Über den Gesinnungsbonus, welchen Linke nicht selten von deutschen Gerichten erhalten, hat PI bereits mehrfach berichtet (siehe etwa hier und hier). Das Landgericht Münster setzte dieser rechtsstaatlichen Bankrotterklärung gestern die Krone auf. Eine Berufungskammer unter Vorsitz von Richter Dr. Robert Fischer sprach ein Mitglied der linksradikalen „Antifa“-Szene vom Vorwurf der Versammlungssprengung gleich ganz frei – trotz eindeutiger Beweise.

(Von Gartenzwerg, PI-Münster)

Konkret ging es um den 14. März 2009. Für jenen Tag hatte der Verein „Helfer für Gottes Kostbare Kinder Deutschland“ zu einem Gebetszug für das Lebensrecht ungeborener Kinder und gegen Abtreibung durch die Münsteraner Innenstadt aufgerufen. Doch weit kam der Aufzug nicht. Bereits nach wenigen Metern versperrten rund 120 Linksextremisten den Weg. Zuvor hatten bereits einige von ihnen vermummt die vorhergehende Messe gestört und während dieser mit aufgeblasenen Kondomen und Konfetti geworfen.

Dies setzte sich später auch auf der Straße fort und wurde durch staatsfeindliche Parolen wie „Kein Gott, kein Staat, kein Patriarchat“ sowie ein ohrenbetäubendes Pfeifkonzert ergänzt. In diesem Hexenkessel mussten die Christen längere Zeit auf beengtem Raum ausharren. Zudem wurde der Versammlungsleiter von den Gegendemonstranten eingekreist und musste durch Beamte der anwesenden Einsatzhundertschaft befreit werden.

Die Polizei machte die Blockierer anschließend per Lautsprecher darauf aufmerksam, dass sie Teil einer nicht angemeldeten Kundgebung seien, den Aufzugsweg einer angemeldeten Kundgebung versperrten und ihre Versammlung daher aufgelöst sei. Nach der dritten derartigen Durchsage kesselten die Beamten die Gruppe ein. Durch Eintreffen weiterer Hundertschaften aus dem Umland konnte der Aufzug der Lebensrechtler dann doch noch – allerdings mit erheblicher Verzögerung und behindert von zwei weiteren Blockaden – durchgeführt werden.

Nach diversen Verhandlungen und Schuldsprüchen vor dem Amtsgericht fand gestern der erste Berufungsprozess vor dem Landgericht statt. Dem 33-jährigen Angeklagten wurde konkret vorgeworfen, Teil der ersten Blockade gewesen zu sein und dadurch eine grobe Störung der Gegenkundgebung verursacht zu haben. Da er nur seine Personalien bestätigte und ansonsten von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machte, wurde zunächst einer der damaligen Einsatzleiter vernommen. Anschließend folgte die Inaugenscheinnahme von Videos der Blockade, auf welchen der Beschuldigte eindeutig zu erkennen war.

Damit sei die Sache gelaufen, sollte man meinen. War sie aber nicht. Denn der Vorsitzende Richter Dr. Robert Fischer ließ Zweifel erkennen, ob der Tatbestand der Versammlungssprengung erfüllt sei. Dieser lautet gemäß § 21 VersG wie folgt:

Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Da der Angeklagte schweige, könne man nicht wissen, ob er wirklich die Absicht gehabt habe, die gegnerische Versammlung zu verhindern, ließ Richter Dr. Fischer durchblicken. Dass der junge Mann mit mehr als hundert Gleichgesinnten den Aufzugsweg einer angemeldeten Versammlung blockiert hatte, schien ihm dabei nicht seltsam vorzukommen. Vielleicht wollte man da ja nur picknicken? Weiter führte er aus, dass die Abtreibungsgegner den freien Bürgersteig oder einen anderen Weg hätten nehmen können. Dass die Gegendemonstranten dann schlicht ihre Position gewechselt hätten und sich auch niemand den Weg seiner Kundgebung aufzwingen lassen muss, interessierte ihn offenkundig herzlich wenig.

