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Sächsischer Verfassungsgerichtshof lässt erweiterte AfD-Liste zu

Von MARKUS WIENER | Wie Seifenblasen dürften gestern die feuchten Träume der sächsischen Kartellparteien zerplatzt sein, einen AfD-Sieg bei der Landtagswahl am 1. September durch die Hintertür verhindern zu können. Der Sächsische Verfassungsgerichtshof verpasste dem rein parteipolitisch besetzten Landeswahlausschuss eine schallende Ohrfeige. Die auf nur noch 18 von ursprünglich 61 aufgestellten Kandidaten eingedampfte AfD-Liste muss nun zumindest auf 30 Bewerber erweitert werden [1].

Dieser vorläufige Rechtsschutz wurde wegen der “hohen Wahrscheinlichkeit” einer rechtswidrigen Entscheidung des Landeswahlausschusses zuungunsten der sächsischen AfD begründet. Der endgültige Richterspruch am 16. August ist also in dieser Frage bereits eindeutig absehbar. Eventuell könnte dann sogar noch die komplette 61-köpfige Wahlliste zugelassen werden, was aber für den Ausgang der Landtagswahl ohnehin nicht mehr so entscheidend wäre.

Schließlich gehen alle Umfragen von AfD-Ergebnissen aus, die maximal bis zu 35 Parlamentssitze bedeuten würden. Mit noch mehr Erfolg ist auch bei optimistischer Herangehensweise kaum zu rechnen. Und diese maximal 35 Sitze wären der AfD bei 30 Listenplätzen faktisch nicht mehr zu nehmen. Denn soviele Wahlabsprachen bei den Erststimmen kann es gar nicht geben, als dass die AfD es nicht schaffen würde in ihren Hochburgen in Ostsachsen zumindest eine Handvoll Direktmandate zu erobern. Und selbst wenn die AfD mit ein, zwei oder drei Abgeordneten zu wenig im Landtag vertreten wäre, als ihr eigentlich zustünde, wäre das geplante Attentat auf die demokratische Entscheidungshoheit des Souveräns nur noch in sehr eingeschränktem Umfang geglückt. Streifschuss statt Blattschuss sozusagen.

Erschreckend ist in der Rückschau aber der eiskalte Machterhaltungswille der Kartellparteien. Um eine tatsächliche Opposition niederzuhalten, ist die herrschende politische Klasse bereit ganz ungeniert Recht zu brechen und elementare Regeln der Chancengleichheit bei demokratischen Wahlen auszuhebeln.

[2]Denn man muss sich nochmal vor Augen führen, dass die nun erfolgte Entscheidung des Verfassungsgerichtshof laut sächsischer Wahlordnung eigentlich gar nicht möglich war und nur deshalb erfolgte, weil der drohende rechtswidrige Eingriff in eine demokratische Wahl so verheerend gewesen wäre, dass die Richter quasi in Notwehr und zum Schutz von Demokratie und Verfassung handelten. Ein eindeutiger Wink, dass die Wahlordnungen in Deutschland – in denen Einsprüche erst NACH den Wahlen und ausgerechnet bei den frisch gewählten und damit automatisch befangenen Abgeordneten möglich sind – dringend geändert werden müssen.

Denn in der aktuellen Form sind damit parteipolitisch motivierten und grob grundgesetzwidrigen Manipulationen Tür und Tor geöffnet. Dass die Kartellparteien keine Hemmungen haben, dies in der Praxis auch zu versuchen, hat der Skandal um die sächsische Landtagswahl eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Einmal mehr wurde dabei deutlich, wo in Deutschland wirklich die Feinde von Demokratie und verfassungsmäßiger Ordnung sitzen und welche Parteien ein Inlandsgeheimdienst eigentlich “prüfen” müsste, der den Namen “Verfassungsschutz” zu Recht tragen wollte.


Markus Wiener.
Markus Wiener.

PI-NEWS-Autor Markus Wiener [3] schreibt bevorzugt zu Kölner und tagespolitischen Themen für diesen Blog. Der 43-jährige Politologe und gelernte Journalist ist parteiloses Mitglied des Kölner Stadtrates und der Bezirksvertretung Chorweiler. Seit über 20 Jahren widmet er sein politisches und publizistisches Engagement der patriotischen Erneuerung Deutschlands. Der gebürtige Bayer und dreifache Familienvater ist über seine Facebook-Seite [4] erreichbar.

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#1 Kommentar von Mortillo am 26. Juli 2019 00000007 13:36 156414820501Fr, 26 Jul 2019 13:36:45 +0100

Tja Bananenkalivat Germanistan halt.Man stelle sich vor Putin hätte so etwas auch nur ansatzweise Versucht,da wären die Kalivatstreuen Wahlleute aber an die Decke gesprungen.Aber wie Gewählt so Geliefert.

#2 Kommentar von jeanette am 26. Juli 2019 00000007 13:43 156414860301Fr, 26 Jul 2019 13:43:23 +0100

Noch haben wir hier ein Gesetz!
Dies zum Bedauern der verzweifelten Konkurrenten!

#3 Kommentar von Alvin am 26. Juli 2019 00000007 13:43 156414861101Fr, 26 Jul 2019 13:43:31 +0100

Anderer Einwurf: Wahlen im September: Was die Menschen im Osten nach all den Jahrzehnten mit den Altparteien incl. Merkel-Regime wissen müssen.
Deutschland ist das Armenhaus unter den reichen Staaten in Europa. Reich ist nur das Bruttoinlandsprodukt! Aber das ist völlig logisch bei 83 Mio Einwohnern!
Weshalb? Bitte lesen…
__________________________

heutige Presseschau:
Unter der Armutsschwelle

Jede zweite Rente liegt unter 900 Euro
26.07.2019, 12:28 Uhr | AFP

Unter der Armutsschwelle: Jede zweite Rente liegt unter 900 Euro. Rentnerin mit Einkaufstüten gefüllt mit Pfandflaschen: Viele ältere Menschen müssen trotz Ruhestand weiter arbeiten, damit sie überleben können. (Quelle: imago images/Udo Gottschalk) Rentnerin mit Einkaufstüten gefüllt mit Pfandflaschen: Viele ältere Menschen müssen trotz Ruhestand weiter arbeiten, damit sie überleben können. (Quelle: Udo Gottschalk/imago images)
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Im Alter den Ruhestand genießen? Das können viele ältere Menschen nicht. Denn trotz Rentenzahlungen, kommen sie nicht über die Runden. Woran liegt das?

Jede zweite Rente beträgt weniger als 900 Euro. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Sabine Zimmermann hervor. Demnach erhielten im vergangenen Jahr 51,4 Prozent der Altersrentner weniger als 900 Euro – das sind rund 9,4 Millionen Menschen. 58,6 Prozent der Rentner bekamen weniger als 1.000 Euro. Über die Anfrage hatte zuerst das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet.

#4 Kommentar von schrottmacher am 26. Juli 2019 00000007 13:46 156414877301Fr, 26 Jul 2019 13:46:13 +0100

Gleichzeitig wäre es aber besser gewesen, diesem Parteienkartell keine offene Flanke zu liefern, sondern die Aufstellung der Listen streng nach Vorschrift durchzuziehen.

