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Gaza-Streifen: Ein Terror-Salafist weniger!

Foto US Air ForceDer israelischen Luftwaffe ist es heute gelungen, den 24jährigen Salafisten Haitham al-Masschal, der unter anderem am Raketenbeschuss auf den südisraelischen Badeort Eilat am 17. April beteiligt war, in der Nähe eines Hamas-„Trainingslagers“ erfolgreich zu liquidieren. Deutsche Medien entblöden sich nicht, diese gezielte Liquidierung eines Terroristen als „tödlichen Luftangriff auf Gaza“ [1] zu bezeichnen. Wie dem auch sei: Good job, IAF! Toda! (ph)

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Alternativprogramm zur Pro-Demo am 5. Mai

geschrieben von PI am in Bunte Republik,Islam ist Frieden™,Islamisierung Deutschlands | 71 Kommentare

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Kritik am demokratiefeindlichen und gewalttätigen Islam muss unter allen Umständen verhindert werden, Solidarität mit den Polizisten, die am 5. Mail letzten Jahres in Bonn-Lannesdorf zum Teil schwer von Mohammedanern (hier: Salafisten) verletzt wurden, ist „intolerant“, „Hetze“, „Gewalt“. Das ist das klare Bekenntnis der Stadt Bonn, die unisono dazu auffordert, die PRO-NRW-Kundgebung zum Jahrestag der salafistischen Ausschreitungen zu torpedieren und zu ignorieren.

(Von Verena B., Bonn)

Der Bonner „General-Anzeiger“ berichtet heute:

Wenn die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Bürgerbewegung Pro NRW am Sonntag, 5. Mai, auf dem Theaterplatz demonstriert, soll sie das alleine, isoliert und unbeachtet tun. Das wünschen sich Schulen, Kirchen, Vereine und Institutionen, die auf Initiative des Evangelischen Kirchenkreises Bad Godesberg-Voreifel, dessen Islambeirat und des Rats der Muslime eine gemeinsame Resolution unter dem Motto „Für ein friedliches Zusammenleben in unserer Stadt Bonn – gegen Intoleranz und Gewalt“ verabschiedet haben. „Wir dürfen nicht hinnehmen, dass rechtspopulistische Gruppierungen wie Pro NRW mit ihren Hetzkampagnen durch unsere Stadt ziehen“, heißt es in der Resolution. Außerdem bieten sie am 5. Mai viele Aktionen für Jung und Alt an, und das fernab des Theaterplatzes, unter dem Motto „Wir gehen woandershin“.

Zu den vielfältigen Pro Islam-Ausweich-Veranstaltungen zählen unter anderem:

Der Aufruf des Islambeirats und des Rats der Muslime, Pro NRW mit ihrer Kundgebung am 5. Mai alleine zu lassen, hat laut „General-Anzeiger“ zahlreiche Unterstützer. „Wir leben in einer offenen Stadt der Vielfalt“ heißt es in der Resolution. Und: „Wir wenden uns gegen Parolen, die verunsichern und Ängste schüren“, genauso wie gegen „jede Form von Gewalt“.

Zu den Unterstützern der islamischen Gewalt-Ideologie und der politischen Verfolgung von friedlichen Islamkritikern gehören unter zahlreichen anderen: Bezirksbürgermeisterin Annette Schwolen-Flümann, Dechant Wolfgang Picken, Dekanat Bonn-Bad Godesberg, Mustapha Cadi und Elisabeth Thissen, Sprecher interreligiöser Dialogkreis, Abdul Azrak und Anne Tilian, Sprecher Muslimisch-Christlicher Arbeitskreis, die vom VS beobachtete Al-Ansar-Moschee des Marokkanischen Kulturvereins, Mehmet Durmus, Ditib-Moschee Bad Godesberg, Ibrahim Al-Megren, König-Fahd-Akademie, Beate Straeter, Schulreferentin in den evangelischen Kirchenkreisen, Samira Suliman und Jutta Thomas, Christlich-muslimisches Frauencafé Heilandkirche, Haluk Yildiz, Vorsitzender BIG-Partei, Internationaler Sportclub Al Hilal.

Also, liebe Godesberger: Eilt am 5. Mai schnell zum muslimischen Nachmittagsgebet oder zum interreligiösen Dialog. Dort werden sicher Pfefferminztee und arabische Küchlein serviert nach dem Motto: Islam ist Friede, Freude, Eierkuchen . . .

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Causa Stech: Alles wieder auf Anfang

geschrieben von PI am in Deutschland,Extremismus,Justiz,Zeitgeist | 47 Kommentare

[2]Über den Fall Florian Stech und dessen politische und juristische Brisanz hat PI bereits mehrfach berichtet (siehe hier [3], hier [4] und dort [5]). Eine Gruppe bewaffneter und vermummter Linksextremisten war auf einem Autobahnparkplatz nahe Freiburg auf den PKW des damaligen NPD-Mitglieds zugestürmt. Stech gab Gas uns verletzte einen der Angreifer schwer.