Es kam, wie es kommen musste: Der Angeklagte wurde freigesprochen. Das hatte zuvor auch die Staatsanwältin gefordert. Für die anwesenden Vertreter der sogenannten „Antifa“ sicher ein guter Tag. Für den Rechtsstaat und die in Art. 3 GG verankerte Gleichheit vor dem Gesetz hingegen war es ein rabenschwarzer.

» Westfälische Nachrichten: „1000-Kreuze-Marsch nicht gestört
» Münstersche Zeitung: „Freispruch nach Blockade des Tausend-Kreuze-Marschs

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27 KOMMENTARE

  1. Unfassbar!
    Wenn sich das durchsetzt, dass Schweigen vor Gericht zur Freilassung führt, kommt die Anarchie… ein Ziel der Linken und ihrem militanten Antifanten-Arm. Es wird echt Zeit für die eigene Insel.

  2. Da kann und mag man schon nicht mehr kommentieren. – Was bleibt ist Faust in der Hosentasche! (Allerdings richtet sie dort auch keinen Schaden an.)

  3. Totengräber der Freien Meinungsäusserung und
    der Demokratie durch Rechtsbeugung:
    „Richter Dr. Robert Fischer“
    Danke „Herr“ Fischer…

  4. Wenn man die Rollen vertauschen würde, würde man tagelang von Rechtsextremisten lesen, die eine Demonstration für Frauenrechte heimtückisch attackieren.

    Falls irgendein Richter was anderes sagt, sollte der schonmal die Renovierung seines Hauses planen…

  5. Ich lehne diese Kundgebungen absolut ab, aber das muss man in einer Demokratie aushalten. Das Urteil ist absurd und wäre in anderer Konstellation als Skandal durch diverse Politmagazine gebrandmarkt worden.

  6. Beeindruckend, dass Linksextremisten sich nichtmal mehr selbst verteidigen müssen und diesen Job nun sogar Richter übernehmen. Solch ein „Argumentenkonstrukt“ hätte man eigentlich vom Verteidiger erwartet. Wahnsinn.

  7. Ehrlich gesagt sind mir diese Fundichristen suspekt.
    Obwohl sie eigentlich irgendwie Recht haben und große Teile unseres Demographieproblems lösen würden. ( Kinder statt Inder )
    Was mir gehörig aufstößt ist jedoch das Zweiklassenrecht in diesem Falle.
    Hätte eine Neonazigruppe den gleichen Affentanz aufgeführt wäre ein Staatsakt daraus geworden.
    Gesinnungsjustitz greift immer mehr um sich und wird zur Staatsräson !

  8. Freisler lässt grüßen. Ein politisches Urteil. Wir sind sicher keine Demokratie mehr.

  9. Als Jugendlicher hatte ich noch einen unheimlichen Respekt vor deutschen Richtern und konnte meinen Vater, einen Verwaltungsbeamten, nicht verstehen, welcher mir damals bereits sagte, dass z.B. Verwaltungsprozesse grundsätzlich zugunsten der Behörden (und zu Ungunsten des Bürgers) entschieden würden, sehr oft sei auch seine Behörde eigentlich im Unrecht gewesen und bekäme regelmäßig in der Auseinandersetzung mit klagenden Bürgern Recht. Ich konnte das damals kaum glauben.

  10. @#10 Wanderfalke

    Ehrlich gesagt sind mir diese Fundichristen suspekt.

    Da jeder Christ an die unsterbliche Seele glaubt kann es keinen Christen geben, für welchen ein ungeborenes Kind nicht den exakt selben Wert hat wie ein geborener Mensch. „Suspekt“ sind mir hingegen alle „Christen“, welche für Abtreibung sind. Aber in den Südstaaten war man vor 150 Jahren ja auch für die Sklaverei, und bezeichnete sich dennoch als „Christ“. OK, da gab es noch so ein paar suspekte „Fundichristen“, die das mit der Sklaverei total anders und verbohrt sahen…

  11. Hochinteressante facebook-Diskussion bei Hamed Abdel-Samad nach seiner Teilnahme an der DLF-Diskussion zu Ägypten (mit Gudrun Krämer und Guido Steinberg). Auch Lamya Kaddor äußert sich.

