- PI-NEWS - https://www.pi-news.net -

Podiumsdiskussion in Dresden: ARD- und ZDF-Chefs bei der AfD

Am Donnerstagabend lud der Dresdener AfD-Kreisverband in der Dresdner Messe zu einer Podiumsdiskussion der neuen Art. Am Podium saßen der AfD-Politiker und Journalist Nicolaus Fest, Michael Klonovsky, ehemaliger „Focus“-Redakteur und heute Berater Alexander Gaulands. Dem Dialog stellten sich Kai Gniffke, Chefredakteur von ARD-aktuell, und fürs ZDF Peter Frey. Als Moderatoren fungierten der Journalist und Medienmacher Klaus Kelle, sowie Andreas Lombard, Chefredakteur des Magazins „Cato“.

Rund 350 Personen saßen im Publikum, darunter viele Journalisten und noch mehr AfD-Mitglieder und –Freunde.

Es ging um die Berichterstattung der heimischen „Qualitätspresse“ im Allgemeinen und um deren Umgang mit der AfD im Besonderen. Gniffke und Frey waren angetreten zu verteidigen, was nicht zu rechtfertigen ist und waren schon allein ob dieser Tatsache in der Defensive. Das war ihnen mit Sicherheit vorher schon klar gewesen, mit Mut hatte die Zusagen dann aber doch wohl weniger zu tun, als viel eher mit Angst vor sinkenden Leser- und Zuschauerzahlen und dem Wunsch das Prädikat Lügenpresse abzuschütteln. Und so wurden da und dort dann doch Eingeständnisse gemacht. Zum Beispiel muss Peter Frey fürs ZDF eingestehen, man habe bei der Berichterstattung über Donald Trump Fehler gemacht. Das ist zwar angesichts der regelrechten Hetzkampagnen gegen den US-Präsidenten untertrieben aber wohl das Höchste, das von Frey zu erwarten war diesbezüglich.

Auch bei der Frage, warum über die Taten von Mord-Migranten gerne mal gar nicht berichtet würde, sahen die Vertreter der Verschweiger- und Täterschutzpresse wenig gut aus und zogen sich auf bekannte Gemeinplätze vom „Abwägen“ der „überregionalen“ Relevanz zurück.

Der Bitte doch zu definieren was denn in den Augen von ZDF und ARD nun genau „rechts“ oder „rechtsextrem“ wichen die beiden Vertreter jener Sender, die beide Begriffe so inflationär verwenden, vermischen und den zweiten gerne parat haben, wenn es um die AfD geht, aus.

Zumindest ist man sich einig, dass es eine saubere Trennung zwischen Bericht und Kommentar geben müsse. Michael Klonovsky forderte in einer wieder kurzweiligen und gelungenen Rede: „Sie müssen auch den Teil der Gesellschaft abbilden, der hier ist!“ Selbiger resümierte tags darauf auch in seinem „acta-diurna [1]“, dass er als „entscheidende Information“ des Abends mitgenommen habe, „dass sowohl der Chefredakteur des ZDF als auch der Chefredakteur von Tagesschau und Tagesthemen den „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ nicht kennen.

Das Themenfeld war also, wie man sieht, breit gefächert. Alles lief einmal anders herum. Bei dieser Diskussion saß einmal die Gegenseite am heißen Stuhl, auf dem sie selbst sonst so gerne AfD-Politiker versucht zu grillen und nicht die AfD stand in der Kritik, sondern jene, die sonst offensiv-aggressiv diffamieren, falsche Behauptungen aufstellen und Wortabschneider als Moderatoren und Diskutanten ins Rennen schicken, sollten Rede und Antwort stehen.

Bei uns gibt es die Diskussion heute als Nachtprogramm. Viel Vergnügen!

Like

Bestialische Gruppenvergewaltigung – sieben Syrer festgenommen

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Einzelfall™,Migrantengewalt,Rapefugees | 414 Kommentare

Von JOHANNES DANIELS | Schon wieder eine brutale Gruppenvergewaltigung – und schon wieder Freiburg [2]. Wann begreifen die Deutschen endlich, dass Willkommensverbrecher, milliardenschwere Asylindustrie und die lügenverseuchte Täterschutzpresse die eigentlichen Täter und Mittäter in diesem perfiden Vergewaltigungs-Dschihad gegen das großzügige Gastland sind?

Sieben Syrer im Alter von 19 bis 29 Jahren [3] und ein 25-jähriger Deutscher sitzen jetzt unter dringendem Tatverdacht in Untersuchungshaft, weil sie eine junge Frau nach einer Technoveranstaltung gemeinsam vergewaltigt haben. Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am heutigen Freitagnachmittag mit.

Das 18-jährige Opfer hatte nach üblichem Tatmuster in der Nacht auf den 14. Oktober im Freiburger „Hans-Bunte-Areal/Velvet-Club“ ein verdächtiges Getränk von einem Unbekannten erhalten, so die Behörden. Gegen Mitternacht verließ die 18-Jährige dann willfährig die Diskothek mit dem ihr Unbekannten. In einem nahe gelegenen Gebüsch kam es nach Angaben des Opfers sogleich zum ersten sexuellen Übergriff durch den ersten Täter – einem 21-jährigen Syrer, der seit 2014 in Deutschland ist. Der Täter ließ die wehrlose und betäubte Frau im Gebüsch liegen und informierte seine „Freunde“ in der Diskothek – jedoch nicht, um Hilfe zu holen. Nach ihm sollen dann auch die anderen sieben Männer das wehrlose Mädchen brutal vergewaltigt haben. Es könnten sich nach Polizeiangaben aber auch noch einige weitere Vergewaltiger aus dem Täterkreis an der bewusstlosen Frau zu schaffen gemacht haben …

Die acht dringend Tatverdächtigen konnten in Freiburg und im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald festgenommen werden – die syrischen Verdächtigen leben überwiegend in Asylunterkünften und gelten als so genannte „Asylbewerber“ in Deutschland.

Täter wie immer „polizeibekannt“ – DNA-Spur führte zu den Tätern

Alle Tatverdächtigen seien polizeilich schon in Erscheinung getreten, unter anderem durch schwerere Körperverletzungsdelikte. Unmittelbar nach der Anzeige der Tat hatte die Kripo die Ermittlungsgruppe „Club“ gegründet – ausnahmsweise mit Erfolg. Am Freitag, 19. Oktober, erhielten die Ermittler vom Landeskriminalamt die Rückmeldung, dass eine DNA-Spur, die am Opfer gesichert werden konnte, zu einem Treffer in der DNA-Datenbank geführt hatte. Der syrische Staatsangehörige konnte dann am nächsten Tag in „seiner Freiburger Flüchtlingsunterkunft“ festgenommen werden. „Danach folgten hintereinander weg die weiteren Festnahmen“, so Polizeisprecherin Laura Riske.

Es folgten weitere intensive Ermittlungen, Vernehmungen, kriminaltechnische Untersuchungen und auch Observationen. Dies alles brachte die Kripo auf die Spur weiterer Verdächtiger. Am Donnerstag, 25. Oktober, konnten die Fahnder den letzten der bislang acht Tatverdächtigen in einer Flüchtlingsunterkunft in einer Umlandgemeinde festnehmen. Die Polizei könne derzeit nicht ausschließen, dass es noch weitere Beteiligte gegeben habe, so Sprecherin Riske. Die Ermittlungen laufen weiter, um Zeugenhinweise wird gebeten.

