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Autoraser: Mord bleibt Mord

Von MANFRED ROUHS | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Grundsatz nach bestätigt, dass ein Autofahrer, der an einem illegalen Autorennen in der Stadt teilnimmt und mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall verursacht, bei dem ein Mensch stirbt, dadurch zum Mörder werden kann. Die Entscheidung ist richtungsweisend für die deutsche Justiz und wird deutsche Gerichte für die absehbare Zukunft in gleichartigen Strafverfahren binden.

Das Strafurteil gegen Hamdi H. (damals 26 und Fahrer eines Audi A6, 225 PS) aus Berlin-Moabit ist damit rechtskräftig. Er hatte am frühen Morgen des 1. Februar 2016 unweit des Kurfürstendamms in Berlin mit 170 km/h den Jeep von Michael Warshitsky (69) gerammt und den pensionierten Arzt dadurch getötet. Michael war an der Kreuzung angefahren bei grün, für Hamdi H. zeigte die Ampel rot.

Michael war Vorsitzender des Bezirksverbandes Berlin-Mitte der Bürgerbewegung pro Deutschland. Er kam als ehemaliger Truppenarzt der Roten Armee vor rund 20 Jahren nach Deutschland, erwarb die deutsche Staatsbürgerschaft, engagierte sich bei Demonstrationen und an Infoständen gegen die Islamisierung Deutschlands – und hätte Hamdi H. sicher viel zu sagen gehabt, falls die beiden Gelegenheit gehabt hätten, sich kennenzulernen.

Hamdis Rennrivale Marvin N. (damals 24 Jahre und Fahrer eines AMG-Mercedes, 380 PS) aus Berlin-Marzahn muss erneut vor Gericht. Seine Verurteilung hob der BGH auf, „weil die Beweiswürdigung des Landgerichts die Feststellung eines gemeinsamen, auf die Tötung eines Menschen gerichteten Tatentschlusses nicht trägt“. In einer Erklärung zur Entscheidung 4 StR 482/19 [1] erläutert der BGH hierzu:

„Das Landgericht hat sich lediglich mit dem Vorsatz betreffend einen durch den Mitangeklagten selbst verursachten Unfall auseinandergesetzt. Nicht belegt ist die mittäterschaftliche Zurechnung der Tat des Unfallverursachers. Dass die Angeklagten – wie das Landgericht gemeint hat – während des Zufahrens auf die Kreuzung den auf das Straßenrennen ausgerichteten Tatplan konkludent auf die gemeinsame Tötung eines anderen Menschen erweiterten, liegt angesichts ihrer Fokussierung auf das Rennen auch fern.

Gegen diesen Angeklagten wird das Landgericht deshalb in einem dritten Rechtsgang nochmals zu verhandeln haben.“

Dem Landgericht ist damit eine Anleitung an die Hand gegeben, wie es den Mord auch im Falle des Marvin N. bei der nun anstehenden erneuten Urteilsfindung so begründen kann, dass das Strafurteil Bestand haben wird.

Meinen langjährigen Freund und mutigen politischen Weggefährten Michael Warshitsky macht die Verurteilung nicht wieder lebendig. Aber sie hilft vielleicht, ein Mindestmaß an abschreckender Wirkung gegenüber anderen Autorasern zu entwickeln, die jetzt wissen, dass ihnen zumindest lebenslange Haft droht, falls ihre Fahrt für einen anderen Menschen tödlich endet.

Zu befürchten steht allerdings, dass die Selbstüberschätzung mancher junger Männer im Straßenverkehr noch lange weitere Todesopfer fordern wird, die der Zufall aussucht. Die moderne Motorentechnik ist nicht gemacht für Großkotze auf dem geistigen Niveau eines Frühmenschen. Diese Klientel passt nicht in den Dschungel der Großstadt. Für sie ist jedes Gerät gefährlich, das mehr als eine halbe Pferdestärke Leistung entwickelt.

Hamdi H. & Co. gehören hier einfach nicht hin!


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs [2], Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V. [3], der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen [4] per Streaming und hat die Broschüre Coronazeit – Leben im Ausnahmezustand“ [5] herausgegeben. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig und vermittelt Firmengründungen in Hong Kong [6].

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#1 Kommentar von ghazawat am 18. Juni 2020 00000006 18:03 159250342106Do, 18 Jun 2020 18:03:41 +0100

Ich kann mich nicht erinnern, dass sich irgendjemand von der mohammedanischen Gemeinde für dieses Fehlverhalten entschuldigt hätte.

Hätten zwei Deutsche einen Mohammedaner totgerast, wäre die Kreuzung längst schon nach dem Getöteten benannt und die dazugehörigen drei Bushaltestellen ebenfalls.

#2 Kommentar von buntstift am 18. Juni 2020 00000006 18:04 159250347206Do, 18 Jun 2020 18:04:32 +0100

Bei anderen Menschen könnte etwas hängen bleiben. Aber bei Angehörigen dieses Kulturkreises und großen Clans, die das Sagen haben, geht das gepflegt am Gesäß vorbei. Noch ist nicht aller Tage Abend und die Beteiligten an der Verhaftung, Verurteilung in „Betreuung“ im Gewahrsam können ganz schnell mausetot sein.

#3 Kommentar von Haremhab am 18. Juni 2020 00000006 18:06 159250361506Do, 18 Jun 2020 18:06:55 +0100

Sobald Migranten vor Gericht sind, werden Entschuldigungen für die Taten gesucht. Wundert mich daher nicht.

#4 Kommentar von Keiler am 18. Juni 2020 00000006 18:09 159250379406Do, 18 Jun 2020 18:09:54 +0100

Für solche Mörder gehört die Todesstrafe, wie sie in der Demokratie USA auch gibt.

#5 Kommentar von Pforzheim Neu-Islamisdan am 18. Juni 2020 00000006 18:28 159250488506Do, 18 Jun 2020 18:28:05 +0100

Wir könnten hier ja eine weitere Rubrik einführen: „Einzelfall durch Fahrunfall“ und die Seite würde aus allen Nähten platzen! Selbstredend, dass das geisteskranke Muslimenpack auch für unsere Straßen eine echte Bereicherung ist..! Kann die AfD diese Typen bitte mal alle zu Fußgängern machen?? Gegen das Auto sind die Musel doch ohnehin..!

#6 Kommentar von ebendeshalb am 18. Juni 2020 00000006 18:34 159250525106Do, 18 Jun 2020 18:34:11 +0100

Nein Bitte keine Todesstrafe -WARUM diese GNADE ? Viel Besser so wie in Russland verfahren.
und bitte NICHT auf den Islam Faschistoiden Kommunisten TÄTER SCHUTZ Seich von den Sprechern hören ….Genau wie der Kommunisten Papst Der auch Lieber den Tätern als Deren Opfern die Füße Küsst und Wäscht .
.
[17]
.

Meine Meinung Es geht NUR SO ….VIEL BESSER ALS DIE TODESSTRAFE .
.
Das ist Die Zukunft und genau die Sprache was diese Geisteskranken Verbrecher Monster Aller Herren Länder verstehen und was viele LETZTENDLICH auch von klein auf gewohnt sind .Nur so kann ABSCHRECKUNG erreicht werden -Garantiert !

#7 Kommentar von eule54 am 18. Juni 2020 00000006 18:42 159250574506Do, 18 Jun 2020 18:42:25 +0100

Islamischer Vergewaltigungs-Kuffnuck aus Syrien muß in den Knast:

[18]

#8 Kommentar von Schwaebische Maultaschen am 18. Juni 2020 00000006 18:43 159250582406Do, 18 Jun 2020 18:43:44 +0100

Manfred Rouhs äußert das Richtige,“ für sie ist jedes Gerät gefährlich, das mehr
als eine halbe Pferdestärke Leistung entwickelt.“
Und das Autoradio soll auch nur 5Watt Ausgangsleistung haben.

#9 Kommentar von einerderschwaben am 18. Juni 2020 00000006 18:46 159250598106Do, 18 Jun 2020 18:46:21 +0100

Hamdi H. & Co. gehören hier einfach nicht hin!

das mag sogar stimmen….
doch Hamdi H. & Co haben eine swhr grosse Verwandtschaft, viele eingebürgerte Deutsche die schnell und hart zuschlagen können uns für Spezialsachen kommt Vetter Alibaba aus Damaskus übers Wochenende

#10 Kommentar von Heisenberg73 am 18. Juni 2020 00000006 18:48 159250612706Do, 18 Jun 2020 18:48:47 +0100

Da wollten der Hamdi und der Marvin nur ein bisschen „The Fast and the Furious“ nachspielen. In diesen Filmen werden Protagonisten mit dicken Armen und erbsengroßen Hirnen als Helden dargestellt, was besonders im Moslemmilieu natürlich sehr gut ankommt.

#11 Kommentar von Marie-Belen am 18. Juni 2020 00000006 18:53 159250638606Do, 18 Jun 2020 18:53:06 +0100

Die Polizei wird immer häufiger attackiert…

„Mit Messer bedroht: Polizei schießt im Emsland auf 23-Jährigen

Im Emsland hat ein Mann mehrere Menschen mit einem Messer bedroht. Als er auch die Polizisten bedrohte, schoss einer von ihnen auf den Angreifer. Der 23-Jährige musste wiederbelebt werden. Sein Zustand ist kritisch.
Mit Messer bedroht: Polizei schießt im Emsland auf 23-Jährigen
Im Emsland hat ein Mann mehrere Menschen mit einem Messer bedroht. Als er auch die Polizisten bedrohte, schoss einer von ihnen auf den Angreifer.“

[19]

#12 Kommentar von HarryM am 18. Juni 2020 00000006 18:59 159250678006Do, 18 Jun 2020 18:59:40 +0100

Meine Erfahrung in Neuislamistan: Hintergründe verurteilt man nicht in mehr als dreißig Verfahren!

