DSC_0117Am 29. September 2011 fand eine islamkritische Kundgebung der Bürgerbewegung BPE vor dem Münchner Rathaus statt, unterstützt von der Freiheit und der PI-Gruppe München. Etwa zehn Minuten vor Beginn der Veranstaltung wurde das Plakat mit dem pro-islamischen Zitat von Heinrich Himmler aufgebaut (Foto). Es war nicht einmal eine halbe Minute zu sehen, als schon Kripobeamte und Polizisten herbeieilten und uns baten, es wegen der Brisanz um die Person Himmler herunterzunehmen. Anschließend begann ein Rechtsstreit, der mittlerweile vier Jahre dauert und bisher durch drei Instanzen gejagt wurde.

(Von Michael Stürzenberger)

Anlaß für unsere Kundgebung mit dem Titel „Der Islam ist nicht multikulturell, sondern Monokultur“ war eine islamverharmlosende Veranstaltung im Rathaus unter Teilnahme von Oberbürgermeister Chrstian Ude und Migrationsforscher Klaus J. Bade. Hierbei waren ein knappes Dutzend islamkritische Plakate zu sehen:

A 2

Wegen des nur kurz hochgehaltenen Himmler-Plakates bekamen am 25.10.2012 vier Personen vom Amtsgericht München einen Strafbefehl über jeweils 2000 Euro zugestellt: Der Anmelder der Kundgebung, der Plakatersteller, der Hochhalter und ich, da ich bei einer Vorbesprechung in einer Gaststätte mit den Kundgebungsteilnehmern alle Plakatmotive durchdiskutiert hatte, auch dieses mit dem pro-islamischen Ausspruch Himmlers:

Himmler-2

Um einer weiteren zweitausend Euro teuren Strafanzeige zu entgehen, habe ich jetzt bei diesem Foto den Himmler durchgestrichen und seine Uniform-Symbole geschwärzt. Je länger das 3. Reich untergegangen ist, desto intensiver wird offensichtlich der „heldenhafte“ Kampf dagegen. Hier der Text des Strafbefehls:

Das Bild zeigte Heinrich Himmler in einer ikonenhaften Brustaufnahme. Himmler ist mit einer Schirmmütze abgebildet, auf der neben dem SS-Totenkopf auch der Reichsadler mit Hakenkreuz zu erkennen ist. Auf der linken Brusttasche befindet sich das Abzeichen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) mit Hakenkreuz. Zudem ist zu erkennen, dass Himmler das Koppelschloss der SS trägt.

Am Kragenspiegel trägt Himmler das Rangabzeichen ,,Reichsführer SS“. Diesen Rang hatte nur er selbst inne. Die SS mit allen ihren Neben- und Ersatzorganisationen wurde durch die Direktive 2 des alliierten Kontrollrates vom 10.10.1945 förmlich aufgelöst und eine Neugründung verboten.

Im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess von 1946 wurden die SS und ihr zugehörige Verbände als ,,verbrecherische Organisation“ eingestuft. Dieses Verbot gilt in der Bundesrepublik Deutschland fort.

Neben der Abbildung Heinrich Himmlers befand sich auf dem Plakat das von ihm stammende Zitat ,,Der lslam ist unserer Weltanschauung sehr ähnlich.“

Sie wussten, dass auf dem Plakat Symbole der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft abgebildet waren. Jedes irgendwie geartete Gebrauchmachen derartiger Symbole, ohne dass es auf eine damit verbundene nationalsozialistische Absicht des Benutzers ankommt, ist – wie lhnen bewusst war – in der Öffentlichkeit verboten, um jeden Anschein einer Wiederbelebung derartiger verfassungswidriger Bestrebungen in Deutschland zu vermeiden.

Sie werden daher beschuldigt, Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation öffentlich verwendet zu haben, strafbar als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß §§ 86a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 86 Abs. l Nr. 4 StGB.

Gegen Sie wird eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen verhängt. Der Tagessatz wird auf 40,00 EUR festgesetzt. Die Geldstrafe beträgt somit insgesamt 2000,00 EUR.

Sie haben auch die Kosten des Verfahrens und lhre Auslagen zu tragen.

Selbstverständlich legten alle Angeklagten Einspruch ein. Nach zwei Verhandlungstagen am 26. April und 13. Mai wurden wir vom Amtsgericht München in allen Punkten freigesprochen. Aus dem Text der Urteilsbegründung:

Das fragliche Himmler-Plakat wurde von der Gaststätte in einem Müllsack verpackt zum Marienplatz gebracht. Dort nahm es etwa 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung der Angeklagte K.H. vom Boden auf, da es der Angeklagte R.H., wie alle Kundgebungsmittel, fotografisch dokumentieren wollte, da man gerade in der Aufbauphase begriffen war.

Das Plakat, das auf die Größe 100 x 100 cm umformatiert wurde, wobei die Druckqualität deutlich gelitten hatte, zeigt eine Brustaufnahme Heinrich Himmlers, dessen rechte Körperhälfte nur noch schatten- und schemenhaft zu erkennen ist. Himmler trägt die Uniform und Rangabzeichen des ,,Reichsführers SS“ samt Schirmmütze mit SS-Totenkopf und Reichsadler mit Hakenkreuz. Daneben trägt er das Koppelschloss der SS.

Allerdings sind die Uniform und Uniformteile sowie die beschriebenen lnsignien wegen der mäßigen Druckqualität und der Faltenwürfe durch das Aufkleben auf den Plakatständer nicht einwandfrei zu erkennen, sondern allenfalls zu erahnen, sofern jemand einschlägige Kenntnisse hat.

Sobald die für die Versammlung abgestellten Polizeibeamten das Himmler-Plakat erkannten, ordneten sie an, das Plakat nicht zu verwenden, das auch sofort verdeckt abgelegt wurde.

Außer der Person Himmlers und einer Aufschrift hat keiner der eingesetzten Polizeibeamten irgendwelche (verbotenen) Kennzeichen oder eine bestimmte Uniform wahrgenommen, obwohl sie aus kurzer Distanz von nur wenigen Metern ihre Wahrnehmungen machten.