Zum konkreten Ablauf der Tat in der Nacht zum 14. Oktober hat die Kripo weitere Ermittlungen geführt. Die bisherigen Ergebnisse legen nahe, dass beim Opfer eine Beeinflussung durch berauschende Mittel vorlag. Art, Umfang und Ursache dieser möglichen Beeinflussung seien Gegenstand weiterer Untersuchungen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg befinden sich sämtliche „Schutzbedürftige“ wegen des dringenden Verdachts der gemeinschaftlichen Vergewaltigung in Untersuchungshaft.

Überraschung: Freiburgs OB warnt vor „Pauschalurteilen“

In einer Pressemitteilung äußert nun auch Freiburgs Oberbürgermeister Martin Horn seine tiefe Bestürzung über diese abscheuliche Tat, „die er aufs Schärfste verurteile“, wie er schreibt: “Es gibt keinerlei Toleranz für solche widerwärtigen Verbrechen“, heißt es in der Mitteilung. Gleichzeitig warnte er vor vorschnellen Urteilen. Horn erklärte, ihn bestürze, dass unter den Tätern auch „Geflüchtete“ seien. Er betonte aber auch, dass die Straftaten nicht dazu dienen dürften, die in Freiburg lebenden „Geflüchteten pauschal zu verurteilen“.

Im Velvet-Club, einer der beiden Clubs an der Hans-Bunte-Straße, ist man erleichtert über die Festnahmen: „Wir freuen uns, dass der schlimme Fall so schnell geklärt werden konnte“, sagt einer der Betreiber. „Wir sind dankbar für die schnelle Ermittlungsarbeit der Polizei und hoffen, dass wir durch unsere Kooperation dazu beitragen konnten“, äußerte er sich weiter.

Parallelen zur bestialischen Gruppenvergewaltigung in Rom mit Todesfolge

Erst am gestrigen Donnerstag meldete PI-NEWS [4] als erstes deutsches Medium den Sexualmord an der 16-jährigen Römerin, Desirée Mariottini. Das Mädchen wurde von mehreren illegalen Asylinvasoren mit einem Drogencocktail betäubt und danach brutal vergewaltigt. Desirée verstarb an den Folgen des afrikanischen Taharrusch durch die illegal importierten Menschengeschenke. Der Teenager wurde in einem verlassenen Gebäude in der Nähe des Bahnhofs Rom-Termini unter Drogen gesetzt und in ohnmächtigem Zustand von mehreren Senegalesen und sonstigen afrikanischen „Schutzsuchenden“ mehrfach vergewaltigt, woraufhin das italienische Opfer der internationalen Asylindustrie verstarb. Der italienische Vize-Premier und Innenminister Matteo Salvini wurde zunächst von linksgrünen „Asyl-Aktivisten“ gehindert, den Tatort zu besuchen. Er versprach volle Aufklärung und eine gerechte Strafe für die Täter.

Wie zu erwarten war, schweigen die meisten deutschen Lügenmedien bislang noch über den Gruppen-Sexualmord durch „Geflüchtete“. Nur die Süddeutsche Zeitung nahm das unfassbare Verbrechen zum Anlass, um über Matteo Salvini herzuziehen und zu hetzen [5]!

Der Vergewaltigungs-Dschihad gehört zu Europa … und zu Freiburg

Nicht nur in Kairo, Mumbai, Mossul, Aleppo, Rotherham [6] und Telford [7], auch in Velbert [8], Viersen [9], Haltern am See [10] (um nur einige Beispiele zu nennen) – vor allem im LINKSGRÜNEN „Frauenfreigehege Freiburg“ ist der Sexual-Dschihad neuerdings einschlägiger Kultur-Bestandteil des „täglichen Aushandelns“ mit vom Merkel-Regime aus archaischen Gesellschaften aus aller Welt importierten Invasoren geworden:

Erst im Juli wurde in Freiburg am helllichten Tag eine 19 Jahre alte Studentin in der öffentlichen Damentoilette „An der Ökostation“ lebensbedrohlich gewürgt [11] – mit viel Glück konnte sie überleben. Der brutale Überfall mit Vergewaltigungsabsicht hat sich im stark besuchten Seepark im Freiburger Westen [12] ereignet. Nach Polizeiangaben soll der Täter die Freiburger „Erlebende sexualisierter Gewalt [13]“ dabei schwer verletzt haben. Als dringend tatverdächtig gilt nach Medienberichten „ein 34 Jahre alter Mann aus dem EU-Ausland [14]“. Passanten wurden nach lauten Schreien auf das Geschehen aufmerksam und griffen couragiert ein. Der rumänischen Staatsbürger flüchtete, wurde aber von Passanten verfolgt und gestellt. Die Zeugen konnten den „Tatverdächtigen“ so lange festhalten, bis die alarmierte Freiburger Polizei eintraf. Bei der jungen Studentin habe es sich um ein Zufallsopfer gehandelt, das zur falschen Zeit am falschen Platz war – also sonntags um 13.00 Uhr im Freiburger Freibad.

Verwerfungen ohne Ende – Freiburg kommt nicht mehr zur Ruhe

Bereits im November 2016 wurde im idyllischen Endingen bei Freiburg eine Joggerin von dem rumänischen Lastwagenfahrer [15] Catalin Ciolpan brutal attackiert und vergewaltigt – Carolin Gruber (27), verstarb an ihren schweren Kopfverletzungen. Carolin war sein zweites Todesopfer, nachdem er bereits die französische Studentin Lucile Klobut in Kufstein/Tirol vergewaltigt und ermordet hatte.

Nur wenige Wochen zuvor war Maria Ladenburger [16] mitten in Freiburg vom Afghanen Hussein Khavari [17] vergewaltigt und auf brutale Weise ermordet [18] worden. Auch im Oktober 2017 wurde am Freiburger Runzmattenweg eine 21-Jährige bei einem „sexuellen Übergriff [19]“ lebensgefährlich gewürgt. Der „südländische“ Triebtäter wurde nie gefasst.

Freiburger Rapefugee-Hattrick

Laut Badischer Zeitung schaffte es Ende Mai ein „grau-meliert arabisch aussehender Mann in Jogginghose“ ebenfalls am Seepark im Freiburger Westen innerhalb von 80 Minuten gleich drei Frauen „sexuell anzugehen“: [20] Der Freiburger Freibeuter aus dem „Südland“ attackierte alle drei Frauen brutal, zerrte ein Opfer ins Gebüsch, und wollte sie jeweils einzeln vergewaltigen. Nur durch unmittelbare Gegenwehr konnten alle Frauen den Willkommens-Ork jeweils in die Flucht schlagen. Die Fahndung nach dem grau-melierten (minderjährigen?) Sozialsystembereicherer verlief bislang ergebnislos [21]. Es hätte für die gut ausgerüsteten Freiburger Kriminologen ein Leichtes sein können, bei gleich drei Zeuginnen ein adäquates Phantombild anzufertigen und mit der Polizei-Meldung zu veröffentlichen – falls der politische Wille im bunten Freiburg dazu da wäre, um weitere Taten zu verhindern.

Die Einzel-Fall-Falle – „Ist Luisa da?“ oder Maria?

