gerichtDieses Urteil wird den grünen Kinderliebhabern und auch den Verfechtern mohammedanischen Verständnisses vom Schutz Minderjähriger ganz bestimmt feuchte Hände bereiten. Das Rosenheimer Jugendschöffengericht folgte dem Antrag eines Verteidigers, der die Altersgrenze für Sex mit Minderjährigen als „nicht mehr zeitgemäß“ ansah und entschied für einen sogenannten Schuldausspruch ohne Strafausspruch.

(Von L.S.Gabriel)

Bereits Anfang 2013 hatte ein damals 18-Jähriger Sex mit einer zu diesem Zeitpunkt zwölfjährigen Schülerin. Das Mädchen hätte ihn glauben lassen, sie wäre bereits sechzehn, rechtfertigte sich der wegen Kindsmissbrauchs und vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Nötigung angeklagte junge Mann nun.

Das Oberbayerische Volksblatt berichtet:

Erst im Dezember 2013 will er erfahren haben, dass Geschlechtsverkehr unter 14 Jahren immer verboten ist. „Einige Male haben wir trotzdem noch weitergemacht“, gestand er. Ende Januar habe er die Beziehung abgebrochen. Man habe sich danach zwar noch getroffen, aber keine sexuellen Kontakte mehr gehabt. Vier Wochen später habe man sich in seinem Zimmer zu fünft wieder getroffen und kräftig dem Alkohol zugesprochen. Nachdem zwei der Gäste gegangen waren, sei es nach Mitternacht zu einem Streit gekommen. Das minderjährige Mädchen habe die Trennung nur schwer ertragen und mehrfach mit Selbstmord gedroht, sich selber verletzt und ihm Bilder davon per Handy gesandt mit dem Hinweis, er sei daran schuld.

Da sie auf seine Vorhalte nicht eingegangen sei, habe er „drei oder vier betoniert“. In der Küche habe er sie gegen die Wand gestoßen. Sie habe sich dabei am Kopf verletzt. Das sei aber nicht absichtlich geschehen. Von einer Bedrohung mit dem Messer, wie sie der dritte Anwesende schilderte, könne keine Rede sein. Auch habe er diesen weder geschlagen noch genötigt.

Daran erkennt man, wer in diesem Fall sehr wohl schützenswert gewesen wäre; Kinder reagieren eben schnell mal wie Kinder, wenn sie ihren Willen nicht bekommen. Trennungen sind für Erwachsene oft nur schwer zu verkraften und 13-Jährige sind erst recht überfordert damit.

Besonders freuen dürfen sich die moslemischen Unterstützer von sexueller Zuführung der eigenen Kinder darüber, dass in diesem Fall auch die Eltern des Täters, als auch des Mädchens Bescheid gewusst hatten und es offenbar als nicht unterbindenswert ansahen.

„Dass sie gerade 13 war, habe ich erst nach einem Monat erfahren“, so der Angeklagte. Die 16 Jahre hätte man ihr jederzeit geglaubt. „Ihre und meine Eltern wussten, dass wir miteinander schliefen. Sie haben uns lediglich ermahnt, auf Verhütung zu achten. Damit war ich der Meinung, mit Erlaubnis der Eltern sei alles in Ordnung“, erklärte er.

Die Staatsanwaltschaft wies ausdrücklich darauf hin, dass auch wenn sich ein Fall vom kriminellen schweren Missbrauch unterscheide, gebe es zum Schutze der Kinder klare Grenzen, die einzuhalten seien.

Verteidiger Dr. Andreas Michel sah das ganz anders und stellte in Frage, dass derartige Grenzen noch zeitgemäß seien. Denn schließlich hätten ja auch die Eltern es geduldet. Fein Herr Anwalt, das tun die moslemischen Anhänger von Kinderehe ebenfalls. Und auch die Körperverletzung sei schließlich eine „klassische Beziehungstat“, fand Dr. Michel. Inwieweit eine Zwölfjährige beziehungsfähig ist, darüber scheint er nicht nachgedacht zu haben.

Er beantragte, das Gericht möge wohl die Schuld aussprechen, aber, was nach dem Jugendrecht möglich ist, ohne Strafausspruch eine Bewährung verhängen.

Diesem Antrag folgte der vorsitzende Richter Hans-Peter Kuchenbaur.

Zumindest im Gerichtsbereich von Rosenheim dürfen sich also nun grüne und moslemische Päderasten etwas sicherer vor der Macht des Gesetzes fühlen.

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70 KOMMENTARE

  1. Da hat der Richter mal gesunden Menschenverstand gebraucht.
    Ein erheblicher Anteil solcher Anzeigen kommt von besorgten Eltern von Teenager INNEN, die dann ihre ersten sexuellen Erfahrungen machen und das obwohl ihre Hubschrauber-Eltern das für viel zur früh empfinden und dann dem Jüngling an den Karren fahren wollen, weil der Altersunterschied eine ungesetzliche Konfiguration ergibt.
    Damit wird dann u.a. versucht einen unbequemen Freund der Tochter los zu werden.

    Wie gesagt, es geht nicht um den 35-Jährigen, der es mit einer 9-Jährigen treibt, sondern um die Konstellation 16/12, 18/13 o.ä.

  2. Dieses Urteil wird den grünen Kinderliebhabern und auch den Verfechtern mohammedanischen Verständnisses vom Schutz Minderjähriger ganz bestimmt feuchte Hände bereiten.
    ———————–
    Ja, denen feuchte Hände (Hosen!) und den Kindern feuchte Taschentücher – voller Tränen!

  3. Die Machenschaften der Pädophilen sind widerwertig. Noch widerwertiger ist jedoch, dass sie das, was sie da tun, völlig normal finden. Ein Prozent der Bevölkerung hat eine pädophile Neigung – das schockiert.

