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Das Overton-Fenster

[1]Der amerikanische Soziologe Joseph P. Overton (1960-2003) beschrieb eine Technik zur Manipulation der Einstellung zu den Dingen in der Gesellschaft, die früher als absolut inakzeptabel galten. Laut der sogenannten Overton-Fenster-Theorie gibt es für jede Idee oder für ein Problem in der Gesellschaft ein sogenanntes Fenster der Möglichkeiten/ der Gelegenheit. Innerhalb dieses Fensters hat man die Option, über eine Idee zu diskutieren, sie öffentlich zu unterstützen, zu fördern und zu versuchen, sie schließlich als Gesetz zu statuieren. Es bestehen eine Reihe von Möglichkeiten, die von «undenkbar», d.h. der öffentlichen Moral völlig entgegengesetzt bis hin zu „aktuell“, d.h. breit diskutiert und angenommen im Bewusstsein der Massen und letztlich gesetzlich verankert.

(Von Lena von Orel)

Wir reden hier nicht über Gehirnwäsche, sondern von einer sehr feinen Manipulationstechnik. Sie wird wirksam durch die konsequente, systematische Anwendung und begünstigt durch ihre Subtilität und fehlende Wahrnehmung in der Gesellschaft, die das Opfer der Beeinflussung ist.

Wir zeigen an einem Beispiel, wie eine Gesellschaft Schritt-für-Schritt beginnt, zuerst über etwas Verwerfliches zu diskutieren, dann dieses als angemessen zu betrachten, um es schließlich zu akzeptieren. Letztlich wird es in einem Gesetz formuliert, das das einst Undenkbare schützt.

[2]

Nehmen wir als Beispiel etwas völlig Unvorstellbares, z.B. Kannibalismus. Für uns etwas unerhört Abstoßendes. Stellen wir uns vor, es sollte ein legitimes Recht auf Kannibalismus, also auf den Verzehr von Menschen geben. Für uns eine unglaubliche Vorstellung.

Aber es ist völlig klar, dass es gegenwärtig (2014) keine Möglichkeit gibt, eine Propaganda für Kannibalismus durchzuführen – die Gesellschaft würde empört reagieren. Diese Situation bedeutet, dass sich das Thema der Legalisierung des Kannibalismus momentan in der Null-Phase des Fensters der Möglichkeit befindet. Diese Phase wird nach der OVERTON-Theorie als «Undenkbar» bezeichnet. Konstruieren wir nun, wie dieses „Undenkbare“ realisiert wird, indem es durch alle Phasen des Fensters der Gelegenheit oder Möglichkeit geht.

Technik

Es muss betont werden, dass OVERTON eine Technik beschrieb, die es ermöglicht, eine Idee zu legalisieren. Er hat damit nicht etwa ein Konzept angeboten, nicht seine Gedanken formuliert; er beschrieb vielmehr eine funktionierende Technik. Das bedeutet, er erkannte eine Reihenfolge der Aktionen, deren Ausführung unweigerlich zum gewünschten Ergebnis führt. Wenn man diese Erkenntnis bewusst als Waffe für die Zerstörung der menschlichen Gemeinschaften nutzte, kann diese Technik letztlich effektiver als eine Atombombe sein.

Wie mutig!

Kannibalismus gilt in unserer Gesellschaft als ekelhaft und absolut nicht akzeptabel. Spekulationen über dieses Thema sind unerwünscht, sowohl in der Presse als auch in einer anständigen Gesellschaft. Bisher ist es ein undenkbares, absurdes, verbotenes Phänomen, ein Verbrechen.

Wenn man Kannibalismus „salonfähig“ machen will, muss man also innerhalb des OVERTON-Fensters eine Bewegung von „undenkbar“ zu „radikal“ vornehmen. Wie könnte man das angehen? Nun, wir haben doch Meinungsfreiheit. Warum sollten wir nicht einmal über Kannibalismus reden? Es ist das Recht der Wissenschaftler über alles reden und diskutieren zu dürfen. Das ist die Freiheit der Wissenschaft – für die Wissenschaftler gibt es keine Tabus. Wissenschaftler erforschen. Man könnte ein wissenschaftliches Symposium durchführen mit dem Thema „Exotische Rituale der Ureinwohner Polynesiens“. Ein solches Symposium ist – unter wissenschaftlichen Prämissen – freizuhalten von Vorurteilen. Man neutralisiert das Forschungsgebiet und erhält somit wissenschaftlich exakte Aussagen über den Kannibalismus.

Über Kannibalismus kann man also durchaus sachlich reden und dabei innerhalb der wissenschaftlichen Seriosität bleiben.

Es ist also bereits Bewegung im OVERTON-Fenster erfolgt. Das ist erkennbar, durch die Nachprüfbarkeit der Positionen und Denkergebnisse. Damit ist der Übergang von einer unversöhnlich-negativen Haltung der Gesellschaft zu einer mehr toleranten Haltung gewährleistet.

Gleichzeitig mit der wissenschaftlichen Diskussion sollte dann unbedingt Begrifflichkeit wie «Gesellschaft der radikalen Kannibalen» eingeführt werden. Vielleicht erst nur im Internet – mit dem Erfolg: die radikalen Kannibalen werden bemerkt und allmählich in den Massenmedien erwähnt.

Zunächst ist nur eine allgemeine Aussage im Sinne von: so etwas gibt es. Aber – und das ist das Erschreckende -, diese schockierenden Monster so einer speziellen Art werden gleichsam als Vogelscheuchen benötigt. Man kann auf diese Weise einen Vergleich statuieren z.B. zwischen den „schrecklichen Kannibalen“ im Gegensatz anderen „Vogelscheuchen“, den Nazis, die zur Vernichtung anderer aufrufen.

Aber über „Vogelscheuchen“ später. Hingewiesen sei auf die Aussagen britischer Forscher bzgl. radikaler Monster und der Thematik Kannibalismus.

Das Ergebnis der ersten Bewegung des Overton Fensters: das unangemessene Thema wurde eingeführt, ein Tabu thematisiert. Es kam zugleich zu einer Zerstörung der Eindeutigkeit des Problems; «Grauzonen» entstanden.

Warum nicht?

Im nächsten Schritt bewegt sich das Fenster weiter und bringt das Thema Kannibalismus aus dem radikalen Bereich in den Bereich des Möglichen.

In dieser Phase vertreten wir weiterhin die «Wissenschaftler»: Man darf dem Wissensdrang keine Grenzen setzen. Man kann, ja man muss auch über den Kannibalismus reden. Wer sich weigert, dies zu diskutieren, muss als prüde und Heuchler gebrandmarkt werden.

Bei der Verurteilung der Prüderie, müssen wir dem Kannibalismus unbedingt einen anderen, wissenschaftlichen Namen geben. Dadurch verhindern wir, dass manche „Faschisten“ auf die Idee kommen, dieses „K-Wort“ auf die Andersdenkenden anzuwenden.

Achtung! Erstellung eines Euphemismus ist ein sehr wichtiger Punkt. Für die Legalisierung einer undenkbaren Verhaltensbeschreibung muss ihr ursprünglicher Name geändert werden. Auf unser Beispiel angewandt: wir reden nicht mehr von Kannibalismus, sondern von Anthropophagie. Wobei dies nur ein Übergangsbegriff ist, da ja diese Bezeichnung auch diskreditierend ist.

