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Kinderehen: BGH und BVerfG prüfen Scharia-Recht

Von JOHANNES DANIELS | „Ehe“ man sich’s versieht, beginnen höchste deutsche Gerichte mit der schrittweisen Umsetzung des UN-Migrationspaktes in deutsches Recht, denn Scharia-Recht bricht deutsches Recht. Die Durchsetzung von althergebrachten Gesetzesanwendungen soll weiterhin für autochthone Deutsche gelten, insbesondere deutsches Steuerrecht und das umfangreiche Steuerstrafrecht.

Eine Islamisierung findet (nicht) statt: Zur Bekämpfung von „Kinderehen“ hatte der Bundestag im vergangenen Jahr ein Gesetz beschlossen, nach dem das Alter für die Ehemündigkeit auf 18 Jahre heraufgesetzt wurde. Bisherige locker gehandhabte Ausnahmen durch Entscheidungen von Familiengerichten sind seitdem juristisch nicht mehr möglich. Diese Schutznorm zugunsten Minderjähriger stand nun auf dem Prüfstand des BGH.

Der Bundesgerichtshof wollte in dieser kultursensiblen Frage jedoch nicht mehr selbst entscheiden und hat zur Rechtssicherheit eine höhere Instanz, das mittlerweile durch-und-durch-rot-grün-politisierte Bundesverfassungsgericht angerufen. Der Bundesgerichtshof selbst hält die deutschen Vorschriften zum Kinderehe-Verbot für „verfassungswidrig“. Soviel richtungsweisende Präjudiz schon mal vorab (AZ: XII ZB 292/16).

Insbesondere steht bei der Karlsruher Willkommensjustiz die Frage im Raum, inwieweit „rechtmäßig im Ausland“ geschlossene Goldstück-Kinderehen in Deutschland nicht doch wirksam sein könnten.

BGH: Vor Scharia-Gericht „rechtmäßig geheiratet“

Im konkreten Fall ging es um ein syrisches „Flüchtlingspaar“, welches im August 2015 (sic!) über die Balkan-Route nach Deutschland „geflohen“ ist. Das Paar hatte laut Gerichtsaktenlage zuvor im Februar 2015 „vor einem syrischen Scharia-Gericht rechtmäßig geheiratet [1]“, wie auch alle deutschen Mainstreammedien ehrfurchtsvoll nach-kolportieren. Der Ehemann war zum Hochzeitstag 21 Jahre alt, seine neue „Ehefrau“ war mit 14 Jahren noch minderjährig. Nach deutschem Recht wäre der „Bund fürs Leben“ damit nicht gültig – das sei nach aktuellster Einschätzung des BGH aber grob „verfassungswidrig“.

In Deutschland angekommen, wurde das „Junge Glück“ nach ihrer Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung in Schweinfurt jedoch getrennt. Die minderjährige „Gattin“ wurde in einer Jugendhilfeeinrichtung für weibliche, minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge untergebracht (ca. 6.000 Euro pro Monat für den braven Steuermichel). Das Jugendamt Aschaffenburg wurde auf Steuerzahlerkosten zum Vormund bestellt. Dem Ehemann war der konkrete Aufenthaltsort seiner Scharia-Angetrauten jedoch unbekannt. Die jungvermählte Minderjährige wollte sich bei ihrem Eigentümer jedoch weder via Facebook, Twitter, Social Media melden – sie wusste warum – Honeymoon isch over …

Zudem handelte es sich in diesem Fall um eine bei Merkelgästen beliebte Endogamie-Ehe, Cousin-&-Cousine (Scharia: Bint’amm-Ehe = halal). Der eingetragene Beischlaf-Besitzer/„Bluts-Verwandte“ beantragte daher durch seinen steuerfinanzierten Asylanwalt die „Überprüfung der Inobhutnahme“ und die „Rückführung der Frau“ – allah-dings nicht nach Syrien, sondern in die gemeinsame Ehewohnung in Nordbayern. Das Amtsgericht ordnete bereits submissiv an, dass der Ehemann an den Wochenenden „vom Jugendamt begleiteten Umgang“ mit seiner Kindfrau haben könne. Auf diese Ménage à trois mit dem Jugendamt wollte sich der deutsche Neubürger aber nicht einlassen.

„Einzelfall“-Prüfung

Die deutschen Jugendschutz-Behörden werteten die in Syrien geschlossene Ehe des Paares zunächst als verbotene Kinderehe. Die deutschen Regelungen sehen generell vor, dass eine Ehe vor dem 16. Lebensjahr nicht rechtswirksam eingegangen werden kann, egal ob nach europäischem Recht, Ehe-für-Alle-Recht oder neu-deutschem schickem Scharia-Recht!

Der BGH stellte deshalb fest, dass der Umgang des Ehemannes mit seiner Frau von der Wirksamkeit der in Syrien geschlossenen Ehe abhänge. Dem stehe das gesetzliche generelle Verbot von Kinderehen dummerweise entgegen. Das Bundesverfassungsgericht soll daher prüfen, ob hinsichtlich der „Wirksamkeit einer Kinderehe“ nicht unbedingt eine „Einzelfall“-Prüfung vorgenommen werden müsse. Anderenfalls könne insbesondere der im Grundgesetz verankerte „Schutz der Ehe und Familie“, aber natürlich auch der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt sein. Denn auch nach den – allerdings „nicht verpflichtenden“ – Ausführungen des UN-Migrationspaktes dürfen Migranten in den neuen Gastländern in ihrer bisherigen Rechtsstellung keinesfalls „diskriminiert“ werden.

