Der wegen Holocaust-Leugnung von Regensburger Gerichten immer wieder verurteilte Ex-Bischof der Piusbrüder, Richard Williamson, ist jetzt erneut zu 1800 Euro Strafe verdonnert worden. Insgesamt befassten sich die unermüdlichen Gerichte in fünf Jahren fünfmal mit ihm. Der Richter sagte dieses Mal, der öffentliche Friede sei durch den Bischof erheblich gestört worden. Williamson erschien nie vor Gericht, zahlte nie, sondern ging immer in Berufung. Und das macht er auch dieses Mal so.

Williamson und seine Verteidiger brachten jetzt den Gang vor das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ins Spiel. Das dürfte dann interessant werden, denn Williamson ist Brite und in Großbritannien ist Holocaust-Leugnung nicht verboten. Hat in diesem Fall ein Gericht in Bayern etwas zu sagen? Warten wir also noch einmal fünf Jahre, bis das letzte Wort gesprochen ist.

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67 KOMMENTARE

  1. Jedenfalls werden die LinkInnen nie müde, die Piusbruderschaft stets in Zusammenhang mit Williamson zu nennen. Williamson stand nie repräsentativ für diese Organisation.

  2. Das meine ich natürlich nicht in seiner Funktion als ehemaliger Weihbischof der Piusbruderschaft, sondern in bezug auf seine abseitigen politischen Äußerungen.

  3. Was soll man dazu sagen … Mit dem § 130 StGB hat sich das Thema doch ein für allemal erledigt. Es darf nicht gesprochen, nicht nachgefragt, schon gleich gar nicht kritisch hinterfragt werden.

    Demgegenüber werden Opferzahlen, wie z.B. die der Bombardierung Dresdens, von Jahr zu Jahr geringer und die Tieffliegerangriffe hat sich meine Mutter damals ohnehin nur eingebildet.

    Was solls, dann leben wir halt weiter so in diesem moralisch hoch stehenden Land, das es nötig hat, seiner Ideologie mit solchen Paragraphen Geltung zu verschaffen …

  4. Was hat das bitte hier zu suchen???

    Wenn es in Deutschland einen gesellschaftlichen Kompromiss geben sollte, dann das die Holocaust-Leugnung jenseits von Gut und Böse ist.

    @kewill: irgendwelche Ambitionen das pro-israelisch da oben loszuwerden?

    Die NPD hat ja bis Sonntag auch fleißig damit geworben die Gesinnungsverbrechen abzuschaffen. Würde sich da für Kewill vielleicht eine neue politische Heimat finden lassen?

    Denn so schadet man nur dem Anliegen von PI, und erst recht der AfD, sofern sie irgendwann von Monitor oder so hiermit assoziiert würde.

  5. Für mich ist immer noch unverständlich, wie jemand, der in einem geschlossenen Raum einem schwedischen TV-Kanal ein Interview gibt, das für die Ausstrahlung in Schweden bestimmt ist, deutschen Gesetzen unterworfen ist hinsichtlich möglicherweise inkriminierter Meinungen.
    Vielleicht erklärt mir das jemand – rein juristisch …

  6. In Deutschland hat dieser Mann mit voller Absicht gegen ein Gesetz verstoßen.

    Ich trau‘ diesem Mann nicht.
    Dieses Interview wird bis heute gegen die Katholiken der Piusbruderschaft verwendet.

    Williamson kommt ursprünglich aus der anglikanischen Kirche, deren Ziel und Daseinsanspruch seit ihrer Gründung durch einen blutsaufenden Politadeligen stets die Beschädigen der Katholischen Kirche war. Ähnlich wie bei den unzähligen protestantischen Kirchen bis heute.

    Mit welcher Medienwucht und mit welch‘ exakter Zeitplanung das Interview sowie die Veröffentlichung durch diesen „Katholiken“ durchgeführt wurde, um den damaligen Papst Benedikt möglichst extrem zu schaden haben wir alleine schon daran gesehen, dass eine Deutsche Pfarrtochter der ehemaligen FDJ aus dem germanisch-protestantischen Raum Benedikt befahl, sich zu entschuldigen.

  7. …welchen Sinn es hat, das Leugnen des Holocaust unter Strafe zu stellen, ist ein anderes Thema.

    Fakt ist, dass dieser Typ gegen geltendes Recht verstoßen hat und dies zu ahnden ist.

  8. Ich bin dafür, die Holocaustdebatte endlich mal ruhen zu lassen.
    Kein Volk der Welt knebelt sich dermaßen für seine Vergangenheit selbst!
    Deswegen ist ja auch die Nazikeule so erfolgreich!

  9. Wenn abstruse Meinungen erfolgreich verboten werden, dann können sie auch nicht mehr abgelehnt werden.
    Da liegt das Problem mit Maulkorbgesetzen.

  10. Was er genau gesagt hat, wird nicht thematisiert.

    Hier ist das Video mit dem Interview:

    http://youtu.be/OGWLAmrHo44

    Er sagt übrigens nicht, dass der Holocaust nicht stattgefunden hätte, er glaubt, dass der Holocaust nicht so stattgefunden hat, wie er dargestellt wird.

