säulen des Islam gleichgestellt, da er erklärte: „Wenn eine Frau die fünf täglichen Gebete verrichtet, den Fastenmonat hält, ihren Leib rein bewahrt und ihrem Gatten gehorsam ist, so wird sie in das Paradies ihres Herrn eingehen.“ Das macht dann die „ehrbare“ Frau aus. Mehrfach wiederholte weibliche Hauptaufgabe ist demnach Hausarbeit und Kinderaufzucht (doch selbst diese darf sie „so wenig wie möglich schelten“, das ist Domäne des Mannes).

Daraus, daß ein nicht-muslimischer Mann diesen Anforderungen, seine Frau nach islamischen Prinzipien zu erziehen, nicht genügen kann, erklärt sich auch das entsprechende, eingangs erwähnte Heiratsverbot für muslimische Frauen in Bezug auf Nicht-Muslime, welches umgekehrt ja vom muslimischen Mann aus gegenüber Christinnen, Jüdinnen und Parsinnen nicht besteht. Im Gegenteil erweitert er mit solch einer Heirat letztlich die umma, da zu erwarten ist, daß die Gattin dem ständigen Druck schon irgendwann nachgeben wird und aus der Ehe hervorgehende Kinder grundsätzlich als Muslime gelten.

Ist die Gattin ihrem Gebieter dann in jeder Hinsicht gefällig, sollte sie schon einmal pro Woche ein „Zuckerl“ (falûdaq, eine bestimmte Süßigkeit) erhalten, man schlägt sie dann nicht gleich wegen jeder Kleinigkeit, nimmt sie nicht ganz ernst, sondern lacht – wie der Prophet in einer guten Stunde – eher über sie, scherzt auch mal mit ihr oder läßt sie – kurz – unter Aufsicht an der Haustüre das Treiben auf der Straße beobachten. In diesen ganzen Zusammenhang gehört dann die Aussage Muhammads: „Die besten von Euch sind diejenigen, die ihre Frauen am besten behandeln, und ich behandle meine Frauen am besten von euch allen.“

Dies alles darf jedoch nicht soweit gehen, „daß er [d.i. der Ehemann] ihren Charakter verdirbt.“, erklärt al-Ghazali. Er „darf den Ernst und die Strenge nicht außer Acht lassen“, müsse vielmehr Zucht und Strenge gegen ihre Bosheit üben, denn es gelte laut Tradition: „Wer seiner Frau in dem, was sie begehrt, zu Willen ist, den stürzt Allah in die Hölle.“ oder: „Fragt die Frauen um Rat, aber befolgt ihn nicht“ (Lebensregel, bei Malik ibn Anas, dem Namensgeber der malikitischen Rechtsschule, allerdings in ein Hadith gekleidet) oder: „Gewöhnt die Frauen an das ,Nein‘!“.

Dem Manne komme es schließlich zu, zu führen und nicht, geführt zu werden, weshalb in Sure 4,38 die Männer als über den Frauen stehend bezeichnet würden und in Sure 12, 25 der Ehemann als „Herr“ (sayyid, also im Gegensatz zum Sklaven) angesprochen werde. Wäre der Ehemann nämlich grundsätzlich nachsichtig gegen die Frau, gebe er seine Religion und seine Ehre preis. Noch deutlicher wird Muhammad, wenn er die Art der Ehe für die Frau beschreibt: „Ehe ist Knechtschaft“ oder: „die Heirat ist eine Art Sklaverei für die Frau“, denn „Allah hat die Frau in die Hand des Mannes gegeben.“ (Hierbei ist der Ausdruck „in die Hand gegeben“ wichtig, da ja auch die Phrase „was eure rechte Hand besitzt“ aus Sure 24, 33 die Sklavinnen als Konkubinen meint).

al-Ghazali erklärt: „Deshalb hat sie ihm unbedingt und unter allen Umständen zu gehorchen, indem, was er von ihr und in Bezug auf sie selber verlangt, außer es wäre etwas Sündhaftes.“ Präzisiert wird durch die beiden Hadithe: „Wenn der Mann von oben bis unten mit Geschwüren bedeckt wäre und die Frau ihn ableckte, so hätte sie noch keineswegs ihre Dankespflicht [ergänze: ihm gegenüber] erfüllt.“ und: „Wenn ich jemandem befehlen würde, sich vor einem anderen niederzuwerfen, so würde ich der Frau befehlen, sich vor dem Mann niederzuwerfen … .“

