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Durchgeknallter Richter verkürzt Strafe: Nafri ist „haftempfindlich“

Zwei, die füreinander da sind: Adel S., 28, und Richter Rupert Geußer (kl. Foto l.), 55, vor dem Landgericht Zwickau.

Von JEFF WINSTON | Der deutsche Justizapparat taumelt im Willkommensfieber – „im Namen des Volkes“. Fraglich ist nur, um welches Volk es sich dabei eigentlich handelt. Nachdem gestern herauskam, dass Osama Bin Ladens ehemaliger Bodyguard ein stattliches staatliches „Gehalt“ von 14.000 € pro Jahr in Deutschland bezieht (PI-NEWS berichtete [1]), heute der nächste Hammer in Merkels Salafisten- und Nafri-Paradies, Deutschland:

Der illegale algerische Intensivtäter Adel S. (28), lebte ohne Erlaubnis in Deutschland und beging in sieben Monaten sechs Straftaten [2]. Trotz Bewährung raubte er Leute aus, brach in Wohnungen ein, entstellte einem Opfer mit einem Messer für immer das Gesicht. Am Dienstag bettelte der 28-Jährige im Landgericht Zwickau um eine mildere Strafe. Er bekam Gnade – mit dem unfassbaren Satz des Richters:

„Als Ausländer leiden Sie unter erhöhter Haftempfindlichkeit.“.

Im ersten Prozess saß Adel S. dem Zwickauer „Knallhart-Richter“ Stephan Zantke (56) [3]   am Amtsgericht gegenüber, der ihn zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte. Adel S. ging in Berufung. Mit Erfolg: Nur noch zweieinhalb Jahre Haft – mit der „episch-historischen“ Begründung von Richter Rupert Geußer (55).

7 Straftaten in 6 Monaten – guter Durchschnitt

Die sogenannte „Haftempfindlichkeit“ begründete Geußer mit der „Sprachbarriere im Gefängnis“. Der gebürtige Algerier Adel S. spricht kaum ein Wort Deutsch, vor Gericht konnte er nur mit einem steuergeldfinanzierten Dolmetscher die Fragen des Richters beantworten. „Auch die Geständigkeit führte zu der moderateren Strafe, als in der ersten Instanz“, erklärte Geußer zudem.

Der Richter verhörte den Intensivtäter auch nach seiner Vergangenheit. Nach eigener Aussage kam S. von Algerien nach Spanien, lebte sechs Jahre dort mit einer Freundin und seinem Kind. „In Spanien gab es nix, hatte keine Arbeit. Man sagte mir, hier in Deutschland gebe es Arbeit. Doch ich fand keine“, sagte der Angeklagte über seinen Dolmetscher aus. „Die Situation war nicht gut. Ich fing mit Crystal an. Danach landete ich im Gefängnis.“

Als er 2015 nach Deutschland kam, habe er zwei Monate lang Geld vom Staat bekommen, bevor er ins nach Plauen in Sachsen zu einer Freundin abtauchte. Dort habe er von seiner Schwester aus Dubai Geld geschickt bekommen, 6.000 Euro – auf einen anderen Namen.

Abgelehnter Asylantrag – wie fast immer

Ob sein Asylantrag angenommen wurde, konnte S. selbst nicht beantworten. „Sie wissen es sicher nicht, weil sie nicht erreichbar waren“, fügte Richter Geußer hinzu. Tatsächlich beantragte der Angeklagte am 18. Februar 2015 Asyl in Deutschland – und wurde abgelehnt! Seit 20. Februar 2017 hielt er sich laut den Behörden unerlaubt im Bundesgebiet auf.

Multikrimineller Brutalgast erhält Strafminderung wegen „Haftempfindlichkeit“

Ende 2015 wurde S. erstmals wegen Diebstahls in Deutschland auffällig. Strafe: 140 Euro Geldbuße. Doch S. klaute munter weiter, bevorzugt Mobiltelefone. Anfang 2016 erfolgte ein weiteres Urteil wegen Diebstahls und Erschleichens von Leistungen, beides in mehreren Fällen. Strafe: Sieben Monate Knast auf Bewährung.

Danach ging er deutlich brutaler vor. Im Sommer 2016 schlug der Angeklagte einen weiteren Mann in einem Park nieder, bedrohte ihn mit einem Messer und versuchte, ihm die Geldbörse aus der Tasche zu reißen. Das Opfer konnte entkommen. Es folgten Wohnungseinbrüche, weitere Diebstähle. Anfang Februar zerschnitt der 28-Jährige mit einem Messer das Gesicht von Jihad A. (26), als dieser ihm nach einem gestohlenen Handy fragte. Die zehn Zentimeter lange Wunde musste genäht werden. Adel S. wurde wegen des Erschleichens von Leistungen, Wohnungseinbruchsdiebstahl, gefährlicher Körperverletzung und versuchten schweren Raubes verurteilt. Doch anstatt dreieinhalb Jahren Haft muss er nun nur zwei Jahre und sechs Monate absitzen. Ihm droht die Abschiebung.

„Haftempfindlich“? – eine Ausländerdomäne in Deutschland

Laut Gesetz kann bei der Strafzumessung die erhöhte Haftempfindlichkeit wegen zu erwartender schlechter Behandlung durch Mitgefangene berücksichtigt werden. Dies gilt zumeist bei Sexualstraftätern. Auch eine längere Untersuchungshaft kann unter Umständen als strafmildernd aufgrund der „Haftempfindlichkeit“ gelten, wenn sie zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung bereits sechs Monate angedauert hatte und der Angeklagte bislang unbestraft war. Somit sei es eine „besondere Haftempfindlichkeit“ eines zuvor noch nie inhaftierten Angeklagten zum Ausdruck gebracht. Es gibt im deutschen Strafprozessrecht durchaus Fälle, in denen eine Strafminderung wegen „besonderer Haftempfindlichkeit“ mehr oder weniger angebracht ist: bei Angeklagten etwa, die noch nie mit dem Gefängnis Bekanntschaft gemacht haben und auch weitere kriminelle Handlungen nicht erwarten lassen; bei Angeklagten hohen Alters oder angegriffener Gesundheit.

