Urteil im Prozess um die Attacke auf Islam-Kritiker Zahid Khan (57, kl. Foto r.): Alle drei Angeklagten müssen je 2,5 Jahre in Haft – wegen gefährlicher Körperverletzung. Salim Nagi (41, Bildmitte) habe die Tat geplant, um die Aufmerksamkeit der Medien zu erlangen, zeigte sich das Gericht überzeugt. Im Sommer hatte er erfolglos versucht, das islamkritische Buch Khans zu verbieten. Danach sprach er die Junkies Thomas H. (38) und Munever K. (32) im Bahnhofsviertel an, versprach ihnen für einen Anschlag 13.000 Euro, versorgte sie mit Teleskopstöcken, Messer und Pfefferspray. Doch Khan wehrte sich mit Schüssen, verletzte einen Mitangeklagten. (Quelle: BILD)

Like
 

37 KOMMENTARE

  1. 2,5 Jahre für einen geplanten und versuchten Mordanschlag? Da gab es einen dicken Migrantenbonus.

    Allerdings liegt das erstaunlicherweise über der Bewährungsgrenze, müßte also eigentlich Ausweisung nach sich ziehen. Eigentlich.

  2. was gabs damals für eine Aufregung über Bumfights. 2 Filmemacher haben Junkies und Penner bezahlt um sich gegenseitig vor der Kamera zu prügeln.
    Die Gutmenschen bei Sat1 etc. haben sich wie Moralapostel verhalten.

    Hier kommt ein Mohammedaner auf die Idee Junkies Geld zu geben um einen umzubringen. Keine Aufregung seitens der Medien.

    2,5 Jahre für Versuchtenmord ist ein Witz!

  3. Ein gutes Urteil. Und auch wenn Zahid Khan etwas spinnert auf mich wirkt, eines muss ich ihm lassen:

    Der Mann lässt sich nicht so einfach runtermachen. Dazu hat er erstens Mut und zweitens auch den nötigen Realitätssinn und Entschlusskraft.

    Tun wir es ihm nach. Auf den nächsten Demos zusammenhalten, auf Angriffe vorbereitet sein und wenn es sein muss, entschlossen reagieren.

    Für die Freiheit!

  4. Kann man den Typen nicht abschieben, oder warum braucht Deutschland Salim Nagi so dringend? Der Typ gehört doch nach der Haft in die Sicherungsverwahrung, wenn er schon nicht abgeschoben werden kann! Das Urteil von 2,5 Jahren ist doch auch iúm 6 Monate zu gering, weil Salim Nagi sonst abgeschoben werden müsste. Oder hat man dem auch den Deutschen Pass geschenkt?

  5. Es spricht sehr für die Bild dass sie „Islam-Kritiker“ schreiben statt Islamfeind, Anti-Islam-Hetzer o.ä. schreiben

  6. Er merkt gar nicht, dass seine beiden eregierten Mittelfinger, die er so frech und anmaßend in die Kamera hält, hauptsächlich gegen ihn selbst gerichtet sind. Denn immerhin wurde er für eine ziemlich lange Zeit aus dem muselmanischen Verkehr gezogen. Und sollte in Zukunft wieder etwas gegen ihn vorgebracht werden, wird er sicher keinen Bonus mehr erhalten!

  7. #6 Eugen Zauge (19. Mrz 2014 17:14)

    Das ganze Haus scheint sich fest in mohammedanischer Hand zu befinden, wenn ich die Namen der „Nachbarn“ in dem Artikel so lese.

  8. Cyberdawn, erst ab 3 Jahren Haft muss eine Ausweisung erfolgen.

    Eein Richter hat mal einen Messerstecher, einen Plus Deutschen zu 35 Monaten verurteilt, damit er nicht zurück in die Türkei muss.

    Ja unsere Richter sind sozial eingestellt. Aber nur bei Plus Deutschen. Schließlich bereichern die uns mit ihrer Herzlichkeit. Die schicken gern einen „Gruß aus Solingen“.

  9. #1 Cyberdawn

    2,5 Jahre reicht nicht für eine Abschiebung, es müssen 3 Jahre sein. Deshalb haben die ja auch nur lächerliche 2,5 Jahre Bonusstrafe bekommen. Unsere BRD-Eliten wollen halt auf diese Fachkräfte nicht verzichten.

  10. Wahrscheinlich gab es überhaupt eine Gefängnisstrafe und keinen Freispruch weil das Opfer selbst Migrant ist.

  11. Schönen Beispiel, für unser robustes Notwehrrecht. Schlagstock-Attacke mit Schusswaffe abgewehrt, Recht bekommen.

    Leider ist es für einen Normalbürger fast unmöglich, eine Erlaubnis für das Führen einer Waffe zu bekommen.

  12. ICH GLAUBE, Zahid Khan NENNT SICH PROPHET AUS SATIRISCHEN GRÜNDEN, WEIL

    sich Mohammed(Muhammad ibn Abd Allah ibn Abd al-Muttalib ibn Haschim ibn Abd Manaf al-Quraschi) auch selbst zum Prophet ernannte!!!