Zielsetzung bei der Erfindung eines neuen Begriffes ist es, die Sache selbst von seinem Ursprung und negativ besetzten Inhalt zu befreien.

Kannibalismus verwandelt sich in Anthropophagie und danach wird zur Anthropophilie. Das ist ungefähr so, als würde für einen Verbrecher Name und Identität gefälscht.

Parallel zu dem Spiel mit den Begriffen wird ein tragender Präzedenzfall erschaffen – aus einem historischen, mythologischen und aktuellen oder einfach nur erfundenen, aber Hauptsache legitimen Hintergrund. Dieser Fall wird gefunden oder erfunden als «Beweis» dafür, dass Anthropophilie im Prinzip legitim werden kann. Erinnert sei

• «an die Legende über die sich aufopfernde Mutter, die mit ihrem Blut ihre vor Durst sterbenden Kinder gerettet hat.»
• «an die Geschichte der antiken Götter, die überhaupt einander gegessen haben, alle nacheinander. In der Mythologie der Griechen und Römer war das Normalität!»
• «an Rituale bei Christen. Das ist doch ein klarer Fall von Antropophilie! Sie trinken immer noch rituell das Blut und essen das Fleisch von Gott im Abendmahl. Wollen sie etwa die christliche Kirche beschuldigen? Ja, wer sind Sie dann, verdammt, noch mal?»

Die Hauptaufgabe dieses Schrittes ist es, zumindest teilweise, das Essen von Menschen in einem bestimmten historischen Kontext außer strafrechtlicher Verfolgung zu bringen.

Und so weiter

Nachdem ein legitimierender Präzedenzfall gestattet wurde, erhalten Sie die Möglichkeit, das Overton-Fenster aus dem Gebiet des Möglichen in den Bereich der Rationalen zu bewegen.

Das ist der dritte Schritt. Hier wird das Zerkleinern des ganzen Problems vollzogen.

• «Der Wunsch, Menschen zu essen ist genetisch bedingt, es liegt in der Natur des Menschen»
• «Manchmal ist man gezwungen, Menschen zu essen, es gibt es Notsituationen»
• «Es gibt Leute, die wollen gegessen werden»
• «Anthropophilen wurden provoziert»
• «Die verbotene Frucht lockt immer»
• «Der freie Mensch hat das Recht zu entscheiden, was er isst»
• «Jeder hat das Recht, sich zu outen und zu erkennen zu geben, verstecken Sie die Informationen nicht und lassen Sie jeden sich identifizieren, ob er ein Anthropophile oder ein Anthropophobe ist»
• «Gibt es durch Anthropophilie Schaden? Seine Unvermeidlichkeit ist nicht bewiesen».

Im öffentlichen Bewusstsein wird ein «Schlachtfeld» um das Problem künstlich erschaffen. An den äußeren Flanken werden die Vogelscheuchen aufgestellt: da sind zum einen die auf diese Weise entstanden radikalen Anhänger und zum anderen die radikalen Gegner des Kannibalismus.

Die echten Gegner aber sind „die normalen“ Menschen, die nicht gleichgültig zu dem Problem der Enttabuisierung des Kannibalismus bleiben. Sie werden zusammen mit der jeweiligen Vogelscheuche am anderen Rand zusammengepackt und als radikale Gegner definiert. Ablehner der Anthropophilie werden zu faschistischen Hassfiguren, die alle Kannibalen, Juden, Kommunisten und Neger verbrennen wollen. Die Presse tut das ihre, um diese Meinung zu verbreiten.

Bei dieser Sichtweise bleiben die sogenannte Antropophilen angeblich gleichsam in der Mitte zwischen den Vogelscheuchen von rechts und links, auf dem «Boden der Vernunft», von dem aus sie mit dem ganzen Pathos der «Vernunft und Menschlichkeit», Nazis aller Arten verurteilen.

«Wissenschaftler» und Journalisten in dieser Phase beweisen, dass die Menschheit im Laufe ihrer Geschichte von Zeit zu Zeit einander aufgegessen hat, und das ist normal.

Das Thema der Antropophilie kann man nunmehr aus dem Bereich des Rationalen in die Kategorie des Populären bringen. Das Overton-Fenster bewegt sich weiter.

Im guten Sinne

Für die Förderung des Themas Kannibalismus muss es vom pop-content unterstützt werden; ausgewogen angereichert mit historischen und mythologischen Personen und, wenn möglich, mit bekannten Persönlichkeiten der Gegenwart.

Anthropophilie dringt massiv in die Nachrichten und Talkshows ein. Menschenessen sieht man im Kino und es wird in Songtexten und Musikvideos zum Alltag.

Einer der Tricks der Popularisierung heißt: «Schauen Sie sich um!»

• «Wussten Sie nicht, dass ein bekannter Komponist ähm…ein Anthropophile ist?»
• «Und ein bekannter polnischer Schriftsteller war sein Leben lang ein Antropophile und wurde sogar dafür verfolgt.»
• «Wie viele von denen in der Psychiatrie weggesperrt wurden! Wie viele Millionen wurden ausgewiesen und haben ihre Staatsangehörigkeit verloren!.. Übrigens, wie finden Sie den neuen Clip von Lady Gaga «Eat me, baby»?

In dieser Phase wird das entwickelnde Thema zu einem TOP-Thema und beginnt, sich selbst in den Medien, im Showbusiness und in der Politik zu entfalten.

Eine weitere effiziente Technik: die Thematik in Talk-Shows, mit Journalisten und Aktivisten der Anthropophilie zu „diskutieren“ und möglichst Experten von dem Diskurs auszuschließen.

Dann, in dem Moment, wenn alles schon zu langweilig geworden ist und die Diskussion über das Problem in einer Sackgasse angekommen ist, kommt sinnigerweise ein extra dazu vorbereiteter Profi und sagt: «Meine Herren, in der Tat ist es nicht so, sondern so, und das ist es. Und man soll es so-und-so machen» – und gibt inzwischen eine sehr bestimmte Richtung an, die von der Bewegung des «Fensters» vorgelegt wurde.

Für die Rechtfertigung der Befürworter der Legalisierung verwendet man eine Humanisierung der Verbrecher durch das Erstellen eines positiven Images mit den Eigenschaften, die mit dem Verbrechen nichts zu tun haben.

• «Es sind doch kreative Menschen. Er hat nur seine Frau gegessen, was nun?»
• «Sie lieben ihre Opfer aufrichtig. Isst, heißt liebt!»
• «Anthropophile haben einen erhöhten IQ und im Übrigen, halten sie eine strenge Moral ein»
• «Anthropophile sind selber die Opfer, das Leben hat sie gezwungen»
• «Sie wurden so erzogen», etc.

So ein Schnickschnack ist das Salz der beliebten Talkshows.

«Wir erzählen Ihnen eine tragische Geschichte der Liebe! Er wollte sie essen! Und sie wollte gerne von ihm gegessen werden! Wer sind wir, um Sie zu verurteilen? Vielleicht ist es Liebe? Wer sind Sie, um der Liebe im Wege zu stehen?!»

