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Räuberpistole: Ali Baba und die 40 engsten Familienangehörigen

Familiennachzug läuft in Lauf - auf dem Bild ein Drittel der nachgeholten "Kernfamilie".

Von MAX THOMA | Syrien und Irak kehren derzeit wieder zu einem weitgehenden Vorkriegs-Normalzustand [1] zurück, seit die IS-Terrormiliz mit Einnahme der letzten IS-Hochburg Albu Kamal praktisch aufgerieben wurde.

Der islamischen „Extremistengruppe“ bleiben damit in Syrien nur noch einige Mini-Terror-Territorien in der Provinz Homs sowie im Irak die Ortschaft Rawa als Rückzugsort.

Im großteils unzerstörten Damaskus fand bereits im August 2017 die traditionelle internationale Handelsmesse mit deutscher Beteiligung und Förderung statt. Insgesamt waren dort 43 Staaten als Aussteller vertreten und zehntausende Besucher aus aller Welt.

Höchste Zeit, Abschied vom schutzgebenden Gastland Deutschland zu nehmen und gemeinsam beim effektiven Wiederaufbau der betroffenen Länder anzupacken. Es gibt dort viel zu tun – und internationale Fördermittel stehen in Hülle und Fülle bereit.

Frieden – eine Katastrophe für die Asylindustrie

Was wie ein großer Schritt in Richtung wirtschaftlicher Neustart und Befriedung der levantinischen Region klingt, ist der absolute Worst Case für die steuerfinanzierte milliardenschwere Migrationsindustrie in Deutschland – ein Schlag ins Kontor der bunten Völker-Umvolker. Denn Asylsuchende, die derzeit in Deutschland Schutz bekommen, dürfen grundsätzlich ihre engsten Verwandten wie Ehepartner und minderjährige Kinder nachholen, manchmal auch Schwestern und Brüder usw.

Aber auch sogenannte „minderjährige Flüchtlinge“ dürfen wiederum ihre „Kernfamilien“ nach Deutschland holen – ein sich selbst nährender genialer Mechanismus der Asylindustrie ad infinitum. Für eine bestimmte Gruppe mit eingeschränktem Schutzstatus, subsidiär Geschützte, hatte die große Koalition den Familiennachzug derzeit zwar offiziell beschränkt und bis März ausgesetzt – zumindest wird dies kommuniziert. Mit „Härtefallregelungen“ wird allerdings zusätzliches einträgliches Geschäft generiert – diese ernähren ein Heer von ansonsten taxifahrenden Rechtsanwälten der „humanitären“ Milliardenindustrie. Später wundern sich dann Politiker und Medien, dass die „Gerichte mit einer Klageflut überlastet“ sind.

Das Auswärtige Amt unter SPD-Ägide bereitet ab jetzt die Wiederaufnahme des Familiennachzugs von „Bürgerkriegsflüchtlingen“ aus Syrien und dem Irak generalstabsmäßig vor, wie PI-NEWS gestern [2] berichtete. „Die Visastellen der betroffenen Botschaften und Generalkonsulate nehmen derzeit Terminwünsche entgegen und registrieren sie“. Die Wartezeit auf einen Termin beträgt in der libanesischen Hauptstadt Beirut mit über 40.000 wartenden Familien-Nachzüglern nach Deutschland angeblich „zwölf Monate“ – mit dem richtigen Vitamin B kann es aber auch schneller gehen, auch hier gibt es basarmäßige Zwischenhändler. Insgesamt rechnet die Bundesregierung mit „lediglich“ 150.000 bis 180.000 engsten Angehörigen der in Deutschland befindlichen „Schutzbedürftigen“.

Ein Präzedenzfall der Nachholung von „Syrischen Familienmitgliedern“ im bayerischen Lauf veranschaulicht, dass der Begriff „engste Angehörige“ in manchen Kulturkreisen eine quantitativ andere Bedeutung als in Deutschland besitzt, wie folgende „Räuberpistole aus 1001 Nacht“ veranschaulicht. Ali Baba und die 40 Familienmitglieder oder:

Die Frau, die 40 Syrer in ein kleines bayerisches Dorf holte …“

Einen zum 24. Dezember herzwärmenden Beitrag lieferte Friede Springers submissiv-journalistisches Flaggschiff „Die WeLT“ [3] über einen Familiennachzug der XXL-Extraklasse mit garantiertem Vorzeige-Erfolg. Denn in Lauf an der Pegnitz, einer hübschen Stadt etwa zwanzig Minuten nordöstlich von Nürnberg hat eine erweiterte syrische Kernfamilie ein neues Zuhause gefunden:

Nicht einfach so. Menschen haben es möglich gemacht, weil sie sich für Flüchtlinge engagieren und die schon totgesagte Willkommenskultur leben –  allen voran die resolute Marion […]. Die gebürtige Lauferin ist verheiratet mit Icho T., einem christlichen Syrer.

Seit in der Heimat ihres Mannes der Bürgerkrieg tobt, lässt Marion nichts unversucht, um ihre syrischen Verwandten in Sicherheit zu bringen – inzwischen sind es mehr als 40 Personen, die Dank ihrer Hilfe in Deutschland leben: Brüder ihres Mannes mit ihren Frauen, Nichten und Neffen, Cousins und Cousinen mit ihren Ehepartnern, deren Geschwister und Kinder. Verwandtschaft wird in Syrien weiter gefasst als hierzulande. Auch Trauzeugen gehören dazu. Und der Pfarrer aus dem von Christen bewohnten Dorf, in dem Icho aufgewachsen ist.

Nie habe sie daran gedacht, ihre Verwandten dubiosen Schleppern anzuvertrauen. Das wäre nicht nur zu gefährlich, sondern auch unbezahlbar gewesen: „Ich hätte gar nicht gewusst, wie ich das von Deutschland aus hätte organisieren sollen.“ Sie hat es anders geschafft – mit Ausdauer, Hartnäckigkeit, unerschütterlicher Zuversicht und unendlich vielen Mails. Die Stadt hat geholfen, die Kirche, die Politik. Marion sagt: „Die Mühe hat sich gelohnt.“ Vor allem die Jüngeren haben sich gut eingelebt und sprechen so gut Deutsch, dass sie für ihre Eltern dolmetschen können; sie machen schon Pläne für die Zukunft.

Banipal zum Beispiel steht kurz vor dem qualifizierenden Hauptschulabschluss und will nach der zehnten Klasse auf die Fachoberschule wechseln. Enana hat in Syrien ein Einser-Abitur gemacht und muss jetzt noch zwei Deutschprüfungen ablegen, damit sie endlich studieren kann. Maria will möglichst schnell ihr Betriebswirtschaftsstudium beenden. Elia hat eine Ausbildung als Heizungsinstallateur begonnen, und seine Frau Vivian kann sich vorstellen, später als Erzieherin zu arbeiten. Ihr sieben Monate alter Sohn Charbel wurde in Lauf geboren und soll bald getauft werden. Auf die Frage, was ihnen in Deutschland besonders gefällt, antworten sie höflich: „Alles.“ Ob sie auch manchmal Heimweh haben? „Eigentlich nicht.“

Monatelang hatte Icho seinen Bruder vergeblich angefleht, nach Deutschland zu kommen. Erst als ein Neffe Antars von Islamisten beinahe erschossen worden wäre, wurde der Familie die Gefahr bewusst, in der sie als Christen schwebten. Im Herbst 2013 flüchteten sie in den Libanon. Das Leben dort war kostspielig. Die Verwandten schickten über Western Union regelmäßig Geld. Das konnte auf Dauer keine Lösung sein. Aber wie sollten sie weiter nach Deutschland kommen? Marion begann, sich zu kümmern. Was dann folgte, ist eine Verkettung glücklicher Umstände.

