Der bekannte Publizist Michael Merkle alias Michael Mannheimer (kl. Foto) wurde am 18. April dieses Jahres wegen Beleidigung eines Rottenburger Kommunalpolitikers und Urheberrechtsverletzung in erster Instanz zu einer Geldstrafe verurteilt. Über den ungewöhnlichen und, gelinde gesagt, zweifelhaften Ablauf des Verfahrens hatten wir ausführlich berichtet. Am kommenden Mittwoch, den 23. Oktober 2013, steht nun die Berufungsverhandlung am Landgericht Heilbronn, Wilhelmstr. 8 (1.OG) unter dem Vorsitz von Richter Roland Kleinschroth an.

Die Verhandlung ist öffentlich und Michael Mannheimer freut sich sicher über ein paar interessierte Zuschauer und über objektive Berichterstatter. Es ist zu hoffen, dass diesmal ein rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren stattfindet und auch sein Rechtsanwalt teilnehmen darf. Zudem wird sich in diesem Verfahren zeigen, was die grundgesetzlich verbrieften Rechte auf Meinungs- und Kunstfreiheit in diesem Land noch wert sind.

Wie wir aus zuverlässiger Quelle erfahren haben, wurde mittlerweile auch gegen den Gastautor des oben verlinkten PI-Artikels vom 18. April, Conny Axel Meier, auf Betreiben des erstinstanzlichen Vorsitzenden Richters durch seinen Dienstvorgesetzten, den Präsidenten des Amtsgerichts Heilbronn, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn wegen Majestäts-Beleidigung zum Nachteil des Richters Thomas Berkner erstattet. Meier erklärte auf Nachfrage, sich vorerst nicht öffentlich zu laufenden Ermittlungen äußern zu wollen. Ihn überrasche die Anzeige zwar, er sehe der Sache aber gelassen entgegen. PI wird auch über den Fortgang dieses Ermittlungsverfahrens zeitnah berichten.

Like
Beitrag teilen:
 

18 KOMMENTARE

  1. Das Recht ist auf der Seite von Michael Mannheimer, also kann da nichts passieren. Und nicht nur das Recht, auch die Wahrheit ist auf seiner Seite. Dann bin ich mal gespannt wie die Journalie das Theme zerpflücken wird.

  2. Mit Hilfe von Gerichten unliebsame Meinungen zu unterdrücken, ist ein typisches Merkmal von Diktaturen, die sich bereits ‚warmlaufen‘.

    Später werden dann daraus Urteilsfabriken, wie z.B. die Fa. Freisler!

    (Nebenbemerkung: H.M.Broder nannte einmal ein deutsches Gericht die „Erben der Fa. Freisler“, muss unbedingt nochmal nachsehen, ob er das durfte oder eins verpasst bekam – letztere passiert ihm witzigerweise sogar bei solchen Sprüchen selten 🙂 )

    Noch später wird dann ohne viel Federlesens einfach ’standrechtlich erschossen‘.

    Was hätte sich dieses Land alles erspart, wenn es ein First Amendment gehabt hätte:

    http://de.wikipedia.org/wiki/First_Amendment

    Eventuell sogar den vom Chef der CIA auf das Jahr 2020 terminierten Bürgerkrieg:

    http://community.zeit.de/user/julien-germain/beitrag/2010/09/20/cia-prophezeit-b%C3%BCrgerkrieg-deutschland-und-eu

  3. #5 Evidenzler

    Die Justiz schläft. Das einzige was bei denen klappt sind die Türen.