  13. #8 Q (19. Mrz 2014 17:23)

    Es spricht sehr für die Bild dass sie “Islam-Kritiker” schreiben statt Islamfeind, Anti-Islam-Hetzer o.ä. schreiben
    ————-
    „Islam-Hasser“ o.ä. wird nur bei Biodeutschen geschrieben z.B. über Michael Stürzenberger!

  14. WER IST STEFAN SALIM NAGI(GEBURTSMOSLEM DURCH DEN PAKISTANISCHEN VATER, MUTTER DEUTSCHE)?

    LESEN SIE BITTE HIER:

    „“lunas
    27.08.13 @ 22:52

    Stefan Nagi ist mir als Schulkamerad bekannt. Er war mir und den Schulkameraden bereits damals als eine Person aufgefallen, welche bedrohte, Sachbeschädigung durchführte, Waffen mit sich trug, verächtlich und respektlos mit seinen Mitmenschen umging. Es ist ein Ärgernis zu sehen, dass man ihm Möglichkeiten zur Selbstdarstellung bietet, so dass er sich im Licht der Aufmerksamkeit als Gutmensch darstellt (damals als angeblicher Boxer und Bodybuilder und Segelflieger und fein gekleideter Mann mit teuren Autos, heute als angeblich gläubiger Mensch), während er weiterhin Menschen mit Gewalt droht. Ich bedaure noch heute, damals bei einem Vorfall nicht Strafanzeige gegen ihn gestellt zu haben.““
    http://www.blog.blauenarzisse.de/7146/der-fall-stefan-nagi.html

  15. So ein erigierter Mittelfinger bricht leicht ab… Vor allem, wenn das so lange, dünne Krakengriffel wie bei diesem Exemplar sind.

  16. Ich habe immer gedacht, dass Münever da ist, um die Renten der Menschinnen und Menschen zu sichern.

  17. DAS ROT-GRÜN-SCHWUL-LESBISCH-PÄDOPHILE BERLIN

    Kinderpornografie
    Berliner Ermittler sind großzügig bei Edathy-Filmen
    18.03.2014 12:40 Uhr von Jost Müller-Neuhof

    „“Bundesweit prüfen derzeit Staatsanwälte den Besitz von umstrittenen Video-Produktionen mit nackten Kindern, wie sie auch der frühere Bundestagsabgeordnete Edathy bezogen hat.

    In der Hauptstadt ist man zurückhaltend: 19 Verfahren der so genannten Kategorie-II-Fälle wurden bereits eingestellt…

    Die Edathy-Filme wurden unter anderem auf der Schwarzmeer-Halbinsel Krim hergestellt und zeigen nackte Jungen im Alter zwischen neun und zwölf Jahren beim Spielen oder Baden. Die Staatsanwaltschaft Hannover sieht sie „im Grenzbereich zur Kinderpornografie“ und nahm die Bilder „aufgrund kriminalistischer Erfahrung“ zum Anlass, die Wohnungen von Bestellern zu durchsuchen…““
    http://www.tagesspiegel.de/berlin/kinderpornografie-berliner-ermittler-sind-grosszuegig-bei-edathy-filmen/9629684.html

    SKANDAL!!!

    EDATHY MACHTE JENES GESETZ, DAS SEIN „MATERIAL 2“ IN DEUTSCHLAND STRAFFREI LÄSST!!!

    „“Sebastian Edathy meint, was er privat mache, sei allein seine Sache, solange es legal ist. Dazu gehöre auch das Betrachten von Bildern nackter Kinder.

    Zu seiner Verteidigung beruft er sich auf Gesetze gegen Kinderpornografie, an denen er selbst mitgewirkt hat…

    In dem Interview, das der „Spiegel“ an einem geheimen Ort mit Sebastian Edathy geführt hat, erklärt dieser, was alles „gaga“ sei in seinem Fall. Normal dagegen ist für ihn das Betrachten von Bildern fremder, nackter Kinder, denn „der Kinder- und Jugendakt“ hat „in der Kunstgeschichte eine lange Tradition“…

    Eher für normal hält Edathy auch, dass ihm ausgerechnet jener Laptop abhandengekommen ist, mit dem er die von ihm kunstgeschichtlich geadelten Aufnahmen Minderjähriger bei einem kanadischen Internethändler bestellt hatte…

    Sebastian Edathy hat sich in zuständiger und verantwortlicher Position immer wieder mit dem Thema beschäftigt und sich dazu auch mehrfach geäußert. Er war Vorsitzender im zuständigen Bundestagsinnenausschuss von 2005 bis 2009, also genau in der Zeit, als er in Kanada kaufte.

    ++Sexuelle Gewalt gegen Kinder nannte er 2009 „ein abscheuliches Vergehen“, der Verbreitung von Kinderpornografie über das Internet dürfe „nicht tatenlos zugesehen werden“. Edathy war für die umstrittenen Internetsperren. Damit würden, so Edathy damals, auch „Internetnutzer geschützt“.