Wir sind die Macht

Zu der fünften Phase der Bewegung des Overton-Fensters kommt man erst, wenn das Thema so aufgeheizt ist, dass sie leicht aus der Kategorie «populär» in die Sphäre der aktuellen Politik rutscht.

Die Vorbereitung der rechtlichen Rahmenbedingungen fängt an. Lobby-Gruppierungen konsolidieren sich und kommen aus dem Schatten. Es werden soziologische Umfragen veröffentlicht, die angeblich den hohen Anteil der Befürworter der Legalisierung von Kannibalismus bestätigen. Politiker lassen in ihren öffentlichen Äußerungen Versuchsballons zur gesetzlichen Anerkennung dieses Themas starten.

In das öffentliche Bewusstsein wird ein neues Dogma eingeführt – «das Verbot des Verzehrs von Menschen ist verboten».

Dies ist ein Aushängeschild des Liberalismus – Toleranz als Verbot von Tabus, das Verbot von Korrektur und Warnung vor den verheerenden Abweichungen für die Gesellschaft.

In der letzten Phase der Fensterbewegung, dem Wechsel von der Kategorie «populäre» zu «aktuelle Politik» ist die Gesellschaft bereits gebrochen. Ihre aktivsten Mitglieder werden noch versuchen, der gesetzlichen Fixierung einer Akzeptanz von Dingen, die zuvor unvorstellbar waren, zu widerstehen. Aber im Ganzen ist die Gesellschaft gebrochen. Sie hat schon ihre Niederlage akzeptiert.

Gesetze sind verfasst, geändert (zerstört) ist die Norm bisherigen Zusammenlebens.

Nunmehr wird dieses Thema unvermeidlich die Kindergärten und Schulen erfassen. Die nachfolgende Generation wird geprägt und bekommt keine Chance zum Überleben.

Wie bricht man diese Technik

Das im OVERTON–Fenster beschriebene Verhaltensmuster geht am einfachsten in einer sogenannten toleranten Gesellschaft auf. In einer Gesellschaft, die keine Ideale hat und auch keine klare Trennung zwischen dem Guten und dem Bösen.

Sie wollen darüber sprechen, dass Ihre Mutter eine Schlampe ist? Möchten Sie darüber einen Vortrag halten oder einen Artikel in einer Zeitschrift veröffentlichen? Vielleicht einen Song darüber schreiben und singen? Und weiterhin versuchen Sie zu beweisen, dass es normal oder sogar notwendig ist, eine Schlampe zu sein, nur weil man selbst in einer besoffenen Karnevalsnacht gezeugt wurde.

Das ist genau die oben beschriebene Technik. Sie stützt sich auf die Freizügigkeit. Es gibt keine Tabus. Nichts ist heilig. Es gibt keine sittlichen Begriffe, selbst das Diskutieren darüber ist unangemessen und verpönt. Ethik, Moral gibt es nicht. Und was gibt es?

Es gibt die sogenannte Meinungsfreiheit, umgewandelt in die Freiheit der Entmenschlichung. Vor unseren Augen werden die Grenzen eine nach der anderen aufgehoben, die die Gesellschaft bislang vom Abgrund der Selbstzerstörung aufgehalten haben. Jetzt ist der Weg dorthin geöffnet.

Du denkst, Du alleine kannst nichts ändern?

Du hast vollkommen recht, allein kann man nichts!

Aber Du persönlich bist verpflichtet, ein Mensch zu bleiben. Und ein Mensch ist in der Lage, eine Lösung für alle Probleme zu finden. Und was er alleine nicht schafft, werden die Menschen, vereint durch eine gemeinsame Idee, schaffen. Schau Dich um!

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Medrum: ARD-Kontraste manipuliert Zuschauer

geschrieben von PI am in Altmedien,Linksfaschismus,Schwule | 137 Kommentare

[3]Die Debatte über die Frage, ob und wieviel sexuelle Vielfalt im künftigen Bildungsplan von Baden-Württemberg verankert werden soll, erhielt mit der gestrigen ARD-Sendung des Magazins Kontraste neuen Zündstoff. Geht es nach den Machern des Sendebeitrages, sind die Kritiker grün-roter Bildungspläne Fundamentalisten und Rechtspopulisten, die Befürworter jedoch vernünftige Menschen, die für Toleranz eintreten. Doch dieses Kontraste-Bild täuscht. Denn wichtige Dinge wurden verzerrt dargestellt, verschwiegen und sogar in ihr Gegenteil verkehrt.

In seinem gestrigen Beitrag über den neuen Bildungsplan für Baden-Württembergs Schulen zeichnete das Magazin Kontraste in der ARD ein Bild, das die Befürworter der Bildungsplanes in ein positives Licht rückt und die Gegner grün-roter Bildungspolitik als zweifelhafte, Angst anheizende Zeitgenossen aus der christlichen Fundamentalisten-Szene und dem rechtspopulistischen Spektrum darstellt. Dies erreichte Kontraste unter anderem, indem die Anliegen besorgter Eltern als abwegig präsentiert und ihre Sorgen verharmlost wurden. Für den informierten Beobachter liegt auf der Hand, dass Kontraste auch von dem Mittel Gebrauch machte, wesentliche Sachverhalte gezielt zu verschweigen und sie – was die Übergriffe auf die Stuttgarter Eltern-Demonstration vom 1. Februar betrifft – sogar in ihr Gegenteil zu verkehren. Durch solche Methoden setzt sich Kontraste dem Verdacht aus, Zuschauer nicht sachgerecht zu informieren, sondern zu manipulieren. (Zum Inhalt und Verlauf der Sendung weiter auf medrum.de… [4])

Hier das Video des Kontraste-Berichts vom 6.2. (PI wird kurz bei 3:38 min eingeblendet):

Kontakt:

» kontraste@rbb-online.de [5]


Achtung – Demo-Hinweis: Die zweite große Demo gegen den grün-roten Bildungsplan findet am Samstag, den 1.3.2014 um 14 Uhr wieder auf dem Schlossplatz in Stuttgart statt (hier [6] ein ausführlicher PI-Bericht der ersten Demo). Es werden mehrere Redner zum Thema sprechen. Nähere Infos folgen in Kürze!

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Schweiz: Asylant belästigt acht Frauen im Zug

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Schweiz | 65 Kommentare

[7]Mindestens sieben Frauen und ein 12-jähriges Mädchen wurden in einem Zug zwischen Chur und Sargans im Schweizer Kanton Graubünden von einem 19-jährigen asylsuchenden Schwarzafrikaner sexuell belästigt. Laut Angaben der Polizei bedrängte er seine Opfer und betatschte sie. Die Polizei erhielt schon einige Zeit immer wieder Meldungen von den Übergriffen, leider mit mangelnder Täterbeschreibung, nun konnte dem Mann das Handwerk gelegt werden.

Dank einer Frau, die geistesgegenwärtig einen Übergriff noch direkt aus dem Zug der Polizei meldete, gelang es der Polizei den Täter am Bahnhof Chur abzufangen und festzunehmen.

