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Islamische Mörderbande Isis in Aktion

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Strafjustiz und religiöse Gewalttäter: Was tun, wenn die Abschreckung an ihre Grenzen stößt?

geschrieben von PI am in Islam,Kriminalität,Wissenschaft | 57 Kommentare

Bei näherer psychologischer Analyse neuerer Verbrechensstatistiken in westlichen Ländern muss ein extremer Anstieg religiös motivierter Kriminalität festgestellt werden. Sie reicht von tierquälerischen Schlachtriten, ritueller Körperverletzung durch Beschneidung von Säuglingen und Kindern, jugendlicher Gewaltkriminalität gegen „ungläubige“ Deutsche, Zwangsverheiratungen und Vergewaltigungen teils sogar minderjähriger Mädchen bis hin zu kulturell-religiös motivierten Morden an Ehefrauen und Kindern. Die Justiz zeigt sich hilflos in der polizeilichen Durchdringung krimineller Parallel- und Gegengesellschaften und werden Täter doch einmal dingfest gemacht, bleibt der Eindruck in der Öffentlichkeit zurück, dass wegen multikulturell begründeter „Unzurechnungsfähigkeit“ nicht einmal abschreckende Strafen verhängt werden.

(Von Tom Gebhardt)

Angesichts der ohnehin verschwindend geringen Abschreckungswirkung einer teuren Strafjustiz auf religiös fanatisierte Verbrecher und andere neurotische „Überzeugungstäter“ muss nach einem alternativen Konzept der Verbrechensbekämpfung gesucht werden. Sie muss die Täter endlich auch mit den natürlichen Konsequenzen ihrer Verbrechen bestrafen und stärker politische und persönliche Verbrechensursachen bekämpfen statt allein auf Abschreckung bei der Verbrechensbekämpfung zu setzen.

1. Die Grenzen der Abschreckung

Auch die religiöse Schächtung zweier Kinder durch einen islamgläubigen Zahnarzt mit afghanischen Wurzeln in Glinde hat wieder einmal die ganze Problematik der deutschen Strafjustiz bewusst gemacht. Nicht von ungefähr hat die Reaktion der Justiz auf diese grausamen Morde bei vielen deshalb auch zu heftigen Protesten geführt (PI berichtete [3]). Der Mörder, der seine Kinder Anfang 2014 vermutlich im religiösen Schuldwahn „geopfert“ hatte, käme sicher ungeschoren davon, so wurde wütend geahnt, weil Psychiater mal wieder einen Verbrecher für „krank“ erklären würden. Wo bliebe da auf Dauer die „Abschreckung“, beklagten viele, wenn mögliche religiöse Täter sich ausrechnen könnten, durch eine psychiatrische Krankschreibung straffrei auszugehen. Diesen aufgebrachten Anhängern einer Abschreckungs- und Rachejustiz könnte man eigentlich nur zustimmen, wenn sie nicht Eines übersehen hätten: Eine „Rübe ab“-Justiz hat nicht nur auf Sexualstraftäter, Verzweiflungstäter und suizidale Amokläufer keine besondere Abschreckungswirkung, sondern verfehlt auch bei religiösen Gewalttätern ihre Wirkung! Denn leider haben wir es auch bei religiös motivierten Verbrechern mit rational kaum beeinflussbaren Gewalttätern zu tun. Religiös fanatischen oder gar wahnhaften Gewalttätern ist es vielmehr völlig egal, ob sie durch ein Selbstmordattentat oder durch die Todesstrafe in ihr „Paradies“ und zu den dortigen „Vergnügungen“ befördert werden! Wie das verbrecherische Denksystem des Sexualstraftäters nur von neurotischen Sexphantasien bestimmt wird, das des Verzweiflungstäters und Amokläufers nur skrupellos auf Rache und Selbstzerstörung ausgerichtet ist, so handelt der religiöse Gewalttäter nur nach seinen religiösen Wunschphantasien und verinnerlichten, angeblich göttlichen Anweisungen.

Es kann deshalb niemanden verwundern, dass unsere Strafjustiz der religiösen Verbrechen nicht Herr wird und auch der internationale Terrorismus sich von der dümmlichen „Kriegserklärung“ amerikanischer Präsidenten nicht beeindrucken, sondern eher noch anstacheln lässt.

Er gehorcht weiter seinem religiösen Wahnsinn statt irgendeiner rationalen antiimperialistischen Strategie und mordet, plündert, entführt zehntausendfach unter den „Ungläubigen“ überall auf der Welt. Dass islamistische Selbstmordattentäter und ihre in ein jenseitiges „Paradies“ strebende Religion dabei eine Gefahr für das Überleben der gesamten Menschheit darstellen und deshalb Handlungsbedarf besteht, wird einem sofort klar bei dem Gedanken, dass die Ziele der Terroristen des 11.September genauso gut beliebige Atomkraftwerke irgendwo auf der Welt hätten sein können.

Aber nicht nur, dass Strafandrohungen den religiösen Gewaltverbrecher geradezu motivieren, sich für seinen Glauben zu opfern und den Märtyrertod zu suchen. Der religiöse Gewalttäter wird von einer pseudohumanen und einer durch ihre kostspieligen Misserfolge an sich selbst zweifelnden Strafjustiz am Ende auch noch belohnt!

Bei freier Kost und Logis als Gefangener von allen Alltagsmühen entbunden hat er den lieben langen Tag nichts anderes zu tun, als zu beten und sonstigen Gottesdiensten nachzuhängen. Er kann sich, wie in einem endlosen religiösen Vokabellernen, noch mehr in seinen Hass auf alle „Ungläubigen“, in Fanatismus und Wahn hineinsteigern. Verlässt er das Gefängnis ist ein Rückfall in den alten kriminellen Glauben vorprogrammiert: Oftmals fehlt ihm immer noch eine berufliche Perspektive, ein nicht-religiöser, lebenszugewandter Freundeskreis, eine Lebenspartnerschaft, eine sexuelle Beziehung, ein Selbstbewusstsein, eine Selbstsicherheit im Umgang mit Frauen, kreative, künstlerische Lebensinteressen, historisch-kritische Kenntnisse über die arabische Welteroberung und ihre religiöse Kriegsführung, über die urchristlichen Quellen ihrer Schriften, über eine „göttliche Schöpfung“, die nach paläontologischen Erkenntnissen zuerst die Dinos und dann 250 Millionen Jahre später erst den Menschen hervorgebracht haben kann usw.. In geradezu unverantwortlicher Weise lässt eine ebenso archaische wie dumme Strafjustiz den religiösen Straftäter im Zustand religiöser Selbsthypnose erneut auf die Menschheit los. Voll Himmel- und Höllenphantasien, die durch Beihilfe des „Strafvollzugs“ aus ihm einen noch überzeugteren „Gotteskrieger“ gemacht haben, setzt er wie im Falle des vierfachen Mörders Mehdi Nemmouche, des Attentäters auf das Jüdische Museum in Brüs [4]sel, mit jeder Haftstrafe fanatischer seinen „heiligen Krieg“ fort (Nemmouche war während seiner zahlreichen Gefängnisaufenthalte durch seinen „Bekehrungseifer“ aufgefallen und hatte ungehindert während des täglichen Hofgangs seine Mitgefangenen immer wieder zu kollektiven Gebeten aufgerufen).

Um den ganzen Irrsinn einer Strafjustiz begreifen zu können, sollten wir uns am Beispiel der Kindererziehung einmal klar machen, was eigentlich das Strafeprinzip bedeutet.

Was sollen Eltern tun, wenn sie feststellen, dass ihr Kind sie bestiehlt? Ein Strafrechtler, ein Islamist oder ein pietistischer Familienvater zu Zeiten des Wilden Westens, sie würden alle das Gleiche empfehlen: Prügel, Hausarrest oder eine andere empfindliche Strafe, um das Kind vor weiteren Fehltritten abzuschrecken. Wird das Kind rückfällig und bestiehlt es seine Eltern erneut oder fängt gar noch ein anderes Kind in der Familie damit an, heimlich an den Geldbeutel seiner Eltern zu gehen, waren für die Anhänger einer Rache- und Abschreckungsjustiz ganz einfach die Strafen nicht hart genug und sie empfehlen eine noch härtere Bestrafung des Kindes und notfalls auch seine Tötung, um wenigstens das zweite Kind vor weiteren Missetaten abzuschrecken…

Viele würden jetzt sagen, das ist doch absurd – so etwas macht man doch nicht mit Kindern und schon gar nicht in der eigenen Familie – Kinder schlagen, einsperren oder gar töten! Wer seine Kinder liebt und die Familie zusammenhalten will, der versucht, sie zu verstehen und ihnen zu helfen sich zu bessern. Kinder, werden einfühlsame Väter und Mütter sagen, verhalten sich doch nur dann kriminell, wenn sie ihre Eltern hassen, wenn sie sich von ihnen immer nur bestraft aber nicht geliebt fühlen, wenn sie sich ungerecht behandelt oder gar misshandelt fühlen, wenn sie sich gegenüber ihren Geschwistern oder Kindern in anderen Familien benachteiligt fühlen, wenn sie selbst kein Eigentum haben und nicht begreifen können, was für einen Verlust ein Diebstahl für andere bedeutet und, und, und… Im Übrigen wird jeder einigermaßen psychologisch aufgeklärte Mensch ohnehin der Meinung sein, dass in einer wirklichen Familie Kinder ihre Eltern nicht bestehlen – nur in asozialen Familien bestiehlt man sich gegenseitig!

Wenn das richtig ist, warum haben wir dann kein Verständnis für die Taten von erwachsenen Verbrechern? Sollte nicht auch eine Gesellschaft sein wie eine Familie? Sollten nicht auch in einer Gesellschaft die Menschen miteinander umgehen wie in einer Familie? Das stimmt zwar, aber, so wird mancher sagen, Verbrecher sind doch keine Kinder mehr! Die sind erwachsen und von denen können wir erwarten, dass sie sich „schicken“! Plötzlich sprechen wir also von der „Schuld“ eines erwachsenen Menschen. Die Strafjustiz sagt, der Mensch wird in der Nacht zu seinem 14. Geburtstag „straffähig“. Bis dahin hat ihn seine „Familie“ richtig erzogen und er weiß, was „gut“ und „böse“ ist und dass man für Verbrechen bestraft wird. In dieser Nacht wird aus dem „schuldunfähigen“ Kind ein Verbrecher und alles dreht sich nur noch um die Frage seiner „Schuld“.

2. Der Mythos von der „Schuld“ des Menschen

Ob in der Thora, der Bibel oder in dem, was arabische Welteroberer davon in ihren Koran übernommen haben, ob im Wilden Westen oder vor deutschen Strafgerichten, immer geht es um eine angebliche „Schuld“ des Menschen. Von allen primitiven oder sich für zivilisiert haltenden Kulturen wird von jeher behauptet, der Mensch begehe aus reiner „Bosheit“ Verbrechen, habe deshalb für seine Tat nur bestraft zu werden und alles wäre gut. Gerne wird an ihm ein Exempel statuiert, das durch seine empfindliche Bestrafung auch andere davon abhalten soll, zum Verbrecher zu werden. Als Begründung für diese Straf- und Abschreckungsjustiz wird die Behauptung vorgeschoben, der Mensch würde sich ja völlig losgelöst von der Welt aus „freiem Willen“ für Gut und Böse entscheiden. Dem Menschen wird damit letztlich die einmalige Fähigkeit zugeschrieben, aus dem Nichts heraus seinen Willen zu erschaffen und dadurch „schuldig“ zu werden. Es wird behauptet, er leite sein Denken, Fühlen und Handeln nicht aus den Erfahrungen ab, durch die die Welt ihm etwas als wollenswert erscheinen lässt, sondern aus heiterem Himmel entscheide er sich entweder für das „Gute“ oder das „Böse“ in ihm. Er allein sei es, der sich selber zum „Sünder“ und „Straftäter“ mache. Besonders jene, die eine angeblich gottgewollte arabische Weltherrschaft totalitär mit dem Abhacken von Händen, Peitschenhieben und Steinigungen durchsetzen wollen, sind am eifrigsten darin zu behaupten, der Mensch sei selbst der Schöpfer seines eigenen bösen Willens und werde dafür in einer Hölle schmoren, wenn er sich nicht durch seine Islamisierung der arabischen Weltherrschaft unterwerfe.

