IMG_2501Das Verfahren gegen Maria Frank (Foto) wegen Volksverhetzung ist vom Landgericht München I. in der Berufungshauptverhandlung vom 14. August 2013 eingestellt worden. Die Kosten wurden der Staatskasse auferlegt. Das stellt sich als beachtlicher Erfolg der Verteidigung dar. Offensichtlich fehlte es sowohl der Staatsanwaltschaft – welche die Einstellung beantragt hatte – als auch dem Gericht – welches das Verfahren antragsgemäß einstellte – an dem erforderlichen Mut, es zu einer Beweisaufnahme kommen zu lassen. Denn Maria Frank war wegen Volksverhetzung angeklagt und in 1. Instanz vom Amtsgericht München auch verurteilt worden (PI berichtete), weil sie sie sich über die Bedrohung Deutschlands und Europas durch den Islam und die Türken mit einer Tafel in der Fußgängerzone Münchens öffentlich bemerkbar gemacht hatte.

Der Verteidiger, ein bekannter Frankfurter Rechtsanwalt, nahm die Herausforderung an:

„Die Meinungsfreiheit schützt grundsätzlich jede politische Stellungnahme, auch wenn sie in provozierender Form vorgetragen wird. Auch Bewertungen sind geschützt, wenn sie Bewertungen konkreten Verhaltens von Gruppen sind und nicht eine Schmähung, die sich vom politischen Diskurs löst. Wenn die Meinungsäußerung einen Tatsachenkern hat, kommt es vor allem darauf an, ob er bewusst unwahr ist (wie bei den Auschwitz-Lügnern der Nazi-Szene) oder wahr (wie bei den Einschätzungen zu Türkei und Islam, wie sie auf PI oder auf den Demonstrationen der Partei DIE FREIHEIT vorgetragen werden).

Die Verteidigung kündigte Beweisanträge an, die auf einen Wahrheitsbeweis gerichtet waren: Die Türkei betreibt nämlich auf Zypern tatsächlich einen Angriffskrieg auf Europa, man braucht nur die entsprechenden UN-Resolutionen und die ihnen zugrunde liegenden Sachverhalte zu studieren. Und dass die Türkei über Zypern hinaus Europa angreifen wird, wenn sie so weit ist, hat Erdogan in seiner Wahlrede von 2012 hinreichend deutlich gemacht. Hier wird ein künftiger Hitler sichtbar.

Ferner sind alle Dimensionen des Islam geeignet, dessen Gewaltbereitschaft unter Beweis zu stellen: Literarisch (Koran, Hadithe, Sira), historisch (knapp 1.400 Jahre bewaffneter Djihad), geographisch (alle Staaten, in denen der Islam die Mehrheit stellt, sind unfrei), politisch (alle islamischen Gruppierungen wollen „die Scharia“ oder „mehr Scharia“ oder mindestens einen größeren Einfluß ihres Glaubens auf die Politik, egal in welchem Land), religionswissenschaftlich und orientalistisch (es gibt Aufklärung im Islam, aber sie setzt sich seit dem 12. Jahrhundert nirgendwo mehr durch und wird seit dem Ende der persischen Glanzzeiten immer nur von kleinen intellektuellen Minderheiten vertreten), zeitgeschichtlich und geopolitisch (seit der Entfesselung des modernen und postmodernen Islamismus durch die CIA zur Zerstörung der Sowjetunion an ihrer Südflanke wird es Jahr für Jahr schlimmer, und der Arabische Frühling ist nur ein vorläufiger Höhepunkt der Gewalt), usw. usf.

Natürlich sind die meisten Muslime in Deutschland friedlich. Es bleibt ihnen als Minderheit auch gar nichts anderes übrig. Aber es gibt eine feststehende Korrelation zwischen dem muslimischen Bevölkerungsanteil und dem Auftreten religiöser Gewalt und Unterdrückung in einer Gesellschaft. Ab 50 % Islam ist eine Gesellschaft immer unfrei. Das ist empirisch.“

Das Landgericht München I. hatte nach der Ankündigung einer langen Reihe von Sachverständigenbeweisanträgen zum Nachweis der Richtigkeit, Wahrheit und Tatsächlichkeit der von Maria Frank aufgestellten Behauptung einer türkisch-islamischen Bedrohung sozusagen die Nase voll und stellte das Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein. Sonst hätte es Beweise erheben müssen. Und die Beweiserhebung hätte die offizielle Staatsideologie der bunten Republik Deutschland in ihren verlogenen Grundfesten erschüttert. Das wollte niemand. Daher ließ das Gericht die Staatsanwaltschaft wissen, dass die Äußerungen der Meinungsfreiheit unterfielen und es für eine Verurteilung hinten und vorne nicht reiche, woraufhin die Staatsanwaltschaft das Verfahren prozessual trickreich eindampfte, bevor es zu einem verdienten Freispruch kommen konnte.

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82 KOMMENTARE

  1. Warum wurde das Verfahren eingestellt? – Doch nicht, weil man von der Unschuld der Angeklagten überzeugt ist, sondern weil man die Öffentlichkeit nicht wachrütteln will!

