- PI-NEWS - https://www.pi-news.net -

Merkel vom KZ Dachau ins Bierzelt

Das Merkel macht politkorrekten Wahlkampf in allen Gassen! Vom Holocaust-Gedenken im KZ Dachau geht sie direkt ins Bierzelt! Sie steht für nichts, tut aber so, als ob sie sich für alles und jeden einsetze! Kein Bundeskanzler war bisher [1] solch ein Heuchler!

Like

Bettina Röhl: Kopflose westliche Ägyptenpolitik

geschrieben von kewil am in Hassreligion,Nahost,Politik,Ägypten | 53 Kommentare

Die westliche Politik wirkt aufgescheucht und bar jedes Konzeptes oder jeder Idee. Soeben ist der Chef der Muslimbrüder von der Militärregierung in Ägypten festgesetzt worden. Und es zeigt sich, dass die vom Militär eingesetzte Regierung ihren Kampf gegen den Islamismus mit äußerster Konsequenz zu führen beabsichtigt. Und gerade jetzt schickt sich die famose EU an sämtliche Zahlungen, die früher mit Freude an die Regierung Husni Mubarak und in einer etwas anderen Form der Regierung Mohammed Mursi gezahlt wurden, entgegen bestehenden Abmachungen nicht mehr auszuzahlen. Dies soll die neue Regierung, die vom Militär installiert wurde, dazu bewegen oder zwingen im Umgang mit den revolutierenden Mursi-Anhängern, friedfertig umzugehen. (Fortsetzung in Bettina Röhls Kolumne in der WIWO [2]! PI hat häufig die törichte Politik des Westens in Nahost kritisiert.)

Like

Wochenende in Duisburg: Kalifenstreit und mehr

geschrieben von PI am in Bereicherung™,Bunte Republik,Kriminalität,Polizei | 32 Kommentare

Festnahme [3]

Langeweile hätten die Polizisten sicher nicht gehabt, so führt uns die Rheinische Post in ihren Artikel [4] über das zurückliegende Wochenende ein. Dann folgt eine kunterbunte Mischung von Straftaten und anderen Ereignissen: Neben Einbrüchen, Fahrraddiebstählen und Vandalismus gab es auch noch eine NPD-Demonstration, Schüsse in Wedau und eine Keilerei unter Libanesen.

(Von Marsianer)

Aus dem Artikel:

„`Schussgeräusche am Wedauer Bahnhof` – so lautete eine eingehende Alarmierung der Polizei am Sonntag gegen zwei Uhr. Abgegeben worden sein sollten sie von einem Mann in einem BMW. Die Beamten stoppten den verdächtigen Wagen auf der Steinschen Gasse in der Innenstadt. Bei dem 19-jährigen Fahrer fanden sie zwei Schreckschusswaffen und Munition. (…) In der Nacht von Freitag auf Samstag sowie vom Samstag auf Sonntag hatten die Ordnungshüter wieder alle Hände voll zu tun mit der Raserszene auf der Duisburger Straße. Bei den Kontrollen traf die Polizei auf zwei Fahrer, die keinen Führerschein hatten und von denen einer auch noch unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Darüber hinaus gab es fünf Ordnungswidrigkeitsanzeigen, 40 Verwarngelder und elf Platzverweise.“

Am Samstag wurde ein 82-Jähriger Opfer eingewanderter Hoffnungsträger. Das Presseportal der Polizei Duisburg [5] gibt bekannt:

Am Samstag gegen 17.50 Uhr wurde ein  82-jähriger Mann in der in der Commerzbank auf der Königstraße in DU-Mitte beim Abheben von Bargeld am Geldautomaten von zwei Kindern  bedrängt. Nach Vorhalten einer Zeitung und Abdecken des Geldautomaten durch einen der Täter wurde durch ein zweites Kind das abgehobene Bargeld aus dem Ausgabeschacht entwendet. Das gleiche Vorgehen war zuvor bereits bei einer anderen Kundin versucht worden, der es jedoch gelang die Täter wegzudrücken und das Geld rechtzeitig an sich zu nehmen. Durch einen Zeugen konnte auf Lichtbildern ein 13-jähriger, strafunmündiger Junge als Täter identifiziert werden, der in der Vergangenheit bereits wegen gleichgelagerter Delikte in Erscheinung getreten ist. Der zweite Täter soll ebenfalls ca. 13-15 Jahre alt und rumänischer Herkunft sein.

Außerdem musste an dem Wochenende offenbar unbedingt geklärt werden, wer Kalif des Libanons ist. Denn unter der Überschrift „Kalifenstreit in Laar“ [6] informiert uns der Polizeibericht:

„Zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei libanesischen Familien kam es am Freitag gegen 19:00 Uhr im Bereich Austr./Thomasstraße. Während die eine dem „Kalifen Hariri“ nahe steht, zählt sich die andere zur kurdischen Minderheit im Libanon. Zwei leicht Verletzte und ein beschädigter Pkw waren die Folge der Auseinandersetzung.“

Also für Duisburger Verhältnisse ein ganz normales Wochenende.

