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SZ setzt Kampagne gegen DIE FREIHEIT fort

[1]Nachdem die Süddeutsche Zeitung vergangene Woche melden konnte, dass sich das Westend „wehrt“ [2], ist diese Woche Neuhausen dran. In diesen Münchner Stadtteilen erbosen sich die GutBessermenschen also gegen die bösen „Rechtspopulisten“, die sich doch tatsächlich erdreisten, Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen einen Moscheebau zu sammeln. Mitglieder „quer durch alle Fraktionen“ des Bezirksausschusses beteiligten sich an der Gegendemo, um der „sogenannten Freiheit“ entgegenzutreten, so dass dann CSU- und FDP-Politiker einträchtig mit extremen Linken zusammenstanden.

(Von Michael Stürzenberger)

Die SZ mixt mal wieder alle Sprachbausteine zusammen, die man für einen Artikel über Islamkritiker [3] benötigt: „Hetzen“ und „diffamieren“ ist genauso dabei wie die unvermeidliche NPD-Verknüpfung.

Aber nicht nur die SZ beteiligt sich an der Pro-ZIEM-Kampagne. Auch München TV [4] ist ganz vorne mit dabei, wenn es darum geht, die bayerische Landeshauptstadt auf Teufel komm raus „bunt“ erscheinen zu lassen. Chefredakteur Jörg van Hooven besuchte für seine Reihe „Menschen in München“ Imam Bajrambejamin Idriz in seiner Penzberger Moschee und stellte dabei hauptsächlich wohlwollende, kaum kritische Fragen. Interessanterweise erzählte Idriz, dass der Muezzinruf nur in der Moschee, nicht aber außen ertöne, da dort nicht so viele Muslime wohnten (im Video bei 6’00) und die Gesellschaft (noch) nicht islamisch sei. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass das Geplärre losgeht, sobald Moslems in Mehrheitspositionen kommen.

Den terrorunterstützenden potentiellen Geldgeber aus Katar verharmlost van Hooven als „konservativ“. Immerhin erwähnt er die Angst in der christlichen Bevölkerung vor bedrohlichen Entwicklungen in der islamischen Welt (26:30). Auch Burka und Steinigung kommen zur Sprache. Idriz meint, letztere sei ein „Verbrechen“, da im Koran keine Steinigung vorkomme. Nur manche Moslems würden diese Strafe befürworten. Nun, da verschweigt Idriz aber das „perfekte Vorbild“ Mohammed, der Frauen durchaus steinigen ließ. War er also ein Verbrecher? Das könnte Ärger für den Pinocchio aus Penzberg geben. Auf den Verfassungsschutzbericht angesprochen stopselt er herum, dass sich seine Gemeinde ab 2010 „bemüht“ habe, „offen und transparent“ zu arbeiten. Da fragt man sich doch glatt, wie das denn vorher lief? Wohl eher im Verborgenen mit engen Kontakten zu den Verfassungsfeinden Muslimbrüder und Milli Görüs.

Die Medienvertreter in München haben ganz offensichtlich eine selbstauferlegte Beißhemmung gegenüber dem sogenannten „Vorzeige“-Imam und packen ihn in Watte. Sie vernachlässigen ihren Informationsauftrag sträflich, denn sie kennen alle besorgniserregenden Fakten [5] um Idriz und sein Europäisches Islamzentrum, die wir ihnen mehrfach zugesandt haben. Politik und Medien gehen in München bei der Unterstützung der Islamisierung im Gleichschritt Hand in Hand.

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Multikultureller Weihnachtsbaum

geschrieben von PI am in Multikulti,Satire | 42 Kommentare

Angeregt durch das Mindener Tageblatt [6] haben wir einige multikulturelle Highlights für Ihre Weihnachts-Deko entworfen! Neben dem Anhängerset für den Weihnachtsbaum finden Sie bei uns auch ein Kaaba-Häuschen aus Lebkuchen, Schokolade und Marzipan. Denn:

Christkind und Weihnachtsengel waren einmal. In diesem Jahr zieren Zwiebeltürme, Monde und Sterne den Baum in der Bürgerhalle – eine Idee, die in der Kunst-AG der Mosaik-Grundschule entstanden ist.

„Wir haben bei uns viele Schüler muslimischen Glaubens. Deshalb haben wir im Bastelkatalog nach etwas gesucht, mit dem alle etwas anfangen können“, erklärt Jana Kruse, die die AG leitet.

Wie in jedem Jahr hatte Bürgermeister Michael Buhre Grundschüler dazu aufgerufen, den Weihnachtsbaum in der Bürgerhalle mit Selbstgebasteltem zu schmücken. In diesem Jahr richtete er die Einladung an die Schüler der Mosaikgrundschule.

