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Immer noch kein Gerichtsverfahren im Todesfall Marcus Hempel

Zum zweiten Mal jährt sich am 29. September 2019 der Todestag des 30-jährigen Wittenbergers Marcus Hempel, der von dem Syrer Sabri H. mit mehreren gezielten, hemmungslosen und offensichtlich geübten Faustschlägen gegen den Kopf so schwer verletzt wurde, dass er wenige Stunden nach der Tat im Krankenhaus stirbt (PI-NEWS berichtete mehrfach [1]).

Trotz eines hochaufgelösten Videos aus einer Überwachungskamera (im verlinkten Film ab 6:25 min zu sehen [2]), das die Brutalität der Schläge dokumentiert und gegen dessen Veröffentlichung der Täter mittlerweile klagt, bringt die Dessauer Staatsanwaltschaft sofort eine „Notwehr“-Variante in Umlauf. Die Ermittlungen werden verschleppt: Über ein Jahr nach der Tat ist Sabri H. immer noch auf freiem Fuß.

Nur dem unermüdlichen Kampf des Vaters, Karsten Hempel, ist es zu verdanken, dass die Ermittlungen nicht eingestellt werden. Sein Kampf ist kräftezehrend und bringt ihm neue Einblicke in den Zustand unserer Gesellschaft. Auf einer der Veranstaltungen, bei denen er die skandalöse Arbeit der Justiz aufdeckt, wird er als Nazi beschimpft.

Doch Karsten Hempel gibt nicht auf. Im November 2018 kommt es endlich zur Anklage durch die nach einem Wohnortwechsel des Täters nun zuständige Magdeburger Staatsanwaltschaft. Zwischenzeitlich wird der für die „Notwehr“-Variante verantwortliche Staatsanwalt Folker Bittmann überraschend in den Ruhestand geschickt.

Unterstützt wird Karsten Hempel durch die sachsen-anhaltinische AfD, die die offensichtlichen Falschaussagen von Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) und deren Vertretern nicht hinnimmt: Die Aussagen des Justizministeriums vor dem Rechtsausschuss des Landtags weichen zum Teil deutlich von dem im Überwachungsvideo klar zu erkennenden Tatablauf und auch vom Bericht der Polizei ab. Und das, obwohl allen Beteiligten das Video vorliegt und der Polizeibericht die Situation korrekt beschreibt. Die AfD macht diese Lügen öffentlich [3]. Der Fall wird zum Justizskandal.

Auch die Bügerinitiative EinProzent hat sich des Falls angenommen. Sie sammelt Spenden für die Anwaltskosten, recherchiert und informiert die Öffentlichkeit. Ein Artikel von EinProzent [4] vom August diesen Jahres fasst die wichtigsten Informationen zusammen.

[5]Auch nach der Anklageerhebung nehmen die Verzögerungen kein Ende: Der ursprünglich für den 18. Juni 2019 angesetzte Prozessbeginn wird vom Landgericht Magdeburg aus fadenscheinigen Gründen verschoben [6]. War es zunächst eine angebliche Überlastung des Gerichts, so muss nun plötzlich das Alter des Täters überprüft werden, obwohl dies von der Nebenklage in den vergangenen Monaten schon mehrfach gefordert wurde.

Der Täter Sabri H. lebt jetzt in Magdeburg, macht eine Ausbildung. Seine Familie konnte er kurz vor der Tat nach Deutschland holen. An den Namen seines Opfers kann er sich nach eigener Aussage nicht mehr genau erinnern: „Das ist passiert, das ist das Leben“, sagt Sabri H. gelangweilt gegenüber der taz [7].

Wie im Vorjahr findet am diesjährigen 29. September eine Gedenkveranstaltung der AfD für Marcus Hempel statt. Auch Marcus‘ Vater wird wieder sprechen. Die Forderung: Gerechtigkeit für Marcus Hempel und Schluss mit der nicht mehr hinnehmbaren Verzögerung des Gerichtsverfahrens gegen den Täter Sabri H.!