Aber begeht die Scharia und jedes religiöse Strafgericht damit nicht eine Gotteslästerung? Hat nicht gerade nach einem strengen Eingott-Islamismus nur ein Gott die Fähigkeit des Erschaffens aus dem Nichts? Wäre nicht allein ein allmächtiger Gott in der Lage, sich seinen eigenen Willen zu erschaffen oder dem Menschen einen Willen zu geben? Maßen sich die Menschen nicht an, göttlich zu sein, wenn sie glauben, aus ihrem selbsterschaffenen „bösen“ Willen heraus könnten sie schuldig werden? Kann nicht alleine ein Gott schuldig am „Bösen“ im Menschen sein und muss der Mensch nur deshalb plötzlich zum „Schöpfer“ seines Willens werden, damit Schuldprediger ihren Gott weiterhin für unfehlbar halten können?

Während religiöse Fanatiker diese Widersprüche zwischen göttlichem Schöpfungsmonopol und menschlicher Willensschöpfung leicht autosuggestiv wegbeten können, können aufgeklärte, wissenschaftlich denkende Menschen ein anderes Problem mit der Metaphysik der Schuld nicht so leicht verdrängen. Sie glauben zwar ohnehin nicht an eine göttliche Schöpfungstheorie, die offen lässt, warum ein Gott die Dinos geschaffen hat, um sie anschließend wieder aussterben zu lassen, warum der Mensch erst 250 Millionen Jahre nach alledem „erschaffen“ wurde und wer denn eigentlich der Schöpfer Gottes sei. Der Schuldmythos verlangt jedoch von Wissenschaftlern nicht weniger, als den Menschen außerhalb der Naturgesetze zu stellen! Die sagen nämlich nach aller wissenschaftlichen Erfahrung u.a.: „Keine Wirkung ohne Ursache!“ Die religiöse Behauptung, der Mensch könne schuldig werden, bedeutet aber nichts anderes, als dass es für einen Willen (Wirkung) keine Ursache braucht! Ohne jede äußerliche Anregung sollen Gedanken, Gefühle und Handlungen im Innern des Menschen, dort wo vorher Leere war, von ihm geschaffen werden können. Nicht die Welt oder ein Gott bringt ihn auf die Idee, ein Verbrechen könnte in seinem Interesse sein, sondern er ganz allein erschafft seinen Willen, religiöse Sünden oder weltliche Verbrechen zu begehen. Das sollen vernünftig denkende Menschen glauben, obwohl alle psychologischen Erkenntnisse auch eine Kausalität seelischer Phänomene nahelegen. Die menschliche Psyche erweist sich immer wieder nur als ein, wenn auch hochkomplexer und hochleistungsfähiger Computer, bei dem am Ende nur das rauskommen kann, was ihm zuvor an Informationen eingegeben worden ist. Nur deshalb kann der Mensch auf immer neue Herausforderungen richtig reagieren und hat als intelligentes, informationsverarbeitendes Wesen die Jahrtausende seiner Evolution überlebt.

Kann aber ein Computer schuldig sein?

Nein, nicht einmal seine Programmierer können schuldig sein! Die haben ihn auch nur nach dem Stand ihres Wissens programmiert, das sie auch nicht selbst aus dem Nichts erschaffen, sondern nur aus den Informationen über die Welt gewonnen haben.

Dennoch suchen nach einer haarsträubenden, jede Kausalität leugnenden und nebenbei auch noch gotteslästerlichen Schuldmythologie Rabeneltern, alle Schuldreligionen und auch unsere Strafjustiz nur nach einer „Schuld“ des Täters. Am Ende wird der Verbrecher dann gleich auch noch doppelt bestraft: durch das Elend, die Ungerechtigkeiten und falschen Vorbilder, die ihn zum Verbrecher gemacht haben und die Strafen, die ihm die Schuldprediger dafür auferlegen. Durch noch mehr Ungerechtigkeit soll der freie Willen des Verbrechers abgeschreckt und möglichst effektiv unterdrückt werden. Dies geschieht interessanter Weise aus der Erfahrung heraus und in der Überzeugung von Eltern, Richtern und selbst ernannten Gottesvertretern, dass der Mensch doch nicht der alleinige Schöpfer seines Willens ist, sondern sein Willen von außen, nämlich z.B. durch Strafandrohungen, doch geformt werden kann! Welch eine dreiste Widersprüchlichkeit! Rabeneltern, Staat und Religion wollen sich zwar als die Schöpfer eines guten Willens durch ihre abschreckenden Strafmaßnahmen sehen aber nie auch als die eventuellen Verursacher eines „bösen“, verbrecherischen Willens.

3. Fernsehen macht frei oder der Mythos von der „Freiheit“ des Menschen

Mit dem Begriff der „Schuld“ erscheint auch die „Freiheit“ des Menschen in einem anderen Licht. Ist sie doch die Möglichkeit des Einzelnen, den eigenen Willen „frei“, d.h. ungehindert umzusetzen. Ist der Willen des Menschen aber gemacht, dann ist auch seine Freiheit nur noch eine „gemachte Freiheit“ und möglicherweise nicht mehr die Freiheit, das zu tun, was er in Wahrheit wollen würde, hätte er die Möglichkeit einer freien, von fremden Interessen unmanipulierten Willensbildung gehabt. Die individuelle „Freiheit“ gerät zur Farce, wenn der Willen des Menschen zuvor von politischen Zielen oder angeblich göttlichen Geboten von anderen beeinflusst wurde. Unfrei, eigene Erfahrungen machen zu dürfen, hält der Mensch die Interessen anderer dann plötzlich für seine eigenen und fühlt sich auch noch „frei“ dabei, sich vor deren Karren spannen zu lassen.

Oft genug verkommt der Freiheitsbegriff so zu einem Propagandatrick jener, die zuvor im Auftrag weltlicher und religiöser Herrscher anderen beigebracht haben, was sie für ihre „Freiheit“ halten sollen!

Gerade jene westlichen Gesellschaften, deren Bürger sich für besonders frei halten sollen, entpuppen sich bei näherem Hinsehen als in der Meinungsbildung undemokratische und unfreie Mediendiktaturen, denen es nur in besonders perfider Weise gelungen ist, die Bürger so mit Werbung, diversifizierter Politpropaganda aus allen Richtungen, religiöser Gehirnwäsche und der bewusstseinsbestimmenden Macht des Faktischen so in ihrem „freien Willen“ zu manipulieren, dass diese die gesellschaftlichen Verhältnisse als die einzig Möglichen und die Ungerechtigkeit und Chancenungleichheit darin als „Freiheit“ empfinden!

Wie unter der Meinungsmanipulation einer solchen undemokratischen Mediengewalt haben auch die braven Mitläufer in den offenen religiösen wie weltlichen Diktaturen stets das Gefühl von „Freiheit“. In Letzteren stoßen die Menschen der offenen Unterdrückung wegen nur früher als in den „westlichen Demokratien“ an die Grenzen des Erlaubten und werden früher mit Parteiverboten, Berufsverboten und gewaltsamen Niederschlagungen in ihrer wirklichen Freiheit unterdrückt. Die Frau, die von Kindheit an nichts anderes kennen gelernt hat, genügend durch Drohungen eingeschüchtert und durch soziale Anerkennung gelockt wurde, bedarf jedoch keiner weiteren Unterdrückungsmaßnahmen mehr. Sie wird es scheinbar „freiwillig“ als ihre größte Freiheit ansehen, bei hochsommerlicher Hitze unter den Stoffbergen einer schwarzen Burka zu schwitzen oder gleich gar nicht mehr das Haus zu verlassen. Es muss ihr nur oft genug dafür Straffreiheit, elterliche Liebe, ein „Paradies“ und die religiöse Achtung durch ihre Gemeinschaft versprochen worden sein, um sich gänzlich „frei“ dabei zu fühlen, niemals den Wind oder die Kühle des Wassers auf der Haut zu spüren und sexuelle Erregung für „teuflisch“ zu halten. Dem Hitlerjungen erging es nicht anders. Vom Führerkult der Erwachsenen zuvor in seinem „freien Willen“ nazifiziert empfand er es als seine größte „Freiheit“, kurz vor Kriegsende für seinen Führer noch an der Front sterben zu dürfen.

Was für den Hitlerjungen gilt, gilt auch für jeden Verbrecher: Es gibt keine Freiheit, keinen „freien Willen“ und deshalb auch keine „Schuld“! Der Wille des Menschen ist nicht grundlos „böse“, nur weil der Mensch angeblich an sich „böse“ wäre. Er leitet sich bis ins Kleinste aus den aktuellen oder weiter zurückliegenden Erfahrungen ab, die sich im Denken eines Menschen niedergeschlagen haben und ihm im Moment der Tat ein verbrecherisches Verhalten als lohnenswert und subjektiv sogar rechtens erscheinen lassen. Deshalb darf eine ominöse „Schuld“ auch nicht länger die Herrschaftsberechtigung der Sieger über die Besiegten sein, der Richter über die „Schuldigen“, der Reichen über die Armen oder der „rechtgläubigen“ Herrenmenschen über die „Ungläubigen“.

4. Der Mythos von der „gerechten Strafe“

Eine Strafjustiz sucht die Ursachen des Verbrechens nur in einer selbst geschaffenen „Bosheit“ des Verbrechers oder gar in rassistischer Weise in einer ominösen kriminellen „Veranlagung“ des Täters, um eine verbrecherische Politik als Ursache für die Kriminalität in einer Gesellschaft frei sprechen zu können. Dreist behauptet eine Strafjustiz von sich, damit für „Gerechtigkeit“ zu sorgen. Sie spricht von einer „gerechten Bestrafung“ und von „ausgleichender Gerechtigkeit“ als hätte sie durch ihr Strafurteil zwischen Opfer und Täter einen Schadensausgleich geschaffen und einen gesellschaftlichen Idealzustand der Chancengerechtigkeit für alle plötzlich hergestellt. Als würde das Opfer durch eine harte Bestrafung des Täters plötzlich all seine Demütigungen durch den Täter vergessen können, alle körperlichen und seelischen Verletzungen geheilt und materielle Schäden wiedergutgemacht sein.

Doch allzu oft würde nicht einmal eine Todesstrafe für den Täter dem Opfer genügen, um es für die Folgen eines Verbrechens gerecht zu entschädigen, für den demütigenden Verlust der Selbstbestimmung und die fortdauernde Angst vor erneuten verbrecherischen Übergriffen. Gerechtigkeit für das Opfer kann es schon gar nicht geben, wenn das Opfer angesichts der hierzulande konstant hohen oder gar steigenden Verbrechensraten Grund hat, sich vor Rückfalltätern und anderen Verbrechern zu fürchten. Während der Täter obendrein auch noch auf Kosten des steuerzahlenden Opfers in einem staatlichen Gefangenenhotel seine Haft absitzt, soll das Opfer sich mit dem wenig beeindruckenden Rachegedanken trösten, der Staat habe den Verbrecher wenigstens für die Zeit der Haft in seine Schranken verwiesen. Andere aber lässt eine ach so gerechte Strafjustiz immer wieder ungeschoren davonkommen. Sie ziehen weiter ihren Gewinn aus gesellschaftlichen Missständen aus kriminellen Arbeitsbedingungen, der Drohung mit Arbeitslosigkeit, der ungerechten Verteilung des Reichtums, die die eigentlichen Quellen eines verbrecherischen Willens sind.

