verfassungsrichterUnser linkes Bundesverfassungsgericht fällt immer mehr krumme Urteile. Eine blöde Kuh aus Niedersachen erhielt eine Anzeige wegen Beleidigung: Sie hatte mal ein T-Shirt, mal einen Anstecker mit der Aufschrift „Fck Cps“ getragen. Polizisten fühlten sich verunglimpft und erhielten Recht. Das Bundesverfassungsgericht hob das Urteil jetzt auf. Dies habe unzulässig in die Freiheit der Meinungsäußerung der Frau eingegriffen. (Man muß sich bei solchen Richtersprüchen nicht wundern, wenn unsere Polizei immer mehr zum Freiwild für Linke und Ausländer wird!)

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78 KOMMENTARE

  1. Es gibt in Deutschland keine Verfassung mehr, warum brauchen wir dann ein Verfassungsgericht?

  2. Frage an Radio Eriwan:

    Wie würde das „Verfassungsgericht“ urteilen, wenn ich ein T-Shirt mit der Aufschrift „Fck Allah“ trage? Fällt das auch unter Meinungsfreiheit oder wird das „Verfassungsgericht“ in devot-demütiger Haltung vor dem religiösen Faschismus von Faschismusphemie … äh … Blasphemie sprechen?

  3. Es gibt auch Linke, die Nazis ficken (fck Nzis) wollen. Das liegt wahrscheinlich daran, dass die Linken sich gegenseitig nicht riechen können! Oder sie könnten haben einfach nur Angst vor Geschlechtskrankeiten haben, weil kein Linker weiß wer mit einem „Flüchtling“ im Bett war…

  4. an böser Wolf

    Du müsstest die Vocale weglassen… also

    Fck llh

    dann wäre es genauso wie Fck Cps

  5. Fck lnks
    Fck slm
    Fck Bndsvrfssngsgrcht
    Fck Mrkl
    Fck bm
    Fck Wrtschft
    Fck Kddr
    Fck Mzyk
    Fck Wllkmmnskltr

    Macht Spaß!

  6. Mal wieder typisch. Bei so einem Kinderkram gibt’s ein Riesenverfahren durch alle Instanzen und die Araber- Kurden und Libanesenclans laufen frei rum und dürfen nach Belieben schalten und walten. Man glaubt es wirklich nicht. Tollhaus Deutschland! Mit so einem Scheiß beschäftigt sich das BVerfG.

  7. #5 Der boese Wolf

    Blasphemie wird nach der neuen Rechtschreibung jetzt Blasfemie, und Blasfemie heißt auch nicht mehr Blasfemie, sondern Blasfemininismus. Man muss mit der Zeit gehen. 😀

  8. ganz ehrlich gut so! Wenn man sich wegen so einem kinderkram amgepisst fühlen will bitteschän aber dafür ne anzeige wegen Beamten Beleidigung haha wie arm muss man sein um sich wegen so einem anstecker beleidigt zu fühlen ist ja nicht so als hätte sie es den Polizisten direkt ins gesicht gesagt bei so etwas hat es eine besondere Persöhnliche note und ja da währe eine Beleidigung schon durchaus der fall gewesen aber so kindergarten. Zumal es der Englische terminus ist und bei uns nunmal Deutsch die Landessprache wer also meint sich angesprochen fühlen zu müssen von einem T-shirt selber schuld. Einfach mal auf dem Teppich bleiben und nich alles so ernst sehen in einer demokratie muss man auch über so etwas lachen können deppen giebtsn unmal überall.

  9. Da bieg ich mir das Recht zurecht und find es wunderbar.
    Wo das Recht gelinkt wird, kann nichts Rechtes mehr gedeihen.

  10. Haben nichts anderes zu tun.
    Mich nervt voll die rote Farbe. Alles rot, SPD rot, Verdi rot, Linke rot, CDU rot, Antifa rot, Fatima Roth rot. Kennen die keine andere Farbe, immer dieses Rot.
    Ich seh auch schon rot.

