Von EUGEN PRINZ | In einem Rechtsstaat sollte die Ahndung eines Fehlverhaltens, sei es eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit, immer im Verhältnis zu deren Schweregrad stehen.

Dass hier selbst in Demokratien manchmal weit über das Ziel hinausgeschossen wird, zeigt das in einer Reihe von US-Bundesstaaten geltende „Three-strikes law“. Diese Regelung besagt, dass gegen einen Straftäter, der bereits zweimal wegen eines Verbrechens verurteilt worden war, bei einer weiteren Verurteilung automatisch und zwingend eine lebenslange Haftstrafe verhängt wird. Nicht umsonst sind in keinem anderen Staat der Welt im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung so viele Menschen eingesperrt, wie in den USA.

Schikanöse Verschärfung des Bußgeldkataloges

Aber bleiben wir im eigenen Land und werfen einen Blick auf die Ordnungswidrigkeiten, genauer gesagt: Auf die Verkehrsordnungswidrigkeiten. Am 28. April ist eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit einer Verschärfung des Bußgeldkataloges in Kraft getreten, die es in sich hat. Seit diesen Stichtag gilt: Wer innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h und außerhalb um 26 km/h zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt das Doppelte des bisherigen Bußgeldes und erhält vier Wochen Fahrverbot.

Nun muss man wissen, dass in aller Regel Geschwindigkeitskontrollen nicht an besonders unfallträchtigen Stellen erfolgen, sondern dort, wo am meisten Geld zu holen ist:

Außerhalb geschlossener Ortschaften: Gerade Strecke, breit, gut ausgebaut, übersichtlich und am besten noch mit Gefälle, also keinesfalls an einer Steigung und innerorts sehr gerne in Tempo-30-Zonen.

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und man ist für vier Wochen Fußgänger, bzw. Radfahrer. Dass da manche auch beruflich ordentlich in die Bredouille kommen, ist klar.

Regelung wird nicht hingenommen

Eine Regierung ist nicht dazu da, das Staatsvolk nach besten Kräften zu drangsalieren.  Deshalb hat sich inzwischen eine breite Protestbewegung gegen diese als schikanös zu bezeichnende Verschärfung gebildet. Über 147.000 Bürger haben bisher die Online-Petition gegen die „Führerschein-Falle“ unterzeichnet.

Die Alternative für Deutschland war auch nicht untätig und erzwang eine Bundestagsdebatte über die Verschärfung des Bußgeldkataloges. In einer Pressekonferenz (siehe Beitragsvideo) erläuterte MdB Thomas Ehrhorn, stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur, den Standpunkt der AfD zu dieser überzogenen und unverhältnismäßig harten Ahndung einer noch im mittleren Bereich liegenden Geschwindigkeitsübertretung.

Die öffentliche Empörung und der durch die AfD ausgeübte parlamentarische Druck haben nun Bewegung in die Angelegenheit gebracht. Bundesverkehrsminister Scheuer will nun die neuen Regeln zu den Fahrverboten wieder rückgängig machen. Der Minister sagte am Freitag in Berlin, er wolle den Ländern vorschlagen, dass künftig kein Monat Fahrverbot mehr drohe – dafür solle das Bußgeld von 80 auf 100 Euro erhöht werden. Ob die Länder zustimmen, wird sich wohl erst im Herbst entscheiden.

Section Control: Die neue Melkmaschine für die Autofahrer 

Fakt ist, der Staat braucht mehr Geld denn je und bei den Autofahrern ist einiges zu holen. Deshalb wird bald die nächste „Melkmaschine“ in Serienproduktion gehen: Die „Section Control“ (Abschnittskontrolle oder auch: Streckenradar).

Wie funktioniert das? Ganz einfach:

Das Tempo wird nicht an einem bestimmten Punkt gemessen, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere Strecke ermittelt. Das geschieht mit Hilfe von zwei Überkopfkontrollpunkten, die mit Kameras ausgestattet sind. Das Fahrzeug wird sowohl beim ersten wie auch beim zweiten Kontrollpunkt fotografiert. Die Identifizierung erfolgt anhand des Kfz-Kennzeichens mittels automatischer Nummernschilderkennung.

Aus dem Zeitabstand zwischen den beiden Kontrollpunkten wird die Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt. Liegt diese über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, wird der Fahrer beim zweiten Kontrollpunkt fotografiert und es erfolgt eine Weiterleitung der ermittelten Daten an die Bußgeldbehörde, die dann die „Liebesbriefe“ verschickt.