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Husarenstück: AfD sitzt ungewählt in Fraktionsstärke im Erdinger Kreistag

geschrieben von Eugen Prinz am in AfD,Alternative für Deutschland (AfD),Deutschland,Politik,Wahlen | 102 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Es wird in Bayern wenig Kreisverbände der AfD geben, die so gut geführt und erfolgreich sind, wie der Erdinger. Dafür sorgt – Ehre wem Ehre gebührt – nicht zuletzt der Kreisvorsitzende Wolfgang Kellermann.

Dass die Erdinger AfD nicht nur rauschende Sommerfeste organisieren kann, sondern auch politisch überaus erfolgreiche Arbeit leistet, zeigt ein bundesweit einmaliger Coup, der diesem Kreisverband gelungen ist.

Im Jahr 2014 fanden die Kreistagswahlen statt. Die AfD war damals personell noch nicht in der Lage, entsprechende Listen aufzustellen, um daran teilzunehmen. Trotzdem sitzt sie jetzt in Fraktionsstärke im Erdinger Kreistag und hat dadurch auch das Recht, in den Ausschüssen mitzuarbeiten.

Zwei Republikaner wechseln zur AfD

Zu verdanken ist diese Tatsache unter anderem der Überzeugungsarbeit von Wolfgang Kellermann. Nach intensiven Gesprächen entschlossen sich im März 2018 die beiden für die Republikaner in den Kreistag gewählten Politiker Peter Attenhauser und Martin Huber, bei den „Reps“ auszutreten und nach Ablauf der vorgeschriebenen Karrenzzeit Mitglied der AfD zu werden. Deshalb stellt der AfD-Kreisverband Erding seitdem zwei Kreisräte. Dass Attenhauser und Huber auch noch jeweils einen Sitz im Taufkirchener Gemeinderat haben [8], der nun ebenfalls der AfD zugefallen ist, sei hier nur am Rande erwähnt.

Nun muss man wissen, dass die eigentlich wichtige Arbeit in den verschiedenen Ausschüssen stattfindet. Und um dort vertreten zu sein, muss eine Partei entweder den Fraktionsstatus haben, der ab drei Kreisräten erreicht ist oder sie sie bildet mit Vertretern anderer Parteien eine Ausschussgemeinschaft, um diese Zahl zu erreichen.

[9]
Der Vorsitzende des AfD Kreisverbandes Erding, Wolfgang Kellermann

Forster verliert Arbeitsstelle wegen „AfD-Nähe“

Zum Entsetzen der Altparteien und der örtlichen Medien trat dann im August 2019 der ÖDP-Kreisrat Rainer Forster aus seiner Partei aus und bildete mit den beiden AfD- Kreisräten eine Ausschussgemeinschaft. Vorangegangen waren ebenfalls wieder intensive Gespräche mit dem AfD- Kreisvorsitzenden Kellermann, der offenbar sehr überzeugend sein kann.

Rainer Forster ist ein trauriges Beispiel dafür, welche persönlichen Nachteile Menschen in Deutschland in Kauf nehmen müssen, die sich bei der AfD engagieren. Bereits im März 2017 verlor der ehemalige ÖDP-Kreisrat aufgrund seiner „AfD-Nähe“ und seinem freundschaftlichen Verhältnis zum Erdinger AfD-Kreisvorsitzenden Wolfgang Kellermann seine Arbeitsstelle als Diözesansekretär [10] der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB). Auch dass er die „falschen Leute“ zu Veranstaltungen eingeladen hatte, spielte eine Rolle.

Linkes Frauentrio missachtet geltendes Recht

Forster gehört also auch zu den Opfern der Inquisiton, der sich die AfD ausgesetzt sieht. Mit seinem Weggang verlor die ÖDP alle Sitze in den Ausschüssen an die AfD.

Helga Stieglmeier von den Grünen, sowie Ulla Dieckmann und Gertrud Eichinger von der SPD verweigerten in rechtswidriger Weise bei einer Abstimmung im Kreisausschuss der AfD den Fraktionsstatus. Da sich die anderen Ausschussmitglieder der geltenden Rechtslage – wenn auch zähneknirschend – beugten, wurde der AfD mit 11:3 Stimmen der Fraktionsstatus zuerkennt und sie kann nun im im Kreis-, Umwelt-, Schul- und Krankenhausausschuss mitarbeiten.

