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Hamdulillah! Afghane Haschmatullah bleibt in Deutschland

Von L.S.GABRIEL | Der afghanische Gast der Kanzlerin Haschmatullah F. ist ein Paradebeispiel dafür wie Deutschland, auch dank einer absolut landesfeindlichen Gesetzgebung, am Zaumzeug der Asylindustrie marschiert. Haschmatullah F. war 2017 gemäß der Dublin III-Bestimmungen nach Bulgarien abgeschoben worden, wo er erstmals als sogenannter „Flüchtling“ registriert worden war.

Bulgarien machte kurzen Prozess und verfrachtete den Illeaglen zurück nach Afghanistan. Das soll sogar sein Wunsch gewesen sein, denn in Bulgarien hatte es dem Versorgungssuchenden ja schon bei seinem ersten Aufenthalt so gar nicht gefallen. Schließlich ergießt sich dort kein finanzielles und materielles Füllhorn der Rundumfürsorge über ihm.

Wie aus illegal legal wird

Mit Hilfe seiner Helfer aus der Asyl- und Schlepperindustrie hatte er allerdings gegen den negativen Asylbescheid geklagt und ein deutsches Gericht urteilte „im Namen des Volkes“, dass der Afghane zurückzuholen sei, da die Klage eine „aufschiebende Wirkung“ bezüglich der Abschiebung gehabt hätte (PI-NEWS berichtete [1]).

Folglich setzten deutsche Behörden sich brav die Narrenkappe auf und holten die Hoffnung für die inzuchtgefährdete deutsche Gesellschaft (Wolfgang Schäuble [2]) per Direktflug zurück in die Toleranzdiktatur Deutschland. Dieses Vorgehen ist Rapefugee-Welcome-TeddybärenwerferInnen sehr genehm, bewirkt dieser Direktimport doch auch, dass Haschmatullah nun nicht mehr gemäß Dublin III abgeschoben werden kann, da der Vielreisende ja nun mit einem Visum ausgestattet wurde. Danach begann der Zinnober von vorne, es musste aufgrund der Klage neu entschieden werden.

EuGH: Wer klagt, darf nicht abgeschoben werden

Diese „aufschiebende Wirkung“ gegen Abschiebung bei eingereichter Klage festigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg dieser Tage in einem Urteil. Der EuGH entschied im Fall eines Togolesen (Rechtssache C-181/16), dass Asylsuchende nicht nur das Recht hätten, gegen einen abgelehnten Asylantrag rechtliche Schritte einzulegen, sondern während des laufenden Verfahrens auch das im Land zu bleiben. Das bedeutet, dass niemand mehr vor einer finalen Asylentscheidung abgeschoben werden dürfe. Auch die Frist für eine freiwillige Ausreise dürfe zu dieser Zeit noch nicht beginnen, urteilten die Richter.

Vom Baum in Afghanistan nach Germoney

Im Fall von Haschmatullah kam das Verwaltungsgericht Sigmaringen am Donnerstag zur Überzeugung, dass man die künftige Säule der deutschen Wirtschaft nicht den Gefahren, die in Afghanistan auf ihn lauern aussetzen dürfe. Der Afghane hatte dem Gericht offenbar glaubhaft machen können, dass er ein guter Afghane sei, der angeblich mit den Amerikanern zusammengearbeitet habe. Außerdem sei er bei Kriegshandlungen verletzt worden. Eigenen Aussagen zufolge sei er von Taliban-Milizen geschlagen und bewusstlos mit den Füßen nach oben an einen Baum gehängt worden. Aus dieser Lage habe der afghanische Houdini sich selbst befreit und sei dann geflüchtet.

Das Gericht entschied [3] also, dass Deutschland dem afghanischen Goldstück die Flüchtlingseigenschaft zuerkennen müsse. Haschmatullah hat damit vorerst eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber ein Unterstützerkreis steht schon, Teddybär bei Fuß bereit, um sich für sein dauerhaftes Bleiberecht einzusetzen, schließlich hat Deutschland ja schon jede Menge „gute Erfahrungen“ mit „Geflüchteten“ aus Afghanistan gemacht.

Sicher ist allerdings jetzt schon, auf wenigstens drei Jahre hat Deutschland einen Risikofaktor mehr durchzufüttern, denn nun ist er halt da. Insch’allah!