  11. In Berlin wurde das Verfahren gegen einen linksextremer Kretin eingestellt, der Katholiken immer wieder als „Kinderf*****sekte“ beleidigt. Der tut das bis heute ganz ungeniert. Schockwellenreiter.de

    Auf der anderen Seite wird gegen einen Pfarrer ermittelt, der gemeinsame Gottesdienste mit Muslimen ablehnt.

    Und nun dies. Ergibt alles zusammen ein Bild. Kein schönes.

  12. Spaßig, denn erst vor ein paar Tagen stand in der Zeitung dass jemand in Düsseldorf für ein solches Zeichen grad erst ein Ordnungsgeld vom Ordnungsamt kassiert hätte. Find ich erkwürdig wenn da grad ein verfahren vorm Verfassungsgericht anhängig war.

  13. @ lawless
    „Amtstracht

    Roben der Richter des Bundesverfassungsgerichts
    In der Öffentlichkeit sind die Richter nicht zuletzt durch die scharlachroten Roben mit weißem Jabot bekannt. Mit der Etablierung des Gerichts als eigenständigem Organ wollte man dies nach außen kundtun und die Richter erhielten eine an die traditionelle Richtertracht aus Satinstoff der Stadt Florenz aus dem 15. Jahrhundert angelehnte Amtstracht, welche von einem Münchner Kostümbildner entworfen worden war. Die detailgetreuen Roben machen noch heute beim Anlegen die Hilfe eines Justizbeamten erforderlich und werden bei den mündlichen Verhandlungen getragen. In der Mitte der 1990er Jahre wurde eine hinsichtlich Stoffqualität und Verarbeitung modernisierte Version in Auftrag gegeben. Deren Ausführung besorgte das in Karlsruhe ansässige Schneider- und Modeatelier Zangl.“

    http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht#Amtstracht

  14. Bis vor einigen Jahren hatte ich noch etwas Respekt vor diesem Gericht. Aber nach den Euro-Urteilen war klar: diese Richter sind ebensolche Verbrecher wie die Politiker-Kaste. Kein Wunder, die einen werden von den anderen in ihr Amt gehoben.

  15. @ #12 Dichter (28. Apr 2015 17:42)

    #5 Der boese Wolf

    Blasphemie wird nach der neuen Rechtschreibung jetzt Blasfemie, und Blasfemie heißt auch nicht mehr Blasfemie, sondern Blasfemininismus. Man muss mit der Zeit gehen. 😀

    Ich bin auch sehr für die Frauenbewegung. Es wäre wirklich öde, wenn sich die Frauen beim Sex nicht bewegen würden. 😀 😀 😀

  16. OT

    Hamburg zahlt sage und schreibe 47 Euro pro m2
    Miete für ein nicht mal voll belegtes Hotelschiff für Flüchtlinge;
    außerdem ist die Technik noch gar nicht sicher, und es finden sich nicht genügend Nichtraucher unter den Flüchtlingen.
    der Wahnsinngeht unvermindert weiter……


    Harburg

    Asylbewerber Eine exorbitante Miete von 47 Euro pro Quadratmeter
    Lutz Kastendieck

    Das 110 Meter lange Flüchtlingsschiff „Transit“ liegt seit Ende vergangenen Jahres am Kanalplatz mitten im Harburger Binnenhafen

    Die CDU kritisiert die enormen Mietkosten des Flüchtlingsschiffs „Transit“ im Harburger Binnenhafen. Komplett belegt wird es erst im Sommer sein.

    Harburg.. Das Flüchtlingsschiff im Binnenhafen bleibt weiter eine Baustelle. Wegen diverser technischer Probleme und Sicherheitsmängel soll die „Transit“ nach neuesten Schätzungen der Hamburger Sozialbehörde (BASFI) frühestens Mitte des Jahres vollständig bezogen werden können. Also sechs Monate, nachdem das weiterhin umstrittene Notquartier am Kanalplatz festgemacht hat.