  2. Glückwunsch zum richtigen Anwalt! Ansonsten wäre die Dame von UDEs Justiz verdonnert worden. Aber so war es besser, die Angelegenheit zu schließen, bevor die Wahrheit ans Licht kommt.

  3. Dieses Mal ist es noch gut gegangen.

    Wir haben aber bereits die Situation, dass Staatsanwälte in Deutschland gegen die eigenen Bürger vorgehen, die nichts anderes tun, als sich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und gegen eine eindeutig undemokratische Herrenmenschenideologie einsetzen.

    Deutschland während der Islamisierung, im Jahre des Herrn anno 2013…

  4. elisabeth sabaditsch-wolff hat auch über tatsachen berichtet, nämlich die schändung aishas als neunjährige und ist trotzdem verurteilt worden.

    von wegen, die deutsche justiz kriecht. die österreichische kann das genauso gut.

  5. Etwas wirkt beunruhigend: Die Staatsanwaltschaft hat ja wohl den Schwachsinn ihrer Anklage nicht eingesehen sondern fürchtet eine erweiterte Beweisführung durch die Verteidigung. Dann hätte der Prozeß noch viel mehr Aufmerksamkeit auf sich gezogen, was Ude / SZ nicht recht sein kann. Es erinnert einfach nur an Mauschelei der Justiz.
    Trotzdem natürlich mein Glückwunsch an Maria Frank.

  6. Let’s roll!

    (Todd Beamer, 32, aus Cranbury, NJ, Manager einer Softwarefirma im Silicon Valley, am 11. 9. 2001 an Bord des entführten Flugs UA-93, jenes Flugzeugs, das später in der Nähe von Pittsburgh , bei Shanksville, abstürzte.)

  7. Ab 50 % Islam ist eine Gesellschaft immer unfrei. Das ist empirisch.”

    Diese Verteidigungsschrift ist der Hammer! Ich komme mir vor, als hätte ich Luthers Thesen an der Kirche zu Wittenberg gelesen!

  8. dass die Türkei über Zypern hinaus Europa angreifen wird, wenn sie so weit ist, hat Erdogan in seiner Wahlrede von 2012 hinreichend deutlich gemacht.

    Ich habe ja hier und woanders nichts Gutes über Erdogan gelesen, aber dass er Europa angreifen will ist mir neu. OK, dass er die Eroberung mit hier eingeschleusten menschlichen Brückenköpfen und Gebärmüttern versucht ist ja bekannt. Aber „Angreifen“ klingt eher militärisch – und das traut er sich aber doch nicht.

  9. Tunesien: Aktivistin Sboui verlässt Femen wegen Islamfeindlichkeit

    Mit ihrem Oben-ohne-Protest in Tunesien wurde Amina Sboui zu einer Femen-Ikone. Nachahmerinnen wanderten für sie ins Gefängnis. Doch jetzt hat die junge Frau die Aktivistinnengruppe verlassen. Sie könne sich nicht mit der „islamfeindlichen Organisation“ identifizieren.

    http://www.spiegel.de/politik/ausland/tunesien-aktivistin-sboui-verlaesst-femen-wegen-islamfeindlichkeit-a-917622.html

  10. Mutige Frau, die sich noch getraut, der Wahrheit ins Auge zu sehen und das auch öffentlich kund zu tun.

    Allerdings muss sie wirklich den richtigen Rechtsanwalt ausgesucht haben, zum Glück.

    Sonst wäre sie vielleicht wie Gustl Mollath in der geschlossenen Psychiatrie „verschwunden“.

    Also, nochmal Glück gehabt, Frau Frank 🙂

    PS und als OT an alle pi-ler.

    Es lohnt sich, das Video von Gustl Mollath bei Beckmann anzusehen.

  11. Der Wahrheitsbeweis, die kritische Analyse, Dialektik, Logik, These, Antithese, Synthese,
    usw…….
    Das Problem ist, ein großer Teil echter Wissenschaftler scheisst sich in die Hose, damit der Muselaxtmann nicht im Schlafzimmer steht. Dann lieber Schweigen.
    Dieses Islamgebilde ist psychophatologisch und hoch gefährlich, da die natürliche Selektion durch unsere Sozialsysteme außer Kraft gesetzt wird. Sie fluten uns, und bringen nichts außer Entsetzen, Geburtendjiad, Gewaltbereitschaft, Kontrollverlust, Wut, Zorn, Raserei, Bildungsresistenz, Vergewaltigung, Mord und Totschlag.

    Die Argumente dieser Frau sind Wahrhaftig und durch nichts zu entkräften.

  12. Das bedeutet doch, daß jetzt überall Plakate mit der Aufschrift „Anmaßende Türken und Moslems aus aller Welt bedrohen wieder Europa“ aufgehängt werden dürfen.
    Worauf warten wir noch?
    Oder gilt das nicht, weil das „jetzt“ fehlt. Mit der Rechtssprechung ist das so eine Sache, da kommt es manchmal auf ein Komma an…Also Vorsicht! Trotzdem nicht erwischen lassen.