    Diejenigen, mit denen sich Kuhnigk getroffen hat, waren der festen Überzeugung, dass ihr Sex mit Kindern, einvernehmlich passiert. Dass Achtjährige es genauso genießen, wie sie selbst. Einige von ihnen sprachen sogar von Beziehungen mit kleinen Kindern.

    Ihre Opfer lernen sie auf Spielplätzen kennen. Einer der Männer erzählte sogar ganz unverblümt, er habe lange Zeit eine Beziehung mit der zehnjährigen Tochter seiner Freundin geführt – bis diese eifersüchtig wurde. Nun wolle er AGs in Schulen machen: „Wenn man da so ein paar Kids hat, ist auch immer ganz schön.“

    Es macht fassungslos, was sich da mitten in Deutschland abspielt. Direkt vor unseren Augen, aber dennoch so, dass wir es nicht sehen.

    http://www.express.de/promi-show/-undercover-deutschland–rtl-reporter-zeigen–so-widerwaertig-handeln-paedophile-mitten-in-deutschland,2186,27816906.html

  4. Bei solchen Richtsprüchen sollte stets eine Überprüfung des Richters wegen Pädophilie folgen. Einmal die Computer und Festplatte(n) vom BKA durchleuchten lassen. Anders sind solche realitätsfremden Urteile nicht zu erklären.

    Man beachte hier bitte den Altersunterschied: Mädchen 12, Junge/Mann 18!!!!!

    Was hat ein 18 Jahre alter Mann mit einem so jungen Mädel zu schaffen? Wo und wie lernen die sich überhaupt kennen? In dem Alter(18) verkehrt man normalerweise nicht mehr mit kleinen Kindern, kommt also auch gar nicht in Kontakt mit einer Altersgruppe, die dann zu solchen Anklagen führt.

    Wenn der Freund im gleichen Alter oder 1 Jahr älter gewesen wäre, hätte ich den Richtspruch noch nachvollziehen können. Aber hier hat ein Erwachsener mit einem 12 Jahre alten Mädchen geschlafen!!!

    Wobei die Eltern des Mädchens wegen Beihilfe zum Mißbrauch gleich mitangeklagt gehören. Die können offensichtlich auch nicht zwischen normalen, gleichaltrigen, Beziehungen und Kindesmißbrauch unterscheiden.

    Seid ihr sicher, daß es sich bei dem Richter nicht um Edathy in Kostüm gehandelt hat?

  5. ich muss an die eltern denken, was für ein abschaum! sie haben einen perversen grossgezogen und bestätigen in seiner krankheit. über die eltern des mädchen schweige ich lieber. da gibt es sowieso nich viele wörter

  6. Erinnern wir uns an Marco Weiss. Der hat auch geglaubt, dass das Mädchen über 16 wäre. Sie war danach noch Jungfrau und er für viele Monate im schlimmsten Knast.

    Ich kann den Männern nur anraten, sich den Ausweis zeigen zu lassen. Aber wer macht das schon, wenn es in die heiße Phase geht?

    Die Eltern der Göre gehören jedenfalls bestraft.

  7. hbe noch was vergessen das mädchen bekam alkohol zu trinken und das ist weiteres srafftat

  8. Schockurteil

    Damit ist den Pädophilen geholfen

    Arme Kinderseelen

    Wobei man natürlich auch fragen muss was das für Eltern sind

  9. Sexuelle Beziehungen mit 12 oder 13 sind doch heute normal. Ich finde es auch zu früh, aber beruflich mache ich die Erfahrung, dass man mit 14 Jahren noch selten Jungfrau ist. Die Gesellschaft verändert sich eben. Dieses Urteil bedeutet ja nicht, dass der 33 jährige jetzt endlich mit der 12 jährigen Freundin der Tochter schlafen darf. Immer diese Panikmache…..

  10. #8 My Fair Lady (05. Aug 2014 14:39)

    Ich kann den Männern nur anraten, sich den Ausweis zeigen zu lassen. Aber wer macht das schon, wenn es in die heiße Phase geht?
    —————
    Damit der Ausweis nicht auch noch verbrennt sollte man einen funktionierenden Feuerlöscher parat haben! 😉

  11. Warum erregen sich manche hier derartig? Mit Pädophilie hat das doch anscheinend nichts zu tun!
    Also was soll’s?

  12. Ich war auch mal so jung. Bei Vielen Schreibern hier habe ich aber das Gefühl, sie sind im Karton groß geworden.

  13. # KaraMustafa

    Nein, sind sie nicht. Zumindest nicht bei gebildeten Kindern. Weiß nicht, in welchen Milieus du beruflich unterwegs bist, aber in der Regel fangen ab 12-13 die Kußphase mit etwas Petting an. Geschlechtsverkehr nicht vor 15 Jahren.

    Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob die Partner gleich alt sind, nur 1 Jahr auseinander liegen (dann wäre der Richtspruch in Ordnung) oder ob sich eben ein erwachsener Mann eine Minderjährige gekrallt hat um sie ein paar Mal zu nageln.

  14. Wenn sich eine 13jährige zum Pubertier entwickelt bleibt es trotzdem zu 99 Prozent ein KIND!

    Die Eltern des Mädchens sind hoffentlich wegen „Verletzung der Aufsichtspflicht“ dran!

    Saubers Gschwerl in Rosenheim.

  15. Keine Straffreiheit für Päderasten- keine weitere Aufweichung unseres Strafrechts- keine weitere Kuscheljustiz- u.ä.m. – Unbedingt!

    ABER leider werden durch den dümmlichen Unterton „grüne und muslimische Päderasten“ würden durch dieses Urteil bevorzugt, solch berechtigte Anliegen untergraben.
    Ist ja nicht so, als gäbe es z.B. keine christlichen Pädos.