Alles automatisch, 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche und mit minimalsten Personalaufwand. Die eierlegende Wollmilchsau, die man reiten kann, weil alle Fahrspuren inklusive des Pannenstreifens überwacht werden. Somit sind Spurwechsel irrelevant. Wenn man will, kann man alle Fernstraßen damit pflastern und Geld drucken.

Ja, liebe Leser, es wird nicht gemütlicher in diesem Staat.


Eugen Prinz auf dem FreieMedien-Kongress in Berlin.
Eugen Prinz auf dem Freie
Medien-Kongress in Berlin.

Eugen Prinz kommt aus Bayern. Der bürgerlich-konservative Fachbuchautor und Journalist schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS und den Blog zuwanderung.net. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.

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40 KOMMENTARE

  1. Nun muss man wissen, dass in aller Regel Geschwindigkeitskontrollen nicht an besonders unfallträchtigen Stellen erfolgen, sondern dort, wo am meisten Geld zu holen ist:…
    ++++

    Logisch!
    Die normalen Steuern reichen nicht mehr aus, um die vielen eingeschleusten Neger, Araber, Zigeuner, Türken und Paschtunen durchfüttern zu können!

  2. Insbesondere im Bergischen Städtedreieck (Wuppertal, Solingen und Remscheid) sieht man aktuell exemplarisch, wie von der SPD und Bündnis 90/Die Grünen heruntergewirtschaftete Kommunen mittels Blitzern die Finanzen sanieren wollen.

  3. Und wozu stehen die schilder mit den zahlen da?
    Es gibt kein
    recht
    auf
    geschwindigkeitsüberschreitung!!!

  4. Wer sich am Steuer eines KRAFTzeugs nicht unter Kontrolle hat, mit dem stimmt was nicht.
    Glaubt wirklich jemand, dass nur 5-10% der Verkehrsteilnehmer (Kfz) unter Einfluß von Drogen und/oder Alkohol stehen. Ach das wusste hier niemand und mein MdB auch nicht? Ist aber so und es gibt Einschätzungen, die von 15-25% sprechen.
    Blutdrucksenker (Bluthochdruck= Volkskrankheit) Psychopharmaka: Beipackzettel beachten, darin wird häufig vor Teilnahme im Strassenverkehr gewarnt .

    Wer sich am Steuer eines KRAFTzeugs nicht unter Kontrolle hat, der muss mal pausieren oder dafür zahlen, weil er 3. gefährdet.

  5. wenn das volk fuer den gesetzgeber eine dubiose epp zur corona-verfolgung nutzen soll,
    wird das gleiche volk auch eine epp zur anzeige der blitzer des gesetzgeber entwickeln.

    natuerlich hat der gesetzgeber seinem volk blitzer-warnungen in naffis verboten,
    und ebenso natuerlich wird das gleiche volk sich mit gleichen waffen wehren, nur besser.
    quasi schwarm-intelligenz schlaegt re-GIER-ungsbank.

  6. „Und wozu stehen die schilder mit den zahlen da?
    Es gibt kein
    recht
    auf
    geschwindigkeitsüberschreitung!!!“
    Es gibt nur ein Recht und das ist das Recht des Stärkeren. Der Staat hat uns nichts mehr zu sagen, denn er hat letztlich sämtliche Gesetze selbst gebrochen. Wir sind nur noch Gott und unserem Gewissen verpflichtet. Das Einzige was mich noch dazu bringt ein Gesetz zu befolgen ist Angst vor Strafe.

  7. @ Dirk 16. Mai 2020 at 06:54
    „Wer sich am Steuer eines KRAFTzeugs nicht unter Kontrolle hat, …

    dann haben geschaetzt 80p aller fahrer „sich nicht unter kontrolle“.
    schau dir mal geschwindigkeiten an, egal wo: alle schneller, aber man schwimmt mit.
    das unfallrisiko haengt immer von der einzelnen situation ab, wie im artikel.
    und danach wird gerichtlich auch die schuldfrage bemessen: einzelfall.

    es geht auch nicht um extreme, wie der artikel bereits realistisch aussagt.
    also nicht 100 in der stadt oder 70 in der spielstrasse, oder 200 bei glaette.

    das geheimnis fuer sicherheit, hohe transportleistung/verkehrsdichte, effizienz
    ist das situativ angepasste, vorausschauende fahren, also mit dem kopf.
    schilder muss man achten, aber bestrafen immer im verhaeltniss.

    ich bin uebrigens von haus aus gemaechliche schiffsgeschwindigkeiten gewohnt,
    dazu sehr lange bremswege, grosse drehkreise, widrige winde und schlechte sicht.
    ich kann mit meinem pkw garnicht rasen, und fahre sowieso viel lieber fahrrad.