  13. Glückwunsch und großen Dank an Frau Frank für ihren Mut und ihren Anwalt für seinen Einsatz.

    Und Dank auch an den Autor des knackigen Artikels. Wunderbar! Der Abend ist gerettet!

  14. Herzlichen Glückwunsch, sehr geehrte Frau Frank. Bei Ihnen kann man das „geehrte“ mal wörtlich nehmen, denn Sie haben es verdient. Sie sind eine mutige, standhafte Kämpferin für das Gute. Es müßte mehr von Ihnen geben.

    Vielleicht eifern Ihnen zukünftig noch Menschen nach, die derzeit noch an die längst geplatzte Seifenblase von „Multikultistan“ glauben. Wenn sie eines Morgens aufwachen in einer Welt, die sie dann angeblich „so nicht gewollt haben“.

  15. Dieser Focus Artikel ist unerträglich!!!!!!!!!!!
    Kaum zum aushalten! Und das Schlimme daran ist, dass es jetzt wieder genug blöde Bauern gibt die das jetzt wieder glauben und auf ewig als Argument benutzen.
    wie gesagt unerträglich…

  16. Die herrschende Macht-Clique in Bayern, ein Gemisch und einen Konglomerat von rotgrünen Gutmenschen und schwarzgelben Islamversteher, wollen „Die Freiheit“ auf kalten Wege verwaltungstechnisch und durch die Gerichte fertig machen.

    Das kann man sehr gut an den schikanösen Auflagen für den Stand „Der Freiheit“ erkennen. Eingeschränktes Rederecht, eingeschränkte Lautstärke, obwohl keine hundert Meter weiter Musik- und Trommlergruppen stundenlang in der Fußgängerzone rumlärmen, dass sich man dort nicht unterhalten kann.

    Auch Videoaufnahmen von extrem aggressiven und gewaltbereiten Moslems beim Stand „Der Freiheit“ wurden verwaltungstechnisch als Auflage zur Genehmigung verboten. Da läuft zur Zeit mich auch ein Verwaltungsgerichtsverfahren gegen Ude!

    Die Öffentlichkeit soll die extrem gewaltbereite Angriffe von Moslems und Antifa-SA-Schläger auf Mitglieder von „Der Freiheit“ mitbekommen. Deshalb soll am Stand fotografieren und filmen verboten werden.

    Zur Zeit dürfen Antifa-SA-Schläger in München nur eingeschränkt auf Mitglieder der Freiheit einschlagen. Zwar wird jede Anzeige gegen Antifa-SA-Schläger sofort von der Staatsanwaltschaft eingestellt, aber immerhin greift die Polizei zur Zeit noch ein. Gott sei Dank!

    Es ist nur eine Frage der Zeit wann Ude seine Antifa-Schläger-Truppe von der Leine lässt. Spätesten wenn Ude vor dem Verwaltungsgericht eine Schlappe einfährt und Michael weiterhin offen und uneingeschränkt in München sprechen darf, kann es sehr gefährlich für die Mitglieder „Der Freiheit“ um Michael Stürzenberger werden.

  17. Dieser Verrat am eigenen Volk und an mutigen Aktivisten wie Stürzenberger, Mannheimer und co.
    macht mich nur noch sprachlos. Wo soll das noch enden…

  18. Der Verteidiger, ein bekannter Frankfurter Rechtsanwalt

    Guter Mann! Glückwunsch an ihn! 😀 😀 😀

    War es der aus diesem Fall? 😉

    http://www.pi-news.net/2013/03/geyer-zu-strafbewehrter-unterlassung-verurteilt/

    Übrigens hat er das Zeug dazu, für Deutschland so eine Rolle zu spielen wie Anwalt David Yerushalmi in den USA für Jihadwatch: Ein guter Anwalt, echter Demokrat und hellwach für die Gefahren, die der Islam für eine offene Gesellschaft birgt – und eine Judikative, die sich aus Bequemlichkeit politisch opportun verhält statt als unabhängige Gewalt im Rahmen der Gewaltenteilung.

  19. OT

    Heute könnte es einen neuen Besucherrekord geben. Hintergrund könnte u.a. sein, dass in Facebook auf der Seite der Alternative für Deutschland öfters Beiträge von PI verlinkt sind. In diesem Sinne, wer in Facebook angemeldet ist, die AfD liken….

  20. #16 Fensterzu (20. Aug 2013 18:39)
    Ab 50 % Islam ist eine Gesellschaft immer unfrei. Das ist empirisch.”

    Diese Verteidigungsschrift ist der Hammer! Ich komme mir vor, als hätte ich Luthers Thesen an der Kirche zu Wittenberg gelesen!

    Dito! Große Klasse, hat Hand und Fuß! Hoffentlich bekommt dieser kluge, scharfsinnige Anwalt – offenbar einer der wenigen anständigen Vertreter seines Fachs – nicht demnächst Besuch von der Gesinnungspolizei oder Ärger mit der Anwaltskammer.

