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„Asyltourismus“: Jetsetter Nasibullah im Anflug!

Von JOHANNES DANIELS | „Für die nächsten Monate ist das Wichtigste Rückführung, Rückführung und nochmals Rückführung“, erklärte Angela Merkel bei einer Sitzung des CDU/CSU-Fraktionsvorstandes in Berlin. Der Fall „Nasibullah S.“ verdeutlicht einmal mehr, was sie damit im Schilde führte.

Für den im Jahr 2015 über mindestens 12 sichere Drittstaaten nach Deutschland eingereisten Afghanen (PI-NEWS berichtete ausführlich über den Fall [1]) wird derzeit von Merkel-Regime und Medien ein „großer Bahnhof“ vorbereitet. Der „zu Unrecht aus Neubrandenburg abgeschobene“ widerrechtliche „Asylbewerber“ ist gerade auf dem Rückweg nach Deutschland. Die Rückführungsaktion wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) organisiert, das bereits „die für eine Rückholung notwendigen Schritte eingeleitet” habe.

Das Bundesamt wollte „aus Gründen des Datenschutzes und der Sicherheit des Nasibullah S.“ keine weiteren Details zu dem Vorgang nennen. Die Behörde bestätigte aber, dass es „bezüglich der Visumserteilung und Reiseorganisation sowohl mit der Verfahrensbevollmächtigten von Herrn S.“, der Asylrechtsanwältin und SPD-Bundestagsabgeordneten Sonja Steffen (54), dem Land Mecklenburg-Vorpommern als auch mit der deutschen Botschaft in Kabul in permanentem Kontakt stehe.

Der „Schutzbedürftige“ wurde am Mittwoch von Kabul in die pakistanische Hauptstadt Islamabad geflogen, wo er von der dortigen Deutschen Botschaft ein Blitz-Visum für die Weiterreise nach Deutschland erhalten sollte, wie aus Botschaftskreisen in Kabul bestätigt wurde.

Wegen einer Verspätung des Fluges [2] habe er aber die deutsche Botschaft in der pakistanischen Hauptstadt nicht mehr rechtzeitig erreichen können, hieß es. Sein Rückflug nach Deutschland sei daher nun leider von Freitag auf Sonntag verschoben worden. Ähnlich wie auf den deutschen Großflughäfen Frankfurt-Berlin-München-Bremen, herrscht offenbar auch an den Hindukusch-Airports reges Chaos.

Nasibullah S. war einer von jenen „69 Afghanen“, von deren Abschiebung Horst Seehofer jüngst mit seinem einschlägigen „Galgenhumor“ vor der Presse berichtet hatte: „Ausgerechnet an meinem 69. Geburtstag – von mir so nicht bestellt“! Durch den Suizid eines der multikriminellen Afghanen nach Ankunft verringerte sich das Resultat der „Massenabschiebung“ jedoch auf 68, nun auf 67.

Nasib’ullah = „Allahs glückliche Fügung“

Die „Rückführung“ Nasibullah wurde bereits am 18. Juli angeordnet. Das „Asylverfahren“ des Afghanen war zum Zeitpunkt der Abschiebung noch nicht gänzlich abgeschlossen. Nasibullah S. hatte im Dezember 2015 Asyl beantragt. Dies wurde jedoch im Februar 2017 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt. Dagegen hatte der 20-Jährige Klage durch seine SPD-Anwältin eingereicht. Diese Klage war beim Verwaltungsgericht Greifswald noch anhängig, als er von Polizisten aus der Asylresidenz in Neubrandenburg abgeholt und abgeschoben wurde.

Das BAMF ging davon aus, dass die Klage nicht fristgerecht eingereicht worden sei – offenbar Folge einer beim BAMF verschlampten Adressänderung oder vermutlich mehrerer Identitäten des „Geflüchteten“. In der Woche nach der Abschiebung hätte der Asylforderer vor dem überlasteten Verwaltungsgericht Greifswald am 11. Juli zunächst „angehört“ werden sollen. Nach Gerichtsinformationen wäre sein Asylantrag jedoch zu diesem Zeitpunkt aller Voraussicht nach abgelehnt worden.

