PI hat schon mehrmals darauf hingewiesen, daß die Blockaden der roten SA während sogenannter Gegen-Demos wie letzthin in Dresden in Wahrheit strafbar sind. Der Kopp-Verlag veröffentlicht jetzt Links und einen Musterbrief für eine Strafanzeige, in die PEGIDA-Teilnehmer nur noch wenige Angaben einsetzen müssen und schon kann die Anzeige abgeschickt werden, was bloß noch Porto kostet. Es ist empfehlenswert, daß möglichst viele PEGIDA-Teilnehmer sich gegen das linke Antifantenpack und die Autonomen wehren. Gegendemos zur gleichen Zeit und am gleichen Ort gehören verboten!

Like
 

31 KOMMENTARE

  1. Wenn wir die weitere Aushöhlung unserer Verfassung stoppen wollen, müssen wir unsere verfassungsmäßigen Rechte immer wieder einfordern und Verstöße dagegen publik machen. Danke für den Tipp.

  2. Wieso per Post. Am besten gleich ein Dutzend Blanco dabei haben, und dann vor Ort ausfüllen und der Polizei geben. Wenn das 5000 an einem Abend machen und das vielleicht gleich mehrmals… 🙂

  3. Gegendemos zur gleichen Zeit und am gleichen Ort gehören verboten!

    Vollkommen richtig. Auf dem Roten Platz in Moskau demonstrierten mehrmals über 100.000 Demonstranten gegen Putin. Vollkommen unbehelligt, Gegendemonstrationen waren an dem Tag verboten. Vorbildlich demokratisch finde ich. In der Bunten Republik erlaubt ein mehrheitlicher 68-er Senat in Karlsruhe ausdrücklich Gegendemonstranten in Hör- und Sichtweite. Wir sind sicher keine Demokratie mehr.

  4. Sehr gut, danke Kopp-Verlag!
    Ein paar Blanko-Vorlagen sollten in jeder Demonstrantentasche Platz finden – und um so besser, wenn ein Polizist die bei einer taschenkontrolle findet – dann weiß der gleich, wie wem er das zu tun hat! Am höflichsten gehen Polizeibeamte nämlich mit denen um, in denen sie Rechtskundige vermuten 😉

    Im Übrigen sehe ich das mit den Gegendemos nicht so, ich will keine Diktatur, auch dann nicht, wenn die zufällig meine Sicht der Dinge vertreten sollte. Nur die Spielregeln, die sind einzuhalten: Erstanmelder ist Platzhirsch!

  5. #3 GrundGesetzWatch (06. Dez 2014 15:47)

    „Wir sind sicher keine Demokratie mehr.“

    Richtig. Wir haben keine Demokratie in der BRD. Beispiele gibt es zu viele um noch unbefangen hierüber zu sprechen. Es ist erschreckend wie die Politikdarsteller diesen Staat für ihre Zwecke missbrauchen und über die GEZ Medien den Schein einer Demokratie wahren. Ekelhaft.

  6. Es sind keine Gegendemonstranten.
    Es sind linksfaschistische Störer, die in absoluter Ermangelung an Argumenten geltende Gesetze brechen.
    Auch die rot lackierten Nazis, die immer wieder zur Störung aufhetzten, sollten langsam mal zur Rechenschaft gezogen werden.

  7. Gegendemos zur gleichen Zeit und am gleichen Ort gehören verboten!
    ————————————————
    So sehe ich das genau so !
    Sollen die doch tag’s darauf gehen !
    Ich wette, da interessiert sich kein mensch für !
    Die suhlen sich in ihren erbärmlichen
    roten versifften dreck !

  8. Warum wurde bis heute die AntiFa nicht als kriminelle Vereinigung eingestuft? Warum ist die AntiFa nicht verboten, wo sie doch terroristische Züge aufweist.
    Diese Typen begehen am laufenden Band Straftaten und Verabreden sich auch dazu. Sie überfallen gezielt Kundgebungsteilnehmer und begehen systematische Sachbeschädigungen. Bahnanlagen und Fahrzeuge werden von denen abgefackelt. Kundgebungen von AntiFa gestört/gesprengt. Auf Kundgebungen sind die stets vermummt.
    Wie sehen das die Anwälte hier? Ist die AntiFa eine kriminelle Vereinigung, oder doch nur ein Haufen Verwahrloster, die die Gesellschaft nicht abgeholt hat?

  9. @Mod.

    Hallo.