  21. Ich bin gespannt auf das Medienecho. Ob die Zeitungen von diesem Ausgang des Verfahrens ebenso berichten wie von der Verurteilung? Wenn überhaupt, dann ganz klein und versteckt.

  22. #34 BePe (20. Aug 2013 19:20)

    BRD Asylbewerber: Abgelehnte Tschetschenen tauchen unter

    Hoffen wir dass bei den kommenden Terror-Anschläge durch die extrem gewaltbereiten Tschetschenen auch ein paar rotgrüne Gutmenschen-Spinner oder wenigstens deren Angehörige, Freunde und Bekannte mit kulturell Kulturbereichert werden.

    Sollen diesen dummen rotgrünen Naivdeppen die Schnellkochtöpfe um die Ohren fliegen! 🙂

  23. Herzlichen Glückwunsch Maria Frank. Allerdings wäre es noch besser gewesen wenn das Gericht schriftlich die Beweisanträge hätte entkräften (was unmöglich ist) oder als wahr erkennen müssen. Ich denke es ist auch ein massiver Rückschlag für den Bayrischen Verfassungsschutz dem der Boden unter den Füßen weggezogen wurde.

  24. #30 Powerboy

    vor ein paar Jahren habe ich noch geglaubt, das Bayern die letzte Zuflucht für Deutsche ist/sein wird, wenn alle anderen Länder gekippt sind. War ein schwerer Irrtum wie sich jetzt rausstellt.

  25. Sollte sich hier doch noch in „sehr weiter Ferne“ ein Lichtblick ergeben haben. Dann scheint doch noch nicht alle Hoffnungen vergebens zu sein.

  26. Maria, eine Spende von mir wäre dir sicher gewesen bei einer Geldstrafe. Glücklicher macht es mich aber, dass das gar nicht notwendig ist. :-))

  27. Verfahren eingestellt. Jetzt können sich die Münchner Gerichte mit den 53 144 Tatverdächtigen ( Sicherheitsreport 2012 der Münchner Polizei ) der Münchner Kriminalität im vergangenem Jahr befassen.

  28. #39 BePe (20. Aug 2013 19:42)

    #30 Powerboy

    vor ein paar Jahren habe ich noch geglaubt, das Bayern die letzte Zuflucht für Deutsche ist/sein wird, wenn alle anderen Länder gekippt sind. War ein schwerer Irrtum wie sich jetzt rausstellt.
    ————–
    Irgendwo im Ossi-Land soll es noch moslemfreie Zonen geben!

  29. #30 Powerboy
    Zum Fotografier- bzw. Videoverbot bei Versammlungen: Es ist nicht verboten aber direkte Portraitfotos sind nicht erlaubt.

    Ein Blaumacher wurde von seinem Chef erwischt und zur Dokumentation fotografiert. Das Fotografieren war rechtens (Az.: 10 SaGa 3/13).

  30. Einen Glückwunsch an Frau Frank!

    Dass es überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommen konnte ist skandalös, und spricht wieder mal schlecht über die Münchener Polit-Elite.

  31. Unbekannte greifen AfD-Wahlkampfhelfer an

    In der vergangenen Nacht wurde in Münster ein Wahlkampfhelfer der AfD von zwei noch unbekannten Männern angegangen. Nachdem die Täter zunächst Fotos von dem Helfer machten, nahm dieser die Verfolgung auf und forderte die Unbekannten auf, dies zu unterlassen. Mit ihrem Vorgehen lockten die Täter ihr Opfer jedoch in einen Hinterhalt und sprühten ihm Pfefferspray in die Augen. Noch bevor die Polizei und ein weiterer Wahlkampfhelfer der AfD zur Hilfe eilten, konnten die Täter unerkannt flüchten.
    Der durch das Pfefferspray verletzte Helfer wurde zur Behandlung ins Krankenhaus eingeliefert.
    Das Opfer stellte heute Strafanzeige gegen Unbekannt.

  32. Es ist gut zu wissen, dass die mafiösen Strukturen in München nicht bis zum Landgericht reichen…

  33. #11 Diktatur der Scheindemokraten (20. Aug 2013 20:27)

    OT

    PI hat es mit seiner Bericherstattung über Fürth auf Platz 9 der meistgelesenen Webinhalte/Netzbeiträge gebracht. Daher die hohen Zugriffszahlen, die heute zu einem neuen Rekord führen könnten.

  34. Gratulation nach München! Hier zeigt sich mal wieder, dass nur klagen, klagen und nochmal klagen hilft! Andernfalls kapierens die Gutmenschen und ihre Schergen halt nicht.

    XXZ

  35. München: Maria Frank-Verfahren eingestellt

    Die haben das Verfahren zwar nur aus rein taktischen Gründen eingestellt (damit es nicht noch mehr öffentliche Aufmerksamkeit gibt) aber egal, Sieg ist Sieg, das ist das Wichtigste. 🙂

    Islamkritische Freiräume zu erkämpfen, das ist und bleibt trotzdem ein riskanter Weg. Es könnte auch mal schiefgehen.