Hilfe von Steinmeier

Zunächst wandte sich Marion an den für Lauf zuständigen Landtagsabgeordneten. Der verwies sie an die Bundestagsabgeordnete Marlene Mortler (CSU), die wiederum eine Mitarbeiterin in Berlin beauftragte, im Auswärtigen Amt und im Bundesinnenministerium nachzufragen, welche Möglichkeiten es gebe, Flüchtlinge auf legalem Weg nach Deutschland zu holen. Nach vielen Telefonaten kam heraus, dass zu diesem Zeitpunkt jeder Parlamentarier bis zu 20 Flüchtlinge benennen konnte, die im Rahmen eines Kontingents aufgenommen werden sollten – vorausgesetzt, die Personen waren beim Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) gemeldet.

Nun wusste Marion, was sie zu tun hatte. Für acht Personen füllte sie auf der Homepage des UNHCR entsprechende Anträge aus, erhielt für jede Person eine Registriernummer; damit konnten sie über Marlene Mortler für ein Kontingent angemeldet werden. Dann begann das Warten. Es waren zermürbende Wochen. Am 3. Januar 2014 kam die erlösende Nachricht, dass der damalige Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) einer Aufnahme der Familie in ein Kontingent zugestimmt hatte; das war noch bevor Hunderttausende Flüchtlinge über die Balkanroute nach Deutschland kamen.

Ende Januar 2014 stellten Antar und seine Familie bei der deutschen Botschaft in Beirut die Visumanträge. Bereits Mitte Februar konnten sie nach München fliegen, im Gepäck die wichtigsten Papiere, etwas Kleidung und für die Kinder je ein Spielzeug. Von ihrem letzten libanesischen Geld hatten sie sich am Flughafen in Beirut noch arabische Süßigkeiten gekauft. In Lauf hatte Marion alles für das neue Leben vorbereitet: Sie hatte die Flüge bezahlt, Wohnraum organisiert, Kindergarten- und Schulplätze besorgt und sich über Deutschkurse informiert. Nach und nach hat sie so Verwandte in verschiedenen Aufnahmeprogrammen unterbringen können, die Bund und Länder für syrische Flüchtlinge beschlossen hatten.

Die Älteren in der Familie hadern eher mit ihrem Schicksal, Flüchtling zu sein, als die Jüngeren. Assur hat in Syrien als Elektroingenieur gearbeitet. Jetzt wartet er auf die Anerkennung seines Berufsabschlusses. Seine Frau Sinah ist traurig, weil sie kaum Kontakt zu Deutschen hat. Beide sind froh, in Sicherheit zu sein, aber sie haben das Gefühl, irgendwie „in der Luft“ zu hängen. Sharina, die älteste in der Familie, vermisst die weite Landschaft und ihre Kuh, die sie zu Hause in Syrien versorgt hat. Sie spricht bislang kaum ein Wort Deutsch, aber sie lächelt zufrieden, weil sie ihre engsten Angehörigen um sich hat. Sharina wohnt zusammen mit Sohn David, einem Bruder von Icho und Antar.

David leidet an Rheuma, und er weiß es zu schätzen, in Deutschland medizinisch gut versorgt zu werden. Mit seiner Erkrankung hätte er in Syrien vermutlich nie eine Arbeit gefunden und wäre seiner Familie ewig zur Last gefallen. In Lauf aber hat ihm Pfarrer Thomas Hofmann einen Job vermittelt; David arbeitet im gemeinnützigen Café der Christuskirche und kann so ein selbstbestimmtes Leben führen. Hofmann unterstützt Marion und ihre Familie und hat sich dafür eingesetzt, dass ein geräumiges Einfamilienhaus zu günstigen Konditionen an die syrischen Flüchtlinge vermietet wird. Aber Hofmann mahnt auch: „Wir dürfen andere Hilfsbedürftige nicht aus dem Blick verlieren.“ Andernfalls, so seine Befürchtung, könnte die Stimmung in der Bevölkerung kippen.

Solange der Bürgerkrieg in Syrien andauert, wird Marion nicht aufhören, sich um ihre Familie zu kümmern. Es gibt schon das nächste Problem: Die Eltern von Vivian konnten nicht länger im Libanon bleiben und wurden in ein Kontingent für Australien aufgenommen, wo Ichos Schwestern leben. Aber sie würden gern bei Tochter und Enkel in Deutschland sein. Marion wird alles tun, damit sie nach Lauf kommen können. Im nächsten Jahr. Jetzt ist erst einmal Weihnachten“.

Frohe „Kundschaft“

Im Vorfeld der geglückten Familienzusammenführung auf bayerischem Boden durfte auch seine Unheiligkeit Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm nicht fehlen. Bei einem anberaumten Mittagessen mit der syrischen Flüchtlingsfamilie T. im Gemeindezentrum der Christuskirche erfuhr Bedford-Strohm die Geschichte ihrer Flucht nach Deutschland und die Probleme, die Flüchtlingen dabei im Weg stehen. Auch bei den anschließenden Unterhaltungen mit Mitgliedern des ökumenischen Vereins für Flüchtlinge ging es um das Thema Syrien und Fragen wie der Versorgung der Menschen und die Finanzierung der Unterbringung [4]. Kritisiert wurde in diesem Zusammenhang die bayerische Landesregierung und Bedford-Strohm versprach „hoch und heilig“, mit Innenminister Joachim Herrmann „über das Thema Flüchtlingshilfe zu reden“.

Lauf: Landkreis zahlt für Haus 10.500 Euro Monatsmiete – Asylimmobilien als Anlageobjekt

Währenddessen steigen im Umland von Lauf die Immobilienpreise, auch bedingt durch die derzeitige „Relocation“ ganzer Dörfer [5] aus der orientalischen Levante. Während das Kriterium „fest vermietet“ am Immobilienmarkt eher ein „Downer“ zur Gewinnerzielung ist, bedeutet dies in manchen Teilen des Landkreises eine erhebliche Aufwertung als „Anlageobjekt“. So werden bereits über 600.000 Euro für renovierungsbedürftige Gebäude aus den 70ern erzielt, wenn diese langfristig an Asylbewerber vermietet sind. Und das sind mittlerweile Relativ viele – monatliche Zahlungen von 10.500 Euro durch den Landkreis für ein vermietetes Objekt sind keine Seltenheit mehr. Die staatlich subventionierten Mieten bringen den Mietmarkt in Nürnberg-Ost und der westlichen Oberpfalz bereits in eine gefährliche Schieflage für deutsche Doppel-Normalverdiener, die oftmals bei der Wohnungssuche in die Röhre schauen.