Missbrauch der Gerichte zum Missbrauch von Kindern

Nun muss also Merkels „Aus-Illegalität-Legalität-machen-Geheimwaffe“ Andreas Voßkuhle die Kohlen aus dem Feuer holen. Wie wird das Bundesverfassungsgericht mit seinen dunkelroten Marsch-durch-die-Institutionen-Schergen wohl entscheiden? Den Gesinnungsgenossen Daniel Cohn-Bandits [2] und der ebenso kindersex-besessenen [3] „Erzieher“-Gewerkschaft GEW (u.a. „Murat spielt Prinzessin [4]“) könnte eine weitere faktische Frühsexualisierung durchaus ins politische Konzept einer weltoffenen, „rechtstoleranten“ und enttabuisierten neuen deutschen Gesellschaft passen. Im Zuge des Historisch einzigartigen Experiments müssen Verwerfungen akzeptiert werden, auch auf dem Rücken von Kindern … vorrangig aber „völkischen“ deutschen Kindern [5]: Ene-mene-muh-und raus bist Du.

Praktizierte Kinderliebe stand seit jeher im Fokus von Pädo90/DieGRÜNEN, auch wenn die Jugendorganisation der Baby-Mörder-Partei SPD derzeit gerne schuldstolz über „rechtlose“ deutsche Kinderleichen geht. Der Geburtendschihad wird das tödliche Manko wohl demographisch bereinigen …

Wichtig ist es im Fall einer ähnlichen Entscheidung des BVerfG, wie sie der BGH heute traf, alle Willkommensverbrecher aus den höchsten gleichgeschalteten Justizkreisen des Merkelsystems zur internationalen strafrechtlichen Verantwortung zu ziehen, gerne auch mit „Einzelfall“-Prüfung im Rahmen von „Nürnberg 2.0.“ Wenn Missbrauch von Männern an Kindern verboten ist, MÜSSEN die Beihelfer und Anstifter dazu vor ein internationales Strafgericht, da hilft auch keine Scharia-Exkulpation!

Es stellt sich die durchaus berechtigte Frage: Wo bleiben die zahlreichen steuerfinanzierten NGO-Kinderhilfsorganisationen? Wo bleibt der #Aufschrei? #metoo ? Wo die #houseofone-seligen so genannten „Kirchen“ ? Kardinal Murx 2.0? Kind-Bett-Fort-Strohm? SOS Kinderdorf Deutschland !

Ahmed aus Pinneberg hat auch schon zwei gerichtlich anerkannte Ehefrauen, eine davon bereits mit 14 Lenzen geehelicht – nach anerkanntem Scharia-Recht ! Mit demselben Argument auf exterritoriales Familienrecht, Gleichbehandlungsgrundsatz, „Anti-Diskriminierung“ und freie Religionsausübung werden BGH & BVerfG wohl künftig auch hinduistische Witwenverbrennungen („Sati“) am Stadtplatz von Aschaffenburg per Ordre-de-Mutti anordnen. Holt schon mal die Scheiter, beim Shaitan!!

BILD titelt am Freitag [6] wieder unschuldig und in völliger Ahnungslosigkeit über die Rechtskonsequenzen:

„Bundesverfassungsgericht muss entscheiden – Verstößt Verbot von Kinderehen gegen das Grundgesetz?“

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„578 islamfeindliche Straftaten“ – das Versagen der „Qualitätsmedien“

geschrieben von PI am in Fake News,Islam,Lügenpresse | 88 Kommentare

Von BEOBACHTER | „578 islamfeindliche Straftaten in Deutschland seit Jahresbeginn“ rauschte es vor wenigen Tagen durch den Blätterwald. Die Neue Osnabrücker Zeitung kam damit zuerst. Bild, Zeit, Stuttgarter Zeitung und viele andere Medien folgten wie journalistische Lemminge. PI-News -Investigativ hat nachrecherchiert, was wirklich hinter den Zahlen und reißerischen Schlagzeilen steckt. Ergebnis: Vor allem heiße Luft und faule Journalisten. Es geht stringent „gegen rechts“.

Bittere Erkenntnis: Offensichtlich schrieben alle „Qualitätsmedien“ voneinander ab. Die Zeit [7] verweist auf die Neue Osnabrücker Zeitung [8], die zuerst über die „Angriffe auf Muslime“ berichtet hatte. Die Stuttgarter Zeitung [9] und die Bild [10] verfuhren diesbezüglich ebenso, um nur einige Blätter zu nennen.

Keine dieser medialen Schwergewichte mit Vollredaktionen und Hunderten von Redakteuren hat es offenbar für notwendig gehalten, selbst der Ursprungsmeldung auf den Grund zu gehen, auf den Zahn zu fühlen und die ganze Wahrheit hinter der Geschichte zu schreiben. Zum Beispiel: Wer ist Urheber der Nachricht, aus welchen Quellen speisen sich die Erkenntnisse, wie addieren sich die Zahlen von „antimuslimischen Straftaten“, welche Zählsystematik steckt dahinter, um welche „Straftaten“ mit welcher Tatschwere handelt es sich überhaupt, welche mutmaßlichen Verletzungen bei Muslimen liegen vor, wie hoch ist der materielle Schaden, wie viel Personen wurden festgenommen und wieder freigelassen, und schließlich: wie viel Ermittlungsverfahren und Verurteilungen gab es?

Soweit nachvollziehbar, bilden drei Kleine Anfragen der Partei Die Linke an die Bundesregierung zum Geschehen der ersten drei Quartale 2018 die Grundlage der Berichterstattung. Das Bundesinnenministerium hat hierzu dreimal geantwortet, betreffend den Zeitraum von Januar bis Ende September 2018. Gebündeltes Ergebnis: die Zahl der „Straftaten“ in 2018 nahm im Vergleich zu 2017 ab, aber die Zahl der „Verletzten“ stieg an.  Grund genug für die Linken, von „keiner Entwarnung“ zu schwafeln, um die rechte Suppe der Entrüstung weiter am Köcheln zu halten, was von den Medien auch begierig gelöffelt wurde. Detaillierte Recherche wäre aber für die Leser ein ehrlicher Gradmesser für den wirklichen Bedrohungsgehalt der gehypten Nachricht gewesen.

Was steckt nun tatsächlich an angeblichen „Straftaten“ und „Verbrechen“ hinter den mehr als 570 „Fällen“? Der geneigte PI-NEWS-Leser hat hierzu Gelegenheit, sich selbst ein Bild zu machen (hier [11], hier [12] und hier [13]).