20 Minuten Schweiz [8] berichtet:

Die weiteren Abklärungen ergaben, dass er mindestens sieben Frauen auf dieser Strecke bedrängt hat. Unter den Opfern befindet sich auch ein 12-jähriges Mädchen. «Von diesen sieben Übergriffen wissen wir nun sicher – es könnte aber noch mehr Opfer geben», sagt Mediensprecher Thomas Hobi. Ausserdem konnten dem Mann, der in einem Asylheim wohnte, mehrere Diebstähle sowie der Konsum von Betäubungsmitteln nachgewiesen werden.

Der Unterschied des Fortgangs dieser Geschichte zu vergleichbaren Fällen aus Deutschland ist:

Der Asylsuchende wurde bei der Staatsanwaltschaft Graubünden angezeigt, vorübergehend in Untersuchungshaft genommen und anschließend in Ausschaffungshaft versetzt.

Mehr Konsequenz und weniger Asylhysterie und Betroffenheitsfolklore würde ganz Europa gut tun.

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NRW: Minister Jäger sagt Nein zur Bürgerwehr

geschrieben von PI am in Bunte Republik,Deutschland,Kriminalität | 135 Kommentare

jäger [9]Nur jeder siebte der 58.000 Wohnungseinbrüche in Nordrhein-Westfalen wurde im Jahr 2013 aufgeklärt. In Städten wie Harzheim, Mechernich, Mechernich-Harzheim (Kreis Euskirchen), Mönchengladbach und Radevormwald laufen verängstigte Bürger inzwischen, mit Taschenlampen und Ferngläsern ausgerüstet, selbst „Streife“ oder haben, wie zum Beispiel in Mönchengladbach und Bonn-Bad Godesberg, private Sicherheitsdienste zur Bewachung ihres Eigentums beauftragt.

(Von Verena B., Bonn)

Der Schutzbefohlene für außereuropäische Verbrecher, NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD), will von Bürgerwehren seiner verzweifelten Untertanen jedoch nichts wissen. Er warnt die Anwohner, „eigenmächtig auf Verbrecherjagd“ zu gehen – offenbar ist das nicht „zielführend“.

Polizeilicher Einsatz ist aber leider häufig auch nicht mehr zielführend, denn es gibt zu wenige Polizisten, und diese sehen sich auch noch vermehrt brutalen Angriffen auf Leib und Leben durch Linksautonome und den muslimischen Straßenmob ausgesetzt, gegen den sie sich nicht zur Wehr setzen dürfen, denn das verbietet Herr Jäger, da wir ja so eine schlimme Vergangenheit hatten und nicht „rassistisch“ sein dürfen. Kein schönes Leben für die Polizisten und auch kein Anreiz, den Beruf des Polizisten zu ergreifen, der in der links versifften Öffentlichkeit immer mehr selbst zum Opfer wird!

In einem Bericht für den Innenausschuss des Landtags greift der Innenminister das Thema „Bürgerwehren im Kreis Euskirchen“ auf. Jäger bestätigt in dem Bericht zwar, dass als Täter zunehmend „mobile, überörtliche Einbrecherbanden festgestellt“ werden, die vor allem Regionen mit guter Verkehrsanbindung und Ballungsräume für ihre Anfahrts- und Fluchtwege nutzen, verweist aber – obwohl die Zahl der Wohnungseinbrüche in NRW seit 1980 um 50 Prozent angestiegen ist -, darauf dass Polizei und Ordnungsämter ihre Aktivitäten nicht nur im Kreis Euskirchen verstärkt hätten.

Durch landesweite Aktionen konnten so seit August 2013 in NRW 61 Intensivtäter gestellt werden. Außerdem finden in allen Städten regelmäßig Veranstaltungen der Polizei statt, wo dem Bürger eingetrichtert wird, wie er sich und sein Eigentum schützen kann, zum Beispiel durch Selbstverteidigungs- und Eskalationsmaßnahmen und den Einbau entsprechender, teurer Sicherheitseinrichtungen in der Wohnung, die natürlich vom Eigentümer selbst finanziert werden müssen. Es ist daher sicher nur noch eine Frage der Zeit, dass sich die Versicherungsunternehmen das zunutze machen und künftig nur noch dann für Einbruchsschäden aufkommen, wenn die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen, wie zum Beispiel der Einbau einbruchssicherer Wohnungstüren und Fenster, getroffen wurden. Wer sich diese teuren Nachrüstungen nicht leisten kann, hat dann halt das Nachsehen oder muss woanders hinziehen. Nicht auszuschließen ist es auch, dass Versicherungen künftig die Schadensregulierung bei Mehrfacheinbrüchen verweigern werden, wenn Wohnungen und Geschäfte in Problembezirken liegen.

Was kann der Wutbürger, der die Seinen und sein Hab und Gut schützen will, also zu seinem Selbstschutz tun, wenn die Polizei überfordert ist (No-Go-Areas, Sicherheitszonen [10])?

Diskutiert wird allenthalben auch über das Projekt „Nachtwanderer“ [11], das sich vor allem an „erlebnisorientierte“ Jugendliche richtet. Hier finden sich besorgte Bürger zu nächtlichen Patrouillen an neuralgischen Punkten des fremdbereicherten Ortes zusammen, um Vandalismus oder allzu lautes Feiern mit Hilfe des „Dialogs“ mittel- bis langfristig einzudämmen. Die Idee kam aus Norwegen über Bremen auch nach Süddeutschland – so sind seit zwei Jahren in Nürtingen Erwachsene an Wochenendabenden unterwegs, und auch in Metzingen sind sie seit gut einem Jahr etabliert.

Das Problem weltweit rasant steigender (Schwerst-) Kriminalität lässt uns auf die USA schauen. Dort nimmt der Bürger das „Stand Your Ground“-Gesetz in Anspruch, was übersetzt in etwa bedeutet: „Weiche nicht zurück!“ Es besagt, dass im von Republikanern regierten und der Waffenlobby „National Rifle Association“ besonders gepflegten Florida auch außerhalb der eigenen vier Wände jeder zur Schusswaffe greifen darf, wenn er sich bedroht fühlt. Eine Verpflichtung zur Deeskalation in einem Streit gibt es nicht. Und bei allem sind subjektive Eindrücke des Schützen ausschlaggebend, nicht die Tatsachen.

Die Ansichten zum Thema „Waffenbesitz ja oder nein“ gehen auseinander und sind Gegenstand heftiger Diskussionen in den USA. Auch in Deutschland dürfte das (Tabu-)Thema inzwischen hinter verschlossenen Türen lebhaft diskutiert werden. In den USA ist Selbstverteidigung ein garantiertes Grundrecht jedes Bürgers, bei uns leider nicht. Für Gutmenschen, die den Waffenbesitz ablehnen, hat ein US-Bürger folgendes Schild in seinem Vorgarten aufgestellt: „My Next Door Neighbour wants to BAN all GUNS! Their house is NOT armed! Out of RESPECT for their opinions I promise NOT to use My GUNS to Protect THEM! (Mein Nachbar ist gegen Waffenbesitz. In seinem Haus befinden sich keine Waffen. Ich respektiere seine Einstellung voll und ganz und verspreche, meine Waffen nicht einzusetzen, um sein Haus zu schützen!). Darüber sollten unsere 68-er Blumenkinder vielleicht einmal nachdenken.

