- PI-NEWS - https://www.pi-news.net -

Gunnar Beck: Voßkuhle mangelt es an Charakter

[1]Ohne Vorankündigung gab das Verfassungsgericht bekannt, die Frage, ob unbeschränkte Staatsanleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) mit EU-Recht und dem deutschen Grundgesetz vereinbar sind, dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zur Klärung vorzulegen. Es gilt als sicher, das der EuGH das Programm bestätigen und ein politische willfähriges und Euro-freundliches Urteil fällen wird. Das Verfassungsgericht ist dann europarechtlich gebunden, dem (Vor)-Urteil des EuGH zu folgen. Auch politisch ist nahezu undenkbar, dass das Verfassungsgericht dem EuGH nicht folgen wird und sich dann der EZB dann noch in den Wege stellen könnte.

Mit der Entscheidung, den EuGH anzurufen, entzieht sich das höchste deutsche Gericht geschickt der Verantwortung. Einerseits ist die Rechtslage so klar, dass selbst die Verfassungsrichter erklären, die EZB setze sich eigenmächtig über geltendes Recht hinweg. Anderseits fehlt Ihnen der Wille, entsprechend zu urteilen. Doch mit der Ankündigung, den Fall faktisch vom EuGH entscheiden zu lassen, bricht das Verfassungsgericht mit seiner eigenen vierzigjährigen Rechtsprechung, in der sich das Gericht stets das letzte Wort über die Auslegung der EU-Verträge vorbehalten hatte.

„Einschlägige geldpolitische Transaktionen“

Grund dafür sei, so hat das Gericht immer wieder betont, dass bei einem Votum des EuGH nicht mehr sichergestellt sei, dass sich die Befugnisse der EU noch innerhalb der verfassungsrechtlich vorgegebenen Grenzen deutschen Rechts bewegten. In der alles entscheidenden Frage, inwiefern die EZB durch unbegrenzte Staatsanleihenkäufe und die Gefahr monetärer Staatsfinanzierung über die Notenpresse den deutschen Bundeshaushalt belasten und damit die Budgethoheit des Bundestages beschneiden darf, hat sich das Gericht nun selbst dieser Kontrollfunktion entledigt. Damit werden langfristig haushaltspolitische Hoheitsrechte vom Bundestag an sogenannte unabhängige Institutionen abgegeben, die keiner demokratischen Kontrolle unterliegen: den EuGH und die EZB.

Man erinnere sich. Im Sommer 2012 kündige EZB-Präsident Draghi an, den Euro unter allen Umständen zu retten, notfalls durch den unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen der bedrängten Euro-Staaten. Draghi nennt das Programm „Outright Monetary Transactions“ (OMT), auf Deutsch in etwa „Einschlägige geldpolitische Transaktionen“. Der Name ist vom ehemaligen Goldman-Sachs Vize-Präsidenten und Chef der italienischen Notenbank Draghi mit Bedacht gewählt, doch tatsächlich betreibt die EZB mit dem Ankauf von Staatsanleihen nicht Geld-, sondern Fiskal- und Wirtschaftspolitik.

Draghis Kaufversprechen

Die EU-Verträge schränken das Mandat der Europäischen Zentralbank eindeutig auf die Gelpolitik ein. Überdies untersagt Artikel 123 Abs. 1 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union; kurz: AEUV) der Notenbank, Staatsanleihen unmittelbar von den emittierenden Mitgliedstaaten zu erwerben. Das hat auch das Verfassungsgericht richtig erkannt und erklärt: „Es liegt auf der Hand, dass dieses Verbot nicht durch funktional äquivalente Maßnahmen umgangen werden darf.“

Eindeutige Hinweise dafür, „dass der OMT-Beschluss auf eine verbotene Umgehung von Art. 123 Abs. 1 AEUV zielt“ sehen die Richter unter anderem in „der Selektivität“ des auf die bedrängten Staaten abzielenden Kaufversprechens Draghis, dessen „Parallelität mit EFSF- und ESM-Hilfsprogrammen“, der Bereitschaft, sich mit Blick auf die zu erwerbenden Anleihen an einem Schuldenschnitt zu beteiligen; dem Eingriff in die Preisbildung am Markt und die vom EZB-Rat ausgehende Ermutigung der Marktteilnehmer zum Erwerb der in Rede stehenden Anleihen am Primärmarkt.

(Fortsetzung des Artikels von Dr. Gunnar Beck vom 11.2.2014 auf Geolitico [2])


» Siehe auch PI-Beitrag vom 5.11.13: Ein schlauer Fuchs – reicht das? [3]

Beitrag teilen:
[4] [5] [6] [7] [8] [9] [10] [11] [11] [11]
[12] [5] [6] [7] [8] [9] [11] [10] [11]
Kommentare sind deaktiviert (Öffnen | Schließen)

Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Gunnar Beck: Voßkuhle mangelt es an Charakter"

#1 Kommentar von Heisenberg73 am 15. Februar 2014 00000002 13:20 139247043301Sa, 15 Feb 2014 13:20:33 +0100

Mit Charakter käme man in diesen Zeiten gar nicht erst ans BVG.

