Pro Köln hat einen großen Sieg vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig errungen. Nach dem heutigen Urteil muss die Bürgerbewegung aus den Verfassungsschutzberichten der Jahre 2008, 2009 und 2010 im Kapitel „Rechtsextremistische Bestrebungen und Verdachtsfälle“ bzw. „Rechtsextremismus“ gestrichen werden.

In einer Presseerklärung schreibt das Bundesverwaltungsgericht:

Keine Berichterstattung über bloße Verdachtsfälle im Verfassungsschutzbericht des Bundes

Das Bundesverfassungsschutzgesetz ermächtigt das Bundesministerium des Innern nicht, in seinen Verfassungsschutzbericht auch solche Vereinigungen aufzunehmen, bei denen zwar tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen, solche Bestrebungen aber noch nicht sicher festgestellt werden können (sogenannte Verdachtsfälle). Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Der Kläger, die Bürgerbewegung pro Köln, beteiligt sich in der Stadt Köln an Kommunalwahlen. Seit 2004 ist er mit einer Fraktion im Rat der Stadt Köln vertreten. Das beklagte Bundesministerium des Innern erwähnte den Kläger in den von ihm herausgegebenen und auch im Internet veröffentlichten Verfassungsschutzberichten der Jahre 2008, 2009 und 2010 im Kapitel „Rechtsextremistische Bestrebungen und Verdachtsfälle“ bzw. „Rechtsextremismus“. Unter Überschriften wie „Wahlkampfthema Islamisierung Europas“ oder „Europaweite Anti-Islamisierungskampagne“ wird über das Bündnis „Städte gegen Islamisierung“ und im Zusammenhang damit über vom Kläger organisierte Kongresse gegen den Bau von Moscheen und gegen „islamische Parallelgesellschaften“ („Anti-Islamisierungs-Kongress“, „Anti-Minarett-Kongress“) berichtet. Hierbei ist teilweise vermerkt, dass der Kläger aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehe. Den einschlägigen Passagen ist jeweils die fettgedruckte Randbemerkung „Bürgerbewegung pro Köln e.V. (Verdachtsfall)“ beigefügt. Der Kläger hat gegen seine Aufnahme in die Verfassungsschutzberichte Klage erhoben mit den Anträgen, das beklagte Bundesministerium des Innern zu verurteilen, die weitere Verbreitung der Verfassungsschutzberichte 2008, 2009 und 2010 zu unterlassen, wenn nicht zuvor die Passagen über ihn – den Kläger – entfernt oder unleserlich gemacht werden sowie im nächsten Verfassungsschutzbericht richtig zu stellen, dass die Berichte über ihn rechtswidrig gewesen sind. Der Kläger ist vor dem Verwaltungsgericht Berlin und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erfolglos geblieben. Auf die Revision des Klägers hat das Bundesverwaltungsgericht der Klage stattgegeben.

Das Bundesverfassungsschutzgesetz lässt eine Berichterstattung über den bloßen Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen nicht zu. Wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, bestehen grundsätzlich keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen für die Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht ausreicht. Vorausgesetzt ist allerdings, dass der Gesetzgeber die zuständige Stelle zu einer Berichterstattung über bloße Verdachtsfälle ermächtigt hat und dass die tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen hinreichend gewichtig sind, um die Veröffentlichung in Verfassungsschutzberichten auch angesichts der nachteiligen Auswirkungen auf die Betroffenen zu rechtfertigen. Der einschlägigen Bestimmung des Bundesverfassungsschutzgesetzes über den Verfassungsschutzbericht lässt sich bereits nicht mit ausreichender Bestimmtheit entnehmen, dass das Bundesministerium des Innern ermächtigt sein soll, über die Fälle hinaus, in denen Gewissheit über verfassungsfeindliche Bestrebungen besteht, auch über solche Fälle zu berichten, in denen tatsächliche Anhaltspunkte erst einen Verdacht solcher Bestrebungen ergeben. In diesen Fällen darf der Verfassungsschutz die Vereinigung zwar weiter beobachten und Informationen über sie sammeln, ihre Aufnahme in den Bericht ist aber noch nicht zulässig. Weil die Klage bereits wegen des Fehlens einer ausreichenden Rechtsgrundlage für eine Verdachtsberichterstattung begründet war, brauchte das Bundesverwaltungsgericht nicht zu entscheiden, ob hier überhaupt tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen des Klägers vorlagen und ob diese gegebenenfalls das hinreichende Gewicht gehabt hätten, um eine Aufnahme des Klägers in den Verfassungsschutzbericht zu rechtfertigen.