Landkreis-Pressesprecher Günther Häusler bestätigt die Mietzahlung und lässt durchblicken, dass seine Behörde nicht gerade erfreut darüber ist, dass der Mietpreis für Asylbewerber-Unterkünfte jetzt in einem öffentlichen Immo-Portal zu lesen ist.

Warum werden für Flüchtlingsunterkünfte so exorbitant hohe Mieten gezahlt? Die Zahlungen richten sich zunächst einmal danach, wie viele Menschen in einem Haus untergebracht werden können, erläutert Häusler. 450 Euro fallen hier pro Asylbewerber und Monat an Mietkosten an.

Zurzeit sind 950 „Flüchtlinge“ im Nürnberger Land untergebracht. Für 680 Menschen hat der Landkreis ähnliche Objekte angemietet, insgesamt 24 Häuser.

Es steht die Frage im Raum, ob für die Anmietung solcher Unterkünfte ein um ein vielfaches höherer Mietpreis als auf dem „normalen“ Markt gezahlt werden muss. „Das Anwesen ist an den Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Nürnberger Land, vermietet“, erläutert der Makler auf der Immobilienwebseite lakonisch, „Sie haben also einen Mieter mit Top-Bonität“.

Selbstverständlich ist es besser, „christliche syrische Kernfamilien“ mit tatsächlichem Integrationswillen staatlich zu importieren, als barbarische muslimische Männerhorden. Aber wo zieht man die „Grenze“ im grenzenlosen Deutschland? Die Bundesrepublik kann sicher nicht alle scheinbar verfolgten 260 Millionen Christen aus der Welt aufnehmen. Und gerade in jüngster Zeit haben Killermaschinen aus aller Welt in Deutschland bestialisch töten können, gerade weil sie sich als christliche Konvertiten vor den Verwaltungsgerichten ausgaben, die diesen in Dhimmi-Manier (christlichen) Glauben schenkten und die andere Backe auch noch hinhielten.

Sicher ist „Familienzusammenführung“ ein wichtiger humanitärer Aspekt. Aber warum ausgerechnet im Steuersubventions-Schlaraffenland Deutschland?

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Die dümmsten Affen der Empörungsmaschinerie

geschrieben von PI am in Political Correctness,Rassismus | 205 Kommentare
Modekette H&M wegen dieser Shirts mit Rassismusvorwurf konfrontiert.

Die schwedische Textilwarenkette H&M wird derzeit weltweit im wahrsten Sinn des Wortes zur Sau gemacht und durchs Mediendorf getrieben, weil sie ein schwarzes Kind in einen Sweater mit der Aufschrift „Coolest Monkey in the Jungle“ (Coolster Affe im Dschungel) gesteckt und mit dem Bild im Webshop geworben hat. Es gab auch noch andere Tier-Shirts, eines wurde von einem weißen Kind präsentiert und trug die Aufschrift „Survival Expert“ (Überlebenskünstler).

Hätte man die Kinder andersrum gekleidet, wäre der kleine schwarze Junge als Überlebenskünstler und das weiße Kind als Äffchen dargestellt worden, hätte die Helikoptermama-Fraktion verzückt mit den getuschten Wimpern geklimpert und „Wie süüüß!“ geflötet. Der Rest der Welt hätte nicht einmal Notiz davon genommen.

So aber wurde in den offenbar pathologisch auffälligen Hirnen derer, die überall „Nazis“ und Rassisten wittern sofort die Assoziation vom kleinen armen, schützenswerten Negerlein, das von bösen Kapitalisten als Affe dargestellt wurde geformt.

Und es kam wie es kommen musste, die BessermenschX und/oder RassisumsexpertInnen begannen eine wahre Schlacht um die Krone der Empörung [6].

[7]Mit dabei einmal mehr der Benimm-Spezialist Bum Bum Boris-Bobbele Becker. Er postete auf Twitter [8] ein Gegenbild, das den Jungen im Dschungelshirt als König zeigt. In den sozialen Medien toben Prominente, solche die sich dafür halten und andere ihr Entsetzen über dieses vermeintliche „Hassverbrechen“ der Modekette aus.

Nun kann man sicher geteilter Meinung darüber sein, ob man sein Kind überhaupt in ein Tiger- Affen- oder Schlangenshirt mit mehr oder weniger sinnentleerten Aufschriften und dann auch noch in eines von H&M stecken will. Das ist Geschmackssache. Zumal das Textilunternehmen doch gerne auch der Islamisierung helfend zur Seite steht und mit Kopftuchmodels [9] wirbt.

Was diese Geschichte aber zeigt ist, wer hier eigentlich die Rassisten sind. Eine Mutter schrieb auf Facebook: „Ich sehe da nur ein kleines Kind in einem grünen Pulli.“
Müssten genauso es nicht eigentlich all jene sehen, die nun aus dem schwarzen Jungen einen Affen machen? Das war nämlich eigentlich nicht die Werbeabteilung von H&M. Das Modehaus, das sich nun erschrocken in untertänigsten Entschuldigungen [10] ergeht und das Bild von den Onlineseiten löschte, sah ganz offensichtlich nur zwei Kinder. Möglicherweise zog man dem schwarzen Jungen das Dschungelshirt an, weil es vom Lebensraum her schlicht naheliegender ist. Warum darf man einen augenscheinlich afrikanischen Menschen nicht mit Afrika in Verbindung bringen?

Die wahren Rassisten hier sind jene, die nun aus einem Kind in einem Shirt, mit großem Getöse einen Affen im Dschungel machen und dann auch noch diese, ihre eigenen Vergleiche anderen unterschieben. (lsg)

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Das Freispruch-Urteil im Islamfaschismus-Hakenkreuz-Prozess

geschrieben von PI am in Deutschland,Islam,Justiz | 145 Kommentare

Der Prozess gegen PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger hatte international hohe Wellen [11] geschlagen. Die üblen Schikanierungen durch die sich wie eine linke Gesinnungsrichterin aufführende Sonja Birkhofer-Hoffmann und ein regelrechts Unrechtsurteil [12] mit sechsmonatiger Gefängnisstrafe zur Bewährung führte im Spätsommer zu vielen empörten Medien-Reaktionen im Ausland. Am 5. Dezember kam es dann zur überfälligen Korrektur [13] dieses Justizskandals vor dem Landgericht München.

Nach einer äußerst seltsamen Anzeige durch Kriminaloberkommissar Fisch, dem in einem Facebook-Artikel [14] Stürzenbergers vom 5. Juni 2015 über den Nazi-Islam-Pakt auf einem historischen Foto das Hakenkreuz auffiel und trotz einer ausführlichen Anhörung des islamkritischen Journalisten halsstarrig eine Strafanzeige stellte, setzte sich die Maschinerie der Münchner Staatsanwaltschaft in Bewegung. Zusätzlich zu dem rechtswidrigen Vorwurf der Veröffentlichung eines verfassungsfeindlichen Symbols wurde auch der Satz „Die Erkenntnis, dass der Islam eine faschistische Ideologie ist, hat der ägyptischstämmige Politologe Hamed Abdel-Samad mit seinem Buch ‚Der islamische Faschismus‘ vor zwei Jahren hoffähig gemacht“ als „Beleidigung einer Religionsgemeinschaft“ interpretiert.