Like

Sensation: Salafist soll ins Gefängnis!

geschrieben von PI am in Islam,Justiz,Salafisten,Terrorismus | 46 Kommentare

Sensation bei den Solinger Salafisten-Prozessen: Heute Mittag wurde ein Salafist, der am 1. Mai 2012 Polizisten mit Steinen beworfen hat, weil er sich durch auf einer friedlichen Pro NRW-Kundgebung gezeigte Mohammed-Karikaturen „provoziert“ gefühlt hat, zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung [7] verurteilt. Das Gericht begründete sein Urteil damit, das Geständnis des 34-jährigen Hamburgers sei nicht von Reue geprägt gewesen. Tatsächlich sagte der vorbestrafte Konvertit, er sei stolz auf die Tat und würde sie jederzeit wieder begehen. Bislang haben die Solinger Amtsrichter alle gegen an diesen Krawallen beteiligten Salafisten verhängten Haftstrafen zur Bewährung ausgesetzt [8]. Erst vor wenigen Woche hatte ein Richter in seiner Urteilsbegründung gegen Pro NRW Partei ergriffen und sich damit als politischer Richter zu erkennen gegeben [9]. (ph)

Like

München: Maria Frank-Verfahren eingestellt

geschrieben von PI am in Islamaufklärung,Islamisierung Deutschlands,Justiz,Türkei | 82 Kommentare

IMG_2501 [10]Das Verfahren gegen Maria Frank (Foto) wegen Volksverhetzung ist vom Landgericht München I. in der Berufungshauptverhandlung vom 14. August 2013 eingestellt worden. Die Kosten wurden der Staatskasse auferlegt. Das stellt sich als beachtlicher Erfolg der Verteidigung dar. Offensichtlich fehlte es sowohl der Staatsanwaltschaft – welche die Einstellung beantragt hatte – als auch dem Gericht – welches das Verfahren antragsgemäß einstellte – an dem erforderlichen Mut, es zu einer Beweisaufnahme kommen zu lassen. Denn Maria Frank war wegen Volksverhetzung angeklagt und in 1. Instanz vom Amtsgericht München auch verurteilt worden (PI berichtete [11]), weil sie sie sich über die Bedrohung Deutschlands und Europas durch den Islam und die Türken mit einer Tafel in der Fußgängerzone Münchens öffentlich bemerkbar gemacht hatte.

Der Verteidiger, ein bekannter Frankfurter Rechtsanwalt, nahm die Herausforderung an:

„Die Meinungsfreiheit schützt grundsätzlich jede politische Stellungnahme, auch wenn sie in provozierender Form vorgetragen wird. Auch Bewertungen sind geschützt, wenn sie Bewertungen konkreten Verhaltens von Gruppen sind und nicht eine Schmähung, die sich vom politischen Diskurs löst. Wenn die Meinungsäußerung einen Tatsachenkern hat, kommt es vor allem darauf an, ob er bewusst unwahr ist (wie bei den Auschwitz-Lügnern der Nazi-Szene) oder wahr (wie bei den Einschätzungen zu Türkei und Islam, wie sie auf PI oder auf den Demonstrationen der Partei DIE FREIHEIT vorgetragen werden).

Die Verteidigung kündigte Beweisanträge an, die auf einen Wahrheitsbeweis gerichtet waren: Die Türkei betreibt nämlich auf Zypern tatsächlich einen Angriffskrieg auf Europa, man braucht nur die entsprechenden UN-Resolutionen und die ihnen zugrunde liegenden Sachverhalte zu studieren. Und dass die Türkei über Zypern hinaus Europa angreifen wird, wenn sie so weit ist, hat Erdogan in seiner Wahlrede von 2012 hinreichend deutlich gemacht. Hier wird ein künftiger Hitler sichtbar.

Ferner sind alle Dimensionen des Islam geeignet, dessen Gewaltbereitschaft unter Beweis zu stellen: Literarisch (Koran, Hadithe, Sira), historisch (knapp 1.400 Jahre bewaffneter Djihad), geographisch (alle Staaten, in denen der Islam die Mehrheit stellt, sind unfrei), politisch (alle islamischen Gruppierungen wollen „die Scharia“ oder „mehr Scharia“ oder mindestens einen größeren Einfluß ihres Glaubens auf die Politik, egal in welchem Land), religionswissenschaftlich und orientalistisch (es gibt Aufklärung im Islam, aber sie setzt sich seit dem 12. Jahrhundert nirgendwo mehr durch und wird seit dem Ende der persischen Glanzzeiten immer nur von kleinen intellektuellen Minderheiten vertreten), zeitgeschichtlich und geopolitisch (seit der Entfesselung des modernen und postmodernen Islamismus durch die CIA zur Zerstörung der Sowjetunion an ihrer Südflanke wird es Jahr für Jahr schlimmer, und der Arabische Frühling ist nur ein vorläufiger Höhepunkt der Gewalt), usw. usf.

Natürlich sind die meisten Muslime in Deutschland friedlich. Es bleibt ihnen als Minderheit auch gar nichts anderes übrig. Aber es gibt eine feststehende Korrelation zwischen dem muslimischen Bevölkerungsanteil und dem Auftreten religiöser Gewalt und Unterdrückung in einer Gesellschaft. Ab 50 % Islam ist eine Gesellschaft immer unfrei. Das ist empirisch.“

Das Landgericht München I. hatte nach der Ankündigung einer langen Reihe von Sachverständigenbeweisanträgen zum Nachweis der Richtigkeit, Wahrheit und Tatsächlichkeit der von Maria Frank aufgestellten Behauptung einer türkisch-islamischen Bedrohung sozusagen die Nase voll und stellte das Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein. Sonst hätte es Beweise erheben müssen. Und die Beweiserhebung hätte die offizielle Staatsideologie der bunten Republik Deutschland in ihren verlogenen Grundfesten erschüttert. Das wollte niemand. Daher ließ das Gericht die Staatsanwaltschaft wissen, dass die Äußerungen der Meinungsfreiheit unterfielen und es für eine Verurteilung hinten und vorne nicht reiche, woraufhin die Staatsanwaltschaft das Verfahren prozessual trickreich eindampfte, bevor es zu einem verdienten Freispruch kommen konnte.

