„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ – so lautet der erste Absatz des Artikel 3 unserer Verfassung. Und der erste Satz des dritten Absatzes dieses Artikels wird noch deutlicher: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Eigentlich eine prima Sache, diese Grundrechte. Aber wenn die Anklage im Münchner NSU-Prozess nur auf Spekulationen aufgebaut ist, die Anklage gegen die Mörder von Jonny K. jedoch großzügig abgemildert wurde, so wirft das die beunruhigende Frage auf, ob Artikel 3 unseres Grundgesetzes überhaupt noch in Kraft ist?

(Von Peter H., Mönchengladbach)

Im Falle von Beate Zschäpe hat die Bundesanwaltschaft eine Anklage zusammengebastelt, die hauptsächlich auf Mutmaßungen und Spekulationen basiert. Trotzdem wurde diese Anklage vom Oberlandesgericht München zugelassen. Im Falle des Berliner Verfahrens gegen Onur U. und die anderen Mörder von Jonny K. hingegen wurde die Anklage großzügig von gemeinschaftlich begangenem Mord auf „Körperverletzung mit Todesfolge“reduziert. Eine Verfahrensweise, die wir bereits im Bonner Prozess gegen Murat K. erlebt haben, jenem Salafisten, der am 5. Mai 2012 in Bonn am Rande einer Pro NRW-Kundgebung zwei Polizisten angegriffen hat und in deren Oberschenkel zu Schnitten angesetzt hat – was man typischerweise nur dann tut, wenn man die Schlagader seines Opfers durchtrennen will.

Aber trotz dieses klaren Hinweises auf eine Tötungsabsicht wurde Murat K. nicht wegen versuchten Mordes, sondern nur wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Die Reduzierung der Anklage wurde von der Bonner Staatsanwaltschaft damit begründet, dass Herr K. die Tötungsabsicht bestritten habe. Eine mehr als lächerliche Begründung, denn dass Täter die ihnen zur Last gelegte Tat und/oder strafverschärfende Tatbestandsmerkmale bestreiten, liegt sozusagen in der Natur der Sache. Mal ganz abgesehen davon, dass Murat K. im späteren Prozess ausgesagt hat, dass a.) jene, die den „Propheten“ beleidigen, den Tod verdienen und b.) dass die Polizisten, die die Pro NRW-Kundgebung mit den „beleidigenden“ Mohammed-Karikaturen geschützt haben, in die „Beleidigung des Propheten“ involviert waren. Ergo: die Polizisten hätten den Tod verdient. Bestreiten einer Tötungsabsicht sieht anders aus!

Im Falle des Prozesses gegen die Mörder von Jonny K. wurde die Reduzierung der Anklage damit begründet, dass die Täter betrunken waren und ihnen somit keine Tötungsabsicht nachgewiesen werden könne. In diesem Zusammenhang muss man wissen, dass wegen der zweifelsfrei vorhandenen niederen Beweggründe zwar ein Tatbestandsmerkmal gegeben war, dass die Tötung von Jonny K. zum Mord qualifiziert, eine Anklage wegen Mordes jedoch Vorsatz voraussetzt. Ein sogenannter „Eventualvorsatz“ (dolus eventualis) ist aber schon dann gegeben, wenn der oder die Täter den „Erfolg“ ihrer Tat billigend in Kauf nehmen. Das ist der Fall, wenn Täter wissen, dass ihr Handeln zu diesem „Erfolg“ führen kann, sie aber trotz dieses Wissens mit ihrem Handeln fortfahren.

Konkret: Eine Mord-Anklage gegen Onur U. und seine Kumpanen hätte nicht deren – in der Tat schwer nachzuweisende – Absicht vorausgesetzt, Jonny K. töten zu wollen. Wenn also die Staatsanwaltschaft im Falle der Tötung von Jonny K. einen Eventualvorsatz von vornherein ausschließt, so heißt das nicht weniger, als dass sie zu Gunsten der Täter unterstellt, dass diese so betrunken waren, dass sie nicht mal mehr wissen konnten, dass wiederholte brutale Tritte gegen den Kopf eines Menschen dessen Tod herbeiführen können. Holla, die Waldfee! Wie betrunken muss man sein, um das nicht mehr zu wissen?

Trotzdem hätte sich der Autor diese Ausführungen auch getrost sparen können. Denn wer interessiert sich überhaupt noch dafür, wie Staatsanwaltschaften ihre großzügigen Anklage-Reduzierungen bei muslimischen Gewalttätern begründen? Der Volksmund redet längst von „Migranten-Bonus“ oder „Moslem-Bonus“; niemand hört bei den Begründungen unserer Staatsanwaltschaften noch genau hin. Wer wissen will, ob der Artikel 3 unseres Grundgesetzes noch in Kraft ist, der muss nur ganz simple Gedankenexperimente anstellen:

Stellen wir uns vor, Murat K. wäre kein Salafist gewesen. Sondern ein Mitglied einer rechtsradikalen „Kameradschaft“, das deshalb zwei Polizisten mit einem 22cm langen, gewellten Messer angegriffen hätte, weil diese gerade bei seiner Kameradschaft eine Razzia veranstaltet hätten. Wäre es dann vorstellbar gewesen, dass die Bonner Staatsanwaltschaft die Anklage gegen ihn großzügig von versuchtem Mord auf gefährliche Körperverletzung reduziert hätte?