„Wir haben seit Anfang November mit den Kindern der 4a und in der Kunst-AG gebastelt“, erzählt Jana Kruse. Gestern kamen die Schüler in die Bürgerhalle und hängten den Baumschmuck an die Fünf- Meter-Tanne, die eine Mindenerin aus dem eigenen Garten gespendet hatte.

Als Dank überreichte Harald Steinmetz, stellvertretender Bürgermeister, den Schülern Schokonikoläuse und 50 Euro für die Klassenkasse.

Schoko-Nikoläuse – wie schön… Nikolaus war ja ein Türke! [7]

Und so könnte Ihr festlich geschmückter Baum aussehen:

Weihnachten multikultureller Baumschmuck [8]

Ein stimmungsvolles Fensterbild:

Weihnachten stimmungsvolles Fensterbild [9]

 

Kaaba-Lebkuchenhäuschen mit Marzipan-Schoko-Decke:


Weihnachtliche Links:

» Wer in der Adventszeit lieber ins Theater geht anstatt zu backen und zu basteln, für den haben wir hier etwas! [10]
» Laden Sie Ihre islamischen Nachbarn zur Christmette [11] ein!
» Belgien: Dschihad gegen den Weihnachtsbaum [12]Counter-Jihad der belgischen Christen [13]
» Abou Nagie und der Zentralrat der Muslime [14] wünschen frohe Weihnachten!
» Muslime sollen nicht „Frohe Weihnachten“ wünschen [15]
» Geschlechtsneutrale Weihnachtsgeschenke [16] aus Schweden
» Der Weihnachtsmann ist multikulti [17]

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Spiegel: Armutshochburgen in Deutschland

geschrieben von Gastbeitrag am in Altmedien,Deutschland | 28 Kommentare

Heute ist ein sehr interessanter Artikel auf Spiegel Online [18] zum Thema Armut erschienen. In dem Beitrag werden mit keinem Wort die Migranten erwähnt, die sich am häufigsten in den Ballungszentren ansiedeln. Alles wird pauschal mit „Bundesbürgern“ und „Nord, Süd, Ost, West“ abgehandelt. Auch werden die Ballungszentren an sich nicht erwähnt. Doch gerade darauf käme es an.

(Von felixhenn)

Wenn wir aber einmal auf die Karte klicken [19] und unser Kleinhirn einschalten, fällt schon einiges auf. So stimmt es zwar, was der Spiegel schreibt, dass es im Süden weniger Hartz IV-Empfänger gibt als im Norden. Und auch, dass im Osten übermäßig viele Bürger Hartz IV beziehen.

Betrachten wir uns einmal den Osten. Da dürfte die Ursache klar sein, das sind die sozialistischen Nachwehen, die von denjenigen verursacht wurden, die heute wieder mal gewaltig von anderen fordern. Ja, das Fordern von anderen können die Linken gut, aber nicht von sich selbst. Die Einzelheiten der sozialistischen Porschefahrer und 10.000 Euro-Pro-Zwei-Stunden-Vortrag-Bezieher sind hinlänglich bekannt. Aber auch im Osten ist zu sehen, dass es dem Land besser geht als der Stadt. Warum wohl, wo es doch in der Stadt üblicherweise bessere Arbeitsmöglichkeiten gibt?

Jetzt betrachten wir uns mal den Süden. Obwohl es da überwiegend Grün (Farbe für weniger Hartz IV-Bezieher, nicht die Partei) ist, gibt es ein paar Ausreißer. Und welche Gegenden sind das wohl? Richtig, das sind immer die Gegenden, die auch öfters wegen moslemischer Migrantengewalt ins Gerede kommen. Und so zieht sich das über die ganze Republik. Natürlich werden Gutmenschen argumentieren, dass die Migranten ja keine Chance auf dem Arbeitsmarkt hätten und deshalb zwangsläufig gewalttätig werden und Hartz IV beziehen müssten. Dazu muss bemerkt werden: Kein Arbeitgeber wird einem guten Arbeiter oder Angestellten ohne Grund die Anstellung verweigern. Wenn sich jedoch von zehn moslemischen Arbeitern, acht nach sechs Monaten als unbrauchbar erweisen, wird jeder Personalchef bei den nächsten Einstellungen eben vorsichtig sein. Die Einarbeitung kostet ja schließlich Geld und auch der Personalchef ist nicht unkündbar, es sei denn, er ist Beamter, aber das soll hier nicht behandelt werden.

Weitere Fakten sind dem Bericht zu entnehmen: Bremen ist jetzt als erste westdeutsche Stadt das Schlusslicht. Wie kann denn sowas kommen, nach all diesen guten PISA-Leistungen, die leider immer nur missverstanden werden? Und wo doch die Miris als tragende Stützen der Gesellschaft dort einen Freibrief haben.

