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EuGH: Tote haben Recht auf Urlaub

Ein Arbeitnehmer verliert mit dem Tod nicht seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Seine Witwe kann daher einen finanziellen Ausgleich für Urlaub verlangen, den der Verstorbene nicht mehr nehmen konnte. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden. Nationale Gesetze oder „Gepflogenheiten“, wonach der Urlaubsanspruch „untergeht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet“, seien mit dem EU-Recht nicht vereinbar, befanden die höchsten EU-Richter. Der Anspruch auf bezahlten Urlaub sei „ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts“… (Und ein besonders blödes Gericht ist der EUdSSR Gerichtshof [1] in Brüssel.)

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "EuGH: Tote haben Recht auf Urlaub"

#1 Kommentar von RechtsGut am 13. Juni 2014 00000006 10:57 140265705010Fr, 13 Jun 2014 10:57:30 +0100

FUCK THE EU!

😀

#2 Kommentar von Hirnfrass am 13. Juni 2014 00000006 10:59 140265719110Fr, 13 Jun 2014 10:59:51 +0100

Wo ist das Problem??? Wenn ich Ihnen 20.000 EUR leihe und dann versterbe, hat dann meine Frau keinen Anspruch mehr auf die Summe? Nichts anderes passiert hier. In meinem Gehalt ist der Urlaub eingepreist. Der Verstorbene ist also in Vorleistung ggü. dem Arbeitskraftnutzer (Arbeitgeber ist auch so eine schöne Verdrehung der Tatsachen) gegangen und natürlich hat die Ehefrau einen Anspruch darauf, dass diese Vorleistung vergütet wird.

#3 Kommentar von zeta am 13. Juni 2014 00000006 11:01 140265727911Fr, 13 Jun 2014 11:01:19 +0100

Ich halte diese Regelung für eine Selbstverständlichkeit.

#4 Kommentar von Pro West am 13. Juni 2014 00000006 11:01 140265731911Fr, 13 Jun 2014 11:01:59 +0100

Nett wie die/unsere nationalkommunistische und eurokommunistische Regierung sich immer wieder ein Duell darum liefern, wer am aller besten die Eigentumsrechte eines Unternehmers beschneiden kann.

0% Staat ist die Lösung, statt 100% Berlin oder Brüssel !

#5 Kommentar von Chaosritter am 13. Juni 2014 00000006 11:02 140265737811Fr, 13 Jun 2014 11:02:58 +0100

Haben verstorbene oder abgetriebene Kinder dann auch Anspruch auf Kindergeld?

#6 Kommentar von Dichter am 13. Juni 2014 00000006 11:05 140265752511Fr, 13 Jun 2014 11:05:25 +0100

#5 Chaosritter

Nein, aber auf Chancengleichheit.

#7 Kommentar von Hirnfrass am 13. Juni 2014 00000006 11:06 140265761511Fr, 13 Jun 2014 11:06:55 +0100

Es ist wirklich erstaunlich. Sobald das Kürzel EU fällt, wird anscheinend das Gehirn ausgeschaltet. Alles muss schlecht sein, ist ja EU. Und wofür soll ein verstorbenes Kind Kindergeld bekommen??? Ich dachte immer, das bekommen die Eltern, damit sie sich besser um das Kind kümmern können. Oder wollen Sie jetzt die Friedhofsgebühren vom Staat bezahlen lassen? Echt lustig. Da macht die EU mal ausnahmsweise was für Ottonormalbürger und die Leute beschweren sich, unglaublich.

#8 Kommentar von Manuac am 13. Juni 2014 00000006 11:07 140265766711Fr, 13 Jun 2014 11:07:47 +0100

Kewil, begründe doch bitte, warum dies deiner Meinung nach (was mich nicht überrascht, weil für dich ja alles schlecht ist, was von der EU kommt) ein schlechtes Urteil ist.

Ich finde dieses Urteil aus dem Leben. Urlaub ist ein elementares Recht eines jeden Arbeitnehmers (du bist vermutlich selbstständig; keine Sorge, ich bin auch Unternehmersohn) und ich finde es völlig in Ordnung, wenn im TODESFALL (wovon reden wir hier eigentlich?) die Hinterbliebenen, die dann (erst einmal) mit finanziellen Einbußen leben müssen (du magst es vermutlich nicht glauben, aber auch der Tod bzw. seine gesetzlich verordneten Folgen sind im Kapitalismus nicht kostenlos) sich den Resturlaub ihres verstorbenen Angehörigen auszahlen lassen können.

Ist nur meine Meinung.

#9 Kommentar von .45ACP am 13. Juni 2014 00000006 11:11 140265791011Fr, 13 Jun 2014 11:11:50 +0100

kewil, wach doch erst mal auf bevor du so einen Unfug schreibst.

#10 Kommentar von Reconquista2010 am 13. Juni 2014 00000006 11:12 140265795511Fr, 13 Jun 2014 11:12:35 +0100

Was ist jetzt kaputt? Es geht doch sicher nur um die bereits erworbenen Ansprüche des laufenden Jahres? Das sollte doch dann wohl selbstverständlich sein, oder????!!!!

#11 Kommentar von dortmunder am 13. Juni 2014 00000006 11:15 140265815411Fr, 13 Jun 2014 11:15:54 +0100

Hirnfrass, wenn ich am 1. Januar für ein Kind Kindergeld beantrage, und es stirbt am 1. März, bevor über den Antrag entschieden wurde, soll dann der Anspruch für Januar und Februar entfallen?

#12 Kommentar von quarksilber am 13. Juni 2014 00000006 11:16 140265818211Fr, 13 Jun 2014 11:16:22 +0100

Der Hirnfrass hat absolut recht:
Die bezahlten Urlaubstage sind im Gesamtentgelt enthalten.

Ist nichts anderes, wie wenn ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung endet. Meistens wird der Arbeitnehmer freigestellt, und damit sind auch die Resturlaubstage verbraten, ansonsten wird das finanziell ausgeglichen.