    Heute Vormittag, als ich mich bei pi einloggen wollte, bekam ich stattdessen die Nachricht, dass meine IP Adresse gehackt sei oder zur Spamverteilung ( so ähnlich) benutzt würde.
    Darunter ein grünes : Hier überprüfen (=oder so ähnlich)
    Wenn ich das geklickt habe, wurde es rot, sonst passierte nichts.
    Ich konnte mich halt nicht einloggen.

    Tage vorher hatte ich oft, dass die Seite mir sagte, ich sei nicht authorisiert, mich ein-oder auszuloggen.

    Jetzt jedenfalls klappte das Einloggen.
    Ca. 4 St später.

    Was hat das zu bedeuten?
    Muss ich jetzt Angst haben, jemand spioniert mich aus?
    Soll ich irgendwas unternehmen?
    Ich habe nämlich ca null Ahnung von diesen Kram.

    Mit lieben Grüßen
    Diedeldie.

  10. Nun müssen schon die Grünen den DGB ermahnen, sich an die Gesetze zu halten und ihre Sturmabteilung zurück zu pfeiffen!

    Der DGB als NSDAP 2.0?

    http://www.hna.de/kassel/stadt-kassel/mitte-kassel-ort248256/islam-demo-stadt-rechnet-mehr-kagida-teilnehmern-4513296.html#idAnchComments

    06.12.2014 – 14:28

    Kassel. Vor der für Montag angekündigten zweiten Demonstration der Initiative „Kasseler gegen die Islamisierung des deutschen Abendlandes“ (Kagida) rechnet man bei der Stadtverwaltung damit, dass die Gegendemonstration einen „weitaus größeren Kreis“ von Personen ansprechen wird als die Islam-Kritiker.

    Eine Prognose, wie viele Menschen an der Kagida-Aktion und der vom DGB organisierten Gegendemonstration (18 Uhr, Scheidemannplatz) teilnehmen werden, könne man aber nicht abgeben, sagte Verwaltungssprecherin Petra Bohnenkamp auf HNA-Anfrage. Die Grünen fordern den DGB auf sicherzustellen, dass von den Gegendemonstranten keine Gewalt ausgeht. Zuletzt war es aus ihren Reihen zu Provokationen gekommen. (ket)

  11. Das Recht ist auf unserer Seite.
    Auf dem Papier.
    Was wir jetzt noch brauchen, sind Polizisten, Staatsanwälte und Richter, die dieses Recht auch anwenden.
    Und daran scheitert es.

  12. Gute Idee! Super Aktion von Kopp!
    ABER: Am besten per Einschreiben abschicken oder persönlich abgeben, nicht dass die Briefe auf dem Postweg verloren gehen (z. B. beim Öffnnen im Stasi-HQ).

  13. In Kalifat Al-Kraft (früher NRW) sind offensichtlich nur echte Tötungen in der Öffentlichkeit erlaubt:

    http://www.derwesten.de/staedte/essen/aktivisten-inszenieren-isis-hinrichtung-in-essener-innenstadt-id10114577.html#plx1527728767

    Aktivisten inszenieren ISIS-Hinrichtung in Essener Innenstadt

    Mit einer gespielten Hinrichtung wollte eine Gruppe in der Essener City gegen Extremismus demonstrieren. Warum trotz Anmeldung die Polizei ermittelt.

    „Das war eine gesellschaftskritische Aktion“, sagt ein Mitglied der Gruppe. Sie haben ein Zeichen gegen Extremismus und Terror setzen wollen. „Gewalt ist ein Ergebnis von Extremismus und jeder kann etwas dagegen unternehmen“, sagt der junge Mann: „In Deutschland wird Hass gepredigt und bis jetzt wurde nichts dagegen unternommen.“ Das Mitglieder der Gruppe erklärt, dass er nicht verstehe, warum beispielsweise Salafisten in Deutschland Jugendzentren gründen dürften und keiner etwas dagegen tue.

    Gegen das Versammlungsgesetz verstoßen
    Die Gruppe wollte nicht mehr schweigen und hat sich zu der drastischen Inszenierung entschlossen.

    Die Gruppe hatte laut Polizeisprecher Ulrich Faßbender lediglich eine Genehmigung, um das Theaterspiel auf dem Limbecker Platz zwischen Kibbelstraße und Limbecker Straße aufzuführen. Die Gruppe sei aber auch auf der Limbecker Straße aufgetreten und habe „gegen unsere Genehmigung verstoßen“, so Faßbender. Dies sei den Beamten erst durch das Video bekannt geworden. Bewahrheitet sich der Verstoß, so sei dies eine Straftat seitens des Leiters der Inszenierung.