  8. Man sollte einfach genauer vorschreiben, wo Starenkästen aufgestellt werden. Direkt hinterm Ortsschild bzw. einer Begrenzung ist abzocke. Zudem umweltschädlich, weil unnötig gebremst wird. So 100 Meter Ausrollzone sollten gewahrt bleiben.

    Ansonsten finde ich strikte Überwachung gut, auch harte Bestrafung.
    Nur bitte da, wo es sinnvoll ist. Wer mit 60 Sachen durch’s Tempo-30-Wohngebiet brettert, gehört verdonnert, daß es kracht.
    Andererseits sind Tempo 50 innerorts da unverständlich, wo bspw. Ausfallstraßen autobahnähnlich ausgebaut sind. Da sind die 50 besonders nachts eine Zumutung.

    Leider ist eine sachliche Diskussion mit Augenmaß bei dem Thema erfahrungsgemäß unmöglich.

  9. Alles automatisch, 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche und mit minimalsten Personalaufwand.

    Genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Als irgendwann im 19. Jahrhundert (m.W.) die Regelung eingeführt wurde, daß Ordnungs- und Bußgelder der jeweiligen Gemeindekasse zugute kommen, um überhaupt einen Schutzmann bezahlen zu können, hat niemand sich vorgestellt, wie all dies dereinst industrialisiert und automatisiert werden würde. Jetzt haben wir den Salat und wissen nicht, wie wir dem wieder einen Riegel vorschieben können.

  10. Scheuer ist ein Paradebeispiel für deutsche Politik „Made in 2020“.

    Etwas (sinnfreies) beschließen. Schauen wie der Pöbel im Land reagiert. Bei Revolte Rückzieher machen.

    Da wurde dem schönen Andreas der Gegenwind wohl zu stark… Wären die „Volksvertreter“ bei Themen wie Energiewende, Atomausstieg oder Dieselfahrverbot nur auch mal so offen für Änderungen. Aber wahrscheinlich hat man Angst vor dem Zorn des blonden Mädchens aus Schweden…

  11. Morgens um fünf auf meiner Pendelstrecke herrscht pure Willenlosigkeit. Dichtes Auffahren bis auf wenige cm, deutliches Überschreiten des Tempolimits und zwanghaftes Überholen trotz Gegenverkehrs. Hier wäre sehr viel Geld zu holen, ist den Uniformierten jedoch scheinbar zu früh, zu kalt und zu dunkel.

  12. Solange noch nach Herkunft bestraft wird (Hintergründe werden kaum bestraft), wäre wohl die stramme Verschärfung der Bestrafung mancher Ordnungswidrigkeiten grob unbillig. Wie bestraft man Messerstecher, Einbrecher, Vortäuscher von Notfällen, Erpresser, Betrüger, Vergewaltiger, Ehrenmörder, Hochzeitskorsoterroristen u.s.w.? Wenn man hier alle Augen zudrückt, muß man bei der Bestrafung von Taten, die auch unabsichtlich passieren können, vorsichtig sein.

  13. Solche Regelungen erwartet man in Verbrecherstaaten.

    DEUTSCHE! Euer Feind ist der BRD-Staat. Leistet Widerstand wie und wo ihr nur könnt – bis er durch einen deutschen & volksdemokratischen Rechtsstaat ersetzt wurde!

  14. 18_1968
    16. Mai 2020 at 07:40

    Man sollte einfach gena …….Zumutung.

    Leider ist eine sachliche Diskussion mit Augenmaß bei dem Thema erfahrungsgemäß unmöglich.

    cxxxxxxxxxxxx

    sachliche Diskussionen waren in der DDR auch nicht erlaubt
    solange Angelas und Grethas ihren Doofkopf durchsetzen können, solange wird es mit allem und Jedem steil Bergab gehen.
    Frauen und Mädchen aus der Klappse regieren die Welt

  15. Dieser Khmerkelismus mit seinem rot grün Kommunistenanhang a lla Esken, die das Ausgeben ihrer Diäten als Leistung am Volk bezeichnen, Haben Grund gnadenloser Unterqualifikation nicht anderes zu tun, als die Leute für eine formbare Masse zu halten, die man unter Repressalien und Armut setzen muss.-

  16. OT:
    In den ÖM kann man von Verschwörungstheoretikern und sonstigen, geistigen Brandstiftern lesen,die zu Coronademos gehen.
    Ein Kommentator meint, dass dort ohnehin nur gelangweilte und kriminelle Arbeitose hingehen,um einmal im Leben mal so richtig auf die Pauke hauen zu können.