Stellen wir uns ferner vor, Beate Zschäpe wäre keine sogenannte „Nazi-Braut“, die mit mutmaßlichen NSU-Mitgliedern herumgehangen hätte. Stellen wir uns einfach vor, Frau Zschäpe wäre eine Muslima, die mit zwei Salafisten herumgehangen hätte, denen man die Tötung von neun „Kuffar“ vorwirft. Wäre es dann vorstellbar gewesen, dass die Bundesanwaltschaft eine Anklage zusammengebastelt hätte, die hauptsächlich auf Mutmaßungen und Spekulationen basiert und das Oberlandesgericht München eine solche Anklage zugelassen hätte?

Stellen wir uns auch noch vor, die Mörder von Jonny K. wären nicht-muslimische „Biodeutsche“, Jonny K. hingegen Muslim gewesen. Wäre es dann vorstellbar gewesen, dass die Berliner Staatsanwaltschaft großzügig unterstellt hätte, die Mörder von Jonny K. wären so betrunken gewesen, dass sie ja gar nicht mehr wissen konnten, dass ein Mensch sterben kann, wenn man immer wieder brutal gegen dessen Kopf tritt?

Natürlich sind diese Fragen rein rhetorischer Art; wir alle kennen die Antworten. Artikel 3 unserer Verfassung ist längst tot. Wer will, kann einen Nachruf auf ein Grundrecht verfassen. Und die Jüngeren von uns, die weder die NS-Justiz, noch die DDR-Justiz erlebt haben, werden sich an die politische Justiz erst einmal gewöhnen müssen.

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50 KOMMENTARE

  1. Unsere rotgrünen Gutmenschen haben es fertig gebracht in Deutschland eine Zwei-Klassen-Justiz zu installieren!

    Lasst uns aufstehen und das ändern!

    Es kann nicht sein dass Moslems hier bei Tötungsdelikten faktisch Straffreiheit haben und einheimische Täter die ganze Härte des Gesetzes zu spüren bekommt.

  2. Nein, steht doch ganz offensichtlich unten rechts auf der Tafel. Au Mann unten rechts, wenn das man kein Zeichen ist!

  3. Ist das normal?

    >>11:50 Uhr: Mittagspause

    Der Richter ringt sich dazu durch, die Mittagspause früh anzusetzen, um über den Antrag zu entscheiden. Pause bis 13.30 Uhr. Von der Zuschauertribüne fängt eine Frau an, die Verteidiger zu beschimpfen. „Du bist kein Star, du bist der Verteidiger von Mördern“, ruft sie Wolfgang Stahl zu.

    Der schaut sich hilfesuchend nach Justizbeamten um. Die fordern die Frau auf, ruhiger zu sein. „Das geht nicht anders, das ist die Wut. Das ist normal“, verteidigt sie sich. „Jeder sollte sich betroffen fühlen, finde ich.“

    Aus
    http://www.welt.de/politik/deutschland/article116157531/Zuschauerin-schreit-Zschaepe-Verteidiger-Stahl-an.html

  4. Nein, er gilt nicht mehr. Auch in Gelnhausen steht auf den Ermittlungsakten von ausländischen Intensivtäter „Achtung: Ausländerschutzbestimmungen beachten!“. Auf meine Nachfrage erklärte mir der Beamte, das das auf deutsch heist:Ermittlungen sind eingestellt. Und es werde grundsätzlich nicht gegen Ausländer ermmittelt, wenn es sich irgendwie vermeiden lasse. Deswegen rate man immer von einer Anzeige ab…

    Nur wenn so Querulanten wie ich auftauchen, die sagen sie bleiben sitzen bis die Anzeige aufgenommen ist, notfalls auch ein paar Tage, kommt man nach 5-6 Stunden dran.

  5. Statistik ist ein sehr machtvolles Werkzeug und kann zweifelsfrei aufdecken, ob systemische Verwerfungen existieren. Würde man alle Fälle auswerten nach Verhältnis der Schwere des den Opfern zugefügten Schadens zur Schwere der erhobenen Anklage, dann Schwere der Anklage im Verhältnis zur Schwere der verhängten Strafe, und beides mit der Herkunft der Täter verknüpfen, könnte es sehr wohl sein, daß man was sieht, wenn das nicht nur alles Einzelfälle sein. Kann aber auch sein, daß man es schon weiß und lieber nicht will, daß es jemand sieht… Nur wer wäre dafür zuständig, solche Zweifel mal auszuräumen?

  6. Stellen wir uns auch noch vor, die Mörder von Jonny K. wären nicht-muslimische “Biodeutsche”, Jonny K. hingegen Muslim gewesen.

    Das Aberwitzigere ist ja (wenn es diese Steigerung überhaupt noch gibt), dass es solche Taten nicht einmal gibt und die „Rechten“, die angeblich dazu fähig sind (für den „Kampf gegen Rechts), konstruiert werden. Wo soll das enden?

  7. Bah, Ihr schaut immer so entsetzt. Ihr solltet Euch lieber anpassen. Die Meinungsfreiheit in unserem Lande besteht darin, zu schreiben oder zu sagen, was erlaubt, ja, was erwünscht ist.

    Das Gerichtswesen in diesem unserem Lande hat die Aufgabe, die künftig vorherrschende Menschenrasse milde zu stimmen, den bis dahin Eingeborenen aber den letzten Platz zuzuweisen.

    Regierungen und sogenannte Volksvertreter haben nur den Zweck, eingängige Begründungen zu liefern, ihren Wählern das Geld abzupressen, nicht aber ihre Interessen zu vertreten oder ihr Leben zu erleichtern.