#5 Kommentar von Guenter Duesterhus am 26. Juli 2019 00000007 13:47 156414882801Fr, 26 Jul 2019 13:47:08 +0100

Die Gefahr, dass große Teile der Bevölkerung kapiert hätten, dass es sich um die Einführung einer Gesinnungsdiktatur handelt, war zu groß. Grüne, SPD und CDU sind in meinen Augen brutale Verfassungsfeinde. Die Linke hatte sich auch kritisch geäußert und ist aus dem Schneider.

#6 Kommentar von Church ill am 26. Juli 2019 00000007 13:48 156414891101Fr, 26 Jul 2019 13:48:31 +0100

Somit hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof klargestellt, wer die „Rechts“extremisten sind, welche die Demokratie beschädigen wollen.

#7 Kommentar von gonger am 26. Juli 2019 00000007 13:49 156414895101Fr, 26 Jul 2019 13:49:11 +0100

Mit dem blauen Auge davongekommen, schreibe ich mal.
Die sind ins offene Messer desLandeswahlleiters gelaufen.
Warum hat man beim 2.Parteitag nicht die ersten 18 Kandidaten pro forma noch mal gewählt und dann die
43 Kandidaten hinterher?
Direktmandate zu gewinnen sehe ich als schwierig an: Eher werden sich CDU und Grüne zusammenraufen aber in Ostsachsen/Erzgebirge dürfte was gehen.

#8 Kommentar von Haremhab am 26. Juli 2019 00000007 13:50 156414903701Fr, 26 Jul 2019 13:50:37 +0100

Der Wahlausschuss wollte die AFD behindern. Früher haben andere Parteien ihre Kandidaten genauso festgelegt und sind damit durchgekommen. Noch schlimmer machen es Parteien wie CDU etc, die ihre Kandiaten für die Wahlliste vorher auskungeln. Beim Parteitag kann nur die ganze Liste abgelehnt werden. Nur macht es selten jemand.

#9 Kommentar von Mortillo am 26. Juli 2019 00000007 13:51 156414911201Fr, 26 Jul 2019 13:51:52 +0100

Was nutzen Gesetze an die sich keiner Hält,und ausgelegt werden wie die es Brauchen.Und bei den 50% Rentnern die weniger als € 900 bekommen sind 70% die unter € 500 Rente bekommen.

#10 Kommentar von Haremhab am 26. Juli 2019 00000007 13:54 156414928401Fr, 26 Jul 2019 13:54:44 +0100

@ Mortillo 26. Juli 2019 at 13:51

Für Invasoren wird viel mehr Geld gebraucht. Wa sdie für Ansprüche haben. Ein Sozialstaat ist eigentlich für Notfälle gedacht. Migranten sind aber eien Belastung.

#11 Kommentar von Mark von Buch am 26. Juli 2019 00000007 13:56 156414937801Fr, 26 Jul 2019 13:56:18 +0100

Vielleicht fällt das ja kaum noch jemand auf. Diesen in die Tastatur gehackten Sprachabfall bietet Schurnalistin Julia den TAGESLÜGEL-Lesern an. Informationswert unterhalb des Ankaufpreises für textilen Klinikmüll mit Verbalschöpfungen auf FFF-Niveau.
Street Food ist sicher Straßenfutter oder Bemme auf die Pfote und RefuEat heißt wohl Flüchtlingsfraß. Armes Deutschland.
__________________________________

Im RefuEat bekommst du köstliches Essen von geflüchteten Syrern.

RefuEat wird sesshaft: Die Food Bikes von Aymann Azzawis Catering starten vom neuen Imbiss in Schöneberg. Hier zaubern Geflüchtete leckeres, authentisch syrisches Street Food, um kulinarische und kulturelle Begegnungen zu fördern.

[14]

#12 Kommentar von Failure 2019 Go Green am 26. Juli 2019 00000007 13:57 156414943201Fr, 26 Jul 2019 13:57:12 +0100

Ich hoffe, die Wahlen am 1. September verpassen den linken Wichsern eine so schallende Ohrfeige, dass man diese bei uns im Südwesten noch hört..! 🙂

#13 Kommentar von Bin Berliner am 26. Juli 2019 00000007 13:57 156414946801Fr, 26 Jul 2019 13:57:48 +0100

OT (Der Titel müßte eigentlich lauten: Amok -Afrikaner fährt absichtlich in den Niederlanden in andere geparkte Autos)

Niederlanden – Mann hat offensichtlich Probleme beim einparken
[15]

Ich würde durchdrehen…

#14 Kommentar von zweifel am 26. Juli 2019 00000007 13:57 156414947201Fr, 26 Jul 2019 13:57:52 +0100

Es MUSS die komplette Liste zugelassen werden.
Alles andere wäre Rechtsbeugung…
Und dann MUSS dieser Landeswahlausschuss gehen ….

#15 Kommentar von Oxenstierna am 26. Juli 2019 00000007 13:58 156414948701Fr, 26 Jul 2019 13:58:07 +0100

Der Verfassungsschutz wird natürlich die (Alt)-Parteien, die von sich immer wieder behaupten, die alleindemokratischen Parteien zu sein (die aber in Wirklichkeit in manchen Bereichen ein deutliches Demokratiedefizit haben) natürlich nicht ins Visier nehmen. Denn im Gegenteil arbeitet der Verfassungsschutz ja in deren Auftrag und für sie.

Bemerkenswert: Dieser Verfassungsschutz soll bei uns anscheinend massiv ausgebaut werden. Per Plakatwerbung auf öffentlichen Straßen sucht man dazu Personal. Die Plakate enthalten diesen Inhalt (Text nicht gekürzt und nichts hinzugefügt):

Im Verborgenen Gutes tun!
Sinnvolle und sichere Jobs im Inlandsnachrichtendienst
Jetzt auf eine von vielen freien Stellen bewerben
[16]
Bundesamt für Verfassungsschutz

Leider kann ich hier das Foto dieses Plakats nicht hereinstellen. In welchen Berufen kann man schon so deutlich von sich sagen, daß man da Gutes tut? 🙂

#16 Kommentar von CCAA73 am 26. Juli 2019 00000007 13:59 156414958601Fr, 26 Jul 2019 13:59:46 +0100

Und unser Regime beschwert sich laufend über Vorgänge in Russland und Ungarn..

Krieg ist Frieden
Freiheit ist Sklaverei
Unwissenheit ist Stärke

#17 Kommentar von Haremhab am 26. Juli 2019 00000007 14:02 156414975102Fr, 26 Jul 2019 14:02:31 +0100

Oberst a.D. über die marode Bundeswehr & Chaos im Bundestag | Rüdiger Lucassen (MdB)

[17]

#18 Kommentar von Lesefehler am 26. Juli 2019 00000007 14:11 156415028402Fr, 26 Jul 2019 14:11:24 +0100

Wenn man schon nicht die Partei verbieten kann, so versuche man, den Antritt der Partei zur Wahl zu verbieten.

In tiefster antifaschistischer Gesinnung für das Gute und Bunte, kommt bei den Musterdemokraten in der Merkelrepublik wohl kaum schlechtes Gewissen auf. Immerhin geht es doch darum, „Nazis“ zu verhindern, und den eigen Platz am Steuerfresstrog des Parlaments zu erhalten. Da darf gequiekt und gegrunzt werde, getreten und gestoßen.