#13 Kommentar von VivaEspaña am 18. Juni 2020 00000006 18:59 159250678306Do, 18 Jun 2020 18:59:43 +0100

Görlinger Zentrum Kölner Polizist schwer verletzt: 150 Anwohner mit unfassbarer Aktion

Asozialer geht es wohl kaum: Ein stark blutender Polizist liegt mit Platzwunden und einem Knochenbruch am Boden – und 150 Personen behindern die Rettungskräfte, die dem Beamten helfen wollen.
(…)
Köln-Bocklemünd: Verkehrskontrolle eskaliert am Görlinger Zentrum
Wie die Kölner Polizei am Donnerstag mitteilte, ist am Mittwochabend eine gewöhnliche Verkehrskontrolle am Görlinger Zentrum in Köln-Bocklemünd völlig eskaliert. Dabei schlug der Beifahrer (24) eines 28 Jahre alten Autofahrers den Polizisten krankenhausreif. (…)

[20]

#14 Kommentar von VivaEspaña am 18. Juni 2020 00000006 19:03 159250699707Do, 18 Jun 2020 19:03:17 +0100

„Überall blutige Spritzen“ Anwohner-Hölle: Lage an Düsseldorfs Drogen-Platz eskaliert
(…)
„Seit Corona ist es definitiv schlimmer geworden“, so der Ladenbesitzer. „Die Polizei wird an anderer Stelle offensichtlich mehr gebraucht, diese Gegend hier verwahrlost völlig.“
(…)
Worringer Platz: Abhängige beklauen Anwohner
(…)
Ein weiteres Problem sei der Machtkampf zwischen zwei Clans, der rund um den Worringer Platz tobt. „Die teilen sich die Straßen untereinander auf, verkaufen dort dann ihre Drogen“, berichtet der Geschäftsmann.
(…)
AWISTA reinigt den Worringer Platz viermal täglich
Gegen Abend lägen überall in der Gegend die Alkohol- und Drogen-Junkies herum. Ein Mitarbeiter der AWISTA (Stadtreinigung) fegt während des Rundgangs den Platz, auch er ist schockiert: „Wir sind mittlerweile viermal täglich hier um sauber zu machen. Was man hier alles sieht, das können Sie sich nicht vorstellen.“ (…)

[21]

#15 Kommentar von Karl Brenner am 18. Juni 2020 00000006 19:06 159250721207Do, 18 Jun 2020 19:06:52 +0100

Hat Chebli schon eine MLM („Moslem Live Matters“) Gruppe angekündigt?

Oder werden die Täter nun „post mortem“ von einem Gutachter zu psychisch Krank erklärt?

#16 Kommentar von alles-so-schoen-bunt-hier am 18. Juni 2020 00000006 19:10 159250743807Do, 18 Jun 2020 19:10:38 +0100

OT zu dem Pulverfass USA: nach Seattle zieht sich die Polizei wohl auch aus Atlanta / Georgia zurück, nachdem dort ein Polizist wegen Gewaltanwendung unter Mordanklage steht, s. [22]

#17 Kommentar von eule54 am 18. Juni 2020 00000006 19:13 159250760107Do, 18 Jun 2020 19:13:21 +0100

Marie-Belen
18. Juni 2020 at 18:53
Die Polizei wird immer häufiger attackiert…

„Mit Messer bedroht: Polizei schießt im Emsland auf 23-Jährigen.
++++

Kuffnuck oder doch?

#18 Kommentar von Haremhab am 18. Juni 2020 00000006 19:20 159250800807Do, 18 Jun 2020 19:20:08 +0100

Messerangriffe in der Schule

[23]
——————————————————
Ohne islamische Migranten wäre es sicherer.

#19 Kommentar von Fuchser am 18. Juni 2020 00000006 19:27 159250844407Do, 18 Jun 2020 19:27:24 +0100

> Die moderne Motorentechnik ist nicht gemacht für Großkotze auf dem geistigen Niveau eines Frühmenschen.

Exakt!

#20 Kommentar von B.Schmidt am 18. Juni 2020 00000006 19:29 159250856907Do, 18 Jun 2020 19:29:29 +0100

Das ist eine gefährliche Entwicklung.

Mord ist normalerweise, wenn jemand vorsätzlich, überlegt und geplant einen Menschen tötet.

In der gezielten Planung liegt die besondere Verwerflichkeit. Ein Todesopfer bei einem Autorennen ist zwar auch schlimm, hat aber nicht die Qualität einer gezielt geplanten Tötung.

Wir dürfen dieses Urteil nicht gutheißen, nur weil es einen Kulturfremden trifft. Als nächstes kann es auch einen von uns treffen.

#21 Kommentar von Mic Gold am 18. Juni 2020 00000006 19:30 159250863607Do, 18 Jun 2020 19:30:36 +0100

ebendeshalb 18. Juni 2020 at 18:34

Nein Bitte keine Todesstrafe -WARUM diese GNADE ? Viel Besser so wie in Russland verfahren.
———
Ach Russen sind doch mittlerweile auch pussyfiziert. Die aufgewendeten Resssourcen „Knast/ Rübe ab“ stehen in keinem Verhältnis. Ein vernünftiges Gemeinwesen ist daran interessiert, (notorische) Schwerkriminelle möglichst schnell und effizient unschädlich zu machen. Vom gesparten Geld und den gesparten Ressourcen finanziert man dann Dinge, die wiederum dem Gemeinwesen zugute kommen.

#22 Kommentar von Penner am 18. Juni 2020 00000006 19:34 159250887507Do, 18 Jun 2020 19:34:35 +0100

Das wirklich perverse kommt noch , hätte dieser Hamid vorher eine halbe Flasche Schnaps getrunken , dann wäre er mit 6 Monate Strafe auf 3 Jahre Bewährung , davon gekommen . Der Führerschein wäre auf Lebenszeit entzogen .
Das glaubt man nicht ? Mir ist ein solcher Fall bekannt , Mutter und Tochter mit 2,6 Promille vom PKW – Golf Fahrer tot gefahren und zu obiger Strafe verurteilt worden !!

#23 Kommentar von nicht die mama am 18. Juni 2020 00000006 19:38 159250911007Do, 18 Jun 2020 19:38:30 +0100

Heisenberg73 18. Juni 2020 at 18:48

Da wollten der Hamdi und der Marvin nur ein bisschen „The Fast and the Furious“ nachspielen. In diesen Filmen werden Protagonisten mit dicken Armen und erbsengroßen Hirnen als Helden dargestellt, was besonders im Moslemmilieu natürlich sehr gut ankommt.

Naja, es gab da mal Comics und Filme von einem Kerl im blau-roten Strampelanzug, der konnte durchs Feuer laufen, fliegen, mit blossen Händen Züge aufhielt und sogar Berge versetzen.

Trotzdem sind die Kinder und Jugendlichen nicht brennend durch die Strassen gerannt, aus den Fenstern gesprungen, haben sich nicht vor Züge gestellt und die Alpen stehen auch immer noch da, wo sie immer standen.

Es liegt nicht daran, dass im Kino nicht immer der Brave der Held ist, es liegt daran, dass diese real existierenden Erbsenhirne Fiktion nicht von Realität unterscheiden können, ihnen fehlt es an Fantasie.

#24 Kommentar von Penner am 18. Juni 2020 00000006 19:39 159250917707Do, 18 Jun 2020 19:39:37 +0100

Korrektur : … Mutter und Tochter ( 30 + 8 Jahre), vom alkoholisierten PKW-Golf -Fahrer (26Jahre) mit 2,6promille im Blut , tot gefahren …..

#25 Kommentar von HH am 18. Juni 2020 00000006 19:41 159250931407Do, 18 Jun 2020 19:41:54 +0100

fährt ein Musl im Taxi mit. Fordert er den Taxifahrer auf, die Musik auszumachen, denn diese Art der Musik gab es zur Zeit Mohammeds nicht.
Der Taxifahrer macht die Musik aus, stoppt das Auto und lässt den Fahrgast aussteigen.
Der ist entrüstet und will wissen was das soll.

Der Taxifahrer antwortet ihm.
„Zur Zeit Mohammeds gab es solche Taxis nicht, er soll doch auf ein Kamel warten“.
… und fuhr davon

#26 Kommentar von Thomas116 am 18. Juni 2020 00000006 19:42 159250933507Do, 18 Jun 2020 19:42:15 +0100

„B.Schmidt 18. Juni 2020 at 19:29
Das ist eine gefährliche Entwicklung.

Mord ist normalerweise, wenn jemand vorsätzlich, überlegt und geplant einen Menschen tötet.“

Absolut. Wie kann man das nicht erkennen?

#27 Kommentar von Penner am 18. Juni 2020 00000006 19:45 159250953007Do, 18 Jun 2020 19:45:30 +0100

Nun ja … Lebenslang wegen Mord , das übersteigt auch meinem Rechtsempfinden .. Urteil von Vorsitzende Richterin mit graugefärbte Haare; sagt schon alles ! Weiber urteilen nun mal nach Gefühl , Todschlag mit bis 10 Jahre wäre angemessen .

#28 Kommentar von Realistig am 18. Juni 2020 00000006 19:48 159250970807Do, 18 Jun 2020 19:48:28 +0100

Penner 18. Juni 2020 at 19:34

Das wirklich perverse kommt noch , hätte dieser Hamid vorher eine halbe Flasche Schnaps getrunken , dann wäre er mit 6 Monate Strafe auf 3 Jahre Bewährung , davon gekommen …
_________________________________
Ist bei anderen Straftaten/Mord auch so. Das wissen die „üblichen Verdächtigen“ und lassen sich dann vorher volllaufen. Alle Finten und Tricks, mit denen man eine Strafminderung erreichen kann, sind den erbsengroßen Hirnis hinreichend bekannt. Und wie man dem hiesigen Staat so viel Kohle wie möglich entlockt. Nur die deutsche Kartoffel ist schön brav und deshalb auch bei der Polizei äußerst „beliebt“…

#29 Kommentar von nicht die mama am 18. Juni 2020 00000006 19:56 159251017707Do, 18 Jun 2020 19:56:17 +0100

Penner 18. Juni 2020 at 19:45

Stimmt, Mord im Sinne des Gesetzes war das nicht.