    Medien dienen nicht der Aufklärung, wie manche immer noch lustigerweise glauben, sondern dazu, Menschen im Dämmerzustand zu halten oder dazu zu bringen, anderen Menschen die Ausübung ihrer grundgesetzlich verbrieften Rechte unmöglich zu machen. Die Zukunft hat schon lange begonnen und wer nicht schweren Schaden erleiden will, sollte die Realität zur Kenntnis nehmen.

  8. Aus dem Welt-Ticker: Der Kölner Rechtsanwalt Eberhard Reinecke weist darauf hin […]

    Wer Eberhard Reinecke nicht kennt: er ist Rechtsanwalt der Linken in NRW und schreibt regelmäßig im weit links stehenden Blog „nrhz.de“ (die nennen sich nur „Zeitung“). Ob ein Rechtswalt, der ebenso offen weit rechts stünde, wie Reinecke links steht, genauso neutral bezeichnet würde?

    (doofe Frage, ich weiß)

  9. …Natürlich sind diese Fragen rein rhetorischer Art;…

    ———

    Nein,sind sie nicht ,jeder Mensch mit einem Funken Gerechtigkeitssinn sollte sich diese Fragen stellen,dass sie es (laut) nicht tun,hängt mit der Macht dieses Staates und seinen Institutionen zusammen!
    Der Unmut wird wachsen,dessen bin ich mir absolut sicher und dann bleibt es nicht mehr nur bei Rhetorik !!!

  10. Der Eindruck einer Zwei-Klassen-Justiz drängt sich tatsächlich immer mehr auf. Die Juristen mögen zwar durch noch so viele fein differenzierende Erläuterungen alles so erklären, dass es rechtens sein mag, aber überzeugend ist das nicht.
    Mich erinnert das im übrigen ganz stark an der ständig Verbiegen von Verträgen und Vertragsinhalten durch das Bundesverfassungsgericht in Sachen ESM/EURO.

    Es gibt auch noch in anderen Bereichen für Opfer eine Art Öffentlichkeit 2. Klasse. In einem Gastbeitrag im blog von Serap Cileli macht RA Brigitta Biehl auf die Opfer von Ehrenmorden aufmerksam. Besonders bedrückend ist ihre Schilderung in Punkto „Nebenklagevertreter“:

    Menschen zweiter Klasse?

    Gastbeitrag von RA Brigitta Biehl:
    Sehr geehrte Frau Topcu,

    als ich Ihren Artikel „Sehnsucht und Wut“ in der ZEIT vom 8. Mai 2013 gelesen habe, konnte ich nicht umhin, Vergleiche zu ziehen zu einem von den überregionalen Medien weitgehend unbeachteten Gerichtsverfahren in Hagen, das ich seit Anfang März als Vertreterin des Menschenrechtsvereins peri e.V. beobachte.

    Dort stehen 4 Angeklagte vor Gericht, denen vorgeworfen wird, eine junge Frau ermordet zu haben, weil die Familie ihren „westlichen Lebenswandel“ nicht akzeptierte. Bei den Angeklagten handelt es sich um die Mutter, den Bruder und 2 Onkel der Getöteten. Ein Cousin ist bereits rechtskräftig verurteilt.

    In diesem Verfahren gibt es keine Nebenkläger, weil kein Nebenklageberechtiger daran interessiert ist, dass der Tod der Frau gesühnt wird oder dass auch nur die Umstände des Todes geklärt werden.

    Sie beschreiben in Ihrem Artikel, wie die Nebenkläger darunter leiden, dass zum einen langatmige Verfahrensanträge gestellt werden und zum anderen die Angeklagte Zschäpe recht entspannt wirkt.

    Zum einen ist zu sagen (und das haben Sie auch geschrieben), dass derartige Verfahrensanträge zum Alltag eines rechtsstaatlichen Strafprozesses gehören. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Nebenklagevertreter ihre Mandanten darauf vorbereitet haben. Zum anderen kam mir gleich das Verhalten der Angeklagten in Hagen in den Sinn: diese unterhalten sich ebenfalls sehr entspannt mit ihren Anwälten oder Dolmetschern, sie suchen den Blickkontakt zur im Zuschauerraum sitzenden Verwandtschaft, zwinkern dieser zu, mancher lacht sogar mit den Verwandten. Für mich als Zuschauerin ist es kaum auszuhalten, dass nicht nur die an der Ermordung mutmaßlich in irgendeiner Form beteiligten Angehörigen keinerlei Unrechtsbewusstsein erkennen lassen, sondern auch von der Verwandtschaft offensichtlich mentale Unterstützung erhalten (immerhin auch die Verwandtschaft der Ermordeten).(…)

    http://www.cileli.de/2013/05/menschen-zweiter-klasse/

  11. Zumal man dann auch nicht übersehen darf, daß die Angeklagten im Mordfall Jonny sicher und geborgen hinter Panzerglas sitzen, was bei dem „natürlich wesentlich grausameren Verfahren & Taten“ gegen Beate Zschäpe nicht notwendig erscheint.
    Aber sonst hätte man ja auch keinen triftigen Grund die Verteidiger von Zschäpe nach Waffen zu durchsuchen 😉

  12. Mit 15 habe ich ein Paar Schuhe geklaut und wurde erwischt. Zur Strafe musste ich 2 Wochen nach der Schule in einem Gemeindezentrum aushelfen.

    Diese „Strafe“ bekommt ein Bereicherer bei uns noch nicht mal dann, wenn er schon mehrfach vor Gericht gestanden hat.