    „Nach derzeitiger Planung wird die Belegung Mitte Juni abgeschlossen sein“, teilte BASFI-Sprecher Marcel Schweitzer auf Abendblatt-Anfrage mit. Überdies ließ er wissen, aktuell seien dort sogar nur 50 Flüchtlinge untergebracht. Bisher war in verschiedenen Presseberichten immer von 60 die Rede gewesen.
    Abwasserentsorgung funktioniertnoch immer nicht reibungslos

    Konkretisiert hat Schweitzer auch noch mal die wesentlichen Gründe, für den schleppenden Bezug der „Transit“. Zum einen liege das an der Abwasserentsorgung. „Die Pumpe ist zwar repariert worden, aber sie ist immer noch nicht voll funktionsfähig und es kommt immer wieder zu Verstopfungen“, so Schweitzer.

    Überdies sei aber auch die Auflage der Feuerwehr ausschlaggebend, dass eine weitere Belegung erst nach Aufschaltung der Brandmeldeanlage möglich sei. Mit anderen Worten: In Deutschland gängige Sicherheitsstandards für das Betreiben solcher Unterkünfte sind auch mehr als drei Monate nach Eintreffen des Wohnschiffs nicht abschließend umgesetzt.

    Laut eines aktuellen Antrags der CDU-Bezirksfraktion hat es zudem massive Probleme mit den schweren Stahlschotten des Schiffs gegeben. Im Notfall, etwa bei Wassereinbruch, sorgen sie für eine Abriegelung gefährdeter Sektionen.

    Die entsprechenden Notschalter waren aber bei der Auslieferung der „Transit“ so angebracht, dass sie selbst von Kindern jederzeit hätten erreicht werden können.

    Diese und andere Unzulänglichkeiten waren jüngst auch Thema bei einem Treffen von Jan Pörksen, Staatsrat in der Hamburger Sozialbehörde (BASFI), und Vertretern von fördern & wohnen, des städtischen Betreibers vieler Flüchtlingsunterkünfte der Hansestadt, mit Bezirksamtsleitern und Bezirkspolitikern (das Abendblatt berichtete).

    Dabei hat Pörksen eingeräumt, die Verzögerungen seien auch aus Sicht der Behörde „ärgerlich“. Sie könnten aber immer mal auftreten, „an Land oder eben beim Wohnschiff“.

    Auf Nachfrage des Harburger CDU-Fraktionsvize Rainer Bliefernicht, soll Pörksen bezüglich der „Transit“ von einem „Griff daneben“ gesprochen haben. „Das hat er sinngemäß so gesagt. Was angesichts der ganzen technischen Probleme ja auch kein Wunder ist“, so Bliefernicht.

    Auch die FDP-Abgeordnete Viktoria Pawlowski hat Pörksen so verstanden: „Alle seine Ausführungen zum Flüchtlingsschiff ließen nur einen Schluss zu, dass die Anmietung der ,Transit‘ ein Fehler war.“
    Wohnschiff kostet in fünf Jahrenmindestens 7,36 Millionen Euro

    Als Beleg dafür darf auch Pörksens Aussage gewertet werden, dass „alle übrigen Liegeplätze, die im Rahmen des Sofortprogramms als potenzielle Flächen für artverwandte Unterbringungsmöglichkeiten von der Hamburg Port Authority benannt wurden, nicht weiter verfolgt werden.“

    Für Kay Wolkau, den Harburger Fraktionschef der Neuen Liberalen, hat der Staatsrat die Sinnhaftigkeit der Schiffsanmietung damit eindeutig in Frage gestellt. „Wenn ich mich recht erinnere, war die Rede davon, dass sich die Unterbringung von Flüchtlingen auf Wohnschiffen nicht bewährt hat“, so Wolkau.

    Das dürfte auch mit Blick auf die enormen Kosten nicht von der Hand zu weisen sein. Offiziellen Angaben der BASFI zufolge kostet die „Transit“ jeden Monat 122.670 Euro. Da die Mindestmietzeit fünf Jahre beträgt, werden also in jedem Fall 7,36 Millionen Euro fällig.