Zurück zu Deutschland: Die allgemein bekannte Tatsache, dass die Herkunft nichteuropäischer Straftäter in der Presse nicht erwähnt werden darf (um angeblich „keine Ängste in der Bevölkerung zu schüren“) und Straftäter mit orientalischem Hintergrund in der Regel einen religiös motivierten Migrantenbonus bei der Bestrafung erhalten, macht den Bürger wütend. Wenn er jedoch dagegen aufbegehrt, ist er „fremdenfeindlich“ und „rassistisch“ – ein böser Rechter eben.

Was für ein politisches System haben wir eigentlich hier in Deutschland? Alexander Solschenizyn erklärt es so: „Typisch für ein marxistisches System ist es, Kriminelle zu schonen, aber politische Gegner als Kriminelle zu behandeln.“

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Schupelius: Schulbesetzer kriegen Geld, in anderen Berliner Schulen müssen Eltern putzen

geschrieben von kewil am in Linksfaschismus,Lumpen,Schule,Siedlungspolitik | 71 Kommentare

So sieht die neue Moral in Kreuzberg aus: Eine besetzte Schule bekommt mehr Geld vom Bezirksamt als jede andere, an der Schüler unterrichtet werden. Die Gerhart-Hauptmann-Schule in der Reichenberger Straße 129 ist dafür der Beweis. Das schöne alte Backsteingebäude stand leer und wurde im Herbst 2012 besetzt. Mit Billigung des Bezirksamtes, das von Grünen und SPD geführt wird. Die Besetzer kamen aus den Zelten vom Oranienplatz. Sie behaupten, Flüchtlinge zu sein, geben aber bis heute ihre Identität nicht preis. Sie sind umschwirrt von links gesinnten Helfern. Gemeinsam stellt man viele politische Forderungen auf, ohne deren Erfüllung man die Schule nicht wieder verlassen will. Inzwischen leisten ihnen auch große Roma-Familien Gesellschaft.

Ab und zu bricht eine Delegation zur Amtstube der Senatorin Dilek Kolat auf, um mit ihr zu verhandeln. So hatte es sich der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit gewünscht. Die Besetzung ist in den 16. Monat gegangen. Bis Dezember 2013 zahlte das Bezirksamt den Besetzern 115.761 Euro für Strom, Wasser und Heizung.Der Kreuzberger CDU-Politiker Timur Husein hakte nach und erfuhr, dass bis Februar 2014 noch einmal 40.000 ausbezahlt wurden. Hinzu kommen seit Januar 30.000 Euro pro Monat für einen Wachschutz, der Ordnung unter den Besetzern schaffen soll… (Fortsetzung in der B.Z. [12]!)

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R. Köppel: Schweiz weltoffenstes Land Europas

geschrieben von kewil am in Schweiz,Siedlungspolitik | 45 Kommentare

[13]Entgegen landläufigen, gerade auch in deutschen Zeitungen immer wieder gegen besseres Wissen verbreiteten Falschmeldungen ist die Schweiz ein weltoffenes, ausländerfreundliches Land. Der Ausländeranteil an der ständigen Wohnbevölkerung beträgt über 23 Prozent, ein Rekordwert sowohl in absoluten wie in relativen Zahlen. Seit Jahrhunderten ist die freiheitliche Schweiz ein Magnet für tüchtige Nichtschweizer aus aller Welt. Davon zeugen mächtige zugewanderte Industriellendynastien wie Brown Bovery, Nestlé, Hayek oder Ringier. „Reinrassige“ Urschweizer gibt es kaum.

Selbst der patriotische SVP-Politiker Christoph Blocher ist halber Heimwehdeutscher, seine Familie wanderte erst vor wenigen Generationen ein. Die Schweiz ist eines der weltoffensten Länder der Welt und sicher das weltoffenste, internationalste, vielsprachigste Land Europas. Was die Auslandpresse selbstredend nicht daran hindert, chronisch und faktenwidrig das Gegenteil zu behaupten.

Wenn die Schweiz so weltoffen ist, warum findet dann am nächsten Wochenende eine Abstimmung über eine Volksinitiative statt, die es sich zum Ziel setzt, die Zuwanderung zu begrenzen und den bilateralen Vertrag mit der EU über die Personenfreizügigkeit neu zu verhandeln? (Nochmals Roger Köppel wegen der Volksabstimmung am [14] Sonntag!)

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Video: 1123 Schwarzafrikaner an Italiens Küste

geschrieben von PI am in Afrika,Asyl-Irrsinn,Europa,Siedlungspolitik,Video | 129 Kommentare

Wie AFP berichtet [15] hat die italienische Marine 1123 Flüchtlinge vor Lampedusa aus dem Mittelmeer gerettet. Die Afrikaner seien am Mittwoch, verteilt auf mehrere Boote, auf ihrer Fahrt Richtung Europa entdeckt worden. Sie wurden nach Sizilien gebracht. Der Marine-Offizier Marco Maccaroni erklärte, dass es sich wohl hauptsächlich um Schwarzafrikaner handle. Maccaroni warnte vor einem neuerlichen Massenansturm aus Afrika [16], wenn mit Beginn des Frühlings sich auch die Wetterbedingungen besserten. Nachdem im Oktober letzten Jahres etwa 400 Flüchtlinge ertrunken waren, hatte Italien auf Druck der EU die Operation „Mare Nostrum“, gestartet, um derartiges künftig zu verhindern. Laut Maccaroni wurden seit Beginn des Einsatzes etwa 9300 Flüchtlinge gerettet. (lsg)

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Pakistan: Es ist kein Verbrechen, Nicht-Moslems zu entführen und zum Islam zu bekehren

geschrieben von PI am in Christenverfolgung,Islam,Katholische Kirche,Pakistan | 47 Kommentare

[17]Jährlich werden mehrere hundert christliche Mädchen in Pakistan entführt. Der Ablauf ist immer identisch. Wohlhabende Moslems auf der Suche nach einer weiteren Frau, lassen die Mädchen entführen, zwingen sie zum Islam zu konvertieren und heiraten sie. Einmal verheiratet, unterstehen sie islamischem Recht, und damit gibt es kein Zurück mehr für sie.

So ist es auch der 16 Jahre alten Samariya Nadeem Masih in Lahore ergangen. Bereits der Name weist sie als Christin aus. Entführt wurde sie am 15. Januar auf dem Schulweg im Layyah-Distrikt für einen reichen Grundbesitzer. Ihre Familie erstattete Anzeige, doch die Polizei blieb bisher untätig, wegen des Einflusses, den der moslemische Entführer in der Gegend ausübt. Die Kirche unterstützt die Familie gegen „die verbreitete Praxis“, junge Christinnen zu entführen und zur Eheschließung mit einem Moslem zu zwingen, um sie dann „im Status der Sklaverei“ zu halten.