    Sogar bei Gewaltdelikten hört man immer wieder das diese auf Bewährung laufen gelassen werden. Die Justiz traut sich noch nicht einmal eine so lasche Strafe wie Sozialarbeit zu verhängen, wenn es sich um einen „Facharbeiter“ handelt. Man könnte den Goldjungen ja die Zukunft verbauen.

  13. Absurd. Wer einen schweren Gegenstand von einer Autobahn-Brücke auf die Fahrbahn wirft, der darf zurecht mit einer Anklage wegen versuchten Mordes rechnen. Wer jemand das Hirn aus dem Schädel tritt, der begeht nur eine Körperverletzung. Nun ja, warten wir die Beweisaufnahme ab – aus dem Obduktionsbericht dürfte wohl hervorgehen, ob das Opfer „nur“ infolge einer Schlagwirkung unglücklich gestürzt ist, was tatsächlich juristisch als Körperverletzung mit Todesfolge zu werten wäre, oder ob hernach noch Tritte gegen den Kopf erfolgten.

  14. Was passiert eigentlich wenn…

    …ein Mensch am Boden liegt und man auf den Kopf springt?

    Oder gegen den Kopf oder Körper tritt?

    ich denke, dass man dem Normalbürger auch noch besser klar machen müßte, wie SYSTEMATISCH dieser TOT-spring-Kult ist.
    Als Ärztin die auch länger in der Anästhesie gearbeitet hat und zahlreiche Unfallopfer als Notärztin /Anästhesistin betreut hat, möchte ich auf das immer gleiche Schema des Tot-Springens hinweisen:
    Das Opfer wird zu Fall gebracht ,
    —>dann nehmen die Mörder ANLAUF (wie bei uns z.b.Hochsprungathleten)
    —> springen mit Schwung u.möglichst hoch AUF den Schädel des Opfers und zwar mit beiden Füßen GLEICHZEITIG, was größtmögliche Wucht bedingt
    —> der Schädel frakturiert multipel—> bedingt Gefäßzerreißungen im Gehirn, starke Blutung—> rasche Volumenzunahme im Schädel (der dem Druck nicht nachgeben kann, da unelastisch)—> extrem rasche DRUCK-Steigerung im Gehirn/Schädel—-> bei diesem raschen Druckanstieg wird der Druck in Richtung des Hirnstamms fortgeleitet (einzige größere Öffnung im knöchernen Schädel, wo sozusagen das “Rückenmark” der Wirbelsäule in den Schädel mündet)
    —-> im Hirnstamm befinden sich die lebenswichtigen Zentren für Atmung, Herzaktivität…ect.
    —-> bei Drucksteigerung im Hirnstamm kommt es unweigerlich zu Atemstillstand, Herzstillstand !!!
    (Auch Daniel mußte vor Ort wiederbelbt werden, also muß ein Herzstillstand vorgelegen haben ! Da von “schwerer Verletzung zu sprechen, ist eine einzige Unverschämtheit).
    —> der nächste nimmt Anlauf u.springt mit voller Wucht auf den relativ weichen Thorax (Brustkorb)—> im Video sieht man, wie der tretende Stiefel direkt im weichen Brustkorb der jungen Frau versinkt —–> bei solcher WUCHT frakturieren MULTIPLE RIPPEN (Rippen-Serienfraktur)
    —> Folge : Gefäßzerreißungen, schwere Blutungen,—> sofortige Instabilität des gesamten Thorax, —> KEINE suffiziente Atmung mehr möglich
    —–> Ausbildung eines PNEUMO-Thorax, d.h. durch das “Einspießen” der frakturierten Rippen in das weiche und leicht verletzliche Lungengewebe strömt LUft IN den Bereich zwischen Brustkorb und Lunge – wo eigentlich UNTERDRUCK herrschen muß, damit die Atmung ungestört erfolgen kann.
    Zunahme des Pneumothorax
    —> Ersticken, und BEHINDERUNG des Herzens, das sich nicht mehr mit Blut füllen/-pumpen kann, wenn der Thorax-Innendruck über einen bestimmten Bereich erhöht ist.
    ——> EXITUS nach extrem kurzer Zeit
    Der Pathologe – der die Sektion von Daniel S. durchgeführt hat – hat leider nur SEHR knappe Hinweise gegeben – die Mutter sollte den Mut haben, den gesamten Sektionsbericht – auf den sie als Mutter des Opfers rechtlichen ANSPRUCH hat – an zu fordern und zu veröffentlichen, damit würde sie eine noch viel bessere Öffentlichkeit für die Ermordung ihres Sohnes schaffen.
    Aber unsere Empathie für das Opfer und die Mutter verschließen leider unseren Mund: ich hoffe inständig es findet sich jemand, der ihr diesen Tipp geben könnte, aber ich fürchte, ihr sind die Zusammenhänge nicht ausreichend klar.
    Was ja auch überhaupt kein Wunder ist – da sie sich mit dem Problem noch nicht auseinandergesetzt hat – nicht konnte…..weil sie hart arbeitet, um ihre Familie zu ernähren.
    Auch ich bin diesen unglaublichen Lügen der MSM erst auf die Schliche gekommen – als ich – durch schwerere Handicaps in meiner körperlichen Aktivität eingeschränkt – mich endlich mit einem Laptop vertraut machte und das INTERNET für meine Information nutzen konnte.
    NUR wer im Internet sich informieren kann, hat eine Chance diesen Lügen-Wahnsinn zu entlarven.

    http://messerattacke.wordpress.com/2013/03/15/weyhe-praventionsrat-und-runder-tisch-verhohnen-das-opfer-daniel-siefert/comment-page-1/

    http://www.reconquista-europa.com/showthread.php?108085-Was-passiert-eigentlich-wenn

  15. wen man hier schon Äpfel mit Birnen vergleicht sollte man doch Onur U mit Torben P vergleichen
    und Beate Zschäpe mit Fritz Gelowicz

  16. wie unsere Medien und Eliten den Bürger belügen und den § 3 GG umdeuten zeigt sich hier:
    Ulli Wickert behauptet im Volksbanken TV-Werbespot:

    „im GG steht ALLE MENSCHEN SIND GLEICH“ und „keiner darf BENACHTEILIGT werden“ von Bevorzugen ist keine Rede.

    http://www.youtube.com/watch?v=JWKYpBGM6xU

    man muss es nur oft genug wiederholen, dann wirds auch geglaubt.