Bei einer nachträglichen Inaugenscheinnahme aus etwa 3 m konnte der Zeuge O. keinerlei konkrete verbotenen Kennzeichen wahrnehmen. Der gesamte Vorgang vom Bereitstellen bis zum Weglegen hat nur wenige Sekunden in Anspruch genommen. Ob bei dem Ablauf eine konkrete Wahrnehmungsmöglichkeit für Dritte gegeben war, hielten die eingesetzten Beamten für wenig wahrscheinlich, die auch in dem Plakat aus der Gesamtschau heraus eine negativ, ablehnende Haltung zum Nationalsozialismus erkannten.

lm Hinblick darauf, dass es sich bei § 86a StGB um ein abstraktes Gefährdungsdelikt handelt und im Hinblick auf die sog. Tabuisierungstheorie sind zur Vermeidung einer Überdehnung des Tatbestandes des § 86a StGB solche Verwendungen von Kennzeichen ausgenommen, die dem Schutzzweck der Vorschrift ersichtlich nicht zuwiderlaufen.

Schutzzweck ist dabei nicht nur die Verhinderung der Wiederbelebung einer verbotenen Organisation und/oder der von ihm verfolgten verfassungsfeindlichen Bestrebungen, auf die das Kennzeichen symbolhaft hinweist. Auch die Wahrung des politischen Friedens durch Vermeidung jeden Anscheins einer solchen Wiederbelebung und deren Ziele fällt zweifelsfrei darunter.

Hier sollte in provokanter, aber erkennbarer Weise durch die Benutzung Himmlers samt des Zitates im Zusammenhang mit den islamkritischen bis islamfeindlichen Plakaten und auch unwiderlegt durch Redebeispiele auf die Komplizenschaft der Nazis mit dem lslam und u.a. deren gemeinsamen Judenhass hingewiesen werden, was auch durch den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Meinungsfreiheit gerechtfertigt ist, so dass der Tatbestand des § 86 a StGB in keiner Form erfüllt ist.

Das Plakat wird eindeutig als Provokation benutzt, um die Kumpanei des NS-Staates mit dem lslam und damit auch den Islam selbst zu brandmarken.

Folgerichtig also der Freispruch. Aber die Staatsanwaltschaft München blieb hartnäckig und legte Einspruch ein:

Die Verwendung des Plakats ist auch im Hinblick auf den Schutzzweck des § 86a StGB als strafbare Kennzeichnungsverwendung anzusehen. (..)

§ 86a StGB zielt darauf ab, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen grundsätziich aus dem Bild des öffentlichen Lebens in Deutschland zu verbannen. Zwar können Ausnahmen von der Strafbarkeit dann geboten sein, wenn die Art der Verwendung eines vefassungswidrigen Kennzeichens dem Schutzzweck des Gesetzes erkennbar nicht zuwider läuft. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Art der Darstellung in offenkundiger und zweifelsfreier Weise die Gegnerschaft zu der verfassungswidrigen Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt. Dies wird man hier – zumindest mit der für den Ausnahmetatbestand erforderlichen Eindeutigkeit – jedoch nicht annehmen können.

Zwar wollten die Angeklagtern nach ihrer Einlassung durch die Verwendung des Plakats und des darauf angebrachten Zitats von Heinrich Himmler (,,Der Islam ist unserer Weltanschauung sehr ähnlich“) lediglich ihre islamkritische Haltung zum Ausdruck bringen, nicht aber die nationalsozialistische Ideologie oder deren Repräsentanten verherrlichen. Eine zweifelsfreie und offenkundige Gegnerschaft zu der verfassungswidrigen Ideologie lässt sich dem Plakat aber gerade nicht entnehmen.

Trotzdem wurden wir auch in der Berufungsverhandlung am 29. Oktober 2014 vor dem Landgericht München freigesprochen. Aus der Begründung:

Eine teleologische Reduktion führt jedoch dazu, dass hier der Tatbestand des § 86a StGB nicht erfüllt ist. Eine Strafbarkeit ist dann nicht gegeben, wenn sich die Verwender eines Zeichens offenkundig von der dahinterstehenden Idee distanzieren, wenn deren entgegenstehende Willensrichtung somit deutlich erkennbar wird. Hier gehen die Demonstranten unzweifelhaft gegen den Islamismus vor. Hiergegen wollten sie demonstrieren. Mit dem Zeigen des Plakats mit Himmler als Vertreter des NS-Regimes wurde dieser als „bekannter Teufel“ eingesetzt, um zugleich die Nähe des Islams zur NS-Diktatur und damit zu deren Wertvorstellungen darzustellen.

Diese Aussage ergibt sich zum einen aus dem Plakat selbst. Zum anderen wurde das Plakat auch nie alleine gezeigt. Es muss zusätzlich im Kontext gesehen werden, jedenfalls mit den anderen etwa gleich großen Plakaten „Islamisierung? Nein danke“ und „Gib Islam keine Chance“. Verbindendes Element ist hier der Ausspruch Himmlers, der auf dem Plakat groß abgedruckt ist „Der Islam ist unserer Weltanschauung sehr ähnlich“. Nach Auffassung des Gerichts liegt hier jedenfalls eine Distanzierung vor. NS-Regime und der Islam werden als ähnlich dargestellt auf dem Himmler-Plakat, auf dem danebenstehenden Plakat wird der Islam deutlich abgelehnt. Im Zusammenwirken dieser drei Plakate wird eine deutliche Distanzierung hiervon deutlich.

Aber die Staatsanwaltschaft München will ganz offensichtlich auf Teufel komm raus eine Verurteilung erzwingen. Daher ging sie mit folgender Begründung in die Revision:

Die Angeklagten wollten mit der Verwendung des Himmler-Bildnisses ihre islamkritische Haltung zum Ausdruck bringen und nicht die nationalsozialistische Ideologie verherrlichen. Im Hinblick auf den Charakter von §86a StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt ist jedoch maßgeblich, ob für Dritte in der Situation vor Ort eine zweifelsfreie und offenkundige Gegnerschaft zu der von Heinrich Himmler verkörperten verfassungswidrigen ldeologie erkennbar war. Dies ist hier nicht der Fall. Eine solche Gegnerschaft lässt sich weder dem Bildnis und seiner Aufschrift (,,Der lslam ist unserer Weltanschauung sehr ähnlich“), noch den übrigen, vom Landgericht festgestellten Umständen, zweifelsfrei entnehmen.

So schließen sich eine ablehnende Haltung gegenüber dem lslam und ein Gutheißen der nationalsozialistischen Ideologie keineswegs aus. Insbesondere in rechtsextremistischen Kreisen wird eine fremdenfeindliche Einstellung gegenüber Menschen muslimischen Glaubens nicht selten mit einer gewissen Affinität zum Nationalsozialismus einhergehen.