PI-NEWS-Investigativ hat die wesentlichsten Fakten aus den drei vorliegenden Antworten der Bundesregierung zusammengetragen. Wichtigste Erkenntnis:

Als Fake News stellt sich aber nachgerade die in den o.g. „Qualitätsmedien“ kaum hinterfragte Zahl von 578 mutmaßlichen „Straftaten“, „Attacken“ oder „Angriffen auf Muslime und Moscheen“ dar. Hinter diesen „Zähldelikten“ stecken in aller Regel überwiegend mutmaßliche Beleidigungen, mutmaßliche „Volksverhetzung“, mutmaßliche „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“, schlimmstenfalls mutmaßliche „Körperverletzung“ oder mutmaßliche Sachbeschädigung. In einigen Fällen waren Moscheen betroffen, wobei über die etwaige Schadenshöhe natürlich keine Erkenntnisse vorliegen. Vollkommen unklar bleibt, welches spezifische Delikt mit welchem Schweregrad sich hinter den „Straftaten“ verbirgt. Bekanntermaßen reicht hier manchmal schon ein scharfer Post in den sozialen Netzwerken.

Interessant ist – auch dies blieb in der Berichterstattung der Medien unerwähnt – dass in den Antworten der Bundesregierung unter der Überschrift „Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten“ auch „islam- bzw. muslimfeindliche Aufmärsche einschließlich Proteste gegen eine angeblich drohende Islamisierung Europas oder den Bau von Moscheen in Deutschland“ subsumiert werden. Insgesamt 52 Kundgebungen „gegen vermeintliche Islamisierung Deutschlands“ wurden bisher im Jahr 2018 vom BKA notiert, davon zwei „dezidiert rechtsextrem“. Dies legt den Schluss nahe, dass schon der einfache Protest [14] gegen die Islamisierung Deutschlands Gefahr läuft, als Straftat kriminalisiert zu werden.

Die Frage stellt sich am Schluss, welchen Zweck die von den Linken gehypte und der Bundesregierung assistierte angebliche Bedrohungslage hat.  Es gibt vermutlich nur eine Antwort: die Bedrohung durch Sexualgewalt, Mord und Totschlag durch muslimische Zuwanderer soll mit Popanz und Propaganda egalisiert, möglichst relativiert werden. Die freiheitliche Presse versagt hier als Kontrollorgan des Lesers auf der ganzen Linie.

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Werbung für Mord: Die „Engelmacher“ der SPD buddeln weiter

geschrieben von dago15 am in Altparteien | 147 Kommentare

Von PETER BARTELS | „Seid fruchtbar und mehret Euch!“ Seit auch die Kirche das Jesuskind zum Weihnachtsmann gemacht hat, ist Gott wirklich ein alter Mann geworden. Seine Genesis ist nicht mehr „zeitgemäß“. Die „Menschen“ wollen sie umschreiben: „Seid furchtbar und mordet Euch …“

Am 13. Dezember, 15:46 Uhr durfte Jan Fleischhauer, das letzte Feigenblatt des sterbenden „Spiegel“, mal wieder im Wäldchen rascheln: [15] „Die Jusos haben einen Antrag auf Streichung des Paragraphen 218 beschlossen. Damit wären Schwangerschaftsabbrüche bis zum 9. Monat möglich.“

Der nette Don Quijote schwurbelt, worum es geht, ins Deutsche übersetzt: Um Werbung für Mord!! Babys sollen künftig nur noch im Bauch der Schwangeren in Sicherheit sein (PI-NEWS berichtete hier [16] und hier [17]). Wenn die werdende Mama nach der ersten Presswehe entscheidet: Den Schmerz tu ich mir nicht weiter an!! … soll das Baby, auch wenn das Köpfchen schon nach draussen unterwegs ist, per Spritze erlöst (getötet), dem Klapperstorch ins Körbchen zurückgelegt werden. Soll der doch sehen, wo und wie er es entsorgt. Als Engelchen im weißen Särgchen zum lieben Gott, oder wie im Alten Rom, auf den Müll …

Es geht nicht um Kinder der Gewalt, nicht um Kinder mit dem Keim zu Krankheit oder gar zum Krüppel – es geht um a l l e Kinder. Weil sie eben gerade nicht „zeitgemäß“ sind. Weil Mama mitten in der Ausbildung steckt, vor dem Abi steht, vor der 2. Staatsprüfung zur Anwältin. Oder weil Papa partout keinen Bock mehr auf die Tusse einer schnellen Nacht hat, die er sich an der Theke in der Not mal schön soff.

Wie, was, warum auch immer. Bisher galt: Die ersten drei Monate dürfen Mama und/oder Papa ohne Angabe von Gründen entscheiden – passt nicht! Geht nicht. Will nicht. Freilich: Ein bissel Pflichtberatung bei „pro familia“ musste noch sein, entschieden dereinst die von den Parteien ernannten „Salomone“ des Bundesverfassungsgerichts. Dafür bekamen die „Ratsuchenden“ auch gleich als Service eine Liste von approbierten „Engelmacher/Innen“… Natürlich war das Etikett „pro familia“ von Anfang das dialektische Gegenteil: „No Familia“ wäre wenigstens wahrer gewesen …

Aber das Zeitalter der Halbwahrheiten hatte vor 25 Jahren längst begonnen: „Mein Bauch gehört mir!“ Ein cleverer „Koofmich“ von einem anderen STERN machte mit Frauen, die damals schon Lesben oder Oma waren, Auflage: „Ich habe abgetrieben!“ Und da Rudi Dutschke kaum ahnte, dass er nicht nur den „Muff unter den Talaren“ lüftete, sondern auch „Bullentreter“, Ozon-Opas und Päderasten-Paulchens locken würde, war es nur eine Frage der Zeit, wann die Gender-Götter den Bibel-Gott vom Horeb stoßen würden. Jetzt hat der Alte, mit oder ohne weißen Bart, seinen „greulichen“ Salat. Denn jetzt soll der Bauch des Lebens endgültig zur Grube des Todes werden. Und das nur, weil ein einziger Mini-Guppi von Milliarden sich zum Leben durchgeschwänzelt hat. Und alle „Gender-Guten“, die dem Alten Herrn in der Hängematte der Ewigkeit garantiert „missfallen“, wollen jetzt ALLES, das ganze Baby. Neun Monate Kreuzschmerzen oder Kotzen sind genug …

