imageDer Europäische Gerichtshof hat wieder einmal ein Skandalurteil gefällt, bei dem das Opfer eine Geldbuße aufgebrummt bekommt und die Täter freigesprochen werden. Nachdem an seinem Haus wiederholt Scheiben eingeschlagen wurden, hatte Frantisek Rynes, wohnhaft in Tschechien, eine Überwachungskamera installiert, die den Eingang des Hauses und teilweise auch den öffentlichen Straßenraum überwachte. Mittels einer Schleuder wurde später eine Fensterscheibe beschossen und zerstört. Zwei Personen konnten durch die Videoaufzeichnung identifiziert werden. Es ist davon auszugehen, dass die zwei Täter das Grundstück gar nicht betraten.

(Von GrundGesetzWatch)

Anders als dass teilweise öffentlicher Raum überwacht wurde, hätten die Täter gar nicht überführt werden können. Einer der beiden Männer machte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Videoaufzeichnung geltend und hatte damit Erfolg. Die Behörde argumentierte, der Hausbesitzer habe gegen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten verstoßen, und verhängte eine Geldbuße gegen ihn. Die Daten des Tatverdächtigen seien ohne seine Einwilligung aufgezeichnet worden, da er sich im öffentlichen Straßenraum aufgehalten habe.

Mit der Begründung dass die Videoaufzeichnung ohne seine ausdrückliche Einwilligung geschah, klagte der Täter und bekam vor dem Europäischen Irrenhaus Gerichtshof – er ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union – Recht.

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53 KOMMENTARE

  1. Ich habe nie verstanden, warum man nicht so verfährt, dass – auf diesen Fall bezogen – der Scheiben-Einschmeißer seine Strafe für das Scheiben-Einschmeißen erhält und der Videoaufzeichner die seine.

    Stattdessen wird das, was sich als wahr erwiesen hat, nicht mehr als wahr anerkannt, obwohl alle wissen, dass es doch stimmt.

    Ähnlich ist es mit Beweisen, die aus dem nicht genehmigten Abhören von Telefonen gewonnen werden.

    Hier sollten neue Gesetze geschaffen werden, die illegal gewonnene Beweise anerkennen, aber die Illegalität der Gewinnung ebenfalls bestrafen.

    Dabei könnte man so verfahren, dass die aus Not vorgenommene Straftat der „Beweiserhebung“ immer geringer bestraft werden muss, als die Tat, zu deren Aufklärung sie geschah.

    AfD, übernehmen Sie!

  2. Kein Problem: Wenn ich eine Überwachungskamera hätte, würde ich einfach eine Liste neben die Tür hängen, bei der oben die Bitte steht (selbstverständlich in allen relevanten Sprachen wie Rumänisch, Bulgarisch, Polnisch, Serbokroatisch), dass sich der Täter vorher in die Liste eintragen möge und die Überwachungskamera erlauben soll. 😉

  3. Es gibt ein Sprichwort:
    Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

    Hat aber nichts mit diesem Artikel zu tun. 😉

  4. Wo kämen wir denn hin, wenn Kriminelle in den Knast müssten? Wie hoch wäre der Schaden, wenn sich EU-Länder von kriminellen Ausländern trennen würden?

    Moslems und Linksextremisten machen es vor: Wer Gewalt verübt bekommt den nötigen Respekt bei Politik und Justiz!

  5. Der Grundstücksbesitzer hat auch auf der anderen Straßenseite den Hauseingang gefilmt. Und ich möchte auch nicht das mein Nachbar filmt wann ich nach Hause komme, oder wer bei mir zu Besuch kommt.

    Dann heißt es da kommen öfters Männer mit Glatzen, oder wieso kommt der so spät Nachts nach Hause, und einmal hat der sogar eine Deutschlandfahne dabei gehabt als er aus dem Haus kam.

    Sein eigenes Grundstück darf jeder überwachen, da gibt es kein Verbot, nur fremde nicht.