  17. Ja, liebe Leser, es wird nicht gemütlicher in diesem Staat.

    Doch, das wird es, wenn weniger gerast wird.

  18. Was in Sachen Verkehrsdelikte mittlerweile in diesem
    Unrechtstaat abläuft, hat mit gerechter Strafe nichts
    mehr zu tun ! (wahrscheinlich den Grünen geschuldet)
    Eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad wird, wenn man
    kein migrantischer Sozialschmarotzer ist, höher bestraft,
    als ein Totschlag. Dazu zieht sich das Verfahren ein Jahr lang
    hin.
    Das man eine Geldstrafe bekommt, die ca. bei einen Monatslohn
    liegt, sehe ich ja noch ein. Diese Strafe wird von einen Amtsgericht
    festgesetzt. Aber was dann danach folgt, ist reine Willkür !
    Obwohl im richterlichen Bescheid klipp und klar drin steht, dass
    von einen Führerscheinentzug und einer MPU abgesehen wird,
    geht das Verfahren weiter an das örtliche Verkehrsamt.
    Dieses Amt kann dann über weitere Maßnahmen, wie Füherschein-
    entzug und MPU-Test entscheiden.
    Ich frage mich, wer auf solch eine doppelte und dreifache Strafe,
    bei einen Delikt, mit den Fahrrad ohne einen relevanten Schaden,
    gekommen ist. Das eine Verkehrsbehörde, ein richterliches Urteil,
    faktisch nicht anerkennt, hat mit normalen Verstand nichts zu tun.
    Für was brauchen wir dann noch Richter ?

  19. Besser wären tägliche Kontrollen und rigoroses Abkassieren der Mama-Taxis vor den Schulen. Die behindern den fließenden Verkehr, sind eine Gefahr für andere Kinder und die FahrerInnen sind absolut uneinsichtig.
    Da kann jeden Tag viel Geld geholt werden.

  20. Die Verkehrstoten werden deutlich weniger, wenn sämtliche Fahrzeuge abgeschafft werden!
    Zurück aufs Pferd! 🙂

  21. Der Autor hat vergessen das Deutschland auf der Welt die geringsten Geldstrafen hat (te).Bin in über 30 Jahren Autofahren 3 x geblitzt worden.Geht alles und bin doch ans Ziel gekommen. Würde manchen Zeitgenossen aber guttun wenn er mehr Bußgeld abdrücken muss…

  22. Die deutsche Gesetzgebung für den Straßenverkehr ist teilweise unverhältnismäßig und überzogen, teilweise wiederum, vor allem dann, wenn es ums Lieblingsklientel der Grünen gehrt, die Radfahrer, ungenügend. Sie setzt falsche Anreize und kriminalisiert letztlich die Gruppe der Autofahrer, vereitelt dafür aber Strafen für höchst rücksichtslose und aggressive Leute, die Regeln als etwas zu verstehen scheinen, was nur für die Inhaber von Fahrzeugen mit einem Motor auf vier Rädern gilt.

    Gleichwohl gibt es auch hier Bedarf hinzusehen. In letzter Zeit ist die Aggressivität und Rücksichtlosigkeit in allen Gruppen von Verkehrsteilnehmern noch deutlich angestiegen, was aus meiner Sicht zu großen Teilen auch auf die Politik der letzten Jahre, aber auch auf gewachsenem Streß zurückzuführen sein wird, was es allerdings nicht besser macht. Die aktuellen Änderungen dürften diese Aggressivität und Wut von Machtlosen, die sich unter anderem auch in rücksichtslosem „gnadenlosem“ Fahren entlädt, eher noch steigern.

    Der Sinn dieser Politik kann im Grunde nur damit erklärt werden, daß man dem kraftfahrenden Individualverkehr insgesamt das Wasser abgraben will, um die Leute auf Fahrräder oder gleich in einen maroden ÖPNV zu zwingen. Auch insofern muß man der Rechtsprechung attestieren, letztlich politische Ziele zu bedienen. Wenn Scheuer die Angelegenheit – das auch nur nach erheblichem Druck – wieder rückgängig machen will, dann bitte gestern. Merkel von der Pseudo-Union und ihre noch „grünere“ Kamarilla, werden ihm dabei wohl weniger behilflich sein – von der grünen Päderasten- und Maoistenpartei im Original mal ganz zu schweigen.