    Ich selbst bin aber bisher auch noch glimpflich davongekommen. Mir wurden auch schon drei meiner Schilder von der Polizei weggenommen und Anzeige erstattet wegen diesem dubiosen Paragraphen 166 StGB. Das Verfahren wurde aber eingestellt. Trotzdem ist es natürlich möglich, daß es in anderen Fällen (d.h. bezüglich anderer Meinungsäußerungen) zu Anklage und Verurteilung kommt. So lange der Paragraph gilt, so lange schwingt dieses Schwert über unseren Köpfen. Was steht drin?

    § 166 StGB: (1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Mit anderen Worten: Wenn sich Moslems durch eine Meinungsäußerung „provoziert“ fühlen und deshalb randalieren, dann werden nach § 166 StGB nicht die Gewalttäter bestraft, sondern derjenige, der „provoziert“ hat.

    Und bei Moslems muß man nicht mal „beschimpfen“. Da reicht es schon, wenn man nur die historischen und tagesaktuellen Fakten ausspricht, damit die durchdrehen.

    Aber es kann und darf nicht sein, daß religiöse Fanatiker darüber bestimmen, welche Meinungsäußerung erlaubt ist und welche nicht!

    Und wenn ich eine Meinungsäußerung mache, die auf Fakten beruht, dann darf es ebenfalls nicht sein, daß ich dafür bestraft werde.

    Beispiel:

    http://www.bayern.diefreiheit.org/wp-content/uploads/231.jpg

    Hier sieht man, wie ich zwei Schilder zeige. Auf einem steht „Hitler und Mohammed – Propheten des Terrors“ (Es ist eines der Schilder, die mir die Polizei abgenommen hat, der Staatsanwalt hat das Verfahren dann aber eingestellt).

    Ich gebe zu: Eine scharfe Formulierung. Aber: Sie entspricht schlicht den historischen Fakten!

    Über Hitler brauchen wir wohl nichts weiter zu sagen. Daß der ein Terrorprophet war, da wird mir wohl keiner widersprechen.
    Was Mohammed betrifft: Auch der hat sich die Bezeichnung „Prophet des Terrors“ mehr als verdient, angesichts seiner Greueltaten, seiner blutrünstigen Hetze gegen Juden und Christen, angesichts seiner monströsen Verbrechen gegen die Menschlichkeit – und der Tatsache, daß er all dies auch noch religiös gerechtfertigt und legitimiert hat und andere Menschen (seine Nachfolger, seine Anhänger, die Gläubigen) dazu angestiftet hat, ebenfalls schlimmste Verbrechen zu begehen.

    Wer öfters aktiv „an der Front“ steht, der riskiert etwas, im Gegensatz zum „Tastaturhelden“, der in der Regel kein Risiko hat.

    Ich kann und werde aber deshalb niemanden verurteilen. Nicht jeder kann es wagen, sich in der Öffentlichkeit als Islamkritiker erkennbar zu zeigen. Die Bedrohung durch radikale Linksextremisten und aufgehetzte Moslems ist hoch und wird sicherlich weiter zunehmen.

    Ich bitte aber die vielen stillen, unbekannten Mitleser hier, die sich mit uns solidarisch fühlen und die Islamisierung unseres Landes verhindern wollen, zumindest diejenigen Formen der Unterstützung, die ohne Gefahr möglich sind, auszuüben und zu helfen. Damit der Kampf für die Demokratie weitergehen kann.

  36. Herzlichen Glückwunsch.

    Die Argumentation der Verteidigung ist klasse.

    Man stelle sich vor, der Richter zweifelt den Wahrheitsgehalt an, bekommt den Wahrheitsgehalt dann aber bestätigt und muss mit einem Freispruch den Wahrheitsgehalt auch noch richterlich bestätigen.
    😉

    „Im Namen der Volkes ergeht folgendes Urteil:

    Islam ist Unfrieden und Eroberung!“

    Gez. Richter XXX

  37. Die politiche Justiz verhält sich so wie ihre Schützlinge aus Südland: im Rudel sind sie aggressiv, wenn es um Tatsachen und Fakten geht, kneifen sie…
    Jetzt ahne ich, warum es so viele „Bewährungsurteile“ gegen Kulturbereicherer gibt. Im Grunde sind die deutsche Justiz und ihre migrantischen Schützlinge seelenverwandt. Beide suchen sich vermeintlich wehrlose Opfer. Und das sind in der Regel gesetzestreue, arbeitende und Steuern zahlende Biodeutsche…

  38. Als gebürtiger Pole verbeuge ich mich vor Frau Frank

    Ergänzend möchte ich noch hinzufügen. Vielleicht liest es der Richter und somit besteht noch die Hoffnung, dass er die wahre Geschichte Europas erfährt.