#2 Kommentar von Biloxi am 15. Februar 2014 00000002 13:24 139247066601Sa, 15 Feb 2014 13:24:26 +0100

„Voßkuhle mangelt es an Charakter“

Eben deshalb ist er ja auf diesen Posten gehievt worden. Die Politik konnte es doch nicht riskieren, da einen unabhängigen, aufrechten, charakterstarken Mann hinzusetzen.

#1 Heisenberg73 (15. Feb 2014 13:20)
Sehe gerade: derselbe Gedanke. Ist es ja auch sehr naheliegend, ach was: völlig klar!

#3 Kommentar von Braccobaldo am 15. Februar 2014 00000002 13:29 139247097501Sa, 15 Feb 2014 13:29:35 +0100

Auflösen, nur noch überflüssig!

#4 Kommentar von le waldsterben am 15. Februar 2014 00000002 13:33 139247123101Sa, 15 Feb 2014 13:33:51 +0100

Wir hätten eine freie, starke Demokratie seit 1949 haben können. Alle Voraussetzungen waren da.

Das hätte aber bedeutet, dass man in den hohen Rängen der Politik keine feigen, charakterlosen Lumpen hätte haben dürfen. Und wenn doch, dass die nächste Instanz der Gewaltenteilung solchen charakterlosen Lumpen die Grenzen aufzeigt.

Da aber die charakterlosen Lumpen der Politik die Personen der nächsten Instanz der Gewaltenteilung ernennt, liegt bereits da ein massiver Fehler im System.

Der Hauptfehler ist aber der:
wir haben uns nicht, wie z.B. die bewunderungswürdige Schweiz, die Demokratie über Jahrhunderte mühsam erkämpft.
Wir haben sie ausgerechnet an dem Punkt, an welchem wir sie am wenigsten verdient haben, von den Alliierten geschenkt bekommen (was der typische deutsche Gutmensch übrigens mit heftigem antiamerikanischem Beißverhalten honoriert – lässt tief blicken!).

Und auch hier scheint zu gelten:
was nichts kostet, ist auch nichts wert.

#5 Kommentar von Eisbrecher am 15. Februar 2014 00000002 13:34 139247128501Sa, 15 Feb 2014 13:34:45 +0100

#2 Biloxi (15. Feb 2014 13:24)

Der Richter ist doch von der CDU installiert,was erwartet sie?

#6 Kommentar von Rohkost am 15. Februar 2014 00000002 13:35 139247131301Sa, 15 Feb 2014 13:35:13 +0100

Der Mann wurde ja von der Politik in diese Funktion des BVerfGerichtes gesetzt, da nimmt man natürlich einen Mann, der der Politik hörig ist und deren Vorgaben (natürlich verdeckt) folgt.

#7 Kommentar von non smoking woman am 15. Februar 2014 00000002 13:37 139247144401Sa, 15 Feb 2014 13:37:24 +0100

@3 Braccobaldo

Wird sicher auch bald passieren, nur würde es mich nicht wundern, wenn der Herr Voßkuhle uns
dann, von einem EU-Gericht aus, weiter abwickelt.

Der vorrauseilende Gehorsam muß sich doch auch mal lohnen.

#8 Kommentar von Eisbrecher am 15. Februar 2014 00000002 13:41 139247171001Sa, 15 Feb 2014 13:41:50 +0100

#4 le waldsterben (15. Feb 2014 13:33)

Im ersten Teil, bin ich völlig ihrer Meinung, bei zweiten Teil ab: „Wir haben sie ausgerechnet an dem Punkt, an welchem wir sie am wenigsten verdient haben, von den Alliierten geschenkt bekommen….“möchte ich auf folgendes hinweisen: Geht es doch um nichts Geringeres als die Tatsache, daß die meisten Deutschen mit dem Programm der Sieger im Kopf herumlaufen und dieses erbittert gegen jede „Programmpflege“ im Sinne von Korrektur und Verbesserung verteidigen. Geschichtsrevision wird bekanntlich hierzulande als Revisionismus im gleichen Atemzug mit Rechtsextremismus genannt.

Wir müssen den USA wirklich nicht für alles Dankbar sein, glauben Sie mir.

#9 Kommentar von ImamDummKopf am 15. Februar 2014 00000002 13:43 139247181501Sa, 15 Feb 2014 13:43:35 +0100

sind volksverräter was will man da mehr erwarten weder unabhängig noch suverän

#10 Kommentar von dicker hals am 15. Februar 2014 00000002 13:45 139247194201Sa, 15 Feb 2014 13:45:42 +0100

DAS IST LEIDER NUR NOCH EIN KASPERLETHEATER

Die deutsche, bis ins Mark völlig verrottete
Justiz, hat beim deutschen Volk fast keine
positive Zustimmung mehr

Skandalurteile bei Land-und Amtsgerichten,
weisungsgebundene Staatsanwaltschaften, die
Rechtsbrüche am laufenden Band begehen, nur
pensionierte Richter von LG und BGH sagen mal
die Wahrheit über diese verkommene Justiz, mit
äussert drastischen Worten.