Es folgte ein Prozess wegen dreifachen versuchten Totschlags – und ein Freispruch wegen Notwehr. Die Vorsitzende Richterin erklärte in ihrer Urteilsbegründung gar, dass etwa ein SPD-Mitglied bei gleichen Umständen wohl nie angeklagt worden wäre. Auf die Revisionen von Staatsanwaltwatschaft und Nebenklage hat der Bundesgerichtshof den Freispruch nun jedoch aufgehoben und den Fall an eine andere Kammer des Landgerichts Freiburg zur nochmaligen Verhandlung zurücküberwiesen. Grund: Stech soll vor dem Ereignis Gewaltfantasien [6] gegen politische Gegner geäußert haben.

Der Bundesgerichtshof schreibt [7] in einer Pressemitteilung:

Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem Parkplatz in Südbaden müssen neu verhandelt werden

Das Landgericht Freiburg hat den Angeklagten von dem Vorwurf des versuchten Totschlags in drei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort freigesprochen.

Nach den Feststellungen des Landgerichts fand am 1. Oktober 2011 in Bahlingen/Kaiserstuhl eine „Solidaritätsveranstaltung“ rechtsradikaler Gruppen statt. Zwecks Durchführung dieser Veranstaltung bezog der Angeklagte mit seinem Pkw auf einem als Treffpunkt für auswärtige Teilnehmer angekündigten Parkplatz Position.

Eine dem linken politischen Spektrum zuzuordnende Personengruppe, zu der auch die drei Nebenkläger gehörten, begab sich zu diesem Parkplatz, um eine Weiterleitung von Veranstaltungsteilnehmern zu verhindern. Als der Angeklagte die auf ihn zulaufende, noch 15 Meter entfernte vermummte Gruppe, die Reizgas sowie mit Quarzsand präparierte Handschuhe mitführte und ihn anzugreifen beabsichtigte, sah und ihre Angriffsabsicht erkannte, startete er sein Fahrzeug und fuhr mit Vollgas auf sie zu. Er rechnete damit, dass die Personen rechtzeitig ausweichen können und deshalb lediglich Verletzungen erleiden könnten. Ihren möglichen Tod nahm er nicht billigend in Kauf. Einer der Nebenkläger erlitt durch einen Kontakt mit dem Pkw schwere Verletzungen.

Das Landgericht hat angenommen, dass der Angeklagte durch sein Verhalten die Tatbestände der gefährlichen Körperverletzung, der versuchten gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erfüllt hat. Obgleich der Angeklagte einem rechtswidrigen Angriff der Nebenkläger ausgesetzt gewesen sei, sei er nicht durch Notwehr gerechtfertigt, weil für ihn die Möglichkeit bestanden habe, ohne Eigengefährdung davon zu fahren. Dies sei ihm auch zuzumuten gewesen. Der Angeklagte sei jedoch nach § 33 StGB entschuldigt.

Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil mit den Feststellungen aufgehoben, weil die Begründung des Landgerichts hinsichtlich der Annahme, der Angeklagte habe sich mit dem Zufahren auf die Nebenkläger gegen den Angriff verteidigt, rechtlicher Überprüfung nicht standhält. Aufgrund der Feststellungen zur Tatvorgeschichte hätte eine – rechtsfehlerhaft unterbliebene – Auseinandersetzung mit der Frage erfolgen müssen, ob das Vorgehen des Angeklagten auch von dem erforderlichen Verteidigungswillen getragen war.

Der Strafsenat hat die Sache an das Landgericht Freiburg zurückverwiesen. Die Vorwürfe müssen daher umfassend neu verhandelt werden.

Die nun anstehende Neuverhandlung ist nicht zuletzt ein Testfall für die Unabhängigkeit der deutschen Justiz. Ein Nebenklage-Anwalt forderte [8] nach der BGH-Entscheidung bereits, die politische Einstellung Stechs „miteinzubeziehen“.

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Palästinenser ermordet fünffachen Vater

geschrieben von PI am in Islam ist Frieden™,Israel,Terrorismus,Video | 65 Kommentare

[9]Ein sogenannter Palästinenser hat heute Morgen in der Nähe des Kontrollpunktes Tapuach südlich von Nablus den 31jährigen fünffachen Vater Evyatar Borovsky mit einem Messer angegriffen und getötet. Anschließend feuerte er mit der Waffe des ermordeten Juden auf Grenzpolizisten, sein darauffolgender Fluchtversuch wurde vereitelt. (ph)

Wie Arutz Sheva 7 [10] berichtet, war Evyatar ein Schauspieler, der in verschiedenen Theater-Produktionen mitgewirkt hatte, auch in Yitzhar, wo er lebte.

Die Tapuach Kreuzung in Samaria ist für die vielen Angriffe bekannt. Die letzte Messerattacke fand Mitte Januar statt, als ein Terrorist einen 17-Jährigen in der Nähe des Checkpoints erstochen hatte.