    Hamed Abdel-Samad · 5.096 Abonnenten
    Gestern um 12:52 ·

    Gerade hatte ich eine Diskussion im Deutschlandfunk mit der Islamwissenschaftlerin Gudrun Krämer und Guido Steinberg von der Stiftung Wissenschaft und Politik, die die Bundesregierung berät. Beide gehören zu den Verhamlosern und Verniedlichern der Muslimbrüder und wollen nach allem was vorgefallen ist immer noch nicht zugeben dass sie sich geirrt und die die deutsche Öffentlichkeit Jahre lang im Bezug auf den Islamismus in die Irre geführt haben. Krämer glaubt immer noch dass es den moderaten Islamismus gibt und dass die Muslimbrüder mehr Zeit verdient hätten um ihr Projekt zu realisieren. Steinberg sieht die Muslimbrüder als Opfer der Armee und hat von seiner Büro aus ganz genau gesehen dass es die Armee war die damit angefangen hat auf friedliche Muslimbrüder-Demonstranten ohne Not zu schießen. Ich hatte keine andere Wahl außer auf die beiden zu schießen: mit Worten natürlich!

    https://www.facebook.com/hamed.abdelsamad/posts/10151722611425979

  12. Wenn, wie zur Zeit bei der UN vorangetrieben wird die Abtreibung zum Menschenrecht erklärt wird, werden Demonstrationen für das Recht auf Leben zu Menschenrechtsfeindlichen Aktivitäten gestempelt.Jede Gewalt gegen Lebensschützer wird entsprechend zu einer Heldentat im Kampf für die Menschenrechte. Am Ende könnte dann ein Minister auch im Fall der Lebensrechtler erklären ( 2.Link unten), die Menschenschützer trügen die Schuld an einer Zunahme linker Gewalt – ihre Demonstrationen sollten nicht mehr stattfinden dürfen.

    http://www.lifesitenews.com/news/un-human-rights-council-attempts-to-create-abortion-right/

    http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M551ce63b37b.0.html

  13. Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Das ist ja wie bei den angemeldeten Kundgebungen der „Die Freiheit“. Oder irre ich mich da ein wenig?

  14. Ein weiterer „neutraler“ Richter:

    Ein Schwabe steht vor Gericht, weil er 2 Badenser überfahren hat.

    Richter: „Angeklagter, sagen Sie die Wahrheit!“

    Schwabe: „Die Straße war vereist, mein Wagen ist ins Schleudern gekommen.“

    Richter: „Es ist August, Sie sollen die Wahrheit sagen!“

    Schwabe: „Es hat geregnet und Laub war auf der Straße.“

    Richter: „Seit Tagen scheint die Sonne, zum letzten mal, die Wahrheit!“

    Schwabe: „Also gut, die Sonne schien, schon von weitem habe ich die Badenzer-Spacken gesehen, hasserfüllt habe ich auf sie draufgehalten. Der eine ist durch die Frontscheibe, der Andere ist in einen Hauseingang geflogen. Ich bereue nichts!“

    Richter: „Na warum denn nicht gleich so? Den Einen verklagen wir wegen Sachbeschädigung, den Anderen wegen Hausfriedensbruch!“ 😉

  15. Die Richter sind ein echtes Problem in Deutschland. Ein Drittel sind karriereorientiert also nicht mehr unabhängig, ein Drittel linksextrem und beim Rest weiß man nicht so genau. Es wird auch nicht lange dauern, bis die Fehlgläubigen auch diese Domäne erobert haben, um sich und ihresgleichen Vorteile zu erschleichen und unserem Land zu schaden. Recht zu haben und Recht zu bekommen waren immer schon zwei verschiedene Dinge, aber mit Deutschlands Richtern geht bzw. ging der Rechtsstaat vor die Hunde.

  16. Die Rechtsbeugung ist anhand des vorliegenden Faktenmaterials so offensichtlich, daß die Angelegenheit zwingend an die nächste Instanz gebracht werden muß.

  17. @#10 Wanderfalke (11. Jul 2013 21:48)

    Ehrlich gesagt sind mir diese Fundichristen suspekt.