    Wobei nebenbei bemerkt, es im beschriebenen Fall nicht um Päderastie sondern um Pädophilie geht.
    Sollte man sich nicht um ein Mindestmaß an Kenntnis aneignen, bevor man zu einem Thema schreibt?

    Also was Sachlichkeit angeht, ist der Artikel leider voll daneben.

  16. OT, aber zum Kotzen:

    http://www.faz.net/agenturmeldungen/unternehmensnachrichten/ministerium-verdreifacht-foerdermittel-fuer-junge-eu-zuwanderer-13082374.html

    Mit einer Verdreifachung der Fördermittel will die Bundesregierung die Zuwanderung weiterer junger EU-Ausländer nach Deutschland ermöglichen. Die Mittel für das Sonderprogramm MobiPro-EU sollen bis 2018 von 139 Millionen Euro auf 560 Millionen Euro aufgestockt werden, teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) am Dienstag mit.

    🙁

  17. Das hat doch mit Pädos 0,0 zu tun, der Junge war doch auch noch ein halbes Kind außerdem fängt die Pubertät immer früher an. Finde ich ok das Urteil.

  18. Grüne Päderasten sitzen halt nicht nur in Politik und Medien, sondern auch in der Justiz.

    Wie sonst könnten z.B. der Dutroux Skandal so perfekt vertuscht werden, in den wohl eine Vielzahl belgischer Prominenter verwickelt waren.

  19. 12/13-Jährige sind für mich keine Kinder mehr, sondern Heranwachsende.
    Aufgrund der unsäglichen, staatlich verordneten Frühsexualisierung, die teilweise schon im Kindergarten beginnt, muß man sich nicht wundern, wenn sie bereits in diesem Alter von der Theorie zur Praxis übergehen wollen und von sich aus entsprechende Erfahrungen suchen.
    Nichts und niemand wird sie dann davon abhalten können, egal, ob der dafür auserwählte Partner gleichaltrig(jungig) ist, oder ein paar Jährchen älter. Das ist nur die logische Konsequenz dessen, womit man sie von Kindesbeinen an indoktriniert hat.

    Bestrafung des erwählten älteren Wunschobjekts wird da wohl wenig ausrichten. Ob sie angebracht ist, möge jeder für sich selbst beurteilen.

  20. Ich habe in meinen ersten Studiensemestern regelmäßig Chemienachhilfe gegeben, waren auch meistens Mädchen von Klasse 8-10. Und viele von denen sahen auch locker 2-4 Jahre älter aus, als sie waren. Ich würde das Urteil hier daher nicht überbewerten, auch wenn ich die Eltern des Mädchens absolut nicht nachvollziehen kann. Ich hätte als Vater bedeutend anders reagiert.

  21. Das ist wohl immer wieder dasselbe, den Abbau von Schranken als nicht mehr als zeitgemäß zu bezeichnen. Ist immer die gleiche Masche und Vorstufe der Zerstörung:

    • -Kinderschutz: Nicht mehr zeitgemäß
    • -Schutz von Ehe und Familie: Nicht mehr zeitgemäß
    • -Schutz der Bevölkerung: Nicht mehr zeitgemäß
    • -Schutz der deutschen Kultur: Nicht mehr zeitgemäß
    • -Schutz der Grenzen: Nicht mehr zeitgemäß
    • -Schutz der Bevölkerung vor Altersarmut: Nicht mehr zeitgemäß
    • -Schutz unseres Rechtssystems ?
    • -Schutz der Bedeutung unseres Grundgesetzes?

    jetzt drehen wir einfach die Begriffe um

    • -Kinderschutz wird durch Pädophile Akzeptanz zerstört
    • -Ehe und Familie wird durch „moderne Lebensformen“ zerstört
    • -Sicherheit der Bevölkerung wird durch Sicherheitsabbau zerstört
    • -Unsere Kultur wird durch Zuwanderung zerstört
    • -Sicherheit im Alter wird durch das Finanzsystem zerstört
    • -Unser Rechtssystem wird zerstört!
    • -Die Bedeutung unseres Grundgesetztes wird bis zur Unkenntlichkeit zerstört!

    Das alles ist verbunden mit einem Wertesystem. Man ist dabei unser Wertesystem, unseren inneren Kompass zu zerstören! Ein stabiles, intaktes System, lässt sich nur durch mutwillige Zerstörung aus dem Gleichgewicht bringen. Dazu braucht es Maßnahmen zur Destabilisierung. Angriffe auf das System. Um einen Kompass zu manipulieren braucht es Aktionen, Raffinesse und den Willen zur Zerstörung. Unübersehbar gibt es einen Zirkel, die den Willen dazu haben. Und bereit dazu sind alle, ich meine wirklich alles auf´s Spiel zu setzen!

    Wieder die Frage: Wer lässt das zu? Es kann unseren Volksvertretern nicht entgehen! Sie drehen am Rad der Zerstörung Deutschlands. Und jeden Tag ein bischen mehr!

  22. Wenn ich es mir recht überlege, dann muss ich zugeben, ich hatte auch mal etwas mit einer 14 Jährigen.
    Ich war damals 17.
    Ist bestimmt verjährt.

  23. Man muß das ganz realistisch sehen:
    Wenn man wegen nem IQ von 10 außer Allah anbeten und schnackseln nichts kann, muß man auch mal 5 gerade sein lassen und denjenigen diese kleine Freude gestatten.

  24. Da sie auf seine Vorhalte nicht eingegangen sei, habe er “drei oder vier betoniert”. In der Küche habe er sie gegen die Wand gestoßen. Sie habe sich dabei am Kopf verletzt.