    „Wenn man das jetzt mal auf eine Maximalbelegung von 216 Bewohnern runterrechnet, sind das 568 Euro pro Kopf – und das für eine zwölf Quadratmeter kleine Kabine“, rechnet CDU-Fraktionsvize Bliefernicht vor.

    Das entspräche einer Quadratmetermiete von mehr als 47 Euro. „Selbst wenn man Gemeinschaftsräume, Küchen und Sanitärtrakte einrechnet, bleibt diese Kalkulation ein absoluter Irrsinn“, so Bliefernicht.

    Dabei sind die erheblichen Mehrkosten für die bisher erfolgten Umbauten und technischen Modifikationen noch nicht mal berücksichtigt. Nach Aussage des BASFI-Sprechers Marcel Schweitzer fanden alle Umbauten und Nachrüstungen vor der Übernahme durch die Stadt auf Kosten des Eigners statt.

    Über sämtliche Kosten, die nach der Übernahme entstanden sind, würden der Sozialbehörde indes noch keine konkreten Informationen vorliegen.

    http://www.abendblatt.de/hamburg/harburg/article205262207/Eine-exorbitante-Miete-von-47-Euro-pro-Quadratmeter.html

  17. in Hamburg musste eine 78-jährige, welche von einem dunkelhäutigen Jungen beleidigt und an der weiterfahrt gehindert wurde, für ein “ Neger“
    100 Euro Strafe zahlen.
    Das dämliche Abendblatt hatte sogar noch behauptet, die Seniorin hätte den JUngen geschlagen und getreten.


    Urteil über Beleidigungen : Im Hamburger Gericht: „Nutte“ gegen „Neger“
    vom 17. April 2015
    Aus der Redaktion des Flensburger Tageblatts

    Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek verurteilte eine Rentnerin wegen der Beleidigung eines Elfjährigen zu einer Geldstrafe von 100 Euro.

    Hamburg | Urteil mit überraschender Begründung im Amtsgericht Hamburg-Barmbek: Die Richterin hat am Donnerstag eine 78-Jährige wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 100 Euro verurteilt, weil diese einen farbigen Jungen als „Neger“ bezeichnet hatte. Begründung: Die Beschimpfung wiege schwerer als der Ausdruck „Nutte“, mit dem der Elfjährige die Rentnerin zuvor vermutlich belegt hatte. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten auf Freispruch plädiert.

    weiter

    http://www.shz.de/lokales/holsteinischer-courier/im-hamburger-gericht-nutte-gegen-neger-id9482481.html

  18. Die Vokale wegzulassen haben sich die linken Bazillen offensichtlich bei den Orks aus dem Morgenland abgeschaut.
    Sind ja auch Brüder im „Geiste“.

  19. OT

    wundert das noch irgendjemand?
    Hat Claudia Roth sich schon zur Causa geäußert?
    Die hat doch beste Beziehungen im Iran.


    Ehe ohne Trauschein
    Iranisches Frauenmagazin wird verboten

    Die Regeln zur Ehe in Iran sind streng. Weil ein Magazin über Paare berichtet hatte, die ohne Ehegelöbnis zusammenleben, darf es nun nicht mehr erscheinen.
    28.04.2015
    Valentinstag in Teheran: Verlieben ist erlaubt, aber dann muss geheiratet werden!

    Die Justiz in Iran hat das monatlich erscheinende Magazin „Zanan-e Emrouz“ verboten, weil es das Zusammenleben unverheirateter Paare fördere. Nach einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters, die sich auf einen Artikel der reformorientierten Zeitung Shargh beruft, sei in der islamischen Republik, in der seit 1979 das Rechtssystem der Scharia gilt, Sex außerhalb der Ehe verboten und werde mit Auspeitschen bestraft. Bei Ehebruch drohe sogar ein Todesurteil durch Steinigung.