Das bunte Freiburg wäre nicht Freiburg, wenn nicht doch mit Steuergeldern potentiellen Opfern „sexualisierter Männer-Gewalt“ Hilfe zuteilwerden würden: „Sexualisierte Gewalt von Männern [22]“ ist leider immer noch ein aktuelles Thema. In Freiburg im Breisgau können sich Betroffene jetzt Hilfe holen.  Claudia Winker berichtet in der „Landesschau BW [22]“ aus dem Alltag in einer Beratungsstelle und das ambitionierte Sensibilisierungs-Projekt „Ist Luisa da?“

„Ist Luisa da?“ ist ein Code für Frauen, die sich belästigt fühlen und die einer unangenehmen Situation entkommen möchten. Der Satz geht den Betroffenen viel leichter über die Lippen, als direkt nach Hilfe zu fragen. Das Thekenpersonal und die anderen Mitarbeiter sind geschult und wissen, was zu tun ist. Zuerst einmal holen sie die Frau aus der Situation heraus und bringen sie gegebenenfalls in einen Nebenraum.

 Ausgehtools – weitere praktischen Freiburger Tipps [23] gegen männliche Freibeuter:

„Tipps gegen Belästigung – #ausgehtools:

Vernetzen. Ob per Chat, Mail, Anruf oder WhatsApp, Frauen sollten kommunizieren, wann sie (alleine) losgehen, wohin sie gehen und ob sie gut angekommen sind.

Aufeinander aufpassen und andere begleiten, wenn es ihnen nicht gut geht. Viele Situationen eskalieren unvorhersehbar. Gerade wenn man nicht alleine unter Dritten/Fremden ist, kann dies bereits schützen.

Andere Aufbrechende ansprechen, den Weg zur Bahn/Bus/etc. gemeinsam zu nehmen. Und ist man doch alleine unterwegs und fühlt sich beobachtet, verfolgt oder in Gefahr, in Clubs oder Cafés einkehren oder jemanden auf der Straße ansprechen.

Sammelstellen für den nächtlichen Nachhauseweg eruieren. Dies geschieht bislang vorwiegend über private Chats. Erste Clubs haben dies schon eingeführt.

Frauentaxis für den nächtlichen Nachhauseweg kehren in immer mehr Städte zurück. Erkundigen Sie sich, ob es das auch bei Ihnen gibt.

Einen belebten Parkplatz für das Fahrrad oder Auto suchen, der nicht abgelegen oder im Dunkeln ist, wenn es abends später wird.

Das Heimwegtelefon nutzen. Bundesweit unter der Berliner Telefonnummer 030 120 74 182 zu erreichen. Es geht in erster Linie darum, Sicherheit zu vermitteln. Durch ein nettes Gespräch hat die Anruferin das Gefühl, nicht alleine nach Hause zu gehen. Dadurch fühlt sie sich nicht nur wohler, sondern strahlt auch eine größere Sicherheit aus. Sollte es doch zu einem Übergriff kommen, wird sofort die Polizei eingeschaltet“.

Der GEZ-zwangsfinanzierte ARD-Freiburg-Tatort „Fünf Minuten Himmel“ [24] beschäftigte sich übrigens geschlagene 90 Minuten exzessiv mit „Würge- und Ohnmachtsspielen“ – im Freiburger Seepark nun fatale Realität – mit dem Ersten würgt man besser!

Wann sind mehrere Bäume ein Wald? Und wann sind mehrere „Einzelfälle“ ein „Vergewaltigungs-Dschihad [25]“? Nicht nur im linksgrünen Frauenfreigehege Freiburg mittlerweile an der Tagesordnung, sondern in ganz Deutschland!

Like

Der Migrationspakt: Politiker-Sprech und der Klartext dazu

geschrieben von Eugen Prinz am in Allgemein,Asyl-Irrsinn,Bunte Republik,Deutschland,Kolonisation Deutschlands,Migration,Siedlungspolitik | 167 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Die Unterzeichnung des „Global Compact For Safe, Orderly and Regular Migration [26]“ (Globaler Migrationspakt) wird am 11. Dezember auf Beamtenebene durch die UN-Vertreter des jeweiligen Staates erfolgen.

Wäre es nach den Verantwortlichen dieses Machwerks gegangen, hätte die Öffentlichkeit davon nicht viel mitbekommen.

Doch mittlerweile hat der zivile Widerstand gegen die geplante Unterzeichnung dieses Volksaustauschprogramms einen Umfang erreicht, dass die Methode „heimlich, still und leise“ als gescheitert betrachtet werden muss.

Nicht zuletzt durch die „Steckbriefaktion“ [27] und die Petition der Identitären Bewegung [27], sowie die Petition der AfD [28] ist die Katze jetzt aus dem Sack und immer mehr Bürger erfahren, was ihnen da für Überraschungsei ins Nest gelegt werden soll.

Staatssekretär Stephan Mayer reagiert auf Diskussion innerhalb der Fraktion

Offenbar wurden nun sogar einige Abgeordneten der CDU/CSU Bundestagsfraktion von zurecht besorgten Bürgern aus ihrem Dornröschenschlaf geweckt  [29] und haben begonnen, dem Bundesinnenministerium unangenehme Fragen zu stellen.

Anders ist es jedenfalls nicht zu erklären, dass Innenstaatssekretär Stephan Mayer, CSU, sich bemüßigt fühlte, eine Stellungnahme zum Migrationspakt an alle Mitglieder der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag herauszugeben. Da wird als erstes gleich einmal betont, dass der Migrationspakt rechtlich nicht bindend sei.

Das ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt richtig. Dieser Punkt wird jedoch weder die linksgrün dominierte Medienlandschaft, noch die im Höhenflug befindlichen Grünen und all die anderen Gutmenschen in den Altparteien sonderlich interessieren. Der von Selbsthass zerfressene moralische Musterschüler Deutschland wird mit gutem Beispiel vorausgehen und den Migrationspakt vollziehen.

[30]
Hier ist ein plastisches Beispiel zu besichtigen, wie Deutschland tickt.

Als Beispiel mag das Dieselfahrverbot dienen, das zeigt, wie unser Land tickt, seitdem linksgrüne Gutmenschen mit tatkräftiger Unterstützung einer ebensolchen Medienlandschaft das Sagen haben. Zudem wird es nicht lange dauern, bis die entsprechenden Lobby-Gruppen dafür sorgen, dass der Migrationspakt Eingang in unsere Gesetzgebung findet.

Ein Warnhinweis ist der Koalitionsvertrag [31] der amtierenden Bundesregierung. Dort heißt es auf Seite 104:

„Wir unterstützen europäische Beschlüsse zur Verteilung von Flüchtlingen (Relocation) und leisten einen angemessenen Beitrag zu Aufnahmekontingenten humanitär Schutzbedürftiger (Resettlement).“

Resettlement und Relocation, die Zutaten aus der Giftküche der UN-Globalisten. Und wie man es am besten handhabt, das dumme Stimmvieh über´s Ohr zu hauen, verriet in Sektlaune der amtierende Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker:

„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ [Quelle: Die Brüsseler Republik [32], Der Spiegel, 27. Dezember 1999.]

Die USA, Australien und Ungarn unterschreiben nicht

Das haben wir doch jetzt alle verstanden, oder? Auch muss man wissen, dass die USA, Australien und Ungarn den Pakt nicht unterschreiben werden. Weitere Staaten können noch hinzukommen.