5. Deutschland – eine asoziale „Familie“?

Dank einer Strafjustiz, die nur den Täter aber nicht seine Anstifter in Politik und Wirtschaft bestraft, bleibt unsere Gesellschaft so asozial, wie sie durch den Einfluss einer Habgierökonomie und ihrer korrupten Handlanger in Politik und Medien nur sein kein. Sie ist nicht anders als jene kaputte Familie, in der die Eltern von ihren Kindern bestohlen werden. Nichts hat sie mehr mit einer solidarischen Familie und liebevollen Eltern gemein: Die „Familienmitglieder“ kämpfen erbittert gegeneinander um künstlich verknappte Arbeitsplätze und lassen sich zu rivalisierenden Arbeitstieren und neidischen Konsumidioten degradieren. Millionen von Menschen dürfen zur Abschreckung der anderen „Familienmitglieder“ nicht mehr zur „Familie“ gehören, indem man ihnen keine oder nur eine menschenunwürdige Arbeit zu einem Hungerlohn gibt; man gibt einzelnen „Familienmitgliedern“ Minderwertiges zu arbeiten, zu essen, zu wohnen und um ihre Freizeit zu verbringen und zu allem Überfluss dürfen sich auch noch Millionen Fremde in das Haus der „Familie“ einschleichen. Sie setzen die „Familienangehörigen“ auf dem Arbeitsmarkt zusätzlich unter Lohn- und Arbeitsdruck und ersticken das „Familienleben“ durch die aggressive Gegensätzlichkeit ihrer Kultur vollends. Die fremden Eindringlinge hassen mitunter die „Familie“ bis zum Verbrechen und plündern skrupellos ihren Kühlschrank und ihre Haushaltskasse, weil sie mit dieser „gottlosen Familie“, die nur durch Unrecht zu ihrem Wohlstand gelangt sein kann, ohnehin nichts zu tun haben wollen.

„Familien“ aber, in denen es an Liebe, Gerechtigkeit, kulturellen, moralischen Gemeinsamkeiten, einem gesicherten, für alle menschenwürdigen Zuhause fehlt und Fremde nach Belieben das Familienleben stören können, dürfen sich nicht darüber wundern, wenn ihre Kinder die Eltern bestehlen, jeder gegen jeden Verbrechen begeht und mitunter das Zusammenleben bis in den Bürgerkrieg unmöglich wird.

Unsere Abschreckungs- und Rachejustiz, die im Auftrag des zufriedenen Teils der “Familie” nur damit beschäftigt ist, die Unzufriedenen in der “Familie” möglichst schnell hinter Gittern zu bringen, trägt zunächst einmal nichts zu einer Besserung unserer Familienverhältnisse bei. Ungerechtigkeit und Not in einer von Habgier bestimmten „Familie“ werden so immer wieder Einzelne zu Gewaltverbrechen und verbrecherischer Habgier verleiten. Schon gar nicht wird sich der ausgegrenzte Teil der „Familie“ durch die lächerlichen Strafen einer halbherzigen Gutmenschen-Scharia vor weiteren Verbrechen abhalten lassen.

Unsere pseudohumanisierte Strafjustiz ist mittlerweile nur noch die ebenso teure wie ineffektive Karikatur ihrer selbst.

Die Schizophrenie zwischen Abschreckung und pseudohumanem Gutmenschentum in der Strafgerichtsbarkeit, die Verbrecher mitunter nicht einmal mit den natürlichen Konsequenzen ihres verbrecherischen Handelns konfrontiert (siehe die hotelähnliche Unterbringung und Verköstigung von „Straftätern“), verleitet denn auch etwa 60 Prozent der Bestraften dazu, erneut Verbrechen zu begehen und schreckt hunderttausende Ersttäter nicht davon ab, ebenfalls straffällig zu werden.

6. Die Alternative: Eine Besserungsjustiz und ihre natürlichen Strafen

Was soll aber der Vater tun, der feststellen muss, dass ihn sein Sohn bestiehlt? Wie soll eine Gesellschaft mit ihren Verbrechern umgehen, wenn sie das Verbrechen wirkungsvoller bekämpfen und auch fanatisch religiösen Tätern wirkungsvoll begegnen will?

Aus der Tragödie eklatant hoher Verbrechens- und Rückfallquoten unserer derzeitigen Strafjustiz gibt es nur zwei mögliche Auswege:

Die erste Möglichkeit wäre, aus der Erfolglosigkeit unserer weich gespülten Strafjustiz zu schließen, wir bräuchten eine härtere Abschreckungsjustiz – am besten gleich eine ordentliche “Euro-Scharia”. Die islamistische Strafjustiz zerhackt, peitscht oder steinigt zwar auch dann, wenn sich Menschen nur einem faschistischen Gottesstaat in den Weg stellen wollen, behandelt Frauen als Menschen zweiter Klasse und hat die Ausrottung aller „Ungläubigen“ zum Ziel, aber immerhin bestraft sie in Fortführung unserer deutschen Strafjustiz wenigstens gründlich und hat nach allen psychologischen Erkenntnissen unzweifelhaft eine „höllische“ Abschreckungswirkung! Das dürfte 2006 auch der niederländische Justizminister Piet Hein Donner gedacht haben, als er die Einführung der Scharia in den Niederlanden [5] für immerhin denkbar hielt. Ließe man also alle archaisch-arabischen Menschenrechtsverletzungen der Scharia weg und behielte nur ihre bestialischen Strafen, könnte immerhin von einer wirklichen Strafjustiz gesprochen werden (u.a. radikaler Entzug der Bewegungsfreiheit und des gewohnten Lebens, gesellschaftliche Ächtung und Bloßstellung des Täters, schmerzvolle, zur wirkungsvollen Abschreckung möglichst per TV öffentlich vollzogene körperliche Strafen bis hin zu möglichst qualvollen Todesstrafen durch Erhängen, Steinigen oder langsam wirkende Todesspritzen nach dem Vorbild der amerikanischen Strafjustiz).

Eine “Euro-Scharia” hätte immerhin den unbestreitbaren Vorteil, dass sie den Opfern von Verbrechen den Eindruck „ausgleichender Gerechtigkeit“ vermitteln würde. Geben doch brutalste Strafen den Opfern das beruhigende, wenn auch trügerische Gefühl (s. unten), vor erneuten körperlichen und seelischen Verletzungen fortan sicher zu sein und der staatlichen Herrschaft über das Verbrechen vertrauen zu können.

Doch ist das wirklich der einzige Weg, um Opfern das therapeutisch wichtige Gefühl von Sicherheit und Selbstbestimmung wieder zurückzugeben? Würde nicht auch eine skrupellose “Euro-Scharia”, die wie unsere Justiz, nur Vergeltung und Abschreckung kennt, an jenen Sexualverbrechern, Verzweiflungstätern oder Amokläufern scheitern, bei denen eine Abschreckung gar nicht groß genug sein kann, um sie von weiteren Verbrechen abzuhalten? Und wie stünde es eigentlich um eine Wiedergutmachung für die Opfer, wenn die Täter von einer Strafjustiz nur eingesperrt würden oder wegen Steinigens oder Erhängens zur Wiedergutmachung unfähig wären? Würde sich der Haupttäter, nämlich die Gesellschaft, weiterhin geschickt aus der Affäre ziehen und jede Schuld von sich weisen? Der strafende Staat und Politiker, die eigentlichen Anstifter des Verbrechens, fühlen sich auch heute schon zwar für eine Bestrafung des Täters verantwortlich, aber nicht dafür, dass sie einen Menschen zuvor durch verbrecherische gesellschaftliche Zustände erst zum Verbrecher und andere zu dessen Opfer gemacht haben!

Scheinheilige Politiker zeigen mit dem Finger immer nur auf den Sündenbock – den arbeitslosen Einbrecher, den von Arbeitslosigkeit bedrohten, unterbezahlten, kulturell zwangsbereicherten „Neo-Nazi“ oder den religiösen Gewaltverbrecher „mit Migrationshintergrund“, der, durch ihre Hilfeverweigerung aus der Heimat in die Fremde vertrieben, zum kriminellen Rächer von Heimat und Religion geworden ist. Politiker tun so, als seien sie nicht verantwortlich für die von Arbeitslosigkeit und Not zerrütteten “Familien“, für einen verbrecherischen Leistungsdruck in den Schulen, für kriminelle Hungerlöhne und verbrecherische Arbeits- und Lebensbedingungen, für den Verlust der Selbstachtung und der kulturellen Identität einer Gesellschaft, für die gegenseitige Wut der Ureinwohner und der Heimatvertriebenen in einer multikulturellen Zwangsgesellschaft usw..

Ansonsten: Wie würde es sich überhaupt in einer Gesellschaft leben, die die verbrecherischen Folgen ihrer asozialen Zustände mit bestialischen Scharia-Urteilen wieder nur unterdrücken würde anstatt für menschenwürdigere Lebensbedingungen für alle zu sorgen? Müsste nicht jeder Angst vor einem Fehlurteil haben und sich vor dem Anblick qualvoller Schariastrafen ekeln? Würde das Leben in einer solchen Gesellschaft, die abweichendes Denken, Fühlen und Handeln von Kindheit an nur diktatorisch mit Strafen unterdrückt, nicht erstarren vor lauter ängstlichem, kritiklosem Anpassertum seiner Bürger?

Es gibt eine zweite Möglichkeit, die dem Verbrechen wirkungsvoller begegnen und zugleich die Lebensbedingungen für alle in einer Gesellschaft menschlicher gestalten würde:

Eine „Besserungsjustiz“, die versucht, den Täter durch die natürlichen Konsequenzen seines Handelns abzuschrecken und ihn nicht eher wieder in die Gemeinschaft aufnimmt, bevor er sich nicht gebessert hat! Eine „Besserungsjustiz“, die auch die Gesellschaft dazu verpflichtet, sich zu bessern, um endlich die Ursachen der Kriminalität auszurotten, statt kriminelle Symptome einer kranken Gesellschaft nur mehr schlecht als recht zu unterdrücken. Eine Besserungsjustiz würde sich endlich von dem religiösen Mythos des sich selbst erschaffenden „bösen“, „sündigen“ Menschen verabschieden, der einst zu Zeiten psychologischer Ahnungslosigkeit erfunden wurde, um über armselige kleine „Sünder“ weltlich und religiös besser herrschen zu können.

Verbrecher wären für eine „Besserungsjustiz“ nicht länger die alleinschuldigen Sündenböcke und göttlichen Schöpfer des „Bösen“, sondern die Symptomträger einer kranken, ungerechten Gesellschaft.