Gershon Mesika, Leiter der „Shomron Regional Authority“, erinnert sich gegenüber Radio Kol Chai  an die, erst 3-jährige, schwer verletzte Adelle Biton.  Das Auto der Mutter war von einem gelockerten Felsen getroffen worden und Adelle liegt seither im Koma. „Die Terroristen haben  kein Problem, mit Waffen bis zur Kreuzung zu kommen. Das liegt daran, dass die IDF (Israel Defense Forcesso) viele Kontrollposten in den letzten Wochen geschlossen hat. (..) Die Palästinensische Autonomiebehörde bekommt zig Millionen Shekel von uns jeden Monat und steckt hinter jedem terroristischen Akt „, sagte er.

Möge Evyatar Borovsky in Frieden ruhen.

Video:

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Geert Wilders – Allianz mit Marine Le Pen?

geschrieben von PI am in Counter-Jihad,Frankreich,Niederlande | 60 Kommentare

lepen_wilders [11]Wie die niederländische Tageszeitung De Volkskrant [12] berichtet, hat sich Geert Wilders in der vergangenen Woche mit Marine Le Pen getroffen, um zu erkunden, inwieweit sich eine Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zwischen dem französischen „Front National“ (FN) und seiner „Partei für die Freiheit“ (PVV) künftig gestalten könnte. Anscheinend würden Übereinstimmungen von bis zu 90% bestehen.

Das ist mehr als nachvollziehbar, positionieren sich doch beide Parteien euroskeptisch, einwanderungskritisch und islamaufklärerisch. Inwieweit sich diesem Bündnis auch andere europäische Parteien einbeziehen lassen, will Wilders erkunden. Ob es in Deutschland auch eine aussichtsreiche politische Kraft gibt, die sich diesem Bündnis anschließen könnte, ist noch nicht bekannt. In Frage käme wohl derzeit allenfalls die sich im Hype befindliche „Alternative für Deutschland“ (AfD). Dass sich die AfD jedoch noch vor der Bundestagswahl darauf einlässt, ist mehr als ungewiss, da man bei der AFD penibel darauf achtet, das politisch unliebsame Thema Islam nach Möglichkeit überhaupt nicht zu thematisieren.

Ungeklärt ist auch, wie der dezidiert israelfreundliche Wilders damit umgeht, dass der FN (und andere ähnliche europäische Parteien) noch immer seine antisemitische Altlasten nicht völlig abgeworfen hat. Die weitere Entwicklung dürfte noch für einige Überraschungen sorgen.

» Dutch News: Geert Wilders looks to alliance [13] with Front National, other EU parties

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Wie junge Deutsche armen Ländern toll helfen

geschrieben von kewil am in Gutmenschen,Welt | 56 Kommentare

Viele junge Deutsche reisen in arme Länder. Dort verbringen sie mehrere Monate im Gefühl, sich nützlich zu machen, denn der Grund ihrer Reise ist: Freiwilligenarbeit, Projekttätigkeit, Sozialerfahrung, Umwelthilfe, Freiwilligenerfahrung, Projekthilfe, Sozialarbeit, Umwelterfahrung, Freiwilligentätigkeit, Projektarbeit. Was bedeutet das? Darüber kann man sich zum Beispiel auf einer Internetseite namens „Auslandsjahr-Erfahrungen“ informieren. Auch eine junge Frau namens Klarissa hat da ihre Erlebnisse aufgeschrieben. Klarissa war für zwei Monate in Ghana, um „Freiwilligenarbeit“ im „Projekt Sozialarbeit“ zu leisten. Ihr Tagesablauf sah, in ihren Worten, so aus:

7Uhr: Aufstehen. 7.30 Uhr: gemütliches Frühstück auf der Terrasse und Plaudern mit den anderen Mädels. 9Uhr: Projekt – Kinder beschäftigen, spielen und trösten. 13Uhr: zurück im Haus und erst mal erfrischen. Bis 14Uhr: gemeinsam Kochen oder irgendwas Essbares auf der Straße kaufen. 14.30Uhr: Freizeitstress – zum Circle oder Kaneshie einkaufen gehen, an den Strand fahren, einkaufen, Wäsche waschen. 18Uhr: zum Maisstand laufen und Mais bestellen, gemeinsam kochen, im Internetcafé sitzen oder duschen. 19Uhr: Den Abend auf der Terrasse ausklingen lassen, Besuch des African Aerobics, Gospel-Chor, Salsa-Tanzen. Kurz gesagt, hat Klarissa bis auf dreieinhalb Stunden den ganzen Tag gechillt. Dieser Beschreibung würde sie selbst vielleicht widersprechen, denn sie schreibt, sie habe in ihrer Freizeit auch viel unternommen, zum Beispiel „Wochenendausflüge an verschiedene Strände mit Übernachtung in Strohhütten“ und „Kleidung nähen lassen“. (Fortsetzng bei FAZ hier [14]!)