    Bundestagswahl ungültig!!!
    Im Jahre 2012 wurde das Wahlgesetz vom Bundesverfassungsgericht für nicht mehr gültig erklärt.
    Dass Deutschland ein Bundesverfassungsgericht durchfüttert, obwohl Deutschland gar keine Verfassung besitzt, sei da nur nebenbei erwähnt, denn was kümmert das schon den ohnehin geistig degenerierten, unheilbar beballerten Deutschen, der Hirnverkleisterungen wie “Promi Big Brother” und “Fußball” in sich hinein schlingt.
    Aller Unrechtmäßigkeiten zum Trotz wurde Anfang 2013 ein neues Wahlgesetz auf den Weg gebracht.
    Dieses neue Wahlgesetz wurde im Mai 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
    Es ist also das einzige Wahlrecht auf Bundesebene, was jetzt Gültigkeit hat, so wie es im Gesetz niedergeschrieben steht.
    Eine der gröberen Auffälligkeiten für den Laien jedoch ist, dass dieses Gesetz unter seinem § 55 BWahlG (Inkrafttreten) eine gähnende Leere aufweist.
    Da wo man als Bürger ein Datum erwarten würde oder aber die Legende etwaiger Änderungen mit ihrem jeweiligen Gültigkeitsdatum, da klafft einfach nur eine Lücke.
    Würde es sich um ein geändertes Gesetz handeln, könnte man noch vermuten, dass es sich um eine geänderte Ursprungsversion aus dem Jahre 1993 handelt. Genau das ist die aktuelle Fassung aber eben nicht.
    Die Juristerei kommt zu dem Schluss: Mit Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt ist das neue Wahlrecht eine Woche später in der Form rechtsverbindlich, wie es der Gesetzgeber beschlossen hat.
    Allein das Vorhandensein des §55 BWahlG implementiert die Absicht einer Terminvergabe. Das Fehlen eines Termins macht den Inhalt somit obsolet.
    Zu Deutsch: Durch Nichtangabe des Termins des Inkrafttretens im Gesetz, ist das neue Wahlgesetz auch nicht in Kraft getreten.
    Eine nachträgliche Heilung ist nicht zulässig. Die Wiederholung der Scheinwahl kann erst im Januar 2014 stattfinden. Der alte Bundestag muß so lange “Nachsitzen”.

    http://newstopaktuell.wordpress.com/2013/09/24/bundestagswahl-2013-ungultig-wahlbetrug/

  4. Es ist zu hoffen, dass diesmal ein rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren stattfindet und auch sein Rechtsanwalt teilnehmen darf.

    Das ist etwas irreführend: Rechtanwaltliche Vertretung ist beim Amtsgericht, also i.d.R. der ersten Instanz, nicht Pflicht, jedoch zulässig. Wurde Mannheimer der Anwalt hier verwehrt???

  5. @ #7 Felix Austria
    Die Bundestagswahl ist solange nicht ungültig wie es die Deutschen glauben. Eine Legitimation der Gesetze in Deutschland findet zurzeit nur durch die Akzeptanz des Glaubens statt, nicht aber durch die höchste Rechtstaatlichkeit. Nebenbei bemerkt, die höchste Rechtstaatlichkeit ist das Volk selbst, entweder durch Ausführung des gültigen Rechts, oder einfach nur durch Glauben daran. Solange wir keine Verfassung haben glauben wir einfach daran, dass wir eine haben. Somit reicht der Glaube daran aus und wir brauchen keine Volksentscheide, was wiederum die Machhaber erfreut. Wie lange sollen wir in diesem Glauben (Dornröschenschlaf) leben ?

  6. Auch ich wünsche dem streitbaren Islamisierungsgegner eine glückliche Hand und einen unbeugsamen Willen! Gott sei mit Ihnen, lieber Michael Mannheimer!

    Und zwar der einzig wahre und existente Gott: Jesus Christus. Gegen die Gottlosen und die mit dem falschen „Allah“, der kein Gott ist, es nie wird und auch nie sein kann.

    Denn Gott ist kein Feind, sondern ein Freund der Menschen. Gott ist Freiheit und nicht geistiges Gefängnis. Nur der Teufel legt Menschen seelisch an die Kette und erpreßt sie mit Angst.

    Gott hat auch keinen pädophilen Mörder als seinen „Propheten“ auserkoren. Für wie blöd hält uns diese unaufgeklärte Bagage eigentlich?

    Gerade habe ich das Fenster auf, und man hört hier an der Hauptstraße die Polizei – tatütata! – vorbeifahren, pausenlos! Letztens haben Ausländer hier sogar eine Zahnarztpraxis nachts ausgeplündert! Kein Deutscher käme auf solche „Ideen“.

    Heute in der Stadt fielen mir, neben den zunehmenden Kopftüchern, immer wieder schwarzafrikanische Einzelgänger auf, die durch die Stadt torkelten wie Pik 7. Denen will keine Frau bei Nacht begegnen!

    Das ist wohl mit grünem „Glück“ für die Asylindustrie gemeint: Diesen Leuten was vorzumachen, sie hierherzulocken und dann allein zu lassen, weil sie ihnen nur politisch nützlich waren, aber im Prinzip arschegal.

    Und dann kommen diese Jungs auf dumme Gedanken, nehmen sich mit Gewalt, was sie auf legalem Wege nicht kriegen können. Weil die wunderschönen Europäerinnen nicht auf sie abfahren wie die Senegalesinnen oder Ghanaerinnen. Und dann „rechtfertigen“ sie ihre Verbrechen mit ihrem Wüstengott „Allah“.

  7. #9 Augensand
    das kann ich ohne weiteres unterstreichen, aber wer wird „den Leu“ endlich mal wecken?