#19 Kommentar von Das_Sanfte_Lamm am 26. Juli 2019 00000007 14:14 156415049402Fr, 26 Jul 2019 14:14:54 +0100

Bin Berliner 26. Juli 2019 at 13:57
OT (Der Titel müßte eigentlich lauten: Amok -Afrikaner fährt absichtlich in den Niederlanden in andere geparkte Autos)

Niederlanden – Mann hat offensichtlich Probleme beim einparken
[15]

Ich würde durchdrehen…

Ich mache mir eher Sorgen um die weissen Holländer, die es sich wagten, den N….r körperlich anzugehen und ruhigzustellen.
Wer weiss, was von der holländischen Justiz auf die zukommen wird.

#20 Kommentar von AggroMom am 26. Juli 2019 00000007 14:23 156415100902Fr, 26 Jul 2019 14:23:29 +0100

Bin Berliner
26. Juli 2019 at 13:57
OT (Der Titel müßte eigentlich lauten: Amok -Afrikaner fährt absichtlich in den Niederlanden in andere geparkte Autos)

Niederlanden – Mann hat offensichtlich Probleme beim einparken
[15]

Ich würde durchdrehen…
——-
Hab ich gestern in meiner Liste vergessen:
• Autofahren macht aggressiv
• parkende Autos machen aggressiv

#21 Kommentar von Haremhab am 26. Juli 2019 00000007 14:29 156415137102Fr, 26 Jul 2019 14:29:31 +0100

frei3 – Geschäftsmodell / Lob / Kritik / erste Sendungen

[18]

#22 Kommentar von aenderung am 26. Juli 2019 00000007 14:30 156415140402Fr, 26 Jul 2019 14:30:04 +0100

„Landeswahlleiterin Carolin Schreck“

kennen sie ein Bild von der Dame? wenn nein, bitte nicht erschrecken.

#23 Kommentar von Tritt-Ihn am 26. Juli 2019 00000007 14:36 156415177402Fr, 26 Jul 2019 14:36:14 +0100

Spon-Wahltrend Sachsen.
______________________
Kopf an Kopf-Rennen zwischen CDU und AfD.

[19]
________________
Da geht noch was !

#24 Kommentar von sauer11mann am 26. Juli 2019 00000007 14:40 156415203902Fr, 26 Jul 2019 14:40:39 +0100

die kämpfen
mit allen Mitteln
um ihre Pfründe:
da bei wäre es so einfach :
sie handeln im Interesse
ihrer Wähler.

#25 Kommentar von Autodidakt am 26. Juli 2019 00000007 14:40 156415204402Fr, 26 Jul 2019 14:40:44 +0100

Mal schauen, was denen noch einfällt…

„Wir freuen uns über jede Idee und Initiative, mit der sich die Regierungsbeteiligung der AfD verhindern lässt. Schreiben Sie uns!“

[20]

Man wird ALLES versuchen…“jede Idee und Initiative“ ist frei interpretierbar wie das gemeint ist.

Schaun mer mal, fließt noch viel Wasser den Rhein ( bessergesagt Elbe ) runter, bis es soweit ist.

Meine Meinung!

#26 Kommentar von Haremhab am 26. Juli 2019 00000007 14:43 156415223702Fr, 26 Jul 2019 14:43:57 +0100

Seenotretter wollen Geldstrafen trotzen

[21]

#27 Kommentar von Marnix am 26. Juli 2019 00000007 14:50 156415260302Fr, 26 Jul 2019 14:50:03 +0100

Genosse Aydan Özoguz kommt zur Einkehr!

Amerika ist wieder stolz auf seine Errungenschaften als Einwanderungsland. Wieder findet sich im Wappen des Landes der Spruch „E pluribus unum“ – „aus vielen eins“ und nicht „aus allen eins“. Trump hat diesem glorreichen Motto abrupt wieder eingesetzt. Ausgerechnet er, der deutsche Wurzeln hat, tilgt in den USA eine gesellschaftliche Spaltung und führt eine Debatte, an die es auch Deutschland vor der Jahrtausendwende gab: Wer in Deutschland geboren wurde und aufwuchs, war noch lange nicht Deutsch, nicht einmal perspektivisch. Einbürgerungen waren keine Selbstverständlichkeit. Auch nicht, wenn man nie woanders gelebt hatte. Um Kontingente für ausländische Studierende nicht mit „einheimischen Ausländern“ zu gefährden, sprach man sogar von „Bildungsinländern“. Bildung hier ja, ansonsten aber eben doch Ausländer.

In Zeiten zunehmender Betonung von Unterschieden bekennt sich die USA erneut zu ihren Wurzeln. Präsident Trump hat sich dazu vier weibliche Repräsen-Tanten vorgeknöpft. Sie tragen die Namen Tlaib, Omar, Ocasio-Cortez und Pressley, haben palästinensische, somalische, puerto-ricanische und Neger Wurzeln. Drei der vier Frauen sind in Amerika geboren, alle sind amerikanische Staatsbürger. Trump prangt deren Hass auf Amerika, als unerwünschte Einmischung und Besserwisserei an : Wenn ihr es besser könnt macht es uns in eure Ursprungsländer vor! Trumps Rügen gründen so wohl auf Kalkül als auch auf Patriotismus und werden Wählerstimmen bringen. Dass die Rechnung aufgehen kann, zeigt die Tatsache, dass Trump mit ähnlich patriotischer Rhetorik Präsident werden konnte. Die strategische Nutzung patriotischer Äußerungen sehen wir Gott sei Dank auch wieder immer häufiger in politischen Auseinandersetzungen Deutschlands.
Vor knapp zwei Jahren sprach Alexander Gauland bei einem Wahlkampfauftritt im Eichsfeld – öffentlichkeitswirksam davon, man möge Aydan Özoguz zeigen, was „spezifisch deutsche Kultur ist“ und könne sie danach „Gott sei Dank auch in Anatolien entsorgen“.
Das war seine Reaktion auf ihr Kommentar zur deutschen Leitkultur. Wo die Generalstaatsanwaltschaft in Thüringen offenbar keinen Zusammenhang der angekündigten Entsorgung in Anatolien zu ihrer Herkunft sah und sie als eine „normale“ Äußerung im Wahlkampf deutete – war dies auch mit der deutschen Öffentlichkeit der Fall.
Seit 2017 wurde in Deutschland mehrfach von dunkelhäutigen Prominenten gegen Kartoffeln gehetzt, der Islam verharmlost, im Plenum des BT pauschal gegen „Rassisten und Populisten“ gewettert. Schärfste Provokationen gefolgt von halbherzigen Dementis sind gängige Methode der Mohammedaner. Sie reklamieren Religions- und Meinungsfreiheit für sich und greifen unmittelbar an, wenn sie selbst in die Kritik geraten. Sie werfen anderen Hetze vor, dabei hat dessen heiligsten Buch nur wenig anderes zu bieten. Immer wieder alles umdrehen und größtmögliche Verwirrung erzeugen.
Genau das dürfen demokratische Kräfte in unserem Land nicht hinnehmen. Wer bis heute nicht verstanden hat, dass auch in unserem Land eine reale Islam Gefahr droht, der will es eben auch nicht wahrhaben. Auch die hat es immer schon gegeben. Die AfD-ler, die Meinungsmache und Hetze auf Kosten der Menschenwürde nicht hinnehmen wollen, dürfen sich weder von Ignoranz noch von Angriffen beeindrucken lassen. Es braucht deutliche Widerworte, wo immer Eingeborene ausgegrenzt und verunglimpft werden.
Wann immer sich Hunderte oder Tausende Menschen mohammedanischer Bewegungen auf unseren Straßen entgegenstellen, feiert die Demokratie ihre Stärke.
Das amerikanische Beispiel ist bei uns leider nicht denkbar. Man stelle sich vor: Bundeskanzlerin Angela Merkel attackiert auf Twitter Deutsche Kultur hassende BT-Abgeordnete mit familiärer Einwanderungsgeschichte und legt ihnen nahe, doch bitte in die kaputten und kriminellen Länder zurückzukehren, aus denen ihre Vorfahren gekrochen seien. Alle wissen: So etwas würde sie niemals tun und sind zutiefst empört.