Jetzt muss Nasibullah S. auf Staatskosten zurückgeflogen werden. Die Chancen für eine weitere Ablehnung des Illegalen standen bis zum „Behördenversehen“ des BAMF relativ gut. Durch die erlangte mediale Berühmtheit und vor allem die nun rechtmäßige „Rückführung“ mit offiziellem Botschafts-Visum dürfte die illegale Einreise von 2015 nun per Verwaltungsakt legalisiert werden. Genauso wie es die kriminelle Totengräberin der Bundesrepublik in einem ZDF-Interview bei Anne Will [3] explizit forderte: „Aus Illegalität Legalität machen“.

SPD-Asyladvokatin Sonja Steffen ist erleichtert: S. „wird derzeit vom Auswärtigen Amt betreut und befindet sich in Sicherheit”. Sie hoffe, dass „jetzt alles schnell über die Bühne geht”, so Steffen weiter. Zuletzt war Nasi von einem Bekannten zum anderen gezogen, weil er nach eigenen Angaben von den Taliban verfolgt wurde. Aus Sicherheitsgründen habe er auch seine Familie nicht besuchen können. Möglicherweise hält sich diese aber auch in Pakistan auf – dort ist der Vorname Nasib’ullah (= „Allahs glückliche Fügung“) besonders stark verbreitet, in Afghanistan eher weniger.

Bundesinnenminister Horst Seehofer, CSU, räumte den Fehler im Fall Nasibullah S. am Dienstag in Berlin demütig ein: „Es ist offensichtlich ein Behördenfehler passiert im BAMF.“

Die Tagesschau jubelt!

Einmal hin – einmal her – zurück nach Deutschland ist nicht schwer. Über die baldige Ankunft des Goldstücks auf Steuerzahlerkosten in mehrfacher fünfstelliger Höhe freut sich insbesondere die mit 8.000.000.000 Euro zwangsfinanzierte ARD [4]:

Erst jetzt kann es Nasibullah S. glauben. Er lacht und hält seine Flugtickets in der Hand. „Ich bin sehr, sehr glücklich“, sagt er immer wieder – Stunden, bevor sein Flugzeug in Kabul abhebt. Das Auswärtige Amt hat seine Rückreise nach Deutschland organisiert [..].

 Nasibullah S. wird in den nächsten Tagen in Deutschland erwartet und kehrt dann in seine Unterkunft nach Neubrandenburg zurück. Dann wird auch sein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Greifswald fortgesetzt. Seine Anwältin Sonja Steffen sagte NDR und „Süddeutscher Zeitung“, sie sei froh, dass es gelungen ist, die Rückreise zu organisieren. Sie kritisiert erneut die unrechtmäßige Abschiebung. „Ein Vorgehen der Behörden, das mit vielen Fehlern verbunden gewesen ist.“ [..]

Extrem belastende Situation

Verängstigt sitzt er auf dem Balkon der Kabuler Hotels, in dem die abgeschobenen Flüchtlinge aus Deutschland ein paar Tage untergebracht werden. Unten vor dem Fenster quält sich der Verkehr durch das staubige Kabul. Nasibullah S. wagt sich kaum vor die Tür. „Ich habe große Angst, immer, wenn ich auf die Straße gehe. So wie jeder in Kabul. Denn die Stadt ist überall unsicher, ständig gibt es Explosionen, Selbstmordanschläge.“

„Ich will in Deutschland zur Ruhe kommen“

„Wir erwarten die Gerichtsverhandlung Anfang September“, so Sonja Steffen. Sie fordert für die Zukunft mehr Sorgfalt der Behörden: „Es geht um Menschen, und es geht um Schicksale. Da wird konkret deren Leben komplett verändert durch eine Abschiebung. Deswegen ist meine Forderung, dass vor jeder Abschiebung noch mal sehr sorgfältig gecheckt wird, ob die Abschiebung rechtmäßig ist.“ Nasibullah S. hat Angst, er könne nach seiner Rückkehr erneut nach Afghanistan abgeschoben werden. Er will darüber aber im Moment nicht nachdenken. „Mein Plan ist: Ich will studieren und arbeiten. In Deutschland zur Ruhe kommen.“