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Von Storch über Merkels Mörder, Vergewaltiger und Kriegsverbrecher

geschrieben von PI am in Alternative für Deutschland (AfD),Asyl-Irrsinn,Video | 197 Kommentare

„Je abscheulicher und brutaler der Verbrecher, desto höher seine Chancen auf Schutz in Deutschland“!

Kein Wunder, dass die Systemparteien alles daran setzen, alle neuen Erkenntnisse und Informationen aus dem BAMF zu vertuschen und zu unterdrücken. Und – um einen Untersuchungsausschuss zu verhindern.

Sie befürchten, dass die wahre hässliche Fratze der Willkommenskultur mehr denn je ans Licht kommt. Es lässt sich aber nicht vertuschen, was Angela Merkel unserem Land angetan hat. Mörder, Vergewaltiger und Kriegsverbrecher sind über die offene Grenze gekommen und haben Asyl beantragt.

Die Dokumente des BAMF zu diesen Fällen werden jetzt täglich öffentlich. Sehen Sie bei PI-NEWS das messerscharfe Statement der stellvertretenden AfD-Fraktionsvorsitzenden zu den derzeit von BILD [4] und seit langem bei PI-NEWS evidenten Fällen. BILD:

Neuer, unfassbarer Asyl-Skandal: Mörder, Drogenhändler, Vergewaltiger und andere Schwerverbrecher finden im Schutz des Asylrechts in Deutschland Zuflucht! Das belegen interne Schreiben aus Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge an das Sicherheitsreferat in der Nürnberger BAMF-Zentrale, die BILD vorliegen. Oftmals berufen sich Asylbewerber auf schwere Straftaten, die sie angeblich oder tatsächlich in ihrem „Herkunftsland“ begangen haben. Der Grund: Deutsches und internationales Recht bewahrt sie davor, nach den Gesetzen des Heimatlandes bestraft zu werden – unter anderem mit Folter und Todesstrafe. In der Regel schützt die Schwerkriminellen ein Abschiebeverbot deutscher Gerichte.

BILD fragte: Sind diese Mörder und Vergewaltiger heute noch unter uns? Das wollte das Bundesamt gestern nicht aufklären. Die lapidare Antwort eines Sprechers: „Grundsätzlich kann ich Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu Asyleinzelfällen erteilen.“

Danach wurden einige Fälle aufgezählt:

Az: 5877xxx: 40 Menschen getötet

Nach der Anhörung des Asylbewerbers Baba M. aus Ghana sendet das Referat 534 der Regionalstelle Düsseldorf am 6. Dezember 2016 folgende Mail an das Sicherheitsreferat des Bundesamtes in Nürnberg: „Der o.?a. Antragsteller gab bei der Anhörung an, über 40 Menschen in Ghana getötet zu haben. Die Akte befindet sich noch in meinem Arbeitskorb.“

Az: 6726XXX: misshandelt, gefoltert

Beim Entscheider des BAMF erscheint im Januar 2017 ein Asylbewerber aus Eritrea (Nordost-Afrika). Dort berichtet er, „als Gefängniswärter in Eritrea gearbeitet zu haben“. Dabei sei er, notiert der BAMF-Angestellte, „gezwungen worden, Leute zu misshandeln/zu foltern“. Die Frage, ob „möglicherweise eine Straftat im Raum steht“, leitet der BAMF-Mitarbeiter an sein Sicherheitsreferat weiter. [..]

Az: 6192xxx: Schwere Körperverletzung

Das Referat 642 informiert die Abteilung für Sicherheit in Nürnberg am 23. Dezember 2016 über einen Asylbewerber aus Pakistan, der in seiner Heimat wegen Straftaten gesucht werde. „Er gab an, schwere Körperverletzungen begangen zu haben. Während der Anhörung wurde der Antragsteller zunehmend aggressiver und beschwerte sich wie folgt: Ihr Tochterficker habt die Grenzen aufgemacht und die Leute reingelassen.“

Az: 6848xxx: Mord aus niedrigen Beweggründen

Am 13. Januar 2017 teilt ein Entscheider des Referats 530 der Außenstelle Dortmund unter der Betreffzeile „Vortrag Mörder, Bangladesch“ der BAMF-Zentrale mit: „Guten Tag nach Nürnberg, der Antragsteller zu 684xxx trug als Fluchtgrund vor, dass er wegen Mord gesucht wird, den er auch in der Anhörung bestätigt. Der Tatbestand würde auch hier in Deutschland als Mord (aus niedrigen Beweggründen) verhandelt werden. Die HKL zu Bangladesch ergeben, dass bei drohender Inhaftierung Flüchtlingshilfe zu gewähren ist. Wie soll verfahren werden?“