Sitzen dort Deppen in der Regierung? Oder warum unterschreiben diese Länder dieses ach so harmlose, nicht bindende Verträgchen nicht? Sie werden ihre Gründe haben und das sollte uns zu denken geben.

[33]In dem Schreiben von Stephan Meyer findet sich gut versteckt in der Mitte ein interessanter Punkt:

Man kann es auch kürzer sagen: Mit dem  Migrationspakt werden illegale Einwanderer, die ohne Pass in unser Land gekommen sind und womöglich eine falsche Identität angenommen haben, nachträglich legalisiert und kommen dann in den Genuss aller Segnungen des deutschen Sozialsystems.

Politikersprech und Klartext

Sehen wir uns die weiteren Punkte im Schreiben des Staatssekretärs an:

Es gehört schon eine gehörige Portion Chuzpe dazu, angesichts der seit 2015 herrschenden Zustände an den deutschen Grenzen so etwas zu schreiben.

Aus illegal wird dann legal (siehe oben)

Es gibt in Deutschland genügend Menschen, die der Meinung sind, dass uns die bisherige Migration schon überfordert, besonders was die Integration und den Wohnungssektor betrifft. Hier noch eine weitere Migration zu fördern, wird wahrscheinlich nicht dem Mehrheitswillen der deutschen Bevölkerung entsprechen.

Jene Länder, die sich bisher strikt geweigert haben, ihre Staatsbürger wieder zurück zu nehmen, werden von der „Bekräftigung der Bedeutung“ höchst beeindruckt sein.

Anschließend lobt Stephan Mayer noch den Migrationspakt als „soliden und substanzreichen Kompromiss“. Doch halt, hat er nicht etwas vergessen? Ab Seite 23 können wir nachlesen, was den Kritikern der Migrationspolitik in Zukunft noch alles blühen wird. Jene, die geglaubt haben, dass es bisher schon schwierig war, hier eine abweichende Meinung zu äußern, haben den Migrationspakt noch nicht gelesen. Es ist ein ganzer Maßnahmenkatalog geplant, Abweichlern das Leben noch mehr zur Hölle zu machen und jede Kritik auf breiter Front im Keim zu ersticken.

Hier das Arsenal der Folterinstrumente für Andersdenkende:

a) Rechtsvorschriften erlassen, umsetzen oder aufrechterhalten, die Hassstraftaten und schwerere Hassstraftaten, die sich gegen Migranten richten, unter Strafe stellen, und Strafverfolgungs- und andere Beamte darin schulen, solche Straftaten und andere Gewalttaten, die sich gegen Migranten richten, zu erkennen, zu verhindern und
darauf zu reagieren sowie den Opfern medizinische, rechtliche und psychosoziale Hilfe zu leisten;

b) Migranten und Gemeinschaften befähigen, jede Aufstachelung zu Gewalt gegen Migranten anzuzeigen, indem sie über vorhandene Rechtsbehelfsmechanismen informiert werden, und sicherstellen, dass diejenigen, die sich aktiv an der Begehung einer Hassstraftat gegen Migranten beteiligen, im Einklang mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften zur Rechenschaft gezogen werden, wobei die internationalen Menschenrechtsnormen, insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerung, zu wahren sind;

c) unter voller Achtung der Medienfreiheit eine unabhängige, objektive und hochwertige Berichterstattung durch die Medien, einschließlich Informationen im Internet, fördern, unter anderem durch Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen und -begriffen, durch Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung und Werbung und durch Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern;

d) in Partnerschaft mit nationalen Menschenrechtsinstitutionen Mechanismen schaffen, um die Behördenpraxis der Erstellung von Migrantenprofilen aufgrund der Rasse, der Ethnie oder der Religion sowie systematische Fälle von Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und allen anderen mehrfachen und sich überschneidenden Formen der Diskriminierung zu verhüten, aufzudecken und zu bekämpfen, einschließlich durch Beobachtung und Veröffentlichung von Trendanalysen, und einen Zugang zu wirksamen Beschwerde und Rechtsbehelfsmechanismen sicherstellen;

e) Migranten, insbesondere Migrantinnen, Zugang zu nationalen und regionalen Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismen verschaffen, mit dem Ziel, die Rechenschaftspflicht zu fördern und staatliche Maßnahmen im Zusammenhang mit diskriminierenden Handlungen und Bekundungen, die sich gegen Migranten und ihre Familien richten, anzugehen;

f) Aufklärungskampagnen fördern, die an die Gesellschaften in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern gerichtet sind und den Zweck haben, auf der Grundlage von Beweisen und Fakten die öffentliche Wahrnehmung des positiven Beitrags einer sicheren, geordneten und regulären Migration zu gestalten und Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und die Stigmatisierung aller Migranten zu beenden;

g) Migranten, Führungsverantwortliche aus Politik, Religion und Gesellschaft sowie Pädagogen und Dienstleister darin einbeziehen, Fälle von Intoleranz, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Diskriminierung von Migranten und Diasporagemeinschaften aufzudecken und zu verhüten und Aktivitäten in lokalen
Gemeinschaften zur Förderung der gegenseitigen Achtung zu unterstützen, einschließlich im Rahmen von Wahlkampagnen.

Kurz zusammengefasst, sehen wir uns einer konzertierten Aktion von Politik, Medien, Migranten und Sicherheitsbehörden gegenüber, die ein ganzes Arsenal von Unterdrückungsmechanismen bereit halten, jeden Kritiker der Zuwanderung sozial zu ächten und nach Möglichkeit zu kriminalisieren. Wer also geglaubt hat, es sei hierzulande schon schlimm, soll abwarten, bis der Migrationspakt in Kraft ist. Denn diese „Unterdrückungspunkte“ werden vom politisch korrekten hypermoralischen Musterschüler Deutschland allemal umgesetzt werden. Rechtliche Bindung des Migrationspaktes hin oder her.

Like

Ausschluss konservativer Journalisten wegen Kritik am Islam

geschrieben von PI am in Altmedien,Lügenpresse,Meinungsfreiheit,PI | 91 Kommentare

Von SARAH GOLDMANN | Beim sonntäglich stattfindenden Presseclub auf Phoenix werden regelmäßig nicht nur linksbewegte Themen diskutiert, es wird auch darauf geachtet, dass sie „richtig“ diskutiert werden, sprich ebenfalls linkslastig. Hier die derzeit (Stand 26.10.) auf der Homepage der Sendung [34] angeführten letzten Themen und Medienvertreter des Presseclubs:

In diesen 4 Sendungen kamen also zu Wort:

Süddeutsche Zeitung (3x), ARD (2x), Tagesspiegel (2x), taz (2x), Deutschlandfunk (1 x), FAZ (1x), Katholische Nachrichtenagentur (1x), Kölner Stadtanzeiger (1x), Rheinische Post (1x), WELT (1x),   ZEIT (1x)

Einer unserer Leser wollte nun von der ARD wissen, nach welchen Kriterien die Journalisten ausgewählt werden und: Warum nie konservative bzw. rechte Vertreter teilnehmen. Er führte beispielhaft die „Junge Freiheit, Compact und PI-NEWS“ an. In der Antwort der Zuschauerredaktion werden alle drei genannten Publikationen abgelehnt und dafür als „ein Beispiel“ PI-NEWS als Begründung vorgeschoben:

Fast immer sind Journalisten der großen deutschen Tages- und Wochenzeitungen zu Gast, die substanziell etwas zur diskutierten Thematik beitragen können, etwa Korrespondenten, oder Kollegen, die zu aktuellen Ereignissen berichtet haben. Oder Experten, die zum relevanten Thema Bücher publiziert haben. […]

Bei den von Ihnen vorgeschlagenen Gesprächspartnern ist dies nicht der Fall. Ein Beispiel: „Die auf PI-News veröffentlichten Beiträge befassen sich überwiegend mit dem Thema einer angeblichen Islamisierung Europas und sind von Islamfeindlichkeit bestimmt“, ist etwa auf den Seiten des Bayerischen Verfassungsschutz zu lesen [35].