Gut zehn Millionen Facharbeiter kamen seither so dem „Deutschen Volke“ abhanden, die „Mutti“ jetzt mit Milliarden zu Millionen aus Arabien und Afrika herfleht… Auch darum wollen die neuen Gender-Götter n o c h mehr: Werbung für Mord! Aber Jan, das „Spiegel“-Feigenblatt, wirft das Wattebäuschchen: Die Frage, die das politische Berlin seit längerem beschäftigt und was bislang  verboten war: Darf man für Abtreibungen Werbung machen? Das Gesetz: „Wer zum eigenen „Vermögensvorteil“ oder „in grob anstößiger Weise“ Verfahren ankündigt oder anpreist, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, wird mit Freiheitsentzug bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe belegt. So regelt es der (unbekannte) Paragraph 219a des Strafgesetzbuchs.“

Wattebäuschen tun nicht weh, wenn sie gestelzt daherkommen. Fleischhauers Erklärbär ist auch nicht viel besser, also roughly: „Zum Thema ist das Ganze geworden, seit Grüne, FDP, LINKE, SPD meinen, das Gesetz passt nicht mehr in die Zeit. Die SPD will den Paragraphen bis Ende des Jahres ‚schleifen‘ (zerstören) – notfalls mit den Stimmen der Opposition. Das wäre der Koalitionsbruch, darüber sind sich alle klar. Am Mittwoch haben die Minister der GroKo über einen Kompromiss verhandelt. Aber das schiebt den Streit nur auf, erledigt ist damit nichts.“

Dann haut er mit einem Gaukler (sic) namens Florian Schroeder wuchtig in die rosa Wölkchen. Der Florian gagt nämlich so schön dialektisch: „Es gibt kein Werbungsverbot, weil es NIE Werbung für Abtreibung gab“ … „Es gibt ein Informationsverbot für Frauen, und das ist ein Skandal.“

Har! Har!, lacht Belzebub … Immerhin, „Spiegel“-Jan traut sich was: „Das ist zwar grober Unsinn … Jede Pro-Familia-Dependance händigt eine Liste von Ärzten aus, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen … Nur weil die Information … nicht auf Anhieb im Netz zugänglich ist, bedeutet das nicht, dass man sie lediglich unter der Hand beziehen kann.“

Dann aber politphilosophisch: „Warum also wegen der Beseitigung eines Missstands, der gar keiner ist, eine Regierungskrise riskieren?“ Die Hämmerchen-Antwort: „Weil es … gar nicht um den Paragraph 219a geht … Das eigentliche Ziel ist der Paragraph 218. Das wissen Befürworter wie Gegner, deshalb wird der Kampf auch so erbittert geführt.“

Jan weiter: „Was viele (nochmal: seit 25 Jahren) nicht wissen (inklusive des ehemaligen SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz, wie gerade bei „Anne Will“): Abtreibungen in Deutschland sind n i c h t legal. Das Verfassungsgericht hat ausdrücklich die „Pflicht“ der Frau festgeschrieben, ihr Kind auszutragen. Der Staat v e r z i c h t e t lediglich auf die Strafverfolgung, wenn sie sich binnen der ersten zwölf Schwangerschaftswochen für einen Abbruch entscheidet. Das ist die salomonische Formel, die bis heute Bestand hat. Die Frau muss ihre Entscheidung innerhalb der ersten zwölf Wochen auch nicht weiter erklären. Nur wenn der Fötus älter ist, müssen besondere Gründe geltend gemacht werden.

Achso? Achso! Daher weht der Wind. Genau diese, „unwirksam gestellte Strafandrohung“, will man JETZT BESEITIGEN. Deutsch: Das schlechte Gewissen! Das (fast) jeder Mensche (!) hat, ob Totschläger oder Todmacher. Jan im Neusprech: „Ich würde immer sagen, dass ein schlechtes Gewissen ein vergleichsweise kleiner Preis ist, den man zu entrichten hat …“. Würde?? Warum sagst Du nicht?  Imperativ, wenigstens Indikativ? Achso, Wattebäuschchen! Also PI-NEWS: Feministen … Jusos … Ausgerechnet die Jungen/Innen von der SPD wollen die Frauen „befreien“. Weg mit dem ganzen Paragraphen 218 !! Weg mit dem Bankert bis zur letzten Minute. Und weil der schwule Juso-Chef Kevin Kühnert (28) die große Hoffnung der SPD ist, nimmt Jan, das Feigenblatt, die Jusos ernst, wörtlich: „Scheint angeraten, genauer hinzusehen“ beim „feministischen Richtungsverband“ der SPD-Jusos.

Da schildern zwei junge Bedenkenträgerinnen ihre Sicht. Jan ab hier wieder redigiert: Eine ist offenbar medizinisch gebildet, beschreibt relativ präzise, was passiert, wenn ein sechs Monate alter Fötus (PI-NEWS: genannt Baby …Menschlein) aus dem Bauch der Mutter auf den OP-Tisch gezerrt wird … Jan wieder wörtlich: „Was in dem Video folgt, kann man getrost als öffentliche Hinrichtung bezeichnen“ … Dann die „Gegenrednerin“ im  „Feminism“-Shirt: „Es kann doch nicht euer Ernst sein, so eine rhetorische Pathetik hier an den Tag zu legen“. PI-NEWS: Natürlich Gejohle der Onanisten und One Night-Stander, der Schwulen, Lesben und Leugner. Die Tussi weiter: „Einstehen? Ja, für die Lebenden, für die Frauen, für ihre Selbstbestimmung, und nicht für irgendwelche Ungeborenen. Die haben „vorher“ einfach kein Recht.“ …  Vielleicht „nachher“. Auf einen kleinen weißen Sarg. Oder das Recht, ihr kleines Herz zu verschenken, ihr Knochenmark. Der Rest ist Mülleimer.