RA mutieren zu AbmahnGangstern, verdoofte, ahnungslose Richter machen sich zu Komplizen von denen, wissen NICHTS über moderne Technik der Normalbürger steht staunend daneben, muss bezahlen,und versteht die Welt nicht mehr.

DAS IST DAS ERGEBNIS VON 1945 UND 1989

Kaum einer der zigtausenden Justizverbrecher
ist mit drastischen Strafen zur Verantwortung
für seine üblen Taten gezogen worden. Deshalb
machen die weiter wie schon immer – als üble
Steigbügelhalter für JEDE Regierung, egal ob
für
NAZIS, KOMMUNISTEN ODER FÜR DIE JETZIGE
BANANENREPUBLIK UNTER IM LARVE UND IM ERIKA

SIE SOLLEN IN DER HÖLLE SCHMOREN

#11 Kommentar von Ferrari am 15. Februar 2014 00000002 13:48 139247210801Sa, 15 Feb 2014 13:48:28 +0100

Das bedeutet, daß „andere Abhilfe“ im Sinne des Artikels 20 Absatz 4 (Anrufung des Bundesverfassungsgerichts) nicht mehr möglich ist.

#12 Kommentar von Kulturerbe am 15. Februar 2014 00000002 13:48 139247211101Sa, 15 Feb 2014 13:48:31 +0100

Was für ein „Charakter“? Wo will Beck den denn an Voßkuhle „bemerkt“ haben? Ich kann da nichts Derartiges ausfindig machen…

Charakter heißt ja letztlich „Eigenheit“ bzw. Eigenschaft. Der Charakter eines Materials meint Oberflächenstruktur (z.B. rauh), Festigkeit, Belastbarkeit usw.

Voßkuhle ist – nach Musil – eine Figur ohne Eigenschaften. Wenn es ihn nicht gäbe, müßte man ihn erfinden. Der typische Untertan, der gern den Obertan spielt.

#13 Kommentar von Kulturerbe am 15. Februar 2014 00000002 13:51 139247227201Sa, 15 Feb 2014 13:51:12 +0100

Was soll’s: Gut schlafen kann er trozdem, auch wenn er Milliarden verscherbelt und ganz Deustschland verrät und verkauft. Genau daran sind gewissenlose Gesellen ohne Rückgrat zu erkennen.

#14 Kommentar von Lady Sonja am 15. Februar 2014 00000002 14:04 139247306402Sa, 15 Feb 2014 14:04:24 +0100

Dieses Gericht ist doch eine reine Parteiveranstaltung, wie es der auch der Volksgerichtshof unter der NSDAP war. Wenn dieses Gericht seine Aufgabe wahrnehmen würde, hätte es keinen Euro und keine Griechenland-Hilfen gegeben. Wir haben es mit Hochverrätern zu tun, wo man nur hinschaut. Deutschland schafft sich mit diesem Abschaum ab.

#15 Kommentar von Biloxi am 15. Februar 2014 00000002 14:04 139247309202Sa, 15 Feb 2014 14:04:52 +0100

I
Der Richter ist doch von der CDU installiert,was erwartet sie?
#5 Eisbrecher (15. Feb 2014 13:34)

Dasselbe, was alle Systemparteien erwarten: bedingungslose EUdSSR-Hörigkeit. Die AfD spricht übrigens nicht von Systemparteien, sondern von „Altparteien“. Gar nicht schlecht.

II
Im übrigen: Wie der Herr, so`s Gescherr.
Hier bescheinigt Arnulf Baring Frau Merkel “charakterlose Beliebigkeit“ (bei 1:11)
[13]

Kann man sich ruhig mal ansehen, ist nur 2:12 lang. Und Baring ist immer ein Genuß. Er hat nämlich, im Gegensatz zu so vielen anderen, Charakter!

#16 Kommentar von Heimat am 15. Februar 2014 00000002 14:23 139247421302Sa, 15 Feb 2014 14:23:33 +0100

Gewaltenteilung?

Art. 94 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) ist die zentrale Verfassungsnorm für die Richterwahl zum
Verfassungsgericht. Sie schreibt vor, dass die Richter je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat
gewählt werden. Darüber hinaus trifft das Grundgesetz keine weiteren Bestimmungen über die
Wahl der Mitglieder des BVerfG.
[14]

Was will man da erwarten?

#17 Kommentar von Simbo am 15. Februar 2014 00000002 14:24 139247429402Sa, 15 Feb 2014 14:24:54 +0100

Ist zwar ein OT, aber egal…..
Wichtig ist es trotzdem.

Die Schweizer sollen nochmals über die Masseneinwanderung abstimmen, weil der „gemeine“ Pöbel nichts begriffen hat.

[15]

Ist nicht auch Gauck, dieser excellente

„Vorzeige-Demokrat“ :mrgreen:

gegen Volksabstimmungen ? Weil er das deutsche Volk für zu dumm hält, um die Komplexität zu verstehen ?

Aber bezahlen darf das „tumbe deutsche Volk“ natürlich. Für ihn und seine „Konkubine“ :mrgreen:

#18 Kommentar von Rabiator am 15. Februar 2014 00000002 14:27 139247443202Sa, 15 Feb 2014 14:27:12 +0100

Nur Andreas Voßkuhle?