Es bleibt allerdings festzuhalten, dass die drei links-grünen Damen in ihrem Hass gegen die AfD ohne zu zögern bereit waren, geltendes Verwaltungsrecht zu missachten. Sogar die „Alpenprawda [10]“ nahm sich dieses Vorgangs an und berichtete:

Obwohl die neue Ausschussgemeinschaft einen Rechtsanspruch darauf hat, stimmten SPD und Grüne dagegen. Sie wollten damit ein Zeichen setzen, dass „die AfD nicht zum demokratischen Parteienspektrum“ zähle. Helga Stieglmeier (Grüne) bezog sich in ihren Ausführungen unter anderem auf den früheren CDU-Generalsekretär Ruprecht Polenz, der die Meinung vertrete, die AfD sei faschistisch: „Ich schließe mich Herrn Polenz vollumfänglich an.“

Immer mehr ist bei der herrschenden Politikerkaste der Trend zu beobachten, sich über geltendes Recht hinwegzusetzen, wenn es der Durchsetzung den eigenen Zielen dient. Ein Phänomen, das ansonsten nur in Bananenrepubliken zu beobachten ist.

Bayerische AfD im Aufwind

Die gute Nachricht ist, dass ohne Zweifel derzeit bei der bayerischen AfD allgemein ein positiver Trend zu erkennen ist. Nach der Wahl von Corinna Miazga zur Landesvorsitzenden sind überall ernsthafte Bemühungen für einen Neuanfang zu erkennen. Wenn es die bayerische AfD schafft, unter Miazga zur Geschlossenheit zurückzufinden, dann sind durchaus Wahlergebnisse wie in Sachsen und Brandenburg denkbar.

Darüber hinaus darf jedoch nicht vergessen werden, dass an der Basis genauso wichtige Arbeit geleistet wird. Siehe Erding.


[11]
Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [12] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [13] und den Blog zuwanderung.net [14]. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015. Erreichbar ist Eugen Prinz über seine Facebook-Seite [15] oder Twitter. [16]

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Rostock: Ausreisepflichtiger „Asylbewerber“ erschlägt 79-Jährige

geschrieben von PI am in Migrantengewalt | 112 Kommentare

Von JOHANNES DANIELS | Wer schützt die Bevölkerung noch vor den sogenannten „Schutzsuchenden“? Der erbarmungslose Mörder der Rentnerin Erika H., 79, war bereits „mehrfach ausreisepflichtig“ – aber jede Abschiebung scheiterte aufgrund der Unfähigkeit deutscher Behörden.

In einem Einfamilienhaus in Güstrow (Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern) wurde am Donnerstagabend die 79-jährige pensionierte Lehrerin von einem „Asylbewerber“ aus der Ukraine brutal erschlagen. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Rostock mitteilte, wurde die Frau von ihrem Ehemann um 16.50 Uhr mit schweren Kopfverletzungen „durch stumpfe Gewalt [17]“ schwerst verletzt in ihrem Wohnhaus aufgefunden. Für die Rentnerin kam jedoch jede Hilfe zu spät.

„Flüchtiger Bekannter“ aus der Ukraine

Kurz nach dem Verbrechen wurde der 43 Jahre alte Oleh T., ein „flüchtiger Bekannter“ der Rentnerin aus der Ukraine festgenommen und inzwischen in Untersuchungshaft genommen. Der gehörlose Mann soll die Frau gekannt haben, die immer noch ehrenamtlich als Gebärdendolmetscherin tätig war. Möglicherweise habe die Rentnerin den Mann selbst ins Haus gelassen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Ein fataler Fehler. Der Beschuldigte, mit dem nun schriftlich über einen steuerfinanzierten Dolmetscher und „seinen“ Anwalt kommuniziert werde, wolle sich vorerst nicht zu den Tatvorwürfen äußern.