Vor dem Gesetz sind alle gleich – nur kriminelle Merkelgäste sind gleicher …

Im Fall von Adel S. wurde liebevoll die sogenannte „Ausländereigenschaft nach § 46 Abs. 2 StGB“ berücksichtigt. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes darf die Ausländereigenschaft zwar nicht strafverschärfend eingesetzt werden, jedoch gerne strafmildernd.

„Die Ausländereigenschaft eines Angeklagten rechtfertigt für sich genommen keine Strafmilderung. Nur besondere Umstände, wie Sprachprobleme, abweichende Lebensbedingungen oder erschwerte familiäre Kontakte können strafmildernd berücksichtigt werden“, heißt es im BGH-Urteil.

Weil er kein Deutsch kann, in Deutschland keine Familie hat und mit der Kultur nicht vertraut ist, darf eine Strafempfindlichkeit aber strafmildernd wirken.

Adel „adelt“ jetzt die verbrecherische Migrationspolitik der feisten „Fremden-Führerin“ und der willfährige Justizapparat macht mit, wie bei allen Experimenten zu Lasten der deutschen Bevölkerung seit 1933.

Willkommen im Merkeldeutschland 2018 – im Land des historisch einzigartigen Experiments!

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Berlin: Angriffe bei Antisemitismus-Demo – Veranstalter brechen ab

geschrieben von PI am in Bereicherung™,Islam,Judenhass,Siedlungspolitik,Video | 186 Kommentare

Von JOHANNES DANIELS | In einem Land, in dem islamische Judenhasser gut und gerne leben: In Berlin-Neukölln kam es am Mittwoch bei einer „Demonstration gegen Antisemitismus“ zu einem Zwischenfall.

Auf dem mittlerweile komplett in islamischer Hand befindlichen Hermannplatz wurden wieder jüdische Teilnehmer der privat angemeldeten Demonstration [4] Kundgebung angegriffen.

Die Veranstalter brachen daraufhin die Demo aufgrund der aggressiven Bedrohungslage für sie bereits nach 15 Minuten ab [5].

Demonstranten wurden körperlich bedroht und eine Israel-Fahne entwendet.

Dem Vernehmen nach handelte es sich bei den Angreifern um aktive Mitglieder der Palästinenserorganisation BDS [6](Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen) – unterstützt durch Mitglieder der Antifa.

Intifada und Antifa vereint gegen jüdische Mitbürger

Die Stimmung sei zu aggressiv gewesen, hieß es seitens der Veranstalter. Allerdings keine überaus große Überraschung im Umkreis der „szenigen arabischen Straße [7]“, der Berliner Sonnenallee [8], aus der sich mittlerweile auch die türkischen Geschäftsleute weitgehend zurückgezogen haben.

Viele der deutschen Qualitätsmedien finden das bis zur Stunde natürlich nicht berichtenswert. Die Berliner Morgenpost schon, sie titelte allerdings „Passanten stören  ‚Berlin trägt Kippa‘-Aufzug in Neukölln [13]“ (mittlerweile wurde diese Überschrift geändert).

In mehreren deutschen Städten bekunden Menschen am Mittwoch ihre Solidarität mit der jüdischen Gemeinschaft und gehen zur Stunde gegen Antisemitismus auf die Straße. Unter anderem in Berlin, Erfurt, Köln und Magdeburg sollen sich die Teilnehmer der Kundgebungen als Zeichen der Solidarität die traditionelle jüdische Kopfbedeckung Kippa aufsetzen.

Und täglich grüßt das „Gürteltier“

Anlass für die Kundgebungen ist der Vorfall am letzten Dienstag im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg, der bundesweit für Entsetzen sorgte, PI-NEWS berichtete [14]. Ein 21-jähriger Israeli mit Kippa und sein Freund waren von drei arabisch sprechenden Männern beschimpft worden. Einer der Männer hatte dann auf den 21-jährigen Tiermedizinstudenten Adam mit einem Gürtel brutal eingeschlagen. Der „mutmaßliche Täter“ war ein Palästinenser aus Syrien, der seit 2015 steuerfinanziert in Deutschland lebt.

Das Jüdische Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus (JFDA) warnte davor, dass sich in Deutschland Juden nicht mehr frei bewegen und ihren Glauben öffentlich zeigen könnten. Deswegen sollten sich Juden jetzt eindeutig bekennen. „Wir müssen diese Gefahr auf uns nehmen. Sonst geben wir den öffentlichen Raum auf“, sagte der JFDA-Geschäftsführer Levi Salomon.

Und wieder brennen israelische Fahnen vor dem Reichstag

In Berlin leben etwa 25.000 Juden [15], 10.000 sind Mitglieder der Jüdischen Gemeinde. Immer wieder kommt es in der Bundeshauptstadt zu Übergriffen auf jüdische Mitbürger – oft nur wenige hundert Meter entfernt vom Reichstag oder dem Kanzleramt. Dort residiert auch die Hauptverantwortliche für den seit 2015 neu aufkeimenden Hass gegen Juden und Israel: Im Dezember haben zunächst tausende Menschen haben in Berlin gegen Donald Trumps Entscheidung demonstriert, Jerusalem als Hauptstadt Israels anzuerkennen und die US-Botschaft künftig dorthin zu verlegen. Teilnehmer verbrannten Israel-Fahnen (PI-NEWS berichtete [16]). Bei den „friedlichen Demonstranten“ handelte es sich überwiegend um junge, propalästinensische Männer. Sie schwangen Türkiye- oder Palästina-Fahnen, zeigten vereinzelt Symbole der Fatah-Partei und verherrlichten die im Gazastreifen herrschende Terrororganisation Hamas in Sprechchören. Zu den Anmeldern der Demonstrationen gehörte unter anderem die „Milli Görus“-Bewegung, in deren Publikationen regelmäßig antisemitische Aussagen veröffentlicht werden.

Der neue Judenhass in Deutschland – Putting out Fire with Gasoline!