Was ist mit der Turbo-Gender-Fem-Lesbo-Emanze Susanne Baer??

Die ist nicht nur charakterlich völlig ungeeignet, sondern zudem auch noch fachlich inkompetent. Von Juristerei versteht sie kaum etwas. Ihr Steckenpferd ist die Soziologie, da kann man so schön labern und seinen ganzen idelogischen Gender-Mist abladen.

#19 Kommentar von FanvonMichaelS. am 15. Februar 2014 00000002 14:36 139247498202Sa, 15 Feb 2014 14:36:22 +0100

OT aber wichtig!

Was sagt man dazu: Gegen die AfD wird wegen Volksverhetzung ermittelt!!!

[16]

#20 Kommentar von Eule53 am 15. Februar 2014 00000002 14:39 139247514802Sa, 15 Feb 2014 14:39:08 +0100

Ohne Vorankündigung gab das Verfassungsgericht bekannt, die Frage, ob unbeschränkte Staatsanleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) mit EU-Recht und dem deutschen Grundgesetz vereinbar sind, dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zur Klärung vorzulegen.
++++

Das Verfassungsgericht ist nur noch ein Büttel des Bundestages und der bescheuerten Europa-Politiker!
Von Eigenständigkeit und Dreigewaltenteilung ist nichts mehr zu sehen!
Wir werden von Idioten gemaßregelt und ausgenommen!

#21 Kommentar von Eule53 am 15. Februar 2014 00000002 14:42 139247532202Sa, 15 Feb 2014 14:42:02 +0100

#19 FanvonMichaelS. (15. Feb 2014 14:36)
OT aber wichtig!
Was sagt man dazu: Gegen die AfD wird wegen Volksverhetzung ermittelt!!!
++++

Alle Nichtkommunisten sind Volksverhetzer!
Ich selber auch!

#22 Kommentar von Hallodeutschland am 15. Februar 2014 00000002 14:43 139247539702Sa, 15 Feb 2014 14:43:17 +0100

Ja die Angst geht um in Berlin. Die Verlierer der Zukunft werden alles tun um die AFD zu diffamieren. Ein Angehöriger eines Mitglieds war sicher bei der NS DAP! Der verblödete deutsche Michel wirds schon glauben. Die EU ist unser Untergang. Die Lebensverhältnisse passt diese GroKo schon an das Niveau Rumänien an!!!

#23 Kommentar von wolaufensie am 15. Februar 2014 00000002 14:45 139247550602Sa, 15 Feb 2014 14:45:06 +0100

Wer für Entscheidungen bei Arbeitsweinchen das Verfassungsgericht in seine detmolder Küche verlegt, zeigt damit ja auch schon, welcher Charakter durch das Verfassungsgericht weht.
Konflikte werden aufgegessen.
…Gebt den Kinden das Kommando !

#24 Kommentar von mischling am 15. Februar 2014 00000002 14:45 139247554602Sa, 15 Feb 2014 14:45:46 +0100

@#1 Heisenberg73

Frueher war das genauso, und im uebrigen sind diese Zustaende konzipiert durch das GG.

Kandidat fuer hoehere Weihen kann man nur werden auf Vorschlag durch ein Kungelgremium der parteinahem Stiftungen, was wiederum Anbiederung als „ueberzuegter Europaeer“ und Bekenntnis zu allen neuartigen Werten bedingt mit transatlantischen Segen. Damit ist gewaehrleistet, das 97% der real parteilosen Bevoelkerung von jeglichem hoeheren Amt ausgeschlossen wird. Repraesentative Demokratie bedeutet, dass diese Repraesentanten konstituierend sind, es ist ausdruecklich NICHT gemeint dass die Demokratie repraesentativ fuer die Waehler sein muss. Die repraesentantiven Gruppen wiederum werden durch Steuerungskommittees bestimmt mit historischen Bindungen an die Alliierten, ist keine Verchwoerungstheorie sondern gelebte Praxis.

#25 Kommentar von Falcon3 am 15. Februar 2014 00000002 14:48 139247569902Sa, 15 Feb 2014 14:48:19 +0100

Das Verfassungsgericht ist dann europarechtlich gebunden, dem (Vor)-Urteil des EuGH zu folgen.

Das Verfassungsgericht ist überhaupt nicht europarechtlich gebunden, sondern nur am Grundgesetz.

Europarecht ist dem Grundgesetz untergeordnet, und nicht umgekehrt.

#26 Kommentar von Eule53 am 15. Februar 2014 00000002 14:49 139247574702Sa, 15 Feb 2014 14:49:07 +0100

Der nächste Präsident des Bundesverfassungsgerichts wird bestimmt ein schwuler Neger und Türke mit doppelter Staatsbürgerschaft!
Ein Elternteil ist Zigeuner!
Das Parteibuch ist von der SPD, davor war er Grüner!
Früher hat er Molotov-Cocktails auf Polzisten geworfen.
Vermutlich hat er deshalb große Chancen bald Außenminister zu werden!

#27 Kommentar von loherian am 15. Februar 2014 00000002 14:53 139247601202Sa, 15 Feb 2014 14:53:32 +0100

„Voßkuhle mangele es an Charakter“ – was soll das für eine Aussage sein??