    Die monatlich erscheinende Zeitschrift, deren Titel übersetzt „Frauen heute“ bedeutet, habe im vergangenen Jahr in einer Sonderausgabe über die verschiedenen Aspekte eines solchen Zusammenlebens berichtet. Auch über die Hintergründe, warum sich immer mehr Paare dazu entscheiden, sei diskutiert worden. Daraufhin hätten sich sich Vertreter der geistigen Obrigkeit und des Staates über die Verbreitung eines Verhaltens beschwert, das islamische Werte untergrabe.

    Eine Scheidung ist für iranische Frauen schwieriger zu erreichen als für Männer, was als ein Grund dafür gewertet wird, warum Paare auf eine Hochzeit verzichteten. Nach iranischen Medien werden rund 20 Prozent der Ehen geschieden. Gründe dafür seien vor allem wirtschaftliche Schwierigkeiten, Ehebruch oder Drogenmissbrauch. Während das unverheiratete Zusammenleben verboten ist, kann es aber zu temporären Hochzeiten kommen, in denen Paare für nur wenige Minuten verheiratet sein können. Vor allem Männer nutzen diese Möglichkeit aus. Menschenrechtsaktivisten in Iran kritisieren diese Option als respektlos gegenüber Frauen.

    http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/frauen-magazin-in-iran-verboten-bericht-ueber-unverheiratete-paare-13563586.html

  20. Was sagt Bundesverfassungsgericht zu dem kriminellem ARD-ZDF-Beitrag? Alles in Ordnung, warme Pöstchen für Lügenelite gesichert.

  21. Warum ist Volksverhetzung gegen Deutsche erlaubt? Wenn Ausländer angegangen werden, ist immer was los.

  22. Da man jetzt in den Zeitungen liest, dass der Prozess gegen den Tottreter der 9-jährigen Leila beginne, noch mal zur Erinnerung, es handelt sich um einen Iraker, worauf Wien 1683 hingewiesen hatte. Klar, dass die Lügenpresse, das ihren Lesern verschweigt.
    #13 Wien 1683 (03. Okt 2014 20:32)

    9-jährige Leila totgetreten!

    Und wer war es???????
    Verdammtes nichtsnutziges,kriminelles Pack!
    Wir haben Sie nicht herein gebeten!
    Hier die Auflösung.

    http://www.bild.de/news/inland/jena/killer-von-leila-ueberfuehrt-37987182.bild.html

  23. So ungewöhnlich ist das Urteil des BVerfG auch wieder nicht. Ich will es kurz machen.

    Eine Beleidigung im Sinne des Strafrechts verlangt eine ganz bestimmte Person mit Vor-und Nachnamen, d.h. die “ personlaisierte Zuordnung „, denn nur eine bezeichnete Person kann beleidigt werden. Da sind auch schon Moslems vorm Gericht gescheitert, die sich durch die Islamkritk beleidigt gefühlt haben.

    Man sollte mit den Füssen schon auf den Boden bleiben.Das Kopftuch-Urteil vom 13.03.2015 war ein krasses Fehlurteil. Nur duch eine geschickte Formulierung des damaligen Fehlurteils konnte verhindert werden, dass es in die Plenarversammlung der Bundesverfassungsrichter gekommen ist.

  24. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts überrascht mich nicht. Schon in den neunziger Jahren hatte Karlsruhe entschieden, daß die Aussage, „Soldaten sind Mörder“, von der Meinungsfreiheit gedeckt sei und keine Beleidigung darstelle. Das hatte damals heftige Diskussionen ausgelöst.

    Einige ältere Semester werden sich daran vielleicht noch erinnern.

  25. Kein Wunder bekommt unsere Polizei die eigentlich das Volk schuetzen sollte immer mehr auf den Sack! Genau solche Urteile hebeln eben die Macht aus. Wenn ich jemanden als Aloch bezeichnen darf, hat dies sicher nichts mit Respekt zu tun. Aber in Deutschland macht das doch eh nichts mehr aus, die Macht haben laengst die Araberclans.