Die Münchner Staatsanwaltschaft legte gegen das ohnehin schon skandalöse Urteil der Richterin Birkhofer-Hoffmann auf sechs Monate Haftstrafe mit dreieinhalbjähriger Bewährungszeit und 100 Stunden Sozialarbeit auch noch Berufung ein, da das Strafmaß „dem Unrechtsgehalt der Tat“ und „der Persönlichkeit des Angeklagten“ nicht gerecht werde.

Staatsanwalt Oberberger forderte bei diesem juristischen Feldzug in der Berufungsverhandlung konsequenterweise gar zehn (!) Monate auf eine dreijährige Bewährungszeit plus Zwangsarbeit in Form von 130 (!) Sozialstunden, die Stürzenberger vermutlich in einem „Flüchtlings“-Heim voller Mohammedaner hätte ableisten müssen.

Doch es gibt noch Richter, in diesem Fall auch Richterinnen, die nach Recht und Gesetz urteilen. Hier das Freispruch-Urteil, Aktenzeichen 18 Ns 112 Js 141294/17, verfasst am 20.12.2017:


Der Angeklagte war aus rechtlichen Gründen freizusprechen. Die angeklagte Tat erfüllt keinen Straftatbestand.

1.

Es liegt keine Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen vor. Zwar hat der Angeklagte den Islam als „faschistische Ideologie“ bezeichnet, wobei er sich noch auf verschiedene historische Persönlichkeiten berief, die (möglicherweise) ebenfalls diese Meinung vertraten.

Beschimpfen im Sinne des § 166 StGB ist eine nach Form und Inhalt besonders verletzende Kundgabe der Missachtung, wobei das besonders Verletzende entweder äußerlich in der Rohheit des Ausdrucks oder inhaltlich im Vorwurfs eines schimpflichen Verhaltens liegen kann. Die nähere Bestimmung und Anwendbarkeit des Begriffs des Beschimpfens erfährt in mehrerer Hinsicht eine Einschränkung. So ist zu berücksichtigen, dass als Rechtsgut nicht das Bekenntnis, die Kirche oder deren Einrichtung und auch nicht das religiöse Empfinden der Kirchenmitglieder geschützt sind, sondern der öffentliche Friede als rein weltliches Schutzgut in der Ausprägung, die er durch den Toleranzgedanken erfahren hat (OLG Karlsruhe, NStZ 1986, 363/364).

Zudem sind Inhalt und Fragen kollidierende Rechtsgüter des Grundgesetzes durch wertende wechselseitiger Abwägung nach verfassungsrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen, wobei die Umstände des Einzelfalls dafür maßgeblich sind, welchem Rechtsgut konkret der Vorrang gebührt (OLG Karlsruhe a.a.O.).

Gemessen an diesen Maßstäben ist festzuhalten, dass es sich bei der Äußerung des Angeklagten insgesamt um eine Meinungsäußerung handelt, ein Werturteil.

Der Begriff des Faschismus wurde zunächst als Eigenbezeichnung einer politischen Bewegung, die unter Führung von Mussolini in Italien von 1922 bis 1943/45 die beherrschende politische Machtwar, gebraucht.

Ab den 1920er Jahren wurde der Begriff für alle extrem nationalistischen, nach dem Führerprinzip organisierten, antiliberalen und antimarxistischen Bewegungen, Ideologien oder Herrschersystemen verwendet, die seit dem 1. Weltkrieg die parlamentarischen Demokratien abzulösen suchten.

Als Faschismus bezeichnet man heute eine nach dem Führerprinzip organisierte, undemokratische, rassistische, nationalistische Ideologie bzw. Staatsform (Vergleiche Wörterbruch „Wortbedeutung.info“). Damit ist der Begriff des Faschismus sicherlich negativ besetzt, aber kein Schimpfwort im eigentlichen Sinne, sondern eine an bestimmten Merkmalen festzumachende Ideologie bzw. Staatsform.

Unter diesen Umständen ist insbesondere das Grundrecht des Angeklagten auf freie Meinungsäußerung gem. Art. 5 I GG in die Gesamtbetrachtung zur Beantwortung der Frage, ob ein tatbestandliches Beschimpfen im Sinne des § 166 StGB gegeben ist, einzubeziehen. Der Angeklagte ist auf Grund seines Studiums des Islams zu der Überzeugung gelangt, dass der Islam faschistisch ist. Es sei auch nicht „nur“ ein Religionsbekenntnis, sondern eine allgemeine politische Ideologie. Der Angeklagte hat damit in seinem Artikel seine Meinung über den Islam kundgetan unter Verwendung einer entsprechenden Bezeichnung aus dem politischen Wortschatz. Hierin liegt kein Beschimpfen im Sinne des § 166 StGB.

Dabei kann es nicht darauf ankommen, ob die geäußerte Meinung von einem Gericht für richtig oder falsch gehalten wird. Dadurch würde die Meinungsfreiheit, wie sie Artikel 5 I GG gewährleisten will, ausgehöhlt. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt (E.v. 04.11.2009, BVR 2150/08), dass eine Beunruhigung, die die geistige Auseinandersetzung im Meinungskampf mit sich bringt und allein aus dem Inhalt der Ideen und deren gedanklichen Konsequenz folgt, notwendige Kehrseite der Meinungsfreiheit ist und für deren Einschränkung kein legitimer Zweck sei.

Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet seien, gehöre zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer Beeinträchtigung des „allgemeinen Friedensgefühls“ oder der „Vergiftung des geistigen Klimas“ seien ebenso wenig ein Eingriffsgrund, wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte.

Auch das Ziel, die Menschenrechte im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung zu festigen, erlaube es nicht, zuwiderlaufende Ansichten zu unterdrücken. Die Verfassung setze vielmehr darauf, dass auch diesbezüglich Kritik und selbst Polemik gesellschaftlich ertragen, ihr mit bürgerlichem Engagement begegnet und letztlich in Freiheit die Gefolgschaft verweigert werde. Demgegenüber würde die Anerkennung des öffentlichen Friedens als Zumutbarkeitsgrenze gegenüber unerträglichen Ideen alleine wegen der Meinung als solcher das in Art. 5 I GG verbürgte Freiheitsprinzip außer Kraft setzen.

Anders wäre dies lediglich zu bewerten, wenn die Äußerung einer Meinung nicht mehr allein auf der geistigen Ebene bliebe. Es komme dabei darauf an, ob die Gefahren, die als Folge der Meinungsäußerung im Raum stehen, erst als Fernwirkung mit der weiteren freien Überzeugungsbildung drohen oder ob deren Realisierung mit der Äußerung bereits in Gang gesetzt wird.