„Wenn junge Männer bei uns bedroht werden, nur weil sie eine Kippa tragen, müssen wir deutlich machen: Sie sind nicht allein“, erklärte ausgerechnet der deutsche Umvolkungs-Außenminister Heiko Maas am Mittwoch. Jeder Angriff auf jüdisches Leben richte sich „gegen uns alle“.

Doch wie bekämpft das Merkel-Regime die zunehmenden antisemitischen Angriffe in Deutschland? Ganz einfach – indem es jährlich mindestens 200.000 Muslime nach Deutschland auf Steuerzahlerkosten importiert. „Putting out Fire with Gasoline“ ist kein Schildbürgerstreich aus einer Biedermann-und-die-Brandstifter-übertreffenden Realsatire – es ist die einzige derzeitige politische Handlungsmaxime der pro-palästinischen und pro-iranischen Systemparteien in der Bundesrepublik Deutschland. Soweit ist es wieder gekommen in unserem Land, in dem nicht nur Mia-Maria-Mireille-und-Maurice, sondern auch jüdische Mitbürger bis vor kurzem gut und sicher lebten.

Dazu twittert der autistische AntiFa-Antisemitist Jakob Augstein vor einer Woche [17]:

„Wie gestört ist unsere Wirklichkeit, dass jemand auf die Idee kommt, das Tragen der Kippa als Provokation zu nutzen – und damit auch Erfolg hat! Deprimierend. Deutschland 2018“.

Sein Anflug von Depression kommt eher daher, dass ihn seine gebenedeiten Anhänger der „Friedensreligion“ einmal mehr Lügen strafte.

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Camouflage-Aktion: Musikpreis ECHO wird abgeschafft

geschrieben von PI am in Judenhass | 164 Kommentare

Nachdem bei der jüngsten Vergabe des Musikpreises ECHO die Auszeichnung u.a. an die Scharia-Rapper Farid Bang und seinen „Kollegah“ ging (PI-NEWS berichtete [18]), denen es wohl aus purer Überzeugung nicht schwer fiel sich mit einem Auschwitz-„Witz“ in die Schlagzeilen zu bringen und so den Verkauf und den Bekanntheitsgrad zu steigern, soll der ECHO nun abgeschafft werden. Das teilte der Bundesverband Musikindustrie am Mittwoch mit.

Schon im Vorfeld der Verleihung war Kritik am Album „JBG3“ der beiden Kollegah im Ungeist aufgekommen, das hinderte das Gremium aber nicht den Preis an die Provokateure zu vergeben. Danach durften sich alle, die sonst „Islam ist Frieden“ und wir brauchen mehr davon schreien gekünstelt in Szene setzen. Die tote Hose Campino scheinempörte sich medienwirksam, setzt sich aber doch gleichzeitig für noch mehr zugewanderten Judenhass [19] ein.

Einige Preisträger meinten es aber ernst und gaben ihren ECHO zurück. Neben dem Pianisten Igor Levit und dem Dirigenten Enoch zu Guttenberg gaben zuletzt auch der argentinisch-israelische Pianist und Dirigent Daniel Barenboim gemeinsam mit der Staatskapelle Berlin und dem West-Eastern Divan Orchestra die Auszeichnungen zurück.

Nun sieht der Bundesverband den ECHO beschädigt und schafft ihn ab. De facto will man das Spektakel natürlich weiter veranstalten und deshalb meint „abschaffen“ letztlich wohl nur, dass das Kind einen neuen Namen erhält. Das ist also so ähnlich, wie wenn unsere „Qualitätsmedien“ aus Prügel-Mohammed den Spitzbuben Thomas machen.

Der Verband teilt uns also mit [20]:

Den „ECHO“ wird es nicht mehr geben. Das hat der Vorstand des Bundesverbandes Musikindustrie gestern in einer außerordentlichen Sitzung in Berlin beschlossen.

Aber für den Vorstand stehe außer Frage, dass Deutschland als drittgrößter Musikmarkt der Welt zur genre- und generationsübergreifenden Auszeichnung von Künstlerinnen und Künstlern weiterhin „Musikpreise mit Leuchtturm-Charakter“ brauche. Man wolle jedoch keinesfalls, dass dieser Preis als Plattform für Antisemitismus, Frauenverachtung, Homophobie oder Gewaltverharmlosung wahrgenommen werde. Für das Geschehene entschuldigte sich der Vorstand, aber es könne nicht mehr rückgängig gemacht werden, man wolle aber dafür sorgen, dass sich ein solcher Fehler in Zukunft nicht wiederhole. Es werde ein „vollständiger Neuanfang“ notwendig.

Im Grunde geht’s doch nur darum den Geruch von Judenhass nicht mehr am Namen haften zu haben. Neuer Name – bessere Presse!

Wir wären dafür, dass auch gleich der Bambi [21] abgeschafft wird. Dort werden ja auch Verbrecher wie Bushido [22] ausgezeichnet.

Wie könnte der neue „ECHO“ nun folgerichtig heißen? Vielleicht „Isch ficke dein Muddda-Preis“. Weitere Vorschläge, liebe Leser, bitte im Kommentarbereich posten. (lsg)

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Abgeschobener Gewalttäter nach kurzer Zeit wieder da

geschrieben von dago15 am in Asyl-Irrsinn | 143 Kommentare

Von PI-PFORZHEIM | Die Asylflutungspolitik unserer rotgrünen/schwarzen Eliten bekommt immer mehr makabere Züge. Für die geplante Umvolkung werden jetzt schon massiv Gesetze und Rechtsverordnungen gebrochen – oder das Grundgesetz außer Kraft gesetzt. Selbst kriminellste und radikalste Merkelgäste, wie z.B. der Leibwächter von Osama Bin Laden, werden weiter hofiert und mit Geldleistungen verwöhnt. Man will anscheinend auf kein „Goldstück“ verzichten.

Das zeigt ganz klar ein totales Staatsversagen auf und ist mit dem Rechtsempfinden des Bürgers nicht mehr in Einklang zu bringen. Wir leben aber in einer Demokratie und nachdem sich fast 90 Prozent der Wähler für ein „weiter so“ entschieden haben, wird die Entscheidung der Kanzlerin, Deutschland mit Millionen von kulturfremden Analphabeten, Asozialen, Kriminellen und Islamisten zu fluten, mit allen Konsequenzen umgesetzt.