Die Katholische Kirche fordert Gerechtigkeit für die Familie, doch ein Imam erklärte: [18] „Es ist kein Verbrechen, Nicht-Moslems zu entführen und zum Islam zu bekehren.“

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Heilbronn: Erneut Strafbefehl gegen Islamkritiker

geschrieben von PI am in Counter-Jihad,Justiz | 106 Kommentare

[19]Die Heilbronner Justiz hat wieder einmal zugeschlagen. Nachdem es augenscheinlich ihr Ziel ist, den islamkritischen Publizisten Michael Mannheimer aus Heilbronn zum Schweigen zu bringen [20], hat es diesmal einen anderen erwischt: Am 22. Januar 2014 ging ein Strafbefehl des Amtsgerichts Heilbronn beim Bundesgeschäftsführer der Bürgerbewegung Pax Europa, Axel Conny Meier, der ebenfalls im Einzugsbereich der Zuständigkeit des selben Amtsgericht wohnt, ein. Das Interessante dabei ist, dass die beiden Fälle Mannheimer und Meier sowohl örtlich als auch thematisch unmittelbar miteinander verbunden sind: Denn Meier war als Prozessbeobachter im Verfahren gegen Mannheimer dabei und verfasste darüber einen Artikel, der bei PI veröffentlicht wurde („Prozess-Farce am Amtsgericht Heilbronn“) [21] und auch in englischer Übersetzung bei Gates of Vienna [22] erschien.

Dieser Artikel gefiel dem damals Vorsitzenden Richter Thomas Berkner überhaupt nicht. Denn er fand darin seine Würde und Ehre verletzt, weswegen er Anzeige wegen Beleidigung an Meier erstattete. Doch es ist in diesem Fall viel komplizierter: Berkner hat sich – so ist zu vermuten – bei seinem Dienstvorgesetzten, dem Präsidenten des Amtsgerichts Heilbronn Reiner Hettinger, über den Text von Meier beschwert. Bei Beamten scheint es möglich zu sein, dass nicht der unmittelbar Betroffene, sondern dessen Vorgesetzter Anzeige erstatten kann (Fürsorgepflicht des Vorgesetzten). Das genaue Prozedere darf man sich in der Folge etwa so vorstellen:

Hettinger stellt in seiner Funktion als Vorgesetzter des Richters am Amtsgericht Heilbronn, Thomas Berkner, einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn. Die nur wenige hundert Meter neben besagtem Amtsgericht arbeitenden Staatsanwälte, die in nahezu täglichem und persönlichem Kontakt mit den Amtsrichtern stehen, führen das Ansinnen des Gerichtspräsidenten willfährig aus. Nun schickt Hettingers Gericht den Strafbefehl in eigener Sache an den Beschuldigten Axel Conny Meier. Somit ist das Amtsgericht nicht unabhängig, sondern parteiisch und in eigener Sache tätig, und zwar zugleich als Beschwerdeführer und Urteilsbefinder in ein und derselben Causa… lustig!

Aus der Anzeige Berkners bzw. seines Vorgesetzten Hettinger erging nun ein Strafbefehl in Höhe von 2.400 Euro (60 Tagessätze à 40 Euro) an Meier. Gegen diesen Strafbefehl erhob Meiers Anwalt fristgerecht Einspruch. Damit wird es zu einem weiteren Prozess am Amtsgericht Heilbronn gegen einen mit Islamkritik befassten deutschen Bürger kommen, wobei die zuvor erwähnten Bedingungen – sehr vorsichtig ausgedrückt – erhebliche Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens aufkommen lassen. Die Zweifel mehren sich, wenn man die Anklage liest. Wörtlich heißt es in besagtem Strafbefehl:

Der Angeklagte veröffentlichte am 18.4. 2013 bis heute in dem Internet Blog „Politically Incorrect“ unter der Überschrift „Prozess-Farce am Amtsgericht Heilbronn“ einen Artikel, der sich mit dem Strafverfahren gegen M.M. vor dem Amtsgericht beschäftigte. Darin übte er ganz überwiegend herabwürdigende Schmähkritik an dem zuständigen Richter am Amtsgericht Berkner, wobei er diesen bewusst und gewollt persönlichkeitsbezogen als „Amtsrichter Thomas Berkner“ abqualifizierte und in entsprechender Absicht ehrverletzend ausführte: „eine Verschiebung des Gerichtstermins wurde vom Amtsrichter Berkner unter fadenscheinigen Begründungen abgelehnt.“

Halten wir – erstaunt und sichtlich betroffen – vorerst fest: Es ist also eine Beleidigung und Abqualifizierung, einen Richter an einem Amtsgericht als „Amtsrichter“ zu bezeichnen. Das nachzuvollziehen erscheint uns selbst bei bestem Willen schwer bis unmöglich, insbesondere vor der Tatsache, dass – man halte sich nun fest – niemand Geringeres als der „Deutsche Richterbund“ (dem der klageführende Gerichtspräsident am Amtsgericht Heilbronn Reiner Hettinger stellvertretend für seinen ihm untergebenen Richter Berkner, ebenfalls am Amtsgericht Heilbronn, vermutlich beide angehören), seine Richter an den Amtsgerichten in Deutschland wie nennt? Richtig: „Amtsrichter“. So steht auf der Homepage des Deutschen Richterbunds [23] wörtlich folgendes: „Mehr als die Hälfte aller Richter, die bundesweit in der ordentlichen Justiz tätig sind, sind Amtsrichter. Sie stellen damit die Mehrheit der Richter in der ordentlichen Justiz.“

Und – um der Absurdität dieses Strafbefehls schließlich die Krone aufzusetzen – existiert ein eigener, ganz spezieller Berufsverband, dem ausschließlich Richter an deutschen Amtsgerichten angehören können, und der nicht etwa heißt: „Verband von an Amtsgerichten tätigen Richtern“, sondern „Amtsrichterverband e.V.“. Mit anderen Worten: Die von Conny Axel Meier für den Richter am Amtsgericht Heilbronn Berkner gewählte Bezeichnung „Amtsrichter“ wird sowohl vom Deutschen Richterbund als auch vom Berufsverband der Amtsrichter exakt so als Berufsbezeichnung für den Richterstand jener deutschen Richter benutzt, die als Richter an deutschen Amtsgerichten tätig sind. Wozu ohne jeden Zweifel auch Thomas Berkner zählt.

Doch das Amtsgericht Heilbronn sieht in der üblichen und hochoffiziellen Berufsbezeichnung „Amtsrichter“ eine „ganz überwiegend herabwürdigende Schmähkritik“ mit dem Ziel der Abqualifizierung (!) des klageführenden Richters Berkner. Nun haben wir – wenn die Sichtweise des Amtsgerichts Heilbronn zutreffen sollte – als juristische Laien folgende Fragen an den Beschwerde führenden Richter Berkner, an dessen Dienstvorgesetzten, den Amtsgerichtspräsidenten Hettinger und deren beider Arbeitsstelle, das Amtsgericht Heilbronn, das den Strafbefehl gegen Axel Conny Meier ausstellte:

1. Sollte Meier diesen Strafbefehl bezahlen (indem er seine Beschwerde zurücknimmt) und wegen Beleidigung Berkners, den er als „Amtsrichter“ (so der Strafbefehl) herabwürdigte, bestraft werden: Müsste dann das Amstgericht Heilbronn nicht umgehend Strafbefehle gegen den „Deutschen Richterbund“ und gegen seine eigenen Berufsverband, den „Amtsrichterverband e.V.“, ausstellen, die beide (s.o) exakt diese Bezeichnung für Richter an Amtsgerichten führen?