Eine Besserungsjustiz würde deshalb mit dem religiösen Schuldaberglauben aufräumen und dem Verbrecher zu seiner gerechten Bestrafung die Verpflichtung auferlegen, wie in einer wirklichen Familie, die natürlichen Konsequenzen seines verbrecherischen Handelns zu tragen. Er hätte im Rahmen einer sinnvollen gesellschaftlichen Vereinbarung zur Strafe, obwohl ihn keine Schuld trifft, seinen Opfern soweit es in seiner Macht steht Wiedergutmachung zu leisten und der ganzen „Familie“ seinen Willen zur Besserung zu beweisen. Der verurteilte Täter hätte es hinzunehmen, dass die „Familie“, deren Vertrauen er verloren hat, als natürliche Konsequenz seines verbrecherischen Handelns sich durch seine Inhaftierung vor ihm schützen muss – solange bis er sich gebessert hat. Dann könnten seine Opfer endlich auch ein wirkliches Gefühl von Sicherheit und Rückgewinnung ihrer Selbstbestimmung entwickeln. Könnten sie doch endlich sicher sein, dass ein Täter nicht schon nach bloßer Haftverbüßung wieder in die Gemeinschaft aufgenommen wird, sondern erst, wenn nach psychologischem Erkenntnisstand eine wirkliche Besserung in seinem Denken, Fühlen und Handeln eingetreten ist. Das würde für manche Täter einen kürzeren Gefängnisaufenthalt, für andere aber auch eine gegenüber „Haftstrafen“ deutlich längere Sicherheitsverwahrung notwendig machen. Ist doch nach psychologischer Diagnose bei einem Ersttäter, der bei guter Führung von einer Strafjustiz aufgrund bloßer „Haftverbüßung“ vorschnell entlassen wird, noch längst nicht davon auszugehen, dass er von nun an für seine Mitmenschen auch keine Gefahr mehr darstellt (s. 60% Rückfallquote)! Eine Besserungsjustiz würde den Gefängnisaufenthalt für so manchen Täter um Jahre verlängern, weil sie sich seine Lebensgeschichte, seine Lebenssituation und seine daraus resultierenden persönlichen Defekte und Defizite genauer anschauen und danach beurteilen würde, welche Anstrengungen er und andere zu unternehmen haben, bis er sich nachweislich zum Schutze der Allgemeinheit gebessert haben kann. Er hätte nicht bloß seine Strafe abzusitzen, sondern bereits in der Haft seinen Besserungswillen zu zeigen und auf bessere, nicht-kriminelle Weise die Verantwortung für sein Leben zu übernehmen. Er hätte sich dort seinen Lebensunterhalt selbst zu erarbeiten, hätte zu seiner wirklichen Besserung eventuell Schulabschlüsse nachzuholen, eine Berufsausbildung abzuschließen und könnte ohne den Nachweis eines Arbeitsplatzes erst gar nicht entlassen werden. Er hätte vielleicht seinen Lebensmittelpunkt außerhalb seines bisherigen kriminellen Milieus zu suchen, sein Freizeitverhalten weniger teuer und seiner inneren Ausgeglichenheit zuträglicher zu gestalten als vor seiner Tat und vieles mehr zu tun, um die Auflagen eines „Besserungsurteils“ zu erfüllen. Erst wenn eine Haftprüfung nach einer vorher festgesetzten Mindesthaftdauer ergäbe, dass er für sich und andere keine Gefahr mehr darstellt und die Gesellschaft ihm wieder vertrauen kann, kann er wieder auf Bewährung in die „Familie“ zurückkehren (damit Gutmenschen in der Psychologenzunft nicht vorzeitig Besserungszertifikate erteilen, sollten Vergleichsgutachten eingeholt und die Gutachter für die Verbrechen eventueller Rückfalltäter persönlich haftbar gemacht werden).

Anders als ein alttestamentarisches und islamistisches „Auge um Auge, Zahn um Zahn“, das aus emotional verständlichen, aber primitiven und kontraproduktiven Rachegelüsten nur den Verbrecher aber nicht die Verbrechensursachen bekämpft, würde eine Besserungsjustiz endlich die Politik auf die Anklagebank setzen.

Eine Besserungsjustiz hätte endlich jene gesellschaftlichen Zustände und ihre Verantwortlichen anzuklagen, von denen heute eine Strafjustiz nur geflissentlich ablenkt und dafür politisch korrekt den Verbrecher zum alleinigen Sündenbock macht. Nur in Ausnahmefällen werden heute offensichtlichste kriminelle gesellschaftliche und familiäre Zustände von ansonsten psychologisch ignoranten Strafrichtern als sogenannte „mildernde Umstände“ eines Verbrechens anerkannt – allerdings, um den Verbrecher prompt noch früher ungebessert mit einem seelischen „Knastschaden“ auf die Menschheit wieder loszulassen! Eine Besserungsjustiz dagegen müsste in ihrer Anamnese, die sie für den Täter erstellt, endlich alle verbrecherischen sozialen Ungerechtigkeiten benennen, die abzustellen wären, um den Kriminellen wirklich bessern zu können. Sie hätte kriminelle Familienverhältnisse aufzudecken, Arbeitslosigkeit, Not und deprimierende Lebensbedingungen zu verurteilen, ein kriminelles Bildungssystem anzuklagen, das nur aussondert statt zu integrieren, das deprimiert statt zu motivieren und überflüssigen intellektuellen Ballast pauken lässt statt die Schüler das Leben entdecken zu lassen. Eine Besserungsjustiz hätte kriminelle Hungerlöhne zu verurteilen, kriminelle Arbeitsbedingungen, öden, teuren Konsumismus, kulturellen, kreativen Bildungsnotstand und all die anderen kriminellen Zustände aufzudecken, unter denen Einzelne in der „Familie“ zusätzlich zu ihren persönlichen Schicksalsschlägen ganz besonders zu leiden haben und deshalb zu Verbrechern werden. Sie hätte endlich die Bildungs-, Wirtschafts- und Familienpolitiker anzuklagen, die die Ursachen des Verbrechens zu verantworten haben. Unter ihnen auch jene Politiker, die Familien im Ausland jede Hilfe verweigern, um sie als billige Arbeitskräfte und Objekte ihres verlogenen Gutmenschentums nach Deutschland zu vertreiben. Ohne sich daran zu stören, dass so nicht wenige dieser Ausgebeuteten und Heimatvertriebenen früher oder später unter der Last ihres Heimwehs, ihrer Schuldgefühle der Heimat und ihrer Religion gegenüber und im Neid auf den Wohlstand der „Ungläubigen“ zu neurotischen Verbrechern werden oder als Jugendliche von ihren heimwehkranken Eltern zu solchen erzogen werden und als Heimat-Nazis und Gotteskrieger ihrer faschistischen Heimatreligion enden.

Eine Besserungsjustiz braucht psychologische Profiler, um auch in der Persönlichkeit des religiösen Fanatikers und seinen Lebensbedingungen die Ursachen religiöser Verbrechen finden zu können. Nicht länger lässt sie den religiösen Täter, wie eine Strafjustiz, mit seinen Ängsten und seinen irrationalen und asozialen religiösen Bewältigungsversuchen allein bis sein religiöser Fanatismus in der Abgeschiedenheit einer Gefängniszelle wohlmöglich noch ein Wahnstadium erreicht.

7. Was wir aus der Schizophrenietherapie für den Umgang mit religiösen Gewalttätern lernen können

Eine Besserungsjustiz würde den religiösen Gewalttäter zuerst einmal als das behandeln, was er ist: Ein von seinen religiösen Vorstellungen fanatisch oder gar wahnhaft überzeugter Mensch, der durch Abschreckung oder eine rationale Argumentation nicht mehr zu erreichen ist.

Zu lange hat er sich durch tägliche autistische Versenkung im Gebet in eine religiöse Selbthypnose versetzt, die durch die suggestive Kraft religiöser Führer und den Anpassungsdruck einer totalitären religiösen Gemeinschaft („Umma“) noch vertieft wurde. Für religiös fanatische „Überzeugungstäter“ muss sich eine Besserungsjustiz deshalb folgende drei einfache Grundregeln zunutze machen, die auch für den therapeutischen Umgang mit einer anderen Gruppe „extrem überzeugter“ Menschen gelten: für die Behandlung von Schizophrenen und ihrer einer rationalen Argumentation unzugänglichen Wahnüberzeugungen.

Regel Nr. 1 einer Schizophrenietherapie lautet: In einer Anfangsphase der Therapie alle Wahrnehmungen für den Schizophrenen vermeiden, die ihn an sein Wahnthema erinnern könnten. Insbesondere Gespräche, die das Wahnthema berühren, können den Wahn nicht bessern sondern aktivieren ihn nur, verstärken seine gedankliche Präsenz und verschlimmern ihn, weil sie zu weiteren Wahninterpretationen führen.

Extrem überzeugte Wahneinstellungen werden im Laufe einer langen neurotisch-psychotischen Entwicklung durch extremste Erlebnistraumata, wiederholte Erlebnisbelastungen und nachfolgende extreme Gedankenbarbeit darüber im Gedächtnis des Schizophrenen überstark verankert. Sie sind deshalb von einer derart hohen Überzeugtheit, dass sie nicht verändert werden können. Diskussionen, Situationen, Personen usw., die mit dem Wahnthema zu tun haben aktivieren den Wahn lediglich, führen zu ihrer wahnhaften Fehlverarbeitung, verschlimmern den Wahn noch und können zu unberechenbaren wahnakuten Anfällen führen.

Für eine Besserungsjustiz bedeutet dies im Umgang mit religiösen Tätern, wie für den Umgang mit Fanatikern aller Art: Strafandrohungen, sogenannte „Aufklärungskampagnen“, gesetzliche Drohungen oder die hinterfragenden Gespräche eines eifrigen Gefängnispsychologen können den Zustand eines religiösen Fanatikers nur verschlimmern und dazu auch noch aggressive Reaktionen gegen „Ungläubige“ hervorrufen.

Regel Nr. 2 Versuche vielmehr den Wahn zuerst einmal durch ein natürliches oder medikamentöses Vergessen zu schwächen.

Eine psychiatrische „Vergessenstherapie“ des Wahns setzt auf eine Unterbrechung wahnhaften Denkens auf biochemischem Wege durch Neuroleptika und millieutherapeutisch durch einen Aufenthalt in der wahnneutralen Umgebung einer psychiatrischen Klinik. Je länger auf diesem Wege der Wahn deaktiviert bleibt, desto stärker wird er im Gedächtnis abgebaut („vergessen“) und ist der Betroffene wieder in der Lage, rational zu denken (sog. „Wahndistanzierung“).

Für eine Besserungsjustiz kann dies nur heißen, nicht wie die Strafjustiz den religiösen Fanatiker über seinen religiösen Fanatismus in der Gefängniszelle endlos grübeln und beten lassen, sondern durch Arbeit, ein sportliches und kreatives Aktivitätsprogramm usw. von seinen Todes- und Paradiesphantasien ablenken und für das Leben wieder interessieren. In schweren Fällen wahnhaft-religiöser Verbrechen wird ansonsten auch eine Besserungsjustiz nicht umhin kommen, religiöse Wahnvorstellungen des Täters durch eine medikamentöse Behandlung mit Neuroleptika zu unterbrechen und durch ein Ablenkungsprogramm in der wahnneutralen Umgebung einer psychiatrischen Haftanstalt einem Vergessen näher zu bringen (u.a. bei religiösem Schuldwahn, wie bei der rituellen Opferung der zwei Zahnarzt-Kinder in Glinde oder dem religiös-paranoiden Wahn von „Gotteskriegern“, suizidalen Terroristen oder „Ehrenmördern“) .

Regel Nr. 3: Versuche erst wenn der Wahn abgeklungen ist, die neurotischen Ursachen hinter einer neurotisch-psychotischen Wahnentwicklung herauszufinden und diese zu behandeln.