Die illegale Zuwanderung hält unvermindert an. Es wird nur nicht in unseren Medien darüber groß berichtet. Zur Zeit werden still und leise ganze Scharia-Clans im Zuge der Familienzusammenführung auf Kosten des deutschen Steuerzahlers eingeflogen. Dazu kommt jetzt noch das bekannt gewordene Umsiedlungs-Programm der UNO, wo Hunderttausende von Afrikanern und Arabern nach Europa umgesiedelt werden.

Merkel hat sich bereit erklärt, im Zuge dieses Umsiedlungsprojekts mindestens 10.000 Menschen sofort in Deutschland vollzuversorgen (PI-NEWS berichtete). Die restlichen werden sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs berufen, das besagt, dass jeder Neusiedler das Recht hat, nach Ankunft in Europa sofort nach Deutschland überzuwechseln. Wo es die fetteste Rundumversorgung „all inklusive“ lebenslänglich mit viel Taschengeld gibt.

Wie ernst es der herrschenden Clique mit der Umwandlung Deutschlands in ein Drittes Welt Land ist, kann man daran erkennen, dass absolut jeder Afrikaner oder Araber als „wertvoller als Gold“ eingestuft wird. Selbst massiver Sozialbetrug, das Anmelden mit dutzenden von Identitäten, das kriminelle Abgreifen von Sozialleistungen, Straftaten oder Urlaub im Land, wo man doch so arg verfolgt wird, haben absolut keine Auswirkungen auf den Asylstatus. Auch bekennende islamische Terroristen, Serientäter, Gefährder, Intensivtäter, Kämpfer des Islamischen Staates oder extreme Gewalttäter genießen in Deutschland den Schutz der rotgrünen/schwarzen Eliten. Sollte doch mal eine Abschiebung durchgesetzt werden, kann der traumatisierte Schutzsuchende diese leicht umgehen.

So geschehen in Pforzheim. Dort wurde der Versuch gemacht, einen Nigerianer mit seiner ganzen Familie nach Frankreich abzuschieben, wo er als traumatisierter Schutzsuchender als erstes registriert worden ist. Die Pforzheimer Zeitung berichtet in ihrer Online-Ausgabe: [23]

Es ist ein Montag in den frühen Morgenstunden – die übliche Zeit, zu der Polizisten eine vom Regierungspräsidium Karlsruhe angeordnete Abschiebung vollziehen wollen. Der 38-Jährige wehrt sich zunächst verbal – doch zieht dann unter seinem Bett ein Messer mit 23 Zentimetern Klingenlänge hervor und bedroht die Beamten. Sie ziehen ihre Pistolen – die Dienstwaffen und ein Polizeihund machen dem Nigerianer klar: Er hat keine Chance. Noch einmal bäumt er sich auf, als er festgenommen werden soll. Die Beamten fordern Verstärkung an – der Asylbewerber kommt in eine der Zellen des Reviers Nord. Dort attestiert ihm ein Arzt, er sei haft- und flugfähig. Zusammen mit seiner Frau und drei Kindern (sechs und zehn Jahre sowie ein Kleinkind) wird er zum Frankfurter Flughafen gebracht – mit dem Ziel Toulouse: eine Abschiebung nach EU-Regelung gemäß dem Dublin-Abkommen, da Deutschland nicht die erste Asyl-Station war.

Der Angriff auf die Polizeibeamten blieb im Land der rotgrünen Multi-Kulti-Begeisterten folgenlos. Selbst der Asylbetrug und das illegale Abgreifen von Sozialleistungen hatten absolut keine Auswirkungen. Der Freiflug nach Toulouse zahlte der deutsche Steuerzahler in der Hoffnung, diesen Traumaten endlich los zu sein, doch gerne. Damit hätte der Fall erledigt sein können – wenn der Nigerianer nicht zwei Tage später mit seiner kompletten Familie wieder in der Landeserstaufnahmestelle (Lea) an der Durlacher Allee in Karlsruhe aufgetaucht wäre.

Und man höre und staune bekam der Asylbetrüger in Karlsruhe sofort eine Duldung ausgesprochen. Dieser Rechtstitel sorgt für einen weiteren Anspruch auf Vollversorgung, Wohnung, Taschengeld, Kindergeld, gratis Krankenversorgung, Deutschkurs, usw.! Bis geklärt wird, ob eine erneute Überstellung nach Frankreich möglich ist, wird noch viel deutsches Steuergeld verbraten werden. Wieso ein Angriff mit einem großen Messer auf Polizeibeamten oder Sozialbetrug für „Goldstücke“ absolut straffrei sei, ist eins der großen Mysterien der rotgrünen Multi-Kulti-Ideolgie. Als Bürger dieser bunten Republik kann man über diese Zwei-Klassen-Justiz nur noch staunen und sprachlos den Kopf schütteln.

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Kassel: Abitur-Buffet wegen Ramadan erst ab Sonnenuntergang

geschrieben von dago15 am in Islamisierung Deutschlands | 279 Kommentare

Von CHEVROLET | Es gibt keine Islamisierung Deutschlands, wird gebetsmühlenartig von den staatstragenden Merkel-Parteien behauptet. Dass das nicht stimmt, weiß inzwischen jeder. Jetzt macht auch die Islamisierung nicht mehr halt vor eigentlich ganz harmlosen Dingen wie einer Abiturfeier.

Diesmal ist es das vergleichsweise provinzielle Kassel. Dort findet am 9. Juni ab 17.30 Uhr der Abiturball der Friedrich-List-Schule statt. Eigentlich eine Veranstaltung, die außer den Abiturienten und ihren Familien und Freunden sowie den Lehrern kaum jemand interessieren würde.