  17. Wir sollten mal die Anwälte (62! Stück) der 86 Nebenkläger würdigen. Den narzisstischen Mehmet Gürcan Daimagüler hatten wir ja schon, ebenso den Pakistaner Khubaib-Ali Mohammed (vertritt ein Keupstraßen-„Opfer“). Ich stelle einen weiteren vor:

    Alexander Hoffmann aus Kiel, der ebenfalls eine Keupstraßen-Tante vertritt. Dieser Mann ist tiefrotlinks und erinnert an die Münchner linksextreme Anwältin Angelika Lex. Die shz schreibt über ihn:

    Hoffmann engagiert sich seit seiner Jugend als Antifaschist, hat sich in seinen 15 Berufsjahren bundesweit einen Namen als Anwalt von Opfern rechter Gewalt gemacht. Was auch der Grund ist, weshalb er es ablehnt, sich für Berichterstattungen fotografieren zu lassen. Davor steht seine Sorge, dass die rechte Szene mit seinem Konterfei Schindluder treibt.

    http://www.shz.de/nachrichten/top-thema/artikel/kieler-anwalt-bei-nsu-prozess.html

    Der soll nicht immer von sich und seinesgelichen auf andere schließen. Was sagt denn Hoffmann über Hoffmann? Z.B. dies auf seiner Kanzleiseite:

    Ich übernehme Verteidigungen in Strafsachen, bundesweit, in allen Instanzen. Daneben übernehme ich auch Nebenklagen für Opfer nazistischer und rassistischer Übergriffe, Vertretungen in Fällen des Polizeirechts, Vertretung in presserechtlichen Angelegenheiten, Vertretung im Asylverfahren – Asylantragstellung, Begleitung zur Anhörung, Klageverfahren – und ausländerrechtlichen Angelegenheiten

    http://anwalthoffmann.de/?page_id=5

    Also: Alles was gegen rächtz geht – also gegen die Polizei, gegen das schreckliche Deutschland, das Ausländer nur benachteiligt und gegen die rechten Horden, die pausenlos und ununterbrochen aufmarschieren. Daß der bei dem Schauprozeß dabei ist, wundert überhaupt nicht.

  18. #12 ich2 (14. Mai 2013 13:12)
    ja, vergleichen wir. Onur U. und einige seiner Kumpane waren bereits wegen Körperverletzung etc. vorbestraft, Torben P. hatte meines Wissens noch nichts dergleichen verbrochen.
    Und bei Zschäpe/Gelowicz kann man feststellen: „NSU“ beschränkte sich auf einen ganz kleinen Kreis von Personen, während Gelowicz u. Co. auf verschiedene Weise in ganz Europa und weltweit „ideologisch“ vernetzt sind.

  19. Die staatlich geförderte Islamisierung in Deutschland und der seit Jahren versprochene Frieden einer Besatzungsmacht.
    ….und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu uns: „Lächelt und seid froh, denn es könnte schlimmer kommen!“ Wir lächelten und waren froh, und es kam nach 2001 noch schlimmer!
    Und es gibt tatsächlich Deutsche, die so eine eindeutige Sure des „Heiligen Koran“ missverstehen, die einfach das glauben, was schwarz auf weiß die Lehre und unverrückbare Glauben von ganz harmlosen liebenswürdigen Einwanderern aussagt.
    Sure 4
    Vers 89
    …und nehmt euch niemanden von ihnen (Ungläubigen, Andersgläubigen, Nichtgläubigen) zum Freund und Helfer….
    Das ist doch eine gesunde Basis, da kann man doch als Gastgeber froh werden und lächeln! Das kann man akzeptieren – wandern ein und
    weiter im Text:
    ….Sie möchten gern, ihr wäret (oder: würdet)
    ungläubig, so wie sie (selber) ungläubig sind, damit ihr (alle) gleich wäret. Nehmt euch daher niemand von Ihnen zu Freunden, solange sie nicht (ihrerseits) um Gottes Willen auswandern! Und wenn sie sich abwenden (und eurer Aufforderung zum Glauben kein Gehör schenken), DANN GREIFT SIE UND TÖTET SIE, wo immer ihr sie findet, und nehmt euch niemand von ihnen zum Freund und Helfer…..

    Klar, wenn eine demokratisch gewählte deutsche Regierung diese Meinungsträgerschaft zu Millionen ins Land holt, dann kann das nur mit besten Absichten für die Bürger geschehen. Die deutschen Mordopfer muslimischer „Rechtgläubigkeit“ haben das schon erleben dürfen. Da kann man überhaupt nicht verstehen, dass da Aggressionen aufkommen können – völlig unverständlich.

  20. Vorsicht!Wer all zu lautstark gegen den Moslembonus protestiert,bekommt leicht ein Problem nach § 130 StGB!
    Womit der Kreis sich schließt.