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Hamburg – „Vertrag sui generis“

geschrieben von PI am in Deutschland,Dhimmitude,Islamisierung Deutschlands,Kolonisation Deutschlands,Scharia | 32 Kommentare

„Vertrag sui generis“, so nannte der stellv. Abteilungsleiter für Rechtsangelegenheiten einschl. hmb. Verfassungsrecht und Religionsgemeinschaften im Senat Dr. Jürgen Schween den, inzwischen schon berühmten, „Hamburger Staatsvertrag“ mit islamischen Organisationen. Das klingt so locker flockig, soll aber die Islamisierung Hamburgs vorantreiben.

(Von Alster)

Aus dem Wortprotokoll der Senatsbefragung vom 26.März 2013:

„…das ist nur der Hinweis darauf, dass dieser Vertrag, der Jurist sagt dann ja gerne Vertrag sui generis, dass dieser Vertrag ein bisschen anders ist als andere bisher…“

Noch wurde der Vertrag mit den islamischen Verbänden der Bürgerschaft nicht zur Abstimmung vorgelegt.

Abg. Dr. Andreas Dressel (SPD):

„…wir haben weiter ein großes Interesse daran, dass wir das mit einer breiten Mehrheit hier verabschieden können. Weil, dann hat es die legitimierende Kraft, auch in die Hamburger Stadtgesellschaft hinein, die wir uns von einem solchen gesellschaftlichen Projekt wünschen. …setzen auf eine breite Mehrheit, werben dafür, aber bei der FDP haben wir es ein bisschen aufgegeben, weil die FDP, glaube ich, sich sehr festgelegt hat, dass sie mit Nein stimmen wird. Aber bei allen anderen, also, glaube ich, von LINKEN und GRÜNEN gibt es sowieso eine Zustimmung,aber bei der CDU werben wir noch dafür, dass es auch zu der Zustimmung kommt…

Ja, und ausgerechnet in der Hamburger CDU, die diesen Vertrag mit ihrem damaligen Bürgermeister Ole von Beust angestoßen hatte, gibt es inzwischen zunehmend Fragen und Kritik. Anscheinend hat man sich doch noch mit den islamischen Organisationen befasst, und es beginnt zu dämmern – zumindest bei jungen Abgeordneten.

 Abg. André Trepoll (CDU) :

„Ja, ich wollte am Anfang nur der guten Ordnung halber darauf hinweisen, dass wir als CDU-Fraktion … noch weitere Gespräche führen möchten. Nichtsdestotrotz können wir die Senatsbefragung jetzt machen, aber zu einem Abschluss können wir dann heute noch nicht kommen.“

Am 26. März 2013 war eine Auswertung der Anhörung vom 12.02.2013, (PI berichtete [15]):  sowie eine Senatsbefragung zum Vertrag mit den islamischen Verbänden anberaumt. Letztendlich fand nur eine Senatsbefragung statt, wo sich die Beteiligten durchaus kreativ mit Bedeutung und Namensgebung des Vertrages zu beschäftigen schienen und wurde so etwa ein „Verwaltungsabkommen“, ein „Vertrag mit hoher Verbindlichkeit“, ein „Vertrag ohne Landesrecht“, eine „Verwaltungsvereinbarung oder something between“, „Hybridform“, oder auch „ein Vertrag, der eine Stufe unter dem ist, was man richtigerweise also in rechtlich-rechtsdogmatischer Weise als einen Staatsvertrag bezeichnen kann“, usw.

Seitens der CDU wurde wiederholt nach der Rechtsnatur des Vertrages gefragt, da der Schura-Vertreter, Norbert Müller in der Anhörung den Vertrag ausdrücklich als „Staatsvertrag rechtlicher Natur“ bezeichnet hätte. Wie sehr sich unter diesen Voraussetzungen nicht nur Senatsvertreter sprachlich winden können,  kann man im Wortprotokoll nachlesen.

Hier eine kleine Kostprobe:

Dr. Schween (SPD):

„…Ich muss vielleicht noch einmal sagen, weil das, was Herr Müller (Schura) hier gesagt hatte, zitiert wurde. Das ist in der Tat überhaupt kein Widerspruch. Ich habe ja vorhin gesagt, je nachdem, welche Begrifflichkeit man zugrunde legt, kann man mit einem gewissen Recht hier von einem Staatsvertrag reden. Das ist also kein Unterschied. Es ist nur ein Begriff, der uns, oder eine Begrifflichkeit, die uns nicht ganz richtig zu sein scheint. Richtig ist, dieser Vertrag ist verbindlich…“

Nikolaus Haufler, CDU wollte nachdrücklich wissen, wie es denn um die Verfassungstreue der Vertragspartner bestellt sei. Antworten dazu wollte der Staatsrat lieber nur zu Protokoll geben.