Az: 6712xxx: Drogenhandel

Über einen algerischen Asylbewerber berichtet eine Entscheiderin aus Ingelheim: „Aus dem Anhörungsprotokoll des Herrn B., geboren 1980, geht hervor, dass dieser in Algerien Drogen (Kokain und Haschisch) geschmuggelt und verkauft hat und deswegen in Algerien verfolgt werde. Dem Antragsteller wäre subsidiärer Schutz zu gewähren. Die Akte wird bis zur Ihrer Rückmeldung nicht entschieden.“

Az: 6928xxx: Vergewaltigung

Über einen Asylbewerber schreibt die Außenstelle Augsburg dem Sicherheitsreferat am 2. Dezember 2016: „Der Antragsteller fühlt sich sexuell zu Männern und Frauen hingezogen. In Pakistan wurde von dem Antragsteller ein Mann vergewaltigt. Nähere Ausführungen hierzu entnehmen Sie bitte dem Anhörungsprotokoll.“

Az: 6304XXX: Mehrfacher Mord

Ende 2016 erscheint ein Asylbewerber aus Bangladesch in der Asylstelle in Bochum zur Anhörung. Anschließend meldet der BAMF-Angestellte an das Sicherheitsreferat: „Der Antragsteller aus Bangladesch hat glaubhaft dargestellt, dass er ein mehrfacher Mörder ist. Der Antragsteller ist zu 85 Jahren Haft verurteilt.“ Das Urteil habe der Asylbewerber „in schlechter Kopie“ mit sich geführt. [usw…]

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Schwarzenberg: Südländer will Sex – greift 14-Jährige mit Messer an

geschrieben von PI am in Migrantengewalt,Rapefugees,Video | 144 Kommentare

Vergangenen Samstag erlebte eine 14-Jährige in Schwarzenberg, im sächsischen Erzgebirgskreis die wohl schlimmsten Minuten ihres jungen Lebens. Dem Mädchen kam spätabends ein Mann „südländischen Aussehens“ entgegen, der es in gewohnter Rapefugeemanier unmittelbar sexuell bedrängte.

Der Teenager bat in Ruhe gelassen zu werden und wollte weitergehen. Daraufhin rannte die „dringend benötigte Fachkraft“ hinter der Schülerin her, packte sie an der Kapuze, wirbelte sie herum und versetze ihr einen Faustschlag ins Gesicht. Das Mädchen begann sich heftig zu wehren und trat nach dem Angreifer, der zückte ein Messer und verletzte sein Opfer am Oberschenkel. Die geschockte 14-Jährige trat weiter nach ihm, befreite sich, dann gelang ihr die Flucht.

Der Täter wird im Polizeibericht [5] wie folgt beschrieben: ca. 1,75 Meter bis 1,80 Meter groß, zwischen 25 und 30 Jahre alt, schlanke Statur und kurze, dunkle Haare, braune Augen, südländischer Typ.

„Wie viele sollen noch sterben? Ich hab Angst!“

Nun wandte sich die Mutter des grausam mit der Merkelschen Wirklichkeit konfrontierten Mädchens mit einem Videostatement an die Öffentlichkeit und drückt ihr Entsetzen über den Angriff und darüber aus, was in Deutschland 2018 los ist. Mutig zeigt sie Gesicht, um allen, die es noch nicht erlebt haben zu sagen, wie nicht nur so eine Tat Opfer und Angehörige traumatisiert, sondern auch wie alleingelassen man sich danach im linksversifften Teddybärenland fühlt, mit dem Trauma an sich und auch der Angst vor mit dem Messer möglicherweise übertragenen Krankheiten. Sie sagt, sie möchte sich gar nicht ausmalen, wie schrecklich es erst sein muss, wenn das Kind vergewaltigt oder gar getötet wird und fragt: „Wie viele sollen noch sterben?“

Ein berührendes Dokument einer Mutter, deren Kind vielleicht gerade noch mal Glück am Rande einer persönlichen Katastrophe hatte. Vermutlich war es nur ein kleiner Schritt bis zum Schicksal vom Maria, Mia, Mireille oder Susanna und vielen anderen in Deutschland geschändeten oder ermordeten Mädchen und Frauen der letzten Zeit.