Selbst in Streitfällen, in denen die Frau recht habe, dürfe sie demnach nicht die Oberhand bekommen, vielmehr müßten zwei Schlichter beigezogen werden, die sich um Versöhnung bemühten. Das Verfahren bei Widersetzlichkeit der Frau (s. Sure 4, 34) darf als bekannt vorausgesetzt werden. Daß hier daraba (emphatisches „d“, sonst ist der Sinn ein anderer!) tatsächlich mit „schlagen“ zu übersetzen ist und nicht anders, geht nicht nur aus der Bestätigung auch durch al-Ghazali hervor, sondern aus der Tatsache, daß ‘Umar hierfür ein ganz bestimmtes – aber nicht mehr bestimmbares – Schlaginstrument, dirra, ständig bei sich führte. Das Geschlagenwerden solle zwar weh tun, aber nicht zu offenen blutenden Wunden oder Knochenbrüchen führen. Auch solle man das Gesicht aussparen, die Fußsohlen (vgl. die nahöstliche Bastonade) seien dagegen gut dafür geeignet. Auch religiöse Pflichten, wie das Gebet oder die Einhaltung von Geboten wie das der Verhüllung können und sollen sogar mit Gewalt durch den Ehemann erzwungen werden (vgl. dazu die modernen Fatwen hier [4] und hier [5]).

Außerdem müsse der Mann grundsätzlich dem „von den Frauen drohenden Unheil zu entgehen suchen“, „denn ihre List ist groß“ (Sure 12, 28) und selbst über die besten darunter urteilte Muhammad: „Ihr seid Verführerinnen Josephs“ (gemeint ist: sie seien so gefährlich verführend wie Potiphars Weib aus der Bibel).

Eine andere Drohung hängt allerdings ebenso mehr oder weniger ständig über einer Ehefrau wie ein Damoklesschwert, der talaq, eine einfache Erklärung seitens des Mannes, sich von der Frau scheiden zu wollen. Sie gilt als endgültig, sofern sie dreimal hintereinander ausgesprochen bzw. [heute auch via SMS] [6] übermittelt wird, oder bei ein- oder zweimaliger Erklärung als bedingte mit der Möglichkeit, nach einer genau vorgeschriebenen Wartezeit, ‘idda, die Frau wieder zurückzunehmen und die Ehe mit ihr fortzusetzen (vgl. Sure 2, 228f). In der Zwischenzeit hat der Mann die Gelegenheit, es sich nochmals zu überlegen und die Noch-Gattin nur noch Anspruch auf Unterkunft und Verpflegung, außer im Fall, daß sie sich zuvor „unbotmäßig“ verhalten hätte (s. Sachau, §50, S.84). Die Maßnahme dient dazu, „das Freisein des Uterus festzustellen (istibrâ`)“, wie al-Ghazali nüchtern bemerkt. Wäre Nachwuchs unterwegs, sollte dieser auch dem Erzeuger zukommen. Kinder, die nicht mehr gesäugt werden müssen, insbesondere ältere Knaben (meist mehr als sieben Jahre alt), verbleiben gewöhnlich beim Vater. Nur von einer Witwe wird erwartet, daß sie „in Zurückgezogenheit mit ihren Kindern lebt“, dafür kann sie aber auch die Kinder in ihrer Obhut behalten.

Die Scheidung braucht zudem nicht begründet zu werden. Als gute Gründe gelten aber Ungehorsam gegen den Ehemann, ungehöriges Benehmen gegenüber ihm oder seinen Verwandten, Vernachlässigung ehelicher oder religiöser Pflichten etc. Selbst wenn der Schwiegervater nur eine Aversion gegen seine Schwiegertochter hegt, ohne daß diese sie irgendwie herausgefordert hätte, hat sich der Ehemann in Gehorsam seinem Vater gegenüber von ihr zu scheiden. So hatte einem Hadith zufolge auch Muhammad bzgl. einer Ehefrau des o.e. ‘Umar entschieden. Zumindest solle man dann die Geschiedene durch ein kleines Geschenk versöhnlich stimmen gemäß der Sure: 33, 48: „Und entschädigt sie“.