  6. Das ist nun wieder der Punkt, der mir bei den Amis gefällt:

    Wer mich und meinen Besitz angreift, bekommt eine Quittung.
    Genau das ist rechtsstaatlich.
    Es steht dem Angreifer nämlich rechsstaatlich frei, es zu tun oder zu unterlassen.

  7. Übrigens, nach deutschem Recht darf kein illegale gewonnenes Beweismittel vor Gericht verwendet werden.

    Auch ist es nach deutschem Recht verboten Zb. das Haus des Nachbarn zu überwachen. Mit der EU hat das rein gar nichts zu tun. Das mit der Nichtverwertung von illegalen Beweismitteln gab es schon bevor es die EU überhaupt gab.

  8. Profitieren Personen im öffentlichen Raum auch von diesen Urteil, zum Beispiel öffentliche Verkehrsmittel benutzen ? Auseinandersetzungen an Haltestellen, Vergewaltigungen, Rauschgift dealen, Überfälle auf Geschäftsinhaber usw. ???

  9. #7 Dortmunder1 (12. Dez 2014 18:42)

    Der Grundstücksbesitzer hat auch auf der anderen Straßenseite den Hauseingang gefilmt. Und ich möchte auch nicht das mein Nachbar filmt wann ich nach Hause komme, oder wer bei mir zu Besuch kommt.

    Dann heißt es da kommen öfters Männer mit Glatzen, oder wieso kommt der so spät Nachts nach Hause, und einmal hat der sogar eine Deutschlandfahne dabei gehabt als er aus dem Haus kam…
    _____________________________________________

    Jetzt hakt’s wohl, oder wie?

    Leute, die mit einer Deutschlandfahne herumrennen, stehen nicht mehr unter dem Schutz des Grundgesetzes.

    Sie antidemokratischer Gesinnungsfeind, Sie!

  10. Das wird von unseren Richtern alles unter „Verbotsirrtum“ abgehandelt, zum Schaden der Opfer, die täglich mehr und mehr werden – bis sie sich dann irgendwann selber wehren: WIR SIND DAS VOLK!!!

  11. #7 Dortmunder1 (12. Dez 2014 18:42)

    Nur hat aber hier offenbar der Straftäter geklagt und Recht bekommen, nicht etwa der Nachbar, der unberechtigterweise mitüberwacht wurde. Das ist nicht vermittelbar, jedenfalls nicht Menschen aus slawischen Kulturkreisen, die nach meiner persönlichen Erfahrung ein wirklich ausgeprägtes Gerechtigkeitsgefühl haben. Wie man an den Reaktionen sieht, geht’s uns ja auch nicht viel anders. Wenn sowas öfter vorkommt, werden die Tschechen ganz vorne mit dabei sein, wenn die Austrittswelle aus der EU losgeht.

  12. #11 Mark von Buch , wären Sie damit einverstanden wenn Ihr Nachbar von gegenüber Ihre Haustür filmt und alles aufzeichnet. Wer Sie besucht wann Sie aus dem Haus gehen, u.s.w.

    Ich möchte das nicht. Ich habe etwas zu verbergen, nämlich mein Privatleben.

  13. OT

    Offenbach benennt Brücke nach der getöteten Studentin Tugce

    Die Politiker der Stadt haben sich darauf verständigt. Tugce Albayrak war zu Boden geprügelt worden und starb nach Koma. Rapper Haftbefehl schämt sich für Offenbach.

    http://www.abendblatt.de/vermischtes/article135292059/Offenbach-benennt-Bruecke-nach-der-getoeteten-Studentin-Tugce.html, Hamburger Abendblatt, 12.12.2014

    Und ich schäme mich dafür, dass der erschossene 21-jährige Supermarkt-Kunde, der der Kassiererin während des Überfalls helfen wollte, nicht mal mehr Erwähnung findet.

  14. #12 Dortmunder1 (12. Dez 2014 18:48)

    Das mit der Nichtverwertung von illegalen Beweismitteln gab es schon bevor es die EU überhaupt gab.