Wegen diesem Gesindel müssen wir jetzt aufpassen, dass die für das Hiersein des Gesindels mitverantwortlichen Personen uns Einheimischen jetzt keine Rechtsnormen aufdrücken, die wir als normal zivilisierte und aufgeklärte Mitteleuropäer weder benötigen, noch wollen.

#30 Kommentar von erich-m am 18. Juni 2020 00000006 19:57 159251024307Do, 18 Jun 2020 19:57:23 +0100

Für Mord muss eine „gezielte Tötungsabsicht“ vorliegen.
Das liegt bei einem „Autorennen“ nicht vor.
Bei einem Autorennen wird versucht, schneller zu sein als der andere, aber nicht jemand absichtlich zu töten.
Also ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes richt.
Das ganze ist wieder ein Streit um Wort und um Rechthaberei/Besserwisserei.
Gebt den beiden 15 Jahre Knast, und nennt es wie ihr wollt.
Schuld an dem ganzen Hickhack ist die Politik, sie will ein politisches Urteil und setzt die Gerichte unter Druck. Sie wollen unbedingt „Mord“ daraus machen, weil der Pleps aufgepeitscht war und man dem Volk nach dem Mund reden wollte, ohne die Gesetzeslage zu beachten.
Eine Einmischung der Politik in die Justiz ist eigentlich schon wieder ein Verfassungsbruch.

#31 Kommentar von uli12us am 18. Juni 2020 00000006 19:59 159251034807Do, 18 Jun 2020 19:59:08 +0100

Heisenberg73 18. Juni 2020 at 18:48; War das nicht MAnta, MAnta?

B.Schmidt 18. Juni 2020 at 19:29; Nein, da bist du komplett falsch informiert, das ist der amerikanische Mordbegriff, der bei uns aber nicht gilt. Lies dir mal §211 STGB durch.
Ich fände ja auch den US-Mord§ sinnvoller, ist aber leider nicht, vielleicht, weil man
so den bösen Buben viel leichter ne milde Strafe zubilligen kann.

#32 Kommentar von uli12us am 18. Juni 2020 00000006 20:04 159251069508Do, 18 Jun 2020 20:04:55 +0100

nicht die mama 18. Juni 2020 at 19:56; Steht nicht in unserem Mord§ hinterrücks, bzw überraschend als Mordmerkmal? Das ist doch wohl eindeutig der Fall. Und ob man ein Auto das 10mal soviel PS hat wie der IQ des Fahrer als gemeingefährlich ansehen kann, da drüber könnten wir uns wohl auch streiten.

#33 Kommentar von ebendeshalb am 18. Juni 2020 00000006 20:06 159251077408Do, 18 Jun 2020 20:06:14 +0100

Mic Gold 18. Juni 2020 at 19:30
ebendeshalb 18. Juni 2020 at 18:34

Nein Bitte keine Todesstrafe -WARUM diese GNADE ? Viel Besser so wie in Russland verfahren.
———
Ach Russen sind doch mittlerweile auch pussyfiziert.
.
ist aber bestimmt eine sehr Trockeneund stinkende Pussy. wie auch immer ich bringe wenigstens keinen Real um , und um das Virtuelle sollte man sich eh nicht streiten oder ? für mich zählen Tatsachen und sonst gar nichts .
.
1 Russisch-Türkischer Krieg (1676–1681)
2 Russisch-Türkischer Krieg (1686–1700) Großer Türkenkrieg
3 Russisch-Türkischer Krieg (1710–1711) Großer Nordischer Krieg#Der Krieg gegen die Osmanen
4 Russisch-Türkischer Krieg (1735–1739) Russisch-Österreichischer Türkenkrieg (1736–1739)
5 Russisch-Türkischer Krieg (1768–1774)
6 Russisch-Türkischer Krieg (1787–1792) Russisch-Österreichischer Türkenkrieg (1787–1792)
7 Russisch-Türkischer Krieg (1806–1812)
8 Russisch-Türkischer Krieg (1828–1829) Griechischer Unabhängigkeitskrieg
9 Russisch-Türkischer Krieg (1853–1856) Krimkrieg
10 Russisch-Türkischer Krieg (1877–1878)
.
Und was ist Heute ? abgesehen vom Guten Strafsystem in Russland ? Ganz einfach der Russe Arbeitet genauso wie der pseudo Westler alias DDR Raute mit dem ISLAM zusammen
.
[24]
.
Jetzr mal Ehrlich was soll ich mit so einem Total ISLAM Versager und Füße küsser anfangen ?

#34 Kommentar von nicht die mama am 18. Juni 2020 00000006 20:10 159251101608Do, 18 Jun 2020 20:10:16 +0100

uli12us 18. Juni 2020 at 20:04

Mord ist immer beabsichtigt.

Egal, wie minderbemittelt so ein Hamdi auch immer sein mag, mit Absicht fährt auch der nicht mit 170 km/h gegen ein anderes Auto oder sonst ein „Hindernis“ und die Minderbemittelung ist auch keine Absicht, zumindest nicht die Absicht eines Hamdis.

#35 Kommentar von 18_1968 am 18. Juni 2020 00000006 20:12 159251115108Do, 18 Jun 2020 20:12:31 +0100

@nicht die mama 18. Juni 2020 at 19:56

„Wegen diesem Gesindel müssen wir jetzt aufpassen, dass die für das Hiersein des Gesindels mitverantwortlichen Personen uns Einheimischen jetzt keine Rechtsnormen aufdrücken, die wir als normal zivilisierte und aufgeklärte Mitteleuropäer weder benötigen, noch wollen.“

Sehe ich auch so, befürchte aber genau das.
So wie einige Extremextremisten (ich tippe da allerdings oft auf Aktionen unter falscher Flagge, „Aktivisten“, Staatsschutz) teils wirklich irren Kram ins Netz blasen und das dann für verschärfte Zensur mißbraucht wurde und wird.

Beliebt sind wohl auch selbstgebastelte Morddrohungen, um dem Steuerzahler mehr „Mittel gegen Rechts“ aus der Rippe zu leiern.

#36 Kommentar von Tom62 am 18. Juni 2020 00000006 20:13 159251122408Do, 18 Jun 2020 20:13:44 +0100

Der Tatvorwurf „Mord“ ist immer durch Vorsatz bedingt und kann von daher auch nur mit einem Vorsatz, jemanden gezielt und damit geplant töten zu wollen, gerechtfertigt werden. Wenn das Gericht seinen Mordvorwurf halten will, dann muß es diesen Mordvorsatz im vorliegenden Fall ermitteln und begründen. Ich sehe zwar durchaus die Möglichkeit, daß eine Person A eine andere Person B mithilfe eines Autos tötet, womit sie den Vorsatz, A habe B gezielt töten wollen, erfüllt. Dieser Vorsatz, nachdem Hamdi H. das Opfer Michael Warshitsky (diese eine Person also) mittel Anfahren oder Überfahren mit seinem Wagen gezielt habe töten wollen, ist hier aber zumindest nicht nachgewiesen und sehr wahrscheinlich auch nicht gegeben.

Ein Autorennen, das in jedem Falle Illegal ist und in dem der Tod, wenn nicht schwere Verletzungen Unbeteiligter im Grunde immer in Kauf genommen werden, ist im Falle dabei zu Tode gekommener Beteiligter oder auch Unbeteiligter, juristisch gesehen, daher ganz sicher kein Mord, da der oben erklärte Mordvorsatz fehlt, während ein Vorsatz sich hier im Grunde nur auf die Entscheidung zurückzuführen ist, trotz Wissen um die Rechtswidrigkeit und das Risiko derartiger Rasereien sich darauf einzulassen.

Was nach wie vor fehlt, ist der (nachgewiesene) Mordvorsatz. Ich verstehe durchaus die berechtigte Empörung der Menschen, die sich wegen derartiger Dinge entsprechend äußern. Nur kann deswegen nicht das Gesetz uminterpretiert werden, wie das Berliner Gericht es offensichtlich getan hat. Auch die Rüge, die es deswegen vom BGH erhalten hat, ist im Grunde butterweich und genügt dem Ganzen m. E. nicht wirklich.

Es geht hier nicht um einen Kulturrabatt, sondern um das, was gemeinhin als Recht anerkannt worden ist. Wird dies aufgeweicht, um etwa einer gewissen Empörung zu entsprechen, könnte uns auch in ganz anderen, unerwarteten Zusammenhängen Ungemach drohen, wenn plötzlich Urteile mit Strafmaßen im Raume stehen, die mit der Tat im Grunde in keinem Verhältnis stehen. Auch wenn nicht auf Mord entschieden würde, gibt es genügend Möglichkeiten, derartige Raser für eine sehr lange Zeit hinter Gitter zu bringen.

Gegebenenfalls ist das Gesetz zu ändern oder zu ergänzen, um derartige kriminelle und skrupellose Vergehen, die einen oder mehrere Toten zu Folge haben, ihren erheblichen Folgen entsprechend härter sanktionieren zu können als bisher. Das, was sich das Berliner Gericht geleistet hat, würde ich dagegen eher als einen wenig durchdachten Schnellschuß betrachten, der, wie wir gesehen haben, niemandem nützt – den Opfern respektive Hinterbliebenen am allerwenigsten.

Daß dies die mit überaus viel Geld und von daher auch mit den „entsprechenden juristischen Möglichkeiten“ ausgestattete „Gegengesellschaft“, aus der der Täter stammt, erkennen und entsprechend ausnutzen würde, war im Grunde nur eine Frage der Zeit.

#37 Kommentar von 18_1968 am 18. Juni 2020 00000006 20:17 159251145108Do, 18 Jun 2020 20:17:31 +0100

Der Königsweg ist und bleibt die Abschiebung gleich nach Urteilsspruch.