  21. #19 Kleinzschachwitzer (14. Mai 2013 13:16)

    Welches Interesse hat der Staat an einer Zwei-Klassen-Justiz?

    —————

    Teile und herrsche!!!
    (nicht ganz neu)

    Zwietracht säen,
    vom eigentlichen ablenken,denn ein einig Volk lässt sich schwer regieren.

  22. #22 johann (14. Mai 2013 13:21)

    Weil du darauf aufmerksam machtest: Neues aus der Rubrik „Spaß mit Moslems“ – Medina hat sich im Strang

    http://www.pi-news.net/2013/05/bonner-friedensmarsch-der-islam-bewegten/#comments

    unter #61 erneut gemeldet. Und schon in ihrem 2. Post war sie bei den Juden, der Lieblingsobszession der Moslems. Und bei „den Koran kann man nur auf arabisch verstehen“. Es entwickelt sich die klassische „Diskussion“, in der Moslems zum x-ten Mal ihre Sätze abspulen. Ein echtes Lehrbeispiel für alle, die solche immer gleich ablaufenden Diskussionen noch nicht kennen.

  23. Einen Überblick über die vielen Gewalttaten der Mohamedaner erhält man leider nur, wenn man auch viele englische blogs durchforstet – in amerikanischen Foren – Jihad Watch, BareNAkedIslam, FaithFreedom (Canada) EDL (engl.) Abn.sat.tv (aramäisch-englisch spr.TV), ägyptisch-amerikanische Berichte ect.

  24. @ babieca: vielen Dank für den Hinweis. Zumindest hat „medina“ hier ein „Weiterbildungsportal“ gefunden. Vielleicht bringt es sie irgenwann von ihrem Irrweg ab, sie ist ja offenbar noch jung…

    OT

    In Paris ist die Meisterfeier von Paris St. Germain (Besitzer ist ein Scheich aus Katar) auf dem Trocadero am Eiffelturm völlig aus dem Ruder gelaufen. Eine Orgie aus Gewalt und Zerstörung durch angebliche „fans“ konnte nur durch massiven Polizeieinsatz beendet werden.

    Wenn man dazu nach Hintergründen sucht, sind die Leserkommentare hilfreich. So schreibt „fanfan“ im figaro, dass es in Wirklichkeit die Vorstadtmigranten waren, die das ganze verursacht haben:

    fanfan17

    Appelons un chat un chat . Ce ne sont pas des hooligans qui ont cassés.Ce sont nos pauvres petits des banlieues réservoir électoral de la gauche qui ont cassés . Mais il ne faut pas le dire, ils n’ont effectués que quelques “ bousculades “ .Honte
    au maire de Paris et à manuel vals .J’espère que les parisiens seront s’en souvenir lors des municipales .
    Le 14/05/2013 à 12:27

    http://www.lefigaro.fr/actualite-france/2013/05/14/01016-20130514ARTFIG00321-psg-des-scenes-de-guerilla-urbaine-au-trocadero.php?page=&pagination=2#nbcomments

  25. “ Alle Tiere sind gleich, aber einige Tiere sind gleicher als andere „.

    “ Kein Tier darf ein anderes töten,es sei denn,es liegt ein wichtiger Grund vor. “

    G. Orwell ( Eric Blair )

    Damit ist doch alles gesagt.Aber ich glaube kaum,daß er von der Tatsache erfreut gewesen wäre,daß er heute aktueller ist als jemals zuvor.

  26. Mit anderen Worten: Migrantenbonus und Verschweigen von Täterherkunft in den Medien ist grundgesetzwidrig.

  27. OT: Aus der Frankfurter Neuen Presse (FNP) vom 14.05.2013 (Online + Printausgabe):

    Anmerkung: Der Stadtteil Bergen-Enkheim in Frankfurt ist eigentlich nicht als Problemviertel bekannt…. Zum Artikel:

    „15 Schläger traktieren 16-Jährigen“

    Brutaler Übergriff einer Gruppe Jugendlicher endet für ihr Opfer beinahe tödlich

    Horror-Attacke in Enkheim: 15 Jugendliche lauern einem 16-Jährigen vor dessen Wohnung auf und schlagen brutal zu. Erst als Nachbarn eingreifen, flüchtet die Gruppe. Das Opfer kommt schwer verletzt ins Krankenhaus und schwebt zeitweilig in Lebensgefahr. Nach den Tätern wird gesucht.
    Frankfurt.

    Es ist Samstag gegen 16 Uhr als der 16-Jährige E. seine Wohnung in der Enkheimer Straße verlässt. Direkt vor der Haustür warten rund 15 minderjährige Schläger auf den Gleichaltrigen und prügeln auf ihr Opfer ein. Selbst als der Junge wehrlos auf dem Boden liegt, treten seine Peiniger noch gegen dessen Kopf und Oberkörper. Erst als M.J., der in der direkt neben dem Hessencenter liegenden Wohnsiedlung als Hausmeister arbeitet, einschreitet, fliehen die Täter.

    „Die Jungs sind nicht aus der Siedlung“, beteuert J., der den Nachbarsjungen nur flüchtig kennt, doch diesen wohl in letzter Sekunde vor seinen Peinigern rettete. J. schätzt, dass die Täter zwischen 15 und 18 Jahre alt sind und unterschiedlichen Nationalitäten angehören. Während des kurzen Handgemenges habe er jedoch keinen der Täter genau identifizieren können. Die Gruppe entkommt unerkannt. (…)

  28. Kenan Kolat für schwule Ehe

    Liebe kennt kein Geschlecht. Gleichgeschlechtliche Liebe ist Liebe wie jede andere auch. […] Die Zeit ist gekommen, dass wir den Irrglauben der Jahrhunderte hinter uns lassen und die Augen für die Realität öffnen. […] Wir wenden uns mit diesem Brief an alle Mitglieder des Bundestages und treten für die vollständige Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare ein.
    (Kenan Kolat, Türke und Mohammedanerchef u.a.).