Der „Spiegel“-Klabautermann fragt nach dem „Woher“ dieser „Kaltschnäuzigkeit“. Und zieht sich  philosophierend in sein Watte-Wigwam zurück: „Dilemma“ … „Fallstricke“, fleht um etwas „Bewußtsein“. Dann wirft er doch noch ein kleines Steinchen: „Eine Partei, in der Menschen niedergemacht werden, weil sie ihre moralischen Bedenken äußern, hat jedenfalls ein Problem, das weit über sinkende Umfragen hinausgeht.“

So wahr ihr Gott helfe, Jan … Falls sie ihn noch sehen!!


Ex-BILD-Chef Peter Bartels.
Ex-BILD-Chef Peter Bartels.

PI-NEWS-Autor Peter Bartels [18] war zusammen mit Hans-Hermann Tiedje zwischen 1989 und 1991 BILD-Chefredakteur. Unter ihm erreichte das Blatt eine Auflage von 5 Millionen. In seinem Buch „Bild: Ex-Chefredakteur enthüllt die Wahrheit über den Niedergang einer einst großen Zeitung“ [19], beschreibt er, warum das einst stolze Blatt in den vergangenen Jahren rund 3,5 Millionen seiner Käufer verlor. Zu erreichen ist Bartels über seine Facebook-Seite [20]!

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Jürgen Braun: „Islam stellt Scharia über die Menschenrechte“

geschrieben von dago15 am in Video | 96 Kommentare

In seiner Sitzung am Donnerstag würdigte der Deutsche Bundestag die Unterzeichnung der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ vor 70 Jahren. Für die Fraktion der AfD sprach Jürgen Braun, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe.

Wenn sich die AfD zum vermeintlichen Spezialthema aller hypermoralistischen Gutmenschen-Fraktionen äußert, ist mit besonderer Hysterie zu rechnen. Und so kam es auch, ablesbar an den ebenso heiß gelaufenen wie allein aus heißer Luft bestehenden Zwischenrufen. Von „Pfui!“ über „Igitt!“ bis zu „parlamentarischer Tiefpunkt“, „Schande“ und natürlich den geläufigen Vorwürfen der Volksverhetzung und Menschenfeindlichkeit reichte das Spektrum.

Was aber hatte Jürgen Braun tatsächlich gesagt? In einer besonnenen Rede, die die große Namen der Staatsrechtswissenschaft und der Staatstheorie – Josef Isensee, Lohn Locke, Charles-Louis Montesquieu – aufrief, gab Braun für die AfD ein Bekenntnis zu den Menschenrechten ab. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sei „ein großes Dokument der Menschheit“.

Braun weiter: „Die Menschenrechte haben geholfen, Generationen von Menschen in vielen Ländern ein friedliches und freiheitliches Leben zu ermöglichen.“ Was nun, so muss man sich zu Recht fragen, bringt Union und SPD, Grüne und Linke derart zum Kochen? Es ist die ihnen von Braun prägnant und schlüssig vorgeführte Erkenntnis, dass ein bedingungsloser, konturloser, grenzenloser Multilateralismus auf dem Weg zum Weltstaat eben nicht für mehr Recht und mehr Freiheit sorgt.

Beides, so Braun, könne für uns Deutsche allein ein stabiler deutscher Nationalstaat garantieren. Die Überformung der Menschenrechte, wie sie im „Global Pact of Migration“ seinen jüngsten, die Identität vor allem der westeuropäischen Völker bedrohenden Ausdruck gefunden hat, ist die größte Gefahr, die heute den Menschenrechten droht.

Die selbstgefälligen Hypermoralisten des Deutschen Bundestages, die zwei Stunden vorher der AfD-Abgeordneten Mariana Harder-Kühnel neuerlich das Amt einer Vizepräsidentin verweigert haben, sahen sich von Braun als das benannt, was sie sind: Feinde einer richtig verstandenen Konzeption von Menschenrechten. Denn es gibt kein universales Recht auf Niederlassung in jedem beliebigen Land.

Die Menschenwürde, so Jürgen Braun unter Berufung auf den Staatsrechtslehrer Günter Dürig, dürfe nicht in „kleiner Münze“ gehandelt werden. Wahrlich eine große Zumutung für alle Deutschlandabschaffer, die sich von früh bis spät immer neue Fluchtgründe, immer neue Anspruchskategorien, immer neue Arten von Diskriminierung ausdenken.

Braun traf sich Mitte November in Kairo mit Großscheich Ahmad al-Tayyib (Foto l.) von der Al-Azhar-Universität. Auf die Fragen des AfD-Politikers schwärmte der Großscheich vom Vorrang der Scharia vor den Menschenrechten.

Die größte aller denkbaren Zumutungen bestand aber in Brauns Bericht über seinen Besuch bei dem ranghöchsten Geistlichen der sunnitischen Moslems in Kairo. Dieser, als Großscheich firmierend, beschied den deutschen Besucher mit deutlichen Worten: „Die Menschenrechte schätzen wir, sofern sie mit den Grundsätzen des Islam konform gehen.“

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Beatrix von Storch lässt Gender-Gutmenschen nackt aussehen

geschrieben von PI am in Alternative für Deutschland (AfD),Genderismus,Video | 96 Kommentare

Von JUPITER | Die Genderitis feierte im Bundestag wieder fröhliche Urständ. Neben „männlich“ und „weiblich“ kann künftig im Geburtenregister nämlich auch „divers“ gewählt werden. Das beschloss das Parlament mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD. Betroffen sind rund 80.000 Intersexuelle.

Die Stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch zog mit einer wahren Philippika [21] zum grassierenden Gender-Wahn den genderphilen Abgeordneten* (*= alle Geschlechter) sprichwörtlich die Hosen aus und ließ sie ziemlich nackt aussehen.