Grundsätzlich bemühen sich die Reporter und Redakteure der ARD immer, möglichst gute journalistische Arbeit zu leisten und alle Aspekte des behandelten Themas angemessen zu beleuchten. Dazu gehört auch, Betroffene beider Seiten ausreichend zu Wort kommen zu lassen.

Bei ihrer Arbeit verfolgen die Journalisten der ARD als oberstes Ziel, gründlich zu recherchieren, Fakten zu erhärten und sie verständlich darzustellen. Bei der Auswahl der Themen orientieren sich die Redaktionen an journalistischen Nachrichtenkriterien.

Keinesfalls ist das Erste Deutsche Fernsehen einer politischen Instanz, Partei oder sonstigen Interessengruppen in besonderer Weise verpflichtet. Das öffentlich-rechtliche ARD-Gemeinschaftsprogramm wird aus Rundfunkbeiträgen finanziert und arbeitet frei von staatlicher Einflussnahme. In den Kontrollgremien der Landesrundfunkanstalten achten Vertreter aller gesellschaftlichen Gruppen darauf, dass journalistische und ethische Standards eingehalten werden.

Wir hoffen, dass wir Ihnen unsere Haltung deutlich machen konnten und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Man sieht, das Thema „Islam“ strahlt so weit aus, dass bei Kritik auch die Teilnahme an anderen Diskussionsrunden abgelehnt wird, denn gefragt wurde vom Zuschauer nicht nach einer konkreten Diskussion zum Thema „Islam“ (die es ja wegen der „Haltung“ der ARD soundso nicht gibt), sondern allgemein, auf alle Themen bezogen.

Was den Islam selbst angeht, zeigt sich in der offenherzigen Antwort der ARD, dass sie auch gar nicht gewillt sind, „gründlich zu recherchieren, Fakten zu erhärten und sie verständlich darzustellen.“

Eine Diskussion wird grundsätzlich abgelehnt, weil eine Islamisierung als nicht existent („angebliche Islamisierung“) gesetzt ist und somit nicht mehr diskutiert zu werden braucht. Und während Kritik an der katholischen Kirche normal ist (und auch sein soll), wird Kritik am Islam als „Islamfeindlichkeit“ angesehen.

Wie das konkret zu verstehen ist, hat man jetzt am Urteil gegen eine österreichische Religionskritikerin gesehen (PI-NEWS berichtete [36]), die in harmlosen und vorsichtig gewählten Worten thematisiert hatte, dass sich der „Prophet“ des Islam, Mohammed, nach heutigem Verständnis an einem Kind vergangen hatte (Mohammed hat bekanntermaßen mit einer Neunjährigen „geschlafen“). Die Kritik an dem ** (zwei Silben) verletze die Glaubensgemeinschaft des Propheten, urteilte das Gericht. Und so urteilt auch die ARD, wenn sie urteilt und verurteilt und sich die Welt zusammenbastelt, wie sie es auswendig gelernt haben. Mit diesen Prämissen (Islam gut, PI-NEWS böse) lehnen sie auch jede inhaltliche Auseinandersetzung ab, vor der wir uns jedenfalls nicht fürchten:

Gesprächsangebote [37] an das ZDF gelten natürlich ebenso auch für „das Erste“ Doch scheuen sie die bis auf wenige Ausnahmen [38] wie der Teufel das Weihwasser – oder eben wegen dieser Ausnahmen, bei denen man dem Gesprächspartner nicht das Wort abschneiden kann, wie in ihren inquisitorischen „Talkshows“. Wer sich mit uns auf eine Diskussion auf der Grundlage von Fakten einlässt, kommt eben mit billigen Allgemeinplätzen und ideologischer Verbohrtheit nicht mehr weiter. Schönes Weiterleben in eurer Blase, ARD!

Like

Europäischer Gerichtshof: Islam-Prophet darf nicht „pädophil“ genannt werden

geschrieben von byzanz am in Islamisierung Europas,Justiz | 190 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER und GERNOT TEGETMEYER | Wenn es um den islamischen „Propheten“ Mohammed geht, hat die Meinungsfreiheit ihre Grenzen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der die Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung von 47 europäischen Staaten in Bezug auf Verletzungen überprüft, hat am Donnerstag ein entsprechendes Ersturteil des Wiener Straflandesgerichts bestätigt.

Die in Wien lebende Angeklagte Elisabeth Sabaditsch-Wolff hatte im Jahr 2009 im Auftrag der FPÖ zwei Seminare zum Thema „Grundlagen des Islam“ am Freiheitlichen Bildungsinstitut („Gesellschaft für Politik, Kultur und Meinungsfreiheit“) gehalten, in denen sie die Ehe zwischen dem über 50-jährigen Propheten Mohammed und einem sechsjährigen Mädchen namens Aisha, die vollzogen wurde, als es neun Jahre alt war, angesprochen. Dies ist im Übrigen eine historische Tatsache, die von islamischen Quellen [39] und durch eine gültige Fatwa [40], einem islamischen Rechtsgutachten, bestätigt ist.

Unter anderem hatte die Angeklagte nach Angaben des Menschenrechtsgerichts die Frage gestellt, wie man es nennen könne, „ein 56-Jähriger und eine Sechsjährige“, wenn es „nicht Pädophilie“ sei und hinzugefügt, dass Mohammed „nun mal gerne mit Kindern ein bisschen was“ gehabt hätte.

Elisabeth Sabaditsch-Wolff hatte, nachdem ihr Antrag auf Wiederaufnahme dieses Verfahrens vom Obersten Gerichtshof Österreichs 2013 abgelehnt wurde, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingeschaltet, da sie ihr Recht auf Meinungsfreiheit durch dieses Urteil verletzt sah. Legal Tribune Online berichtet [41] über ihre Beschwerde:

In ihren Augen hatten die österreichischen Gerichte ihren Äußerungen nicht genügend Aufmerksamkeit gewidmet. Sonst, so ihre Argumentation, hätten sie zu dem Schluss kommen müssen, dass es sich dabei nicht um bloße Werturteile, sondern um tatsachenbasierte Äußerungen gehandelt habe. Außerdem habe ihre Kritik zu einer lebhaften Diskussion beigetragen und sei nicht dazu gedacht gewesen, den Propheten zu diffamieren. Eine sachliche Kritik müssten Angehörige von Religionsgemeinschaften schon aushalten können.