Im Falle des verstorbenen Arbeitnehmers fällt die erste Möglichkeit ja wohl eher flach, von daher ist das nachvollziehbar.

#13 Kommentar von Chaosritter am 13. Juni 2014 00000006 11:16 140265820211Fr, 13 Jun 2014 11:16:42 +0100

@Hirnfraß

Urlaub ist für das leibliche und seelische Wohl der Lebenden gedacht, und nicht für die Bereicherung der Hinterbliebenden.

Wenn man Geld für nicht geleistete Arbeit bekommt, weil man statt zu arbeiten auch hätte Urlaub machen können, kann man auch Mutterschaftsurlaub für Kinder nehmen, die man hätte, wenn man nicht abgetrieben hätte.

Man kann ja einiges guten Gewissens umwandeln, die Urlaube von Toten gehören nicht dazu.

#14 Kommentar von Pro West am 13. Juni 2014 00000006 11:20 140265840911Fr, 13 Jun 2014 11:20:09 +0100

@ die diesen Quatsch befürworten

Der Arbeitgeber wird hier von irgendeiner selbsternannten Regierung gezwungen Handlungen vorzunehmen die er mit dem einstmaligen Arbeitnehmer nie vertraglich in Freiwilligkeit vereinbart hat und damit entstehen auch keine Ansprüche für Außenstehende.

Sobald gewisse Personen irgendwie durch den Staat Vorteile sehen, fangen sie gleich an zu sabbern.

#15 Kommentar von KaraMustafa am 13. Juni 2014 00000006 11:20 140265845511Fr, 13 Jun 2014 11:20:55 +0100

Was gibt es daran zu kritisieren? Ich bin Beamter und habe derzeit über 400 Überstunden. Wenn ich heute sterbe, dann sagt das Land dankeschön und freut sich darüber, dass ich diese Stunden nicht mehr abfeiern kann oder ausgezahlt bekomme. Es ist nur richtig, dass meine Frau dann diese Ansprüche hat. Ich will diesem Staat bzw. dem Land keinen Cent schenken. Wofür auch? Damit sie mit dem gesparten Geld weitere Sozialschmarotzer entlohnen? Dann doch lieber Geld für meine Frau!

#16 Kommentar von Amanda Dorothea am 13. Juni 2014 00000006 11:20 140265845811Fr, 13 Jun 2014 11:20:58 +0100

Da das Geld fuer Witwen und Waisen schon gekuerzt ,oder gestrichen wurde, ist es nur vernuenftig wenn Hinterbliebene den Lohn des schon Erschafften erhalten. Schliesslich reden wir hier von Arbeit und da das weniger die Fremden betrifft sollte man den Deutschen das doch goennen. Schliesslich muessen sie noch Friedhofsgebuehren und Beerdigung bezahlen. Das reicht oftmals nicht, nichtmal bei Arbeitnehmern , so das viele einfach verscharrt werden in Massengraebern, besser gesagt ihre Asche, oder wie neuerdings von der EU empfohlen in Lauge aufgeloest.

#17 Kommentar von dortmunder am 13. Juni 2014 00000006 11:22 140265856411Fr, 13 Jun 2014 11:22:44 +0100

Übrigens, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist kein EU Gerichtshof. Der ist auch Zb. für die Schweiz und die Türkei zuständig, die keine EU Mitglieder sind. Und den Gerichtshof gab es schon vor der EU.

#18 Kommentar von RechtsGut am 13. Juni 2014 00000006 11:25 140265875111Fr, 13 Jun 2014 11:25:51 +0100

ENTSCHEIDEND IST: Ich kann die EU(dSSR) nicht akzeptieren, auch wenn sie vermeintlich „Gutes tut“.
Die EUdSSR ist von NIEMANDEM LEGITIMIERT, die EXECUTIVE ist von NIEMANDEM GEWÄHLT, die Wahlen sind eine FARCE, die „Organe der EU“(dSSR) haben KEINE LEGITIMATION, es existiert keine Verfassung der EUdSSR und auch kein Volk der EUdSSR.

Alles, was von diesen Leuten kommt – sollte bei uns nur EINES BEWIRKEN: Das wir sagen – Europäischer Unrechtsstaat: NEIN DANKE!!!

Wir können und dürfen nicht die illgetime EU nach „Kassenlage“ (also, nach dem, ob uns Entscheidungen und Richtlinien der Organe in den Kram passen oder nicht) mal gut oder mal phöse finden.

Die EUdSSR ist NICHT LEGITIMIERT! Punkt.

#19 Kommentar von Hirnfrass am 13. Juni 2014 00000006 11:27 140265882711Fr, 13 Jun 2014 11:27:07 +0100

@Chaosritter

Der Arbeitsplatzanbieter zahlt ein Monatsgehalt (i.d.R.) in dem der Urlaub eingepreist ist. Wenn ich die ersten 5 Monate durcharbeite, verzichte ich auf Gehalt und bekomme dafür während meines Urlaubs Gehalt. Der Mann hat aber bisher nur verzichtet, ist also in Vorleistung getreten. Wo ist das Problem?

#20 Kommentar von norbert.gehrig am 13. Juni 2014 00000006 11:27 140265886111Fr, 13 Jun 2014 11:27:41 +0100

Richtig so.