    Ein weiterer Punkt, den die Polizei prüft: Die Gruppe hatte im Vorfeld auch beantragt, dass sie „waffenähnliche Objekte mitführen“ dürfe, erklärt Faßbender. Auch dies wurde von der Polizei genehmigt. Der Einsatz dieser Objekte, also eine Handlung, in der sie involviert seien, sei allerdings nicht erlaubt worden. „Wir wussten im Vorfeld nichts von der Hinrichtung“, so Faßbender.

    Dafür stellt die Kalifatspolizei von Ralph Jäger schon mal mohammedanischen „Demonstranten“ das Megaphon zur Verfügung, damit dadurch „Juden ins Gas“ skandiert werden kann.

    Und offensichtlich dürfen Salafisten auch schon mal mit echten Messern echte Polizisten niederstechen, aber mit einer Pistolenattrape eine Hinrichtung nachzuspielen, ist im Kalifat Al-Kraft verboten!

  14. OT: #14 Marie-Belen (06. Dez 2014 17:03)

    Wieso wird auf einem Fahndungsvideo das Gesicht verpixelt? Ist das gewollt?

  15. not off topic

    Gerade haben 2 IS-Terroristen in UK jeweils 17 Jahre Knast für ihre ‚Jihad Holydays‘ in Syrien erhalten.
    Beide 22 Jahre alt.
    Gemessen daran hat das Deutsche Gericht dem Krashnik B. Puderzucker in den Hintern geblasen!

    Kreshnik B. bekannte frei vor Gericht:
    1. Köpfen von Ungläubigen ist Ok!
    2. Als “Islamischer Märtyrer” zu sterben ist immer noch sein Ziel!
    3.Dass er den Islamischen Staat, den Scharia-allgemeinen und den al-Baghdadi-besonderen, immer noch für den perfekten Wahren Islam hält, ist eindeutig!

    Aus seiner Mördergrube hat dieser Krashnik B. vor Gericht wirklich kein Herzchen gemacht, trotzdem will dieses Gericht gerade das in ihm sehen.

    Und genau deshalb wird Kreshnik B. schon nächstes Weihnachten als freier Mann uns schon wieder auf dem Bereichungs-Gabentisch liegen, und auf der Staatstasche wohl sowieso. Wenn das jetzt ausgesprochene Gerichtsurteil Gültigkeit erlangen wird.

    Und natürlich wird der Terrorist selber dieses Schnäppchen-Urteil nicht anfechten wollen.

    Dhimmi-Richter findet man in diesem Deutschland viele, aber so ein Zufall, der IS-Terrorist findet ein ganzes Dhimmi-Unterwerfungsystem vor, statt eines Deutschen Gerichts: erstens gilt er irgendwie als Junge, statt als Terrorist und 2. hat er wohl nach einhelliger Meinung dieses Gerichts nur irgendwie gegen die Sitten des Guten Geschmacks verstoßen.

    Wie kann man nur in die Fänge einer Völkermordarmee und von martialischen Schächtungsterroristen gelangen, der muss beim Flug in die Türkei wohl in Unterzuckerung gefallen sein oder in einen Antikultur-Schock, und ist wohl deshalb aus Versehen in Syrien gelandet.

    Und überhaupt, da muss doch einer so verführt worden sein, dass man von ihm etwa auch Reue wirklich nicht verlangen kann. Noch nicht mal eine rein verbale.

    Was bedingt eigentlich eine Reifungsverzögerung, die aus einem ausgepufften ausgewachsen 20jährigen IS-Dschihadisten einen nahezu unschuldigen, jedenfalls kaum adäquat bestraften Jugendtäter macht?

    Ist es der IS-Terrorismus selber?

    Eine andere Begründung wusste das Frankfurter Gericht jedenfalls nicht zu nennen!

    Sie vergessen so eine Urteilsbegründung für eine Jugendstrafe geradezu, weswegen man vielleicht besser gleich von einer Urteilsvergütung sprechen sollte, statt wirklich das Wort Urteils-Begründung für diesen Akt der Niederwerfung vor dem IS zu gebrauchen!