Die Äußerung des Angeklagten stellt lediglich seine Überzeugung vor den Gefahren des Islam dar, eine Aufforderung oder ein aktuell bedrohlicher Bezug zu bestimmten Personen oder Personengruppen ist daraus nicht zu entnehmen. Insbesondere ist nicht erkennbar, dass er in seinem Artikel zu Gewalt gegen Mohammedaner aufruft. Die Äußerungsform der Meinung ist grundsätzlich nicht erheblich für den Schutzzweck des Art. 5 GG.

Unerheblich für den Schutzbereich für den Art. 5 GG ist die Richtigkeit oder gar Vernünftigkeit der Äußerung (BVerfGE 04.11.2009). Selbst polemische, beleidigende oder rechtsextremistische Äußerungen fallen in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit, soweit sie als Teil des Meinungskampfes verstanden werden müssen (BVerfGE 08.12.2010, EUGRZ 2011,88). Art. 5 GG gewährleistet jedem das Recht, seine Meinung frei zu äußern und frei zu verbreiten.

Meinungen lassen sich nicht als wahr oder unwahr feststellen. Sie genießen den Schutz des Grundrechtes, ohne dass es drauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird (BVerfGE 90, 241). Der Bürger, der seine Meinung äußert, ist dabei rechtlich auch nicht gehalten, die der Verfassung zu Grunde liegenden Wertsetzungen persönlich zu teilen. Das Grundgesetz baut zwar auf der Envartung auf, dass die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, erzwingt aber die Werteloyalität nicht (BVerfGE v.24.03.2001, 1 BvQ 1311).

Unter Zugrundelegung dieser grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit, die die Richtigkeit der Aussage nicht voraussetzt, hat sich der Angeklagte mit seinem Artikel nicht strafbar gemacht.

2.

Auch eine Strafbarkeit gem. § 86 a StGB ist nicht gegeben. Zwar hat der Angeklagte unter seinem Artikel ein Foto veröffentlicht, auf dem eine NS-Größe (Gauleiter von Sachsen) mit einer Armbinde zu sehen ist, auf der ein Hakenkreuz abgebildet ist. Dies erfüllt hier jedoch nicht den Tatbestand des § 86 a StGB. Bei dem Foto handelt es sich um einen historischen Beleg, mit dem die Überschrift seines Artikels ,,SZ: Hakenkreuz und Halbmond“ illustriert wird. lnsofern ist es unerheblich, dass das Bild keine erläuternde Unterschrift hat. Der Zusammenhang mit dem Artikel ist ohne weiteres erkennbar. Das Bild soll zeigen, dass der Islam (verkörpert durch den Großmufti von Jerusalem auf dem historischen Foto) dem Faschismus (verkörpert durch den Gauleiter von Sachsen) nahesteht und dass sich beide freundschaftlich begegnen.

§ 86 a StGB setzt nach ständiger Rechtsprechung als abstraktes Gefährdungsdelikt grundsätzlich weder eine inhaltliche Zustimmung des Täters zum Symbolgehalt des Kennzeichens noch den Eintritt oder die konkrete Gefahr einer identifizierenden Wirkung der Verwendung voraus. Jedoch nimmt die Rechtsprechung eine aus „Sinn und Zweck“ der Vorschrift erwachsen tatbestandliche Begrenzung auf solche Handlungen an, welche nach den Umständen des Einzelfalls geeignet sind, bei objektiven Beobachtern den Eindruck einer Identifikation des Handelnden mit den Zielen der verbotenen Organisation zu erwecken.

Im Umkehrschluss ergibt sich damit die Tatbestandslosigkeit solcher Handlungen, die den Schutzzweck der Norm erkennbar nicht zuwider laufen (Vergleiche Thomas Fischer StGB mit Nebengesetzen, 64. Auflage 2017 zu § 86 a, Randnummer 18). Dabei ist das Foto zusammen mit dem dazu veröffentlichen Text zu würdigen.
Unzweifelhaft spricht sich der Angeklagte mit seiner These, dass der Islam eine faschistische Ideologie sei, gegen den Faschismus aus. Handlungen, die den Schutzzweck der Norm erkennbar nicht zuwider laufen, erfüllen jedoch bereits den Tatbestand nicht.

In jedem Fall aber greift hier die Sozialadäquanzklausel des § 86 a III StGB i. V. m. § 86 III StGB. Das Foto wurde im Rahmen einer „Staatsbürgerlichen Aufklärung“ veröffentlicht als Ergänzung und Beleg zu den Meinungen des Angeklagten. Auch bei der Frage der „Staatsbürgerlichen Aufklärung“ kann es nicht drauf ankommen, ob diese Aufklärung für falsch oder richtig gehalten wird.

Vielmehr kommt es bei der Verwendung des Fotos darauf an, ob der Verwender es im Rahmen auch eines historischen Kontextes als Beleg für seine Meinung darstellt. Gerade auch die Bezugnahme auf den Artikel in der Süddeutschen Zeitung und die Überschrift des Artikels des Angeklagten „Hakenkreuz und Halbmond“ stellt einen historischen Bezug dar, bei dem der Angeklagte das Foto als historischen Beleg verwenden kann. Er hat sich daher auch nicht gem. § 86 a StGB strafbar gemacht.


Stürzenberger schaffte mit Unterstützung der Jenaer Rechtsanwaltskanzlei BKR [15] im Jahr 2017 zusammen mit diesem wegweisenden Urteil insgesamt drei Freisprüche, die die Islamkritik in Deutschland weiter gerichtsfest machen. Das Oberlandesgericht München hatte am 6. Oktober nach einem vier Jahre andauernden Gerichtsmarathon durch fünf Instanzen den Freispruch des Landgerichtes [16] im „Der Islam ist wie ein Krebsgeschwür“-Prozess bestätigt.

Am 9. März hatte das Landgericht München in der vierten Instanz [17] alle drei Freisprüche der vorangegengenen Verhandlungen im „Himmler – der Islam ist unserer Weltanschauung sehr ähnlich“-Prozess bestätigt. Dieses Gerichtsverfahren hatte sich über fünf Jahre erstreckt.

Es ist ein langer, mühevoller und sehr steiniger Weg, um auch vor Gericht das Recht zu erstreiten, den Islam faktengestützt konsequent kritisieren zu dürfen. Aber das langjährige unbeirrbare Kämpfen hat sich gelohnt und legte die Grundlage für künftige Auseinandersetzungen zum Erhalt unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates.

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Hildesheim: MUFL mit neuartigem DNA-Test überführt

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Siedlungspolitik | 151 Kommentare
Die angeblich Minderjährigen hatten bisher leicht lachen.

Von DAISY | Was hat es in den vergangenen Tagen doch für ein Bohei um die Altersfeststellung von mutmaßlich minderjährigen „Flüchtlingen“ (MUFL) gegeben. Dabei hat der Landkreis Hildesheim längst Nägel mit Köpfen gemacht: er ließ das Alter eines mutmaßlichen Flüchtlings per neuartigem DNA-Test untersuchen und siehe da: der junge Migrant, der behauptete, minderjährig zu sein, ist mit 95prozentiger Sicherheit zwischen 26 und 29 Jahren alt, meldet der Stern [18] heute in einer Vorabmeldung.