    Und so geht es langsam aber sicher in die naechste Stufe der NWO, naemlich die Europolizei!

  26. Die Meinungsfreiheit müssen wir auch unseren Gegnern zugestehen.

    Wegen so einer lächerlichen Aufschrift beschäftigt man nicht die Gerichte. Die sollen sich um die echten Kriminellen kümmern.

  27. war fck Mslms schon dabei? — Allerdings könnte die Strafe hierfür ein zertretenes Hrn sein. — 😯

  28. Das BVG hat wohl nichts Besseres zu tun. Wann fangen die endlich mit den Prozessen gegen die Politiker an, die nichts unversucht lassen, um Deutschland zu ruinieren, indem sie Islamisierung und unbegrenzte Zuwanderung fördern und durch das Ineffiziente Energien-Gesetz zur Steinzeit-Wirtschaft zurückkehren wollen.

  29. Ich glaube, der Richterspruch ergibt einen Sinn:
    Wäre die Polizei eine einheitliche Person, könnten Polizisten sich nicht gegenseitig bezeugen, da sie einunddieselbe Person darstellen. Außerdem bestünde ein Abhängigkeitsverhältnis der Polizisten untereinander. Das würde Zeugenaussagen wertlos machen. Und es stünden sich juristisch nur 2 Personen gegenüber, egal, wieviele Polizisten noch anwesend wären. Dann stünde immer Aussage gegen Aussage, solange keine objektiven Beweise vorliegen.
    Würde ich in einem solchen Fall bei Rot über die Ampel brettern, könnte in einem Strafverfahren ein Polizist nicht einem anderen Polizist meine Verkehrswidrigkeit bezeugen. Es stünde also die Polizei gegen mein Wort, keine Widrigkeit begangen zu haben. Dann wär man immer fein raus.

    Wenn aber die Polizei als ganzes keine Person ist, sondern nur die Diensthabenden Polizisten, dann können die sich wie auch bei Zivilpersonen gegenseitig bezeugen. Es müssen aber mindestens 2 Polizisten sein. Sonst klappt das nicht, da sonst wieder Aussage gegen Aussage steht.
    Ist euch schon mal aufgefallen, dass immer 2 Polizisten in einem Streifenwagen sitzen?
    Nochmal zur Beleidigung: wenn ich EINEN Polizisten beleidige, kann er mich verklagen aber nur als Einzelperson. Ein zweiter Polizist kann dann auch als Zeuge auftreten. Alles klar? Ich hoffe, dass das meine laienhaften Sätze verständlich waren.
    Vielleicht kann jemand, der juristisch Ahnung hat, mal was dazu sagen.

  30. Fck BVG. Wo bei ich noch auf der Suche nach einer Verfassung für dieses Land bin.
    Selbst die Bezeichnung „Irrenhaus“ ist für diese ideologisch versiffte und gleichgeschaltete Mischpoke noch arg geschmeichelt.

  31. Es ist ein Novum in der deutschen Geschichte das die Judikative die Exekutive dermaßen in den Allerwertesten fckt!
    Damit dürfte dem letzten Polizisten auch klar werden wo er sich zu positionieren hat, wenn es hier noch dicker kommt.

  32. #13 Dichter

    Man muss mit der Zeit gehen. 😀

    Völlig richtig!! (Kommt „Richtig“ eigentlich von rechts®?). Denn wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit.

    #9 Kurt Kowalski

    Stimmt natürlich. Dummer Fehler von mir.