Ich habe noch 54 Tage Urlaub. 30 neue,bzw 15 da wir ja erst Juni haben und 24 alte. Dazu ein Zeitkonto von ein paar hundert Stunden. Wenn ich sterbe, hat der Geldwert dieses Anspruches natürlich meinen Erben zur Verfügung zu stehen…

Denke mal jeder vernünftige Mensch denkt so. Aber CDU/AFD Anhänger wie Kewil eher nicht…

#21 Kommentar von Reiner07 am 13. Juni 2014 00000006 11:28 140265892711Fr, 13 Jun 2014 11:28:47 +0100

@ #2 Hirnfrass (13. Jun 2014 10:59)

Ist ja an sich schön und gut, aber der Unsinn hat 2 Seiten, denn nach diesem Urteil kann der Arbeitgeber auch Geld einbehalten, oder von der Erben fordern, wenn der der Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub genommen hat und das volle Jahr durch den Vertsorbenen nicht komplett gearbeitet wurde, denn in diesem Fall hat er bereits eine Leistung erhalten, aber dafür noch nicht gearbeitet.
Es müssen allerdings schon seltsame Leute die hier geklagt haben, denn normal hat man bei einem Todesfall andere Sorgen, als den Urlaubsanspruch des Toden und die ganze Klage kostet sicher ein vielfaches des erreichten Ergebnisses.

#22 Kommentar von Ritterepos am 13. Juni 2014 00000006 11:30 140265902711Fr, 13 Jun 2014 11:30:27 +0100

Urlaub machen ist immer gefährlich, weil sich vielleicht herausstellt, dass man keine Lücke hinterlässt.

Vic Bradley

#23 Kommentar von Linkenscheuche am 13. Juni 2014 00000006 11:33 140265918211Fr, 13 Jun 2014 11:33:02 +0100

die höchsten EU-Richter…….usw.

Von denen hätte ich gerne mal das Parteibuch gesehen. Ich vermute da Schlimmes !

#24 Kommentar von Amanda Dorothea am 13. Juni 2014 00000006 11:34 140265929111Fr, 13 Jun 2014 11:34:51 +0100

Rechts Guthat recht- die EU hatuns garnichts zu sagen

Dennoch sage ich schon seit Laengerem, lieber dem deutschen Volk das Geld jetzt zukommen lassen ,auch wenn das kommunistisch klingen mag, als dass es die fremden Handaufhalter ,oder Banken , Laender bekommen, schon alleine durch den Negativzins und die bevorstehende Enteignung.

Vernunft war gestern- diese Zeit ist vorbei, jetzt gehts nur darum den eigenen Volk zu helfen das Kommende irgendwie zu ueberstehen. Aber das ist ja nicht gewollt…

#25 Kommentar von Scheff am 13. Juni 2014 00000006 11:35 140265934611Fr, 13 Jun 2014 11:35:46 +0100

OT

5.000,– € sind erreicht !!!!!!!!!!

#26 Kommentar von Reiner07 am 13. Juni 2014 00000006 11:36 140265939611Fr, 13 Jun 2014 11:36:36 +0100

#19 Hirnfrass (13. Jun 2014 11:27)

richtig!
ABER:
Du hast einen Urlaubsanspruch für 2015 z.B. von 30 Tagen, diese nimmst Du bereits bis zum September komplett. Dann ereilt Dich der Tod am 1. Oktober nun hast Du bereits 7 1/2 Tage zu viel Urlaub erhalten, die nun an der Lohnabrechnung abgezogen werden. Wird Dir sicher als Leiche egal sein, aber deine Erben machen große Augen, denn das sind rd. 1/4 eines Monatslohns!

#27 Kommentar von Hirnfrass am 13. Juni 2014 00000006 11:36 140265941511Fr, 13 Jun 2014 11:36:55 +0100

@Reiner07

hier ging es ja um 140 Tage Urlaub. Ich denke kaum, dass da jemand für 5 Tage Urlaubsanspruch Geld gefordert hatte. Ich kenne jetzt die Rechtslage nicht, aber ich könnte mir denken, dass für das aktuelle Todesjahr keinerlei Ansprüche entstehen. Bei abgeschlossenen Geschäftsjahren besteht dieser Anspruch allerdings. Meine Arbeitgeber haben mir allerdings noch nie einen „Urlaubsvorschuss“ gewährt. Wenn ich einen sehr langen Urlaub plante, musste ich Urlaub aufsparen oder mein Zeitkonto füllen, also vorarbeiten.

#28 Kommentar von Haremhab am 13. Juni 2014 00000006 11:38 140265949011Fr, 13 Jun 2014 11:38:10 +0100

Bayern will die doppelte Staatsbürgerschaft nicht unterstützen.
[11]?

#29 Kommentar von 4meise am 13. Juni 2014 00000006 11:43 140265979111Fr, 13 Jun 2014 11:43:11 +0100

Dann müsste aber auch der Arbeitgeber einen Anspruch auf Vergütung haben, wenn der Verstorbene seinen im Voraus schon genommen hat.

#30 Kommentar von RechtsGut am 13. Juni 2014 00000006 11:45 140265994811Fr, 13 Jun 2014 11:45:48 +0100

Nochmal: Diese EUdSSR und diese „europäischen Organe“ haben keinerlei Legitimation.

Damit sind die Entscheidungen dieser Gerichtshöfe und der Exekutive der EUdSSR alle letztlich null und nichtig.

Punkt.

Und nur darum geht es.

#31 Kommentar von Pazifaust am 13. Juni 2014 00000006 11:47 140266006611Fr, 13 Jun 2014 11:47:46 +0100

Ist doch vollkommen in Ordnung!
Ach, Kewil, mach lieber wieder deinen eigenen Blog auf. Zu oft bist nur du und deine peinliche Ausdrucksweise der Grund, warum ich mich für PI manchmal schäme.
Hier wird wieder gezetzert, scheinbar ohne nachzudenken.
Was ist, wenn ein Arbeitnehmer bereits im Februar seinen gesamten Jahresurlaub genommen hat und im März verstirbt? Vielleicht merkst du jetzt, was los ist.

#32 Kommentar von Ostmark am 13. Juni 2014 00000006 11:47 140266007511Fr, 13 Jun 2014 11:47:55 +0100

Die Entscheidung ist doch logisch und richtig. Wenn ich am 12. zu meinem Chef sage, zahl mir den Urlaub aus und ich sterbe am 13., dann erhalten meine Erben das Geld. Warum sollte es anders sein, wenn ich am 13. sterbe und am 14. zu meinem Chef sagen wollte „zahl mir den Urlaub aus“?