Staatsrat Dr. Krupp (SPD):

„Das würden wir dann recherchieren und zu Protokoll beantworten.“

Die recherchierte Antwort kann man ganz unten, nach TOP 2 als Anhang vom Wortprotokoll nachlesen:

„Nach Auskunft des Landesamtes für Verfassungsschutz werden derzeit 18 Organisationen, die der Schura angehören, vom Verfassungsschutz beobachtet…“

Es lohnt sich durchaus dieses Wortprotokoll zu lesen. Es gibt Aufschluss über das Maß an Unwissenheit (Dummheit),  sowie über die etwaige Parteien-Ideologie.

Beispiele:

Abg. Farid Müller (GRÜNE): …Wir wollen … eine Gleichstellung haben zwischen den Religionsgemeinschaften…

Abg. Christiane Schneider (DIE LINKE) zu den kritischen Fragen der CDU : …ich finde… sonst bestärkt man islamophobe Vorurteile, anstatt sie zu bekämpfen. Und kritische Fragen, okay, aber die Islamophobie ist selber eine Tendenz, eine politische Tendenz in dieser Gesellschaft, finde ich, mit der man sich sehr, sehr kritisch auseinandersetzen muss..“, und sie sorgt sich um die islamischen Verbandsvertreter: „…wie sehen Sie die Chancen, dass mindestens ein Vertreter der muslimischen Gemeinden, also der Vertragspartner, dann auch in dem Rundfunkrat ist …“

Der Abg. Robert Bläsing (FDP) bekam auf seine Frage nach dem Vertragspartner DITIB und dessen Verhältnis zum türkischen Staat folgende wundersame Antwort vom roten Staatsrat Krupp: „…vor 400 Jahren hat der Hamburger Senat der anglikanischen Kirche erlaubt, in Hamburg Gottesdienste abzuhalten…Die anglikanische Kirche ist… eine Staatskirche …haben aber mit denen keinen Vertrag, das ist richtig, aber trotzdem pflegen wir freundschaftliche Beziehungen zu denen…“

Der Herr Studiendirektor Jochen Bauer, von der Behörde für Schule und Berufsbildung glaubt fälschlicherweise, dass ein dialogisches Grundverständnis auch für islamische Religionsgemeinschaften ganz wesentlich sei…und setzt voraus, dass Schüler ein mehr oder weniger distanziertes Verhältnis zur Religion hätten. Dabei verkennt er, dass muslimische Kinder ihre Individualität für „die beste der Gemeinschaften“, die Umma, aufgeben müssen.

Frau Petra Lotzkat von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration konnte auch noch ganz Wesentliches beitragen: „Die Zusammenarbeit mit den Vereinen ist sehr eng …dass die Unterzeichnung oder diese Vereinbarung, dieser Vertrag diese Verträge eine erhebliche integrative Wirkung ausstrahlen, dass die Muslime sehr, sehr deutlich machen, dass sie das als Anerkennung, als Wertschätzung wahrnehmen und ihre Kooperationsbereitschaft, ihre Bereitschaft auch, auf uns zuzugehen, sehr deutlich steigern…nicht zuletzt würde ich gerne auch noch einmal die sehr positive Zusammenarbeit mit allen (islamischen)Vertragspartnern benennen, die wir rund um das Thema „Hamburg bekennt Farbe“, Bekämpfung von Rechtsextremismus, haben..“

Fassen wir zusammen:

Die Vertragsverhandlungen werden mit islamischen Organisationsvertretern geführt, die nicht einmal alle Muslime in Hamburg vertreten.

Die islamischen Gemeinden wurden per Gutachten als Religionsgemeinschaften eingestuft, um Vertragspartner werden zu können.

Die maßgebliche Gutachterin, Grit Klinkhammer, muss man als islamische Lobbyistin einstufen. Sie hat u.a. das Projekt „Islamische Mode, Die Entstehung des Islam als soziale Kraft in Europa [16]“ geleitet:

Eine geistige Auseinandersetzung mit der politischen Ideologie Islam fand und findet nicht statt. Im Grundsatzpapier des Vertragspartners Schura [17], unter dessen Dach 18 Moscheegemeinden vom Verfassungsschutz beobachtet werden (müssen), liest man, „Als Bürger dieser Gesellschaft, in Anbetracht der Grundsätze der Menschenrechte und Demokratie wie auch der Dynamik des islamischen Rechts und der kollektiven Vernunft, besteht für uns keine Unvereinbarkeit zwischen Grundgesetz und Scharia.“

Das hätte jeder Abgeordnete und Senatsvertreter einsehen können. Somit wird hier ein fremdes, von Allah gegebenes Rechtssystem etabliert.

Die Rechtsnatur des Vertrages ist nicht geklärt. Den islamischen Vertragspartnern ist das egal, für sie ist das ein verbindlicher Vertrag mit dem Staat, womit sie ein wichtiges Etappenziel hinsichtlich der expansiven Machtpolitik des Islams erreicht haben. Unsere gewählten Volksvertreter fördern mit diesem Vertrag die sukzessive Anerkennung und Ausdehnung islamischer Herrschaftskultur in Hamburg und die Hamburger Bürger werden dann mit zweierlei Recht leben müssen.

