[1]Vor kurzem hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil gefällt, nach dem die deutsche Regelung eines Nachweises von Deutschkenntnissen vor dem Ehegattennachzug rechtswidrig sei (PI berichtete [2]). Dennoch will das Bundesinnenministerium an dieser Regelung festhalten, weil der Mangel an Sprachkenntnissen ein schwerwiegendes Integrationshindernis darstellt.
Das Migazin [3] berichtet:
In einer ersten Stellungnahme erklärte das Bundesinnenministerium gleich, dass dieses Urteil nur für Türken gelte und man an den Sprachanforderungen für Ehegattinnen aus anderen Ländern weiter festhalten wolle. Medienberichten zufolge hat Günter Krings (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, zudem erklärt, dass der EuGH einen Härtefall entschieden hat – die Betroffene ist Analphabetin. Insofern sollten die Betroffenen im Einzelfall besondere Härtefälle nachweisen, im Übrigen könne man diese Tests weiter anwenden. (…)
Die Unionsfraktionen sprechen mit Recht von der Gefahr durch Parallelgesellschaften, die quasi vorprogrammiert sind, wenn ein Zuzügler nicht der deutschen Sprache mächtig ist – quod erat demonstrandum. Aber davon vollen die Gutmenschen natürlich nichts hören.
„Wer einfache Grundkenntnisse der deutschen Sprache nicht erwerben will, ist letztlich auch nicht bereit, sich in Deutschland zu integrieren“, sagte der Generalsekretär der CSU, Andreas Scheuer.
Die Union pocht darauf, dass der Spracherwerb im Ausland erfolgt und nachgewiesen wird. Der Rest des Bundestages ist anderer Meinung. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özo?uz (SPD) etwa ist für die komplette Abschaffung der Regelung: „Für die Integration der Einwanderer wird der Wegfall des Zwangstests keine negative Auswirkung haben. Mit den Integrationskursen haben wir seit 2005 leistungsfähige Instrumente geschaffen, um in Deutschland schnell, intensiv und nachhaltig Sprachkennnisse zu vermitteln.“
Leider merkt die deutsche Gesellschaft nichts davon, weil hier wohl eher der Wunsch der Vater des Gedankens ist als die gesellschaftliche Realität. Natürlich musste sich auch Obergutmensch Volker Beck in die Debatte einschalten:
„Deutschkenntnisse als Voraussetzung für die Einreise von Ausländern ist ohnehin Quatsch. Deutsch lernt man in Deutschland ohnehin am besten und schnellsten“, erklärt Beck und fügt hinzu: „Wer eine Aufenthaltserlaubnis neu erhält, ist nach dem Zuwanderungsgesetz ohnehin zur Teilnahme an Integrationskursen sanktionsbewehrt verpflichtet.“ Deshalb sollte diese Vorschrift nicht nur für Türken, sondern für alle Ausländer fallen. Wenn es aber „um die Gängelung der Türken geht“, sei „die Union auch zum offenen Rechtsbruch bereit“.
Nicht minder scharf fällt die Kritik der Linken aus, die die Bundesregierung nicht selten in Erklärungsnot brachten: „Die sich anbahnende Nicht-Umsetzung des Urteils schlägt dem Fass den Boden aus. Das würde eine unerhörte Missachtung des höchsten europäischen Gerichts darstellen“, so migrationspolitische Sprecherin Sevim Dagdelen. Sie fordert die Bundesregierung auf, „diesen geplanten Rechtsbruch des Innenministeriums zu verhindern“. Der Außenminister sei am Zug, das Urteil sofort und umfassend umzusetzen. Bestehende Verträge seien einzuhalten.
Leben wir noch in einem Rechtsstaat?
Das sieht die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) genauso: „Leben wir noch in einem Rechtsstaat?“ Das Festhalten an den Sprachtests „wäre ein unerhörter Rechtsbruch, der in unserer jüngsten Geschichte seinesgleichen sucht. Dass die Bundesrepublik innerhalb der EU am häufigsten gegen Türkei-EU-Recht verstößt und deshalb laufend vor dem EuGH Prozesse verliert, ist nicht neu, aber bisher hat sie sich zumindest an Gerichtsurteile gehalten,“ kommentierte TGD-Bundesvorsitzender Safter Çinar die Äußerungen aus dem Ministerium. Um weitere Irritationen zu vermeiden müssten Bundeskanzlerin Angela Merkel und Außenminister Frank-Walter Steinmeier für die sofortige Umsetzung des Urteils sorgen.
Es wird also weiterhin spannend bleiben in dieser Debatte. Absehbar ist aber in jedem Fall schon heute, dass das Ergebnis aller denkbaren Entscheidungen zu Ungunsten der Aufnahmegesellschaft ausgehen wird – wie immer, wenn es um die integratorische Bringschuld von Ausländern geht. Warum wohl gibt es diese Probleme vor allem mit Menschen des moslemischen Kulturkreises? Franzosen, Chinesen, Italiener und Briten haben solche Probleme nicht, denn sie haben keinen Koran und keine Aufwiegler, die ihnen die Integration verbieten und als Menschenrechtsverletzung verkaufen.
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