    Kann mir jemand erklären, was in Modernsprech-Teeni-Slang „betonieren“ heißt? Mit dem Kopf an die Wand klatschen? Und das ist ok? Der kann sie also erst nageln und dann prügeln? Haben die Eltern zu diesem „betonieren“ – was immer das sein mag – auch ihre Zustimmung gegebenen? Ist ja echt goil! 😯

  25. Also ich fühle mich jetzt schon viel besser. Früher hatte ich immer irgendwie ein schlechtes Gewissen, wenn ich ein 12 oder 13 jähriges Kind zum Sex „überredet“ habe. Aber wenn es sogar ein § Richter oK findet… Ich geh` jetzt und schau nach, ob auf dem Spielplatz was los ist.

  26. @ #17 holgerdanske

    Ist ja nicht so, als gäbe es z.B. keine christlichen Pädos.

    wobei es sich dabei in den meisten Fällen um Homos handelt. Deine Karte sticht also nicht.

  27. Vielleicht hatten die Richter die Moslem-Schere schon im Kopf. Obwohl es sich beim Täter nicht um einen solchen handelt ist sein Verhalten im künftigen Kalifat Deutschland dann normal (sofern es sich bei der Weibsperson um eine Ungläubige handelt).
    Da muß man als furchtbarer Jurist doch rechtzeitig seine Richterrobe in den aus Mekka wehenden Wind hängen.

  28. #29 kaonashi (05. Aug 2014 15:38)

    Wenn das keine Ironie war und du das ernst gemeint hast, dann würde ich dir raten, mir nicht über den Weg zu laufen, egal was dir ein Richter genehmigen würde.

  29. Eine Gesetzesänderung ist da ganz sicher nicht notwendig, aber einfach mal etwas Realitätssinn bei den Jugendlichen, Eltern, Polizei und Richtern wäre nicht falsch.
    Ja, die meisten fangen vielleicht mit 15J an, andere aber früher, andere später.
    Schon beim Anzeige aufnehmen, muss einem einigermaßen realistischen Polizist auffallen, das hier zwei Jugendliche miteinander rum gemacht haben und den Eltern empfehlen, hier auf eine Anzeige zu verzichten.

    Das Gesetz soll Kinder vor sexuellen Übergriffen echter Erwachsener im Sinne der Entwicklung schützen. Dass man da mit starren Altersgrenzen arbeiten muss ist klar, aber es ist ein extremer Unterschied, ob ein 18Jähriger Spätzünder mit einer frühreifen 13jährigen vögelt, oder sich ein 35Jähriger bei dem man eindeutig von Erwachsenen sprechen kann, mit einer 14Jährigen vögelt.

    Der Richter hat eine Einzelfallentscheidung getroffen, die nicht allgemein gültig ist, also nix mit Gutheißen was der Prophet Mohammed abgezogen hat o.ä.

  30. #30 lechtsrinks
    „Ist ja nicht so, als gäbe es z.B. keine christlichen Pädos.“ => „wobei es sich dabei in den meisten Fällen um Homos handelt. Deine Karte sticht also nicht.“

    Wie bitte? Homos sind keine Christen? Oder umgekehrt?
    Was willst du damit sagen?
    Irgendwie ergibt dein Einwand keinerlei Sinn.

  31. für Moslems gilt ohnehin nageln ab 9 Jahre. Der „Prophet“ hat’s vorgemacht mit Aischa.

  32. Ich bin maßlos entsetzt, wenn ich hier in den Kommentaren lesen muß, daß Sex von 12/13jährigen Kindern mit 18jährigen Erwachsenen als normal bezeichnet wird, da diese zum Einen in diesem Alter sowie schon Sex hätten und zum Anderen ein 18jähriger noch ein Kind sei.
    Der Ruf nach der Änderung des Kinderschutzalters ist vollkommen richtig – Aber nicht nach unten, sondern eindeutig nach oben auf mindestens 15 bis 16 Jahre, wohlgemerkt für Sex mit über 18jährigen.
    Der Angeklagte dieses beschriebenen Verfahrens hat mindestens eine lebenslange Strafe zu bekommen und zusätzlich eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt bis ans Ende seines schäbigen Daseins und das in Gesellschaft seiner Eltern ! ! !

  33. komisches Urteil, aber was genau hat das nun mit Moslems zu tun?

    Es ist lächerlich überall den Islam reinzuinterpretieren!

  34. Vier Wochen später habe man sich in seinem Zimmer zu fünft wieder getroffen und kräftig dem Alkohol zugesprochen. Nachdem zwei der Gäste gegangen waren, sei es nach Mitternacht zu einem Streit gekommen. Das minderjährige Mädchen habe die Trennung nur schwer ertragen und mehrfach mit Selbstmord gedroht, sich selber verletzt und ihm Bilder davon per Handy gesandt mit dem Hinweis, er sei daran schuld.
    Da sie auf seine Vorhalte nicht eingegangen sei, habe er “drei oder vier betoniert”. In der Küche habe er sie gegen die Wand gestoßen. Sie habe sich dabei am Kopf verletzt. Das sei aber nicht absichtlich geschehen. Von einer Bedrohung mit dem Messer, wie sie der dritte Anwesende schilderte, könne keine Rede sein. Auch habe er diesen weder geschlagen noch genötigt.

    Im Zoo, da geht es munter zu.
    Tja, so munter geht es beim Prekariat-Nachwuchs zu.
    Das sind „Dichter und Denker“ von morgen.

    Und über Nationalität der Beteiligten ist wie immer nichts bekkant.
    Das lässt schon vermuten, dass wieder „Südländer“ im Speil waren.

  35. #37 alfons1249
    Und du denkst nicht dass deine Forderung etwas überzogen ist?
    Warst Du mit 18 „erwachsen“?