    Jau, aber ganz offiziös für Millionen CDs mit geklauten Schweizer Bankdaten organisieren lassen. Soll mir bloß einer mit Rechtsstaat kommen, das ist ein schlechter Witz. Der macht was er will, je nachdem wie es ihm in den Kram paßt. Dafür ist eigentlich der EGH da, um sich dagegen wehren zu können. Wenn nicht längst wieder alle unter einer Decke stecken würden, um dem Bürger die Haut abzuziehen…

  15. #18 Religion_ist_ein_Gendefekt , Recht muss Recht bleiben. Es ging darum ob die Videoaufzeichnungen illegal waren oder nicht. Wenn der Mann nur vor seinem eigene Haus gefilmt hätte, oder in seinem Haus wäre da kein Problem gewesen. Das ist ja nicht verboten.
    In Deutschland hat ein Mann den Gehweg vor seinem Haus gefilmt. Dabei hat er einen Reifenstecher gefilmt.Das war verboten. Wenn man jedem das Recht geben würde alles und überall zu filmen, wären wir ein totaler Überwachungsstaat. Und erst Recht wenn man die allgegenwärtige Filmerei als Beweismittel zulassen würde.

    Wohnt irgendwo ein pöhser Nazi, baut die Antifa rund um das Haus 50 Kameras auf um alles zu filmen. Der Nazi könnte ja mal den rechten Arm heben.

  16. #19 Dortmunder1 (12. Dez 2014 19:00)

    #11 Mark von Buch , wären Sie damit einverstanden wenn Ihr Nachbar von gegenüber Ihre Haustür filmt und alles aufzeichnet. Wer Sie besucht wann Sie aus dem Haus gehen, u.s.w.

    Ich möchte das nicht. Ich habe etwas zu verbergen, nämlich mein Privatleben.
    _____________________________________________

    Erstmal danke für Ihr Verständnis für meinen Zynismus. Aber ohne diesen ist das alles nur schwer zu ertragen.

    In der Sache gebe ich Ihnen recht. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß jeder seinen Besitz verteidigen und bewachen darf. Auch den angrenzenden NEUTRALEN öffentlichen Raum.
    Und da sind wir beim Punkt. Fremdes Eigentum natürlich nicht.

    Der diskussionswürdige Ansatz in diesem Fall ist jedoch die abartige Tatsache, daß Straftäter straffrei ausgehen.

    Das ist keinem anständigen Menschen vermittelbar!!!

    Gesetze müssen immer so sein, daß diese für die Menschen erfaßbar und nachvollziehbar sind.
    Sind sie das nicht, taugen diese Gesetze nichts!!!

  17. Das kommt davon, wenn Datenschutzgesetze sich nur mit Daten befassen, aber nicht mit der Wirklichkeit. Es ist festzustellen: Öffentlicher Raum ist ÖFFENTLICH! Da kann jeder filmen, wie er will. Was hier endlich (!) ins Gesetz muss, ist die Verwertung der Daten. Wenn, wie in diesem Fall, die Aufnahmen nur dann verwertet werden, wenn eine Straftat vorliegt, MUSS das LEGAL sein. Anders sieht es aus, wenn derartige Aufnahmen anderen Zwecken dienen, oder gar veröffentlicht werden. Wenn ich das, in wohl weniger als einem Tag, dezidiert formulieren und in gesetzeskonformen Text bringen könnte, sollte der Gesetzgeber so etwas wohl auch zu Stande bringen.

  18. #21 Religion_ist_ein_Gendefekt, wie soll der EuGh über geklaute Daten CD entscheiden wenn niemand dagegen klagt?

    Gerichte verhandeln immer nur auf Antrag eines Klägers.

    Aber es bringt nichts immer auf andere zeigen. Ich möchte nicht das mein Nachbar rund um die Uhr meine Haustür filmt. Und wenn man das als Beweismittel zulässt wäre das legal. Und wie schon geschrieben, dann baut die Antifa 50 Kameras vor einem Haus auf, weil ein Bewohner mal den rechten Arm heben könnte. Wäre ja legal. Der „Hitlergruß“ ist ja auch eine Straftat.