#38 Kommentar von nicht die mama am 18. Juni 2020 00000006 20:19 159251155408Do, 18 Jun 2020 20:19:14 +0100

uli12us 18. Juni 2020 at 20:04

Und nö, über das Gefahrenpotential so eines Wagens streiten wir uns sicher nicht.
😉
Das Potential ist vorhanden, der Umgang mit solchen Geräten erfordert mindestens Verantwortung und Respekt beim Fahrer.

Ich durfte beruflich bedingt mit ungefähr 20 oder 22 Jahren einen strassenzugelassenen Rennwagen dem Kunden nach Hause liefern.
Etwas über eine Tonne Gewicht aber gut über 400 PS.
Natürlich hats auch mich damals auf der Landstrasse gejuckt, aber vor dem Monster hatte ich einen gehörigen Respekt.

#39 Kommentar von Jens Eits am 18. Juni 2020 00000006 20:24 159251185808Do, 18 Jun 2020 20:24:18 +0100

Heute 22:00 Uhr beim zwangsfinanzierten Hatungs-Restle
Black Lives Matter? Rassismus bei der deutschen Polizei; Kontrolle versagt: Polizeigewalt in Deutschland; Trump, Bolsonaro & Co.: Warum Populisten beim Kampf gegen Corona versagen

#40 Kommentar von eule54 am 18. Juni 2020 00000006 20:31 159251227808Do, 18 Jun 2020 20:31:18 +0100

18_1968
18. Juni 2020 at 20:17
Der Königsweg ist und bleibt die Abschiebung gleich nach Urteilsspruch.
++++

Nein!
Der Königsweg wäre, erst gar keine Kuffnucken ins Land zu lassen!

#41 Kommentar von Babieca am 18. Juni 2020 00000006 20:57 159251383808Do, 18 Jun 2020 20:57:18 +0100

OT

Die Revolution frißt ihre Rinder: Fanatische Linke bedrohen den verbohrt intoleranten salonlinken Verlag „Ankerherz“ (HH). Die ganz Linken wollen die nicht so ganz Linken ausrotten. Das übliche Muster.

Ankerherz: Ein Verlag mit Sammelsurium von unterstützenden C- bis F-Promis (aus Fußball und Boxen), das sich als Hobby-Seefahrer-Konglomerat gegen die AfD, für Fluchtulanten, für Bunt, für Intoleranz positioniert hat. In der knallinken Mopo immer gerne hofiert.

Z. B. der notorische „Kapitän Jürgen Schwandt“. Vom Ankerherz-Verlag. Der übrigens Maschinist war. Aber ununterbrochen gegen die AfD und „Nazis“ hetzte.

Aktuell flüchtet sich der linke Ankerherz-Verlagsleiter Krücken in die Arme der Polizei, weil er den Linksterroristen nicht links genug ist und line Auswüchse kritisiert hat.

[25]

#42 Kommentar von Das_Sanfte_Lamm am 18. Juni 2020 00000006 20:58 159251393608Do, 18 Jun 2020 20:58:56 +0100

Das Strafurteil gegen Hamdi H. (damals 26 und Fahrer eines Audi A6, 225 PS) aus Berlin-Moabit ist damit rechtskräftig. Er hatte am frühen Morgen des 1. Februar 2016 unweit des Kurfürstendamms in Berlin mit 170 km/h den Jeep von Michael Warshitsky (69) gerammt und den pensionierten Arzt dadurch getötet.

Hamdi H versus Michael Warshitsky / pensionierter Arzt.

Fällt ausser mir noch jemandem die Konstellation, bzw. der Symbolwert beim (im wahrsten Sinne des Wortes) Zusammenprall der Kulturen auf ?
Auf der einen Seite, jemand, der es mit Fleiss zu etwas brachte und von jemandem aus dem Leben gerissen wurde, dessen Vita symbolisch für Millionen andere steht, die ungeniert auf Kosten von Menschen wie Michael Warshitsky leben, ohne einen Ansatz von Bewusstsein, geschweige denn Dankbarkeit.

#43 Kommentar von nicht die mama am 18. Juni 2020 00000006 21:03 159251422409Do, 18 Jun 2020 21:03:44 +0100

Das_Sanfte_Lamm 18. Juni 2020 at 20:58

Diese Symbolik ist mir damals auch aufgefallen, als die Täter/Opfer-Konstellation bekanntgegeben wurde.

Junge Ballastexistenz tötet den Wirt.

#44 Kommentar von T.Acheles am 18. Juni 2020 00000006 21:16 159251500309Do, 18 Jun 2020 21:16:43 +0100

Manfred Rouhs, .. Meinen langjährigen Freund und mutigen politischen Weggefährten Michael Warshitsky … verloren …

🙁

#45 Kommentar von T.Acheles am 18. Juni 2020 00000006 21:17 159251502409Do, 18 Jun 2020 21:17:04 +0100

Hamdi H. & Co. gehören hier einfach nicht hin!

Ich würde das klarer formulieren:
Wer den Islamisten, Massenmörder und Rassisten Mohammed als Vorbild verehrt, gehört nicht nach Deutschland.

Rassisten raus!

#46 Kommentar von uli12us am 18. Juni 2020 00000006 21:32 159251593209Do, 18 Jun 2020 21:32:12 +0100

nicht die mama 18. Juni 2020 at 20:10 + Tom62 18. Juni 2020 at 20:13; Auch wenn Anwälte und Gerichtssprecher, selbst Richter manchmal so nen Blödsinn verbreiten. Laut unserem Mord§ ist Vorsatz kein Mordmerkmal. Lests selber nach und staunt.
Das widerspricht auch meinem Rechtsempfinden, aber so sind halt unsere Gesetze.
Danach wurde auch dieser Lübke nicht ermordet, sondern im Höchstfall wars Totschlag.

#47 Kommentar von rev1848 am 18. Juni 2020 00000006 21:32 159251595709Do, 18 Jun 2020 21:32:37 +0100

Für mich ein Rätsel wie sich solche Typen so PS-starke Karren leisten können, nicht nur die Anschaffung, auch den Unterhalt kann sich kaum ein Arbeitsmichel leisten. Das Opfer hat die Todeskarre wahrscheinlich unfreiwillig durch seine Steuern mitfinanziert. Nur Neger und Musels sind so blöd sich mit einem Auto das schlappe 175PS mehr unter der Haube hat zu „duellieren“ achso ich vergaß ja Allahs Hilfe. Wenn ich heute sehe was für gruselige Gestalten auch vermummte Muselweiber hinterm Steuer, meistens eines Daimlers hocken kriege ich das kalte Grausen oder könnte mir meine letzte Mahlzeit durch den Kopf gehen lassen.

#48 Kommentar von eule54 am 18. Juni 2020 00000006 21:34 159251608809Do, 18 Jun 2020 21:34:48 +0100

Huch – schon wieder Folklore mit islamischen Invasions-Kuffnucken:

[26]

#49 Kommentar von nicht die mama am 18. Juni 2020 00000006 21:41 159251651709Do, 18 Jun 2020 21:41:57 +0100

uli12us 18. Juni 2020 at 21:32

Das Wort „Vorsatz“ steht zwar nicht im Gesetzestext, ergibt sich aber zwingend aus den Definitionen der Mordmerkmale.
Beabsichtigtes Töten (aus niederen Beweggründen) –> Vorsatz –> Mord

#50 Kommentar von T.Acheles am 18. Juni 2020 00000006 21:59 159251756409Do, 18 Jun 2020 21:59:24 +0100

170 km/h

Rasisten raus!

#51 Kommentar von Heidelbergerin am 18. Juni 2020 00000006 22:05 159251793010Do, 18 Jun 2020 22:05:30 +0100

Ich muß mich einigen Kommentaren hier anschließen – ich verstehe nicht, wie man von einem Autorennen auf Mord oder überhaupt vorsätzliche Tötung schließen kann?

Ganz klar, ich denke, hier wird zumindest eine „Schiet-egal“-Haltung bezüglich möglicherweise umgemähter Ungläubiger herrschen… aber schon ein Vorsatz bezüglich einer gewollten Tötung wird schwer zu ermitteln sein.

Ich denke, es würden sogar mehrere Mordmerkmale zutreffen, aber wenn es vorher bereits am Vorsatz fehlt, hat sich das doch eigentlich erledigt, oder? Fahrlässige Tötung dürfte das höchste sein, was man juristisch annehmen und begründen kann.

Und ja, für mich ist es schwer erträglich, daß ausgerechnet ein Arzt sein Leben lassen musste, der sich der Heilung und dem Lebenserhalt anderer verschrieben hat. Und sich zusätzlich gegen die Islamisierung positionierte – das ist an Tragik nicht zu überbieten und läßt mich traurig und fassungslos zurück.

#52 Kommentar von Maria Koenig am 18. Juni 2020 00000006 22:07 159251806810Do, 18 Jun 2020 22:07:48 +0100

Ein wundervolles Liedchen für Viva und Herrn R. Brecher. Mit Bezug auf unser wundervolles Angela, mit so wohl riechenden Haaren. Ein Genuss.
[27]

#53 Kommentar von Heidelbergerin am 18. Juni 2020 00000006 22:13 159251842110Do, 18 Jun 2020 22:13:41 +0100

@rev1848 at 21:32
„Für mich ein Rätsel wie sich solche Typen so PS-starke Karren leisten können, nicht nur die Anschaffung, auch den Unterhalt kann sich kaum ein Arbeitsmichel leisten.“

Ja, auch das ist für mich schwer erträglich. Meine Eltern, die beide ihr Leben lang arbeiteten (teil akademisch) konnten sich teure Karren jedenfalls nicht leisten.