Ein Sieg des Rechtsstaates, wie in den Mainstreammedien auf „ganzer Linie“ gejubelt wird? Wohl eher ein Sieg der Behördeninkompetenz. Der plötzliche Eifer der deutschen Justiz und Rückführungs-Behörden überrascht zumindest: Von den 1.060 Vergewaltigungen, sexuellen Nötigungen, Diebstahl- und Raubdelikten in der Kölner Silvesternacht erfolgten bislang gerade einmal sechs Urteile – auf Bewährung. Ähnliches gilt für die strafrechtliche Aufarbeitung des verheerenden Linksterrors durch die AntiFa, gefördert durch SPD-Ralf Stegner [5] und „Vizekanzler“ Olaf Scholz.

Eher eine Niederlage des Rechtsstaates, denn in unserem Rechtssystem gilt immer noch das „Verhältnismäßigkeitsprinzip“, sogar hinsichtlich den vielfachen Talenten, auf die unser Land nicht verzichten kann: Statt einer Anhörung an einem deutschen Verwaltungsgericht hätte in diesem Fall auch eine schriftlich testierte Auskunftserteilung direkt an der deutschen Botschaft in Pakistan oder im Konsulat in Afghanistan eingeholt werden können und danach über eine evtuelle Rückholung entschieden werden können. Aber das Greifswalder Gericht wollte – ähnlich wie das VWG Gelsenkirchen im Falle des Bin-Laden-Bodyguards Sami Al-Mujtaba – ein Exempel statuieren. Und es funktioniert: Bereits im Dezember wurde der Afghane Haschmat’ullah glücklich „rückgeführt“, PI-NEWS berichtete [6] mehrfach. Die Kosten trägt ja ohnehin der verhasste Steuerzahler.

Eine Million Afghanen zurück aus dem Iran – Trump ist schuld

Seit Anfang 2017 sind bereits 1.000.000 Afghanen aus dem Iran nach Afghanistan zurückgekehrt, das berichtet ausgerechnet die ZEIT [7] in ihrer aktuellen Ausgabe. Bis Anfang August 2018 sind bereits 442.000 afghanische Wirtschaftsflüchtlinge freiwillig aus dem Iran zurück nach Afghanistan gegangen, weil sich dort die wirtschaftlichen Voraussetzungen zunehmend verschlechtern. Im gesamten Vorjahr waren es nach der Erhebung der „Internationalen Organisation für Migration“ (IOM) noch 466.000 Rückkehrer.

Die Zahlen beziehen sich nur auf jene Afghanen, die nicht beim UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR offiziell als Flüchtlinge im Iran registriert sind – also Menschen, die ohne gültige Aufenthaltserlaubnis im Iran gelebt und gearbeitet hatten. Laut iranischer Regierung befinden sich rund 1,5 bis zwei Millionen illegal eingereiste Afghanen im Iran, etwa eine Million sei beim UNHCR als „Flüchtlinge“ registriert. Das IOM führte den Anstieg der Heimkehrerzahlen vor allem auf die Wirtschaftskrise im Iran zurück. Der iranische Rial hat seit Jahresbeginn fast zwei Drittel seines Wertes gegenüber dem Dollar verloren – und schuld ist Donald Trump!

Welches Wirtschaftswunderland werden diese 1.000.000 Afghanen wohl als nächstes anpeilen? Jetsetter Nasibullah zeigt, wie’s geht.

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These: Weniger NGO’s, weniger Überfahrten, weniger Tote

geschrieben von dago15 am in Asyl-Irrsinn | 135 Kommentare

Von BEOBACHTER | Nachdem ihre Schiffe von Italien und Malta größtenteils an die Kette gelegt wurden, sind die privaten Seenotretter auf der zentralen Fluchtroute Libyen-Europa vorerst aus dem Rennen und kämpfen selbst ums Überleben. Ihre bestvernetzten Helfershelfer an Land powern seit Tagen mit allen medialen Mitteln um die moralische Hoheit ihres Tuns. Doch auch sie können nicht einfach Fakten wegdiskutieren: Ohne private Seenotrettung gibt es weniger Ertrinkungstote im Mittelmeer, heißt die brisante These, die sich mehr und mehr zum Vorwurf auswächst.