Am Donnerstag Morgen ging Erika H. noch guter Dinge zum katholischen Gottesdienst und plauderte danach bei Kaffee und Kuchen mit anderen Gemeindemitgliedern. Stunden später wurde sie ermordet. Kurz darauf wurde der Asylbewerber Oleh T. unter dringendem Tatverdacht „in seiner Unterkunft“ festgenommen. Nachbarn des Opfers hatten die Polizei am Donnerstagabend auf seine Spur geführt. Oleh T. soll mehrfach kleine Zuwendungen wie Lebensmittel oder kleine Geldsummen von der hilfsbereiten Dame erhalten haben. Am Donnerstag nachmittag hatte Oleh T. zunächst weitere Bekannte um „Lebensmittel und Geld“ angeschnorrt und besuchte auch Erika H.. Dann soll er sie mit einem spitzen, schweren metallischen Gegenstand auf den Kopf geschlagen haben. Die Tatwaffe wurde bislang nicht gefunden.

Merkel-Gast Oleh T.: Ausreisepflichtig, polizeibekannt und höchst aggressiv!

Der Tatverdächtige ist selbstverständlich „polizeibekannt“ und gilt als höchst aggressiv [18]. Er war ausreisepflichtig – aber mehrere Abschiebeversuche der deutschen Behörden scheiterten. „Sie war immer sehr herzlich, sehr beliebt bei Nachbarn und ihren Schülern“, erklärte ein Nachbar am Freitagvormittag. Wie der Rest seines Umfelds in Güstrow ist er geschockt über den Tod der Lehrerin Erika. Warum sie Opfer des brutalen Überfalls wurde, in welchem Verhältnis sie zum Täter stand und ob sie ihn vielleicht durch das Umfeld der Gehörlosenschule kennenlernte, ist bislang noch unklar. Weitere Einzelheiten zu dem Tötungsdelikt, wie zu einer möglichen Tatwaffe, wollten die Behörden mit Rücksicht auf laufende Ermittlungen zunächst nicht mitteilen.

Erst am Dienstag berichtete PI-NEWS [19] über den brutalen Mord des Marokkaners Faried A. an seiner „Sprachlehrerin“ Patricia H. aus Hannover-Ahlem, der am Sonntag mit 37.000 Euro Beute und dem Handy seines Opfers in einem Taxi auf der Autobahn bei Göttingen aufgegriffen wurde.

Das Zusammenleben bzw. Sterben in Deutschland muss derzeit „täglich neu ausgehandelt“ werden.

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CDU-Bürgermeister: Postboten sollten auf Privat-Klos gehen

geschrieben von PI am in Deutschland | 61 Kommentare

Von REALSATIRE | Au Backe! Ein gemeinsamer Aufruf der Gemeinde Giesen im Landkreis Hildesheim und der Deutschen Post an die Bürger, Postboten das Privatklo zur Verfügung zu stellen, wenns pressiert, ging voll in die Hose: Niemand meldete sich, die anrüchige Aktion wurde jetzt runtergespült.

Giesens CDU-Bürgermeister Andreas Lücke, 2014 hauptamtlich wiedergewählt, hatte der Post die Stange halten wollen, weil diese im Ortsteil Ahrbergen auch nach Monaten nicht mit der Schaffung einer dringend notwendigen Servicestelle zu Potte kam. Also wandten sich Lücke und seine Verwaltung am 14. August dieses Jahres über das Internet hilfesuchend [20] an die Einwohnerschaft. Es seien eine Container-Lösung und feste Öffnungszeiten in Aussicht, hieß es. Offensichtlich aber ohne „Stilles Örtchen“, denn man erwünschte sich „Nachbarschaftshilfe“. Wörtlich war zu lesen:

Im Zuge dieser Neueröffnung bitten die Deutsche Post und die Gemeinde um die Unterstützung aus der unmittelbaren Nachbarschaft. Es wird eine Möglichkeit gesucht, der Servicekraft der Deutschen Post im Bedarfsfall einen Toilettengang in einem der umliegenden Wohngebäude zu ermöglichen. Hierzu würde seitens der Deutschen Post eine entsprechende Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Einzige Voraussetzung ist, dass der Zugang zu der Toilette zu den o.g. Öffnungszeiten möglich ist.

Es gab keinen positiven Rückfluß, aber wohl kübelweise Hohn und Spott. Denn zerknirscht verabschiedete sich die Gemeindespitze von der Shit-Idee und glaubt jetzt, dass die Post im Falle des Falles, sollte es doch noch zu einer neuen Servicestelle kommen, auf die portable „Dixi-Klo“-Lösung zurückgreifen dürfte, berichtet die örtliche Zeitung [21] (hinter Bezahlschranke).