Schlimm ist nur, das man heute problemlos vor den EUGH ziehen kann, wenn Einem eine Entscheidung eines nationalen Gerichtes nicht passt. Irgendwann wird der EUGH dann auch noch über Ladendiebe etc. entscheiden, die vor einem nationalem Gericht verurteilt wurden und dies ihnen aber nicht passt.

#33 Kommentar von Das B am 13. Juni 2014 00000006 11:48 140266009011Fr, 13 Jun 2014 11:48:10 +0100

Und wo ist jetzt das Problem?

#34 Kommentar von Rohkost am 13. Juni 2014 00000006 11:48 140266011611Fr, 13 Jun 2014 11:48:36 +0100

Herr Kewit, als gut ausgesteuerter Rentner oder gar Pensionär lässt es sich leicht meckern. Tatsache ist aber nun einmal, das bezahlter Urlaub zur Entgeltung von Arbeitsleistung dazu gehört und wenn ein Arbeitnehmer stirbt und noch Urlaubsanspruch hat, dann muss ihm (in diesem Fall den Erben) dieser vergütet werden. Genauso läuft es, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub nicht bis zum März des Folgejahres angetreten hat, weil er bspw. für den Arbeitgeber unabkömmlich war oder so brutal von diesem ausgebeutet wurde. Das ist das gleiche Prinzip und das eine solche Ungerechtigkeit bislang Gesetz war, eine Schande.

#35 Kommentar von HGE4 am 13. Juni 2014 00000006 11:52 140266035211Fr, 13 Jun 2014 11:52:32 +0100

OT:
Und wieder gute Nachrichten von unseren Kulturbereicherern: Ohne deren Fachwissen würde unser Land ganz alt aussehen!

[12]

#36 Kommentar von Wutmensch am 13. Juni 2014 00000006 11:55 140266054411Fr, 13 Jun 2014 11:55:44 +0100

Eigentlich eine logische, endlich mal richtige Entscheidung des EU Gerichtshofes. Der Urlaub, in Geld ausgedrückt, gehört den Erben und nicht etwa den Unternehmen oder gar dem Staat.
Aber nur nach der Überschrift würde ich antworten: Tote haben Dauerurlaub.

#37 Kommentar von Bruder Tuck am 13. Juni 2014 00000006 11:57 140266062811Fr, 13 Jun 2014 11:57:08 +0100

OT

[13]

[14]

Die Hilfsorganisation Pro Asyl kritisierte, der Entschluss der Innenminister gehe nicht weit genug. Damit blieben mehr als 60 000 antragstellende Flüchtlinge aus dem Bürgerkriegsland außen vor, sagte Geschäftsführer Günter Burkhardt der Nachrichtenagentur dpa.

Warum nicht 600000?

Have a nice day.

#38 Kommentar von QuercusRobur am 13. Juni 2014 00000006 11:58 140266072711Fr, 13 Jun 2014 11:58:47 +0100

OT: Die Deutschen Kinder sind nicht ganz so dumm, wie es die Grünroten gerne hätten und die Kinder der Fachkräfte sind zu doof, um jemals Fachkräfte zu werden.

Das ist keine Überraschung, aber eine Nachricht. Im Spiegel: [15]

#39 Kommentar von Tritt-Ihn am 13. Juni 2014 00000006 11:59 140266078611Fr, 13 Jun 2014 11:59:46 +0100

OT

Deutschland züchtet, mit üppiger Alimentierung durch Sozialhilfe ,eine neue Generation von „bildungsfernen“ Deutsch-Türken heran .

[12]

#40 Kommentar von Koos am 13. Juni 2014 00000006 11:59 140266078911Fr, 13 Jun 2014 11:59:49 +0100

Eine Urlaubsreise in die Türkei mit Mohammed im Sarg ist natürlich sehr teuer!

#41 Kommentar von Gast100100 am 13. Juni 2014 00000006 12:00 140266080812Fr, 13 Jun 2014 12:00:08 +0100

OT: Neuer Zwischenstand des Bildungsstatus` unserer Bereicherer

[12]

#42 Kommentar von Robeuten am 13. Juni 2014 00000006 12:17 140266182212Fr, 13 Jun 2014 12:17:02 +0100

Hm, als ich das erstmalig hörte, dachte ich, die spinnen. Wer sich aber ein wenig mit dem Fall beschäftigt hat, wird feststellen müssen, daß der Angestellte der Firma einen Kredit auf die Zukunft gewährt hat, weil er immer wieder auf Wunsch des AG seinen Urlaub verschoben resp. akkumuliert hat. Es wäre juristisch vermutlich schlauer, so etwas über ein Langzeitarbeitskonto zu realisieren. Ich finde es vollkommen selbstverständlich, daß der Mann bzw. in diesem traurigen Fall die Rechtsnachfolgerin für diesen Kredit entschädigt werden!
Also, lieber kewil, Schaum vom Mund wischen, und noch einmal in Ruhe nachdenken!!!