BVerwG 6 C 4.12 – Urteil vom 26. Juni 2013

Pro Köln-Chef Markus Beisicht (kleines Foto oben) zeigte sich hocherfreut: „Das Urteil ist ein großer Erfolg für die Meinungsfreiheit in Deutschland. Es hat sich wieder mal bewahrheitet, dass, wenn man den Instanzenweg konsequent beschreitet, man letztendlich auch Recht bekommt.“

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46 KOMMENTARE

  1. Gratuliere.
    Es scheint bei einigen Richtern noch ein rudimentäres Verständnis für Rechtsstaatlichkeit vorhanden zu sein.

    Im Gegensatz zu einem gewissen Richter Götzl, bspw.

  2. Bravo!
    Es war immer eine Frechheit Pro Köln als rechts zu beschimpfen.
    Nun müssen sich unsre grün-linken Muslimbefürworter aber mächtig zuammennehmen, sonst kann ihnen schnell eine Klage ins Haus flattern

  3. Wo bitte erkennen diese selbsternannten Gutmenschen eine „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ ?
    Ist damit die Wahrheit gemeint ?

  4. Super Sache!

    „Und was ist mit 2011 und 2012??“

    Na die Klagens sind noch irgendwo im Instanzenweg. Das dauert ja immer Jahre, bevor man zu den Höchstgerichten kommt. Mit dieser wegweeisenden Entscheidung dürfte PRO aber über kurz oder lang aus allen VS-Berichten rauskommen.

  5. Ich bin auf dem Gebiet ein Laie, wäre daher schön, wenn mir jemand mit Sachkenntnis antworten könnte.

    1. Bedeutet dies auch, dass Pro Köln von Medien nicht mehr als rechtsextrem bezeichnet werden dürfen, ohne eine Klage zu riskieren?
    2. Gilt dies nur für Pro Köln oder auch für Pro NRW?

  6. <a href="http://www.bild.de/regional/bremen/koerperverletzung/polizei-schnappt-diesen-brutalen-schlaeger-30994044.bild.html&quot; Ein Deutschtürke wird wegen Mordversuch angeklagt. Die Tat erinnert mich an den Fall mit Johnny K. am Alexanderplatz. Es wurde in beiden Fällen gegen einen am Boden Liegenden getreten. Doch die Täter vom Alexanderplatz werden wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Der Deutschtürke kann mit einer lebenslänglichen Strafe rechnen, während die Täter vom Alexanderplatz mit einer Strafe von nur 3 Jahren rechnen können. Ich bin wahrscheinlich zu dumm um das deutsche Rechtssystem zu verstehen.

  7. Da geht dem Jäger in NRW jetzt sicherlich der A**** auf Grundeis, weil seine Verfassungsschutzberichte damit auch nicht gesetzeskonform sind.

    Tja, wäre ja nicht das erste Mal, dass Gerichte den linken Diffamierungskampagnen einen Riegel vorschieben. Man muss sich das mal klar machen: da wurde jahrelang auf Staatskosten ein legaler politischer Konkurrent diffamiert. Möchte nicht wissen, wie viele Bürger dadurch verunsichert wurden. Eigentlich müsste Pro NRW eine finanzielle Entschädigung für den Rufschaden bekommen.

  8. Die Gerichte sollten durchweg mit Grünen und Linken besetzt sein, damit solche Schandurteile zukünftig nicht mehr möglich sind. Das ist ja nicht auszuhalten.
    😉

    Sempre PI

  9. Ich will an der Genugtuung über dieses Urteil nicht miesepetrisch herum mäkeln. Freut euch ruhig drüber.

    Aber dass hier nach wie vor solche Passagen vorkommen „… bei denen zwar tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen, …“ ist skandalös genug.

    Islamkritiker, ob PRO-Köln, PRO-NRW, DIE FREIHEIT, verbindet der Kampf FÜR die freiheitlich demokratische Grundordnung. Es verbindet sie die Verteidigung des Grundgesetzes gegen die Sharia und gegen jede Form von undemokratischen Umtrieben und ideologischen Herrschaftsansprüchen.