  23. @Matrixx12: Wie ein Rückzieher sind es im Moment nicht aus, eher nach einer Anpassung. Führerscheinentzug weg, dafür aber ein höheres Bussgeld.

  24. Manche hier haben es leider nicht verstanden. Es geht um Verhältnismäßigkeit. Wer Autofahrer ist weiß dass man leicht mal 21km/h für einen kurzen Moment drüber rutschen kann.Dafür einen Monat Fahrverbot gefährdet vielen ihre Existenz die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind. Diese Verschärfung kommt übrigens nicht aus dem Verkehrsministerium! Diese Verschärfung wurde von den Grünen im Bundesrat eingebracht und von den Altparteien abgenickt. Vielen Dank an die AFD dass ihr dieses Thema aufgreift!

  25. Alle alle Pendler: Die meisten sind „nur“ Pendler. Es gibt aber auch Bürger die müssen beruflich in möglichen Regionen und Städte fahren in denen sie vorher nie waren. Ergo kennen sie weder die installierten Blitzer als auch die Stellen an denen die Wegelagerer mit ihren mobilen Stationen gerne stehen. Es gibt da auch die 100er Zonen auf der Autobahn wo man schon ab 107 km/h geblitzt wird. Ist das Rasen? Nein, die Wegelagerer wissen genau an welchen Stellen und zu welchen Zeiten die Menschen etwas zu schnell fahren um sie abzukassieren.
    Beliebt sind 80-100-80er Zonen auf Autobahnzubringern wo der Autofahrer „vergisst“ seine Geschwindigkeit wieder anzupassen. In der Stadt wechseln sich 50-60-30er Zonen ab und man muss überall mit privaten, städtischen und polizeilichen Massnahmen rechnen um an das zu kommen was sie am meisten an uns schätzen: Unser Geld.

  26. foobar 16. Mai 2020 at 10:20

    In der Stadt wechseln sich 50-60-30er Zonen ab

    Geht noch irrer: Galt früher das Gesetz: „50 innerorts“ (darum ist der 50kmh-Strich auf dem Tacho rot), haben viele Städte, auch Großstädte, inzwischen das Tempo per Schilderwald auf 40 gesenkt. Stuttgart z.B. Es ist also ein ständiger Wechsel innerorts – gerade in größeren Städten – zwischen 30-40-50-60-30-40. Plus jetzt sämlichen Fahrradfahrern Deutschlands auf der Straße („Radspuren“ statt den alten Fahrradwegen), einem brüllenden Schwerlastverkehr (die Städte wollen schließlich mit Essen, Beton, Zement, Holz, Baustoffen, Waren beliefert werden) einem gigantischen Paket-Lieferverkehr (Internet-Paketdienste), und alle innerorts auf einer Straße.

    Der Schilderwald – der bekanntlich mal als jahrzehntelanges Politiker-Ankündigungs-Seich „gelichtet“ werden sollte – ist dermaßen gewachsen, nicht nur mit dem ausufern von Tempolimit-Schildern, sondern auch ein Vielzahl von neu erfundenen Schildern – daß man oft vor lauter Schildergucken gar nicht mehr zum Fahren kommt. Um das alles zu lesen, was manchmal per Schild an nur einer Stelle angezeigt wird, eine ganze Vorschriftenbibliothek (statt wie üblich auf den umgebenden Verkehr, Vorder, Seiten- und Hintermann zu achten, dazu auf Radfahrer, Motorräder, Fußgänger etc.), müßte man anhalten.

    Daß dadurch die Unfälle steigen statt verringert werden (da hilft auch der Abbiegeassistent für LKW zum Schutz von Radlern nicht), will kein Ideologe sehen.

  27. Ich als oberlehrer (aber ohne hut):
    ampel,
    gefälle, leichte rechtskurve, parkplatzausfahrt, nebenstraßeneinmündung, hausecke –
    20 m weiter
    gebot:
    20 km/h
    grund:
    weiter leichte rechtskurve,
    kreuzung mit linksabbieger/linksabbieger von links, fußgängerüberweg (häufig senioren mit rollator),
    dann 10 m weiter parkplatzzufahrt
    20 m weiter ende der begrenzung/50 km/h, aber 10 m weiter parkplatzausfahrt.
    Oft erlebt:
    Ich halte mich voll an die 20 km/h –
    folgendes fahrzeug klebt an meiner stoßstange,
    vorausfahrendes fahrzeug bald nicht mehr zu sehen.
    Nach dem ende der 20km/h trete ich voll aufs gas und bin gleich wieder auf 50 km/h.
    Zeitverlust – mir doch egal (bin rentner).
    Übrigens:
    Ein blitzer steht da bis jetzt noch nicht.