#43 Kommentar von rifflejoe am 13. Juni 2014 00000006 12:17 140266186612Fr, 13 Jun 2014 12:17:46 +0100

Die Überschrift des obigen Artikels ist falsch gewählt und damit irreführend.
Selbstverständlich stimme ich dem Urteil zu. Es ist logisch.
Stellen Sie sich bitte vor: Sie verfügen über ein Aktienpaket von 1 Mio.€ und sterben ganz plötzlich. Sind die Aktien damit verloren, die Zinsen und die Gewinne, bzw. Verluste? Nein. Es handelt sich um einen Vertrag, der durch die Wirkung der Dokumente in die Hände der Erben übergeht. Eine Ehe ist eine Solidargemeinschaft und ein Arbeitsvertrag eben auch ein Vertrag. Mit dem Tod eines Arbeitnehmers endet das Arbeitsverhältnis zwar sofort, sofern nicht – wie z.B. bei Rechtsanwaltkanzleien – als Sozietät der Erben weiter läuft, um das Gesamtprojekt nicht wegen einer Aufrechnung und Auszahlung zu gefährden. Sämtliche Leistungen, die ein Arbeitnehmer bis zu seinem -oben bezeichneten- Ende erbracht hat, gehen an die berechtigten Erben über. Einkommnssteuer, Krankenkasse und Rentenversicherung sind davon – schon wegen der weiterversichten Witwe – zu leisten. Ebenfalls sind die sich im Besitz des verstorbenen Mtarbeiters befindenden Geschäftsunterlagen alleiniges Eigentum des Unternehmens.
Wer einen Vertrag eingeht, sollte sich bis zu seinem Ende auch vetragen, bzw. vertragen lassen.

#44 Kommentar von Heinz am 13. Juni 2014 00000006 12:19 140266195412Fr, 13 Jun 2014 12:19:14 +0100

Es ist ein Skandal, dass dieser juristische Streit überhaupt bis nach Brüssel getragen werden musste. Deutsche Gerichte hätten längst ein gleichlautendes Urteil fällen müssen! Es müßte eine Selbstverständlichkeit sein, dass Arbeitnehmer (oder ihre Erben) anteilig erworbene Urlaubsansprüche vergütet bekommen, wenn sie den Urlaub, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr antreten können!

Das hat mit Sozialismus/Kommunismus absolut nichts zu tun!

#45 Kommentar von dieentebleibtdraussen am 13. Juni 2014 00000006 12:52 140266394812Fr, 13 Jun 2014 12:52:28 +0100

Wenn z.B. jemand Überstunden macht, die noch nicht vergütet sind, und dann stirbt, haben die Erben natürlich Anspruch auf Entgelt der Überstunden. Denn die Leistung wurde ja von dem Verstorbenen erbracht.

Ein Urlaub dagegen soll der Erholung des Arbeitnehmers dienen. Bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis kann (und wird) der Urlaubsanspruch finanziell abgegolten. Der Arbeitnehmer hätte den Urlaub ja noch nehmen können, wenn er geblieben wäre.

Wer tot ist, kann sich nicht erholen. Der hat ewigen Urlaub. Ein Abgeltung des Urlaubsanspruchs halte ich deswegen einfach für Quatsch.

Vielleicht ist der Tote aber gestorben, weil er überarbeitet war. Dann wäre zu prüfen, ob er das aus eigener Schuld getan hat (Urlaubsabgeltung nach dem Tod entfällt in diesem Fall) oder ob das geschehen ist, weil der Arbeitgeber ihn gedrängt hat, den Urlaub immer wieder zu verschieben. In diesem Fall wäre der Urlaubsanspruch an die Hinterbliebenen (Erben) zu erstatten. Eventuell könnten die aber auch noch Schadensersatz für den Verlust den Angehörigen einklagen, weil der Arbeitgeber den Tod zumindest hauptverursacht (oder vorzeitig verursacht) hat. Der Arbeitgeber hätte in diesem Fall seine Fürsorgepflicht vernachlässigt.

Also, ich meine, das entsprechende Gericht hat es sich hier zu einfach gemacht!

(Wenn jemand diesen Kommentar nicht als Satire erkennt, macht es auch nichts – Difficile est satiram non scribere.)

#46 Kommentar von Ditfurthianer am 13. Juni 2014 00000006 13:26 140266600701Fr, 13 Jun 2014 13:26:47 +0100

#34 Pazifaust (13. Jun 2014 11:47)


Ach, Kewil, mach lieber wieder deinen eigenen Blog auf. Zu oft bist nur du und deine peinliche Ausdrucksweise der Grund, warum ich mich für PI manchmal schäme.
Hier wird wieder gezetzert, scheinbar ohne nachzudenken.

DAS IST PI!

Merken Sie nicht, wie gut und interessant diese Diskussion läuft?
Sachkunde meets gesunder Menschenverstand. Und hier funktioniert das. Meinungsaustausch.
Sie hätten lieber Zensur, so wie Sie es von anderen Medien her kennen?

#47 Kommentar von EasyChris am 13. Juni 2014 00000006 13:35 140266652201Fr, 13 Jun 2014 13:35:22 +0100

Die ganze Urlaubsgesetzgebung ist Sozialismus pur. Wieso überlässt man es nicht einfach den Tarifparteien ob und wieviel bezahlten Urlaub es gibt? Gleiches gilt für bezahltes Blaumachen.

#48 Kommentar von GrundGesetzWatch am 13. Juni 2014 00000006 13:41 140266689901Fr, 13 Jun 2014 13:41:39 +0100

Raus aus diesem Sauladen, sofort raus! ;-(

#49 Kommentar von Hirnfrass am 13. Juni 2014 00000006 13:53 140266760501Fr, 13 Jun 2014 13:53:25 +0100

#52 EasyChris (13. Jun 2014 13:35)

Die ganze Urlaubsgesetzgebung ist Sozialismus pur. Wieso überlässt man es nicht einfach den Tarifparteien ob und wieviel bezahlten Urlaub es gibt? Gleiches gilt für bezahltes Blaumachen.

Ihnen ist das Machtgefälle zwischen Arbeitskraftanbieter und Arbeitskraftvernutzern anscheinend entgangen. Wenn Sie nicht gerade Fluglotse oder Pilot sind, dann arbeiten sie gerne auch mal ein paar Stunden unbezahlt. Dafür wurde doch der Knüppel Hartz4 erfunden. Wenn Sie heute arbeitslos werden, dann schlucken Sie spätestens nach 7 Monaten jede Kröte, ansonsten wird es nach weiteren 5 Monaten nämlich absolut bitter.

