Der erste Verhandlungstag des Berufungsprozesses ergab jede Menge Gesprächsstoff. Oliver Flesch und Stefan Bauer dokumentierten alles für den Deutschland-Kurier, EWO sendete Livestreams.

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Mein Berufungsprozess vor dem Münchner Landgericht begann mit einer Überraschung: Aufgrund eines Antrags der Staatsanwaltschaft wurden von den fünf Anklagepunkten zwei weggenommen, die die Pfarrerin Simone Hahn betreffen. Die Anti-Pegida-Glockenbimmlerin hatte bekanntlich wegen der Veröffentlichung ihres Fotos am Tatort des Geschehens geklagt und sich auch noch durch den Text meines PI-NEWS-Artikels „beleidigt“ gefühlt.

Jetzt sind es also „nur“ noch drei angebliche Vergehen, denen ich mich zu verantworten habe: Zwei isolierte Sätze aus Kundgebungen der Jahre 2015 und 2016, in denen mir „Volksverhetzung“ unterstellt wird, und eine „Gewaltdarstellung“, weil ich zum Zwecke der eindringlichen Warnung auf Internetseiten verlinkt hatte, auf denen die Köpfung der beiden skandinavischen Rucksacktouristinnen in Marokko zu sehen war. Im ersten Prozess vor dem Münchner Amtsgericht hatte mich Richterin Bierl am 16. Juli vergangenen Jahres bekanntlich zu einer achtmonatigen Bewährungssstrafe verurteilt.

Die Verhandlung lief drei Stunden, in denen ich meine Sicht der Dinge ausführlich darlegte. Mein Anwalt Wolfgang Wiesheier beantragte schließlich noch die Vorlage weiterer Beweismittel, die es unterstreichen, dass sich meine Kritik am Politischen Islam nicht gegen Moslems richtet, sondern ausschließlich gegen die gefährlichen Bestandteile der Ideologie. Hierzu wollen wir weitere Videos der beiden betreffenden Kundgebungen vom 17.7.2015 und 29.10.2016 vorführen. Die Richterin stimmte dem zu und wir vereinbarten als Fortsetzungstermin Donnerstag, den 6. Februar.

Es ist auch nicht unwesentlich zu erwähnen, dass sich bei den betreffenden Kundgebungen keiner der anwesenden Gegendemonstranten, Mitarbeiter des Bayerischen Rundfunks oder Kripobeamten an meinen Formulierungen störte. Die Anzeige kam nur durch einen Libyer zustande, der in Dresden lebt und mich seit Jahren mit Strafanträgen überhäuft. Hintergrund: Er hatte im Jahre 2010 auf seinem damaligen Youtube-Kanal „The Sondosable“ Diffamierungsvideos gegen mich veröffentlicht. So zeigte er mich u.a. neben einem Affen, der seinen Arm zum Hitlergruß erhob und eine Hakenkreuzarmbinde trug. Als ich ihn daraufhin wegen Beleidigung anzeigte, sagte er vor der Dresdner Kripo aus, dass ich „auf Affenniveau“ argumentieren würde und ein „Nazi“ sei.

Seitdem scannt dieser Libyer wohl aus Rache über meine Anzeige das Internet nach Videos und Artikeln von mir ab und versucht mit der Lupe bei jedem Halbsatz etwas „Verwertbares“ im juristischen Sinne finden zu können. Mit solchen „Goldstücken“ muss ich mich herumschlagen, was jede Menge Zeit, Geld und Nerven kostet. Aber das ist schließlich Zweck der Übung solcher Figuren.

Es gibt noch einen weiteren speziellen „Wegbegleiter“, der unfassbar lästig und nervig ist. Man kann ihn durchaus als einen der eifrigsten Denunzianten Münchens bezeichnen: Andreas S., Dauergegendemonstrant, unermüdlicher Diffamierungsbriefschreiber an Arbeitgeber von Patrioten und idiotischer Anzeigensteller, saß am Dienstag auch im Gerichtssaal. In einer Verhandlungspause ging er zur Richterin und behauptete allen Ernstes, dass anwesende Journalisten Filmaufnahmen aus dem Gerichtsaal heraus machen würden. Hierbei nannte er auch die Namen Stefan Bauer und Oliver Flesch.