Aber köstlich ist mal wieder die Konsequenz, die der Spiegel daraus von dem Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, ziehen lässt:

(…)
Um dem Problem zu begegnen, forderte Schneider die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, die Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze sowie eine Reform des Wohngeldgesetzes. Diese Maßnahmen würden „erst mal“ zwischen zehn und 20 Milliarden Euro kosten, sagte Schneider. „Wir haben das Geld“, sagte Schneider, und verwies auf rund 4,8 Billionen Euro, die auf den Konten deutscher Privathaushalte lägen.
(…)

Da sollen also diejenigen, die gearbeitet, vernünftig gewirtschaftet und gespart haben, ran, um diejenigen zu versorgen, die entweder noch keinen Cent in irgendwelche Kassen eingezahlt haben oder einfach zu gut sind, um für Ungläubige zu arbeiten. Es ist nicht genug, dass andere Sozialisten, die mit dem „National“, dafür gesorgt haben, dass viele hart arbeitende eine so kleine Rente bekommen, dass sie zum Leben nicht reicht, und den Zuschuss müssen sie mit denen teilen, die noch nie einen Cent für Deutschland erwirtschaftet haben.

Aber wenn der Spiegel schon an die Ersparnisse der Deutschen will, schlage ich vor, er soll gleich mal bei Jakob Augstein anklopfen. Der hat zwar auch noch keinen Cent für Deutschland erwirtschaftet, aber immerhin so viel auf dem Konto liegen, dass er viele Hartz IV-Empfänger glücklich machen kann.

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Judenhass im türkischen Schulunterricht

geschrieben von PI am in Antisemitismus,Türkei | 23 Kommentare

[20]Judenhass ist in der Türkei ein Alltagsphänomen geworden. Obwohl ich in Izmir, der demokratischsten Stadt der Türkei, wohne, wächst auch hier der Antisemitismus. Überall treffe ich auf Judenhasser und Feinde Israels, lausche ihren Vorurteilen auf der täglichen Busfahrt oder beim Besuch eines populären Fast-Food-Restaurants.

Nicht wenige von ihnen bewundern Hitler, wünschen sich, er hätte seine „Mission“ zu Ende gebracht und nicht bei sechs Millionen ermordeter Juden aufgehört. Obwohl es mich anwidert, kann ich nichts dagegen unternehmen. Ich gehöre zu einer Minderheit in diesem Land und weiß, dass der Staat meine Rechte nicht schützen will und nicht schützen wird, weshalb es keine gute Idee wäre, darauf zu reagieren.

Ich besuche die zwölfte Klasse eines Gymnasiums. Um hier zu lernen, muss man eine Eintrittsprüfung bestehen. Die Lehrer sind deshalb ausgesprochen gebildet und anständig. Dieses Umfeld hebt sich von der türkischen Gesellschaft positiv ab. Dennoch musste ich diese Woche feststellen, dass sich selbst in diesem Umfeld etwas verändert hat. Weiterlesen bei der Welt [21]

Siehe auch: » Deutschland ist Israel abermals in den Rücken gefallen [22] und Europa wird zum Steigbügelhalter der Palästinenser [23]

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Bewährung für Vergewaltiger

geschrieben von PI am in Justiz,Migrantengewalt | 52 Kommentare

[24]Diskotheken-Besuche führen offenbar immer wieder zu Irritationen unter Neubürgern. PI berichtete [25] bereits über den Kulturschock, der einem Iraker in Göttingen widerfuhr. Auch ein libanesisch-stämmiger „Jugendlicher“ (23 Jahre) wußte nach einem Diskothekenbesuch nicht mehr „wie es dazu gekommen ist“, dass er eine Frau angriff und vergewaltigte. Ein kulturunsensibler Richter wollte ihn dafür zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilen! Erst in zweiter Instanz wurde dem jungen Mann der notwendige Respekt gezollt.

Cuxhavener Nachrichten [26]:

Mit einem blauen Auge ist ein 23-jähriger Mann davon gekommen, der im Frühjahr der Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden ist. Die Berufungskammer in Stade milderte das Strafmaß eines auf eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten lautendes Urteils in dieser Woche auf zwei Jahre mit Bewährung ab.