    12- 18 das sind 6 Jahre Unterschied.
    10 Jahre Unterschied zwischen Paaren sind keine Seltenheit- es gibt wirklich eindeutigere Fälle von Mißbrauch als die Beziehung zwischen einer Jugendlichen und einem angehenden „Erwachsenen“.
    Ohne Kenntnis der Person aus den reinen Zahlen irgendetwas zu schließen, ist einfach dumm. Aus gutem Grund gibt es bei uns Jugendstrafrecht.

    Auch wenn das Schutzalter von Jugendlichen m.E. bei 16 Jahren liegen sollte, mit deiner Forderung „Lebenslänglich!“ liegst du im vorliegenden Fall voll daneben.

  36. @schlimm-schlimmer-BRD

    Nein, sind sie nicht. Zumindest nicht bei gebildeten Kindern. Weiß nicht, in welchen Milieus du beruflich unterwegs bist, aber in der Regel fangen ab 12-13 die Kußphase mit etwas Petting an. Geschlechtsverkehr nicht vor 15 Jahren.

    Geht hier ernsthaft jemand davon aus, dass genanntes Kind aus gutem Hause kommt? Von gebildeten Kindern redet hier ja auch keiner, auch wenn ich da mit Ihren Altersangaben auch vorsichtig wäre. Ich kann nur sagen, dass Jugendliche die ich kenne mit 14 Jahren Gangbang Erfahrungen haben und sie für prüde halten, wenn man verwundert den Kopf schüttelt. Das ist eine andere Welt und die verstehen das dann eben nicht. Schuld sind die Eltern und die gehören bestraft. Wie in diesem Beispiel kümmert es die nicht und teilweise unterstützen sie das noch…..

  37. Verteidiger Dr. Andreas Michel sah das ganz anders und stellte in Frage, dass derartige Grenzen noch zeitgemäß seien.

    Ob das „zeitgemäss“ ist entscheidet nicht die Jurikative sondern die Legislative.

    Was mir sauer aufstösst, daß hier die Gewaltenteilung aufgelöst wird. Die eine Gewalt masst sich das Recht einer anderen Gewalt an.

  38. Ja das Urteil macht Sinn,
    wenn jeder der Täglich in Duisburg Sex
    mit minderjährigen Zigeuner Mädchen hat und dafür vor Gericht müsste:
    1.) die Justiz würde zusammenbrechen!
    2.) die Amtsstuben der Landesregierung in
    Düsseldorf wären leer alle müssten eine
    Freiheitsstrafe absitzen…
    Persönlich finde ich Sex mit Kindern Abartig!!!

  39. Wenn frühreife Personen bereits mit 12 Jahren Sex haben, ist das ziemlich gestört. Es kann nicht sein, dass ein Gericht, Pädophilie auch noch gutheißt bzw. billigt. Nein, hier hat die Justiz das Gesetz anzuwenden und Sex mit Minderjährigen unter Strafe zu stellen. Es ist auch inakzeptabel, wenn unter musliminischen Personen 16 jährige verheiratet werden, obwohl dies gesetzeswidrig ist. Wer in unserem Lande lebt, hat sich hiesigen Gesetzen anzupassen. Punkt !

  40. Mit wachsender Erbostheit stelle ich fest:

    1)Natürlich gibt es Kindheit/Heranwachsen/Erwachsensein. Diese Lebensphasen müssen in der gesellschaftlichen Wahrnehmung („sozial“) unterschieden werden; ebenso in der Gesetzgebung, handele es sich um Zivilrecht oder Strafrecht oder anderes. Grenzen sind hinsichtlich von Verpflichtungen wie Rechten zu definieren.

    2)Die „Kids“ (ein mir verhaßter Ausdruck für Kinder) dürfen zunehmend alles, müssen nichts. Sie genießen jeden Schutz, z.B. vor einer sachlich gerechtfertigten Ohrfeige des Lehrers oder der Eltern, Straße Kehren am Samstag ist aber verbotene Kinderarbeit. Vögeln hingegen ist allzeit und überall Menschenrecht und Selbstverwirklichung.

    3)Die Altersgrenzen für das „Dürfen“ sinken ständig. Vögeln – Wählen – Party – Saufen – Drogen – Kirchenaustritt.

    4)Die Altersgrenzen für Verantwortlichkeit steigen. Insbesondere im Strafrecht. Wenn Mustafa mit 23 unter Zuhilfenahme eines 500PS-Boliden kleine Kinder totfährt, ist er eigentlich selber noch eines. Inshallah.

    5)Aber Aishe und ungläubige blonde F***** –
    – ich geh‘ jetzt *otzen.

  41. Sicher, in erster Linie ist der Richter für den Urteilsspruch verantwortlich.

    Wo aber bitte schön waren denn die Schöffen? Schöffen sind nichtstudierte Laienrichter, welche sich i.d.R. auch Eltern sind.

    Ein Urteil muss IMMER einstimmig sein.

    Also sind die Schöffen ebenfalls für dieses Urteil mitverantwortlich!

  42. Der Zeitungsartikel beinhaltet allerdings noch viel mehr.

    Im Januar 2013 hatte der heute 19-Jährige die damals noch zwölfjährige Schülerin bei einer Party kennengelernt. Ein Freund habe ihm damals erklärt, dass er sich gerade von ihr getrennt hätte, sie sei 16 und wieder zu haben.

    So nach dem Motto: „Hab ich abgelegt, kannste haben“?

    Ein Aha, zum Ersten.

    „Ihre und meine Eltern wussten, dass wir miteinander schliefen. Sie haben uns lediglich ermahnt, auf Verhütung zu achten. Damit war ich der Meinung, mit Erlaubnis der Eltern sei alles in Ordnung“, erklärte er.