Diese Unterstellung war natürlich frei erfunden. Jeder der anwesenden Journalisten weiß genau, dass Aufnahmen aus einem Gerichtssaal streng verboten sind. Aber die Richterin musste natürlich auf diese massive Beschuldigung reagieren. Der Journalist Matthias von „Europäischer Widerstand Online“ hatte sein Handy vor sich auf dem Tisch liegen und sollte es vorzeigen, ob darin Aufnahmen seien. Was nicht der Fall war. Dann sollte auch noch sein Stativ mit der Filmkamera gecheckt werden. Der Staatsanwalt nahm sich das Gerät und wollte es zunächst einbehalten, wogegen Matthias natürlich protestierte. Doch der Staatsanwalt weigerte sich, die Kamera in dem vollbesetzten Gerichtsaal prüfen zu lassen. Schließlich einigte man sich darauf, im Nebenraum im Beisein der Richterin und dreier Justizbeamter die Kontrolle vorzunehmen. Nach einer Viertelstunde stellte sich dann auch hier heraus, dass keinerlei Aufnahmen vorhanden sind.

Im folgenden Gespräch mit Oliver Flesch stelle ich den ungeheuerlichen Diffamierungsversuch des ganz offensichtlich erheblich linksgestörten Andreas S. und den bisherigen Verlauf des Verfahrens dar:

Nächste Woche Donnerstag wird der Prozess fortgesetzt. Die Videos zur weiteren Beweisaufnahme sind bereits auf dem Wege zum Gericht. Meiner Einschätzung nach geht es nach dem Urteil dann vermutlich so weiter:

Nicht wenige der rund 30 Prozessbesucher sind langjährige Mitstreiter, und so gingen wir am Abend noch zu einem geselligen Austausch in eine Gastwirtschaft:

Eine besonders unermüdliche Aktivistin ist Maria Frank, auf die auch Oliver Flesch aufmerksam wurde und mit ihr ein Interview aufnahm:

Von dem Prozess produziert Oliver Flesch für den Deutschland-Kurier eine ausführliche Hintergrundreportage, auf die PI-NEWS in Kürze hinweisen wird.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Islamkritik muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN: CZ5406000000000216176056, BIC: AGBACZPP. Oder bei Patreon.

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36 KOMMENTARE

  1. Herr STÜRZENBERGER hat nun auch einen STALKER!
    Einen Stalker, der ihm das Leben schwer macht,
    seine Zeit und seine Nerven beansprucht!
    Vielleicht will der Stalker einfach nur Sex?
    Dann würde das vielleicht VON ALLEIN aufhören!

  2. Habe bereits nach Tschechien überwiesen und werde es immer und immer wieder tun

    D A N K E M I C H A E L im Namen des Gesamtdeutschen Volkes , auch für die, die es immer noch nicht checken

  3. ….obwohl es wahrscheinlich bereits 5 nach 12 ist und ich schon anfange, Suren zu studieren 😉

  4. “Ein marxistisches System erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert.”

  5. einerderschwaben
    29. Januar 2020 at 10:58

    „….obwohl es wahrscheinlich bereits 5 nach 12 ist und ich schon anfange, Suren zu studieren ?“

    Es ist fünf nach 12 Uhr und ich bin mittlerweile so fit, dass ich einen überzeugten Konvertiten abgebe.

    Nein ich habe mich mit dem Schrott „mohammedanismus“ nie beschäftigen wollen

  6. Emmanzipationskrüppel, Hühner also in Justiz und Politik sind der Untergang Deutschlands.
    Als Mensch zu blöd, als Schwein zu kleine Ohren sag ich da nur.
    Alla ma lache.