Der Täter muss deswegen nicht ins Gefängnis, überdies braucht er statt einer ursprünglich gegen ihn verhängten Schmerzensgeldzahlung über 10.000 Euro nur die Hälfte dieses Betrages an das etwa gleichaltrige Opfer zu überweisen. Die junge Frau war im August 2010 im Rahmen eines Disco-Besuches von dem ehemaligen Schulkameraden angesprochen worden. Nachdem sie mit ihm die Discothek verlassen hatte, wurde sie von ihrem Begleiter in eine Seitenstraße gezerrt und unter Gewaltanwendung zu sexuellen Handlungen genötigt. Nachdem er den Vergewaltigungsvorwurf in erster Instanz vor dem Cuxhavener Amtsgericht bestritten hatte, räumte der Deutsch-Libanese die Tat vor dem Berufungsgericht in Stade in vollem Umfang ein.

„Wie es dazu gekommen ist weiß ich nicht. Im Geschehen habe ich wohl nicht mehr realisiert, ob sie wollte oder nicht“, sagte der Angeklagte vor der als Jugendkammer tagenden 13. Strafkammer in Stade und fügte hinzu, dass er schon davon ausgehe, dass er die junge Frau zum Beischlaf gezwungen hätte. Er leide selbst sehr unter der Tat, bekannte der 23-Jährige und sagte, er habe nicht nur beschlossen, an sich zu arbeiten, sondern bereits einen Geldbetrag zur Seite gelegt, welcher dem Opfer überwiesen worden sein soll. Richter Matthias Bähre zollte dem Beschuldigten daraufhin Respekt für dessen Aussagebereitschaft: „Das haben wir selten, dass vom Angeklagten mit so einer Offenheit an das Tatgeschehen herangegangen wird.“

Weil der Täter sich „geständig und reuig“ gezeigt habe, sei es möglich gewesen, im Berufungsverfahren zu einer Bewährungsstrafe zu kommen, teilte ein Landgerichtssprecher mit.

Und wir zollen dem Richter unseren Respekt – das haben wir selten, dass von einem Richter mit so einer Offenheit ein Täter begünstigt wird…

Wenn es nicht um Frauen, sondern um Fußball geht, gucken die Richter aber ganz genau hin! Skandal bei Rot-Weiß Ahlen: Sportdirektor Baris Günes mit ellenlangem Vorstrafenregister…

Dass Baris Günes bei der deutschen Justiz kein unbeschriebenes Blatt ist, ist spätestens seit der Eröffnung des Verfahrens wegen Veruntreuung Anfang Mai zu erahnen gewesen. Am Mittwoch nun – beim nunmehr 15. Prozesstag – wurde das ganze Ausmaß der bisherigen Gaunereien des ehemaligen Sportdirektors von Rot-Weiß Ahlen offensichtlich.

Vorsitzender Richter Dr. Lothar Kintrup verlas satte 45 Minuten insgesamt sechs Einträge des Angeklagten aus dem Bundeszentralregisterauszug. Dabei kam zum Vorschein, dass Günes eine Menge auf dem Kerbholz hat. Bereits als Auszubildender im Jahr 2002 fälschte Günes als 22-Jähriger drei Überweisungsträger … Weiterlesen bei der Ahlener Zeitung  [27]

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Frauen – das schwache Geschlecht?

geschrieben von PI am in Deutschland,Diskriminierung,Frauen,Grundgesetz,Justiz,Linksfaschismus | 78 Kommentare

Es ist  noch gar nicht so lange her, als Frauen allgemein als das schwache Geschlecht galten. Dann setzte durch die Feminismusbewegung ein Wandel in der öffentlichen Wahrnehmung ein, dem zufolge Männer und Frauen gleich stark seien. Unterschwellig scheint man dies allerdings selbst nicht zu glauben. Wie sonst sind Frauenbüros, Frauenquoten und Frauenparkplätze zu erklären?

Die Vermutung, dass Frauenförderung nichts anderes als gelebte Männerdiskriminierung ist, liegt nahe. Ein Richter in Berlin startete vor einiger Zeit ein interessantes Experiment – er wollte als Frauenvertreter kandidieren. Das örtliche Verwaltungsgericht machte ihm nun einen Strich durch die Rechnung. Begründung: Falsches Geschlecht.

Das Rechtsportal „Juraforum.de“ berichtet [28]:

Männer können in Berliner Behörden und Gerichten nicht zur Frauenvertreterin gewählt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Mittwoch, 12. Dezember 2012, bekanntgegebenen Beschluss im Eilverfahren entschieden (Az.: VG 5 L 419.12). Die im Landesgleichstellungsgesetz vorgesehene Beschränkung des aktiven und passiven Wahlrechts auf weibliche Beschäftigte sei nicht zu beanstanden.

Die Frauenvertreterin ist nach den gesetzlichen Bestimmungen in Berlin in Personalfragen zu beteiligen. So kann sie an Bewerbungsgesprächen teilnehmen oder auch Stellungnahmen zu Bewerbern abgeben.