Aber im Herbst sind Wahlen in drei Bundesländern, darunter Sachsen. Und da scheint es viele zu geben, die rassistische Äußerungen schlimm finden, jede Koran motivierte kriminelle Tat anprangern und sich vielleicht sogar ein Stück bestätigt fühlen, seitdem sie die AfD im BT auf ihrer Seite wissen: Seht her, wir können euch allen Paroli bieten!
[22]
Leute seid nett zu Aydan sie kann nichts dafür dass sie sich in Anatolien wohler fühlt. Deshalb ist ihr innigster Wunsch aus Deutschland Anatolien zu machen. Und dorthin ist Deutschland unter Merkel auf dem beste Wege.

#28 Kommentar von Heisenberg73 am 26. Juli 2019 00000007 15:00 156415325003Fr, 26 Jul 2019 15:00:50 +0100

Die BRD Dreckspresse braucht gar nicht über sogenannte Unrechtsregime in Russland oder anderswo jammern, hier siehts inzwischen nicht besser aus. Platter kann man inzwischen Wahlen nicht fälschen, es wird vor der Wahl, während der Wahl und nach der Wahl betrogen, um die einzige Oppositionspartei klein und von der Macht fern zu halten. Die DDR war da fast harmlos dagegen.

#29 Kommentar von Haremhab am 26. Juli 2019 00000007 15:04 156415344203Fr, 26 Jul 2019 15:04:02 +0100

@ Heisenberg73 26. Juli 2019 at 15:00

In der DDR fiel der Wahlbetrug im Mai 1989 richtig auf. Da kam es zu den ersten Protesten. Was sich daraus entwickelte sehen wir in der Geschichte.

#30 Kommentar von Haremhab am 26. Juli 2019 00000007 15:04 156415348903Fr, 26 Jul 2019 15:04:49 +0100

Chemnitzer machen bei internationaler Studie zu „Fridays for Future“ mit

[23]

#31 Kommentar von onkel77 am 26. Juli 2019 00000007 15:05 156415353203Fr, 26 Jul 2019 15:05:32 +0100

Ich kenne mich nicht aus, aber mir kommt die AFD ein bisserl tolpatschig vor. Solche Fehler sollten nicht passieren, es gibt doch genügend Juristen in ihren Reihen. Auf alle Fälle, ALLES GUTE AFD!!!

#32 Kommentar von Mautpreller am 26. Juli 2019 00000007 15:06 156415358903Fr, 26 Jul 2019 15:06:29 +0100

Bundeshaushalt in Absehbarer Zeit eins zu eins für Beamten Pensionen….
Es macht Sinn eine CO2 Streuer einzuführen da Ökonomen darauf hinweisen das der Komplette Bundeshaushalt nur zur Vollversorgung der Beamten Pensionen verwendet werden müsste.
Noch Fragen? Googeln!

#33 Kommentar von Istdasdennzuglauben am 26. Juli 2019 00000007 15:06 156415359703Fr, 26 Jul 2019 15:06:37 +0100

Mit heranrückenden Wahlen, wird mir mulmig.Denn man weiß nie so recht, was Haldenzwang&Merkel Co noch so im Schilde führen!

#34 Kommentar von Heisenberg73 am 26. Juli 2019 00000007 15:06 156415361403Fr, 26 Jul 2019 15:06:54 +0100

onkel77 26. Juli 2019 at 15:05

Ja, so einfach darf es die AfD dem Feind nicht machen. Aufpassen!

#35 Kommentar von Marnix am 26. Juli 2019 00000007 15:13 156415400103Fr, 26 Jul 2019 15:13:21 +0100

Wäre die Entscheidung des Landeswahlausschusses vom Verfassungsgerichtshof bestätigt worden, hätte Merkel ihr Fünf-Jahres Plan Soll die DDR wiederherzustellen mehrfach übererfüllt. Allerdings wäre es dann möglich dass die Schutzmacht USA mal nach dem Rechten schauen könnte. Nicht ein mal Maduro ist es gelungen die Opposition derart formalistisch auszuschalten.

#36 Kommentar von Istdasdennzuglauben am 26. Juli 2019 00000007 15:25 156415470603Fr, 26 Jul 2019 15:25:06 +0100

(Der Titel müßte eigentlich lauten: Amok -Afrikaner fährt absichtlich in den Niederlanden in andere geparkte Autos)

Niederlanden – Mann hat offensichtlich Probleme beim einparken
[15]
…………….
Oder…
So verhindert man einen Autodschihad.

#37 Kommentar von Mautpreller am 26. Juli 2019 00000007 15:25 156415475603Fr, 26 Jul 2019 15:25:56 +0100

Ich Finde es Gnädig, von den Richterin, das die AfD mit mehreren Kandidaten in den Wahlkampf Starten darf.
(Besonders bei dem Hintergrund das die Mehrheit der Volksvertreter Juristen sind
die mit allen Wassern Gewaschen sind!)

#38 Kommentar von Heisenberg73 am 26. Juli 2019 00000007 15:39 156415556903Fr, 26 Jul 2019 15:39:29 +0100

Mit nur 50% der Kandidaten sollte sich die AfD nicht zufrieden geben.

#39 Kommentar von BB Merlin am 26. Juli 2019 00000007 16:01 156415686604Fr, 26 Jul 2019 16:01:06 +0100

Daß die Gründe des Wahlausschusses für die Nichtzulassung der Liste ab Platz 19 einer juristischen Bewertung nicht standhalten kann, dürfte auch jeder ohne Jurastudium erkennen. Das Wahlgesetz gibt vor, daß die Kandidaten auf einer Wahlveranstaltung aufgestellt werden müssen. Das „einer“ ist hier als unbestimmter Artikel verwendet und nicht als Zahl. Die Vorschrift zielt auf „Wahlveranstaltung“, d.h. die Parteiveranstaltungen müssen als Wahlveranstaltungen ausgewiesen sein und das waren sie. Daß der Versammlungsleiter der gleiche sein muß, ist überhaupt nicht gefordert und letztlich Mumpitz, da die Versammlung immer den Versammlungsleieter (meist auf Vorschlag des Vorstandes) wählt. Die Wahlform bleibt gleichfalls den Delegierten überlassen. Selbst wenn zu Beginn eine Einzelwahl vorgesehen wird, sind die Delegierten als Souverän der Wahlveranstaltung berechtigt, dies durch Beschluß zu ändern.
Daß das Sächsische LVerfG tätig geworden ist (auch wenn es eigentlich vor der Wahl nicht eingreifungsberechtigt sein sollte) liegt eindeutig daran, daß die Feststellung der Ungültigkeit der Wahl nach Stimmenabgabe klar erkennbar war. Der Schaden wäre also erheblich größer gewesen.
Die Anrufung des BVerfG war allerdings unsinnig, man kann nicht einfach eine Instanz übergehen.