Es ist davon auszugehen, dass der Schrecken über die Tat und die Nachwirkungen aber wohl nicht alles sein werden womit die Mutter nun umgehen wird müssen. Nach diesem beherzten, erschütternden Statement sind ihr nun wohl statt Hilfe nur der Hass und die Hetzjagd der linken Rapefugee Welcome-Community Deutschlands sicher. (lsg)

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Deutsche Familie beantragt Leistungen beim BAMF

geschrieben von Eugen Prinz am in Asyl-Irrsinn,Deutschland,Satire,Siedlungspolitik,Zivilcourage | 167 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Es ist nicht mehr zu leugnen, dass die Lage in unserem Land nur noch mit einer gehörigen Portion von Zynismus und/oder Galgenhumor zu ertragen ist. Auch ist es nicht von der Hand zu weisen, dass wir auf dem besten Weg sind, „Flüchtlinge vor den Flüchtlingen“ zu werden.

Zu dieser Einsicht gekommen stellte Frau Peggy Schwarzer, die Ehefrau von Dr. Norbert Schwarzer [6], beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) folgerichtig einen Antrag auf Übernahme der Kosten zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens. Diesen wohlbegründeten Antrag wollen wir unseren Lesern nicht vorenthalten:

Absender:
Verfolgte deutsche Familie
mit 4 kleinen Kindern
Rügen

An das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstr. 210
90461 Nürnberg

Betreff: Zuwendungsantrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut unsere hochgeschätzten Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ist „jeder, der in diesem Land lebt“ das Volk. Bezugnehmend auf diese Aussage, sowie den Artikel 3 im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der sich mit den Grundrechten und der Gleichheit beschäftigt, übersende ich Ihnen heute eine Anfrage zur Übernahme der Kosten zur „Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens“ für meine 4 Kinder [1. Kind J. (10 Jahre), 2. Kind L. (8 Jahre), 3. Kind F. (7 Jahre) und 4. Kind F. (5 Jahre).

Die Aufstellung der monatlichen Kosten ergibt sich wie folgt:

  1. Musikunterricht für Kind 1 mtl. 50,-€
  2. Musikunterricht für Kind 2 mtl. 40,-€
  3. Musikunterricht für Kind 3 mtl. 37,50€
  4. Reitunterricht für Kind 2 mtl. 60,-€
  5. Kosten für Selbstverteidigungskurse Kind 1-4 mtl. 280,-€
  6. Kindergartenkosten für Kind 4 (Teilzeit) mtl. 95,03€
  7. Hortkosten für Kind 3 (Teilzeit) mtl. 56,82€
  8. Hortkosten für Kind 2 (Teilzeit) mtl. 56,82€
  9. Verpflegungskosten für Schul-/KiTa-Essen mtl. 154,-€ (3,10€ pro Schul-/
  10. Kita-Essen pro Wochentag, plus KiTa-Zusatzverpflegung 0,50€ pro Tag)
  11. Krankenversicherungskosten für Kind 1-4 mtl. 410,36€

Das Kindergeld, welches ich in Höhe von etwa 200Euro pro Monat und Kind vom deutschen Staat erhalte, verwende ich zur „Deckung des notwendigen Bedarfs“ wie z.B. weitere Nahrung, Kleidung und Körperpflegekosten der Kinder. Ich verzichte daher darauf weitere Kosten geltend zu machen. Auch Miet- oder Wohngeld werde ich aus Kulanz ebenso wenig abfordern wie Sachleistungen, Handykosten, Taschengeld oder medizinische Leistungen für mich und meinen Mann.

Ich gehe davon aus, dass Ihnen meine Kinder ebenso viel wert sind wie die Kinder unserer ausländischen Mitbürger- und Bürgerinnen, und bitte Sie daher mir die oben aufgeschlüsselten Gesamtkosten in Höhe von 1.240,53€ monatlich in Zukunft bis zum 3. eines jeden Monats auf mein Konto zu übermitteln.