Im entschiedenen Rechtsstreit hatte ein Richter eines Berliner Amtsgerichts im November 2012 bei seiner Präsidentin beantragt, dass er bei der bevorstehenden Wahl der Frauenvertreterin als Mann ebenfalls wählen und sich als Kandidat aufstellen lassen darf. Als die Amtsgerichts-Präsidentin dies ablehnte, schlugen fünf im Amtsgericht beschäftigte Frauen den Mann als „Frauenvertreterin“ dem Wahlvorstand vor. In der vom Wahlvorstand ausgehängten „Bekanntmachung der Kandidatinnen“ wurde dann auch der Amtsrichter als aufgeführt.

Um an der anstehenden Wahl der Frauenvertreterin noch berücksichtigt werden zu können, beantragte der Richter, die für den 13. Dezember 2012 angesetzte Wahl vorerst auszusetzen. Dies lehnte das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 7. Dezember 2012 aber ab. Nach den geltenden Vorschriften seien nur weibliche Beschäftigte wählbar und wahlberechtigt. Der männliche Antragsteller gehöre aber nicht zu diesem Personenkreis, schlussfolgerten die Berliner Richter.

Eine unzulässige Diskriminierung wegen des Geschlechts oder Ungleichbehandlung liege nicht vor. Frauen seien in vielen Bereichen faktisch benachteiligt; daher dürfe der Staat Regelungen erlassen, die nur Frauen auch zugutekommen. Dies sei auch mit den Vorschriften im Berliner Landesgleichstellungsgesetz der Fall. Es sei daher gerechtfertigt, dass nur Frauen sich an der Wahl eine Frauenvertreterin beteiligen können.

Ähnlich hatte am 18. März 2010 das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden, dass Kommunen den Posten der Frauenbeauftragten nur für Bewerberinnen ausschreiben dürfen (Az.: 8 AZR 77/09). Das weibliche Geschlecht sei eine „wesentliche und entscheidende Anforderung“ für solche Stellen. Die unterschiedliche Behandlung der Geschlechter sei daher zulässig.

Zur Erinnerung Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

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Die islamische Ehe und ihre Scheidung

geschrieben von PI am in Frauen,Islam,Islamisierung Deutschlands | 33 Kommentare

Islamische Ehe [29]Beim Portal Ehe.de gibt es eine Zusammenstellung über die wichtigsten Aspekte der islamischen Eheschließung. Die ausschließlich religiöse Eheschließung (ohne standesamtliche Trauung) ist seit dem 1. Januar 2009 in Deutschland erlaubt. Die religiös geschlossene Ehe muss nirgendwo amtlich eingetragen werden, was die Formalitäten – auch für eine spätere Scheidung – erheblich erleichtert. Hier nun die Ausführungen von Ehe.de [30] „Die Ehe im Islam“:

Im Islam hat die Ehe einen hohen Stellenwert, dementsprechend schwierig ist die Scheidung.

Trotz einem relativ hohen Anteil an Muslimen in Deutschland, ist den meisten Menschen der Ablauf einer Islamischen Ehe, bis hin zur Scheidung unbekannt, manche schreckt er gar ab. Dementsprechend gibt es viele Voruteile über diese Verbindung zwischen Mann und Frau. In diesem Artikel informieren wir Sie über die wichtigsten Punkte einer Ehe zwischen zwei Muslimen.

Zwangsehen?

Die Ehe spielt im Islam, genauso wie im Christentum eine sehr wichtige Rolle. Entgegen dem Vorurteil, dass im Islam Zwangsehen vorgeschrieben sind, bzw. toleriert werden, besagt der Koran, dass Ehen nur im beidseitigen Einverständnis beschlossen werden können.  Abgesehen davon muss auch der islamische Vormund der Frau (in den meisten Fällen der Familienvater) zustimmen.

Kriterien für die Partnersuche

Mann und Frau sollen sich durch ihre individuellen Eigenschaften gegenseitig ergänzen und unterstützen, um somit den richtigen Weg im Leben zu beschreiten und sich den Eintritt ins Paradies zu verdienen. Im Islam spricht ein festgeschriebenes Gesetz dem ungeborenen Kind das Recht auf zwei Elternteile zu. Sein Vater, bzw. seine Mutter hat die Pflicht dazu den richtigen und geeigneten Partner zu finden. Ebenso ist es Aufgabe der Ehepartner den Kindern die Gottesfürchtigkeit zu lehren. Deshalb sollte der Ehepartner mit großer Verantwortung ausgewählt werden.

Für die Wahl des passenden Partners gibt es einige Punkte, die beachtet werden sollten. Jedoch sind es nur Ratschläge, keine Voraussetzungen für die Schließung eine Ehe.