Davon will der Konzern aber nichts wissen. Ihm stinkt die Sache inzwischen gewaltig. Genervt zog ein Post-Sprecher jetzt die Kette und spülte die üble Geschichte in den Orkus. Er ließ durchblicken, dass die Suche nach einem Klo in einem privaten Haushalt nie eine ernsthafte Option gewesen sei („Quatsch“) und man auch von einer portablen Lösung die Finger lassen wolle.

Wer den Schaden hat, braucht für den Spott bekanntlich nicht zu sorgen. Manche in der Gemeinde Ahrbergen dürften erleichtert sein, dass das Ortsbild nicht womöglich durch ein gelbes Dixi-Häuschen mit Posthorn-Emblem verschandelt wird. Und andere könnten sich an frühere Werbeslogans der Deutschen Post erinnert fühlen. 1981 hieß es: „Und ab geht die Post“. 1995: „Wir werden jeden Tag besser“. Und 2000: „Wir bewegen Welten“.

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Video: Islamaufklärung mit Michael Stürzenberger in Rosenheim

geschrieben von PI am in Video | 60 Kommentare

Unter dem Motto „Politischen Islam verbieten“ findet heute eine weitere Aufklärungs-Veranstaltung der Bürgerbewegung Pax Europa statt, diesmal im oberbayrischen Rosenheim. PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger wird von 11 bis 17 Uhr am Max-Josefs-Platz im Bereich des Nepomukbrunnens möglichst viele Bürger über die gefährlichen Aspekte des Politischen Islam informieren. Wie rosenheim24.de berichtet [22], gibt es sowohl für die Kundgebung von Pax Europa als auch für die angekündigte Gegendemo des DGB von der Stadt bestimmte Auflagen: So ist die Redezeit von Stürzenberger auf 20 Minuten-Blöcke begrenzt, nach jedem Block muss jeweils eine Pause von mindestens zehn Minuten eingelegt werden. Die Linken dürfen Trillerpfeifen nur „punktuell“ einsetzen – wie auch immer das in der Praxis aussehen soll. Der Livestream wird wie gewohnt von „Europäischer Widerstand Online“ (EWO) sowohl auf Youtube [23] als auch auf Facebook [24] gesendet. Wir wünschen viel Vergnügen beim Zuschauen!

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AfD will soziale Schieflage beim Arbeitslosengeld I korrigieren

geschrieben von PI am in Alternative für Deutschland (AfD),Video | 66 Kommentare

Nachdem die Altparteien die hart arbeitenden Bürger in diesem Land immer weiter links liegen lassen, kommt am Freitag, dem 27. September, ein Antrag des AfD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Münzenmaier [25] zur Verhandlung im Bundestag, der eine große, soziale Schieflage beim Arbeitslosengeld I korrigieren soll.

Das bisherige Prinzip beim ALG I berücksichtigt nämlich nicht die Lebensleistung der Einzahler. Daher fordert Münzenmaier die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine gestaffelte Verlängerung der maximalen Bezugsdauer von Arbeitslosengeld nach geleisteten Beitragsjahren zur Sozialversicherung vorsieht.

Hier der Antrag der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, Jürgen Pohl, Ulrike Schielke-Ziesing, Jörg Schneider, Uwe Witt und der Fraktion der AfD im Detail:


ALG I gerechter gestalten

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Bei der Arbeitslosenversicherung handelt es sich um eine Risikoversicherung und nicht etwa um eine Sozialleistung, ebenso wenig um einen Sparvertrag. Daher kann der Versicherte nicht für sich in Anspruch nehmen seine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nach § 341 Abs. 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), als Auszahlung im Falle der Arbeitslosigkeit in voller Höhe zu erhalten. Es handelt sich aber auch nicht um eine Sozialleistung, welche dem Arbeitslosen von der Solidargemeinschaft zugebilligt wird. Der sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zahlt zwangsweise in die Sozialversicherungen ein und erwirbt dadurch zwangsläufig eine soziale Absicherung. Den Anspruch auf Arbeitslosengeld erwirbt der sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, nach § 142 SGB III, in der Regel nach 12 Monaten, in bestimmten Fällen nach 6 Monaten, innerhalb der gerade im Zuge des Qualifizierungschancengesetzes geänderten Rahmenfrist von 30 Monaten (§143 SGB III). Augenscheinlich wird dabei, dass man die Länge der Beitragszahlungen vor Inanspruchnahme der Leistungen (Anwartschaft) als maßgebliche Größe der Bewilligung von Arbeitslosengeld versteht und akzeptiert. Ein klassisches Unterscheidungsmerkmal der Versicherung gegenüber der Sozialleistung. Auch bei früheren Gesetzesänderungen innerhalb des SGB III wurde die „verstärkte Betonung des Versicherungsgedankens“ (Prof. M. Fuchs, Prof U. Preis: Sozialversicherungsrecht. S.858. Köln 2005.) festgestellt, beispielsweise durch die versicherungstypische Schadenminderungspflicht, die innerhalb der Arbeitslosenversicherung durch die Verpflichtung zur Beschäftigungssuche zweifellos besteht (vgl. ebd. Seite 858 f.).

Die Höhe des jeweiligen individuellen Arbeitslosengeldes richtet sich nach der Höhe des individuellen Beitrages zur Versicherung. Nach bereits erwähntem Paragraphen 341 SGB III liegt der Beitrag bei 3 von Hundert der Beitragsbemessungsgrundlage. Die „Beitragsbemessungsgrundlage sind die beitragspflichtigen Einnahmen“ (ebd.).

Daraus folgt, dass das individuelle Bruttogehalt des sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über die Höhe seiner Beiträge zur Arbeitslosenversicherung alleinig bestimmend ist.

Das jeweilige individuelle Bruttogehalt, während der Rahmenfrist von 30 Monaten seit „dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld“ (§143 SGB III), ist im Regelfall ebenfalls alleinig bestimmend für die Höhe des jeweiligen Arbeitslosengeldes im Versicherungsfall. Dies ergibt sich aus Paragraph 149 und den folgenden des Dritten Sozialgesetzbuches.

„Das Arbeitslosengeld beträgt für die übrigen Arbeitslosen 60 Prozent (allgemeiner Leistungssatz) des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt), das sich aus dem Bruttoentgelt ergibt, das die oder der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat“ (§149 Abs.2 SGB III). Auch hier liegt also die Versicherungstypische individuelle Beitragshöhe vor und auch die jeweilige Auszahlungssumme im Versicherungsfall ist individuell und vom Bruttogehalt des Versicherten abhängig. Es liegt also keinerlei Pauschalität, wie sie den Sozialleistungen aus dem Rechtskreis des zweiten Sozialgesetzbuch eigen ist, vor.

Dies unterstreicht den Charakter einer Versicherung. Daher ist es nicht einzusehen, warum die Dauer der Beitragszahlung, sowohl für die Dauer des Bezuges im Versicherungsfall, als auch für die Höhe der Auszahlungssumme im Versicherungsfall keinerlei Auswirkung haben soll. Besonders, da die zeitliche Komponente, untypisch zur klassischen Risikoversicherung, in Form der Anwartschaft in der Gesetzessystematik bereits inkludiert ist. Dabei scheint es wenig sinnvoll die Höhe der Auszahlungssumme in Relation zur Dauer der Beitragsleistungen zu stellen, da sich die Höhe der Auszahlungssumme allein nach dem durchschnittlichen Bruttogehalt während der Rahmenfrist richtet. Viel naheliegender wäre es, die maximale Bezugslänge der Versicherungssumme im Versicherungsfall nach dem Paragraphen 147 drittes Sozialgesetzbuch in ein proportionales Verhältnis zu setzen.