PI-NEWS hat hier schon mehrfach berichtet (hier [8] und hier [9]), dass in der massenhaften Schleusung von zumeist afrikanischen Flüchtlingen übers Mittelmeer – ab der libyschen Zwölf-Meilen-Zone humanitäre Seenotrettung genannt – eine Wende eingetreten ist und bei den handelnden staatlichen Stellen zunehmend wieder politische Vernunft Oberhand gewinnt.

Die mediale Berichterstattung speist sich derzeit vor allem aus Horrorzahlen, ohne dass diese in der Regel kritisch hinterfragt, geordnet und einsortiert würden. 1.400 Menschen seien seit Anfang des Jahres beim Versuch ertrunken, mit seeuntüchtigen schwimmenden Untersätzen übers Mittelmeer nach Europa zu kommen, liest man. [10] Die Zahlenangaben differieren je nach aktueller Quelle. Daten von Überfahrten, Jahreszahlen, Halbjahreszahlen, Ertrinkungszahlen purzeln durcheinander wie aufgewühlte See und erschweren bzw entziehen sich jeden/m Versuch der verhältnismäßigen und verlässlichen Einordnung. Am Ende soll wohl ein Schreckensszenario haften bleiben, das jede kritische Nachfrage über Sinn und Unsinn der NGO-Tätigkeit im Keim erstickt: Wir sind die Guten. Was wir tun, ist Menschenpflicht. Wer daran zweifelt oder Kritik übt, handelt inhumanitär, ist egoistisch – ja, er lässt vor Elend und Krieg flüchtende Menschen vorsätzlich ersaufen. Zu dieser indirekten moralischen Anklage verstieg sich vor wenigen Tagen die Caritas für die Diözese Hildesheim in einer großformatigen Traueranzeige.

Doch zu den harten Zahlen [11] (Quelle IOM – Internationale Organisation für Migration): von Januar bis Juli 2017 gab es 100.923 Überfahrten über die verschiedenen Mittelmeerrouten und 2.268 Tote. Im gleichen Zeitraum 2018 sank die Zahl der Seeüberfahrten auf 45.808 und der Toten auf 1.405.

Die absolute Zahl der gestorbenen Menschen hat sich also binnen Jahresfrist nahezu halbiert. Eine Folge der Abschottungsmaßnahmen europäischer Staaten. Es ist naheliegend und vernünftig, die Zahl der Überfahrten und damit die der Toten weiter zu senken.

Für die privaten Seenotretter könnte diese Erkenntnis zu einer dramatischen Schlussfolgerung führen: Ihre Anwesenheit vor der afrikanischen Küste führt nicht zu weniger Toten, sondern generiert mehr Tote. Denn Angebot schafft Schleusernachfrage mit der Folge, dass auch mehr Menschen ertrinken. Die NGO´s können darauf verweisen, dass sie nicht allein sondern nur anteilig Seenotrettung betrieben haben.

Bisher sind die NGO`s auf diese These aber die Antwort schuldig geblieben. Seit Juni hat die libysche Küstenwache die Rettungsleitstellen-Hoheit über die Aufnahme von Schiffbrüchigen und deren Anlandung in heimischen Häfen und damit seerechtliche Weisungsbefugnisse für andere Retter übernommen. Dem Roll-on-roll-off-Verfahren von Schlauchbootflüchtlingen in NGO-Schiffe ist weitgehend ein Riegel vorgeschoben. Die Konsolidierung der libyschen Seenotrettung und die Zahlenentwicklung der nächsten Monate von Seeüberfahrten zwischen Libyen und Italien wird Klarheit darüber erbringen, ob sich bei rückgehendem Schleusergeschäft erwartungsgemäß auch die Ertrinkungsopfer zahlenmäßig reduzieren.