Noch eine Bemerkung zur geforderten Gleichbehandlung der maximal vier Ehefrauen, die sich ja der Muslim ohne Zustimmung seiner bisherigen Gattin(en) zulegen kann. Diese erstreckt sich nämlich nur auf Unterhalt, Verpflegung etc. und nächtliches Zusammensein, welches die sexuelle Betätigung nicht (!) einzuschließen braucht. Diese sei vom Mann letztlich nicht abforderbar, noch weniger die Zuneigung, weshalb ja auch das absolute muslimische Vorbild Muhammad die ‘A`ischa deutlich seinen anderen Frauen vorzog und letzteren deswegen Toleranz anbefahl. Nur in dieser Weise sei die Sure 4, 128 zu verstehen: „Ihr seid nicht imstande, Eure Frauen gleich zu behandeln, auch wenn Ihr den besten Willen habt.“ Eine monogame Beschränkung, wie auch heute oft fälschlich gefolgert, sei davon nicht abzuleiten.

Fazit

Wie schon Muhammad selbst feststellte, ist die muslimische Art der Ehe bzgl. der Frau eindeutig als Variante der Sklaverei zu sehen. Auch wenn nach Machismo-Art Pflichten des einen zu Rechten des anderen und umgekehrt umdeklariert werden, ist letztlich die islamische Ehe ganz auf den Mann als vermeintlich höheres Wesen und seine Bedürfnisse zugeschnitten, denen die Frau tunlichst zu entsprechen hat. Welche (Ehe-)frau erträumt sich schon – nach dem „ihr zukommenden Recht“, um in der Diktion von Iman Daglas zu bleiben – in jeder Hinsicht von den Entscheidungen ihres Mannes abhängig zu sein und von ihm diszipliniert zu werden? Außer einer Masochistin vielleicht. Noch einmal soll al-Ghazali zu Wort kommen: die Frau „soll stets ihren Mann im Sinn haben, mag er gegenwärtig oder abwesend sein, und in allen Dingen ihm Freude zu machen suchen“. „Der Mann soll bei ihr an erster Stelle stehen, dann erst soll sie selbst und ihre Verwandten kommen.“ (vgl.o. die Geschichte des sterbenden Vaters!). „Ferner darf sie ihren Mann in keiner Weise ärgern.“ Schließlich hängt von der Zufriedenheit des Ehemanns mit seiner Frau sogar ab, ob sie statt in die Hölle zu fahren, Zugang zum Paradies hat, und zwar ohne daß ihr dort ähnliche Freuden verheißen würden wie den Männern.

Klar ist, daß unter den geschilderten Umständen echte Partnerschaft, die auf Gegenseitigkeit beruht, und Liebe nicht gedeihen kann. Beweihräuchernde, poetisch-überschwängliche Beschreibungen der Situation muslimischer Ehefrauen gemäß der Schari‘a, wie durch Iman Daglas, P. Vogel und Co. zu Beginn des Artikels bemüht, erweisen sich als Kaschierung der wahren Verhältnisse und sollen offenbar auch psychologisch Frauen über ihre eindeutig inferiore Stellungen und die widrigen Ehebedingungen hinweghelfen. Auch ermöglicht dieses Frauenbild der „ehrbaren Muslimin“ zur Kompensation, auf die nicht-muslimische „Schlampe“ herabzusehen (vgl. isioma.net [7], s. bes. im Aufruf von H. Krauss; oder hier [8]).

Zwar findet sich „Liebe“, auch in zusammengesetzten Begriffen, öfters in Übersetzungen der arabischen Texte, doch zeigt der hier hergestellte Zusammenhang, daß in den seltensten Fällen echte Liebe gemeint ist. Al-Ghazali erwähnt solche Fälle bestenfalls nur als zu belächelnde Schwächen einiger Männer, denn es wird sorgsam unterschieden zwischen der „aus dem Willen hervorgehenden Liebe“ (al-hubb al ikhtiyari), und der echten, natürlichen Liebe (al-hubb al-idtiari). Erstere wäre dann die „eheliche“. Schließlich ist gemäß dem auf Muhammads Tochter Umm Kulthum zurückgehenden Hadith, überliefert in den Sammlungen von al-Muslim wie al-Bu¬khari, in drei Fällen das Lügen erlaubt: im Krieg, wenn es um die Aussöhnung zweier Zerstrittener geht (indem man beiden Parteien unzutreffenderweise Positives über die andere erzählt) und wenn Eheleute zueinander sagen: „Ich liebe dich“.

