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Michael Klonovsky: Delikt nicht gleich Delikt

[1]Wegen des Brandanschlags auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen hat das Landgericht Potsdam einen NPD-Politiker [Bildmitte] zu acht Jahren Haft verurteilt. Einen weiteren Angeklagten verknackte die Staatsschutzkammer als Mittäter zu sieben Jahren Gefängnis. Bei dem Anschlag war im August 2015 eine Sporthalle komplett niedergebrannt. Verletzt wurde niemand, der Sachschaden wird auf 3,5 Millionen Euro geschätzt. Der Vorsitzende Richter sagte in seiner Urteilsbegründung, die Täter hätten eindeutig aus fremdenfeindlichen und rechtsextremen Motiven gehandelt. „Der Anschlag sollte ein Zeichen an die Flüchtlinge sein: Ihr seid hier nicht willkommen, hier ist kein Platz für euch und ihr seid hier nicht sicher“, sagte er. Dies sei „eine tiefe Missachtung unserer Rechtsordnung“.

Damit sollte als amtlich beglaubigt gelten, was deutsche Politiker in der jüngeren Vergangenheit vielfach forderten: dass Delikt nicht gleich Delikt ist, sondern ein Brandanschlag aus fremdenfeindlichen Motiven schlimmer ist, als derselbe Brand es wäre, wenn er aus schieren materiellen Motiven (Versicherungsbetrug, Missgunst etc.) oder aus noch schiererer pyromanischer Lust gestiftet würde. Interessant wäre die Urteilsbegründung, wenn ein Linksextremist aus fremdenfreundlichen Motiven etwas abfackelte, einen geplanten Abschiebeknast etwa oder eine Station der Grenzpolizei. Oder den Pkw einer schlimmen Politikerin.

Die Höhe der Strafe frappiert desweiteren, weil ja niemand zu Schaden kam, wo doch deutsche Juristen bei Straftaten mit zum Teil erheblichen Personenschäden – Kollateraltote bei illegalen Autorennen, Gruppenvergewaltigungen mit nahezu Todesfolge, schwerste Körperverletzung – gemeinhin weit niedrigere Strafen verhängen und die Schlingel oftmals sogar nur auf Bewährung verurteilen.

Dass die Anwesenheit vieler sogenannter Flüchtlinge, von denen eine hohe Zahl keinen Flüchtlingsstatus besitzt noch je erlangen wird, mit der Missachtung unserer Rechtsordnung durch Kanzlerin und Regierung zu tun hat, und zwar nicht nur meiner Ansicht nach, sondern auch nach Meinung renommierter Staatsrechtler (etwa hier [2] oder hier [3]), rechtfertigt zwar keine Brandstiftung, sollte aber in eine ausgewogene Urteilsfindung einfließen, zudem es sich bei der verhandelten Straftat ja um „Gewalt gegen Sachen“ und nicht gegen Menschen handelte. Der Eindruck einer Gesinnungsjustiz – nicht wegen der Verurteilung, sondern wegen der unverhältnismäßigen Höhe des Strafmaßes – ist schwerlich von der Hand zu weisen. Da wollte oder sollte wohl jemand „ein Zeichen setzen“. Ein Zeichen, auf welches gegenüber anderen Tätergruppen weidlich verzichtet wird.

In Wuppertal etwa verübten drei juvenile Palästinenser mit dieselbefüllten Brandflaschen einen Anschlag auf die dortige Synagoge. Das Wuppertaler Amtsgericht verurteilte sie im Februar 2015 wegen versuchter schwerer Brandstiftung auf Bewährung. Strafmildernd wertete das Gericht, dass sich außer dem Anschlag „keinerlei Anhaltspunkte für eine antisemitische Einstellung“ der Zündler ergeben hätten. Waren die Schöffen blau? Oder wollte auch hier jemand ein Zeichen setzen? Wieviele Dezibel hätte der #aufschrei erzeugt, der unfehlbar erschallt wäre, hätten deutsche Jugendliche Brandsätze gegen eine Moschee geworfen, und ein Gericht hätte ihnen bescheinigt, außer dem Anschlag auf das Gotteshaus sei bei den Tätern keine islamfeindliche Einstellung erkennbar? (In diesem Fälle würde sogar einer unserer couragierten Satiriker das Thema aufgreifen.)