Ich vermute mal, wenn man als „Flüchtling“, „Schutzsuchender“, Ausländer in x-ter Generation oder so erst einmal in D anerkannt ist, kommt das bedingungslose Grundeinkommen ein Leben lang. Wir hingegen haben ja als Selbständige auch Kosten, Verpflichtungen, Gehälter, Sozialabgaben, Miete, für die wir „geradestehen“ müssen, bevor an ein eigenes Gehalt zu denken ist. Auch Angestellte haben Kosten, die erst einmal vom Nettolohn runtergehen. Wenn hingegen alles vom Staat kommt, hat man zusätzlich noch den ganzen Tag, um andere Dinge zu erledigen (Nebenerwerb?), kann für ein teures Auto auch mal zusammenlegen oder leasen… was fällt denn noch groß an Kosten an?

#54 Kommentar von Bonn am 18. Juni 2020 00000006 22:14 159251847710Do, 18 Jun 2020 22:14:37 +0100

Auch ich kannte Michael Warshitsky persönlich. Es ist einfach nur extrem tragisch, wie er am 1. Februar 2016 von jetzt auf gleich aus dem Leben gerissen wurde.

#55 Kommentar von Haremhab am 18. Juni 2020 00000006 22:22 159251894610Do, 18 Jun 2020 22:22:26 +0100

Immer bei Migranten als Täter gibt es gleich weniger Strafe. Sehr komisch.

#56 Kommentar von Maria Koenig am 18. Juni 2020 00000006 22:29 159251935110Do, 18 Jun 2020 22:29:11 +0100

Bonn, manchmal habe ich das Gefühl, dass der Tod eines Deutschen keinen Menschen mehr interessiert, für ein solches Opfer, kniet sich Niemand hin. White lives don’t matter.

#57 Kommentar von Ronja am 18. Juni 2020 00000006 22:29 159251938510Do, 18 Jun 2020 22:29:45 +0100

Keiner aus diesem „Kulturkreis“ gehört hierher. Hat sich die Chebli schon gemeldet? Sie findet das Urteil sicher ganz schlimm und ungerecht. Bald wird es wohl neue Demos geben im Sinne von „Muslim lives matter“, oder?

#58 Kommentar von Maria Koenig am 18. Juni 2020 00000006 22:30 159251943910Do, 18 Jun 2020 22:30:39 +0100

Michael Ziegler in Stuttgart interessiert auch kaum Jemanden.

#59 Kommentar von Frank am 18. Juni 2020 00000006 22:35 159251975610Do, 18 Jun 2020 22:35:56 +0100

Alles schlimm und verwerflich aber rechtlich NIEMALS MORD!

#60 Kommentar von Maria Koenig am 18. Juni 2020 00000006 22:39 159251998310Do, 18 Jun 2020 22:39:43 +0100

[28]
Auch das noch, na dann, gute Nacht, und viel Vergnügen im Nachtclub.

#61 Kommentar von VivaEspaña am 18. Juni 2020 00000006 22:43 159252020710Do, 18 Jun 2020 22:43:27 +0100

OT

18.06.2020 – 21:20 Uhr
Bremen – Tödlicher Polizeieinsatz in der Hansestadt!

Ein Beamter schoss mit seiner Dienstwaffe auf einen Mann (54). Der Marokkaner wurde offenbar schwer verletzt, erlag dann kurze Zeit später im Krankenhaus seiner Verletzung.

Nach ersten Angaben sollten die Beamten offenbar die Sicherheit bei einer Wohnungsräumung gewährleisten, Gerichtsvollzieher und Möbelpacker vor dem renitenten Mieter schützen. Er soll die Polizisten mit einem Messer angegriffen haben, als der tödliche Schuss fiel. Das berichtet „Nonstopnews“. Details sind unklar.(..)

[29]

MfG @ eule54

#62 Kommentar von DER ALTE Rautenschreck am 18. Juni 2020 00000006 22:43 159252020910Do, 18 Jun 2020 22:43:29 +0100

@ buntstift 18. Juni 2020 at 18:04
…. Noch ist nicht aller Tage Abend und die Beteiligten an der Verhaftung, Verurteilung in „Betreuung“ im Gewahrsam können ganz schnell mausetot sein.
——————————————
Ich komme grammatigralisch nicht in den Satz rein …

#63 Kommentar von VivaEspaña am 18. Juni 2020 00000006 22:45 159252033310Do, 18 Jun 2020 22:45:33 +0100

Maria Koenig 18. Juni 2020 at 22:07
Ein wundervolles Liedchen für Viva und Herrn R. Brecher. Mit Bezug auf unser wundervolles Angela, mit so wohl riechenden Haaren. Ein Genuss.
[27]

Vielen Dank & LG 💙

#64 Kommentar von VivaEspaña am 18. Juni 2020 00000006 22:49 159252057210Do, 18 Jun 2020 22:49:32 +0100

zu VE at 22:43

Titelzeile vergessen:

Polizei erschießt Messermann (54)

😯

#65 Kommentar von Observerin am 18. Juni 2020 00000006 22:53 159252079910Do, 18 Jun 2020 22:53:19 +0100

Gut geschrieben!

#66 Kommentar von nicht die mama am 18. Juni 2020 00000006 22:55 159252093110Do, 18 Jun 2020 22:55:31 +0100

Ronja 18. Juni 2020 at 22:29

Keiner aus diesem „Kulturkreis“ gehört hierher. Hat sich die Chebli schon gemeldet?

Ja, gerade Madame Moralherrenmensch_In würde es gut zu Gesichte stehen, wenn sie vor Deutschen auf den Knien rumrutscht und um Verzeihung bittet für den Sklavenhandel und die Raubzüge ihrer Barbareskenvorfahren und für jedes jüdische oder christliche Leben, das einer ihrer Glaubensbrüder_Innen genommen hat.

Oh, Einmann Maizeck wäre da übrigens auch ein guter Kandidat, wie auch Ferda Attamann, Deniz Jütschel, et cetera, et cetera…

Obwohl…Jütschel und Ataman als Türken müssten eigentlich nach Griechenland rutschen und für die Tötung der griechischen Ureinwohner und den Raub griechischen Landes knieen.

#67 Kommentar von Bonn am 18. Juni 2020 00000006 22:57 159252102510Do, 18 Jun 2020 22:57:05 +0100

@ Maria Koenig

Michael Warshitsky war Jude und eingebürgerter Deutscher. Nirgendwo habe ich einen Hinweis darauf gefunden in den Massenmedien.

#68 Kommentar von eule54 am 18. Juni 2020 00000006 22:59 159252117210Do, 18 Jun 2020 22:59:32 +0100

VivaEspaña
18. Juni 2020 at 22:43
OT

18.06.2020 – 21:20 Uhr
Bremen – Tödlicher Polizeieinsatz in der Hansestadt!
++++

Hier die obligatorische und waidgerechte Verblasung:

[30]

#69 Kommentar von friedel_1830 am 18. Juni 2020 00000006 23:12 159252192011Do, 18 Jun 2020 23:12:00 +0100

.

Betrifft: Autorennen 170km/h, Innenstadt, Mord ?
.
Betrifft: Im Sinne des Gesetzes ?

.

1.) Hierzu ein Vergleich:

2.) Jemand schießt (mehrmals) hinein in einen dunklen Kinosaal,

3.) von dem er weiß, daß dieser voll besetzt ist.

.

#70 Kommentar von shlohomo am 18. Juni 2020 00000006 23:13 159252202811Do, 18 Jun 2020 23:13:48 +0100


Deutsche sind Opfer dritter Klasse im eigenen Land.

„Heute sind wir tolerant
Morgen fremd im eignen Land“

Manchmal reimt sich die Wahrheit

#71 Kommentar von nicht die mama am 18. Juni 2020 00000006 23:15 159252214211Do, 18 Jun 2020 23:15:42 +0100

friedel_1830 18. Juni 2020 at 23:12

Der Knallkopf hat seine Karre und damit sich selbst zum Projektil gemacht.

Die Frage müsste demnach lauten:

„Ist jemand ein Mörder, wenn er vom Fernsehturm in eine Menschenmenge springt?“

#72 Kommentar von friedel_1830 am 18. Juni 2020 00000006 23:17 159252225511Do, 18 Jun 2020 23:17:35 +0100

3.), das dieser ….

#73 Kommentar von reichsritter am 18. Juni 2020 00000006 23:23 159252262711Do, 18 Jun 2020 23:23:47 +0100

Ich will das dieser Multikulti-Wahn endlich ein Ende hat!

#74 Kommentar von Faktenchecker am 18. Juni 2020 00000006 23:23 159252263611Do, 18 Jun 2020 23:23:56 +0100

@Keiler
„Für solche Mörder gehört die Todesstrafe, wie sie in der Demokratie USA auch gibt.“

In allen zivilisierten Ländern wurde die Todesstrafe zu Recht abgeschafft!

Pforzheim Neu-Islamisdan
„Kann die AfD diese Typen bitte mal alle zu Fußgängern machen??“

Die AfD hat sich zuletzt noch gegen die Verschärfung des Bußgeldkatalogs ausgesprochen (Drucksache 19/19517 des Bundestags). Von dieser dürfen Sie daher keine Hilfe erwarten.

@Tom62
„Der Tatvorwurf „Mord“ ist immer durch Vorsatz bedingt und kann von daher auch nur mit einem Vorsatz, jemanden gezielt und damit geplant töten zu wollen, gerechtfertigt werden.“

@Heidelbergerin
„Ich muß mich einigen Kommentaren hier anschließen – ich verstehe nicht, wie man von einem Autorennen auf Mord oder überhaupt vorsätzliche Tötung schließen kann? […]
Ich denke, es würden sogar mehrere Mordmerkmale zutreffen, aber wenn es vorher bereits am Vorsatz fehlt, hat sich das doch eigentlich erledigt, oder? Fahrlässige Tötung dürfte das höchste sein, was man juristisch annehmen und begründen kann.“

Ein Blick ins deutsche Strafgesetzbuch hilft da. In §211 steht zu lesen:

„Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.“

Ein Straßenrennen kann man als niedrigen Beweggrund annehmen und ein Auto ist ein gemeingefährliches Mittel. Damit dürften die Mordmerkmale erfüllt sein, wenn ein Mensch stirbt.