    Es sind dies vorbildliche Demokraten!

  10. “Das Urteil ist ein großer Erfolg für die Meinungsfreiheit in Deutschland. Es hat sich wieder mal bewahrheitet, dass, wenn man den Instanzenweg konsequent beschreitet, man letztendlich auch Recht bekommt.”

    Ich würde mich nicht so sehr darüber freuen, denn es ist ein Armutszeugnis für die BRD, dass man sich erst mal durch alle Gerichtsinstanzen kämpfen muss, um seine kritische Meinung gegenüber dem Islam so äußern zu dürfen, um nicht als Nazi geächtet zu werden.

    Dieses Urteil wird die linksverdrehte Gesellschaft, Medien und Politiker aber nicht davon abhalten, Pro Köln und deren Mitglieder weiterhin mit Nazis in einen Topf zu werfen, und sie auch so zu behandeln…

  11. Ein schwerer Schlag für die unsägliche schwer linkslastige DuMont-Presse in Köln. Die Zeitung von denen habe ich bereits vor ein paar Jahren abbestellt und auch dem beständigen Werben nach einem kostenlosen Probebezug ihres Hetzblatts (sic!) gebe ich nicht nach.

  12. schließe mich vorbehaltlos den Glückwünschen an

    hier ein wirklich starker Artikel in der FAZ zum Thema Zigeuner. Ganzen Artikel lesen, der ist wirklich gut.

    “ Einwanderung aus Rumänien Willkommen im Roma-Dorf

    26.06.2013 · Eine Delegation aus Neukölln reist nach Bukarest, um zu erfahren, wie viele Roma noch kommen werden. Nördlich der rumänischen Hauptstadt trifft sie einen stolzen Dorfbürgermeister mit großen Plänen. Doch die Antwort lautet: Es werden noch viele kommen.
    http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/einwanderung-aus-rumaenien-willkommen-im-roma-dorf-12239344.html

  13. OT

    endlich wird in Nigeria mal etwas gegen die islamischen Terrorbanden unternommen:


    Nigeria Militär nimmt mehrere Anführer der Boko Haram gefangen

    26.06.2013 · Nigerianische Soldaten haben im Norden des Landes einige der wichtigsten Anführer der Sekte Boko Haram festgenommen und zahlreiche Waffen beschlagnahmt. Die Operation gilt als der bisher größte Erfolg einer im Mai begonnenen Militäroffensive.
    http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/afrika/nigeria-militaer-nimmt-mehrere-anfuehrer-der-boko-haram-gefangen-12244639.html

  14. Das ist eine sehr gute Nachricht – ein juristischer Sieg für die Demokratie und die rechte Politik!

  15. OT: Pforzheim: Eine Stadt wird „bunt“! Oder was bringt der ungehemmte Zuzug von Asozialen, Moslems und Analphabeten?

    Drei Männer nach Casino-Überfällen in U-Haft

    Pforzheim. Mehrere Casino-Überfälle haben in der Region für Aufsehen gesorgt. Pforzheimer und Karlsruher Polizisten arbeiten nun zusammen. Und drei Männer zwischen 19 und 37 Jahren sitzen in Untersuchungshaft.

    „Mitte Juni schließlich wurden vier aus dem Kosovo stammende Männer – einer ist 19, drei Männer sind 20 Jahre alt – festgenommen“

    http://www.pz-news.de/pforzheim_artikel,-Drei-Maenner-nach-Casino-Ueberfaellen-in-U-Haft-_arid,425512.html

  16. Hier wurde doch ganz klar die Verfassungsschutzberichten als politische Waffe gegen andere Parteien missbraucht.

    Wäre auch ein Strafantrag wegen Amtsmissbrauch drin? Oder wenigstens eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Politiker der Blockparteien, die dies zu verantworten haben!

    Ansonsten Pro Köln noch viel Glück im Kampf gegen den Faschisto-Islam und gegen extrem undemokratische Politiker der Blockparteien und Islamisierungs-Befürworterer!

  17. #13 Westfale

    „Recht(s)extrem“ ist für mich schon lange keine Beschimpfung, Diffamierung oder dergleichen mehr, sondern eher ein Kompliment. Schliesslich bin ich für Recht® und Freiheit. Von mir aus auch extrem für Recht®.