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/prominente-fuer-die-homo-ehe-der-offene-brief-im-wortlaut-a-899436.html
    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/prominente-fuer-die-homo-ehe-die-liste-der-unterzeichner-a-899474.html

    nachhaken:

    Türkische Gemeinde in Deutschland / Almanya Türk Toplumu
    Bundesgeschäftsstelle / Genel Merkez
    Obentrautstr. 72, 10963 Berlin
    Tel: 030-23 63 51 00 – Fax: 030-23 63 55 89
    E-Mail: info@tgd.de

  29. Eines muß mal zur Richtigstellung und zur besonderen Stellung der hier beschriebenen Situation gesagt werden:

    Der ermordete Jonni war ebenfalls „Vollmigrant“, seine Mutter ist Thailänderin und sein Vater ist Pole.

    Vielleicht ist Papa Katholik, daraus ergäbe sich die klare Absicht, Religionen zu separieren, ganz ohne „völkisches“ Brimbramborium.

  30. Eine 2-Klassen-Justiz ist notwendig, weil nur diese dem Ziel der herrschenden Nomenklatura dient, unterschiedliche ethnische Gruppen gegeneinander auszuspielen. Das Ziel ist auf Biegen und Brechen so schnell wie möglich eine multikulturelle Gesellschaft zu installieren, bei der die einheimische Bevölkerung nur noch eine untergeordnete Rolle spielt. Nur so kann sich nach Meinung der Nomenklatura Europa als Wirtschaftsmacht stabilisieren. Im Gegenzug muss die einheimische Bevölkerung in Schach gehalten werden. Dies erfolgt durch massive Einschüchterung in dem jede nicht konforme Meinung sofort als Nazi geächtet wird. Die Antifa ist dann die Hilfstruppe, die den praktischen Teil der Arbeit übernimmt. Das System hat aus dem Scheitern der Vorgänger gelernt.
    Um das o.g. Ziel zu erreichen, muss auch eine Willkommenskultur installiert werden. Diese wird als unbegrenzte Toleranz den anderen Kulturen gegenüber und als Null-Toleranz der eigenen Kultur gegenüber ausgelebt.

  31. Ich bin gespannt wie die Anklage in Kirchweyhe lautet: Dort wurde der Möder extra per Telefon herbeigeholt ….

  32. @Kleinschachwitzer

    Welches Interesse hat der Staat an einer Zwei-Klassen-Justiz?

    Lass mich mal überlegen. Hier wurden doch schon öfter Grüne zitiert, nach denen von Umvolkung und Ausdünnen des Deutschen Volkes die Rede war. Das geschieht eben gerade. Nur, daß die CDU/CDU diese Ideen komplett übernommen hat, siehe den Bundespräsidenten, der sich um schwarzhäutige Menschen sorgt, die in Deutschland terrorisiert werden, während nebenan die Deutschen totgeschlagen werden.

    Zweiklassenjustiz dient immer dazu, Herrschaftsverhältnisse zu zementieren. Im 3. Reich waren die Juden keine Staatsbürger mehr, einen Juden zu treten, war also ein Kavaliersdelikt. Im Islam gibt es den Dhimmistatus. Leute, die zwar Schutzgeld zahlen, dennoch jeglicher Willkür ausgeliefert sind und werden sie ermordet, kräht kein Hahn danach.

    Zweiklassenjustiz macht also klar, die Einen dürfen alles und sind hochwillkommen, während die anderen Steuern zahlen und die Schnauze zu halten haben. Anderenfalls gibt es Repressionen. Das ist der Sinn einer Zwei – Klassenjustiz. Dass die Plätze innerhalb einer Gesellschaft klar definiert sind. Und wer weiß, daß er rechtlos ist, vor der Justiz, der hört auf, aufzumucken.

  33. Dass die sechs türkischen Totschläger milde be- und verurteilt werden, steht außer Frage. Die linke Presse tut alles dafür. Den einen Prozess bläht sie auf, weil Nazideutschland ja entnazifiziert werden muss, den anderen verniedlicht sie.

    Der Tagesspiegel schreibt:

    Es war so eine typische Berliner Partynacht. Laut, alkoholgeschwängert, aggressiv. Auf dem Alexanderplatz prallten sie aufeinander. Wie Jonny K. starb? Das erzählt jeder etwas anders.

    Tja, keiner weiß was Genaues, Türken sind nicht aggresiver als andere, es war die alkoholgeschwängerte Luft und Täter und Opfer prallten aufeinander und einer hat eben Pech gehabt beim prallen.

    http://diskurskorrekt.wordpress.com/2013/05/14/profi-antifaschisten-bei-der-arbeit/

  34. Genial. Die Karrikatur sagt alles. Gehört ansich auf die Titelseiten der Nachrichtenmagazine.

  35. #18 ich2 (14. Mai 2013 13:12)

    wen man hier schon Äpfel mit Birnen vergleicht sollte man doch Onur U mit Torben P vergleichen
    und Beate Zschäpe mit Fritz Gelowicz

    Wenn Sie sich objektiv geben, dann müssen Sie Fritz Gelowicz mit Mundlos/Böhnhardt und Zschäpe mit Filiz Gelowicz vergleichen.