    Erst im Dezember 2013 will er erfahren haben, dass Geschlechtsverkehr unter 14 Jahren immer verboten ist. „Einige Male haben wir trotzdem noch weitergemacht“

    Ja wie?
    Die Eltern kennen die Gesetzeslage, der Bengel kennt die Gesetzeslage, aber jeder, incl. Gericht, findets in Ordnung, dass der Bengel das Kind bespringt?

    Ein weiteres Aha, zum Zweiten.

    Das minderjährige Mädchen habe die Trennung nur schwer ertragen und mehrfach mit Selbstmord gedroht, sich selber verletzt und ihm Bilder davon per Handy gesandt mit dem Hinweis, er sei daran schuld.

    Also war die Kleine eindeutig noch ein unreifes Kind, das Gesetz zum Schutzalter hat sich als richtg erwiesen und der Richter ist ein Schloch.
    Die Eltern der Kleinen ebenfalls!

    Hier das dritte Aha.

    Da sie auf seine Vorhalte nicht eingegangen sei, habe er „drei oder vier betoniert“. In der Küche habe er sie gegen die Wand gestoßen. Sie habe sich dabei am Kopf verletzt. Das sei aber nicht absichtlich geschehen. Von einer Bedrohung mit dem Messer, wie sie der dritte Anwesende schilderte, könne keine Rede sein. Auch habe er diesen weder geschlagen noch genötigt.

    Spätestens nach den Schlägen – das heisst hier nämlich „eine betonieren“ im Klartext – wäre die Verurteilung des Bengels zwingend gewesen.

    Das vierte Aha.

    Vier Wochen später habe man sich in seinem Zimmer zu fünft wieder getroffen und kräftig dem Alkohol zugesprochen.
    (…
    …)
    Nachdem der Zeuge zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Drogen gestanden hatte, waren dessen Aussagen wenig beweiskräftig.

    Aha-aha

    Der Vorsitzende Richter Hans-Peter Kuchenbaur wies alle Beteiligten darauf hin, dass geltende Gesetze jederzeit Gültigkeit haben. Da gebe es keine Interpretationsmöglichkeit. Sei ein Gesetz nicht mehr zeitgemäß, so obliege eine Veränderung dem Gesetzgeber oder dem Bundesgerichtshof.

    Frei interpretierte Ergänzug des richterlichen Gedankenganges:

    Da die genannten Stellen aber nicht in die Pötte kommen, stell ich das mal richtig.
    Ich weiss eh besser, was richtig ist und ausserdem will ich heim zu Mutti und hab keinen Bock auf Revisionsgezeter, wenn ich den Bengel verknacke, die Eltern verknacke und den Idioten vom BGH und der Gesetzgebung bei dem festgesetzten Schutzalter Recht gebe, Recht geben ist nur was für Spiesser.

    Und ausserdem weiss Richter Kuchenbaur, was wichtig ist.

    Hier aus einem anderen Fall des Richters:

    Wer im Zuge aller Aufeinandertreffen jeweils Täter und Opfer war, und wer wen wann wozu provoziert hatte – das war nicht mehr zu klären.
    (…
    …)
    Wie weit die Prügel gingen, konnten unbeteiligte Zeugen nicht beschreiben.
    (…
    …)

    Das Gericht stellte trotz allen Unklarheiten fest, dass die Schuld der Angeklagten erwiesen sei, sich der Tatbeitrag aber unterscheide. Die Strafen erfolgten wie in der Verständigung besprochen:
    Ein Jahr und zwei Monate für den einzigen Volljährigen aus der Gruppe, einen 29-jährigen Bäcker, der bereits 14-mal einschlägig vorbestraft war. Eine ebenso lange Einheitsjugendstrafe erhielt der zweite Haupttäter, ein 20-jähriger Maurerlehrling, der ebenfalls unter offener Bewährung stand und vier Vorstrafen aufzuweisen hatte.

    Der Dritte im Bunde, ein 20-jähriger Straßenbauer, kam mit einer Bewährungsstrafe (zehn Monate) davon. Dem Jüngsten, einem 19-jährigen Autopfleger, erteilte das Gericht ebenfalls einen Schuldspruch, der zur Bewährung ausgesetzt wurde.

    http://www.ovb-online.de/rosenheim/bandenkrieg-endet-gefaengnis-3149910.html

    Wenn „die Justiz“ will, darf und kann sie.

    Aha.

  43. Ist der „Herr“ Richter etwa auch ein Kinderfreund?
    Früher war Bayern noch katholisch. Heute ist Bayern nur noch geisteskrank. Siehe politische Führung und Justiz…

  44. Was sich im Büro des grünen Menschenrechtsbeauftragten Tom Koenigs jahrelang abgespielt hat, werden wir wohl auch nicht mehr erfahren. Oder doch? Der Gießener Pädogrünenprozeß geht allmählich in die entscheidende Phase.