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Video: Björn Höcke in Forchheim

geschrieben von dago15 am in Alternative für Deutschland (AfD) | 133 Kommentare

#Forchheim #AFD #Höcke #Paradeplatz Livestream

Posted by G.H.Tegetmeyer [12] on Wednesday, August 8, 2018

Der thüringische AfD-Chef Björn Höcke tritt heute ab 19 Uhr als Hauptredner auf dem Rathausplatz der Kreisstadt Forchheim im Süden des bayerischen Regierungsbezirks Oberfranken auf. Höcke folgt einer Einladung des Forchheimer AfD-Kreisverbands. „Wir sind stolz, dass Herr Höcke nach Forchheim kommt“, sagte der Forchheimer Kreisvorsitzende Dominik Pflaum. Als weitere Redner sind MdB Johannes Huber und die stellvertretende AfD-Landesvorsitzende von Bayern, Katrin Ebner-Steiner, eingeplant. Die Kundgebung wird ab 19 Uhr von Gernot Tegetmayer von Pegida Franken [12] via Facebook übertragen.

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Bremen: Jugendliche stechen Mann nieder

geschrieben von dago15 am in Asyl-Irrsinn | 124 Kommentare

So wie man „Männer“ [13] ohne weiteren Zusatz in der Regel als migrantische Straftäter vermuten kann, wenn sie mit brutaler Aggressivität auffallen, so gibt es auch für jugendliche migrantische Straftäter eine Chiffre, wenn sie ihre primitive Brutalität ausleben;  sie heißen dann „Jugendliche“. Es dürfte sich wohl um solche „Jugendliche“ handeln, deren Hintergrund von der Bremer Polizei eisern verschwiegen [14] wird, um bloß nicht die bunte linke Blase zum Platzen zu bringen, in der die (Bremer) Politiker so glücklich leben. Trotzdem gibt es – wie immer – einige Einzelheiten im Polizeibericht, die in die gerade angedeutete Richtung weisen:

In der Bremer Innenstadt wurde Montagnachmittag ein 37 Jahre alter Mann mit einem Messer attackiert und schwer verletzt. Die Polizei konnte die jugendlichen Täter auf der Flucht festnehmen.

Der 37-Jährige geriet zunächst in der Straße Auf der Brake mit dem Vater eines Jugendlichen im Bereich der Drogenszene in einen Streit.

Der Mann wurde daraufhin von den Jugendlichen angegriffen und mit einem Messer verletzt. Die Täter flüchteten anschließend zu Fuß. Einsatzkräfte entdeckten das Trio an der Schlachte und nahmen die beiden 15-Jährigen und den 17 Jahre alten mutmaßlichen Haupttäter fest. Ein Rettungswagen brachte den 37 Jahre alten Mann ins Krankenhaus.

Die drei Jugendlichen wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen am Dienstag entlassen. Die Ermittlungen zu den Hintergründen der Auseinandersetzung dauern an.

Zuerst einmal wäre hier das feige Vorgehen hervorzuheben: Drei gegen einen, Bewaffnete gegen einen mutmaßlich Unbewaffneten. Wir haben den Eindruck, dass auf diese Weise eine bestimmte Bevölkerungsgruppe besonders auffällt, die aus einer primitiven archaischen Struktur stammt, in der Konflikte vornehmlich mit Gewalt gelöst werden. Nachdenken ist nicht so deren Stärke und der dort vorherrschende barbarische Glaube [15](siehe Focus-Video bei Minute 0:55) bestärkt sie eher in diesen Haltungen als ihnen Kultur zu vermitteln. 

Sodann scheint bei den drei Primaten die Familienehre eine wichtige Rolle zu spielen, da sie sich in den Streit eines Erwachsenen mit ihrem Vater einschalteten beziehungsweise mit Gewalt in den Streit eingriffen. Von einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen den Erwachsenen ist nicht die Rede, Notwehr von Seiten der Jugendlichen deshalb eher nicht zu vermuten. Der Polizeibericht hätte sie dann als eine mögliche Motivation vermutlich auch erwähnt. Es scheint, dass auch der Oberprimat den Einsatz seines Abschaums gut fand, denn von Versuchen, seine Söhne zurückzuhalten, ist im Polizeibericht nichts zu vernehmen.  

Und schließlich, so wie meistens, wenn es sich um „Goldstücke“ (Martin Schulz) und „Menschengeschenke“ handelt (Göring-Eckardt), fehlen Angaben zu Nationalität oder die Vornamen, die sie verraten könnten. Es dürfte sich also eher nicht um Familie Meier aus Schwachhausen handeln, die dort brutal einen Mann lebensgefährlich verletzte.  