2. Sollte Meier den Prozess durchziehen und verlieren: Müsste dann das Amtsgericht Heilbronn nicht sofort den „Deutschen Richterbund“ und den Berufsverband der Amtsrichter ebenfalls verklagen? Schließlich wird von beiden der im Strafbefehl erwähnte „abqualifizierende“ Begriff „Amtsrichter“ ganz offiziell als Berufsbezeichnung von Richtern geführt, die an Amtsgerichten tätig sind.

3. Oder wird ein solcher juristischer Fauxpas intern ohne jedwede Konsequenzen für Mitarbeiter eines Berufsstands abgewickelt, der manchmal – wegen dessen Quasi-Unangreifbarkeit selbst bei klaren Gesetzesverstößen – als „Herrgötter in Schwarz“ bezeichnet wird?

4. Wie kann es sein, dass ein deutsches Amtsgericht nicht weiß, dass seine Richter von offizieller Seite und ihren eigenen Berufsverbänden „Amtsrichter“ genannt werden?

5. Wie kann es sein und durchgehen, dass ein Amtsgericht Klage führt gegen einen deutschen Bürger, der einen Richter am Amtsgericht zutreffend als „Amtsrichter“ betitelt, mit der Begründung, dies sei eine „überwiegend herabwürdigende Schmähkritik an dem zuständigen Richter am Amtsgericht Berkner“?

4. Geht es dem Amtsgericht Heilbronn, das diesen Strafbefehl erlassen hat, in erster Linie gar nicht um den (völlig unzutreffenden und absurden) Vorwurf der Beleidigung, sondern um den Tatbestand, dass ein deutscher Bürger es gewagt hatte, einen Richter überhaupt zu tadeln? Geht es hier also um die zukünftige Verhinderung jeder Richterschelte, die – man lese entsprechende Artikel – von vielen Richtern auch als „Majestätsbeleidigung“ eines sich unangreifbar wähnenden Berufsstands gesehen wird?

Fragen über Fragen, bei denen wir allerdings ziemlich sicher sind, dass wir seitens des Amtsgerichts Heilbronn keine Antworten hören werden. Aber vielleicht findet diese Justiz-Posse ja Eingang ins Allerheiligste der deutschen Juristen, und zwar als Artikel in der „Neuen Juristischen Wochenschrift“ (NJW), der laut Wikipedia „bedeutendsten Zeitschrift für die juristische Theorie und Praxis in Deutschland“ und wird darin – abgeschirmt von der lästigen nichtjuristischen Öffentlichkeit – intern juristisch besprochen.

Nun, das war der erste Streich des Amtsgerichts Heilbronn gegen Conny Axel Meier. Richter Berkners zweiter Vorwurf im Hinblick auf die in Meiers Artikel angeblich enthaltene Schmähkritik lautet wie folgt (wörtlicher Auszug aus dem Strafbefehl gegen Meier):

[…] eine Verschiebung des Gerichtstermins wurde vom Amtsrichter Berkner unter fadenscheinigen Begründungen abgelehnt. Ein Angeklagter, dem das Recht auf Verteidigung auf solch miese Art vorenthalten wird, ist selbst aus den Volksgerichtsprozessen des Roland Freisler unbekannt. Obwohl auch dort die Urteile meistens schon vor Prozessbeginn feststanden, erlaubte man doch pro forma den Angeklagten die Hinzuziehung eines Verteidigers. Selbst dies wurde Michael Mannheimer am Amtsgericht verwehrt. Ein faires Verfahren sieht anders aus.

Eine wissenschaftliche Nachforschung wird belegen, dass Meiers Aussage zu Roland Freisler historisch richtig ist. Eine juristische Nachforschung wird belegen, dass es ebenfalls richtig ist, dass Berkner gegen § 217 StPO, 218 verstieß, als er den Antrag des Mannheimer-Verteidigers, den Gerichtstermin aufgrund einer zu spät eingegangenen Einladung an die Verteidigung zu verschieben, abschmetterte. Es wird ebenfalls bewiesen werden, dass die seitens der Mannheimer-Verteidigung gegen Berkner (und andere Richter) eingegangenen Befangenheitsanträge ebenfalls zu Unrecht abgewiesen wurden.

Damit ist die Behauptung Meiers, dass das Heilbronner Gericht einem Angeklagten rechtswidrig verweigerte, von seinem Anwalt verteidigt zu werden und eine eine Verschiebung auf einen anderen Termin ebenfalls verweigerte, wahrheitsgetreu und richtig. Die von Meier zitierten Fakten sind sowohl jede für sich als auch in ihrer Analogie zueinander unstrittig. Aus ihnen zu schlussfolgern (was vermutlich seitens Berkner, seinem Dienstvorgesetzten und seitens der Heilbronner Staatsanwaltschaft erfolgte), dass Meier damit den Richter Berkner auf dieselbe Stufe mit Roland Freisler gestellt habe, ist unzutreffend und durch nichts belegt.

Meier bedient sich eines Vergleichs, der gerade angesichts unserer NS-Vergangenheit und den Bemühungen Deutschlands nach der NS-Zeit, sich von dieser Ära abzugrenzen, berechtigt und zutreffend ist. Dass Berkner kein Freisler ist, ist wohl unstrittig und wurde uns von Meier auch ohne Wenn und Aber bestätigt. Allein die Verhinderung eines Anwalts durch Berkner war das Thema, diesen mit der Praxis Freislers in Zusammenhang zu bringen, der dies in diesem singulären Analogiepunkt den Angeklagten im Gegensatz zu Berkner eben gestattete. Wenn solche Analogien von der Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt sind, dann gibt es keine Meinungsfreiheit mehr.

Conny Axel Meier sieht dem Prozess gelassen entgegen. Gegenüber PI sagte er, er sei nur erstaunt gewesen, dass Richter so dünnhäutig seien. Im Übrigen wolle er sich zu seinem laufenden Verfahren nicht weiter äußern.

Nachtrag:

Während eine Klage gegen Mannheimer wegen angeblicher „Volksverhetzung“ – die zeitlich lange vor der Klage Bodenmillers erfolgte, immer noch nicht eröffnet wurde (Grund war Mannheimers Aufruf zum Widerstand gegen das politische Establishment [24]. Klageführer ist ein Imam in Nordrhein-Westfalen), wurde die zeitlich später erfolgte Bodenmiller-Klage im Eiltempo durchgedrückt und mit dem (für außenstehende Beobachter) erwarteten Schuldspruch beendet. Man wollte Mannheimer schuldig sehen. Dies schien allen Prozessbeobachtern (außer den anwesenden Medienvertretern, die Mannheimer ebenfalls gerne verurteilt sähen) klar zu sein.

Die Klagen gegen Mannheimer zielen damit primär auf die gerichtliche Behinderung bzw. das Abstellen jeder Islamkritik (die ein Teil des Grundrechts der Meinungsfreiheit ist), während die Klage gegen Meier die Strategie verfolgt, jede Kritik an Richtern zu kriminalisieren. Beide Themen hängen eng miteinander zusammen, sowohl räumlich als auch inhaltlich: Denn die beauftragten Richter sind in Sachen Islamkritik befasst.