Zum Schluß noch eine moderne fatwa von Muhammad bin Salih al-Uthaymin zum Thema, der bis zu seinem Tod 2001 oberster Theologe Saudi-Arabiens war. Er stellt klar: „Es ist nicht erlaubt, von Menschen gemachte Gesetze anzuwenden, um einen Mann zu hindern, das zu tun, was Allah ihm erlaubt hat.“ Wer es doch tue, „fällt vom Glauben ab.“ (aus dem Englischen nach madschmu a_l-fatawa wa rasa`il, 6/161).

Nachwort

Al-Ghazalis hier vorgestellte Ausführungen beschreiben das klassische Islamische Recht, nicht jenes, das aufgrund westlichen Einflusses entgegen ersterem in manchem islamischen Staat inzwischen installiert wurde und jetzt wieder im Zuge des „Arabischen Frühlings“ in Gefahr ist, nach Muslimbruder-Vorstellung „reformiert“, d.h. wieder in den Urzustand der medinensischen Gesellschaft zu Muhammads Zeiten „zurückgeformt“, also möglichst ganz nach der Scharia ausgerichtet zu werden. Es konnte hier nicht auf verschiedene Einzelheiten eingegangen werden, auch wurden die Vorschriften hinsichtlich des ehelichen Verkehrs (in alten Übersetzungen durchweg in Latein gehalten!) beiseite gelassen.


Literatur(nachweis) und zur Vertiefung für Interessierte:

– Sachau, Eduard: Muhammedanisches Recht nach Schafiitischer Lehre, Stuttgart/Berlin 1897.
– Juynboll, Theodor Willem: Handbuch des Islâmischen Gesetzes, Leiden/Leipzig 1910.
– Tilman Nagel: Mohammed – Leben und Legende, München 2008.
– Prof. Hans Bauer hat 1916 – sozusagen in den Schützengräben des I. Weltkrieges – angefangen, einen kleinen Teil – ca. ein Zehntel – von al-Ghazalis Werk ihya`‘ulum ad-din zu übersetzen. Ein Neudruck davon ist 2000 erschienen. Das ganze Werk ist immer noch nicht in europäische Sprachen übertragen. Die von al-Ghazâlî nicht eigens gewissen Sammlungen zugeordneten Hadithe, welche er dem Werk „Qut al-qulub/Herzensnahrung“ des bekannten Mystikers Abu Talib al-Mekki († 996) entnahm, wurden später vom renommierten Hadithgelehrten al-Hafiz al-Iraqi im einzelnen als „sahih“, also glaubwürdig nachgewiesen. Es genügt demnach, sich auf al-Ghazali zu beziehen.

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Attacken bei DF-Kundgebung in München

geschrieben von byzanz am in Islam,Islamisierung Deutschlands,Linksfaschismus | 49 Kommentare

[9]Bei der letzten Kundgebung der FREIHEIT in München am vergangenen Samstag, den 24. August gab es wieder Angriffe von extremen Linken. Offensichtlich kommen diese Personenkreise nicht damit klar, dass immer mehr Münchner das Bürgerbegehren gegen das geplante Zentrum für Islam in Europa unterschreiben. Der neue Pavillon mit den weithin sichtbaren Bannern trägt Früchte: 360 Unterschriften konnten an diesem Tag gesammelt werden, ein neuer Tagesrekord. Einem Linksextremen passte der Andrang am Stand nicht, er stürmte heran und verschmierte mit einem dicken Filzstift zwei Listen, bevor man ihn festnehmen konnte. Ein anderer griff nach drei Klemmordnern mit Unterschriftenlisten und warf sie weg. Man beachte nun, wie bei dem Artikel „Distanzierer und Provokateure [10]“ von Zeit online die Tatsachen verdreht werden.