Die Presse, vormals Vierte Gewalt, jetzt Teil der zweiten, wirft eher Nebelkerzen und spricht bei weitgehender Übernahme des Polizeiberichtes von einer „Auseinandersetzung in der Drogenszene“. [16] Wer nähere Auskünfte haben will, darf Fragen an Herrn Nils Matthiesen von der Pressestelle der Polizei richten. (Das heißt natürlich noch lange nicht, dass man dann auch von dort eine ehrliche Antwort erhält.)

Kontakt:

Polizei Bremen
Pressestelle
Nils Matthiesen
Telefon: 0421 361-12114
pressestelle@polizei.bremen.de [17]

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OVG Münster: Polizeikontrolle nach Hautfarbe rechtswidrig

geschrieben von PI am in Justiz,Polizei,Siedlungspolitik | 157 Kommentare

Ein 43-jähriger „Südländer“ mit dunkler Hautfarbe hatte sich im November 2013 am Bochumer Hauptbahnhof, dem Urteil der dort diensthabenden Polizisten nach, „auffällig“ verhalten. Der Mann habe demnach in der Bahnhofshalle eine Kapuze getragen und sich mit zum Boden gerichtetem Blick den Beamten genähert. Diese hielten ihn an und führten eine Ausweiskontrolle durch. Das passte dem Herrenmenschen nicht und er reichte Klage ein, die Beamten hätten ihn aufgrund seiner Hautfarbe kontrolliert. Das sei „Racial Profiling“ und verstoße gegen das Grundgesetz. Diese Unsinns-Klage wurde in erster Instanz vom Verwaltungsgericht Köln abgelehnt.

Der sich durch die Polizeikontrolle belästigt und benachteiligt fühlende „Plus-Deutsche“ ging in die nächste Instanz. Nun kippte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster das Ersturteil.

Seitens der Polizei war argumentiert worden, dass es eben zum überwiegenden Teil Nordafrikaner seien, die im Bereich der Kontrolle für zum Beispiel Eigentumsdelikte verantwortlich seien.

Der gesunde Menschenverstand sieht allein dadurch schon eine Kontrolle dieser Klientel als berechtigt an. Auch weil Verbrechen weniger bequem ist, wenn man weiß, dass die Ordnungsmacht genau hinsieht.

Die Beweislast liegt bei der Polizei

Leider ist gesunder Menschenverstand  bei den Hauptakteuren der deutschen Gerichtsbarkeit nicht mehr sehr weit verbreitet und so erklärte die vorsitzende Richterin und Präsidentin des OVG, Riccarda Brandts: Die bloße Behauptung, dass zum Großteil Nordafrikaner für Eigentumsdelikte verantwortlich seien, reiche nicht. Die Behörde habe eine „erhöhte Darlegungslast“. Auch einen möglichen Verdacht illegaler Einreise wischte sie vom Tisch, schließlich habe der Kläger den Bahnhof ja „von außen betreten“, so Brandts.

Dem Urteil nach konnte die Polizei also keinen ausreichenden Grund für diese Kontrolle belegen. Das Gericht räumte zwar ein, der Kläger habe offenbar durch auffälliges Verhalten Anlass zu einer Identitätsfeststellung gegeben, dennoch wurde es als erwiesen angesehen [18], dass die Beamten diese „auch wegen der Hautfarbe“ des Klägers durchgeführten.

Das Gericht ließ keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Es kann aber seitens der Polizei Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt werden.

Jörg Radek, Vizebundvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sagte, zur Kriminalitätsbewältigung und -prävention müsse die Bundespolizei Personenkontrollen an Kriminalitätsschwerpunkten wie Bahnhöfen durchführen können, es gehöre eben zu ihren Aufgaben auch festzustellen, ob sich jemand illegal im Land aufhalte.