    Ohne diese Aussagen nun zu bewerten, ist das nach meinem Verständnis keine Leugnung des Holocaust.

    Ihr müsst aber über einen Proxy oder einen Anonymisierungsdienst zugreifen und die Ländereinstellung evtl. auf „Russland“ ändern, da das Video für Deutschland -und Frankreich- gesperrt ist.

    Soviel zur Freiheit in der EU und in Russland…

  11. In CH kann man das Video sehen.

    „I believe there were no gas chambers“ ist deutlich genug, aber eben, mit Zensur wird das Zensierte wichtig, daher lehne ich heute Maulkörbe ab.

    Mir ist wichtig, dass der Unsinn immer wieder aufgewärmt wird, damit man sich immer wieder aufregen und sich dagegen stellen kann.

  12. Holocaust-Leugnung ist eine juristisch hoch sensible Sache. Historiker in aller Welt, auch jüdische, sind sich im Prinzip einig, dass Leugnen des Holocaust ein Zeichen von Dummheit ist, und dass man Dummheit nicht mit dem Strafgesetzbuch, sondern nur durch Aufklärung bekämpfen kann. Der Weg, Geschichte über das StGB zu definieren, wie er beispielhaft von Frankreich beschritten worden ist, gilt in der Zunft als Irrweg. Aber Gesetze werden von Politikern gemacht und selten von denen, die Ahnung von der Materie haben.

  13. #10 nicht die mama (24. Sep 2013 12:51)

    Interessant, dieser Link funktioniert auch ohne Proxy.
    😉

    Wer mal wieder gesperrte Youtube-Videos offen zugänglich verlinken möchte, der muss also nur das Vid mit Proxy aufrufen und den Link verwenden, der nach Ende das Videos unter dem Vid eingeblendet wird.

    Man lernt nie aus. 😉

  14. Meinungsfreiheit kann es nur ganz oder gar nicht geben,verbiete ich eine Meinung,ist das nächste Verbot nur eine Frage der Zeit.
    Abstruse Meinungen belächelt und ignoriert man,hat jemand stichhaltige Argumente,so kann man versuchen,diese zu entkräften.Seit der Aufklärung ist das so,vorher gab es die Inquisition.
    Der Hebel der „Holocaustleugnung“ dient doch nur dazu,unliebsame Meinungen auch auf anderen Gebieten zu verbieten (Isalmkritik,Klimawandel,Multikulti) und sollte daher als antidemokratisch bekämpft werden.

  15. @#3 freespeechguy

    Mit free speech ist wohl nichts bei dir. Auffassungen zum Holocaust bzw. ganz allgemein bzgl. irgendwelcher Sachverhalte sollten sich in einer freien Gesellschaft auf Grundlage unzensierter freier Meinungsaeusserung einstellen, ohne Einwirkung von oben. Das Thema Holocaust ist in den letzten paar Jahren wieder abgeklungen, aber davor war es ein ganz grosser Faktor der zur Islamisierung gefuehrt hat und der grotesken Migrationsideologie. Ich kann jedem nur empfehlen sich mit der BRD-Geschichtspolitik kritisch auseinanderzusetzen und andere Darstellungen der Zeit der beiden Weltkriege zu ueberpruefen.

  16. Ich fasse es nicht wie irgendjemand den Holocaust leugnen kann. Selten in der Geschichte der Menschheit ist etwas so gut dokumentiert worden wie der Holocaust. Und es gibt sogar heute noch tausende von Überlebenden, die von den Untaten der Nazis Zeugnis ablegen könnten.

    Allerdings finde ich es ein Unding, dass Deutschland und Österreich (wo man sogar Gefängnis bekommen kann), die Leugnung des Holocausts unter Strafe gestellt haben. Auch der Verrückte hat ein Anrecht auf seine verrückte Meinung!

  17. #5 freespeechguy
    und andere Analphabeten hier! Ihr seid zu blöd und zu dumm, um einen Mini-Artikel zu Ende zu lesen und zu verstehen. Aber immer das Maul aufreissen. Erbärmlich!

    Mir geht es darum, ob ein Brite in Regensburg rechtsgültig für etwas verurteilt werden kann, was in England nicht strafbar ist. Eine solche Frage ist höchst interessant. Die Grenzen überschreitende Justiz ist mir schon lang ein Dorn im Auge.

    Und was hier was zu suchen hat, bestimmen nicht irgendwelche dummen Leser, die keine drei Sätze zu Ende lesen können.

  18. #4 Poli Tick (24. Sep 2013 12:05)
    Was soll man dazu sagen … Mit dem § 130 StGB hat sich das Thema doch ein für allemal erledigt.
    – – –
    Ein für allemal?
    Das wird man noch sehen.
    Ansonsten Zustimmung!