– Religiosität und islamische Gottesfurcht: Beide Partner sollten der selben Religion angehören und ihren Glauben, und die damit verbundenen Regeln und Aufgaben gleich wahrnehmen. D.h. Beide sollten sich an die selben Regeln halten.
– Herkunft: Beide sollten möglichst die selbe Herkunft besitzen, aufgrund länderabhängiger Kulturen und Ethiken.
– Gesellschaftlicher Stand: Es sollte keine großen Unterschiede geben zwischen den Gesellschaftlichen Ständen beider Ehepartner.
– Finanzielle Situation: Das Einkommen des Mannes sollte der Frau einen ähnlichen Lebensstandard bieten können, wie sie ihn auch vor der Eheschließung  gewohnt war.

Eheschließung

Im Islam wird vorgeschrieben, dass während der Eheschließung zwei männliche Zeugen anwesend sein müssen, um die Aufrichtigkeit der Ehe zu bezeugen. Bevor der Ehevertrag zwischen dem Islamischen Vormund der Frau, und dem Bräutigam mündlich abgeschlossen wird, können Vereinbarungen, wie die Brautgabe, schriftlich festgehalten werden. Diese Brautgabe soll nicht in die Taschen des Vormunds fließen, sondern den Grundbaustein der Ehe bilden. Somit wird ein weiteres Vorurteil widerlegt, welches einen angeblichen „Kauf“ der Frau beinhaltet.

Scheidung im Islam

Eine Scheidung im Islam ist nur mit rechtlichen Gründen durchführbar. Einige Gründe dafür sind:

  • – Impotenz
  • – Geisteskrankheit
  • – Abfall im Glauben
  • – Ehebruch

für die Frauen

  • – Wenn der Mann nicht für den Unterhalt aufkommt
  • – Schlechte Behandlung
  • – Körperliche Gewalt
  • – Längere Abwesenheit des Mannes
  • – Gefangenschaft des Mannes

Ablauf der Scheidung

Der Mann hat bei widerrechtlichem Verhalten der Frau die Möglichkeit, eine Scheidung einzureichen. Bevor er dies jedoch tun kann, muss er drei Phasen durchleben:

1. Phase: Der Mann muss seine Frau auf die Probleme aufmerksam machen und versuchen mit ihr eine Lösung zu finden.

2. Phase: Scheitert der Versuch, der Behebung der Probleme, so muss der Mann den Verkehr mit seiner Frau einstellen.

3. Phase: In dieser Phase kann er weitere Maßnahmen gegen seine Frau vornehmen. (Keine Gewalt, nichts Quälendes, Verletzendes oder Schmerz verursachendes.)

Hat der Mann diese 3 Phasen abgeschlossen, kann er sich vorrübergehend von seiner Frau scheiden lassen, muss jedoch für weitere 3 Monate mit ihr zusammen leben. Verbleibt es nach den 3 Monaten bei der Trennung, ohne Geschlechtsverkehr, sind beide offiziell Geschieden.

Bei der Frau läuft es ähnlich ab. Auch sie muss 3 Phasen durchlaufen.

1. Phase: Diese Phase entspricht exakt der Phase des Mannes.

2. Phase: Hier spricht die Frau die letzte Warnung aus. Die Warnung vor Gottes Strafe.

3. Phase: Nun kann die Frau rechtliche Schritte gegen ihren Mann einleiten. Zunächst kann ein Familienangehöriger hinzugezogen werden. Schafft dieser es nicht den Streit zwischen den Partnern zu schlichten, wird das Gericht benachrichtigt.  Wie hierbei vorgegangen wird entscheidet der Richter. Es fängt an mit einer Geldstrafe und kann mit einer Haftstrafe enden.

Scheidungsverbote

Es gibt Situation in denen der Islam eine Scheidung verbietet:

– Während eines Wutausbruchs.

– Unter Alkoholeinflusses.

– Während der Monatsregel der Frau, oder zwischen zwei Monatsregeln, wenn der Mann währenddessen Geschlechtsverkehr mit ihr hatte. Dieses Gesetzt gilt, da die Frau während dieser Zeit schwanger werden könnte und diese Tatsache eine der beiden Parteien umstimmen könnte.