Ursprünglich war am 19. April die Fortsetzung dieses Tagesordnungpunktes im Rathaus vorgesehen. Das wurde verschoben. Der nächste Termin ist der 14. Mai 2013. Fortsetzung folgt? Oder wird die Vorlage zur Abstimmung durch die Bürgerschaft beschlossen?

Links:
»Das aufschlussreiche Wortprotokoll [18]
»Die Anhörung der „Experten“ und islamischen Verbänden vom 12.02. zum Nachlesen [17]

Kontakte:
»http://www.hamburg.de/senatskanzlei/kontakt/ [19]
»http://www.cduhamburg.de/kontakt/ [20]
»info@fdp-hh.de [21]

 

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Beleidigung christlicher Bekenntnisse straffrei

geschrieben von PI am in Christentum | 76 Kommentare

Die Beleidigung christlicher Bekenntnisse wird in Deutschland bisher nicht geahndet. Daran änderten auch die Strafanzeigen gegen den „Karikaturisten“ Roland Regge Schulz nichts. Regge-Schulz hatte unter seinem Künstlernamen Mairo Lars auf der letzjährigen Caricatura in Kassel eine Karikatur über Jesus erstellte, in der er Gott zu Jesus sprechen lässt „Ey… Du… Ich habe deine Mutter gefickt“ (PI hatte berichtet [22]). Darauf bekam der Künstler zahlreiche Strafanzeigen, darunter auch von dem Islamkritiker Ralph Mayer [23]. Mayer bekam nun von der Staatsanwaltschaft Kassel einen Bescheid über die Einstellung des Verfahrens zugeschickt. Darin heißt es unter anderem:

Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen wäre die Schuld des Täters als gering anzusehen. Ein öffentliches Interesse, dass die Strafverfolgung gebietet liegt nicht vor.

Zwar könnte trotz geringer Schuld der Beschuldigten weiter ein öffentliches Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung anzunehmen sein, wei – wie sich aus dem relativ breit gestreuten Kreis der Anzeigenerstatter entnehmen lässt – die Sache in der Öffentlichkeit relativ großes Aufsehen erregt hat. Andererseits müssen nicht unbedingt mit Mitteln des Strafprozesses die Grenzen des guten Geschmacks aufgezeigt werden, um für die Zukunft Straftaten vergleichbarer Art zu verhindern. Dies würde anhand eines Falles wie des aorliegenden angesichts der Ungenauigkeit einer Grenzziehung kaum gelingen.

Diese Ausführung der Staatsanwaltschaft ist sehr interessant. Sie wollte mit der Einstellung des Verfahren verhindern, dass es zu einem Präzedenzfall kommt, was genau Religionskritik darf. Eine solche Beurteilung dürfte sicher einigen Islamkritikern entgegen kommen, die derzeit für ihre Aussagen vor Gericht stehen. Allerdings lässt sich die Staatsanwaltschaft auch einige Hintertüren offen, denn wann ein öffentliches Interesse der Strafverfolgung gegeben ist, könnte dann der (moslemische?) Mob auf der Straße entscheiden.

Bescheid der Staatsanwaltschaft Seite 1 [24] und Seite 2 [25]

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Video: Gedenktag zu Völkermord an Armeniern

geschrieben von byzanz am in Christenverfolgung,Geschichte,Hassreligion,Islam,Türkei,Video,Völkermord | 56 Kommentare

[26]Am 24. April 1915 begann der Völkermord des Osmanisch-moslemischen Reiches, dem 1,5 Millionen christliche Armenier, 500.000 Assyrer und 353.000 Pontos-Griechen zum Opfer fielen. Dies ging als erster systematischer Genozid des 20. Jahrhunderts in die Geschichte ein, den sich sogar Adolf Hitler zum Vorbild nahm. Denn genau so, wie die Türken diesen Völkermord hartnäckig leugneten und damit in historische Vergessenheit geraten ließen, wollte der national-sozialistische Judenhasser seinen eigenen Völkermord durchziehen. Sieger können die Geschichte eben willkürlich selber schreiben, aber was bei Hitler und den Nazis nicht klappte, ziehen türkische Regierungspolitiker seit knapp 90 Jahren bis heute durch.

(Von Michael Stürzenberger)

Wir lassen ihnen das nicht durchgehen und sagten es am vergangenen Mittwoch, den 24. April 2013 vor der Theatinerkirche deutlich: Dieser Völkermord ist ein grausamer Bestandteil der 1400-jährigen Geschichte des Djihad, der 270 Millionen Menschen das Leben kostete und bis heute täglich neue Opfer fordert.

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Es ist beschämend für die organisierten Münchner Christen, dass nur ein solidarischer evangelischer und ein mutiger katholischer Priester auf den Odeonsplatz vor die Theatinerkirche kamen. Letzterer ergriff auch selber das Wort, was in einem der folgenden Videos zu sehen ist. Distanziert hatten sich der Katholikenrat der Region München [28] und der Zentralrat Orientalischer Christen in Deutschland.