  7. Danke Herr Stürzenberger für den Video-Link, jetzt weiß ich endlich was Islam und Allahu Albar wirklich bedeuten, und warum der Islam daher verboten werden muss!

    Wieso wird Stürzenberger überhaupt angeklagt wegen des Video-Links? Es gibt frei aufrufbare Video-Webseiten (kein Darknet), wo nur solche Gewaltvideos zu sehen sind, und anscheinend nicht verboten sibd, wenn sie frei abrufbar sind.

    P. S. Es gibt nur einen Islam.

  8. hazawat 29. Januar 2020 at 11:15

    einerderschwaben
    29. Januar 2020 at 10:58

    „….obwohl es wahrscheinlich bereits 5 nach 12 ist und ich schon anfange, Suren zu studieren ?“

    Es ist fünf nach 12 Uhr und ich bin mittlerweile so fit, dass ich einen überzeugten Konvertiten abgebe.

    XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

    😉
    manche Suren, so über die Frau … Sex und so, ist gar nicht so abwegig haha –
    was ich bisher gelernt habe, streng nach Koran heisst : Der Mann ist Cheffe, Frau ist für mache Sex, viel Sex

  9. Herr Stürzenberger, was denkt man denn so, wenn man
    sagt ; „…. die Staatsanwaltschaft, will mich verurteilt sehen “
    Das heißt ja, dass die Staatsanwaltschaft , gegen Ihre eigenen
    Gesetze verstößt. Sie ist auf Seiten derer, die Deutschland an
    Moslems und Neandertaler, verraten und verkaufen !

  10. In einem Land, wo Drogendealer einen Park zur Verfügung gestellt bekommen um “ Ihrer Arbeit“ nachzugehen, wo feige, dumme ,schwarz vermummte Asoziale Veranstaltungen stören und Menschen straflos überfallen, wo die Presse einer 16 jährigen Sonderschülerin hörig ist und wo Millionen von Schmarotzern auf meine Kosten leben…da gedeihen Denunzianten wie diese dicke Wurst aus München.

  11. Also die Konterfeis – mit schw. Augenbalken –
    des Libyers (u. dessen Vornamen) u. des
    Linken Andreas S. möchte ich schon
    gerne sehen, bei der ganzen Prozeßhanselei
    der rot-grün verstrahlten Pfarrerin. Möchte
    wissen, ob der Libyer ein Araber oder ein
    Neger ist. Wann u. weshalb kam er nach
    Deutschland, von was lebt er?

    Nürnberger Pfarrerin Hahn/Kikeriki!
    Ehe der Hahn dreimal kräht, hat sie Christus
    an Muselmanen u. Kommunisten verraten.
    https://www.sonntagsblatt.de/artikel/menschen/nuernberger-pfarrerin-mit-gebeten-und-glockenlaeuten-gegen-pegida

  12. Das Problem ist, dass die deutsche Justiz nicht unabhängig von der Politik ist. Deshalb werden internationale Haftbefehle von deutscher Justiz im Ausland nicht (!) anerkannt. Gerichte unterstehen Justizminister untersteht Regierung!

  13. Ich bewundere diese unermüdliche positive Energie vom Stürzi, inhaltlich super fundierte Islamaufklärung in der Öffentlichkeit zu betreiben, zum Erhalt von unserem GG und gegen die Einführung der Scharia.
    Eigentlich wäre das Aufgabe von unserem Verfassungsschutz mit 100en von Mitarbeitern, aber der versagt da völlig.
    Dazu noch solche Stalker und linksverdrehte GEZirngewaschene, die unsere Demokratie und Rechts missbrauchen für ihre menschenverachtenden Linksterror.

  14. +++ Im Namen des Volkes +++

    Hiermit nominiere ich
    Herrn Michael Stürzenberger
    zum
    obersten Ehren-Verfassungsschützer von Deutschland.

    Damit verbunden ist eine jährliche Zahlung von 1 Mio. € für die weitere Unterstützung von ihm und seinem Team.