(Von Michael Stürzenberger)

Dort ist beispielsweise zu lesen:

Gegendemonstranten rechtsextremer Kundgebungen erinnern sich häufig mit einem Unwohlsein daran, wie Neonazis ihre vermeintlichen „politischen Gegner“ permanent fotografieren. Dies läuft unter „Anti-Antifa Arbeit“: Nazigegner werden erfasst, dokumentiert, ausgespäht und nicht selten folgen tatsächlich Taten, die von Sachbeschädigungen und Verleumdungen bis hin zu schweren Körperverletzungen reichen. Auf der Münchner Kundgebung der „Freiheit“ wollte man auf Nachfrage nicht sagen, wofür diese Fotos eingesetzt werden. „Lasst das mal unsere Sorge sein“, war so ziemlich die einzige Antwort. Bei offenkundigen Neonazis würde man eher „das wirst du schon noch sehen“ als Antwort bekommen. Die Botschaft versteht sich für die meisten Menschen wohl identisch: Stell dich gegen uns – wir beobachten dich.

Dies ist eine exakte Umkehrung der Realität: Es ist vielmehr die extrem linke Szene, die beispielsweise mit dem Fotografen Tobias Bezler einen permanenten Beobachter bei den Kundgebungen der FREIHEIT hat, der fast ohne Unterbrechung Bilderserien der Kundgebungsteilnehmer „schießt“.

[11]

Er interessiert sich ganz offensichtlich überhaupt nicht für aggressive Gegendemonstranten, sondern fotografiert fast ausschließlich immer nur in unsere Richtung.

[12]

In seinem Archiv müssen sich inzwischen zigtausende von Portraitfotos befinden – zu welchem Zweck auch immer. Berichte über Ausschreitungen und Attacken der Gegendemonstranten finden sich in den Artikeln von a.i.d.a. & co jedenfalls eher nicht, sondern das übliche Gefasel von „rassistischen“ und „ausgrenzenden“ Kundgebungen. Hier steht er übrigens neben einem späteren Angreifer:

[13]

Von unserer Seite wird hingegen fotografiert und gefilmt, um die Ereignisse festzuhalten und Berichte anfertigen zu können. Dies ist auch wichtig für die Beweisaufnahme, wenn polizeiliche Einsatzleiter die massiven Störer nicht konsequent auf Distanz bringen.

[14]

Spannend ist nun, wie bei Zeit online die massiven Attacken von extremen Linken verharmlost und unsere berechtigte Gegenwehr kriminalisiert wird:

Auf neonazistischen Kundgebungen und Demonstrationen ebenfalls oft anzutreffen: hochaggressive Ordner, die nur darauf warten, einem „Störenfried“ und „Volksfeind“, der zu nah an den rechten Demonstranten ist – um denen seine Abneigung gegen ihre menschenverachtende Einstellung mitzuteilen – mit körperlichem Einsatz einen Denkzettel zu verpassen. Im Anschluss werden diese Personen der Polizei übergeben und es wird Anzeige erstattet. Meist geschieht dies nicht etwa, weil man nach den Regeln unseres Rechtsstaates spielt, sondern einzig aufgrund dessen, dass bei einer Strafanzeige die persönlichen Daten des „Störers“ bekannt werden und diese schnell in der „Anti-Antifa Akte“ landen.

Doch zurück zu den „Distanzierern“. Bei der Kundgebung kam es zu einem Zwischenfall, bei dem ein Jugendlicher mit einem Stift ein Flugblatt o.ä. beschmiert haben soll. Wie ein Foto belegt, sprang daraufhin ein stämmiger Aktivist der Freiheit hinter dem Infostand hervor und drückte dem sich nicht wehrenden Jugendlichen in aller Öffentlichkeit die Luft ab. Daraufhin wurde er der Polizei übergeben und es wurde wie von anderen Demonstrationen gewohnt, Strafanzeige erstattet.

„Beschmiert haben soll“? Der „Jugendliche“ hat zwei Unterschriftenlisten massiv beschmiert, um sie unkenntlich und damit ungültig zu machen:

[15]

Es ist der Zivilcourage und dem raschen Eingreifen unseres Vorstandsmitglieds Wolfram Eichinger zu verdanken, dass der Angreifer festgehalten werden konnte und nicht in der Menge verschwand:

[16]

Der „sich nicht wehrende Jugendliche“ musste anschließend von drei Beamten abgeführt werden:

[17]

Ein anderer „Jugendlicher“ wurde gleich von vier Beamten festgehalten:

[18]

Übrigens: Die Artikel von Roland Sieber, dem Autor des Zeit online-Artikels, erscheinen auch bei der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V. [19]„, die in den Verfassungsschutzberichten Bayerns sowie Baden-Württembergs erwähnt wird. Sieber steht offensichtlich auch mit dem extremistischen „a.i.d.a.“ [20] sowie dem vom Verfassungsschutz beobachteten indymedia [21] in Kontakt. So schließen sich die Kreise.