Diesmal jedoch schlägt der Abiball erhebliche Wellen. Grund: die Unterwerfung des Programms unter islamische Riten. Denn der Termin fällt noch in den Fastenmonat Ramadan der Mohammedaner. Dann dürfen Achmed, Ali, Aysche und ihre Freunde tagsüber nichts essen, sondern erst nach Sonnenuntergang. Dann wird üblicherweise ganz groß getafelt.

Und politisch korrekt in Merkelland werden auch beim Abiball die Mohammedaner hofiert: Das Buffet findet aus Rücksichtnahme auf die ach so armen Moslems erst ab 21 Uhr statt. In den 3,5 Stunden vorher tut sich nichts, außer einem Sektempfang und einer Nennung der besten Schüler. Das ist dann allerdings auch nicht durchdacht, denn einmal dürfen Ali und Co. ja keinen Alkohol trinken und zum andern sollen Moslems – so der Wille des alten Mohammed von Mekka – auch tagsüber nichts trinken.

Während der Moslem beim Essen nicht in Versuchung geführt werden soll, scheint das beim Trinken nicht zu gelten.

Aufgefallen sind die bizarren Zustände in dem, was bis 2015 Deutschland war, der AfD Kassel-Stadt [24], der eine Einladung zu der Abi-Feier zugespielt wurde.

„Auf Grund von Ramadan wird das Buffet erst nach Sonnenuntergang sein (21 Uhr)!“, wie es in modisch-einfacher Sprache von den Abiturienten heißt.

[25]
Die umstrittene Abi-Einladung.

Das Buffet „berücksichtigt Veganer, Allergiker, Vegetarier und nicht Vegetarier“ – mit Letzterem sind wohl normale Esser gemeint. Ob die Speisen islamisch korrekt „halal“ sind, bleibt indes offen.

Das Urteil der AfD ist ebenso vernünftig wie vernichtend: „Die Schüler, die das Abiball-Team bilden, versuchen ihren Mitschülern auf diese Weise muslimische Bräuche und Verhaltensweisen aufzuzwingen. Diejenigen, die sich an den Ramadan halten, können das Büffet ja um 21 Uhr frequentieren. Es besteht kein Grund, dies zum Zwang für alle anderen zu machen.“

Der Leiter der berufsbildenden Schule im Stadtteil Kirchditmold, Michael Kircher, findet die Einladung „unglücklich“, wie er politisch korrekt der Zeitung HNA [26] sagte.

Der Direktor versichert, dass „wir unsere Identität nicht aufgeben“, auch wenn wir in einer globalisierten Gesellschaft „weltoffen und zusammen handeln“ müssen. Er sagt aber auch: „Man muss den Satz schon missverstehen wollen.“

Der Anteil von Mohammedanern an der Schule liegt bei 13 Prozent, offenbar genug, um die Herrschaft über die Mehrheit zu bekommen.

Kontakt:

Michael Kircher.
Friedrich-List-Schule, Kassel
Michael Kircher (Leiter)
Zentgrafenstraße 101
34130 Kassel
Telefon: 0561 – 63017
info@fls-ks.eu [27]

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Douglas Murrays Buch war Sellners Lektüre im Gefängnis

geschrieben von dago15 am in Buch-Tipp | 41 Kommentare

Martin Sellner ist das Gesicht der europäischen Zukunft. Einer Zukunft ohne Islamisierung, Vergewaltigungsepidemien und rotgrüne Hetzer. Einer Zukunft mit sicheren Grenzen und selbstbewusster Identität! In den letzten fünf Jahren, in denen Sellner für die Identitäre Bewegung aktiv ist, ist er weit herumgekommen. Nun saß er – wie PI-NEWS mehrfach berichtete – in London im Gefängnis. Weshalb?

Er wollte gegen Islamterror und Multikulti und für das freie Wort in London sprechen. Zum zweiten Mal wurde ihm die Einreise ins Vereinigte Königreich verwehrt. Er wurde bei der Passkontrolle aufgehalten, verhört, inhaftiert und anschließend deportiert. Er saß mit extremen Moslems im Gefängnis – und doch macht er weiter und führt gerade „Defend Europe“ an. Eine Aktion, die den Grenzschutz in den Fokus stellt (siehe Video oben).

Sellner selbst sagt, es gebe da ein Buch, ein neues Buch, das ihm Kraft und Mut gibt. Es heißt „Der Selbstmord Europas – Immigration, Identität, Islam [28]“ und stammt von Douglas Murray. Sellner sagt, er las das Buch wie in Trance. Er hat es verschlungen, lechzend nach jeder neuen Seite. Es ist ein Augenöffner, ein Mutmacher, aber auch eine schonungslose Offenlegung der drohenden Gefahr des islamischen Europas.

Sellner ist ein Mediengesicht, ein Star der Reconquista – er könnte viele Bücher bewerben, aber Murray ist eben nicht nur ein Produkt, sondern Murray ist das Buch zum Untergang unseres christlichen Abendlandes. Das Buch, das jeder lesen muss, wer die Entwicklung verstehen und umkehren will, damit die Zustände nicht noch weiter eskalieren!

Bestellinformationen:

» Douglas Murray: „Der Selbstmord Europas – Immigration, Identität, Islam [28]“ (24,99 €)
» Martin Sellner: „Identitär – Geschichte eines Aufbruchs [29]“ (16 €)

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Lüneburg: Sexualdelikt von Afghanen an 13-Jähriger

geschrieben von Erwin Mustermann am in Rapefugees | 74 Kommentare

Lüneburg: Nach einem Sexualdelikt zum Nachteil einer 13 Jahre alten Lüneburgerin in den Abendstunden des 21.4.18 konnte die Polizei am 23.4. einen 21 Jahre alten dringend tatverdächtigen Mann vorläufig festnehmen. Nach Stand der Ermittlungen hatten die 13-Jährige und eine gleichaltrige Freundin am frühen Abend des 21.4.18 zwei afghanische Männer im Alter von 19 und 21 Jahren in Lüneburg kennengelernt. Man verbrachte den weiteren Verlauf des Abends in der Stadt zusammen, wobei das 13 Jahre alte Opfer auch eine nicht unerhebliche Menge Alkohol konsumierte. Dem Tatverdächtigen wird vorgeworfen, dass er an dem durch Alkohol widerstandsunfähigen Mädchen im weiteren Verlauf des Abends sexuelle Handlungen ausgeführt hat. Die 13-Jährige wurde später in ein Krankenhaus eingeliefert und dort untersucht. Der vorläufig festgenommene 21 Jahre alte afghanische Staatsbürger [30] wurde am Dienstag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lüneburg dem Haftrichter vorgeführt. Die weiteren Ermittlungen dauern an. Ein bislang noch unbekanntes Paar, das so nett war die Mädchen nach Hause zu bringen, wird gebeten sich als Zeugen mit der Polizei Lüneburg, Tel.: 04131/8306-2215, in Verbindung zu setzen.