    Im Übrigen erschliesst es sich mir nicht, warum mutmasslich gemeinschaftlich handelnde Neo-Nazis nicht mit gemeinschaftlich handelnden Kopftretern verglichen werden können.

    Oder spielt es in Ihrer Gesinnung eine Rolle, welche Chauvinisten über den Wert von Leben entscheiden und Leben gewaltsam beenden?

  36. Migr-arische Herrenmenschen stehen über deutschen Untermenschen.
    Justiz und Politik formulieren dies mit rabulistischer Geschmeidigkeit anders.

  37. Zwei-Klassen-Justiz ist ein Teil der „Willkommenskultur“, die vor allem von der Wirtschaft gefordert wird. Sie soll den passiven Widerstand der Bevölkerung gegen Masseneinwanderung brechen.

    Dass die Masseneinwanderung irgendwann auch ihre Organisatoren, Gehilfen und Profitiere begraben wird, ist für den Rest der Bevölkerung nur schwacher Trost.

  38. Stellen wir uns ferner vor, Beate Zschäpe wäre keine sogenannte “Nazi-Braut”, die mit mutmaßlichen NSU-Mitgliedern herumgehangen hätte. Stellen wir uns einfach vor, Frau Zschäpe wäre eine Muslima, …

    Zschäpe ist immerhin Halbrumänerin, also halbausländischer Herkunft.

    Wie passt es zu Morden aus Ausländerhass?

  39. Artikel 1 GG – außer Kraft (die Würde von Menschen mit unbequemen Ansichten ist antastbar)

    Artikel 2 GG – außer Kraft (freie Entfaltung der Persönlichkeit nur im politisch linken Spektrum)

    Artikel 3 GG – außer Kraft (wie im Artikel beschrieben)

    Artikel 5 GG – außer Kraft (freie Meinungsäußerung nur für das politisch linke Spektrum)

    Artikel 6 GG – außer Kraft (Ehe und Familie stehen nicht unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung)

    Artikel 18 GG – außer Kraft (Einschränkung der Meinungsfreiheit ist zulässig, sofern das politisch rechte Spektrum betroffen ist)

    Artikel 20 GG – außer Kraft (die Staatsgewalt geht nicht vom Volke, sondern von den politischen Parteien aus, die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung nicht gebunden)

    Welche Artikel werden sie wohl als nächstes außer Kraft setzen?

  40. Der Staatsanwalt ist im deutschen Recht zwar kein reiner Ankläger. Er hat als derjenige, der eine Straftat ermittelt, auch die Entlastungsmomente zu berücksichtigen, aber als Ankläger, der er eben auch ist, muss er sich immer an das Prinzip in dubio pro duriore halten. Wenn es also zweifelhaft ist, ob es sich bei einem Tötungsdelikt um Totschlag oder Mord handelt, muss er es als Mord anklagen.
    Es immer wieder bezeichnend, dass das Prinzip in dubio pro duriore nicht gilt, wenn ein Staatsanwalt einen Kulturbereicherer anklagt. In diesem Fall natürlich noch extremer, wenn es von dem Staatsanwalt nur als Körperverletzung angeklagt wird.

  41. Na, ich warte mal ab, ob sich da bei der Anklage nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge auch einmal ein Dhimmi-Staatsanwalt als listiger Ränkeschmied erweisen wird:
    Onur K. hat sich bekanntlich zunächst in die Türkei abgesetzt und dann den deutschen Behörden gestellt, als ihm versichert wurde, dass sein Kopftottretbenehmen lediglich als KV mit Tf angeklagt werden würde. Da kam er dann hier an und wurde erstmal eingeknastet.
    Das Gericht hat auch die KV mit Tf-Anklage zugelassen und die Verhandlung eröffnet.
    Und was lesen wir nun zu unserem Vergnügen in § 264 Abs.2 StPO? Das Gericht kann nach entsprechender Belehrung des Angeklagten gemäß § 265 Abs.1 StPO durchaus auch nach schwereren Strafvorschriften verurteilen! Au weia! Und der liebe Onur sitzt bereits in U-Haft und kann sich das mit dem freiwillig-sich-Stellen gar nicht mehr neu überlegen!
    Hatte da ein Staatsanwalt vielleicht durchaus eine gute Idee?

  42. „Zschäpe ist immerhin Halbrumänerin, also halbausländischer Herkunft.

    Wie passt es zu Morden aus Ausländerhass?“

    AHA Danke-das wusste ich noch garnicht. Das muesste man ganz gross publizieren, damit schiessen sich die Linksfaschisten jetzt selbst ins Bein. Wenn schon nicht bekanntgegeben wird , dass unter den Moerdern auch Tuerken ware, dann wenigstens das!

  43. eine Anklage wegen Mordes jedoch Vorsatz voraussetzt.

    Unsinn, das glauben zwar immer noch viele, aber Vorsatz ist kein Mordmerkmal. Eine vorsätzliche Tat kann Totschlag sein, während eine Affekthandlung als Mord eingestuft werden kann. Deutsche Abstammung steht zwar noch nicht als Mordmerkmal im Gesetz wird aber faktisch so gewertet.

  44. # uli12us

    Dass Vorsatz ein Mord-Merkmal sei, hat auch niemand behauptet. Nur ändert das nichts daran, dass es sich beim Mord wie auch beim Totschlag um Vorsatz-Delikte handelt. Wer’s nicht glaubt, kann das in § 15 StGB gerne nachlesen.

    Tipp: Erst lesen, dann kommentieren!

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