[22]

Hier ein Filmbericht, den ein portugiesischer Journalist von unserer Kundgebung anfertigte:

Viele weitere Fotos und Informationen über einen erneut hochspannenden Kundgebungstag auf der Internetseite der FREIHEIT Bayern [23]..

(Fotos: Roland Heinrich)

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Presse und die Schlampen von „Pussy Riot“

geschrieben von kewil am in Altmedien,Idioten,Linksfaschismus | 114 Kommentare

Möchten Sie von einer Schlampe geboren werden, die noch im neunten Schwangerschaftsmonat, ein paar Tage vor Ihrer Geburt, während einer Gruppensex-Orgie jeden ranläßt? Nadjeschda Tolokonnikowa, eine der drei Säulenheiligen des „Mösen-Aufstands“, der von der westlichen Idiotenpresse angehimmelt wird, hat genau das 2008 getan und sich dabei filmen lassen. Eine andere Schlampe der Gruppe klaute im Juli 2010 ein Suppenhuhn in einem Petersburger Supermarkt. Mit ein paar Männern und kleinen Kindern zogen sie im Markt herum, und schließlich stopfte sie sich das Hähnchen so tief wie möglich in die Vagina und verließ den Laden. Auch das wurde von der Bande selbst gefilmt. Soll das politischer Protest sein? 

Die Gruppe „Woina“, zu deren Umfeld „Pussy Riot“ und die Tolokonnikowa gehört, hat solche Aktionen immer wieder gemacht. Woina bedeutet „Krieg“. Da wurde mal Brandpulver auf einer Modenschau gezündet oder die Polizei mit Urin bespritzt. Die FAS berichtet:

Bei den russischen Aktionskünstlern werden die Kinder sogar zum Instrument oder Schutzschild der Gruppe. „Woina“-Mitbegründer Worotnikow stürmte auf einer nicht genehmigten Demonstration in Sankt Petersburg inmitten von Mitgliedern der autonomen Szene mit seinem zwei Jahre alten Sohn auf dem Rücken über den Newskij-Prospekt. Dabei bespritzte er Polizisten mit Urin, das er in mehrere Flaschen abgefüllt hatte. Als die Polizei ihn festsetzte und ihm den schreienden Sohn entwand, beschwerte Worotnikow sich über die unmenschlichen Methoden der Polizei.

Es ist erbärmlich, wie sich die linke Journaille, z. Bsp. im SPIEGEL, anlügen läßt, Millionen von Russen sähen „Pussy Riot“ als Vorbilder. Das Gegenteil ist der Fall. Die Russen stehen hinter dem Urteil und es nützt Putin. Und es ist eine Frechheit, wie unsere Medien uns anlügen und nicht die tatsächliche Situation schildern. Die Frankfurter Allgemeine hat am Sonntag eine Ausnahme gemacht. Lesen Sie den Artikel Lady Suppenhuhn von [24] Moritz Gathmann, welcher die tatsächliche Situation schildert und die verlogenen Pseudo-Aktivisten entlarvt.

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Die Bombe von Schwabing gestern

geschrieben von kewil am in Geschichte | 42 Kommentare

In Schwabing zündete man gestern notgedrungen eine der perfiden Bomben aus dem letzten Krieg, die einen Langzeitzünder hatte [25]. Sie sollten noch Stunden oder Tage nach dem Luftangriff explodieren, um die Lösch- und Rettungsarbeiten zu behindern. In München herrschte große Aufregung, Fensterscheiben gingen zu Bruch [26], es brannte ein bißchen, ob ein paar nahe Häuser Schäden haben, wird noch untersucht. Bei BILD gab es Erinnerungen [27] an den Zweiten Weltkrieg. Lächerlich!