Like

Türkisch künftig Landessprache?

geschrieben von PI am in Islamisierung Deutschlands,Schule,Siedlungspolitik,Türkei | 77 Kommentare

12569540 [12]„Wer Deutschkenntnisse zur wichtigsten Voraussetzung erklärt, verletzt die Menschenrechte“, sagte der türkische Ministerpräsident Erdogan anlässlich der Feier des 50. Jahrestages des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens am 02.11.2011 im Weltsaal des Auswärtigen Amtes in Berlin. An diese Aussage halten sich die Migrantenverbände in NRW und haben sich daher für eine Stärkung des Schulfachs Türkisch [13] ausgesprochen. „Wir wünschen uns sehr, dass es an jedem Gymnasium möglich ist, Türkisch zu wählen“, sagte Siamak Pourbahri, Referent des Landesintegrationsrats.

(Von Verena B., Bonn)

Begründet wird diese Forderung der Organisation, die die kommunalen Integrationsräte in NRW vertritt, damit, dass Türkisch-Unterricht den Kindern aus türkischstämmigen Familen helfe und die Grundlage schaffe, dass diese Kinder besser Deutsch lernen und auch einem besseren gegenseitigen Verständnis diene, sagte Pourbahri.

Auch die Türkische Gemeinde NRW ist begeistert von dem Vorhaben. „Es sollte zumindest überall in den Großstädten eine Wahlmöglichkeit bestehen“, äußerte deren Vorsitzender Deniz Güner. Gute Türkischkenntnisse würden vor allem Migrantenkindern helfen, sich besser auf dem Arbeitsmarkt zu positionieren. Sein drohendes Fazit: NRW sei gut beraten, „wenn es mehr Türkisch als Französisch anbietet!“

Die Statistik weist aus, dass die Zahl der Schüler rasant wächst. Derzeit lernen 1.345 Schüler an zwölf Gymnasien in NRW Türkisch als Fremdsprache. Das sind fast 60 Prozent mehr als vor fünf Jahren. Hinzu kommen 264 Gymnasiasten, die Türkisch als Muttersprache lernen. Trotzdem ist Türkisch noch relativ unbedeutend, da nach wie vor Englisch (681.937 Schüler) vor Französisch (225.081) und Latein (194.905) die häufigst gelehrten Fremdsprachen sind. Aber auch Altgriechisch (1.465) und Russisch (4.421) werden häufiger unterrichtet als Türkisch.

Da geht natürlich überhaupt nicht, da die Zukunft Deutschlands bekanntlich Ali und Mohammed gehört, wie der Grüne-Vorsitzende Cem Özdemir seinerzeit ankündigte. Somit sah sich das grün-rot regierte Baden-Württemberg genötigt, flugs einen Plan zu schmieden: Vom Schuljahr 2015/2016 an soll es in Mannheim und Stuttgart einen Schulversuch geben, denn dieses Bundesland im Südwesten ist nach NRW mit 400.000 türkischstämmigen Bürgern das Flächenland mit dem größten Einwandereranteil. Der Anteil türkischstämmiger Gymnasiasten liegt in Baden-Württemberg derzeit nur bei zwölf Prozent.

Angeblich sollen allein in NRW 4,3 Millionen türkischstämmige Bürger leben. In Wahrheit dürfte die Anzahl sehr viel größer sein, da Prediger Abou Nagie auf seiner Internetseite seinerzeit bereits von 8 Millionen in Deutschland lebenden Muslimen sprach. Anders als in Baden-Württemberg hat die Landesregierung in NRW bislang nicht verbindlich geregelt, wann welche Sprache am Gymnasium angeboten werden muss. Ab der 5. Klasse sieht die Ausbildungsordnung verbindlich lediglich Englisch und weitere Fremdsprachen in der sechsten und achten Klasse vor. Über das genaue Angebot entscheiden die Schulen dann selbst. „Damit ist bei uns Türkisch als zweite oder dritte Fremdsprache schon jetzt möglich“ sagte Sylvia Löhrmann, Ministerin für Schule und Weiterbildung und Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag. Man mache den Schulen bewusst keine Vorgaben aus Düsseldorf: „Das Angebot richtet sich nach dem Bedarf vor Ort.“

Nun, die Vorgaben wird nicht Frau Löhrmann machen, die Vorgaben machen die Migrantenverbände. Wer das nicht akzeptieren will, ist ein Rassist, und Demokratie bedeutet nach dem Verständnis von Migrantenverbänden, dass man ihren Forderungen nachkommt, basta!

Like

Solingen: Weihnachten ohne christliche Symbole?

geschrieben von PI am in Dhimmitude,Islam,Islam-Kollaboration,Islamisierung Europas | 106 Kommentare

Christoph Krafczyk [14]Solingen ist zuletzt dank politischer Richter in die Schlagzeilen geraten, die ihre lächerlich milden Strafen [15] für Salafisten, die Polizisten brutal angegriffen haben, mit ihrer Abneigung gegen Pro NRW begründet haben (PI berichtete [9]). Jetzt hat „City-Manager“ Christoph Krafczyk (Foto) die Stadt mit einer schlecht verschlüsselten Forderung [16] nach einer Weihnachtsbeleuchtung ohne christliche Symbole erneut in fragwürdige Schlagzeilen gebracht. Aber es gibt auch Kritik und Unverständnis.