Der Landkreis Hildesheim nutzte dabei schon im Mai 2017 einen neuen DNA-Test aus Amerika zur Altersbestimmung. Für die Methode ist lediglich eine Probe aus Speichel oder Blut notwendig. Piekst nicht und hat keine körperlichen Nebenwirkungen.

Damit sollte sich das Lamento um die angeblich gesundheitsschädigende Röntgen-Methode zur Altersfeststellung erledigt haben. Zwar bekommt man auf jedem längeren Atlantik-Flug mehr Strahlenbelastung als beim Röntgen ab, aber Gegner der Altersfeststellung bei jungen Migranten, darunter auch etliche GutmenschInnen aus dem ärztlichen Lager, hatten u.a. die Röntgenmethode als diskriminierend und vor allem gesundheitsgefährdend gebrandmarkt. In einer konzertierten Aktion war es ihnen sogar gelungen, sogar den Ärzte-Präsidenten Montgomery auf ihre Seite zu ziehen.

[19]
Dr. Steve Horvarth entwickelte die „Epigenetische Uhr“ bzw. „Horvaths Uhr“.

Der neuartige DNA-Test, in einem kalifornischen Labor von Bio-Mathematiker Dr. Steve Horvarth entwickelt, tut nicht weh und gefährdet nicht die Gesundheit. Es gibt keine Strahlenbelastung. Dafür schaffte er im Hildesheimer Fall Klarheit: mit nahezu 100prozentiger Wahrscheinlichkeit ist der untersuchte Aspirant älter, als er sagt, berichtet der Stern.

Der vom Landkreis Hildesheim veranlasste DNA-Test dürfte mit den Vorgaben des Sozialgesetzbuches, das „ärztliche Untersuchungen“ erlaubt, also kompatibel sein. Zu erwarten ist, dass es dennoch ein Aufschrei in der gutmenschlichen Asyl-Gemeinde gegen das forsche Hildesheimer Vorgehen geben wird. Die Hildesheimer dürften aber auch deshalb die Argumente auf ihrer Seite haben, weil die Gegner der Abschiebung bereits vor Jahren selbst einen DNA-Test in einem Abschiebeverfahren forderten und befürwortet haben. Damals ging es darum, per Gen-Test festzustellen, dass ein Asylbewerber kein Türke sei. Der Mann hatte behauptet, aus dem Libanon zu stammen. Der Landkreis hatte argumentiert, er habe sich als angeblicher Libanese das Asylrecht mit falschen Angaben erschlichen (weil er in Wirklichkeit Türke sei) und seinen Asylantrag abgelehnt.

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Alarmstufe Roth! Der dreiste Amtsmissbrauch der Bundestagsvize

geschrieben von PI am in Alternative für Deutschland (AfD),Grüne | 192 Kommentare

Von DAVID DEIMER | Ihre permanente ideologische Hetze könnte der GRÜNEN-Skandalnudel, „Bundesbetroffenheitsbeauftragten“ und Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth nun tatsächlich ernsthafte Probleme bereiten – AfD wirkt! Die AfD-Bundestagsfraktion hat für die nächste Plenarsitzung beantragt, Roth ihres Amtes als Bundestagsvizepräsidentin zu entheben. Die AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron und Marc Jongen übten in einem Schreiben an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) scharfe Kritik an Roth, da diese sich öffentlich dagegen aussprach, der AfD den Vorsitz des Kulturausschusses zu überlassen, die diesen zunächst gar nicht beanspruchte [20].

In einem Schreiben an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble bemängeln Petr Bystron und Marc Jongen [21], die noch amtierende Bundestagsvizepräsidentin habe „das Neutralitätsgebot ihres Amtes“ missachtet und diesem erheblichen Schaden zugeführt.

Die grüne Bundestagsvizepräsidentin Roth hat sich öffentlich dagegen ausgesprochen, der AfD den Vorsitz des Kulturausschusses zu überlassen – sie gehört zu den Unterzeichnern einer Unterschriftensammlung von deutschen „Künstlern und Kulturschaffenden“. Neben Claudia Roth und der notorischen SPD-Wahlkampfhelferin Iris Berben sowie den Präsidenten von Bühnenverein, Goethe-Institut und Preußenstiftung, Ulrich Khuon, Klaus-Dieter Lehmann und Hermann Parzinger befinden sich auch Diether Dehm (Linke), Bernd Fabritius (CSU), Elisabeth Motschmann (CDU), Michelle Müntefering (SPD) unter den Unterzeichnern des umstrittenen Pamphlets [22].

Inakzeptable Hetze der Vizepräsidentin

Bystron und Jongen argumentieren, dass es „jedem von Subventionen lebenden Kunstschaffenden“ unbenommen bleibe, vom Gesetzgeber „die weitere Alimentierung seines Daseins sowie die Besetzung von Ausschüssen durch ihm genehme Politiker zu fordern“. Doch sei es inakzeptabel, „wenn die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages das Neutralitätsgebot ihres Amtes bricht und noch vor der offiziellen Besetzung der Ausschüsse offen gegen eine der im Bundestag vertretenen Parteien hetzt“. „Frau Roth beschädigt damit nicht nur das Amt des Vizepräsidenten des Bundestages, sondern auch das gesamte Bundestagspräsidium sowie das Ansehen des Deutschen Bundestages als Institution“, heißt es in dem Brief. Roth wies die Kritik energisch zurück. „Den Verfassern des Schreibens fehlt offenbar jedwede Übersicht über die parlamentarischen Gepflogenheiten des Deutschen Bundestages, oder sie ignorieren diese gezielt“. Desweiteren:

„Was den Kulturausschuss betreffe, so stehe dieser für einen bewussten Umgang mit der deutschen Geschichte, für die Bedeutung unserer Erinnerungskultur, für die historische Verantwortung unseres Landes“.

„Deutschland, Du mieses Stück Scheiße“

Wenn es gilt, gezielt gegen die drittstärkste und erfolgreichste Partei im Deutschen Bundestag, die AfD, zu provozieren, ist Bundeswarze Roth jedes Mittel recht, sogar die Heranziehung der „deutschen Geschichte“. Diese plötzliche Affinität zur „deutschen historischen Verantwortung“ der Bundestagsvizepräsidentin mag überraschen. Studienabbrecherin Roth zeichnete sich in ihrer gesamten politischen Karriere bislang mit latent vorgetragenem antideutschen Fanatismus aus:

Im November 2015 ist die offizielle Vizepräsidentin des weltweit zweitgrößten Parlaments bei einer Anti-AfD-Demonstration mitmarschiert, bei der „Deutschland, Du mieses Stück Scheiße“ und „Deutschland verrecke“ in ihrer nächsten Umgebung skandiert wurde [23].

Alarmstufe Roth: „Deutschland verrecke“ – Roth mittendrin

Roth war auf der Allparteien-Anti-AfD-Demo in Hannover am 28. November 2015 „mittendrin statt nur dabei [24]“, auf der sich der schwarze Block fanatischer Linksradikaler mit den üblichen antideutschen Parolen hervortat. Der schwarze Block hatte sich an die Spitze des von den Gewerkschaften und anderen angemeldeten Demonstrationszuges gesetzt und die gesamte Veranstaltung in eine Richtung gelenkt, die anderen Demonstranten von deutschlandhassenden Sytemparteien sogar eine explizite Distanzierung wert war. Doch Roth hatte sich anders als andere rot-grüne Politiker trotz eines Erklärungsgebotes lieber in Schweigen gehüllt und die Anti-Deutschland-Hetze konkludent gebilligt.