Die bisherigen Regelungen des angegebenen Paragraphen sehen ja bereits eine Relation zwischen der Länge der monatlichen Beitragszahlungen und der Länge der Auszahlung im Versicherungsfall vor:

„Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld beträgt:

nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens
… Monaten
und nach Vollendung des
… Lebensjahres 
… Monate
12 6
16 8
20 10
24 12
30 50. 15
36 55. 18
48 58. 24
nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens
… Monaten
… Monate
6 3
8 4
10 5

Diese Systematik der Proportionalität von Beitragszahlungszeitraum, in Form von Anwartschaft, und Dauer der Zahlungen im Versicherungsfalle ließe sich auch über die Anwartschaft hinaus fortsetzen und eine Verlängerung der Anspruchsdauer im Versicherungsfalle durch länger gezahlte Beiträge begründen. Dadurch würde ebenfalls das Argument entkräftet, dass es sich bei der Arbeitslosenversicherung um eine Risikoversicherung handle, welche die ertragslosen längeren Beiträge schon über die soziale Sicherung rechtfertige, da die Risikoversicherung Arbeitslosenversicherung eben nicht ab dem ersten Tag schützt, sondern erst nach einer Anwartschaft und in ihrer Systematik eine verlängerte Auszahlung im Versicherungsfall nach einer längeren Beitragszeit klar inkludiert.

Die Notwendigkeiten einer Neuordnung ergeben sich nicht nur aus dem Gerechtigkeitsgefühl der Beitragszahler, welche die einfache Formel vertreten: „Wer mehr einzahlt, muss auch stärker profitieren.“, auch nicht nur aus der Systematik des Gesetzes, sondern viel mehr aus der zurzeit unsozialen Lebenswirklichkeit, welche die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit belegen.

Nach „Arbeitslosengeld SGB III (Monatszahlen)“, herausgegeben von der Bundesagentur für Arbeit, bezogen im November 2018 665.414 Menschen Arbeitslosengeld aus dem Rechtskreis SGB III. Für Januar 2019 rechnet die Agentur bereits mit über 820.000 Leistungsempfängern.

Bedenklich muss dabei erscheinen, dass von den Arbeitslosengeldempfängern von November 2018, mit einem Anteil von 298.278, fast 45% über 50 Jahre alt sind. Dabei ist das Männer/Frauen Verhältnis nahezu ausgeglichen. Dies belegt zusätzlich den bekannten Sachverhalt, dass die Alterskohorte der über 50jährigen besonders stark von Erwerbslosigkeit nach SGB III bedroht ist. Gleichfalls fällt erwerbsfähigen Erwerbslosen nach SGB III dieser Alterskohorte die rasche Wiedereingliederung in die Arbeitswelt oft besonders schwer. Besonders solche Arbeitslose, welche lange Zeit in gleicher Anstellung beschäftigt waren, tun sich mit dem ungewohnten Prozess des Bewerbens, mit früher unbekannten Vorgängen wie Assessment-Centern und dem starken Konkurrenzdruck durch erheblich jüngere Mitbewerber oft schwer.  Die Folge ist eine längere Verweildauer im Zustand der Erwerbslosigkeit und unter Bezug von Arbeitslosengeld nach SGB III. Über 50jährige in eine neue Anstellung zu vermitteln ist selbst bei guter Qualifikation kein einfaches Unterfangen und so muss man mit einer verlängerten Erwerbslosigkeit rechnen, was für die Betroffenen nicht selten den Übergang in Hartz IV bedeutet. Ein sozialer Abstieg, welcher oft nach langen Beitragsjahren nicht verdient ist und dem Betroffenen auch nicht zu erklären ist. Durch das völlige Fehlen einer Korrelation von Beitragsjahren und Auszahldauer von Arbeitslosengeld nach SGB III wird ein sozialer Unfriede zwischen den Generationen und zwischen Arbeitnehmern und Erwerbslosen geschürt. Dies schadet beträchtlich dem gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Der Handlungsbedarf ergibt sich auch aus weiteren Statistiken der Bundesagentur für Arbeit. Nach diesen verließen in Jahresfrist von Dezember 2017 bis November 2018, bis zu 42365 Erwerbslose pro Monat den Kreis der Arbeitslosengeldempfänger nach SGB III, da das Ende des Anspruchszeitraums erreicht war. Dies bedeutet den Übergang in Hartz IV. Im Jahresdurchschnitt waren es immerhin 37045 Erwerbslose pro Monat, welche diesen Übergang antraten. Insgesamt also über 440 000 innerhalb eines Jahres.