(Von Peter H., Mönchengladbach)

Zwischen 60.000 und 80.000 Euro müssen Händler und Sponsoren im nordrhein-westfälischen Solingen für das „Konzept Winterlicht“ aufbringen. Damit soll die Solinger City neu beleuchtet werden, man hofft, die Hälfte der Bäume auf der Hauptstraße in diesem Jahr neu zu beleuchten. So weit, so gut. Für Irritationen und Unmut jedoch sorgte Christoph Krafczyk, sogenannter City-Manager des Solinger Innenstadtbüros [17], mit seiner Ankündigung, das neue Lichtkonzept zur Weihnachtszeit setze auf „neutrale Elemente“. Es solle „jeden“ ansprechen, „schließlich leben wir in einer multikulturellen Welt“ – eine dümmliche und schlecht verschlüsselte Forderung nach einer Weihnachtsbeleuchtung ohne christliche Symbole.

Zum besseren Verständnis der Geschichte sei daran erinnert, dass es seit dem rechtsextremen Brandanschlag vom 29. Mai 1993, bei dem fünf türkischstämmige Menschen zu Tode kamen, kaum eine Stadt in Deutschland gibt, deren Repräsentanten so unterwürfig bemüht sind, alles einer bestimmten Religion genehm zu machen, wie in Solingen. Weswegen die Kritik, die sich jetzt über Christoph Krafczyk ergießt, für Solinger Verhältnisse höchst ungewöhnlich und bemerkenswert ist.

„Falsch verstandene Toleranz“

„Dass ich Muslime in unserer Stadt begrüße, heißt doch nicht, dass ich meinen eigenen Glauben verleugnen muss. Wir beschmutzen unser eigenes Nest.“

Das sagte beispielsweise der frühere Stadtdechant, Pfarrer Heinz-Manfred Jansen, auf Anfrage des Solinger Tageblatts. Auch spricht Pfarrer Jansen von „falsch verstandener Toleranz“. Selbst im multikulturellen Solinger Rathaus ist man über Krafczyks Idee nicht wirklich glücklich; die Toleranz unter den Religionen sollte es zulassen, dass eine Weihnachtsbeleuchtung erkennbar christliche Symbole beinhaltet, erklärte Stadtdirektor Hartmut Hoferichter. Und die deutlichste Kritik kam vom Solinger FDP-Vorsitzenden Ulrich G. Müller:

„Warum sollten wir auch unsere Wurzeln verleugnen? Noch haben wir die Mehrheit in diesem Staat. Und die, die zu uns kommen und in dritter oder vierter Generation hier leben, werden diese Wurzeln irgendwann doch auch haben.“

Lediglich die Solinger SPD war zu keiner Kritik bereit. Es sei unverständlich, sich im August mit Weihnachtsbeleuchtung zu beschäftigen. „Aber wenn es etwas Wichtiges gibt, können Sie gerne anrufen“, sagte Parteichef Josef Neumann dem Solinger Tageblatt.

Like

Frank Schäffler: EEG muß weg!

geschrieben von kewil am in Wirtschaft | 36 Kommentare

Die Strompreise schwingen sich in immer neue Höhen und nun auch zum Wahlkampfthema auf. Doch mehr als 80 Prozent der Deutschen unterstützen weiterhin die Energiewende. Ich nehme an, dass mindestens ebenso viele Deutsche über die gestiegenen Stromkosten maulen. Diese Selbstwidersprüchlichkeit verdient offene Worte: Wegen der Energiewende wurden die Kernkraftwerke als günstigste Stromerzeugungsart abgeschaltet und die Gasverstromung verteuert. Wer die Energiewende befürwortet, darf sich über steigende Strompreise nicht wundern oder gar ärgern. In aller Deutlichkeit muss auch gesagt werden, dass sich an den Strompreisen nichts ändern würde, wenn es keine Ausnahmen bei den Netzentgelten gäbe: Die – inzwischen verkleinerten – Ausnahmebereiche bei der Belastung von Großabnehmern und Golfplätzen mit Netzentgelten haben keinen maßgeblichen Einfluss auf die Stromkosten. Das Problem steigender Stromkosten lässt sich nicht durch eine gleichmäßigere Verteilung der Kosten zwischen Privatabnehmern und Industrie lösen. (Fortsetzung im EF-Magazin [18]!)

Like

Göttinger Tageblatt auf dem Holzweg

geschrieben von Gastbeitrag am in Altmedien,Linksfaschismus | 68 Kommentare

GÖTTINGERTAGBLATT2 [19]

Mit einem Artikel vom 16. August 2013 [20], der drei geplante Kundgebungen der Bürgerbewegung pro Deutschland zum Thema hat, blamiert sich das Göttinger Tageblatt bis auf die Knochen. Es ist für pro Deutschland keine Neuigkeit, daß über die Partei berichtet wird, ohne vorab auch nur ein Vorstandsmitglied um eine Stellungnahme zu bitten, dennoch verwundert die extrem unsaubere Recherche der südniedersächsischen Zeitung sehr.