Außerdem wäre ich dazu bereit Deutschland freiwillig zu verlassen. Mit welchen Mittel kann ich in diesem Fall von Ihnen rechnen? In Anlehnung an die sogenannten REAG/GARP- Programme, die durch die IOM und die Bundesländer durchgeführt werden, gehe ich davon aus, dass Sie unter diesen Umständen die Flugkosten für meine 6-köpfige Familie übernehmen und rechne außerdem mit einer finanziellen Start- und Reisebeihilfe für einen leichteren Neustart.

Ich danke Ihnen für Ihre wohlwollende Bearbeitung meines Anliegens und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Peggy Schwarzer 

PS: Sollten Sie erwägen meinen Antrag ohne Prüfung mit dem Hinweis, dass es sich bei meiner Familie nicht um Migranten oder Flüchtlinge, sondern um eine deutsche Familie handelt, abzulehnen, so erinnere ich Sie noch einmal an den 3. Artikel im deutschen Grundgesetz. Sollte Ihnen dies nicht genügen, so teile ich Ihnen mit dass ich mich inzwischen als Fremder im einst eigenen Land fühle, und gelte damit quasi als „Flüchtling vor den Flüchtlingen“.

Anderenfalls: bitte teilen Sie uns mit ob mein Antrag größere Aussicht auf Erfolg hat wenn ich unsere Pässe wegwerfe und uns als 6 minderjährige rüganer Kriegsflüchtlinge erneut bei Ihnen melde.

PPS: Kopien der entsprechenden Verträge (KiTa, Sport- und Musikunterricht, Essengeldabrechnungen aus Schule und Kindergarten, sowie Krankenversicherungsnachweise) übersende ich Ihnen gern nach Aufforderung an die entsprechende Stelle.

Es zeugt von den chaotischen Zuständen und der Arbeitsüberlastung beim BAMF, dass der im März 2017 gestellte, wohlbegründete Antrag bis heute nicht bearbeitet wurde. Nicht einmal eine Anhörung hat stattgefunden. Wir empfehlen der verfolgten deutschen Familie auf Rügen daher, dem BAMF mit einer Untätigkeitsklage [7] DAMPF zu machen.

PS: Es ist die Frage aufgetaucht, ob das Schreiben als Vorlage für Nachahmer verwendet werden darf. Klare Antwort von Peggy Schwarzer: Ja!

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Merkel wieder auf „Werbetour“ für Mörder und andere Migranten …

geschrieben von dago15 am in Merkelismus | 182 Kommentare

Von PETER BARTELS | Da brüstet sich einer, in Ghana 40 Menschen ermordet zu haben … das BAMF notiert und ER kassiert … Da prahlt einer mit 85 „Straftaten“ in der Türkei – das BAMF notiert und ER kassiert … Da wird einer in Bangladesch zu 85 Jahren Knast verurteilt, weil er Massenmörder ist – das BAMF notiert und ER kassiert … Deutschland brennt. Und Merkel? Die Kanzlerin der Migranten ist auf Werbetour in Jordanien: Willkommen in Deutschland, es ist noch Platz da. Und jede Menge Geld …

Ralf Schuler ist wahrscheinlich der letzte BILD-Reporter, dem der gesunde Menschenverstand bei SPRINGER noch nicht abhanden gekommen ist. Er hat die „Führerin“ der GRÜNEN und ROTEN Welcome-Mafia, Deutschland-Verächter und Umvolker in die Wüste begleitet. Er liest ihr heute auf Seite 2 die Leviten. Irgendwie, soweit seine restlos vom Welcome-Virus versiffte Redaktion ihn läßt. Und trotzdem rutscht diesem offenbar letzten aufrechten deutschen Journalisten nach Axel Springer-Version ein Satz raus, der von Wolken-Wotan Wagner sein könnte, dem Postboten, der seine Plattitüden trotz grassierender Grappa-Gicht im Gehirn noch täglich zustellt:

„Angela Merkel in Nahost, auf der einsamsten Reise der Kanzlerin.“ [8]

Gleich am Anfang, in Versalien, damit’s ja keiner überliest. Natürlich könnte ihm dieser Satz auch von Nicolaus Blome, dem PHOENIX-Schäl von Adoptiv-Augstein Tünnes, aus dem Urlaub rein redigiert worden sein. Vielleicht hat der embedded Assad-Henker, Putin- und Trump-Robespierres, Julian Reichelt, aber auch gleich selbst in die Tasten geweint. Spielt auch keine Rolle mehr. Tote schlägt man nicht. Und BILD i s t tot. Leider.