    Die Türken waren schon mal „bei uns“:

    *Die ersten Begegnungen
    http://en.wikipedia.org/wiki/Polish%E2%80%93Ottoman_War_(1620%E2%80%931621)

    * zum wiederholten Mal
    http://en.wikipedia.org/wiki/Polish%E2%80%93Ottoman_War_(1672%E2%80%931676)

    * und weil aller Guten Dinge drei sind, noch das
    http://en.wikipedia.org/wiki/Polish%E2%80%93Ottoman_War_(1683%E2%80%931699)

    So viel zum Thema „Europa-Eroberung“ und Beweisaufnahme. Das erfährt eigentlich jedes polnische Kind in der Schule.

    “Was unsere Urväter vor den Toren Wiens nicht geschafft haben, werden wir mit unserem Verstand schaffen!”

    Cem Özdemir, Bündnis90/Die Grünen (Quelle: Hürriyet vom 8.9.98 (auf türkisch), abgedruckt im Focus am 14.9.98)

    Wenn sie sich auf ihren Verstand verlassen, da bin ich mir ziemlich sicher, dass es genau umgekehrt kommt.
    Der war eigentlich nie da.

    Wenn man sich die Geschichte anschaut, wird es jedem auffallen, dass bereits damals ein Kräfteverhältnis im Schnitt 3:1 zugunsten der Türken war.

    Selbst bei dem Schnitt sind sie meistens besiegt worden.

    Also: ein Papiertiger. Zahlenmäßige Überlegenheit bedeutet keinen garantierten Sieg.

  39. HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH MARIA UND HERZLICHEN DANK FÜR DEINEN EINSATZ. DU HAST DAS FÜR UNS ALLE GETAN.

  40. @ #29 Cores

    Dieser Focus Artikel ist unerträglich!!!!!!!!!!!

    Ach, dieser „Christian Pfeiffer, Direktor des Kriminologischen Instituts Niedersachsen (KFN)“ ist hier auf PI schon lange bekannt als Weihnachtsmann, für den die mohammedanische Welt nur aus Engeln und Pfeifenmännchen besteht. Und wenn ich persönlich das Wort „Studie“ lese, denke ich seit Jahren nur noch: Wer (eine Studie) bestellt, bestimmt das Ergebnis.

    Ignorieren.

  41. Eine sehr mutige und lobenswerte Frau! Ich habe schon mit ihr gesprochen bei der Unterschriftensammlung. Sie ist ein Vorbild.

  42. #54 Liberty Island (20. Aug 2013 20:38)

    Wer öfters aktiv “an der Front” steht, der riskiert etwas, im Gegensatz zum “Tastaturhelden”, der in der Regel kein Risiko hat. …
    ————–
    Moment mal, bei allem Respekt vor jedem Aktiven möchte ich zu bedenken geben, dass man ab einem gewissen Alter nicht mehr an der Front stehen, sondern nur noch „Tastaturheld“ spielen kann. Übrigens: auch das Spenden ist ein altergemäßer Beitrag!

    In meiner Jugendzeit, als die 68er Horden aktiv wurden, waren leider keine wirklich Aktiven zur Stelle, denen man sich hätte anschließen können. Die paar Hanseln vom RCDS konnten – personell wie intellektuell – gegen den SDS nichts ausrichten. Ersatzweise haben sie sich lieber mit Redenschwingen, Degenschwingen und Saufen beschäftigt. (Und wenn sie nicht gestorben sind, dann machen sie es heute noch!)

  43. Alles gut und schön, aber warum hat sie die Einstellung mitgemacht? Ich habe einen befreundeten Juristen gefragt. Der hat mir gesagt, dass eine Einstellung nur funktioniert, wenn alle – also auch die Angeklagte – mitmachen. Eine solche Einstellung bedeutet praktisch, dass die Angeklagte zwar als schuldig gilt, aber nur – wegen Geringfügigkeit oder so – von einer Bestrafung abgesehen wird. Und dass zwar die Staatskasse die Gerichtskosten trägt, aber die Angeklagte ihren Verteidiger selbst bezahlen muss.

    Das hätte sie nach meiner Meinung nicht mitmachen sollen. SIE HÄTTE DARAUF BEHARREN MÜSSEN, DASS DER PROZESS DURCHGEZOGEN, DIE BEWEISE ERHOBEN UND SIE FREIGESPROCHEN WIRD.

    So haben sich die politkorrekten Ankläger doch mal wieder herausgewunden. Die Beweise sind gerade nicht erhoben worden. Es wird sich also an der öffentlichen Meinung nichts ändern. Da ist eine große Chance verpasst worden.

  44. Gute Sache und ein typischer Rückzieher aus politischen Gründen.

    Wäre es zum Prozess gekommen, dann wäre das ein Präzidenzfall geworden und den wollte man auf keinen Fall erschaffen.

    Dieser hätte dann sogar mediale Aufmerksamkeit auf sich gezogen und hätte als vollständiges Argument für DIE FREIHEIT genützt.