Zu Wort kommen im Artikel nur der Integrationsrat der Universitätsstadt und ein Bundestagskandidat der SED-Fortsetzungspartei „Die Linke“. Differenzierte Äußerungen über pro Deutschland sind bekanntlich von beiden Seiten nicht zu erwarten.

Der Integrationsrat fabuliert, die Präsenz der Bürgerbewegung am 24. August werde eine massive Bedrohung der islamischen Einwohner Göttingens sein. Tatsächlich richten sich zwei Kundgebungen gegen den gelebten Extremismus der salafistisch orientierten Moschee-Gemeinden Al-Taqwa und Al-Iman. Wie der Integrationsrat aus der freiheitlichen Forderung „Keine Toleranz der Intoleranz!“ eine pauschale Gefahr für jeden Mohammedaner der Stadt ableiten kann, wird wohl auf ewig das Geheimnis seiner hochgradig ideologisierten Mitglieder bleiben.

Ganz im Sinne von „Haltet den Dieb!“ positioniert sich Bundestagskandidat Gerd Nier. Pro Deutschland unterstellt er „Rassismus, Religionsfeindlichkeit und Intoleranz“, weshalb sich die Bürgerbewegung „nicht auf das Recht auf Meinungsfreiheit berufen“ könne. Wie sah es denn in Niers Idealstaat, der „DDR“, aus? Alltäglicher Rassismus gegen Vietnamesen und andere Einwanderer aus „Bruderstaaten“, auch Haß auf Israel waren im „Arbeiter- und Bauernparadies“ nicht ungewöhnlich. Religionsfeindlichkeit war Bestandteil der SED-Staatsdoktrin. Und Stasi, Mauer und Stacheldraht standen selbstverständlich symbolhaft für die größte nur denkbare Toleranz. Allerdings ist Nier insoweit ehrlich, daß er den Freiheitlichen das Recht auf Meinungsfreiheit in Abrede stellt. Gut aufgepaßt in der Kaderschule!

Abschließend bleibt festzuhalten, es zeugt von mangelnden Kenntnissen im Fachgebiet der Journalistik, wenn eine vermeintlich neutrale Zeitung bei einem politisch kontroversen Thema nur einseitig Meinungen wiedergibt und auf jegliche Überprüfung der Fakten verzichtet. Dem Göttinger Tageblatt hätte zuvor die Solidarisierung mit Extremisten der übelsten Sorte auffallen müssen, doch was macht man nicht alles, um der politisch korrekten Klasse bloß nicht auf den Schlips zu treten?

Kontakt:
» redaktion@goettinger-tageblatt.de [21]
» integrationsrat@goettingen.de [22]
» http://gerdnier.dielinke-niedersachsen.de/kontakt/ [23]

Like

Reisewarnung der besonderen Art

geschrieben von Manfred Kleine-Hartlage am in Diktatur,EUdSSR,Euro,Großbritannien,Menschenrechte,Terrorismus | 39 Kommentare

MMNews warnt davor [24], bei der Einreise nach Großbritannien oder in die USA Smartphones oder Rechner mit verschlüsselten Daten mitzuführen: Bei der Einreise nach Großbritannien und die USA sollte man auf keinen Fall wichtige Dinge auf seinem Computer lassen, denn die Behörden können jeden Computer oder Smartphone beschlagnahmen und die Besitzer zur Herausgabe von Passwörtern per Haft zwingen.

Und weiter:

Gemäß dem dort seit Oktober 2007 geltendem RIPA-Act können Nutzer von Verschlüsselung unter Strafandrohung zur Herausgabe der Schlüssel gezwungen werden. Es drohen bis zu 2 Jahre Gefängnis oder Geldstrafen. Dass die Anwendung des Gesetzes nicht auf die bösen Terroristen beschränkt ist, kann man bei Heise.de nachlesen. [Anm.: Leider verlinkt der Autor nicht auf den betreffenden Artikel.]

Bei Einreise in die USA sind die Grenzbehörden berechtigt, elektronische Geräte (Laptops und Smartphones) zu durchsuchen. Eine Herausgabe von Passwörtern kann ohne Durchsuchungsbeschluss nicht erzwungen werden, aber die Behörden können das Gerät zur weiteren Untersuchung einziehen, wenn man das Passwort nicht heraus geben will. Die EFF.org rät, mit einer leeren, unverschlüsselten Festplatte einzureisen und ein datenloses Handy zu nutzen: https://www.eff.org [25]

Nicht erst die gestrige Festsetzung von David Miranda (Foto oben) samt Beschlagnahmung seiner elektronischen Geräte am Londoner Flughafen hat bewiesen, dass die Antiterrorgesetze, auf die sich die Behörden bei solchen Maßnahmen berufen, als Allzweckwaffe nicht nur gegen Terroristen, sondern gegen jedermann taugen, der den Regierungen missliebig ist. Die britischen Sicherheitsbehörden haben nicht einmal behauptet, Miranda habe irgendwelche Terror-Verbindungen. Er hat nur das Pech, der Partner von Glenn Greenwald zu sein, der seinerseits ein Vertrauter von Edward Snowden ist und als Journalist des „Guardian“ einiges dazu beigetragen hat, die Öffentlichkeit über die Ausspähprogramme der amerikanischen und britischen Geheimdienste zu unterrichten.