Nach mehreren anderen Luftangriffen wurden allein im April 1944 immerhin 870.000 Brandbomben über München abgeworfen. Drei Viertel der Münchener Monumente wurden dabei vernichtet. Im Juli 1944 warf die US-Armee in sieben Angriffen eine Million Brandbomben auf München. Im Januar 1945 erfolgte der 44. Luftangriff mit 1040 Spreng- und 400.000 Stabbrandbomben. Die Innenstadt, die historischen Gebäude, die Kirchen, Bibliotheken waren danach dann alle kaputt. Über der einen kleinen Bombe von gestern, die dank ihres komplizierten Zünders mehr als ein halbes Jahrhundert jederzeit hätte explodieren können, stand jahrelang eine beliebte Schwabinger Kneipe. (Zahlen nach Jörg Friedrich „Der Brand“)

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Kauder ermuntert Moslems zu mehr Moscheen

geschrieben von PI am in Dhimmitude,Islamisierung Deutschlands | 100 Kommentare

Der CDU-Fraktionschef Volker Kauder hat die Moslems in Deutschland ermuntert, noch mehr islamische Kasernen Moscheen zu bauen. Gegenüber der WELT sagte Kauder am Mittwoch: „Wer für Religionsfreiheit eintritt, muss anderen Religionen ihren Spielraum lassen. Deshalb sollen Muslime in Deutschland Moscheen bauen.“ Auch sollten es nach seiner Ansicht Arbeitgeber oder Schulen einrichten, dass Moslems sich auf eigenen Wunsch islamische Feiertage problemlos freinehmen können. (Quelle: mmnews.de [28])

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Angelächelt – Messer in Herz

geschrieben von PI am in Deutschenfeindlichkeit,Einzelfall™,Justiz,Migrantengewalt | 39 Kommentare

Messerstecherei Hannover Steintor Scholvinstraße

Er soll die hübsche junge Türkin bloß angelächelt haben. Mehr nicht. Doch eben dieses Lächeln soll es gewesen sein, das Lars H. beinahe tödliche Verletzungen einbrachte. Der 27-Jährige war im vergangenen Februar vor dem Steintorklub „Havanna“ niedergestochen worden. Der Täter, Gökhan M., hatte mit einem Messer sein Herz durchbohrt, das hat er bereits gestanden.

Zu den Umständen der Tat gibt es allerdings widersprüchliche Aussagen. M. sagt, er sei von Lars H. und dessen Freund provoziert worden. Andere Zeugen sagen das Gegenteil. So oder so macht der Prozess vor dem Landgericht Hannover deutlich, wie schnell ein Klubgast im nächtlichen Gedränge Opfer eines brutalen Angriffs werden kann. » Weiterlesen bei der Hannoverschen Allgemeinen [29]

» Gökhan M. ist vorbestraft! [30]

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Christen-Kinder in Pakistan verfolgt

geschrieben von PI am in Christenverfolgung,Islam ist Frieden™,Pakistan | 8 Kommentare

Christenverfolgung in Pakistan - 2012 - Rimsha Masih . Islamabad

Mitte des Monats war es in Pakistan zur Verhaftung eines elfjährigen Mädchens namens Rimsha gekommen. Rimsha hat vermutlich Down Syndrom. Ihr wird vorgeworfen, Koranblätter verbrannt zu haben. Das Mädchen gehört zu einer christlichen Familie und lebte in einem Slum der Hauptstadt Islamabad. N24 [31] berichtet, dass die Christen aus dem Slum fliehen mussten.

Hierzu der Kopp-Verlag [32]:

Riftah Masih [richtiger Name siehe Plakat oben!] wurde von Muslimen aus der Nachbarschaft geschlagen, als diese angeblich sahen, dass sie beim Kochen einige Seiten aus dem Heiligen Buch verbrannte. Einige Hundert Christen flohen aus Furcht vor weiteren Gewalttaten aus ihren Häusern und Wohnungen, nachdem die Moscheen über den angeblichen Zwischenfall über Lautsprecher berichteten und Hunderte erboster Muslime auf die Straßen stürmten.

NBC News [33] sprach mit einem Menschenrechtsanwalt, der sich des Falls angenommen hat. Er bestätigt, dass Rimsha geistig behindert ist und zudem völlig verstört. Er befürchtet, dass es bei ihrer Freilassung zu Lynchjustiz kommen würde.

Heute übersetzte der Kopp-Verlag [32] einen Bericht von Russia today [34], wo es um einen Mordfall im pakistanischen Teil des Punjab, in Faisalabad geht. Dort war ein christlicher Junge vermisst worden, der nicht mehr vom Markt zurückkam. Der Elfjährige wurde brutalst verstümmelt aufgefunden:

Die Leiche Samuel Yaquubs war schwer verstümmelt. Nase und Lippen waren abgetrennt und der Magen entfernt worden. Darüber hinaus wurden seine Beine verstümmelt. Nach Polizeiangaben wurde der Körper später verbrannt und konnte kaum identifiziert werden. Angehörige identifizierten die Leiche anhand der Stirn des Jungen.