  19. Unsere Rechtsprechung ist vom Verursacherprinzip geprägt, sollte man meinen. Somit erhebt sich die Frage, was für den Schaden ursächlich war? Die Kamera kann ich beim besten Willen NICHT als ursächlich empfinden. Also ….

  20. #24 Zentralrat der Deutschen (12. Dez 2014 19:14)

    Das kommt davon, wenn Datenschutzgesetze sich nur mit Daten befassen, aber nicht mit der Wirklichkeit. Es ist festzustellen: Öffentlicher Raum ist ÖFFENTLICH! Da kann jeder filmen, wie er will.
    ______________________________________________

    Ja. Ein Tourist filmt am Berliner Alexanderplatz. Öffentlicher Raum. Im Hintergrund der Aufnahme sieht man dann den Ablauf eines Raubes oder einer Körperverletzung. Und nun?

  21. Dieses Urteil ist Wegweisend , sagt es doch klipp und klar aus das man solche Angelegenheiten ohne die Polizei lösen muss weil man sonst selber der Dumme ist. Ähnlich wie etwa „Zivilcourage“ und andere schöne Floskeln die dann am eigenen offenen Grab zitiert werden. Da mit ist es amtlich , der grösste Feind des Steuern zahlenden Bürgers ist die EU !
    HoGeSa und PEDIGA ect. kämpfen eigentlich nur gegen die Sympthome. Es braucht eine WEuGediEu „Wahre Europäer gegen die EU“

  22. #19 Dortmunder1 (12. Dez 2014 19:00)

    #11 Mark von Buch , wären Sie damit einverstanden wenn Ihr Nachbar von gegenüber Ihre Haustür filmt und alles aufzeichnet. Wer Sie besucht wann Sie aus dem Haus gehen, u.s.w.

    Ich möchte das nicht. Ich habe etwas zu verbergen, nämlich mein Privatleben.

    Das kommt auf die Situation an.

    Wenn ein Täter nur auf diese Weise erwischt werden kann, der schließlich auch mein Eigentum auf gleiche Weise schädigen könnte, hätte ich bis zur Klärung des Sachverhaltes nichts dagegen – wenn mich mein Nachbar vorher fragt und wenn ein Warnhinweis am Objekt für unbeteiligte Besucher und Passanten angebracht ist.
    Wenn auf diesem Wege ein Überfall aufgeklärt weren könnte würde ich ihm persönlich die Füße küssen 😉

    Tatsächlich hat sich im vorliegenden Fall ja auch kein Nachbar beschwert, was eine Absprache nahelegt.

  23. Da trinke ich noch einer drauf und hänge jetzt erst
    recht noch einen camera dazu ! Habe bereits 7 stück
    angebracht und einen infrarotlinie bewegungsmelder !

  24. #24 Zentralrat der Deutschen (12. Dez 2014 19:14)

    Nochmal ganz kurz zu Deinem Beitrag um diesen aus meiner Sicht auf den Punkt zu bringen:

    Datenschutz ist Täterschutz

  25. #24 Zentralrat der Deutschen ,die Aufnahmen müssten als Beweis vor Gericht gezeigt werden. Und bei Gerichtsverhandlungen ist bis auf wenige Ausnahmen die Öffentlichkeit zugelassen.

    Und das filmen Zb. der Haustür gegenüber ist nicht erlaubt. Das kann man gerichtlich untersagen lassen.

    Soll es der Antifa Zb. erlaubt sein vor dem Haus eines „Nazis“ Kameras auf zu bauen. Der könnte schließlich mal den rechten Arm heben.

    Sollte es der Polizei erlaubt werden illegal Wohnungen mit Mikrofonen und Kameras zu „verwanzen“ und dieses als Beweismittel zu lassen.

    Oder sollte man das auch der Antifa gestatten

  26. #27 Mark von Buch (12. Dez 2014 19:17)

    Die Aufnahmen wären natürlich! legal, auch jetzt schon, und dürfen natürlich!, auch jetzt schon, als Beweismittel genutzt werden.

    Bei dem EuGH Fall ging es doch um kontinuierliche „Überwachung“. Wie ich das sehe, bzw. was da zu ändern wäre, habe ich in #24 beschrieben.