    Aber wenn jetzt die Gegenseite behauptet, Pro sei verfassungsfeindlich, dann kann man Verleumdungsklage nach § 187 StGB einreichen.

    § 187
    Verleumdung.

    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  18. #20 Nebel von Avalon (26. Jun 2013 18:23)

    Ich würde mich nicht so sehr darüber freuen, denn es ist ein Armutszeugnis für die BRD, dass man sich erst mal durch alle Gerichtsinstanzen kämpfen muss, um seine kritische Meinung gegenüber dem Islam so äußern zu dürfen, um nicht als Nazi geächtet zu werden.
    ———————————-
    Das Ganze ist auch ein Generationenproblem. In den oberen Instanzen sitzen vielleicht noch ein paar Richter vom alten Schlag. Wenn erst die jüngeren Linksversiften alle nachgerückt sind ist es aus und vorbei!

  19. # 15

    es geht noch toller: hier in Nürnberg hat ein Türke seinen Nebenbuhler erstochen. Der Türke war schon 5 Jahre geschieden, konnte aber nicht verwinden, dass die Frau ihn verlassen hatte. Er passte seine Frau an ihrer Arbeitstelle in einer Pause ab und traf dann seinen „Nachfolger“. Nach einem Streit ging er in ein naheliegendes Kaufhaus, kaufte sich ein Messer, kehrte zurück und brachte den „Nachfolger“ mit 48 Messerstichen !!!! um.

    Nein das ist kein Mord, das ist Totschlag bei einem mosemischen Immigranten.

  20. Richter Frei..aeh Goetzel hat sich heute mal wieder selbst uebertroffen! Jetzt macht er auf Psychoschocks Richtung Beate Zschaepe

    15.13 Uhr: Plötzlich ein Leichenkopf, die Augen offen, kahlgeschorener Kopf

    Götzl lässt P. ein paar Fotos anschauen, die ihm vor Monaten bei einer Vernehmung vorgelegt worden waren. Das erste zeigt die drei bekannten Porträts des Trios, eines Beate Zschäpe von schräg hinten unter einem Schirm. Dann, beim Blättern, völlig unvermittelt: das Bild eines Leichenkopfs, die Augen offen, ein schmaler Haarstreifen auf dem ansonsten fast kahlgeschorenen Kopf – Uwe Mundlos auf dem Obduktionstisch, ganz groß auf den Leinwänden an der Wand. P. zeigt auf das Bild in der Richterakte: „Man sagte mir: Und so sieht er jetzt aus. Da war ich nicht so begeistert.“ Beate Zschäpe schaut fassungslos darauf, sackt zurück in Stuhl. Dann hat sie sich schnell wieder im Griff. http://www.welt.de/politik/deutschland/article117457934/Arzt-untersucht-Zschaepe-Goetzl-beendet-Sitzungstag.html

  21. „“Das Urteil ist ein großer Erfolg für die Meinungsfreiheit in Deutschland. Es hat sich wieder mal bewahrheitet, dass, wenn man den Instanzenweg konsequent beschreitet, man letztendlich auch Recht bekommt.”
    —————————————————-
    Ja, noch ein paar solcher Erfolge, und man könnte fast wieder den Glauben an die „Instanzen“ wiedergewinnen. Nur fürchte ich dass durch solche theoretische Erfolge noch nicht alles gewonnen ist. Da fragt man sich wie solche Gesetze von hinterhältigen linken Innministern wie Pistorius und Jäger und lokalen OBs wie Ude gehandhabt werden. Der Raum für Schikane mag nun enger sein, aber für erfindungsreiche Politiker immer noch groß genug.

  22. Ändert nichts daran: es ist un bleibt ein SKANDAL für ein Land, das sich „demokratisch, frei, fortschrittlich“ nennt, wenn man als „Extremist“ gilt, wenn man FAKTEN benennt und über diese diskutieren möchte.

  23. Herzlichen Glückwunsch aus Hamburg!
    Zeigt, daß doch noch nicht alles verloren ist. Und, daß es doch noch Instanzen gibt, in denen Menschen mit gesundem Menschenverstand arbeiten. Die zeigen, daß Ihnen unser Land und ECHTE Meinungsvielfalt wichtig ist.