So gewinnt man aus einer abstrakten Terrorgefahr den Hebel für die schleichende Beseitigung der Bürgerrechte. Es setzt das Tüpfelchen aufs i, dass es diese Terrorgefahr im heutigen Umfang gar nicht gäbe, wenn nicht just dieselben Regierungen, die unablässig neue bürgerrechtsfeindliche Vollmachten fordern, seit Jahrzehnten eine Politik der Masseneinwanderung aus dem islamischen Kulturkreis betrieben und weiterhin betreiben – wohl wissend um das damit zugleich einwandernde Radikalisierungs- und Gewaltpotenzial.

Die Methode, Probleme zu erzeugen, deren Lösung dann wie von selbst immer repressivere Eingriffe in Demokratie und Bürgerrechte zu erfordern scheint, folgt einem Muster, das uns auch in anderen Zusammenhängen begegnet, etwa bei der Eurokrise: Wolfgang Schäuble hat kaum verklausuliert zugegeben [26], dass die verantwortlichen Politiker sich bei der Einführung des Euros vollkommen darüber im Klaren waren, dass er nicht funktionieren würde, dass aber gerade die aus der Währungsunion resultierenden Krisen den Hebel abgeben würden, die politische Union herbeizuführen, sprich: Kompetenzen in ungeahntem Ausmaß in Brüssel zu zentralisieren und mit der Souveränität der Nationalstaaten auch den Bereich demokratisch legitmierter Politik zu beschneiden, und zwar zugunsten der unkontrollierbaren Machtausübung auf EU-Ebene.

Selbst wenn wir wohlwollenderweise annehmen, wir hätten es hier mit im Grunde wohlmeinenden Politikern zu tun, die uns nur deshalb nicht sagen, wohin die Reise geht, weil sie es selber nicht wissen; und selbst wenn wir annehmen, dass ihre aufeinander aufbauenden „Fehler“ bloß zufällig Ähnlichkeit mit einer langfristig angelegten Strategie des kalten Staatsstreiches haben: Solche „Fehler“ können nicht ohne Konsequenzen bleiben, und die mindeste Konsequenz muss lauten, die Verantwortlichen aus ihren Ämtern zu jagen, statt diese Zündler noch als Feuerwehrleute zu engagieren.

Dabei kann es nicht damit getan sein, einzelne Politiker, einzelne Parteien und einzelne Regierungen auszutauschen. (Es spricht Bände, wie schnell und peinlich der durchsichtige Versuch der SPD misslang, die NSA-Affäre allein der Regierung in die Schuhe zu schieben und sich selbst als Gralshüter des Datenschutzes und der nationalen Souveränität zu produzieren.) Diese „Fehler“ – sofern sie denn welche sind –, die uns unsere Freiheit, unsere Sicherheit und unser Geld kosten, resultieren aus dem kollektiven Versagen der gesamten politischen Klasse des Westens, deren Angehörige alle denselben ideologischen Wahnideen anhängen, einander in diesen Wahnideen bestärken, Kritiker mundtot machen und sich dem Volk als Retter vor den von ihnen selbst erzeugten Gefahren andienen. Nicht einzelne Parteien – dieses politische Establishment als Ganzes ist der Feind.

Like

PI München und FREIHEIT Bayern im Halbjahresbericht des Verfassungsschutzes

geschrieben von byzanz am in Grundgesetz,Islamaufklärung,Political Correctness,Verfassungsschutz | 124 Kommentare

VS [27]Am 9. August stellte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) den Halbjahresbericht des Bayerischen Verfassungsschutzes vor. An erster Stelle wurden – noch vor dem „islamistischen“ Terrorismus und dem Rechtsextremismus – die „islamfeindlichen“ Aktivitäten der FREIHEIT Bayern und PI München erörtert. Dabei kommt es zu sachlich groben Fehlbeurteilungen: Erstens unterscheidet der Bayerische Verfassungsschutz politisch korrekt zwischen dem Islam als Religion und dem „Islamismus“ als politischer Ideologie. Zweitens wird den Islam-Aufklärern unterstellt, wir würden „allen Muslimen“ Verfassungsfeindlichkeit zuschreiben, was nicht zutrifft, wie man auf jeder Kundgebung und in jeder Veröffentlichung klar erkennen kann. Offensichtlich suchen die CSU-Leute im Innenministerium im Einklang mit den ihnen unterstellten Verfassungsschützern händeringend nach Argumenten, um die fundamentale Aufklärung über eine gefährliche Ideologie diskreditieren zu können.

(Von Michael Stürzenberger & Morgenlandnews)

Sehen wir uns das Schriftstück einmal genauer an:

Die Stellung des Islam in Deutschland und seine Vereinbarkeit mit den Grundwerten der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wird kontrovers diskutiert. Anti-Islam-Positionen reichen von der – als Ausdruck der Meinungsfreiheit zulässigen – Islamkritik bis hin zur verfassungsschutzrelevanten Islamfeindlichkeit. Kritik, die im Rahmen einer geistig-politischen Auseinandersetzung auf Gefahren eines politischen Islam für unsere Grundwerte hinweist, unterliegt nicht dem Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes.

Verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit im Sinne eines (Anti-Islam-) Extremismus liegt vor, wenn Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, insbesondere die uneingeschränkte Geltung von Grundrechten, beseitigt oder außer Geltung gesetzt werden sollen.