Auch wenn die Angeklagten nicht vorhatten, den Nationalsozialismus zu verherrlichen – für Dritte konnte hier ohne weiteres ein solcher Eindruck entstehen. Hinzu kommt, dass etwa für ausländische Touristen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, oder Passanten, die aus größerer Entfernung an dem Versammlungsgeschehen vorbeigegangen sind und daher die Schrift auf den Kundgebungsplakaten nicht lesen konnten, die eigentliche Intention der Angeklagten vielfach gar nicht zu erkennen gewesen sein dürfte.

Das Oberlandesgericht ließ diese Revision zu. Die drei Richter ignorierten in der Verhandlung am vergangenen Donnerstag, dass in § 86a ausdrücklich folgende Ausnahmetatbestände festgehalten sind:

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.“

Hier handelt es sich sowohl um staatsbürgerliche Aufklärung über die Gefahr durch den Islam, um die Abwehr seiner verfassungsfeindlichen Bestrebungen und um die Berichterstattung über Vorgänge der Geschichte. Schließlich ist es enorm wichtig, darüber aufzuklären, dass die ideologische Übereinstimmung zwischen National-Sozialismus und Islam in dem Pakt zwischen Hitler und Großmufti Al-Husseini historisch bestätigt und mit vielen Zitaten der Führer beider Ideologien untermauert ist. Die drei Richter hatten ganz offensichtlich die Bedeutung unserer Aufklärung, die wir auch mit dem Himmler-Plakat deutlich machten, nicht begriffen.

Es wurde in der Verhandlung ebenfalls ignoriert, dass nur das Zeigen des Bildnisses von Adolf Hitler als verfassungsfeindlich verboten ist, wie es auch der Infobrief des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages über das strafbare Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vom 28. Februar 2014 bestätigt:

Das „Kopfbild“ Adolf Hitlers wird von der Rechtsprechung ebenfalls als Kennzeichen im Sinne des § 86a StGB betrachtet, weil entsprechende Bilder während des Nationalsozialismus massenhaft gerade als Symbol der NSDAP und des NS-Staats verwendet worden seien. Darin unterschieden sich Bilder Hitlers auch von solchen anderer bekannter Nationalsozialisten wie etwa Rudolf Heß oder Joseph Goebbels, weshalb jene nicht als Kennzeichen nach § 86a StGB gelten.

Folglich ist das bloße Zeigen eines Fotos von Heinrich Himmler nicht verfassungsfeindlich. Man fragt sich allen Ernstes, ob in der Justiz noch Recht und Gesetz zählen oder der Wille, politisch unliebsame Andersdenkende mundtot zu machen. Es wird immer ersichtlicher, dass wir nach dem eisernen Willen der Staatsanwaltschaft – die schließlich am politischen Arm des Innenministeriums hängt – unbedingt verurteilt werden sollen. Damit will man uns Islamkritiker wohl ein weiteres Mal stigmatisieren und damit linken Medien die Möglichkeit geben, uns mit ihrer diffamierenden Propaganda nach bewährtem Prinzip in die Nähe des National-Sozialismus zu rücken. Die erneute Verhandlung vor dem Landgericht München wird zeigen, ob wir juristisch bereits eine Bananenrepublik sind, sobald es gegen vermeintliche „Rechtspopulisten“ und um den Schutz des Islams geht.

(Fotos: Roland Heinrich)

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84 KOMMENTARE

  1. hallo michael , ich hoffe für dich das du den prozess gewinnst . du weist doch über die unintelligenz der menschen (nicht aller) in deutschland bescheid. auch wenn der kampf manschmal einem die haare zum himmel stehen lässt. gib nicht auf , du machst es für unser aller kinder !
    übrigens ich hatte dir einen brief geschickt, welcher jetzt zurück geht, und pi erreiche ich nur noch über umwege . soviel zur überwachung , auch für alle mitleser !

  2. Wie es aussieht, will die Münchener Staatsanwaltschaft auf Biegen und Brechen ein ihr – das heißt ihrem Vorsetzten – willfähriges Urteil erzwingen. Bekanntlich ist die StA weisungsgebunden. Aber es sieht eben auch so aus, daß sie diesmal eins auf den Hut bekommen könnte. Und das ist gut so! Jede „Beule“ zählt!

  3. Nun es ist ein Original-Zitat, warum in aller Welt soll man es nicht benuetzen duerfen!
    Da kann man endlich mal ein Zitat fuer den Frieden auf der Welt benuetzen und dies soll dann strafbar sein…

  4. Bei der Staatsanwaltschaft München handelt es sich um eine in Teilen kriminelle Vereinigung,die Recht und Gesetz bricht und beugt,um Straftaten zu decken.
    Mehrere Staatsanwälte und der Minister höchstselbst,müssen wegen Strafvereitelung im Amt (§258)zur Rechenschaft gezogen werden.
    Der Chef des LKA München und einige Mitarbeiter müssen zurücktreten,bzw. zurückgetreten werden.

    Keine Sorge,es gibt reichlich Beweise hierfür.
    Rechtsstaat-Zersetzer ist noch eine höfliche Umschreibung dieser Betrüger.
    Mein Buchtipp:http://www.literaturmarkt.info/cms/front_content.php?idcat=57&idart=5113

  5. „Am Kragenspiegel trägt Himmler das Rangabzeichen ,,Reichsführer SS”. Diesen Rang hatte nur er selbst inne.“ Sehr sorgfältig arbeiten die aber nicht: Laut Wikipedia gab es ganze 5 Personen mit diesem Rang.

  6. Europa nähert sich in schnellen Schritten dem Kriegszustand. Deshalb schlägt Nicolai Sennels, Psychologe aus Kopenhagen und Organisator wöchentlicher Demonstrationen für die Freiheit in Kopenhagen vor, folgende Maßnahmen einzuleiten:

    • Die muslimische Einwanderung stoppen

    • Moscheen schließen, die nicht von sich aus und aktiv die gewalttätigen Verse des Korans und der Hadith ablehnen

    • Den Jihadisten und ihren Unterstützern die Staatsbürgerschaft entziehen und sie in ein Land schicken, das sie haben will, alternativ Gefängnisse in Länder der Dritten Welt auslagern.

    • Die Islamisierung stoppen und rückgängig machen, denn genau das macht es für die Fundamentalisten so attraktiv sich hier niederzulassen – und es gibt schon jetzt mehr als genug von ihnen. Unsere zivilisierte demokratische Kultur und unsere Werte werden sich niemals ihrem intoleranten, unreformierten, anti-säkularen religiösen Gesetz beugen.