    Man sieht daran aber auch, daß unsere Gerichte Politik machen…

  45. Unabhängige und objektiv urteilende Gerichte sind was anderes.
    Im übrigen hätte dann ein Freispruch vor dem Gericht sogar so weit gereicht, daß man dann mit dem Urteil gegen den Verfassungsschutz vorgehen könnte.
    Man hätte sogar die „politischen Gegner“ wegen Verleumdung anzeigen können.
    Politiker und SZ ^^

  46. OT: Und wieder Neues aus dem bunten Pforzheim, der Hochburg der Salafisten in Baden-Württemberg!

    Vom Salafisten zum Krieger: Sechs Kämpfer aus Pforzheim

    Pforzheim. Munir I., ein 19-jähriger Deutsch-Tunesier, ist nach PZ-Informationen nicht der einzige Islamist aus Pforzheim, der im syrischen Bürgerkrieg kämpft. Es soll sich um mindestens fünf weitere aus der Goldstadt handeln. Munir I. waren sogar die Salafisten zu lasch gewesen.

    http://www.pz-news.de/pforzheim_artikel,-Vom-Salafisten-zum-Krieger-Sechs-Kaempfer-aus-Pforzheim-_dossier,-Salafisten-in-Pforzheim-_arid,435667_dossierid,111.html

    Ist ja alles so schön bunt hier! Und bewaffnete und christenhassende Moslems sind ja so eine Bereichung und Vielfalt für Deutschland! 🙂

  47. #65 ExHamburger

    Sehe ich auch so und die PI München und die DF Bayern sollten dan Weg kosequent weitergehen, um den CSU- und den Verfassungschutz-Hanseln das politisch-juristische Genick zu brechen.

  48. “Die Meinungsfreiheit schützt grundsätzlich jede politische Stellungnahme, auch wenn sie in provozierender Form vorgetragen wird“.

    Diese Aussage des Frankfurter Rechtsanwalts hat seine Bestätigung in der Tatsache erlebt, dass hier mittlerweile nicht nur Millionen Aufenthalt suchende eine dem GG entgegengesetzte politisch-religöse Meinung vertreten, die sie vertreten dürfen, obwohl die Meinung eindeutig aggressive und diskriminierende Aussagen gegenüber nicht dem Islam anhängigen Menschen macht; jedoch zusätzlich auch noch für ihre menschenverachtende Meinungsvertretung eine öffentliche Lehrerlaubnis für diese Einstellung durch den deutschen Staat erhält.

    Nur ist die provokative Meinungsvortragung einer koranischen Lehrvermittlung mit Diskriminierung und menschenverachtenden Handlungsweisungen verbunden, die schon lange keine Provokation mehr ist, sondern eine ganz klar gelehrte Bedrohung psychischer und physischer Art gegenüber Nicht- oder Andersgläubigen.

    Die Verurteilung von Frau Frank, einer Einzelperson, als Trägerin eines Schildes mit der Aussage einer Tatsache, wäre im Falle einer Verurteilung wegen Volksverhetzung der längst fällige Antrag auf Lehrverbot für die Verhetzung Höriger der Koranlehre gefolgt.

    Volksverhetzung war der Klagepunkt – Volksverhetzung aufgrund einer auf Tatsachen gestützen Meinungsäußerung. Volksverhetzung im Koran aufgrund der unanfechtbaren Äußerungen einer „Gottheit“, deren gnädige Barmherzigkeit nur einem Bruchteil der Menschheit zukommt, der andere Teil der Menschheit ist der Bekämpfung in jeglicher Art ausgesetzt, Ableben mit eingeschlossen.

    Volksverhetzung aufgrund korankonformer Lehrinhaltsweitergabe – das wäre doch mal was für den Herrn Staatsanwalt. Aber das haben die Herren wohl geahnt, dass die Verurteilung Frau Franks wegen Volksverhetzung einen Haufen Arbeit nach sich zieht.

    EINE EINZELPERSON HÄLT IN MÜNCHEN EIN SCHILD HOCH.
    MILLIONEN HALTEN IN DEUTSCHLAND DEN KORAN HOCH.
    Der Koraninhalt ist unbestreitbare Tatsache, Wort für Wort für die Juristen nachlesbar. Aber Volksverhetzung erkennen die Juristen in München in diesem Lehrstoff nicht, können sie auch nicht, da die Provokation des Lehrstoffes nach Stand der Dinge in der ganzen Welt schon lange keine provokative Meinungsäußerung mehr ist, sondern der versprochene „Frieden“ rechtgeleiteter Menschen.

    Danke Frau Frank. Wir werden weiter unsere Meinung äußern, provokativ, aber niemals volksverhetzend wie es der Koran lehrt.

  49. So weit sind wir schon: wir freuen uns darüber, dass die freie Meinungsäusserung von der deutschen Justiz nicht bestraft wird!
    Sie haben das Verfahren eingestellt, weil ein Prozess zu viel öffentliche Neugierde und vermutlich zu viel Zustimmung in der Bevölkerung zur „Angeklagten“ geweckt hätte und mangels Beweise und Gegenargumente mit einem Freispruch erster Klasse hätte ausgehen müssen. Gerade im Wahljahr durfte so etwas politisch inkorrektes nicht geschehen.