#50 Kommentar von Ezeciel am 13. Juni 2014 00000006 13:58 140266793801Fr, 13 Jun 2014 13:58:58 +0100

Also Urlaub ist Erholung von der Arbeit. Es wäre nur noch zu klären, wie lange der Tote in diesem Jahr gearbeitet hat und daraus wieviel Urlaubstage er beanspruchen kann.

Ob zu sterben auch Arbeit ist und dafür auch Urlaub zu nehmen ist. Oder arbeitet ein Toter, wenn er tot im Grab liegt. Es gibt noch viel zu klären.

#51 Kommentar von Ezeciel am 13. Juni 2014 00000006 14:01 140266806102Fr, 13 Jun 2014 14:01:01 +0100

Oder sind solche Überlegungen auch eine Gemeinheit und sich einige Leser hier dafür schämen.

Zensur kann auf vielerlei Weise begründet werden.

#52 Kommentar von Cyberdawn am 13. Juni 2014 00000006 14:02 140266815902Fr, 13 Jun 2014 14:02:39 +0100

Allgemein große Zustimmung zu dem Urteil. Erstaunlich.

Dann sollen mir die Leute die sich darüber freuen doch mal Folgendes erklären: Wenn ein Arbeitnehmer früh im Jahr zwei Wochen Urlaub macht, die er also noch nicht „erarbeitet“ hat (ist ja wenn jemand schon länger im Betrieb ist eigentlich kein Problem) und dann verstirbt müßten also konsequenterweise die Erben die Urlaubstage zurückzahlen, oder?

Oder was ist in Betrieben die unregelmäßige Arbeitszeiten haben und Stundenkonten führen? Wenn der Verblichene im Minus ist heißt das dann daß der Arbeitgeber einen Anspruch auf die Erbmasse hat? Da möchte ich aber mal den Aufschrei hören!

Es gibt gewisse Dinge die enden nun mal mit dem Tod. Wenn ich zum Beispiel wegen einer Straftat angeklagt bin und sterbe ist das Verfahren automatisch beendet, es ist ja nicht so daß meine Kinder dann für mich in den Knast müssen.

Und so sollte es hier auch sein. Schlußstrich und fertig. Die Wiederherstellung der Arbeitskraft der der Urlaub dient ist nach dem Tod ohnehin nicht möglich.

#53 Kommentar von Ezeciel am 13. Juni 2014 00000006 14:05 140266834702Fr, 13 Jun 2014 14:05:47 +0100

Das hat mit Sozialismus/Kommunismus absolut nichts zu tun!

Der Islam hat nichts mit dem Islam zu tun.

Haben die Kapitalisten den Urlaub eingeführt oder die Sozialisten? Wem gebührt der Lorbeer?!

#54 Kommentar von top am 13. Juni 2014 00000006 14:05 140266835202Fr, 13 Jun 2014 14:05:52 +0100

Kewil, der EUdSSR-Gerichtshof, der in der Tat völlig absurde Entscheidungen trifft, ist in Luxemburg beheimatet und nicht in Brüssel!

#55 Kommentar von etsi am 13. Juni 2014 00000006 14:06 140266839802Fr, 13 Jun 2014 14:06:38 +0100

Ein Anspruch besteht natürlich.
Die Frage ist, wie hoch dieser Anspruch ist. Wer jetzt glaubt, der Stundenlohn mal die Anzahl der nichtgeleisteten Arbeitssstunden während des Urlaubs würde den Anspruch der Erben ergeben, der irrt.
Das Unternehmen legt für den Urlaub seines Arbeitnehmers nämlich nur soviel zurück, wie es kalkulatorisch bräuchte, um dessen Arbeitskraft behelfsmäßig zu ersetzen.
Da dieser Ersatz auch in Reorganisationen und Prduktionsreduktionen bestehen könnte, ist der Anspruch letztendlich geringer als der Lohnanspruch für geleistete Arbeit im Umfang der Nichtarbeit des Urlaubs. Vermutlich ist das für Juristen aber zu kompliziert.

#56 Kommentar von RechtsGut am 13. Juni 2014 00000006 14:20 140266924502Fr, 13 Jun 2014 14:20:45 +0100

Es geht um die LEGITIMITÄT!

In meinen Augen (und in den Augen wohl vieler PI-ler) hat die EU und deren Organe keinerlei Legitimität.

Natürlich darf man dann Entscheidungen dieser Organe in keiner Weise anerkennen. NICHT weil sie einem gefallen oder missfallen. Sondern weil sie nicht legitim sind.

So wie früher bei Beweismitteln immer untersucht wurde, ob sie (vom Staat) legitim beschafft wurden. Bis die Ankäufe von Steuer-CD-Hehlerware die Regel wurden.

Wieso sollte man Gesetze eines Staates beachten, wenn der Staat selbst sich nicht (mehr) an Recht und Gesetz hält!?

#57 Kommentar von Eugen von Savoyen am 13. Juni 2014 00000006 14:31 140266986702Fr, 13 Jun 2014 14:31:07 +0100

wer am aller besten die Eigentumsrechte eines Unternehmers beschneiden kann.

Ein seriöser Unternehmer achtet schon in eigenem Interesse darauf, dass seine Angestellten nicht den Erholungsurlaub von 4 1/2 Jahren ansammeln…

#58 Kommentar von Patriot6 am 13. Juni 2014 00000006 14:35 140267011402Fr, 13 Jun 2014 14:35:14 +0100

unsere feigen Politiker:

[16]

sterben dürfen unsere Soldaten aber schon noch für Deutschland 🙁

Deutschland braucht eine starke, selbstbewußte und technisch bestens ausgerüstete Bundeswehr!
also Uschi auf gehts! tu was für dein Geld!

sparen könnte man bei z.B. bei den Flüchtlingen!

#59 Kommentar von HirschheissIch am 13. Juni 2014 00000006 14:38 140267030602Fr, 13 Jun 2014 14:38:26 +0100

Wo ist das Problem? Das Gericht mag unnütz, ohne Legitimation und weiteres zu sein – aber das Urteil ist in Ordnung.