#75 Kommentar von friedel_1830 am 18. Juni 2020 00000006 23:24 159252265511Do, 18 Jun 2020 23:24:15 +0100

.

@ nicht die mama 18. Juni 2020 at 23:15 h

friedel_1830 18. Juni 2020 at 23:12

Der Knallkopf hat seine Karre und damit sich selbst zum Projektil gemacht.

Die Frage müsste demnach lauten:

„Ist jemand ein Mörder, wenn er vom Fernsehturm in eine Menschenmenge springt?“

_________________

Den Vergleich würde ich gelten lassen, wenn der Fernsehturm-Springer selber überleben würde.

Das ist aber nicht zu erwarten.
Außerdem haben beide Raser überlebt.

.

.

#76 Kommentar von Viper am 18. Juni 2020 00000006 23:25 159252270111Do, 18 Jun 2020 23:25:01 +0100

nicht die mama 18. Juni 2020 at 23:15

friedel_1830 18. Juni 2020 at 23:12

„Ist jemand ein Mörder, wenn er vom Fernsehturm in eine Menschenmenge springt?“

——————————-
Nein, das ist ein Stagediver. 🙂

#77 Kommentar von zaubertrank am 18. Juni 2020 00000006 23:26 159252277711Do, 18 Jun 2020 23:26:17 +0100

BRD im jahr 2020. War vor 40 Jahren schon absehbar, wo das hingeht.

#78 Kommentar von Maxima am 18. Juni 2020 00000006 23:43 159252382311Do, 18 Jun 2020 23:43:43 +0100

Mord sehe ich hier auch nicht, aber trotzdem gut das der Typ mindestens 15 Jahre aus dem Verkehr gezogen wurde.

Ein Nichtsnutz bringt einen Arzt um. Ja sehr symbolisch. Der Arzt hätte noch vielen Menschen helfen können 🙁

#79 Kommentar von nicht die mama am 18. Juni 2020 00000006 23:44 159252384211Do, 18 Jun 2020 23:44:02 +0100

Wenn der hypothetische Springer auf Claudi Roth…

Das war jetzt unpassend.

Meiner Ansicht nach ist der Typ – beide Typen – alles, aber kein Mörder.

Was nicht heisst, dass man die nicht hart bestrafen soll!
Aber was halt m.E. nicht geht und auch nicht „gehend gemacht“ werden darf, ist, dass nicht zutreffende Straftatsbestände zu einer Bestrafung herangezogen und missbraucht werden können.
Das wäre ein weiterer Schritt in Richtung Willkürjustiz eines Unrechtsstaates.

Ähnlich dem, wenn der unbestimmte Begriff „Rassismus“ zum Straftatsbestand erhoben und der „Mohrenkopf“ zum Verbrechen wird.
Upps….

#80 Kommentar von Fairmann am 18. Juni 2020 00000006 23:53 159252442211Do, 18 Jun 2020 23:53:42 +0100

Mit 170 km/h durch die Innenstadt zu heizen bringt weniger Menschen um
als
jährlich 170.000 Illegale einzuladen.
Und das heimtückisch, aber mit Vorsatz.

#81 Kommentar von Zallaqa am 18. Juni 2020 00000006 23:57 159252462811Do, 18 Jun 2020 23:57:08 +0100

Bei aller gebotener Härte in der Verurteilung von solchen Taten: Wir haben ein differenziertes Strafrecht und die Verurteilung wegen Mord will nun einmal gar nicht zum Tatgeschehen passen. Wenn eine Person mit 170 Km/h durch die Innenstadt von Berlin jagt und rote Ampeln in diesem Tempo ignoriert und überfährt dann hat er kein bestimmtes Opfer im Kopf aber er nimmt billigend in Kauf, dass ein Fußgänger im Vertrauen auf Tempo 50 auf die Straße tritt oder eine Kollision mit anderen PKW eine unbestimmte Zahl von Menschen tötet oder schwer verletzt. So gern man hier eine Verurteilung sehen mag. Ich halte den Vorwurf Mord für an den Haaren herbeigezogen. Ebenso unsinnig scheint das phylosophieren des Bundesgerichtshofes samt Zurückverweisung zu sein.

Das Übel ist, dass in Deutschland generell so lange mit harten Verurteilungen gewartet wird, bis etwas richtig schlimmes passiert. Bis es zu einem solchen Autorennen und zu einem solchen Todesfall kommt sind zig Täter lachend aus Gerichtssälen marschiert oder haben ihren Lappen zurückerhalten. Polizei und Ordnungsbehörden sehen die Verkehrskontrolle auch in erster Linie als Einkommensquelle für Stadtkämmerer an und nicht als ein notwendiges Mittel der Verkehrssicherheit.

Letztendlich lenken solche Urteile vom eigentlichen Übel ab. Menschen (wenn man sie denn so nennen will) mit zu viel Tagesfreizeit und zu viel Geld, denen alles egal ist. Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten und Politikern, die in erster Linie das Wohl der Täter im Mittelpunkt ihres Handelns haben und am Ende sehen wir eine Öffentlichkeit – auch hier – die sich durch solche Schauprozesse ablenken lässt.

Wir brauchen unser Recht nicht auszuhöhlen; es reicht aus, es so anzuwenden wie es ist! Darüberhinaus keine Bewährung ohne regelmäßiges Arbeitseinkommen. Arbeitslose können auch im Knast arbeitslos sein. Kein Freigang, Kein Hafturlaub, keine vorzeitigen Entlassungen. Verurteilung beim ersten Mal und zwar sofort. Kein Jugendschutz für Gewalttaten und Kapitaldelikte.

#82 Kommentar von francomacorisano am 19. Juni 2020 00000006 00:01 159252488012Fr, 19 Jun 2020 00:01:20 +0100

Die illegalen Rennfahrer haben auffallend oft einen türkisch-arabischen Migrationshintergrund. In diesem rückständigen und gewaltaffinen Kulturkreis pflegen junge Männer mit solchen gefährlichen Wettrennen ihren Macho-Trieb. Darüber erfahren wir natürlich nichts in der linksgrünen Jubelpresse oder dem Staatspropaganda-TV. Und von Feministinnen-Organisationen traut sich auch niemand, diese „unangenehme“ Tatsache auszusprechen…!?!

#83 Kommentar von Mindy am 19. Juni 2020 00000006 00:33 159252683712Fr, 19 Jun 2020 00:33:57 +0100

@Fairmann 18. Juni 2020 at 23:53
Mit 170 km/h durch die Innenstadt zu heizen bringt weniger Menschen um
als jährlich 170.000 Illegale einzuladen.
Und das heimtückisch, aber mit Vorsatz.
*****

Komischer Vergleich, wenn man bedenkt, daß es oft gerade diejenigen sind, die den Status Deutsch mit unantastbarem Hintergrund ausnutzen, um sich heimtückisch und mit Vorsatz um Recht und Ordnung einen Dreck zu scheren.

#84 Kommentar von Mindy am 19. Juni 2020 00000006 00:50 159252782812Fr, 19 Jun 2020 00:50:28 +0100

@Zallaqa 18. Juni 2020 at 23:57
Bei aller gebotener Härte in der Verurteilung von solchen Taten: Wir haben ein differenziertes Strafrecht und die Verurteilung wegen Mord will nun einmal gar nicht zum Tatgeschehen passen. Wenn eine Person mit 170 Km/h durch die Innenstadt von Berlin jagt und rote Ampeln in diesem Tempo ignoriert und überfährt dann hat er kein bestimmtes Opfer im Kopf aber er nimmt billigend in Kauf, dass ein Fußgänger im Vertrauen auf Tempo 50 auf die Straße tritt oder eine Kollision mit anderen PKW eine unbestimmte Zahl von Menschen tötet oder schwer verletzt. So gern man hier eine Verurteilung sehen mag. Ich halte den Vorwurf Mord für an den Haaren herbeigezogen…
*****
Was soll der Tatbestand denn sonst sein?
„Upps, tut mir leid, daß ich einem die Lampe ausgelöscht habe, wußte nicht, daß eine Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb geschlossener Ortschaften sinnvoll ist?“
Irgendwie haperts an meinem Rechtsverständnis.

#85 Kommentar von Heidelbergerin am 19. Juni 2020 00000006 01:10 159252902001Fr, 19 Jun 2020 01:10:20 +0100

Ich glaube, ich habe es verstanden – die vorsitzende Richterin des BGH hat sich im Spiegel zu dem Fall geäußert:

Es geht um die Unterscheidung bedingter Vorsatz oder Fahrlässigkeit.

Bedingter Vorsatz: Die Raser hielten es für möglich, daß es zu einem tödlichen Unfall kommt und nahmen den Tod eines Menschen billigend in Kauf, weil sie das Rennen unbedingt gewinnen wollten.

Fahrlässigkeit: Die Raser hielten einen Unfall zwar für möglich, vertrauten aber darauf, daß schon nichts passieren würde.

Wo ist die Grenze zwischen bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz?
„Das ist außerordentlich schwer festzustellen“, sagt die Richterin, „weil es um Vorgänge geht, die sich im Kopf des Täters abspielen.“ Und in Köpfe lässt sich nicht hineinschauen. Die äußeren Tatumstände müssen Aufschluss liefern.

Ich kann mich erinnern, daß mich das immer schon gestört hat – man muß einem Tatverdächtigen/Täter Vorsatz im Kopf nachweisen, das ist Teil der Prüfung des Tatbestandes… eigentlich nicht sauber machbar. Aber ja, eine Verurteilung wegen Mord ist durchaus machbar bei illegalen Autorennen – aber nicht „automatisch“.

Mordmerkmale sind unstrittig, es wurden 3 gefunden (niedere Beweggründe, Heimtücke, Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln in Form eines Autos), von denen der BGH 2 anstandslos anerkannt hat, eines genügt bereits.