  28. Das sehe ich vollkommen gelassen, wahrscheinlich ist das die Ruhe und Gelassenheit des Alters.
    Wenn die Streckenkontrolle vor dem „autonomen Fahren“ kommt, wird es richtig schwer, weil nur die punktuelle Befolgung der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht mehr ausreicht.
    Kommt das autonome Fahren vorher, dann gebe ich als Fahrer eh die Kontrolle ab und mein Auto schleicht vollkommen gesetzeskonform über alle Strassenabschnitte.
    Vieles an Kontrollen ist leider Abzocke, zwar gesetzlich absolut abgedeckt und natürlich korrekt, aber es wird leicht als Gängelung empfunden.
    Ist halt wie vieles im Leben, wird es vorsätzlich übertrieben, dann merkt selbst der Dümmste, er wird abgezockt und beginnt sich ungerecht behandelt zu fühlen und begehrt auf. Das passiert gerade und deshalb wird zurückgerudert.
    Grundsätzlich ist es aber doch sehr einfach, verhalte ich mich gesetzeskonform… kann mir niemand etwas. Ich klaue auch nicht zufällig, breche nicht aus Unaufmerksamkeit irgendwo ein… ebensowenig überschreite ich die Geschwindigkeit unbeabsichtigt. Falls doch… Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, das war schon immer so.
    Und wem das hier nicht passt… meine Güte der kann doch jederzeit auswandern. Die Niederlande wären eine gute Adresse, bei Rasern extrem beliebt und in 50 Jahren sowieso abgesoffen, da lebt es sich rein der Perspektive wegen bestimmt besser… Ironie wieder aus.

  29. Schön zu sehen, wie gut der Rechtsstaat beim Abkassieren seiner Bürger funktioniert, inklusive ausgefeilter Technik. Eine interessante Expertise wäre auch der Vergleich staatlicher Regulierungs-, Ordnungs- und Strafmaßnahmen im Straßenverkehr mit denen bei illegalem Grenzübertritt, Paß- und Dokumentenfälschung in besonderem Hinblick auf die ethnischen und religiösen Zugehörigkeiten der betroffenen Gruppen.