    Aber weder Tarek Al-Wazir noch Katrin Göring-Eckardt wollen etwas gewußt haben. ❗

  45. #49 nicht die mama (05. Aug 2014 17:06)

    😀

    Hervorragende A-has! Es gibt übrigens noch was: Der prügelnde, beschälende Junghengst war ein Drogi. Und Richter Kuchenbaur schafft den Salto Mortale mit doppeltem Rittberger kombiniert, gleichzeitig was von Gesetzen und keinerlei Interpretationsspielraum zu faseln und dennoch maximalen Spielraum rauszuschinden:

    Weil schädliche Neigungen erkennbar seien, beantragte er für den Heranwachsenden eine Jugendstrafe von zwölf Monaten, die aber zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Eine Geldbuße von 500 Euro solle ihm vermitteln, dass dies kein Freispruch sei. (…)

    Der Vorsitzende Richter Hans-Peter Kuchenbaur wies alle Beteiligten darauf hin, dass geltende Gesetze jederzeit Gültigkeit haben. Da gebe es keine Interpretationsmöglichkeit. Sei ein Gesetz nicht mehr zeitgemäß, so obliege eine Veränderung dem Gesetzgeber oder dem Bundesgerichtshof. Gleichwohl handle es sich hier um einen Sonderfall, der sich von den gewöhnlichen Fällen des Kindesmissbrauchs deutlich unterscheide. Nachdem der Angeklagte geständig war, einsichtig und in keiner Weise vorbestraft, könne man es bei einem Schuldspruch wie vom Verteidiger beantragt belassen. Dem Verurteilten wird ein Bewährungshelfer zugeteilt. Er muss zudem einen Kurs besuchen, um sein Drogenproblem in den Griff zu bekommen.

    http://www.ovb-online.de/rosenheim/rosenheim-stadt/fruehe-liebe-3752834.html

  46. Für mich sind beide Eltern – die des jungen Mannes und dem Mädchen – Schuld!
    Die haben mit ihrem toleranten antiautoritären Verhalten das Ganze noch eskaliert.
    Ich weiß, mit 18 Jahren ist man erwachsen und die Eltern nicht mehr erziehungsberechtigt.
    Trotzdem gestatte ich mir bei meiner jetzt 19-jährigen Tochter klare Ansagen, bei Dingen die aus dem Ruder laufen.

  47. Ohne den Kerl jetzt in Schutz nehmen zu wollen, so muss man als Mann heute ganz schön auf der Hut sein. Einige 13-15jährige Mädels machen sich heute so zurecht und schminken sich so, dass man denken könnte, dass sie schon 20 sind. Wenn man da als Mann nicht aufpasst, dann kann man sich ordentlich blamieren oder sich selbst in Schwierigkeiten bringen.
    Da muss man dann schon wirklich sicher sein, dass sie volljährig ist und nicht lügt.

  48. Justiz und ihre Gesetze sind stets Beherrschuingsinstrumente der Machthaber.
    Keinesfalls sind sie Instrumente zur Aufrechterhaltung von Recht, geschweige denn Gerechtigkeit. Es ist daher vollkommen klar, daß geltende Gesetze und Vorschriften nur solange und dann Gültigkeit haben, solange sie den Trägern der Macht in den Kram passen. Das ist nicht nur in Deutschland so, aber eben und gerade auch in Deutschland. Der eine landet eben wegen Pädophilie im Knast und der andere eben nicht, weil es in diesem Fall keine Pädophilie ist. Die einschlägigen und eindeutigen Gesetze, die lt. Grundgesetz für alle gelten sollten, ach sch… drauf.
    Ein Ecclestone kauft sich für 100 ooo ooo frei, während ein anderer, der von seiner Hände Arbeit lebt kaum über die Runden kommt.
    Ein Fußballmegafunktionär sitzt exemplarisch im Luxusknast und wenn ein Straftäter den entsprechenden Hintergrund hat, wird er am Gesetz vorbei exkulpiert.
    Das Recht wohnt auf einer Etage, zur der die Justiz keinen Zugang hat, wußte schon Friedrich Dürrenmatt. Oder: Das Recht muß man sich vorstellen wie ein Fischernetz: mit kleinen Maschen, damit sich auch die kleinen Fische darin verfangen und mit großen Maschen, damit die großen Fische hindurchschwimmen können.
    Das ganze kann man auch an deutschen Universitäten studieren, aber eben auch Islam“wissenschaft“.

  49. Unter Gleichaltrigen wäre das Urteil in Ordnung, nicht aber bei sechs Jahren Altersunterschied.

  50. da werden Minderjährige von Drogenabhängigen herumgereicht und antideutsche Richter kriegen feuchte Augen ob der so „strengen“ Gesetze.

  51. Sah sie denn wirklich aus als wäre sie schon 16 Jahre alt oder kann man das als Schutzbehauptung abtun?

  52. #18 schlimm-schlimmer-BRD

    Was hat ein 18 Jahre alter Mann mit einem so jungen Mädel zu schaffen?

    Fragen hierzu beantwortet der zuständige ZDF-Pädo-Experte S. Edathy!

  53. #58 WSD

    Wenn ein 18-Jähriger mit sowas durchkommt, warum dann nicht auch ein 50-Jähriger???

    Weil unsere durchgegrünte Rechtsprechung im Fall von 18-Jährigen dann von Verbotsirrtum, verzögerter Reife usw. ausgeht. Bei 50-Jährigen kommen allenfalls Mohammedaner, Neger und SPD-/Grünenpolitiker in den Genuss richterlicher Güte. Ein rechtschaffener Biodeutscher, womöglich noch konservativer oder gar AfD-Wähler, fährt dagegen gnadenlos ein.

  54. Ist zwar OT aber was macht denn der „Kinderfreund“ Edathy? Von dem hört man ja garnichts mehr. Wo versteckt er sich denn zur Zeit nur?

  55. Na ja, scheint sich eher um eine Beziehung unter Jugendlichen aus einfachen Verhältnissen zu handeln. Schon was anderes, als wenn sich ein 40-Jähriger ne Lolita sucht.