#40 Kommentar von Nicht mit mir am 26. Juli 2019 00000007 16:14 156415767604Fr, 26 Jul 2019 16:14:36 +0100

@ schrottmacher 26. Juli 2019 at 13:46

Gleichzeitig wäre es aber besser gewesen, diesem Parteienkartell keine offene Flanke zu liefern, sondern die Aufstellung der Listen streng nach Vorschrift durchzuziehen.
——————————————————————————————-
Und wie sieht diese „strenge Vorschrift“ aus? Die gibt es so nämlich gar nicht. Es gibt z.B. keine Regel, die eine Listenaufstellung über mehrere Parteitage verbietet. Das hat sich der Wahlausschuss tatsächlich aus den Fingern gesogen. Eine reine Willkürentscheidung. Daher kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, dass auch hier der implizite Vorwurf and AfD gerichtet wird, sie hätte sich übermäßig tolpatschig angestellt.
Letztlich finde ich es sogar gut, dass durch die Art der Listenaufstellung die Kartellparteien in Versuchung geführt worden sind, der AfD mit verfassungsfeindlichen Methoden zu schaden. Sie haben sich damit einmal mehr geoutet. Und das sollte man jetzt auch entsprechend gegen sie verwenden, anstatt wieder nur duckmäuserig auf angeblich eigenes Versagen zu schauen.

#41 Kommentar von Nicht mit mir am 26. Juli 2019 00000007 16:18 156415790704Fr, 26 Jul 2019 16:18:27 +0100

@ schrottmacher 26. Juli 2019 at 13:46
Gleichzeitig wäre es aber besser gewesen, diesem Parteienkartell keine offene Flanke zu liefern, sondern die Aufstellung der Listen streng nach Vorschrift durchzuziehen.
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Und wie sieht diese „strenge Vorschrift“ aus? Die gibt es so nämlich gar nicht. Es gibt z.B. keine Regel, die eine Listenaufstellung über mehrere Parteitage verbietet. Das hat sich der Wahlausschuss tatsächlich aus den Fingern gesogen. Eine reine Willkürentscheidung. Daher kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, dass auch hier der implizite Vorwurf and AfD gerichtet wird, sie hätte sich übermäßig tolpatschig angestellt.
Letztlich finde ich es sogar gut, dass durch die Art der Listenaufstellung die Kartellparteien in Versuchung geführt worden sind, der AfD mit verfassungsfeindlichen Methoden zu schaden. Sie haben sich damit einmal mehr geoutet. Und das sollte man jetzt auch entsprechend gegen sie verwenden, anstatt wieder nur duckmäuserig auf angeblich eigenes Versagen zu schauen.

#42 Kommentar von Dr. T am 26. Juli 2019 00000007 16:20 156415802204Fr, 26 Jul 2019 16:20:22 +0100

Das es unwichtig ist, wenn die AfD mit „ein, zwei oder drei Abgeordneten zu wenig im Landtag vertreten wäre“, kann ich nicht unterschreiben. In jedem Fall nimmt es der Partei die Chance, als größte Fraktion in das Parlament einzuziehen. Und damit entfällt der traditionelle Anspruch auf das Amt des Landtagspräsidenten. Natürlich wäre in jedem Fall zu erwarten, daß die anderen Parteien ganz schnell zusammengehen, die Tradition begraben und trotzdem einen CDU’ler wählen. Aber auch der Streit darüber wäre gut für die AfD.

#43 Kommentar von Blimpi am 26. Juli 2019 00000007 16:21 156415807304Fr, 26 Jul 2019 16:21:13 +0100

Man kann den Sachsen nur zurufen:
„Zeigt es diesen Mauschlern, und Antidemokraten“
Zeigt ihnen,was ihr davon haltet,wieder die DDR Verhältnisse spüren zu müssen,
diesmal ist es nicht allein die SED,nein es ist ein Konglomerat der Altparteienmafia.
Aber wie der Schulbub K. ja schon sagte, im Falle eines Falles,gibt es
halt eine 4 Parteien Koalition.
Dies ist nichts anderes,als Volkes Willen,im Vorfeld schon zu missachten,
aber sie glauben,ihr seit das ja so gewohnt,und werdet es wieder hinnehmen(müssen!).

#44 Kommentar von tban am 26. Juli 2019 00000007 16:23 156415820604Fr, 26 Jul 2019 16:23:26 +0100

Dieses Urteil ist zwar erfreulich, aber die AfD ist mir entschieden zu passiv.
Es geht ja hier eigentlich um alles, es geht um den Wahlsieg. Und der sollte eigentlich deutlicher ausfallen als mit 1 oder 2 % Vorsprung!
Und was passiert? Nicht viel.
Jörg Urban kommt zu einem „Themenabend“ nach Bautzen“ (am 2.August), weit und breit ist keine öffentliche Großkundgebung geplant! An einen öffentlichen Auftritt bei PEGIDA wage ich gar nicht zu denken.
Wie will man die Unentschlossenen mobilisieren? Realistisch sind ca. 30 % drin. Aber von nichts kommt nichts.
Wo ist der WahlKAMPF???
Die Leute hier in Ostsachsen stehen unter Starkstrom. Aber sie wollen abgeholt werden (zumindestens ein Teil davon). Vor einiger Zeit habe ich immer angefangen zu agitieren, jetzt ist es meistens schon umgekehrt. Das Potential für Ü30 Prozent ist vorhanden. Aber die AfD muß endlich mal aus dem Arsxx kommen!
Diese Chance kann man nicht ungenutzt lassen!

#45 Kommentar von uli12us am 26. Juli 2019 00000007 16:23 156415822004Fr, 26 Jul 2019 16:23:40 +0100

Mark von Buch 26. Juli 2019 at 13:56; OMG, gibts das geschwurbel eventunnel auch auf Deutsch.

AggroMom 26. Juli 2019 at 14:23; War gestern auch irgendwo zu sehen. US Forscher haben festgestellt, dass Hitze blöd, aggressiv und unfruchtbar macht. Zum Glück vergeht das wieder, wenns kalt wird.
Auch wenns auf ein Gewitter zu geht, wie aktuell grade werden die Leute aggressiv, da können alle Unfallchirurgen im KKH ihren Teil dazu sagen.