Frau von Storch übte scharfe Kritik an der zunehmenden Politisierung des Bundesverfassungsgerichtes, nach dessen Maßgabe der Bundestag bis Ende 2018 eine Regelung für die Eintragung Intersexueller ins Personenstandsregister schaffen musste. Das Urteil trage erkennbar die Handschrift von Richterin Susanne Baer und ihrer genderpolitischen Agenda. Beatrix von Storch: „Wenn ein Richter eher ein Aktivist als ein Jurist ist, dann wird es problematisch“.

Da Susanne Baer bekennende Aktivistin auf den Gebieten Gender, Feminismus und LSBTTIQ (lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell, transgender, intersexuell und queer, Anm. d. Red) sei, frage es sich, ob ein solcher Aktivist ein Amt ausüben könne, zu dessen Wesen die Neutralität gehöre. Und an Neutralität und Objektivität fehle es dem Beschluss von „erschreckend dürftiger handwerklicher Qualität“ vollständig. Denn das Gericht erfinde einfach eine neue Definition von Intersexualität.

Die AfD-Abgeordnete brandmarkte, dass sich Intersexuelle per gerichtlicher Definition künftig selbst weder dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen können. Damit werde die Bestimmung des Geschlechts von seiner naturwissenschaftlichen Grundlage gelöst. Ein objektiver Sachverhalt werde zu einer Sache der persönlichen Befindlichkeit: „Das ist der Sieg des Irrationalismus über die Vernunft“.

Atteste für „divers“ würden nicht gebraucht, bemängelte von Storch. Es reiche künftig nur eine eidesstattliche Versicherung. „Nur wer drei Tage arbeitsunfähig erkrankt ist, muss natürlich ein Attest vorlegen“, spottete die AfD-Rednerin und setzte noch eins drauf: „Fragen Sie mal einen Arbeitnehmer, ob er aufgrund einer Gefühlsgrundlage in die Frühverrentung gehen kann oder ein amtsärztliches Gutachten vorlegen muss, wie es der Fall ist.“

Die AfD befürchtet, dass der Gender-Wahn noch längst nicht am Ende ist. Ziel linker Gender-Ideologen sei es, das Geschlecht und gleichermaßen Familien zu „dekonstruieren bzw. zu zersetzen“. Dabei sei laut von Storch Geschlechtszugehörigkeit seit Bestehen der Menschheit ein objektives Faktum, so wie Alter und Körpergröße. Nun solle das Geschlecht zu einer „Frage der Beliebigkeit“ umdefiniert werden. Das sei „totale Subjektivierung“.

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Gegen Diesel-Wahnsinn: Bürgerlicher Ungehorsam!

geschrieben von dago15 am in Deutschland | 135 Kommentare

„Hatz auf die Autofahrer“ [22], so charakterisiert Holger Steltzner, eine der allerletzten vernünftigen Stimmen in der FAZ, am Donnerstag das Urteil des sogenannten EU-Gerichts zum Thema Diesel. Es lohnt nicht die Beschäftigung mit den Einzelheiten und möglichen (aberwitzigen) Konsequenzen aus diesem Urteil. Denn es ist nur ein weiteres Kettenglied in der Verfolgung und angestrebten Auslöschung einer Technik, die von Millionen Menschen in gutem Glauben erworben wurde und von der gerade in Deutschland viele tausend Arbeitsplätze samt Familieneinkommen abhängig sind.

Beim Thema Diesel haben sowohl Politik als auch höchstbezahlte Industriemanager totalversagt; weltfremde Ideologen und Juristen leisten zudem ihren entsprechenden Beitrag. Das alles ist ausführlich analysiert und erörtert worden. Und klar ist auch, dass unter den tatsächlich Verantwortlichen für dieses Desaster, das schon jetzt unzählige Autofahrer schädigt und bald völlig zu enteignen droht, jeder auf den anderen als Schuldigen deutet. Mit diesem unwürdigen Spiel ist aber niemandem geholfen, der von der Diesel-Hatz konkret betroffen ist.

Da weder von der Politik, den Industriemanagern noch von der Justiz irgendeine auch nur halbwegs vernünftige Lösung des Problems zu erwarten ist, kann es künftig nur eine Reaktion geben: Massenhafter bürgerlicher Ungehorsam gegen jede Variante von Fahrverboten oder Fahreinschränkungen für Dieselfahrzeuge! Wenn diese Technik oder sogar die gesamte Verbrennungsmotortechnik abgeschafft werden soll, dann kann das nur langfristig und unter weitgehender Schonung der Millionen Menschen mit normalem oder unterdurchschnittlichem Einkommen geschehen.

Die Dieselfahrer brauchen bei der Ausübung dieses materiell und moralisch berechtigten bürgerlichen Ungehorsams die Solidarität aller Autofahrer und auch all jener Mitbürger, die nicht im linksliberal-grünen Elfenbeinturm behaust sind. Solange gerade diese verlogene und selbstsüchtige Klientel dreimal im Jahr höchst umweltschädliche Flugreisen macht, nicht selten zu fernsten Zielen, solange sollen sie zu der Belastung durch Diesel und Benzin einfach nur schweigen.

Ja, das ist ein Aufruf zu bürgerlichem Ungehorsam! Aber wenn sich ganz bewusst und sichtbar viele daran beteiligen, wird jede staatliche Repressionsmaßnahme scheitern.

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Nürnberg unter Schock: Drei lebensgefährliche „Stichattacken“ auf Frauen

geschrieben von dago15 am in Islamisierung Deutschlands,Migrantengewalt | 303 Kommentare

Von MAX THOMA | The show must go on – nach dem Straßburger Weihnachtsmarkt-Gemetzel werden in der Nürnberger Innenstadt drei Frauen innerhalb weniger Stunden niedergestochen und jeweils lebensgefährlich verletzt! Noch ist unklar, ob es sich bei den Bluttaten am Donnerstag Abend um einen Täter handelt oder eine „zufällige Häufung von Einzelfällen“. Die Polizei sucht zur Stunde mit Hunden und Hubschraubern nach dem oder den Tätern – und warnt vor „dem Täter“ – einer der üblichen Verdächtigen?