  27. #32 Zentralrat der Deutschen (12. Dez 2014 19:26)

    #27 Mark von Buch (12. Dez 2014 19:17)

    Bei dem EuGH Fall ging es doch um kontinuierliche “Überwachung”. Wie ich das sehe, bzw. was da zu ändern wäre, habe ich in #24 beschrieben.
    ______________________________________________

    Umpfff…ich wollte halt nur den „Datenschutz“ karikieren.

    Knieschuß

  28. #29 stephanb , in diesen Fall hat der Nachbar keine Hinweise angebracht das er filmt und er hat auch nicht die Leute gegenüber davon unterrichtet oder befragt ob er ihre Haustür filmen darf. Wären Sie also damit einverstanden das JEDER ohne Sie zu fragen alles was sich vor Ihrer Tür abspielt zu filmen und auf zu zeichnen.

    In Deutschland darf man übrigens wenn man darauf hinweist sein eigenes Grundstück oder seine eigene Haustür filmen. Nur eben nicht die Grundstücke oder Haustüren von Nachbarn.

    Auch in Geschäften, Bussen, U-Bahnen, an Geldautomaten darf man das. Man muss nur darauf hinweisen.

  29. #31 Dortmunder1 (12. Dez 2014 19:24)

    Das öffentliche Vorführen von Beweismitteln ist aber ein Stück von „Veröffentlichung“ (z.B. im Netz) entfernt. 😉

    Deine anderen Beispiele sind nicht statthaft
    und sollten/werden es auch bleiben.

  30. Wir werden ueberwacht, duerfen aber andere keinesfalls ueberwachen!

    Waere die EU weg, kaeme endlich wieder Europa zum vorschein. Mit all den schoenen Grenzen und einer Waehrung die das Land vertritt!

  31. #25 Dortmunder1 (12. Dez 2014 19:16)

    Aber es bringt nichts immer auf andere zeigen. Ich möchte nicht das mein Nachbar rund um die Uhr meine Haustür filmt.

    Ich auch nicht, völlig d’accord. Ich habe nur davon gesprochen, daß zwischen Recht und Gerechtigkeitsempfinden manchmal eine so große Lücke klafft, daß man schon mal an den Kopf greift. Und sowas versuchen Sie mal ausgerechnet mit Tschechen oder anderen Slawen zu diskutieren, da bekommen Sie alle Antworten nur keine Zitate irgendwelcher Paragraphen. Manchmal muß man einfach innehalten und sich fragen, ob man nicht doch etwas besser machen kann. Einige machen ja hier ganz konstruktive Vorschläge. Privatraum ist Privatraum und öffentlicher Raum ist öffentlicher Raum, das will niemand verwässern. Aber der öffentliche Raum wird ohnehin an vielen Stellen überwacht, gerade um möglichen Straftaten zu begegnen. Aber eben nicht in jeder Seitenstraße. Warum ein Privatmann nicht trotzdem wenigstens den öffentlichen Bereich um seinen eigenen Privatraum nicht überwachen dürfen soll, gerade wenn er bereits mehrfach Opfer von Straftaten wurde und keine andere Abhilfe möglich erscheint, das leuchtet eigentlich nicht ein. Vor dem Privatbereich des Nachbarn hat natürlich Schluß zu sein. Andererseits steht ja schon seit es diese Diskussion gibt zur Debatte, daß wir eigentlich gar keine Überwachung in der Öffentlichkeit wollen, aber dann darf der Staat es eben auch nicht (außerhalb ganz konkreter, verdachtsbezogener Maßnahmen). Dies ist aber in einer „bunten“ Gesellschaft, in der gegenseitiges Vertrauen nicht mehr lebbar ist, leider illusorisch geworden. Und selbst das wird schon wieder mißbraucht, wie man daran sah, daß ausgerechnet zu Hogesa- und Pegida-Demonstrationen die Überwachungskameras ganz „zufällig“ wegen „Wartungsarbeiten“ abgeschaltet wurden, um den linksextremen Straftätern Freiraum zu geben. Wo der Staat seinem Schutzauftrag nicht mehr nachkommt oder sogar aktiv das Gegenteil tut, da kann man sich eben nur noch selbst helfen. Das würde der betroffene Herr Frantisek mit viel weniger Worten abhandeln.