#46 Kommentar von Backwerk am 26. Juli 2019 00000007 16:34 156415888504Fr, 26 Jul 2019 16:34:45 +0100

Trotzdem reicht das nur für knapp über 20%! Wenn die AfD also 25 bis 30% bekommt, gibt es ein Problem. Noch viel schlimmer finde ich, dass die Chance auf eine Regierungsbeteiligung dramatisch gesunken ist. Und im Osten sind die pragmatischer und ja, auch „rechter“ in den anderen Parteien. Da wäre ich mir fast sicher gewesen, dass CDU und FDP mit der AfD koaliert hätten.

Mein Lösungsansatz: Die CDU bespricht mit der AfD intern, dass sie an der Regierung beteiligt wird, und nach außen schlägt man den AfD-Wählern vor, die zweite Stimme der CDU zu geben. Dann kriegt die AfD weniger, die CDU aber mehr Stimmen, und mit ein bisschen Glück erhält man genug Mandate, um zu regieren (also die Anzahl, die in den aktuellen Umfragen steht)!

#47 Kommentar von Penner am 26. Juli 2019 00000007 17:11 156416106105Fr, 26 Jul 2019 17:11:01 +0100

Ach wie generös vom sächsischen Verfasungsgerichtshof . Hier handelt es sich ganz klar um einen Eingriff in die verfassungsmäßigen Rechte einer demokratischen Partei ! Also um Rechtsbeugung des GG und Wahlgesetz ! Denn Aufgabe des Wahlausschusses ist, nicht formale Gründe für einen Susschluss zu suchen, sondern dafür zu sorgen, dass die jeweilige Partei im Bestreben zur Wahl unterstützt wird ! Es ist somit zuförderst Aufgabe des Landaswahlausschusses, den Wählern zu helfen , damit eine Auswahl der jeweiligen Kandidaten der Parteien , auch eine echte Wahl bzw. Auswahl ermöglicht werden kann ! Das ist in diesem Fall aus angeblichen formalen Gründen , aber unterlassen worden ! Dieser Vorfall in dieser Breite , ist in der BRD wohl als einmalig anzusehen !
Hier sollte das letzte Wirt noch nicht gesprochen sein , eine grundsätzliche Überprüfung dieser Angelegenheit , sollte auch vom Verfassungsgericht und dem europäischen Gerichtshof vorgelegt werden. Es könnte sogar dazu führen, dass die Wahl nicht rechtsgültig ist und demnach angefochten werden kann !!
Ich denke, in dieser Landeswahlausschuss – Entscheidung , könnte sich eine Bombe verstecken, die diesen im Wahlausschuss und der Landesregierung und den Altparteien um die Ohren fliegen könnte ! Ich hoffe, dass die sächsischen Wähler diesen Versuch der Wahlfälschung richtig erkennen und Ihre Kreuze auch aus Protest der AfD geben !!

#48 Kommentar von NieWieder am 26. Juli 2019 00000007 17:18 156416148605Fr, 26 Jul 2019 17:18:06 +0100

Es ist ein Teilerfolg für die AfD.
Ein offizielles BRD-Gericht bestätigt, dass der supertolle, superdemokratische Wahlausschuß (oder wie das hieß) vielleicht doch nicht so superdemokratisch ist.
Es ist immer gut, wenn eine tolle BRD-Organisation einer anderen tollen BRD-Organisation ihre „Kompetenz“ abspricht und das auch noch öffentlich geschieht.
Das erzeugt doch etwas Zweifel beim Dumm-Michel an der Tolligkeit der BRD-Organisationen.

#49 Kommentar von Heisenberg73 am 26. Juli 2019 00000007 17:24 156416188305Fr, 26 Jul 2019 17:24:43 +0100

tban 26. Juli 2019 at 16:23

Sehe ich auch so. Nur bei FB posten kanns doch nicht sein. Gerade in Sachsen könnte die AfD doch viel mehr auf der Strasse machen, ist ja nicht Bremen oder Köln.

#50 Kommentar von Tom62 am 26. Juli 2019 00000007 17:36 156416258605Fr, 26 Jul 2019 17:36:26 +0100

Die Entscheidung des Sächsischen VG ist ungenügend, zumal mit der rechtswidrigen Entscheidung des sich unter Ägide der Altparteien befindlichen Wahlbüros bei der AfD moniert wird, was bei allen anderen Parteien Usus ist und sich sehr wahrscheinlich auch nicht anders machen läßt. Wer zeigt, daß und wie es möglich ist, bei 61 Kandidaten selbige in einer einzigen Parteiversammlung aufzustellen und zu wählen, wozu ja nicht nur der Wahlvorgang an sich gehört, sondern auch die Zeit über jeweils mehrere Minuten, die notwendig ist, sich vorzustellen, darf mir gerne anderes erzählen. Der Rest, der auf verschiedene Wahlverfahren abstellt, ist m. E. an den Haaren herbeigezogen.

Hier haben selbsternannte Vorzeigedemokraten „gerade noch rechtzeitig“ zu den anstehenden Landtagswahlen versucht, dem Zuspruch, den die AfD in Sachsen seit langem hat, unter dem Schein des Rechts auf ihre ganz eigene Art Barrieren entgegenzusetzen. Diese zeitliche Nähe dürfte mittlerweile auch dem Dümmsten aufgefallen sein. Wie ein Bericht der „Jungen Freiheit“ von heute nahelegt, wird hierzu jedoch – trotz des Teilerfolges, der jedoch auch wieder „nur“ ein vorläufiger ist – nicht das letzte Wort gesprochen worden sein.

„Auch wenn damit belegt ist, daß der Landeswahlausschuß eine grobe Fehleinschätzung vorgenommen hat, so sind wir doch mit dieser Entscheidung nicht zufrieden“, teilte der Pressesprecher der AfD-Fraktion im Landtag, Andreas Harlaß, mit. „Es kann und darf uns nicht vorgeschrieben werden, 61 Listenkandidaten in einem Einzelwahlverfahren zu wählen. Hier wird der AfD verboten, was anderen Parteien erlaubt ist. Wir werden trotz des Teilerfolges die Sache juristisch und politisch weiterverfolgen.“ (ha)

[24]

Was nun bleibt, ist die Entscheidung des Wählers, unbedingt mit beiden Stimmen AfD zu wählen, und mir ist aufgrund der Lage unverständlich, weshalb dies nicht bei allen AfD-Wählern längst zur Selbstverständlichkeit geworden ist. Die Zeit, der „auf grün“ gewendeten CDU, als Partei der Eurokraten und Globalisten, die die Abwicklung Deutschlands auf allen Ebenen betreiben, auch nur eine Stimme zu gewähren, ist abgelaufen.

#51 Kommentar von Horst_Voll am 26. Juli 2019 00000007 17:44 156416304005Fr, 26 Jul 2019 17:44:00 +0100

Nachdem jetzt diese richterliche Entscheidung kam, konnte man in den Gazetten auch die Einzelheiten der Kandidatenwahl lesen und die Begründung des Wahlausschusses. Demnach war der eigentliche Fehler der AfD, das Wahlverfahren während der laufenden Kandidatenkür zu ändern. Zuerst hieß es ja, die AfD habe vorschriftswidrig ZWEI Wahlversammlungen abgehalten. Ich denke, mit dem aktuellen Stand wird die AfD leben können. Der Fehler lag bei ihr. Man sollte den Vorgang aber zum Anlasse nehmen, einmal den Wahlausschuss zu überdenken. Ist es wirklich sinnvoll, so sensible Entscheidungen den Parteivertretern selbst zu überlassen? Die sind doch qua Herkunft alle befangen. Vielleicht doch lieber einem Richtergremium des Bundeslandes die Entscheidung anvertrauen.