    ++Er hat sogar mitgewirkt an der Änderung des Paragrafen 184b, der im November 2008 in Kraft trat und genau die Grenze zwischen legalem und illegalem Handeln zu beschreiben versucht, hinter der sich Edathy heute verschanzt!!!

    ++Der Abgeordnete kann mit darüber bestimmen, was an seinem eigenen Verhalten so gerade noch legal ist

    ++Im Jahr 2012 war in der juristischen Fachliteratur zu lesen, dass der Paragraf 184b entgegen der mutmaßlichen Regelungsabsicht des Gesetzgebers immer noch Lücken habe. Demnach seien weiterhin alle Fälle straflos, in denen ein Kind zwar in aufreizender Körperhaltung abgebildet ist, aber nicht handelt, sondern „ohne seinen Willen“ in Positur liegt, sitzt oder steht.

    Ebenfalls im Jahr 2012 sagte Sebastian Edathy, jetzt Mitglied im Rechtsausschuss, auf eine Frage bei „Abgeordnetenwatch“: Die gesetzlichen Bestimmungen seien „meines Erachtens ausreichend“…““
    http://www.tagesspiegel.de/meinung/sebastian-edathy-vom-versuch-sein-privates-politisch-zu-legalisieren/9629396.html

  18. Gratulation an das närrische Islamdreigestirn.
    Wie Geistesgestört der gut integrierte, friedliche Moslem Nagi sein muß, wird an der Verteidigungsbegründung deutlich:

    „Die Verteidigerin des Hauptangeklagten bestritt den Vorwurf vor dem Landgericht und sprach von einer „Marketingaktion“. Der vermeintliche Angriff habe stattgefunden, um das Buch des Angegriffenen zu bewerben.“

    Haha, wie verzweifelt muss man sein um solch einen Unsinn zu verzapfen.

    Viel Spass im Knast.

  19. Migrantenbonus kanns ja fast nicht sein, einer der Auftragsmörder war ja keiner der Bevorzugungswürdigen.

    Also, was steckt hinter den Kuschelurteilen für Mordversuch und Anstiftung?

    Ist der Richter Nazi, der Khan nicht mag?

    Ist das Kuschelurteil für den deutschen Auftragsmörder der Kollateralschaden, um die anderen zwei doch bevorzugt behandeln zu können?

    Hat der Richter Angst?

    Oder ist er einfach nur ein Gutmensch, den auch an das Gute im Auftragsmörder und Anstifter glaubt und dass Khan selber schuld ist, weil er „den Propheten beleidigt“ hat?

    Fragen über Fragen…

    ——————————

    #11 Babieca (19. Mrz 2014 17:28)

    #6 Eugen Zauge (19. Mrz 2014 17:14)

    Das ganze Haus scheint sich fest in mohammedanischer Hand zu befinden, wenn ich die Namen der “Nachbarn” in dem Artikel so lese.

    Das liegt am Namen und der Gesinnung des Vermieters, in islamischen Gegengesellschaften will man keine Kuffar, „vermietet nix an…, bleibt unter euch“.

    Aber wehe, das geht andersherum…

  20. „Antanztrick“ durch nordafrikanische Fachkräfte auch in Münster:

    Auf einmal geht alles blitzschnell. Während sich vor dem Cineplex die Nachteulen nach Mitternacht vor dem Kino sammeln, um in Richtung Hafen oder Clubmeile zu ziehen, tritt Einsatzleiter Jürgen Tölle aufs Gaspedal(…)

    http://www.wn.de/Muensterland/Taeter-werden-immer-dreister-Taschendiebe-bitten-zum-Tanz

    Und es geht immer weiter:

    Münster läuft voll

    Die Stadt sieht keinen Ausweg: An drei Standorten sollen neue Container-Unterkünfte für Flüchtlinge geschaffen werden. Auch eine Erstaufnahmeeinrichtung in Gievenbeck ist geplant.(…)

    http://www.wn.de/Muenster/Unterkuenfte-sind-belegt-Stadt-stellt-an-drei-Stellen-neue-Container-fuer-Fluechtlinge-auf

  21. Ich kenne ihn oben von vor ein paar Jahren, hätte aber nicht erwartet dass er sich derart verändert,da wird einem ganz bange, mit wem man eigentlich zu tun hatte, schon vor ca. 7 Jahren sagte er mir das er sich neu orientieren würde in der Religion, wohin diese Neuorientierung hingeführt hat, sehen wir spätestens jetzt !

  22. Der grauhaarige Mordauftraggeber scheint nach dem Jugendstrafrecht verurteilt worden zu sein. Kein Wunder bei der muslimischen Reifeverzögerung.
    Die Reife verzögert sich dank der Koranlektüre immer bis zum Lebensende.

    Insofern sind Moslems grundsätzlich natürlich auch im hohen Alter nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen.

    Alles in Ordnung. Nur die beiden Mittelfinger sähe ich ihm gern gebrochen bei dieser Geste auf dem Foto.

  23. Ich hoffe, dass Salim Nagi noch Jesus kennen lernt. Nur er kann ihm vor dem Gericht retten.

Comments are closed.