Bei einer zu frühen Beschäftigung mit den alten irrationalen Vorstellungen des religiösen Fanatikers besteht die Gefahr, dass er wieder hilflos in den alten Fanatismus zurückfällt. Ansonsten gilt auch für den Umgang mit religiösen Tätern der therapeutische Grundsatz, dem Betroffenen seine (hier religiösen) Krücken erst dann zu nehmen, wenn herausgefunden wurde, warum er sie gebraucht hat und durch welche friedlichen, rationalen „Gehhilfen“ sie ihm ersetzt werden können. Es gilt deshalb, zuerst einmal in der Vorgeschichte und im Umfeld des fanatischen Migrationsneurotikers oder deutschen Konvertiten nach jenen persönlichen Problemen zu suchen, die ihn erst zu einer religiösen Scheinbewältigung verleitet haben und ihn für eine rationale Lösung dieser Probleme zu stärken.

Je mehr das gelingt, ohne seine Probleme direkt anzusprechen, desto eher kann er sich mit seiner religiösen Irrationalität auch explizit auseinandersetzen. Waren es die Schuldgefühle den Zurückgebliebenen in der Heimat und dem im Stich gelassenen Vaterland gegenüber, die den Migranten in eine fanatische Religiosität getrieben haben, die ihn nach einer „Vergebung seiner Sünden“ durch Selbstbestrafungen und einem Kampf gegen „Ungläubige“ haben suchen lassen? Dann kann am einfachsten eine beruflich abgesicherte Rückkehr in die kulturelle und religiöse Heimat seinen inneren Konflikt zwischen Wohlstandsverlangen und nationaler sowie religiöser Pflichterfüllung lösen. Voraussetzung wäre allerdings, dass er durch eine Entwicklungshilfepolitik und politische Veränderungen in seiner Heimat dort auch wenigstens einen bescheidenen Wohlstand für sich erarbeiten könnte, der ihm den Verzicht auf den bequemen aber zwiespältig erlebten Wohlstand in der „Heimstatt des Unglaubens“ erleichtern würde. Waren es Todesängste wegen Krankheit und Tod ihm nahe stehender Menschen, die den religiösen Fanatiker für Todes- und Paradiesphantasien empfänglich gemacht haben? Dann können u.a. lebensbejahende, sportliche, musische und andere kreative Aktivierungsprogramme, medizinische Bildungsangebote, vielfältige Entspannungsmethoden und ein friedliches atheistisches oder religiöses Weltverständnis existentielle Ängste beheben helfen. Waren es Minderwertigkeitsgefühle wegen der Abhängigkeit von den Almosen „Ungläubiger“, der Zugehörigkeit zu einem armen, ungebildeten, wirtschaftlich unterentwickelten Volk, wegen seiner unterdurchschnittlichen, „sogar“ „ungläubigen“ Frauen unterlegenen, schulischen und beruflichen Qualifikation oder wegen seines fremdländischen Aussehens usw., die den Fanatiker zu den religiösen Größenphantasien eines „Rechtgeleiteten“ und „Auserwählten“, allen „Ungläubigen“ und besonders Frauen überlegenen Islamisten verführt haben? Auch dann kann durch eine geordnete Rückkehr in die Heimat und eine dortige schulische und berufliche Qualifikation (z.B. in einem Entwicklungshilfeprojekt) dem religiösen Fanatiker ein persönliches und nationales Selbstbewusstsein auf rationale Weise gegeben werden, ohne sich länger durch neurotische Wunsch- und Machtphantasien religiös und nationalistisch überhöhen zu müssen. Ist der junge religiöse Fanatiker von seinen Migranteneltern und seiner religiös separatistischen Community abhängig und hat die ihm den religiösen Fanatismus vorgelebt und mit der Drohung sozialer Ächtung und dem Versprechen sozialer Anerkennung seinen Willen religiös manipuliert? Dann muss er in der Haft Gelegenheit bekommen, seine Selbstständigkeit im Denken und Handeln zu entwickeln und Selbstbewusstsein erlangen. Er muss über die seelische Notlage seiner Migranteneltern und ihrer Community als Ursache ihrer Religiosität und ihres Nationalismus aufgeklärt werden, über die wahren Ursachen der Armut in seiner Heimat, die vor allem eine Folge jahrhundertelanger religiöser Unterdrückung freien wissenschaftlich-technischen Denkens ist. Er muss lernen, wie er selbst seiner Familie helfen kann, ihren multikulturellen Konflikt zwischen diesseitigen Konsumwünschen und jenseitigen Paradiesvorstellungen zu lösen bevor sie selbst zu Verbrechern werden und eine Besserungsjustiz auch sie zu ihrer Besserung hinter Gittern bringen muss.

Hinsichtlich des kriminell gewordenen deutschen Konvertiten wird sich eine Besserungsjustiz die Fragen stellen: War es seine Einsamkeit, seine Leere, seine Zukunftsangst, die ihn nach einer richtigen „Familie“ mit einem religiösen Ersatzvater und neuen, klaren religiösen Familiengesetzen hat suchen lassen? Hat ihn in Schule und Beruf ein sinnloser Leistungsdruck so sehr deprimiert, dass ihm ein Leben aus Arbeiten und Konsumieren nicht mehr genügen konnte? Wenn dem so ist, dann muss eine Besserungsjustiz all das nachholen, was Familie und Schule versäumt haben, dem jungen Menschen einst mit auf den Weg zu geben: Nämlich die Freude am Leben in all ihren Facetten, ohne nationale Schuldgefühle, dafür mit dem Gefühl, zu einer Familie zu gehören! Er muss endlich über Mensch, Natur und ihre wissenschaftlichen Gesetze der Kausalität aufgeklärt werden. Nicht zuletzt muss er die historischen Hintergründe jener altertümlichen arabischen Variante einer faschistischen Rassenideologie erfahren, die die Welt in „Rechtgeleitete“ Herrenmenschen und „ungläubige“ Untermenschen, in herrschende, erobernde Männer und dienende, gebärende Frauen aufteilt und der er, wie einst die Deutschen dem Hitler-Faschismus, verfallen war. Er braucht die Vermittlung einer friedlicheren religiösen oder atheistischen Denkweise über die menschliche Existenz. Dem deutschen Konvertiten, der von Schule und Politik zum Hass auf die eigene Nation erzogen wurde, dem jeder Familiensinn als „naziverdächtig“ ausgetrieben wurde und deshalb seiner asozialen deutschen „Familie“ den Rücken gekehrt und sie gegen einen faschistischen religiösen Clan eingetauscht hat, muss endlich der Schutz und die Geborgenheit seiner leiblichen Familie angeboten werden.

Freilich müsste die deutsche „Familie“ sich dazu zuerst einmal als solche begreifen und sich nicht länger von einer Habgierökonomie und ihren korrupten Handlangern in Politik und Medien gegeneinander aufhetzen und als Verbrecherkollektiv mit einer historischen Erbsünde diffamieren lassen. Nur eine wirkliche Familie kann für einen verlorenen Sohn oder eine verlorene Tochter Grund sein, zurückzukehren. Die Familie muss dafür sorgen, dass allen, die zu ihr gehören wollen und zu ihr gehören können, auch eine Integration erstrebenswert und machbar erscheint. Sie muss für Gerechtigkeit in der Familie sorgen und allen durch Chancengleichheit, menschenwürdige Lebensbedingungen, kulturelle Identität und familiäre Selbstachtung ein Zusammengehörigkeitsgefühl geben, dass es jedem in der Familie als selbstzerstörerisch erscheinen lässt, sich durch ein Verbrechen gegen die eigene Familie zu wenden.


Tom Gebhardt, Psychologe und Schriftsteller, arbeitet zurzeit an einem Roman, der sich u.a. auch mit dem Zusammenhang von Armut, Migration und religiösen Wahnentwicklungen beschäftigt. Der erste Teil seines Romans wird voraussichtlich 2015 erscheinen.

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Fatah feiert Entführung der drei jungen Israelis

geschrieben von PI am in Hamas,Israel | 20 Kommentare

[6]Der Vorsitzende der palästinensischen Autonomiebehörde, Mahmoud Abbas, hat die Verantwortung für die Entführungen der drei israelischen Jugendlichen von sich gewiesen. Doch es ist eine Tatsache, dass nicht nur die Hamas in Gaza, sondern auch die PA und die Fatah von Abbas die Entführungen der drei Jungen feiern. Die Tageszeitung der offiziellen palästinensischen Behörde hat heute in einer Verunstaltung des World-Cup-Fußball-Logos ein Bild abgedruckt, mit dem sie die Entführung der drei israelischen Jugendlichen am vergangenen Donnerstag, 12. Juni 2014, feiert. Das Bild zeigt drei Riesenhände, die drei hilflose Menschen in die Luft halten. Anstelle des Textes „Brasilien“ unter der „Trophäe“ ist das Wort „Khalil“ geschrieben – Arabisch für Hebron, die Stadt, in deren Nähe die israelischen Jugendlichen entführt wurden.

(Übersetzter Artikel [7] von Palestinian Media Watch)

Weiterhin ist es eine Tatsache, dass die Fatah-Partei von Abbas grundsätzlich Morde und Gewalttaten an Juden feiert. Die Fatah, die von vielen im Westen – u.a. von der deutschen Bundesregierung – als ein legitimer Friedenspartner für Israel betrachtet wird, hat ein Video veröffentlicht, das mit den Massakern der Fatah gegen Israel prahlt [8]. All jene Mörder, die jüdische Zivilisten getötet haben, werden als Helden gefeiert.

Terroristen wie Abu Jihad (verantwortlich für Morde an mindestens 125 Israelis) und Abu Iyad (Anführer der Terrorgruppe Schwarzer September, verantwortlich für die Ermordung von 11 israelischen Sportlern bei den Olympischen Spielen in München 1972), und andere, “die die Kampagne gegen Zionisten an allen Orten durchführen”, werden verherrlicht und gepriesen.

Bekanntlich wird Fatah, die diese Massaker rühmt und noch mehr Gewalt ankündigt, von dem Vorsitzenden der PA, Mahmoud Abbas, geleitet. Es ist interessant, dass die Al-Aqsa Märtyrer Brigaden, die von den USA und vielen anderen Ländern als Terrororganisation betrachtet werden, bis heute der militärische Flügel der Fatah sind.

Es ist ein Paradoxum, dass Mahmoud Abbas kritisiert wird, weil er eine Einheitsregierung mit der Terrororganisation Hamas gebildet hat. Dabei ist Abbas selbst Vorsitzender der Fatah, und selbst der Anführer einer eigenen Terrororganisation, der Al-Aqsa Märtyrer-Brigaden. Diese haben, wie Palestinian Media Watch an anderer Stelle berichtet hat, ausdrückliche Drohungen gegen Israel [9] zu Anfang des Jahres ausgesprochen: „Wir werden Tel Aviv in einen Feuerball, Feuerball, Feuerball verwandeln!“

(Übersetzung: Renate)

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Rostock: Asylbewerber – nichts geht mehr

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Deutschland,Siedlungspolitik | 184 Kommentare

rostock_flüchtlinge [10]Viele Gemeinden und Kommunen klagen über die Asylantenflut, nicht nur, weil sie das finanzielle Limit längst überschritten haben, sondern auch weil allmählich der Platz knapp wird. Rostock ist nun so weit, das Ende der Belastbarkeit ist erreicht. „Wir wissen nicht mehr, wohin“, sagt Robert Pfeiffer vom Jugend- und Sozialamt. Konkret geht es um „Ausländer mit nicht vorhandener, beziehungsweise ungeklärter Aufenthaltserlaubnis“, kurz und richtiger ausgedrückt also, um Illegale.