Nach jahrelanger Bearbeitungszeit stellte der EGMR aber nun fest, dass die österreichischen Gerichte die Aussagen der Beschwerdeführerin in ihrem Kontext „ausführlich gewürdigt“ und „sorgfältig ihr Recht auf freie Meinungsäußerung“ gegen das Recht anderer auf „Schutz ihrer religiösen Gefühle“ abgewägt hätten.

Die Gerichte hätten außerdem wesentliche und hinreichende Gründe für ihre Entscheidung vorgebracht, insbesondere da sie hinsichtlich der strittigen Aussagen „die Grenzen einer objektiven Debatte überschritten“ sahen und sie als „beleidigenden Angriff auf den Propheten des Islam“ einordneten. Solche „Angriffe“ seien demnach imstande, „Vorurteile zu schüren“, den „religiösen Frieden“ in Österreich zu „bedrohen“ und die „religiösen Gefühle“ von Moslems zu „verletzen“. Zudem würde damit der „Prophet“ als „der Verehrung nicht würdig“ hingestellt.

Die strittigen Aussagen seien laut EGMR als „bloße Werturteile“ zu erachten und würden eine „ernsthafte Debatte“ über das Thema „verhindern“. Auch sei die Geldstrafe von 480 Euro gegen die Angeklagte nicht unverhältnismäßig, denn sie sei am unteren Ende des Strafrahmens angesiedelt.

Völlig außer Acht lässt das Gericht, dass das „Recht auf Religionsfreiheit“ auch die „negative Religionsfreiheit“ umfasst, also das explizite Ablehnen und Kritisieren von Religionen, wie es auch Stefan Ullrich bei deusvult.info [42] beschreibt (unter „Aktuelles“). Unsere bestens informierte Leserin Babieca hat die Namen der sieben Richter herausgefunden, die am EGMR das Urteil einstimmig sprachen:

Angelika Nußberger (Präsident)
André Potocki
Síofra O’Leary
Martins Mits
Gabriele Kucsko-Stadlmayer
Latif Hüseynov
Lado Chanturia

Hier das komplette Dokument [43] des auf Englisch veröffentlichten Urteils (EGMR Az. 38450/12).

Diese skandalöse „RECHT“-Sprechung, die durchaus als Scharia-berücksichtigend bezeichnet werden kann, findet ein breites Medienecho, unter anderen beim Focus [44], dem Westen [45], der Jungen Freiheit [46], dem Kurier [47], dem Standard [48], Epoch Times [49] und Katholisch.de [50]. David Berger von Philophia Perennis kommentiert [51]:

Damit ist nun auch geklärt, wer letztendlich auch bei der EU-Justiz als Sieger aus „Charlie hebdo“ hervorgegangen ist.

Andreas Unterberger berichtet, dass auf der Richterbank des EGMR neben einer österreichischen Juristin, die auf Vorschlag der SPÖ in den Verfassungsgerichtshof gekommen war, auch ein Richter aus dem islamischen Staat Aserbaidschan sitzt, und meint:

Ganz abgesehen von der Absurdität, dass solche islamische Unrechtsstaaten überhaupt über uns zu Gericht sitzen, möchte ich mir gar nicht vorstellen, wie es diesem Richter bei einer Heimkehr ergangen wäre, wenn die EGMR-Entscheidung anders ausgefallen wäre.

Nun ist der EGMR in einem grundlegenden Urteil von der bisherigen Verteidigung der Meinungsfreiheit abgewichen und auf die den Weg zum Totalitarismus öffnende Political Correctness eingeschwenkt. Er hat damit freilich auch seine eigene Existenzberechtigung in Frage gestellt.

Sein ausführlicher Artikel „Ein Gerichtshof zertrümmert die eigene Existenzberechtigung“ [52], in dem er dieses Urteil in seine Bestandteile zerlegt, ist auf seinem Blog derzeit nur mit einem Abonnement zu lesen. Bei dem juristischen Fachportal juris.de [53] ist zu erfahren:

Der EGMR stimmte den innerstaatlichen Gerichten zu, dass sich die Beschwerdeführerin dessen bewusst gewesen sein musste, dass ihre Aussagen zum Teil auf unwahren Tatsachen beruhten und geeignet waren, berechtigte Verärgerung bei anderen hervorzurufen. Die nationalen Gerichte befanden, dass die Beschwerdeführerin Pädophilie als die allgemeine sexuelle Präferenz von Mohammed bezeichnete und es versäumt hatte, ihr Publikum auf neutrale Art über den historischen Hintergrund zu informieren, wodurch eine ernsthafte Debatte zu diesem Thema nicht möglich war.

Der historische Hintergrund ist aber vielmehr, dass auch im siebten Jahrhundert in Arabien eine Kinderehe sehr ungewöhnlich war. Falls eine Ehe aber doch im Kindesalter geschlossen wurde, so wurde sie erst ausgeführt, wenn die Beteiligten erwachsen waren. Muslimwelt [39] dokumentiert hierzu aus den islamischen Primärquellen:

Chawla berichtete von dieser Heirat :” Ich trat in das Haus Abu Bakrs und traf sogleich auf Umm Rumman, die Mutter Aischas, da sprach ich zu ihr: “Oh, Umm Rumman , welche Güte und Segen brachte Allah zu dir” Sie fragte :” Was ist das ?” Chawia antwortete:” Der Gesandte Allahs schickte mich, um Aischa für ihn zu werben.” Um Rumman bat sie zu warten bis Abu Bakr nach Hause käme. Als Abu Bakr heimkehrte , überbrachte ihm Chawia die frohe Botschaft. Abu Bakrs erste Überlegung fand in den Worten Ausdruck: “Eignet sie sich für ihn? Sie ist doch eher die Tochter seines Bruders.”

Diese auch für damalige Verhältnisse hochproblematische Ehe des „Propheten“ wurde auch damit begründet, dass „Allah“ es befohlen hätte [40]:

Ihm [Muhammad] wurde dies [die Ehe] von Allah befohlen. Können Sie sich vorstellen, dass es jemanden geben könnte, der gegen die Befehle Allahs verstoßen könnte? Wie könnte nur unser Prophet, der frömmste Mensch überhaupt, gegen die Befehle Allahs verstoßen? Also [die Heirat] war ein Befehl Allahs.

In den Hadithen ist auch festgehalten, dass Aisha nach der Heirat im Alter von sechs Jahren sehr krank wurde und ihr die Haare ausfielen. Es könnte sein, dass sie verständlicherweise psychisch darunter litt, mit einem über 50-jährigen verheiratet worden zu sein:

Aisha berichtete: Der Prophet heiratete mich, als ich ein Mädchen von sechs Jahren war. Wir gingen nach Median und bleiben im Haus von Bani-al-Harith bin Khazradsch. Dann wurde ich krank und mein Haar fiel herunter. Später wuchs mein Haar wieder und meine Mutter, Um Ruman, kam zu mir, während ich in einer Schaukel mit einigen meiner Freundinnen spielte. Sie rief nach mir und ich ging zu ihr, unwissend darüber, was sie mit mir tun wollte. Sie nahm mich an der Hand und ließ mich an der Haustüre stehen. Ich war damals außer Atem, und als mein Atem wieder in Ordnung war, nahm sie Wasser und rieb mein Gesicht und mein Kopf damit. Dann nahm sie mich ins Haus hinein. Im Haus sah ich einige Ansari-Frauen, die sagten: “Beste Wünsche und Gottes Segen und viel Glück.” Dann vertraute sie mich ihnen an und sie bereiteten mich für die Heirat vor. Unerwartet kam Gottes Apostel zu mir am Vormittag und meine Mutter reichte mich ihm über und zu dieser Zeit war ich ein neun Jahre altes Mädchen.