Anwälte wollen weiter klagen – „Kontrollen müssen aufhören!“                                                                                     

Das Urteil ist auf jeden Fall ein weiterer Nagel am Sarg der Sicherheit im Land. Denn auch wenn das OVG erklärte, dass die Polizei, dass Racial Profiling im Einzelfall an Örtlichkeiten, wo entsprechende Personen „überproportional häufig strafrechtlich in Erscheinung treten würden“ Anwendung finden könne, so liegt es dann aber schlussendlich, wie dieses Urteil zeigt, im Ermessen und vermutlich vor allem in der politischen Einstellung der Richter, den Beamten zu glauben, dass der Verdachtsmoment ausreichend war.

Der kontrollierte Afrikaner lacht sich ins Fäustchen und sein Anwalt hat Lunte gerochen und will weiterprozessieren, da das Gericht ja für Ausnahmen grünes Licht gegeben habe. Diese dürfe es auch nicht geben! Er werde dafür kämpfen, dass derartige Kontrollen aufhörten.

Man kann wohl davon ausgehen, dass, sollte im vorliegenden Fall auch eine Beschwerde zuungunsten der Beamten ausfallen, werden selbige wohl künftig nur noch blonde Frauen und blauäugige weiße Männer kontrollieren, wenn sie nicht die meiste Zeit vor Gericht verbringen wollen. (lsg)

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Achgut: Auch Journalisten bekommen gerne was geschenkt

geschrieben von dago15 am in Lügenpresse | 72 Kommentare

Von PETER BARTELS | Man gönnt sich ja sonst nix … Journalisten wissen alles. Mindestens besser. Jetzt, jederzeit, in alle Ewigkeit.

Beckenbauer und die verlorenen Millionen … Jan Ullrich und die verlorene Unschuld … Trump und die verlorenen Weiber …

WIR passen auf! WIR, die Unbestechlichen!!

Erich Wiedemann räumt mit einer der größten Lügen in der Gesellschaft auf – mit den JOURNALISTEN.

Sie waren und sind in Wahrheit die größten Jäger der verdorbenen Schätze … Vom Hotel bis zum Häusle, vom Auto bis zum Airbus, von der Werbung bis zur Wahl.

Wer wirklich mal wissen will, wie verdorben die Journaille tickt: Erich Wiedemann, Achse des Guten lesen!! [19] Warum der Mann sich so gut auskennt? Er war (früher!!) mal beim SPIEGEL …


Ex-BILD-Chef Peter Bartels.
Ex-BILD-Chef Peter Bartels.
PI-NEWS-Autor Peter Bartels [20] war zusammen mit Hans-Hermann Tiedje zwischen 1989 und 1991 BILD-Chefredakteur. Unter ihm erreichte das Blatt eine Auflage von 5 Millionen. In seinem Buch „Bild: Ex-Chefredakteur enthüllt die Wahrheit über den Niedergang einer einst großen Zeitung“ [21], beschreibt er, warum das einst stolze Blatt in den vergangenen Jahren rund 3,5 Millionen seiner Käufer verlor. Zu erreichen ist Bartels über seine Facebook-Seite [22]!

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Hannover: Flaschensammlerin von Asylbewerber vergewaltigt und erwürgt

geschrieben von dago15 am in Asyl-Irrsinn | 189 Kommentare

Von PLUTO | Die Gefahr, Opfer von Gewalt bis hin zu Mord und Totschlag zu werden, ist in Deutschland allgegenwärtig. Vor einer Woche traf es eine Flaschensammlerin. Die 63-Jährige war in Hannover nachts vergewaltigt und erwürgt worden. Ihr Mörder, ein vermutlich 44-jähriger Afrikaner [23], wurde am Dienstagmittag bei Hannover auf der Flucht von Zielfahndern festgenommen.

DNA-Anhaftungen am Opfer hatten die Polizei auf die Spur des Asylbewerbers gebracht, dessen genaues Alter und Staatenzugehörigkeit noch nicht gesichert feststehen. Ein Abgleich mit vorliegendem DNA-Material aus dem Polizeicomputer erbrachte einen Treffer: Der polizeilich bekannte Mann war kürzlich wegen sexueller Belästigung verurteilt worden. Deshalb lag Vergleichsmaterial vor.