#86 Kommentar von Mindy am 19. Juni 2020 00000006 01:25 159252991801Fr, 19 Jun 2020 01:25:18 +0100

@Heidelbergerin 19. Juni 2020 at 01:10

Danke. Fahrlässigkeit ist das eine, kann jedem passieren. Grobe Fahrlässigkeit grenzt für mich schon in dem Fall an Mord. Wobei auch hier wieder – in dem Fall – die Absicht nicht klar definiert werden kann. Trotzdem, mit Absicht billigend in Kauf nehmen, daß jemand getötet werden kann, kann und darf nicht strafmildernd sein.

#87 Kommentar von friedel_1830 am 19. Juni 2020 00000006 01:25 159252992601Fr, 19 Jun 2020 01:25:26 +0100

.

Betrifft: IQ = Höchstgeschwindigkeit bei Orientalen; 89km/h

.

1.) Türkisch-arabische Community: 80-89 IQ = 80-89 km/h = max. Geschwindigkeit

2.) Fett als Aufkleber (hinten/seitlich/vorn) auf Mercedes AMG: max. 89 km/h

3.) Würde Problem entschärfen.

.

#88 Kommentar von Bin Berliner am 19. Juni 2020 00000006 01:26 159252998801Fr, 19 Jun 2020 01:26:28 +0100

Ich störe ja nur ungern die friedliche Nachtruhe, aber derweil in Göppingen..

OT

Polizei Erschießt Messer-Mann in Bremen Gröpelingen
[31]

#89 Kommentar von Bin Berliner am 19. Juni 2020 00000006 01:27 159253005101Fr, 19 Jun 2020 01:27:31 +0100

Göppingen (Mhmm.. ??) Na nu 🙂

#90 Kommentar von friedel_1830 am 19. Juni 2020 00000006 01:31 159253029301Fr, 19 Jun 2020 01:31:33 +0100

.

4.) Außerdem dürften sich Orientale dann immer noch überlegen fühlen:

5.) Schwarz-Afrikaner: max. 60-70 km/h

6.) [32]

.

#91 Kommentar von Mindy am 19. Juni 2020 00000006 01:45 159253115101Fr, 19 Jun 2020 01:45:51 +0100

@Bin Berliner19. Juni 2020 at 01:26

Polizei Erschießt Messer-Mann in Bremen Gröpelingen
*****

Was für ein armer Irrer.
Aber tot, erschossen?
Sah so aus, als ob er noch lebt.

#92 Kommentar von Mindy am 19. Juni 2020 00000006 02:12 159253274302Fr, 19 Jun 2020 02:12:23 +0100

@Bin Berliner19. Juni 2020 at 01:26

[33]

Im Krankenhaus gestorben.
Verzweifelt wegen Wohnungsräumung?

#93 Kommentar von bet-ei-geuze am 19. Juni 2020 00000006 03:17 159253666303Fr, 19 Jun 2020 03:17:43 +0100

„Wenn die Philosophie ihr Grau in Grau malt, dann ist eine Gestalt des Lebens alt geworden, und mit Grau in Grau lässt sie sich nicht verjüngen, sondern nur erkennen; die Eule der Minerva beginnt erst mit der einbrechenden Dämmerung ihren Flug.“
Georg Wilhelm Friedrich Hegel
-Grundlinien der Philosophie des Rechts. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1972, S. 14.
[34]
[35]

#94 Kommentar von bet-ei-geuze am 19. Juni 2020 00000006 03:31 159253750803Fr, 19 Jun 2020 03:31:48 +0100

Ja, so geht’s zu, in Bremen und umzu.
[36]
[37]

#95 Kommentar von bet-ei-geuze am 19. Juni 2020 00000006 03:41 159253807203Fr, 19 Jun 2020 03:41:12 +0100

Mindy 19. Juni 2020 at 00:33
@Fairmann 18. Juni 2020 at 23:53
Mit 170 km/h durch die Innenstadt zu heizen bringt weniger Menschen um
als jährlich 170.000 Illegale einzuladen.
Und das heimtückisch, aber mit Vorsatz.
*****
Komischer Vergleich, wenn man bedenkt, daß es oft gerade diejenigen sind, die den Status Deutsch mit unantastbarem Hintergrund ausnutzen, um sich heimtückisch und mit Vorsatz um Recht und Ordnung einen Dreck zu scheren.
—————
Der Vergleich ist nicht komisch, sondern die reine statistische Wahrheit.

#96 Kommentar von bet-ei-geuze am 19. Juni 2020 00000006 03:54 159253884203Fr, 19 Jun 2020 03:54:02 +0100

Gleich beginnt die (im Unterschied zu 3:17) heraufbrechende Dämmerung, und man hofft stark, daß irgendwann das Zeitalter der Pygmäendämmerungen vorbei sein wird.
[38]
(und damit meine ich nicht die Musik)

#97 Kommentar von bet-ei-geuze am 19. Juni 2020 00000006 03:59 159253918803Fr, 19 Jun 2020 03:59:48 +0100

(3:45) … achtung, extrem frauenfeindlich ! 😉

#98 Kommentar von bet-ei-geuze am 19. Juni 2020 00000006 04:29 159254095504Fr, 19 Jun 2020 04:29:15 +0100

An manchen Tagen und in manchen Nächten habe ich den vielleicht unglaublich naiven Glauben, es könnte so etwas wie eine wundersame Rettung geben.
[39]
[40]
**https://www.youtube.com/watch?v=K8cAezaaoUs

#99 Kommentar von Hans R. Brecher am 19. Juni 2020 00000006 04:45 159254190704Fr, 19 Jun 2020 04:45:07 +0100

Gute Nacht!

[41]

#100 Kommentar von bet-ei-geuze am 19. Juni 2020 00000006 05:19 159254399005Fr, 19 Jun 2020 05:19:50 +0100

Hans R. Brecher 19. Juni 2020 at 04:45
Zukümbpfdigge bildende Künstler, werden sich nach der Bild- und Monumentzerstörungswut der vergangenen Tage mehr denn je fragen müssen, welche Art der offiziellen Staatskunst es denn sein darf, damit sie nicht weiter ein Stein des Anstoßes für die offizielle Staatsführungskunst darstellen.
[42]
[43]

#101 Kommentar von Hessener am 19. Juni 2020 00000006 05:26 159254436905Fr, 19 Jun 2020 05:26:09 +0100

Jahrzehntelang hat man solche Taten bagatellisiert und als fahrlässige Tötung mit Bewährungsstrafen belohnt. Nun ist das Opfer ein Arzt mit einer mächtigen Lobby im Rücken, da muss die Justiz endlich mal angemessen reagieren und überzieht völlig. Lebenslanger Schadenersatz und Führerscheinsperre nach 5 Jahren Knast währe besser.

#102 Kommentar von Staat_Feind1 am 19. Juni 2020 00000006 09:43 159255980609Fr, 19 Jun 2020 09:43:26 +0100

B.Schmidt18. Juni 2020 at 19:29

Das ist eine gefährliche Entwicklung.

Mord ist normalerweise, wenn jemand vorsätzlich, überlegt und geplant einen Menschen tötet.

In der gezielten Planung liegt die besondere Verwerflichkeit. Ein Todesopfer bei einem Autorennen ist zwar auch schlimm, hat aber nicht die Qualität einer gezielt geplanten Tötung.

Wir dürfen dieses Urteil nicht gutheißen, nur weil es einen Kulturfremden trifft. Als nächstes kann es auch einen von uns treffen.
_____________________________________________

Empfinde ich genauso, zwar löblich, dass man gegen dieses Klientel auch mal harte Strafen verhängt, aber wahrscheinlich auch nur weil man den Bürgern den Autokult madig machen will. Sonst wehrt man sich mit Händen und Füßen gegen das Urteil Mord, wenn Bereicherer einen Einheimischen aus niedrigen Beweggründen umbringen.
Ebensogut hätte der Raser bei der Aktion selbst umkommen können…ein Risiko das normal ein Mörder nicht hat. Was kommt als nächstes…versuchter Mord wegen Geschwindigkeitsübertretungen ab 50 kmh?

#103 Kommentar von kima laha am 19. Juni 2020 00000006 09:53 159256039909Fr, 19 Jun 2020 09:53:19 +0100

Ein Schritt Richtung Willkürjustiz

#104 Kommentar von Zallaqa am 19. Juni 2020 00000006 10:50 159256381310Fr, 19 Jun 2020 10:50:13 +0100

Wenn die Schwierigkeit der Abgrenzung z.B. wegen Mord oder Totschlag interessiert, kann hier nachlesen:

[44]

Wegen Mordes wird bestraft (§ 211 StGB), wer VORSÄTZLICH einen Menschen tötet
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier; sonst aus niedrigen Beweggründen;
heimtückisch ; grausam;mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Die lebenslange Freiheitsstrafe ist verfassungsgemäß (BVerfG NJW 77, 1525).
§ 211 StGB
Wer einen Menschen vorsätzlich tötet, ohne Mörder zu sein, wird wegen Totschlages (§ 212 StGB) zur Verantwortung gezogen.

—–
Bei Totschlag gibt es immerhin auch einen Rahmen bis 15 Jahre
Mord ist eigentlich lebenslänglich

Wenn die beiden Täter die vollen 15 Jahre bekommen und die vollen 15 Jahre absitzen dann wäre das auch schon ganz schön und wenn überführte Mörder auch lebenslänglich sitzen würden, würden wir keine Sicherheitsverwahrung brauchen.

Mich würde einmal eine Statistik interessieren, wie deutsche Strafgerichte in Urteilen vom Strafrahmen her vorgehen und wie lange die Täter wirklich im Knast sitzen.

Meine Forderung ist: Strafrahmen ausschöpfen und sitzen bis zum letzten Tag! und zwar auch wenn das Heiligabend ist.

#105 Kommentar von Bonn am 19. Juni 2020 00000006 12:35 159257013712Fr, 19 Jun 2020 12:35:37 +0100

BRD im jahr 2020. War vor 40 Jahren schon absehbar, wo das hingeht.