    Gemeinschaftlicher terroristischer Massenmord ist das Delikt mindestens, Völkermord mit hoher Wahrscheinlichkeit.
    Und nicht Rauchen in der Einbahnstraße, wie der Richter wahrscheinlich dachte.

    Hat der Islamische Schächtungs-Mittäter etwa einen Bonus dafür erhalten, weil er kein Blut sehen kann, und deshalb meisten wegkucken musste , wenn andere ihren Jungfernstich im Paradies machen konnten?

    Und die Jugendsünde begründet sich wohl daraus, dass wir ihm unendlich dankbar sein müssen, mit Schulterklopfern und Füßeküssen und Halalkost spezial und eigenem Knastimam und mit staaatlichen Reha-Jungfern vielleicht noch, dass er seinen Einzig Wahren Islam bisher nicht auf jenem Teil seines ISLAMISCHEN STAATS hochgehen lässt, vorerst wenigstens nicht, der derzeit noch BDR heißt, rein aus Konvention eben noch.

    Man sollte darüber nicht nur in den USA diskutieren!

    http://www.jihadwatch.org/2014/12/germany-jihadist-returning-from-syria-gets-3-years-9-months-juvenile-detention

    http://www.jihadwatch.org/2014/12/uk-muslims-get-12-years-for-traveling-to-syria-to-join-the-jihad

  16. Schriftliche Anfrage der AfD-Fraktion im Stadtrat Dresden an die Oberbürgermeisterin (AF0184/14 – 04.12.2014)

    Gegenstand: Durchsetzung des Grundrechts auf Demonstrationsfreiheit

    Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

    bei einer Kundgebung am 1. Dezember 2014 nahmen mehr als 7.500 Bürger ihr grundgesetzlich garantiertes Demonstrationsrecht in Anspruch und folgten dem Aufruf der PEGIDA-Organisatoren zu einem Spaziergang durch die Dresdner Innenstadt.

    Diese Demonstration wurde allerdings durch eine
    gesetzwidrige Sitzblockade massiv behindert, wobei es zu Straftaten von Seiten der Störer kam.
    In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Bewertung der geltenden Rechtslage durch Oberstaatsanwalt und Mitglied des Dresdner Stadtrates

    Christian Avenarius (SPD) hin: „Die Blockade einer nicht verbotenen Demonstration ist eine Straftat gem. § 21 des Versammlungsgesetzes, und zwar auch dann, wenn die Blockierer lautere Motive haben, sich absolut gewaltlos verhalten und ihrerseits ihr Demonstrationsrecht wahrnehmen wollen.

    Insbesondere kann die friedfertige Blockade einer Demonstration auch nicht als ziviler Ungehorsam gerechtfertigt sein.“ (Quelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern, Tagungsband des Symposiums vom 20.05.2011 zum Thema: „Demokratische Rechte auch für Demokratiefeinde? Der Rechtsstaat zwischen Neutralitätspflicht und öffentlicher Erwartung.“, S. 39).

    Obwohl Polizeieinsätze bekanntermaßen Landessache sind, ist doch die Stadtverwaltung über das Genehmigungs- und Abstimmungsverfahren mit dem Ordnungsamt wesentlich beteiligt. Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:

    Fragen:
    1.) Weshalb wurde am Montag, dem 1. Dezember 2014, der PEGIDA-Demonstrationszug über das Terrassenufer geleitet und dadurch eine mögliche Gefährdung der Teilnehmer auf Grund der dort unzureichenden Ausweich- sowie Fluchtmöglichkeiten in Kauf genommen? Sind Ihnen die Gründe bekannt, weshalb keine Räumung der gesetzwidrigen Sitzblockade erfolgte?

    2.) Welche Schäden sind durch den – vermutlich in Verbindung mit den Störungen der Kundgebung zu sehenden – Einsatz von Buttersäure in der Stadt Dresden entstanden? Kamen neben den im Regionalexpress nachLeipzig von Mitgliedern der URA (Undogmatische Radikale Antifa Dresden) angegriffenen Teilnehmern der PEGIDA-Kundgebung noch weitere Personen im Zusammenhang mit der Demonstration zu Schaden?

    3.) Was wird die Stadtverwaltung Dresden in Zukunft unternehmen, um vergleichbare Behinderungen oder Einschränkungen ordnungsgemäß angemeldeter und mit dem Ordnungsamt abgestimmter Demonstrationen zu verhindern? Wie sehen Sie in diesem Zusammenhang

    Ihren heutigen Aufruf zur Beteiligung am Sternmarsch in die Innenstadt am 08.12.2014, der fast zeitgleich zum PEGIDA-Spaziergang stattfinden wird und dadurch eine Gefährdung öffentlicher Sicherheit provoziert?