  30. Das Problem ist, daß die ganzen Tempolimits willkürlich aufgestellt sind, es keine festen Regeln gibt. Ebenso bei den Messungen. Wie bitte dient es der Verkehrssicherheit, wenn Messungen in Bereichen dieser völlig sinnlosen Begrenzungen wegen „Lärmschutz“ aufgestellt werden? Da werden alle gegängelt, egal ob ein Proll mit seiner Enduro und unzulässigem Schalldämpfer wie der Fahrer eines E-Autos oder ein Lkw. Seit einiger Zeit kann beliebig und nach Gefühl und Wellenschlag innerorts „30“ angeordnet werden, auch auf Hauptstraßen. Ein paar Ökofaschos reichen, schon wird der Ort damit vermint und die Abzocke kann los gehen. Die dämlichen Limits vor Kinderentsorgungseinrichtungen und Schulen sind im besten Fall zeitlich begrenzt. Aber auch da lauern Fallen. Wenn das Limit „Mo – Fr“ gilt, dann eben auch an Feiertagen wie Ostermontag, Pfingsmontag, Christi Himmelfahrt und wenn gar kein Berieb ist, wie den Ferien oder nun während der Pandemie. Solche starren Limits gehören verboten. Das dürfen wenn nur Lichtanzeigen sind, die während der Wechselzeiten, also Schulbeginn oder Ende und in den Pausen gelten. Bei Kinderentsorgungseinrichtungen haben diese Limits nichts zu suchen, die Eltern, die ihre Kinder dort aus Faulheit, Kampfemanzentum oder Gier entsorgen, sind für die Kinder und ihre Sicherheit verantwortlich. Früher hieß es „Schulanfänger – Verkehrsanfänger!“. Kinder im nicht schulpflichtigen Alter haben allein im Straßenverkehr nichts zu suchen. Nicht nur Kinder werden entsorgt, auch Oma und Opa sind lästig und kommen in den Vorhof zu Himmel oder Hölle, spricht Altersheim. Auch da jetzt Limits, auch an Hauptstraßen, auch wenn dort noch nie ein Unfall mit Seniorenbeteiligung passiert ist.
    Ein besonderes Gschmäckle, wie man im Süden sagt, hat es, wenn z.B. Kreise Limits aufstellen, dann praktischerweise auch gleich eigene Blitzer betreiben. Im Grunde verfassungswidrig, weil ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung. Das ist ein tolle Sache, man verhängt möglichst schwachsinnige Limits, von denen erwartet werden kann, daß sich viele nicht daran halten und schickt dann die eigenen Wegelagerer los. Eine Lizenz zum Gelddrucken. Das muß man auch mal denen entgegen halten, die immer sagen, wenn man vorschriftsmäßig fährt, kann einem nichts passieren.Das ist Unsinn, mit Ausnahme genereller Tempolimits wie auf Landstraßen oder innerorts ist keine dieser Limits demokratisch legitimiert, sondern Ausdruck von Verwaltungshandeln, wer entsprechende Beziehungen hat, der bekommt sein Limit uns da werden auch die Wegelagerer in Bewegung gesetzt.
    Wir brauchen klare Vorschriften, wann ein Ort eine geschlossene Ortschaft ist, daß Limits vor Schulen usw. nur über intelligente Schilder angeordnet werden dürfen, gleiches gilt für Limits an Bushaltestellen. Wir brauchen ein Kataster im Internet, einsehbar für jeden Bürger, es muß immer eine rechtlich sicherer Begründung gegeben sein. „Lärmschutz“, „da wird immer so gerast“ usw. zählen dabei nicht. Sondern z.B. eine Häufung von Unfällen, die auf eine zu hohe zulässige Geschwindigkeit eindeutig zurück zu führen sind. Der besoffene Fahranfänger, der sich auf einer Landstraße mit 160 km/h um den Baum wickelt zählt nicht dazu, erstens war er besoffen, zweitens schneller als 100 km/h. Ansonsten müssen bauliche Gegebenheiten wie z.B. die Fahrbahnbreite, Gefälle usw. herangezogen werden. Limits wegen „Straßenschäden“ muß zwingend eine Meßfahrt mit genormten Kriterien vorausgegangen sein (Die Bahn macht es genauso, da fahren Meßzüge, danach folgen Langsamfahrtstellen). Und wie bei der Bahn muß es Fristen geben, bis zu denen die Mängel behoben sind.
    Eine „Brücke“ für die Zwischenzeit wäre, daß das Fahrverbot nur bei Überschreitung des allgemeinen Tempolimits an dieser Stelle verhängt wird. Also: Wer in eine „30“ Zone 70 fährt, den wird die Fahrerlaubnis nicht entzogen, weil „30“ niedriger als die Innerortsgeschwindigkeit von „50“ ist, der Autofahrer wäre erst bei „71“ Fußgänger. Dieser „30“ Scheiß kommt von den Ökofaschisten, die wollen überall diese Schleichfahrt anordnen. Es wird Zeit, diesen Leuten und ihren Positionen den Kampf anzusagen, das sind meist Leute, die noch nie in ihrem Leben produktiv gearbeitet haben, man muß sie entlarven und politisch fertig machen. Immer wieder muß darauf hingewiesen, wenn jemand ungelernt ist, nie gearbeitet hat, immer wieder „Lerne erst einmal einen Beruf und verdiene Geld, dann kannst Du den Mund aufmachen, Du Taugenichts und Sozialparasit!“

  31. Interessant, wie viele hier der kommunalen Willkür neuerderdings und alterdings massenhaft aufgestellter Verkehrsschilder, also moderner Geßlerhüte („Man muß die nur befolgen, dann passiert nichts) folgen.

    Das ist kein Appell zum „Rasen“. Wobei ein „Raser“ ja inzwischen schon einer ist, der nachts um 21:45 vor einer Grundschule (also 1- bis 4 Klasse von Zwergen, vormittags von 9:00 bis 12:00) statt 30 Tempo 40 fährt. In Blankenese gilt z.B. bis 22:00 Nachts auf der Duchgangsstraße nach Rissen auf Höhe Waseberg vor einer Grundschule 30. DIE Blitzerstation. Vor allem dann, wenn alle Schüler pennen:

    Bevorzugtes Blitzen: Abends um 21:55. Also dann, wenn alle Grundschüler zur Schule gehen. /sarc

  32. diekgrof 16. Mai 2020 at 15:47

    Das Problem ist, daß die ganzen Tempolimits willkürlich aufgestellt sind, es keine festen Regeln gibt.