Sonst würde die Schlagzeile von Donnerstag – „Ich habe 40 Menschen umgebracht und will Asyl [9]“ – nicht nur Merkel, ihren grünen Hulk, die Bätschi-Berta der Sozis aus dem Tempel jagen. Sie würde alle selbstvergessenen Selbstversorger an der Goldenen Tafel Demokratie auf der Stelle in die Wüste jagen. Eine Woche lang. Notfalls länger, bis auch der letzte weg ist. Rückreise-Verbot auf Lebenszeit! Aber was macht Springers früheres Maschinengewehr der Demokratie? Tagesordnung!! Schlagzeile: Ein Promi-Koch hat sich das Näschen versengt. Pyrostichflämmchen bei Dreharbeiten. Huch! Der nette Tim Mälzer schweigt wenigstens höflich dazu. Nichtigkeit gegen Null, was sonst. Aber Schlazeile. Mälzer kann egal sein, wo die Zuschauer herkommen …

Und so werden die 12 „Merkel-Gäste“, die Donnerstag noch eine schwarz-gelbe alarmistische Sonderseite waren, heute lauwarm unter „Merkels einsamster Reise“ mit ein paar neuen Eintragungen in Merkels Gästebuch ad adca gelegt: „Dann werde ich einen Anschlag begehen und zu Allah gehen“ …“Bombendrohung“ … „Selbstmord-Attentäter“ … „“Christen-Mord“ …“Anschlag auf Flugzeug“. Und … Und … Und … Und alles und immer mit Aktenzeichen. Aber Schuler in der Wüste muß in „seiner“ Story hinnehmen, dass ihm in der Heimat einer wie der unrasierte FDP-Chef „Haareschön“ Lindner in den Text schwurbelt:

„Das Bild der Kanzlerin als „Hassfigur“ der eigenen Partei mit gespielter Sorge untergeschoben – es ist einer der brutalsten Angriffe der letzten Tage“.

Man muß das Satzgetüm zweimal lesen, um zu ahnen, was Flusen-Fuzzi gemeint haben könnte. Sorge um Deutschland sicher nicht. Hass auf die Serienmörder unter Merkel Moslem-Millionen garantiert nicht; die FDP, wie sie immer war – lauwarm. Aber Sorgen um die wahren Deutschen machte sich ja weder der Minister de Misere im Herbst 2015, als Merkel Maske und Grenze fallen ließ. Noch der fette „Flüchtlingskoordinator“ Hulk Altmaier. Der lügt stattdessen schamlos wie immer: „Wir hatten uns am 12. September 2015 auf die Wiedereinführung von Grenzkontrollen verständigt. An dieser Entscheidung war ich beteiligt.“

So ist das immer mit Geschichte: Der eine hat nur zurückgeschossen … Der andere hatte nie die Absicht eine Mauer zu bauen … Und Merkel und ihr grüner Hulk hatten Deutschlands Grenzen ja dicht machen wollen … Hätte, hätte Fahrradkette… Wenn Merkels grüne und rote Genossinnen wie Göring-Eckardt aus den Invasoren keine „Menschengeschenke“ gemacht … Martin Schulz, der größte Sozi aller Zeiten, sie nicht zur neuen Gold-Währung gemacht … BILD-Totengräber Kaischi Diekmann und die Mainstream-Mafia sie nicht zum Retter der Renten gemacht … hätten. Und Merkel keine Angst vor schlechten Bildern gehabt hätte … Hätte, hätte …

„Nichts hören, nichts sehen, nichts wissen scheint in der Asylpolitik damals die Staatsdoktrin gewesen zu sein“, zitiert das Blatt gestern einen „hochrangigen Mitarbeiter“ des Innenministeriums. Und heute muß Ralf Schuler Sätze wie diesen schreiben oder hinnehmen:

„Sollte man Angst haben vor der AfD und dem wachsenden Rassismus in Deutschland?“, fragt eine Studentin die Kanzlerin an der deutsch-jordanischen Universität. Merkel denkt nach. „Im Großen und Ganzen ist Deutschland weiter ein sicheres Land“, sagt sie. Es habe auch „Ereignisse gegeben, wo Flüchtlinge junge Mädchen ermordet haben“.