  19. Als Katholik und Sympathisant der PIUS-Brüder kann man nur hoffen, dass Williamson ordentlich verurteilt wird, idealerweise nach deutschem Recht. Ob er Engländer, Grieche, Deutscher oder Türke ist, ist mir egal. In Deutschland gilt deutsches Recht für jeden der sich hier aufhält. Ich akzeptiere keinen Migrantenbonus vor Gericht, egal für welche Nationalität. Williamson war eine Beleidigung für das Bischofsamt das in herausragender Eigenschaft dazu bestimmt ist die Lehre Jesu Christi zu verbreiten. Hier hat die katholische Kirche einmal richtig gehandelt und Williamson aus seinem Bischofsamt entlassen.
    Was soll wieder diese Doppelzüngigkeit hier im Forum? Den Türken halten wir vor, dass sie den Völkermord an den Armeniern leugnen, Ahmadinedschad verurteilen wir hier im Forum als Holocaustleugner. Ich sehe da keinen Unterschied zu dem was Williamson macht. Nur weil er zu den „Guten“ gehört hat er keinen Freibrief auf geistigen Durchfall.
    @kewil manchmal verstehe ich nicht, was Du uns zwischen den Zeilen mitteilen möchtest bzw. ob es da überhaupt etwas gibt was zwischen den Zeilen steht.

  20. Wer als katholischer Bischof den Holocaust leugnet, der schadet damit vor allem der katholischen Kirche.

  21. Leugnen tut man wider besseren Wissens. Williamson hat also nicht geleugnet, sondern bestritten.

    Dieses Gesetz hat in einer Demokratie nichts verloren, da Menschen bestraft werden, die ihrem Gewissen folgen und ihre Sicht der Geschichte darlegen.
    Die hohlen Phrasen von wegen Menschenrechten und Meinungsfreiheit werden durch dieses Gesetz direkt als Lügen entlarvt.

  22. Mal wieder ein sachlicher Kommentar von Kewil 😀

    Ich bin des Lesens mächtig, habe es bis zu Ende gelesen und teile dennoch die Ansicht von freespeechguy u.a.

    Hier ging es wohl nur darum, sich über etwas aufzuregen, auch wenn es an Alternativen nicht gemangelt hätte…

  23. #20 kewil (24. Sep 2013 14:03)
    #5 freespeechguy
    und andere Analphabeten hier! Ihr seid zu blöd und zu dumm, um einen Mini-Artikel zu Ende zu lesen und zu verstehen. Aber immer das Maul aufreissen. Erbärmlich!
    Mir geht es darum, ob ein Brite in Regensburg rechtsgültig für etwas verurteilt werden kann, was in England nicht strafbar ist. Eine solche Frage ist höchst interessant. Die Grenzen überschreitende Justiz ist mir schon lang ein Dorn im Auge.
    Und was hier was zu suchen hat, bestimmen nicht irgendwelche dummen Leser, die keine drei Sätze zu Ende lesen können.

    ___________________________________________________

    Nicht auf Argumente einzugehen und den Gegenüber persönlich und beleidigend zu attackieren zeugt nicht nur von schlechtem Stil und der eigenen Unfähigkeit zur Diskussion, sondern ist ein sehr verbreitetes Phänomen von Linken und Moslems.

    Nur mal so am Rande.

    PS: Wer in Regensburg (Deutschland) deutsche Gesetze missachtet, der hat auch danach bestraft zu werden. Ansonsten können ja z.b. die ganzen Moslems ganz Schariakonform hier Ungläubige töten, mit dem Hinweis, das wäre ja in ihren Heimatländern nicht strafbar.

    Wie so oft nicht zu Ende gedacht, aber Hauptsache gut gebrüllt, nicht wahr?

  24. #17 TheDentist (24. Sep 2013 13:35)

    Meinungsfreiheit kann es nur ganz oder gar nicht geben,verbiete ich eine Meinung,ist das nächste Verbot nur eine Frage der Zeit.

    —————————-
    Sehe ich auch so.
    Die Knebelparagraphen gehören ersatzlos gestrichen.

    Die Holocaustleugner würden jede Diskussion hochhaus verlieren, wenn man es zuliese und sich selbst entzaubern.

    Da stehen sogar die Moslems drauf!!
    (Das Warum ist ein anderes Ding)

    http://www.truthandgrace.com/muslimloveforhitler.htm

    Leider englisch, was ich nicht verstehe, aber die Bilder sagen alles!

  25. @#10 nicht die mama

    Anfaenger beim Thema? Man darf gar nichts zum Holocaust sagen, dazu gibt es reichlich Rechtsprechung. ***Gelöscht!***

    .
    ***Moderiert! Bitte sachlich bleiben, vielen Dank! Mod.***

  26. #26 gnef (24. Sep 2013 14:16)

    Das Problem des §130 ( Volksverhetzung ) ist, dass er selektiv und nicht umfassend angewandt wird.

    Das Problem des §130 ist, daß er existiert.
    Solche Gesinnungsparagraphen sind einer freien Gesellschaft unwürdig. Sie sind das Zuchtmittel der Diktatoren.
    Was Volksverhetzung ist bestimmen wir. Weckt Erinnerungen der Satz.
    Und nur die Lüge muß man durch Gesetze schützen. Schon deshalb muß die Praxis des §130 überdacht werden.