Zusätzlich entgehen im gleichen Zeitraum über 75 000 Empfänger diesem Übergang nur durch den Beginn des Rentenbezugs. Wie groß der Anteil von Frührentnern ist, weist die Statistik dabei nicht aus, jedoch ist anzunehmen, dass dieser erheblich sein dürfte. Die Folge sind deutlich niedrigere Renten und das erhebliche Risiko in Altersarmut abzurutschen.

Daraus ergibt sich, dass sich besonders die Alterskohorte der über 50jährigen einem überdurchschnittlichen Risiko ausgesetzt sieht, nicht nur erwerbslos, sondern auch gleich in den Rechtskreis der Leistungsempfänger nach SGB II, also Hartz IV abzurutschen. Gerade in diese Alterskohorte fallen jedoch Menschen die bereits ein Erwerbsleben von dreißig Jahren und mehr geführt haben und möglicherweise nie zuvor auf Zahlungen aus der Arbeitslosenversicherung angewiesen waren. Hinzu kommt noch die deutlich geringere Flexibilität und Mobilität, welche gerade jene Arbeitnehmer kennzeichnet, die bereits sehr lange Beitragszeiten erfüllt haben. Die räumliche Bindung nimmt im Alter durch Grunderwerb, durch schulpflichtige Kinder, die man nicht ihrem sozialen Umfeld entreißen möchte und durch mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen erheblich zu. Dies hat selbstverständlich größere Nachteile bei der Erwerbssuche zur Folge, welche sich in einer länger anhaltenden Suche nach neuer Erwerbsmöglichkeit auswirken. Die drohenden Konsequenzen für die Betroffenen sind mannigfaltig. Sie reichen von einem Umzug mit all den negativen Konsequenzen, wie Schulwechsel der Kinder und Verlust des Sozialgefüges, über die Annahme einer bedeutend schlechter dotierten Stelle, bis zum Risiko eines „Abrutschen“ in ALG II.

Es ist daher absolut nachvollziehbar, dass ein Familienvater im mittleren Alter oft längere Zeit benötigt um erfolgreich eine neue und auch gleichwertige Stelle zu erlangen. Über diese Missstände kann die längere Auszahlungszeit von Arbeitslosengeld nach SGB III für über 50jährige Erwerbslose von 3 Monaten, für über 55jährige von 6 Monaten und für über 58jährige von 12 Monaten nicht hinweghelfen.  Dies aus zweierlei Gründen. Erstens Handelt es sich bei den momentanen gesetzlichen Regelungen nach § 147. Abs. 2 SGB III um eine Pauschalisierung nach Lebensalter, die das Lebenswerk und das gesamte Erwerbsleben eines Menschen völlig unberücksichtigt lässt und sich ausschließlich auf das Lebensalter eines Erwerbslosen als Bezugsgröße stützt. Dabei ist es unerheblich ob der Betroffene vorher zwei oder 40 Jahre einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachging. Dies entspricht aber weder dem Versicherungsprinzip, noch lässt es den Arbeitnehmern, die fast ein ganzes Erwerbsleben lang Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, Gerechtigkeit widerfahren. Zweitens sind die gegenwärtig vorhandenen Verlängerungen der Anspruchsdauer für langjährige Beitragszahler zu kurz bemessen.

Dies ist sozial unverträglich und eine lebensverändernde Ungerechtigkeit für die Betroffenen. Es leuchtet vor diesem Hintergrund kaum ein, an der pauschalisierten Auszahlungsdauer von einem Jahr und der ebenfalls pauschalisierten und zu geringen Verlängerung für Erwerbslose älter als 50/55/58 Jahre festzuhalten, völlig ungeachtet der Beitragsdauer zur Arbeitslosenversicherung. Eine Staffelung der maximalen Bezugsdauer von Arbeitslosengeld nach SGB III in einem proportionalen Verhältnis zu den geleistete Beitragsjahren zur Arbeitslosenversicherung ist daher dringend geboten.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher eine gestaffelte Verlängerung der maximalen Bezugsdauer von Arbeitslosengeld nach geleisteten Beitragsjahren zur Sozialversicherung vorsieht.

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