Schreit da jemand vor Schmerz um die Wahrheit auf? Um Deutschland? Der SPD-Finsterling von Schleswig Holstein? Der SPD-Bürgermeister von Berlin? Der LINKE Ministerpräsident von Thürigen? Hulk kann nicht schreien, der hat den Mund wahrscheinlich gerade wieder mit Pizza voll. Immerhin, Beatrix von Storch von der AfD, schreit auf. Facebook, längst so groß, wie BILD mal war. Und Seehofer, der mit dem Ultimatum für seine Äntschela? Der dreht schon wieder Ringelreihen …


Ex-BILD-Chef Peter Bartels.
Ex-BILD-Chef Peter Bartels.

PI-NEWS-Autor Peter Bartels [10] war zusammen mit Hans-Hermann Tiedje zwischen 1989 und 1991 BILD-Chefredakteur. Unter ihm erreichte das Blatt eine Auflage von 5 Millionen. In seinem Buch „Bild: Ex-Chefredakteur enthüllt die Wahrheit über den Niedergang einer einst großen Zeitung“ [11], beschreibt er, warum das einst stolze Blatt in den vergangenen Jahren rund 3,5 Millionen seiner Käufer verlor. Zu erreichen ist Bartels über seine Facebook-Seite [12]!

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Laut Gedacht #088: Meme-Verbot

geschrieben von dago15 am in Video | 54 Kommentare

Das Internet, wie wir es kennen, ist im Begriff zu sterben. Kaum ist WM, werden eilig Gesetze verabschiedet, die im Rest der Legislatur mit Sicherheit auf breiten Widerstand gestoßen wären. Aber zum Glück spielt Merkels „Mannschaft“ am Sonnabend gegen Schweden… Das und weitere Themen in der neuen Folge 88(!) von „Laut Gedacht“ [13].

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Michael Klonovsky über Stefan Kuzmanys Hetze gegen Trump

geschrieben von dago15 am in Altmedien,Lügenpresse | 170 Kommentare

Ist es nicht erstaunlich, Merkeldeutschland hat inzwischen nahezu dieselben Feinde wie Hitlerdeutschland: Russland, die USA, England, Polen. Nur der Kollaborateur Macron hält noch halbwegs zur deutschen Fremdenführerin.

Dazu passt dieser [14] Kommentar auf Spiegel online, dessen Ton dem kleinen Doktor ein zufriedenes Lächeln ins Antlitz zaubern würde. Unter der Überschrift „Feind im Weißen Haus“ schreibt der Leiter des Hauptstadtbüros: „Trumps jüngste Lügen sind ein offener Angriff auf die Bundesregierung. Dieser Präsident war nie ein Partner, er ist ein aggressiver Gegner. Man sollte ihn endlich entsprechend behandeln.“

Mit den „jüngsten Lügen“ meint dieser Lügenäther-Mitproduzent Trumps völlig korrekte Bemerkung, in Deutschland werde die Kriminalstatistik frisiert, gerade im Wahljahr 2017, um die Explosion der Gewaltkriminalität durch Merkels Gäste zu vertuschen (mehr dazu hier [15] und hier [16] und hier [17] und hier [18] und hier [19]).

Ohne diesen übermütigen journalistischen Kretin, der sofort zu heulen anfinge, wenn er sich an einer tatsächlichen feindlichen Auseinandersetzung beteiligen sollte, jetzt besonders hoch zu hängen, will ich auf eine Bemerkung Bismarcks überleiten, der in seiner Reichstagsrede vom 6. Februar 1888 sagte: „Jedes Land ist auf die Dauer doch für die Fenster, die seine Presse einschlägt, irgend einmal verantwortlich; die Rechnung wird an irgend einem Tage präsentiert in der Verstimmung des anderen Landes.“ Wenn Trump aus einer Laune heraus seine Dienste anweist, den mit jeder Art Unflat nach ihm werfenden Deutschen keine Hinweise mehr auf dschihadistische Anschlagspläne zu geben, bekommen wir ein erhebliches Problem [20].

Der Spiegel-Bub hat sein Hetzhandwerk übrigens beim Kinder-Stürmer aus Kreuzberg gelernt, wo man heute die Fremdenführerin feiert [21], was ja im Grunde alles Nötige über deren Politik sagt.

(Im Original erschienen auf Michael Klonovskys Acta Diurna [22])

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