Wie aufgrund der muslimisch-rassistischen Silvester-Pogrome bekannt wurde, werden Straftaten von „Flüchtlingen“ systematisch vertuscht [31]: „Es gibt die strikte Anweisung der Behördenleitung, über Vergehen, die von Flüchtlingen begangen werden, nicht zu berichten. Nur direkte Anfragen von Medienvertretern zu solchen Taten sollen beantwortet werden.“ Trotz des absichtlichen Vertuschens [32] nachfolgend wieder einige Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe durch Rapefugees, die es an die Öffentlichkeit geschafft haben. Dank des Asylanten-Tsunamis von vorwiegend jungen Männern im Alter von 18-35 Jahren gibt es in Deutschland im Jahr 2018 20 Prozent mehr Männer [33] als Frauen. Abgeschoben werden Merkels Ficki-Ficki-Fachkräfte übrigens so gut wie nie. Inzwischen befinden sich über eine halbe Millionen [34] abgelehnter Asylbewerber in Deutschland, und sie werden so gut wie alle dauerhaft hierbleiben [35]. Passend zum Thema verweisen wir auf die noch junge patriotische Frauenrechtsbewegung „120 Dezibel“ [36], die sich mit Protestaktionen gegen die importierte Gewalt und Übergriffe zur Wehr setzt. #Merkelfrühling 2018 #“Schutz suchen“ vor „Schutzsuchenden“.

Bielefeld: An der Körnerstraße versuchte am Dienstagabend, 10.04.2018, ein unbekannter Mann, eine Frau zu vergewaltigen. Er flüchtete in Richtung Turnerstraße. Gegen 21:40 Uhr hielt sich die 58-jährige Frau in einem Hinterhof eines Wohnhauses an der Körner Straße auf. Plötzlich näherte sich ihr ein Mann von hinten und hielt sie fest. Gleichzeitig drängte er sie in eine dunkle Ecke. Als sich die bedrängte Frau heftig wehrte und laut um Hilfe rief, ließ der Unbekannte sie los und lief in Richtung Turnerstraße davon. Dabei beobachtete ihn eine Zeugin. Diese Zeugin beschrieb, dass ein weiterer Zeuge in der unmittelbaren Nähe des Tatorts anwesend war. An diesem Zeugen sei der flüchtende Täter vorbeigelaufen. Die Ermittler der Kriminalpolizei bitten den unbekannten Zeugen um eine Kontaktaufnahme zur Polizei. Sie fragen, wer hat ebenfalls etwas beobachtet oder kann Hinweise zu dem Täter geben? Die Beschreibung des Tatverdächtigen: Männlich, 40 bis 50 Jahre alt, circa 175 cm groß, kräftige Statur mit einem „Bierbauch“. Er besaß einen dunklen Teint und südländisches Aussehen [37].

Freiburg: Wie im Nachgang bei der Polizei angezeigt wurde, soll es in der Nacht auf Sonntag, den 08.04.2018, zu folgendem Vorfall gekommen sein: Eine 27jährige Frau befand sich gegen 06:00 Uhr mit dem Zug auf dem Heimweg aus Freiburg. Am Gundelfinger Bahnhof ausgestiegen begab sich die junge Frau an den Bahngleisen entlang in Richtung Albert-Schweitzer-Schulzentrum auf dem dortigen Gehweg. In der Rosenstraße soll sie dann von einem Mann auf Englisch angesprochen worden sein, dass es kalt sei und er Hilfe bräuchte. Die Frau setzte ihren Weg fort, woraufhin der Mann unvermittelt übergriffig geworden sein und sie im weiteren Verlauf auch mehrfach geschlagen und vermutlich in sexueller Absicht auch zu Boden geworfen haben soll. Die Frau habe den mutmaßlichen Täter in die Flucht schlagen können, indem sie sich deutlich wehrte und lautstark schrie. Der mutmaßliche Täter soll in Richtung Bahnhof geflüchtet sein. Der Mann wurde folgendermaßen beschrieben: Schwarzafrikaner [38], etwa 180 cm groß, schmächtige Statur. Er trug einen ins Gesicht gezogenen Kapuzen-Pullover, eine Jacke und Turnschuhe. Er sprach englisch.

Burgstädt: Am Samstag, den 7. April 2018, berührte ein unbekannter Mann gegen 20.30 Uhr ein 14-jähriges Mädchen, welches gerade in der Dr.-Robert-Koch-Straße unterwegs war. Daraufhin wehrte sich die Jugendliche erfolgreich und konnte in ihre Wohnung flüchten. Zu weiteren Handlungen kam es nicht. Den unbekannten Mann beschrieb die 14-Jährige wie folgt: ca. 1,80 Meter groß, kräftige Statur, Mitte 20 Jahre alt, trug eine dunkle Jacke mit Kapuze, ausgewaschene Jeans und eine dunkle Mütze, die ins Gesicht gezogen war. Er hat einen dunklen Hautteint [39]. Des Weiteren hat der Unbekannte einen Dreitagebart von den Mundwinkeln bis zum Kinn.