Wenn ich sagen wir 30 Tage Urlaub im Jahr habe, nach 2/3 des Jahre versterbe, ohne Urlaub genommen zu haben, dann wären ja wohl mindestens 20 Urlaubstage an meine Witwe auszuzahlen.

Aufregen kann sich maximal der Arbeitgeber, dass er sich nicht auch die 20 Stunden Lohn in die Tasche stecken kann, aber dann wäre dieser Typ ein Ekel für mich.

#60 Kommentar von Platow am 13. Juni 2014 00000006 14:40 140267043502Fr, 13 Jun 2014 14:40:35 +0100

Ich ärgere mich auch über die Diffamierung EU-Hasser. Ist das gleiche wie Islam-Hasser oder Nazi.

Ich bin nicht prinzipiell Gegner der EU, wohl aber ein überzeugter Gegner der Umsetzung in Brüssel. Na – und das mal ein blindes Huhn ein Korn findet ist ja alt bekannt.

Wo ich gerade denje. Islam-Hasser ist eigentlich ok. Ich hasse Dummheit und damit auch denIslam! 🙂

#61 Kommentar von Platow am 13. Juni 2014 00000006 14:43 140267060602Fr, 13 Jun 2014 14:43:26 +0100

scheiss deudscheland diskriminiert mal wieder die Türken:

[12]

ach wäre es schön, wenn das wirklich wg. Diskriminierung (lösbares Problem) und nicht wegen der Dummheit wäre

#62 Kommentar von nicht die mama am 13. Juni 2014 00000006 14:49 140267099402Fr, 13 Jun 2014 14:49:54 +0100

Es funktioniert. 😀

Die ernannten Richter tun halt was für das Volk der EU, um die Akzeptanz ihrer Brötchengeber Ernenner beim Volk der EU zu steigern.

Dass diese Richter und ihre Ernenner dafür an zig anderen Stellen das Geld aller Bürger der europäischen Staaten mit vollen Händen zum Fenster hinauswerfen und über den finanziellen Schaden hinaus auch einen unermesslichen kulturellen Schaden anrichten, wird mit solchen Almosen „Geschenken“ aus den Köpfen der Leute gedrückt.

Die EU ist ja sowas von gut, kapiert das endlich!
😉

#63 Kommentar von James Cook am 13. Juni 2014 00000006 15:38 140267392403Fr, 13 Jun 2014 15:38:44 +0100

Verstehe das Problem nicht???

Sehe nur das jemand noch vor erreichen des Rentenzeitalters gestorben ist und nur eingezahlt hat.

#64 Kommentar von Achot am 13. Juni 2014 00000006 15:46 140267436903Fr, 13 Jun 2014 15:46:09 +0100

Wo hat der denn die 140 Tage Urlaub her?

#65 Kommentar von yam850 am 13. Juni 2014 00000006 17:12 140267956605Fr, 13 Jun 2014 17:12:46 +0100

@kewil, Sie sollten den Kommentar
#18 dortmunder (13. Jun 2014 11:22)
mal auswendig lernen.

EU ist NICHT EuGH!
Es gibt auch Schweizer die Ihre Rechtsstreitigkeiten bis vor diesen Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen.

Warum aber das Landesarbeitsgericht Hamm eine Anfrage an das EuGH richten musste und nicht selber endgültig entscheiden konnte verstehe ich hingegen nicht. Solche Fragen sollten doch geregelt sein.

Mein persönliches Rechtsempfinden bestätigt aber das Urteil des EuGH.

#66 Kommentar von martin67 am 13. Juni 2014 00000006 17:39 140268117405Fr, 13 Jun 2014 17:39:34 +0100

Der Anspruch auf bezahlten Urlaub sei „ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts“…
————————————
So so, aber wenn ein Verbrechen begangen wurde oder ein Unfall, dann wird „gegen“ den Beschuldigten/Verursacher nicht mehr ermittelt, obwohl es zwar nicht mehr um ein Urteil, aber um die Aufklärung geht.

#67 Kommentar von uli12us am 13. Juni 2014 00000006 18:25 140268392506Fr, 13 Jun 2014 18:25:25 +0100

Eines der ganz seltenen Urteile aus der Eu denen man zustimmen muss. Es ist ja auch so, wenn man aus einer Firma (nicht durch Tod) ausscheidet und noch Urlaubsanspruch hat, dass dieser einem vergütet wird. Warum sollte dieser Anspruch durch den bedauerlichen Tod wegfallen.

#11 Reconquista2010; In dem Fall gings um etwas mehr, wimre warens insgesamt 140 Tage. Was mit nem üblichen Arbeitgeber ohnehin nicht geht. Da verfällt der Urlaubsanspruch am 28. oder 29. Februar. Ich geh deshalb davon aus, dass es sich um irgendeinen staatlichen Angestellten handelte.

#29 Hirnfrass; Natürlich besthen fürs laufende Jahr auch Forderungen, vorausgesetzt der AN hat nicht grade am 2. Januar das zeitliche gesegnet. Pro Monat gerundet 2,5 Tage.

#68 Kommentar von Heinz am 13. Juni 2014 00000006 19:52 140268916607Fr, 13 Jun 2014 19:52:46 +0100

Der Verstorbene war vermutlich leitender Angestellter, den der Chef immer wieder gebeten hat seinen Urlaub doch zu verschieben. Mir sind aus meiner Zeit als Arbeitnehmer viele solcher Fälle bekannt. Irgendwann bittet der Chef dann darum, den Urlaubsstau teilweise auszahlen zu dürfen, weil er auf den Mitarbeiter nicht monatelang verzichten kann. Unanständige Chefs (hatte ich nicht) spekulieren auf den Tod des Mitarbeiters und dass dann alle Ansprüche verfallen?