  7. Zu der Zeit war doch der feuerrote Ude noch Bürgermeister!
    Der Islamhuldiger Ude und der Lügenbaron Idriz hatten da doch ihre dreckigen Pfoten mit drin.
    Hätte nicht gedacht, daß sich in Deutschland die Gerichtsbarkeit von zwei solchen Pfeifen dermaßen aufhetzen läßt, daß wegen eines Plakats mit unstrittigem Inhalt das Geld der Steuerzahler derart zum Fenster rausgeschmissen wird.
    Gibts nichts Wichtigers zu tun???

    Oder geht es hier nur darum, den Münchner Bürgern die Prunkmoschee für den Imam Idriz aus Bosnien schmackhaft zu machen.
    Oder möchte man gar ein Exempel statuieren?

  8. Hallo Michael,
    wir kennen uns nicht persönlich aber ich möchte dir wie mein Vorposter Mut machen.
    Ein Stück weit fehlen mir da auch die Worte.
    Deine Arbeit gehört honoriert und nicht behindert.
    Bist du in absehbarer Zeit im Rhein- Neckar- Kreis
    unterwegs?
    Ich würde dich gerne mal live reden hören?
    Gruß Gundel

  9. … und wenn man Abends den Fernseher anmacht, laufen auf allen möglichen Kanälen Dokus über den Führer höchst persönlich, samt NSDAP Führungsgarde, hoch und runter. Dort sieht man auch in der BRD verbotene Symbole, in voller Schönheit. Scheint also alles kein Problem zu sein, außer man ist Rächtz, Nazi, Rechtspopulist usw

  10. Die Volltrottel kapieren ja überhaupt nicht, worum es geht: Aufklärung über die verhängnisvollen Zusammenhänge zwischen Nazis und Moslems. Deutschland ist doch in der arabischen Welt vor allem wegen Hitler so beliebt, der heute noch dort hoch verehrt wird. Wer weiß schon, dass viele Nazigrößen zum Islam konvertiert sind? Das ist die Wahrheit über die BRAUNE Diktatur!
    Und was ist heute? Das Gleiche und nichts dazu gelernt. Interessant ist auch die Tatsache, dass sich die Farbe BRAUN aus ROT + GRÜN ergibt! Ist das nicht äußerst interessant? – Kann man mit dem Farbkasten problemlos austesten 😉

  11. #12 nordlys

    Genau!
    Hitlers Berghof, Hitlers Bärtchen, Hitlers Scheitel,
    Hitler Freundin, Hitlers Hund, Hitlers Vorlieben,
    Hitlers Schlafgewohnheiten, Hitlers Adjudanten, Hitlers
    Nachtkästchen, Hitlers Reisen, Hitlers Wohnzimmer, Hitlers
    letzte Tage, Hitlers Hochzeit, Hitlers Einreise, Hitlers Ausreise,
    Hitlers Tagebuch, Hitlers Gedanken, Hitlers Schnupftabak, Hitlers letzter Wille!

    Wie? Sie kennen Hitler immer noch nicht? 🙄

  12. „Plakat-Prozess geht nach Revision der Staatsanwaltschaft in 4. Instanz“
    Irgendwer muss ja die Kosten für die ausufernde Asylindustrie einspielen….

  13. Bemerke ich schon seit Jahren: Das tausendjährige Reich lebt! Es existiert nach über 70 Jahren stabiler denn je! Herrgott, was für freudvolle Aussichten! Tagtäglich wird in jedem zweiten TV-Programm über die „Erfolge“ berichtet. Man kann sich dieser einmaligen Erfolgs-Story einfach nicht erwehren – außer AUSSCHALTEN!
    Hier herrscht inzwischen eine Massen-Psychose – ausgelöst durch eine Massen-Hynose der gleichgeschalteten Medien!
    Herr, schmeiß Hirn ra!®

  14. Eigentlich hat die Staatsanwaltschaft in der letzten Revision bemängelt, dass

    a) das Plakat zu klein war, da es aus größerer Entfernung falsch gedeutet werden konnte

    b) der Spruch in mehreren Sprachen (vor allem Türkisch als zweite Amtssprache) hätte gedruckt werden müssen, damit alle den Kontext zwischen Spruch und Himmler-Foto verstehen.

    Für Analphabeten hätte man vielleicht den Spruch noch in verschiedenen Sprachen vorlesen sollen….

  15. # zu 44

    Micha S.. nimmste nächstes mal einfach DAS
    Da können sie nur bemängeln, dass sie nach Osten schaut ^^

  16. Die Staatsanwaltschaft macht sich lächerlich. Denn mit den Argumenten, dass Menschen nicht lesen oder die Sprache nicht verstehen, könnte man jedes Bild mit zugehörigem Text misinterpretieren.

    Das ist derart unprofessionell und an den Haaren herbeigezogen, dass man annehmen muss, die Staatsanwaltschaft hat einen Auftrag aus der Politik bekommen, die angeklagten Personen zu Straftätern zu machen.

    Dieser Vorgang ist nicht geeignet, das Vertrauen in die Justiz zu erhalten.

  17. Hinzu kommt, dass etwa für ausländische Touristen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, oder Passanten, die aus größerer Entfernung an dem Versammlungsgeschehen vorbeigegangen sind und daher die Schrift auf den Kundgebungsplakaten nicht lesen konnten, die eigentliche Intention der Angeklagten vielfach gar nicht zu erkennen gewesen sein dürfte.

    Diesen Absatz finde ich persönlich am „besten“. Seit wann ist es denn vorgeschrieben, dass politische Plakate für „ausländische Touristen“ deutlich „verstehbar“ sein müssen? Für islamische Touristen ist eventuell schon die bloße Präsenz barhäuptiger Frauen in München ein Affront. Verlangt das Gericht etwa, dass die sich jetzt in einen Stoffsack zwängen?
    Und wenn Passanten aus „größerer Entfernung die Beschriftung der Plakate nicht lesen“ können, dann sollen sie zum Optiker gehen…

    Die Münchener Staatsanwaltschaft ist ja eine echte Witznummer.

  18. #20 anti-esm (10. Mai 2015 22:25)
    Schily zweifelt am Straftatbestand der Holocaust-Leugnung
    http://tinyurl.com/np7xklm
    —————————————————

    Der Holocaust wurde durchgeführt, dass kann gar nicht geleugnet werden.
    Eine andere Geschichte wäre der wissenschaftliche Nachweis der angeblich 6 Millionen Opfer mit der Differenzierung nach systematisch durchgeführten Morden durch Vergasung und Hinrichtungen sowie durch die Folgen der Lagerhaltung mit Hungertod, Fleckfieber, Diphtherie usw..