Pforzheim: Zwischen 15:30 und 16:00 Uhr kam es zu einem weiteren Vorfall, bei dem sich ein älterer, unbekannter Mann im Salzwasserbecken einer 15-Jährigen näherte. Als er sie passierte, soll der Mann das Mädchen provokant angesehen und ihr sodann absichtlich an das Gesäß gefasst haben. Als sie daraufhin protestierte und mit der Polizei drohte, entschuldigte sich der Unbekannte in gebrochenem Deutsch und flüchtete. Er konnte von den anschließend alarmierten Polizeibeamten nicht mehr im Schwimmbad angetroffen werden. Bei dem Unbekannten soll es sich um einen etwa 40-50 Jahre alten und etwa 170-180 cm großen Mann mit „mittelbrauner“ Hautfarbe [40] handeln. Er hatte eine schlanke Statur mit eingefallenen Wangen, dunkle, kurze Haare und dunkle Augen. Auffällig waren zudem sein Dreitagebart und seine dunkle Brustbehaarung.

Tübingen: Nach einem etwa 30 Jahre alten Mann, der am frühen Freitagmorgen eine junge Frau belästigt hat, fahndet das Kriminalkommissariat Tübingen. Die Frau war gegen 4.30 Uhr auf dem Heimweg, als sie bemerkte, dass ihr im Provenceweg ein Mann folgte. Sie ging dann in ein Gebäude im Landkutschersweg. Dort konnte sie durch eine Glasscheibe beobachten, wie sich der Unbekannte auf der anderen Straßenseite verdeckt zwischen einem Haus und einer Mauer aufstellte, in ihre Richtung blickte und onanierte. Erst als sich Passanten näherten, ließ er von seinem Tun ab und entfernte sich. Der Mann soll etwa 180 cm groß und von kräftiger, muskulöser Statur mit breiten Schultern gewesen sein. Er trug einen schwarzen drei-Tage-Bart und soll einen leicht dunklen Teint [41] gehabt haben.

Bad Nauheim: Gestern Nachmittag (05.04.2018) bedrängte ein Unbekannter im Wald bei Bad Nauheim eine Spaziergängerin. Die Polizei bittet um Mithilfe. Gegen 17.45 Uhr war das Opfer zu Fuß auf der Wintersteinstraße unterwegs. Der Täter sprach sie unter einem Vorwand an. Plötzlich berührte der Mann die Bad Nauheimerin und küsste sie gegen ihren Willen. Sie setzte sich vehement gegen ihn zur Wehr, unter anderem trat sie ihm mit dem Knie in den Unterleib, worauf der Angreifer in Richtung Innenstadt davon rannte. Der Täter war nach Einschätzung der Bad Nauheimerin von arabischer Herkunft [42], ca. 180 cm groß und schlank.

Esslingen: Den Verdächtigen einer versuchten Vergewaltigung, die sich im September 2015 am Neckarufer in Esslingen ereignet hatte, haben Ermittler der Kriminalpolizeidirektion Esslingen am Mittwoch gefasst. Bei dem Festgenommenen handelt es sich um einen 27-jährigen, pakistanischen Asylbewerber [43] aus Altbach. Er befindet sich zwischenzeitlich in Untersuchungshaft. Wie bereits berichtet, war eine damals 31-jährige Joggerin am Abend des 26. September 2015, gegen 19.40 Uhr, auf dem Neckarradweg von einem Unbekannten angegriffen und sexuell belästigt worden. Trotz Gegenwehr der Frau wurden die Übergriffe des Mannes immer intensiver. Bereits auf dem Boden liegend konnte sich das Opfer aus der Umklammerung des Unbekannten lösen. Die Frau sah keinen anderen Ausweg, als durch das Gebüsch in den Neckar zu flüchten. Nachdem sie den Fluss durchschwommen und das andere Ufer erreicht hatte, konnte sie auf der B 10 Verkehrsteilnehmer auf sich aufmerksam machen, die die Polizei alarmierten. Sämtliche Fahndungsmaßnahmen und auch die weiteren Ermittlungen der Kriminalpolizei führten zunächst nicht zur Ergreifung des Täters. Im Rahmen der akribischen Spurensicherungsmaßnahmen konnte aber eine DNA-Spur des Unbekannten gesichert werden, wobei ein Vergleich mit den in der DNA-Datei einliegenden Personen zunächst keinen Treffer ergab. Als der bis dahin polizeilich nicht bekannte, 27-jährige Verdächtige aber Ende Januar 2018 wegen eines Körperverletzungsdeliktes erkennungsdienstlich behandelt wurde, gelang der Durchbruch. Ein automatischer Vergleich seiner DNA mit den in der Datei einliegenden Spuren beim Landeskriminalamt brachte die Übereinstimmung mit den am Tattag gesicherten Spuren an den Tag, worauf die Staatsanwaltschaft Stuttgart Haftbefehl gegen den Beschuldigten beantragte. Die Ermittler nahmen ihn am Mittwoch in seiner Unterkunft fest und führten ihn noch am selben Tag beim Amtsgericht Stuttgart dem Haftrichter vor. Dieser setzte den Haftbefehl in Vollzug und ordnete die Untersuchungshaft an.

Limburg a. d. Lahn: Am Mittwochabend wurde die Limburger Polizei über einen Exhibitionisten informiert, der sich gegenüber zwei Frauen entblößt haben soll. Um 20:52 Uhr waren zwei junge Frauen auf dem Neumarkt in Limburg unterwegs, als ein ca. 20 bis 25 Jahre alter Mann seine Hose öffnete und sich in schamverletzender Weise zeigte, während sie an ihm vorbeigingen. Umgehend eingeleitete Fahndungsmaßnahmen nach dem Täter verliefen letztlich erfolglos. Die Zeuginnen beschrieben den Unbekannten als ca. 1,75 Meter groß, bekleidet mit beiger Hose und dunkler Jacke. Außerdem soll er eine dunkle Hautfarbe [44] gehabt und schwarze, kurze Haare getragen haben.