(Von L.S.Gabriel)

Zurzeit werden überdurchschnittlich viele Menschen ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland von der Bundespolizei aufgegriffen, das liege wohl auch am Bürgerkrieg in Syrien mutmaßt Pfeiffer. Die Beamten bringen diese Personen dann meist in das ohnehin schon überbelegte Asylbewerberheim in der Satower Straße, wo es auch immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den „Flüchtlingen“ [11] kommt. Dort bleiben die Asylanten etwa drei bis vier Wochen.

Nun ist Pfeiffer, der kommissarischer Leiter des Sozialamtes ist, der Ansicht die Zuständigkeit für die Unterbringung liege bei der Bundespolizei.

NNN.de [12] berichtet:

Die Zuständigkeit in Bezug auf die Unterbringung werde offiziell in jedem Einzelfall zwischen Stadt und Bundespolizei entschieden. Inoffiziell „setzen die Beamten die Person ab und sind dann wieder weg“, so Pfeiffer. Aus seiner und aus Sicht des Rostocker Stadtamts müsse die Bundespolizei als Verursacher der Aufgriffe auch selbst für die Menschen sorgen. Bei einem anberaumten Treffen beider Seiten wollen die Vertreter der Stadt diese Position verdeutlichen. Bislang lehne die Bundesbehörde eine Versorgung rundweg ab, sagt Pfeiffer.

Aus Sicht von Reinhard Knisch (Grüne), Mitglied des Sozial- und Gesundheitsausschusses der Bürgerschaft, hat das Problem weitaus größere Dimensionen. „Es stellt sich überhaupt die Frage, ob die Zahl der Unterkünfte für Asylbewerber ausreichend ist“, sagt er. „Früher hatten wir noch mehr, zum Beispiel ein Haus Am Strande oder in Lütten Klein.“ Ohnehin müsse es das Ziel sein, die Betroffenen so schnell wie möglich in die Selbstständigkeit zu entlassen und in eigenen Wohnungen unterzubringen.

Pfeiffer sagt weiters, es sei aber verständlich, dass die bis vor einigen Jahren praktizierte Zwangsinhaftierung verboten worden sei, denn es handle sich schließlich nicht um Verbrecher.

Jene, die ohnehin schon per steuergeldfinanzierter Luftbrücke der Gutmenschen und Asyllobby ins gelobte Land der Sozialkassen und Rundumversorgung kamen, haben keinen Grund ihre Herkunft zu verschleiern. Andere, die etwa aus Syrien kommen und sich ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland aufhalten, sind mit ziemlicher Sicherheit illegal über ein Drittland eingedrungen, das ist ein krimineller Akt und somit handelt es sich dann wohl doch um Verbrecher. Allein an der Feststellung Reinhard Knischs von den Grünen, dass es Ziel sein müsse die Betroffenen in eigene Wohnungen zu entlassen, erkennt man mit welcher Abgehobenheit die Gutmenschenfraktion an dieses Thema herangeht. Ziel müsse es nämlich sein, Deutschland vor Wirtschaftsflüchtlingen und Sozialhilfebedürftigen aus aller Welt zu schützen. Denn nicht nur der Wohnraum in Rostock wird allmählich knapp, wie sogar Sozialamtsleiter Robert Pfeiffer einräumen muss, sondern auch die gesamtwirtschaftliche und sozialpolitische Belastbarkeit des Landes stößt allmählich an ihre Grenzen.

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Ein biss(chen) Scharia? Boykottiert Halal!

geschrieben von PI am in Deutschland,Großbritannien,Islam-Kollaboration,Islamaufklärung,Islamisierung Europas,Video | 86 Kommentare

Halal Kombo [13]Halal-Fleisch erobert offenbar mehr und mehr den europäischen Markt. Die Ahnungslosigkeit in Deutschland, was halal bedeutet, ist schier unfassbar, aber andererseits verständlich: die Mainstream-Medien vermeiden die kritische Betrachtung und die Anbieter fahren die „Besonders schmackhaft“- oder gar „Zertifiziert mit höchsten Qualitätssiegeln“-Kampagne.

(Von Seven of Nine)

Eine Kurzfassung, was halal wirklich bedeutet:

Halal ist nicht der Name einer Feinkostkette, sondern heißt „für Muslime erlaubt“. Für Fleisch-Produkte, aber auch für Süßigkeiten wie Halalibo [14], bedeutet dies in der Regel: Tiere werden ohne Betäubung geschächtet, dabei mit islamischer Beschwörungsformel belegt, vorzugsweise an den Beinen hängend ausgeblutet. Das Halal-Zertifikat kostet selbstverständlich extra: Der Erlös geht zu Gunsten muslimischer Geschäftemacher und auch radikalislamischer Gruppen, da man mit Sicherheit fest im radikalen Zentrum des Islam verankert sein muss, um zertifizieren zu dürfen. Halal ist als ein Stück eingeführter Scharia zu sehen. Wer Halal-Produkte konsumiert, nimmt in Kauf, dass Tiere besondere Qualen erleiden und unterstützt gleichzeitig die Islamisierung und letztlich sehr wahrscheinlich auch den Terrorismus.

Nach eigener Erfahrung haben selbst die meisten Akademiker keine Ahnung, was halal bedeutet. Denen empfehle ich das „Boycott Halal“-Video des bekannten britischen Humoristen Pat Condell:

Ich habe auch ganz persönliche Erlebnisse und Erkenntnisse anlässlich der Einführung von Halal-Gerichten in der von mir regelmäßig besuchten Großkantine:

Das beliebteste Gericht in der Großkantine meines betont weltoffenen, beruflichen Umfelds ist Dönerfleisch mit Pommes und Salatblatt, täglich mehrere hundert Mal verkauft. Schließlich kann man den Döner ja immer essen, wenn das konkurrierende Schnitzel mal wieder nach Panade mit wenig Pressfleisch aussieht. Manchmal hatte ich schon den Verdacht, dass man mit nachlassender Qualität des wechselnden Tagesgerichtes ganz gezielt zum Döner hin getrieben wird. Anfang des Jahres wurde der Preis des Döners um 10 Prozent angehoben, ganz offiziell begründet mit einer verbesserten und EU-zertifizierten Kebab-Qualität. Nach einer dreimonatigen Testphase stand auf dem elektronischen Speiseplan-Aushang plötzlich der Zusatz „halal“ vor dem Döner. War ich froh, dass ich in diesem Jahr dieses Gericht nicht gekauft hatte und mich vorzugsweise der Salatbar zugewendet hatte! Selber bin ich weder besonders religiös noch abergläubisch, aber schon prinzipiell würde ich nichts essen, was mit einer Beschwörungsformel des arabischen Mondgottes oder mit einem Voodoo-Fluch belegt ist.

Nachdem ich feststellte, dass der Küchenchef unserer Kantine ein Muslim ist, konnte ich davon ausgehen, dass eine Nachfrage-Mail an den Pressesprecher ergiebiger sein dürfte. Die Korrespondenz – aus guten Gründen über zwei eigens eingerichtete e-mail-Adressen, einmal mit einem türkisch und einmal mit einem deutsch klingenden Namen als Absender – hatte folgende Ergebnisse:

1. Dem etwas kritischen, deutschen Fragesteller wurde freundlich geantwortet, dem türkischen aber überaus freundlich, vielleicht schon mit Anklang zum Dhimmitum.

2. Beiden Fragestellern wurde garantiert, dass es sich ganz bestimmt um ein Halal-Produkt handelt, wobei die EU-Zertifizierung und die Halal-Zertifizierung zwei getrennte Verfahren sind. Die EU ist nicht autorisiert, halal zu zertifizieren.

3. Die dreimonatige Testphase ohne Halal-Kenzeichnung wurde folgendermaßen begründet:

Wir haben nach einem verlässlichen Anbieter für halal-Fleisch gesucht und dabei mehrere ausprobiert. Wie Sie meinen obigen Antworten entnehmen können, bin ich immer noch kein Experte für halal, wie auch meine Kollegen – wir sind daher als Kontrollinstanz ungeeignet. Deshalb mussten wir einen Betrieb finden, dem wir vertrauen können, dass er sich hundertprozentig an die Regeln hält, daher das Zertifikat.

Wir haben nicht vom ersten Tag an halal ausgewiesen, weil wir abwarten wollten, ob wir jemanden finden, der unsere Erwartungen (vor allem auch hinsichtlich der Qualität) erfüllt und vorher keine falschen Hoffnungen wecken wollten. Sie müssen wissen, dass halal-Produkte seit geraumer Zeit immer stärker von islamischen Kunden nachgefragt werden.

Sie werden hoffentlich nachvollziehen können, dass wir mit einem nur vorübergehenden oder nicht verlässlichen halal-Angebot große Enttäuschung hervorgerufen hätten. Daher haben wir die halal-Kennzeichnung erst nach Abschluss der Auswahlphase vorgenommen.

4. Angaben des Pressesprechers zum garantierten islamischen Ritus:

Wir beziehen das Fleisch für unseren Hähnchen-Döner von einem halal-zertifiziertem Betrieb, d.h., dass uns garantiert wird, dass die Schlachtung nach islamischem Ritus vollzogen wird. Wie das im einzelnen vor sich geht, ist Sache des Betriebs. Sie haben aber recht damit, dass halal offenbar in den allermeisten Fällen das Schächten, also laienhaft gesagt: „Verbluten-Lassen“ bedeutet – Schlachten ohne Betäubung ist in Deutschland allerdings verboten. [..] Das Wort „Beschwörungsformel“ trifft es, glaube ich, nicht. Laut meinen Recherchen soll der Name Allahs bei der Schlachtung ausgesprochen werden, bei maschineller, automatischer Schlachtung soll aber auch ein Tonband genügen – das müsste jemand aus der Fleischerbranche oder das Ordnungsamt besser beantworten können.

In die Angaben des Pressesprechers haben sich einige Halbwahrheiten und naive Annahmen eingeschlichen. Selbstverständlich ist „Bismallah“, was Allahs Segen erbittet, eine Beschwörungsformel, wie auch das in Europa leider immer öfter zu hörende „Allah hu Akbar“ – zu übersetzen mit „Allah ist am größten“.

Was die Betäubung beim Schächten angeht: Auf nochmalige Nachfrage konnte der Pressesprecher nicht ausschließen, dass das Fleisch nicht doch von unbetäubt getöteten Tieren stammt. Es können durchaus Ausnahmegenehmigungen in Deutschland beantragt werden, und bei Importfleisch, auch aus der EU, ist dies bereits zu einem erheblichen Anteil [15] der Fall. Außerdem lehnen muslimische Verbände die Betäubung in der Regel ab [16].

5. Wieviel des Verkaufspreises für die Halal-Zertifizierung entrichtet wird, konnte der Pressesprecher nicht beantworten, da der Verkaufspreis in der Kantine auf einer Mischkalkulation beruht, ebenso wie bereits der Verkaufspreis des zertifizierten Betriebs. Nehmen wir 5 bis 10 Cent für jedes verkaufte Halal-Gericht an, dann macht das allein für unsere Kantine bereits eine Halal-Abgabe von rund zehntausend Euro pro Jahr aus. Ein offenbar lukratives Geschäft, das mit Sicherheit von den Strippenziehern der Umma kontrolliert wird.

Abschließend lohnt sich auch ein Blick auf aktuelle Skandale in England: Britische Universitäten servieren ihren Studenten heimlich Halal-Gerichte [17] und eine Verordnung, durch eine stärkere Elektroschock-Betäubung das Leiden von Hühnern bei der Schächtung zu mindern, wurde durch Intervention von Muslimen gestoppt [18].

Wie Pat Condell in seinem obigen Video ausführt: bei der Aufklärung über Halal-Produkte und bei einem Boykott dieser Produkte, kann jeder mitmachen.