Was das Grundgesetz wirklich in Bezug auf Religion aussagt, sehen wir uns später an. Im folgenden Absatz ist zunächst die Feststellung wichtig, dass die Islam-Aufklärung von PI und DF nichts mit Rechtsextremismus zu tun hat:

Bei der Politically Incorrect Gruppe München (PI-München) und dem Landesverband der Partei DIE FREIHEIT Bayern handelt es sich um verfassungsschutzrelevante islamfeindliche Bestrebungen außerhalb des Rechtsextremismus. Sie sprechen gläubigen Muslimen das Existenzrecht in Deutschland mit der Begründung ab, dass der Islam – und nicht nur der Islamismus – eine große Gefahr für unsere Gesellschaft sei. Die Aktivitäten zielen darauf ab, pauschale Ängste vor Muslimen als nicht integrierbare „Ideologieanhänger“ zu schüren und alle Muslime allein aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit als Feinde des Rechtstaates zu verunglimpfen.

Bei der verfassungsschutzrelevanten Islamfeindlichkeit der PI-Gruppe München und des Landesverbands Bayern der Partei DIE FREIHEIT fehlen die für Rechtsextremismus typischen Ideologieelemente wie autoritäres Staatsverständnis, Antisemitismus, Rassismus oder die Ideologie der Volksgemeinschaft. Sie wendet sich nicht gegen Personen einer bestimmten Herkunft oder Abstammung im Sinne einer rassischen Minderwertigkeit, sondern gegen Mitbürger islamischer Religionszugehörigkeit unabhängig von deren Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus – nicht zuletzt also auch gegen deutsche Konvertiten.

Damit werden im Grundgesetz konkretisierte Menschenrechte, insbesondere die Menschenwürde (Art. 1 GG), das Diskriminierungsverbot (Art. 3 GG) und die Religionsfreiheit (Art. 4 GG), verletzt. Ziel ist es, die Geltung dieser Grundrechte für Muslime, die aktiv ihren Glauben leben wollen, außer Kraft zu setzen bzw. zu beseitigen.

Jetzt lesen wir uns mal den Artikel 4 des Grundgesetzes ganz genau durch:

Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Der Bayerische Innenminister verschweigt bei dieser Darstellung, daß es im Grundgesetz gar keine „Religionsfreiheit“ gibt. Der Bürger hat keine Freiheit, alle Glaubenshandlungen ungehemmt nach außen zu entfalten. Es gibt lediglich eine „Glaubensfreiheit“, also eine Freiheit in sich zu glauben, was man will. Nicht aber nach außen zu handeln, wie es der jeweilige Kult fordert. Weiterhin gibt es eine Freiheit des Bekenntnisses.

Das heißt: Gemäß Grundgesetz darf jeder glauben, was er will. Er darf die vom Glauben gebotenen Handlungen aber nicht uneingeschränkt, sondern nur dann praktizieren, so lange sie mit anderen Grundrechten nicht kollidieren, wie beispielweise die körperliche Unversehrtheit, Gleichheit von Mann und Frau, Freiheit der Kunst und Bildung etc.

Außerdem ist die Gewissensfreiheit ein gleichwertiges Grundrecht zum Glaubensbekenntnis. Wenn sich jemand berufen fühlt, seinem Gewissen zu folgen und einen „Tötet-die-Ungläubigen-Kult“ oder „Schlagt-die-Frauen-Kult“ zu kritisieren, ist der Staat nicht befugt, ihn bei der Ausübung dieses seines Grundrechts zu behindern, sondern er muß ihn bei der durch sein Gewissen befohlenen Handlung unterstützen. Verhindert der Staat jedoch das Gewissenshandeln, so verstößt er selbst gegen die Verfassung, und zwar gegen Art. 4 (1) Grundgesetz.

Die Abgrenzung zwischen Gewissensschutz und Glaubensschutz ist seit Bestehen des Grundgesetzes nicht geführt worden, weil die christlich-jüdische Tradition ihre Religion als mit dem Gewissen in Einklang versteht.

Beim „Tötet-die-Ungläubigen-Kult“ bzw. „Schlagt-die-Frauen-Kult“ ist das nun offensichtlich nicht mehr der Fall, für diese Kult-Handlungen muß das Gewissen ausgeschaltet sein. Das ist neu und bisher nicht ausgeurteilt. Diese Lücke nützt der Staat für die genannte falsche Argumentation.

Die von PI München und der FREIHEIT Bayern praktizierte Islamkritik steht also unter dem Schutz des Grundgesetzes. Das Gleichgewichtigkeit von Glaubensfreiheit und Gewissensfreiheit ist elementar. Der Begriff der „Religionsfreiheit“ kommt hingegen im Grundgesetz überhaupt nicht vor. Alle Religionskritik ist seit jeher vom Gewissen getrieben.

Die staatlichen Autoritäten haben kein Recht, die Gewissensfreiheit der Islamkritiker einzuschränken. Machen sie das, so wie momentan, verstoßen sie selbst gegen Art. 4 (1) GG und offenbaren sich selbst als Verfassungsfeinde.

Die Islamkritik richtet sich nicht pauschal gegen Menschen, sondern gegen die verfassungsfeindlichen Bestandteile dieser Ideologie und gegen die Protagonisten, die deren Ausführung fordern. Genau so, wie sich Päderastenkritik nicht gegen alle GRÜNE richtet, sondern nur gegen Personen wie Daniel Cohn-Bendit, Volker Beck & Co, die diese Elemente politisch umsetzen wollten. Kritik an verantwortungslosen Rasern richtet sich schließlich auch nicht pauschal gegen alle Autofahrer.