Klar ist: Der Täter läuft noch frei durch Nürnberg – und in Markus Söders Heimatstadt („Der Islam gehört zu Bayern“) macht man sich erste Gedanken, ob die Bluttaten Auswirkungen auf die Besucherzahlen des weltberühmten Nürnberger Christkindles-Markt haben könnten, der nur wenige Gehminuten von den Tatorten im Nürnberger St.-Johannis-Viertel liegt. Nachdem Frankreich mitten in der Weihnachtszeit erneut von einem Terroranschlag erschüttert worden ist, fragen sich viele Nürnberger seit Tagen [23], wie sicher ein Besuch ihres Christkindlesmarkts derzeit sein mag – seit gestern Nacht wohl noch mehr.

Die Nürnberger Mordkommission hat noch am Abend die Ermittlungen übernommen. Bisher ist laut Polizei noch unklar: Was sind die Hintergründe der Tat ? Handelt es sich eventuell um einen „psychisch verwirrten“ Frauenhasser ? Auch am Freitagmorgen läuft die Fahndung mit Hochdruck.

Erste Tat im Kirchenweg – 56-Jährige notoperiert

Der erste „Vorfall“ (Mainstreammedien [24]) ereignete gegen 19.20 Uhr im Kirchenweg. Eine 56-jährige Frau war laut Polizei zu Fuß im Kirchenweg in Richtung Johannisstraße unterwegs, als sie plötzlich und unvermittelt von einem Unbekannten, der ihr entgegen kam, in den Oberkörper gestochen wurde. Anschließend flüchtete der Täter in Richtung Friedrich-Ebert-Platz. Die schwer verletzte Frau musste nach notärztlicher Erstversorgung in einem Klinikum notoperiert werden. Die Polizei leitete sofort umfangreiche Fahndungsmaßnahmen ein.

Mordversuch Nr. #2 und #3: 26-Jährige und 34-Jährige schweben in Lebensgefahr

Gegen 22.45 Uhr wurde eine zweite Frau in der Arndtstraße – ebenfalls in St. Johannis Opfer „eines unbekannten Täters“. Der Mann stach völlig unvermittelt auf die 26-Jährige, die sich auf dem Heimweg befand, ein. Kurz darauf griff „ein Unbekannter“ eine 34-Jährige an und stach brutal auf sie ein. Sie war in der Campestraße auf dem Heimweg unterwegs. Danach flüchtete der Mann wieder in Richtung Burgschmietstraße /Johannisstraße.

Es sei nicht auszuschließen, „dass es sich in allen drei Fällen um ein und denselben Täter gehandelt haben könnte“, teilte die Polizei mit. Eine Polizeisprecherin sagte, es gebe derzeit „keinerlei Hinweise“ auf einen terroristischen Hintergrund. Alle drei Tatorte liegen nahe beieinander und in unmittelbarer Nähe zur Nürnberger Innenstadt.

Täter in „Jogginghose“

Der oder die Täter soll zwischen 25 und 30 Jahre alt, zwischen 1,75 und 1,80 Meter groß und kräftig sein. Auch über die Bekleidung gab es voneinander abweichende Angaben – orange Jogginghose, schwarze Jacke und ein blaues Jackett. Die Polizei bittet die Bevölkerung um Hinweise unter der Telefonnummer 0911 2112-3333. auf einem abstrakt hohen Niveau, die Gefährdungslage für Weihnachtsmärkte unverändert.

Die Einsatzkräfte am Nürnberger Christkindlesmarkt wurden laut einer Polizeisprecherin über die aktuelle Lage am Straßburger Weihnachtsmarkt informiert und entsprechend sensibilisiert. Es gilt eine erhöhte Wachsamkeit. Laut Polizei liegen den Sicherheitsbehörden derzeit keine Erkenntnisse über eine konkrete Gefährdung des Marktes vor. Die Bedrohungslage durch politisch motivierte Kriminalität sei in Deutschland nach wie vor auf einem abstrakt hohen Niveau, die Gefährdungslage für Weihnachtsmärkte unverändert.

„Abstrakte Gefahr“ – Nordbayern ist Mordbayern – 50 Prozent mehr Kapitalverbrechen

Fest steht allah-dings: Das Messer gehört zu Nürnberg: Die SPD-regierte Franken-Metropole ist ein leuchtendes Beispiel für misslungene Integration in Bayern. Das Ranking der unsichersten Großstädte Bayerns wird seit 2016 von Nürnberg gekrönt. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet Nürnberg einen deutlichen Anstieg bei Verfahren wegen Körperverletzung und Tötungsdelikten: So mussten die 43 Staatsanwältinnen und 35 Staatsanwälte der Nürnberger Behörde im vergangenen Jahr elf Prozent mehr Verfahren wegen Körperverletzungen bearbeiten. Aber auch Mord, Totschlag und versuchte Tötungsdelikte stehen hoch im Kurs in Bayerns zweitgrößter Metropolregion und steigerten sich um stolze 50% zum Vorjahr. Im Zeichen des Großen Austausches haben nun 50% der Nürnberger einen Migrationshintergrund.

Über 100.000 Neu-Bürger besitzen (noch) keinen deutschen Pass, knapp 20%. Manche Nürnberger Bezirke haben bereits einen Migrationsanteil von derzeit 70% ! Immer öfters passiert es, dass ein „Großaufgebot der Nürnberger Polizei“ mit Hubschraubern und Spürhunden in der Nürnberger Südstadt nach „psychisch labilen“ oder einfach nur kriminellen „Südländern“ fahndet – PI-NEWS berichtete immer häufiger in letzter Zeit über die erschütternde Häufung von „Einzelfällen“ in Markus Söders Geburtsstad [25]t.

Die WeLT berichtet heute über die „Vorfälle“ übrigens unter der Rubrik Panorama / „Vermischtes“ [26].