Links:

» Personenstandsgesetz [31], siehe dort § 34 Eheschließungen im Ausland oder vor ermächtigten Personen im Inland
» Imam-Ehe, Polygamie und Zwangsehe in Deutschland [32]
» Fragen-Portal Answers.de [33]: Darf man als Moslem in Deutschland mehrere Frauen haben?
» Thema Heirat in einem Islam-Forum [34]: Maximal drei Treffen vor der Heirat (im Beisein des Mahram!) sind erlaubt, sonst ist der „Schaitan“ im Spiel
» Der islamische Mann kann seine Ehefrau in Abwesenheit verstoßen [35], was in Österreich nicht als rechtmäßige Scheidung anerkannt wird
» Islamic Sharia Council London [36] mit Fatwas zu Marriage, Divorce, Children, Family
» Artikelsammlung „Frauenrechte im Islam [37]

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Ruprecht Polenz im Endkampf gegen Rechts™

geschrieben von PI am in Altparteien,Deutschland,Islam,Israel,Kampf gegen Rechts™ | 86 Kommentare

[38]Der Bundestagsabgeordnete Ruprecht Polenz (Foto, CDU), seines Zeichens Vorsitzender des Außenausschusses des Deutschen Bundestages, war aufgrund seiner islamophilen Grundhaltung bei PI schon des öfteren [39] Thema. Zuletzt war er mit der irritierenden Ansicht an die Öffentlichkeit getreten, dass Nationalsozialisten sich als Israelfreunde tarnen würden (PI berichtete [40]). Nun legt der irrlichternde CDU-Linksaußen nach: „Rechtsradikale“ würden heute nicht mehr Juden, sondern Moslems als Feinde sehen. Dass Rechtsextremisten den Islam als Verbündeten gegen die USA, Israel und den verderbten Westen sehen und ihm daher in schöner Regelmäßigkeit ihren Respekt erbieten [41], scheint dem alternden MdB entgangen zu sein.

Die „Westfälischen Nachrichten“ schreiben [42]:

„Es gibt auch im Kreis Warendorf Cliquen von rechtsorientierten Jugendlichen“, betont Michael Sturm, ebenfalls von der Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus. Die beiden „Mobim“-Vertreter saßen gestern mit den CDU-Bundestagsabgeordneten Reinhold Sendker (Westkirchen) und Ruprecht Polenz (Münster) sowie Jugendamtsleiter Wolfgang Rüting zusammen. Schon seit Jahren gibt es diese Allianz gegen Rechts. „Wir sind aber nicht der Verfassungsschutz“, erläutert Klare. „Unsere Arbeit ist Prävention, also das tägliche Klein-Klein. Es gibt keine Schluckimpfung gegen rechtsradikales Gedankengut.“

Beispielsweise sei es in Ahlen gelungen, die „Parallelgesellschaft“, die sich zwischen deutschen und türkischstämmigen Mitbürgern aufgebaut hatte, etwas aufzubrechen, freut sich Sendker, der beim Moschee-Verein Sprechstunden anbietet. Kollege Polenz betont, dass Rechtsradikale heute meistens keine feindliche Einstellung gegenüber Juden haben, sondern Hass gegen Muslime verbreiten. „Es ist wichtig, dass wir niemanden in Kollektivhaft nehmen“, sagt Polenz.

Erschreckend ist natürlich auch, dass es „im Kreis Warendorf Cliquen von rechtsorientierten Jugendlichen“ gibt. Aber zum Glück existieren ja in staatlichen ABM-Maßnahmen beschäftigte Berufslinke wie Michael Sturm, die diesen konterrevolutionären Elementen die heilsame Ideologie des Multikulturalismus näher bringen…

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Kennt Pierre Vogel die Bonner Bombenleger?

geschrieben von PI am in Salafisten,Terrorismus | 44 Kommentare
Bonn Bombe Fahndungsfoto weisser Mann

In der Rheinischen Post [43] geht es heute um das Drohvideo [44], mit dem Messerstecher Murat K. freigepresst werden soll (PI berichtete [45]). Dabei geht die RP auch auf die Figur des Islampredigers Pierre Vogel ein. Der könnte nämlich eine heiße Spur im Zusammenhang mit der Taschenbombe in Bonn sein. Vogel soll nicht nur mit Murat K. bekannt sein, sondern auch wissen, wer hinter dem Anschlag in Bonn steckt. Nach Angaben der RP soll er sich aber seit einem Jahr in Ägypten aufhalten. Was so allerdings nicht korrekt ist, denn zumindest aus November gibt es jede Menge „Street Dawah“ Videos von Vogel aus Bonn.

(…) [Murat] K. hat gegen das Urteil Einspruch eingelegt. Er sitzt derzeit in der Justizvollzugsanstalt Köln in Untersuchungshaft und wartet auf das Ende des Revisionsverfahren, das in zwei Monaten abgeschlossen sein soll. Sein Verteidiger, der Düsseldorfer Rechtsanwalt Johannes Pausch, rechnet nicht damit, dass sich am Strafmaß etwas ändert. „Ich sehe keine Verfahrensrügen.“ Der Jurist räumte im Prozess ein, nicht in die Gedankenwelt seines Mandaten eindringen zu können. Pausch hatte zuvor schon ein Mitglied der Sauerlandgruppe sowie einen Angeklagten der Düsseldorfer Zelle vertreten.