Auch im Zuge der deutschen Wiedervereinigung betrieb die Spitzengrüne mit dem geschönten Lebenslauf zusammen mit den damaligen grünen Politikerinnen Jutta Ditfurth und Angelika Beer aktive antideutsche Politik: Gemeinsam präsentierten sie zum Beispiel in Frankfurt das Mega-Banner „Nie wieder Deutschland“ [25].

„Nie wieder Deutschland“, ist die Formel dessen, was rot-grüne AntiFa-Extremisten mit Parolen wie „Deutschland verrecke“ oder „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“ in Hannover oder bei der „Welcome to Hell-Friedensdemonstration“ in Hamburg für alle Welt sichtbar und offenkundig bewirken wollen.

[26]
Claudia Roth (2.v.r.) und Dagmar Wöhrl (CDU/CSU, r.) mit Kopfbedeckung im Iran, Janauar 2015.
Die bekennende Anhängerin und Bewunderin des schiitischen Todesschwadronen-Regimes im Iran [27] ist neben dem Ex-DKP-nahen Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier und dem Ex-Kommunisten Winfried Kretschmann [28] wohl das derzeit leuchtendste Beispiel für den „Marsch durch die Institutionen“ der Alt-68er. Exemplarisch steht sie für die fundamental-grüne Denkschule, in der man das Land verachtet, nach dessen Trog man giert.

Nach aktueller Gesetzgebung bezieht jeder Vizepräsident des Deutschen Bundestags eineinhalb Diäten im Vergleich zu einem regulären Abgeordneten [29]. Bislang konnten auch alle Systemparteien der neuen Legislaturperiode – SPD, CSU, FDP, LINKE und GRÜNE – unverzüglich einen der begehrten Vizepräsidenten stellen. Nur die drittstärkste deutsche Partei AfD wurde mit ihrem Kandidaten Albrecht Glaser bislang bei der Besetzung des Amtes in konzertierter Aktion blockiert.

Claudia Roth erhältlich ein monatliches Einkommen von ca. 15.000 Euro brutto bzw. knapp 180.000 Euro im Jahr. In bislang vier Amtsjahren summierte sich die monetäre Unterstützung ihres Brötchengebers – dem steuerzahlenden „Du mieses Stück Scheiße“-Bürgers – auf 700.000 Euro zuzüglich Spesen und grün-ideologischem Mitarbeiterstab-Gefolge.

Nicht schlecht für eine Studienabbrecherin der Theaterwissenschaften.

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Karlsruhe: BPE informiert über DITIB

geschrieben von PI am in BPE,Islam,Islamaufklärung,Islamisierung Deutschlands,Moscheebau | 100 Kommentare

Von BÜRGERBEWEGUNG PAX EUROPA [30] |Der Islamverband DITIB plant in Karlsruhe den Bau einer Großmoschee [31]. Dabei soll es sich um ein monumentales Bauwerk [32] mit einer 17 Meter hohen Kuppel und einem 35 Meter hohen Minarett handeln, das 700 Besuchern Platz bieten soll.

Wie bei nahezu allen politischen Entscheidungen über Moscheebauten in Deutschland geht auch der geplante Moscheebau in Karlsruhe nicht mit einer öffentlichen, offen und tabulos geführten Diskussion unter Einbeziehung der Bevölkerung einher. Stattdessen werden die Bürger vielmehr vor vollendete Tatsachen gestellt. Wie andernorts auch, scheuen die verantwortlichen Politiker die inhaltliche Diskussion. Sie reden sich mit dem Baurecht heraus und verweisen auf die durch das Grundgesetz gewährleistete „Religionsfreiheit“.

So scheint auch für den Karlsruher Oberbürgermeister das Grundgesetz generell ein Freibrief für den Bau einer Moschee zu sein, ohne sich mit dem Betreiber selbiger kritisch auseinandersetzen und die anschließend in der Moschee gelehrte und propagierte Ideologie kritisch hinterfragen zu müssen.

Was den von der DITIB gestellten Bauantrag für die Moschee in Karlsruhe anbelangt, wird Oberbürgermeister Frank Mentrup in der Online-Ausgabe der Badischen Neuesten Nachrichten vom 14.12.2017 mit folgenden Worten widergegeben:

„Der Gemeinderat solle nicht den Eindruck erwecken, dass man die Macht oder Möglichkeit hätte zu entscheiden, dass man keine Moschee in der Stadt will. DITIB betreibe auf vereinseigenem Gelände in der Oststadt bereits ein Gotteshaus – und ein Neubau an gleicher Stelle sei zulässig. Insofern sei es ein normaler, rechtlich verbindlicher Umgang, mit einem Bauherrn in Gesprächen zu klären, was baurechtlich möglich ist.“

Desweiteren führt Oberbürgermeister Mentrup in den ka-news vom 13.12.2017 [33] aus:

„Es gibt wohl den Eindruck, als gibt es das Recht, grundsätzlich über eine Moschee zu richten. Das widerspricht aber dem Grundgesetz.“

Grenzen der Religionsfreiheit

Da unterliegt Oberbürgermeister Frank Mentrup aber einem gewaltigen Irrtum. So sei Herrn Mentrup einmal ein genauer Blick in das Grundgesetz empfohlen und ihm die Ausführungen des renommierten Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider [34] bezüglich der Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam eindringlich ans Herz gelegt.

Welch zweifelhaftes Demokratieverständnis legt Oberbürgermeister Mentrup mit seinen Aussagen an den Tag? Existiert für ihn ein vom Himmel gefallenes Grundrecht auf den Bau einer Moschee, unabhängig davon, wer diese betreibt und welches Gedankengut dort Lehre und Verbreitung findet?

[35]
Bundesverfassungsgericht

Nachdem wir von besorgten Karlsruher Bürgern die Mitteilung erhielten, dass der größte in Deutschland tätige und aus der Türkei gesteuerte Islamverband DITIB den Bau einer Großmoschee in ihrer Heimatstadt plant, wurden wir gemeinsam aktiv.

Am vergangenen Sonntag führten wir eine Aktion durch, bei der wir den Großteil von zunächst 30.000 Exemplaren eines Faltblattes [36] an die Bevölkerung verteilten, das über die DITIB und die von ihr vertretene Ideologie informiert. Zudem weisen wir in dem Faltblatt auf eine am 18.1.2018 stattfindende Infoveranstaltung der DITIB hin und animieren die Bürger, sich mit den wirklich wichtigen Fragen rund um das Moscheeprojekt öffentlich zu Wort zu melden und ihre begründete Ablehnung gegen das DITIB Moscheeprojekt argumentativ kundzutun. Bei trockenem Winterwetter waren wir mit 30 Personen im gesamten Stadtgebiet unterwegs und brachten unser Infomaterial fleißig an den Mann und die Frau. Unterstützt wurden die Bürger aus Karlsruhe von Aktivisten der BPE aus NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz und aus Stuttgart.