  8. #11 Felix Austria
    Der „Funke“ wird das Erwachen bringen. In der Nicoleikirche wurde der Funke damals gesetzt, durch die wenigen Menschen, die sich zu den Friedensgebete einfanden. Heute kann „den Leu“ nichts mehr erschüttern, ausser man geht an ihr Erspartes ran. Dann ist Wehklagen und Zähneklappern.

  9. #8 STS Lobo (18. Okt 2013 22:29)
    <blockquoteWurde Mannheimer der Anwalt hier verwehrt???

    Es wure ihm verwehrt. Mannheimers Anwalt wurde NICHT geladen, und der Prozess gegen ihn fand ohne jede Rechtsverteidigung statt.

    BPE-Generalsekretär Conny Axel Meier hatte dazu einen Bericht auf PI gestellt. Auszug:

    „Der 18. April 2013 ist einer der schwärzeren Tage der bundesdeutschen Gerichtsbarkeit. Elementare rechtsstaatliche Prinzipien mitsamt den Vorschriften der Strafprozessordnung (STPO)
    wurden vorsätzlich auf das Gröbste missachtet, auf dem Altar des Multikulturalismus geopfert und somit der Lächerlichkeit preisgegeben. Die Ladung an den Rechtsanwalt von Michael Mannheimer wurde unter Missachtung der Ladungsfrist erst gestern, also einen Tag vor Prozessbeginn, per Fax zugestellt, obwohl bekannt war, dass dieser am selben Tag schon weitere Gerichtstermine wahrnehmen musste. Eine Verschiebung wurde vom Amtsrichter Thomas Berkner unter fadenscheiniger Begründung abgelehnt… Ein Angeklagter, dem das Recht auf Verteidigung auf solch miese Art vorenthalten wird, ist selbst aus den Volksgerichtsprozessen des Roland Freisler unbekannt. Obwohl auch dort die Urteile meistens schon vor Beginn der Prozesse feststanden, erlaubte man doch pro forma den Angeklagten die Hinzuziehung eines Verteidigers. Selbst dies wurde Michael Mannheimer am Amtsgericht heute verwehrt. Ein faires Verfahren sieht anders aus.“

    Hier der ganze Bericht:

    http://www.pi-news.net/2013/04/prozess-farce-am-amtsgericht-heilbronn/

  10. Das Bundeswahlgesetz ist natuerlich genauso gueltig wie die Bundestagswahl.

    Art. 82 (2) GG:

    Jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung soll den Tag des Inkrafttretens bestimmen. Fehlt eine solche Bestimmung, so treten sie mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist.

    Und es gibt auch eine Verfassung, die heisst Grundgesetz.

  11. Kretschmann kann sich islamischen Feiertag
    vorstellen – welcher christliche wird dafür
    abgeschafft?
    Recht hat jeder, der über den Islam aufklärt
    und wenn er dafür ins Loch muss!!!

  12. #18 Karsten Rohde

    Und es gibt auch eine Verfassung, die heisst Grundgesetz.

    Schon gelesen ?
    Art. 146 GG

    „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“.

    Es gibt kein Grundgesetz das man unsere deutsche Verfassung nennen kann, bis heute nicht !

  13. Bürlün:

    Jeder vierte Polizei-Bewerber scheitert schon am Deutsch-Test

    Die Berliner Polizei hat Nachwuchssorgen. Viele Polizisten werden in Pension gehen, es fehlt an Nachwuchs. Immerhin: 350 Neue starten jetzt ihre Ausbildung, aber die Zahl der Bewerber sinkt.

    http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article121037369/Jeder-vierte-Polizei-Bewerber-scheitert-schon-am-Deutsch-Test.html

    Dabei sind die Einstellungsvoraussetzungen in Berlin, NRW und anderswo in letzter Zeit schon massiv gesenkt worden………

  14. Gestern erhielt ich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Eine von mir gemachte Strafanzeige gegen eine Muslimin, die zu Michael M. „Du bist ein Faschist rief“, wurde eingestellt.
    Zitat aus der Begründung:

    Es ist nicht auszuschließen, dass der Zuruf als Reaktion auf islamfeindliche Äußerungen des Geschädigten erfolgte, so dass die Bezeichnung als „Faschist“ noch durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit im politischen Diskurs als gedeckt anzusehen ist.

    Noch Fragen?

  15. #20 Augensand

    Karsten Rode interpretiert offenbar die rechtlich vollkommen unwirksame
    Präambel des GG als Verfassung

    Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
    von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben…………

    Wirksam sind nur die Artikel des GG.

Comments are closed.