    @ #5 freespeechguy (24. Sep 2013 12:05) Dein Nick ist als Witz gemeint, oder wie?

  27. Wie man in einem Erstweltland im 21.Jhd. die abgrundtiefe Dämlichkeit hernimmt, und an der Strafbarkeit von Meinungsverbrechen welcher Art auch immer etwas Positives abgewinnen kann, erschließt sich mir nicht. Das erinnert mich an gewisse Rentner von früher, wenn sie einen Punker sahen: „Das gehört doch verboten! Dass man so rumlaufen darf! Unter Adolf hätte es das nicht gegeben!“ – Wobei im Übrigen auch unter Adolf Meinungen verboten waren, z.B. das Anzweifeln der (idiotischen!) Dolchstoßlegende. Daher sollten „gerade wir Deutschen mit UNSERER Geschichte“ doch grade am BESTEN wissen, dass das Problem der Nazis nicht war, dass die FALSCHEN Minderheiten ermordet wurden oder dass die FALSCHEN Meinungen verboten wurden, sondern dass man überhaupt auf die Schwachsinnsidee kam, Minderheiten zu ermorden und Meinungen zu verbieten!

  28. @#9 schmibrn

    Er hat nicht mit voller Ansicht gegen ein Gesetz verstossen. Es waren die Journalisten die ihm das Mikrofon hingehalten haben und Fragen stellten. Die Journalisten wussten schliesslich genau was er zum Thema denkt. Dann waren es die Journalisten, die das Interview veroeffentlichten. Also, Williamson hat seine Meinung geauessert nach Aufforderung und die Volksverhetzung waren die Journalisten durch Veroeffentlichung der Inhalte.

  29. Ein ganz klarer Fall von Rechtsbeugung.

    1. Die Strafbarkeit setzt nach § 130 Absatz 3 StGB ein Leugnen, also ein Bestreiten wider besseres Wissen voraus.
    Ob Williamson seine Äußerung wider besseres Wissen getätigt hat, ist nicht festgestellt. Wenn er seine eigene Überzeugung wiedergegeben hat, ist das Tatbestandsmerkmal nicht erfüllt.

    2. Weitere Voraussetzung für die Strafbarkeit ist die Eignung, den öffentlichen Frieden zu stören, also Ausschreitungen, wie wir sie aus den 30er-Jahren kennen, auszulösen.
    Das ist hier nicht im entferntesten der Fall.

  30. Ich kann den Stuss nicht mehr lesen, irgendwas hier „schadet PI“! So f***ing what?! Glaubt ihr, wenn PI schön brav ist, wird es von den Medien, den Politikern und der Antifa plötzlich ganz doll liebgehabt und akzeptiert? Für die sind wir sowieso alle pöhse Naßies, egal was hier steht oder nicht.

    Und zur Sache: Meinungsfreiheit ganz oder gar nicht!

  31. Ob er nun Brite ist oder Chinese oder Mongole. Solange er in Deutschland ist, gelten Deutsche Gesetze.

    #33 Falcon3
    Gemäß Duden bedeutet leugnen:

    a) (etwas, was einem zur Last gelegt oder über einen behauptet wird) für nicht zutreffend oder bestehend erklären
    b) (etwas Offenkundiges wider besseres Wissen) für unwahr oder nicht vorhanden erklären und nicht gelten lassen (meist verneint)
    c) (etwas, was als Lehre, Weltanschauung o.?Ä. oder allgemein anerkannt ist und vertreten wird) für nicht bestehend erklären

    Leugnen setzt also keineswegs voraus, dass man es besser weiss. Und geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören ist es sobald er es öffentlich vor Publikum äussert.

    Ob das Gesetz sinnvoll ist oder nicht, ist eine andere Frage. Aber Gesetz ist Gesetz.

    ***Gelöscht!***

    .
    ***Moderiert! Bitte sachlich bleiben, vielen Dank! Mod.***

  32. #33 mischling

    Dass die Journalisten Schlangen sind, macht das was Williamson gesagt und angerichtet hat, nicht besser.

    Williamson ist ja kein Dummer. Und es war kein Versehen.

    Auch die Piusbruderschaft muss sorgfältig vorgehen bei der Ernennung Ihrer Priester.
    Genauso, wie Rom viel genauer hinsehen muss.
    Es gibt viele, die der Kirche mit allen hinterfotzigen Methoden schaden wollen.

  33. „Williamson ist Brite und in Großbritannien ist Holocaust-Leugnung nicht verboten. Hat in diesem Fall ein Gericht in Bayern etwas zu sagen? “
    ——————————–

    Dieser dumme Paragraph 130 zeigt doch nur wie rückständig DE ist, bez. Meinungsfreiheit – als ob sich persönliche Meinung verbieten ließe! Wer sich im Ausland aufhält merkt wie lächerlich die ganze Sache ist. Nur in DE kann man sich so etwas ausdenken!