#52 Kommentar von Schopenhauer am 26. Juli 2019 00000007 18:01 156416410606Fr, 26 Jul 2019 18:01:46 +0100

Ich kann diesen besänftigenden Artikel nicht nachvollziehen. Sollen wir jetzt etwa auch noch dankbar sein, daß das Kartell oder Oligopol oder wie immer man das nennen mag, sich hinter doppeldeutigen Vorschriften versteckt, weil es Angst vor dem Machtverlust hat.

IM GEGENTEIL! Gerade hier darf nicht locker gelassen werden. Ein besseres Wahlkampfthema als hinterhältige, übergriffige Attacken der Altparteien auf die herrliche neue deutsche Kraft kann es gar nicht geben. Das Thema gehört am köcheln gehalten bis die Wahlen vollzogen sind.

#53 Kommentar von tban am 26. Juli 2019 00000007 18:09 156416459106Fr, 26 Jul 2019 18:09:51 +0100

Schopenhauer 26. Juli 2019 at 18:01

…… IM GEGENTEIL! Gerade hier darf nicht locker gelassen werden. Ein besseres Wahlkampfthema als hinterhältige, übergriffige Attacken der Altparteien auf die herrliche neue deutsche Kraft kann es gar nicht geben. Das Thema gehört am köcheln gehalten bis die Wahlen vollzogen sind.
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Sie bringen es auf den Punkt!
Das meinte ich unter anderem mit meinem Kommentar von 16:23.

#54 Kommentar von francomacorisano am 26. Juli 2019 00000007 18:17 156416507906Fr, 26 Jul 2019 18:17:59 +0100

Die AfD hat einen Teilerfolg errungen. Freut Euch doch auch mal! Warum sind phöse Rächde so oft missgelaunt?

Die Festung wackelt. Jetzt müssen wir sie sturmreif schießen! Wenn die AfD zusammen hält und alle Kräfte mobilisiert, wird es in Sachsen keine Regierungsmehrheit gegen die AfD geben, es sei denn, CDU, Sozen und die anderen bilden die „Supergroße Koalition“. Eine schönere Steilvorlage können wir gar nicht bekommen!

Unsere Chancen waren noch nie soooo groß…!!!

#55 Kommentar von pow14 am 26. Juli 2019 00000007 18:57 156416743206Fr, 26 Jul 2019 18:57:12 +0100

Das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14. Juli 1933 verbot im Deutschen Reich alle Parteien neben der NSDAP. Das Parteienkartell in Sachsen hat mit seiner „Eindampfung“ der AfD-Liste ein durchaus nationalsozialistisches Demokratieverständnis bewiesen: eine Rechtsnorm zu erfinden, die es in keinem Landeswahlgesetz – auch nicht im Landeswahlgesetz Sachsen – gibt , war der Versuch eine demokratische Landtagswahl zu verhindern.

#56 Kommentar von ISLAM-IST T-ROHR am 26. Juli 2019 00000007 19:14 156416847807Fr, 26 Jul 2019 19:14:38 +0100

Die AfD kann nur mit mehr als 30 Mandaten in den sächsischen Landtag einziehen, wenn jemand von der AfD ein Direktmandat gewinnt und nicht auf dieser Wahlliste steht.

Als Direktkandidat antreten und gleichzeitig einen aussichtsreichen Listenplatz innehaben, sorry so haben es früher die Altparteien gemacht. Um dann fähige Kandidaten in den Landtag zu bringen muss dies aber getan werden.

Andererseits war es z. B. für die früheren Volksparteien wie die CSU in den 1980er Jahren sicher, als Direktkanidat anzutreten und gewählt zu werden. Erst wenn die CSU mehr als 50% der Stimmen (Sitze) gewann, kamen die Kandidaten aus der Liste zum Zug.

Der Wurm liegt also aus diesem Gemisch von Direktwahl und Verhältniswahl, dies gehört abgeschaft. Besser wäre eine reine Verhältniswahl.

#57 Kommentar von David08 am 26. Juli 2019 00000007 19:26 156416916107Fr, 26 Jul 2019 19:26:01 +0100

Horst_Voll 26. Juli 2019 at 17:44
Genau, das ist das Problem!
Sie hätten sich besser einmal das Gutachten der AfD durchlesen sollen, als die „Gazetten“. Man kann damit eben nicht leben!
Es handelte sich eindeutig um eine Fortsetzungsveranstaltung, wie in den -vom Bund gedruckten Formularen- auch zu erkennen war. Die Frage, ob ein Wechsel vom Einzel- zum Listenwahlverfahren zulässig ist, wurde schon weit vorher -in anderer Sache vom BVfG geklärt. Es bestehen nämlich keinerlei bedenken!
Das der Sächsische Verfassungsgerichtshof hier nur die Listenplätze 19-30 „vorläufig“ zuließ, ist alleine der Staatsräson geschuldet. Wobei schon hier ganz klar „ein Zeichen gesetzt“ wurde, welches der Rechtspraxis zuwider läuft. Die Überprüfung vor der Wahl!!
Hätte der Sächsische Verfassungsgerichtshof innerhalb der kurzen Zeit -entgegen der Rechtspraxis- sich nicht ein Türchen offen gelassen, hätte jeder Begriffen, dass wir in einem kriminellen Gewaltregime leben! Wer glaubt, dass solch eine Schweinerei innerhalb der Minsiterialbürokratie von dieser ungepflegten Tante (Onkel?) alleine entschieden -besser geplant wurde- hat überhaupt keine Ahnung. Hier war ganz sicher auch der MP und der Innemminister voll eingebunden, wenn nicht sogar federführend. Was wir hier erleben, ist 3. Welt live. Ich begreife nicht, wie sich dann noch Leute -sorry Herr Wiener, das ist mir zu lau- hinstellen und dem Regime für Gnade von 11 weiteren Plätzen den A… lecken können.
Hier wurden nachweisbar Straftaten begangen, die so in unserer Republik noch nie vorgekommen sind. Zu den nachweislich kausal verantwortlichen Mörden und Vergewaltigern in der Regierung gesellen sich jetzt die identifizierbaren Wahlfälscher und Gegner des Souveräns. Wählt sie weg, bevor der Wassergraben und die Befestigungen fertiggestellt sind. Sie führen auch baulich ganz offensichtlich Krieg gegen das eigene Volk!
An die AfD:
Jetzt ist es Zeit, endlich mit den sonoren Tönen bei Statements aufzuhören. Nennen wir das Regime beim Namen! Man sollte dies Alice Weidel überlassen. Die schafft es immer wieder bei den Kriminellen den Blutdruck in die Höhe zu treiben!

#58 Kommentar von fmvf am 26. Juli 2019 00000007 19:30 156416941107Fr, 26 Jul 2019 19:30:11 +0100

Vielleicht ist schon Genosse Grinsebacke Krenz als Verkünder
der Wahlergebnisse engagiert.
Sein Anti-AfD-Bashing vor ein paar Tagen hat ihm sicher
den Job verschafft.
Und so kann der Genosse Grinsebacke Krenz am Abend des
1. Septembers bekanntgeben : Die Werktätigen Sachsens
haben zu 102 % die Vorschläge des kommunistisch-grünen
Mehrkill-Apperates zugestimmt.