Zum letzten Mal war er auf dem Weg zum nahegelegenen Markt gesehen worden. Seine verstümmelten Überreste wurden am muslimischen Feiertag Eid ul-Fitr gefunden, der das Ende des Fastenmonats Ramadan markiert.

Ermittlungsbeamte versuchen nun herauszufinden, ob im Vorfeld der Tat Vorwürfe wegen Gotteslästerung gegen das Kind erhoben worden waren.

In Pakistans Gefängnissen [35] sitzen Christen, die wegen Blasphemie angeklagt sind. Der Papst bemüht sich seit langem, die vierfache Mutter Asia Bibi aus dem Gefängnis frei zu bekommen. Es sitzen aber auch zahlreiche Anhänger islamischer Sekten aus den fadenscheinigsten Gründen wegen Blasphemie ein. Bei einer Freilassung droht ihnen Lynchjustiz.

Von Übergriffen auf viele Mädchen der christlichen Minderheit berichtete kath.net [36] schon letztes Jahr. Laut Angaben von Erzbischof Tomasi soll es gehäuft zu Entführungen, Zwangskonversionen und Zwangsehen christlicher Mädchen kommen:

Christliche Mädchen werden entführt und zur Heirat gezwungen, wobei sie auf ihren Glauben verzichten und zum Islam übertreten müssen.

Die Nachrichtenagentur Zenit [37] schreibt, dass es 700 solcher Fälle jährlich in Pakistan geben soll:

Die Ordensfrau möchte aus Sicherheitsgründen anonym bleiben. In Pakistan kümmert sie sich um junge christliche Frauen, die misshandelt, verschleppt, vergewaltigt oder zur Bekehrung zum Islam gezwungen werden, und sieht sich dabei täglich mit den Geschichten solcher Frauen konfrontiert. Zum Fall Farah Hatim sagt die Schwester zum Fidesdienst: „Die Geschichte von Farah ist sehr traurig. Doch sie ist leider keine Seltenheit. Jedes Jahr werden mindestens 700 solcher Fälle gemeldet, und wir können nur wenigen Dutzend dieser Mädchen helfen“.

Der Fidesdienst [38] spricht von 1000 Fällen jährlich. PI [39] hatte vor kurzem über den Fall einer jungen pakistanischen Christin berichtet, die nach Beendigung ihres Medizinstudiums von einer Moslemfamilie entführt wurde und gezwungen wurde, einen der Söhne zu heiraten.

Die zu 95 Prozent aus Moslems bestehende pakistanische Gesellschaft scheint immer mehr zu verrohen. Das kommt dabei heraus, wenn man den Koran als Gesetzbuch nimmt.

An Lichterketten-Aktionen der deutschen Politik braucht man nicht zu denken. Pakistan wird ausgeblendet, die Probleme auf die Armut geschoben, die Armut auf die Kolonialzeit. Wer das kritisiert, ist politisch inkorrekt, also rechts und damit naziverdächtig.

Ein menschenrechtsunwürdiges Pakistan ist schon schlimm genug. Ein schweigendes Europa ist absolut feige und dumm.

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Forderung nach Scharia in Deutschland

geschrieben von PI am in Islamisierung Deutschlands,Scharia | 20 Kommentare

britischer Moslemführer Anjem Choudary will Scharia auch in Deutschland einführen

Der britische Islamistenführer und bekennende Bin-Laden-Sympathisant Anjem Choudary (Bild Mitte) will am Mittwoch vor dem Gebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe einen Vortrag zum Thema „Göttliches (islamisches) Gesetz oder deutsches Gesetz?“ halten.

Das kündigte er in einer E-Mail an, wie die „Welt“ erfuhr. Demnach soll in Karlsruhe eine Demonstration für die Einführung des islamischen Scharia-Rechts stattfinden. » Weiterlesen bei Welt online [40]

» Diese Gruppe setzte in Großbritannien die Scharia durch – seit 2008 gibt es „Islamic Sharia Councils [41]„!

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