  19. Wulff hätte den Himmler-Spruch direkt an sein „Der Islam gehört zu Deutschland“ anhängen können.

    Und keiner hätte was gemerkt und die türkischen Verbände ihn noch mehr gelobt 🙂

  20. Ich frage mich echt… ?

    Gibt es nur noch moslemisch südländische Verbrecher…?

    Soweit sind wir schon.. 🙁
    .
    .

    Sorry … das wird uns politisch ja als Bereicherung verkauft..
    .
    .

    ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

    Eimsbüttel: Raubüberfall

    auf „Netto“-Supermarkt

    Die Polizei fahndet nach zwei Männern, die nach einem Supermarkt-Überfall in Eimsbüttel noch auf freiem Fuß sind. Die beiden Täter betraten den Laden in der Fruchtallee gegen 21.50 Uhr und verließen diesen mit 300 Euro in Richtung Sandweg/Eduardstraße.
    Kurz vor Ladenschluss überfielen zwei maskierte Männer den „Netto-Supermarkt“ in der Fruchtallee. Ein Täter bedrohte den 26-jährigen Mitarbeiter des Supermarktes mit einer Schusswaffe. Sein Komplize nahm gleichzeitig ca. 300 Euro aus der Kasse. Beide Männer flüchteten daraufhin in Richtung Sandweg / Eduardstraße.

    Die Polizei fahndet jetzt nach den beiden Tätern. Der Eine ist ca. 1,80 m groß, schlank, hatte einen dunklen Kapuzenpullover an und ein südländisches Aussehen. Der zweite Mann ist ca. 1,70 m groß, hatte auch einen dunklen Kapuzenpullover an und besitzt ebenfalls ein südländisches Aussehen. Während der Tat waren beide Täter maskiert.

    http://www.mopo.de/nachrichten/hinweise-zu-den-taetern-gesucht-eimsbuettel–raubueberfall-auf–netto–supermarkt,5067140,30663894.html

    Der ausländische Terror gehört zu Deutschland und wir deutsche Bürger sind unbewaffnet..
    Na toll!
    🙁

  21. Hinzu kommt, dass etwa für ausländische Touristen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, oder Passanten, die aus größerer Entfernung an dem Versammlungsgeschehen vorbeigegangen sind und daher die Schrift auf den Kundgebungsplakaten nicht lesen konnten, die eigentliche Intention der Angeklagten vielfach gar nicht zu erkennen gewesen sein dürfte.
    – – –
    :mrgreen:
    Denen ist auch nichts zu blöd bzw. peinlich.
    Die Erben von Freisler halt.
    „Es bleibt der Hautgout, dass die Erben der Firma Freisler entscheiden, was antisemitisch*) ist und was nicht.“
    Broder
    *) hier: nationalSOZIALISTISCH

  22. Ich hoffe dass das Gericht in dieser 4. Instanz verlieren wird und endlich erkennt das dieses Verfahren von Anfang an zum Scheitern verurteilt ist.

  23. Auf die enge Verbundenheit von Nazionalsozialisten und Islam — eine historische Tatsache — darf nicht öffentlich hingewiesen werden.
    Aber Adolf Erdogan darf ungehindert SEINE Landsleute, die hier leben gegen uns und unser Land aufhetzen. Niemand von den POlitkaspern widerspricht dem Möchtegern-Diktator aus Ankara.
    So sehr ich auch dieses Land liebe, verachte ich seine politische Akteure täglich mehr. Dazu gehören natürlich auch die linksversiffte Justiz, die Lügenmedien und alle Helfer dieses verlogenen Systems.

  24. Zustände wie in Ho Chi Minhs Vietnam, schön zu wissen, dass der dunkelrote Herr Staatsanwalt unsere Steuergelder so umsichtig einsetzt und seine Prioritäten bei der Aktenbearbeitung so ideologiefrei und vertrauenserweckend setzt.

  25. § 86a StGB zielt darauf ab, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen grundsätziich aus dem Bild des öffentlichen Lebens in Deutschland zu verbannen………
    Da gäbe es bei den Medien viel zu tun, wo man damit fast täglich konfrontiert wird.

  26. Naja, man muss sich wohl vor Augen führen, dass H. Himmler mit seiner Position in der NS-Zeit die Anklage­behörden zu keiner anderen Handlungs­weise als dieser hier gegen System­kritiker genötigt hätte …

    Um die Richter, hätten sie ebenso widerwillig frei­ge­sprochen, und deren Familien hätte man sich mehr Sorgen machen müssen. Und heute? Mit dieser Melange aus Rot und Grün ist ja auch nicht zu spaßen.

  27. Also, immer wieder diese Nazi-Vergleiche sind die blödeste Art, gegen den Islam zu argumentieren.
    Diese Vergleiche richten sich dann auch immer gegen uns alle. Schon wieder die Nazi-Keule, dieses Mal vom anderen Ende.

    Wenn man denn schon einen Vergleicht zu den Massenmördern braucht, warum wird nicht der Kommunismus mit 130 Millionen Toten herangezogen?

    Mannheimer tut es!

  28. Lieber Michael, die neuen Nazis glauben daß die alten Nazis Konkurrenz wären.

    Aber ich kann die neuen Nazis beruhigen ihr seid genau so wie die Alten.

    Also keine Konkurrenz.

    Es zeigt sich, daß die Justiz immer noch nicht begriffen hat, daß sie parteisch ist und hat keine Ahnung von Demokratie.

    Ich drücke Euch die Daumen und an die neuen Nazis sage ich FUCK OFF.

    .

  29. Die Justiz ist in Bayern kriminell. Erinnert euch an Horst Arnold, Gurlitt und Mollath. Das sind nur die bekanntesten Fälle.

  30. ot

    http://www.spiegel.de/politik/ausland/indonesien-kuestenwache-rettet-540-fluechtlinge-vor-aceh-a-1033083.html

    Es soll sich um Angehörige der muslimischen Minderheit Rohingya aus Burma handeln.

    Burma verweigert den teils seit Generationen im Land lebenden Rohingya die Staatsbürgerschaft, die buddhistische Bevölkerung drangsaliert sie.

    Tausende versuchen jedes Jahr zu flüchten, doch in den Nachbarstaaten sind die Rohingya nicht willkommen.<<

    Warum wohl?

    ……………………………………

    http://www.barenakedislam.com/2015/05/09/denmark-four-buses-set-on-fire-in-apparent-anti-israel-attack/

    Four Copenhagen buses were found engulfed in flames Friday morning in a suspected arson attack that authorities say could be linked to Muslim anti-Israel motives, according to a Copenhagen Post report.