  33. Verfassungsgericht= handverlesene Justizkader der volksfeindlichen Systemparteien
    mit dem rotzgrünen Gewürm innig verbunden im Haß auf Land und Volk
    die einzig richtige Lösung war, das Verfahren nicht zur Entscheidung anzunehmen

  34. Rassistisch oder einfach mal Klartext?
    „Sie wollen diskriminieren und das ist verwerflich“, poltert Fritz Pleitgen gegen Egbert Bülles.
    Bei der Diskrimierungskomödie bei Plasberg Gestern
    Ist es rassistisch, wenn nach der Herkunft von Tätern geschaut wird?
    Die italienischen Justitzbehörden scheinen da anderer Meinung zu sein, da verschweigt man nicht,
    wo die Wohltäter an der autochonen Gesellschaft herstammen.
    Auf einer weiteren Tabelle kann man die Staffelung nach Regionen einsehen (wie zbsp. Bundesländer)
    Deutschland hat den ausländischen TV Zaungast wieder mal bewiesen, wie politisch -korrekt
    links-geisteskrank manche Poltiker argumentieren.Glauben diese Idioten, daß man durch das verschweigen
    der Herkunft diese beschämenden Zustände abbbauen könnte.
    Mich wundert es Allerdings, daß der moralische Oberlehrer in der EU noch keine Protestnote
    an die Ital.Regierung geschickt hat, denn das geht ja gar nicht, daß man Verbrecher diskriminiert.
    So etwas geht nur in den „kranken bunten“ Deutschen Multikulti-Staat

    Straftaten -Raub -Mord Diebstahl -Einbrüche -Vergewaltigungen.
    Aus den Link des ital. Justizminnisterium
    http://www.giustizia.it/giustizia/it/mg_1_14_1.wp?previsiousPage=mg_1_14&contentId=SST1137765
    Habe hier aus der Tabelle nur mal die überpräsenten isalmischen Herkunftsländer herauscopiert.
    Weiters überpräsent aus Europa , die Zigeuner -Nomaden aus Bulgarien Rumänien und Kosovo
    Kann man selbst in der Tabelle nachprüfen.

    ALBANIA 25 2.481 2.506 14,2
    MAROCCO 37 2.924 2.961 16,8
    BANGLADESH 0 47 47 0,3
    BOSNIA E ERZEGOVINA 48 134 182
    GHANA 5 147 152 0,9
    IRAN 1 29 30 0,2
    EGITTO 4 512 516 2,9
    PAKISTAN 1 146 147 0,8
    SENEGAL 1 302 303
    SOMALIA 2 64 66 0,4
    TUNISIA 14 1.899 1.913 10,9

  35. Na sowas .. wer hätte das gedacht.. 😉

    Also normal denkender Mensch kann man nur was gegen diese Satans-Sekte Islam haben.

    ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
    Studie zur Toleranz

    Zwei Drittel der Österreicher haben was gegen den Islam

    Die Österreicher sind im Großen und Ganzen sehr tolerant. Egal ob es um Zuwanderer, Behinderte oder die sexuelle Orientierung geht, den meisten Landsleuten ist es egal, ob ihr Zahnarzt schwarz oder die Nachbarn homosexuell sind. Nur bei der Religion ist Schluss mit lustig. Die größte Ablehnung ruft der Islam hervor.

    http://www.heute.at/news/politik/art23660,1152582

  36. Ich finde das Urteil richtig.

    (Genau wie #39 sakarthw14 (28. Apr 2015 19:07) sagt:
    Eine Beleidigung im Sinne des Strafrechts verlangt eine ganz bestimmte Person mit Vor-und Nachnamen,
    d.h. die „personalisierte Zuordnung“.)

    Schlussfolgerung zum Mainzer Dachdecker Neger und seinem Logo: Auch dadurch ist nach dem Urteil niemand beleidigt oder rassistisch diskriminiert, denn die „personalisierte Zuordnung“ fehlt.

  37. Mit den entsprechenden Änderungen …

    Dies habe unzulässig in die Freiheit der Meinungsäußerung der Frau eingegriffen, befanden die Richter nun. Der Aufdruck bringe eine nur allgemeine Ablehnung des Islam und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber dem religiösem Machtanspruch zum Ausdruck. Die Moslems , die die Jugendliche mit dem Anstecker antrafen, könnten den Spruch deshalb nicht individuell auf sich beziehen.