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Im ersten Video sind drei Vorkommnisse besonders bemerkenswert: Als ich eine Moslemin mit Kopftuch in die Diskussion einbeziehen wollte, schlug mir ihr junger Begleiter das Mikrofon weg:

mikro-2 [30]

Ein Mitdiskutant trug ein Kärtchen mit der Aufschrift „Mein Herz schlägt für die SPD“ in der Sakkotasche und äußerte islamkritische Bemerkungen:

SPD [31]

Der Einsatzleiter der Polizei war zwischendurch mit unserer filmischen Dokumentierung nicht einverstanden, da er „Portraitaufnahmen“ vermutete, die das Kreisverwaltungsreferat in ihrem Auflagenbescheid untersagt. Da wir aber die Reden aufzeichnen, die Akteure damit einverstanden sind und ansonsten Reaktionen des Publikums in Gruppenaufnahmen festgehalten werden, konnten wir die „Besorgnis“ des Polizeibeamten entkräften.

Einsatzleiter [32]

Hier das Video dazu:

Im zweiten Video ist eine Unterhaltung mit einem Moslem zu sehen, der uns wieder das Märchen vom „friedlichen Islam“ erzählen wollte:

Pfarrer Wilhelm Schallinger erinnerte an die fürchterliche Christenverfolgung, die seit Jahren in islamischen Ländern immer schlimmer wird. Er stellte die Frage: „Würde Pater Rupert Mayer, der in der Nazi-Zeit mutig Kritik übte, heute schweigen?

pfarrer [33]

Sicher nicht. Er würde mit dem gleichen Mut wie damals den Mund aufmachen. Schallinger beklagte sich bitterlich, dass die kirchliche Obrigkeit zu all den schlimmen Ereignissen schweige. Kürzlich rief mich ein katholischer Priester in Ausbildung an und sagte, er teile meine Meinung über den Islam, könne es sich aber nicht leisten, dies öffentlich zu äußern, denn dann wäre seine Ausbildung schnell beendet. So stark ist also offensichtlich der Druck in der Kirche, ja keine Islamkritik zu äußern. Es zeigt sich hier eine moderne Form der Inquisition, gegen die Pfarrer Schallinger couragiert Widerspruch leistet:

Der Zentralrat Orientalischer Christen in Deutschland (ZOCD) hatte in einem Schreiben gegen die Kundgebung der FREIHEIT protestiert. Deus vult info berichtete [34] über diese scheinheilige und verlogene Distanzierung am 25.April:

Auch ZOCD hat die Hosen voll: (Münchner) Armenier-Assyrer-Aramäer-und-Pontosgriechen-Verein „protestiert“ gegen antiislamische Kundgebung der „Freiheit“. Auch wenn man bestimmte Personen bzw. Vorgehensweisen dieser Partei durchaus kritisieren darf und soll und ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz natürlich ein ebenso desaströses wie unnötiges Manko für die seriöse Islamkritik ist, so ist es andererseits VÖLLIG UNANGEMESSEN, hier gleich eine derartige Front aufzubauen – und noch dazu in der Angelegenheit der CHRISTENVERFOLGUNG! Immerhin halten die Kundgebenden hier auch für Eure Glaubensbrüder den Kopf hin, okay!? Das Ganze riecht aber letztlich nach dem politischen Zeigefinger des linksgesteuerten Münchner „Katholikenrats“ sowie der parteiübergreifenden Ude-Seppi-Nalli-Islamkoalition des Münchner Stadtrats. Wie dem auch sei: Der ZOCD ist hiermit jedenfalls aus unserer Linkliste gelöscht, denn diese Schizophrenie/Perversion können wir nicht mehr mittragen!

Eine Dame, offensichtlich Mitglied des ZOCD, war zu der Kundgebung an der Theatinerkirche gekommen und protestierte lautstark, wir würden den Völkermord an den Armeniern „missbrauchen“, es gehe hier „nur um die Türkei“ und der Islam sei friedlich. Unfassbar, wie sich selbst Opfer mit dem eigentlichen Täter solidarisieren können – in der kriminologischen Fachsprache unter „Stockholm-Syndrom“ bekannt.

SDIM2008 [35]

Mittlerweile ist das Protestschreiben aber von der Internetseite des ZOCD wieder gelöscht, sozusagen die Distanzierung von der Distanzierung. Dies war der originale Link:

http://zocd.de/armenier-assyreraramaer-und-pontos-griechen-protestieren-gegen-antiislamische-kundgebung-in-munchen/

SDIM2006 [36]

Nachdem auch aus den Reihen armenischer Christen in München der Wunsch an uns herangetragen wurde, eine solche Gedenkveranstaltung zu organisieren, dann aber letztlich aus Angst nur ein (!) Vertreter zur Kundgebung kam, musste ich dieses Schreiben an das eine Mitglied der armenischen Gemeinde in München, das gekommen war, loswerden:

Wir von der FREIHEIT fühlen uns wirklich im Stich gelassen. Wir halten für Euch Armenier und alle verfolgten Christen weltweit den Kopf hin, und außer Dir ist keiner gekommen. Nicht nur das: Eine Armenierin hat sich demonstrativ vor Ort von uns distanziert. Unfassbar: Sie sagte, der Islam sei friedlich und der Völkermord an den Armeniern habe nichts mit dem Islam zu tun. Du weißt es wie ich: Der Islam ist verdammt gefährlich. Und sage bitte Deinen Freunden, dass wir nichts gegen Moslems sagen, sondern gegen den ISLAM.