  24. In § 241 a Abs.(1) StGB ( Politische Verdächtigung ) ist ebenfalls genannt, dass wenn die berufliche und wirtschaftliche Stellung der durch den Verfassungsschutz ungerechtfertigt beobachteten und verdächtigten Personen oder Parteien empfindlich beeinträchtigt wurden, hier eine strafrechtliche Beachtung zu berücksichtigen sei.
    Die Erwartungshaltung des Bürgers, dass eigentlich eine Aufklärungsarbeit über die Aussage des Korans vom staatlichen Innenministerium erledigt werden muss, ist somit ad absurdum geführt, wenn dieses Ministerium eine Überprüfung und Aufklärung der Einschleusung politisch-religiöser Konspirationen als rechtmäßige Handlung der staatlichen Gewalt ohne Prüfverpflichtung bewertet und den Kritiker dieser eingeschleusten grundgesetzfeindlichen koranischen Bestrebungen als Feind einer vom Staat geförderten politisch-religiösen Konspiration bezeichnet.
    Des weiteren entspricht der religiöse Aspekt dieser Vereinigung weder den sittlichen noch den politischen Vorstellungen der meisten Bürger Deutschlands und widerspricht in beiden Teilen dieser Konspiration dem Grundgesetz.

  25. Es wird weiterhin von den Linken Medien die Rede von „Verfassungsfeindlich“ sein, die lassen sich von den Gerichten nicht beeindrucken. Die Republikaner sind schon seid Jahren nicht mehr im Verfassungsschutzbericht und werden weiterhin in diese Ecke geschoben!!!!

  26. Herzlichen Glückwunsch an Pro. Ude wird dann wegen PI-München auch mächtig auf seine Schnauze fallen…..

  27. Ein Tränenbad des SPD-Jägers und ein neuer Albtraum für ihn: PRO KÖLN sind eigentlich Nazis, dürfen aber nicht mehr so bezeichnet werden. Schlimmer geht’s nimmer, für den SPD-Jäger und die roten NRW-Genossen.

  28. Das Bundesverfassungsschutzgesetz ermächtigt das Bundesministerium des Innern nicht, in seinen Verfassungsschutzbericht auch solche Vereinigungen aufzunehmen, bei denen zwar tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen, solche Bestrebungen aber noch nicht sicher festgestellt werden können (sogenannte Verdachtsfälle).
    ———————-

    Könnte dies jetzt ein Freibrief für die ganzen Mohammedaner und Linksverseuchten sein, die ja bestrebt sind unsere demokratische Grundordnung abzuschaffen?

  29. #7 Margrit

    Es war immer eine Frechheit Pro Köln als rechts zu beschimpfen.

    Die Frechheit besteht darin, rechts mit rechtsextrem gleichzusetzen.

    Jeder aufrechte Mensch kann sich guten Gewissens als rechts bezeichnen. Das war immerhin die Politik der Nachkriegszeit, die den Wirtschaftsaufschwung erst möglich machte.

  30. @Rheinlaenderin Komm.44
    Der Koran ist in seiner Lehraussage so eindeutig grundgesetzverstoßend, dass nur noch deutsche realitätsferne Politiker dieser Lehre einen Freibrief erteilen werden, Juristen dürften dies schon seit Jahren nicht mehr. Die staatliche Anerkennung dieser Koranlehre ist Verrat in vielerlei Hinsicht.
    Daher würde sich ein Jurist geradezu lächerlich machen, wenn er Kritiker der Koranlehre als verfassungsschutzrelevant einstuft.
    Dies wäre assoziativ: „Sie ist eine streng gläubige Muslima“, und man damit eine völlig menschenfreundliche Haltung dieser Frau impliziert, weil sie ja so gläubig ist – und somit jegliche Kritik an ihrem Glauben verfassungsschutzrelevant von der staatlichen Gewalt eingestuft wird. Lächerlich.

  31. #32 PSI (26. Jun 2013 19:27)

    ———————————-
    Das Ganze ist auch ein Generationenproblem. In den oberen Instanzen sitzen vielleicht noch ein paar Richter vom alten Schlag. Wenn erst die jüngeren Linksversiften alle nachgerückt sind ist es aus und vorbei!
    ————
    Und wenn dann noch mehr Korangläubige nachrücken, ist’s ganz aus! Deshalb: No surrender – maximum resistance!

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