Arbeitnehmer, die Ihren Urlaubsanspruch nicht rechtzeitig einreichen (bei mir war das frücher der Februar des Folgejahres) verlieren den nicht genommenen Urlaubsanspruch automatisch jährlich und entschädigungslos! Die einzigste Möglichkeit Urlaubstage „anzusparen“, ist wenn der Arbeitgeber nicht auf den Mitarbeiter verzichten kann und ihm garantiert, dass der Anspruch nicht verfällt, wenn er den Urlaub nicht fristgerecht antritt.

Es wäre eine himmelschreiende Ungerechtigkeit den Hinterbliebenen eines solchen engagierten Mitarbeiters die Auszahlung des angesparten Urlaubs verweigern zu können !

#69 Kommentar von Heinz am 13. Juni 2014 00000006 19:59 140268955707Fr, 13 Jun 2014 19:59:17 +0100

Wenn der Verstorbene die heute üblichen 30 Tage Urlaubsanspruch hatte, dann hat er den Anspruch von fast fünf Jahren „aufgespart“ !

Solche Leute halten den Betrieb am laufen, wärend der Chef 1x im Monat eine Woche in den Süden fliegt, um sich die verdiente Erholung zu gönnen!

#70 Kommentar von Martin Schmitt am 13. Juni 2014 00000006 20:10 140269024708Fr, 13 Jun 2014 20:10:47 +0100

Der Chef ist mitschuldig. Warum hat er den Mann nicht in den Urlaub geschickt?

#71 Kommentar von sunsamu am 13. Juni 2014 00000006 22:09 140269736010Fr, 13 Jun 2014 22:09:20 +0100

Wenn ich sterbe, bekommt meine Witwe die nicht genommenen Urlaubstage von meinem Arbeitgeber ausgezahlt. Wo ist das Problem?
In meinem Arbeitsvertrag steht sogar, daß sie noch 3 volle Monatsgehälter von mir kassieren darf, bevor die Witwenrente startet.
Politiker werden lebenslang überversorgt, obwohl sie für unsere Gesellschaft meistens nur Schäden anrichten…

#72 Kommentar von Starost am 13. Juni 2014 00000006 23:35 140270252111Fr, 13 Jun 2014 23:35:21 +0100

Wenn ich mit Arbeitszeit in Vorleistung gehe, indem ich anteilig darauf entfallenden Urlaub nicht nehme, dann steht mir – bzw. im Falle meines plötzlichen Ablebens den Erben meines Vermögens einschließlich meiner noch bestehenden Zahlungsansprüche gegen Dritte – eine Ablösung in Geld selbstverständlich zu, alles andere wäre eine ungerechtfertigte Bereicherung des Arbeitgebers aus der Erbmasse.

Insoweit ein sachgerechtes Urteil. Mit „Urlaub für Tote“ hat das genau garnichts zu tun, sondern mit „an Hinterbliebene vererbte Ansprüche“.

Zu kritisieren ist vielmehr der entgegengesetzte Fall: Es wurde bereits aller Urlaub verbraten, als der Arbeitnehmer mitten im Jahr mit Tod oder Kündigung abgeht. Hier bekommt der Arbeitgeber ungerechtfertigterweise nichts zurückerstattet.

#73 Kommentar von solaris am 14. Juni 2014 00000006 10:02 140274015310Sa, 14 Jun 2014 10:02:33 +0100

Insb. saturierte Maden im Speck, sprich die Ehefrauen der fetten EU Beamten kriegen somit nochmal ein Schmankerl aus Brüssel, also vom Steuer-Michel.

Der ehrliche, hart arbeitende Mittelständler darf sich hingegen erstmal noch mehr verschulden, eine Neueinstellung nach dem Tod eines Mitarbeiters wird erstmal unmöglich.
Totenprämie, Mindestlohn, Frauen/Migrantenquote, diverse Öko-Abgaben..

Die Wirtschaft in Deutschland muß wohl erst richtig kaputt sein (wie nach dem 2. Weltkrieg), damit es wieder vorangeht. Traurig.

#74 Kommentar von Rabe am 14. Juni 2014 00000006 10:37 140274223610Sa, 14 Jun 2014 10:37:16 +0100

Wo ist nun das Problem?!

Wenn ein Arbeitnehmer verstirbt, hat er vor seinem Tod (und seiner eventuellen Krankheit) bereits Urlaubstage angehäuft, die ihm normalerweise ausgezahlt werden müßten, für den Fall, daß er aus der Firma ausscheidet. Die Lohnfortzahlung ist Bestandteil des Lohns. Es war ein Unding, daß dieser Lohnbestandteil nicht mehr ausbezahlt werden mußte und der Arbeitnehmer ihn behalten durfte.

#75 Kommentar von Justin am 14. Juni 2014 00000006 14:55 140275773202Sa, 14 Jun 2014 14:55:32 +0100

EuGH: Tote haben Recht auf Urlaub

Natürlich, genau so wie auf den Lohn den er bis dahin erarbeitet hat und da er ihn nicht mehr entgegennehmen kann, fallen seine berechtigten Ansprüche seinen Erben zu Recht zu.
Dein Geschrei möchte ich nicht hören, wenn Du als Erbe, nicht das Geld von der Bank vom Erblasser bekommst, nur weil der Tote nicht selber mehr kommen kann.
Also nächstes Mal erst denken und dann schreiben.

#76 Kommentar von mabank am 14. Juni 2014 00000006 17:11 140276586905Sa, 14 Jun 2014 17:11:09 +0100

Das ist doch wohl völlig normal.
Man kann ja auch nicht seinen ausstehenden Lohn einbehalten, wieso also seinen ausstehenden Urlaub? Das ist eine vom Arbeitgeber zu erbringende Leistung. Nur weil der Arbeitsvertrag mit dem Tod des Angestellten endet, erlöschen damit keine bereits vorhandenen verpflichtungen. Wäre ihm fristlos gekündigt worden o.ä. hätte er diesen Anspruch ja auch.