Wenn sie uns nicht unterstützen in diesem Kampf, der weltweit geht und nicht nur den Völkermord 1915/16 betrifft, dann verraten sie die wichtigste Aufgabe des 21. Jahrhunderts:

Die Aufklärung über die gefährlichste Ideologie, die je auf diesem Planeten entstanden ist.

SDIM2003 [37]

Das Schlussbild dieses Artikels gebührt dem mutigsten Vertreter der Kirche in München, Pfarrer Wilhelm Schallinger, beim Gebet für die 100.000 Christen, die jedes Jahr in islamischen Ländern getötet werden:

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(Kamera: Calimero; Fotos: Bert Engel & Manfred Schwaller)

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Merkur zur Notendiskussion

geschrieben von kewil am in Schule,Wissenschaft | 30 Kommentare

Der Wissenschaftsrat hat die Abschlussnoten an deutschen Hochschulen untersuchen lassen, mit dem Ergebnis, dass in den universitären Studiengängen eine Inflation guter Noten droht. Waren 2000 noch zwei Drittel der Noten »gut« oder »sehr gut« (67,8 Prozent), so sind es 2011 insgesamt drei Viertel (76,7 Prozent), in den Bachelor-Abschlüssen vier Fünftel (80 Prozent). Wie bei allen Durchschnitten liegen einige Fächer darüber, andere darunter. In den Ingenieurwissenschaften schnitten nur 63 Prozent der Absolventen gut oder sehr gut ab, ähnlich im pharmazeutischen Studium oder in der Humanmedizin, im juristischen Staatsexamen erwartungsgemäß weniger als 10 Prozent. Dafür heben die Magisterabschlüsse in Geschichte oder Erziehungswissenschaften sowie die Zahnmediziner, Biologen und Psychologen mit 90 Prozent und mehr guten Noten den Durchschnitt wieder. Insgesamt wird »befriedigend« nur noch selten vergeben, »ausreichend« so gut wie gar nicht mehr. Und wo sind »mangelhaft« und »ungenügend« abgeblieben? (Fortsetzung im neuen Merkur, [39] Mai 2013)

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Die Ungereimtheiten im NSU-Prozeß IV

geschrieben von kewil am in Justiz,Kampf gegen Rechts™ | 108 Kommentare

Sind Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe überhaupt Terroristen? Zum Terrorismus gehören per definitionem Bekennerschreiben und politische Forderungen. Man kann nicht in unregelmäßigen Abständen sinnlos irgendwelche Gemüsehändler oder Dönerwirte ermorden und nichts wollen. Das haben wohl auch die Ermittler gemerkt, und so tauchen aus der am 4.11.2011 ausgebrannten Wohnung [40] in Zwickau wie durch ein Wunder unbeschädigte Computer-Festplatten und Bekenner-DVDs auf. Außerdem soll Zschäpe noch schnell sechs DVDs verschickt haben, bevor sie in Panik ihre Wohnung anzündete. Wer mit gesundem Menschenverstand soll das glauben?

Laut Bundesanwaltschaft stammt nämlich das erste Video in der ausgebrannten Wohnung sogar von 2001. Aber zehn Jahre wurde nichts vom Trio verschickt, kein Papierfetzen, geschweige denn eine CD bekannt, keiner hat was gesehen. Und dann, ausgerechnet erst, nachdem das Trio aufgeflogen war, kommt der Rosarote Panther in einen linksextremen Laden namens „apabiz“ geflogen, und der verkauft ihn an den Spiegel, der das Video eine Woche für sich allein behält.

Warum hätte der NSU Videos produzieren und nie verschicken sollen, wenn es Terroristen waren? Warum lagen die in der Wohnung herum und wurden jahrelang auf der Festplatte gar nicht angeklickt, und justament, als man nach dem Tod von Böhnhardt und Mundlos Beweise brauchte, ist alles simsalabim wie durch ein Wunder unversehrt durch Wohnungsbrand und Löschwasser beim Spiegel? Und im Wohnwagen bei einem Banküberfall! Wer nimmt Mordbeweise zu einem Banküberfall mit?

Mit solch verdächtigen Beweisstücken würde ich mich als Anwalt gar nicht in die Verhandlung trauen. Die Videos weisen noch weitere Ungereimtheiten auf (siehe etwa Compact Magazin spezial) [41], aber die obigen Fragen zum Paulchen-Panter-Video genügen vollauf! (Die Reihe mit den Ungereimtheiten wird fortgesetzt.)

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