    +++ Im Namen des Volkes +++

  15. Warum ist denn die Seite „indymedia“ immer noch online und ohne jegliche Strafverfolgung?

    Weil die deutsche Justiz nicht unabhängig ist, sondern von der linken Regierung ihre Weisungen erhält!

    Hier gibt es keine Gewaltenteilung mehr, die ein Grundprinzip der Demokratie ist!

  16. Ein Libyer stalkt Herrn Stürzenberger.
    Ist das nicht etwa dieser bekannte King Abode?

  17. Justitia ist leider doch nicht so unabhängig, wie man dem Volk glauben machen will! Solche Prozesse sind Armutszeugnis für die deutsche Justiz!

    Der große „Kampf gegen Rechts“ ist in Wahrheit der „Kampf gegen die Wiederherstellung des Rechts“. Der „politische Islam“ ist Faschismus pur und gemäß Art. 9 Abs. 2 GG verboten (!):

    https://pbs.twimg.com/media/EGHWE12X0AAVz5S?format=jpg&name=small

    Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam
    Islamisierung Deutschlands gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung

    Der Islam ist mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar[29]. Er verlangt nach dem Gottesstaat. Jede Herrschaft von Menschen über Menschen ist durch Allah befohlen, wenn sie islamisch ist. Demokratie, Gewaltenteilung, Opposition sind dem Islam wesensfremd.

    https://www.kaschachtschneider.de/religionsgrundrechte-nicht-fuer-den-islam/

  18. @ Thorsten Wirsing 29. Januar 2020 at 13:02

    Ein Libyer stalkt Herrn Stürzenberger.
    Ist das nicht etwa dieser bekannte King Abode?
    ___

    King Abode ist der Optik nach kein Libyer – Nordafrikaner, sondern er schaut aus wie ein Westafrikaner!
    Fake Identität.

  19. Der Islam soll mit aller Gewalt in Schland als Gewohnheitsrecht eingeführt werden! Das wird von obersten Stellen und den „breiten Bündnissen“ vorgegeben! Je nach Gerechtigkeit ihres Urteils ist im Falle einseitiig-islamfördernden Urteils zu wüschen, dass sie selbst schnellstmöglich den koranischen Vorschriften unterworfen wird, um dann endlich zu begreifen, welche welche gefährliche Ideologie unsere Politik und Justiz hier unter der angenlichen “ Religionsftriheit“ schützt!

  20. Das ganze Verfahren ist für mich eher eine Provinzposse eines Königlich – Bayrischen – Amtsgericht ! Manoman … wie dämlich muss man sein , dass es überhaupt zu solch einer Verhandlung kommt ! Die Amtsrichterin Bierl ist meiner Überzeugung eine krasse Fehlbesetzung .. oder ist Sie als Richterin eine Gefangene Ihrer Selbst ! Warum auch immer .

  21. Sascha Adamek: Der radikale Islam bekämpft den Westen und seine Lebensweise. Dennoch betreibt Deutschland Handel mit Staaten, deren Rechtssystem überwiegend auf der Scharia beruht. Den Kampf gegen unsere Freiheit finanzieren wir dadurch selbst mit.

    Unglaublich ist es daher, wie bedenkenlos deutsche Unternehmen, Verbände und Politiker, und auch die deutsche Justiz (!) mit Vertretern dieser Weltanschauung gemeinsame Sache machen.

    https://youtu.be/nTcDwfHGAzs

  22. jeanette 29. Januar 2020 at 10:49
    Herr STÜRZENBERGER hat nun auch einen STALKER!

    Danke für das Stichwort:
    Stalking beschreibt das willentliche und wiederholte (beharrliche) Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann. Stalking wird im deutschen Strafgesetzbuch als Straftatbestand der Nachstellung geahndet und ist in vielen Staaten Thema kriminologischer und psychologischer Untersuchungen.
    de.wikipedia.org/wiki/Stalking

    Dieser Staker sollte in die Geschlossene, damit er dort behandelt wird und nicht mehr andere Leute belästigt.
    Wenn dieser Stalker Anzeigen aufgibt, könnte Polizei und Richter diese direkt an dessen Psychiater weiter leiten.