Welche legitimen Mittel stehen nun Bürgern dieses Landes zu Gebote, wenn sie gegen die Masseneinwanderungspolitik der Regierung oder gegen die Unterbringung von Einwanderern in ihrer Straße/ihrer Nachbarschaft/der Schule ihrer Kinder protestieren wollen? „Gewalt gegen Sachen“ als Form zivilen Ungehorsams schiede selbstredend auch dann aus, wenn man als Täter bloß strafverfolgt würde wie ein Linksextremist, der Autos abfackelt oder eine Polizeiwache angreift. Wie steht es um das Demonstrationsrecht? Der Bürger muss in Kauf nehmen, von Politikern, also von Menschen, die er mit seinen Steuern finanziert, als „Pack“ und „Schande für Deutschland“ beschimpft zu werden (geschenkt). Schwerer wiegt, dass ihn auf der Straße der indirekt staatlich alimentierte und direkt durchaus gehätschelte antifaschistische Bevölkerungzorn träfe, mit dem schwarzen Block als Ramme inmitten, wobei auch hier nicht mit einer unnachsichtigen Strafverfolgung derer zu rechnen wäre, die Steine nach ihm würfen oder ihm vereinzelte, aber oft wohl nur dritte Zähne ausschlügen. Also besser daheim am PC protestieren. Allerdings muss unser empörter Bürger genau aufpassen, dass er sich nicht gehen lässt und in Hate Speech verfällt, etwa mehr Abschiebungen und harte Grenzkontrollen fordert (eine Sperre sowie Sanktionen seines Arbeitgebers, seiner Facebook-Freunde, seines Golfklubs, seiner Gewerkschaft drohen!) oder Fake News verbreitet, etwa über kriminelle Flüchtlinge (Strafverfolgung wegen gruppengbezogener Menschenfeindlichkeit droht zusätzlich!). Also besser schweigen.

Unser besorgter Bürger könnte die einzige Partei wählen, die sich in seinem Sinne äußert. Natürlich müsste er auch darüber schweigen, Sie wissen schon, Arbeitgeber, Nachbarn, Freunde, Kollegen, Mitschüler der Kinder und so. Allerdings steht dieser Partei die geschlossene Nationale Front der anderen, etablierten Parteien gegenüber, zusammen mit allen Kirchen, Gewerkschaften, Medien, Verbänden und Räten, das heißt, sie wird, egal welches Ergebnis sie erzielt, ihre Politik nicht durchsetzen können. Und wenn alles nach Plan läuft, findet diese Partei schon bald landesweit keine einzige Halle mehr, wo sie tagen kann [4], finden die Delegierten eines Parteitags dieser Partei kein einziges Hotel mehr, das ihnen Übernachtungen anbietet, verfügt die Antifa bald über die Adressen sämtlicher Mitglieder und Sympathisanten dieser Partei. Und, wer weiß, man wird ja wohl träumen dürfen, fangen bald die ersten mutigen Ärzte an, Mitgliedern dieser Partei aus Gründen der Menschenrechte die Behandlung zu verweigern.

Tja, besorger Bürger, was nun? Der Rassismus hat die Seiten gewechselt…


(Gefunden auf Michael Klonovskys Acta Diurna [5])

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Glaser (AfD) fordert Direktwahl des Präsidenten

geschrieben von PI am in Alternative für Deutschland (AfD) | 34 Kommentare

Der Bundespräsidentenkandidat der AfD, Albrecht Glaser, hat bei einem Vortrag in der Hamburger Bürgerschaft [6] eine Direktwahl des Bundespräsidenten gefordert. „Wir wollen in Deutschland eine Urwahl des Präsidenten, fast drei Viertel der Bevölkerung sagen das“, sagte der 75-Jährige wenige Tage vor der „Wahl“ des neuen Bundespräsidenten in Berlin. Das Staatsoberhaupt stelle er sich eher wie einen „Volkstribun“ vor. Vor gut 100 Zuhörern sprach der frühere Kämmerer der Stadt Frankfurt und Mitbegründer der AfD über „Die parlamentarische Demokratie in der Krise“. Die machte er außer am geringen Mitspracherecht der Bürger auch an der Abgabe von Souveränität der Nationalstaaten an „überstaatliche Institutionen“ wie die EU und an der „Faszination autoritärer Regime“ wie in Russland oder China fest. Die EU prangerte er [7] als „demokratietheoretisches Monster“ an. Großen Respekt habe er hingegen vor der „Klugheit der Völker“, die sich gegen eine europäische Verfassung, für den Brexit oder für die deutsche Einheit eingesetzt hätten. (Videoproduktion: Claus C. Plaass)

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Das seltsame Rechtsverständnis der Henriette R.

geschrieben von PI am in Altparteien,Linksfaschismus | 38 Kommentare

[8]Die Stadt Köln darf sich seit Ende 2015 über eine ausgebildete Volljuristin als Oberbürgermeisterin freuen: Doch die bisherige Amtsführung von Henriette Reker lässt nicht gerade auf ein besonders ausgeprägtes Rechtsempfinden schließen. Angefangen von Rekers schlimmen Rolle nach den Silvesterübergriffen (Vertuschung der wahren Täterhintergründe, Opferverhöhnung durch „Armlänge-Abstand-Spruch“) bis hin zu drei ganz aktuellen Beispielen für Rekers haarsträubendes Rechtsverständnis.