    Several other buses were found vandalized, covered in anti-Israel graffiti calling to “Boycott Israel” and “Free Gaza.”

    …………………………………….

    http://www.barenakedislam.com/2015/05/09/the-islamic-state-isis-forces-their-captured-mostly-non-muslim-sex-slaves-to-marry-multiple-men-and-undergo-painful-surgery-to-restore-their-virginity-prior-to-each-marriage/

    The Islamic State (ISIS) forces their captured (mostly non-Muslim) sex slaves to marry multiple men and undergo painful surgery to restore their virginity prior to each ‘marriage’<<

    Morgen vielleicht auch schon in deiner Town.

    Have a nice day.

  31. München: Himmler-Plakat-Prozess geht nach Revision der Staatsanwaltschaft in 4. Instanz

    Es ist aus den Äußerungen der Partei DIE FREIHEIT klar ersichtlich, dass sie sich eindeutig gegen den verbrecherischen Nationalsozialismus stellt.
    Sie sind Islamkritiker und zitieren einen Verbrecher, der sich positiv über den Islam äußerte. Stürzenberger solidarisierte sich mit der vielleicht letzten überlebenden Widerstandskämpferinnen gegen den NS-Terror.
    Das Plakat steht klar im Kontext der Verurteilung des Nationalsozialismus und seiner obersten Verbrecher. Himmler ist Abschreckung.

    Ist das gezeigte Zitat des Verbrechers Himmler falsch? Wohl nein, weil sie sonst nicht zu der widersinnigen Anklage greifen müssten, der Islamsympathisant Himmler würde ausgerechnet von Islamkritikern in „ikonenhafter Pose” gezeigt.
    Damit wäre der Prozess in einem sauberen Rechtsstaat auch schon erledigt – wäre.

    Himmler suchte nach Antriebsfedern, die seinen Expansionsgelüsten dienlich werden konnten. Er erkannte das wohl im Islam.
    Das Christentum schien ihm dagegen verhasst, weil „schwächend“:

    Wir werden mit dem Christentum in noch stärkerer Form als bisher fertig werden müssen. Mit diesem Christentum, dieser größten Pest, die uns in der Geschichte anfallen konnte, die uns für jede Auseinandersetzung schwach gemacht hat, müssen wir fertig werden.

    (Verbrecher Heinrich Himmler)

    Jeder Mensch mit etwas Verstand kann diese Zusammenhänge leicht erkennen – ob die anklagenden Juristen es nicht vermögen oder nicht erkennen wollen, ist unklar.
    Beides wäre schlimmes Zeichen.

    Das Theater dieser Staatsanwaltschaft wird wohl als Beispiel für heutige Gesinnungsjustiz in die Rechtsgeschichte eingehen und wäre einfach nur lächerlich, wenn es für die staatlich dermaßen Schikanierten nicht so belastend wäre und nicht totalitäre Züge trüge.

  32. Die Staatsanwaltschaft hat wohl Angst, dass sich Mohammedaner nach dieser Information als glühende Neo-National-Sozialisten betätigen – und von derselben Staatsanwaltchaft vor Gericht gestellt werden müssen, was zur bekannten Bedrohungslage – „isch weiss, wo dein Haus wohnt“ – für Staatsanwalt- und Richterschaft führt.

    😉

  33. Afrikanische Fachkräfte machen Münsters Nachtleben bunt:

    POL-MS: Taschendiebe fallen auf – Afrikaner landet nach Provokationen im Polizeigewahrsam
    10.05.2015 – 13:22

    48155 Münster (ots) – Im Laufe der Nacht zum Sonntag (10.5.) suchten Diebe in einer Bar am Albersloher Weg wiederholt den Kontakt zu anderen Gästen. Einer 26 jährigen Münsteranerin wurde dabei ein Smartphone aus der umgehängten Handtasche entwendet. Eine 35 jährige Frau bemerkte unmittelbar nach einem kurzen Gespräch mit einem der Diebe, dass ihr in der Hosentasche steckendes Handy fehlte. Sie fand es jedoch in der Dekoration versteckt wieder.

    Bei der Diebesgruppe handelt es sich offensichtlich um eine 26 jährige Frau und 3 Männer im Alter von 20 bis 30 Jahren. Diese Gruppe fiel gegen 6:20 Uhr erneut am Albersloher Weg auf. Ein 30 jähriger Afrikaner ging laut lamentierend und gestikulierend auf eine Gruppe von 5 Radfahrerinnen zu. Offensichtlich suchte er den Körperkontakt. Während die Polizisten sich näherten, entkleidet sich der Mann laut schimpfend. Aufgrund der Alkoholisierung nahmen die Beamten den Mann in Gewahrsam. Bei ihm fanden sie 3 Speicherkarten und eine SIM Karte, die möglicherweise aus entwendeten Mobiltelefonen stammen.

    http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/11187/3018456/pol-ms-taschendiebe-fallen-auf-afrikaner-landet-nach-provokationen-im-polizeigewahrsam

  34. #21 Nulangtdat (10. Mai 2015 22:25)

    :mrgreen:

    Ganz schön ikonenhaft und in der Farbwahl äusserst symbolträchtig, was das Ministerium für Propaganda da an Bildmaterial unters Volk gebracht hat.

  35. Insbesondere in der aktuellen Auseinandersetzung mit der Globalisierung, Islamisierung und der Gefahr von der Islamisierung überrollt zu werden, ist ein ein Gebot der Stunde über geschichtliche und historische Sachverhalte zu reflektieren. Gerade deshalb ist es wichtig sich mit den Originalquellen zu beschäftigen. Gerade dann, wenn wir aus der Geschichte lernen sollen, müssen wir uns in der Auseinandersetzung historischer Prozesse mit den Originalquellen beschäftigen. Nichts anders ist hier geschehen. Was soll daran verkehrt sein? Was soll daran verkehrt sein, wenn Islamkritiker aufzeigen wer den Islam verkehrrlicht hat? Diese historische Betrachtung und Auseinandersetzung entspricht der Forschungs- und Geistesfreit. Jeder historische Verein oder politische Verein darf sich mit historischen Gegebenheiten beschäftigen und die Auseinandersetzung damit öffentlich diskutieren. Wie soll ernsthafte Geschichtsaufarbeitung möglich sein, wenn man diese Zitate nicht öffentlich sichten darf? Oder will (das Gerichtman) uns sagen, wie wir historische Aufarbeitungen zu interpretieren haben?!!