  32. Es geht hier nicht um Datenschutz. Es geht darum ob ein Gericht illegal erworbene Beweismittel verwerten darf. Von Datenschutz oder Kameras steht dazu nichts im Gesetz.

    Jetzt schreibe ich mal etwas aus der guten alten DDR. Ein Mann sitzt im Verhörzimmer im Stasi U-Knast Berlin Hohenschönhausen. Das Telefon „kingelt“ Der Stasi Verhörer „Ja ich werde das Herrn Dortmunder1 sagen“. Dann Herr Dortmunder1, ihre Mutter ist leider verstorben, wenn sie jetzt hier unterschreiben lassen wir sie bis zur Beerdigung frei. Der Dortmunder1 hat dann unterschrieben, kam aber nicht frei, und seine Mutter war gar nicht gestorben.
    Ja, aber er hatte das Geständnis unterschrieben, und nach Logik einiger hier wäre das ganz legal gewesen. Für das Gericht in Ost-Berlin war das Geständnis legal und es folgte eine Verurteilung mit Ferienaufenthalt im Zuchthaus Bautzen.

    Und ich möchte das vor Gericht nur Beweise zählen die nicht illegal erbracht werden. Grundsätzlich. Ich möchte nicht das man Gesetze aushölt wie in der DDR.

  33. Vielleicht sollte man auch noch (damit verabschiede ich mich für diese Woche und wünsche Allen ein schönes Wochenende!) einmal auf den reichlich unkorrekten PI Artikel eingehen. Der EuGH hat hier ausschliesslich, auf der Grundlage bestehender Gesetze und nicht, wie suggeriert wird, nach Gutdünken, die Klage betreffend der Überwachung entschieden! Mit dem eigentlichen Fall
    (der Sachbeschädigung etc.) war der EuGH hier weder befasst, geschweige denn hat er „Täter freigesprochen“.

    Der ganze Artikel ist tendenziös und
    gewiss kein Ruhmesblatt für PI.

  34. #41 Zentralrat der Deutschen (12. Dez 2014 20:00)

    Alles vollkommen korrekt, geht aber dennoch an der Praxis dieses und vergleichbarer Fälle vorbei. Das ist mit „nicht vermittelbar“ gemeint. Es wird dem ursprünglich von Straftaten Betroffenen keinerlei Ausweg, keinerlei Rekurs, weder für Prävention noch Beweisführung gelassen. Das geht einfach auf Dauer so nicht. Genau auf diese Weise erschafft man sich immer mehr „Wutbürger“.

  35. Wer in seinem Auto eine Dashcam betreibt und Aufnahmen davon, die z.B. einen Verkehrsverstoß dokumentieren, DER POLIZEI übergibt oder im Internet veröffentlicht, macht sich in Bayern strafbar.
    Strafmaß kann bis zu 300 000 Euro betragen.
    Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht.

  36. Die Kriminellen in Amt und Würden beschützen ihre Komplizen.
    Also: wenn man den Täter identifizieren kann, Behörden möglichst rauslassen aus der Geschichte…
    Wie sagt doch der weise, alte Spruch?
    „Der Ehrliche ist der Dumme…“

  37. #9 Grober Klotz   (12. Dez 2014 18:42)  

    Verbrecher schützen nunmal Verbrecher.
    —————————————
    Bei Staatsdienern heißt das Fürsorgepflicht!

  38. Dem EUGH
    haben wir es
    auch zu verdanken,
    daß die Bundesliga so
    bunt ist. Denn die Liga hatte
    sich untereinander auf eine Zahl von
    vier ausländischen Spielern
    pro Kader verständigt
    – glaube ich mal
    gehört zu
    haben.