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Friedensgebet unter Mohammeds Schwert?

geschrieben von PI am in Islamaufklärung | 172 Kommentare

imam vatikan - 2 [19]Sure 2:286 – So hilf uns ZUM SIEG über das Volk der Ungläubigen [20] „Kuffar“… „Es ist eine Begegnung, die dem brennenden Wunsch all derer entspricht, die sich nach dem Frieden sehnen und von einer Welt träumen, in der Männer und Frauen als Geschwister leben können und nicht als Gegner oder als Feinde“, so hat Papst Franziskus am Sonntagabend 08.06.2014 das von ihm initiierte Friedensgebet der drei Religionen für den Nahen Osten beschrieben. „.. nicht als Gegner oder als Feinde“ so hat der Papst gesagt, kurz nachdem ein muslimischer Imam drei Verse aus der zweiten Koransure rezitiert hat: (Sure der Kuh 2, 284-286) „Du bist unser Beschützer. So hilf uns ZUM SIEG über das Volk der Ungläubigen!“ Mit andern Worten: bei dem so genannten Friedensgebet wurde der Koran zitiert mit der Aufforderung, die Ungläubigen (Kuffar) zu vernichten.“

(Von Pastor Fouad Adel M.A.)

Lasst uns den Begriff „Ungläubige“ – in arabischer Sprache „Kuffar“ – anhand der Koranischen Lehre und unter dem Lob von „Hadith“ genau untersuchen:

Es gibt im Koran 206 „Jihad Verse“, die Allahs Befehle an die Muslime enthalten, andere Menschen zu töten, weil sie keine Muslime sind. Nichtmuslime werden im Koran „Kuffar“ = „Lebensunwürdige“ genannt.

Alle hier angeführten Verse sind aus dem offiziellen arabischen Koran, eine Ausgabe des großen Islamischen Instituts von König Fahd ibn Abd al-Aziz al-Saud in Saudi-Arabien. Dieser Koran wird in allen 56 islamischen und arabischen Ländern und auf der ganzen Welt verbreitet.

Weil Koran-Übersetzungen nur Erklärungen sind, stimmen die Zahlen der Suren und deren Inhalte nicht immer mit dem arabischen Koran überein. Auch von Übersetzung zu Übersetzung sind die Zahlen der Verse sehr unterschiedlich. Somit bleibt allen, die den Koran nicht auf Arabisch lesen können, das wahre Dogma, der echte Islam verborgen.

Mohammed hat selber 26 Kriege gegen Nicht-Muslime geführt. 800 Juden vom Stamm der Banu Quriaza hat er an einem Tag die Kehle durchgeschnitten und wie Tiere geschlachtet. Die Kinder und Frauen der Ermordeten wurden versklavt. Auch hier wieder: Zwanzig Prozent der “Beute” sind für den “Propheten”. Nur zwei oder drei konnten ihr Leben retten, indem sie zum Islam übertraten. Mohammed hat ein neun Jahre altes Mädchen vergewaltigt und eine alte Frau, die ihn deswegen kritisierte, zwischen zwei Kamele gebunden. Dann ließ er jedes Kamel in eine andere Richtung laufen, so dass die Frau in mehrere Teile gerissen auf grausame Weise getötet wurde.

Im Koran gibt es 206 Stellen, die zur Gewalt gegen die „Kuffar“ aufrufen und zur gewaltsamen Verbreitung des Islam auffordern. Die entsprechenden Gewalthandlungen werden eindeutig beschrieben. Zum Beispiel:

1. Sure 9:5:

Tötet die (Muschrikeen) die Götzendiener, die Trinitarier (die an die Dreieinigkeit glauben) wo ihr sie findet, und ergreift sie und belagert sie und lauert ihnen in jedem Hinterhalt auf.

2. Sure 9:30:

… und die Juden haben gesagt: Uzair ist der Sohn Allahs, und die Christen haben gesagt: Der Messias ist der Sohn Allahs. Das ist ihr Wort mit ihren Mündern. Sie entsprechen dem Wort derjenigen, die vorher den Glauben verweigert haben, Allah tötete sie wie sind sie betrogen.

3. Sure 5:72:

Bestimmt haben schon diejenigen den Glauben verweigert, die sagten: Allah, Er ist ja der Messias, Sohn Marias, Allah tötet sie – wie sind sie betrogen.

4. Sure 9:73:

Du, der Prophet, setze dich ganz ein gegen die Kuffar (Lebensunwürdige) und die Heuchler und sei hart gegen sie, und ihre Bleibe ist die Hölle.

5. Im Koran zweites Kapitel, Vers 190 (Sure die Kuh) finden wir eine Ermutigung zu Krieg und Mord. Es heißt:

„Wa Katilu Fi Sabil Allah“ = und tötet wegen Allah den „Kuffar“

6. Sure 8:39:

… und tötet sie, bis es keine Versuchung mehr gibt, und die Religion ganz für Allah ist.

„KUFFAR“ bedeutet „LEBENSUNWÜRDIGE“:

A „Kuffar“ Lebensunwürdig sind die Leute der Schrift: (Juden und Christen)

1. Sure 9:29:

(Wa Katilu) Tötet diejenigen, die nicht an Allah glauben und nicht an den Letzten Tag und nicht verbieten, was Allah und Sein Gesandter verboten haben, und nicht die Religion der Wahrheit befolgen – von denjenigen, denen die Schrift gegeben wurde.

2. Sure 47:35 unter dem Titel „Sure Mohammed“:

..und ladet Leute der Schrift nicht ein zum Frieden, während ihr die Oberhand habt.

Das bedeutet mit andern Worten: Die Muslime dürfen nicht Juden und Christen zum Frieden einladen, falls sie die Macht haben.

B „Kuffar“ Lebensunwürdig sind die Leute, die Allah und Seinen Gesandten abgelehnt haben:

1. Sure 8, 12-14:

Ich werde in die Herzen der „Kuffar“ den Schrecken werfen, dann schlagt über die Nacken und schlagt von ihnen alle Fingerkuppen ab, weil sie Allah und Seinen Gesandten abgelehnt haben.

2. Sure 5:33:

Siehe, der Lohn derer, welche sich Allah und seinem Gesandten widersetzt haben …., dass sie getötet oder gekreuzigt oder ihre Hände und Füße wechselseitig abgeschlagen werden.

C Kuffare sind, die an die Gottheit Christi glauben:

1. Sure 5:72:

Bestimmt haben schon diejenigen den Glauben verweigert, die sagten: Allah, Er ist ja der Messias, Sohn Marias. Allah tötet sie – wie sind sie betrogen.

2. Sure 9:30:

Und es sprechen die Nazarener: „Der Messias ist Gottes Sohn. Solches ist das Wort ihres Mundes. Allah schlage sie tot! Wie sind sie betrogen.

3. Sahih Muslim:

Als Mohammed gefragt wurde, wer die Kuffar sind, antwortete er: „Wahrlich, „Kuffar“, sind, welche sprechen: „Siehe, Allah, das ist der Messias, der Sohn Maria.

4. Hadith Sahih al-Bukhari Nr. 24 und Nr. 705:

Mohammed sagte: „Allah hat mir den Befehl erteilt, dass ich gegen alle Menschen Kriege führe, bis sie bezeugen: „La ilaha ila Allah, Mohammed Rasulul Allah“ – Es gibt keinen Gott außer Allah und Mohammed ist sein Gesandter.

D Für Apostasie, Abfall von Islam, ist im Koran die Todesstrafe vorgeschrieben:

Sure 4:89:

Und wenn sie sich abkehren (von der Religion Allahs), dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie findet.

Allah ist verantwortlich für dieses Blutvergießen und Morden:

Wer ist verantwortlich für diesen Kampf gegen Nicht-Muslime, für das Blutvergießen und Morden der „Glaubensverweigerer“? Der Kuffar? Nein, verantwortlich dafür ist Allah selbst! Das bedeutet, dass Muslime, die Christen, Juden und andere Nichtmuslime töten, dafür nicht selbst verantwortlich sind. Dies steht in folgenden Suren:

Sure 8: 17:

Und ihr habt sie nicht getötet, sondern Allah hat sie getötet, und du hast sie nicht geworfen, als du geworfen hast, sondern Allah hat geworfen.

Sure 9:14:

Tötet sie, Allah wird sie strafen durch eure Hände, und macht sie zuschanden.

Eine naive und falsche europäische Toleranz:

Man hört so oft in Europa von „menschlich notwendiger“ Toleranz gegenüber Muslimen. Ein Test der Realität von wechselseitiger Toleranz wäre die Zustimmung der islamischen Länder zu Kirchenbauten und Gebetsräumen für Christen im gleichen Umfang, wie in Europa Moscheen, Koranschulen und islamische Zentren gebaut wurden. In den letzten 30 Jahren entstanden hier in Deutschland 3000 Moscheen. Aber in 56 islamischen Ländern wurden in den letzten 30 Jahren nur 7 Kirchen gebaut. Unzählbar dagegen sind die Kirchen und Gemeindezentren, die zerstört und niedergebrannt wurden.

Ja, das wäre Toleranz in der Realität, wenn die Christen in islamischen Ländern, die im Untergrund und in Verborgenheit leben müssen, Kirchen bauen dürften und in Freiheit ohne Gefahr und Gewalt ihren Glauben ausüben könnten.

Das Dogma der Toleranz in Europa ist ein Dogma der Toleranz gegenüber der Intoleranz des Islam. Ein klarer Beleg dafür ist, wie Christen als Minderheiten in mehrheitlich islamischen Ländern leben.
Seit mehr als 1400 Jahren gehen immer wieder Wellen blutiger Verfolgung über sie hinweg, weil der Islam dort, wo er die Macht besitzt, seine Maske abgeworfen hat und sein wahres Gesicht zeigt. Muslime glauben, dass die Existenz der Christen in islamischen Ländern und die Existenz des Christentums in der ganzen Welt, genau so wie die Existenz einer Krankheit im menschlichen Körper völlig ausgerottet werden muss.

Die Muslime glauben an den Sieg ihrer „Umma“ als islamische Gesamtheit, an eine einzige große islamische Nation, die die ganze Welt umschließen muss, genau wie es in Sure 8:39 geschrieben steht:

… und tötet sie, bis es keine Versuchung mehr gibt, und die Religion ganz für Allah ist.

Sie glauben wie in den islamischen Lehren steht, dass jedes Stück Land, auf dem einmal gebetet wurde, dieses ab diesem Moment zur islamischen Nation gehört. Dieses Land gehört dann nicht mehr zu dem Staat, wenn dieser nicht islamisch ist. Das gilt auch für Deutschland. Das bedeutet mit anderen Worten: Die Grundstücke der 3000 Moscheen, die sich hier in Deutschland befinden, gehören nicht mehr zu Deutschland, sondern sie gehören einem islamischen Land.

Das ist nur ein kleiner Tropfen im Meer, ein kleiner Ausschnitt der islamischen Lehre in Koran, Scharia und Hadith – das sind die „Überlieferungen“ des Lebens Mohammeds. In islamischen Büchern gibt es 35.315 Verse, die Muslime aufrufen, andere Menschen zu töten, weil sie Juden, Christen oder Nicht-Muslime sind.

Meine Frage an Sie: Ist diese Lehre, diese Ideologie mit dem Grundgesetz und den Verfassungen in europäischen Ländern vereinbar? Verdient sie wirklich unsere Toleranz? Verdient sie dieses Friedensgebet? War das nicht eher ein Gebet unter Mohammed und Allahs Schwert?