Stimmt, 1980 war in Westdeutschland das Gründungsjahr der Grün_x*Innen. Mit diesen Bolschewist_x*Innen/Maoist_x*Innen war klar, wohin die Reise geht.

#106 Kommentar von noreli am 19. Juni 2020 00000006 14:07 159257562502Fr, 19 Jun 2020 14:07:05 +0100

B.Schmidt 18. Juni 2020 at 19:29

Das ist eine gefährliche Entwicklung.

Mord ist normalerweise, wenn jemand vorsätzlich, überlegt und geplant einen Menschen tötet.

In der gezielten Planung liegt die besondere Verwerflichkeit. Ein Todesopfer bei einem Autorennen ist zwar auch schlimm, hat aber nicht die Qualität einer gezielt geplanten Tötung.

Wir dürfen dieses Urteil nicht gutheißen, nur weil es einen Kulturfremden trifft. Als nächstes kann es auch einen von uns treffen.
—————————————————————————————————————-
Wahrscheinlich hast du da recht. Andererseits ist die Gefahr eines Kuschelurteils zu groß. Wo gibt es in Deutschland noch „lebenslänglich“ ausser bei Mord. Wobei „Lebenslänglich“ höchstens 15 jahre sind.

#107 Kommentar von VivaEspaña am 19. Juni 2020 00000006 15:00 159257881003Fr, 19 Jun 2020 15:00:10 +0100

eule54 18. Juni 2020 at 22:59
VivaEspaña
18. Juni 2020 at 22:43
OT

18.06.2020 – 21:20 Uhr
Bremen – Tödlicher Polizeieinsatz in der Hansestadt!
++++

Hier die obligatorische und waidgerechte Verblasung:

[30]

Eben erst gesehen.

Die Welt ist wieder in Ordnung.
😀 😀 😀

#108 Kommentar von Hans R. Brecher am 19. Juni 2020 00000006 15:56 159258221803Fr, 19 Jun 2020 15:56:58 +0100

bet-ei-geuze 19. Juni 2020 at 04:29
An manchen Tagen und in manchen Nächten habe ich den vielleicht unglaublich naiven Glauben, es könnte so etwas wie eine wundersame Rettung geben.
[39]

————————————————
Oooooooh! Schnüff!

#109 Kommentar von Faktenchecker am 19. Juni 2020 00000006 18:23 159259102806Fr, 19 Jun 2020 18:23:48 +0100

@B.Schmidt
„Wir dürfen dieses Urteil nicht gutheißen, nur weil es einen Kulturfremden trifft. Als nächstes kann es auch einen von uns treffen.“

Wer sich im Straßenverkehr ein Autorennen liefert gehört zu Recht hart bestraft – vor allem, wenn dabei Menschen zu Schaden kommen. Daher halte ich das Urteil zwar für hart, aber noch angemessen.

#110 Kommentar von aususacan am 19. Juni 2020 00000006 19:56 159259657107Fr, 19 Jun 2020 19:56:11 +0100

An B.Schmidt 19:29

Das sehe ich genau so.
Mord bedeutet, dass geplant und durchgeführt wurde, um irgendwelche Vorteile für sich selbst zu erlangen.
Das ist auch bei einem schuldhaften Verkehrsunfall nicht der Fall.
Beim illegalen Straßenrennen hat man schließlich nicht das Ziel einen Menschen tot zufahren.
Sie sind ohne Verstand gerast, ob überhaupt vorhanden, oder ausgeschaltet sei dahin gestellt.

Während bei diesen Kopftretern, Messerstechern, usw. die Mordmerkmale eindeutig vorhanden sind.
Deren Taten müssten generell als Mord bezeichnet und abgeurteilt werden und nicht als Totschlag, oder Körperverletzung mit Todesfolge.
Hier müssten sogar die Täter zum Mörder verurteilt werden, bei denen das Opfer, nur aufgrund seiner robusten körperlichen Verfassung, die Tat überlebte.
Ich denke dabei an solche Fälle, wie den aus Offenbach, wo Mark Herbert von einem Dauerschläger zum „Krüppel“ geschlagen wurde.
Dieser arme Mensch sitzt heute im Rollstuhl und ist für immer gelähmt.
Der Täter hatte bereits vorher immer wieder leichte Opfer übelst zugerichtet.
Dieser Täter hat aus reiner Lust, anderen Menschen Schmerzen zuzufügen, gehandelt und bei jeder seiner Taten den Tod des Opfers in Kauf genommen.

#111 Kommentar von aususacan am 19. Juni 2020 00000006 19:57 159259664607Fr, 19 Jun 2020 19:57:26 +0100

……, dass das Töten geplant und durchgeführt wurde,….

#112 Kommentar von Tom62 am 19. Juni 2020 00000006 20:50 159259985508Fr, 19 Jun 2020 20:50:55 +0100

@ Faktenbieger 19. Juni 2020 at 18:23

Wer sich im Straßenverkehr ein Autorennen liefert gehört zu Recht hart bestraft – vor allem, wenn dabei Menschen zu Schaden kommen. Daher halte ich das Urteil zwar für hart, aber noch angemessen.

Würden Sie Sich tatsächlich mit Fakten beschäftigen würden statt mit (einer wenn auch verständlichen) Empörung, wüßten Sie, daß das Urteil mangels Mordvorsatz und Heimtücke, von der Rechtslage nicht gedeckt ist. Die Straße darf ganz gewiß nicht entscheiden, was Recht und Gesetz ist. In einem Rechtsstaat, den Regierende und Parteien darstellen zu wollen unaufhörlich beteuern, tun dies ausschließlich ordentliche Gerichte.

#113 Kommentar von Tom62 am 19. Juni 2020 00000006 21:14 159260129609Fr, 19 Jun 2020 21:14:56 +0100

Nachtrag zu Tom62 19. Juni 2020 at 20:50

@Faktenbieger 18. Juni 2020 at 23:23 | Tom62 18. Juni 2020 at 20:13

„Der Tatvorwurf „Mord“ ist immer durch Vorsatz bedingt und kann von daher auch nur mit einem Vorsatz, jemanden gezielt und damit geplant töten zu wollen, gerechtfertigt werden.“

(…) Ein Blick ins deutsche Strafgesetzbuch hilft da. In §211 steht zu lesen:

„Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.“

Aus 211 StGB geht, anders als Sie Sich das zurechtbiegen, sehr klar hervor, daß selbiger hier nicht zur Anwendung kommen kann, da Heimtücke und Vorsatz als dessen Hauptmerkmale für einen Mord nicht vorhanden sind. Verdeckungskriminalität ist hier ebenfalls nicht gegeben. Aus einer Lust an verbotenen Straßenrennen kann keine Mordlust gemacht werden. Ein Auto ist auch nicht von Haus aus „gemeingefährlich“, sondern wird es höchstens durch Mißbrauch. Aber auch hierzu fehlt der Vorsatz, mit dem Fahrzeug deswegen gerast zu sein, weil man gerade Lust gehabt hätte, Menschen umzubringen. Straßenrennen also als „niederer Beweggrund“? An den Haaren herbeigezogen. Dünn, sehr dünn. Das nimmt ihnen kein Gericht ab.

Hier ist der Tod von Menschen etc. pp. billigend in Kauf genommen worden. Tragisch, verbrecherisch und skrupellos, gewiß. Aber das reicht nicht für einen Mord.

Was zu den niederen Beweggründen gehört und was nicht, erklärt das Gesetz ziemlich genau. Man muß es nicht erst passend zurechtbiegen, um sich daraus einen Mord zu konstruieren, damit man derartige Straßengangster für eine sehr lange Zeit hinter Schloß und Riegel bringen kann. Das ist auch ohne derartige „juristische“ Klimmzüge möglich. Die „Klatsche“ für das Gericht durch die nächste Instanz ist ja nicht von ungefähr erfolgt.

#114 Kommentar von Tom62 am 19. Juni 2020 00000006 21:17 159260142909Fr, 19 Jun 2020 21:17:09 +0100

Nachtrag zu Tom62 19. Juni 2020 at 20:50

@Faktenbieger 18. Juni 2020 at 23:23 | Tom62 18. Juni 2020 at 20:13

„Der Tatvorwurf „Mord“ ist immer durch Vorsatz bedingt und kann von daher auch nur mit einem Vorsatz, jemanden gezielt und damit geplant töten zu wollen, gerechtfertigt werden.“

(…) Ein Blick ins deutsche Strafgesetzbuch hilft da. In §211 steht zu lesen:

„Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.“

Aus 211 StGB geht, anders als Sie Sich das zurechtbiegen, sehr klar hervor, daß selbiger hier nicht zur Anwendung kommen kann, da Heimtücke und Vorsatz als dessen Hauptmerkmale für einen Mord nicht vorhanden sind. Verdeckungskriminalität ist hier ebenfalls nicht gegeben. Aus einer Lust an verbotenen Straßenrennen kann keine Mordlust gemacht werden. Ein Auto ist auch nicht von Haus aus „gemeingefährlich“, sondern wird es höchstens durch Mißbrauch. Aber auch hierzu fehlt der Vorsatz, mit dem Fahrzeug deswegen gerast zu sein, weil man gerade Lust gehabt hätte, Menschen umzubringen. Straßenrennen also als „niederer Beweggrund“? An den Haaren herbeigezogen. Dünn, sehr dünn. Das nimmt ihnen kein Gericht ab.

Hier ist der Tod von Menschen etc. pp. billigend in Kauf genommen worden. Tragisch, verbrecherisch und skrupellos, gewiß. Aber das reicht nicht für einen Mord.

Was zu den niederen Beweggründen gehört und was nicht, erklärt das Gesetz ziemlich genau. Man muß es nicht erst passend zurechtbiegen, um sich daraus einen Mord zu konstruieren, damit man derartige Straßengangster für eine sehr lange Zeit hinter Schloß und Riegel bringen kann. Das ist auch ohne derartige „juristische“ Klimmzüge möglich. Die „Klatsche“ für das Gericht durch die nächste Instanz ist ja nicht von ungefähr erfolgt.