Zu den Einspruchsmöglichkeiten meldet der Westen [45]:

Sowohl Österreich als auch die Beschwerdeführerin können das Urteil innerhalb von drei Monaten anfechten.

Die aktuelle Stellungnahme von Elisabeth Sabaditsch-Wolff:

Vorweg ist festzustellen, dass ich durch die Medien Kenntnis von diesem Urteil erlangt habe.

Trotz dieses Urteils bin ich über die Entwicklung seit Abhalten des Vortrages im Jahr 2009 optimistisch, dass das Wissen um die kulturellen und politischen Auswirkungen der Gefahren des Islam in der aufgeklärten europäischen Gesellschaft deutlich vergrößert wurde. Insbesondere zeigt sich zeigt das, dass ich im Jahr 2009 noch als „verwirrte Hetzerin und Mahnerin“ dargestellt wurde; sogar mit Osama bin Laden wurde ich verglichen.

Mittlerweile wird das Thema in jedem bürgerlichen Salon einer breiten Diskussion unterzogen, die Politik beschäftigt sich auf breiter Basis mit den Auswirkungen des Zuzugs Menschen aus fremden Kulturkreisen in eine autochthone Gesellschaft.

Der gesamte, insgesamt 12 Stunden dauernde Vortrag des Jahres 2009, der durch dieses Gerichtsurteil auf seine Rechtmäßigkeit abgeklopft wurde, ist bis auf die inkriminierte Stelle nun staatlich sanktioniert. Es ist also ersichtlich, dass volksbildnerische Maßnahmen durchaus positive Folgen haben können, auch wenn sich die staatlichen und supranationalen Autoritäten auf eine kontrollierend.verhindernde Position zurückziehen.

Als Mahnerin werde ich weiter aktiv bleiben.

Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.

Es ist ein juristischer Skandal, dass historische Tatsachen im 21. Jahrhundert nicht mehr ausgesprochen werden dürfen, da damit „religiöse Gefühle“ verletzt werden würden und der „religiöse Frieden“ gefährdet sei. Moslems haben vielmehr im seit Jahrhunderten aufgeklärten Europa die Fakten schlichtweg zu akzeptieren.

Wenn die Justiz auf diesem Kontinent aus Angst vor Terroranschlägen oder anderen gewalttätigen Ausschreitungen derartige Unterwerfungsurteile fällt, kann die EU gleich den Hausschlüssel an den Obermufti übergeben, die Scharia einführen, das grüne Banner mit dem Schwert über dem EU-Parlament hissen und die islamischen Staaten von Europa ausrufen.

Man kann nur hoffen, dass dieses Urteil wie meine Verurteilung im „Islamfaschismus“-Prozess des vergangenen Sommers internationale Proteste [54] auslöst, ähnliche Medienresonanz erfährt [55] und der Einspruch erfolgreich sein wird.

Und was den „Propheten“ Mohammed anbelangt, sind in den Hadithen noch ganz andere Vorlieben festgehalten:

„Ibn Sharib erzählt, Ibn Abdul Talib habe gesagt: „Immer wenn seine Frauen sich in ihrer monatliche Reinigung (d.h. Menstruation) befanden, sah ich den Gesandten Allahs des öfteren in der Nähe seiner Kamelherde. Dort pflegte er liebevollen Umgang mit den weiblichen Tieren, wandte sich aber mitunter auch den Jungtieren beiderlei Geschlechts zu“ (Sahih Al-Buchari Bd. 2, Nr. 357).

„Abu Halladj berichtete: Ich sah den Gesandten Allahs des öfteren nach Einbruch der Dunkelheit bei seiner Viehherde weilen. Dort stand er eines Tages mit hochgezogener Djelabba auf einer Fußbank hinter seiner Lieblings-Kamelstute mit den sechzehn Zitzen, und beiden lag ein beseligtes Lächeln auf dem Gesicht, so als hätten sie das Antlitz Allah erblickt“ (Sahih Al-Buchari, Bd. 1, Nr. 213)

Allahu Akbar.

Like

Da liegt Alice Weidel leider falsch

geschrieben von PI am in Alternative für Deutschland (AfD),Finanzen/Steuern,Italien | 195 Kommentare

Von WOLFGANG HÜBNER | Die einzige Oppositionspartei im Bundestag muss keineswegs immer anderer Meinung als das Parteienkartell sein. Aber die AfD muss auch darauf achten, nicht beim falschen Thema in den Chor der Konkurrenz und Feinde einzustimmen. Deshalb ist die Stellungnahme der AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel zu Italiens Haushaltsplänen aus grundsätzlichen, für die weitere Entwicklung sehr wichtigen Gründen zu kritisieren. Weidel hatte in wallstreet-online.de [56] die Haushaltspläne der italienischen Koalitionsregierung, insbesondere Innenminister Salvini von der Lega, recht scharf kritisiert.

Weidel monierte, dass Italien ohne die EU-Hilfen (und die EZB-Geldpolitik) längst insolvent wäre. Sie sagte: „Wie ist es da den Europäern zu verkaufen, wenn zukünftig 400.000 bis 500.000 Italiener frühzeitig in Rente gehen können, es ein Grundeinkommen und eine Flattax geben soll?“ Das seien Wohltaten eines Sozialstaats, von denen andere Mitgliedsstaaten nicht zu träumen wagten. Weidel weiter: „Stattdessen verlässt man sich auf die europäische Solidarität oder darauf, dass die EZB die Anleiheschulden annulliert. Damit wäre Deutschland einmal mehr der Zahlmeister. Die spinnen, die Römer!“

Diese Stellungnahme hätte, vielleicht außer von Sahra Wagenknecht, von jeder der im Bundestag vertretenen Parteien stammen können. Allein das wäre Grund genug, sie näher zu betrachten. Dabei stellt sich schnell heraus, dass aus diesen Äußerungen der Missmut des ökonomischen EU-Dominators spricht, der ungezogene „Rotzlöffel!“ (FAZ vom 26.10.2018) zur Raison bringen will. Das mag im Interesse einer Berliner politischen Klasse sein, die um jeden Preis das längst sehr wacklige EU-Gebilde aufrechterhalten will. Aber ist das auch im Interesse von vielen Millionen Deutschen, insbesondere der bekanntlich dezidiert EU-kritischen AfD-Wähler?

Es gibt eine weitere Äußerung in der Stellungnahme von Weidel, die geeignet ist, darauf eine Antwort zu geben: „Das Median-Vermögen der italienischen Haushalte liegt bei stattlichen 240.000 Euro, während es in Deutschland nur 66.000 Euro sind“. Die promovierte Volkswirtschaftlerin sagt das vorwurfsvoll in Richtung der Italiener und ihrer derzeitigen Regierung. Doch das ist die falsche Richtung: Vielmehr ist es ein politischer, ökonomischer und sozialer Missstand ohnegleichen, dass das durchschnittliche Vermögen im industriell viel schwächeren Italien rund viermal so hoch ist wie in Deutschland. Aber dieser Missstand ist kein italienischer, sondern ein deutscher!