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Freie Medien-Infostand am Samstag in Köln

geschrieben von dago15 am in Aktivismus,Blogosphäre,Widerstand | 31 Kommentare

Von der Aktionsgruppe WIDERSTAND STEIGT AUF! | „Der eigentliche Kampf gegen den Migrationspakt beginnt erst heute“, schreibt David Berger in einem Artikel [27] vom 10. Dezember 2018. Widerstand steigt auf! [28] startet am Samstag (15.12.) mit einer neuen Kampagne „Freie Medien“.

Unser Ziel ist es, Freie Medien bekannter zu machen und ein Gegengewicht zu den staatlich gelenkten Medien zu schaffen. Dazu werden wir ausgewählte Artikel bekannter Autoren aus dem Internet auf Flugblätter drucken und diese an unseren Infoständen auslegen. Die Meinungsfreiheit wird nicht nur durch das NetzDG immer weiter eingeschränkt.

Verfolgung Andersdenkender in Deutschland

Andersdenkende werden ausgegrenzt und deren Konten auf Facebook und Twitter unter dem Vorwand von Hass und Hetze gelöscht. Der UN-Pakt für Migration fordert, dass die Medien nur positiv über Migration sprechen. Wer sich nicht daran hält, dem werden die finanziellen Mittel entzogen.

Mit dieser Kampagne möchten wir die Freien Medien stärken, die keine finanzielle Unterstützung erhalten und durch willkürliche Löschungen oder Strafanzeigen gegen ihre Betreiber in ihrer Existenz bedroht werden.

Zensur des Internets: Neue Räume schaffen

Flyeraktion vor dem Kölner Dom.

Umso wichtiger ist es, dass wir neue Räume außerhalb des Internets in Form von Infoständen, Salons, etc. schaffen. Diese Treffpunkte sind ein Ort, an dem Gedanken und Meinungen frei ausgetauscht werden können. Es besteht die Möglichkeit, sich kennenzulernen und sich miteinander zu vernetzen.
 
Unser erster Infostand findet am Samstag, den 15.12.18, von 14-16 Uhr in Köln auf der Domplatte (Blau-Gold- bzw. 4711-Haus) statt. Kommt vorbei! Wer nicht zu uns kommen kann, dem bieten wir die Möglichkeit an, unsere Flugblätter herunterzuladen. [29]


Vereinigung der Freien Medien e. V.i.Gr . (http://www.deutschlandsfreiemedien.de) [30]Philosophia Perennis/ Dr. David Berger (https://philosophia-perennis.com/ [31]) PI-NEWS, PoliticallyIncorrect (http://www.pi-news.net/ [32] ), Journalistenwatch (https://www.journalistenwatch.com/ [33]) Okzident-Media https://okzident.info/de/ [34], Widerstand steigt auf! (https://vk.com/widerstand_d [35] ), Flugblätter (https://vk.com/flugblaetter [29])

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Straßburg: Dschihadist Chérif Chekatt von der Polizei erschossen

geschrieben von PI am in Dschihad,Frankreich,Islam,Islam ist Frieden™,Terrorismus | 275 Kommentare

Zwei Tage nach dem Terroranschlag auf dem Straßburger Weihnachtsmarkt [36] am Place Kléber bestätigte Roland Ries, Bürgermeister der elsässischen Metropole am Donnerstagabend, dass Chérif Chekatt, der islamische Attentäter von einer Spezialeinheit der Polizei erschossen wurde.

Der Terrorist war gegen 21 Uhr in der Rue du Lazare im Stadtteil Neudorf aufgespürt worden, teilte der französische Innenminister Christophe Castaner mit. Chekatt habe sofort das Feuer auf die Beamten eröffnet, diese schossen zurück und neutralisierten den Moslem.

Französischen Medien [37] zufolge war Chekatt am Donnerstagnachmittag einer Frau aufgefallen. Er war verletzt und bewaffnet, sie alarmierte die Polizei und brachte diese so auf die Spur des 29-Jährigen.

IS reklamiert den Anschlag für sich

Wie üblich bei solchen Anschlägen bekannte sich der IS auch zu diesem Attentat. Die Nachrichtenagentur Amaq, die als Sprachrohr der Terrorbande gilt, meldete, Chakatt sei ein Soldat des Islamischen Staates [38] gewesen.

Der nordafrikastämmige in Frankreich geborene Chérif Chekatt hatte am Dienstag mit einer Schusswaffe und einem Messer Passanten am und um den Weihnachtsmarkt am Place Kléber in Straßburg angegriffen. Drei Menschen überlebten die feige Attacke nicht, ein weiteres Opfer gilt als hirntot, 13 Personen sind zum Teil schwer verletzt. Chekatt war in Straßburg aufgewachsen, soll einen Hauptschulabschluss aber keine Berufsausbildung gehabt haben, seit sieben Jahren war er arbeitslos gemeldet. Er galt als islamischer Gefährder, war multikriminell und bereits 27 Mal vorbestraft, sechs Jahre saß er im Gefängnis (PI-NEWS berichtete [39]). Auch in Deutschland und der Schweiz war der Nafri aktiv gewesen und aufgrund diverser Straftaten aktenkundig geworden.

Attentat unter den Augen der „Überwacher“

Als potenzielle Islamzeitbombe soll er seit längerem von den französischen Behörden überwacht worden sein. Ähnlich wie beim ebenfalls angeblich „überwachten“ Dschihadisten Anis Amri [40], der am 19. Dezember 2016 am Berliner Breitscheidplatz [41] 11 Menschen tötete und Dutzende verletzte, war auch hier diese „Gefährderüberwachung“ sichtlich nutzlos. Und Chérif Chekatt ist nur einer von derzeit rund 26.000 in seiner Kategorie in Frankreich gelisteten Personen. Man kann davon ausgehen, dass die Ziffer der nicht gelisteten und/oder überwachten Dschihadisten, die morgen schon bis auf die Zähne bewaffnet einen Weihnachtsmarkt, ein Einkaufszentrum oder einen Bahnhof in ein blutiges Schlachtfeld verwandeln könnten, ungleich höher ist. (lsg)

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