Ließen sie es zu, dass ihre Verfahrensweise oder Urteile kritisiert würden, wären sie bei ihren Urteilen gegen Islamkritiker angreifbar. Daher gehen sie gegen Islamkritiker ebenso schonungslos und mit rechtlich fragwürdigen Methoden vor (um es ganz vorsichtig zu formulieren) wie gegen jene, die sie kritisieren. Denn wenn eine Kritik an Richtern nicht mehr möglich ist, dann sind sie dort, wo sich viele Richter gerne sehen: Über dem Gesetz schwebend als „Götter in schwarzen Roben“.

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München TV sperrt AfD und FREIHEIT aus

geschrieben von PI am in Altmedien,Political Correctness,Video,Zensur | 83 Kommentare

mtv [25]Am 29. Januar strahlte München TV in seiner Senderiehe „Stadtgespräche“ die Diskussionsrunde „Kleine Parteien [26]“ aus. Der Moderator Jörg van Hooven, gleichzeitig Chefredakteur von München TV, hatte hierzu die OB-Kandidaten neuer Parteien eingeladen, die gerade um die Unterstützungsunterschriften zur Zulassung an der Teilnahme zur Stadtratswahl kämpften. „Alle“ waren da: „Hut“, „Piraten“, „Partei der Vernunft“ und die „Unabhängige Junge Liste“. Der Herr van Hooven hatte doch glatt „vergessen“, die AfD und die FREIHEIT einzuladen. Dieses journalistische Alzheimer-Syndrom ist momentan symptomatisch für den Zustand der quasi gleichgeschalteten linksverdrehten Medienlandschaft in München.

Auf der Internetseite von München TV war zu lesen:

„Besonders kritisch für die restlichen Parteien: Die rechtsradikale Freiheit wird wählbar sein.“

„Das größte Schreckgespenst: Mit Freiheit und BIA auf dem Stimmzettel könnten zwei oder gar drei Sitze an rechtsextreme Gruppierungen gehen.“

Erst nach Beschwerde mit Androhung einer Verleumdungsanzeige hat München TV diese üblen Texte abgeändert.

An der belanglosen Quasselrunde durfte die „Partei der Vernunft“ teilnehmen, die in vier Wochen ganze 11 Unterstützungs-Unterschriften sammeln konnte. Aber die AfD, die bei der letzten Bunstagswahl aus dem Stand satte 4,7 % schaffte, sowie DIE FREIHEIT, die zur Stadtratswahl 1268 Unterstützer vorweisen kann, wurden nicht eingeladen.

Der selbstauferlegte Zwang zur „politischen Korrektheit“ gilt also offensichtlich auch bei einem privaten Lokalsender. Zum Chefredakteur Jörg van Hooven berichtet ein Münchner Bürger, der der PI-Redaktion bekannt ist und Mitglied einer großen bayerischen Partei ist:

Im Sommer 2013 traf ich am Rande einer Freiheit-Kundgebung an der Münchner Freiheit am dortigen Bus-Bahnhof zufällig den München TV-Chefredakteur Jörg van Hooven. Ich sprach ihn an und sagte, den im Hintergrund mit Megaphon sprechenden Herrn Stürzenberger sollte er mal als Gast in eine seiner Sendungen einladen. Ich kann das nachfolgende, etwa fünfminütige Gespräch so detailliert wiedergeben, weil ich seinerzeit bereits einigen Bekannten per E-Mail von der Begebenheit berichtet hatte. Jörg van Hooven fragte:

„Wer ist das denn?“

„Stürzenberger von der Partei Die Freiheit“

„Was macht der da?“

„Ein Bürgerbegehren gegen das geplante Islamzentrum“

„Wissen Sie, es gibt nach rechts hin eine gewisse Grenze, jenseits der bei mir keine Leute in die Sendung kommen“.

Ich habe sodann nach seinem Verständnis und seiner Definition von „rechts“ bzw „rechtsextrem“ nachgefragt. Nachdem keine klare Antwort kam, wollte ich von ihm eine grobe Definition anhand Nationalismus, Ausländerfeindlichkeit, mangelndem Demokratieverständnis usw bekommen. Ich begründete ihm, dass „Die Freiheit“ in diesem Sinne völlig unbedenklich sei. Da wurde er recht unsicher, und gab zunächst zu:

„Ich muss sagen, dass ich da zu wenig Bescheid weiß über Stürzenberger und Die Freiheit“

„Deswegen wäre es ja gut, ihn einzuladen. Und über 10.000 Münchner haben das Bürgerbegehren schon unterschrieben. Das würde sicher viele Zuschauer interessieren.“

„Ja. Ich weiß, das ist ein ganz heißes Eisen. Wie gesagt, ich weiß darüber zu wenig. Aber nach allem, was ich über Stürzenberger und Die Freiheit von anderen gehört habe…“

Der Bürger schrieb an Jörg van Hooven als Reaktion auf die Nicht-Einladung der FREIHEIT zu der Diskussionrunde folgende email:

In der kürzlich von Ihnen gesendeten Gesprächsrunde der zur Kommunalwahl im März möchtegern-antretenden Kleinparteien fehlte ein Vertreter der „Freiheit“, die im Gegensatz zu so manchem Ihrer eingeladenen Gesprächspartner die zum Wahlantritt erforderliche Unterstützung der Münchner durch weit über 1000 Unterschriften erfahren hat. Und das Bürgerbegehren der „Freiheit“ haben mittlerweile etwa 35.000 Münchner unterschrieben. Vielleicht überlegen Sie es sich vor diesem Hintergrund ja noch, bis zum Wahltermin am 16.03.2014 die eine oder andere Gesprächsrunde demokratie-adäquat zu besetzen.

Aber das erscheint mehr als unwahrscheinlich. Stürzenberger kennt beispielsweise auch einen anderen Reporter von München TV, den er vor etwa 20 Jahren zu einem Fußballspiel mit Deep Purple [27] eingeladen hatte. Jener kickte dabei nicht nur mit, sondern berichtete darüber auch in einem netten Fernsehbericht für München TV. Kurz vor Weihnachten traf ihn Stürzenberger zufällig und fragte ihn, ob er im Rahmen seiner Interviews auch einmal etwas über das Bürgerbegehren gegen das Islamzentrum machen wolle. Er war interessiert, musste aber später ablehnen, da der Chefredakteur dies nicht wünsche.

Kontakt:

» vanhooven@muenchen.tv [28]
» redaktion@muenchen-tv.de [29]

(Videobearbeitung: theAnti2007)

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Karlsruhe lässt EuGH über Euro-Rettung entscheiden

geschrieben von kewil am in EUdSSR,Euro,Justiz | 87 Kommentare

Das feige Bundesverfassungsgericht dankt ab! Es gibt Deutschland nicht mehr! Ob die knappe Billion, die wir unwiederbringlich an andere EUdSSR-Staaten verbürgt haben, verfassungsgerecht waren, sollen Ausländer am EUdSSR-GH entscheiden. Was die entscheiden, weiß jeder! Der deutsche Steuerzahler verlor jeden Prozeß dort! Was für eine Spottgeburt aus Speichelleckerei und Feigheit, dieses höchste deutsche Gericht! [30] Und die deutschen Michels werden sich nicht widersetzen, geschweige denn Karlsruhe stürmen!

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