  23. Wer die in dem Video geschlderten Dinge, eines Herrn Schwarz, behauptet macht sich wegen:

    § 164 Falsche Verdächtigung

    (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

    (3) 1Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. 2In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

    schuldig.

    Sachverhalt schildern und Starfanzeige, wegen aller sich aus dem Sachverhaalt ergbenen Strafatabestände stellen.

    Eine Mutmaßung, dass eine geistige Verwirrung vorliegt, ist kontraproduktiv, da diese strafmildernd wirken kann.

  24. Das Deutsche Gericht lässt sich vollmüllen von so einem Stalker.
    Peinlich.

    Wesentlich wäre:
    Anklage von Merkel und vielen anderen linksgrünen Politikern wegen Meineid.
    Die Politiker haben dem Amtseid abgelegt:
    … meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz … wahren und verteidigen

    Staattdessen verfolgen diese Politiker vorsätzlich diese Agenda:
    … meine Kraft zum Schaden des deutschen Volkes widmen, seinen Schaden mehren, Nutzen von ihm wenden, die Scharia … einführen, wahren und verteidigen werde.

    das ist MEINEID, ein Straftatbestand mit bis zu 5 Jahren Gefängnis.
    (Neben den anderen Straftaten „unserer“ Regierung wie bandenmäßige Schlepperei, Veruntreuung von Steuergeldern für Asylmissbrauch etc.)

  25. Man sieht es ja auch immer wieder an den sogenannten „Ehrenmorden“.
    Dieser sogenannte politische Islam ist absolut GG widrig und fördert Parallelgesellschaften geradezu herbei, weil immer wieder alles in jedem Lebensbereich auf den Islam zurückkommt.

    http://www.ehrenmord.de/faq/fragen.php

  26. Wir müssen über den islamistischen Antisemitismus reden

    „Nie wieder“ bedeutet jüdisches Leben jetzt und zukünftig zu schützen.
    Neben dem Gedenken an 6 Millionen ermordeter Juden ist eine klare Sicht auf die Gegenwart erforderlich.

    Jeder Journalist (wie Stürzenberger !) , jeder Politiker, der es wagt die Gefahr des islamistischen Antisemitismus zu benennen, droht von Seiten derjenigen, die der Wahrheit nicht ins Auge sehen möchten, denen das Gedenken an tote Juden ausreicht, eine brutale Ächtung bis hin zur Verbannung aus der Öffentlichkeit, aus den Medien bis hin zum Karriere-Aus.

    Man muss schon sehr mutig sein, sich diesen Anfeindungen und böswilligen Verleumdungen auszusetzen. Ohne diese starken Stimmen ist der Kampf gegen Judenhass nicht möglich, stützen wir also all diejenigen, die sich nicht einschüchtern lassen und in Kauf nehmen, ungerechtfertigter Weise in die rechte Ecke verortet zu werden.

    Antisemitismus muss zwingend aus allen Reihen identifiziert und benannt werden, auch wenn Menschen das nicht hören wollen!

    https://glocalist.press/just-sayin-wir-muessen-ueber-den-islamistischen-antisemitismus-reden/

  27. Selbsternannter „Whistleblower“ protestiert in Worms

    Alfred B. protestiert weiter auf dem Obermarkt Worms

    Am Dienstag stand Alfred B. nicht auf dem Obermarkt, wo er die vergangenen Werktage meist von 11 bis 15 Uhr gegen einen vermeintlichen „Justizterror“ protestiert hat. Allerdings nicht, weil er seine Aktion beendet hätte oder der Versuch der Stadt, die Lärmbelästigung einzuschränken, gefruchtet hätte. Er habe einfach zu viel Schriftverkehr mit Gerichten zu erledigen, deshalb sei er an diesem zudem stürmischen Tag nicht erschienen, sagt er auf Nachfrage dieser Zeitung. Aber er werde weiter protestieren, kündigt er an. Bis Ende Januar hatte er seine Aktion bei der Stadt angemeldet, er werde aber verlängern bis Ende Februar.