Zum Autor: Pastor Fouad Adel M.A. (Foto l.) ist Islamwissenschaftler. 1955 in Khartum in einem christlichen Elternhaus geboren studierte er später in Khartum und Alexandria Theologie. 1991 kam er nach Deutschland. Aufgrund seiner arabischen Muttersprache und Tradition verfügt er, im Gegensatz zu manch europäischem Theologen über einen orientalisch-authentischeren Hintergrund. Seit 2001 ist Pastor Fouad Adel deutscher Staatsbürger. Er lebt heute mit seiner Familie in Süddeutschland.

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Michael Mross: Strandbericht aus Tel Aviv

geschrieben von PI am in Israel | 30 Kommentare

(Quelle: MMNews [21])

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Super Abi – und nichts dahinter

geschrieben von kewil am in Schule | 146 Kommentare

[22]Deutsche Abiturienten haben immer bessere Noten, obwohl sie immer weniger gebildet sind. So ist der Anteil derer, die einen Abiturschnitt von 1,0 haben, allein zwischen 2006 und 2012 um vierzig Prozent gestiegen. Die Durchschnittsnote der Abiturienten hat sich in dieser Zeit ebenfalls in allen Bundesländern mit Ausnahme von Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt verbessert. Dass die Schüler trotzdem weniger gebildet sind als früher, weist das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln in einer noch unveröffentlichten Untersuchung nach.

Dazu wird folgende Berechnung angestellt: Wenn man alle Schüler eines Jahrgangs, geordnet nach den von ihnen erreichten Pisa-Punkten in der Klasse neun, in eine lange Reihe stellt und dann die offenen Studienplätze, vorne in der Reihe beginnend, an diese Schüler vergibt, dann würden heute auch Schüler einen Studienplatz bekommen, die in der Reihe weiter hinten stünden als noch 2003. Erstsemester in Mathematik erzielen nach diesem Modell im Schnitt 17 Pisa-Punkte weniger als noch vor sechs Jahren. Das entspricht dem Lernfortschritt eines halben Schuljahrs. Die Lesekompetenz aller Erstsemester ist sogar um 27 Punkte gesunken… (Fortsetzung bei der FAZ! [23] Die Studie dürfte in etwa stimmen.)

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Greenpeace verzockt 3,8 Millionen Euro

geschrieben von kewil am in Grüne,Gutmenschen,Idioten | 37 Kommentare

greenpeace - KopieFinanzskandal bei den Weltrettern von Greenpeace: Die Umweltschutzorganisation hat durch die „ernsthafte Fehleinschätzung“ eines Mitarbeiters aus der Greenpeace-Zentrale in Amsterdam bei Devisengeschäften 3,8 Millionen Euro verloren. Das berichtet der „Spiegel“. Demnach habe der Mitarbeiter der Finanzabteilung bei Termingeschäften auf sinkende Eurokurse gesetzt, sich in seiner Einschätzung jedoch gründlich geirrt. Der Mitarbeiter sei entlassen worden, so Mike Townsley von Greenpeace International gegenüber dem „Spiegel“. Doch der Schaden wird dadurch nicht rückgängig gemacht. Das Geld stammte dem „Spiegel“ zufolge aus Spenden, die von „finanzstarken Greenpeace-Ländereorganisationen wie der deutschen an die Zentrale in Holland überwiesen worden“… (Hmmh? Was tun? Ist doch klar! [24] Wir müssen noch mehr spenden, denn die Welt muß doch gerettet werden!)

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FDP-Bonn will salafistische Feste auflösen

geschrieben von PI am in Islamisierung Deutschlands,Salafisten | 88 Kommentare

[25]Dass Bonn durch „religiöse Grillfeste“ [26] immer mehr zum „Mekka der Salafisten“ wird, bestätigt jetzt auch der Bonner Express [27]. Und auch der Bonner FDP-Landtagsabgeordnete und integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Joachim Stamp (Foto), hat die Bonner Polizei scharf kritisiert. Nach seiner Meinung hätte die Behörde das als Grillfest deklarierte Zusammentreffen ultra-religiöser Muslime an Pfingsten auflösen müssen. „Ich habe kein Verständnis dafür, dass die Polizei »Grillfeste« dieser Art als »Veranstaltungen mit Religionsausübungscharakter« wertet. Hier wird religiöser zu politischem Extremismus.“

(Von Verena B., Bonn)

Der Bonner General-Anzeiger [28] berichtet über die bahnbrechenden Erkenntnisse des Herrn Stamp, die sich mit denen sogenannter „rechtsradikaler“ und „populistischer“ Parteien decken:

Stamp sagte, es sei offensichtlich, dass das Hauptziel der Veranstalter solcher Treffen die politische Agitation gegen die freie Gesellschaft sei. Dort werde der geistige Boden für Terrorismus und Gewalt gelegt. „Der Deckmantel der Religion darf nicht für das Säen von Hass missbraucht werden. Solche Veranstaltungen dürfen nicht stattfinden“, forderte Stamp.

„Unsere Bürger haben einen Anspruch darauf, von der Polizei geschützt zu werden. Deswegen müssen solche »Grillfeste« aufgelöst werden.“ So wie die Gesellschaft zusammenstehe, wenn es um die Bekämpfung von Rechtsextremismus gehe, „müssen wir auch denjenigen entgegentreten, die die Religion als Vorwand missbrauchen, um Terror in unsere Gesellschaft zu tragen.“

Radikale Salafisten hatten das Treffen als „Grillfest“ organisiert. Einige hundert Besucher waren gekommen, darunter auch bekannte radikalislamische Wortführer aus dem Bonner Raum. Für den 22. Juni planen Bonner Salafisten das nächste Treffen, dann in der Beueler Rheinaue.

Die Sicherheitsbehörden sind alarmiert, weil die Radikalen das „Grillfest“ in Parks nutzen können, um öffentlichkeitswirksam und ohne hohe Schwelle für sich und ihre Ideen zu werben. Bislang fanden große Treffen in der Regel eher abgeschottet in angemieteten Sälen statt, unter anderem in der Mühlenbachhalle in Vilich-Müldorf.

„Wir prüfen, ob gegen weitere Auflagen verstoßen wurde“, so Marc Hoffmann vom städtischen Presseamt. Vom weiteren Grillfest in der Beueler Rheinaue am 22. Juni weiß die Stadt laut „Express“ erst seit Donnerstag.

Grillen, Klo-Service, getrennte Bereiche für Männer und Frauen sowie Spielchen, wie „Bumper Ball“: So wird das Fest im Internet angepriesen. Ob auch Hass-Prediger auf dem Programm stehen, ist unklar, zumal das Fest in der Öffentlichkeit der allseits beliebten Rheinaue stattfindet.

Auch für dieses Fest liegt bislang kein Genehmigungsantrag vor. Selbst der Veranstalter ist der Stadt nicht bekannt.

Da Bonn als Salafisten-Hochburg gilt, vermutet der „Express“ hinter diesen zwei Großveranstaltungen eine Provokation der Korangläubigen gegen das Anti-Salafismus-Projekt „Wegweiser“, das gerade in Bonn gestartet ist. Mit ihm soll der Einstieg von Betroffenen in den gewaltbereiten Salafismus verhindert werden. Bonn ist neben Düsseldorf und Bochum Modellstadt für das Präventionsprogramm, das auf die Initiative des NRW-Innenministeriums zurückgeht. Seit dem 1. April gibt es für Ratsuchende und Betroffene in Sachen Salafismus eine Anlaufstelle in der Dechenstraße in Bonn.

Offenbar findet das Programm kein großes Interesse. Stattdessen rechnet die Salafisten-Szene bei ihrer Veranstaltung am 22. Juni mit einem noch größeren Zulauf. Wahrscheinlich müssen wir auch das wieder aushalten, da der Islam ja bekanntlich zu Deutschland gehört.

Überlassen wir das Schlusswort einem Leser des Bonner General-Anzeigers. Karl Behrens schreibt in seinem Leserbrief:

Ich finde die Entwicklung äußerst problematisch, dass sich die radikale Salafistenszene offensichtlich ungehindert in Bonn formieren kann, und dies unter den Augen Aller. Die Politik und Justiz stehen mit offenen Mündern da und fragen sich maximal, wie man möglichst diplomatisch nun etwas gegen unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund sagen könnte, obwohl man ja „ganz selbstverständlich zusammengehöre“, wie unser Bundespräsident sagt.

Und keiner möchte ja der Nächste sein, der von unserem Staatsoberhaupt als „Spinner“ bezeichnet wird. Er darf es ja schließlich nach seinem Ermessen kundtun.

Dass die Versammlung in der Rheinaue angekündigt wurde, führt höchstens dazu, dass Familien an diesem Wochenende sich nicht in die Rheinaue trauen. Gäbe es eine Open-Air-Lesung von Sarrazin, würden sich die Gutmenschen mit Trillerpfeifen zu Hunderten versammeln und protestieren. Die Vertreter aus der Politik würden sich dazu noch gewinnbringend auf der „Friedens- und Toleranzbühne“ in Szene setzen.

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Irak: Massenhinrichtungen durch ISIS

geschrieben von PI am in Bürgerkrieg,Extremismus,Hassreligion,Irak,Islam,Scharia | 163 Kommentare

Isis-Exekutionen [29]Im Irak hat ISIS, laut BILD die gefährlichste Terrorgruppe der Welt [30], eigenen Angaben zufolge im Namen des Islams hunderte Schiiten ermordet. Die Gruppe „Islamischer Staat im Irak und Großsyrien“ (ISIS) veröffentlichte jüngst zahlreiche Aufnahmen, die die Deportation hunderter Menschen zeigen. ISIS hatte in der vergangenen Woche die nordirakische Stadt Mossul erobert und beginnt nun korankonform mit „ethnischen Säuberungen“. Für Sunniten sind Schiiten vom Glauben Abgefallene, die es im Namen Allahs schariakonform zu eliminieren gilt.

Der österreichische Standard [31] berichtet:

Die Aufnahmen zeigen, wie hunderte von Menschen auf Lastwagen zu ihrer Hinrichtung abtransportiert werden. Danach werden sie von bewaffneten Maskierten zu einer offenbar unbewohnten Gegend getrieben wo sie sich nebeneinander mit dem Gesicht zum Boden hinlegen müssen. Danach ist zu sehen, wie ein Kämpfer der ISIS mit einem Maschinengewehr die Reihe entlang geht und einen nach dem anderen erschießt. Es sind dutzende Bilder, die derStandard.at vorliegen, von denen der Großteil jedoch zu brutal ist, um sie zu veröffentlichen.

Schon vor Tagen behauptete die ISIS, bei der Einnahme von Mossul 4500 irakische Soldaten gefangen genommen zu haben. Die 3000 Sunniten darunter sollen laut ISIS-Propaganda freigekommen sein, 1700 Schiiten hingegen seien exekutiert worden. Mit den nun über einen offiziellen ISIS-Kanal veröffentlichten Bilder, will man offenbar den Beweis dafür liefern. Die Behauptungen der radikal-islamischen Gruppe können nicht unabhängig verifiziert werden. Ebenso der Ort der Exekution, bei dem es sich laut Jihadisten-Propaganda um die Provinz Salah ad-Din handeln soll.

Laufend Exekutionen

So brutal die Bilder auch sind, überraschend kommen sie nicht. Im Herrschaftsgebiet der ISIS in Syrien, führte sie eine besonders extrem Auslegung der islamischen Rechtssprechung – unter anderem mit öffentlichen Hinrichtungen und Amputationen – ein. Auch Videos von ISIS-Kämpfern, die ihren Opfern vor laufender Kamera den Kopf abschneiden, sind im syrischen Bürgerkrieg schon lange nichts ungewöhnliches mehr.

SO geht enthemmter Islam.

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