Und warum eigentlich ist Deutschland der Zahlmeister der EU und soll es bald auch noch in massiver Weise für das aufsässige Italien sein? Doch nur deshalb, weil die völlig überdimensionierte deutsche Exportindustrie Absatzmärkte braucht, zudem offene Grenzen für das Just-in-Time-System sowie offene Arbeits- und Kapitalmärkte für höhere Gewinne, von denen laut Angaben über das Median-Vermögen der Deutschen die große Mehrheit hierzulande jedoch wenig bis gar nicht profitiert.

Ja, die Regierung in Rom ist drauf und dran, die EU und ihre Politik in Frage zu stellen – erst im Falle der Sozialmigranten, jetzt noch viel brisanter in der Finanz- und Wirtschaftspolitik. Wie das ausgeht, weiß derzeit niemand. Und dass weder die Deutschen noch andere EU-Völker dafür zahlen wollen und dürfen, sollte völlig klar sein. Doch es liegt keinesfalls im Interesse der Deutschen und schon gar nicht der AfD, den Italienern zu sagen oder gar zu diktieren, welchen Weg sie gehen wollen. Das müssen unsere südlichen Nachbarn schon selbst entscheiden.

Salvini soll Seehofer die Wahlkampfhilfe unter dem Hinweis verweigert haben [57], er wolle nicht den Gegnern seiner Freunde in Deutschland helfen. Er wird mit diesen Freunden wohl in erster Linie die AfD gemeint haben. Es wäre gewiss nicht gut, wenn eine führende Politikerin dieser Partei jetzt ausgerechnet jenen Mann an den Pranger stellt, der sich als Bollwerk gegen die Masseninvasion nach Europa profiliert und dafür von immer mehr seiner Landsleute gefeiert wird. Übrigens: Weder Italien noch Salvini wird die EU zum Einsturz bringen – das besorgt deren Fehlkonstruktion schon ganz von alleine.


Wolfgang Hübner. [58]
Hübner auf der Buch-
messe 2017 in Frankfurt.

PI-NEWS-Autor Wolfgang Hübner [59] schreibt seit vielen Jahren für diesen Blog, vornehmlich zu den Themen Linksfaschismus, Islamisierung Deutschlands und Meinungsfreiheit. Der langjährige Stadtverordnete und Fraktionsvorsitzende der „Bürger für Frankfurt“ (BFF) legte zum Ende des Oktobers 2016 sein Mandat im Frankfurter Römer nieder. Der leidenschaftliche Radfahrer ist über seine Facebook-Seite [60] erreichbar.

Like

Laut Gedacht #100: Jubiläumsfolge mit Überraschungsgästen

geschrieben von dago15 am in Video | 27 Kommentare

Zur 100sten Folge von „Laut Gedacht“ haben sich Philip Thaler und Alex Malenki die Mädels ins Studio eingeladen, um zusammen die Highlights aus den letzten zwei Jahren Revue passieren zu lassen. Also: Popcorn rausgeholt, Bühne frei für 100 Folgen „Laut Gedacht“!

Like

Wolfram Weimer: Merkel gilt nicht mehr als Herrin der Lage

geschrieben von PI am in Wahlen | 148 Kommentare

Die CSU wollte Angela Merkel im bayerischen Wahlkampf gar nicht sehen. In Hessen tritt dagegen Ministerpräsident Volker Bouffier gleich serienweise mit der Bundeskanzlerin wahlkämpfend auf. Bouffier war immer loyal mit Merkel, doch die Umfragen sagen ihm ähnlich große Verluste voraus wie der CSU in Bayern. Für beide geht es bei der Wahl am kommenden Sonntag nicht nur um viel, sondern inzwischen um alles. Nach neuen Umfragen droht Bouffier nicht bloß der Verlust von mehr als 10 Prozentpunkten mitsamt schwarz-grüner Regierungsmehrheit.

Mittlerweile formiert sich sogar eine grün-rot-rote Mehrheit, womit der Sturz Bouffiers plötzlich möglich zu werden droht. [..]

Doch auch für Angela Merkel wird der Urnengang in Hessen zur Schicksalswahl. Zum einen droht ihr der Zusammenbruch der Großen Koalition, falls die Sozialdemokraten nach Bayern (9,7 Prozent) nun auch in Hessen historisch abstürzen sollten. Rutscht die Sozialdemokratie am kommenden Sonntag in die Nähe oder gar unter die Zwanzig-Prozent-Linie und sackt sie auch in ihrem alten Stammland Hessen hinter die Grünen zurück – dann dürfte bei den Sozialdemokraten im Bund eine dramatische Erschütterung folgen.

In mehreren Landesverbänden droht ein Aufstand der Parteibasis, nicht mehr nur gegen Andrea Nahles als Parteivorsitzende sondern auch gegen die Große Koalition in Berlin. (Weiterlesen bei achgut.com [61])

Like

Adventskranz schädlicher als Dieselfahren?

geschrieben von PI am in Umwelt | 122 Kommentare

Von LUPO | In wenigen Wochen beginnt die Weihnachtszeit und es leuchten wieder die Kerzen auf den Adventskränzen. Wussten Sie, dass der schöne Brauch in punkto Stickstoffdioxid-Ausstoß vermutlich schädlicher ist als das Fahren eines Diesels?

Der Lungenfacharzt Dieter Köhler hält die Diskussion über Stickstoffdioxidgrenzwerte und Dieselfahrverbote für übertrieben, meldet NTV [62]. Der frühere Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie sagte im Südwestrundfunk, Stickstoffdioxid (NO2) sei in Konzentrationen rund um den europäischen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft „total ungefährlich“.

Erst bei Dosen von 800 bis 1000 Mikrogramm würden unbehandelte Asthmatiker „etwas reagieren“, sagte Köhler. Todesfälle gebe es aber „natürlich in keinem Fall“. Ein Raucher beispielsweise erreiche „über 200.000 Mikrogramm pro Kubikmeter, wenn er eine Zigarette raucht“. Selbst das Anzünden der Kerzen auf einem Adventskranz verursache mehr als 200 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft.

Die Studien, die zu den Grenzwerten von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft geführt hätten, seien „miserabel interpretiert“ worden, fügte Köhler hinzu. Wenn solch niedrige Werte wirklich zu Todesfällen führen würden, „dann würden Raucher alle nach wenigen Monaten tot umfallen, was ja nicht passiert“. Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge, die zu viel Stickstoffdioxid ausstoßen, seien deshalb nicht notwendig: „Die Grenzwerte in diesem Bereich sind völlig ungefährlich – das macht gar nichts.“

Zu einer grundsätzlich anderen Einschätzung als Lungenarzt Köhler kommt etwa der Europäische Rechnungshof (EuRH). Er sieht das Hauptproblem in der Belastung durch Stickstoffdioxid, das hauptsächlich von Diesel-Fahrzeugen ausgestoßen wird. Der Stoff kann die Lungenfunktion stören oder zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen.

Das Verwaltungsgericht Mainz hatte auf Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) entschieden, dass die Stadt Mainz ein Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge zum 1. September 2019 verhängen muss, sollte im ersten Halbjahr 2019 der Mittelwert für Stickstoffdioxid über dem Grenzwert liegen.

Wird in Deutschland demnächst ein  Adventskranzkerzen-Anzündverbot von einer NGO eingeklagt?

Like