[37]

Wir alle waren uns einig, dass es eine rundum gelungene Aktion war. Es ist wichtig, dem Bürger klarzumachen, wie notwendig die Aufklärungsarbeit über den Islam ist und dass der Einzelne mit seiner begründeten Kritik nicht alleine dasteht. Wir müssen dem Bürger verdeutlichen, dass Widerstand gegen Islamisierungsprozesse, die den freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat zunehmend zersetzen und unser aller freiheitliche Lebensweise existenziell bedrohen, dringend notwendig ist und seine Wirkung gewiss nicht verfehlt.

Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern der Aktion für ihr großes selbstloses Engagement!

Aufklären statt Verschleiern!

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Griechenland schränkt Scharia-Rechtsprechung von Muslimen ein

geschrieben von dago15 am in Griechenland,Islam,Scharia | 113 Kommentare

Weitgehend unbekannt war bislang, dass in Griechenland als Folge der jahrhundertelangen osmanischen Präsenz schon seit 1923 in der Region West-Thrakien die Scharia gilt, wie die ZEIT [38] vermeldet.

Das wurde nun durch die Regierung unter dem sozialistischen Regierungschef Alexis Tsipras beendet. Dabei erstaunt, was bis dato im Osten Griechenlands gang und gäbe war und auch bei der Aufnahme des Landes in die EU offensichtlich nicht störte oder „übersehen“ wurde.

Ab sofort sollen muslimische Geistliche dort nur noch dann nach islamischem Recht entscheiden, wenn beide Streitparteien dem zustimmen. Anderenfalls ist die griechische Justiz zuständig.

Das heißt also, dass bislang Imame auch dann urteilen durften, wenn sie von einer Partei abgelehnt wurden, zum Beispiel wegen Parteilichkeit gegenüber einer muslimischen Streitpartei. Staatliches Recht, dass zumindest den Anspruch hat, unabhängig von der religiösen Überzeugung zu urteilen, war ihnen vorenthalten. Wer keinen Wert auf islamisches Recht legte und nach staatlichem beurteilt werden wollte, hatte diese Chance nicht. Und das in einem zivilisierten Land der EU!

Noch bedrückender ist der Umstand, dass die mohammedanische Sitte der Verheiratung von Minderjährigen hier offensichtlich staatlicherseits einen „Minderheitenschutz“ genoss. Vermutlich wurden Ehen unter Umgehung des staatlichen griechischen Rechtes geschlossen oder auch geschieden, was für männliche Muslime recht einfach und bequem ist. Sie müssen lediglich dreimal die Scheidungsformel aussprechen.

Indirekt lässt sich ableiten, dass das dort geltende islamische Gesetz jedenfalls dem deutschen zuwiderlief, da „die Ehen griechischer minderjähriger Muslime, die in Deutschland leben, […] in den letzten Jahren wegen der Anwendung des islamischen Rechts für Kritik gesorgt [hatten]“, wie die ZEIT schreibt.

Immerhin zeigt die jetzige rechtliche Gleichstellung von Muslimen und Nichtmuslimen in West-Thrakien, dass Sozialisten nicht nur islambesoffen sein müssen wie in Deutschland, sondern dass sie die sinnvolle Trennung von Religion (insbesondere Islam) und Staat noch nicht überall ganz vergessen haben und keinen Kotau vor Sonderwünschen des Islam vollziehen.

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Wien: Gefängnisandrohung für Zeigen der Israelflagge

geschrieben von PI am in Islam,Islam-Kollaboration,Islamisierung Europas,Judenhass,Siedlungspolitik,Österreich | 137 Kommentare
Das Hochhalten der israelischen Flagge störte die "öffentliche Ordnung" einer judenfeindlichen Demo.

Am 8. Dezember wurde vor der US-Botschaft in Wien, wie in deutschen Städten auch, [39] anlässlich der Anerkennung Jerusalems als Israels Hauptstadt [40] durch US-Präsident Donald Trump, demonstriert (PI-NEWS berichtete [41]).

Bei dieser Hassversammlung wurden nicht nur türkische, „palästinensische“ und syrische Flaggen geschwenkt, sondern auch eindeutige Parolen skandiert.

Neben den üblichen Forderungen nach einer neuen Intifada und Sprechchören, die Israel als Terrorstaat und Kindermörder bezeichneten wurde auch durch den Ruf: „Khaybar Khaybar ya yahud, jaish Mohammed sa yaoud“ (Chaibar, Chaibar, oh ihr Juden! Mohammeds Heer kommt bald wieder!) an das Massaker an den Juden in Chaibar im Jahr 628 erinnert. Dieser Ruf dient den Moslems bis heute als „subtile“ Aufforderung zum Töten von Juden und zur Vernichtung Israels. Das wurde nicht unterbunden.

[42]
(Zum Vergrößern anklicken.)

Einer kleinen Gruppe aber flatterte nun eine Strafverfügung der Landespolizeidirektion Wien ins Haus. Allerdings nicht jenen, die zum Judenschlachten aufriefen, sondern einer friedlichen Gegendemonstration und zwar für das Zeigen einer israelischen Flagge. In der Begründung heißt es, die Demonstranten hätten dadurch, dass sie in „äußerst provokanter Art und Weise“ die israelische Flagge spannten  in „besonders rücksichtsloser Weise die öffentliche Ordnung gestört“, und dadurch auch „erheblichen Unmut“ unter den „palästinischen Protestanten“ (sic!?) hervorgerufen. Dafür gibt es nun eine Geldstrafe oder ersatzweise zwei Tage Gefängnis.

Einer der nun Abgestraften erklärte gegenüber der österreichischen Tageszeitung „der Standard [43]“:

„Nach meinem persönlichen Demokratieverständnis muss es in Österreich möglich sein, die Fahne eines souveränen Staates hochzuhalten. Ich verstehe nicht, warum das eine Provokation darstellen soll.“

[44]Die Polizei rechtfertigt sich damit, dass es auch für die andere Seite die eine oder andere Anzeige wegen des Verdachts der Verhetzung, Drohung und dem Mitführen einer Waffe gegeben hätte. Gleich dem wird jedoch das Zeigen der israelischen Flagge kriminalisiert. Bei der Demo der „palästinischen Protestanten“, wie die Wiener Polizei die Juden- und Israelfeinde nennt, wurde u.a. auch ein Schild mit Davidstern gezeigt , in dessen Mitte ein Hakenkreuz prangte (Foto links). Das ist aber offenbar ebenso tolerierbar wie Gewaltaufrufe gegen Juden und den Staat Israel, denn die Kundgebung wurde nicht aufgelöst – im Gegenteil, danach war man in Wien zufrieden über die „friedliche“ Demonstration [45]. Wichtig war wohl nur, dass die Moslems nicht dabei gestört würden, wenn sie zum Judenmord aufrufen oder sich gar von eben jenen durch deren Anwesenheit „provoziert“ fühlten. (lsg)

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