#59 Kommentar von Alvin am 26. Juli 2019 00000007 19:45 156417033907Fr, 26 Jul 2019 19:45:39 +0100

Selbst mit einem völlig objektiven Denkansatz ist jetzt eines klar in dieser scheinbaren Demokratie. Es ist nicht so, dass alle gleich sind. Der eine mehr, der andere weniger. Je nachdem er gefügig in das Schema passt. Das Land soll unter den 4 Parteien aufgeteilt werden und es soll verdammt so bleiben. Quasi in Stein gemeißelt.
Viele, die bisher nicht glauben wollten was hier läuft, sind jetzt wohl aufgewacht! Es wird ein regelrechter Krieg geführt gegen eine neue Partei.
In vielen anderen Länder (selbst Frankreich) gibt das gar kein Problem. Nur in Deutschland herrscht ein kriminelles System, das alles tun wird, damit ihre Geld-Maschine und Macht-Monopole nicht angegriffen werden.

#60 Kommentar von Daniel Knight am 26. Juli 2019 00000007 20:33 156417322808Fr, 26 Jul 2019 20:33:48 +0100

Alles was die AfD daran hindert stärkste Kraft zu werden, ist kein Grund zum Feiern.

#61 Kommentar von pragmatikerin am 27. Juli 2019 00000007 00:07 156418605612Sa, 27 Jul 2019 00:07:36 +0100

Wahlmanipulation kann vor, während und nach der Wahl stattfinden. Der Ossi kennt das schon lange, aber von den neuen Manipulatoren hätten Hitler, Ulbricht und Honecker sicher auch noch etwas lernen können.

#62 Kommentar von konni81ffm am 27. Juli 2019 00000007 11:58 156422871611Sa, 27 Jul 2019 11:58:36 +0100

Da kann man nur hoffen, dass die sächsischen Wähler den ach so demokratischen Altparteien zeigen, wo der Bartel sein Most holt.

#63 Kommentar von Tom62 am 27. Juli 2019 00000007 13:09 156423295201Sa, 27 Jul 2019 13:09:12 +0100

Anbei:

Verlesung des Urteils und der Urteilsbegründung durch die vorsitzende Richterin sowie anschließende Pressekonferenz sowie Pressemitteilung.

[25]

#64 Kommentar von sakarthw14 am 27. Juli 2019 00000007 19:06 156425436707Sa, 27 Jul 2019 19:06:07 +0100

Für juristisch Interessierte hier der volle Wortlaut.
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Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen [Portal]

Pressemitteilungen

Pressemitteilungen aus dem Jahr 2019

25.07.2019 – Vorläufige Zulassung der Listenplätze 19 bis 30 der Landesliste der Partei Alternative für Deutschland (AfD) zur Landtagswahl am 1. September 2019

25.07.2019 – Vorläufige Zulassung der Listenplätze 19 bis 30 der Landesliste der Partei Alternative für Deutschland (AfD) zur Landtagswahl am 1. September 2019

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Urteil vom heutigen Tage die Landesliste der AfD auch mit den dort aufgeführten Listenplätzen 19 bis 30 zur Landtagswahl am 1. September 2019 vorläufig zugelassen. Die Entscheidung des Landeswahlausschusses zur Streichung dieser Listenplätze ist nach vorläufiger Bewertung mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig. Die möglichen Nachteile der Nichtzulassung für die Wahlen zum 7. Sächsischen Landtag sind insoweit gewichtiger als die der Zulassung. Für die Listenplätze 31 bis 61 ist dies nicht der Fall.

Die Antragsteller – die Partei Alternative für Deutschland (AfD) Landesverband Sachsen sowie acht einzelne Bewerber/-innen für deren Landesliste – sehen sich durch die Entscheidung des Landeswahlausschusses, die Landesliste der AfD nur mit den Listenplätzen 1 bis 18 zur Landtagswahl am 1. September 2019 zuzulassen und die weiteren Bewerber auf den Listenplätzen 19 bis 61 zu streichen, in ihren Grundrechten verletzt. Deshalb haben sie sich im Wege von Verfassungsbeschwerden sowie im einstweiligen Rechtsschutz an den Verfassungsgerichtshof gewandt.

Der Verfassungsgerichtshof hat im Wege der einstweiligen Anordnung eine vorläufige Regelung getroffen. Er hat keine umfassende inhaltliche Überprüfung der Entscheidung des Landeswahlausschusses vorgenommen. In seinem Urteil entspricht er teilweise den Anträgen. Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden steht die Sperrwirkung des nach der Wahl durchzuführenden Wahlprüfungsverfahrens im Umfang der Stattgabe nicht entgegen. In dem hier zu entscheidenden besonderen Ausnahmefall sind die Verfassungsbeschwerden zulässig, soweit sich die Entscheidung des Landeswahlausschusses als mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig erweist und einen voraussichtlichen Wahlfehler von außerordentlichem Gewicht begründete, der erst nach der Wahl beseitigt werden könnte. Dies ist bei dem vom Landeswahlausschuss angenommenen Verstoß gegen einen etwa geltenden Grundsatz der Einheitlichkeit der Aufstellungsversammlung im Ergebnis der Fall. Für den zusätzlich beanstandeten Wechsel des Wahlverfahrens hingegen kann ein derartiger Rechtsfehler der Entscheidung des Landeswahlausschusses nicht festgestellt werden. Dies betrifft indes allein die Listenplätze 31 bis 61, weshalb die Verfassungsbeschwerden nur in Bezug auf die Listenplätze 19 bis 30 zulässig sind. Nur insoweit kann eine einstweilige Anordnung ergehen.

Im Rahmen der dann eröffneten Abwägung hat der Verfassungsgerichtshof die nachteiligen Wirkungen berücksichtigt, die sich aus einer voraussichtlich fehlerhaften Entscheidung des Landeswahlausschusses ergeben können. Die Wahl zum 7. Sächsischen Landtag wäre dann auf der Grundlage eines Beschlusses durchgeführt worden, der die von der Verfassung garantierte Chancengleichheit der AfD in diesem Umfang nicht hinreichend berücksichtigt. In Abhängigkeit vom Wahlergebnis könnte dieser Wahlfehler sogar dazu führen, dass Neuwahlen notwendig werden.

Ergibt sich bei einer späteren Prüfung hingegen, dass die durch den Landeswahlausschuss getroffene Regelung rechtmäßig ist, wären die mit der weitergehenden vorläufigen Zulassung der Landesliste verbundenen Nachteile letztlich weniger gravierend.

In den Hauptsacheverfahren ist am Verhandlungstag aus verfahrensrechtlichen Gründen noch keine Entscheidung verkündet worden. Hier ist Verkündungstermin auf Freitag, den 16. August 2019 um 16.00 Uhr bestimmt worden.

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen
Urteil vom 25. Juli 2019 – Vf. 77-IV-19 (e.A.), Vf. 82-IV-19 (e.A.)