  50. Guter Mann, der RA!

    Macht euch aber keine falschen Hoffnungen. Zur Zeit ist Wahlkampf, da kann man keinen Aufruhr gebrauchen.

  51. Herzlichste Gratulation für ihren Mut und Beständigkeit.
    Da könnten sich viele eine Scheibe abschneiden.

  52. @ #16 Fensterzu (20. Aug 2013 18:39)
    >>>>Ab 50 % Islam ist eine Gesellschaft immer unfrei. Das ist empirisch.”<<
    Leider stimmt das so nicht, die Unfreiheit haben wir jetzt schon. Meine Ablehnung des Islams in Europa hat mich schon Freunde und geschäftliche Kontakte gekostet. Und das bei angeblich nur 5% Moslemanteil hier in Deutschland 🙂

  53. Man muss sich mal vorstellen, was diese Frau hier durchmachen muss, um ihr Recht auf Meinungsfreiheit zu verteidigen. Das alles kostet sie Zeit und Nerven. Das Amtsgericht München sollte sich was schämen.

  54. Das Urteil des LG ist natürlich zu begrüßen; der Anwalt hat gute Arbeit geleistet. Es ist allerdings eine Schande, daß deutsche Gerichte, hier das AG München, sich offensichtlich wieder dazu hergeben, Gesinnungsjustiz zu üben. Unbedarfte Leute könnten auf die Idee kommen, daß das, nach dem Ende der braun- wie der rot-sozialistischen Diktatur eigentlich überwunden sein sollte.

    Die Kosten wurden der Staatskasse auferlegt.

    Die Kosten solcher Verfahren, und zwar sämtliche (der Anwälte inclusive) sollten künftig allein dem auferlegt werden, der, in verleumderischer und diffamierender Absicht, die betreffenden Anzeigen gestellt bzw. Klage eingereicht hat. Zusätzlich sollte er ein eigenes Verfahren wegen Rufmord bzw. Verleumdung bekommen.

    Für das AG München ist das ohnehin eine schallende Ohrfeige; das LG hat geurteilt nach dem, was eigentlich auf der Hand lag.

  55. @PI

    Woher stammt der kursiv geschriebene Teil? Ist der das Plädoyer der Verteidigung?
    Ist das nur ein Auszug? Gibt es diesen Text ausführlicher?

    Die Klarheit und konsequente Realitätsnähe macht mich sprachlos.

    Der Text muß laminiert und in Ehren gehalten werden.

  56. Aber “Angreifen” klingt eher militärisch – und das traut er sich aber doch nicht.

    Sicher? Immerhin hat Scharping ihm vor einigen Jahren (Rotzgrün-Regierung, klingelt`s?) reichlich Panzer quasi geschenkt. Mit genügend Panzern fühlt sich jeder Westentaschendiktator stark, die Geschichte hat´s bewiesen.

  57. Das Amtsgericht München sollte sich was schämen.

    Juristen kennen keine Scham, die würde sie berufsunfähig machen…

  58. Der „Siegesstimmung“ hier muß deutlich entgegengehalten werden, daß m.E. die Justiz es diesmal (noch) nicht gewagt hat, zu verurteilen. Das kann sich schon sehr kurzfristig radikal ändern.
    Wie hemmungslos verkommen dieser Apparat ist, darf z.Zt. im Fall Mollath gerne beobachtet werden.
    Die Justiz ist eine Waffe der Mächtigen zur Bewahrung der Macht!

  59. Aus der Entscheidung der Vorinstanz:

    Der Richter verurteilte sie schließlich wegen Volksverhetzung und führte in der Begründung aus, dass Maria mit ihrem Plakat den Eindruck erwecken würde, ein kriegerischer Einmarsch der Türken im Sinne eines gegensätzlichen Kreuzzuges stehe kurz bevor. Er ermahnte sie, dass sie damit aufhören und sich dafür sensibilisieren müsse, was gehe und was nicht.

    Nun, jetzt sollte sich eher dieser Richter sensibilisieren, was geht und was nicht. Dieser Richter sollte dringend Nachhilfeunterricht in Verfassungsrecht nehmen, insbesondere was die Grundrechte betrifft.

    Kennt jemand den Namen und die Emailadresse dieses Richters, um ihn auf diese dringend erforderliche Weiterbildungmaßnahme hinzuweisen?

  60. Verfahrenseinstellung ist kein Freispruch! Maria Frank blieb auf den Kosten für ihren Anwalt sitzen. Danke an die Spender, die ihren Prozeß bis in die 2. Instanz unterstützt haben. Und Gratulation an Maria Frank!

  61. Für die rot-grüne Gutmenschen wäre das eine „Nazi-Braut“.
    Schon traurig genug das wir uns darüber freuen dürfen, wenn die Meinungsfreiheit nicht bestraft wird.

  62. „Die Kosten wurden der Staatskasse auferlegt“ – also den Bürgern. Unfassbar, das ist parasitäre Gerichtsbarkeit.

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