    Dadurch wird doch das ganze Nazi-Andenken immer wieder unnötig aufgewertet – somit dient der 130 doch nur als eine perverse Art von Nazi-Verehrung. Untotes wird da künstlich am Leben gehalten.

  34. #Demnach ist alles nur eine „Meinung“ und frei. Etwa die Meinung, Lucke sei ein außerirdischer Transvestitennazi?

  35. Naja, was soll’s. Williamson hat auch ein Recht auf eine Meinung. Genauso wie es die 327 aus dem Osten vertriebenen Deutschen, sowie die 31 Todesopfer bei den Luftangriffen auf Dresden hätten.

  36. #43 william_pitt (24. Sep 2013 17:05)

    Naja, was soll’s. Williamson hat auch ein Recht auf eine Meinung. Genauso wie es die 327 aus dem Osten vertriebenen Deutschen, sowie die 31 Todesopfer bei den Luftangriffen auf Dresden hätten.

    Der feine Unterschied ist, daß Dich für Deine Aussagen niemand vor Gericht zerrt. Und das muß für alle Meinungen gelten.

  37. An die ganzen Verfechter der Meinungsfreiheit hier.

    Ich werde euch daran erinnern, wenn mal wieder der Völkermord an den Armeniern durch Türken geleugnet wird. Oder wenn sich irgendein Moslem mal wieder auf den Koran beruft und sagt Ungläubige und Juden sind Affen und Schweine.

    Na los, ich möchte euch mal sehen wie ihr euch vor eine Moschee stellt und die Meinungsfreiheit verteidigt.

    NEIN VERDAMMT NOCH MAL.

    Für Holocaustleugner hat dasselbe zu gelten wie für islamische Hassprediger. Keine Toleranz für faschistische Ideologien. Durch Appeasement ist schon einmal die Welt zugrunde gegangen.

    Ach und zum Schluss an Kewil, wegen der Justizsache.

    Mach mal einen Urlaub in den USA, nimm dir eine Prostituierte und sag dann (falls du verhaftet werden solltest), dass das in deinem Heimatland erlaubt wäre.

    Oder besser, mach mal einen Urlaub in ein islamisches Land und bete öffentlich und sag dann dem Richter, dass wäre in deinem Heimatland erlaubt.

  38. #43 william_pitt

    Williamson hat auch ein Recht auf eine Meinung. Genauso wie es die 327 aus dem Osten vertriebenen Deutschen, sowie die 31 Todesopfer bei den Luftangriffen auf Dresden hätten.

    Eben! Es geht hier nicht darum, dass es sich ohne Zweifel um eine außergewöhnlich dumme Meinung handelt, sondern dass mit der ERSTEN verbotenen Meinung eine rote Linie überschritten wurde. Man sollte nie in die Situation geraten müssen, um EIGENE Freiheitsrechte kämpfen zu müssen, in diesem Falle also, wenn es mal eine EIGENE Meinung betrifft. Aber wenn man immer nur die Achseln zuckt und sagt: “ Was solls, ist eh ein Spinner“, dann sagt man, sobald es verboten wird, rote Autos zu fahren auch: „Das ist eh nicht meine Farbe. Solange sie blau nicht verbieten.“ Die typisch deutsche Reaktion also.

    Das verlangt jedoch, sich bereits einzumischen, wenn es um fremde Freiheitsrechte geht.

  39. #36 mabank

    Gemäß Duden bedeutet leugnen:

    Der linksmanipulierte Duden von heute ist irrelevant.

    Ob das Gesetz sinnvoll ist oder nicht, ist eine andere Frage. Aber Gesetz ist Gesetz.

    Das Gesetz ist in der von Dir vorgenommenen Auslegung verfassungswidrig.

  40. Soweit ich die Intention des Artikelverfassers verstehe, ging es ihm nicht um den Holocaust (Brandopfer)und dessen angebliche Leugnung, sondern der Artikel reiht sich an (vielleicht als Serie konzipiert) den Artikel vom 21.9.2013 Pervers! Argentinien als Weltenrichter? des selben Autors.
    Wird zum Beispiel in irgendeinem Staat die Leugnung des Klimawandels unter Strafe gestellt, so ist es nicht abwegig schon jetzt zu meinen, daß , wo auch immer die Wahrheit gesagt und geschrieben wird, eben von jenem Land aus Richter tätig werden und die Auslieferung der „Leugner“ beantragen,
    um ihn fern seiner Heimat einer Verurteilung zuführen zu können.

  41. Diese böse Putin! Das ist ein ganz böser böser Diktator! In seinem Reich gibt es keine Meinungsfreiheit. Niemand darf in Russland seine Meinung sage ohne Angst haben zu müssen bestraft zu werden. Kein Wunder gibt es in Russland bei dem bösen Putin keine Demokratie! Da dieser böse Putin keine Menschenrechte und dazu gehört ja das Recht auf Meinungsfreiheit zulässt, gehört der böse Diktator Putin vor ein Menschenrechtstribunal in Den Haag. Pfui Putin, pfui!