Voßkuhle wurde im Super-Eiltempo von einem Nichts zum Vorsitzenden Richter des höchsten deutschen Gerichts befördert.
Ob das Hintergründe hat??

Die Wahl der Richter des BVerfG unterliegt dem sogenannten BVerfGG, also dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz.
Dort wird auch haarklein vorgeschrieben, wie die Richter in ihr Amt kommen sollen.
Die Richter kommen aber „so“ nicht in ihr Amt!!
Nein!
Stattdessen werden die Richter der 1.Kammer grundsätzlich vom Vorstand der Bundes-CDU gewählt und die Richter der 2.Kammer immer nur vom Vorstand der Bundes-SPD.
Ausnahmen davon gab es seit wenigstens zwanzig Jahren nicht mehr!

Nochmal: Kein amtierender Richter des BVerfG ist auf rechtmäßigem Wege in sein Amt gelangt!

Das wirft die Frage auf, welche Qualifikationen die Bewerber/Parteien-Hanseln denn für ihr Amt mitbringen müssen? – Eigentlich keine; kein einziger von denen hat außerhalb seiner Partei-Arbeit namhaften Ruhm, beispielsweise auf rechtswissenschaftlichem Gebiet, errungen und wurde womöglich deswegen nominiert.
Alle von denen sind Partei-Hanseln!
Gute Noten, eine Vita die eigenständiges Handeln beweist und gar noch Parteilosigkeit wären ein sicherer Ablehnungsgrund!

Zurück zur Grundfrage:
Wieviel Charakter, glauben Sie, haben die Richter IHRES BVerfG unter diesen Umständen wohl?!

#28 Kommentar von brueckenbauer am 15. Februar 2014 00000002 15:01 139247646903Sa, 15 Feb 2014 15:01:09 +0100

Natürlich haben diese Richter kein eigentliches Gewissen. Aber sie haben doch den Wunsch, das alles formal korrekt abläuft. Und diesem Ideal der formalen Korrektheit bringen sie im Zweifelsfall auch Opfer, sogar wenn es um die heiligen Kühe ihrer politischen Hintermänner geht.

Deshalb bräuchten wir auch eine formal exakte Berichterstattung. Wer genau hat denn dem BVerfG die Frage gestellt, „ob unbeschränkte Staatsanleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) mit EU-Recht und dem deutschen Grundgesetz vereinbar sind„? Denn diese Frage fordert ja das BVerfG geradezu heraus, die Teilfrage EU-Recht an den EuGH weiterzugeben! Vernünftigerweise kann man vom BVerfG nur die Interpretation des GG verlangen.

#29 Kommentar von Kulturerbe am 15. Februar 2014 00000002 15:07 139247682403Sa, 15 Feb 2014 15:07:04 +0100

#19 FanvonMichaelS. (15. Feb 2014 14:36)

Das ist ja praktisch, und zeitlich sehr günstig vor der Europawahl, v.a weil man damit so herrlich von der Edathy-Sauerei ablenken kann…

„Zufälle“ gibt’s , die gibt’s gar nicht!

#30 Kommentar von loherian am 15. Februar 2014 00000002 15:07 139247687803Sa, 15 Feb 2014 15:07:58 +0100

# 20 Eule53 (sagt):

„Von Eigenständigkeit und Dreigewaltenteilung ist nichts mehr zu sehen!“

Was Eigenständigkeit anbetrifft, s. # 25.
Zur Gewaltenteilung:
Der Begriff der Gewaltenteilung in drei maßgebliche Gewalten ist veraltet und wird im Staatsrecht von niemandem mehr ernsthaft vertreten, außer für ein Grundverständnis früherer Staatsformen.
Außerhalb meiner unmaßgeblichen Meinung gibt es mittlerweile 5, ich meine sogar 6, Gewalten.
5 sind aber unbestritten:
Legislative
Judikative
Exekutive
Medien
Kapital
(Politische Parteien)
Diese Mehrung der Kräfte in einem modernen Staat hat aber im Fall der BRD nicht zum Prinzip der Gewaltenteilung beigetragen, im Gegenteil:
Größte Macht ist mit absoluter Sicherheit in D
Das Kapital.
Dem Kapital unterstehen offen die
Medien.
Verdeckt unterstehen dem Kapital sogar noch die Politischen Parteien.
Und damit auch die Legislative.
Bedingt dadurch, dass heute alle Behördenleiter (Finanzamt, Gerichte, sonstige öffentl. Verwaltung) von den Parteien bestimmt werden, sind die Kräfte Exekutive und Judikative direkt den Parteien unterstellt.
Soviel zum realen und modernen Bild der Gewaltenteilung.

#31 Kommentar von Aktiver Patriot am 15. Februar 2014 00000002 15:08 139247693903Sa, 15 Feb 2014 15:08:59 +0100

Versucht doch mal gegen die Zwecksteuer Rundfunkbeitrag vorzugehen. Ein [17] der seinesgleichen sucht.