K., der wegen seiner Tat von seinen salafistischen Freunden als Märtyrer gefeiert wird, wurde in Deutschland geboren, besitzt aber einen türkischen Pass. Nach Verbüßung seiner Haftstrafe soll er in die Türkei abgeschoben werden.

Vor seiner Verurteilung war er in der hessischen Kleinstadt Sontra gemeldet. Nach diversen kriminellen Vergehen in seiner Jugend fand er in den radikalen Strömungen des Islams neuen Halt. Bei Vorträgen in der inzwischen verbotenen Braunschweiger Islamschule, die als Keimzelle vieler Islamisten galt, lernte er den Salafisten-Prediger und ehemaligen Berufsboxer Pierre Vogel kennen, der zu seinem Vorbild wurde.

Der rheinländische Konvertit Vogel, 1978 geboren in Frechen bei Köln, gilt als „Islamisten-Macher.“ Mit seiner marokkanischen Frau und seinen drei Kindern lebt er seit gut einem Jahr in Ägypten. Davor hat er in Bonn gewohnt. Die Polizei nimmt an, dass er die islamistischen Terroristen kennt, die für den gescheiterten Bombenanschlag am Bonner Hauptbahnhof vor einer Woche verantwortlich sind.

Vogel sagte mal: „Wenn du für Allah plattgemacht wirst, dann wirst du ins Paradies gehen.“ Laut Verfassungsschutz sind Vogel etwa 50 Salafisten nach Ägypten gefolgt. Die Sicherheitsbehörden vermuten, dass sie dort mögliche Anschläge in Deutschland vorbereiten.

Verena Schäffer, Innen-Expertin der Grünen im Düsseldorfer Landtag sagt: „Wir müssen die von der gewaltbereiten Salafisten-Szene ausgehende Gefahr weiter ernst nehmen. Eine demokratische Gesellschaft darf sich davon nicht einschüchtern lassen.“ Die Politik müsse sich verstärkt mit der Anziehungskraft des Salafismus auf junge Menschen auseinandersetzen, um dem Zuwachs der Szene entgegenwirken zu können.

Erich Rettinghaus, Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft, spricht von einer neuen Dimension der Einschüchterung. „Die Salafisten führen Krieg gegen Deutschland“, sagt der Gewerkschafter.

„Wir dürfen uns das als Rechtsstaat nicht länger gefallen lassen. Alle Salafisten, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, müssen in ihre Heimatländer abgeschoben werden„, so Rettinghaus. „Und wer von denen bereits eine deutsche Staatsbürgerschaft bekommen hat, dem muss man sie wieder entziehen.“

Der Forderung des Chefs der Landespolizeigewerkschaft schließen wir uns an! Im übrigen sollten endlich Hürden auf dem Sektor der Glaubensgemeinschaften geschaffen werden. Es kann nicht sein, dass unser Land von religiösen Fanatikern durchzogen wird und der Staat mehr oder weniger tatenlos zusieht. Es sollte die Möglichkeit geben, religiöse Missionierungen, die eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, verbieten und unterbinden zu können.

Links:

» Kameras in allen Bahnhöfen kosten Milliarden [46]
» Rheinischer Gotteskrieger predigt jetzt in Kairo [47]
» „Die Deutschen sind zum Greifen nah“ [48]
» Drohvideo zur Freipressung von Murat K. [44]

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Broder zur Überkorrektheit in Deutschland

geschrieben von PI am in Political Correctness | 75 Kommentare

Man wird alle Kinderbücher umschreiben, den „Struwwelpeter“, „Max und Moritz“, „Zwerg Nase“, „Hans im Glück“, „Schneewittchen“, denn sie propagieren entweder geschlechtsspezifische Rollenbilder oder sie diskriminieren Minderheiten, wie zum Beispiel Zwerge mit langen Nasen. (Der ganze Kommentar über Kristina Schröder von Henryk M. Broder) [49]

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Sollen alte Menschen wählen dürfen?

geschrieben von kewil am in Linksfaschismus,Wahlen | 72 Kommentare

Der Freitag, das rote Zentralorgan des meist geistesgestörten Jakob Augstein, hat vorgestern eine Frage gestellt, die viele Kommentare nach sich zog: Demenz. Sollten alte Menschen wählen dürfen? [50] Wie ist Ihre Meinung dazu? Nach der bolschewistischen Machtübernahme steht übrigens im Freitag, wenn er bis dahin nicht pleite ist, die Überschrift Warum nur noch Kommunisten wählen dürfen!

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