Die Richter ließen es damals mit einer dreimonatigen Bewährungsstrafe abgehen. Das „Goldstück“ bedankte sich jetzt mit der Vergewaltigung und Ermordung der Frau aus der Obdachlosenszene. Ihre Leiche war am 31. Juli auf einem Spielplatz in der hannoverschen Oststadt gefunden worden.

Beinahe wäre der Täter noch durch die Maschen des Gesetzes geschlüpft, weil ihr Tod zu Beginn nicht nach einem Tötungsdelikt ausgesehen hatte. Erst die Obduktion der Leiche ergab, dass Susanne M. Opfer eines Gewaltverbrechens geworden war.

Der „dringend Tatverdächtige“ stand bei seiner Festnahme in Helmstedt vor den Toren Hannovers offensichtlich kurz vor dem Absprung ins Nirgendwo. Er wollte sich dort nach Polizeiangaben neue Ausweispapiere besorgen. Das scheint bei Asylbewerbern offenbar keine großen Schwierigkeiten zu machen, muss man inzwischen diesem und ähnlichen Tatfolgegeschehen entsprechend mutmaßen.

Gegen ihn wurde Haftbefehl erlassen. Er räumte ein, sich gegen ihren Willen sexuell an der Frau vergangen zu haben. Er habe jedoch „nicht den Vorsatz gehabt, sie zu töten“, erklärte Oberstaatsanwalt Thomas Klinge. Inwieweit das stimme, müssten die weiteren Untersuchungen ergeben.

Vielleicht ist der Täter ja am Ende doch schuldunfähig. Mit einer solchen Hypothese war der Oberstaatsanwalt bereits im April 2018 bundesweit bekannt geworden [24], als ein jugendlicher Syrer die 24-jährige Vivien K. in Großburgwedel bei Hannover aus nichtigem Anlass ins Koma stach. Zeugenaussagen zufolge stand die 24-Jährige nach dem Stich weiterhin auf den Beinen, und der Syrer stach nicht erneut auf sie ein. „Juristisch nennt man das Rücktritt vom versuchten Delikt“, erklärte Klinge daraufhin. Deshalb ermittelte die Staatsanwalt nicht mehr wegen versuchter Tötung, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung.

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Berlin: ARD-Hauptstadtstudio mit „Flunker TV“ beschmiert

geschrieben von dago15 am in Altmedien | 144 Kommentare

Offensichtlich wurde vergangene Nacht das Hauptstadtstudio der ARD mit dem bisher kaum üblichen Begriff „Flunker-TV“ beschmiert.

Unser Foto der Woche kommt aus Berlin und wurde von Christian Lüth aufgenommen [25], der sich als Pressesprecher einer großen Bundestagsfraktion mit dem Thema sehr gut auskennt. Es zeigt die beschmierte Fassade des ARD-Hauptstadtstudios in Berlin. In violett prangt dort auf den Parterre-Fenstern die Aufschrift „Flunker-TV“.

Psychologisch gut verständlicher Vandalismus

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: selbstverständlich lehnen wir solche illegalen Aktionen rundwegs ab. Was juristisch abzulehnen ist, ist psychologisch aber doch irgendwie erklärbar.

Die Menschen in Deutschland haben die Nase gestrichen voll, von dem, was sie „Staatsfunk“ bezeichnen. Und was in Wirklichkeit immer mehr zu einer Dauerpropagandasendung für das System Merkel verkommt, für das die Bürger auch noch selbst bezahlen müssen.

„Flunker-TV“ wird zum festen Begriff der Medienkritik werden

Insofern hat der Begriff gute Chancen zum festen Ausdruck innerhalb der alternativen Medienkritik zu werden. Ob dann auch der Begriff „Staatsfunk“ in „Staatsflunk“ umgewandelt wird, steht allerdings noch nicht fest.

Auch wenn das den gut dotierten Staatsfunkern, die sich nun zum Opfer der bösen Rechten stilisieren werden, nicht gefallen wird. Aber uns gefällt ja auch vieles nicht, was sie so auf unsere Kosten ungefragt und nicht selten mit einer Zuschauer verachtenden Penetranz machen…


(Artikel übernommen von David Bergers „Philosophioa Perennis“ [26])

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