    So isses. Und wie die Cornomaulkörbe sind das lediglich Geßlerhüte, vor denen Grüßen und Befolgen (abrupt bremsen, hastig überstreifen) lustvoll befohlen wird.

  33. Es ist ja nichts da, machen wir uns doch endlich mal ehrlich, wo ist den die Gegenwehr, die werden ja nicht mal gehört. Man muss ja suchen, um solch kluge Gegenmassnahmen zu finden.
    Diese Bundesbürger- Schlappschwänze hängen doch nur noch in den Seilen.

  34. Der neue Bußgeldkatalog ist eine Unverschämtheit
    Kaum zu glauben, dass die CSU so etwas mitmacht

    Ehrhorn ist klasse
    Zu den Fragen der „Journalisten“
    Muss man sich mit durchgespielten Varianten vorbereiten
    Man weiß ja, wie die drauf sind
    Viel Arbeit

  35. Es ist eine Katastrophe, dass nun versucht wird, den Bußgeldkatalog noch einmal zu überarbeiten. Wer mit 54 Kilometern pro Stunde an einer Schule oder einem Kindergarten vorbeifährt, obwohl Tempo 30 angeordnet wurde, ist ein potetieller Mörder. Denn er nimmt den Tod von Menschen – hier Kindern – billigend in Kauf! Warum solchen verantwortungslosen Fahrern nicht für einen Monat der Führerschein entzogen werden sollte, um über sein Verhalten nachzudenken, erschließt sich mir nicht. Das ist keine Führerscheinfalle! Denn jeder Kraftfahrer kann dieser „Falle“ nämlich jederzeit entgehen, wenn er sich an die angeordnete zulässige Höchstgeschwindigkeit hält.

    Warum schreibe ich 54 Kilometer in der Stunde und nicht 51? Ganz einfach: Es wird eine Messtoleranz von 3 Kilometern in der Stunde in Abzug gebracht, die moderne Geräte aber gar nicht in dieser Höhe haben. Der Tachometer zeigt derzeit noch einmal rund 3 bis 6 Kilometer pro Stunde mehr an. Mit anderen Worten: Dem Fahrer wird Tempo 60 (!) angezeigt.

    Für diejenigen, die in Physik vielleicht nicht ganz so gut aufgepasst haben: E = m * v². Das heißt, dass ein Fahrzeug bei doppelter Geschwindigkeit, die vierfache Energie hat. Der Bremsweg verdoppelt sich also nicht, sondern vervierfacht sich.

    Bei 30 Kilometern in der Stunde beträgt der Anhalteweg knapp 9 Meter. Bei 50 Kilometern pro Stunde beträgt alleine der Reaktionsweg über 8 Meter. Darauf folgt ein Bremsweg von fast 11 Metern. Das Fahrzeug steht also erst nach 19 Metern. Die Zahlen basieren auf einer zügigen Reaktionszeit von 0,6 Sekunden und einer guten Verzögerung von 9 Meter pro Quadratsekunde auf trockenem Asphalt.

    Für ein Kind heißt das, dass ein Fahrzeug, das bei einer Geschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde noch so gerade vor ihm zum Stehen gekommen wäre, es bei 50 Kilometern in der Stunde mit Tempo 39 überfährt. Bei längerer Reaktionszeit verschiebt sie die Aufprallgeschwindigkeit entsprechend weiter Richtung Tempo 50. Die Folgen für das Kind sind dann dramatisch. Es wird lebensbedrohlich verletzt oder gar getötet. Und das nur, weil ein egoistischer Kraftfahrer bei 50 statt 30 Kilometern in der Stunde 28,8 Sekunden Zeit spart (ausgehend von einer Begrenzung der Geschwindigkeit auf 600 m Länge, wie er vor Schulen und Kindergärten oft anzutreffen ist).

    Von daher kann ich die Argumentation von diekgrof kein bisschen nachvollziehen.

    Übrigens wer ohne Fahrschein mit Bus und Bahn fährt, muss mit einer Strafe von 60 Euro und gegebenenfalls mit einer Strafverfahren, dass einen auch in das Gefängnis bringen kann, rechnen. Dagegen sind Verstöße im Straßenverkehr geradezu lächerlich.

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