    Auch! Jetzt lese ich gerade das war ja in Deutschland und nicht in Russland.

    Nein, das glaube ich nicht. Da hätte man ja in Russland noch mehr Meinungsfreiheit und Bürgerrechte als in Deutschland!

    😆 😆 😆

  42. #36 mabank

    Ob das Gesetz sinnvoll ist oder nicht, ist eine andere Frage. Aber Gesetz ist Gesetz.

    Genau. Siehe Nürnberger Rassegesetze, welche ohne Typen wie Sie niemals befolgt worden wären.

    Sagt Ihnen die Radbruchsche Formel irgend etwas?

  43. Es ist durchaus legitim, darüber zu diskutieren, ob der Staat einen geschichtlichen Sachverhalt schützen muss.

    Aber einen Typen wie der Williamson einer ist, der behauptet es gäbe keine Gaskammern und millionenfachen Massenmord an den Juden, sondern jüdische Thyphustote in Höhe von knapp 300’000 verdient keine Sympathie. Es geht ihm allein um die Provokation und seine Motive sind doch sehr leicht erkennbar.

  44. #45 Digitaaal

    Durch Appeasement ist schon einmal die Welt zugrunde gegangen.

    Aha. Meinungsfreiheit=Appeasement? Wie viel muss man um diese Uhrzeit schon drin haben, um DAS von sich zu geben? Ich dachte immer, Hitler hätte gerade das Instrument des Meinungsverbotes benutzt, aber so kann man sich täuschen! Zudem sind Meinungsäußerungen von Moslems das aller kleinste Problem und natürlich für halbwegs zivilisierte Mitteleuropäer zu tolerieren.

  45. @#52 SabraKadabra

    Es ist durchaus legitim, darüber zu diskutieren, ob der Staat einen geschichtlichen Sachverhalt schützen muss.

    Nein, das ist ähnlich bescheuert, als wenn darüber diskutiert würde, ob der Staat die Evolutions- oder Urknalltheorie schützen muss, oder ob der Staat für Sie ihren Ehepartner auszusuchen habe.

    Zumal: Welches „Wahrheitskriterium“ soll man denn bitte an „Tatsachen“ legen, wenn selbst die Wissenschaftstheorie keine Kriterien für endgültige Wahrheiten besitzt?

    Außerdem ist es weder Sache des Staates, Sympathiewerte zu vergeben noch die hinter Meinungen stehenden Intentionen zu interpretieren. So was machen nur totalitäre Regime.

  46. Auch wenn Williamson den Massenmord nicht leugnet, hat er doch das zentrale Alleinstellungsmerkmal geleugnet. Das ist entscheidend, da die Zahl unschuldig ermordeter Opfer von einem Verbündeten der Guten des zweiten Weltkrieges bei weitem und breits vor dem Krieg überschritten wurde.

    Es geht entsprechend nicht um den massenhaften und grausamen Mord an unschuldigen Menschen, sondern darum, die Einzigartigkeit zu verteidigen, die es möglich macht im Nachhinein zu rechtfertigen, dass der Westen Seite an Seite mit einem Massenmörder einen anderen Massenmörder niedergerungen hat.

    Entsprechend ist die Todesart von Bedeutung. Nicht einmal die besondere Grausamkeit, die man ja auch im langsamen gezielten Verhungernlassen mehrerer Millionen Menschen entdecken kann, sondern die Einzigartigkeit der Todesart. Stalin ließ Hunderttausende wie am Fließband durch Kopfschuss ermorden.Er vergaste keine Menschen.

    Aus diesem Grund war es moralisch vertretbar, Stalins Ankläger , gemeinsam mit westlichen, über die Naziverbrecher Gericht halten zu lassen und den Prozess der allgemeinen Katharsis einzuläuten, der heute die moralische Grundlage menschenrechtlich zwingend notwendiger Kriege bilden kann.Ein Quantensprung der moralischen Evolution des Westens.

    In Anbetracht dessen ist Williamsons Teilleugnung von so eminenter moralischer Verwerflichkeit dass sie, egal wo auf dem Erdball gemacht, gerichtlich verfolgt werden muss.

    Der US Amerikaner Terry Jones wurde in Ägypten zum Tode verurteilt, weil er in Amerika ein für Mohamed wenig schmeichelhaftes Video ins Netz stellte.

    Wir wissen, die Scharia gilt auf dem gesamten Globus.So wie offenbar unser Holocaust Leugnungsverbot. Am Strafmaß muss Deutschland noch arbeiten.

  47. „Vidio für Deutschland und Frankreich gesperrt“
    – tolle Freiheit/Meinungsfreiheit.

    Wie soll man sich da eigentlich eine eigene
    Meinung bilden?