Richtig ist, daß die verfassungsrechtlich garantierte Bekenntnisfreiheit und die Vornahme von Kulthandlungen im Abendland deckungsgleich sind. Das liegt daran, daß sich die christlich-jüdische Religionsausübung und die Normen des Grundgesetzes historisch decken, also nicht wiedersprechen.

Im „Tötet-die-Ungläubigen-Kult“ ist das aber anders. Dort gibt es eine Menge Kulthandlungen, die dem Grundgesetz diametral entgegenstehen. Die Ausübung dieser Kulthandlungen ist daher nicht von der „Religionsfreiheit“ gedeckt. Menschenopfer sind schließlich auch nicht erlaubt, auch wenn sie zum Kultrepertoire einer „Religion“, beispielsweise der Mayas, gehören.

Jedes aus dem Grundgesetz entnehmbare Recht hat seine Schranke in einem anderen Recht des Grundgesetzes. Das gilt natürlich auch für die Ausübung der Riten des „Tötet-die-Ungläubigen“-Kults. Das aber verschweigen die Autoritäten, obwohl sie es wissen. Der Bayerische Verfassungsschutz und das Innenministerium stellen die „Religionsfreiheit“ vielmehr als absoluten Wert dar, was er aber nicht ist. Wir fassen zusammen:

1. Vom Grundgesetz geschützt ist die Freiheit des Bekenntnisses, also der intelektuellen Zugehörigkeit zu einer religiösen Kultgemeinschaft.

2. Die Ausübung von Kulthandlungen findet ihre Grenzen in den anderen Artikeln des Grundgesetzes (z.B. körperliche Unversehrtheit, Gleichheit von Mann und Frau; etc.) und nicht in Gesetzen wie beispielsweise in Frankreich.

3. Der Bekenntnisfreiheit steht die Freiheit des Gewissens als gleichwertig gegenüber (Art. 4 GG). Damit ist dem Ausbreitungsdrang des Islam das Bollwerk des Gewissens der Betroffenen im GG gegenübergestellt. Umgekehrt findet die Gewissensfreiheit ihre Grenze in der Bekenntnisfreiheit der Gläubigen, nicht aber im Ausüben eines jeden Ritus, wenn er gegen das GG verstößt.

Weiter im Halbjahresbericht des Verfassungsschutzes:

Laut ihrem Grundsatzprogramm setzt sich DIE FREIHEIT mit aller Kraft gegen eine Islamisierung Deutschlands ein. Der Landesverband Bayern differenziert in seinen Verlautbarungen in der Regel nicht zwischen dem Islam als Religion und dem Islamismus als politischer Ideologie, sondern begreift den Islam als faschistoide Politik-Ideologie. Der Koran wird als „das gefährlichste Buch der Welt“ verunglimpft. Auf seiner Internetseite fordert der Landesverband islamische Organisationen auf, umgehend in schriftlicher Form auf bestimmte Koranverse als Bestandteil der islamischen Glaubensgrundsätze dauerhaft zu verzichten und stellt den Islam als unvereinbar mit unserer Gesellschaftsordnung dar.

Nur, wer sich nicht mit den faktischen Grundlagen auskennt, nimmt eine Trennung „zwischen dem Islam als Religion und dem Islamismus als politischer Ideologie“ vor. Seit Gründung des Islams durch den Propheten Mohammed ist er sowohl Religion als auch politische Ideologie mit alleinigem Herrschaftsanspruch, totalitärer Weltanschauung, kämpferischer Grundausrichtung und eigenem Rechtssystem. Aufgrund dieser Fehleinschätzung des Bayerischen Innenministeriums kommt es schließlich zu dieser völlig ungerechtfertigten Beobachtung durch den Verfassungsschutz, was im Übrigen auch der Präsident des deutschen Verfassungsschutzes Dr. Maaßen nicht nachvollziehen kann [28]. Weiter im Text:

Derzeit sammelt der Landesverband Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen das „Zentrum für Islam in Europa – München“ (ZIE-M). Das Bürgerbegehren dient dabei sowohl im Internet als auch bei Veranstaltungen als Plattform für islamfeindliche Propaganda, die sich primär gegen die Religionsfreiheit richtet. Das Bürgerbegehren selbst kann nicht auf eine verfassungsfeindliche Zielsetzung reduziert werden. Personen, die dieses Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützen, werden nicht vom Verfassungsschutz beobachtet.

So weit ist es also mit der staatlichen Kontrolle der Islamkritik noch nicht. Aber wenn sich die 57 mächtigen islamischen Staaten der OIC auf EU-Ebene mit ihrem Istanbul-Prozess durchsetzen, wird man Islamkritik unter Strafe stellen. Unsere islamophilen Politiker, die es sich nicht mit den schwerreichen Öl- und Gas-Lieferanten verscherzen, weiterhin florierende Waffengeschäfte durchziehen [29] und die millionenschweren arabischen Touristen in Deutschland willkommen heißen wollen [30], dürften dem Druck Stück für Stück nachgeben. Wir stehen am Anfang von George Orwells „1984“.

merkel [31]

Hier der gesamte Text des Halbjahresberichtes [32] zu PI München und der FREIHEIT Bayern, in dem auch deren Strukturen beschrieben werden. Die Klage der FREIHEIT Bayern gegen die Verfassungsschutzbeobachtung ist seit Wochen eingereicht und wartet auf gerichtliche Klärung.

Kontakt zum Bayerischen Verfassungsschutz:

» poststelle@lfv.bayern.de [33]

und zum Bayerischen Innenministerium:

» poststelle@stmi.bayern.de [34]

Like