  39. Naja, das macht dieses ominöse EU-Gericht doch von Anfang an, alleine die Anmassung dieses Gerichtes, im Namen von demokratisch illegitimen EU-Ungewählten EU-„Recht“ zu sprechen, ist an sich bereits ein Verstoss gegen das Gesetz.
    Und das nicht nur in Deutschland und nicht nur nach deutschem Recht.

  40. Dieser Fall lehrt folgendes:

    Wenn die Justiz verrückt spielt, ist es nicht besser, sie überhaupt nicht einzuschalten? Wie sagen es doch die Hools, „Wir rufen die Polizei nicht. Wir machen’s selbst“?

    Wir leben heut eben in anderen Zeiten. „Unsere“ institutionen, unsere Behörden gehören uns ja nicht mehr!

  41. Und bei STEUER CD’S gelten solche Regeln wie „illegal gewonnenes Beweismittel“ einen Dreck.
    Man kann nur noch kotzen.

  42. Also grundsätzlich mag ich das überhaupt nicht wenn ich von irgendwelchen Nachbarn gefilmt werde.
    In Zeiten wo Filmmaterial ganz schnell im Internet landet finde ich verschärfte Datenschutzrichtlinien nur richtig.

    Aber wie immer ist es unserer Politik nicht gelungen rechtzeitig zeitgemäße Gesetze für dieses Problem zu schaffen.

    Meine Lösung wäre das in einer Straße sämtliche Hauseigentümer verpflichtet werden alle 100m eine Kamera zu installieren diese sind an Festplatten gekoppelt die widerum zugriffssicher und versiegelt in einem Schacht unter dem Gehweg verbaut sind.

    Die Festplatten überspielen sich alle 72h und dürfen nur von Behörden überprüft werden nachdem ein Vorfall (Überfall, Einbruch) in dem Abschnitt gemeldet wurde. Es würden einmalige Anschaffungskosten von mehreren hundert Euro entstehen pro Vermieter und jährliche laufende Kostung für Wartung und Reperatur von vielleicht 20- 30 Euro jährlich.

    Das macht man flächendeckend in ganz Deutschland und Deutschland wäre Sicher. Jede Straftat wäre schnell aufgedeckt und vor Gericht schnell abgehandelt. Die Kosten und die Zeit die man sich bei der Justiz dadurch spart wäre enorm (gerade bei der Beweisführung).

    Die abschreckende Wirkung für Drogendealer und Totschläger wäre ebenfalls gegeben.
    Natürlich kann man in seiner Wohnung dealen, gibt es aber ein Wohnungsdurchsuchung kann man nachträglich durch die Überwachungskameras überprüfen wer das Haus verlassen hat oder hereingegangen ist.

    Es wäre alles so einfach.

  43. Die sollen sich nicht wundern wenn statt Videos und Bildern auf einmal scharf geschossen wird…..und zwar um das Eigentum zu schützen!

  44. Die gewissenhafte Anwendung von Gesetzen führt gelegentlich zu skurril anmutenden Ergebnissen. Bei der Bewertung dieses Urteils des EuGH sollte man aber nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Datenschutz ist richtig und notwendig. Zunächst einmal gilt: Gesetze, die dem Schutz von Menschen dienen, gelten grundsätzlich auch für Straftäter, andernfalls wären Straftäter ja vogelfrei.
    Wenn ich es richtig verstanden habe, hat der Beschuldigte nicht nur sein eigenes Grundstück, sondern auch Teile der angrenzenden Straße eigenmächtig mit einer Video-Kamera überwacht und die Bilder gespeichert. Doch das ist nicht erlaubt und zwar aus gutem Grund. So könnten bei entsprechend gelegenen Wohnungen Bürger z.B. regionale Bewegungsprofile ihrer Nachbarn erstellen, also aufzeichnen, wann diese aus dem Haus gegangen und wann sie wieder zurückgekommen sind, wann sie von wem besucht wurden, welches KFZ-Zeichen das Fahrzeug des Besuchers hatte etc. Und das ist nur ein Beispiel, wohin eine Freigabe der eigenmächtigen Kamera-Überwachung durch Privatpersonen führen würde.

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