  36. #24 AlterSchwabe (10. Mai 2015 22:29)

    Der Wahnsinn regiert,und wird von sozialistischen Geisteskranken noch weiter angeheizt.
    Dieses Land rast mit Vollgas gegen die Wand mit Aussicht auf einen Nicht-zu-reparierenden Totalschaden!

    Vor allem werden die Leute durch ANGST „motiviert“,NICHT zu Pegida-Veranstaltungen oder eine eigene Meinung zu haben.

    Herr,wirf Mut runter,auf dieses ängstliche und geschändete Volk!

  37. Prinzipiell finde ich es in Ordnung wenn man da dran bleibt, aber darauf achten, dass die Gegner so was auch als Zermürbungstaktik nutzen.

    So lasst euch nicht Zermürben in dieser harten Zeit!!!

  38. Die Hartnäckigkeit der StA deutet daraufhin, daß die Aussage des Plakats einen wunden Punkt trifft.

    Unkenntlichmachung der Symbole wie auf dem bearbeiteten Foto wäre aber in Zukunft sicherer um auch für Menschen mit verminderter Auffassungsgabe 😉 keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen.

    Aus dem Freispruch des AG:

    Schutzzweck ist dabei nicht nur die Verhinderung der Wiederbelebung einer verbotenen Organisation und/oder der von ihm verfolgten verfassungsfeindlichen Bestrebungen, auf die das Kennzeichen symbolhaft hinweist…

    Ganz genau! Nicht die Symbole sind böse sondern die Taten sind es!
    Während die Symbolik geradezu kultisch bekämpft und damit aufgewertet wird, haben längst (Anti)Fa, diverse Jugendorganisationen angeblich demokratischer Parteien sowie Vertreter einer gewissen Pseudoreligion diese verfassungsfeindlichen Bestrebungen wiederbelebt.
    U.a. in Form von persönlicher Verfolgung, Bedrohung, gesellschaftlicher und beruflicher Vernichtung, Rufmord gegenüber Kritikern, politischen Gegnern und anderen Andersdenkenden. Das hätte eigentlich verhindert werden müssen. Symbole sind dagegen nur zweitrangig.

  39. #54 nicht die mama (11. Mai 2015 00:41)
    #20 Nulangtdat (10. Mai 2015 22:25)

    Ganz schön ikonenhaft und in der Farbwahl äusserst symbolträchtig, was das Ministerium für Propaganda da an Bildmaterial unters Volk gebracht hat.

    Ja, dieses Bild sprang mir sofort ins Gedächtnis, als ich den Satz der „Anklageschrift“ gelesen hab…

    Das Bild zeigte Heinrich Himmler in einer ikonenhaften Brustaufnahme….

    Ist es nicht wunderbar, wie sich die Psychologie der Geschichte zum einen verteufeln und zum anderen für eigene Zwecke nutzen läßt ?

    An der Brust hätte man allerdings noch noch arbeiten sollen, find ich. ^^
    ———————-

    OT
    Apropos Arbeit…
    Wer hat noch nicht ?

    http://www.moscheenstopp.com

    :mrgreen:

  40. Ab wann darf man es „Rechtsbeugung“ nennen, was die Staatsanwaltschaft und die Justiz treiben?

  41. Irrenhaus Deutschland™. Muselische Gewaltintensitäter lässt man gewähren. Aufrechte Menschen wie Hrn. Stürzenberger verfolgt man mit allen Mitteln.

  42. Es ist verboten, den isslam in die nähe verfassungsfeindlicher bestrebungen zu rücken!

    #17 Herby46

    rot+grün=braun:

    Das läßt sich auch an knetgummi gut zeigen:
    eine packung enthält 5 farben: weiß, gelb, grün, blau und rot – also richtig schön bunt.
    Wenn man die nun lange genug zusammenknetet, ist das ergebnis auch: B R A U N!!!

  43. #25 Kappe (10. Mai 2015 22:32)

    Als Vorlage dienten vielleicht die orginalen Fussbodenmosaike im ehemaligen Landhaus des römischen Stadthalters am Rhein zu sehen im römisch germanischen Musuem hinterm Kölner Dom. 💡

  44. #21 gegendenstrom

    fehlt noch was:

    wie, genau, hat AH sein Markenzeichen getrimmt?

  45. Staatsanwaltschaften arbeiten weisungsgebunden und schaut man sich mal den Münchner Politsumpf an, wundert einen nichts mehr.

    Himmler war ja (wie heute auch viele linksgrüne Gutmenschen) vom Islam sehr angetan. Er senkte eigens für seine Lieblinge die Aufnahmekriterien in die Waffen-SS und stellte zwei Moslemdivisionen auf („Handschar“ und „Skanderberg“), die zwar im offenen Kampf an der Front nichts rissen (diesbezüglich galten sie als die mit Abstand schlechtesten SS-Divisionen), sich dafür aber mit besonderer Grausamkeit gegenüber der Zivilbevölkerung hervortaten.
    Scheint bei Mohammedanern ja fast schon arttypisch zu sein.
    Eine dritte Moslemdivision („Kama“) wurde bereits wenige Monate nach ihrer Aufstellung wegen schwerer Disziplinprobleme wieder aufgelöst.

  46. #26 pi-fan (10. Mai 2015 22:33)

    Eigentlich hat die Staatsanwaltschaft in der letzten Revision bemängelt, dass

    a) das Plakat zu klein war, da es aus größerer Entfernung falsch gedeutet werden konnte

    b) der Spruch in mehreren Sprachen (vor allem Türkisch als zweite Amtssprache) hätte gedruckt werden müssen, damit alle den Kontext zwischen Spruch und Himmler-Foto verstehen.

    Für Analphabeten hätte man vielleicht den Spruch noch in verschiedenen Sprachen vorlesen sollen….
    – – – – – – – – – –
    Du hast nen Monitor vergessen, der ein Video mit der Aussage in der Gebärdensprache abspielt!

  47. Mehrere Richter urteilen ganz klar nach gesundem Menschenverstand und nach Recht und Gesetz und die Staatsanwaltschaft betreibt unbeirrt weiter ihre Gesinnungsjustiz.

    Die betreffenden Staatsanwälte gehören auf die Anklagebank!

  48. So wie Berlin sich die zweifelhafte Ehre gibt Hochburg ausländischer Tottreter zu sein, Hamburg die Spitze an linksverblödeter, krimineller Antifaidioten stellt, Köln DAS Dreckloch der BRD sein möchte, so greift München nach der Krone in Sachen Rechtsbeugung, Bürgerbeschiß und Islamkriecherei. Trotzdem setzen wir darauf, dass Einsicht und Verstand sich durchsetzen vor verbohrter Ideologie.