    Was muß ein Christ Ihrer Definition nach sein, damit er kein „Fundichrist“ ist?

    a. Atheist
    b. Maoist
    c. Buddhist
    d. Hinduist
    e. Moslem
    f. sonstiges

    Mehrfachnennungen möglich, nur „Christ“ sollten Sie nicht sagen!

    Satire Ende.

  18. In deutschen Gerichten sitzen eben vielfach linksgedrillte Institutionsdurchmarschierer der 68er-Schadensverursacher. Da sind klammheimliche bis offene Sympathien für linksverdrehte Krawallos an der Tagesordnung….

    …. Man fragt sich allerdings, was tun die Schöffen bei solchen Urteilen, die doch (die Schöffen!) für den gesunden Menschenverstand zuständig sein sollen, damit die Herren und Damen vollen Juristen nicht vollends abheben!?

  19. „Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann.“
    König Friedrich Wilhelm I.

    Und noch einen:
    Justiz hat mit Gerechtigkeit so viel zu tun wie die Landeskirchenverwaltung mit dem lieben Gott

    Herbert Rosendorfer
    deutscher Jurist und Schriftsteller

  20. #20 GrundGesetzWatch (12. Jul 2013 06:24)
    der ist sehr gut, aber leider näher an der Wahrheit als uns lieb ist 🙁

    Musste ich so ähnlich am eigenen Leib erfahren: Vor einigen Jahren wurden ein Freund und ich von fünf Bereicherern aus einem nichtigen Grund attakiert. Glücklicherweise war/ist mein Kumpel sehr schlagkräftig, so dass die Bereicherung erfolgreich zurückgewiesen werden konnte. Diese Zürückweisung führte bei den Bereicherern zu einem Nasen- und einem Jochbeinbruch.
    Auch bei meinem Kumpel und mir kam es zu Verletzungen (Mittelhandknochen gebrochen durch einen Fußtritt bei mir, Bänderriss im Knie bei meinem Freund als er umgerissen wurde). Selbstverständlich war es sofort für alle klar, dass wir die Täter und unsere Bereicherer die Opfer waren. Der Blödsinn hat meinen Kumpel und mich mehrere Tausend Euro gekostet.
    Kleine Anmerkung: alle Fünf waren mit gefälschten Papieren illegal in Buntistan.

    Dem geneigten Leser mögen gewisse Parallelen zu dem „Witz“ von #20 GrundGesetzWatch auffallen.

  21. Schäuble verteidigt EZB-Geldpolitik mit Hinweis auf Stockholmer „Jugendunruhen“ und Jugendarbeitslosigkeit

    (…)Selbst Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, ein Kritiker möglicher Anleihenkäufe der EZB, räumt inzwischen ein, dass die hohe Jugendarbeitslosigkeit zum Sicherheitsrisiko werden kann. „Das kann ganz schnell zu einer Sicherheitsfrage in Europa werden“, hatte er am Montagabend bei einer Veranstaltung der Bundesakademie für Sicherheitspolitik in Berlin gewarnt – mit Verweis auf die jüngsten Jugendunruhen in Stockholm. Es sei auch nicht sicher, wie lange die spanische Jugend stillhalte. Um die Gefahr in den Griff zu bekommen, sei es wichtig, die Finanzmärkte und die Wirtschaft wieder zu stabilisieren.

    Damit lieferte Schäuble eine Argumentationshilfe für Draghi, der in Berlin das umstrittene Anleihen-Kaufprogramm OMT verteidigte. Die Ankündigung des umfassenden Anleihenkaufprogramms der EZB (OMT) habe sich insgesamt als erfolgreich erwiesen.(…)

    http://www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/geldpolitik/geldpolitik-draghi-sieht-ausstieg-in-weiter-ferne/8404190.html

  22. Damit hat ab sofort auch die NPD die gleichen Rechte, oder? Jede linke Versammlung und jeder Marsch der Linken darf ab sofort auch von Gegendemonstranten in gleicher Weise gestört werden?

  23. @ #26 marbod_pi

    Danke für das Posting. Wenn ich verfassungsfeindliche Symbole der DKP fotografiere und die gehen tätlich auf mich los, wird es sofort von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

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