  56. @#2 schrottmacher (05. Aug 2014 14:19)

    Zitat:“…Wie gesagt, es geht nicht um den 35-Jährigen, der es mit einer 9-Jährigen treibt, sondern um die Konstellation 16/12, 18/13 o.ä.“Zitat Ende

    Entschuldigung, aber was für ein Interesse kann ein normal entwickelter 16-jähriger an einer 12-jährigen haben oder gar ein 18-jähriger an einer 13-jährigen? Die würden sich nicht mit einem 12-jährigen Kumpel auf der Straße sehen lassen, dazu ist der Altersunterschied einfach zu groß, das macht in diesem Alter ENORM viel aus. Und bei Mädels ist ihnen das plötzlich egal?
    Ich wage zu behaupten, dass Erwachsene oder halbwüchsige, die sich KINDER als Freundin suchen, bei ihren Altersgenossinnen keine Chancen haben, weswegen auch immer. Aber den kleinen Mädels kann man ja was vom Pferd erzählen, da steht man als Held da.

  57. Das ist keine Pädophilie, sondern höchstens Parthenophilie. Wenn das Mädel aussah wie 16 (also fraulich), sind die Reaktionen des 18-Jährigen nachvollziehbar und sogar natürlich – nicht krankhaft, weil der Mann nun mal auf weibliche Formen reagiert. Auf kindliche nicht, das wäre krankhaft.

    Ob das alles so stimmt, was die da erzählen, ist etwas anderes. Für mich sind die Eltern Schuld, man läßt seine 12-Jährige Tochter nicht mit dermaßen älteren Jungs abhängen, rumsaufen und rum-…

    Dass der gar keine Strafe bekommen hat, halte ich allerdings für falsch, hier würden die so oft verhängten Sozialstunden genau richtig sein.

  58. @ #2 schrottmacher (05. Aug 2014 14:19)

    Was Sie hier schrieben ist Schrott! Denn:

    1.) Zwei bis vier Jahre Altersunterschied sind enorm, wenn es, wie hier, um Kinder und Teenager zwischen 11 und 17 geht und zwar nicht nur körperlich, sondern auch seelisch-geistig

    2.) Kinder unter 14 sollen überhaupt noch keine sexuellen Erfahrungen machen, außer ggf. paar Zärtlichkeiten, ohne Petting und jedenfalls ohne Penetration

    Körperliche Frühreife bedingt keine seelisch-geistige Frühreife

    3.) Es zählt nicht ob ein Kind „freiwillig“ mitmachte, Erziehungsberechtigte und das Gesetz müssen Kinder und Teenager auch vor sich selber und vor Manipulation durch Ältere schützen

    4.) Ist der Täter schon 18 gewesen. Was der von sich gibt sind Schutzbehauptungen. So, wie der quatscht, quatschen alle Pädophilen, wie man aus sämtlichen Prozessen gegen solche hört, ob das Opfer nun 4, 7, 10 oder 13 ist

    5.) Was ich von o.g. Urteil halte, kann ich gar nicht schreiben, ohne ausfällig zu werden, es ist pädophiler Sch…dreck

    6.) „Dieses Urteil wird den grünen Kinderliebhabern und auch den Verfechtern mohammedanischen Verständnisses vom Schutz Minderjähriger ganz bestimmt feuchte Hände* bereiten.“

    *FEUCHTE SCHLÜPFER u. dem Pädathy auch noch feuchte Taschentücher

  59. @ #66 ericderrote (05. Aug 2014 22:39)

    Über Pädathy, sein Opfergetue und Mitleidfischen bei Facebook berichtete ich regelmäßig und ausführlich.

    Aktuell:

    Sebastian Edathy
    4. August
    Ich dachte, das Leben ist ziemlich kompliziert. – Bis ich versucht habe, einen Telekom-Anschluss zu kündigen…

    Sebastian Edathy: „Guten Tag, ich möchte folgenden Anschluss kündigen…“ – „Moment bitte, ich verbinde Sie.“ – „Guten Tag, ich möchte folgenden Anschluss kündigen…“ – „Das geht bei mir nicht. Ich bin für die Kunden-Rückgewinnung zuständig.“ – „Können Sie mich mit der Abteilung für Kündigungen verbinden?“ – „Nein, da müssen Sie noch mal anrufen.“ Echt!
    vor 22 Stunden · Gefällt mir · 14

    Die Antworten seiner Speichellecker(FB-Freunde) schenke ich mir, bis auf die Keine-Kernkraft-Tussi und Hamas-Moslem-Buhlin Dorothée Menzner mit

    schwarz-weiß-grün-roter Pali-Flagge(„Paläst. Autonomiegebiete“), arabischer, hebräischer und englischer Schrift „ENOUGH!“ (Genug!):
    „Willkommen im Club- streite mich gerade auch mit dem Laden“

    Infos der Dorothée Menzner bei FB:

    Arbeit und Ausbildung

    Büro Für Ungewöhnliche Maßnahmen
    Mädchen für alles

    Deutscher Bundestag
    MdB · Berlin · Oktober 2005 bis September 2013

    Alle Arbeitgeber anzeigen

    Uni Hannover
    Abschlussjahrgang 1996 · Hannover

    Liebfrauenschule Bensheim
    Abschlussjahrgang 1985

    Schlossbergschule Auerbach
    Abschlussjahrgang 1976 · Bensheim

    Infos bei Wikipedia

    Dorothée Menzner, die Pali-/Moselmversteherin ist bei „Die Linke“
    Sie kommt aus der Kinder-, Jugend- und Behindertenarbeit und mag offensichtlich Päderasten wie Pädathy. Eine Sau erei:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Doroth%C3%A9e_Menzner

  60. #61 WahrerSozialDemokrat (05. Aug 2014 20:00)

    Falls Pädophile wirklich so denken, kann man aber doch nicht argumentieren, wegen denen muss man gleichaltrige Kinder, die es miteinander treiben, bestrafen (bzw. die Eltern). Sex ist ja nichts Böses, Schutzgesetze dienen dazu, den Missbrauch von Kindern durch wesentlich Ältere zu verhindern.

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