    Mit freundlichen Grüßen
    Bernd Lommel
    Fraktionsvorsitzender

    http://www.afd-fraktion-dresden.de/unsere-anfragen/articles/anfrage-af018414-durchsetzung-des-grundrechts-auf-demonstrationsfreiheit-169.html

  17. VOLLKOMMEN RICHTIG !!!

    Das ist “ ein Weg “ um den Mitglieder dieser roten SA-Horden zu zeigen, dass wir uns Störungen angemeldeter Demonstrationen nicht mehr gefallen lassen.

    Die müssen jetzt jederzeit mit einer Strafanzeige rechnen. STETER TROPFEN HÖHLT DEN STEIN!!!. Diesem Lumpenhack muß endlich gezeigt werden, wo der Bartel seinen Most holt.

  18. Müssten die linken Verbrecher der „Antifa“ damit rechnen, verprügelt zu werden, wären Gegendemos am selben Tag und Ort natürlich längst verboten.

    Das ist aber alles Absicht, weil „Antifa-SA“ Schläger bewusst als Prügeltruppe gegen friedliche Bürger eingesetzt werden.

    Ein Narr, der glaubt, das wäre alles Zufall!

  19. Der Musterbrief ist doch Müll, Sachsen hat ein eigenes Landesversammlungsgesetz. Das sind also ganz andere Paragraphen und zum Thema „Sitzblockaden“ ist die rechtliche Seite nicht ganz so einfach und klar wie PI das in dem letzten Artikel beschrieben hat.

  20. #22 gamerlol

    Bayern hat , wie andere Bundesländer auch, ein eigens Versammlungsgesetz. Aber der Kern des
    ehemaligen Bundesversammlungsgesetz ist in jedem Landesversammlungsgesetz vorhanden,; muß vorhanden sein.

    Nur die polizeilichen Maßnahmen und Durchführungsbestimmungen können von Bundesland zu Bundesland verschieden sein.

  21. #24 sakarthw14

    Das ist falsch. Versammlungsrecht kann sich jedes Land selbst gestalten wie es will, da gibt es keinen „Kern“ vom Bund

    Schau doch nach Sachsen-Anhalt, seit 2009 ist Uniformierung (öffentlich) nicht mehr verboten. Spontan und Eilversammlungen müssen nicht mehr angemeldet werden. Für Fußball und sonstige öff. Veranstaltungen unter freiem Himmel gilt kein Vermummungsverbot mehr. Durchführung ohne Anmeldung ist keine Straftat mehr sondern nur noch eine Owi usw.

  22. ##25 gamerlol

    Selbstverständlich gibt es den Kern. Schau Dir doch das voherige Bundesversammlungsgesetz an.

    Das was Du schreibst ist richtig, gehört aber nicht zum Kern des Versammlungsgesetzes.
    Dazu gehört alles, was die Störungen betrifft.
    Nur so zum Beispiel.

  23. nochmals #25 gamerlol

    Uniformierung ist verboten soweit davon eine
    Einschüchterung ausgeht.

    Vermummungsverbot besteht grundsätztlich nach wie vor.Die Behörde kann aber davon Ausnahmen
    erteilen.

    Spontan-Demos sind schon nach einem Urteil des BVerG nicht anmeldepflichtig.So eine Spontan-Demo verfügt allerdings auch nicht über einen verantwortlichen Versammlungsleiter.

    Das Landesversammlungsrecht muß den Grundsätzen des Grundgesetzes Deutschlands und der Verfassung des Bundeslandes entsprechen, da es anderfalls angefochten werden kann.Wie das zum Beispiel in Sachsen passiert ist.

  24. #28 sakarthw14

    und da sehe ich das Problem. Wahrscheinlich war der ersteller des „Musterbriefs“ ein ähnlicher Experte wie du.

  25. Anzeige schön und gut. Aber unsere Richter und Staatsanwälte haben immer ein paar Ausreden bereit. zeit für einen wirklichen Rechts-staat

  26. #29gamerlol

    Könntest Du Dich etwas deutlicher ausdrücken?. Warum so kryptisch ?.

    Wo siehst Du das Problem ? Ganz konkret und deutlich für mich, damit ich das auch richtig verstehe.

Comments are closed.