    Die Stadt kann und will ihm die Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht nehmen. Sie bestätigte den Eingang der erneuten Demonstrationsanmeldung. Sie wird sie aller Wahrscheinlichkeit nach genehmigen, aber sicherlich wieder mit Auflagen, was den Lärm betrifft. Dabei werde man die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Mainz berücksichtigen, so die Sprecherin der Stadt, Angela Zimmermann. Denn dieses hatte sich bereits mit dem Thema zu befassen.

    Nachdem sich Anlieger, Geschäftsleute und das Amtsgericht über den Lärm beschwert hatten, hatte die Stadt zuletzt die Auflagen erweitert. Neben der Begrenzung auf maximal 85 Dezibel Lautstärke, hatte sie die Nutzung der Beschallungsanlage auf die Zeit von 12 bis 12.15 Uhr beschränkt. Dagegen hatte Alfred B. umgehend beim Verwaltungsgericht in Mainz Rechtsmittel eingelegt.

    Doch habe er damit nur teilweise Erfolg gehabt, erklärte am Dienstag Richter Dr. Jens Milker auf Nachfrage dieser Zeitung. Die Lautstärkebegrenzung sei „zu unbestimmt“, so der Beschluss des Gerichtes. Die Dezibelangabe alleine reiche nicht, erläutert Milker, es sei zum Beispiel nicht klar, ob damit ein absoluter Höchstwert gemeint ist, oder ein Mittelwert. Die zeitliche Beschränkung auf diese eine Viertelstunde bleibe aber bestehen, so der Richter. Wobei er hinzufügt, dass dies aufgrund des Eilverfahrens keine endgültige Klärung sei. Doch sehe die Prozessordnung in einem solchen Fall eine Interessenabwägung vor. Zu klären sei also gewesen, wen eine Entscheidung härter treffen würde: die Anlieger, müssten sie weiter eine permanente Lärmbelästigung ertragen, oder Alfred B., würde seine Form des Protestes eingeschränkt.

    Die Stadtverwaltung hat daraufhin Alfred B. erneut einen Auflagenbescheid geschickt, der am Montag eintraf. Doch der will sich nicht daran halten, er sagt: „Was die Stadt mir schreibt, ist lächerlich.“ Auch gegen den Beschluss des Mainzer Verwaltungsgerichtes will er Beschwerde einlegen. Für ihn ist der Passus wesentlich, dass die Frage der dauerhaften Beschallung nicht endgültig geklärt ist. Also will er weitermachen.

    Mit einer Einschränkung. Er werde die Beschallung in „Blöcken“ machen, entweder jeweils 20 Minuten mit zehn Minuten Pause dazwischen, oder immer 15 Minuten Beschallung mit fünf Minuten Pause. Dabei stützt er sich auf solche Regelungen, die die Stadt München und die Stadt Rosenheim dem Rechtspopulisten Michael Stürzenberger gemacht hatten und die vor Gericht Bestand hatten. Alfred B. sagt, die Anwohner täten ihm sehr wohl leid. Aber er sehe keine andere Chance für sich.

    Die Stadt Worms dagegen will auf die Einhaltung ihres Auflagenbescheides pochen. Halte er sich nicht daran, „kann die Stadt weitere Maßnahmen ergreifen“, so Sprecherin Angela Zimmermann.

    https://www.wormser-zeitung.de/lokales/worms/nachrichten-worms/alfred-b-protesiert-weiter-auf-dem-obermarkt-worms_21129869

  28. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand (heißt es)

    Viel Erfolg.

    Dieser blöden Glockenbimmlerin gehört auch mal gezeigt, wo der Hammer hängt.

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