#32 Kommentar von Eule53 am 15. Februar 2014 00000002 15:21 139247771903Sa, 15 Feb 2014 15:21:59 +0100

#28 loherian (15. Feb 2014 15:07)
# 20 Eule53 (sagt):
“Von Eigenständigkeit und Dreigewaltenteilung ist nichts mehr zu sehen!”
Außerhalb meiner unmaßgeblichen Meinung gibt es mittlerweile 5, ich meine sogar 6, Gewalten.
5 sind aber unbestritten:
Legislative
Judikative
Exekutive
Medien
Kapital
(Politische Parteien)
++++

Nun ja, meine Definition ist noch Schulwissen von Montesquieu und John Locke.

Aber Deine (neuere) Definition erscheint mir auch plausibel!

#33 Kommentar von Schnitzell am 15. Februar 2014 00000002 15:26 139247797203Sa, 15 Feb 2014 15:26:12 +0100

Wieso heißt es eigentlich „Verfassungsgericht“?

Wir haben doch bis heute keine eigene Verfassung, sondern nur ein Grundgesetz.

Versteh ich nicht.

#34 Kommentar von begam am 15. Februar 2014 00000002 15:27 139247807903Sa, 15 Feb 2014 15:27:59 +0100

Konten überprüfen……… FERTIG

#35 Kommentar von Schüfeli am 15. Februar 2014 00000002 15:55 139247974503Sa, 15 Feb 2014 15:55:45 +0100

Bundesverfassungsgericht ist ein Teil der politischen Klasse.
Und wahrlich nicht das klügste.

Mit dem Urteil über Asylantenversorgung (Asylantenversorgung auf Harz4 Niveau gehoben => dramatische Anstieg der Asylantenzahlen)
hat sich das Bundesverfassungsgericht für die geschlossene Psychiatrie qualifiziert.

#36 Kommentar von My Fair Lady am 15. Februar 2014 00000002 16:05 139248031804Sa, 15 Feb 2014 16:05:18 +0100

Lese ich den Namen „Voßkuhle“, frage ich mich unwillkürlich, ob denn der Prantl noch bei ihm in der Küche herumlungert.

#37 Kommentar von handler am 15. Februar 2014 00000002 16:07 139248042904Sa, 15 Feb 2014 16:07:09 +0100

Die Entscheidung, ob Deutschland unbegrenzt Geld zu Verfügung stellen muss, war ja von den Abgeordneten ebenfalls durch den ESM abgesegnet worden. Die Klage der Wenigen beim BverfG, die noch über Restverstand verfügten, wurde auch im Grunde abgewiesen, zwar die Zahlungsverpflichtung auf 190Milliarden beschränkt, doch im Falle der von der EU geforderten Erhöhung des zu zahlenden Betrages wieder vom BverfG an das deutsche Parlament zurückverwiesen und 3x darf man raten, wie die sich dann wieder entscheiden, genauso wie sie den Vertrag unterschrieben haben. Mit diesem Parlament gehen wir vor die Hunde.

#38 Kommentar von Rohkost am 15. Februar 2014 00000002 16:10 139248063304Sa, 15 Feb 2014 16:10:33 +0100

Dazu das Video:

EUPOLY – Ein europäischer Alptraum
[18]

#39 Kommentar von wolaufensie am 15. Februar 2014 00000002 19:43 139249340207Sa, 15 Feb 2014 19:43:22 +0100

Frage:

#33 Schnitzell (15. Feb 2014 15:26)

Wieso heißt es eigentlich “Verfassungsgericht”?

…weil die Entscheidungen in der Küche (Arbeitsweinchen, – die Sauce) fallen, um die Verfassung mittels Hochmut und Eitelkeiten zum Frass den Blockpartei CDU/DIE PÄDERASTEN-rot/DIE PÄDERASTEN-grün hin/anzurichten.

#40 Kommentar von sunsamu am 15. Februar 2014 00000002 20:09 139249496508Sa, 15 Feb 2014 20:09:25 +0100

#1 Heisenberg73 (15. Feb 2014 13:20)
„Mit Charakter käme man in diesen Zeiten gar nicht erst ans BVG.“
Offenbar fällt jedem gesunden und selbst denkenden Menschen bei diesem Thema der gleiche Gedanke ein…. Ich kann leider zu 100% zustimmen. Andere Ämter und Posten, wo man effektiv für die Abschaffung Deutschlands tätig werden kann haben die selbe Anforderung: siehe Bundesgauckler /Buntenpräsident.

#41 Kommentar von Religion_ist_ein_Gendefekt am 15. Februar 2014 00000002 20:18 139249550908Sa, 15 Feb 2014 20:18:29 +0100

Ich bin inzwischen wirklich gründlich verwirrt über diese Sache. Beim letzten Artikel dazu gab ein Kommentator zu bedenken, daß es sehr wohl sein kann, daß das deutsche Verfassungsgericht den Fall nur deshalb an die EU-Instanz gegeben hat, um dieser eine letzte Gelegenheit zu geben, ihr Gesicht zu wahren und sollte sie das deutsche Recht dennoch aushebeln wollen, würden die Verfassungsrichter endgültig den Riegel vorschieben. Hier heißt es das Gegenteil, nämlich daß sich unsere Verfassungsrichter die Hände in Unschuld waschen wollten dafür, das Bollwerk nicht gehalten zu haben. Wie können wir herausfinden, was nun den Tatsachen entspricht? Wo sollen wir jetzt mit den Stricken, Fackeln und Mistgabeln hinziehen, nach Karlsruhe oder Brüssel?

