Von INXI | Im Oktober letzten Jahres ging ein schockierendes Video um die Welt und sorgte nicht nur in Deutschland für Entsetzen. Svetoslav Stoikov, ein 28-jähriger Bulgare – Angehöriger des Fahrenden Volkes – trat in einem Berliner U-Bahnhof eine junge Studentin die Treppe hinunter (PI-NEWS berichtete mehrfach) [1]. Bierflasche in der einen Hand und mit voller Wucht. Die Tat geschah heimtückisch und von hinten, sein Opfer war völlig arg- und wehrlos. Die junge Frau brach sich den Arm; sie hätte auch tot sein können. Unter den psychischen Folgen des Angriffs leidet sie bis heute – ihr Studium konnte sie bisher nicht wieder aufnehmen.
Gestern nun das Urteil: zwei Jahre und elf Monate wegen gefährlicher Körperverletzung und Exhibitionismus (Stoikov hatte zwei Wochen vor der Tat vor zwei Frauen öffentlich masturbiert). Die Höchststrafe für gefährliche Körperverletzung beträgt zehn Jahre, wegen der Heimtücke und der Arglosigkeit des Opfers wäre durchaus auch versuchter Mord oder zumindest versuchter Totschlag in Betracht gekommen – die Frau hätte sterben können. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und neun Monate Haft beantragt, der Verteidiger – wie sollte es anders sein – Bewährung.
Nun wird es kniffelig und auch unverschämt: Stoikov gab an, seine Frau und sein Bruder hätten ihn gereizt und provoziert, außerdem habe er einen Drogencocktail sowie reichlich Alkohol intus gehabt. Dies „habe seine Laune negativ beeinflusst“! Aber natürlich, dafür muss man doch Verständnis haben. So wie die linksversiffte Presse, beispielsweise schreibt der Spiegel von einem „unbefriedigenden Urteil [2]„. Nicht etwa wegen des Strafmaßes, nein, der Zigeuner gehöre gar nicht hinter Gitter. Jetzt kommt nämlich der psychiatrische Gutachter ins Spiel und der beschreibt Stoikov so:
- Stirnhirnkrank wegen Autounfall vor neun Jahren
- IQ von 67 und damit deutlich intelligenzgemindert
- spricht kein Deutsch
- Analphabet
Nun könnte ein Gutmeinender auf die Idee kommen, der gehört doch in die geschlossene Psychiatrie! Oder wenigstens ein Urteil in der Nähe der Höchststrafe! Nein, nicht in Deutschland. In die forensische Psychiatrie werden nur Täter eingewiesen, die mehrmals allgemeingefährliche Straftaten begangen haben. Bei Stoikov stehen „lediglich“ Eigentumsdelikte, Fahren ohne Führerschein usw. zu Buche. Das Übliche halt, wie bei fast jedem Deutschen eben. Zieht man die U-Haft ab und setzt gute Führung voraus, dürfte sich der Zigeuner in wenigen Monaten wieder fröhlich und zugedröhnt durch die Berliner U-Bahnhöfe treten. Von einer Ausweisung nach Bulgarien war nirgends die Rede; wahrscheinlich ist es in dem Urlaubs- und EU-Land viel zu gefährlich für seinesgleichen. Es wird also erst ein weiteres Gewaltopfer geben müssen, bis solche Täter wirksam aus dem Verkehr gezogen werden. Wenn überhaupt!
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