Bei nachfolgenden Fällen verringert die Polizei die Chance auf verwertbare Zeugenhinweise, indem sie trotz ansonsten detaillierter Personenbeschreibungen oder aufgrund der Umstände mit Sicherheit vorliegender Opfer- oder Zeugenbeobachtungen die wahrscheinliche Volkszugehörigkeit oder Ethnie in ihren Fahndungsaufrufen verschweigt:

Ansbach: Am Mittwochabend (18.04.2018) wurde eine junge Frau im Bereich der Ansbacher Innenstadt Opfer eines sexuellen Übergriffs. Die Polizei nahm einen Tatverdächtigen fest. Gegen 22:30 Uhr verfolgte der zunächst unbekannte Mann sein späteres Opfer im Hofgarten und sprach sie mehrmals an. Nachdem die Frau nicht reagierte, brachte er sie gewaltsam zu Boden und berührte sie unsittlich. Da sich sein Opfer massiv wehrte und laut schrie, ließ der 20-Jährige von ihr ab und flüchtete. Die Frau blieb körperlich unverletzt. Ein Zeuge, der auf das Geschehen aufmerksam wurde, verständigte sofort die Polizei. Auf Grund der guten Personenbeschreibung konnte eine Streifenbesatzung der Ansbacher Polizei einen 20-jährigen Tatverdächtigen vor einer nahegelegenen Gemeinschaftsunterkunft [45] festnehmen.

Dinslaken: Am Freitag gegen 22.45 Uhr stand eine 39-jährige Dinslakenerin mit einem Pkw auf der Kirchstraße an der Rotlicht zeigenden Ampel der Kreuzung Kichstraße / Oberhausener Straße. Plötzlich bemerkte sie einen Unbekannten am Straßenrand, der sich ihr in schamverletzender Weise zeigte. Im Anschluß flüchtete der Mann in ein Gebüsch. Beschreibung des Täters: 180 cm groß, Bauchansatz, kurze, dunkle Haare [46]. Er trug bei der Tatbegehung eine kurze blaue Hose und ein dunkles, möglicherweise ebenfalls blaues, Sporttrikot, das gelb abgesetzt war. Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizei in Dinslaken, Tel.: 02064 / 622-0.

Ludwigshafen: Gegenüber einer 49-jährigen Frau manipulierter ein Unbekannter gestern Morgen (12.04.2018, 06.45 Uhr) an seinem Geschlechtsteil in der Yorckstraße. In dem Zusammenhang sucht die Polizei nach einem ca. 1,70 Meter großen Mann mit grauen langen Haaren [47]. Auffällig waren sein gebräuntes Gesicht, seine schmutzigen Hände sowie seine älteren Chucks. Bekleidet war der Unbekannte mit naturbeiger Kleidung und zudem rauchte er eine Zigarillo. Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ludwigshafen unter der Telefonnummer 0621/963-2773 oder per Email kiludwigshafen@polizei.rlp.de entgegen.

Hanau: 35 bis 40 Jahre alt, etwa 1,75 Meter groß [48], normale Statur, kurze schwarze Haare und schwarze Arbeitskleidung – so beschreiben zwei junge Frauen einen Sittenstrolch, der sich vor ihnen in einem Park an der Otto-Wels-Straße entblößte. Anschließend flüchtete der Mann mit einem schwarzen Herrenrad in Richtung Otto-Wels-Straße. Die Polizei sucht nun Zeugen zu dem Vorfall, der sich am Donnerstagnachmittag gegen 15.30 Uhr zugetragen hat. Die Kriminalpolizei in Hanau nimmt Hinweise unter der Rufnummer 06181 100-123 entgegen.

Augsburg: Gestern (10.04.2018) wurde eine 70-Jährige von einem Exhibitionisten auf der Toilette des Hermanfriedhofes überrascht. Die Seniorin befand sich gegen 16:55 Uhr in der Toilettenkabine, als plötzlich ein Unbekannter seine Männlichkeit präsentierte. Die Frau verließ daraufhin sofort die Toilette. Der flüchtige Gliedvorzeiger wurde wie folgt von der Seniorin beschrieben: Ca. 30 Jahre, 175 cm groß, schlanke Gestalt, gepflegte helle Kleidung (evtl. Jeans u. Wollpullover) [49] Hinweise zu dem gesuchten Mann bitte an die Kripo Augsburg unter 0821/323 3810.

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Ein Kreuz für die Wähler

geschrieben von PI am in Altparteien,Christentum | 150 Kommentare

Hätte das die AfD vorgeschlagen, sie hätte Häme und höhnische Ablehnung erfahren, von Parteien, Medien und wahrscheinlich auch von den Kirchen: Kreuze sollen ab dem 1. Juni in Bayerns staatlichen Behörden hängen.

Der BR berichtet: [50]

Ab dem 1. Juni dieses Jahres soll in jeder staatlichen Behörde ein Kreuz hängen – allerdings nicht in Amts- und Klassenzimmern, sondern im Eingangsbereich. Eine entsprechende Änderung der allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats beschloss der bayerische Ministerrat am Dienstag. […]

Das Kreuz sei ein grundlegendes Symbol der kulturellen Identität christlich-abendländischer Prägung, so Ministerpräsident Markus Söder (CSU). „Das Kreuz ist nicht ein Zeichen einer Religion“, so Söder nach der Kabinettssitzung.

Ein Kreuz soll künftig in jeder staatlichen Behörde hängen – und zwar im Eingangsbereich und nicht zwingend in jeder Amtsstube. Dadurch soll verhindert werden, dass Leute, die sich davon gestört fühlen, vor Gericht klagen. Söder: „Das ist kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot.“

Kommunen, Landkreisen und Bezirken empfiehlt der Ministerrat, auch ein Kreuz aufzuhängen, heißt es weiter im Text.

Die Regelung bleibe für diese aber im Gegensatz zu staatlichen Behörden freiwillig.

Auch Universitäten sollen frei entscheiden können.

Innenminister Herrmann betonte, dass die Entscheidung des bayerischen Kabinetts auch nichts mit der Islamdebatte zu tun habe.

Sicher hat sie auch nichts mit der bevorstehenden Landtagswahl zu tun und mit dem Wunsch, der AfD Wähler abzujagen, indem man das Programm der Alternativen kopiert und sogar zu überbieten sucht, wo’s nicht weh tut und nichts kostet.

PI-Umfrage:

Kreuze im Eingangsbereich staatlicher Einrichtungen sind

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