#42 Kommentar von handler am 15. Februar 2014 00000002 20:32 139249637708Sa, 15 Feb 2014 20:32:57 +0100

@ Rohkost 38
Das Video kann man nur jedem empfehlen.

ESM – ganz klar unwiderrufliche Haftungsunion – Transferunion.
Inzwischen sind ja noch einige „solvente“ Länder hinzugekommen, die mit Erwartungen in die EU eingegliedert werden. Erwartungen, die durch die vertragsbrüchliche Schuldenhaftungsübernahme natürlich zurecht geweckt werden und auch mit Sicherheit ausgenutzt werden.
Die Entscheidungen werden in der EU von den Nehmerländern bestimmt, da die Geberländer in der Minderzahl sind. Also wenn man so will, derjenige zahlt so lange, wie noch etwas bei ihm zu holen ist.

Der ESM ist eindeutig das Ende der Demokratie. Die EU erinnert an den Kommunismus und an Orwell, ganz eindeutig.

Prof. Hankel (Klage) – BverfG hat jedoch bei der Entscheidung festgelegt, dass Verpfändung von Staatseinkünften Grenzen haben müssen. Ansonsten hätten wir jetzt wahrscheinlich schon Eurobonds.

Deutschlands Exportüberschuss werden die Deutschen selbst bezahlen, da die Einnahmen aus den Exporten manche Länder nicht korrekt ausgleichen können, und die EU zusätzlich Deutschland wegen zu hohem Export mit hoher Strafe droht.

Herr Henkel hat es selbst gesagt, dass die Konsquenz aus dem Desaster für den Staat die einfachste Lösung bietet, die Inflation.
Aber vorher wird wahrscheinlich noch die Enteignungswelle rollen – die Deutschen verfügen über ein Sparvermögen, das dann herangezogen wird, denn juristisch ist die Sicherheit des Sparvermögens nicht einzuklagen, nur bis zu einem gewissen Betrag sind die Banken für den Kunden verpflichtet das Sparvermögen zu schützen.

Die Suggestion der EU-Befürworter, dass alle Nutzer dieser Vereinigung profitieren, kann ich nicht erkennen. Die exportorientierten Unternehmen und die Banken haben profitiert, der einfache Bürger, der jetzt noch um seine Ersparnisse fürchten muss, hat nicht profitiert. Und die südlichen Länder haben mit dem starken Euro ebenfalls nicht profitiert. Der Zusammenhalt zwischen den europäischen Staaten, wo mittlerweile aus einigen Staaten viele die Chance nutzen, um lhre höhere Sozialleistung in den solventen Staaten abzukassieren, ist somit auch nicht gerade besser geworden.

Und zu allem kommt die immense Einschleusung der politisch-religiös geprägten islamischen Parallelstaatlichkeit und dem damit verbundenen gesellschaftlichen Auseindandertriften durch multikulturelle unüberbrückbare Unterschiedlichkeiten, die in einem aufgeklärten Land keine Akzeptanz und Förderung mehr finden werden.

Ein vertragsbrüchiger Verein, der zudem noch glaubt, er kann den Islam für seine diktatorischen Visionen benutzen, um die aufmüpfige „veraltete“ Souveränitätseinforderung der europäischen Bürger zu bekämpfen, der wird wie alle Diktaturen schon allein durch die bewusst gesteuerte verbrecherische Islamisierung das erleben, was der Koran ja eindeutig aussagt – nämlich alles andere als Frieden.

#43 Kommentar von nicht die mama am 15. Februar 2014 00000002 20:51 139249746008Sa, 15 Feb 2014 20:51:00 +0100

Ja, aber….Charakterlosigkeit ist doch das Hauptkriterium für die Eignung als willfähiger Unterstützer der Politik.

Eine Politik, die das eigene Volk benachteiligt und andere Völker bevorteilt, kann nur mit charakterlosen Lumpen begangen werden.

#44 Kommentar von Auf ein Wort am 15. Februar 2014 00000002 23:14 139250607711Sa, 15 Feb 2014 23:14:37 +0100

Welcher Partei gehört Herr Voßkuhle eigentlich an?

#45 Kommentar von quaidelaporte vousenallez am 15. Februar 2014 00000002 23:22 139250655411Sa, 15 Feb 2014 23:22:34 +0100

#0, Dr. Gunnar Beck

mit der Ankündigung, den Fall faktisch vom EuGH entscheiden zu lassen, bricht das Verfassungsgericht mit seiner eigenen vierzigjährigen Rechtsprechung, in der sich das Gericht stets das letzte Wort über die Auslegung der EU-Verträge vorbehalten hatte.