    Bei solchen Vorwürfen gehe es meist nicht um individuelle Merkmale der Mitglieder, sondern um die Bewertung eines Kollektivs, betonten die Richter. Für eine strafbare Beleidigung bedürfe es aber vielmehr einer „personalisierenden Zuordnung“, die hier nicht ersichtlich sei. Nun muss das zuständige Amtsgericht erneut über den Fall entscheiden.

    Na, wer sagt’s denn! Ein Präzedenzfall für die Islam-Kritik.
    Was dem einen seine „verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit”, ist dem anderen sein „Abgrenzungsbedürfnis“.

    In diesem Staat hilft nur noch ein VOLKSAUFSTAND.

  38. FCK BVG

    FCK LÜGENPRESSE

    FCK LÜGENSCHULEN

    FCK LÜGENPOLITIKER

    FCK ANTIFA

    FCK ………………………….

  39. Hier die Pressemitteilung vom Bundesverfassungsgericht:
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-023.html

    Hier der komplette Urteilstext vom Bundesverfassungsgericht:
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/02/rk20150226_1bvr103614.html

    …Nach den dargelegten Maßstäben reicht es nicht aus, dass die örtlichen Polizeikräfte eine Teilgruppe aller Polizisten und Polizistinnen sind. Vielmehr bedarf es einer personalisierenden Zuordnung, für die hier nichts ersichtlich ist. Es kann nicht angenommen werden, dass die dem Anstecker zu entnehmende Äußerung allein durch das Aufeinandertreffen der Beschwerdeführerin mit den kontrollierenden Polizeibeamten einen objektiv auf diese konkretisierten Aussagegehalt gewonnen hat……

    FCK BVG

  40. #45 Zweidenk

    Du kannst das Jurastudium gerne versuchen, wenn Du meinst, das sei nur etwas für Dumme.

  41. #46 alterdresdner

    M.E. wurde das Wichtigste dazu schon gesagt.Wir wllen doch aus dem politischen PI-BLOG keine juristische Einführungsvorlesung machen.

  42. #46 alterdresdner (28. Apr 2015 19:33)

    So könnte man argumentieren, wenn statt „FCK CPS“ „FCK P(O)LICE“ auf der Anstecknadel gestanden hätte.

    Mit „FCK COPS“ aber war die Beleidigung nicht an „die Polizei“ sondern eben an „die Polizisten“ gerichtet.

  43. Dies ist eines der Urteile des BVG’s, welches mir am wenigsten Kopfzerbrechen bereitet.
    Vielmehr machen mir andere „Rechts“sprüche der roten Roben zu schaffen.
    Ich habe ernsthafte Bedenken, daß Justitia bereits vor geraumer Zeit Deutschland panisch schreiend verlassen hat.

  44. Also die Buchstaben-Anhäufung „FCK CPS“ zu zeigen ist nun mal NICHT gesetzeswidrig—-da beisst die Maus nun mal keinen Faden ab.

    ABER———jetzt kommt natürlich in diesem Zusammenhang die Frage der Fragen: hätte das BVerfG auch so geurteilt, wenn ich ein T-Shirt mit den Buchtstaben „FCK ISLM“ oder „FCK MHMMD“ getragen hätte??????????????????

  45. Tja, wenn Muslime ungestraft plärren dürfen „die Juden in’s Gas“, dann ist alles möglich in der bunten Republik!

  46. Das obige Bild zeigt die maßgeblich Verantwortlichen des derzeitigen „Flüchtlings“-Tsunamis!

  47. Zuersteinmal frage ich mich, was das Bundeverfassungsgericht sich mit so einem Unsinn auseinandersetzen muss. Dann ist auch noch interessant, ob die Herren Richter „Fck Cps“ als das interpretiert haben, was es darstellen soll. Da hier ja auch „Freiheit der Meinungsäußerung“ eingegangen wird, muss man sich doch fragen, welche Meinung hier geäußert wurde. Ist es nicht viel mehr eine Aufforderung?
    Wie auch immer, dann dürfte „Fck Islm“ auch nicht das Problem sein, oder?

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