  48. Um den Holocaust geht es ja eigentlich gar nicht sondern um die Implikation des Holocaust. Wenn jemand den Holocaust leugnet (oder wie immer man das nennen moechte) dann liegt der Frevel darin, dass daraus politische Forderungen erwachsen koennen die die Machtstellung der Siegermaechte (Nuernberger Prozesse darf BRD trotz Souveraenitaet nicht ungueltig erklaeren!) und deren Gerichtbarkeit und Kompensationsforderungen in Frage stellen. Im Strafrecht muss immer irgendein Schadensfall eingetreten sein, z.B. muss etwas geklaut wurden sein. Ist etwas nicht geklaut wurden liegt kein Diebstahl vor oder nur versuchter Diebstahl. Wie aber bemisst man den Schaden der Holocaustleugnung bzw. Volksverhetzung. Das Volk oder ein Teil muss verhetzt sein nachdem es zuvor unverhetzt war. Die Verhetzung besteht dann auch nicht alleine darin eine andere Meinung zu haben, denn dadurch wird kein Dritter geschaedigt, sondern eben durch ein Widersachen gegen ein Schuldverhaeltnis und das Joch des MultiKulturalismus insbesondere Islam.

  49. #1 Haremhab – Thema verfehlt.

    Hier geht’s nicht um die Kasse, hier geht’s um die Freiheit des Wortes und darum, ob ausländische Gerichte willkürlich fremde Staatsbürger in deren jeweiligen Heimatländern wegen Sondergesetzen belangen können, die dort gar nicht gelten.

  50. Evolutionsleugnung sollte auch ein Straftatbestand werden.
    In USA sind allerdings über 40% der Bevölkerung der Meinung, die Erde sei erst 6000 Jahre alt. 😉

  51. #60 Abu Sheitan

    Evolutionsleugnung sollte auch ein Straftatbestand werden.

    Nur für den Fall, dass das kein Witz gewesen sein sollte: Ihnen ist schon klar, dass es mit Geistesgrößen Ihres Kalibers zu der Zeit von Darwin nie zu einer Veröffentlichung der Evolutionstheorie gekommen wäre? Und dass es in der Wissenschaft keinen Endpunkt gibt, wo man sagen kann, ab jetzt ist jede Standardtheorie richtig, das wissen Sie sicher auch? Und dass Einstein sich strafbar gemacht hätte, wenn Newton unter dem dämlichen Naturschutz von euch gesinnungsterroristischen Staazis gestanden hätte, das ist Ihnen doch wohl auch klar?

  52. OMG , hoffentlich verurteilen die Engländer mich nicht weil ich auf einer deutschen Autobahn als deutscher Staatsbürger mit 220 km/h gerast bin und es in England verboten ist.

  53. Leugnung des Holocaust ist nur in Israel dem Lander der ehemaligen Opfer und in Deutschland dem Land der ehemaligen Täter strafbar. Es gibt rein vernünftige aber auch moralische argumente für ein supranationales Strafrecht denn nur so sind weltweite Menschenrechtverletzungen die sich immer in Personen verdichten verfolgbar.Bis 1990 dem Verfall des Kommunismus galt international die Doktrin des komm. Blocks der absoluten Souveränität. Es waren ja vor alllem die ehemaligen komm. Länder die gegen ein int. Strafrecht Stellung bezogen. Seit 1990 ist diese Ansicht immer mehr in Auflösung und ich finde das gut auch wenn es Probleme birgt. Insofern ist es richtig dass ein Täter für besonders schwere Verbrechen wie z.B Vorbereitung eines Angriffskrieges oder schwerste Menschenrechtsverletzung vor einen internationalen Gerichtshof gestellt werden kann. Dort wird Pionierarbeit im Bereich des int Straffrechts geleistet. Ich begrüsse diese Arbeit. Insofern ist es richtig auch einen Holocaustleugner wie Williamson wg dieser Straftat zu bestrafen egal ob er englischer Staatsbürger ist. Wenn ich einen schwarzafrikanischen Mörder vor Gericht stellen kann dann kann ich auch einen englischen Bischof vor Gericht stellen. Würde man den ehemal. iranischen Präsidenten einen hartneckigen Holocaustleugner habhaft werden und vor Gericht stellen würde, wo er meiner Meinung nach hingehört, würde kewil ich vermute mal nicht rummeckern hier.

  54. #45 Digitaaal

    Ich werde euch daran erinnern, wenn mal wieder der Völkermord an den Armeniern durch Türken geleugnet wird

    gerade dadurch machen sich doch die türkischen Regierungen unglaubwürdig!

    Für Holocaustleugner hat dasselbe zu gelten wie für islamische Hassprediger

    falsch,mein Freund!Denkfehler!
    Hassprediger leiten an für ein Verhalten in der Zukunft,“Holocaustleugner“ sprechen über die Vergangenheit.Über das erstere kann man spekulieren,über letzteres aber existieren Fakten,die nachweisbar sind(oder eben auch nicht).Beides in einen Topf zu werfen,wäre wie die Toto-Wetten mit den Ergebnissen der Sportschau gleichzusetzen.

  55. #63 bergwanderer (24. Sep 2013 22:51)

    Sag mal hast Du sie noch alle? Du stellst hier Massenmord auf die selbe Stufe, wie das Aussprechen einer „verbotenen“ Meinung.
    Was in Euren Köpfen rumblitzt ist mir völlig unklar.