  49. „Eine zweifelsfreie und offenkundige Gegnerschaft zu der verfassungswidrigen Ideologie lässt sich dem Plakat aber gerade nicht entnehmen.“

    Das selbständige Denken, spricht uns die Staatsanwaltschaft von München wohl komplett ab?

    Dieses Plakat wurde auf einer islamkritischen Kundgebung enthüllt, damit ist doch wohl eindeutig, daß es keine Verherrlichung des NS darstellt.
    Das gleiche Plakat auf einer NPD-Veranstaltung würde aber eben eine Verherrlichung des Islam darstellen, da die Deppen ja auch den NS ganz prima finden.

  50. In dem Verfahren geht es mit großer Wahrscheinlichkeit darum, politisch nicht genehme Ansichten durch Missbrauch des Strafrechts und Zuhilfenahme der Staatsanwaltschaft zu unterdrücken und diejenigen, die sich derart renitent zeigen, in ihrer wirtschaftlichen und bürgerlichen Existenz zu vernichten. Das Vorgehen in München gegen Stürzenberger (u. a. überzogene VersammlungsAuflagen – bspw. Redezeit, Fotografierverbot – harte Sanktionierungen wegen geringfügiger Verstöße gegen diese Auflagen, mehrfache Kündigung seiner Bankkonten, Tricksereien zur Verhinderung eines Bürgerbegehrens gegen das IslamZentrum in München usw.).

    Selbst wenn, was ich bezweifle, hier überhaupt ein Verstoß gegen das Verwendungsverbot verfassungsfeindlicher Symbole vorliegen würde, hätte man die Sache wegen geringer Schuld einstellen und die Kosten der Staatskasse auferlegen können.

    Hier soll aber unzweifelhaft ein Exempel statuiert werden, weil man eine unliebsame Meinung unterdrücken will.

    Ich halte das für einen Missbrauch rechtsstaatlicher Mittel .

  51. 25 Kappe   (10. Mai 2015 22:32)  

    Frage:

    Welches Symbole erkennen sie am Hauptportal des Schlosses Bellevue …?

    …………………….

    Nett 🙂

    Die unermüdlich tätige Luftaufklärung der Staatsanwaltschaft München hat diesen
    Brunnen in
    einem Dorf in Belgien entdeckt und alle Gemeindebewohner vor dem Amtsgericht München verklagt.

  52. Isalmophilie goes crazy! Die korrupten Amokläufer gegen das Abendland missbrauchen die Justiz gegen die Freunde der Freiheit!

  53. #6 HGE4; Unabhängig davon, wer, wenn er sich nicht intensiv mit der Materie auseinandergesetzt hat, kennt denn überhaupt solche Naziabzeichen. Ich wüsste nicht mal, wenn mir ein General oder Feldwebel gegenübersteht, wer, wer ist.

    #13 nordlys; Dagegen müsste auch mal jemand klagen. Da wird ja quasi rund um die Uhr fürs 3.Reich geworben.

    #28 pi-fan; Dass Menschen in Deutschland kein deutsch können, ist doch nicht Michaels Schuld.

  54. #18 Gundel Gaukeley:
    Und wissen Sie, warum das so ist? Wahrscheinlich meine Schuld. Der HERR erhört vermutlich meine Morgengebete, die stets so enden: … und unser täglich Nahtzie gib uns heute, Amen!
    MfG C.

  55. #18 GundelGaukeley (10. Mai 2015 22:23)

    @Nordly
    Du hast Recht!!! Es vergeht kein Tag ohne diese Dokus!!!

    ——–
    Langsam ist mir Hitlers Lebenslauf geläufiger als mein eigener, da muss ich manchmal nach schlagen

  56. Hat die deutsche Justiz eigentlich schon Strafanzeige gegen Prinz Harry gestellt, der hatte doch mal eine deutsche Uniform mit Hakenkreuzbinde getragen ?

  57. #69 AlterSchwabe (11. Mai 2015 08:48)

    Du hast nen Monitor vergessen, der ein Video mit der Aussage in der Gebärdensprache abspielt!

    ——-
    Gebärdensprache, der wird doch nicht wenn er Hitler meinte, jedes mal den rechten Arm zum Hitlergruss erhoben haben?

  58. Sollte man so einen wichtigen Prozess nicht den Justizbehörden in Schilda übergeben ?

  59. Dieser Schauprozess ist ein Musterbeispiel des sozialistischen Faschismus.
    Wer nicht in Weltbild passt,wird vernichtet.
    Stalin,Pol Pots,Mao Tse Tung und die Kims sind genauso vorgegangen.
    Und wer einfach so Millionen von Unschuldigen umbringt,nur weil sie anders sind,der kann nicht ganz richtig inner Birne sein!

    Zum Thema Recht und Gesetz im Gerichtssaal:
    Warscheinlich gibt es ein inoffizielles Gesetzbuch,in dem dieser Faschismus erlaubt ist!

  60. Der SPIEGEL macht beinahe regelmäßig Kasse mit bildern von und mit Adolf H. (Wien) und wurde noch nie belangt. Sogar (gefälschte) Tagebücher von A. H. durften abgedruckt werden. Noch Fragen?

  61. Wenn er nicht so traurig wäre, könnte man den ganzen Vorgang als Komödie inszenieren! Da wird also mit einem kritischen Text uaf einer einer geschichtlichen Aufnahme Himmler angeblich verehrt! Wenn das so ist, dann sollten ab sofort sämtliche Sendungen und Zeitungsberichte verboten werden, die mittels authentischer Bilder das „Dritte Reich“ behandeln! Am besten: Alle Bilder verbieten – nur noch Text und oder Ton erlauben! Das macht nun besonders Fernsehsendungen besonders spannend!
    Na ja, Michael, wenn ich einmal wieder Zeit habe, werde ich auch einmal wieder bei einer Eurer Veranstaltungen unterstützen!

    Jedenfalls gilt: Kopf hoch – nicht unterkriegen lassen! Aber wem sage ich das?

  62. Wofür der Staat nicht so alles Geld über hat.
    Naja,man muß halt Prioritäten setzen,nicht wahr liebe Staatsanwaltschaft???
    Nur schade das solche Steuergeldverschwender niemals persönlich für ihre Taten mit Privatvermögen gerade stehen müssen…

  63. Da hat man den Eindruck,die NS-Judikative war da wohl ein Ponyhof im Verhältnis zur Staatsanwaltschaft München.Einfach pervers.

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