(Von Markus Wiener, Köln)

Beispiel 1: „Unrechtmäßige Blitzerabzocke auf der A3? Das Geld wollen wir aber trotzdem behalten!“

Rund 400.000 Autofahrer wurden 2016 aufgrund einer unzureichenden Tempolimit-Beschilderung hinter einer Baustelle zu Unrecht auf der A3 beim Autobahnkreuz Köln-Heumar geblitzt. Die Stadt Köln konnte dadurch satte 13 Millionen Euro an Buß- und Verwarngeldern kassieren. Als der Skandal jetzt aufflog, lautete Rekers erste Reaktion sinngemäß: „Schon schlimm, aber zurückzahlen geht trotzdem nicht!“ [9] Ein gewitterartig aufziehender Proteststurm der geprellten Autofahrer und das sofortige Aufspringen der in Köln oppositionellen SPD auf die Empörungswelle hatte dann allerdings binnen 24 Stunden einen kompletten Sinneswandel bei der Stadtspitze zur Folge …

Beispiel 2: „Illegale Parteiwerbung am Kölner Rathaus? Da müssen wir mal in Ruhe darüber reden …“

Zahlreiche Anfragen und eine offizielle Beschwerde der Ratsgruppe PRO KÖLN hatten Ende Januar endlich zur Folge, dass die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Köln die zur Werbe-Litfaßsäule der Altparteien mutierte Außenfassade des Kölner Rathauses beanstandete und sogar vom „Anschein einer indirekten Parteienfinanzierung“ sprach – PI berichtete. Die Oberbürgermeisterin als Hausrechtsinhaberin forderte die Bezirksregierung ausdrücklich dazu auf, “die Fraktionen anzuhalten, die Symbole der Parteien an den Fenstern der ihnen durch die Stadt zur Verfügung gestellten Fraktionsräume abzunehmen.” Das diesbezügliche Schreiben der Bezirksregierung datiert vom 31. Januar – geschehen ist bis heute nichts. Auf mündliche Nachfrage im Rechtsausschuss des Stadtrates war lediglich zu hören, dass die Oberbürgermeisterin in der Angelegenheit das Gespräch mit den Fraktionen suchen wolle. Wann das sein soll und was es da überhaupt noch zu besprechen gibt, bleibt bisher das Rätsel der Stadtspitze und wird hoffentlich durch eine schriftliche Ratsanfrage der Bürgerbewegung Pro Köln am nächsten Dienstag geklärt werden können.

Beispiel 3: „Bundesparteitag einer Oppositionspartei in Köln? Wolle mer nit, bruche mer nit, fott domet!“

Abgesehen davon, dass Frau Reker zumindest hörbar kein Kölsch spricht, trifft diese etwas abgewandelte Regel aus dem „Kölschen Grundgesetz“ ihre Positionierung zum bevorstehenden AfD-Bundesparteitag [10] am 22. April im Maritim-Hotel ganz gut. Die von CDU, FDP und Grünen ins Amt gebrachte „parteiunabhängige Oberbürgermeisterin“ stellt aktuell wieder mal ihre dreiste Parteilichkeit unter Beweis:

„Ich finde es unerträglich, dass unsere Stadt als Bühne für die Selbstdarstellung einer Partei missbraucht werden soll, die zum Sammelbecken für Propagandisten von Ausgrenzung und Fremdenfeindlichkeit in Deutschland geworden ist. Ich unterstütze ausdrücklich alle, die mit demokratischen und friedlichen Mitteln ihre Stimme gegen Rassismus, Antisemitismus und Ausgrenzung erheben“, stimmt die „erste Bürgerin der Stadt Köln“ in den Chor derjenigen ein, die auf einen Vertragsbruch des Maritim-Hotel oder sonst eine Möglichkeit hoffen, dass der grundgesetzlich geschützte Parteitag der AfD doch irgendwie verhindert werden kann. Diese Haltung ist nicht nur zutiefst undemokratisch, sondern gerade auch für eine ausgebildete Volljuristin beschämend.

Doch mit Blick auf die letzten Kölner Stadtoberhäupter – „Türkenfritz“ Schramma, der „rote Rambo“ Roters, „Armlängen-Henriette“ Reker – scheint sich leider die alte Volksweisheit zu bewahrheiten: Es kommt nichts Besseres nach …

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