  56. #63 bergwanderer

    Insofern ist es richtig auch einen Holocaustleugner wie Williamson wg dieser Straftat zu bestrafen egal ob er englischer Staatsbürger ist.

    Wenn ich mir solche Stellungnahmen reinziehe begreife ich, was Clausewitz damit meinte, dass unter der dünnen Farbe der westlichen Zivilisation der Wilde schlummert. Wer allen Ernstes hier so über die Verfolgungen von „Meinungsverbrechern“ trällert, der wäre ein paar hundert Jahre vorher auch zu einer Hexenverbrennung gegangen und hätte geklatscht.

    Kommt es einem dabei nicht hoch, wenn man selber das Wort „Leugner“ ausspricht, um einen Straftäter zu bezeichnen? „Er hat „Jehova gesagt!“ Oder: „Widerrufe deinen Frevel, Gotteslästerer!“ Man muss sich selber dabei doch sehr, sehr primitiv, mittelalterlich und vor allem sehr dumm vorkommen, oder?

  57. #64 TheDentist

    falsch,mein Freund!Denkfehler!
    Hassprediger leiten an für ein Verhalten in der Zukunft,”Holocaustleugner” sprechen über die Vergangenheit.Über das erstere kann man spekulieren,über letzteres aber existieren Fakten,die nachweisbar sind(oder eben auch nicht).

    Falsch mein Freund! Denkfehler!

    Es ist genau andersherum: Der Hassprediger sagt ja eindeutig, was er vorhat oder wozu er andere anstiftet, und DAS ist absolut eindeutig. Er wird ja nicht dafür bestraft, dass er eine Weissagung tätigt oder eine Vermutung anstellte, sondern jemanden auffordert, eine Straftat zu begehen.

    Über die Vergangenheit existieren hingegen Theorien, welche mehr oder weniger gut begründet sind und welche sich auf Indizien oder Aussagen von Zeugen stützen. Es gibt kein Kriterium für die „absoluten Wahrheit“. Wenn schon in der Geschichtswissenschaft kein Mittel existiert, „ewige Wahrheiten“ zu verkünden, dann ist es ganz bestimmt nicht die Aufgabe des Staates, dies zu leisten.

    Wie hieß es so schön bei der Begründung des Richters zur Ablehnung eines Zeugen: „Es ist irrelevant, ob der Holocaust stattgefunden hat oder nicht – ihn zu leugnen ist in Deutschland jedoch strafbar!“ Wobei sich bei einem solchen Spruch selbst bei den größten Verächtern der Nazis die Fußnägel hochrollen sollten.

    Außerdem finde ich es schlimm, solche Idioten wie Holocaustleugner hierdurch zu Märtyrern zu machen. Solche peinlichen Vorgänge hätten in einem bundesdeutschen Gericht niemals passieren dürfen. Aber sowas kommt bei der Kriminalisierung einer Meinung automatisch dabei heraus.

  58. @#18 Ferrari (24. Sep 2013 13:52)

    Wo war denn der öffentliche Frieden gestört?
    Wo ist es zu Ausschreitungen gegen Juden gekommen?

    Bitte?? Der Frieden wurde gestört, weil auf das Leugnen hin hunderte empörter Juden die britischen Botschften in aller Welt angriffen und im UK in verständlicher Wut diverse Passanten zusammenschlugen… in den Medien wurde das nur als „Jugendkrawalle“ verharmlost… / *ironie aus*

  59. #68 wolfi

    Selbst wenn das so gewesen wäre, wäre das nicht tatbestandsmäßig.

    Es geht darum, ob der Äußerer Ausschreitungen gegen die betroffene Gruppe auslösen wollte.

    Wenn die betroffene Gruppe selbst zu randalieren beginnt, liegt das allein in deren Verantwortungsbereich, und nicht in dem des Äußerers.

  60. #67 Pantau

    Ja, die deutsche Justiz und Politik. Man fragt sich häufig, ist das nun die eigenen Mantra der sie folgen geschuldet oder ist es ein exogener Faktor?

    Dazu auch:

    http://books.google.de/books/about/Freispruch_f%C3%BCr_Deutschland.html?id=Bh9CAAAAMAAJ&redir_esc=y

    Dieses Werk, herausgegeben vom schwarzen US-Bürgerrechtler Robert L. Brock, bietet einen nach Autoren geordneten Überblick über mehr als 700 Werke ausländischer Historiker, die nach Meinung des Herausgebers die deutsche Geschichte des 20. Jahrhunderts neutraler darstellen, als es durch bis heute andauernde Auswirkungen von Besatzungsrecht und „Umerziehung“ heute in Deutschland üblich ist. Bzw. finden auch Werke Erwähnung, in denen Beteiligte ganz direkt Unrecht und Geschichtsfälschungen eingestehen.

    Damit kann sich jeder ein Bild von der Geschichte machen – ohne Guido Knopp.

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