Hier ist wohl einiges konkretisierungsbedürftig. Die Unterstellung, „das letzte Wort“ habe das BVerfG jetzt – erstmals – nach Luxemburg aus der Hand gegeben, ist so definitiv nicht zutreffend. Ja, es drängt sich einem unwillkürlich der – ungute, wenn nicht erschreckende – Eindruck auf, als ob sämtliche Medienkommentatoren, die sich jüngst in dieser Sache zu Wort gemeldet haben, entweder juristische Laien sind oder aber den einschlägigen Art. 267 b) AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) ignoriert haben. Dort heißt es klipp und klar:
Wird eine derartige Frage (über die Gültigkeit und die Auslegung der Handlungen der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union [i.e. der EZB]) in einem schwebenden Verfahren bei einem einzelstaatlichen Gericht gestellt, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, so ist dieses Gericht zur Anrufung des Gerichtshofs verpflichtet.
[19]

Selbst OHNE diese zwingende Norm hätten, da supranationales Recht, die roten Karlsruher Roben ein pragmatisches Motiv gehabt.
Denn was brächte es, die Sache im monetären deutschen Interesse zu entscheiden, nur um damit zu provozieren, dass die unterlegene Partei, die EU, gegen das BVerfG-Urteil den EuGH anruft und dort obsiegt? Nichts, nur zerstörte deutsche Hoffnungen – und höheren Kostenaufwand.
Ohne Vorlage wären es nämlich ZWEI statt nur einem einzigen Verfahren, vgl. Wiki: Das Verfahren zur Vorabentscheidung ist nicht als Streitverfahren, sondern als […] Zwischenverfahren ausgestaltet.
[20]

#46 Kommentar von handler am 16. Februar 2014 00000002 09:17 139254225309So, 16 Feb 2014 09:17:33 +0100

@ quaidelaporte vousenallez
***die Frage, ob unbeschränkte Staatsanleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) mit EU-Recht und dem deutschen Grundgesetz vereinbar sind,***

Es verbietet sich von selbst aus dem § 253 StGB seine Befugnisse oder seine Stellung als Amsträger zu missbrauchen.

Die EU besteht nur noch weil Vertragsbruch zustande gekommen ist.
Schlicht und einfach, die Enteignung von Menschen ist unrechtmäßig. Auch noch Staatsanleihen aufzukaufen, die nichts wert sind, deren Gelder im Sumpf versinken und ebenfalls auf Nimmerwiedersehen verschwinden, macht doch Geld eigentlich überflüssig, wenn man mal ganz ehrlich ist.
Es sind doch jetzt die schon entstandenen Schulden der Nehmerländer rückzahlbar.
Wenn ein BverfB hier keine Grenzen setzen kann, dann sind wir ausgeliefert, denn eines sollte man nicht vergessen, die Führung der EU genießt volle Handlungsfreiheit, Immunität – auch die zum Zwecke der politischen Arbeit genutzten Räume sind vor juristischem Zugriff geschützt.

Wir haben eine Diktatur und das BverfG kann durch den Beschluss der Parlamentarier, den ESM-Vertrag zu unterschreiben, auch nur noch hilflose Schadensbegrenzung betreiben, wenn es überhaupt noch Sinn macht.

#47 Kommentar von Michael am 16. Februar 2014 00000002 11:24 139254989011So, 16 Feb 2014 11:24:50 +0100

In der jüngsten Ausgabe der JF vertritt Gerhard Vierfuß eine völlig andere Meinung:

„Auf den ersten Blick scheint es, als habe sich das BVG mit seiner Entscheidung, in dem Verfahren(…)um die Staatsanleihenkäufe der EZB den Europäischen Gerichtshof anzurufen, als Garant des Rechtsschutzes gegen EU-Organe verabschiedet. Doch das Gegenteil ist richtig: Noch nie hat das Karlsruher Gericht sich bei der Abwehr von Maßnahmen der EU so weit vorgewagt. Erstmals hat es klar die Rechtswidrigkeit einer solchen Maßnahme der Europäischen Notenbank festgestellt. Die Vorlage beim Luxemburger Gericht war nur die zwingende Folge der unbestrittenen Kompetenzverteilung.
Zuletzt war dem BVG vorgeworfen worden, es halte zwar formal an seiner Kompetenz zum Schutz vor ausbrechenden Rechtsakten Brüssels fest, schraube aber die Hürden für ein Einschreiten in jedem Verfahren ein Stück höher, so daß es sie nie erreichen könne. Jetzt läßt das Gericht den Worten erstmals Taten folgen. Der Beschluß der EZB wird keinen Bestand haben. Wenn ihn nicht der Europäische Gerichtshof aufhebt (oder, wie vom BVG vorgeschlagen, EU-rechtskonform interpretiert), wird Karlsruhe das für den deutschen Hoheitsbereich tun. Die Verantwortung lastet jetzt auf den Luxemburger Robenträgern, eine Rechtsspaltung innerhalb der EU zu vermeiden.“

#48 Kommentar von what be must must be am 16. Februar 2014 00000002 15:18 139256391903So, 16 Feb 2014 15:18:39 +0100

Wenn die Verfassungsrichter sich anders verhalten würden – keiner wäre seines Lebens sicher. Es gäbe mysteriöse Autounfälle, rätselhafte Selbsterhängungen im Park uvm. Warum ist Gauck über Nacht vom Paulus zum Saulus geworden? Warum verschwand Köhler so plötzlich von der Bildfläche? Immerhin, er lebt . . .